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Peter Schaar

Heimliche Filmaufnahmen von Correctiv: Was sagt der Datenschutz-Experte?

von Redaktion

29.01.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Im „Ethikrat“ des Medienunternehmens Correctiv sitzt ausgerechnet der frühere Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar. TE fragte ihn nach seiner Sicht. Die Antwort ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.

Eine Besonderheit der Correctiv-Veröffentlichung unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ – in der es in Wirklichkeit um die Vorstellung eines längst bekannten Buchs in einer privaten Runde ging – besteht in der Methode der Nachrichtenbeschaffung. Nach Angaben von Correctiv filmte ein Mitarbeiter der Medienplattform die Veranstaltung in dem Potsdamer Hotel „Landhaus Adlon“ heimlich. Das führt zu der Frage: Wie bewertet der „Ethikrat“ von Correctiv den unerlaubten Video-Mitschnitt einer Privatveranstaltung?

Correctiv: Mit Staatshilfe und Milliardärs-Geld „für die Gesellschaft“
Im Correctiv-Ethikrat sitzt ein prominenter Fachmann für die Frage – der langjährige Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar, nebenbei Parteimitglied der Grünen.

TE fragte Schaar nach seiner Bewertung des Vorgangs aus Datenschutz-Sicht. Seine Antwort ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen teilt er mit: „Der Correctiv-Ethikrat hat sich mit der von Ihnen angesprochenen Recherche noch nicht beschäftigt, ich gehe allerdings davon aus, dass dies in absehbarer Zeit geschehen wird. Persönlich war ich in die rechtliche Bewertung bisher nicht einbezogen.“ Das überrascht – denn als Begründung für die relativ lange Zeit zwischen dem Treffen in Potsdam, das den Gegenstand der vorgeblichen Enthüllung bildet, und der Veröffentlichung des Textes am 10. Januar 2024 führt Correctiv auf der eigenen Webseite an, es sei eben eine gründliche Prüfung des Materials nötig gewesen, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten.

„Bei der anstehenden Bewertung durch den Ethikrat“, kündigt Schaar an, „wird die datenschutzrechtliche Dimension eine bedeutende Rolle spielen.“ Allerdings gibt er schon einen Hinweis, dass er in den heimlichen Filmaufnahmen vermutlich keinen Verstoß gegen ethische Prinzipien und Datenschutzrichtlinien sehen wird. „Wie Ihnen sicher bekannt ist“, so Schaar gegenüber TE, „hat Deutschland von der durch den Art. 85 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die allein journalistischen Zwecken dienende Verarbeitung personenbezogener Daten von der Anwendung zentraler Teile der DSGVO auszunehmen. Dieses ‚Medienprivileg‘ wird für die Presseunternehmen und deren Hilfsunternehmen durch die Landespressegesetze garantiert. Für die elektronischen Medien finden sich entsprechende Bestimmungen in den einschlägigen Staatsverträgen. Als Medienunternehmen bekennt sich Correctiv zum Pressekodex des Deutschen Presserats und den darin formulierten ethischen Standards für den Journalismus. Dementsprechend werden die dort niedergelegten Anforderungen bei der Bewertung der von Ihnen angesprochenen Recherche durch den Ethikrat herangezogen werden.“

Gerade die Begründung, die heimlichen Aufnahmen seien allein zu journalistischen Zwecken angefertigt worden, steht allerdings auf wackligen Beinen. Denn Correctiv veröffentlichte das Video oder Teile daraus bisher nicht, sondern erklärte, der Mitschnitt habe nur der internen Auswertung gedient. Möglicherweise gibt es einen guten Grund für die Medienplattform, die Aufnahme nicht zu zeigen: Für zentrale Behauptungen – etwa, die Teilnehmer des Treffens hätten über massenhafte Ausbürgerung von Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft gesprochen – präsentierte Correctiv bisher weder wörtliche Zitate noch andere Belege. Anderen Darstellungen in dem Correctiv-Text widersprechen Teilnehmer vehement. Die Videoaufnahme könnte also geeignet sein, wichtige Punkte des Textes sogar zu widerlegen.

Bisher gibt es eine Strafanzeige der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, einer Teilnehmerin der Potsdamer Veranstaltung, gegen Correctiv. Außerdem geht eine Anwaltskanzlei gegen verschiedene Darstellungen von Correctiv vor. Abgesehen von der datenschutzrechtlichen Bewertung dürfte demnächst auch die Frage anstehen, ob die gegen ihren Willen gefilmten Teilnehmer der Veranstaltung von Potsdam die Herausgabe des Videomaterials verlangen können.

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76 Kommentare

  1. Ibiza läßt grüßen.
    Da wurde auch ein 90 sec Filmchen aus 6 Std zusammengeschnitten.
    NUR:
    Der gesamte Film ergab das genaue Gegenteil von dem was in dem 90 sec Pamphlet gezeigt wurde.
    Aber er wurde monatelang zurückgehalten um darauf herumreiten zu können.

  2. Das sich der Ethikrat mit den Aufnahmen NICHT beschäftigt haben will, ist ein unerhörtes Manko in dessem Arbeit, da BESONDERS diese Veröffentlichung einen großen gesellschaftlichen Einfluss hat.
    Offensichtlich ist diese Ethikrat ein „Feigenblatt“ dessen Kultur in dieser NGO nicht „gelebt“ wird. Er ist also überflüssig wie ein Kropf.

  3. Wieder nichts als Vorverurteilungen, bislang ohne irgendwelche Beweise, dafür bereits jetzt massive Konsequenzen für die Beteiligten.
    Erinnert irgendwie an die Causa Maaßen, bei der sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass keine der aufgestellten und durch Medien und Regierung aufgebauschten Behauptungen der Wahrheit entsprachen. Irgendwann dann eine kleine Randnotiz auf Seite 3: „wir haben uns geirrt“, was kaum jemand mitbekam und auch keine weiteren Folgen hatte.

  4. Die Stasi hatte sich ihre Legitimationen auch selbst erstellt. Warum sollte Haldenwang und Konsorten nicht von den Elefantenohren der Stasi-Verbrecher gelernt haben?

  5. Correctiv ist eine gemeinnützige GmbH. Folgende Erklärung mag hilfreich sein.
    Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins zur Notfallrettung hat mir mal erklärt, was “gemeinnützig“ heißt. Man muß gemein und sich selber nützlich sein! Gewinne werden nicht ausgewiesen, da sie in Büroausstattung, teure Dienstwagen und Geschäftsführer Gehälter etc. investiert wurden.

    Genau das macht: CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH.

    Diese angeblich so korrekten Recherchen mit Stasimethoden brauch die Welt nicht!

    Bei der Eintragung eines Vereins und der Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt wird normalerweise sorgfältig geprüft ob der Verein gemeinnützig ist. Wir wurden sogar vom Finanzamt aufgefordert, einen vorgegeben Text wörtlich zu übernehmen. Sobald aber wirtschaftliche oder politische Interessen, wie z. B. Teilnahme an Wahlen vorliegen, wird die Gemeinnützigkeit abgelehnt.

    Bei Correctiv handelt es sich eindeutig um journalistische Arbeit, die normalerweise nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sonst könnte jedes Wochenblatt ob “investigativ??“ oder nicht, die Gemeinnützigkeit beantragen und wäre damit steuerfrei, allerdings nicht so üppig mit Spendengeldern subventioniert wie die Correctiv gGmbH. Man fragt sich, warum keine Prüfung durch das zuständige Finanzamt erfolgt und warum diesem Verein die Gemeinnützigkeit nicht längst aberkannt wurde. Das ist höchst sonderbar!!

  6. „hat Deutschland von der durch den Art. 85 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die allein journalistischen Zwecken dienende Verarbeitung personenbezogener Daten von der Anwendung zentraler Teile der DSGVO auszunehmen.

    Das hat mit dem Vorfall überhaupt nichts zu tun. Im Rahmen der DSGVO geht es um einen ganz anderen Aspekt des Datenschutzes. Mit dieser Begründung könnten die Journalisten jedes Schlafzimmer verwanzen!
    Datenverarbeitung und Informationsbeschaffung sind ein paar völlig verschiedene Paar Stiefel!

    • Volltreffer. Für eine solche Überwachung/Infiltration wie in Potsdam braucht es einen richterlichen Beschluss und Personal mit hoheitlichen Rechten.
      Eine private Organisation wie Correctiv hat so etwas nicht und kann so etwas auch nicht bekommen.
      Hätte Correctiv diese Informationen nur zufällig bekommen und diese dann bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, wäre das der rechtlich korrekte Weg gewesen. Aber genau das ist hier nicht der Fall.
      Und da wird’s spannend: Geheimdienste sind dafür bekannt, ohne richterlichen Beschluss Daten zu sammeln. Üblicherweise halten sie diese unter Verschluss, weil sie nicht gerichtsverwertbar sind und nur im Rahmen der Hinterzimmerdiplomatie als Hebel genutzt werden können.
      Wer solche Informationen einfach veröffentlicht, ohne dafür einen wirklich triftigen Grund wie die direkte Gefahrenabwehr (Stichworte: Notwehr, Bedrohung der nationalen Sicherheit) zu haben, der macht sich strafbar.
      Wer diese Informationen dann auch noch verbiegt und veröffentlicht, der macht sich zweifach strafbar. Bei den Diensten weiß man das, darum gehen da üblichweise nur sichere Informationen im Rahmen offizieller Verfahren raus.
      Es sei denn, der Dienst wird politisch missbraucht und, um das zu vertuschen, veröffentlicht diese Informationen über eine Tarnorganisation.

  7. Im Wilden Westen hat der Großgrundbesitzer gegen renitente Konkurrenz einfach einen Revolverhelden, einen Killer angeheuert und für die Drecksarbeit bezahlt. Er sollte einfach die störenden Gegner seiner Macht Ausübung ausschalten. Diese Taktik hat sich bis heute nicht geändert! Wer nicht käuflich ist, der wird vernichtet!
    Die entscheidende Frage für den kritischen Bürger in unserer überbordenden Medienlandschaft ist doch, warum können die Qualitätsmedien mit ihrem riesigen Journalisten Recherchestaat nicht etwas informativ recherchieren, was man nun dieser Räuberpistolenaktivistentruppe überlassen hat? Was ist das für ein Armutszeugnis, bzw. ist das eine klare Offenbarung der inszenierten Empörung. Napoleon sagte, er liebt den Verrat, hasst den Verräter!
    Die linke Blase hatte Durst, aber die Bürgerkarawane zieht weiter.
    Das was hier abgeliefert wurde ist nur der Kampf von Schillers Brotgelehrten, die vehement kämpfen, weil es um ihre eigene Existenz geht. Das ist alles. „Unsere Demokratie retten“, steht doch nur für die Angst diese Demokratie zur ihrem Recht zu verhelfen!!

  8. Wo sind die vielen Investigativen,achso freien Journalisten in den eigenen Reihen, mit Ihren postulierten ethischen Grundsätzen, die diese „überwachte“ Veranstaltung demskieren – als Räuberpistole, im Auftrag des Politisch- Medialen- Komplexes zur Implementierung eines Meinungsdiktatorischen Regimes.
    Tellkamp sprach einst vom Meinungskorridor in einem Streitgespräch. Er kann sein neues Buch nach dem „Der Schlaf in den Uhren“ umbenennen:
    „Die Getrieben – Der Gang der Schafe ins Meinungsgatter“

  9. Putin schickt Rentner ins Gefängnis, die schlechtes über die Armee erzählen, es kommt immer darauf an, wer zu den vermeidlichen Guten zählt. Correctiv gehört vor ein Gericht gestellt.

  10. Das ist im Übrigen eine nicht unübliche Verfahrensweise. So ist es der Stadtverwaltung Münchens natürlich untersagt, ein spitzelähnliches Spionagenetzwerk zu unterhalten. Also lagert man es aus in ein „Dokumentationszentrum“ und gliedert es ein in den „Kampf gegen Rechts“. Damit sind dann auch Steuergelder für die Stadtstasi nutzbar.

  11. Die Veranstaltung war privat und vermutlich nur für Eingeladene zugänglich. Da dürfte es doch eine Eingangskontrolle gegeben haben. Wie sollte sich ein jedem anderen Teilnehmer völlig Unbekannter dort unauffällig Zutritt verschafft haben und stundenlang nicht aufgefallen sein?

    Hat Herr Haldenwang sich möglicherweise gegenüber den Journalisten einfach nur im Überschwang der Freude über die gelungenen Veröffentlichung durch andere verplappert?

    Vielleicht können ja Teilnehmer wirklich die Herausgabe des Materials von Correctiv fordern und eventuell sogar eine Veröffentlichung überdenken? Dann können sich alle ein objektives Bild machen.

    • Vielleicht war ja einer der geladenen Gäste ein U-Boot. Tim Kellner hat auf seinem Youtube/Telegram-Kanal ja einige Andeutungen zu seinem Namensvetter gemacht.
      Außerdem waren ja nachrichtendienstliche Mittel (eine Wanze) in einer Uhr versteckt und wurden gefunden. Am Ende war vielleicht das ganze Treffen von irgendeinem staatlichen Dienst zusammen mit einem Medienunternehmen komplett iniitiert… so wie bei dem FPÖ-Strache-Ibiza-Video.

    • Eine einfache Erklärung ist, dass „Profis“ vorher das ganze Haus verwanzt haben bzw. das Haus grundsätzlich verwanzt gewesen ist.
      Da kommt aber keine „NGO“ sondern nur eine „Goverment Organization“ in Betracht.

  12. Egal wer da Ton- oder Film-aufnahmen gemacht hat, es bleibt nach StGB § 201 eine Straftat.
    Es sieht momentan so aus als hätte der Verfassungsschutz ein Abhörmittel installiert und Ton-Aufnahmen gemacht. Die aber keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken ergeben haben. Die Aufnahmen hat man dann Correktiv übergeben die daraus im Auftrag und unter dem Schutz der Altparteien und des VS etwas erfinden durften. Heraus kamen nur Lügen, Dichtungen, Falschinterpretationen und unhaltbare demagogische Anschuldigungen. Correktiv hat anschließend daraus einen von vorne bis hinten erstunken und verlogenen Bericht unter dem Deckmantel der Pressefreiheit als übelste Schmutz-Kampagne gegen die demokratische AfD veröffentlicht.
    Rechtliche Konsequenzen hat in diesem Unrechtsstaat weder der Verfassungsschutz noch Correktiv zu befürchten. Mit politischen Mitteln und Argumenten können sie die erstarkte AfD nicht bekämpfen und niedermachen, also versuchen sie es weiter mit den übelsten Kampagnen die man sich vorstellen kann. Und die haben für kurz vor den Wahlen noch mehr in ihren Schubladen vorbereitet. Da kommt noch einiges an Lügen und Erfindungen auf die Bürger zu.   

  13. Man kann die Affaire „Wannsee 2.0“ auch sportlich sehen. Wenn denn alles legal war, dann darf man in Zukunft ja auch die Privatsphäre von Linken, Grünen, Gutmenschen und dergleichen zu „journalistischen Zwecken“ bespitzeln, filmen, belauschen – oder? Also vielleicht, ob Habeck nicht doch deutsche Volkslieder in der Badewanne trällert (eindeutig rechts!) oder die intellektuellen Gespräche der Frau Baerbock am Kamin (war dieser Hitler am Ende Antisemit?). Und dann erst die ganze Hasch- und Transfraktion, also wer mit wem oder Lauterbach egal wo – ich bin sicher ein solches „Correctiv 2.0“ könnte ein ganzes Boulevard-Blatt füllen und wäre eine Gelddruckmaschine. 😉

  14. Jetzt will ich’s wissen:
    Was ist Correctiv eigentlich?

    • Ein gemeinnütziges Unternehmen oder
    • Investigative Presse?

    Beide Punkte schließen sich untereinander aus. Aber Correctiv verhält sich offen weder wie das eine noch das andere, sondern beides zusammen.
    Und das ist rechtlich absolut problematisch. Da könnte man fast auf die Idee kommen, Correctiv wäre die Tarnorganisation eines fremden Geheimdienstes zum Zwecke der Manipulation der Meinung und damit der Sabotage der Opposition. Und das ist in Deutschland hochgradig illegal.

  15. Nichts wird passieren! Gar nichts! Das Abhören wird in diesem Fall für legal, alternativlos und systemrelevant erklärt. Schließlich haben das die „Guten“ ja gemacht. Wehe, es wäre umgekehrt gewesen.

    Inzwischen wird immer deutlicher, dass der linksgrüne Populismus weiter um sich greift. Der Versuch der Alpen-Prawda Herrn Aiwanger zu diskreditieren, ging im die Hose. Also versucht man jetzt mit Haldenwang und „Corretiv“ mit den nächsten illegalen Handlungen einen neuen Weg zu gehen. Wer so „demokratisch“ handelt, korrigiert auch Wahlergebnisse.

  16. Schaar ist hier befangen, schade um die Mühe zu fragen. Besser wäre, einen Rechtsanwalt zu fragen nach §201 StGB (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    Ich vermute, die Aufnahmen verschwinden und damit bleiben die Aussagen Geschwurbel oder Verleumdung.

  17. Soweit bekannt, sind Ton & Bildaufzeichnungen von Privatpersonen auf privaten Grundstücken, in Häusern & Räumen nur mit richterlicher Anordnung/Erlaubnis, zB. bei Aufklärung/Verhinderung schwerster Straftaten zulässig. Hatten das sog. „Correctiv“ und/oder herr Haldenwang“c“DU, und/oder Nancy Fäser“s“PD & „BVerfS sowas, und/oder wußten sie von der Illegalität dieses Angriffs?
    Die Adlon-Gate-Affäre wird sicherlich noch lustig werden, wobei sich da so eine vom linksGRÜNEN Parteienstaat mit/bezahlte Journalista auch schon öffentlich gelogen hat, was den Begriff „Deportation“ angeht, den die jetzt nicht mehr verwendet haben wollen, und die angebliche „Staatsferne“ ihrer, nmM., „Guck & Horch-IM-Bude 2.0“. Quelle: nius, Apollo News

  18. Ein linker journalistischer Ethikrat entscheidet über journalistische Ethik. Was da wohl rauskommen mag?

    • Sie meinen wohl einen „linksextremistischen Rat“ der mit Ethik und Journalismus nichts zu tun hat, sondern mit Volksverhetzung.

  19. Und dann werden in einem Prozess die Beweiswerte ebenfalls nicht gesichtet werden können. Aus datenschutzrechtlichen Aspekten + laufendes Verfahren + Verweis auf die Staatssicherheit. Es ist im Ergebnis egal, wer was falsch findet. Die links/grüne Blase dreht und wendet sich die Dinge wie sie es braucht. Und wer sich dagegen wehrt ist eh Nazis und somit frei zum Abschuss. Deutschland ist keine Demokratie mehr. Deutschland ist schon zu 70 % im Sozialismus angekommen. Warum nur verstehen das immer noch viel zu wenige Bürger und lassen sich sogar noch von der links/grünen Blase als Kanonenfutter an die Front schicken (Demos)?

    • Deswegen muss Trump diesmal hart durchgreifen und die Armee muss ihn dabei unterstützen. Beides eher unrealistisch, aber das ist unsere letzte Chance, die wegen der Feigheit der Bürgerlichen (ich meine nicht Trump) wohl verspielt wird. China und die arabische Welt werden übernehmen…

  20. Diese merkwürdige offensichtlich staatlich geförderte Institution sollte „INCORRECTIV“ heissen!

  21. Nein, das ist NICHT Zweitrangig. Auch Journalisten haben NICHT das Recht private Zusammenkünfte unter welchem Vorwand auch immer abzuhören.

  22. Derzeit ist völlig wurscht, was dieser Ethikrat sagen wird. Es ist auch anscheinend egal, ob Correctiv seine Behauptungen jemals wird qualifiziert beweisen können. Es interessiert ja auch nur wenige Menschen, nach welchen Kriterien Verfassungsschützer jemandem das Etikett „Verfassungsfeind“ aufkleben. Wenn demnächst jemand erzählt, Frau Weidel sei per Besen auf dem Blocksberg geflogen, werden am darauffolgenden Wochenende Hunderttausende dagegen protestieren. Ein schwacher Trost: Die Restbevölkerung bleibt daheim…

    • Und wenn auf dem Besen hinter Frau Weidel als Sozias noch Annalena und StraZi sitzen würden, würde dies in einer „Brennpunktsendung“ der Tagesschau dem treuen Zuschauer als ein nicht angemeldeter Flug einer „hinterhältigen AfD-Hexe“ zu einem Geheimtreffen mit dem Satan vorgegaukelt und Hunderttausende von Mitläufern durch die Spitzen des Staates zur Errichtung symbolischer Scheiterhaufen überall im Lande aufgerufen.

    • Es geht nur um „Narrative“ ( vulgo: Lügenmärchen ) in die Welt zu setzen. Anschwärzen – jetzt Anbräunen- wie im Mittelalter, Hexenwahn und Hexenhammer, Hexenverbrennung vor johlendem Volk, Abschreckung vor „bösem Gedankengut“, Buße tun, Selbstgeißelung, profitabler Ablasshandel an dem prächtig verdient wird und Existenzen alimentiert werden.

  23. Mein Riecher sagt mir, dass die ganze Sache gewaltig stinkt. Ähnlich wie die Böhmermann/Faeser-Aktion gegen Schönbohm haben wir es hier vermutlich mitnichten mit einer journalistischen Recherche zutun, sondern mit Material, das gegen das Gesetz vom VS an Correctiv durchgereicht wurde. Den angebliche Mitarbeiter von Correctiv sollte man ja wohl erfahren müssen, der die Aufnahmen gemacht haben soll. Unter Gesichtspunkten der Strafverfolgung und Transparenz hat die Öffentlichkeit ein Anrecht den Namen zu erfahren. Umgekehrt fordert Correctiv ständig, dass jeder, der sich selbst als Privatperson privat oder öffentlich im Internet äußert oder Aufnahmen online veröffentlicht, ebenfalls greifbar sein muss. Nur hier handelt es sich um einen Profi. Schließlich ist der Filmer ja Journalist, kein Informant und kein V-Mann, und hält sich nach deren Angaben an journalistische Standards.
    Als Journalist ist sein Metier die Öffentlichkeit und der erste Grundsatz gilt, dass Autorenschaft kenntlich gemacht wird. Was soll das für ein Journalismus sein, wo Journalisten Anonymität genießen? Selbstverständlich muss dieser für seine Arbeit haftbar sein. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses und die Dauer sind ebenfalls zu klären.

    Es ist davon auszugehen, dass Correctiv überhaupt nicht in der Lage ist und war, dort irgendeine Kamera zu platzieren, oder irgendeinen Journalisten aus den eigenen Reihen zu platzieren. Vielmehr wird es der zweite Versuch sein, direkt aus einem Ministerium über die Medien rechtswidrig politische Gegner zu beseitigen. Ich hoffe doch sehr, sollte das zutreffen, dass betreffende Minister dafür belangt werden.

  24. Sind wir doch ehrlich, das Thema ist durch. Da wird sich nichts mehr ändern, selbst wenn kleinere juristische Erfolge gegen Correctiv erzielt werden sollten. Die Regierung, die größte Opposition ebenfalls, hat
    das einzige Ziel, Vernichtung der AfD erreicht. Wenn ich Vernichtung schreibe mag das überzogen klingen, heute selbst auf unserer Kreisseite der Landeszeitung, die Demos gegen Rechts gehen weiter, bis die rechte Gefahr gebannt ist lautet die Losung der Organisatoren und die Teilnehmer stimmen ein! Neue Termine stehen fest. Genauso wird es im ganzen Land passieren! Da gibt es kein Zurück, zumal 100.000ende eifrig mitmachen . Außerdem, klar Momentaufnahme, aber die AfD verliert schon an Zustimmung.

  25. Vielleicht wars in Wirklichkeit der Verfassungsschutz und Correctiv durfte nur veröffentlichen? Fragen über Fragen

  26. A.Neuhof, achgut: „Es gibt ihn also nicht – den gemeinnützigen Journalismus. Die taz bestätigt dies in einem Beitrag von 2021, in dem es heißt: „Um es klar zu sagen: Im Augenblick können journalistische Angebote keine Spenden annehmen. Dies ist nur über Umwege möglich: Correctiv beispielsweise ist ein Bildungsangebot, Netzpolitik.org dient dem Verbraucherschutz.“ …“
    Wenn das so ist, w.o., ist es dann Journalismus im Sinne der Begründung des Herrn Schaar?

  27. Alles ist erlaubt, wenn es nur die Richtigen machen.
    Alles ist verboten, was die Falschen tun.
    Du musst dich bloss gründlich und dauerhaft zum Richtigen erklären,
    dann läuft es.
    Sei Schild und Schwert der Partei.
    Dann sind irgendwann alle weggesperrt, die für dich die Falschen sind.
    Egal ob Ampel oder Stalin.
    Das ist die Mao-Bibel der Macht.

  28. Vielleicht gibt es auch gar keine Videoaufnahmen von der Veranstaltung. Wer braucht schon „Gedächtnisprotokolle“, wenn er Video-Beweis Material hat?

  29. Offenbar haben es „Correctiv“ und Haldwang noch nicht kappiert,
    mit dieser geheimdienstlichen Bespitzelung Aktion und den damit ausgelösten Hetz-Demonstrationen haben sie der AfD den größten Dienst erwiesen,
    denn ein Finanzierungsverbot oder gar Parteiverbot kommt damit juristisch nicht mehr in Frage, wenn das BverfG seinen Namen noch verdient.
    Denn das BverfG darf sich nicht der Gewalt der Straße beugen,
    wie einst in der Weimarer Republik oder bei den Nazis,
    denn es gilt die „Gewalt des Rechts“ nicht das „Recht der Gewalt“.

    • So *sollte* es sein. Soll und Ist passen aber schon lange nicht mehr zusammen im „besten Deutschland,…“ – Sie wissen schon.

  30. Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch die Rolle des Verfassungsschutzes. Laut Herrn Haldenwang habe der Verfassungsschutz über das besagte Treffen Kenntnis gehabt. Da dürfte doch die Frage laut werden, ob es möglicherweise vor dieser Überwachungsaktion von Correctiv eine Verbindung vom Verfassungsschutz zu Correctiv gab. Dieser Verdacht drängt sich doch auf und es wäre Sache von Herrn Haldenwang, diesen Verdacht auszuräumen.

    • Ein Untersuchungsauschuss-Thema: Inwieweit hat der VS hier die Veranstaltung mitgesteuert. Briefe mitgelesen, Selbst „fingierte“ Einladungen an Teilnehmer geschickt, Telefone abgehört „Haltungs“-Journalisten instruiert. Fragen über Fragen, die sich die Teilnehmer dieser Runde stellen solte. Auch dieser oder jene potentielle Whistleblower.
      Aber das Kind ist im Brunnen – das soll dort bleiben. Keiner hatte Schuld- alle haben mitgemacht. Wie in der DDR – selbst miterlebt, wie SIE sich dann später rechtfertigen wollten – Wendehälse – wenn nicht schlimmeres. Da fehlen einem schon die Worte.

  31. Hier die Spreu vom Weizen zu trennen, sollte man sich die Servus-TV-Sendung Talk im Hangar 7 mit dem Titel „Rechte Welle, linke Panik: Kampfzone Demokratie?“ ansehen, in der der bei dem Potsdamer-Treffen anwesende Jurist Ulrich Voßgerau als Gesprächsteilnehmer zugegen war.
    Voßgerau sagte sinngemäß, bei dem Treffen sei eine Person um den nicht verschlossenen Raum herum gelaufen und sei aufgefordert worden zu gehen, was nicht wirklich geschah. In dem Treffen ging es jedoch nur um die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber. Das sei auch von Correctiv richtig als Gesprächsinhalt wiedergegeben.
    Anschließend seien jedoch Schlussfolgerungen und Interpretationen in der Veröffentlichung wiedergegeben, die richtigerweise nicht als Gesprächsinhalt bezeichnet wurden und damit auch entspr. identifizierbar waren.
    Von Deportationen stand in dem Correctiv-Text nichts, das wurde erst später von anderen thematisiert. Entsprechend äußerte sich auch die stellv. Chefredakteurin von Correctiv gestern im ARD Presseclub.
    Beide Sendungen sind sehenswert, auch wenn der Presseclub am Anfang etwas schwer zu ertragen war. Am Ende war er fast gut.

    • Da war nichts am Ende gut. Und im übrigen, die geladene ( unschuldige ) Dame von Correctiv hat schlicht gelogen, als sie bei „Presseclub Nachgefragt“ im Anschluss daran behauptet hat, dass sie von Privatspenden finanziert würden und nicht von Staatsgeld. Alle wussten es besser und keiner hat was gesagt. Viele kleine Lügen – werden zu einer ganz großen – der Lügenpresse !

  32. Correctiv wurde 2014 so gut wie gemeinsam mit der Nudging-Abteilung des Kanzleramtes ins Leben gebracht. Man wird also betrachten müssen, wohin die Organisation sonst noch vernetzt ist – und aufgrund wessen Anweisungen sie in Ganz gesetzt werden kann.
    Nützlich dazu wäre vielleicht auch eine Betrachten, zu welchen weiteren Themen bislang solch Sermon derart öffentlichkeitswirksam dazu gegeben wurde – und zu welchem „Zeitpunkt“ das jeweils geschah und welche „Ringe“ solches entstehen lässt.

  33. Tatsachen werden verbogen, bis sie in das Narrativ „passen“. Der öffentliche Schaden ist immens, entsprechende Forderungen sollten auch auf Wiedergutmachung zielen.
    Zu den gleichen Sendezeiten wie die gezielte Skandalierung.
    PS: der Verfassungsschutz hat sicherlich „Originalaufnahmen“ die ziemlich Alles bis ins Detail belegen sollten.

  34. Der Pressekodex dürfte schon interessant sein. Im Folgenden Auszüge:
    Ziffer 2 Sorgfalt: „Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“
    Ziffer 4 Grenzen der Recherche: „Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.“
    Richtlinie 4.1 – Grundsätze der Recherchen: „Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen. Unwahre Angaben des recherchierenden Journalisten über seine Identität und darüber, welches Organ er vertritt, sind grundsätzlich mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar. Verdeckte Recherche ist im Einzelfall gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind.“
    Ziffer 5 Berufsgeheimnis: „Hat der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibt, so ist diese Bedingung zu respektieren. Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht. Vertraulichkeit muss nicht gewahrt werden, wenn bei sorgfältiger Güter- und Interessenabwägung gewichtige staatspolitische Gründe überwiegen, insbesondere wenn die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet ist. Über als geheim bezeichnete Vorgänge und Vorhaben darf berichtet werden, wenn nach sorgfältiger Abwägung festgestellt wird, dass das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher rangiert als die für die Geheimhaltung angeführten Gründe.“
    Richtlinie 5.2 – Nachrichtendienstliche Tätigkeiten: „Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern sind mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar.“
    – U.a. müsste Correctiv hier denach nachweisen, dass die im Vorgang erhaltenen Informationen „von besonderem öffentlichen Interesse“ sind und „auf andere Weise nicht zugänglich“ waren. Dabei dürfte das A und O der Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit sein, ob „gewichtige staatspolitische Gründe“ vorlagen, die „verfassungsmäßige Ordnung berührt“ war. Dies würden der Verfassungsschutz oder einzelne politische Vertreter gewiss bestätigen.
    Interessant ist aber auch Ziffer 2, denn m.E. sind im ersten Text von Correctiv Bericht und Kommentar ziemlich eng verwoben. Handelte es sich nachweislich um einen „Geheimplan“ zur undifferenzierten „Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“?
    So oder so stellt sich die Frage, inwieweit hier ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Können alle sich als journalistisch arbeitend definierte Personen und Gruppen künftig Frau Baerbock, Herrn Scholz, Frau Strack-Zimmermann, Personal der Rosa-Luxemburg-Stiftung in der Kneipe abhören mit dem Argument, so „Informationen von besonderem öffentlichen Interesse zu beschaffen, die auf andere Weise nicht zugänglich sind“? Oder darf man das nur bei „rechten Kreisen“?

  35. Was da geschehen ist, ist ein historischer Skandal höchster Schande.
    Man darf davon ausgehen dass die Staatsanwaltschaft schon ein Straf-Emittlungsverfahren eingeleitet hat. Oder nicht?
    Bei den firdlichen Bauernprotesten vor Habecks Fähre ging das ratzfatz.
    Ein heimliches Bespitzelung Verfahren des Geheimdienste gegen die politische Opposition in Deutschland, nur noch gleichzusetzen mit der „Spiegelaffaire“ oder dem „Watergate“-Skandal.
    Es bleibt zu hoffen dass diese Straftat zumindest die gleichen Folgen hat wie einst die „Spiegelaffaire“.
    In der Spiegelaffaire Affäre, bei der kein Hauptverfahren eröffnet wurde,
    wurden zwei Staatssekretäre entlassen und der damalige Bundesverteidigungsminister F. J. Strauß musste aus dem Kabinett Adenauer ausscheiden.
    Soll heißen, Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungschutzpräsident Haldewang müssen gehen. Das ist aber das mindeste.
    Alles andere verweist unser Grundgesetz auf den Misthaufen.

    • Nur Adenauer blieb im Amt, obwohl er vor dem Parlament wahrheitswidrig sagte: er sähe hier einen Abgrund von Landesverrat.

  36. Für zentrale Behauptungen ……. präsentierte Correctiv bisher weder wörtliche Zitate noch andere Belege.

    Wenn es darum geht einem bestimmten „emotionalen“ Narrativ Verbreitung zu verschaffen, stören Tatsachen, also wörtliche Zitate, nur.

  37. Dann dürfen wohl auch „Geheimtreffen“ von Grünen, Linken etc. heimlich gefilmt und abgehört werden!? Oder gilt das nur für CDU und AfD Mitglieder und Parteilose? Da machen sie aber ein Faß auf, an dem sie ertrinken werden!

    • Da wahrscheinlich eh auch der Verfassungsschutz höchstselbst beteiligt war (den die wussten schon vor der Veranstaltung von der Veranstaltung) wird der Verfassungsschutz dann sofort aktiv, wenn es um linke und grüne Geheimtreffen geht. Vorher wird alles auf den Kopf gestellt, bevor ein Treffen stattfindet. Und zahlen wir das der Bürger.

  38. Allen Wind aus den Segeln nehmen könnte man solchen „correctivs“, wenn Veranstalter dazu übergingen, alles selbst zu filmen und im Anschluss öffentlich zu machen.
    Gestern fand ich auf der Seite dieses „Medienunternehmens“, dass sie als gemeinnützig anerkannt wären.
    Kann man feststellen, worauf sich das gründet und welche Vorteile die Beteiligten durch solches „genießen“ – zumal das inzwischen ein größeres Nest mit zusätzlichen Ablegern geworden zu sein scheint.
    Interessant zudem, den Namen „Böhmermann“ bzw. „Magazin Royale“ dort lesen zu können. Zumal uns der, wie Herr Kraus schreibt, auf andere Art und Weise mit um die 700.000 Euro pro Jahr zuzüglich 19% MwSt. zu Lasten kommt – was 133.000 Euro für Lindner in die Haushaltskasse obenauf bedeutet.
    Ich rechne jetzt nicht, von wie vielen ärmeren Menschen der abgepresste Obolus flaschensammelnd für solches eingetrieben werden muss – weise aber auf die Ekligkeit eines Systems hin, das solches für rechtens erklärt.
    Und für seine Weiterexistenz wie es scheint auch benötigt.

  39. Eine ziemlich jämmerliche Antwort von Herrn Schaar. Seit Herr Haldenwang gesagt hat, dass man schon Wochen vor dem Treffen in Potsdam von der Veranstaltung und den Teilnehmern wußte, ist die offene Frage ob correctiv vom Verfassungsschutz einen Tip bekam, oder ob correctiv, vielleicht über Zufallskontakte, von der Veranstaltung erfuhr und ihrerseits den Verassungsschutz informierte. Auf der Ebene von Einzelpersonen hat es wahrscheinlich eine (geheime) Zusammenarbeit gegeben. Deshalb das “ Geheimtreffen „. Es wäre zu wünschen, dass nicht nur Vosgerau und Huy, sondern mehrere Teilnehmer des Treffens correctiv verklagen.

    • Da der „Verfassungsschutz“ sich mit der Veröffentlichung der Gespräche dieses Privattreffens selber nicht die Finger schmutzig machen will, bedient er sich solch einer linksgrünen Denuntianten-Plattform wie Corruptiv, die das Durchstechen willig aufnehmen und entsprechend skandalisieren.
      Auf den Aufnahmen ist nichts justiziables enthalten, daher wird halt was aus dem Hut gezaubert und dem willigen Gutmenschen-Mainstream zum Frass vorgeworfen, dem es auch egal ist, was eigentlich dort objektiv besprochen wurde aber sich gerne auf „gegen Rääääächts-Demos“ des eigenen Gutseins versichert und sich gratismutig in der (selbst-)gerechten Nachfolge der weißen Rose wähnt.

  40. Hat Correctiv nicht mit einer szenischen Lesung die Aufnahmen für gewerbliche Zwecke verwendet bzw. sonstwie missbraucht? Das ist sicherlich nicht Teil der journalistischen Arbeit, durch Abhöraktionen gewonnene Informationen in einem Theaterstück, das man szenische Lösung nennt, um der Strafverfolgung zu entgehen, aufzuführen.

    • Martin Lichtmesz betrachtet am 22. Januar unter „Correctiv-Theater in Berlin: “Praktisch jedes Wort ist eine Lüge.”: https://sezession.de/68840/correctiv-theater-in-berlin
      .
      Gut zu erkennen, wie aus einer Mücke mit hohem Aufwand zum gefälligen Zeitpunkt ein Elefant in den Raum gestellt wird, der zum Zerdeppern des Restporzellans der Gesellschaft von Tag zu Tag noch weiter aufgeblasen wird.

    • Eine „Szenische Lesung“ macht man, wenn die Darsteller zu blöd sind, einen Text auswendig zu lernen.
      im vorliegenden Fall hat man damit auch die Absicht verfolgt, die so durchgeführten Verleumdungen gegen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen abzusichern, indem man sie als „Kunst“ in die Öffentlichkeit transportiert.
      Sie haben schon ganz Recht.

  41. Wenn Videoaufnahmen gemacht werden, wird in der Regel auch der Ton aufgenommen. Dazu sagt unser Strafgesetzbuch:

    Strafgesetzbuch (StGB)§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1.
    das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2.
    eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
    1.
    das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2.
    das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
    (4) Der Versuch ist strafbar.
    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

    • …. und jetzt ist klar, warum man die „Beweise“ so partout nicht veröffentlichen will. War wohl erstens nix mit befugter Aufnahme und zweitens wurde nichts besprochen, was nicht auch schon ReGIERungsseitig kolportiert worden ist.

  42. Wir wissen doch längst, gegen die AfD ist ALLES erlaubt.
    Das sind doch schließlich „Demokraten“ die sich diese Erlaubnis erteilen.

    • Die deutschen Scheindemokraten in den Altparteien haben sich das alles in Russland und Weißrussland abgeguckt und gut gelernt. Deutschland driftet in die Autokratie in diesem Wahljahr.

    • Diese „Demokraten“ sind nur Scheindemokraten. Der Schein schwindet immer mehr. Zum Vorschein kommen Sozialisten der übelsten Art.

  43. ….und ich bin sicher….kommt raus, dass alles oder ein Großteil frei erfunden ist….wird es eine „Aufarbeitung“ in den ÖR Medien dazu geben….evtl. wie bei Nord Stream 2?….oder aber man wird am Narrativ festhalten….wie den „Hetzjagden von Chemnitz“ die immer noch im ÖR zittiert werden.

    • Ich treffe mehr und mehr sehr gebildete und gut verdienende, vermögende Deutsche im Ausland an, die aus Frust wegen rot grün ihre Heimat verlassen haben, und sich im Ausland über die Wirtschafts-und Immigrations Politik in Deutschland informieren: z.B in Canada, Australien, Schweiz,..

      • …wir treffen die auch, im Winter in Spanien und im Sommer in Ungarn. Viele, ja eigentlich fast alle der noch im Arbeitsalter befindlichen nehmen ihr Gewerbe oder ihre kleine Firma gleich mit, oder gründen eine Neue. Auch in gut qualifizierte Jobs zu kommen, vom Arzt bis zum Handwerker scheint nicht allzu kompliziert, wenn man´s halt möchte.

  44. wo bleibt die großmundig angekündigte Klage des Herrn Dr. Vosgerau? Wie die Strafe, sollte auch eine Klage auf dem Fuße folgen. Welch ein fatales Signal, wenn er nun klein beigibt und schweigt.

    • Gottes Mühlen mahlen langsam – aber die dieses Systems hinsichtlich solcher, die gerne ausgespuckt würden, sind in Langsamkeit nicht zu übertreffen.

    • So eine Klage muss gut vorbereitet sein. Ich denke, so schnell geht das nicht.

    • Der Dr. Vosgerau ist CDU-Mitglied. Und somit klärt sich das kurze, aber belanglose Protestieren.

  45. Man erkennt ähnliche Muster wie beim „Ibiza-Vorfall“ des Herrn Strache in Österreich.
    Da hat man Ausschnitte des Videos veröffentlicht, in denen Strache ziemlich schlecht aussah.
    Es stinkt m.E. geradezu nach einer Geheimdienstaktion durch Agenten, die zuviel fernsehen.
    Die ganze Vorgehensweise hat etwas kindisches.

    Ich denke auch, das Correctiv-Video war propagandistisch einfach nicht verwertbar – vermutlich ähnlich lahm wie der „Sturm auf den Reichtag“ oder der „Rollatorputsch“ oder die „Gruppe Ostdeutscher mit dem Luftgewehr“.

    Schon ziemlich jämmerlich, was sie uns als „Rechte Gefahr“ andrehen wollen, während der reale Antifa-Terror, die ständigen Messerstechereien, Gruppenvergewaltigungen und die sich häufenden Eigentumsdelikte durch bestimmte Migrantengruppen nur als bedauerliche Einzelfälle vermarktet werden.

  46. Zur Aussage

    „Für zentrale Behauptungen – etwa, die Teilnehmer des Treffens hätten über massenhafte Ausbürgerung von Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft gesprochen – präsentierte Correctiv bisher weder wörtliche Zitate noch andere Belege.“

    Hat die Correctiv-Vizechefin Antenne Dowideit beim Presseclub vom WDR am Sonntag 28. Januar 2024 bestätigt, dass von „Deportation” beim Potsdamer Treffen nicht die Rede gewesen sein. Medien hätten den Ausdruck später hinzugedichtet.

    Ein kurzer Blick in die Suchmaschine (Suchbegriff „wer hat jetzt von deportationen gesprochen“) bestätigt den Verdacht, dass niemand von Deportationen gesprochen hat
    Bing: Ungefähr 14.100 Ergebnisse
    Google: Ungefähr 719.000 Ergebnisse

    • 99 % der Vorwürfe, mit denen man die links-grünen Massen auf die Straße gelockt hat, sind frei erfunden. Eine Aufklärung wird es nicht geben, wie bei allen Dingen, die diese Regierung angeschoben und bezahlt hat. Deshalb ist es auch wichtig, dass die AfD an dei Macht kommt. Nur so lassen sich die Verbrechen am Volk und Land aufklären. Deshalb ja auch der Widerstand der Täter mit allen Mitteln.

  47. Ich bin total entsetzt!
    Welche Dammbrüche des demokratischen Zusammenlebens in einem Land hat eine intellektuell völlig unbedeutende Journalisten-Truppe namens Correctiv auslösen können?
    Correctiv hat mutmaßlich Gesetze gebrochen. Das wundert den seriösen Betrachter nicht. Sie ‚ticken‘ einfach so.
    Ich wünsche mir und hoffe, dass sämtliche gefährlichen, anti-demokratischen Medien mit der harten Hand des demokratischen Rechts-Staates verurteilt werden!

  48. Ich erwarte von den Gerichten rein gar nichts mehr. Dieser Coup, „mutmaßlich“ ausgeheckt im Innenministerium mit Hilfe des Verfassungsschutzes und diesem unsäglichen Correctiv, hat aber sein Ziel verfehlt. Die AfD steht stabil in den Umfragen. Da nützten auch nicht tausende, meist finanziell vom Staat abhängige Claqueure auf den Straßen. Aber der Rest der Welt hat ganz genau zugeschaut, wie eine Regierung gegen die Opposition mobilisiert und diffamiert. Die sind nicht so geschichtsvergessen.

  49. Ein Lauschangriff auf eine private Veranstaltung wäre in der Schweiz undenkbar, sagt Roger Köppel
    Nachzulesen bei TE
    Der Beitrag Heimliche Filmaufnahmen von Correctiv: Was sagt der Datenschutz-Experte?
    zeigt , was in Ampelland alles möglich sein soll.
    Das wird ein Eigentor für die Politdarsteller, die nichts unversucht lassen, das Volk hinter die Fichte zu führen.

  50. Was hat es mit diesem „Medieprivileg“ auf sich ??
    Zu „rein journalistischen Zwecken“ kann also praktisch jede Stammtischrunde, jeder private Grillabend legal abgehört werden ? Nicht euer Ernst, oder ?

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