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Schlappe für Faeser und Haldenwang

Compact-Verbot vorläufig aufgehoben: Das sagen die Anwälte

14.08.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Das Magazin „Compact“ ist vorerst wieder erlaubt. Ein „wichtiger aber ambivalenter Erfolg für die Pressefreiheit“, sagt Anwalt Ulrich Vosgerau; er ist verwundert über die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts. Faesers Versuch, mit dem Vereinsrecht ein Presseorgan zu verbieten, wurde nicht zurückgewiesen.

Das Magazin Compact darf vorerst wieder erscheinen. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte die Compact GmbH und alle Teilorganisationen mit Berufung auf das Vereinsrecht verboten. Das Vereinsrecht erlaubt es dem Innenministerium, Unternehmen, Vereine und andere Gruppierungen zu verbieten, die eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung gegen die Verfassung einnehmen.

Ulrich Vosgerau ist Teil des Anwälteteams, welches Compact vertritt. Gegenüber TE sagte er, es sei „erfreulich, dass es erfolgreich ausgegangen ist. Jedes andere Ergebnis wäre katastrophal gewesen.“ Er sei schon in den „Startlöchern“ gestanden, um einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht einzureichen.

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„Dabei ist es aber schon sehr verwunderlich, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht klargestellt hat, dass es im geltenden Recht kein präventives Medienverbot gibt, sondern es scheint ein Medienverbot über das Vereinsrecht im Prinzip für möglich zu halten; es bezweifelt aber, dass die Compact GmbH ein Verein im Sinne von §2 Abs. 1. des Vereinsgesetzes ist.“

Medienverbote eigentlich kein Problem?

Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung, es habe „keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin“. Vosgerau kritisiert das: Denn „eigentlich ist eine Zensur, also das Verbot eines einzelnen Artikels, grundgesetzlich verboten. Ein derart einfaches Medienverbot läuft auf eine zehntausendfache Zensur hinaus, da zehntausende Artikel verboten werden.“ Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Das bedeutet nicht, dass das Verbot von Compact endgültig vom Tisch ist. Darüber wird im Hauptsacheverfahren verhandelt, welches sich noch Jahre hinziehen kann. Auch billigt das Gericht Einschränkungen der Tätigkeiten von Compact. In der Pressemitteilung nennt es explizit „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“, die als „mildere Mittel“ in den Blick zu nehmen seien.

Schlappe für Faeser und Haldenwang

Nicht nur Nancy Faeser, auch Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang wird durch das Gericht bloßgestellt, denn „im übrigen bezweifelt es auch, dass die gesammelten Belege des Verfassungsschutzes [für eine aktiv-kämpferische Ablehnung des Rechtsstaats, Anm. d. Red.] ausreichend sind“, so Vosgerau.

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53 Kommentare

  1. Wenn eine GmbH zu einem Verein erklärt werden kann, missliebige Artikel, sonstige Schriften u. Reden schlicht verboten werden können, leben wir dann tatsächlich im „besten Deutschland“ aller Zeiten, oder ist es nicht so, dass wir nach einer kurzen Pause wieder sehr schnell im erlebten Desaster-Deutschland leben, unfrei, jederzeit bestrafbar, gegängelt, mit aufoktroyierten Meinungen und Verhaltensweisen?
    Dazu passt Clérel de Tocqueville:
    In den demokratischen Republiken […]: Der Machthaber sagt hier nicht mehr: Du denkst wie ich, oder Du stirbst; er sagt: Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich […], aber von dem Tag an bist Du ein Fremder unter uns. Du wirst Dein Bürgerrecht behalten, aber es wird Dir nichts mehr nützen […] Du wirst unter Menschen wohnen, aber Deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren […] Gehe hin in Frieden, ich lasse Dir das Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.
    Das erinnert an Idi Amin und an wen noch?!
    Aber wir scheinen darüber hinaus zu sein!
    Wenn dieses Magazin verboten wird, mehrere hundert Verlage überein gekommen sind, Nicht-Mainstreamkonformes nicht zu publizieren, dann folgen nach den Verbannungen bald Bücherverbrennungen u. schnell Gefängnisbauten. Alles schon gehabt, die Deutschen kommen nicht weg von Ideologen.
    Irgendjemand hat mal gesagt: Wenn ihr wissen wollt, wie man in den 30er- u. 40er-Jahren in den teuflischen Sumpf geraten konnte, dann beobachtet euch. Aber das verfängt genauso wenig, wie die Warnungen damals verfangen haben. Hitler wurde gewählt, dazu passt Churchill: „Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem Durchschnittswähler.“ Das ist die Gefahr für die Demokratie, Bildung tut halt Not!

  2. Die Anwälte sagen gar nichts!
    Ansonsten hätte man diese Unperson längst angezeigt!

  3. Es ist bereits zu ersehen, dass die Richter am Bundesverwaltungsgericht ihre Entscheidung gegen Faesers Willkürakt, mit einer durchaus bemerkenswerten Begründung versehen haben – sofern man die Pressemitteilung als Maßstab nehmen will -, die letztlich wohl willkürlichen Verboten von Medienunternehmen Tür und Tor öffnen könnte. Man darf auf die offizielle Begründung der Eilrechtsschutzentscheidung gespannt sein. Das Urteil in der Hauptsache wird wohl mindestens zwei Jahre auf sich warten lassen. Bei der heutigen deutschen Justiz muss man auf alles gefasst sein. Einige Entscheidungen des BVerfG haben da ja schon für Aufsehen gesorgt. Wenn man sich die Entscheidungen zum Klimaschutz und Corona-Maßnahmen ansieht, dann kann einem angst und bange werden in Bezug auf den Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür. Die höchsten deutschen Gerichte werden immer mehr zu Affirmationsinstanzen für Regierungswillkür oder zu Bestätigungsinstitutionen für zeitgeistige Verirrungen.

  4. Bei der Compact-Redaktion wurden alle Arbeitsmittel durch das Durchsuchungskommano mitgenommen.
    Was ist damit geschehen, werden diese Sachen zurückgegeben ?
    Wann erscheint Compact wieder?

  5. Mit faesers Aktionen hat sich die Regierung mit ihren Anmaßungen endgültig als Regime geoutet. Wenn Corona daran noch Zweifel aufkommen ließ, hier ist die Richtung doch mittlerweile eindeutig erkennbar. Mit Winkeltricks, wie eine GmbH zum Verein zu erklären, sollen hier am Grundgesetz vorbei Fakten geschaffen werden und seien sie auch noch so verfassungswidrig.
    Die Autokratie steht nicht nur vor Tür, sie schwebt bereits wenige Zentimeter bedrohlich über jedermans Kopf.
    Mal sehen, wie oft Gerichte sich da noch trauen, reinzugrätschen.

  6. Dass es überhaupt eine rechtliche Konstruktion gibt, jede Vereinigung egal welcher Rechtsform als Verein anzusehen und über diesen Weg zu verbieten, ist ein Skandal. Damit ist eine zuverlässige Geschäftstätigkeit in D nicht mehr möglich. Der Staat hat erst mal die Möglichkeit, mit ggf. an den Haaren herbeigezogenen Argumenten die Geschäftstätigkeit zu unterbinden. Dem Betroffenen bleibt nur der unsichere und teure Klageweg. So leicht lassen sich Grundrechte aushebeln. Jetzt hat es wenigstens jeder mitbekommen. Hoffentlich auch ausländische Investoren.

    • Erkennen kann man daran, dass in Ministerien welche sitzen, die die Löcher im Gesetz suchen, um sie derart auszunutzen – statt sie zu flicken.
      Scheint ja nicht nur bei Cumex auch so gewesen zu sein.

    • Jetzt wird sehr, sehr deutlich warum wir auch nach mehr als 30 Jahren deutscher Wieder-Einheit immer noch keine wirklich freiheitliche Verfassung haben.
      Eine Verfassung, die eine eindeutige, hieb- und stichfeste Garantie für die Grundrechte der Bürger bietet: Das wollen die politischen Kräfte der Systemparteien und ihre Machthaber einfach nicht. Die Gründe hierfür werden immer klarer.
      Und wenn die Wähler sich weiterhin so verladen lassen wird sich dies auch niemals ändern. Leider, leider, leider!
      Wir brauchen und wollen keine Parteien, die sich den Staat zur Beute und damit uns zu Untertanen machen.

    • Investoren werden subventioniert, das rechnet sich so lange, bis die Kosten trotz der Subventionen die der Konkurrenten übersteigen. Dann ist Schluss.

  7. Wer sich, wie in Katar, mit mit einer ideologisch eingefärbten Armbinde wie ein Gebieter über gut und böse auf eine Fussballtribüne setzt, der hat mit Demokratie und Meinungsfreiheit nicht viel am Hut, der huldig nur seine politische Gesinnung und personalisiert die dunkle deutsche Vergangenheit aus 2 Diktaturen. Und der greift natürlich die Pressefreiheit an und verbietet Zeitschriften und Bücher und Internetportale…

  8. Vorausgesetzt, es gäbe die gesetzlich zulässige Möglichkeit, den Betrieb der GmbH zu verbieten, dann wären gleichwohl die sogenannten Verfahrensgrundrechte des Verwaltungsrechts grob verletzt worden:
    Anhörung
    Vor einer Entscheidung ist der Betroffene grundsätzlich anzuhören. Nur bei Gefahr im Verzug u. dgl. kann darauf zunächst verzichtet werden. Ein solcher Fall lag hier nicht vor, der Zeitpunkt des Verbotes war einigermaßen willkürlich gewählt, wohl mehr politisch an Wahlterminen orientiert.
    Wirksamkeit mit Bestandskraft
    Normalerweise verlangt ein Verwaltungsakt erst dann Befolgung, wenn er bestandskräftig wird, also idR nach einem Monat, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.
    Hier wurde Sofortvollzug angeordnet. Dieser kann nur bei Unaufschiebbarkeit oder ganz überwiegendem öffentlichem Interesse angeordnet werden. Das kann ich hier nicht sehen.
    Sofortige Vollstreckung
    Es wurde nicht einmal abgewartet, ob der Verbotsbefehl beachtet wird, es wurde stattdessen sofort zu Zwangsmaßnahmen (Durchsuchung und Beschlagnahme) gegriffen. Mit welcher Begründung? Hatte Fäser erwartet, es würde ein bewaffneter Volksaufstand ausbrechen? Da fehlte jede tragfähige Begründung.

    Meines Erachtens hat Fäser hier übereilt gehandelt und selbstherrlich Verfahrensrechte übergangen. Sie ist Juristin und weiß das. Über ihre Gründe kann man da nur spekulieren.

    • Sie hat’s gemacht, weil sie es kann. Eine Bestrafung wird es kaum geben. Mit Demokratie, Recht und Ordnung hat das rein garnichts mehr zu tun. Das ist Willkür und pure Diktatur.

  9. Wieder ein Beweis, dass es ein reiner Schein-Rechtsstaat ist! Das komplette Verbot war diesem Gericht wahrscheinlich zu heikel, trotzdem hält es die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit für möglich, auch wenn keine Straftaten vorliegen. Auflagen und Verbote sind also möglich. Gleiches Spiel wie bei Corona. Alles möglich, das GG spielt keine begrenzende Rolle mehr, schon lange nicht mehr. Dieser Fall war eigentlich eineindeutig und ein funktionierendes und unabhängiges Gericht hätte dieses sofort klarstellen müssen, dass ein Presseorgan so auf keinen Fall verboten oder eingeschränkt werden darf. Ich erinnere daran, dass dieses Gericht schon den Impfzwang bei Soldaten bestätigt hat, obwohl die Faktenlage klar war! Ich verachte dieses Rechtssystem zutiefst.

  10. In Anlehnung an den englischen Spruch aus der Zeit der Kolonialkriege :“ What ever happens , we have got , the Maxim Gun and they have not“
    möchte ich hier formulieren : „What ever happens, we have got , the ARD and they have not“
    ZDF , Deutschlandfunk , Spiegel , Funke Mediengruppe etc.etc. sind mitgemeint.
    Da ich vor langer Zeit mein Abo bei der Lokalpresse gekundigt habe , weiß ich natürlich nicht , wie diejenige die einstweilige Verfügung kommentiert.
    Aber ich weiß , dass das gesparte Geld bei Tichys Einblick gut angelegt ist.

  11. Da urteilte das Bundesverwaltungsgericht ja gegen Hass und Hetze.

  12. Aha, das Gericht moniert also einerseits das Verbot, will dann aber Ratgeber sein für andere Methoden Compact das Schreiben zu verbieten.
    Aber ähnliches haben wir von Karlsruhe beim „Einantrag“ der AfD gegen Merkel erlebt, Stichwortgeber den Rechtsweg zu umgehen.
    Wie nennt man solche Richter eigentlich, Büttel in Robe?

  13. „Auch billigt das Gericht Einschränkungen der Tätigkeiten von Compact. In der Pressemitteilung nennt es explizit „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“, …“

    Nichts, rein GAR NICHTS ist erwiesen,
    … gerichtlich verurteilt bzw. abgehakt und trotzdem darf die Compact GmbH weiterhin an der völlig freien Ausübung ihrer Arbeit inkl. Info-Live-Veranstaltungen, Eigenwerbung etc. auf die ein oder andere Art ‚prophylaktisch‘ gehindert werden??
    Das bedeutet doch sicher auch eine beträchtliche Umsatzeinbuße – wie geht so etwas und wer kommt ggf. ‚in ein paar Jahren‘ für den bis dahin entstandenen Schaden auf?
    Oder habe ich da was falsch verstanden?

    • Schäden, die den Bürgern entstehen, sind das Allerletzte, das diese Parteien interessiert!
      Wenn die Freiheit nicht ständig verteidigt wird, stirbt sie. In Deutschland leidet man an Dekadenz, das Bürgergeld ist nicht umsonst so hoch u. überhaupt eingeführt, denn damit hält man diejenigen ganz ruhig, die keine eigenen Gedanken fassen können/wollen. Dazu passt der Niedergang der Bildung, der im grünen Baden-W. am heftigsten ausfiel – rd. 7.000 = rd. 7 % aller Schulabgänger ohne Abschluss 2022! Steigerung von 4,3 % (2012)! Wer von bestimmten Parteien gepäppelt statt gefordert wird, wählt die Parteien der Faulheit.

  14. Nein, das Bundesverwaltungsgericht hat keineswegs die Methode, die dahinterstehende Gesellschaft zu verbieten, als gangbaren Weg, ein Presseorgan zu verbieten, passieren lassen. Es hat lediglich festgestellt, daß die Exekutive eine GmbH als Verein betrachten darf.
    Das Gericht hat vor allem deutlich gemacht, daß mildere Mittel zuerst angewandt werden müssen und ein Verbot letztlich nur ein Gericht anordnen kann.

    • Dann müssten doch eigentlich Schadensersatzansprüche gegen den Bund geltend gemacht werden können.

  15. Es sollte jetzt auch eine gerichtliche Prüfung der Verfassungstreue von Herrn Haldenwang und Herrn Wanderwitz erfolgen. Beide Herren bilden mit Frau Faeser die Triangle der persönlichen Verfassungverbiegung. Dabei muß auch argwöhnisch der neueste Clou von Faeser begleitet werden. Aus eigener Erfahrung weiss ich, was eine heimliche Ausspionierung der Wohnung bedeutet und mit welchen fadenscheinlichen Argumente dieses Vorgehen gerechtfertigt wird. Stasichef Mielke läßt grüßen.

  16. Lt. gängigem Rechtusus, werden in der Regel, vorläufige Entscheidungen auch im Hauptverfahren grundsätzlich bestätigt.
    Andernfalls würde das Gericht sich ja lächerlich machen.

  17. Das verbot wart nicht nur eineutig verfasungswirdrig sondern auch recht- und geserzwidrig.
    Die Feinde gegen Demokratie und Rechtstaat in Amt und würden wollen es nicht lernen, weil sie als Fehlkontruktion des Rechtstaates, vom Strafrecht nicht erfasst werden.
    Nun will Frau Faeser dem BKI Bundeskriminalamt (eine Polizeibehörde) die befugnis erteilen STASI zu spielen.
    Das BKI soll heimlich in Wohnungn eindringen dürfen und diese heimlich durchsuchen dürfen. Quelle: ÖRR-VTX
    Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz, wird so in mit den Füßen getreten wie in jeder stalinistischen und kommunistischen Diktatur.
    Das BKI ist eine Polizeibehörde und hat lt. Grundgesetz, Recht und Gesetz überhaupt keine Durchsuchung-Befugnis egal welcher Art.
    Die Polizei, egal welcher Art besitzt lt. Grundgesetz keine Befugnis Wohnungen zu durchsuchen.
    Zudem, eine Wohnung Durchsuchung ist lt. Grundgsetz nur auf er Basis eine gerichtabeschlusses oder gerichturteil erlaubt.
    Also heimlich schon gar nicht. Das gab es auf deutschem Boden nur bei der Gestapo und der STASI.

  18. Es gibt kein Urteil, nur einen Eilantrag, dem das Gericht teilweise stattgegeben hat. Das Verfahren läuft weiter, wie lange, ist ungewiss. In jedem Fall haben Faeser und Haldenwang mal wieder links und rechts eine geklatscht gekriegt, und das ist gut so. Wenn die wenigstens ein bisschen Ehre und Lauterkeit in ihrem Wesen hätten, würde sie zurücktreten. Aber werden sie nicht, weil – Politik verdirbt den Charakter, wie schon meine Urgroßmutter wusste. Wir können diesen miesen Charakteren in den drei anstehenden Wahlen zeigen, was wir von ihnen halten. Ach ja, und die Linksgrünwoken im Westen wollen ja die Mauer wieder aufbauen. Hoffentlich geht’s schnell, viel Glück….

  19. Compact scheint nicht den Rechtsstaat, sondern diese Regierung abzulehnen, wenn es diese in polemischer Zuspitzung als „Regime“ bezeichnet und die schlechte Politik der Regierung scharf attackiert.

    Dies dürfte im Rahmen der Meinungsfreiheit und demokratischen Kontrolle der Regierung trotzdem legitim oder legal sein.

    Faeser verfolgt mit ihrem robusten Manöver 2 Ziele: Sie will jeden Youtuber, Blogger oder ein kritisches Medium neu dem Vereinsrecht unterwerfen, um es verbieten zu können und sie will – auch wenn sich diese Maßnahmen als illegal oder überzogen herausstellen – die Infrastruktur dieser Journalisten und Medienhäuser dauerhaft zerstören.

    Schön, dass das Verwaltungsgericht Compact erlaubt, weiterzuarbeiten.

    Aber wie genau soll Compact das tun, ohne Zugang zu seinen alten Daten, Bankkonten, Geräten und Räumlichkeiten?

    Wie denn?

  20. Frau Faeser scheint mir die „MitarbeiterIn des Monats“ für die AfD zu sein. Das hat Frau Faeser zeitlich exzellent getimt, sind doch am 1. September 2024 Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen. Solche MitarbeiterInnen wünscht sich jeder. Freiwillig. Motiviert. Kostenlos.

  21. Meine Freude und Genugtuung, dass Compact hier gewonnen hat.

    Dass das Gericht meint, die Regierung könne mal eben die Pressefreiheit übers Vereinsrecht aushebeln, wenn ihr danach ist, halte ich für hochgefährlich (passt aber in die undemokratische Grundeinstellung der heute herrschenden Klasse). Ich hoffe und nehme an, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

  22. Auch hier sieht man wieder ganz deutlich ….. in der Politik, bzw. in den Parteien finden sich meistens nicht die Besten sondern eher die Schlechtesten.
    Kann, darf man diesen Schlechten die Verantwortung für eine große Industrie Nation anvertrauen?
    Ich meine NEIN!

    • In Deutschland hat eine Negativauslese die Politik gekapert. Diese ganzen Ausbildungslosen, Studienabbrecher und Lebensunerfahrenen zerstören und islamisieren unser einst lebens- und liebenswerte Deutschland.Im richtigen Leben waren diese Gestalten von der Wohlfahrt abhängig.

  23. Faeser muß zurücktreten, wegen des Compactverbotes.
    Lauterbach muß wegen der RKI-Protokolle zurücktreten.
    Baerbock muß wegen der Visa-Affäre zurücktreten.
    Habeck muß wegen den schlechtesten Wirtschaftszahlen seit Bestehen der Republik zurücktreten.
    Scholz muß zurücktreten, weil er jede einzelne dieser Katastrophen zugelassen hat.
    Neuwahlen.
    Obendrein besteht immer noch das Haushaltsdefizit.
    Die FDP muß nun aus der Koalition aussteigen. Wenn die FDP nicht aussteigt, muß sie von ihren Ämtern zurücktreten oder sich in Luft auflösen.
    So weitergehen kann es jetzt nun wirklich nicht mehr!

    • Entschuldigung! Diese ganze Regierung hat unverzüglich zurückzutreten! Offensichtliche Unfähigkeit gepaart mit kriminellem bzw deutlich verfassungswidrigem Verhalten.

      • Ja. Zumal immer noch kein Grenzschutz angedacht wie auch keine Anstalten in Richtung Abschiebungen gemacht werden.
        Compact ist nur das Tüpfelchen auf dem i – aber wenn man diesen Breton verfolgt schon ein arg großes!

    • Aber nicht, dass nachher die Wähler-Lemminge diese Schein-Opposition zum ihre nehmen, der FDP bei den nächsten Wahlen wieder Stimme zu schenken!

    • Im Gegenteil: Sie werden sich wechselseitig mit reichlich Lametta, sprich Orden behängen wegen der hervorragenden Arbeit. Den Vierjahresplan vorzeitig erfüllt.

    • „Obendrein besteht immer noch das Haushaltsdefizit.“

      Diese Regierung hat noch gar keinen grundgesetzkonformen Haushalt beschlossen – und das wird sie wohl auch nicht mehr.

  24. Zum Fall gibt es einen inzetessanten Artikel eines Juristen in Sezession 121. Roderich Blümel aeussert sich gut begruendet sehr skeptisch zu den Erfolgsaussichten der Klage. Nicht als Angehöriger der Taeter und natuerlich sind, was tatsaechlich regelmaessig zu kurz kommt, Legalität und Legitimität zu unterscheiden. Erfreulich ist zudem jeder Artikel, der zeigt, dass es mindestens 2 bzw 3 Juristen gibt, die das GG bzw seine Intention verstanden haben. Gut moeglich, dass sich noch sehr viele darueber wundern duerfen, wie es denn sein kann, dass ein von den Verfassern angeblich auf Schutz des Buergers vor dem Staat angelegtes Werk ziemlich geschmeidig in eine legale Repressionsgrundlage transformiert werden kann. Die „Spiele sind, nicht erst seit heute, eröffnet oder genauer, die Verfasser haben, durchaus im Unterschied zu anderen Verfassungen einige, wenig liberale, optionale “ Feinheiten“ eingebaut. Offenbar wird weiterhin verdrängt, dass “ man“ das deutsche Volk als eigentlichen und ewigen Uebeltaeter betrachtete. Da gilt es, insbesondere bei kollektiven Tatbeständen wie Versammlungen oder Vereinen/ Vereinigungen bzw vereinsaehnlichen Gebilden und Parteien besonders wachsam zu sein. 3 plus x sind nunmal fuer ein Regime etwas gefährlicher als 1. Erst recht, wenn auch noch publiziert wird. Auf die Entscheidung in der Hauptsache darf man gespannt sein.

    • Interessant. Ich habe vorher nie erwägt Sezession zu bestellen, aber vielleicht wird es Zeit. Möchte man die hier gelegte Spur von Juristen Blümel folgen, wäre meine erste Intention, mir die Autoren des Grundgesetzes einmal näher anzuschauen. Und dabei fällt mir auf, dass mir kein Werk bekannt ist, weder in Buch-, Zeitungs- oder Filmformat, welches die Autoren persönlich detaillierter präsentiert. Eigentlich schwer vorstellbar, wenn der Runde Geburtstag des wichtigsten Grundsteins unseres Staates doch erst neulich war.
      Persönlich habe ich nie Zweifel an der Integrität der Autoren gehegt, aber die Erfahrung der letzten Jahre zwingt es einem förmlich auf, den Glauben an Unumstößlichem zu verlieren. Man lernt ziwschen den Zeilen zu lesen und die Tatsache, dass das ZDF uns noch nicht Guido Knopp auf den Hals hetzte um uns mit den Tee-Services und Affären der Grundgesetzautoren zu erschlagen, sagt eigentlich mehr als mir lieb ist.

  25. Es hat den Anschein, dass das Bundesverfassungsgericht den Staat delegitimiert. Wo bleibt der Verfassungsschutz?

  26. „In den Blick nehmen“ Geht’s noch ? Für mich erweckt sich der Eindruck dass die Rechtslage (selbstverständlich) keine andere Möglichkeit für das Gericht bot aber irgendwie der gegenläufigen politischen Ausprägung der derzeitigen Justiz eine diesbezügliche „Entschuldigung“ weitergereicht werden musste. Auf deutsch gesagt „bla bla“

  27. Ich denke auch TE steht auf dem Index von Faeser und Haldenwang.

    Ich freue mich schon auf die Abrechnung mit diesen Politikern in Thüringen und Sachsen.

    • Das sind keine Politiker, allenfalls sind das billige Politikdarsteller und Deutschland-Hasser.
      Auf die Abrechnung in Thüringen und Sachsen freue ich mich auch und hoffe inständig auf eine Mehrheit für die AfD.

    • … auch (…) von (…) Haldenwang?
      Ist das Ihr Ernst?
      Warten wir doch mal bis Ende 2025 ab.
      Spätestens dann wird zu sehen sein, ob dieser Kerl überhaupt noch etwas zu melden hat.
      Und was TE dann so meldet.

  28. Vertritt denn das Gericht die Meinung, dass man dieser Regierung 100 % vertrauen kann? Selbst der Staat scheint gegen die Regierung machtlos zu sein.

  29. Die katastrophale Amtszeit von Innenministerin Nancy Faeser ist um einen Tiefpunkt reicher. Nun ist indirekt sogar gerichtlich bestätigte dass die schlimmste Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Landes (gem. Wolfgang Kubicki) diese Innenministerin ist, die ihr Amt nur als Vehikel für die Umsetzung einer linksradikalen Agenda missbraucht.

  30. Faeser und Haldenwang müssen umgehend in die Wüste geschickt werden. Aber auch die Leiter der weisungsgebundenen Bundespolizei müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Remonstrationspflicht gebietet Beamten, Bedenken gegen unrechtmäßige, dienstliche Anordnungen geltend zu machen.

  31. Das Urteil wird die linksradikale Frau Faeser nicht im geringsten stören und Herr Kubicki wird seine Forderung nach Rücktritt dieser Fehlbesetzung bestimmt nicht wiederholen.
    Fakt ist, die grün-linksradikalen Politikdarsteller gehören abgewählt. Ich baue auf die Sachsen und Thüringer: Zeigt den Deutschland-Hassern die rote Karte. Islamisierung und Umvolkung stoppen, Pressefreiheit sichern, De-Industrialisierung stoppen und unsere Energieversorgung wieder auf sichere Beine stellen. Es gibt viel zu tun! Ich wähle AfD!

  32. Man sieht die Angepaßtheit der deutschen Justiz, obwohl völlig klar ist, daß ein Verbot über das Vereinsrecht ein mieser Trick angesichts der zentralen Stelle der Meinungsfreiheit ist.

  33. Kubicki hat sich aber wieder schön aus der Affäre gezogen, verweist jetzt auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren. ¯\_(ツ)_/¯

  34. „Faesers Versuch, mit dem Vereinsrecht ein Presseorgan zu verbieten, wurde nicht zurückgewiesen.“
    Die Haltung des BVG zur Verwendung des Vereinsrechts ist doch offensichtlich, andernfalls wäre es für Faeser der völlige Gesichtsverlust gewesen. So ist sie halb raus und das BVG auch. So brav sind die Richter noch. Man kann ja nie wissen, was auf die noch zukommt. Einen Rücktritt erwarte ich von Faeser daher nicht. Warum auch. Außer Kubicki fanden das ja im Bundestag alle nett. Und außer den bösen Rechten natürlich.

  35. Hab ich ja geschrieben. Das Urteil ist kein Sieg für Compact. Andererseits muß man auch sagen (dürfen???) ökonomisches Grundverständnis ist bei Juristen sehr schwach ausgeprägt, wenn sogar gar nicht vorhanden. Gehört ja auch nicht zu ihrer Ausbildung. Wenn, dann nur rudimentär. Wenn, dann beherrschen sie das Gerichtsverfassungsgesetz. Bei der ZPO oder StPO treten dann meist die ersten wesentlichen Wissenslücken auf. Da werden völlig sinnlose Urteile zusammengeschwurbelt. Habe dies beinahe 13 Jahre erleiden müssen. Die Unfähigkeit in Richterroben hinsichtlich ökonomischer Sachverhalte. Ein Großteil dieses Sachverhalts. wird durch Arroganz dieser Spezies überdeckt.

    • Ja, da hat man so lange studiert und am Ende kennt man nicht mal den Unterschied zwischen Vereinen und sonstigen Gesellschaftsformen. Vielleicht wird auch Alice Weidel bald verboten, da Faeser beschließt, sie als einen 1-Personen-Verein zu betrachten.

  36. Und selbst wenn alle Gerichte nur noch mit linken Ideologen besetzt wären (was sie im Moment nicht sind): die Wahrheit auszusprechen kann man nicht allen Menschen für alle Zeit verbieten. Ich mag das Magazin nicht, aber es hat keine Gewaltaufrufe gestartet. Und daher muss man es wohl oder übel dulden. So ist das bei Meinungsfreiheit.

  37. Als Laie kann ich Herrn Vosgerau gut folgen. Na dann mal sehen.

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