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Dokumentation betr. „Hasskriminalität“

Das Bundesministerium des Innern antwortet

21.03.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach eigenem Ermessen ohne justitiable Rechtsgrundlage darüber, welche Straftat als „Hasskriminalität“ gewertet wird und welche nicht. Ob dies mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates vereinbar ist, mögen Juristen erörtern.

Am 25. Februar hatten wir hier bei TE unter dem Titel „Wie Hasskriminalität den Rechtsstaat aushöhlt“ dargelegt, dass auf eine diese Thematik betreffende Anfrage beim Bundesministerium des Inneren lediglich einige Links auf allgemein zugängliche, wenig aussagekräftige Statistiken erfolgt waren.

Die Anfrage wurde daraufhin mit den bereits zugesandten Spezifizierungen wiederholt. Nachdem bis zum 7. März immer noch keine Antwort erfolgt war, wurde erneut nachgehakt mit Hinweis darauf, dass es doch eigentlich kein Problem sein könne, die aufgeworfenen Fragen konkret zu beantworten.

Am 10. März dann kam eine zumindest partiell differenzierte Antwort, die im Nachfolgenden unverändert widergegeben wird. Die bezüglichen Fragen sind kursiv eingestellt, um dem Leser die Erfassung des jeweiligen Kontextes zu erleichtern.
In der Bewertung dieses Straftatbestandes „Hasskriminalität“ hat sich durch die Beantwortung allerdings nichts geändert. Ganz offensichtlich liegt hier eine Art „Ermessensstraftat“ vor, da, wie vom Sprecher des Ministeriums dargelegt, es „unerheblich“ sei, welche Tatbestände verwirklicht sind. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach eigenem Ermessen ohne justitiable Rechtsgrundlage darüber, welche Straftat als „Hasskriminalität“ gewertet wird und welche nicht. Ob dieses mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates vereinbar ist, mögen Juristen bei passender Gelegenheit erörtern.

Bezüglich des Hinweises auf die Zuordnung zu „Unterthemen“ sei darauf hingewiesen, dass es Bundesländer gibt, die beispielsweise Straftaten gegen kirchlich-christliche Einrichtungen in ihren Kriminalstatistiken nicht ausweisen. Wie auf dieser Grundlage der Tatbestand „Hasskriminalität“ ernsthaft erfasst und betrachtet werden soll, entzieht sich der Vorstellungskraft.

Insofern bleibt auch nach den Darlegungen des CDU-geführten Ministeriums der Eindruck, dass mit dem Begriff „Hasskriminalität“ nach rund 130 Jahren erneut eine Form der politischen Justiz eingeführt werden soll – eingeführt worden ist. Die deutschen Demokraten von 1848 und 1869 würden sich vermutlich im Grabe umdrehen, stand in ihrem erfolgreichen, politischen Kampf doch die endgültige Abschaffung herrschaftlicher Willkürjustiz ganz oben auf der Agenda.

Doch genug der Vorrede. Es folgt die Darlegung des Pressesprechers des Bundeministeriums des Innern.

Sehr geehrter Herr Spahn,

mit der Bitte um Nachsicht für die verzögerte Beantwortung teile ich Ihnen als ein Sprecher des Bundesinnenministeriums zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:

Zu 1. und 2. :

— 1.Nach welchen ermittlungstechnischen Kriterien erfolgt die Einordnung von Straftaten in die Rubrik „Hasskriminalität“? —
— 2. Welche Straftatbestände nach StGB sind unter dem Aspekt „Hasskriminalität“ zu berücksichten? —

Für die Erfassung als Hasskriminalität ist die Motivation des Täters maßgebend. Straftaten sind nach den Richtlinien des Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität dem Themenfeld Hasskriminalität zuzuordnen, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person, wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen
– Nationalität
– ethnischen Zugehörigkeit
– Hautfarbe
– Religionszugehörigkeit
– sozialen Status
– physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung
– sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität
– äußeren Erscheinungsbildes
gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.“
Welche Tatbestände verwirklicht sind, ist für die Klassifikation als Hasskriminalität unerheblich.

Zu 3.:

— 3. Wie werden Angriffe gegen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften im Zusammenhang mit Hasskriminalität bewertet?
3.a – Gibt es Differenzierungen nach Religionsgemeinschaften und wie erfolgt jeweils die Einordnung?
3.b – Wie erfolgt ggf. eine Unterscheidung zwischen „normaler“ Kriminalität gegen entsprechende Einrichtungen und „Hasskriminalität?
3.c – Gilt Vandalismus gegen religiöse Einrichtungen grundsätzlich als „Hasskriminalität“ – falls nein, warum nicht und nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung? —

Bei entsprechender antireligiöser Motivation (vgl. Ausführungen zu 1. Und 2.) werden Straftaten gegen Religionsstätten den Unterthemen im Themenfeld Hasskriminalität „antisemitisch“ „islamfeindlich“, „christenfeindlich“ und (gegen) „sonstige Religionen“ zugeordnet. Auch für die die Unterscheidung von „normaler“ Kriminalität und „Hasskriminalität“  sind die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 maßgebend.

Zu 4 .und 5.:

— 4. Wie schlüsseln sich die veröffentlichten Zahlen zur Hasskriminalität nach Realdelikten, Tätergruppen und Zielobjekten auf?
5. Bitte um Zusendung der aktuellen Zahlen Stand 2016 (soweit derzeit verfügbar) und 2015/2014. —

Eine Aufschlüsselung nach Realdelikten, Tätergruppen und Zielobjekten ist nicht möglich. Angaben zum Aufkommen der Hasskriminalität in den Jahren 2014/2015 sind unter dem Ihnen bereits vorher übersandten Link veröffentlicht
(Zur Sicherheit hier nochmals: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2016/05/pmk-2015-hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile
und
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2016/05/pmk-2015-hasskriminalitaet-2001-2015.pdf?__blob=publicationFile).
Entsprechende Angaben zu 2016 liegen erst nach Veröffentlichung der Jahresfallzahlen (voraussichtlich Ende April ) vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tobias Plate

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60 Kommentare

  1. Statistiken werden immer dann interessant, wenn man sie abgleicht.

    Ausgewählte Straftaten „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) mit rechtsextremistischem und linksextremistischem Hintergrund (in Klammern) im Jahr 2013 (statista.com):

    Versuchte Tötungsdelikte 4 (3)
    Körperverletzungen 704 (606)

    Hasskriminalität Gewalt 2013 laut BMI:

    PMK rechts 522
    PMK links 10

    Bleibt nur noch die Frage, ob auch Gewalttaten aus Hass gegen einen anderen Fußballverein künftig als Hasskriminalität in den Statistiken erscheint. In der Saison 2013/14 wurden nämlich in der 1. und 2. Bundesliga 1.736 Körperverletzungen gezählt und damit mehr als bei der PMK links und rechts zusammen.

  2. Es ist aber ein Türke mit Grünem Mitgliedsausweis !

  3. Mehr Hass als Ungläubiger (Untermensch) geht ja wohl kaum. Alle islamischen Geistlichen jetzt vor Gericht?

    Und: Weiße, deutsche Männer dürfen aber weiter bepöbelt werden, oder?

  4. Liebe Mitleser, nicht aufregen, Ihr braucht noch etwas Kraft, denn es wird noch sehr, sehr viel willkürlicher kommen für die, die hier schon länger anderer politischer Meinung sind als befohlen.

  5. „Anhaltspunkte“ dürften in keinem Fall ausreichend sein, um irgendeine seriöse Klassifikation zu begründen. Außerdem ist es nicht Aufgabe der Ermittlungsbehörden eine Tatmotivation abschließend und rechtsgültig festzustellen. Diese Zahlen zur „Hasskriminalität“ sind also für die Tonne.

    Ob ein Tötungsdelikt Totschlag oder Mord war, hängt entscheidend vom Motiv ab und wird allein durch das Gericht festgestellt, nicht durch die Polizei und auch nicht durch den Staatsanwalt. Eine valide Klassifikation nach Motiven müßte also die Gerichtsurteile zur Grundlage haben. Dies ist hier nicht der Fall.

    „Hasskriminalität“ ist ein unscharfer und emotional aufgeladener Begriff des politischen Marketings und hat in Amtsstuben nichts zu suchen. Es mag hier eine gerichtsurteilsbasierte Unterscheidung nach Politisch/Nichtpolitisch sinnvoll sein, aber „Hass“ als Motivangabe ist eine pseudopsychologische Anmaßung.

  6. Jesus Christus ist ein hervorragendes Beispiel für Hate Speech. Es gibt Kapitel in den Evangelien, in denen er mehrmals (bis zu 10x) die führende religion-politische Klasse als Heuchler, Schlangen- und Otternbrut bezeichnet hat. Er musste dafür am Kreuz sterben (zur Erlösung unserer Sünden). Irgendwie passt es, dass dieser Gesetzentwurf in die Passionszeit fällt. Ergo Sum: Hassreden, -kommentare hat es schon immer gegeben vor allem auch gegenüber den Führern eines Landes, sonst hätte es auch nie irgendwelche Revolutionen gegeben. Das ganze ist so was von schwachsinnig, aber unsere Bundesregierung fühlt sich ja wohl dabei ( vgl. die Handelungsweise der Pharisäer und Schriftgelehrten in den Evangelien).

  7. Im Prinzip also Rechtsprechung nach Gutsherrnart!
    Und die Zahlen von 2016 könnten bei Veröffentlichung ja die Landtagswahlen beeinflussen, daher arbeiten die Statistiker im „Beamtentempo“, damit die Zahlen erst nach den LTW veröffentlicht werden „können“.
    Man kann nur hoffen, dass es alternative Erfassungen gibt, die vorher veröffentlicht werden und den Menschen damit die Information zukommen lassen, die sie eben auch für ihre Wahlentscheidung brauchen!

  8. „In der Realität wird das nicht passieren.“.
    Nein, das ist ja im entwurf bereits angelegt: der Staatsanwalt entscheidet, was Hasskriminalität ist. Wenn von linken Gewalttätern gegen „Rechte“ begangen, dann natürlich NICHT!
    Übrigens: Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsabhängig vom Justizminister. Soviel zur „Unabhängigkeit“ der Justiz!

  9. Wenn Chulz oder Merkel ans Ruder kommen, geh ich in definitiv mit voller Kraft den Widerstand, dann gibts kein Pardon mehr. Und ich weiß schon, wer da alles mitgeht. Wenn die Regierung Krieg gegen ihr Staatsvolk führen will und jedes gültige Recht verbiegt, privatisiert oder sonst aussitzt oder umgeht und dabei die Leute verfolgt, was ist denn das anderes als eine Junta. Und eine Junta gehört abgesetzt und verurteilt, egal ob Merkel oder Schulz da vorne steht, ist soweiso alles deep state Gauner, Inc. .

    Ich habe mich immer gefragt, wie ’33 – ’45 stattfinden konnte. Ich werde nicht tatenlos zusehen, wie das wieder geschieht! Das bin ich meiner Familienehre und mir selbst als Deutscher und Demokrat, meinen eigenen Werten und Moralbegriffen schuldig. Mit mir wird die NWO-Gaunerclique noch ihren „Spaß“ haben, versprochen. Solange ich leben (und das sind noch ein paar Jährchen): no pasaran!

    • Na, na, na … eine kleine Widerstandsgruppe. Sowas hat in Deutschland ja schon immer bestens funktioniert.

    • Wie konnte das passieren ? hieß es nach 45. Na, wie gerade jetzt wieder.
      Als Afdler sehe ich nur, wie schleppend sich die Menschen zu einer Mitarbeit bewegen lassen und vor Allem, welch ein Polit- und Filz-Dickicht von den Etablierten auf wirklich ALLEN Ebenen geschaffen wurde oder gewachsen ist.
      Leute wie Soros haben seit mehr als dreißig Jahren ihre NGOs installiert, die bis jetzt alle ihnen vorgegebenen Aufgaben zur Destabilisierung von Strukturen und Finanzen in diversen Ländern mit Bravour erfüllten. Die Schulz-,G-E und Merkel-Parteien arbeiten folgsam dabei mit.

  10. Vielen Dank, Herr Spahn, für Ihre Beharrlichkeit und Ihr unermüdliches Insistieren. Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium mach natürlich klar, dass wir uns immer mehr von den Normen eines Rechtsstaats entfernen. Ein Skandal, dass die MSM das ohne jede Kommentierung hinnehmen.

    • Tja, deshalb heißen sie ja auch Mainstream-Medien. Keiner darf Konkurrenz sein. Sie wollen es uns zusammenfassend erklären. Niemand sonst.

  11. „Ob dieses mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates vereinbar ist, mögen Juristen bei passender Gelegenheit erörtern.“
    Diese Gelegenheit sollten „Juristen“ (welche?) nicht passiv abwarten, sondern aktiv herbeiführen. Und wenn das Bundesverfasungsgericht dieses Regierungshandeln absegnet, ist das ja immerhin auch eine wesentliche (Zusatz-)Information.

  12. Wieso werde ich nur das dumpfe Gefühl nicht los, das islamistische Angriffe gegen christliche Kirchen sicherlich nicht geahndet werden, während ein Deutscher, der den Hijab kritisiert sofort mit aller Härte bestraft wird…?

  13. Fehlt bei 2. nicht die politische Anschauung?? Damit dürfen Linke also ihren Hass weiterhin ausleben??

  14. Gilt das in beide Richtungen? Wenn jemand einen Passanten aufgrund seiner Hautfarbe (in diesem Fall wohl weiß) ins Gleisbett schubst wirkt das strafmildernd? Andersherum eher strafverschärfend?

  15. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Gesetz, wenn es denn formal so durchgeht, vor dem Verfassungsgericht scheitert, würde ich mit 99,99% einschätzen.

    Wenn das die wirklich zentralen Punkte sein/werden sollen, ist dieses Gesetz nicht das Papier wert, auf dem es steht, weil evident Verfassungswidrig.
    Gerade im Strafrecht gibt es kein Auslegungsermessen, schon garnicht für Polizei oder Staatsanwälte, ob ein Gesetz erfüllt ist oder nicht.

    Strafgesetze müssen eindeutig sein und irgendein Rückschluß auf Motive durch Gesamtschau der Umstände ist ein fast schon sicherer Todeskandidat als Gesetz vor dem Verfassungsgericht.

    Nur für die Erfassung von Vorfällen in der internen Statistik, kann man fröhlich definieren was man will oder für klug hält.
    Aber als Beschreibung eines Deliktes, geht das so natürlich nicht.

    Ich buche das alles unter Wahlkampfgetöse und Antihatespeech-Populismus ab und warte auf die konkrete Veröffentlichung/Bekanntmachung eines echten Gesetzes und ggf. den ersten Fall vor Gericht.

    Schon die diversen Versuche, die Vorratsdatenspeicherung in ein ordentliches Gesetz zu verpacken, sind alle gescheitert.
    Und das ist im Vergleich hierzu, eine geradezu griffige Materie, sogar mit dem Rückenwind der Antiterrorargumentation.

    Das fehlt hier alles und der naheliegende Eingrifff in die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ist derart evident, ebenso die Unbestimmtheit des Vorwurfes, daß ich mehr als zuversichtlich bin, daß es sich ggf. um einen fürchterlichen Rohrkrepierer von Gesetzespfusch handeln wird.

    • Aber als Anwalt sehen Sie doch auch, dass es hier nur um eine Polizeistatistik geht…? Sonst käme die Antwort auch nicht vom BMI, sondern vom BMJ.
      § 46 Abs. 2 S. 2 Var. 1 des StGB halte ich schon für hinreichend bestimmt (bestimmbar) – Sie nicht?

      • Ehrlich gesagt, nein!
        § 46 Abs. 2 S. 2 Var. 1 StGB
        „Beweggründe, Ziele des Täters, besonders rassistisch, fremdenfeindliche, sonstige menschenverachtende Gesinnung, die aus Tat spricht……..“

        So ein Sammelsurium an unbestimmten Rechtsbegriffen in einem Paragraphen muß man erstmal hinkriegen, insbesondere im Strafrecht, wenn auch nur bei der allgemeinen Strafzumessung.

        Grenzen Sie doch mal sauber Beweggründe von Gesinnung, Ziele des Täters von Gesinnung und alles noch mal von seinem Vorsatz hinsichtlich der objektiven Tatbestand Merkmale ab, unter besonderer Berücksichtigung rassistischer……

        und wenn sie gerade dabei sind,

        was sind die Legal-Definitionen von rassistisch, fremdenfeindlich, menschenverachtend im Gesetz ! und wo verläuft untereinander deren Trennlinien und was ist der klar erlaubte Bereich irgendeiner Haltung und wo beginnt ein relevantes Strafzumessungskriterium isd o.g. Vorschrift?

      • Die weiteren Varianten des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB glänzen ja auch nicht durch irgendeine „Bestimmtheit“, ohne dass sich daran jemals einer gestörte hätte. Zudem handelt es sich ja nur um eine beispielhafte, unvollständige Aufzählung (nicht ein „objektives Tatbestandsmerkmal“), aber das muss ich Ihnen ja nicht erklären.
        I.Ü. steht da nicht einmal, dass es sich um einen zwingend strafschärfenden Umstand handelt – könnte unter Umstände ja sogar positiv wirken (etwa beim Erschießen eines anerkannten islamistischen Hasspredigers durch einen bislang unbescholtenen tiefkatholischen Bürger mit Angst um sein Heimatland…. kleines übertriebenes Beispiel).

      • Ich weiß, aber je mehr von diesem Gummizeug in Gesetze geschrieben wird, umso schlechter.

        Motive und schräge bis unfassbare Ideen oder Ansichten konnte man schon immer strafschäfend berücksichtigen, wenn sie mit der Tat in Verbindung standen.
        Dafür haben wir ja weit gefaßte Strafrahmen, zB. 1-10 oder 5-15 Jahre für Tat Xy

        So eine Prosa in Gesetzen ist billiger politischer Aktionismus, Hauptsache man kann in irgendeine Kamera schwafeln, man habe irgendeinen Scheiß ins Gesetz geschrieben, habe also was gemacht.

        Nur wird bei solchen Alibimaßnahmen, regelmäßig weder bei Polizei oder den Staatsanwaltschaften oder sonstwo nur 1 einzige Planstelle mehr eingerichtet oder mehr für Prävention ausgegeben, überlicherweise also nichts konkretes getan, was Geld kosten könnte oder eine gewisse Wirkung und Verbindlichkeit besäße.

        Das beste Beispiel dürften die gefühlten 1000 Änderungen im sexualstrafrecht sein, was oft nur Anhebungen von Mindeststrafen waren.
        Als ob das irgendeinen Täter im Augenblick der Tat interessieren würde, ob die Mindeststrafe 1 oder 2 Jahre beträgt.

      • Herr Börger,
        ich sehe da erneut Richter die in perfekter Gesinnungsethik “ Siiieee sinnnd jaaa ein Lump“ von sich geben werden.

      • Ich glaube, daß berühmte Vorbild all derer, die auf Gesinnungsrechtsprechung tierisch scharf sind, eben jener Roland Freisler, beschimpfte seine Gesinnungsopfer gerne mit „Sie sind ja ein ganz schäbiger Lump“, als Steigerung von Lump.

        Die heute so moderne Nazikeule hätte ihm natürlich als Agitator auch viel Freude gemacht, dummerweise war er selbst ein Nazi aus dem Bilderbuch.

        Als Tranformation in die Gegenwart könnte es „Sie sind ja ein ganz schäbiger Lump“ heißen, wobei der erhebliche Unterschied gleich ins Auge fällt, wenn man die angeordneten Wohltaten unserer Regierung einfach nicht gebührend bewundern will oder kann.

        Die heute wieder sehr billige Nazikeule, 100gr. 0,70€, aus nicht artgerechter Massenköterhaltung, ist natürlich nur was für solche mit qualifiziertem Sonderschulbesuch, aber jenseits des Klötzchenapretur nicht wirklich salonfähig, weil weder hip noch bio.
        Eine vollkorrekte Pussymütze geht aber auch zur Theater Kleidung, geht immer.
        Lumperei!

  16. Ich wäre gerade gerne eine Maus – dann könnte ich mich verkriechen.

    Endweder es kommt in den nächsten Jahren zum Bürgerkrieg, oder es braucht noch mind. 20 Jahre bis sich etwas ändert. Die „linken Gutmenschen“ sitzen im System an allen masgeblichen Schaltstellen – die werden wir vorläufig, friedlich nicht los …

    • Ein wahres Wort. Sie werden nie und nimmer nach irgendwelchen Wahlen ihre Plätze räumen. Dazu kommt noch ein desorientiertes Wahlvolk, was meist gar nicht mitbekommt, was mit ihnen gemacht wird. Bekannte von mir glaubten auch, wenn es um kriminelle rumänische Staatsbürger geht, dass wirklich Rumänen gemeint sind.

    • …es wird Zeit für mich zu gehen,
      was ich noch zu sagen hätte….

      sagt man im totalen Maasi-Lala-Land lieber nicht 😉

  17. Uns Köterrasse zu nennen, ist kein Hass und erlaubt. Uns unter Allahu Akbar mit Äxten und Messern zu töten, geschieht auch nicht aus Hass, sondern wegen psychischer Ausnahmesituation.
    So langsam lernen wir, mit jedem Gerichtsurteil, was Hasskriminalität ist und was nicht.

    • Das Urteil zu „Köterrasse“ ist im Grunde ein Schuss nach hinten. Der Richter würde es selber merken, wenn man ihn ungestraft „Köter-Typ“ nennen darf.

      • Das war kein Urteil und kein Richter, das war ein Staatsanwalt, der schon die Ermittlung bzw. Anklageerhebung verweigerte.

    • Es kommt immer darauf an, wer hier wen hasst. Wenn 2 Migranten einen Biodeutschen auf ein Bahngleis stoßen und durch Schläge daran hindern vor der einfahrenden S Bahn wieder herauszuklettern, dann hat das mit Hass natürlich nicht das Geringste zu tun.
      Wenn aber ein Biodeutscher Busfahrer eine Ganzkörpersack tragende Person nicht sofort einsteigen läßt und sich bei der Leitstelle erkundigt, ob er die Person in der Ganzkörperumwicklung befördern darf oder nicht, dann ist das selbstverständlich eine „schwerwiegende Diskriminierung und Beleidung“, also Hasskriminalität. Kapiert?

  18. Wie ich verstanden habe, ist „Hasskriminalität“ gar kein eigener, neuer Straftatbestand, sondern trägt lediglich zur Strafbemessung von anderen, bereits als Straftat definierten Vergehen bei. Gesinnung ist nach wie vor keine Straftat als solche, sie wirkt allenfalls strafverschärfend.

    Was ist in diesem Kontext eine Meinungsäußerung? Sie ist keine Straftat (außer in bereits definierten, strafbewehrten Fällen) und erfährt folglich auch keine Strafverschärfung.

    Von der neuen Strafverschärfung ist sowohl bspw. rechtsradikale als auch linksradikale als auch islamistische Gewalt betroffen. Auch die erpresserische Einflussnahme auf Vermieter von Versammlungsräumen (z.B. an die AfD), was ein schweres Vergehen darstellt, muss nun mit höheren Strafen geahndet werden, denn es liegt auch dem zugrunde, was dem im Artikel aufgeführten Katalog zugrunde liegt: eine Gesinnungstat, wobei die Tat (nicht die Gesinnung) das Verbrechen darstellt.

    • In folgenden Katalog, der die Felder für „Hasskriminalität“ aufzählt…

      – Nationalität
      – ethnischen Zugehörigkeit
      – Hautfarbe
      – Religionszugehörigkeit
      – sozialen Status
      – physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung
      – sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität
      – äußeren Erscheinungsbildes

      … gehörte auch noch Meinung (die man hassen kann) sowie politische Orientierung hinein. Vielleicht sollte Herr Spahn dem Ministerium noch einen weiteren Brief schreiben und auf diese fehlenden Posten hinweisen. Auf die Ausreden des Ministeriums wäre ich schon gespannt. Aber dann wäre es umso mehr ein öffentliches Thema.

    • Ergänzend ist noch klarzustellen, dass der Begriff Hasskriminalität wie ihn das BMI hier ausführt, nichts mit der von Ihnen angesprochenen Strafschärfung (eigentlich Strafzumessungskriterium) nach 46 StGB zu tun hat, die von Strafjuristen verwendet wird.
      Das sind komplett unterschiedliche Schuhe, die Gerichte müssen sich an irgendeiner statistischen Einordnung nicht orientieren und werden dies auch nicht tun.

      • Ich habe an dieser Stelle wohl Verständnisschwierigkeiten. Verlangt „Hasskriminalität“ Verurteilung auf Grundlage von irgendwelcher Statistik? Die vorgesehene Einzelfallprüfung auf dem Pfad der Wahrheitssuche bei Gericht nach konkretem, individuellem Straftatbestand geht andere Wege. Die subjektive Feststellung von Hass unter Ausschluss anderer Beweggründe, wo es um objektive Tatsachen gehen muss, dürfte allerdings nicht immer ganz einfach sein.

    • Träumen Sie ruhig weiter. Die Gesinnungsjustiz ist in Deutschland längst Fakt. Die Bekämpfung der AfD sowie die offene Gewalt gegen sie, wird mit Sicherheit keineswegs mit höheren Strafen belegt werden, denn Sie wird von Leuten wie Schwesig, Schulz und Stegner direkt goutiert und finanziert(!).
      Wenn Sie das ernsthaft glauben, sind Sie naiv.
      Haben Sie mal in der letzten Zeit die „Urteile“ deutscher Gerichte studiert?
      Da ist nichts von Ausgewogenheit zu erkennen. Gesinnungsrichter verurteilten z.B Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung aufgrund der Viehzuegs-Aussage, aber lassen die Köterrasse unbestraft.
      Auch ein nettes Beispiel sind die achtjährigen Haftstrafen für zwei Deutsche, die ein UNBEWOHNTES Migrantenheim angezündet haben, während Linksfaschisten permanent freigesprochen werden, obwohl Sie Polizisten mit Steinen bewerfen, was jedesmal klar ein Mordversuch ist.
      Auch das hamburger Urteil ist hier zu erwähnen, wo Migranten-Gruppenvergewaltiger und beinahe-Mörder eine Bewährungsstrafe erhalten haben.
      Derartige Urteile gibt es viel zu viele, als das man ernsthaft noch von einem Rechtsstaat sprechen kann.
      Ihr guter Glaube in Ehren, aber dieses Gesetz ist lediglich ein weiterer repressiver Schritt gegen Regierungskritiker und Andersdenkende.

  19. Willkommen in der neuen deutschen Diktatur !!!! Unfassbar…….

  20. Wenn ich es nicht schwarz auf weiß lesen könnte, glaubte ich es nicht….
    Es ist unfassbar, wie sich dieses Deutschland zu einer DDR 2.0 (und darüber hinaus) entwickelt.
    Es müssten doch aber nun scharenweise Juristen öffentlich aufstöhnen und gegen diese diktatorischen Methoden klagen.
    Warum ist es an dieser Front so still ?

    • Entweder alles linke Juristen und / oder man wittert das große Geschäft.

    • Denen ist es doch meist egal. Mit diesem Gesetz werden vielleicht neue Geschäftsfelder eröffnet. Juristen wollen doch Geld verdienen. Man denke dabei an die unsägliche Abmahnereikanzeleien. War auch ein neues Geschäftsfeld. Jetzt kommt eben Hatespeech dazu. Da man buchstäblich alles zu Hatespeech umfunktionieren kann, wird der Rubel rollen können.

  21. “ … da stürmten rund 100 – vornehmlich junge Leute – den Zuschauersaal des Theaters und breiteten unter Trillerpfeifen und Rufen Transparente auf der Bühne aus. „Ganz Köln hasst die AfD“ schrien sie … Da war auch die Antifa-Aktion auf der Bühne schnell vorbei. Zurück blieb Konfetti, ein von Demonstranten geschlagener Fotograf und ein entgeistertes Publikum.“ Zitiert aus dem WDR-Bericht „Antifa stoppt Diskussionsrunde bei Birlikte“ vom 05.06.2016

  22. Der Vollständigkeit halber zum Einleitungssatz nochmals: Die „Hasskriminalität“ ist offensichtlich – wie vom BMI erläutert – lediglich ein polizeilich-kriminalstatistisches Etikett.
    Mit Überlegungen mit einer Vereinbarkeit mit einem „Rechtsstaat“ hat das nichts zu tun, weil an die statistische Einordnung keine unmittelbaren Folgen geknüpft sind.
    Wahrscheinlich nicht mal ein nennenswerter Informationswert, wie die Ausführungen des BMI zeigen…

    • Ich wünsche mir, lieber MarHel, von Ihnen das juristische Seziermesser angelegt an die praktische Durchführung bei der Verfolgung solcher Vorwürfe „Hasskriminalität“. Ist sowas mit heutigen gesetzlichen Instrumentarien justiziabel? Praktikabel? Vor den europäischen Rechtsgremien bestandssicher?

      • Ich versuche es mal. Zunächst mal muss man aber – auch @wolkenspalter:disqus – meines Erachtens die Begriffe klar auseinanderstricken.

        1. „Hasskriminalität“ wie im obigen Beitrag vom Innenministerium verwendet. Eine reine statistische Erfassung als „Etikett“.

        2. „Hasskriminalität“ als strafschärfender Umstand im Falle strafrechtlicher Urteile.

        3. „Hatespeech“ entsprechend dem Maas´schen Gesetzentwurf, der konkrete (ausgewählte) Tatbestände aus dem StGB (eine Vielzahl, z.B. Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung, Volksverhetzung u.a.)

        Sie stellen hier auf den 2. Punkt ab. Dazu bitte nur kurz einen Blick in § 46 Abs. 2 StGB werfen, in Satz 2 werden dort (ausgewählte!) Strafzumessungskriterien aufgezählt, die strafschärfend oder -mildernd wirken können:
        „- die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
        – die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
        – das Maß der Pflichtwidrigkeit,
        – die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
        – das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
        – ein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.“
        Wir reden hier vom 1. Punkt, den das Gericht – möglicherweise unter Heranziehung ähnliche Kriterien wie jener die das Innenministerium ausführt – in eigener Entscheidung feststellen muss. Dabei ist es natürlich an die Einordnung durch eine Polizeistatistik (wie bei anderen Straftaten auch, diese Einordnung durch juristische Laien bei der Polizei ist oft falsch!) nicht gebunden.
        Die Formulierung des ersten Punkten halte ich im Vergleich mit anderen Formulierungen etwa zu Straftatbeständen des StGB (die fangen erst bei § 80 StGB an, davor finden sich im sogenannten „Allgemeinen Teil“ nur Regelungen, die für alle Tatbestände gelten!) für ziemlich klar und abgrenzbar.
        Problematisiert worden ist z.B. die Bestimmtheit von Formulierungen (bitte mal zum Vergleich lesen) der Tatbestände bei § 130 Abs. 4 StGB oder § 266 Abs. 1 StGB.

      • Sie mögen recht haben. Sie sind sicherlich von der alten Schule. Ich glaube nicht, dass Maas genau das im Sinne gehabt hat. Es ist der Anfang von etwas ganz anderem, im Sinne dessen, was es schon in der DDR gab mit (ich kenne es nicht im Wortlaut) „staatsfeindlicher Propaganda“. Seriösen Juristen wie Sie, fehlt dazu sicherlich (ich meine das ganz positiv) die Vorstellungskraft. Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten, dass wir peu à peu wieder in eine DDR 2.0 rutschen. Ich hätte alles, was sich hier im rechtlichen/polizeilichen Bereich abspielt, niemals für möglich gehalten, niemals gedacht, dass ich alles wieder von vorn erleben muss, was ich glaubte, aufatmend hinter mich gelassen zu haben.

  23. War das was türkische Politiker in jüngster Zeit an Kommentaren und Feststellungen zum Besten haben auch eine „Hasskriminalität“? Wenn ja, möchte ich bitte Anzeige gegen unbekannt erstatten.

  24. Werter Herr Spahn,
    herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, etwas Licht in den Paragraphen-Dschungel zu bringen. Eine Politische Justiz? Leben wir etwa in einer Schein-Demokratie?
    Was unterscheidet eine Willkürjustiz von einer schleichenden Diktatur?
    Ich denke, dass ich das noch ein paar mal durchlesen muss, um die Tragweite Ihrer Darlegung zu begreifen.
    Dennoch nochmals Danke für diesen wichtigen Einblick.

  25. Für mich ergibt sich die Frage, warum eine neue Grundlage geschaffen werden muss, um jetzt auf einmal gegen Hass vorzugehen. Hass gibt es seit Menschengedenken, Beleidigungen und religiöse Verunglimpfungen eines Menschen waren auch bisher schon strafbar.
    Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang aber, dass Messer- und Axtangriffe mit dem Ruf Allahu Akbar bisher nie als religiöse Hasskriminalität geahndet wurde, das wurde bisher verschwiegen oder beschönigend als psychische Ausnahmesituationen beschrieben.
    Eine Aufschlüsselung nach Realdelikten, Tätergruppen und Zielobjekten ist nicht möglich ? Warum nicht ? Will man nicht ?
    Schade, es wäre dann nämlich sehr schnell erkennbar, wo der Hass am größten ist und wo dringend gegengesteuert werden müsste.

  26. Ist es denn die Möglichkeit?!
    Dieser Staat soll ruhig so weitermachen. Jeden Tag wird, durch derartige Verbrechen befeuert, einer breiteren Masse der Linksfaschismus unserer herrschenden Klasse bewusst. je stärker die Repressionen, desto näher das Ende des totalitären Systems. Das ist eine Binsenweisheit. Weiter so, SPD!

    • Stimmt ! Sie überspannen den Bogen inzwischen gewaltig.

  27. Das ist nicht nur eine Bankrotterklärung des (ehemaligen) Rechtsstaates, sondern wohl zudem ein riesiger Witz!!
    Zitat: „Welche Tatbestände verwirklicht sind, ist für die Klassifikation als Hasskriminalität unerheblich.“
    Unfassbar! Da kriege ich die Hasskappe auf!!
    Hoppla, jetzt habe ich mich schon der „Hasskriminalität“ schuldig gemacht…
    (Überhaupt: „Hasskriminalität“, infantiler geht’s nicht mehr mit solchen Bezeichnungen. Und seit wann sind hierzulande Emotionen strafbar??? Was kommt denn als nächstes?? Gedankenverbrechen, Doppeldenk, Zwiesprech und Hasswoche a la Orwell???)

  28. Je mehr hierzulande über den bösen Erdogan geschimpft wird, umso mehr bedienen wir uns seiner Methoden. Die Gedankenpolizei unter der ebenso ehrenwerten wie sachkundigen Frau Kahane ist schon viel weiter als Orwell in seinen kühnsten Träumen. Immerhin lässt Herr Erdogan sich auf demokratische Weise ermächtigen, während unsere höchst ehrenwerte Kanzlerin sich nach Einschätzung mehrerer Verfassungsrichter völlig undemokratisch ganz einfach
    selbst ermächtigt hat.
    PS: Ist es nicht auch strafbar, wenn ein deutscher Außenminister, inzwischen
    zum Bundespräsidenten befördert, den demokratisch gewählten Präsidenten
    eines bedeutenden Staates als Hassprediger bezeichnet?

  29. Die Hürden für eine Strafe liegen hier sehr hoch. Wenn ich mir das überlege, was schon erlaubt ist. Deutsche als „Köterrasse“ oder „Hundeclan“ zu bezeichnen ist legal. …

    • Auch Ihnen sollte mittlerweile, nach all den verbrecherischen Verurteilungen an deutschen „Volksverhetzern“, klar sein, dass wir eine reine Gesinnungsjustiz in Deutschland haben.
      Köterrasse ist ok, aber Viehzeugs wird bestraft.
      Wie sich ein „linker Extremismusspezialist“ diesen Mist erklärt, und vor sich selbst rechtfertigt, will ich überhaupt nicht wissen.
      Wachen Sie auf!
      In Deutschland werden nur bürgerliche(Im Neusprech:Nazis) Deutsche wirklich bestraft. Migranten und linksradikale Schläger und Abfackler hingegen, werden grundsätzlich mit Samthandschuhen angefasst, ferner mit guten Sozialprognosen bedacht sowie natürlich als psychisch Gestörte keinesfalls mit voller Schuldfähigkeit bedacht.
      Die absurden Richtersprüche der letzten Monate sind Beweise genug dafür, dass dieser Staat sich längst von Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat.

  30. Zitat: „Nachdem bis zum 7. März immer noch keine Antwort erfolgt war, wurde erneut nachgehakt mit Hinweis darauf, dass es doch eigentlich kein Problem sein könne, die aufgeworfenen Fragen konkret zu beantworten.“

    Doch, doch, im Deutschland des Jahre 2017 ist das für ein Bundesministerium bereits ein Riesenproblem. Die Behörde musste vermutlich zunächst eine europaweite Ausschreibung in Gang setzten, um eine Anwaltskanzlei zu für 1,2 Mio Euro damit zu beauftragen, die Fragen zumindest halbwegs juristisch zu beantworten.

    Die eigenen Juristen sind heutzutage in den obersten Bundesbehörden mit solchen Anfragen hoffnungslos überfordert. Man setzt sie eher ein um den internen Aktenverkehr -auch Botendienst genannt- effizienter zu gestalten.
    Und das ist nicht als Spaß gemeint!

    Die Antworten selbst ist ein einziger Skandal. Unfassbar!

  31. Hasskriminalität mal ganz einfach definiert ohne Juristendeutsch:

    Dir passt die Regierungspolitik nicht? Hass, Hetze, Nazi…

  32. „Für die Erfassung als Hasskriminalität ist die Motivation des Täters maßgebend“ , so der Pressesprecher des Bundesministerium des Inneren

    Das hört vielmehr danach an, als wenn hier die Motivation und Willkür des Staates, bzw. dessen Konstrukt, was heute immer mehr Menschen nur nich so wahrnehmen, im Vordergrund steht. Der im Merkel Regime nur noch rudimentär verbliebene Rechtsstaat verkommt vollends zur Willkür Justiz, die jederzeit im Gerichtsaal frisch interpretierbar bleibt.

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