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Wahlrechtsreform

Das Direktmandat ist lästig

30.11.2023

| Lesedauer: 7 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die Wahlrechtsreform der Großen Koalition von 2020 entschieden. Sie ist verfassungskonform. Eine Entscheidung über die neueste Wahlrechtsreform durch die Ampel steht aber noch aus. An der Wahlrechtsreform entscheidet sich auch die politische Kultur des Landes.

Der Bundestag ist grotesk aufgebläht. Laut Grundgesetz sollen in ihm 598 Parlamentarier vertreten sein. Aktuell sind aber 736 Parlamentarier berufen. Um das Problem anzugehen, wurden mehrere Versuche einer Wahlrechtsreform unternommen. Die Große Koalition unter Angela Merkel hatte das Wahlrecht schon 2020 versucht zu reformieren. Dagegen hatten ehemalige und aktive Parlamentarier der FDP, Grünen und Linken geklagt. An diesem Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Reform aber verfassungskonform war.

Diese Entscheidung des Gerichts war jedoch keineswegs einstimmig. Drei der acht Richter hatten sich dagegen entschieden und ein sogenanntes Sondervotum abgelegt. Konkret bedeutet das, dass sie das Urteil des Gerichts nicht mittragen und diese Entscheidung in der schriftlichen Urteilsverkündung auch mitbegründen werden. Diese Ablehnungen des Gesetzes haben aber weniger mit den Regelungen und mehr mit der Form zu tun.

Warum wächst der Bundestag?

Der Bundestag bläht sich auf, weil das deutsche Wahlrecht zwischen Erst- und Zweitstimme unterscheidet. Jeder Wahlkreis entsendet den Abgeordneten mit den meisten Erststimmen in diesem Wahlkreis als Direktmandat in den Bundestag. Für diese 299 Direktkandidaten ist exakt die Hälfte der Sitze im Bundestag vorgesehen.

Die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt wird aber anhand der Zweitstimmen festgelegt. Die Grünen zum Beispiel gewannen bei der Bundestagswahl 2021 14,8 Prozent aller Zweitstimmen: So müssen sie auch 14,8 Prozent der Mandate im Bundestag belegen. So weit, so einfach. Nach dieser Regelung stehen den Grünen damit 94 Sitze im Bundestag zu. Die Grünen gewannen 16 Direktwahlkreise, damit werden die verbleibenden 78 Plätze über die Landesliste besetzt. (Anm. d. Red.: Vereinfacht, die 5-Prozent-Hürde, garantierter Platz für den SSW u.ä. verzerrt dies weiter. Außerdem werden die Listenmandate nach den Landes-Zweitstimmenergebnissen und dem Bevölkerungsanteil in den Ländern, nicht auf Bundesebene verteilt.)

Problematisch ist in diesem Beispiel aber die CSU. Denn mit 5,2 Prozent der Zweitstimmen stehen ihr nur 34 Sitze zu. Doch die CSU gewann 45 Erstwahlkreise. Die Gewinner eines Wahlkreises ziehen immer in den Bundestag ein – also ist das Mehrheitsverhältnis in einem Bundestag von 598 Abgeordneten verzerrt, denn die Politiker der CSU haben mehr Mandate als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Diese 11 Mandate der CSU, die zu viel sind, sind die sogenannten „Überhangmandate“.

Die Lösung ist, den Bundestag zu vergrößern. Alle anderen Parteien können weitere Landeslistenabgeordnete entsenden, bis das Verhältnis der Abgeordneten wieder korrekt hergestellt wird. Dann dürfen sie weitere Abgeordnete aus anderen Bundesländern entsenden, um die regionale Verteilung der Bevölkerung zu spiegeln. 2021 bedeutete dies konkret 24 weitere Ausgleichsmandate für die Grünen. Außer der CSU erhielten auch die CDU, SPD und AfD je 11, 10 und ein Überhangmandat. Insgesamt wurden deswegen 138 Ausgleichsmandate an alle Parteien außer der CSU verteilt. Der Bundestag wuchs zur neuen Rekordgröße von 736 Abgeordneten an.

Das Problem wird immer größer

Dieser Bundestag wurde schon unter dem „reformierten“ Wahlrecht von 2020 besetzt, die Reform sollte das Problem eigentlich verringern. Doch die Überhang- und Ausgleichsproblematik wird immer schärfer.

Denn die Volksparteien CDU, CSU und SPD verlieren immer mehr Rückhalt in der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig wird der politische Markt mit immer mehr Parteien diverser. Direktwahlkreise werden zwar nach wie vor fast immer von Union oder SPD gewonnen – doch kaum ein Kandidat gewinnt einen Wahlkreis tatsächlich mit einer Mehrheit von über 50 Prozent. Stattdessen ist der Wahlkreissieger der „größte unter den kleinen“. Das bedeutet aber, dass die gewonnenen Wahlkreise und das Zweitstimmenergebnis immer weiter auseinanderklaffen. Mehr und mehr Überhangmandate entstehen, was disproportional viele neue Ausgleichsmandate verursacht.

Zwei Lösungen

Sofern das Wahlrecht nicht von Grund auf reformiert wird, gibt es zwei Reformmöglichkeiten, um den Bundestag zu verkleinern.

Zum einen kann die Toleranz im Zweitstimmenergebnis erhöht werden. Das versuchte die Reform von 2020. Danach werden Überhangmandate einer Partei mit den Listenmandaten der Partei in anderen Bundesländern verrechnet. Wenn die CDU in Hessen ein Überhangmandat erreicht, aber in Baden-Württemberg einen Listenkandidaten entsenden würde, wird der Listenkandidat nicht mehr entsendet. Die geographische Verteilung der Mandate nach Bevölkerungsanteilen wird verzerrt – aber die politische Verteilung bewahrt. Außerdem werden drei Überhangmandate pro Bundesland gar nicht mehr ausgeglichen. Das Parlament ist so zugunsten der Wahlkreisgewinner Union und SPD verzerrt.

Bundesverfassungsgericht: Der Unbequeme

Peter Müller

Bundesverfassungsgericht: Der Unbequeme

Die andere Möglichkeit ist es, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Wenn künftig nicht mehr 50 Prozent der (vorgesehenen) Mandate direkt verteilt werden, fallen Überhangmandate weniger ins Gewicht. Das Gesetz von 2020 sieht ebenfalls vor, dass ab 2024 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 240 reduziert wird. Die Zahl der vorgesehenen 599 Mandate bleibt aber bestehen.

Gegen dieses Gesetz hatten die Linke, die FDP und die Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht. Das Gesetz missachte die Chancengleichheit der Parteien und sei zu kompliziert, als das Bürger verstehen würden, wie ihre Stimme im Bundestag zum Tragen kommen würde.

Das Gericht entscheidet über ein veraltetes Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun also nach der Wahl über die Rechtmäßigkeit des Wahlrechts. Über ein Gesetz, das schon nicht mehr besteht: Denn die Ampel hatte das Wahlrecht im März dieses Jahres erneut reformiert. Sollte die Bundestagswahl aber in Berlin wiederholt werden, kommt es aber noch zum Tragen.

Die Reformen spiegeln die verschiedenen Prioritäten der Parteien. Die CDU ist in den Wahlkreisen nach wie vor der Flächensieger. Entsprechend hoch schätzen die Politiker der CDU auch die Erststimme und das Direktmandat. Wer ein Direktmandat gewinnen will, der muss etwas für seinen Landkreis tun. Der muss Hasenzuchtvereine und Stammtische besuchen, Straßen bauen lassen und Bundesinstitute in seinen Wahlkreis lenken. In dieser Kunst ist die CSU unübertroffen, der Anspruch, Geld aus Berlin nach Bayern zu bringen, ist für die direktmandatierten Abgeordneten selbstverständlich.

Das ist die Schattenseite des Direktmandats, aber auch seine Stärke: Wer in Berlin Politik durchsetzt, die dem eigenen Wahlkreis schadet, der kann nicht damit rechnen, dass er wiedergewählt wird. Der Abgeordnete muss also zwischen den Interessen seiner Partei und seines Wahlkreises ausgleichen. Zumindest theoretisch wird der Willkür der Parteispitzen damit ein Abgeordneter entgegengesetzt, der auf eine starke Machtbasis im Heimatwahlkreis bauend, rebellieren kann. Die Wiederwahl ist nicht davon abhängig, ob er einen sicheren Platz an der Spitze der Landesliste erhält. Landeslisten, auf die die Parteioberen großen Einfluss haben.

In der Theorie zumindest: Die CDU-Spitze hat das Interesse an direktgewählten Abgeordneten verloren. Zu rebellisch sind sie, zu groß ist die Gefahr, dass sie vom Parteikurs abweichen. Dass die CDU während der Bundestagswahl 2021 viele ehemals sichere Wahlkreise verlor, weil die Unzufriedenheit mit der Merkel-CDU so groß war, hat die Situation nur verschärft.

Die Reform der Ampel setzt anders an. Sie sieht eine Vergrößerung des Soll-Parlaments auf 630 Sitze vor. Desweiteren wird die Grundmandatsklausel gestrichen.

Das Grundmandat ist das Pendant zur Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei, die weniger als fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhält, zieht trotzdem vollwertig ins Parlament ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate erhält. Diese Partei darf dann trotzdem Parlamentarier nach ihrem Zweitstimmenergebnis entsenden UND erhält gegebenenfalls Ausgleichsmandate. Im aktuellen Bundestag erhielt Die Linke drei Direktmandate, 29 Landeslistenmandate und sieben Ausgleichsmandate.

Das wäre in Zukunft nach Willen der Ampel nicht mehr möglich. Stattdessen wäre die Linke in Zukunft nicht mehr als Fraktion im Parlament vertreten. Einzig ihre drei Wahlkreisgewinner, Gregor Gysi, Gesine Lötzsch und Petra Pau, wären im Parlament vertreten, denn diese Wahlkreise sind mit Zweitstimmen gedeckt. Es könnte aber auch die CSU betreffen: War sie noch nie in der bundesdeutschen Geschichte unter den entscheidenden fünf Prozent auf Bundesebene, nähert sie sich dieser kritischen Marke immer mehr an.

Bundesverfassungsgericht entscheidet am 19. Dezember über die Berlin-Wahl

Wiederholung der Bundestagswahl

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Nach dem neuen Wahlrecht gibt es auch keine Überhangmandate mehr. Eine Partei mit Überhangmandaten verliert dann automatisch die Wahlkreise mit dem schlechtesten Ergebnis. Manche Wahlkreise bleiben dann ohne regionale Vertretung in Berlin. Um das, so weit es geht, zu verhindern, soll die Zahl der Mandate im Bundestag auf 630 steigen. Die Zahl der Direktwahlkreise bleibt aber konstant. Nur die Zahl der Listenmandate steigt.

Die Reform gewichtet die Interessen der Bundespartei deutlich stärker als der Reformversuch der Großen Koalition. Denn, wenn Listenmandate wichtiger werden, wird es für die Bundesebene einer Partei einfacher, ihre Mitglieder zu sanktionieren. Wer nicht kuscht, der wird in Zukunft auf einen schlechteren Listenplatz seiner Landesliste verbannt und so in seiner Berufspolitikerexistenz bedroht. Der in seiner Entscheidung freie Abgeordnete wird weiter geschwächt. Wobei das Wahlverhalten der Abgeordneten zeigt: Die Loyalität gilt bei den meisten schon jetzt erst der Partei, dann dem Wahlkreis.

Die regionale Vertretung von Interessen in der Bundespolitik wird weiter geschwächt: Der Bundesrat ist als Korrektiv schon weitgehend ausgehebelt, weil Parteien auf Landesebene koalieren und im Bundesrat deswegen oft Bisshemmungen zeigen. In Schleswig-Holstein regiert die CDU in der Koalition mit den Grünen. So hat es die CDU dort schwer, gegen die Projekte Habecks zu opponieren, denn der Koalitionspartner könnte verärgert sein.

Gegen die Ampel-Reform haben wiederum die CDU und die CSU, also auch Vereine und Bürger beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die Reform, besonders der Wegfall der Grundmandatsklausel, verletzt die Gleichheit und die Unmittelbarkeit der Wahl, sowie die Chancengleichheit der Parteien. Kritisch ist dabei vor allem der Aspekt, dass Wahlkreise zwar von einer Partei gewonnen werden können – aber trotzdem keine Vertretung im Parlament haben können. Es ist eine Entwertung der Erststimme – und so auch nicht im Grundgesetz vorgesehen. Die Relevanz von Listenplätzen wird weiter verstärkt, Direktmandate verlieren an Bedeutung. Auch verschiebt sich die Parlamentsmehrheit hin zu den Listenmandaten. All das stärkt Politikkader, die sich nicht in Wahlkreisen, sondern in Parteiapparaten hocharbeiten. Die Folge zeigt sich in der Personalbesetzung der Grünen und der FDP – aber auch in SPD und CDU kippt die Gewichtung immer Weiter in Richtung der Listenpolitiker, denen Wahlkreisarbeit fremd ist.

Die jetzige Entscheidung des Gerichts kann aber wohl als Signal des Bundesverfassungsgerichts pro Wahlrechtsreform verstanden werden. Denn zur Reform von 2020 urteilten die Richter mehrheitlich, dass die Grundsätze der Chancengleichheit und Unmittelbarkeit nicht angegriffen würden. Eine gewisse Toleranz in der Abbildung der Wahlergebnisse im Bundestag wird von den Richtern also akzeptiert.

Das Ergebnis war überraschend einstimmig, obwohl drei der fünf Richter sich öffentlich gegen die Entscheidung stellen. Die Vorsitzende der 2. Kammer und Vizevorsitzende des Gerichts, Doris König, sowie Ulrich Maidkowski und Peter Müller stimmten dagegen und legten ein Sondervotum ab. Gerade Peter Müller ist dabei zu beachten, denn er ist der zuständige Berichterstatter des Gerichts für Klagen um das Wahlrecht und auch die Wahlwiederholung in Berlin. Gleichzeitig endet seine Amtszeit als Richter noch in diesem Jahr. Am 24.11. wurde Generalbundesanwalt Peter Frank auf Vorschlag der CSU im Bundesrat zu seinem Nachfolger ernannt. Ein Sondervotum bedeutet, dass ein Verfassungsrichter seine von der Mehrheit abweichende Stimme schriftlich im Rahmen des Urteils begründet. Die drei Sondervoten gehen aber im großen und ganzen positiv für die Wahlrechtsreform aus: Die Richter, auch Müller, Maidkowski und König, tragen eine gewisse Fehlertoleranz in der Abbildung der Zweitstimme im Bundestag mit, sofern sie dazu dient, den Bundestag zu verkleinern.

Sie kritisieren vor allem die Form des Gesetzes: Es ist so gemacht, so ihr Argument, dass es für den Normalbürger nicht hinreichend einfach zu verstehen ist, wie seine Stimme den Bundestag beeinflusst. Insofern kann das als Signal für die Ampel-Wahlrechtsreform gelesen werden: Das Gericht schmettert Wahlrechtsreformen nicht prinzipiell ab, sondern erkennt an, dass die Reform nötig ist und ein Regelungsspielraum gebraucht wird. Wichtig ist, dass die Bürger verstehen, was mit ihrer Stimme passiert. Ob die Regelung, dass eine Erststimme im Zweifelsfall einfach verloren geht, diese Bedingung erfüllt, wird wohl ein Streitfall in Karlsruhe sein. Ob die Ampel-Reform oder die GroKo-Reform sich am Ende durchsetzt, entscheidet jedoch über die politische Kultur des Landes. Wird das „freie Mandat“, dessen Praxis schon sehr schwach geworden ist, wieder gestärkt – oder erhalten die Parteien noch mehr Rückenwind?

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83 Kommentare

  1. Lieber Herr Tichy,

    die einfachste Lösung wäre es, die Hälfte der Sitze nach Direktmandat zu vergeben, die andere Hälfte nach Proporz.
    Sicherlich würde das im Ergebnis die „großen“ Parteien stärken, und in Bezug auf den Proporz „verzerren“, aber in UK und USA fährt man sogar mit einem reinen Direktwahlrecht besser als in den meisten anderen Systemen. Dann müssten vor Ort eben veritable Kandidaten aufgestellt werden. Reine Parteikarrieristen hätten weniger Chancen.

    Bitte bedenken: Die Demokratien in US und UK zählen zu den besten, die wir kennen. Sicherlich gibt es such dort Irrwege (McCarthy etc), aber sie werden auch schneller wieder korrigiert als anderswo. Sieht man auch jetzt beim Ukraine-Krieg. Kein Präsident und kein Senator kann sich hinter seiner Partei verstecken. Volkes Wille zählt.

  2. Sehr verehrter Herr Tichy jun. und alle Leser, die sich über die Parteiendominanz aufregen: Ich halte sie auch für problematisch. Aber auch nach der Reform der Reform sind Einzelkandidaturen möglich. Parteilose unterliegen nicht der 5-%-Hürde. Die Zeitstimmen erfolgreicher Unabhängiger werden allerdings nicht gewertet, sie sind quasi eine Art Ersatzstimme.
    Was sagt uns das: der von Ihnen hochgelobte demos, dem die Parteien so übel mitspielen, hätte es durch Engagement (und nicht nur Leserkommentare schreiben) und Wahlverhalten (ja, über Einzelkandidaten muss man sich angestrengter informieren) immer schon in der Hand gehabt, faktisch ein Mehrheitswahlrecht zu praktizieren. Allein die Leute tun es nicht.
    Es gab noch nie erfolgreiche Einzelkandidaten! Aber vielleicht wird sich das ja durch „parteilose“ Unabhängige in Bayern ändern. Aus der CSU Ausgetretene kann niemand an der Kandidatur hindern. Und dann würden die 13 „Überhangmandate“ definitiv nicht ausgeglichen. Eine Gruppe dürften die Damen und Herren auch bilden. Aber es wäre ein Experiment. Und ob der Wähler mitspielt, das wäre höchst fraglich.

    • Das liegt vor allem an der überbordenden Finanzierung der Parteien und an deren medialer Dominanz. Sobald ein „Unabhängiger“ es versuchen sollte, werden die finanziellen und vor allem die medialen Schleusen geöffnet. Die großen Medien, vor allrm der ÖRR sind von dem Kartell der besteheden Partrien durchsetzt. Da hat niemand eine Chance. Ein Kampagne wie diejenige gegen Aiwanger muss man erstmal durchstehen. Und niemand von uns hat eine so lupenreine Weste, dass er nicht angreifbar wäre

  3. Kurze Verständnisfrage zum Bundesverfassungsgericht: Das ist ja dazu da, den Bürger vor der Politik zu schützen.
    Warum werden dann die Richter nicht von den Bürgern, sondern von der Politik bestellt?
    Ist das schon eine Verschwörungstheorie?

  4. Das ist (fast) Alles sehr verwunderlich. Ich lese permanent von den Interessen „der Parteien“ bzw ihrer Funktionäre, wobei sich dieses Interesse realiter weniger auf die richtige politische Vertretung ihrer Waehler bezieht, als auf die eigene Alimentation. Schon deshalb sind einige Einlassungen erstaunlich. Noch bemerkenswerte wird es, wenn man bedenkt, dass die Parteien ( nur) an der politischen Willensbildung mitwirken sollen. Aus dem GG ist damit das Alles, was hier vorgetragen wird, ohnehin nicht oder kaum herleitbar, denn hier geht es offensichtlich um etwas ganz anderes. Von Macht und Versorgung ist da nichts zu lesen. Was hier interessanterweise ebenfalls kaum thematisiert wird, sind die ( politischen) Interessen des Demos resp des Buerger. Auf die kommt es offensichtlich nicht ( mehr) an. Man bleibt unter sich und verteilt. Und nennt das dann auch noch Demokratie. Eine repraesentative Demokratie bedeutet rein begrifflich, dass der bzw die Buerger von einem, von ihnen, gewählten, Vertreter in der Legislative vertreten wird. Was Vertretung bedeutet, ist offensichtlich nicht mehr bekannt oder irrelevant. Auch das ist erstaunlich, zumal dann, wenn ein BVerfG sich mit dem Interesse des Demos bzw Buergers schon gar nicht mehr befasst. Dass dieses „Land“ bzw die Politfunktionäre zu einer Gesetzgebung nicht mehr in der Lage sind, ist logisch. Man erkennt es permanent daran, dass es an der Abstraktion und der nötigen kollektiven Betrachtung fehlt, ohne die kein vernünftiges Gesetz zu machen ist. Ein Gesetz kann und soll nicht Einzelfälle, basierend auf Befindlichkeiten oder Gruppeninteressen regeln. Wobei es in der Regel so wie hier bereits an der politisch richtigen! Intentionalitaet fehlt. Man sieht, dass ( alle) Gesetze nur noch an Parteiinteressen orientiert sind. Ein klarer Verstoß gegen das GG. Ich erinnere an die Willensbildung und die Vertretung. Die Abstellung auf das Direktmandat ist natuerlich demokratisch und rechtlich richtig, wiewohl kein Allheilmittel. Von den zwingend erforderlichen Elementen einer direkten Demokratie, Stichworte Volksbegehren und Volksentscheid, ist bezeichnenderweise keine Rede. Damit koennte man die undemokratischen Folgen des ( Wahl- bzw Parteien-) Systems deutlich entschärfen. Zumindest besser, als mit den Pseudokorrekturen eines vorsaetzlich dysfunktionalen Systems einer Fassadendemokratie. Das Problem dabei ist ebenso klar wie bezeichnend. Der ewigboese Demos soll von der Herrschaft soweit als moeglich ferngehalten werden. Insoweit handelt es hier um Marginalien und erfolgreiche Simulationen von „Korrekturen“. Man geht, so ist der homo nun mal, immer vom aktuellen Status quo aus, egal, ob nicht bereits dieser ein fundamentales Problem sein koennte. Damit ist die Spur fuer alles Weitere bereits erfolgreich gelegt.

  5. Nicht nur direkt gewählte Abgeordnete sind lästig. Auch rechtschaffende Beamte sind lästig. Da hat das Parlament schon reagiert. Missliebige Beamte können jetzt ohne Pension oder Übergangsgeld gefeuert werden.

    Der Bundestag beschloss am Freitag, 17.11.2023, eine Gesetzesnovelle, mit der Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte künftig einfacher und schneller möglich werden. Damit soll die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Dienst erleichtert werden. Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen (Artikel 1 § 33 des Gesetzentwurfs).

    https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/disziplinarverfahren-gegen-bundesbeamte-sollen-einfacher-werden_144_610244.html

    Vor achtzig Jahren gab es schon mal so ein Gesetz.

    Wenige Wochen nach Hitlers “Machtergreifung” verkündete die Reichsregierung am 7. April 1933 das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”. 
    § 1.
    1. Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.“

    https://www.geschichte-abitur.de/quellenmaterial/quellen-drittes-reich/gesetz-zur-wiederherstellung-des-berufsbeamtentums

  6. macht es ganz anders:
    Löst den Bundesrat auf
    Teilt den Bundestag in 2 Kammern, eine Kammer mit direkt gewählten Abgeordneten, eine mit Listenabgeordneten.
    Jede Kammer wird für 4 Jahre gewählt, aber mit 2 Jahren Unterschied.
    Ergebnis: Nur noch soviele Abgeordnete wie Wahlkreise in jeder Kammer.
    Alle 2 Jahre kann eine schlechte Wahlentscheidung korrigiert werden.
    Mehr Macht den Wählern, weniger Macht dem Parteienklüngel.

  7. Nur noch Gewinner eines Direktmandates in den Bundestag. Bei den jetzigen Wahlkreisen sind das 299 Abgeordnete – und das langt dicke…

    • Zumal die Chancen höher sind, dass man dann den einen Abgeordneten seines Wahlkreises kennt und dieser sich auch evt. mehr seinen Wählern verpflichtet fühlt als eine Parteilistensoldat.

  8. Die große Mehrheit der deutschen Wahlbürger weiß bis heute nicht, welche Bedeutung Erst- bzw. Zweitstimme tatsächlich haben. Man muss sich nur einmal im Bekannten- und Freundeskreis umhören. Selbst Menschen mit höhere Bildung sind unsicher. Das Wahlrecht nähert sich immer mehr unserem Steuerrecht an. Man will es „gerecht“ machen und verkompliziert es immer mehr. Der Parteienstaat kämpft derzeit eine Art Endkampf gegen das Direktmandat, um die Anzahl unbequemer und bürgernaher Abgeordneter möglichst klein zu halten. Da die meisten Verfassungsrichter ihre Richterämter dem Parteienstaat verdanken, kann man sich gut vorstellen, dass am Ende die Parteienherrschaft mit all ihren negativen Auswirkungen auf unsere Demokratie siegreich sein wird. Die Kartellparteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Auch die Justiz wurde jahrzehntelang parteipolitisch unterwandert. Man muss sich nur die Urteile der höchsten Gerichte der vergangenen Jahre ansehen und kann mühelos erkennen, dass die Justiz zur Affirmationsinstanz für Regierungswillkür verkommen ist. Von den absurden Urteilssprüchen unsere Strafjustiz, die immer mehr zur Gesinnungsjustiz verkommt, hören wir ja bekanntlich jeden Tag.

  9. Ich hätte eine Frage. Prinzipiell kann auch ein unabhängiger Kandidat in den Bundestag gewählt werden, so müsste es zumindest sein. Dafür muss er „nur“ seinen Wahlkreis gewinnen. Mit der jetzigen Regelung ist das aber unmöglich, da ein Einzelkandidat auf gar keinen Fall 5% bundesweit erreichen wird. Aus meiner Sicht ist das grundgesetzwidrig.

    • So wie ich den Artikel verstanden habe, zieht der schon in den Bundestag ein, allerdings hat er kein Fraktionsrecht, was aber bei einer Einzelperson eh nicht gegeben wäre.
      Ich fand den Artikel im Übrigen sehr hilfreich, denn auch mir als „Bildungsbürger“ war diese obskure Überhangmandateregelung bisher nie so wirklich klar.

  10. Weil Direktmandate geschwächt werden und die Listenmandate der Parteien gestärkt werden, wird damit eine Parteien-Diktatur unterstützt. Es ist nicht im Interesse der Bürger, von Lobbyisten finanzierten Organisationen regiert zu werden. Die Interessen der Bürger liegen anders. Vermutlich wollen Bürger, dass ihre Steuern was anderes bewirken als direkte Subventionen oder indirekte Förderungen derjenigen, die Parteispenden absondern.

  11. Wieder mal ein „Urteil“ das fassungslos zurücklässt! Die Parteien und diese Gerichte haben sich diesen „Staat“ zur Beute gemacht. Ein direktes oder gar freies Mandat stört da natürlich nur. Ich wage zu behaupten, dass dieses „Gericht“ nicht mal das Grundgesetz gelesen hat.

  12. Aus meiner Sicht muss die Demokratie an die Basis zurückgeholt und das Prinzip der „Fraktionsdisziplin“ durchbrochen werden, das letztlich darauf beruht, dass die Parteienvertreter im Parlament ihr Abstimmungsverhalten allzu oft an den Wünschen der Großspender ihrer Partei ausrichten.

    Umsetzen ließe sich dies dadurch, dass
    1. die Direktmandate in den Wahlkreisen immer besetzt werden,
    2. die Besetzung der Listenmandate in den Ländern sich nach der Wahlbeteiligung richtet und
    3. Überhang- und Ausgleichsmandate komplett abgeschafft werden.

    Zu 1.: Die Wähler haben es in der Hand, den Einfluss der Parteien zu reduzieren, indem sie ihre Zweitstimmen nicht abgeben bzw. diese ungültig machen. Angenommen einem Bundesland stehen entsprechend der Anzahl der Wahlkreise 50 Listenmandate zu, so werden diese nur bei 100 Prozent Wahlbeteiligung besetzt, ansonsten entsprechend weniger … Wahlbeteiligung 50 % = 25 Listenplätze … 10 % = 5 Listenplätze … Im Bundestag sind dann immer weniger Listenkandidaten als Direktkandidaten.

    Zu 2.: Die Inhaber der Direktmandate sind deutlich näher an ihren Wählern und können bei der nächsten Wahl zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie im Parlament nicht den Bedürfnissen ihres Wahlkreises entsprechend abstimmen.

    Zu 3.: Das Konstrukt der Überhang- und Ausgleichsmandate erübrigt sich wegen Ziff. 2 und der Bundestag wird insgesamt immer weniger Abgeordnete haben als die doppelte Anzahl der Wahlkreise (100% Wahlbeteiligung in allen Bundesländern ist extrem unwahrscheinlich).

  13. Ihre letzte Frage im Artikel, Herr Tichy, darf wohl als rhetorische Frage gewertet werden.

  14. Wenn es nur Direktkandidaten gibt, haben Union und SPD auf ewig und drei Tage die Macht sicher.

    • Bei der SPD wäre ich mir anno 2023 nicht mehr sicher.
      Gewisse Mindesstandards würden dann eher als heute eingehalten, will man nicht in der Opposition verschmoren.
      Heute hingegen werden Ministerämter ohne Mindeststandards und wider der Amtseide geführt.

    • Wenn der Wähler diese direkt wählt ist das in Ordnung. Ich bin mir sicher dann wäre deren Politik eine andere.
      Die Problembären der Parteien haben jedenfalls (fast) alle kein Direktmandat

  15. Das „richtige“ Wahlrecht wäre das, das alle Abgeordneten mehr ihren Wählern und weniger ihren Parteifunktionären verpflichtet. Z.B. könnte man nur Direktwahl machen, aber per Wahlkreis nicht nur den Kandidaten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als gewählt nehmen, sondern auch die Kandidaten, die einen Mindestprozentsatz der wahlberechtigten Stimmen erhalten. Aber diesen Machtverlust will ja keine Partei.

    • Wer stellt Direktkandidaten auf? Wie groß ist die Chance eines Parteilosen?

  16. Irgend eine Regel wird mit Überhang- und Ausgleichsmandaten immer verletzt, solange nicht nach dem Grundsatz verfahren wird, dass eine Hälfte des Parlaments aus Direktkandidaten, die andere Hälfte aus Listenkandidaten besteht.

    Man darf sich von Direktkandidaten allerdings nicht zu viel verprechen. In der letzten Legislatur Merkels waren 94% der Unionsabgeordneten direkt gewählt. Die direkte Verantwortung gegenüber dem Wähler ging trotzdem baden. Der Parteienfilz ist stärker.

    • Wenn man ausreichend grottenschlechte Politik macht, dann.. siehe Umfragen aus Dunkeldeutschland.

  17. Lieber Herr Tichy,
    eine ganz hervorragende Fleißarbeit, …die aber allein von der Materie her leider nur die wenigsten verstehen werden bzw. können.

    Und ganz egal, ob „alte“ oder „neue“ Wahlrechtsreform: Es bleibt dabei, dass sich Deutschland, -früher heimlich, heute ganz offen-, entgegen der Bestimmung im Grundgesetz (…Mitwirkung bei der politischen Willensbildung…) in Richtung einer „Parteiendiktatur“ entwickelt, …mit gewünschter Abschaffung des unbequemen Direktmandates und hin zum reinen Verhältniswahlrecht.

    Und darum empfehle ich hierzu die Artikel Ihres Kollegen Fritz Goergen zum nicht reformierbaren Parteienstaat. Die Parteien müssen weg; mit ihnen gibt´s keine Reformen ! Aber man darf ja noch träumen dürfen !

  18. An der Wahlrechtsreform entscheidet sich ob Deutschland ein demokratischer Rechtstaat ist oder eine Partei-Oligarchiebanden-Diktatur.
    Das Direktmandat ist das eigentliche im Grundgsetz vorgesehen Mandat.
    Die Parteilistenmandate sind verfassungswidrig, denn dazu gehört auch ein verfassungswidriger Doppelantritt, auf der Parteiliste und als Direktkandidat, also nicht gleich (nicht mit gleichen Chancen für alle).
    Vor allem sind Wahlen mittels Parteilisten nicht unmittelbar an der Urne und nicht allgemein da nur innerhalb einer Partei gewählt. Also verfassungswidrig. Sie sind also auch nicht frei und nicht gleicch
    Ob jemand von der Parteiliste als Nachrücker ein Mandat erhält,
    hängt vom Wahlerfolge eines anderen Direchtkandidaten ab.
    Diese Koppelung von zwei Wahlkandidaten ist verfassungswidrig.
    Die Wahl mittels Parteilisten verstoßt also gegen alle verfassungsrechtlichen Kriterien des Art.38 und füht vor allem zur Aufblähung des Bundestages mit parteiservilen Partei-Palatinen, die nicht mehr frei sind nach ihrem Gewissen, sondern Partei-befangen, ja sogar finanziell parteiabhängig.
    Art 38
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
    Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    Die reinste Parteiclique Mauschelei.

    • Die fünf Wahlgrundsätze gelten für die aktive Wahl, nicht für die passive. Deshalb ist das Listenmandat sehr wohl verfassungsgemäß. Ihre Einlassungen dazu sind mithin irrelevant.
      Die Parteilisten sind öffentlich, also weiß jeder Wähler, wer kandidiert, also kann jeder Wähler entscheiden, ob er die Liste in ihrer Gesamtheit wählt. Zudem sind auch die Direktkandidaten von ihrer Partei aufgestellt worden und dadurch in keiner Weise parteiunabhängig.
      Verfassungswidrig ist das Wahlgesetz der Ampel aus den von Ihnen genannten Gründen, denn dieses Gesetz verletzt die Wahlgrundsätze der aktiven Wahl. Wenn der Direktkandidat relativ zu anderen Wahlkreisen, mit denen weder er noch die Wähler etwas zu tun haben, zu wenige Stimmen erhält, um in den Bundestag einzuziehen, ist die aktive Wahl des Bürgers nicht mehr gleich und nicht mehr unmittelbar. Wenn zudem von vorneherein feststeht, daß nicht alle Direktkandidaten in den Bundestag kommen können, weil rechnerisch eben garantiert eine bestimmte Anzahl Kandidaten leer ausgeht, wird sogar systemisch gegen die Wahlgrundsätze verstoßen.

  19. Durch die Form der Wahlrechtsreform der Ampel belegt die Ampel selbst, dass das Verhältnis zwischen Direktkandidaten und Listenkandidaten beliebig je nach Parteivorstellung durch das Wahlgesetz festgelegt werden kann. Ob das eine oder das andere Hundert mehr sind, ist letztlich eine Präferenz der Machthaber. Sie heilt nicht das Problem, weil man es nicht heilen kann. Äpfel und Birnen eben, die man in ungleicher und ungünstiger Zahl eben schlecht gerecht verteilen kann. Der eine findet Birnen besser, der andere Äpfel.

    Kurz: Es ist völlig beliebig und liegt im Auge des Verteilers, was der für gerecht hält.

    Weil es aber beliebig ist, was die Ampel belegt, kann man das Wahlrecht also auch tatsächlich eindeutig und gerecht umgestalten. Und zwar, indem man einfach festlegt: Direktmandate und Listenmandate werden von einander getrennt behandelt. Und wenn es dann Abweichungen gibt, dann ist das immerhin ein Ergebnis der Wahlberechtigten und nicht der zuvor regierenden Koalition, die sich die Gesetze angepasst hat.

    Und damit dass dann auch ein für alle Male so bleibt, wird der Wahlmodus dann ins Grundgesetz geschrieben.

  20. „… zu kompliziert, als das Bürger verstehen würden, wie ihre Stimme im Bundestag zum Tragen kommen würde.“

    Das stimmt:
    die meisten Bürger verstehen tatsächlich nicht, dass ihre Stimme in diesem Versorgungs- und Abnickverein nicht die geringste Rolle spielt!

    • Dazu kommt, dass der Bürger über Koalitionen nicht abstimmen darf,
      was bei den in geheimen Verhandlungen gefundenen Verträgen und Programmen allerdings nötig wäre. Jedenfalls in einer Demokratie.

  21. Warum werden die Richter des BVerG eigentlich von den Politikern eingesetzt? Eigentlich soll das BVerG uns Bürger vor dem Staat schützen.
    Eigentlich müssten wir Bürger (mit Ausnahme aller Mitglieder des Bundes- und der Landtage sowie aller Bundes- und Landtagsabgeordneten und aller Gemeinde- und Landratsmitglieder – vor denen uns die Verfassungsgerichte ja schützen sollen) die Richter an den Landesverfassungsgerichten und am BVerG wählen (natürlich nur aus einer Gruppe entsprechend qualifizierter Leute).

    • Nun, dass die Parteien die Richter einsetzen, kann man bemängeln. Aber wen meinen Sie mit „wir Bürger“? Meine 92-jährige Mutter, die viel geleistet hat, aber nun in ihrer eigenen Welt lebt.? Den Analphabeten – und ja, Legastheniker und Analphabeten machen mehrere Prozent auch unserer deutschen Bevölkerung aus. Den Rechtskundigen? Denn wie soll ein Laie sich bitte davon ein Bild machen, wie rechtskundig ein Kandidat ist? Das könnte er nur, wenn er dessen Rechtskenntnisse erfragte – und dazu müsste er selbst über diese verfügen. Oder auf schöne Reden oder besser dramatische Auftritte hören? Ist der gute Redner der bessere Kandidat? Und wenn der schließlich es wagt, obwohl ich ihn gewählt habe, anders zu entscheiden als ich das täte: Würden Sie das dann akzeptieren? Denn derzeit freuen sich viele diebisch über die Klatsche für die Ampel neulich. Übrigens gesprochen vom selben BVG, das ansonsten ganz oft von denselben, die es jetzt hoch loben, als regierungsgesteuert verrissen wird. Nein, die Politiker wählen vermutlich auch nicht die am besten geeigneten Richter. Aber wer sind Sie und ich, dass Sie meinen, wir würden das besser können und vor allen Dingen dabei nicht parteiisch sein? Vermutlich wären Ihre Erwartungen an einen Kandiodaten nicht unbedingt deckungsgleich mit meinen.

  22. Parteilisten müssen weg, diese verstoßen ohnehin gegen Art 38 (1) GG:
    Art 38
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    Gewählte über Parteilisten sind aber nicht unmittelbar gewählt. Und Frakrionszwang ist Weisung. Einzig die Direktmandate sind Grundgesetzkonform!

    • „Unmittelbar“ bedeutet hier, daß ausschließlich die Wahl des Bürgers zählt und nicht im Anschluß daran auf zweiter Ebene ein weiterer Wahlvorgang erfolgt. Folglich ist die Parteiliste kein Verstoß gegen Art. 38 GG.

  23. Man könnte doch 299 Plätze an die Gewinner der Wahlkreise geben und die anderen 299 Plätze werden gemäß der jeweils erreichten Prozente nach den Parteilisten besetzt. Wir hätten dann zwar kein reines Verhältniswahlrecht mehr aber auch noch kein reines Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien; wir hätten ein gemischtes Wahlrecht, was größere Parteien „bevorteilt“. Das würde aber auch dazu führen, dass eine Regierungsbildung einfacher wird – also mehr Stabilität!!.

    • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entprechen muß.

      • Das Bundesverfassungsgericht kann nur entscheiden, ob ein vom Bundestag beschlossenes Wahlgesetz dem Grundgesetz entspricht oder nicht.
        Aus welchem Grundgesetzartikel soll denn hervorgehen, dass es in Deutschland nur ein reines Verhältniswahlrecht geben soll?

  24. Unser Wahlsystem ist krank, Philipp Amthor verpasst das Direktmandat und kommt trotzdem über die Landesliste rein. Das die Grünen die ersten Plätze ihrer Landeslisten mit Frauen besetzen, verstößt m.M. gegen das AGG.

    • Viel zu pragmatisch
    • Viel zu logisch
    • Viel zu viel Tendenz zur Demokratie
    • Viel zu wenig Abgeordnete (NUR 598 ?)
    • Viel zu wenig Steuerverschwendung möglich
    • Ironie OFF
  25. OBACHT!

    „Das Ergebnis war überraschend einstimmig, obwohl drei der fünf? Richter
    sich öffentlich gegen die Entscheidung stellen.“

    • Einstimmig?
    • obwohl drei der fünf Richter öffentlich dagegen?

    Das ist allerdings überraschend einstimmig

    Entweder nicht gegengelesen und der Fehler durchgerutscht

    oder ich verstehs nicht

    Aufklärung tut not

    ps
    Normbesetzung 8 pro Senat

  26. Der „Wegfall der Grundmandatsklausel“ in der Ampel-Reform ist hier m.E. falsch wiedergegeben. Weggefallen ist nicht nur, dass eine Partei mit mindestens drei Direktmandaten von der 5%-Hürde ausgenommen, d.h. auch bei weniger als 5% Zweitstimmen zusätzliche Mandate nach dem Zeitstimmenanteil erhält.
    Weggefallen ist auch, dass eine Partei mit weniger als 5% überhaupt irgendwelche gewonnen Direktmandate erhält. Die Linke hätte danach bei der letzten Wahl gar keine Mandate bekommen (auch nicht die drei gewonnenen Direktmandate). Der CSU könnte das Gleiche drohen: wenn sie bundesweit unter 5% sinkt (bei der letzten Wahl waren es 5,2%), dann erhält sie kein einziges Mandat, selbst wenn sie in Bayern in nahezu allen Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhält.
    Richtig absurd wird’s dann aber mit der Ausnahmeregelung für unabhängige Einzelbewerber: Wer als Einzelbewerber (ohne Zweitstimmen-Liste) ein Direktmandat gewinnt, der bekommt das auch. Wenn aber z.B. ein Kandidat der Freien Wähler ein Direktmandat gewinnen würde, dann würde der das nicht bekommen (wenn die Freien Wähler bei den Zweistimmen unter 5% bleiben). An dieser Stelle stellt sich wirklich die Frage, ob man da noch von „gleichen“ Wahlen reden kann.

  27. Ich würde dazu Beschränkung des passiven Wahlrechts zu Leute die in D. mindestens 3 (kann auch 5 sein) Jahre lang Steuer aus eigener Arbeit bezahlt haben. Damit ist ein Mindeststandard der Reife garantiert. Wenn jemand im Alter von 18 Jahre 3 Jahre Steuer bezahlt hat, kann auch wohl entscheiden was mit dem Geld passiert. Ein Vielzahl der BT-Mitglieder würden dann gehen müssen. Ich würde auch dazu sagen, dass hoche Beamten dürfen nicht ins Parlament.
    Wenn es mehr direkte Demokratie gäbe, braucht man auch nicht so komplexen Regeln in dem Parlament.
    Eins sollte aber klar sein – kein System garantiert, dass wir nicht in Faschismus enden oder dass keine falsche Entscheidungen getroffen werden.

  28. Meiner Meinung nach ist der Ansatz falsch, dass die Besetzung des BT nach den Zweitstimmen erfolgt. Umgekehrt ist es demokratisch, d.h. eine Besetzung nach den Erststimmen, denn die Erststimmen erfolgen bürgernah und so gesehen demokratisch.

  29. Was soll der (dämliche) Parteienschutz via Zweitstimme bzw. Listenmandaten?

    Meines Erachtens sollten wir nur direkt gewählte Abgeordnete haben und hierfür die Zahl der Wahlkreise auf 401 erhöhen. 401 ist die Summe aus kreisfreien Städten und Landkreisen. Ggf. könnte man noch einen Korrekturfaktor für sehr bevölkerungsreiche Gebietskörperschaften einführen, meinetwegen 23 Abgeordnete für Berlins Bezirke und entsprechend für andere Bereiche. Dann blieben wir gewiss unter 600 Abgeordneten.

    Das derzeitige Wahlsystem begünstigt massiv organisierte Minderheiten, eine Umstellung auf ausschließliche Direktmandate würde hingegen das Demokratieprinzip durch direkt den Bürgern verantwortliche Abgeordnete stärken, siehe USA und GB.

    Im übrigen: Überbesetzte Parlamente wie in D (gerechnet in Abgeordneten je 1.000 Einwohnern) gibt es so nirgendwo auf diesem Planeten! Rechnet man den gewaltigen Apparat der Landesparlamente hinzu, kommen in D 32 Abgeordnete auf 1 mio. Einwohner. Aber selbst wenn man nur den Bundestag betrachtet, lassen wir Länder wie Indien, China, USA, Russland und Brasilien weit weit hinter uns.

    Nun gut, irgendwo müssen ja die ganzen Berufs- und Bildungsversager nebst arbeitsscheuen Dummschwätzern beschäftigt werden :-))

  30. Eine Grundmandatsklausel, die dazu führt, dass der Wert von 3 gewonnenen Direktmandaten ungeachtet der 5%-Klausel verdreizehnfacht wird, die gehört dringend überarbeitet.

    • Jein. Es ist ein Unding, dass die Zahl der Mandate vervielfacht wird, aber das Problem ist nicht die Grundmandatsklausel, sondern die Berücksichtigung von Überhangmandaten. Es ist nämlich überhaupt nicht nötig, dass die Mandate insgesamt dem Zweitstimmenergebnis entsprechen. Wer mit Äpfeln und Birnen rechnen will, bekommt nunmal keine vernünftigen Ergebnisse hin. Die Äpfel sollten im Bundestag nichts mit den Birnen zu tun haben. Es ist doch völlig und genauso idiotisch, wenn der Gemüsehändler sie beim Kauf von 5 Äpfeln auffordert noch mindestens 5 Birnen mitbezahlen zu müssen, nur weil er davon auch noch volle Kisten hat.

  31. Wir bräuchten eine viel grundlegendere Reform des Wahlrechts. Notfalls muss dafür eben die Verfassung geändert werden. Die Bürger sollten, ähnlich wie in Luxemburg, etwa 20 Stimmen haben und diese in ihrem Wahlbezirk (mit 20 Mandaten) auf Kandidaten verschiedener Parteien aufteilen oder eben alle Kandidaten einer Partei wählen können. Dann benötigt man keine Erst- und Zweitstimme mehr und hat genau so viele Sitze im Parlament, wie man Kandidaten in allen Wahlbezirken hat. 300 oder 400 wären genug.
    Außerdem sollte man echte Gewaltenteilung herstellen. Bundesverfassungsrichter dürften keiner Partei angehören und müssten von allen Richtern demokratisch gewählt werden. Der Bundespräsident sollte vom gesamten Volk gewählt werden und ebenfalls keiner Partei angehören dürfen. Er könnte dann eine Regierung nach seinem Gutdünken zusammenstellen. Kein Minister dürfte Parteimitglied sein. Die Regierung müsste sich dann für jedes Projekt eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat suchen. Das hatten wir in Deutschland schon einmal, nämlich im Kaiserreich. So würden sich die drei Gewalten wirklich gegenseitig kontrollieren, statt in einer Parteienherrschaft zu verschmelzen.

  32. Mein Vorschlag zum Wahlrecht:
    Die Listen werden komplett gestrichen und gewählt sind jene Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis mindestens 25% Stimmen aller Wahlberechtigten bekommen.
    Damit können rein theoretisch pro Wahlkreis vier Abgeordnete gewählt werden, realistisch sind wohl zwischen null und zwei.
    Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

    • Es nimmt dem „The winner takes it all“ der klassischen Direktwahl die Spitze und ermöglicht eine kräftige Opposition.
    • Es berücksichtigt die Wahlbeteiligung und zwingt dadurch die Parteien wählbare Kandidaten aufzustellen.
    • Es gibt den Nichtwählern eine Stimme.

    Ein oder zwei Feinabstimmungen werden noch notwendig sein.
    U.A. wäre ein Verbot, dass eine Partei zwei Kandidaten aufstellt bzw. finanziell unterstützt sinnvoll während es gleichzeitig explizit erlaubt wird, dass ein weiteres Mitglied dieser Partei als freier Kandidat antritt.

  33. Es könnte so einfach sein. 1. Nach dem GG wirken die Parteien an der Willensbildung des Volkes mit, müssen jedoch nicht im Parlament vertreten sein. 2. Es gibt soviel Direktmandate, wie es Wahlkreise gibt. 3. Auf diese Weise wären wir den Parteienstaat los. Wird aber nicht passieren, da sich die Parteien nicht selbst ihre Posten beseitigen. Was aufgrund der Parteiendiktatur aus dem Parlament geworden ist, ist in jeder Sitzung zu beobachten. Ein Irrenhaus.

  34. Den Bundestag ruhig bei 750 belassen. Es dürfen aber nur so viele Plätze besetzt werden nach Wahlbeteiligung. 60 % Wahlbeteiligung, dann nur 60% von 750 Sitzen. Direktmandat geht vor. Listenplätze werden entsprechend gekürzt.

  35. Ein zT. schwer verständlicher Artikel mit einigen Ungenauigkeiten. Der Tenor bleibt richtig und sollte Alarm auslösen: Da der Polit-„Elite“ der Wählerwille wie er sich vor allem bei Erststimmen zeigt nicht (mehr) passt, wird deren Einfluss bzw. Anteil im BT reduziert. Die Demokratiesimulation der letzten Jahre erhält also einen Unterbau. Und in der Tat spricht viel dafür, dass das BVerfG die neuerliche Reform, vielleicht mit einigen Randkorrekturen, billigen wird. Ob sich der Wähler dann verstärkt mit der Liste bzw. der Kompetenz der dort befindlichen Personen befassen wird? Angesichts des Studienabbrecherpotentials täte das Not…

  36. Warum 598 Abgeordnete, wenn aufgrund des grundgesetzwidrigen Fraktionszwangs ( jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet ) die Abstimmungen im Ergebnis immer den prozentualen Wählerstimmenanteil ergeben? Da reichen doch viel weniger. Außerdem ist die Wahlbeteiligung nicht berücksichtigt. Bei 50% Wahlbeteiligung gäbe es im aktuellen Fall auch nur 299 Abgeordnete. Wer nicht wählt braucht auch keinen Abgeordneten. An sinnvollen Vorschlägen hat es in der vergangenen nicht gemangelt, allerdings am Willen der Politiker. Frösche werden auch nie für die Trockenlegung ihres Sumpfes ( Doppeldeutigkeit beachten! ) stimmen.

  37. Man kann die Listen der Parteien belassen, aber der Bürger soll sich auf der Liste einen Kandidaten auswählen können.

  38. Eine Lösung, die ich für akzeptabel hielte, wäre folgende: Die Hälfte der Abgeordneten wird über Direktmandate, die andere über Listen gewählt.

    Das verzerrt die Stimmenanteile im Bundestag zu Gunsten der großen Parteien, richtig. Allerdings nicht so sehr, wie es ein reines Direktwahlverfahren täte, wie es in den Demokratien Englands oder der USA besteht; per se undemokratisch wäre dies nicht. Anders als das reine Direktwahlverfahren würde es auch den kleinen Parteien Sitze im Bundestag und damit Publizität für ihre Positionen geben.

    • Das ist theoretisch richtig. Ein Blick auf die Zustände in den USA und Großbritannien zeigt aber, dass die kleinen Parteien in Wirklichkeit fast keine Mandate bekommen, mit Ausnahme regionaler Schwergewichte, also solcher Parteien, die in ihrer jeweiligen Region „groß“ sind. Außer der CSU in Bayern gibt es die in Deutschland im Moment nicht. Ich halte also an der Darstellung meines Kommentars fest.

    • Ein Präsidialsystem. Wenn jetzt noch die Mitglieder der Regierung – Minister, Staatssekretäre und was weiß ich – keine Abgeordneten wären oder gar sein dürften, dann könnte das Parlament tatsächlich daran gehen, die Regierung wieder zu kontrollieren, anstatt, wie jetzt, alles blind abzunicken.

      Natürlich muss man dazu viele weitere Argument hören, aber auf den ersten Blick gefällt mir diese Idee. Danke!

  39. Es war ein Tippfehler, vielen Dank für den Hinweis. Für Wahlrecht, Wahlen etc ist immer der 2. Senat unter Doris König verantwortlich.

  40. Vielen Dank für die (m.E. korrekte) Erläuterung der Wahlrechtsproblematik in diesem Artikel. Das ist etwas, dass ich in vielen Artikeln zu diesem Thema bisher vermisst habe.

  41. Auch ohne Jurist zu sein, kann ich sofort aus der Hüfte geschossen behaupten, dieses Urteil ist Mumpitz und vollkommen falsch. Die Wahlrechtsreform von 2020 kann nicht grundgesetzkonform sein, weil der Bundestag der selbigen Legislatur schon nicht grundgesetzkonform zustande gekommen war und daher gar keine legitime Gesetzgebungskompetzen besaß. Grund? Die nicht rechtzeitige Herstellung der Grundgesetzkonformität des Wahlrechts durch die Regierung Merkel vor der Wahl 2013, wie vom Bundesverfassunggericht 2012 aufgegeben.

    Daher ist dies auch keine juristische Frage, die mir zu beurteilen nicht möglich ist, sondern eine logische. Und die Logik sagt, es kann seit spätestens 2013 kein einziges Gesetz grundgesetzkonform zustande gekommen sein!

  42. Das hängt mit Deutschland zusammen. Sie sind zu dumm und auch sonst falsch erzogen. Es ist ein Produkt ihres Niedergangs. Aussterbende Gesellschaften tendieren dazu, ihre Fehler im Endstadium noch mit Nachdruck zu verselbständigen.
    Diskussion mit Dr. John Campbell. Die Politik und das System ist nicht in der Lage zu erkennen, dass der sog. Booster falsch ist. Nach dieser Diskussion haben wir demnach insgesamt in diesem Land keinen hinreichenden Durchblick mehr. Die Politik wird sicher willkürliche und auch lebensgefährliche Entscheidungen treffen.
    https://youtu.be/PnJ5T1Enwq4

  43. Die politische Kultur? Bei den Blockparteien gibt es die nicht mehr, denn wer AfD ler, die nichts anderes als das Wahlprogramm der Union von vor 25 Jahren mit richtigen und wichtigen Abweichungen hin zu mehr Demokratie bei EU und Direktwahl vertreten, als Nazis diffamiert und Hamas-Terroristen belobigt der hat alles, nur keinerlei Kultur!

  44. Das Endstadium des deutschen Demokratie Experiments:
    Diktatur der Dümmsten.

  45. Wenn man das Verhältniswahlrecht beibehalten will (und die Parteien werden es niemals abschaffen), sollte es durch direkt-demokratische Verfahren ergänzt werden.
    Es führt kein anderer Weg zur Eindämmung von Parteienherrschaft und -filz.

  46. Ein Land, das sich einen Mann mit großen Erinnerungslücken als Kanzlernden, ein Frau mit gefakten Lebenslauf und Plagiatbuch als Außenministernde, einen Märchenonkel zum Superministernden für Wirtschaft – und Klima, sowie eine Autorin für ein linksradikales Antifa Blatt als Innenministernde, einen bekannten Pharmlobbyisten zum Gesundheitsministernden (der Herzen) leistet, braucht keine Wahlrechtsreform. Es braucht zunächst eine denkende Bevölkerung.

  47. Viel zu viele „wenn “ und „aber“.
    Deutschland reicht ein Bundesparlament von 251 Sitzen, dazu werde es nötig die Wahlkreise auf 251 zu reduzieren. Das hieße dann aber der jewelige Sieger eines Wahlkreises bekommt einen Sitz, das hieße dann weiter die Zweitstimmen werden hinfällig, es gäbe auch keine 5%-Hürde mehr.
    Und es dürften nur die Parteien zur Bundestagswahl Kandidaten aufstellen, die auch in allen Bundesländern vertreten sind und somit in allen Bundesländern gewählt werden können.
    Man würde damit auch den Steuerzahler entlasten, indem sich nicht mehr so viele Arbeitsscheue auf deren Kosten im Bundestag ein angenehmes Leben machen können.

    • „Und es dürften nur die Parteien zur Bundestagswahl Kandidaten aufstellen, die auch in allen Bundesländern vertreten sind und somit in allen Bundesländern gewählt werden können.“
      Warum, wenn es nur Direktmandate geben soll und mangels Zweitstimme nicht ausgeglichen wird, regelt das doch auch diesen Punkt?
      Problematischer ist ja eher, dass auch relativ große Parteien und deren Wähler völlig unrepräsentiert bleiben können, weil nirgends zum Direktmandat reicht.

  48. Frage mich mittlerweile ernsthaft, ob ohne das bundesverfassungsrichterliche Abwatschen der 60 Milliarden-Schuldenverschieberei im Vorhinein, dies Urteil hier genauso ausgefallen wäre? Man muss anscheinend als Gesinnungstäter immer nur genügend viel Dreck auf der eigenen Seite auffahren, um bei dieser juristischen Instanz den Hang zur Ausgeglichenheit (vermeintlich „Überparteilichkeit“), inhaltlich falsch, im eigenen Sinne zu stimulieren.

  49. Wobei auffällig ist, dass die Tonlage der Zwischenrufe in den letzten Jahren deutlich mehr in Richtung Sopran geht.

  50. Beispiele über die Nachteile der Listen:
    Ricarda LangBei der Bundestagswahl 2021 war sie Kandidatin der Grünen im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd und zudem auf Platz 10 der Landesliste der baden-württembergischen Grünen.Sie verpasste als nach Erststimmen Fünftplatzierte das Direktmandat und zog über den Landeslistenplatz in den 20. Deutschen Bundestag ein.“
    Emilia Fester “ Zur Bundestagswahl 2021 wurde sie auf Platz 3 der Landesliste der hamburgischen Grünen und am 26. September 2021 als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt.“
     In dieser Kunst ist die CSU unübertroffen, der Anspruch, Geld aus Berlin nach Bayern zu bringen, ist für die direktmandatierten Abgeordneten selbstverständlich.“
    Da Bayern der größte Nettozahler beim Länderfinanzausgleich ist, ist das durchaus legitim.

  51. Ich beneide Sie um die trotz weniger Sätze umfassende und zutreffende Beschreibung dieser Muppetshow.

  52. Die einzige demokratisch legitime Regelung ist die Abschaffung des Listenwahlrechts von Parteien.
    299 Wahlkreise.
    Je Wahlkreis 2 Direktmandate
    598 Volksvertreter.

    Parteien sollen lt. Grundgesetz !nur mitwirken!.

    Das Gegenteil wird gemacht: Alleinwirken.

    • Volle Zustimmung. Damit entstehen auch klare Mehrheiten und das Koalitionsvertragsgedöns entfällt. Die beste Idee setzt sich durch und ideologisch verbrämte Seiten verlieren ihren Einfluß. Zusätzlich Volksabstimmungen und direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild.
      Und ganz wichtig: Jegliche Parteienfinanzierung aus Steuergeldern hat zu unterbleiben!

    • Und auch wichtig: Mitglieder der Regierung können nicht gleichzeitig Abgeordnete sein.

  53. In der Praxis sind auch die direkt gewählten Abgeordneten von der Parteispitze abhängig. Werden sie zu aufmüpfig entsendet die Partei einfach einen anderen Kandidaten für den Wahlkreis der auf dem Parteiticket in den Wahlkampf zieht. Viele Wähler wählen auch bei der Erststimme nicht den Kandidaten, sondern die Partei die hinter ihm steht.
    Davon abgesehen habe ich nie verstanden, warum man diesen komischen Zwitter aus Verhältnis- und Direktwahl braucht. Im Kaiserreich gab es nur direkt gewählte Abgeordnete. Hat dem Land nicht geschadet. Und in Weimar lag es sicher nicht am Fehlen der direkt gewählten Abgeordneten, dass Hitler an die Macht kam. Man sollte sich für ein System entscheiden. Bevorzugt das Direktmandatsystem. Und wenn man unbedingt an diesem Zwitter festhalten will, warum dann nicht einfach beide Abgeordnetentypen entkoppeln. Die Hälfte wird direkt gewählt, die andere über die Partei. Kein Ausgleich zwischen Beiden. Dafür müssen die Direktmandate mit >50% gewählt werden (Stichwahl). Reicht völlig. Wem da die großen Parteien zugut davonkommen, kann man ja zwei Kammern im Parlament draus machen. Ein Oberhaus mit den Direktmandaten, ein Unterhaus mit den Parteimandaten. Beide müssen einem Gesetz zustimmen.

  54. Im Sinne der Demokratie wäre es am besten, die Parteiendiktatur abzuschaffen und zu einem reinen Direktwahlsystem zu wechseln, wie dies u.a. in Großbritannien und den USA Anwendung findet. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, sitzt im Bundestag, Listenmandate gibt es keine.

    Auf diese Weise wird nicht nur der endlose Parteienwildwuchs eingedämmt, karriereorientierte Scharlatane und Taugenichtse wären auch massiv ausgebremst. Leider ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass Studienabbrecher, Funktionärskarrieristen und Extremisten gewählt werden, doch zumindest wären sie deutlich behindert und die Macht der Parteiapparate wäre gebrochen.

    Aber mit Demokratie hatten es die Deutschen noch nie, daher wird man eher das Gegenteil unternehmen und das Blockparteiensystem stärken, denn das hat sich schon in der DDR im Sinne des Regimes bewährt und sichert zuverlässig die „Brandmauer“ gegen die AfD.

  55. Stimmt, da hatte selbst das Politbüro in der DDR noch mehr Niveau.

  56. Der unaufhebbare Geburtsfehler ist das Verhältniswahlrecht. Hinter ihm steht zwar die gute Absicht, auch schwächere Wähleranteile zu berücksichtigen.
    Aber die Folge ist erstens ein überaus kompliziertes Wahlsystem und zweitens der Zwang zur Koalitionsbildung, dessen traurigen Tiefpunkt die gegenwärtige Ampel markiert.

  57. Mehrheitswahlrecht!!!
    Man kann nicht alle Fliegen mit einer Klappe schlagen.
    Den Abgeordneten muss der Wähler im Nacken sitzen!

  58. Eigentlich müsste der bundestag schon wegen der EU drastisch verkleinert werden. Die EU macht ja immer mehr die (unsere) gesetze und der bundestag macht da immer weniger sinn. Dazu würden wir erheblich kosten einsparen können so ist die altersversorgung der ganzen MdB´s total irre und kostet uns steuerzahler viel geld.

    • Aufgrund des Fraktionszwanges ist eigentlich die absolute Anzahl an Mandatsträgern irrelevant.

    • Heißt aber auch im Umkehrschluss raus aus de EU!

      • Anderes thema – aber ja wäre ich dafür denn ich lehne diese EU der lobbyisten ganz ab.

  59. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die Wahlrechtsreform der Großen Koalition von 2020 entschieden. Sie ist verfassungskonform.
    OK und auf welche Verfassung beruft sich dieses Gericht.?

    • Auf das Grundgesetz, das in D die Stelle einer Verfassung einnimmt. Nur weil etwas nicht Verfasung heißt, heißt das noch lange nicht, dass es keine ist!
      Schlimmer ist, dass schon vom ersten Tag an jede Regierung auf unser Grundgesetz gesch!ssen hat!

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