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Bundesverfassungsgericht verhandelt

Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

19.07.2023

| Lesedauer: 6 Minuten
Nach vielen Beschwerden liegt die verkorkste Berlinwahl nun beim Bundesverfassungsgericht. Doch die Richter treffen schon im Verfahren eine Vorauswahl, die das Ergebnis vorwegnehmen könnte. Künftige Wahlmanipulationen sollen erleichtert werden, fordern die Ampel-Vertreter. Die Demokratie wird ramponiert.

In welchem Umfang muss die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin wiederholt werden? Über diese nun schon fast zwei Jahre zurückliegende und gründlich vermurkste Wahl verhandelte das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag dieser Woche. Schon von Anfang an war klar: Das Bundesverfassungsgericht findet eine komplette Wiederholung nicht nötig. Ein Interesse an einem vertrauenswürdigen Wahlvorgang hat auch sonst niemand, der in Karlsruhe vorgeladen worden war – weder die CDU, deren Beschwerde ausgewählt wurde, noch die Vertreter der Ampel-Mehrheit im Deutschen Bundestag, die eine Wahlwiederholung scheuen wie der Teufel das Weihwasser, oder grüne und linke Abgeordnete, die um ihr Mandat fürchten müssen. In allen Parteien geht die Angst um, die Wähler könnten anders wählen als damals. Auch die Klage der AfD-Bundestagsfraktion  auf die Wiederholung in ganz Berlin wird nicht verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht stellt sich damit auf die Seite der Mandats-Inhaber.

Kennen Sie übrigens diese Bundestagsabgeordneten?
Ansgar Heveling
Patrick Schnieder
Johannes Fechner
Till Steffen
Philipp Hartewig

Vermutlich nicht. Sie sind Vertreter der B-Liga der deutschen Politik und standen  an diesem Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht – und gegen die Bundestagsmehrheit der Ampel. Die Personenauswahl zeigt, wie ernst die Parteien dieses Verfahren nehmen. Das Heiligste der Demokratie, die ordnungsgemäße und faire Wahl, überlässt man Hinterbänklern.

FOLGEN DES WAHLCHAOS
Vor der Entscheidung über Wahlwiederholung in Berlin – Wer darf Hüter der Verfassung sein?
Schon im Eingang hat das Bundesverfassungsgericht eine merkwürdige Entscheidung getroffen. Zur Wahl in Berlin sind mindestens neun Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen – eine davon von Tichys-Einblick-Lesern angestrengt, die von TE und seinen Lesern sowie der Atlas-Initiative darin unterstützt wurden. In solchen Fällen ist es gängige Praxis des Gerichts, nicht jede Klage einzeln zu verhandeln, sondern anhand einer Auswahl von exemplarischen Beschwerden alle abzuarbeiten. Doch das Gericht hat in diesem Fall entschieden, nur eine Beschwerde anzuhören: die sehr begrenzte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die will nur in einer sehr begrenzten Anzahl, etwa in der Hälfte der Fälle,   die Wahl wiederholen lassen – keinesfalls ins allen Wahlkreisen, wie es bei der bereits geschehenen Wahlwiederholung zum Abgeordnetenhaus geschehen ist. Bekanntlich hat diese Wahl dazu geführt, dass Berlin einen neuen Senat und regierenden Bürgermeister erhalten hat. Warum gilt für die wichtiger Bundestagswahl nicht, was bei der Lokal-Wahl gegolten hat?

Mit einer Minderforderung gestartet

Das Gericht hat also als Exemplar-Beschwerde eine Beschwerde ausgesucht, die weit unter der Maximalforderung bleibt und schon damit eine erste Einschätzung ermöglicht, wie das Verfahren entschieden werden wird. Sicher: Die Richter könnten dennoch eine Wahlwiederholung in ganz Berlin anordnen – aber sehr wahrscheinlich ist das nicht. Dieses Vorgehen ähnelt der Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichtes zur Einführung der Rundfunkgebühr: Beschwerden, dass die Gebühr zu hoch war, wurden angehört, stellvertretend für Beschwerden, dass die Form und Funktion der ÖRR-Abgabe nicht mehr verfassungsgemäß sei. Letzteren wurden so umgangen, ohne sich mit der Kritik am System-ÖRR befassen zu müssen.

„Bestandsschutz“ steht über Wählerwillen

In der Verhandlung am Dienstag war vor allem ein Wort wichtig: „Bestandsschutz“. Damit meinten die Vertreter des Bundestags, also der Ampel, dass ein rechtmäßig gewähltes Parlament nun einmal gewählt ist und deswegen unantastbar ist – und deswegen müsse die Wahl nur so begrenzt wie möglich wiederholt werden. Es ist eine feige, pragmatische Entscheidung der Bundestagsmehrheit, aber auch der CDU: Man versucht, die  Wahlwiederholung  in allen Wahlkreisen  zu verhindern. Denn ändern soll sich bitte nichts an den Wahlergebnissen, deswegen versucht man sich mit einem verwegenen Kompromiss. Die Union fordert, entgegen der Ampel, dass ausschließlich die Zweitstimme wiederholt werden soll. Die Erststimme soll bitte unangetastet bleiben.

„Ein absurdes Theater“, nennt das der Jurist Ulrich Vosgerau, der auch die Beschwerde der TE-Leser vor Gericht vertritt. Ein paar Listen-Abgeordnete würden dann vielleicht neu geordnet, aber die Partei DIE LINKE wäre weiterhin sicher im Bundestag vertreten. Denn es besteht die Gefahr, dass bei einer kompletten Neuwahl der Erststimmen DIE LINKE eines ihrer drei Direktmandate verliert. Und damit den Fraktionsstatus und sämtliche 36 Listen-Abgeordnete: Bekanntlich hat DIE LINKE die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft und zog in Fraktionsstärke nur ein, weil sie 3 Direktmandate errungen hat – zwei davon in Berlin. Wird nur die Wahl mit der Zweitstimme wiederholt, bleibt alles, wie es ist, nur ein paar Hinterbänkler haben vielleicht eine andere Farbe.

Wahlfälschung wird künftig erleichtert

Es zeigt sich: Keine der Parteien übernimmt Verantwortungsbewusstsein für die Demokratie als Ganzes. Für Parteitaktik wird das Vertrauen der Bürger geopfert. „Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus“, sagt der Volksmund oder in diesem Fall: Mandatsinhaber vertreten die Interessen von Mandatsinhabern, nicht die der Wähler. Sicher, die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht am Ende treffen wird, wird legalistisch irgendwie sauber sein; wozu hat man Juristen, die solche Paragraphen zurechtbiegen. Auch sind die Argumente der Ampel wie der Union rechtlich alle korrekt, selbstverständlich sind alle Krähen schwarz.

Die Ampel hat recht, wenn sie anführt, dass bei der Berlinwahl nur 14,8 Prozent der Wahlbezirke „erwiesene“ Fehler im Sinne des Bundestags ausweisen. Das liegt allerdings daran, dass die Wahlprotokolle ihren Zweck des Protokollierens kaum erfüllen – denn nur wenige weisen auf Wahlfehler hin. Dafür sind auf manchen von ihnen zum Beispiel mittelhochdeutsche Gedichte vermerkt, statt ordentliche Protokolle des Wahlgeschehens, wie Richter Peter Müller während der Verhandlung anmerkt. Dieser Logik zufolge wäre es besser, wenn Wahlprotokolle niemals ausgefüllt werden, dann können sie nämlich keine Hinweise auf Wahlfehler liefern – und nach der Logik der Ampel ist dann alles mit rechten Dingen zugegangen, ist die Schlussfolgerung. Eine logische Konsequenz, die nicht der Autor dieser Zeilen, sondern der Richter Müller formuliert hat.

Damit wird ein bemerkenswerter Anreiz geliefert: falsch auszählen, die Protokelle mit Kritzeleien statt nachprüfbarer Zahlen füllen – und die Wahl kann nicht mehr überprüft werden. So werden Wahlfälschungen überprüfungssicher und das Misstrauen der Wähler steigt berechtigterweise. So zerstört man das Vertrauen der Wähler mit einem Urteil des höchsten Gerichts bei zugekniffenen Augen der Mehrheit des Deutschen Bundestags, die sich so künftig Konkurrenten leichter vom Hals halten kann.

Dabei sind die Mängel des Wahlvorgangs eklatant: Wahllokale, die weit über die zulässige Zeit geöffnet waren; Wähler, die Stunden anstehen mussten und dann nach Hause geschickt wurden; vertauschte Wahllisten; Parteilisten, die im jeweiligen Bezirk gar nicht zur Wahl standen, und zuletzt ein Innensenator mit dem Rotstift: Wie schief muss eine Wahl sein, dass sie „erwiesene“ Fehler aufweist? Wie viel Manipulation ist erlaubt, bis eine Kontrolle erfolgt? Vor dem Gericht wurde gestritten, welche Fehler nur bei der Landeswahl und welche bei der Bundestagswahl passiert seien – angeblich wurden Stimmzettel für die Landeswahlen Berlins fotokopiert, die für die Bundestagswahl aber nicht. Angeblich wurde die Wahl für das Land unterbrochen, aber nicht für die Bundestagswahl. Angeblich, laut den Protokollen.

Wie sich Rot-Rot-Grün mit dem Rotstift Stimmen organisiert hat

Wahlmanipulation in Berlin

Wie sich Rot-Rot-Grün mit dem Rotstift Stimmen organisiert hat

Wie der Berliner Senat in die Wahl eingriff – Korrektur mit dem Rotstift

Manipulation der Wahlergebnisse

Wie der Berliner Senat in die Wahl eingriff – Korrektur mit dem Rotstift

TE prüft genauer als die Monsterbehörde des Bundestags

Überhaupt hat der Wahlprüfungsausschuss wenig geprüft. Aus der Befragung durch das hohe Gericht geht hervor: Der Wahlprüfungsausschuss hat keine aktive Aufklärung der Vorkommnisse in Berlin betrieben. Man hat ausschließlich auf Wahleinsprüche der Bürger reagiert, 1.713 an der Zahl. 90 Prozent dieser Einsprüche kamen aus Berlin. Bei Bundestagswahlen wurden bisher immer 200 bis 300 Einsprüche erhoben. Auch die Wahlprotokolle der einzelnen Wahllokale wurden vom Ausschuss nicht geprüft. Dafür fehlte die Zeit, so die Ampelvertreter, deren Prozessbevollmächtigter der Rechtsanwalt Prof. Heiko Sauer ist. Man habe nur zwei wissenschaftliche Mitarbeiter im Ausschuss gehabt und diese hätten die 40.000 Dokumente niemals zeitgerecht durcharbeiten können, so das Argument.

Das ist peinlich, höchst peinlich. Tichys Einblick konnte dieselben Dokumente mittels einer Gruppe von einem Dutzend Jungjournalisten und Studenten in einer Woche digitalisieren und das Verfassungsgericht konnte die Dokumente durch einen (!) wissenschaftlichen Mitarbeiter innerhalb weniger Wochen prüfen lassen. Der Bundestag hat übrigens 4.500 Beschäftigte, davon 1.700 wissenschaftliche Mitarbeiter. Schlauerweise hätten sie auch auf die elektronischen Dateien zurückgreifen können, die TE zur Verfügung gestellt hat. Dann hätten sie nicht einmal ihre weichen Sessel verlassen müssen. Aber so verfestigt sich der Verdacht: Wer nicht prüft, findet auch nichts.

Korrekte Wahlen sind nicht mehr wichtig

Vor allem wurde in der Verhandlung eines klar: Für die Ampel hat eine Wahlprüfungsbeschwerde nur dann Erfolg, wenn in ihr „bewiesen“ werden kann, dass ein mandatsrelevanter Fehler vorlag. Ein noch so massives Versagen in der Organisation einer Wahl sei – angeblich – nicht ausschlaggebend. Folgt das Gericht dieser Idee, so gibt es in Deutschland eigentlich keine Möglichkeit mehr, gegen eine Wahl erfolgreich Einspruch einzulegen. Denn wie soll durch den Normalbürger „bewiesen“ werden, dass es auch jedenfalls „mandatsrelevante“ Fehler gab? Dies können nur staatliche Gerichte klären, die tätig werden müssen, sofern hinlängliche Indizien für möglicherweise gravierende Wahlfehler bestehen; und so sieht es § 26 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ja auch vor. Zumal in einem Umfeld wie dem der Berlinwahl, wo der zuständige Innensenator Andreas Geisel und seine Mitarbeiter aktiv versuchten, das Versagen der Bezirke und des Senats in der Organisation zu vertuschen – und nicht passende Ergebnisse nachträglich mit dem Rotstift korrigiert haben.

Die Entscheidung, inwieweit die Bundestagswahl wiederholt werden muss, liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Und damit auch die Entscheidung, inwieweit das Wahlsystem Deutschlands verlässlich ist. Eine Tendenz der Entscheidung mag man in der Auswahl ausgerechnet der Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erblicken. Doch sicher ist das Ergebnis nicht. Wann das Gericht die Entscheidung verkündet, ist noch nicht terminiert.

Nach der Verkündung muss die Wiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden – der Landeswahlleiter Berlins, Dr. Stephan Bröchler, bat das Gericht daher darum, dass diese 60 Tage nicht in die Advents-, Weihnachts- oder Neujahrszeit fallen sollte. Eine Wiederholung sei dann nicht machbar, da Gemeinderäume nicht als Wahllokal zur Verfügung stünden und Wahlhelfer kaum zu finden seien. TE wollte von Bröchler wissen, welches Modell einer Wahlwiederholung er als Landeswahlleiter für richtig hielte. Aus Rücksicht auf seine politische Neutralitätspflicht wollte er sich allerdings nicht äußern. Die Entscheidung des Gerichts wird aber für den Herbst erwartet.


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80 Kommentare

  1. Ein Blick über den Tellerrand nach Österreich zum Erkenntnis des ö Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Aufhebung des 2. Durchgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 (VfGH 01.07.2016, W I 6/2016 = VfSlg 20.071), in dem die Messlatte für demokratische Wahlen sehr prägnant dargestellt werden. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, liegen keine demokratischen Wahlen vor.

    „2.6.1.  Nach der ständigen Judikatur des [VfGH] ist einer Wahlanfechtung nicht schon dann stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens erwiesen wurde; sie muss darüber hinaus auch auf das Wahlergebnis von Einfluss gewesen sein […]. Dazu hat der [VfGH] wiederholt ausgesprochen, dass diese (zweite) Voraussetzung bereits erfüllt ist, wenn die Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte [mwN].
    2.6.2.  Dabei ist das Vorliegen dieser Voraussetzung nach der ständigen Rechtsprechung des [VfGH] bereits dann zu bejahen, wenn eine Vorschrift der Wahlordnung verletzt wurde, die die Möglichkeit von Manipulationen und Missbräuchen im Wahlverfahren ausschließen will, und zwar ohne dass es des Nachweises einer konkreten – das Wahlergebnis tatsächlich verändernden – Manipulation bedürfte.
    […]
    [Diese Rechtsprechung] beruht auf dem Grundgedanken, dass es dem Einzelnen nur in den seltensten Fällen möglich sein wird, einen konkreten Missbrauch durch die Verletzung von das Wahlverfahren regelnden Rechtsvorschriften im Einzelfall nachzuweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über das Wahlverfahren sollen garantieren, dass ein solcher Missbrauch von vornherein nicht möglich ist.
    […]
    Letzten Endes liegt der wiedergegebenen Rechtsprechung die Überlegung zugrunde, dass demokratische Wahlen die politische Macht der obersten Funktionsträger des Staates begrenzen und diese – wie die historische Erfahrung und Vorgänge in anderen Ländern ohne funktionierende Demokratie zeigen – versucht sein könnten, mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Machtmittel Wahlergebnisse zu manipulieren. Auch in einer stabilen Demokratie sichert die genaue Einhaltung der Wahlvorschriften das Vertrauen der Bürger in die Gesetzmäßigkeit der Wahlen und damit […] in eines der Fundamente des Staates.“ (Fettdruck von mir.)

  2. Das BVG ist längst zum Bundesparteiengericht verkommen. Wer sich über die Justiz in Polen oder Ungarn beschwert, der soll sich lieber einmal in Deutschland umschauen.

  3. Wir lernen allein schon aus den Namen der Hinterbänkler: Wenn es darum geht den Kopf hinzuhalten für eine verkorkste Wahl, dann gibt es eine 100% Männerquote. Wie langweilig und erwartbar, liebe Damen.

  4. Solange die höchsten Richter von Politikern gewählt werden und dabei auf das Parteibuch geachtet wird , können wir die deutsche Justiz getrost vergessen . Nicht existierend .

  5. Ich muss schmunzeln. Ob Herr Tichy selbst, sein Sohn oder andere Autoren hier – das Bundesverfassungsgericht und seine Urteile sind oft Thema. Das ist in Ordnung, man kann das gerne beleuchten. Auffällig ist allerdings, dass dieselben 2 Senate des BVG dann, wenn sie der ungeliebten Ampel oder auch der Rgeierung vorher ihre Grenzen aufwiesen und Änderungen verlangt wurden, als Sieg der Gerechtigkeit und Justiz gefeiert werden. Vor allem, wenn die Urteile dann auch noch in die Richtung gehen, wie sie die Autoren sich wünschen. Und dann wieder ist es das korrupte regierungsfreundliche Gericht, das mit der Regierung unter einer Decke steckt, wenn die Urteile oder die vielleicht drohenden solchen Familie Tichy und Freunden so gar nicht schmecken wollen. Wohl gemerkt, da sitzen dieselben Richter – aber einmal sind sie die wackeren Wächter über das Grundgesetz gegen die böse Politik, und dann wieder sind sie die Komplizen derselben. Multiple BVG-Persönlichkeiten sozusagen. Um eines zu sagen: Mir gefallen einige Urteile des BVG auch nicht, aber ich respektiere sie. Ich spreche den Richtern Ihre Daseinsberechtigung nicht nach der Richtung, aus der ihre Urteile wehen, ab und juble sie ein paar Monate später wegen eines passenden Urteils gegen die verhasste Ampel wieder hoch. So fand ich es völlig richtig, dass das „Heizungsgesetz“ vor der Sommerpause nicht debattiert und beschlossen werden durfte. Auch ich sah das Verfahren als unrechtmäßge Respektlosigkeit vor der Opposition. An anderer Stelle wieder fand ich Urteile aus der Sicht eines nicht verfassungsrechtlich gebildeten Menschen eher ungerecht – und respektierte sie dennoch. Wie soll denn aus Sicht des Autors ein gutes Gericht Recht sprechen? Nur die Urteile fällen, die ihm gefallen? Und warum dann nicht so, wie es mir gefiele? Wobei festzuhalten ist, dass er und ich dann vermutlich in manchen Verfahren deutlich unterschiedliche Erwartungen hegten. Also dann ein Urteil für ihn, eines für mich, und eines für jeden anderen mit wieder anderer Meinung? Na dann, frohes Richten.

  6. Situation voll erfasst und direkt ins Schwarze!
    Hier geht es um die Rechtsprechung „Im besten (freien – von mir) Deutschland aller Zeiten“ (Steinmeier oder Gauck)?
    Es geht um die realistische Rechtsprechung, im deutschen Rechtsstaat, auf Basis seines unerschütterlichen Rechtsstaatsprinzips? Wird doch bei jeder Gelegenheit, von Politik und Medien, so angepriesen und suggeriert, dass keine Hintertüren, Aufweichungen, Winkelzüge oder sonstige Abweichungen geduldet werden, im Rechtsstaat, dem deutschen!!!
    Voll integriert in den Wertewesten, unter Führung des transatlantischen Trägers demokratischer Grundwerte, die auf den gesamten Erdball übertragen werden sollen?
    Ohne einmal wirklich zu offenbaren um welche Werte es sich dabei grundsätzlich handelt?! Oder aufzuzeigen wo sie festgeschrieben sind!
    Reicht ja wohl vollkommen, wenn sie immer wieder erwähnt werden – immer wieder, bei jeder politischen oder medialen Gelegenheit, die Werte des Wertewestens. Auch als Rechtfertigung!
    Gibt uns die angepeilte und die aus dem Artikel eventuell hervorgehende „Rechtsprechung“ – oder auch nicht – des Bundesverfassungsgerichts, einen recht atemberaubenden Vorgeschmack, von den „Werten“?! Gab ja bereits andere Urteile, die das taten.
    Eventuell begründet das, peu a peu, die wachsende oder gesteigerte Atemlosigkeit in der Gesellschaft oder unter den Wählern? Ist da nicht irgendetwas mit der AfD-Wählergunst im Gange?
    Zur Beruhigung – es liegt keinesfalls an der Politik der Ampel, der Partei, Die Linke oder der CDU/CSU! Keinesfalls! Und zur Beruhigung! Deutschland ist ein Rechtsstaat – und „Wir schaffen das“! Auch ohne oder mit halbherziger Wahlwiederholung!!! Oder etwa nicht???
    Bei der letzten Berlinwahl-Wiederholung ist ja praktisch auch alles beim Alten geblieben – indirekt/direkt? Oder sehe ich das falsch?

  7. Es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht für die Bürger urteilt. Im Gegenteil. Wahlen sind ohnehin nur noch Makulatur und bekämen dann grünes Licht für legalen Betrug am Wähler. Und um die Farce um schwache Politiker komplett zu machen, gibt es eine Wahlpflicht. Jeder, der nicht zur Wahl erscheint, wird bestraft und in diesem Land eingesperrt. In Deutschland zu leben genügt schon, um sich eingesperrt, entrechtet, menschlich und intellektuell permanent beleidigt zu fühlen.

  8. Zur Erinnerung:
    „Nach 1991 wurde Egon Krenz als Zeuge in verschiedenen Strafverfahren gegen frühere Repräsentanten der DDR vernommen. 1992 bestritt er, in seiner Funktion als oberster Wahlleiter der DDR die systematischen Wahlfälschungen bemerkt zu haben. Dem widerspricht allerdings eine frühere Aussage Krenz’ auf der 12. ZK-Tagung der SED im Dezember 1989. Dort sagte er über die Kommunalwahlen im Mai:

    „Selbstverständlich ist mir klar und bewußt, auch aus heutiger Sicht, daß das erzielte Wahlergebnis mit der tatsächlichen politischen Situation im Lande weder damals noch heute übereingestimmt hat. Es gab aber keine andere Möglichkeit, ein anderes Wahlergebnis bekanntzugeben, weil es so entsprechend den Protokollen, die auch in den Kreisen existieren, zusammengestellt worden ist. Würden wir jetzt, wie das einige vorschlagen, diese Frage neu aufrollen, Genossen, ich habe die Furcht, dann räumen wir nicht nur Positionen, die wir noch besitzen, dann können wir ganz nach Hause gehen. Ich bitte, das nicht zu Protokoll zu nehmen.““ Wikipedia

  9. Man redet ja von der heiligen Kuh, wenn man von der Institution „EU“ spricht…sollte man da mal nicht anklopfen und überprüfen lassen (Europäische Gerichtsbarkeit), ob nicht ein eklatanter Wahlverstoss eines europäischen Landes vorliegt?
    Das Gebaren gegenüber Polen und Ungarn ist sicht- und greifbar, gilt es auch für Deutschland oder ist Justitia hier erblindet??

  10. Sie brauchen nicht bis zum Herbst warten, ich kann Ihnen die Entscheidung auch jetzt schon mitteilen.
    Die Vorauswahl hat doch schon eindeutig belegt, dass dieses Pseudo-Bundesverfassungsgericht keinerlei Interesse daran hat, die wahren Verhältnisse in Deutschland zu untersuchen bzw. zu bestätigen und zu ahnden.
    Warum wohl hat merkel kontinuierlich den Austausch von rechtschaffenen Personen in den entsprechenden Institutionen vorgenommen und Paladine ernannt? Genau. Da entspricht sie ganz dem DDR-Polit-Kartell:
    Es muss nur wie Demokratie aussehen.

  11. Das Bundesgrundgesetz-„Gericht“ -über eine Verfassung verfügt die besetzte B.R.D. nicht, vgl.Art.120, 146 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“; und es wäre auch sehr naiv zu glauben, daß dies unter diesem System noch eintreten wird-, dessen „Richter“ von jenen Parteien bestimmt werden, die doch eigentlich der materiell-rechtlichen Kontrolle durch diese „Richter“ unterworfen sein sollten, entarvt sich immer mehr als der Tumor des Rechtsstaates.
    In der „Tradition“ von Limbach und mit besonderem Klassenbewußtsein als ideologischer und juristischer „Schild und Schwert“ gehäuteter und sich perpetuierender ex-Stasi-Seilschaften des Nachfolgers der Mauermörder-SED, der sog.“Linkspartei“ und andernorts (s. auch „Putnik-Deal“ und den SED-Sonderparteitag vom 16/17.12.1989; der Genosse Gysi -nahtlos glatt in die Diäten-„FDGO“ hinübergeglitten, hatte sich schon zuvor den Fortbestand der Mauermörder-Einheitspartei auch aus „Gründen eines sonst drohenden Streites um das Parteivermögen“ öffentlich unterstützt).
    Mit besten Anschluß auch an die „C.D.U.“, s.das Bermuda-Dreieck Merkel, Stasi-Kahane aka ex-IM Victoria, den schwarzen Bolschewiken und Tschekisten Haldenzwerg, den Wahl-Putschisten Ramelow und den zum Judentum konvertierten, gescheiterten ex-Jura-Studenten und Karriereopportunisten S.Kramer.
    „Quis custodiet ipsos custodes?“

  12. Mal ganz dumm gefragt: Kann man gegen das selektive Vorgehen oder die Entscheidung des BVG, so sie Wahlmanipulationen tatsächlich erleichtern sollte, nochmals klagen oder anderweitig Maßnahmen ergreifen?

    • Natürlich kann man beim Europäischen Gerichtshof klagen (oder welches europäische Gericht zuständig ist). Jedoch, auch das dauert Jahre, und bis dahin sind in Berlin schon wieder Neuwahlen….

  13. In unserem Dorf ist der zweite Bürgermeister bei jeder Wahl zugegen. Und die Stifte in den drei Wahlkabinen haben tatsächlich unterschiedliche Farben.

  14. Recht und Gerechtigkeit triften hier auffallend deutlich immer weiter auseinander. Lug und Trug gewinnen anscheinend zunehmend die Oberhand und scheinen inzwischen Staatsraison zu sein (das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln). Willkommen im »besten Deutschland aller Zeiten«. Es ist tatsächlich zum Erbrechen. Zumindest das fortgeschrittene Alter verspricht eine nicht in unerreichbarer Ferne liegende Erlösung von dem unübersehbaren Übel. Dem Herr sei Dank.

  15. Widerstandsrecht im Grundgesetz? – Bei Erfolg braucht man es nicht, bei Misserfolg nützt es einem nicht.

  16. „Die Demokratie“??? Welche Demokratie???
     
    Das was die (West)Deutschen noch als „Demokratie“ aus BONN kannten wurde doch längst in eine korrupte Parteien-Oligarchie umgewandelt.
     
    Das Bundesverfassungsgericht ist spätestens seit Merkel nur noch ein verlängertet Arm dieses abgewrackten Parteienstaates. Diese Institution ist nur noch eine einzige Schande für unser ehrwürdiges Grundgesetz, dessen Hüter sie einstmals war! Respekt? Fehlanzeige!
     
    Genauso wie aus dem Bundesverfassungsschutz unter einem linksradikalen, adipösen Mecki-Verschnitt eine moderne StaSi wurde. Respekt? Das Gegenteil!
     
    Diesen Staat muss überhaupt keiner mehr „delegitimieren“ (Gruß an dieser Stelle an Fancy Naser und den dicken Mecki), der hat sich durch diese vielen unfähigen wie korrupten Clowns von oben herab längst selbst „delegitimiert.“
     
    Mal sehen wie lange dieser korrupte Zustand zu Lasten der „restlichen“ Deutschen noch gutgeht!

  17. 》„Bestandsschutz“. Damit meinten die Vertreter des Bundestags, also der Ampel, dass ein rechtmäßig gewähltes Parlament nun einmal gewählt ist und deswegen unantastbar ist – und deswegen müsse die Wahl nur so begrenzt wie möglich wiederholt werden.《

    Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten. Q. e. d.
    Eine Wahlwiederholung, ohne die Möglichkeit, dass sich etwas an dem Wahlergebnis ändert, ist eine Farce. Sinnvollerweise wäre die Wahl wenige Monate nach der eigentlichen Wahl wiederholt worden. Dann hätten die Kandidaten keine große Angst vor einer Abwahl haben müssen. Allein dass sich die ganze Wahlprüfung über zwei Jahre hinzieht, ist ein Skandal. Wer jetzt angewählt wird, ist selbst schuld.

  18. Für die Älteren, die dasLand anders kennengelernt haben, bleibt nur die Resignation. Den Jüngeren, die mit Merkel aufgewachsen sind ist das am A. vorbei, die kennen nichts anderes. Das Big Reset läuft schon.

  19. Man wird es sehr schwer haben die AfD zu verbieten, trotz politischer Justiz. Ich bin mir aber sehr sicher, dass man bei allen Wahlen, die noch kommen werden, versucht so viel zu pfuschen wie es nur geht. Das fängt mit den Wahlhelfern an, bei denen man darauf achtet, dass diese die richtige Gesinnung haben und auch dazu bereit sind zu pfuschen. Auf Umfragen gebe ich persönlich überhaupt nichts, egal welche. Ich verschaffe mir einen eigenen Eindruck indem ich sehe, höre und lese was andere in meinem Umfeld und im Internet denken. Wenn ich danach gehe, dann sind wir weit über 40% bei Stimmen für die AfD, egal was die Leute vorab gewählt haben.

    Ein Wahlpfusch kann nur verhindert werden, wenn wirklich über die Hälfte der Bürger die AfD wählen würden und alle bisherigen Nichtwähler auch. Also Rekord Beteiligung. Und ganz wichtig, niemand darf eine Briefwahl machen, denn die werden alle sowieso „bearbeitet“ und verschwinden, werden als angeblich ungültig deklariert usw. Bei Stimmen über 40% ist der Pfusch sehr, sehr schwer, zumal natürlich auch nicht woke Bürger versuchen werden, da es ihnen rechtlich zusteht, bei den Auszählungen zuzugucken. Gerade in kleineren Städten wird das problemlos möglich sein, in Großstädten werden sie mauern.

    Vor allem darf man die Bürger nicht vergessen, die voll integriert seit Jahrzehnten hier leben, wählen dürfen und die Nase auch gestrichen voll haben. Denn sie, alle in Lohn und Brot, werden nun gleichgesetzt mit Flüchtenden, was ihnen sehr missfällt. Auch sie leiden unter der Massenmigration und den Folgen daraus.

    Scholz sagte bereits auf Nachfrage wie er die steigenden AfD Werte sieht: „Ich bin mir sicher, dass die SPD wie bei der vergangenen Bundestagswahl auch bei der nächsten gut abschneiden wird und einen Regierungsauftrag erhält – so wie die gesamte Regierung.“ Er geht also davon aus, die Ampel bleibt, also die gesamte Regierung. So ein Spruch kommt nicht von ungefähr.

    • Sie dürfen bei der Wahlzettelauszählung zugegen sein — quasi als eigenverantwortlicher Wahlbeobachter.

      • Ja natürlich, deshalb schrieb ich (Zitat): „Bei Stimmen über 40% ist der Pfusch sehr, sehr schwer, zumal natürlich auch nicht woke Bürger versuchen werden, da es ihnen rechtlich zusteht, bei den Auszählungen zuzugucken. Gerade in kleineren Städten wird das problemlos möglich sein, in Großstädten werden sie mauern.“

        Es gab aber bereits Berichte von Bürgern aus verschiedenen Städten (in Social Media) bei vorherigen Wahlen, dass ihnen die Wahlbeobachtung aus verschiedenen Gründen untersagt wurde. Gut, vielleicht lag es an der Pandemiezeit und man fand aufgrund angeblicher Infektionsgefahr Ausreden, warum man nicht dabei sein durfte. Ich denke aber, man wird weiterhin versuchen Ausreden zu finden, um ungestört agieren zu können. Ferner wird das Ergebnis der Auszählung übers Internet versendet, auch da ist es möglich zu pfuschen. Wie das geht, hat man bei den letzten Wahlen in den USA gesehen.

    • Ganz besonders im Fokus sollte hierbei die Landtagswahl 2024 in Thüringen stehen. Schließlich hält es dort der amtierende MP für völlig legitim, sich auch ohne zugesicherte Neuwahl nach Merkels undemokratischer „Wahlkorrektur“ im Amtssessel zu halten.

  20. Das Traurige bei dieser ganzen Geschichte ist,das dieser „Angriff“ auf den ehemaligen guten Ruf des Bundersverfassungsgerichts durch Merkel’s bewusste Besetzungen medial gar nicht richtig eingeordnet wird.
    Denn der damalige „unerhörte“ Spruch gegen die Selbstermächtigung der Europäischen Zentralbank hatte als Folge,das Merkel nicht das Urteil angriff,sondern zur „Zersetzung“ des Rufs des Gerichtes durch die Besetzung mit Harbarth,der dann auch erwartbar klare Fehlentscheidungen lieferte.
    Es geht hier darum,das Bundeverfassungsgericht zu verzwergen,damit der „Europäische Gerichtshof“, der alles Andere als sauber bestetzt ist(vorwiegend Franzosen) auf diesem Umweg legitimiert wird.
    DAS ist das Endziel,Auflösung unserer eigenen autonomen Staatlichkeit

    • @Kraichgau
      Anmerkung zur EU und dem EuGH:
       
      Eine treffende Charakterisierung des Konstrukts EU findet man hier:
      [https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus235209554/Europaeische-Union-nach-der-Belarus-Krise-Die-Stunde-der-Besinnung.html]:
      ““Da ist eine nicht gewählte EU-Kommission, die eine immer stärkere politische Rolle für sich reklamiert.
      Da ist das EU-Parlament, dessen Abgeordnete in schwach legitimierten nationalen Wahlen bestimmt werden.
      Und da ist nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).
      Er ist weit mächtiger als ein nationales Verfassungsgericht, das nur den Rahmen politischen Handelns überprüft.““
       
      Ist der EuGH überhaupt zu solchen Entscheidungen legitimiert?
      Definitiv – NEIN!
       
      “Der EuGH ist nicht in den EU-Verträgen verankert …“
      Das heißt, der EuGH hat sich auf der Grundlage des Schwurbelartikels 19 des Lissabon-Vertrages selbst ermächtigt.
      Dies recherchierte der allseits bekannte WeLT-Autor Alan Posener mit nicht kleinzuredenden oder vertuschenden Argumenten [https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus234700526/Polen-Die-EU-hat-ihre-Verfassungskrise-selbst-heraufbeschworen.html].
       
      Apropos – Ermächtigung.
      Hatten wir schon einmal!
      Der EuGH ist nicht berechtigt, sich in die nationale Souveränität, ohne der gemeinsamen Zustimmung der EU-Teilnehmerstaaten, auch nur in irgendeiner Form einzumischen!
       
      Der EuGH legte u.a. aber „verbindlich“ den Zahlungsmode und -höhe unserer daueralimentierten Gäste fest. was von den Eliten der DE-„Repräsentativen Demokratie“ frenetisch bejubelt und so auch zum „Wohle des Deutschen Volkes“ als weltweiter PULL-Faktor umgesetzt wurde.

      • korrektur:
        es war nicht der EUGH,der die „Gleichheit“ des Existenzminimums für Asylbewerber durchsetzte,das war das Bundesverfassungsgericht mit Urteil von 2012.
        Ansonsten volle Zustimmung,dieses ganze EU-Konstrukt ist ein undemokratischer Moloch,der die Ablehnung der EU-„Verfassung“ durch Frankreichs Bürger mittels „Lissabon“ umgangen hat

      • Die Ausübung des „Richteramts“ des sog.“EUGH“ verlangt nicht einmal eine Qualifikation zur Zulassung zum allgemeinen Richteramt im Herkunftsstaat des Richters.
        Wozu auch – ist der „EUGH“ doch nur die „juristisch“ übertünchte und verbrämte Selbstermächtigung der „Kommisson“ (de facto der Exekutivausschuss des Politbüros [„Ministerrat“]) – zu deren beliebigen Machtmißbrauch, vgl.Art.352 AEUV.

  21. Die Bezeichnung Bundesverfassungsgericht ist ein Euphemismus, da diese Republik immer noch keine Verfassung hat. Aus diesem Grund können die (politischen) Urteile dieses Gerichts auch nicht ernst genommen werden.

  22. Was richtiger „demokratischer“ auslegbarer Inhalt der Verfassung ist, bestimmen immer noch „WIR“:
    Wer dieser Auslegung nicht folgt, gegen den müssen „WIR“ uns wehren.
    „WIR“ müssen es mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen und ausrotten.
    Am besten noch mit einem scharfen (Kling-) Beil.
    Und mit einem tief verwurzelten Glauben an diese „demokratischen“ Prinzipien und der Verfassung.
     
    Verfassungs-Epilog:
    16-Merkel-Jahre & das BVerfG – so eine richtige Win-Win-Polit-Compliance.
    Es ist alles intransparent, verfilzt, höchstgradig verwoben!
    Stephan Harbarth – der von der CDU installierte und mit einem lukrativen Merkel Lehen bedachte Präsident des BVerfG (Nicht zuletzt als inniger Merkel-Dank für seine hervorragende BT-Pro-Merkel-Marrakesch-Migrationsrede).
     
    Höhepunkt der „Unabhängigkeit“ des BVerfG:
    Das Befangenheits-Gate zur Corona-Politik, wo anläßlich des Staatsbanketts von Merkel, ihren Regierungsmitgliedern und den Harbarth-Unabhängigen diese gleich mit in die Verfahrensabwicklung für das fällende Urteil einbezogen wurden, wobei die befangenen Richter diesen prompten Vorwurf (selbstherrlich) in toller Abweismanier von sich abtropfen ließen.
     
    Daran wird sich ob des erforderlichen „Altparteien-Bestandschutzes“ auch zukünftig nichts ändern!
    Das BVerfG sowie der VS sind DAS „Schwert & Schild“ der Demokratie, die nicht die des Volkes ist.
     
    Das mit der z.Z. gelebten DE-Demokratie etwas nicht stimmt, merkt sogar schon der bayrische Freie-Wähler-Minister Aiwanger, der forderte, daß „die schweigende große Mehrheit dieses Landes sich die Demokratie wieder zurückholen müsse“. 

  23. Unter diesen Gesichtspunkten, müssen dann ja auch die Umfragewerte manipuliert sein. Warum eigentlich nicht?

  24. Demokratiie war einmal.
    Wer kritik übt an dem was diejenigen an der Macht tun wird mehr und mehr verfolgt und unter Strafe gestellt.
    Wahlen werden gefälscht. Wenn es um Recht geht kommt es darauf an wer etwas gemacht hat.
    Gerichte entscheiden nach dem was Ihnen vorgegeben wird!
    Gewaltenteiklung gibt es nicht mehr Wir haben bereits Verhältnisse DDR 2.0
    Was kommt als nächstes? Wo führt das ganze noch hin? Geht es noch ohne Revolution? Das ist den Tyrannen /Dikltatoren wohl bewußt sonst wäre gegen die Rentner „Umstürzler“ und auch Bei Querdenklerdemos nicht in dem Maße (bereits als wider der offiziell geltenden Verfassung) vorgegangen worden. Das sind bereits Verhältnisse vergleichbar wie im Mittelalter , der „Adel“ bestimmt nach Belieben, herrscht nach Belieben, beutet das immer rechtloser gemachte „Volk“ immer mehr aus

  25. „Die Demokratie wird ramponiert.“
    Zum wievielten Mal, egal durch welche der etablierten Parteien? Wie lange will man dann noch Rettungshoffnungen mit schwarz oder gelb hegen und die Einwürfe einzelner Pseudokritiker hofieren?

  26. Seit 10 Jahren versucht man die AfD wegzuhetzen, ohne Erfolg.
    Was also tun, noch mehr Hetzen, noch intensiver, noch radikaler.
    Hetze ist inzwischen das einzige Mittel was man der AfD noch entgenenzubringen hat, während man sich mehr und mehr selbst entlarvt.

  27. Dieses „Verfassungsgericht“ ist Teil des Kartellparteiensystems.
    Ähnlich wie im Fall Merkel/Kemmerich hat es vielleicht auch hier Abprachen im Vorfeld zwischen Gericht und Beklagten gegeben, um das best-mögliche Ergebnis zu erzielen.
    WER hatte eigentlich die erste Klage in Karlsruhe gegen die Wahlen in Berlin eingereicht? Sollte das nicht die CDU gewesen, stinkt das 5x hoch in den Himmel.

  28. Bei allem Engagement, haben Sie alle tatsächlich etwas anderes erwartet? Aus meiner Erfahrung kläre ich gern auf: mit der Feder lassen sich diese Sozialisten, Kommunisten, Despoten, Faschisten nicht weg- oder gar abwählen. Dies bedarf einer Demokratie, die es nicht mehr gibt. Und es wird noch immer geglaubt, die Mauer fiel durch eine ‚friedliche‘ Revolution. Wie groß ist inzwischen eigentlich der Klammersack? Das sollte endlich mal in den Redaktionen der freien Medien ankommen. Auch bei jenen, die noch immer von rechter oder Schmuddelkind AfD faseln. Sie alle werden sich nach einer solchen Partei, welche die Werte der alten CDU/CSU vertritt, die Menschen und ihren Wohlstand, Recht, Freiheit, Kultur, Tradition, Geschichte und Unversehrtheit schützen will, noch lauthals schreien. Und ich stimme uneingeschränkt August Klose zu ‚…und die sind sich ihrer Sache so sicher, dass es nicht einmal mehr demokratisch aussehen muss.‘ Sie alle wollen es nicht wahrhaben, doch der Tag kommt, der sehr schmerzlich sein wird, denn jene derzeitigen Machthaber werden wirklich alles tun, auch alles undenkbare, um ihre Macht zu erhalten. Seien Sie dessen versichert.

  29. Klassisches Beispiel für Empörungsmanagement.

    Erst auf Zeit spielen und Beschwichtigen – „das Verfassungsgericht kümmert sich“ – dann wird parallel zur Urteilsverkündung eine andere Sau durchs Dorf getrieben, das Thema dadurch in der Aufmerksamkeitsökonomie entwertet, und wer sich dann noch über den Schnee von gestern ärgert, wählt ohnehin die Falschen und wird als Antidemokrat gecancelt.

    Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.

    • Schönes Wort: Empörungsmanagement. Passt gut zusammen mit : Erregungserschöpfung.

      • Genau. Es ist die Terminologie des Abnutzungskrieges, der im Wertewesten gegen die Völker geführt wird.

  30. Bei diesen Systemjuristen war doch nichts anderes zu erwarten,

  31. Direkte Folge der Übernahme Deutschland durch Nixkönner und Systemparteien .. GrünWOKE Hirngespinste, Kampf gegen alles und zuletzt den Wählerwillem.
    Staatsfunk und SPD Medien runden das Bild ab …
    Es ist wirklich zeit unsere Demokratie zurückzuholen und aufzuräumen.

  32. Es gibt viele Dinge über die man den Kopf schüttelt und sich ägert. Das kräftigste Kopfschütteln und am meisten ärgere ich mich darüber, warum sich die Altparteien und die Qualitätsmedien fragen, warum immer mehr Bürger sagen: „Von den Altparteien wähle ich nie wieder jemanden.“

    • Das Problem ist allerdings, dass die Lügenpresse immer noch die Alten erreicht, die nicht in den sozialen Medien die Wahrheit erfahren. Deshalb wohl auch die Kommentareinschränkungen.

  33. Der war ja gestern bei Lanz, erst dachte ich, daß sei eine Konserve, den Quatsch von den beiden meinte ich schon mal gehört zu haben, aber egal, das war wieder eine Sternstunde des Pharisäertums, die konnten sich gar nicht einkriegen vor Verurteilung der polnischen Justiz und beschrieben immer eifriger wie die Polen ihre Demokratie aushöhlen, dabei passte jeder Satz auf die Bundesrepublik wie das Gesäß auf das Gefäß. Und dann zitierte er auch noch Lenins Machtprinzipien: 1:1 auf die Grünen übertragbar; wie man so ohne ins Stocken zur kommen, ohne rot zu werden, die eigene Realität verleugnen kann, daß hat schon außerordentliches Format. Also, die sind schon ihr Geld wert,…….. für das System!

  34. Meine Eltern sind sonntagsmäßig angezogen zur Wahl gegangen.Für sie war das eine Ehre und Pflicht. Das war eine Zeit,als Personenzüge auf die Sekunde genau gestartet sind.Dampflokomotiven waren normal.
    Heute sehe ich das Ergebnis von verlorenen Jahrzehnten.

  35. Überraschend ist das nicht.Schließlich haben sie sich erst Zeit genommen (genau wie bei der Merkels rückgängig gemachten Wahl in Thüringen) um dann wenn es nicht mehr gefährlich war, eine Nichtentscheidung zu treffen. Das wird hier auch so laufen. Ist auch in den westlichen „Demokratien“ nicht unüblich – man hat alle Beschwerden der Trumpianer weg gesteckt und wer in Washington am 6.Januar erwischt wurde, sitzt für ewig im Knast und zwar wegen sehr elastischen Auslegung des Rechts. Werte Westen eben.
    Der größte Unterschied zu angeblichen Undemokraten wie Putin ist, dass man da die Kinderschändung immer noch verboten ist, statt ihn noch zu unterstützen. Früher gab es noch eine große Wohlstandsgefälle aber daran arbeiten unsere „Demokraten“ doch eifrig.

  36. Von CDU Müller, von Merkel in dieses Amt des Verfassungsrichters gehoben, erwarte ich ohnehin nichts. Harbarth im ersten Senat dann noch dazu. Beides Politiker, noch dazu nur mit begrenzten jur. Fähigkeiten um solche Ämter zu bekleiden. Man könnte so etwas auch politisches Unterwandern des BVG durch die Exekutive nennen. Die sog. oft beschworene Gewaltenteilung hat nie bestanden und nun hat sie auch noch den Augenschein einer solchen verloren.

  37. Diese Hinterbänkler werden auch vorgeschickt, das sie wohl zum „Basket der Deplorables“ gehören und bei einem harten Urteil des BVerfG wohl am Ende ihrer politischen Karriere stünden.
    Diese Angelegenheit zeigt ein weiteres Mal inwieweit der Begriff „Unrechtsstaat“ auf die DDR gemünzt wurde, aber bei genauerem Hinsehen wird die Differenz zur heutigen Bundesreoublik immer kleiner.
    Der stand der Vorteil der praktisch hermetisch gesicherten Grenze hat, man mit dem Nachteil, dass man das Land nicht über die Grenzen verlassen konnte erkauft.
    Das Ergebnis waren deutlich wenige Mauertote in 40 Jahren, als heutzutage Messertote pro Jahr.

  38. Die zentralen Institutionen haben kein Interesse daran diesen Wahl zu wiederholen. Es entstünden womöglich Tatsachen, die einen unfassbaren Arbeitsaufwand nach sich ziehen würden. Und das alles nur um sich selbst den Ast abzusägen. Nein – dazu wird es nicht kommen!

    Es ist wie es ist, die Demokratie wurde schwerstens beschädigt! Leider weiß das nur Bruchteil der Bevölkerung.

    Es hilft nur eines, künftige Wahlergebnisse müssen krachend und eindeutig ausfallen. Für mich gibt es aus Überzeugung hier nur eine Alternative.

    Vielen Dank an TE für den unermüdlichen Einsatz in dieser Sache.

  39. Die Merkel: ein mildes Lächeln.

    „Die“ Geisel: ein süffisantes Grinsen.

    Die Republik…tja, welche Republik?

  40. Warum genau noch mal hatten Sie etwas anderes erwartet ?

  41. „Die Demokratie wird ramponiert.“

    Welche? Ach die: Die „Deutsche demokratische Republik“.

    Neein, keine Angst, die wird glänzend auferstehen aus Ruinen.
    Haben wir schon „längst auf den Weg gebracht“, – um eine Lieblingsscholze zu bemühen.

    Die Schüler jener Demokratie, nunmehr etwas versteckt und verschämt bis unverschämt in Amt und Würden wiederbelebte Funktionärselite, ist schon längst dabei, mit ihrer einprogrammierten Ideologie darbende Landschaften und Mangel an allem wieder herzustellen. „Ich gab Eisen und Beton für Bäume“.
    Aber keine Sorge, ihr werdet nichts mehr haben und glücklich sein!

  42. Nun, Berlin war der endgültige Lackmustest, wie man Wahlen am besten manipuliert bevor man auch bei uns die „unbestechlichen Wahlmaschinen“ aus USA einführt.Die Menschen sind eventuell ent-täuscht, aber nicht wirklich empört, zornig oder wütend. Es wird hingenommen, bis Alles zu spät ist. Aber bitte dann nicht jammern. Beim Zahnarzt sagt man, vorbeugen ist besser als bohren, die Gesellschaft sagt, wütend werden, aber bitte ja nicht handeln.Phlegma, Desinteresse, Hoffnungslosigkeit, Angst, Realitätsverlust, warten auf einen Erlöser?

  43. Dass Wahlfehler eine möglichst geringe Teilungültigkeit einer Wahl zur Folge haben, macht Sinn. Sonst könnte eine gültige Wahl durch eine relativ kleine Verschwörung verhindert werden.
    In einer Demokratie müsste jedoch die Untersuchung der Gültigkeit einer Wahl allerhöchste richterliche Priorität haben. Dass dies erst jetzt beim BVG verhandelt wird, ist der eigentliche Skandal.

    • Der Bundestag / die Parteien und das BVerfG handeln und entscheiden im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung. Wir scheinen aber keine Rechtsgrundlagen zu haben, die eine parteipolitisch neutralisierte Anfechtung einer Wahl und eine sachliche, gerichtliche Behandlung derselben binnen 3-6 Monaten nach der Wahl möglich machen und verfassungsrechtlich erzwingen würde. Wir leiden an einem fundamentalen Konstruktionsfehler des Wahlrechts und des Systems.

      • das ist schon so gewollt,keine Sorge….

  44. Zunaechst hoffe ich jedes Mal aufs Neue, dass sich der Ueberraschungseffekt in Grenzen haelt. Das sogen BVerfG ist, das sollte nun Allgemeinwissen sein, mit Personen besetzt, die von bestimmten Parteien vorgeschlagen werden. Die AfD ist m. W. nicht dabei. Die Verbindungen des Gerichts mit der Exekutive resp den Kartellparteien ist nun wirklich Allgemeinwissen, selbst ohne gemeinsame Abendessen. Warum man sich in weiten Kreisen beharrlich der Erkenntnis ueber das, was im sithole ablaeuft, verweigert, ist einer therapeutischen Analyse wert. Hier wird, um es so deutlich wie moeglich zu schreiben, nicht Recht oder genauer Verfassungsrecht „gesprochen“, sondern rotgruenschwarze Parteipolitik im juristischen Gewande, in roten Roben, betrieben, mehr rotgruen als schwarz. Ich verstehe, offensichtlich wegen einer gewissen Beschraenktheit, nicht, wie man die personellen Einzelheiten des „Gerichts“ herausarbeiten kann, ohne daraus die logisch zwingende Conclusio abzuleiten. Die „Entwicklung“ des Gerichts nahm unter der Autokratin Merkel ebenso Fahrt auf, wie sie alle Institutionen sichtbar totalitaer umgestaltet hat. Versuchte das Gericht vor Harbarth noch den Schein zu wahren, vor Vosskuhle sogar noch Recht zu sprechen, wird nun, aehnlich Herrn Haldenwang ganz offen Politik betrieben. Fuer Merkel hat nicht nur, aber auch die Anwendung des Rechts als rein instrumentelle Funktion ihrer Macht begriffen und ihre Nachfolger haben das Erfolgsmodell, das auch bei den Liberalkonservativen keinerlei Widerstand ausloeste, übernommen. Und nun schafft das Gericht qua Tipps und Tricks, wie richtig festgestellt, die Freibriefe fuer erfolgreiche, sprich gerichtsfeste Wahlmanipulationen. Die Absicht ist klar. Auch das Politgericht hat wie Haldenwang dem Ziel der Ausschaltung jeder Opposition zu dienen. Eine Gegenleistung der Richter fuer ihr Amt. Erschütternd ist nicht nur die Klarheit des Putsches, sondern die Reaktion der vermeintlichen Kritiker. Anstatt die Opposition zu protegieren, wie und wo es nur geht, ergeht man sich in der sattsam bekannten, deutschen Korrektheit, egal, wohin sie fuehrt. Dass man damit eher den alles andere als korrekten Taetern hilft, spielt in Sch’land keine Rolle. Schreiben, was ist, was bedeutet nicht nur das, was jeder selbst sehen kann. Und die vermutliche Hilfestellung des Gerichts, hier zutreffend angedeutet, fuer die Feinde von oben und gegen Wahlen, die den Namen noch verdienen, ist keine Petitesse. Sie passt aber in das allgemeine, durchaus kollusive Vorgehen der Transformatoren. Dass Personal mit mehr oder weniger massiven kognitiven und charakterlichen Defiziten, letztere werden gerne „uebersehen“, ohne irgendeine fachliche Qualifikation dazu neigt, ihre Pfruende mit allen Mitteln zu verteidigen, ist Hellsichtigen bekannt. Das System, bekanntlich hochgradig dysfunktional, und ein Demos, der keiner ist und sein soll, helfen ihm dabei.

  45. ich habe bei diesem „politischen“ Gerichts nichts anderes erwartet…
    Richter,die Tags zuvor noch Politiker der Parteien waren,sollen diese nun prüfen…wie absurd.

  46. Im Grunde ist das alles völlig egal, denn wir leben schon seit längerem in einer bloßen Demokratie-Illusion. Auch die sogenannten Volksdemokratien besaßen alle formalen Kennzeichen einer Demokratie und wir wissen, dass es darauf nicht ankommt. Es kommt auf die herrschende Gruppe und die gerade an der Spitze befindlichen Strippenzieher an. Hierzulande war man in den letzten Jahrzehnten sehr viel geschickter als in den Volksdemokratien, das ist alles. Jetzt aber geht es um Alles oder Nichts und nun fallen die Masken und auf den guten Anschein wird keine Rücksicht mehr genommen. Das ist sehr zu begrüßen. Die Zeit dieser Leute ist für immer vorbei. Das klingt grotesk, aber nur deshalb, weil die große Mehrheit an dem Weltbild festhält, in dem wir alle aufgewachsen sind und erzogen wurden. Ein grundfalsches Weltbild, das nur deshalb entstehen konnte, weil die Menschen der Erde sich von ihrer kosmischen und geistigen Umgebung isoliert hatten. Das Ergebnis war: Wir sind die Krone der Schöpfung. Wir leben in einem zwar riesigen, aber doch weitgehend leeren Universum. Falscher geht’s nicht und die Beweise dafür sind überall zu sehen, man muss nur hinschauen und verstehen was man sieht. Doch nur so konnte sich eine raffgierige Elite erdreisten, alle übrigen zu ihren Haustieren zu machen.

  47. „Keine der Parteien übernimmt Verantwortungsbewusstsein für die Demokratie als Ganzes.“

    Vielleicht da die Parteienoligarchie sich verselbständigt hat? Und da man nun nicht mehr vom „Wählerwillen“ abhängig ist, kann man auch gewisse Interessen (Rüstungsindustrie, Impfstoffindustrie, Klimawandelindustrie, Sicherheits- und Kontrollindustrie, Gesundheitsindustrie etc.) bedienen, ohne ständig auf das lästige Stimmvieh schauen zu müssen.

    Postdemokratie. Wahlen mutieren zu Wahlshows mit festgelegten Konsensthemen, die Gegenstand der Diskussionen zu sein haben. Oder stellt außer dem Quotenquengler AfD eine Partei die Klimawandelideologie zur Disposition? Legitimität mittels Wahlen? Düster sieht’s aus. Düster.

  48. Auch Herr Vosgerau wird einsehen müssen, Rot-Grün ist gekommen, um zu bleiben. Und die werden alles, ALLES, dafür tun.

    • …und die sind sich ihrer Sache so sicher, dass es nicht einmal mehr demokratisch aussehen muss.

  49. Dass die Vorauswahl, nämlich die Beschwerde der CDU/CSU Fraktion zu verhandeln, das Ergebnis beeinflusst, ist Spekulation. Es handelt sich vorliegend um ein objektives und kein kontradiktorisches Verfahren, d.h. das Gericht ist nicht an den Antrag gebunden. Andere Verfahren, wie die der Tichy Leser hat das BVerfG nicht ausgewählt, weil diese mit anderen verbunden wurden. Das war dem Gericht sicher zu umfangreich.
    Der entscheidende Punkt ist m.E., ob das Gericht eine vollständige Sachaufklärung vornimmt. Der Bundestag hat dies sträflich unterlassen, der VerfGH Berlin hat dies in seiner historischen Entscheidung vorgenommen. Unter normalen Umständen würde ein Revisionsgericht die Sache zurückverweisen. Das BVerfG ist aber keine Revisionsinstanz. Ich befürchte, das BVerfG wird die Sachverhaltsaufklärung nicht vornehmen. Ohne diese wird die Entscheidung wohl auf den Antrag des Bundeswahlleiters hinauslaufen.

  50. Sehr enttäuschend, ich hätte eine vollständige Wiederholung der Wahl in allen Bundesländern erwartet, wie es auch auf Landesebene bisher bei jeder Wahlwiederholung üblich ist.

    Ein Wahl muss am Wahltag für alle Wähler der Wahl frei und gleich sein, wenn Teile der Wähler dieses Recht nicht haben, dann muss man eben nochmals mit allen wählen.

    Und ja, Verschiebungen in der Zeit im Wahlverhalten sind zu akzeptieren, da diese ja auf die nicht sachgerechte durchführung der Wahl zurückzuführen sind.

    Aber das BVerfG scheint hier den Konflikt mit dem Parlament zu scheunen, welches ja allein 15 Monate gebraucht hat, um überhaupt eigenverantwortlich die Wahl zu prüfen, und somit den Rechtsweg massiv behindert hat.

    • Zukünftig gilt, wenn man beim Wahlbetrug erwischt wird, täuscht man ein Bißchen Neuwahl vor, und alles bleibt wie es ist. Am Ende wird dann der Wähler verboten, zum Schutze der Demokratie selbstverständlich.

  51. Pikanter Fakt aus den USA: Trump hatte 2016 mit 62.984.828 Stimmen eine starke Hillary Clinton geschlagen, bei den Wahlen 2020 erhielt Trump mit 74.216.154 Stimmen über 11 Millionen Stimmen mehr und soll gegen einen schwachen Biden verloren haben?  

    Sie werden alles tun, um auch die AfD klein zu halten, die Berliner Wahlposse dient vermutlich nur dazu die Grundlagen dafür zu legen.

  52. Vielen Dank, Herr Maximilian Tichy! Eine hervorragende Analyse!
    Deutschland hat sich zu einem Staat entwickelt, der als Rechtsstaat unter verfassungsrechtlichem Aspekt niemals durchgeht.

    Dass Hinterbänkler des Bundestages, die kaum in Erscheinung in der Öffentlichkeit traten, daran interessiert sind, außer an der Fortsetzung der Deutschlandzerstörung, ist sicherlich etwas, was mich nicht wundert.

    Dass das Spiel vom Bundesverfassungsgericht mitgetragen wird, ist bemerkenswert, wenn auch nicht aus Sicht vom Chef des höchsten Gerichts. Und durchaus ein Plädoyer für die Ampel, ihr nicht vorzeitig den Stecker ziehen zu müssen.

  53. So ist das, wenn Richtern die wichtigsten Eigenschaften eines Richters fehlen: Ehre, emotionale Unabhängigkeit (man nicht von der Regierung geliebt werden) und ein Gewissen. Juristisch ist das höchstwahrscheinlich einwandfrei. Moralisch nicht.

  54. Genau dies hatte ich bereits in meinem Kommentar zu dem Artickel des Herrn Vosgerau angemahnt! Dass es genau diesen Grund gab die Beschwerde der CDU/CSU zu nehmen!
    Es ist alles nur noch eine Farce! Es gibt kein Recht mehr in diesem Land! Es gibt nur noch eine Art Pseudorecht, das mit voller Härte gegen Autochthone angewandt wird und bei Politclowns, Politterroristen oder Randgruppen komplett ignoriert wird!
    Zum Glück habe ich dieses Shithole bereits verlassen! Mein Mitleid gehört all denen die dies aus unterschiedlichen Gründen nicht können!

    • Diejenigen, die das Land aus den unterschiedlichsten Gründen nicht verlassen (das war übrigens meine allererste Intention, konnte es aber nicht), werden hinterher aufräumen. Die Wegstrecke ist festgelegt und ein ‚Zurück‘ kaum mehr möglich.

  55. Auch das Bundesverfassungsgericht ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Einst die letzte Bastion, bei der der Bürger sein Recht noch durchsetzen konnte, heute nur noch verlängerter Arm der herrschenden politischen Klassen. Eine Schande für unser Land. Unser Land ist in allen entscheidenden Funktionen mit Politfunktionären besetzt worden. Und diese machen bereitwillig das, was man ihnen politisch aufträgt. Rechtsstaat war einmal. Demokratie auch. Wenn das höchste deutsche Gericht sich gegen die Bürger wendet, sind wir bereits in der DDR 2.0 angekommen.

    • Nein, nicht DDR. In der DDR gab es zwar eine Kaffee-Attrappe, aber keine Fleischattrappen und es gab keine Heizungsverbote.

    • Das ist der eigentliche Hammer: Die Erkenntnis,daß die Richter null Gegenwind aushalten. Für mich auch eine riesige Enttäuschung.

  56. Damit ist die Zukunft klar: Das Land kann von der aktuellen Polit-„Elite“ weiter vor die Wand gefahren werden. Wenn Wahlen etwas ändern könnten, würde eine alternative Partei verboten und/oder das vorherige Wahlergebnis wegen Bestandsschutz/nicht 1000-%-iger Fehler-Offensichtlichkeit fortgeschrieben. So wie spätestens seit Corona Justiz nur noch simuliert wird, die überdies ein Gleichheitsproblem hat, so gibts im besten DE das es je gab nur noch den Anschein von Demokratie. Da kann man nur gratulieren, ich hätts nie geglaubt.

  57. Ist es nicht so, daß das Fehlen eines ordnungsgemäßen Wahlprotokolls die Wahl in dem Wahlbezirk ‚ungültig‘ macht? Es gibt ja noch andere Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in einem Wahlbezirk – wie werden die Stimmen dann gewertet? Oder gibt es dann nur ein DuDu?
    Selbst wenn bis dahin alles ordnungsgemäß abläuft: Nach der ‚Meldung‘ an die Wahlleitung verschwinden die Ergebnisse in einem darkroom (über ungezählte/unbekannte Zwischenstationen, die ‚Wahlprüfer‘ nicht im Auge haben können) bis sie beim Bundeswahlleiter wieder auftauchen.
    Merkwürdig ist, daß die Politiker und Beamten noch nie für Vertrauen in diese Datenübermittlung geworben haben. Wollen sie keine schlafenden Wähler wecken?

  58. CDU/CSU sind halt der alleräußerste rechte Rand, den das Juste milieu noch als satifikationsfähig ansieht.
    Die AfD ist pfui und tabu. Die Bürger haben ihre Interessen untertänigst den Vertretern des parteipolitischen Rackets (ironisch auch: „Volksvertreter“) vorzubringen – oder die Schnauze zu halten.
    Das Bundesverfassungsgericht ist politisch unabhängig und entscheidet strikt auf dem Boden des Grundgesetzes.

  59. Die Demokratie wird ramponiert.“
    Sage ich schon seit der Corona Diktatur.
    Spätestens da ahnte ich, dass die gute alte BRD in den letzten Zügen liegt.
    Obwohl Merkel ja bereits 2015, unter großem Jubel der Journaille, das Grundgesetz außer Kraft setzte. Die „Eurorettung“ mal außen vor.
    Ein Bericht vom Anti-Spiegel:
    Die eigene RegierungDas russische Fernsehen über die größten Ängste der Deutschen
    Die Tagesschau hat über eine Umfrage berichtet, die zum Thema im russischen Fernsehen wurde. Es geht um die größten Ängste der Deutschen und das (wenig?) überraschende Ergebnis, dass die Deutschen die größte Angst vor den Handlungen der eigenen Regierung haben..
    https://www.anti-spiegel.ru/2023/das-russische-fernsehen-ueber-die-groessten-aengste-der-deutschen/

  60. Mich würde nicht schockieren, wenn die penible Arbeit von TE am Ende nur Lehrmaterial für diejenigen sein wird, die hinter verschlossenen Türen schon daran arbeiten, wie man die AfD bei den kommenden Wahlen ungefährlich klein halten kann. Was würde sofort auffallen, was bleibt unentdeckt. Und ja, damit meine ich Wahlbetrug. Der logische nächste Schritt auf dem Pfad, den dieses Land gerade beschreitet.

  61. Ich glaube schon lange nicht mehr an das Verfassungsgericht. Lasse mich aber gerne positiv überraschen.

    • Sorry,
      aber allein durch die „höchst demokratische und objektive Vorabauswahl“ der CDU als einzig verbliebene Beschwerdeführerin und deren unzureichende Beschwerdeformulierung ist der Kuchen schon gegessen.

      Da wird´s nichts mehr mit positiver Überraschung !
      Da müsste das BVerfG ja sogar über den Antrag und die Forderungen der CDU hinausgehen; …niemals !

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