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Was ist wieder erlaubt?

Corona-Update zum 4. Mai: Was lockert sich wo genau?

04.05.2020

| Lesedauer: 6 Minuten
Mit dem 4. Mai treten deutschlandweit unterschiedliche Corona-Regeln in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in den 16 Bundesländern im Überblick.

Ab Montag gelten erneut gelockerte Einschränkungen – mit unterschiedlichenn Regelungen in den Bundesländern. Die wichtigsten Regeln hat TE hier für Sie zusammengestellt. In den meisten Ländern dürfen Krankenhäuser auch wieder aufschiebbare (elektive) Eingriffe durchführen. Ob diese tatsächlich stattfinden, hängt von den Gegebenheiten an Ort  Stelle undab.

Baden-Württemberg

Gottesdienste sind wieder erlaubt, mit bis zu 100 Teilnehmern im Freien oder einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerhalb von Gebäuden, Bestattungen mit bis zu 50 Teilnehmern.

Die Begrenzung der Verkaufsflächen von Geschäften auf 800 Quadratmeter entfällt. Das Oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs entschied am 30. April, dass es gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoße, wenn Buchhandlungen und Autohäuser keinen solchen Begrenzungen unterliegen, ohne dass ein sachlicher Grund für die Privilegierung vorliegt. Das Gericht räumte der Landesregierung bis zum 4. Mai eine Frist ein, um entweder alle Geschäfte der 800 Quadratmeter Regel zu unterwerfen oder aber gar keine – die Regierung wählte die letztere Option.

Friseursalons und Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen. Ab dem 6. Mai dürfen Spielplätze, Zoos, Tierparks, Museen, Ausstellungen und Galerien wieder öffnen.

Bayern

Friseure dürfen wieder schneiden, „gesichtsnahe Dienstleistungen“ wie Rasieren und Augenbrauenzupfen bleiben untersagt. Trockenhaarschnitte sind ebenfalls untersagt: Haarewaschen ist Pflicht.

Fußpfleger dürfen wieder an´s Werk, ebenso Physiotherapeuten. Die bisherige Beschränkung auf medizinische Notwendigkeit entfällt.

ZEIT ZUM LESEN
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Gottesdienste sind im Freien mit maximal 50 Personen erlaubt, 1,5 Meter Mindestabstand muss eingehalten werden. In Kirchen, Synagogen und anderen Veranstaltungsräumen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden, die maximale Anzahl der Teilnehmer ergibt sich daraus. Es gilt eine Höchstdauer von 60 Minuten und Maskenpflicht.

Veranstaltungen dürfen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien wieder stattfinden; sie müssen allerdings „ortsfest“ sein, Demonstrationszüge bleiben also verboten. Abstandsregeln gelten auch hier. Jeder Veranstalter darf maximal eine Veranstaltung pro Tag organisieren und sie darf höchstens eine Stunde dauern.

Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen sind streng genommen immer noch gültig. Das oberste Verwaltungsgericht Bayerns stellte am 27. April jedoch fest, dass die Ausgangsbeschränkung mittlerweile so viele Ausnahmen vorsieht, dass jeder denkbare Grund als „triftiger Grund“, seine Wohnung zu verlassen, gilt und das Verlassen der Wohnung nur für solche Gründe untersagt ist, die vom Gesetzgeber explizit untersagt sind.

Die Landesregierung nennt folgende „triftige Gründe“:

  1.  die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Leistungen von Physiotherapeuten und der Fußpflege, der Besuch bei Angehörigen sonstiger therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
  3. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 4 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften einschließlich der Besuch von Friseurbetrieben,
  4. der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  6. die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
  8. Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Das Gericht sieht diese Liste allerdings als nicht vollständig an. Nur explizit untersagte Gründe, seine Wohnung zu verlassen, sind untersagt; doch solche werden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung höchstens indirekt genannt (zum Beispiel ist das Besuchen von Pflegeeinrichtungen weiterhin untersagt).

Berlin

Friseure dürfen wieder öffnen, gesichtsnahe Arbeiten wie Rasieren, Wimpernzupfen etc. sind allerdings untersagt.

Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen unter freiem Himmel wieder stattfinden – bisher waren nur 20 Personen erlaubt.

Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen dürfen wieder öffnen.

Gottesdienste dürfen stattfinden mit maximal 50 Teilnehmern. Außerdem müssen Teilnehmerlisten angelegt und vier Wochen aufbewahrt werden. Man möchte sich fast fragen, ob der Schutzpatron Berlins nicht der Heilige Bürokratius ist – mit dem Bundestag ist ihm in Berlin auch ein passendes Monument gesetzt.

Brandenburg

Friseure dürfen wieder öffnen, gesichtsnahe Arbeiten sind untersagt.

Gottesdienste und Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen stattfinden.

Zoos, Wildgehege, Museen und bestimmte Kultureinrichturnen dürfen schon seit dem 27. April wieder öffnen.

Über Öffnungen von Spielplätzen will das Kabinett am 8. Mai beraten.

Bremen

In Bremen sind noch keine Lockerungen beschlossen. Laut Radio Bremen will der Senat dazu am Dienstag einen Beschluss fassen. So sollen Spielplätze und Kultureinrichtungen wieder öffnen dürfen, ebenso sollen Gottesdienste stattfinden. Beschlüsse dazu sind allerdings noch nicht verabschiedet. Die Freiheiten der Bürger haben ja Zeit und sollten sich am Sitzungskalender des Senats orientieren.

Hamburg

Der Hamburger Senat hat noch keine neuen Maßnahmen aufgrund der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April erlassen. Über die Ergebnisse dieser Konferenz soll frühestens am 5. Mai beraten werden.

Friseure dürfen trotzdem schon ab dem 4. Mai öffnen, eine Regelung dazu hatte der Senat schon am 24. April beschlossen.

Hessen

Es dürfen wieder öffnen:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen
  • Gedenkstätten
  • Friseure, Nagelstudios, Massagepraxen und Nagel- und Tattoostudios

In Alten- und Pflegeheimen sind – unter nach wie vor strengen Einschränkungen – wieder Besuche möglich, allerdings nur einmal wöchentlich und für eine Stunde und nur von Familienangehörigen oder Bezugspersonen.

Gottesdienste sind schon seit dem 1. Mai wieder erlaubt, die Teilnehmerzahl ist durch den Mindestabstand (1,5 Meter) und die Größe der Räumlichkeiten bestimmt.

Seit dem 1. Mai dürfen Geschäfte auch Sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern

Gottesdienste dürfen wieder stattfinden, bei 1,5 Meter Mindestabstand und einem Teilnehmer pro 10 Quadratmeter Gebetshausfläche.

Friseure dürfen wieder öffnen, aber nur Nassrasuren durchführen.

Das Einreiseverbot für nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnende Deutsche bleibt bestehen, seit dem 1. Mai dürfen „auswärtige“ Jäger allerdings wieder in ihre Reviere – aber nur alleine.

Es ist geplant, dass die Außengastronomie ab dem 11. Mai wieder öffnen darf, Restaurants eine Woche später, doch dies kann sich bei steigenden Fallzahlen wieder ändern.

Diese Regelungen wurden schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin am 30. April beschlossen.

Aufgrund der oben erwähnten Konferenz beschloss die Landesregierung allerdings alle Geschäfte und die Spielplätze wieder zu öffnen.

Nordrhein-Westfalen

Es dürfen öffnen:

  • Museen, Ausstellungen, Galerien
  • Gedenkstätten
  • Zoos, Botanische Gärten
  • Friseure, Fußpflege

Spielplätze öffnen am 7. Mai wieder.

FüNFTE AMTSZEIT FüR A.M.?
Horst, jetzt reicht´s!
Gottesdienste sind unter Auflagen schon seit dem 1. Mai wieder möglich. Ministerpräsident Laschet gibt sich zwar gerne als der große Öffner und Feind aller Einschränkungen – aber ohne Genehmigung aus Berlin geht er anscheinend allerhöchstens zum Gebet. Gesundheitsminister Karl-Joseph Laumann will zwar wieder Besuche in Altenheimen ermöglichen, aber über vage Willensbekundungen in der Frankfurter Allgemienen Zeitung kommt er am Sonntag noch nicht hinaus.

Niedersachsen

Friseure dürfen am 4. Mai wieder öffnen, Friseure müssen allerdings die Kontaktdaten all ihrer Kunden für drei Wochen aufbewahren – immerhin eine Woche weniger als Kirchen in Berlin, aber trotzdem ein beträchtlicher Berg an Papier, der da angehäuft wird.

Ehe- oder Lebenspartner dürfen ihren Partner wieder auf den Nordsee-Inseln besuchen, ebenso andere Familienangehörige, sofern „zwingende familiäre Gründe“ vorliegen.

Spielplätze dürfen ab dem 6. Mai wieder öffnen, Gottesdienste ab dem 7. Mai wieder stattfinden.

Ab dem 6. Mai dürfen auch Sportanlagen im Freien wieder öffnen, allerdings gilt auch hier die Abstandsregelung von 1,5 Metern Mindestabstand.

Rheinland-Pfalz

Friseure und Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen.

Die Verkaufsflächenbegrenzungen von Geschäften fallen weg, alle dürfen öffnen.

Gottesdienste dürfen schon seit dem 3. Mai wieder stattfinden.

Spielplätze sind seit dem 30. April geöffnet.

Museen, Ausstellungen etc. sollen ab dem 11. Mai wieder öffnen dürfen.

Saarland

Das Saarländische Verfassungsgericht erklärte die Ausgangsbegrenzungen dort schon am 29. April für nicht mehr verhältnismäßig. Daher gelten seit diesem Moment dort die gleichen Kontaktbegrenzung wie im Rest der Republik – denn im Saarland gelten Verfassungsgerichtsentscheidungen ab der Verkündung wie ein Gesetz; eine nicht verfassungsgemäße Regelung kann nicht einfach bis zur Nachbesserung durch die Landesregierung in Kraft bleiben, wie zum Beispiel in Bayern. Dort stellte das Verwaltungsgericht fest, dass es gegen das Gleichstellungsgebot verstößt, dass große Geschäfte nicht öffnen dürfen, ließ der Landesregierung aber Zeit, die Regelung zu ändern, statt sofort alles aufzumachen.

Es dürfen öffnen:

  • Spielplätze
  • Friseure, Tattoostudios, Nagelstudios
  • Museen, Ausstellungen, Galerien
  • Zoos und Botanische Gärten
  • alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe

Kontaktarme Sportarten mit weniger als 5 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.

Gottesdienste dürfen bei begrenzten Teilnehmerzahlen seit 1. Mai wieder stattfinden.

Sachsen

Gottesdienste sind wieder erlaubt. Maximal 50 Teilnehmer sind unter freiem Himmel gestattet, in Kirchen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, daraus ergibt sich die Teilnehmerzahl.

Es dürfen öffnen:

  • Archive, Bibliotheken und andere Medienausleihen
  • Gedenkstätten
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Zoos, Botanische Gärten (nur Außenanlagen)
  • Spielplätze
  • Auch Geschäfte über 800 Quadratmetern dürfen öffnen, sofern sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern.
Sachsen-Anhalt

Es dürfen öffnen:

  • Museen
  • Gedenkstätten
  • Bibliotheken
  • Friseure, Fußpflege- und Masagepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios
  • Gottesdienste dürfen unter Auflagen wieder stattfinden.

In Pflege- und Altersheimen ist ab dem 11. Mai eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt – das Coronavirus ist bekanntlich erst ab 3.601 Sekunden (einer Stunde und einer Sekunde) ansteckend – aber nur in Sachsen-Anhalt.

Außerdem dürfen ab dem 4. Mai bis zu fünf nicht in einem Haushalt lebende Personen zusammen unterwegs sein. Auch Geschäfte dürfen ohne Größeneinschränkung wieder öffnen.

Spielplätze öffnen am 8. Mai wieder.

Sollte sich die Zahl der Infizierten weiter positiv entwickeln, kann die Gastronomie möglicherweise ab 22. Mai wieder öffnen.

Schleswig-Holstein

Bis zu zweistündiger Besuch ist in Pflegeeinrichtungen prinzipiell wieder erlaubt, die Entscheidung, dies zuzulassen, liegt allerdings bei der Einrichtung. Anders als in Sachsen-Anhalt braucht in Schleswig-Holstein ein Virus wohl 7.201 Sekunden, um jemanden zu infizieren. Faszinierend, wie sich ein wenig Seeluft auf so ein Virus auswirkt.

Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen, ebenso Fußpflege- und Nagelstudios.

Gottesdienste dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden.

Zoos, Botanische Gärten, Museen und Ausstellungen dürfen öffnen.

Die Einreise für nicht in Schleswig-Holstein Lebende ist weiterhin untersagt außer für:

  • Ausübung kontaktarmer Sportarten
  • Besuch der gerade wieder geöffneten Museen, Zoos, Botanischer Gärten etc.
  • private Besuche

Damit dürften eigentlich fast alle Gründe abgedeckt sein, warum man nach SH will, mit der Ausnahme von Tourismus, der weiterhin verboten ist, genauso wie alle andere „Freizeitzwecke“ – warum dann aber Zoobesuche erlaubt sind, weiß nur der liebe Ministerpräsident.

Thüringen

Es dürfen öffnen:

  • Spielplätze
  • Geschäfte unabhängig ihrer Größe
  • Friseure, Fußpflege-, Kosmetik und Nagelstudios
  • Individualsportplätze (zum Beispiel Golfplätze)

Gottesdienste und Demonstrationen mit bis zu 30 Teilnehmern sind schon seit dem 23. April erlaubt; Museen, Zoos und Botanische Gärten sind seit dem 27. April geöffnet.

Da die Corona-Situation zwar weiter Bestand hat, die Nachrichten sich aber nicht mehr derartig überschlagen wie noch vor wenigen Wochen, wird das Corona-Update in Zukunft nur jeden zweiten Tag veröffentlicht – oder wenn es neue Entwicklungen gibt. Denken Sie daran: Ein Lächeln hinter der Maske erleichtert den sozialen Kontakt und erhöht nicht die Ansteckungsgefahr.

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42 Kommentare

  1. Ende der Woche wird noch mehr gelockert sein..
    Und Ende Mai wird die Merkel Regierung gelockert…und vom Hof gejagt.
    Merkel und Söder…die Marionetten des globalen deep State haben keine Unterstützung mehr…die EU und Deutschland werden vom Globalisten deep State nicht mehr unterstützt…der letzte Kampf findest in den USA statt…und hier hat Trump alle Trümpfe in der Hand. Der Monat Mai und Juni werden heisse politische Monate…es wird für viele ein böses Erwachen geben

  2. In früheren Zeiten gab es Freiheitskämpfer, Kämpfer für die Freiheit.
    Brauchen wir das in der heutigen Zeit auch wieder um nicht immer mehr „unterjocht“ zu werden?
    Sind wir schon ehemaligen „Leibeigenen“ gleichgesetzt, oder sind wir noch in der Phase wo solches Bestreben noch voll im Gange ist.
    Ehemalige Feudalherrschaft war für die Feudalherren doch eine wunderbare Sache.
    Das haben auch die erkannt welche sich selbst heutzutage als Elite / Führungselite bezeichnen
    und bauen ihre Feudalherrschaft (zeitbereinigt) immer mehr aus.
    Mir scheint es stimmt, daß sich alles wiederholt. Wird sich auch eine Revolution wiederholen wo die Feudalherren als Folge ihres Tuns von ihrem errichteten „Tron“ gestürzt werden? Verfolgt und in den Dreck gestürzt werden. Die „Revolte“ sollte dann eher früher als später erfolgen, denn mit jedem Tag wächst der Frust / Haß bei den Unterjochten mehr. Je länger es hinausgeschoben wird um so verheerender wird es sein.?

  3. Was sehr stark gelockert ist – und das schon seit langem, ist eine Schraube – bei den uns regierenden Knalltüten!

    • Kleine Korrektur: Es sind leider mehrere Schrauben (Klima, Energie, Migration, Bürokratie, Steuerpolitik, Scheckbuch-Diplomatie, Kampf gegen Rechts, EU-Hörigkeit, Selbstbedienungsmentalität usw. usw.) Wie soll da die Wirtschaft wieder ins Rollen kommen?

      • „Die Wirtsfchaft“ daß sie läuft dafür sind ja hauptsächlich „Kapitalisten“ verantwortlich.
        Diese werden aber als böse Verantwortliche allen Übels auf der Welt ausgemacht die bekämpft und beseitigt werden müssen.
        Die Dummheit und die daraus meist erwachsende Überheblichkeit Dieser mit Dummheit gesegneten ist das größte Übel dieser Welt.
        Wie es z.B. auch etwas anderst ausgedrückt die Meinung von Helmut Schmidt war. Er wird ja auch heutzutage als Nazi ausgemacht und Sein Bild mußte sogar in der nach ihm benannten Kaserne abgenommen werden im Rahmen der „Säuberung“, durchgeführt von bereits vor genannten „gesegneten“.
        Das alles ist für so „Gesegnete“ aternativlos, denn Alternativen zu denken, sich etwas Anderes vorstellen können, dazu sind „Solch gesegnete“ dann doch nicht fähig / zu sehr gesegnet. Was einem nicht so Alles in den Sinn kommt.

  4. Die Einschränkungen (Lockerungen sind es ja keine) sollten nicht länderbezogen, sondern nach Landkreisen erfolgen. Jeder Landrat entscheidet, was für seinen Landkreis gut ist. Irgendwann würden die Unterschiede schon in Fleisch und Blut übergehen.
    Die Landesfürsten wären nicht mehr verantwortlich, könnten auf die Landkreise verweisen.
    Politische Verantwortung bedeutet, über den Tellerrand zu schauen und Maßnahmen auszugleichen. Hier scheint aber jeder Landesfürst einen closed shop zu unterhalten. Und einige haben so tiefe Teller, daß sie nicht mehr über den Rand schauen können.

    Das geht sogar über Ländergrenzen hinweg.

    • Sie meinen beispielhaft, wieso die Menschen im ganzen Ostalbkreis kujoniert werden, wenn sich doch die meisten der dort Infizierten in Ellwangen befinden?

      • Nein, mir wäre es als Landesfürst peinlich, keine Erklärung zu haben, daß z.B. Golfplätze in anderen Ländern geöffnet haben, die in Bayern aber nicht. Hier als Landesfürst zu schweigen kommt nicht gut an und macht irgendwie mit Merkel gemein. Ich kann in meinem closed shop nicht veranstalten, was mir so einfällt. Ich muß mal über den Tellerrand schauen und das eigene Handeln oder Unterlassen überdenken. Schlichter Vergleich: wie machen es die anderen? Die Bürger haben einen Anspruch, daß hier eine Begründung gegeben wird. Und wenn es so weitergeht, dann wäre es nicht verwunderlich, wenn z.B. Landkreise eigene Maßnahmen beschließen (nur wäre dies keine Auszeichnung für den Landesfürsten) oder Unternehmer Regeln brechen, die keinen Sinn ergeben. Hört auf Euch mit Leuten gemein zu machen, die keine Ahnung haben und/oder gar nicht zuständig sind. Und A.M. genießt ersichtlich, daß die Landesfürsten, sich um sie versammeln. Das Volk kann aber auch ohne die große Vorsitzende beurteilen, ob Golfspiel in Zeiten von Corona ein Risiko darstellt. Da reicht der gesunde Menschenverstand Und Golf ist nur ein Beispiel.

  5. „Die Einreise für nicht in Schleswig-Holstein Lebende ist weiterhin untersagt außer für:“

    Da fehlt noch: Beliebige Einreise unter dem Deckmantel Asyl&Flucht.

  6. Frei atmen ist Menschenrecht.
    Die Maskenpflicht sollte sofort auf die Bereiche Krankenhaus und Altenheim reduziert werden.

    • Menschenrechte gelten nicht für alle Menschen?

      Für Leute im Altenheim und dem Krankenhauspersonal gilt Menschenrecht nicht! Merkwürdiges Rechtsempfinden.

      • Das Recht hat oft zwischen zwei gleichwertigen Gütern abzuwägen. Chirurgen z. B. können sich auch nicht gegen Masken wehren und das mit gutem Grund.

  7. Ausgangsregelungen – gelockerte Einschränkungen

    Erinnert mich an „Lockerungen im Strafvollzug“.

    • Und das RKI vermutet auf einmal eine noch höhere Dunkelziffer…Clowns….

      • Dr. Schiffmann sprach gestern von einer RKI-Monarchie und einem „König Wieler“. Schade, dass deren Krakenarme bis weit in die newsletter und wie amtlich aussehenden Ärzteblätter reichen – und welche der Leser aus Angst auch dort ihren Mund nicht mehr aufbekommen.

  8. „Bayern/Gottesdienst: Es gilt eine Höchstdauer von 60 Minuten und Maskenpflicht.“

    Ich gehe nicht mit einer Maske in die Kirche und werde mir, sollte die Fronleichnams-Prozession heuer stattfinden, auch im Freien keine aufsetzen. Punktum.

    • Ist doch interessant, wie so einem insgesamt abflauendem Virus in der 61. Minute eines Gottesdienstes zugetraut wird, sich noch einmal aufzubäumen und mit aller Kraft anzugreifen…

      Wenn die Kirchen die Fronleichnamsprozessionen nicht durchsetzen wie auch den Gewerkschaften ihre Demonstrationen zum ersten Mai anscheinend egal waren – während am 2. Mai in Stuttgart einer für die Grundrechtedemo bis vors Verfassungsgericht ging und diese mit ca. 6.000 Teilnehmern stattfand – könnte man sich ja auch mal Gedanken über Sinn und Zweck solcher „Organisationen“ in der uns bescherten Coronazeit machen…

      • Das Problem ist halt: Dorf.

        „Hosch gsea, d’r Sohn voa d’r XXX hot koi Mosk’n net aufghobt bei d’r Mess‘. Dabei ham’s do gsagt, dass ma des doa muaß! Des is‘ doch sowos von unverantwortlich. Aba die warn‘ scho imma so a weng rebellisch…dem sei Groaßvoata…“

        (Und bevor jemand was sagt: nein, das war jetzt kein echtes Allgäuerisch. Ist im Schriftdeutschen sowieso nicht ausdrückbar. Aber für die Unkundigen nördlich von Donau und westlich der Iller ist das ja Wams wie Hose. 😉 )

        Da kann ich mich auch 30 Minuten vor dem Gottesdienst in den hintersten Winkel der obersten Empore zurückziehen, nicht mitsingen, nicht zur Kommunion gehen (wenn sie erlaubt wäre), mit niemanden irgendeine Art von Kontakt haben…das wird als allgemeinwohlgefährdend eingestuft mit den entsprechenden Konsequenzen im täglichen Leben für mich UND MEINE ANGEHÖRIGEN.

      • Für seine Freiheiten muss man kämpfen.
        Das tolle daran, jeder „Widerstandskämpfer“ kann sofort frei atmen und hat allein dadurch schon seine Belohnung.

        Bei uns ist im Betrieb auch seit heute Maskenpflicht auf dem Gang, wenn man z.B. auf die Toilette muss oder zum Kollegen zwei Meter weiter auf der anderen Seite des Flures.
        Den Schwachsinn macht aber fast keiner mit.

  9. Dass sich z.B. die christlichen- oder jüdischen Berliner-Gottesdienste an die Listenpflicht halten, ist klar. Mich würde ja mal interessieren, wie das Ergebnis bei einer Überprüfung bestimmter arabischer Religionsgemeinschaften aussähe. ^^ Angenommen, es wäre nicht gerade vorbildlich, könnte man sich natürlich fragen, ob es sich hier nicht um eine tatsächliche Bereicherung handelte.

  10. Die Regierungsmitglieder und das Parlament haben immer noch nicht auf einen Teil ihrer Bezüge aus Solidarität mit den Kurzarbeitern verzichtet.

    • Wir sollen doch auf Dauer „verarmt“ und damit abhängig werden – und nicht sie selbst…
      Oder, worauf denken Sie, zielt die uns seit Jahren zur Last gemachte Politik ab?

  11. Wann endlich hat der Wahnsinn ein Ende. Einführung der Maskenpflicht quasi NACH der ‚großen Katastrophe‘. Warum gesteht die Regierung dem Volk nicht das Maß an eigenverantwortung zu, das es verdient. Jeder möge sich und die seinen so schützen, wie es der Situation und dem persönlichen Gusto geschuldet ist.
    Und nicht mit Zwang wie hier in unserer kleinen Gemeinde, wo ein hochbetagter Herr sich den Arm gebrochen hat, weil seine Brille beschlagen ist wegen der feuchten Luft aus der Maske beim verlassen des Supermarktes , und er daraufhin die Kontrolle verlor. Vorher war laut Zeugen schon zu sehen, dass er mit dem Handling der Maske völlig überfordert war.
    Schluß damit, freiwillig ja, unter Zwang klares Nein….

  12. Wenn jetzt auch schon bei Tichy von einem „GLEICHSTELLUNGsgrundatz“ die Rede ist, dann wird es wohl Zeit, auszuwandern!
    Soweit mir bekannt ist, haben wir (bis jetzt jedenfalls) immer noch den Grundsatz der GLEICHBERECHTIGUNG, der – allen gegenteiligen Behauptungen zu m Trotz -im Grunde eine GLEICHSTELLUNG verbietet (denn „gleichstellen“ kann ich nur etwas, was NICHT gleich ist) und den Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz“, der gebietet, Gleiches gleich zu behandeln.

    • Der Begriff wird seit langem, wie es scheint, mit Absicht vermauschelt und sollte vielleicht hier in einem Artikel gründlicher betrachtet werde.
      Neulich auf twitter:
      https://twitter.com/ThomasOppermann/status/1093215640297660417
      Das ist unvollständig, Herr Professor: Im GG steht nämlich auch: Alle Menschen sind gleich viel wert.(Art.1 Abs.1 S 1). Außerdem: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art.3Abs.2) und: niemand darf wegen Herkunft oder Abstammung benachteiligt werden(Art 3 Abs.3).
      https://twitter.com/Arnd_Diringer/status/1093792192374759424
      https://twitter.com/Arnd_Diringer/status/1093221265400360962
      https://twitter.com/Arnd_Diringer/status/1093471360767193088
      Man muss es (leider) immer mal wieder betonen: Im Grundgesetz steht nicht (!) „Alle Menschen sind gleich“, sondern „Alle Menschen sind VOR DEM GESETZ gleich“ (Art. 3 Abs. 1 GG).

    • Mich würde ja schon interessieren wohin Sie denn auswandern wollen.

      Das derzeitge „Problem“ ist ein weltweites, die Einschränkungsmaßnahmen werden, wenn auch unterschiedlich, mehr oder weniger weltweit beschlossen, Herr Gates will 7 Milliarden Menschen = Weltbevölkerung impfen lassen.

      Bleiben Sie lieber hier und agieren im Rahmen Ihrer Möglichkeit gegen das was ist und was nach Vorstellung unser derzeitigen Machthaber noch kommen soll.
      Und vor allem: Seien Sie nicht überrascht wenn am Ende vielleicht alles ganz anders kommt.

  13. ier in Bayern (oder nur an meinem Wohnort?) dürfen Ehepaare (oder sonstige Personen, die zusammengehören) nicht mit EINEM Einkaufswagen in die Lebensmittel- oder Baumärkte. Ich finde das – gelinde gesagt – beknackt. Wenn man sich mit seinem Ehepartner beraten will, muß man den einen Einkaufswagen ja stehen lassen, oder man geht nebeneinander (natürlich ohne „Sicherheitsabstand“, man lebt ja schließlich zusammen), womit man dann die Gänge verstopft. Das sind Regeln ohne Sinn und Verstand. Als nur vom Abstandhalten die Rede war, hat das wesentlich besser geklappt. Jetzt mit „Maulkorb“ und Einkaufswagen rücken einem Fremde viel dichter auf die Pelle, so meine Beobachtung. Mein Bruder berichtete mir aus Niedersachsen, daß er für den Kauf von 10 Briefmarken einen Einkaufswagen nehmen mußte. Heilige Einfalt!
    Und die „innerdeutsche Grenze“ von Mecklenburg-Vorpommern für Immobilienbesitzer oder -mieter halte ich für einen grundgesetzwidrigen Skandal!

    • Eine subversive Lösung dieses Problems: schiebt beide Wagen ineinander und weiter geht der Einkauf!

  14. Herrlich, dass nur in Bayern „Trockenhaarschnitte“ verboten sind – also ein Zwang zu Haarwäsche „von oben“ verankert ist…

    Dr. Schiffmann sucht hinsichtlich Widerstands 2020 aufrechte MdBs und MdLs, die im Sinne des Souverän gegen das geplante Zwangsimpfgesetz und was um dieses sonst geplant ist im Bundestag stimmen wollen und auch sonst nicht mehr nur abnickend der uns zugedachten show beiwohnen möchten…

    • Schade, daß der Dr. Schiffmann zum Problem Nr. 1 so fragwürdige Ansichten hat.

  15. “ Ein Lächeln hinter der Maske erleichtert den sozialen Kontakt und erhöht nicht die Ansteckungsgefahr.“

    Ein Lächeln hinter der Maske ist als solches nicht klar erkennbar. Maskentragen ist für den Durchschnittsbürger im Alltag eine rein psychologische Maßnahme, deren psychologischer Nutzen in sehr ungünstigem Verhältnis zum psychologischen Schaden steht.

    Die oben aufgeführten Verhaltensgebote und -verbote sind genauso willkürlich wie evidenzfrei.

    Die Inzidenzkurven weltweit bestätigen die Berechnungen der Arbeitsgruppe um Isaac Ben-Israel.

    https://www.heise.de/tp/features/Covid-19-Hoehepunkt-nach-40-Tagen-Ende-bei-60-Tagen-unabhaengig-von-Massnahmen-4709759.html

    Und nein, es wird k e i n e „Zweite Welle“ kommen. Egal was man mit den Bürgern macht oder nicht macht.

  16. Mir gefällt die Formulierung „gelockerte Einschränkungen“, denn zur Zeit experimentieren unsere Regierenden noch mit ihren Maßnahmen zur möglichst dauerhaften Etablierung einer Hygiene-Diktatur. Und wenn die Gegenbewegung nicht langsam in Fahrt kommt, werden sie dieses Ziel auch erreichen.

    Immerhin konnte durch die weltweite Inszenierung der Corona-„Pandemie“ bereits die One-World-Ideologie erfolgreich verwirklicht werden, denn nahezu alle Regierungschefs des Planet hassen ihre Bevölkerungen so sehr, dass sie ihnen einen existenzvernichtenden Lockdown verordnet haben, obwohl Corona es in den allermeisten Ländern kaum bis zur Grippewelle geschafft hat.

  17. Corona-Ausgangsregelungen,

    ein lustiges Spielfeld für Bundesregierung und Landespoltiker.

    Wer zweifelt da nicht an dem Verstand dieser Leute?

  18. Zum Glück wachen immer mehr Bürger auf und demonstrieren gegen diese „hirnlosen, unsinnigen, nichts bringenden“ Be- und Einschränkungen unserer Freiheitsrechte.
    Ich hoffe, daß nicht alle bis zur nächsten Wahl nicht vergessen haben was unsere Regierungsdarsteller in der „Corona-Krise“ alles „verschuldet haben“ und weiter hoffe ich das das dicke Ende nicht zu dick wird, denn das steht uns noch bevor.

  19. Diese Einreiseverbote für Deutsche nach MVP und SH sind ein Skandal und vollkommen sinnlos, inkonsequent ausserdem.

    Eigentlich müsste man diese Bundesländer in Zukunft dafür dauerhaft meiden…sollen sie doch sehen was sie in Zukunft alleine an ihren Stränden machen. Aber es haben eben machtgeile dumme Politiker beschlossen, und nicht die normalen Menschen die da wohnen und denen diese Politiker ebenso massivst schaden.

    • Knipser, daran kann man schön sehen, dass das mit dem zweierlei Recht keine VT ist, sondern die Realität in Deutschland.
      Die eigenen Bundesbürger dürfen nicht mehr nach MVP und SH, selbst wenn dort Eigentum besitzen und auch andere Bindungen haben.
      Gleichzeitig zögern diese beiden nördlichen Bundesländer jedoch nicht jeden aufzunehmen und einreisen zu lassen, der nur die 4 Buchstaben „Asyl“ über die Lippen bringt.

      Wie kann mal also auf diese Diskriminierung und zweierlei Recht reagieren ?

      1. Nicht mehr Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Pommern fahren. Am Chiemsee oder im Harz kann man auch Urlaub machen.
      2: Die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich einstellen.

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