TE sprach mit Prof. Dietrich Murswiek, dem Prozessbevollmächtigten von Peter Gauweiler, der das aufsehenerregende Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter vom 5. Mai erstritten hat. Gauweiler und die anderen Kläger hatten gerügt, dass die EZB mit dem PSPP-Anleihekaufprogramm ihre Kompetenzen überschreite und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße. Einen Verstoß gegen dieses Verbot hat das Bundesverfassungsgericht nicht – wie immer wieder behauptet wird – verneint, sondern nur deshalb nicht festgestellt, weil es Kompetenzüberschreitungen von EU-Organen nur dann feststellt, wenn diese offensichtlich sind, und weil in diesem Fall die Umgehung des Verbots nicht offensichtlich sei.
Eine Kompetenzüberschreitung der EZB sahen die Karlsruher Verfassungsrichter aber darin, dass die EZB die negativen Auswirkungen der Staatsanleihenkäufe auf die Wirtschaftspolitik (insbesondere auf Sparer, auf die Alterssicherungssysteme, auf das Überleben von Zombieunternehmen usw.) nicht erfasst, gewichtet und gegen die erstrebten geldpolitischen Ziele abgewogen habe. Im Unterschied zu klassischen Instrumenten der Geldpolitik, beispielsweise Leitzinserhöhungen oder -senkungen, ist beim Einsatz unkonventioneller Instrumente, wie sie Staatsanleihenkäufe darstellen, die Abgrenzung zur Wirtschaftspolitik, für welche die Mitgliedstaaten der EU zuständig sind, schwierig. Um feststellen zu können, ob das angebliche geldpolitische Ziel, das die EZB mit einem Programm wie dem PSPP anstrebt (Preisstabilität) nicht lediglich vorgeschoben ist und ob nicht in Wirklichkeit ganz andere Ziele (z. B. die Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten überschuldeter Staaten) verfolgt werden, ist eine Abwägung mit den wirtschaftspolitischen Folgen notwendig. Diese hat die EZB bisher nicht geleistet und muss sie nach dem Urteil des BVerfG nachholen und bis spätestens zum 5. August nachweisen.
TE: Am 2. Juli hat der Bundestag in einem interfraktionellen Beschluss von Union, SPD, FDP und Grünen apodiktisch erklärt: „Der Deutsche Bundestag hält die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar und die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 – 2BvR 859/15 u.a. – somit für erfüllt.“ Der Tenor in der deutschen Medienlandschaft auf diesen parlamentarischen Freibrief: Ganz überwiegend positiv. Wie bewerten Sie als Prozessbevollmächtigter von Peter Gauweiler diese Bundestagsentscheidung?
Murswiek: Ich wundere mich, dass Journalisten, die doch der Regierung und auch der Parlamentsmehrheit kritisch auf die Finger schauen sollten, diese Entscheidung so unkritisch kommentieren. Offenbar hat sich niemand dieser Journalisten die Dokumente der EZB selbst angesehen, aus denen sich angeblich ergibt, dass eine vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Ich selbst habe mir natürlich diese Dokumente angesehen, soweit sie für mich verfügbar sind. Das sind leider nicht alle. Es gibt acht Dokumente, um die es geht, mit denen die EZB darlegen will, dass sie eine solche Prüfung vorgenommen hat. Drei dieser Dokumente sind bis heute noch geheim. Da bin ich bis jetzt nicht drangekommen. Ich habe bei der Bundesregierung, aber auch beim Bundestagspräsidenten Einsicht in diese Dokumente beantragt, bisher auf meinen Antrag aber noch keine Antwort erhalten. Die mir bisher bekannten Dokumente geben nicht ansatzweise das her, was das Bundesverfassungsgericht von der EZB verlangt: eine nachvollziehbare Abwägung der geldpolitischen Ziele mit den wirtschaftspolitischen Nebenfolgen des PSPP-Anleihekaufprogramms.
TE: Sie hatten Finanzminister Olaf Scholz und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit Schreiben vom 23. Juli eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt, um Zugang zu diesen drei Geheimdokumenten zu erhalten. Bisher gab es keine Reaktion. Was machen Sie, wenn die Frist am Freitag ergebnislos abläuft und Sie als in Karlsruhe teilweise obsiegende Klägerseite ohne vollständige Beurteilungsgrundlage bleiben?
Murswiek: Ich hoffe, die Reaktion kommt noch. Wenn sie nicht kommt, muss ich natürlich das Bundesverfassungsgericht einschalten.
TE: Sie haben bereits mit Schreiben vom 24. Juli den Verfassungsrichter Peter Huber als zuständigen Berichterstatter darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bisher von Ihnen eingesehenen fünf Dokumenten die vom Bundesverfassungsgericht geforderte evidente Verhältnismäßigkeitsprüfung für Sie nicht ersichtlich ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie zum einen, um das Einsichtsrecht für die drei restlichen Dokumente zu erhalten, zum anderen, das Bundesverfassungsgericht zu einer inhaltlichen Bewertung des Regierungs- und Parlaments-Freibriefs zu be-wegen?
Murswiek: Es gibt zwei Stufen, die wir gehen können. Die erste Stufe wäre rein verfahrenstechnisch. Ich würde wohl als erste Maßnahme beim Bundesverfassungsgerichts den Antrag auf eine Anordnung stellen, dass mir die Bundesregierung Einsicht in diese Geheimdokumente zu gewähren hat. Wenn ich diese Einsicht bekomme, werde ich die Dokumente gründlich prüfen. Wenn ich auch aus den mir noch nicht bekannten restlichen Dokumenten dann den Schluss ziehen müsste, dass eben keine substantielle Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB ersichtlich ist, dann kommt der nächste und inhaltlich entscheidende Schritt. Dann werden wir beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Vollstreckungsanordnung beantragen, weil wir als Kläger der Auffassung sind, dass die Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht erfüllt worden sind. Mit dieser Vollstreckungsanordnung soll das Bundesverfassungsgericht der Bundesbank untersagen, sich ab dem 6. August weiter im Rahmen der EZB an den Staatsanleihekäufen des PSPP-Programms zu beteiligen.
TE: Ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter den Schneid haben, sich jetzt noch einmal – und erst recht nach diesem parlamentarischen Freibrief – querzulegen?
Murswiek: Das kann man politisch so einschätzen. Natürlich wird das Bundesverfassungsgericht vor einer solchen Entscheidung die Auswirkungen vor Augen haben, die das wirtschafts- und geldpolitisch haben wird. Eine solche Vollstreckungsanordnung würde natürlich einen riesigen Eklat auf europäischer Ebene auslösen …..
TE: … und die Finanzmärkte beben, die Risikoprämie für italienische Staatspapiere ansteigen und den Euro-Währungsraum in Turbulenzen geraten lassen.
Murswiek: Davor könnten die Richter zurückschrecken. Aber das sind Überlegungen, die für die Rechtsanwendung keine Rolle spielen dürfen. Sonst hätten Hysteriker an den Märkten und Panikmacher in der Presse es in der Hand, die Achtung des Rechts zu torpedieren. Vor allem muss man aber sehen, dass dieses Beteiligungsverbot für die Bundesbank im Urteil vom 5. Mai bereits drin steht. Es steht nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die EZB bis zum 5. August keinen Nachweis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erbracht hat. Deshalb muss sich das Bundesverfassungsgericht erst mal an sein eigenes Urteil halten. In diesem Urteil hat es ziemlich präzise gesagt, wie so eine Verhältnismäßigkeitsprüfung strukturell aussieht. Die EZB müsste die geldpolitischen Ziele und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen erstens genau benennen, zweitens gewichten und drittens gegeneinander abwägen. Wenn man sich die jetzt vorgelegten Dokumente der EZB anschaut, dann gibt es vor allem ein zentrales Dokument, nämlich das zusammenfassende Protokoll der geldpolitischen Sitzung vom 3. und 4. Juni dieses Jahres. Darauf beziehen sich in erster Linie sowohl Bundesregierung wie Bundestag. In diesem Dokument werden zwar die Themen, die das Bundesverfassungsgericht setzt, angesprochen, aber nur im Rahmen einer Diskussion. Von einer Gewichtung oder gar einer Abwägung kann keine Rede sein. Es gibt weder eine quantitative Bewertung der Vorteile noch der Nachteile. Da jede Quantifizierung oder zumindest ungefähre Angabe der Größenordnung fehlt, kann es auch gar keine Abwägung geben. Auch aus den Zusatzdokumenten ist das nicht ersichtlich.
TE: Es ist schon merkwürdig, dass für ein Anleihekaufprogramm, das bereits am 9. März 2015 startete, jetzt als Nachweis einer ernsthaften Verhältnismäßigkeitsprüfung eine EZB-Ratssitzung vom Juni 2020 herhalten muss, in der es schwerpunktmäßig um das aktuelle PEPP-Programm in der Corona-Krise ging. Es wirkt wie ein abgekartetes Spiel zwischen EZB, Bundesregierung und Bundestag, um formal im Nachhinein das „kleinkarierte“ Bundesverfassungsgericht zufriedenzustellen.
Murswiek: Ganz offensichtlich hat der EZB-Rat einfach in seiner routinemäßigen Sitzung am 3. und 4. Juni auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen aufgegriffen, um über die Verhältnismäßigkeit der Käufe zu diskutieren, die aber bereits seit mehr als fünf Jahren laufen, um zu zeigen, dass er sich mit diesem Thema befasst hat. Doch das zentrale Dokument beinhaltet nur die Wiedergabe von Meinungen der EZB-Ratsmitglieder zu Themen, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat – etwa die Auswirkungen der Staatsanleihekäufe auf die Banken oder die privaten Haushalte. Von einer nachvollziehbaren Abwägung, die eine Quantifizierung voraussetzt, kann hingegen keine Rede sein. Doch genau darauf legt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Mai den Schwerpunkt. Ausdrücklich haben die Richter festgehalten, dass es nicht genügt, bloße Behauptungen aufzustellen, die nicht gerichtlich nachprüfbar sind. Aber genau an solchen substanziellen zahlenmäßigen Bewertungen mangelt es in diesem zentralen Dokument. Es werden keine Analysen zitiert, die Basis für so weitreichende Entscheidungen sind. Es fehlt schlicht alles, was für die Nachvollziehbarkeit notwendig ist.
TE: Man hat den Eindruck, Bundestag und Bundesregierung nehmen das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht ernst. Unkritisch stellte sich am 2. Juli eine riesige Mehrheit des Deutschen Bundestags vor die EZB.
Murswiek: Ich darf in Erinnerung rufen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai entschieden hat, dass die Bundesregierung und der Bundestag verfassungswidrig handelten, weil sie es unterlassen haben, der EZB auf die Finger zu schauen, gegen das EU-vertragswidrige Verhalten der EZB vorzugehen und auf die Einhaltung des Rechts zu pochen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich hier unsere Verfassungsorgane – Regierung und Parlament – verfassungswidrig verhalten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sie jetzt durch Urteil zur Nachbesserung verpflichtet, indem sie von der EZB eine ordentliche Verhältnismäßigkeitsprüfung einfordern mussten. Das scheint die Bundesregierung jedenfalls der Form nach gemacht zu haben. Zumindest behauptet sie, Gespräche mit der EZB geführt zu haben, die dann dazu führten, dass die EZB besagte acht Dokumente vorlegte.
TE: Stimmt es, dass das Bundesfinanzministerium diese EZB-Dokumente binnen eines einzigen Tages positiv bewertete und dieses positive Testat noch am selben Tag dem Bundestag zuleitete?
Murswiek: Am 26. Juni sind die EZB-Dokumente im Bundesfinanzministerium eingetroffen. Noch am selben Tag hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz dann in einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble mitgeteilt, dass die EZB nach seiner Auffassung alles erfüllt habe, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Man stelle sich vor: Da werden Dokumente im Umfang hunderter Seiten von der EZB geliefert. Und dann braucht das BMF nicht einmal einen Arbeitstag, um sofort dem Bundestag positiven Vollzug zu vermelden.
Das sieht für mich ganz danach aus, als ob eine ernsthafte Prüfung überhaupt nicht stattgefunden hat. Für eine gründliche Analyse bräuchte man sicherlich mehrere Tage. Es sieht eher danach aus, als ob das BMF mit der EZB augenzwinkernd vereinbart hat: Legt uns einfach mal etwas vor, wir werden es auf jeden Fall durchwinken. Dann wird sich das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich nicht mehr trauen, dagegen noch einmal vorzugehen. Ich halte das für ein skandalöses Vorgehen, so mit dem Bundesverfassungsgericht umzugehen. Soweit ich das bisher beurteilen kann, grenzt das, was die EZB hier mit dem Segen der Bundesregierung und des Bundestags vorgelegt hat, an eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts. Keine Spur von einer seriös gewichteten Abwägung. Die vorgelegten Dokumente haben überhaupt nichts zu tun mit einer von Karlsruhe geforderten nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Eiltempo nicht einmal eines Tages nickt die Bundesregierung das ab.
Der Bundestag ist aber nicht besser. Er hat sich zwar ein bisschen mehr Zeit genommen, nämlich vier Tage. Aber in zwei von diesen vier Tagen lagen sämtliche Dokumente nur in der Geheimschutzstelle, konnten von den Abgeordneten also nicht in ihre Büros zu einer gründlichen Prüfung mitgenommen werden. Sie durften auch nichts kopieren oder fotografieren, auch nicht abschreiben, was sie da gelesen haben. Am 29.6. wurden dann die meisten Dokumente freigegeben, so dass in zwei weiteren Tagen die Abgeordneten sich wenigstens mit fünf der acht Dokumente eingehend beschäftigen konnten. Die meisten Dokumente lagen den Abgeordneten nur in englischer Sprache vor, worüber sich ein Abgeordneter in einer Protokollerklärung zu Recht beschwert hat.
Auch der Bundestag hat den Freibrief für die EZB letztlich nur durchgewunken, obwohl von einer nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Unterlagen nicht die Rede sein kann. Nur vier Abgeordnete haben erkannt, dass die Anforderungen des Urteils nicht erfüllt sind, und dies auch zu Protokoll gegeben: Frank Schäffler, Christian Sauter, Alexander Müller (alle FDP) sowie Hans-Jürgen Thies (CDU). Die AfD hat zwar ebenfalls gegen den Bundestagsbeschluss gestimmt, aber die Begründung ihres Redners stellt nicht auf den Punkt ab, auf den es dem Bundesverfassungsgericht ankommt.
TE: Wie viel Zeit nahm sich der Bundestag für diese Debatte?
Murswiek: Die Plenarsitzung am 2. Juli, am vorletzten Sitzungstag vor der Parlamentarischen Sommerpause, räumte diesem für Deutschland eminent wichtigen Thema gerade mal 30 Minuten Zeit ein. Jede Fraktion hatte fünf Minuten Redezeit. So kann der Bundestag nicht seine „Integrationsverantwortung“ wahrnehmen, wie das Bundesverfassungsgericht die parlamentarische Kontrolle von Entscheidungen der EU nennt. Dabei ist die Wahrnehmung dieser Integrationsverantwortung wesentlich für die Bewahrung der Demokratie. Wenn EU-Organe ihre Kompetenzen überschreiten, wie im Falle des PSPP die EZB, dann fehlt ihnen dafür die demokratische Legitimation. Es ist Aufgabe von Bundestag und Bundesregierung, streng darauf zu achten, dass so etwas nicht vorkommt, und sie müssen sofort tätig werden, falls es doch geschieht. Beide haben bei der Kontrolle der EZB versagt und sind vom Bundesverfassungsgericht deshalb verurteilt worden. Und jetzt versagen sie wieder, indem sie sich mit offensichtlich ungeeigneten EZB-Papieren abspeisen lassen. So jedenfalls stellt sich mir ohne Kenntnis der drei Geheimpapiere die Sache dar. Es wäre schön wenn ich nach Lektüre dieser Dokumente eine andere Bewertung abgeben könnte.
TE: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Murswiek.
…..bald wird der freiraum für die ezb ohnehin ausgeschöpft sein. selbst die wahnsinnige ezb kann nich ad infinitum geld schöpfen! das geht bis spätestens 2022, dann ist schluß!
schöne grüße von den inseln unter dem wind!
Demokratie-Simulation vom Feinsten! De facto ein Mafia-Staat.
Eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts. Keine Spur von einer seriös gewichteten Abwägung?
Das Gericht solte geschlossen zurücktreten. Anders wird nicht deutlich, was hier gespielt wird.
Respekt an Prof Murswiek. Danke an TE für das Interview.
Leider erinnert mich das Ganze an Prof Hankel und die Bedenken zur Einführung der Euro. Die damalige Klage zusammen mit den Professoren Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider 1997 beim Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Amsterdam zur Einführung des Euro war leider nicht erfolgreich .
Die Bücher von Prof Hankel zum Euro haben mich zu der Zeit „aufgeweckt“ und kritisch werden lassen.
Ich wünsche natürlich viel Erfolg.
Ich verstehe nicht, dass in Deutschland keine Gegenbewegung entsteht, die sich auf Art- 20 GG beruft. Der Werteunion würde ich Chancen einräumen, eine parteipolitische Größe zu werden. Bei 23,8% Nichtwählern (CDU 25,1%) liegt ein großes Potential brach. Und wieviel % Altpartei-Wähler zur Werteunion wechseln würden ist nicht abzusehen. Marginal dürfte die Zahl nicht sein. Dies könnte mit der AfD eine Oppositon darstellen, die den Namen verdient und dem linken Spuk ein Ende bereiten. Aber man sieht doch lieber zu, wie das Land endgültig vor die Hunde geht.
Unter Merkel ist der Rechtsbruch zur Norm geworden, und die Journaille applaudiert.
Man könnte den ganzen Tag den Kopf schütteln.
Grenzt an? Also bitte. Es ist klar eine Verhöhnung. Aber weniger des BVG als der Verfassung selber, bzw. des deutschen Bürgers der vielleicht noch eine Restkontrolle über sein Einkommen/Vermögen wünscht. Es ist nichts Anderes, als die kaum verklausulierte Ansage: Wir machen was wir wollen und ihr habt zu zahlen und das M… zu halten.“
Ansonsten weiß ch gar nicht, warum hier immer wieder von Gewaltenteilung die Rede ist. Es gab in Deutschland seit Inkrafttreten des GG noch nie eine echte Gewaltenteilung. Kann es auch systembedingt nicht geben, da der BT (Legislative) den Regierungschef (und das praktisch immer aus der eigenen Mitte) bestimmt. Von der Unsitte, dass die Gerichte bis zum BVG unter Mitwirkung der Exekutive besetzt werden, ganz zu schweigen. Echte demokratische Gewaltenteilung wäre nur möglich, wenn das (gewählte) Staatsoberhaupt den Regierungschef einsetzt/abberuft. So wie in Frankreich oder in den USA (wo der Präsident gleichzeitig der Regierungschef ist). Aber auch unabhängig vom GG kann es im Parteienstaat keine Gewaltenteilung geben. Wer im Hinterzimmer die großen Parteien beherrscht, so wie Merkel, die mittlerweile Sonnenkönigin der Union ist, hat fast unbeschränkte Macht, da die Parteien alle drei Gewalten kontrollieren. Die SPD mit ihrem Medienimperium sogar die vierte Gewalt.
Wenn ich hier in diesem Lande als freier Bürger mir die Atemwege verschießen muss, dann bin ich kein freier Bürger mehr und das Verfassungsgericht darf sich entsorgen.
Ich lese diesen Artikel gar nicht. Ich werde in meiner Freiheit (frei atmen zu können gehört dazu) massiv eingeschränkt. Das Verfassungsgericht brauchen wir nicht mehr. Es hat sich erledigt.
Ich habe das Gefühl, dass Merkel aus der BRD eine DDR 2.0 bastelt und dass das 85% der deutschen Wähler begrüßen.
Ich habe auch das Gefühl, dass das zwangsfinanzierte ÖR-TV eigentlich nur noch ein Merkel-TV ist.
Gerne lass ich mich eines Besseren belehren ……
Leider muss man zustimmen…aber leider ist das Ganze nicht auf Deutschland beschränkt….in der EU und den USA/Kanada sind ähnliche oder gleiche Entwicklungen an der Tagesordnung. Überall das Gleiche….wohin soll man noch?
Gibt es einen Grund die ehemalige DDR in ein derart schlechtes Licht zu rücken? Wenn man eine Vergleichstabelle zwischen der DDR und Merkelistan aufstellen würde, bliebe nicht viel vergleichbares übrig. Das fängt bei dem Thema Sicherheit der eigenen Bevölkerung an und hört bei Verschleuderung von Staatsvermögen auf. Mir hadden ja nüscht zum verschleudern.
Ultra vires heisst die Begründung und „ultra vires“ heisst Machtmissbrauch.
Machtmissbrauch kann es nur geben, wenn es keine Gewaltenteilung gibt, weil genau die Teilung der Gewalten Machtmissbrauch verhindert. Nun gibt es aber in Deutschland keine Gewaltenteilung und auch in der EU nicht. Und nein, die Gewalten sind nicht geteilt, wenn man eine „unabhängige Justiz“ damit meint. Sie ist nur dann gegeben, wenn auch die Exekutive und die Legislative unabhängig sind.
Heisst: Es ist das Verfassungsgericht selbst, das eine Gewaltenteilung verhindert – es will ja die Legislative korrigieren. Und wer wüsste das nicht besser als die Verfassungsrichter selbst. Es ist die Verhöhnung der Bürger, wenn man ihnen einredet mit einem Verfassungsgericht mit letztem Wort sei eine Demokratie vorhanden – dann ist es nämlich eine Juristokratie.
Und inzwischen hat man zwei höchste Gerichte von denen beide von sich behaupten höher zu sein als das andere. Und keiner stellt sich die Frage woran das liegen könnte.
Eine echte Gewaltenteilung würde voraussetzen, dass wir die Richter und Polizeiführung wählen und diese dann weisungsfrei agieren koennen im Rahmen der Gesetze. Wir werden nie erfahren, was uns das erspart haette.
Paragraphen werden lächelnd auf die Seite geschoben.
Das grenzt nicht an eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts, das IST eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts! Möchte wissen für was wir uns überhaupt noch ein Bundesverfassungsgericht halten, es wird doch eh gemacht was in Brüssel verbrochen wird, ob es verfassungskonform ist oder nicht.
Wieviele Beispiele braucht es denn noch, um zu erkennen, daß wir in einem Unrechtsstaat leben? Auch der Behauptung, daß wir mittlerweile durch die Bank von Kriminellen regiert werden, würde ich nicht widersprechen!
Dem kann man auch nicht widersprechen. Der Scholz hat als erster Bürgermeiste von Hamburg der Warburgbank 45 Millionen Steuernachzahlung verjähren lassen. Das qualifizierte ihn zum Finanzminister 🙂
Mal wieder typisch TE, dieses hochinteressante Gespräch mit Prof. Murswiek. Vielen Dank!
Und da machen diese Pharisäer in Brüssel Ungarn und Polen Vorwürfe wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit! Da lachen ja die Hühner. Deren Regierung und Parlamente sorgen sich zumindest um die Interessen ihres Landes, während bei uns wider Recht und Gesetz ein fröhlicher Ausverkauf stattfindet …
Das ist eine Verhöhnung des Verfassungsgerichtes das dem Grundgesetz entspricht
Nee. Das Verfassungsgericht macht sich selbst lächerlich, so wie die Bundesbank.
Hat irgendeiner ernsthaft geglaubt, daß das anders abläuft? In Karlsruhe wird man das diesmal durchwinken, dann können die Medien über eine „Sternstunde der Rechtsstaats“ berichten und alles ist wie immer.
Man kann Prof. Dietrich Murswiek nur für seine Mühen danken, unseren „Wir-haben-es- ja-und-wenn-nicht-auch-egal-Politikern auf die Finger zu schauen. Selbst bleibt man, da man das Fachwissen nicht hat, nur ohnmächtig zurück, für wieviele 100e Milliarden Deutschland bürgen und sich verschulden soll. Ich kann nur jedem raten, große Teile in mobile Sachwerte zu halten, denn der Tag wird kommen, auf dem der Euro auf seinen inneren Wert zurückfallen wird. NULL.
Stimmt. Es wird Null sein. Wir haben ein paar Aktien über die Firmen, bei denen wir gearbeitet haben. Die gab es dann zum Mitarbeiterpreis. Wenn jetzt der idiotische Aktienpreis, der ja nichts mit dem Wert der Firma zu tun hat, mal wieder auf einem Nullpunkt ist, so dass ich denke, der wird nicht unterschritten werden, kaufen wir noch ein paar. Seit dem letzten Kauf haben die jetzt den doppelten Wert. Aber das hilft auch nichts, da diese Werte Luftnummern sind.
Natürlich nehmen die Parteien das Bundesverfassungsgericht nicht mehr ernst. Es sitzen dort nur noch Satrapen des Parteienstaats. Mehr nicht. Wer etwa eine Susanne Baer ins BVG beruft, dokumentiert damit seine totale Verachtung für diese Institution.
Dieses Urteil hat mich noch weiter in der Erkenntnis bestärkt, dass die Altparteien längst nicht mehr auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes stehen. Indem sie nicht mehr das Bundesverfassungsgericht als die tragende Säule des Rechtsstaates anerkennen, beweisen sie ganz offen, dass sich Deutschland der EU-Autokratie zu unterwerfen hat. Eine Rückkehr zu nationalstaatlichen Interessen des Souveräns wird mit Niedertracht verhindert. Denn wer das Budget-Recht an eine nicht legitimierteMacht, wie sie offenbar die EZB hat, vergibt und verschleudert Staatlichkeit und steht im Widerspruch des Amtseides der gewählten Abgeordneten und Minister/innen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Im Gegenteil, man nimmt den Schaden billigend inkauf.
Was nach dem 5.Mai kam, wissen wir. Die gigantische Bürgschaft für hunderte Milliarden und obendrauf, ca. 133,4 Milliarden an Länder, die vor Corona wirtschaftlich und finanziell am Boden lagen, und nun das Geld von uns geschenkt wollen, damit rechte Parteien in Frankreich und in den anderen Südländern demnächst nicht gewählt werden.
Diese Deutschland blutet aus. Und zweidrittel der Wähler finden das nicht, weil eine breite Front bewusst irreführender Medien diese Tatsache verschweigen.
in der politik gibt es keine zufälle oder schlamperei.. das mag so aussehen,ist es aber nicht.. ob flüchtlingsabkommen,dauerhetze über angeblich rechte und der wirecardskandal,da gibt es so viele widersprüche,dass man grau im gesicht wird..
das agieren dieser politkaste ist nicht mehr mit an zu sehen.. nur ein urknall kann uns nocht retten,eventuell.
Die Bundesregierung und das Parlament haben sich wahrscheinlich gesagt: Das verstehen wir sowieso nicht, also können wir es auch gleich durchwinken. Außerdem schieben wir mit den „Corona-Hilfspaketen“ sowieso schon den nächsten Verfassungsbruch und Bruch der Maastricht-Verträge an. Man beachte nur, nach welchen Kriterien dort das Geld verteilt wird. Mit Corona-Folgen hat das so gut wie nichts zu tun.
Ist das alles noch wichtig. In Deutschland geht doch sowieso alles den Bach runter und dieser Staat ist doch schon lange einer Parteiendiktatur näher als einer Demokratie. Die Verfassungsorgane sind längst unterwandert und nur noch Zombieinstitutionen die massenweise Geld kosten und null Nutzen haben.
Ein böswillger Akt der Bu-Regierung und der „Volksvertrter“ der EZB einen Freibrief zu der Sache zu erteilen.
Der Begriff „Rechtsstaat“ ist zum Unikum verkommen.
Erzähle mir keiner, die Bundesrepublik Deutschland kööne sich noch mit Fug und Recht darauf berufen.
Diese Erkenntnis hat sich, wie in diesem Fall auch, schon in anderen „staatstragenden“ Ereignissen manifestiert.
Was bleibt den Bundesbürgern übrig, als sich wenn auch innerlich nicht überzeugt, anderes übrig als sich der Gewalt zu beugen ?
Wahlergebnisse werden nichts ändern, da sich gewünschte Mehrheiten jederzeit organisiern lassen, Beispiele gibt es inzwischen genügend.
Ein traurig sich selbstzerfleischender Staat, nicht besser, aufgrund Erfahrungen der letzten 75 Jahre und der gerade erstmal letzten 40 Jahre, gehabter Nazi/Kommunisten-Erfahrungen.
Die guten Jahre haben wit leider hinter uns, getragen von Persönlichkeiten, welchen das Wohlergehen des Volkes noch etwas Wert war.
Resignation, ja, was bleibt ist nur noch Verachtung der Verantwortlichen und Angst vor der Zukunft unserer Nachfahren.
„Offenbar hat sich niemand dieser Journalisten die Dokumente der EZB selbst angesehen…“
Dies ist nur eine der möglichen Deutungen.
Die wahrscheinlichere ist, daß von den Kasperköpfen, die derzeit die Redanktionen der Mainstreammedien bevölkern, niemand ein JOURNALIST ist,
sondern es dort von ideologisch vernagelten Betonköpfen, Agitatoren und Propagandisten nur so wimmelt.
Ich halte dies für die wahrscheinlichere Variante.
Nach der Transfer-EU ist schon eine Transfer-Welt in der Mache.
Und wieder eine NGO in diesem Falle die UN. Sozialromatisch verklärt,wird ein bedingungsloses Grundeinkommen gefordert, die Zahl mit 5.50€ natürlich kleine gehalten. Wer wäre da schon dagegen? Wer will denn schon soooo geizig sein und die pillepalle 5,50€ verweigern. Corona wird jetzt für den ganz großen Transfer genutzt. „Fünf vor acht / Globales Grundeinkommen:5,50 Dollar für eine Revolution“ https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-07/globales-grundeinkommen-corona-wirtschaftskrise-sozialpolitik-undp-5vor8
und wieder sinds die Frauen, die sozialromantisch verklären …
Schlamperei aller Orten. Der Bundesfinanzminister kommt seiner Prüfungspflicht – es geht immerhin um hunderte von Milliarden, na ja, vielleicht auch nur um einige Billionen 😉 – in etwa so penibel nach wie die Bafin der ihren, bei der Überwachung des Finanzgebarens von Aktiengesellschaften.
Der Kanzlerin, sämtlichen Ministern und allen Abgeordneten mache ich schon gar keinen Vorwurf mehr. Hier herrscht längst das Peter Prinzip. Die Unfähigsten werden in die höchsten staatstragenden Positionen gehievt. Wie schaut es mit dem hoffungsvollen Nachwuchs aus? Immerhin kann der Strom im Netz speichern und vermutet in Batterien Kobolde am Werk. Und kann mit Deutschland nix anfangen. Deutschland: Das Land in dem Sie (ich seit 3 Jahren nicht mehr) gut und gerne leben. Mit wundervollen Zukunftsaussichten.
Und der „Souverän“? Hat längst das von SchonKlod gewünschte Vollidio…-Stadium erreicht. Der „wenn es Ernst wird muß man lügen“ Juncker meinte doch sinngemäß: „Wir stellen da mal was in den Raum und warten ab. Wenn dann nichts geschieht, weil die Meisten ohnehin nicht erkennen, was da Sache ist, machen wir weiter. Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Diese Land hat exakt die Legislative, Judikative und Exekutive, die es verdient. Hören Sie also auf zu Jammern. Sie wählen diese Leute doch immer wieder.
….die Gefahr kommt doch aber von räächtssss…..
Wie nennt man eine Gefahr für die Verfassung, wenn sie längst regiert?
Was ist das für eine Regierung?
Steht sie einem Staat vor oder einer Bananenrepublik?
Die Rechtsbrüche häufen sich, nun ja, wer sich der Blockflötenmehrheit sicher wähnt, kann so handeln.
Die Justiz ist bekanntermaßen nicht unabhängig – im viel geschmähten Italien ging diese gegen Andreotti und Silvio B. vor – hier undenkbar.
Vorher würden Ermittler sicherlich verunfallt.
Der einzige, der gegen dieses Elend vorgehen kann, ist der Wähler, als Souverän umschmeichelt, dann und wann.
Es sei denn wir hätten denn auch, was durchaus dazu passen würde, Manipulationen der Wahlergebnisse……………….
Wie war das noch, damals bei Margots Blauhemden und dem alle liebenden Erich M., 99% Zustimmung. Das ist Blockflötenanspruch, durchaus werden auch 78% akzeptiert.
Nachdem Harbarth – Merkels treuer Gefolgsmann – Präsident des BVerfG geworden ist, wird von dort noch viel weniger Kritik an Regierung/Bundestag zu erwarten sein.
Genauso erwarte ich, dass die drei geheimen EZB-Dokumente nichts an der Beurteilung der Lage ändern können.
harbarth eine schande für dieses land. bei seinen beiträgen im bundestag habe ich sofort umgeschaltet .ein merkelvasall,wie er im buche steht.. die politelite oder die eliten dahinter vereinamen das ganze land nach ihren gutdünken..da hilft nur frankreich 1789..
Das zeigt, daß das Bundesverfassungsgerich als letztendlich entscheidendes Rechtsorgan nicht mehr real , existend ist.
Dazu hat aber auch der inzwischen ersetzte ehemalige Vorstitzende beigetragen weil viele Sachen gar nicht oder nicht zeitnah entschieden wurde.
Kein Urteil nach Rechtslage zu Sprechen über Gesetzesbrüche der veranmtwortlichen Politik weil deren Ansehen sonst leiden würde wie zumindest einmal bereits erfolgt ist ein vollkommen falsches Signal und bedeutet , macht nur was Ihr wollt aufgehoben weeil es nicht dem Grundfgestz entspricht und nachteile für euch hat das nicht. Volle Unterstützung von Mekels Spruch „jetzt ist es halt gemacht und ist so“ ist das.
Freiobrief für Merkel Gesetze nach Belieben zu mißachten/ zu brechen.
Unter dem neuen, Jetztigen Vorsitzenden des „Verfassungsgerichtes“ hat die Politik sdicher noch weniger zu „befürchten“
Daß es wenigstens noch Einige gibt wie Gauweiler ist da kein Trost und gibt auch keinerlei Trost oder Hoffnung daß es durch solches „Anrufen“ des „Rechtsstaates“ noch eine Änderung zurück zur Rechtsstaatlichkeit gibt. Das Gesetz / Grundgesetz ist derzeit für die Tonne. Merkel ist das Gesetz, Die Führerin
Das erinnert mich alles sehr an frühere deutsche Parlamente vor Gründung der Bundesrepublik bzw an die Volkskammer der DDR. Die waren ähnlich gründlich und kritisch.
** Dieses Land hat fertig. Das Vorgehen des Regimes ist schlicht und ergreifend kriminell, und das nicht zum ersten Mal, und das Ganze zur vorsaetzlichen Schädigung des Landes und seiner Buerger, auf die der Amtseid geleistet wird. Ein permanenter Anschlag gegen das GG und ein bislang fast gewaltfreier Systemumsturz unter dem Jubel der Geschaedigten, nicht mehr und nicht weniger. Man darf auf das BVerfG unter dem neuen Merkelvertrauten gespannt sein. Allerdings werden Merkel und ihre Konsorten ihren Plan so oder so durchziehen, da sie nicht auf die allein noch verbliebene Art und Weise gestoppt werden. Das Gericht wird es nicht schaffen. Der Rubikon, sprich die rechtlichen und sozialen Grenzen, wurde von Merkel schon lange vorsaetzlich ueberschritten, ohne Folgen. Warum sollte sie ihr Ziel aufgeben? Wegen der aus ihrer Sicht „Nebensaechlichkeiten“ wie Recht und Wirtschaft oder das Wohl der Deutschen ganz sicher nicht, wenn es um den totalen, internationalen Sozialismus und die totale Macht geht. Solange Thekla und ihre Linksgruenen weitermachen duerfen, wird es kein Zurueck geben.
Das Bundesverfassungsgericht soll also eine Vollstreckungsanordnung erlassen, die einen Eklat in Europa auslöst. Also, versuchen kann und sollte man es, was aber die Erfolgschancen angeht: wir sind hier in Deutschland 2020! Der eine Bombenleger bekommt 9 Jahre, der andere 2 Jahre auf Bewährung und es lag nicht an einer kleineren Bombe!
Eklat? Wenn das BVerfG hier tatsächlich Zähne zeigen würde, wäre das eher eine Atombombe für Euro und EU. Und genau aus diesem Grunde wird es auch nicht passieren.
Das BVerfG ist in diesem Fall nicht zu beneiden. Mal angenommen, es stellt sich raus, daß der verlangte Nachweis durch die EZB nicht gelingt- wovon man eigentlich ausgehen muß- dann könnte das Gericht mit einer entsprechenden Entscheidung den Euro und evtl. sogar die EU zu Fall bringen. Dann gäbe es ja nur noch zwei Möglichkeiten: Deutschland hält sich an den Beschluß des Gerichts, dann ist der Euro wahrscheinlich perdu mit allen zersetzenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Oder das Gericht wird einfach ignoriert- dabei wird mit irgendeiner höheren Moral argumentiert werden- dann ist der Rechtsstaat verloren. Danach macht die Bundesregierung dann endgültig, was sie will, ohne Rücksicht auf das Grundgesetz. Letztlich wird das Gericht wohl den schwarzen Peter behalten und irgendwas basteln, damit die Bundesregierung und EZB weiterwurschteln können. Wie man es auch betrachtet, aus der Nummer kommen wir ohne Schaden nicht mehr raus.
Ja, völlig richtig, das genau sind die beiden Alternativen.
Welche davon das linksgrüne Regime wählt, darüber besteht für mich nicht der geringste Zweifel.
„Oder das Gericht wird einfach ignoriert- dabei wird mit irgendeiner höheren Moral argumentiert werden- dann ist der Rechtsstaat verloren. „
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Das wäre dann – fiktiv, weil nicht zu erwarten – die Stunde des Bürgers um sein Grundgesetz (auf die Verfassung warten wir ja immer noch) zu verteidigen!
Man hat sich durchgemogelt und nun kommt endgültig der Rechtsbruch. Mir wird jetzt bewusst, warum man zu diesem Zeitpunkt mit den Corona-Hilfen endgültig in die ländergreifende Schuldenhaftung eingestiegen ist: 1) das hier zitierte / behandelte BVG-Urteil, 2) die für September ausstehende Entscheidung des EU-Gerichtshofs über das Euro-Bargeld als einziges offizielles Zahlungsmittel im Zuge der GEZ-Beschwerde. Man hat noch schnell vorher rechtswidrig Fakten geschaffen. Läuft wie immer in der EU. Daran merkt man, wie verrottet dieses System schon ist. Derweil läuft alles wie in den Drehbüchern der Crashpropheten vorausgesagt (Krall, Otte, Schweig/Friedrich). Höchste Zeit das eigene Geld in Sicherheit zu bringen.
Längst geschehen, bei mir zumindest.
Aber die meisten freuen sich über die Beträge auf ihren Spar- und Girokonten.
Das habe ich mich auch gefragt, wie kann die Exekutive, die Legislative liegt ja schon längst kastrier danieder, einfach die Kontrollfunktion der Judikativen negieren. Wie geht das, ohne dass es zu einem Aufschrei kommt?
Wo sind Die Rechtsprofessoren, die diese ewigen Verfassungsbrüche anprangern?
Die, die noch eine Karriere vor sich haben, schweigen aus gutem Grund, denn seit der Reform in der Besoldung der Professoren von C4 auf W3, was in etwa einer Halbierung entspricht, müssen Professoren von Drittmitteln leben. Die gibt es natürlich nur bei entsprechender Konformität (Voßgerau).
Ein Wahnsinn wie diese Kommunistin dieses Land gleichgeschaltet und die Demokratie abgeschafft hat.
Es ist nicht nur die eine Kommunistin, schauen sie in den Bundestag wer alles der EZB seinen Segen gegeben hat. Nein nicht Merkel allein richtet das Land zugrunde, es ist der gesamte, linke Einheitsparteienblock der hier willig mitspielt. Übrigens, Respekt vor Gauweiler aber er läuft garantiert mit seiner Klage ins Leere.
Es ist aber auch nicht der linke Einheitsblock, der das Land in den Untergang führt. Es ist die vor den TV-Geräten dösende Mehrheit der Deutschen, die brav die Kommunistin wählen, weil sie ja unsere Mutti ist. Und sie verschließen krampfhaft die Augen, dass es, selbst wenn sie alternativ die SPD, die FDP, die GrünInnen oder die Linken wählen, immer auf Muttis Kommunismus hinausläuft.
Ja wo sitzen Sie denn, die Verfassungsfeinde?
Ist nur eine frage, die jeder sich selbst beantworten kann!
„Das grenzt an eine Verhöhnung des Verfassungsgerichts“. UND an die völlige Verhöhnung der Bürger, deren Geld man gerade in eine Betrugsmaschinerie versenkt. Es ist doch völlig offensichtlich, dass die EZB Schrottpapiere kauft, die keinen Gegenwert darstellen.
Die Deutschen werden in die Schuldknechtschaft verkauft obwohl jede Schuldenvergemeinschaftung per Vertrag ausgeschlossen war.
Vertragsbruch, Rechtsbruch, korrumpierte Gerichte (jetzt mit den neuen Laiendarstellern).
„Verraten und verkauft“ – genau so fühlt man sich als Bürger bei diesem „skandalösen Vorgehen“, wie Murswiek es nennt.
die Systemparteien, allen voran die Teufelsraute und ihre Lakaien, haben den Rechtsstaat und die Bindung an das Grundgesetz aufgegeben. Beides lästig für den Machterhalt und die Gängelung des Staatsvolkes. Vom BVerfG ist kein entschiedener Widerstand zu erwarten, die irreale Aufgabenbeschreibung der GEZ anläßlich der Befürwortung der Propagandasteuer ist einer milden Betrachtung nicht zugänglich. Da paßt des Einknicken vor der Willkür der demokratiefeindlichen EU nahtlos dazu.
Mein Eindruck ist, dass das Bundesverfassungsgericht in voller Absicht Entscheidungen trifft, die die Politik mit einfachen Tricks „erfüllen“ kann. Damit tun die Richter keinem Politiker weh, im Gegenzug tun die Politikern den Richtern nicht weh und die Regierungspresse kann die tolle Gewaltenteilung, die Richter und die Regierung loben. Nur wenn ein Richter sich einmal als Pensionär äußert, könnte etwas wie angedeudete Kritik am Regierungshandeln aufkommen. Bis dahin gilt: Eine Hand wäscht die andere, oder: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Ihre Sicht der Dinge trifft den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf.
Das ist in der Tat eine interessante Frage. Die wissenschaftlichen Abhandlungen zu den Wirkmechanismen würde Bibliotheken füllen. Am Ende hätten diese jedoch alle eine Quintessenz: Die Teilhabe an der Macht. Danach streben alle. Um in den Genuss zu kommen, sind sie alle extrem Anpassungsfähig; geradezu Chamäleon artig. Wer zur Machtausübung nicht gebraucht wird, darf nicht mitspielen. Ein mehr oder minder lauter Showkampf zwischen den Einheitsparteien wird geboten. Wenn eine von denen die absolute Mehrheit hat; können die aufeinander schimpfen wie die Rohrspatzen. **
Teilhabe an der Macht ist mehr als nur Beteiligung an der GroKo. Außerdem die nächsten Wahlen kommen bestimmt und dann will man sich natürlich jetzt schon andienen.
Was kümmert die Regierung und deren Paladine Gesetze und Verträge? Wir haben keine Gewaltenteilung mehr, sondern ein sich selbstbedienendes Gewaltenkartell aus Politik, Justiz und Medien. Und wer dagegen opponiert wird von diesem Kartell beschimpft und diskriminiert und wenn das nicht reicht, von deren Schlägertrupps verprügelt.
Es ist sicher ehrenwert über das BVG zu versuchen dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten, aber leider wenig erfolgversprechend. Längst ist das BVG doch Teil des Parteienstaates, dessen Erfüllungsgehilfe und Alibigeber. Eine Klage vor dem BVG ist also das bekannte „Fröschefragen“. Es bildet im Grunde nur die letzte unüberwindbare Hürde der Eurokraten, an der sich die Vertreter von Rechtsstaatlichkeit gern beliebig abarbeiten dürfen.
Soviel zur „Blindheit Justizias“. Wenn Richter davor zurückschrecken könnten, Recht zu sprechen, dann stimmt offensichtlich etwas nicht im Rechtsstaat. Oder eben mit dem Selbstverständnis eines Gerichts. Man sollte mal darüber nachdenken, das Verfassungsgericht nicht nach Parteienproporz zu besetzen. Ich denke, dass dort eine ganze Menge Richter sitzen, die ihren Protegés in der Politik Dank schulden. Die Zeit, als die Richterschaft in Karlsruhe noch überwiegend aus führenden Rechtslehrern des Staats- und Verfassungsrechts bestand, gehört der Vergangenheit an. Und ebenso die Zeit, als ein Spruch aus Karlsruhe noch als das akzeptiert wurde, was er war: eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
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Zwei Probleme: AM hat ihre Schachfiguren überall platziert, und das BVerfG ist wohl eine der wichtigsten Positionen. Mit diesem Harbarth hat sie einen willfährigen Erfüller ihrer Vorgaben dort, der sich nahtlos in den „Cordon sanitaire“ einreiht, so daß auf AM nichts kommen wird. Die könnte Deutsche eigenhändig mit der MG niedermähen (wie andernorst hier trefflich beschrieben) und sich noch darüber lustig machen („Ist mir egal, ob man im MG-Hagel stirbt, nun sind se halt tot.“) , und man könnte ihr trotzdem nicht ans Leder.
Und wie würde das BVerFG denn durchsetzen können? Hat es, wie der Vatikan, eigene Truppen? Könnte es irgendeine Form von Sicherheitskräften gegen Regeierung/Parlament/etc. in Gang setzen, und die geforderten Änderungen erzwingen. Die Antwort ist „Nein“.
Die Folge ist: diese Regierung kann schalten und walten und Land und Volk schwerste Schäden auf Jahrzehnte hinaus zu fügen. Sie kann Widerstand und Kritik dagegen aussitzen, übergehen, notfalls auf dem informellen Dienstweg per Zersetzung/Existenzzerstörung/Antifa-Besuch unschädlich machen.
Und bei den Wahlen bekommt man, trotz unterschiedlicher Konstellationen, immer das gleiche Resultat.
Sagen Sie’s mir: wie ist das Problem AM auf friedliche und demokratische Weise zu lösen? Ein zufälliger und genau platzierter Meteoriten-Einschlag in den Kupfergraben wird man sich ja kaum herbeiwünschen können… Oder soll ich auf den lokalen MdB Druck ausüben, in dem ich meine Argumente a la Bud Spencer vorbringe?
Eben.
Prof. Murswiek: „Ich wundere mich, dass Journalisten……
Ich wundere mich nicht mehr und konstatiere, dass die Mehrheit der Journalisten den Inhalt gar nicht versteht, ja teilweise gar nicht über ausreichend Lesefähigkeit bei schwierigen Inhalten, verfügt.
So schwierig ist die Materie wiederum auch nicht. Schliesslich ist die Staatsfinanzierung der EZB ausdrücklich untersagt.
Es sind die ideologischen Leitplanken (Ohne EU kein Frieden, wenn der Euro scheitert, scheitert Europa und dergleichen), die den Verständnisprozess der Mainstream-Journalisten blockieren.
Da kommen dann die Spin Doctors und Framer*Innen ins Spiel, die solche Texte interpretieren und den linksgrünen Gesinnungsjournos mundgerecht aufbereiten, Dann veröffentlicht einer von denen irgendwo und alle anderen schreiben dort ab.
Wie wir ja erst kürzlich gesehen haben, heißt Recherche heute mitunter, die Social Media Profile Dritter zu durchforsten. Zu mehr reicht es bei den Meisten nicht.
Das ist für mich ja auch das Schlimme daran:
Es ist der Tugendfaschismus der Dummen und Anti Intellektuellen, dem wir hier ausgeliefert sind.
Hintergründig gesteuert durch ein paar Intelligente, deren Hirne aber von Ideologie und moralischen Dünkeln, vollkommen vergiftet sind. Und ein paar Eliten natürlich, die diese Spinner benutzen, um ihre eigenen Pläne zu verwirklichen.
Im linksgrünen Jargon „Philanthropen“ genannt.
Ich wundere mich, dass Prof. Murswiek sich wundert.
Wie sang Otto Reutter in den 2o-er Jahren des vorigen Jahrhunderts:
„Ick wunder mir über jar nischt mehr“
Ick ooch nich !!!
Verfassung ? Bundesverfassungsgericht ? Was ist das denn ? Hier zählt nur noch Merkelrecht und zwar alternativlos !
Aufgewachsen bin ich mal in einem Rechtsstaat aber das ist lange her – jetzt lebe ich in Schland, Rautenschland um genau zu sein…..
Die Mitglieder des Merkel-Regimes denken sich: Ob die in Karlsruhe vor sich hin schwatzen oder bei Bauer Meier fällt ein Sack Kartoffeln um, das hat die gleiche Bedeutung für uns.
In den Geheimpapieren steht sicherlich Brisantes wie, dass Italien ohne PSPP in wenigen Wochen pleite ist und per Kettenreaktion dann erst italienische, dann französische und deutschen Banken, die dann einsetzenden Staatsgarantien würden Frankreich und Deutschland in die Pleite jagen. So gesehen „alternativlos“ – und gut für Erpressungen.
Gesetze und Recht – das ist was für „alte, weiße Männer“. Alle anderen huschen von einem Rechtsbruch zum Nächsten …
Das Bundesverfassungsgericht muss dem Euro jetzt den Stecker ziehen. Es ist ein Märchen, daß er uns mehr nutzt als schadet. Unsere Schweizer Freunde lachen sich derweil ins Fäustchen mit ihrem starken Franken.
Es bleibt dabei, was der Figaro vor der Einführung des Euro schrieb: „wie Versailles, nur ohne Krieg“.
Das BVerfG ist längst auf links gebürstet und deren Urteile dienen der Politik nur noch als Handlungsalibi. Da werden auch schon einmal Verfassungsklagen über dubiose Pseudokläger eingereicht, die dann mit einem politisch erwünschten Urteil abschließen. Dann kann die Politik sagen: „Schaut her, alles korrekt. Das BVerfG hat so entschieden.“ Aus diesem Grund wird es auch niemals eine Ende der GEZ-Zwangsabgabe geben, weil das BVerfG immer im Sinne der Regierenden entscheiden wird. Notfalls wird gedreht und gewendet, bis es passt. Das ist alles nur noch eine Farce.
Manchmal ist das BVerfG auch zu feige, selbst zu urteilen und schiebt den schwarzen Peter einfach an den EuGH weiter – wohl wissend, dass dort immer EU- und Merkel-freundlich geurteilt wird.
Im vorliegenden Fall wird das aber nicht möglich sein, also können wir davon ausgehen, dass es einknickt.
Vom Rechtsstaat hat sich unser Land und unsere Regierung doch schon lange verabschiedet. Gefühltes Gesetz gilt, und wenn man meint, moralisch Recht zu haben, werden Gesetze nonchalant gebrochen. Deutschland am Anfang des 21. Jahrhunderts.
Ich kann die Verwunderung über das Vorgehen der Einheitsparteien nicht nachvollziehen. In einem Herrschaftssystem wie dem aktuellen funktioniert Machtstabilisierung nur zweigleisig. 1. Die Richterposten mit politisch genehmen Leuten besetzen. 2. Um jegliches Ausscheren im Einzelfall zu verhindern, so oft wie möglich trotzdem an den Instanzen vorbei handeln.
3. Durch politisches Handeln Fakten schaffen, die dann hörige Politiker und Richter in Recht und Gesetz umsetzen, weil sie ansonsten aus ihren Posten „entfernt“ werden.
Gewaltenteilung – ade …
Es wird von der Entscheidung des Verfassungsgerichts abhängen, ob ich diese Institution in Zukunft noch ernst nehmen werde. Wenn es diesen Antrag des Anwalts von Peter Gauweiler ablehnt, wird es den Weg gehen, den bei mir schon länger die komplette Fehlbesetzung im Schloss Bellevue gegangen ist: schulterzuckende Verachtung.
Sie nehmen bisher also diese Institution tatsächlich noch ernst?
Ihr Optimismus wird bitter enttäuscht werden.
Ich hatte das Verfassungsgericht als Institution der Rechtsfindung schon abgeschrieben. Für mich war es ein Regierungspropaganda-Instrument geworden, in dem Gesinnung Herrschaft über das Recht erlangt hatte.
Das EZB-Urteil hat mich daher positiv überrascht. Vielleicht war es ja eine Eintagsfliege, aber vielleicht ja auch nicht.
Legel? Illegal? Sch…egal! Die da oben machen was sie wollen. Das Fußvolk staunt nur noch ungläubig.
Wirecard und Olaf Scholz sind nur die Spitze des Eisbergs. Regierung, Bundestag und Bundesrat sind das, was unter dem Wasserspiegel ist. Die Frage ist nur, wer diese Marionetten bewegt.