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Peter Müller

Bundesverfassungsgericht: Der Unbequeme

31.07.2023

| Lesedauer: 6 Minuten
Das höchste deutsche Gericht fällt vor allem durch sein gutes Verhältnis zur Politik auf. Nur ein Richter macht durch Kritik von sich reden - einer, der ursprünglich als politischer Maulwurf gehandelt wurde.

Klimaurteil, Corona, Abendessen mit der Kanzlerin: Schützt das Bundesverfassungsgericht noch den Bürger vor der Regierung oder wurde es zur Rechtfertigungsmaschine der Exekutive degradiert und korrumpiert? Für manche Bürger ist das Vertrauen in dieses zweitwichtigste Gericht in Deutschland erschüttert. Das zweitwichtigste, weil man sich vor den Europäischen Gerichten im Buckeln übt.

In vielen kontroversen Urteilen der letzten Jahre kommt immer wieder ein Name vor: Peter Müller. Der Verfassungsrichter wurde 2011 an das Gericht berufen und wird in manchen Kreisen als der letzte unabhängige Richter gehandelt. Immer wieder stellte er sich gegen Entscheidungen seiner Kollegen. Mal öffentlich und mal indirekt. Als er berufen wurde, war die Sorge groß, die Politik wolle durch ihn die EU-kritische Haltung des Bundesverfassungsgerichts brechen. Und obwohl das Gericht sich in den letzten Jahren immer wieder Entscheidungen aus der Hand nehmen ließ, war Peter Müller immerhin noch der lauteste Richter, der sich gegen diese Tendenz stellte.

So verfasste er zur Entscheidung über den Corona-„Wiederaufbaufonds“ der EU ein Sondervotum. Das Gericht hatte entschieden, dass es mit der Verfassung vereinbar ist, wenn die EU massive Schulden aufnimmt, um nach Krisen Hilfen bereitzustellen. Für die Schulden haften sollten dann die Mitgliedsstaaten. Das sei erlaubt, so die stark verkürzte Position der Richter, da es sich um eine Ausnahmesituation handle. Peter Müller wollte sich der Entscheidung seiner Kollegen nicht anschließen. Denn der Wiederaufbaufonds würde Schulden in so massivem Umfang erfordern, dass es de facto ein Schritt zu einer Finanzunion der EU-Staaten sei, ganz ohne ein entsprechendes Gesetz.

Es war nicht sein erstes Sondervotum. Schon 2014 legte er ein Sondervotum gegen die Abschaffung der 3-Prozent-Hürde bei den EU-Wahlen ein. Ein Sondervotum, das wohl seinem Politik-Hintergrund geschuldet sein könnte, wie schon damals kommentiert wurde. Der ehemalige Ministerpräsident zeigte „großes Einfühlungsvermögen“ in die Bedürfnisse der Parteien.

Auch an anderer Stelle scheut Peter Müller öffentliche Kritik am Gericht und den Kollegen nicht. Von den Karlsruher Richtern war er einer der lautesten Verteidiger der Entscheidung, dass Staatsanleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank als „teilweise verfassungswidrig“ einzustufen. Der zweite Senat des Gerichtshofs hatte 2020 entschieden, dass das Programm nicht genügend von EU-Institutionen und Bundestag kontrolliert wurde. Die EZB würde ihre Kompetenzen überschreiten und das Haushaltsrecht des Bundestags aushebeln.

Den Vorwurf, dass es sich aber um Staatsfinanzierung und Geldpolitik außerhalb ihres Mandats handle, etwas, dass der EZB ausdrücklich nicht erlaubt ist, wies der Senat allerdings zurück. Die Entscheidung sorgte für Kritik, denn sie wurde von manchen Beobachtern so interpretiert, als würde sich das Bundesverfassungsgericht über den „Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte” stellen. Das würde, so die Kritik, anderen Ländern wie Ungarn und Polen einen Präzedenzfall für dieselbe Position bieten. Die Kritiker fordern also die Unterwerfung der Staaten und die Urteile der EU-Instanzen – eigentlich undenkbar, solange noch ein Rest an Souveränität bei den Nationen und ihren demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen bleibt.
Eine Entscheidung die in der Konsequenz aber folgenlos blieb. Der Bundestag wurde zu einer genaueren Kontrolle verpflichtet – und verbriefte sich selbst, dass er seine Pflichten ausreichend wahrnimmt.

Auch das Sondervotum Müllers zum Wiederaufbaufonds verpuffte wirkungslos. Denn ein Sondervotum hat keinen Einfluss auf die Entscheidung, außer um festzuhalten, dass der Autor mit der Entscheidung unzufrieden ist. Andere kontroverse Entscheidungen des Gerichts hat Peter Müller jedoch ohne Klage mitgetragen. So zum Beispiel das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts, bei dem das Gericht das „Klimaschutzgesetz” der Bundesregierung als verfassungswidrig erklärte, weil es die Rechte zukünftiger Generationen nicht genügend in den Blick nehme. Entschieden wurde das Urteil vom ersten Senat, dem er nicht angehört. Doch trotzdem war es Müller wichtig genug dieses Urteil auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Ein bisher einmaliger Vorgang, der in der Konsequenz noch nicht ausgelotet ist. Kann mit der gleichen Argumentation der Haushalt der Bundesregierung zurückgewiesen werden? Denn massive Schulden sind doch für zukünftige Generationen auch einschränkend.

Ein Politiker als Richter

Peter Müller ist auch in anderer Sichtweise nicht unkontrovers. Bevor er Verfassungsrichter wurde, war er der Ministerpräsident des Saarlands. Diese Position legte er nieder, um in das Gericht zu wechseln; wechselte also von der Exekutive in die Judikative. Solche Wechsel zwischen den Institutionen der Gewaltenteilung sind ungewöhnlich und nicht unumstritten. Eigentlich verstand sich das BVerfG als Organ, das sich aus den Besten der juristischen Zunft, möglichst mit Professorentitel und Kenntnis des Verfassungsrechts zusammensetzt – ein Parteipolitiker passt da nicht dazu. Das Ministerpräsidentenamt übernahm damals Annegret Kramp-Karrenbauer.

Demokratie ist mehr als Checklisten und Wahlrecht

Berliner Wahlwiederholung

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Eine saubere Gewaltenteilung sieht anders aus. Peter Müller selbst sieht ein schnelles Wechseln zwischen Politik und Verfassungsgericht nicht kritisch. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er: „Die Dosis macht das Gift. Der eine oder andere, der Politik kennt, der weiß, wie Gesetzgebung geht, der selbst daran teilgenommen hat, der weiß, wie Regierung stattfindet, der ist sicherlich auch jemand, der wichtige Impulse in die Beratungen mit einbringen kann.“ Die Rolle des Gerichts sieht er darin, darauf zu achten, dass die Politik die „Leitplanken der Verfassung“ einhalte. Das Gericht solle nicht versuchen, die Politik zu gestalten.

Doch wie diese Leitplankenkontrolle aussieht, ist entscheidend. Unter der Führung des Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth hat der Ruf des Gerichts jedenfalls gelitten. Wie auch Peter Müller ist er direkt aus der Politik in das Gericht gewechselt; anders als Müller war Harbarth allerdings vor seinem Politikerleben nicht Richter gewesen. Sondern Rechtsanwalt. Auch die Umstände der Ernennung sind andere: Müller wurde durch den Bundesrat in das Gericht gewählt, Harbarth durch den Bundestag. Und doch stellt Peter Müller den Bruch mit einer Tradition des Gerichts dar. Sechs der 16 Verfassungsrichter müssen per Gesetz aus den obersten deutschen Gerichtshöfen berufen werden. Vor Müllers Berufung wurden die übrigen Plätze mit Richtern besetzt, die Professuren an den bedeutendsten juristischen Lehrstühlen innehaben. Müller hingegen entstammte, wie schon beschrieben, der Politik. Als Richter war er nur vier Jahre lang vor der politischen Karriere tätig.

Formell erfüllte er alle Anforderungen: Er ist zum Richteramt zugelassen, er war zum Zeitpunkt der Berufung älter als 40 Jahre und jünger als 68. Der Präzedenzfall, politische Loyalität mit einem Verfassungsrichterposten zu belohnen, war geschaffen. Studierte Juristen gibt es im Bundestag mehr als genug – wie später Harbarth zeigen sollte. Der hat den umstrittenen Migrationspakt durch den Bundestag gepeitscht und dabei der Souveränität Deutschlands schweren Schaden zugefügt. Peter Müller ist damit ein Menetekel, und möglicherweise hat er den Damm gebrochen: So gut er im Einzelfall entschieden haben mag, so mutig sein Widerspruchsgeist wirkt – es ist nicht mehr das Verfassungsgericht, das es einmal war. Namen wie Roman Herzog, Hans-Jürgen Papier, Andreas Voßkuhle, DiFabio – das sind klangvolle Namen, die deutsche Rechtsgeschichte geprägt und hohes Ansehen genießen. Passt Müller in diese Reihe?

Wahlwiederholung in Berlin

Und doch ist Peter Müller ein erfahrener Richter, der seine Aufgabe ernst nimmt. Entsprechend neutral verhielt er sich während der Verhandlung, die am Dienstag in Karlsruhe stattfand. Bei dieser mündlichen Verhandlung wurde die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU zur Bundestags-Wahlwiederholung in Berlin verhandelt. Eine Verhandlung, die aber schon in der Auswahl der verhandelten Beschwerde problematisch ist, Tichys Einblick berichtete:

Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht verhandelt

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Ganz ohne rhetorische Spitzen gegen die involvierten Politiker kam er doch nicht durch die Verhandlung. Als Berichterstatter des Gerichts für den Bereich Wahlen und Parteienrecht fiel es ihm zu, die durch das Gericht vorbereiteten Fragen zu stellen. Darüber hinaus zeigte er sich deutlich expressiver als die Amtskollegen, deren Fähigkeit des Stillsitzens für Stunden hinweg selbst für Juristen sehr ausgeprägt ist. Auch seine Fragen an die Vertreter der Ampel wie der CDU waren die schärfsten und unbequemsten der Runde, gar provokativ, um eine unbedachte Antwort zu entlocken.

So schloss er seinen Sachbericht der Lage so ab: „Ich erlaube mir eine Bemerkung:“ Das zweistufige Wahlprüfungsverfahren (Bundestag, dann Verfassunggericht), habe vor 20 Monaten begonnen „Ob dies dem Ziel des Verfahrens genügt, ist eine Frage, die in diesem Verfahren nicht zu entscheiden ist“.
Oberflächlich eine neutrale Feststellung, die im Zusammenhang mit seinen Fragen an beide Seiten des Verfahrens nur als scharfe Kritik gelesen werden kann. Die Legislaturperiode hat nur 48 Monate und es braucht die Hälfte davon, um eine verkorkste Wahl zu prüfen?

Ob die darauf folgende Bemerkung der Vorsitzenden des zweiten Senats, Doris König, als Zurückweisung des Kollegen oder als Versuch der Auflockerung verstanden werden muss, ist weniger klar. Sie antwortete auf Müllers Kommentar: „Zum Glück haben wir noch genug zu entscheiden“, und ging zum nächsten Verfahrenspunkt über. Möglicherweise zeigt sich hier schon der Wandel des Gerichts – von der unabhängigen Instanz zum Schutz des Bürgers zum Schutzwall für Parteien und ihre Regierungen.

Wie dieses Verfahren ausgehen wird, ist noch unklar. Es wäre aber wenig überraschend, wenn das Gericht eine begrenzte Wahlwiederholung anordnet; vermutlich nur in einzelnen Wahlkreisen Berlins. Das wäre eine Kompromisslösung zwischen dem Willen der Ampel, nur in bestimmten Wahlbezirken (Teile von Wahlkreisen) zu wiederholen und der Forderung der CDU in sechs von 12 Wahlkreisen zu wiederholen. Eine Wahlwiederholung in ganz Berlin ist prinzipiell auch möglich. Wahlprüfungsbeschwerden, die das einfordern, wurden durch das Gericht aber bisher ignoriert. Eine solche Beschwerde hatten Leser von Tichys Einblick – mit Unterstützung von Tichys Einblick und der Atlas Initiative – eingereicht. Kenner gehen aber davon aus, dass auch dieses Mal Peter Müller ein Sondervotum einlegen könnte; gegen ein Gericht, dessen Entscheidungen immer politikkonformer ausfallen.

Klar ist auch: Für die Vertreter der Regierung ist Peter Müller ein Risiko. So versuchte der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, formal Repräsentant des Parlaments, faktisch der Regierungsmehrheit, durch einen Verfahrenstrick Müller beiseite zu schieben.

Es wird jedoch Peter Müllers letztes großes Verfahren sein. Seine Amtszeit endet dieses Jahr nach den vorgeschriebenen zwölf Jahren. Eine zweite Amtszeit ist nicht möglich. Und die Verzögerungspolitik des Wahlprüfungsausschusses sollte wohl sicherstellen, dass er nicht mehr an der Entscheidung beteiligt wird.

Richterposten sind längst politische Positionen, geprägt von der Regierungsmehrheit. Was an Polen und Ungarn häufig kritisiert wird, ist in Deutschland gang und gäbe: Die Parteien machen schon im voraus miteinander aus, wer den nächsten Richter bestimmen darf. Strikt nach Proporz und über Wahlperioden hinweg wird so die Diskussion über die Besetzung minimiert. Lange galt in der Bundesrepublik das Prinzip der strikten Gewaltenteilung. Sie aufzubrechen war für Mehrheiten immer verführerisch. Aber erst unter Angela Merkel mit ihrer mangelnden Beziehung zu demokratischer Kultur und Wirkungsweise des Grundgesetzes wurden reihenweise bestehende Schranken zerschlagen, ersetzte Quote Qualität, Parteibuch Kompetenz, wurden die Institutionen der Machtpolitik untergeordnet. Beherrsche das Gericht – und deine parlamentarische Mehrheit vermag alles durchzusetzen.
Wer Peter Müller nachfolgt, ist noch nicht bekannt. Es wird schlechter werden. Die Wette gilt.

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60 Kommentare

  1. Die „Gewalten“ spielen sich doch die Bälle zu, um den „Souverän“ zu übertölpeln.
    Welches Urteil seit 1949 könnte man denn anführen, das wegweisend für die demokratische Verfassung unseres Staates gewesen wäre?

  2. Der (im Dez.23?) scheidende Peter Müller nimmt seine Arbeit offensichtlich ernst. Das BVerfG hat jedoch grundsätzliche Mängel die gravierender sind als Müllers baldiges Ausscheiden.
    IMHO ganz schlimm: Absolut jede Eingabe kann in geheimer Mehrheitswahl ohne jegliche Begründung abgelehnt werden. Geheim damit niemand verantwortlich gemacht werden kann! Und davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht. Es werden bloß symbolische Mengen der Eingaben überhaupt angenommen und das, nachdem ein zeitaufwendiger und arbeitsintensiver Rechtsweg durchlaufen wurde. Die Opfer einer Grundgesetz-Verletzung werden so noch standardmäßig verhöhnt.
    Das nennen fast alle Politiker dann: „Wir haben einen Rechtsstaat“.
    Ja, den gibt es. Es gibt viele Rechtsanwälte und Richter die davon gut leben. So arbeitete Harbarth/CDU auch eine Zeitlang in einer Sozietät, die Cum-Ex ausarbeitete.
    Bezeichnend:
    von den angeblich ca. 60 Wahlbeschwerden wird nur die am wenigsten weit gehende der CDU verhandelt.
    Ein deutliches Zeichen! für die CDU und das BVerfG.

    • Es heißt immer, „der Rechtsweg steht Ihnen offen“. Schön theoretisch. Man muss auch die Nerven und das Geld haben, um den „Rechtsweg“ durchzustehen. Daran scheitert oft die Gerechtigkeit.
      Jedes Ministerium, jede Behörde, jeder Beamte sollte dazu verpflichtet werden, an unkomplexen, durchschaubaren und pragmatischen Lösungen zu arbeiten. Das sollte zum Verfassungsgrundsatz werden.
      Mindestens die Hälfte der Gesetze und Verordnungen gehören abgeschafft. Wir haben uns einen Gesetzes- und Verordnungsdschungel geschaffen, der nur noch mit viel Geld und guten Anwälten durchschritten werden kann. Sowas ist undemokratisch.
      Man glaubt gar nicht, dass die ‚Repräsentanten des Volkes“ in Berlin immer noch neue Überlagerungen bestehender Regelungen erfinden können. Aber sie tun es am Fließband.

  3. Das BVerfG handelt nicht im Sinne der Bürger aber auch nicht der Parteien. Sondern immer im Sinne der Partei.
    Hört doch endlich mal auf an die Scharade zu glauben, nur weil es formal viele Parteien gibt. Faktisch gibt es nur zwei Parteien:
    Es gibt die grünbunte Partei, bestehend aus scheinselbstständigen Parteien, die aber in Wahrheit ein- und dieselbe Partei sind. Alle diese scheinselbstständigen Parteien folgen exakt derselben Agenda und streiten nur mit viel Brimborium über völlig unwichtige Details, damit es demokratisch aussieht.
    Und es gibt die blaue Partei..
    Obwohl jeder Verfassungsrichter ein Parteibuch besitzt, gibt es doch keinen mit mit AfD-Parteibuch.

  4. Mir ist kein Urteil bekannt, daß durch das wirken von Peter Müller im Sinne des Volkes beeinflusst worden wäre. Er kritisiert, aber er bewirkt nichts.

    Deshalb sehe ich ihn nicht als echten Kritiker, sondern als Feigenblatt.
    Es ist m.E. sein Job, dem BVerfG den Anschein von Seriösität zu geben.
    Er ist aber Teil des Spiels – der Kubicki des BVerfG sozusagen.

    • Sehr richtig. Reden und Kommentieren ist ein Ventil fùr Kritik und Unmut. Die Entscheider machen derweil seelenruhig weiter wie bisher.
      Das ist im übrigen seit langem politischer Alltag, wie es der ehemalige EU-Kommissionspräsident Juncker beschrieb:

      „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

      Die an wichtigen Weichenstellungen interessierten Seilschaften haben eine Agenda, die auf Langzeitwirkung ausgelegt ist und sich nicht auf Legislaturperioden oder Regierungen beschränkt. Scheibchenweise wird dem Souverän eine dann oft unumkehrbare Politik eingebrockt. Das muss viel mehr in den Fokus genommen werden. Bestes Beispiel ist die Schaffung des Euros. Und nun? Doch nicht die beste Lösung? Aber jetzt haben wir ihn und die Inflation und die Schuldenunion dazu.

  5. Welche wichtigen Urteile des Bundesverfassungsgericht wurden in der letzten Zeit für das Volk getroffen um die Macht des Staats etwas in die Schranken zu weisen?
    Die Richter der höchsten Gericht müssen vom Volk direkt gewählt werden auf maximal 4 Jahre. Wiederwahl ist einmal möglich.
    Insbesondere die Gerichte, die den Staat als Klagegegner habe, müssen absolut unabhängig sein (Bsp Wahl der Gerichtspräsidenten z.B. durch das Volk. Dies ist zur Zeit absolut nicht gegeben). Die Justizminister haben überall in der Judikativen Ihre Finger drin und können steuern. Zur Zeit sind die Gerichte nur der verlängerte Arm der Exekutiven und setzen die menschenverachtenden Gesetze, wie die Coronaimpfpflicht durch. Schlimmer geht es kaum noch.
    Die Gewaltenteilung existiert nur auf dem Papier. Beispiel: der Justizminister ist teil der Exekutiven, hockt meistens noch im Parlament (Legislative) und bestimmt die Posten in der Judikativen. Soll sich noch einer dieser Genossen über Polen oder Ungarn beklagen.
    Ein Satz zu Müller, er ist genauso zum Abendessen Rapport bei Merkel angetreten wie alle anderen auch. Sein Nachfolger wird voraussichtlich ein weiterer GRÜNER Hampelmann werden.

  6. In einer echten Demokratie ist das Volk der Souverän, niemand anderes.
    Nicht gewählte Politiker und auch keine von der Politik gewählten Richter.
    Da wir hier in einer parlamentarischen Demokratie leben, gibt der Wähler sein Votum für zur Auswahl stehende Politiker ab, die damit, wenn sie gewählt worden sind, im Auftrag des Wählers die im Vorfeld von den Politikern getroffenen Versprechungen möglichst präzise und rechtskonform umsetzen sollen.

    Um die rechtskonforme Einhaltung der Versprechen zu sichern, gibt es zwei entscheidende Hebel:

    • (Neu)Wahlen
    • Das Bundesverfassungsgericht

    Im Falle der (Neu)Wahlen bleibt der Wähler der Souverän und damit das Korrektiv zu Fehlentwicklungen. Im Falle unrechtmäßigen Handelns der Regierung, greift das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht ist also, genau wie der Wähler auch, eins von zwei Korrektiven für das (zu erwartende) Fehlverhalten gewählter Politiker. Sofern (Neu)Wahlen nicht manipuliert werden, funktioniert das erste Korrektiv. Das zweite Korrektiv kann hingegen nur dann funktionieren, wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichtes NICHT(!) von denen Gewählt werden, die sie korrigieren sollen, sondern von den gleichen Leuten, die auch die Politiker wählen: Von den Wählern selbst.

    Das Bundesverfassungsgericht darf also weder von Politikern noch mit Politikern besetzt werden, sonst funktioniert die Korrektur nicht.
    Ausnahmen bestätigen dabei höchstens die Regel.
    Das Bundesverfassungsgericht durch die Richter selbst zu besetzen, so wie Israel das tut, ist genauso falsch, da der Wähler damit genauso entmachtet wird.
    Zudem verfestigen sich so dort Fehlentwicklungen, da die Richterschaft offene Posten natürlich in ihrem eigenen Interesse besetzt und nicht im Interesse der Wähler.
    In Deutschland bestimmt die Politik die Richterposten im BVerfG, in Israel die Richter selbst. In beiden Fällen gibt es keine Gewaltenteilung und der Wähler wird so letztlich in beiden Fällen am Ende entmachtet.
    In Israel versucht man gerade, den Teufel mit dem Beelzebub auszutauschen.
    Das wird nicht funktionieren. Lasst das Volk die Richter wählen!

    Kungelei funktioniert nur dort, wo die Kreise klein sind und jeder mit jedem vor der Wahl telefonieren und sich absprechen kann.
    Wer in einer Partei tätig ist, kennt das:
    Wer vor einer anstehenden Wahl bei einem Parteitag nicht von Parteikollegen angerufen wird, der braucht sich gar nicht erst zur Wahl stellen, weil er nicht gewählt werden wird. Die Wahl findet vorher per Telefon statt.
    Das ist in der Politik so und natürlich auch überall dort, wo die kleinen Kreise im Hinterzimmer eine Absprache ermöglichen.
    Auf Landes- bzw. Bundesebene wird die Anzahl an Wählern aber so groß, dass eine Absprache technisch nicht mehr möglich ist. Also muss die Anzahl der Wähler möglichst groß gehalten sein, um Kungelei zu vermeiden. Dies gilt für die Politik genauso wie auch für die sie kontrollierenden Instrumente.

    In einer Demokratie entscheidet das Volk, niemand anderes.
    Wenn des Volkes Wille am Ende durch die Kungelei der Politik oder auch der Richterschaft ausgehebelt wird, ist es keine Demokratie mehr.
    Das Volk braucht also die volle Kontrolle darüber, wer am Ende die gewünschte Politik umsetzt und auch, wer diesen Vorgang professionell kontrolliert.
    Alles andere hebelt die Demokratie aus.

  7. Zu den obersten Gerichten in Deutschland habe ich genau null Vertrauen. Das sind politische Gerichte die im Interesse der Parteien „Recht“ sprechen. Der Bürger und das Grundgesetz etc sind völlig egal.

  8. Auch wenn Peter Müller gelegentlich leicht abweichende Meinungen vertritt: Der ist durch und durch Parteiunionist, womöglich schaut er sich schon Bauskizzen für Kanzleramtsneubau an und könnte sich vorstellen, dereinst dort per Hubschrauber vom West- zum Ostflügel geschwebt zu werden.

    Ne danke. Das einzig sympathische an dem ist seine gewisse Ähnlichkeit mit einem Frosch, den ich mal im Terrarium hatte.

  9. Das BVerfG hat mit seinen Erika-Dinners und seiner daraus resultierenden neueren Rechtsprechung mehr zur verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates beigetragen als alle Coronaspaziergänger zusammen. Der Kölner Regierungslakei müsste eigentlich mal dauerhaft einige Schlapphüte im Karlsruher Schlossbezirk dislozieren, wenn er wirklich wissen will, von was er dauernd labert. Weiß man eigentlich, ob der zuständige Senat des Reichsgerichts damals vor dem Urteil im Reichtagsbrandprozess auf dem Berghof in Berchtesgaden zum Gemüseessen und Teetrinken eingeladen war? Wenn ja, zeigt das Urteil zumindest, dass es den Herren nicht so recht gemundet hat. Offenbar gab’s in der Reichskanzlei, ähm im Bundeskanzleramt für die Karlsruher was besseres.

  10. Solange bei uns die Justizminister gegenüber den Staatsanwalten weisungsbefugt sind haben wir keinen Rechtsstaat. Daher darf bei uns auch kein Staatsanwalt einen internationalen Haftbefehl ausstellen.

  11. Man sollte sich mal eingehend mit den Biographien der Senatsbesetzungen im höchsten Richteramt befassen um deren Ablehnungen oder Entscheidungen nachvollziehen zu können und dann wird einem völlig klar, warum so manches unsinnige Urteil getroffen wurde, was übelste Auswirkungen haben kann, denn nach normalem Recht läßt dieses wenig Spielraum, sollte man gewillt sein es dem Worte nach so auszulegen, wie es geschrieben steht, es sei denn man will vor lauter Wald keine Bäume mehr sehen, dann würde das eintreten, was wir oft erleben und die Kläger mit ihren Verteidigern zur Weißglut bringt.

    Was den Blick in die Seele eines ausgewachsenen Richters ausmacht, sollte man allerdings nicht den Märchenberichterstattern von Wikipedia entnehmen, denn die biegen ja wie vieles andere es so hin, daß es im linken Sinne paßt und deshalb kann auch eine Berichterstattung über ihr Vorleben vor dem Eintritt in das höchste Gericht sehr hilfreich sein, denn die Spur macht den Wolf oder das Geißlein, nicht das geschriebene Wort, was wahr sein kann, gerecht oder auch nicht.

    Aus einem strammen Linken wird niemals ein Konservativer und somit ist der Weg schon vorbestimmt, den wir alle dann erstaunt zur Kenntnis nehmen, weil wir nicht informiert sind, wen wir in den Kammern vor uns haben, wobei zur Ehrenrettung durchaus auch respektable Autoritäten dabei sind oder waren, was man auch der Ordnung halber noch erwähnen sollte, wobei das schon etwas länger her ist und der Ungeist auch dort Platz genommen hat.

  12. „Die Verzögerungspolitik des Wahlprüfungsausschusses sollte wohl sicherstellen, dass er (Peter Müller) nicht mehr an der Entscheidung beteiligt wird.“
    Genau darauf wird es hinaus laufen. Die deutsche Justiz als eigene Staatsgewalt ist schon lange nicht mehr unabhängig.

  13. Schade,nur ein Schauspieler. Können wir aus Steuergeldern heraus überhaupt noch neutrale Funktionsträger bezahlen? Brauchen wir private Geldsammelaktionen?

  14. So sehe ich das auch, eine ganz bewusst eigenommene Alibi-Rolle. Ich traue Müller genau so wenig wie allen anderen CDUlern und auch denen, die sich bisweilen kritisch geben, nicht bis zur nächsten Bahnschranke. Maaßen traue ich schon, doch der Mann ist in der total vermerkelten Blockpartei verschenkt.

  15. Geldpolitik ist im Gegensatz zu Staatsfinanzierung die ureigenste Aufgabe einer Notenbank und damit auch der EZB.
    Den Klimabeschluss des BVerfG konnte Müller schon deshalb nicht mittragen, weil dieser vom 1. Senat stammt, Müller aber dem 2 Senat angehört.

  16. Aber erst unter Angela Merkel mit ihrer mangelnden Beziehung zu demokratischer Kultur und Wirkungsweise des Grundgesetzes wurden reihenweise bestehende Schranken zerschlagen, …“
    Die mangelnde Beziehung der Merkel zu demokratischen Kultur ist völlig unbestritten. Aber die Wahl fiel doch auf sie, weil der politische Mehltau (Abkehr von der Demokratie) sich längst auf die westlichen Werte niederließ. Oder wie lässt es sich erklären, dass Staatschefs wie z.B. Abe, Prodi, Sarkozy, Blair oder Harper ihr überhaupt Beachtung schenkten? Nun gut, Bush mag es angewiesen haben. Und der wusste warum.

  17. Vielleicht ein Kandidat für den Präsidentensitz „danach“.

  18. „Merkel mit ihrer mangelnden Beziehng zur demokratischen Kultur und Wirkungsweise des Grundgesetzes…..“.
    Es wird immer klarer, was diese inszeniert unscheinbar auftretende, gleichwohl durchtriebene Person in diesem Land angerichtet hat. Migrationspolitik und Energiewende sind ja nur die Spitze der für den schläfrigen Michel sichtbaren Fehlleistungen. Derweil eilt sie von Ehrung zu Ehrung. Unfassbar

    • Ein absolut untrügliches Zeichen, wenn sich die herrschenden Protagonisten gegenseitig mit allerlei Blech und Lametta behängen, dass wir wieder in sehr totalitären Zeiten leben.

  19. Die Zusammensetzung des Gerichts nach dem Parteienproporz über das Vorschlagsrecht der politischen Parteien ist momentan 3 Richter Union, 3 Richter SPD, ein Richter Grün, ein Richter FDP , also ein Spiegelbild der Parteien „Unsere Demokratie“. Keine Berücksichtigung findet die Linke und die AfD. Sollten die letzteren Parteien Vorschlagsrechte erhalten, würden ihre Kandidaten trotzdem nicht gewählt, da ein Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich ist. Soviel zur Zusammensetzung des höchsten deutschen Gerichts.

    • Für die Linke sehe ich da nicht ganz so „schwarz“. Immerhin haben die ja auch mit einer Marxistin einen Posten als BT-Vize erhalten (im Gegensatz zur AfD). Ist immerhin das dritthöchste Verfassungsorgan in der BRD. Da es ja meistens der CDU/CSU keine Brandmauer gegen die Linke gibt, können die doch gut zugunsten dieser Kommunisten auf einen Posten verzichten. Günther, Prien, Wüst pp. sind diesbezüglich doch sehr aufgeschlossen.

  20. ehrlich gesagt bin ich nach Jahrzehnten des Beobachtens dieses „Treibens“ die „Simulation“ eines Staatswesens so dermassen leid,das mich Ihre Protagonisten,die es mit Sicherheit genau wissen,das Sie dem Volk eine Operette vorspielen,nur noch ank…en.
    Dieses Land hat seit 1945 NULL eigene Souveränität,kriecht den „Siegermächten“ ins Gemächt und hat null „Dignität“.
    Der „satte Sklave“ ist der friedvollste,denn es geht ihm doch „gut“.
    Mir reicht das seit Langem,und ich hoffe,auch andere wachen auf,denn diese Politik zerstört dieses Land und dieses Volk

  21. Es ist nicht gut, wenn Politiker entscheiden wer Richter am Bundesverfassungsgericht wird. Auch Herr Harbarth als Vorsitzender des Bundesverfassungsgericht ist Richter mit CDU-Parteibuch. Diese Sache hat ein Geschmäckle.
    Selbst Volker Boehme-Neßler, Professor u.a. für Öffentliches Recht, findet es problematisch, „wenn aktive Partei-Politiker unmittelbar aus einem politischen Amt ans Verfassungsgericht wechseln. Ob berechtigt oder nicht: In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass die Parteipolitik das unparteiische Bundesverfassungsgericht infiltriert. Für den Verfassungsschutz ist das bereits eine verfassungsfeindlichen Position.
    Auch Vorstandsmitglied Stefan Möller der Thüringer AfD hat sich über das Richter- Auswahlverfahren zum Bundesverfassungsgericht beschwert. Möller zufolge werden die Richter von der herrschenden politischen Mehrheit sorgfältig ausgewählt und eingesetzt, was er am Beispiel von Stephan Harbarth (saß bis 2018 für die CDU im Bundestag) festmacht, dem er unterstellt, auch in seiner Funktion als Richter weiterhin an Positionen festzuhalten, die er als Bundestagsabgeordneter der CDU vertreten habe. Er resümiert: „Wer wie wir das Grundgesetz für einen gelungenen Leitfaden des Zusammenlebens in Deutschland hält, kann sich nicht mehr auf den Schutz der Gerichte verlassen.“
    Damit, so die Behauptung des Verfassungsschutz, spreche Möller den unabhängigen Gerichten ihre Kontrollfunktion und somit der Bundesrepublik ein System demokratischer Gewaltenteilung ab. Weiter unterstellt der Verfassungsschutz Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip.
    Der Verfassungsschutz deutet also den von einer Person, Möller, erhobenen Vorwurf und berechtigte Kritik eines rechtsstaatlichen Defizits als den Wunsch der gesamten AfD, den Rechtsstaat abzuschaffen und unterstellt diese Ambition wiederum auch der Thüringer AfD insgesamt.
    Der Präsident des Verfassungsschutz Haldenwang selbst wurde genau mit dem gleichen Grundgedanken von der Politik ins Amt gehievt wie Harbarth ins Verfassungsgericht.
    Alles das ist offiziell bekannt und alles hat es es mehr als nur ein übles Geschmäckle. So zeigt die linke Politik dem Volk seine Macht und dessen Machtlosigkeit.   

  22. Nur eines: Ich würde nicht davon ausgehen, dass die heutigen Universitäten naturgemäß eine bessere Quelle für Verfassungsrichter sind. Der Marsch durch die Institutionen ist am Ziel.
    Sogar an Universität der Bundeswehr lehrt eine Frau, welche mit der zum erhobenen Mittelfinger gehaltenen Zigarette für die taz posiert. Ihre öffentlichen Einlassungen passen dazu. Sie sind getragen von Annahmen über das künftige Klima, die alles andere als belegt sind.

  23. Was will man von einer Frau erwarten, die im Kommunismus sozialisiert wurde? Auf jeden Fall die größte Fehleinschätzung eines Helmut Kohl.

  24. Wer anfängt, durchaus präzise formulierte und allgemeinverständliche Grundsätze des Grundgesetzes „auszulegen“, hat unbezweifelbar Böses im Sinn. Angefangen hat das – altes kollektives Wissen – schon zu Beginn der Schöpfung, als die alte Schlange die listige Frage stellte, „Ja wie, sollte denn Gott gesagt haben….?“ Konsequente Folge der „Auslegung“: Paradise lost, freedom gone. Es gibt nichts neues unter der Sonne.

  25. Offene Proklamation der Kommunisten: Die Justiz ist ein Machtinstrument der herrschenden Klasse. Das hat Putin schon in der Schule gelernt und praktiziert es jetzt brutal. Angesichts der in dem Artikel geschilderten Praxis der Berufung von Richtern in höchste Ämter kann nach meiner Auffassung von unabhängiger Justiz in Deutschland keine Rede sein. Meine Achtung des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls auf null gesunken. Schon das Mitglieder dieses Gerichts sich zum „Abendessen“ mit der ehemaligen FDJ-Funktionärin Merkel bereit fanden diskreditiert dieses Gericht in meinen Augen.

    • Aber gegen andere hetzen: Israel, Polen, Ungarn, …
      Wie war das mit Auge, Span und Balken?

  26. Auch bei ‚Tichys Einblick‘ sollte das Konzept der ‚kontrollierten Opposition‘ bekannt sein. Glaubt man ernsthaft, dass Müller 2011 ohne den Segen der Großen Vorsitzenden aufs Podest gehievt wurde?
    Aus dem Jahr 2018 stammt ein Zitat von Müller, das in der Stuttgarter Zeitung nachzulesen ist:
    „Auch er hätte damals die Grenzen geöffnet, das habe er als Gebot der Humanität empfunden, zumal für Christdemokraten.“
    Bereits aus dem Jahr 2001 ist folgender Satz von Müller überliefert:
    „Die Behauptung, Deutschland sei kein Einwanderungsland, ist so nah an der Realität wie die Behauptung, die Erde sei eine Scheibe.“
    Müller fügt sich bestens in das Trio Infernale der CDU-Richter ein, die durch Stephan Harbarth und Christine Langenfeld komplettiert wird.
    Langenfeld kam 2016 übrigens direkt vom Migrations-Lobbyverein ‚Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration‘, nachdem sie Merkel in Sachen Grenzöffnung juristische Absolution erteilt hatte.
    Alles Dinge, die Deutschlands Edelfedern in ihrer Redaktionsstuben nicht weiter interessieren.
    Hinweis: Bei der Entscheidung des Jahre 2014 ging es um die 3-Prozent-Hürde bei Europawahlen und das BVerfG reibt sich in der Regel am EuGH nicht am EGMR …

  27. Im letzten Jahrtausend wurden die Richter, wie ich las, ausschließlich von erfahrenen Richtern aus dem hohen Richteramt oder von den Lehrstühlen berufen. Erst unter Merkel stellte man fest, dass das GG auch die tw. Besetzung mit Politikern zuließ, die über die Richterbefugnis verfügen. Damit begann der Niedergang des Gerichtes.
    Dazu gehört für mich auch der hier positiv erwähnte Herr Voßkuhle. In einem Interview des Cicero (Foyergespräch) sprach er davon, dass das Gericht die Gesetze des GG „zeitgemäß auslege“, wie würden es die Ersteller des GG heute schreiben.
    Gesetze sind in der Regel sehr weit gefasst, lassen viel Spielraum zu. Da sollten die Gesetze angewandt werden. Wer sie „auslegt“, der übernimmt gleichzeitig einen Teil der Legislative.
    Mit dem „Klimaurteil“ des BVerfG. ist sogar der Wille des Souveräns ausgeschaltet, die Demokratie quasi abgeschafft. Was kann eine Partei da noch in der Energiepolitik entscheiden, ohne vom BVerfG. zurückgepfiffen zu werden. Wer ist Schuld, wenn die Maßgaben des Gerichtes zu Armut, Hunger und Not im Lande führen, wer kann dieses Urteil dann revidieren?

  28. Warum nur fällt mir der historische Begriff der „Gleichschaltung“ gerade ein? Bestimmt nur eine Folge meines Alkoholkonsums von gestern. Ach so, war ja nur Wasser gestern. Oder vielleicht habe ich auch nur zu viel historische Romane gelesen in letzter Zeit? Aber „Der Untertan“ von Heinrich Mann spielt ja in der Monarchie, oder? Hm.
    Habe gleich auf der völlig neutralen, objektiven, unbestechlichen, vorurteilsfreien, total unpolitischen Plattform unserer Zeit nachgesehen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung
    Jetzt bin ich wieder beruhigt. Die heutige Bundesrepublik ist offenbar so gut wie nicht von einer Gleichschaltung betroffen. Gott sei Dank, nicht dass ich mein Kreuz bei der nächsten Wahl noch an der falschen Stelle mache.

  29. Auch bei der Besetzung der Gerichte braucht Deutschland einen Neuanfang. Ist mit den Altparteien aber nicht zu machen. Es sind bestimmt Tausende Veränderungen nötig, um Deutschland wieder vom Kopf auf die Füße stellen zu können. Keine einzige davon wird von den Altparteien umgesetzt werden. Das sind Tausende von Gründen, die AfD zu wählen.

    • Das stimmt.Die AfD möchte mehr Bürgerwillen bei wichtigen Entscheidungen.Dann könnte es auch wesentlich schneller gehen.Nehmen Sie beispielsweise „Opferschutz vor Täterschutz“. Die Bürger werden aufwachen und sagen: Wir wollen keine Kameras in der Fußgängerzone. Wir wollen erst gar keine Risikopatienten im öffentlichen Raum.

      • Erweckung überlasse ich der Religion. Ich bin eher Gärtner. Also aussäen und dafür arbeiten, dass die Saat aufgeht.

  30. Früher waren die Urteile dieses Gerichts ein Pfund, Lehrbuchwissen. Heute schimmert durch jedes Urteil die richtige Haltung mit durch. Da ist viel dran.

  31. Ja, und die CDU, Medien und Wähler haben es durchgewunken. Unsere Industrie sieht nun, ihr stillschweigen hat einen Preis „Germany deindustrialising“ in ausländischen Medien nun zu hören. Einige sagen den Kollaps für die nächsten Jahre voraus.
    Stunde Null winkt wieder

  32. „Weiter betonte der Staatssekretär, dass es eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Justiz überhaupt sei, den Hoheitsträgern für ihre großen politischen Aufgaben den Rücken frei zu halten und diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg erschwerten oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen. Die Leitung einer Behörde wie der Staatsanwaltschaft erfordere deshalb ganze Persönlichkeiten.“
    Das ist das Staatsverständnis vom 26. Januar 1944
    Welches Staatsverständnis haben wir heute ?
    Ist es (auch) heute eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Justiz und des Verfassungsschutzes überhaupt, den Hoheitsträgern für ihre großen politischen Aufgaben den Rücken frei zu halten und diejenigen Elemente, die der Klimakirche und der Energiewende ins Nichts ihren Weg erschwerten oder sich ihnen entgegenstellen wollen, zu beseitigen ?
    Dann hätten sich die heute Regierenden aber verdammt ungeeignete Vorbilder ausgesucht. Allerdings Vorbilder mit starkem Vernichtungswillen und hoher Vernichtungskraft.
    „Georgina“ Kellermann hat ja die Langfriststrategie von ARD und ZDF schon offenbart. Die Demokratie muss mit undemokratischen Mitteln verteidigt werden, weil sie es wert ist.Das ist doch eine interessante Aussage zum Staatsverständnis des Jahres 2023 mitten aus der „Szene“.

  33. Peter Müller scheint okay zu sein, aber ich weiß zu wenig über seine Entscheidungen als Verfassungsrichter, da er mir als Richter nicht besonders aufgefallen ist. Mir scheint jedoch, dass unsere „Latte“ sowieso schon sehr weit unten hängt, Limbo könnte man damit nicht mehr tanzen.
    Und was den demokratischen Rechtsstaat angeht:
    Der ist sowieso so gut wie nicht mehr vorhanden. Da sollten wir uns nichts mehr vormachen. Das Rechtswesen ist längst genauso korrumpiert worden, wie die meisten Mitglieder der Altparteien.
    In einem ordentlichen Rechtsstaat hätte sich merkel längst verantworten müssen, als von einem Lakaien den Bundesverdienstorden zu bekommen. So entwertet man Auszeichnungen bis zur Unkenntlichkeit.

  34. Je länger ein Politiker wie Merkel an der Macht bleibt, desto größer die Veränderungen. Ich denke außer der absoluten Ausnahmen (Krieg usw) darf das nicht passieren. Die Begrenzung der Amtszeit scheint notwendig zu sein.

  35. Da kann es einen nur schütteln, wenn man den Text gelesen hat.
    Es kann doch nicht angehen, dass in wirklich wichtigen Dingen „Deutschland“ das Schicksal aller Deutschen an nur einem Mann hängt. Da ist doch was in dem gesamten System faul.
    Oder wie kann es angehen, dass die Kontrolle über Deutschland völlig aus der Hand und aus dem Verstand fast aller Politiker gelöscht wird, sobald der Name „EU “ fällt

  36. Es gibt keine unabhängigen Gericht mehr. Die Gerichte biedern sich geradezu der Politik an. Und funktioniert ein Richter mal nicht so, wie die Regierung es möchte, wird er entfernt und ein „treuer“ Parteisoldat installiert. Drahtzieher war hier Merkel, die unser Land in eine demokratische Kriese gestürzt hat. Aber was will man erwarten, wenn man die Vita Merkels kennt. Sie hat genau das von Kindesbeinen an gelernt. Die späte Rache Honeckers!

  37. Der Marsch der Parteien durch die Institutionen trifft auch das Bundesverfassungsgericht.
    81 Millionen Deutsche haben kein Parteibuch. Sie haben bei der Bestellung der Verfassungsrichter nichts zu melden. Die Parteien regeln das für sie. Die Direktwahl der Verfassungsrichter durch das Volk – unabhängig von den grenzenlos machthungrigen Parteien – wäre eine Maßnahme, um dem entgegenzuwirken. So werden die Richter die dem Volk und der Verfassung verpflichtet sind unabhängiger von den Parteien.
    Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und viele Institutionen zu ihren Vorfeldorganisationen gemacht.

  38. So sieht`s aus, wenn eine Planwirtschaft eingeführt werden soll.
    Über Jahrzehnte waren unsere obersten Gerichte Instanzen. Und konnten auch mal Gegenwind aushalten. Für mich stellt sich die Frage, wie man die Speichellecker, die in hohe Positionen gekommen sind, wieder los wird.

  39. „Für manche Bürger ist das Vertrauen in dieses zweitwichtigste Gericht in Deutschland erschüttert.“ Nicht nur für manche Bürger! Aber by the way, wer soll denn das wichtigste Gericht sein?

      • So sollte es sein, aber die Parteien mit ihren Politiker schleifen seit Jahren das Gesetz zu ihren Gunsten und für ihre Ideologie und das Bundesverfassungsgericht macht mit.

      • ??

      • Hm. BGH wichtiger als Bundesverfassungsgericht ? Ist so systematisch nicht vorgesehen. Auch die Urteile des BGH unterliegen der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, umgekehrt nicht.
        Darüber thronen dann noch der EUGH und für Private auch der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg.

      • Ist so in der offiziellen Nomenklatura. Die E-Organisationen sind für mich keine Gerichte, da sie als nur Regierungsvereinbarungen keine rechtliche Legitimation haben (wie die UNO).

      • Genau DA liegt der Hase im berühmten Pfeffer!

      • Kann der Bundesgerichtshof die Urteile des BVerfG. revidieren? Ich dachte immer, dass sei umgekehrt.

      • Ich sehe das auch so. Die Verfassung steht über den Gesetzen, die verfassungskonform sein sollten. Die Gesetze konkretisieren das Grundgesetz. Der Hüter der Verfassung ist bzw. sollte das BVerfG und die höchste Instanz über die Einhaltung von Gesetzen, das ist der BGH.

      • „Urteile des BGH können per se nie Gesetzeskraft erlangen“ – ja, deshalb habe ich das auch nicht behauptet.

  40. Glasklare abolut zutreffende Analyse. Kann ich so unterschreiben.

  41. Unsere Parteibuchrichter am BVerfG sind dem Zeitgeist verpflichtet. Der schlägt jeden Artikel unseres Grundgesetzes um Längen. Diese Herrschaften wollen der links-grünen Gesinnungsblase dienen und nicht dem deutschen Volk als Souverän des Grundgesetzes. Die guten Juristen, die für gewöhnlich auch sonst von beschränktem Verstande sind, fühlen sich der Rettung der Welt und den Grundrechten noch nicht geborener Bürger verpflichtet. Was bedeuten dagegen schon die Grundrechte der jetzt Lebenden? Die absurden Begründungen, die diese einstmals renommierte Institution für ihre zum Teil haarsträubenden Entscheidungen ins Feld führt, lassen einen gelegentlich an der Zurechnungsfähigkeit der Richter zweifeln, die sich nur noch als Erfüllungsgehilfen einer übergeschnappten Bundesregierung betätigen. Dieses Gericht hat seinen einstmals guten Ruf unwiederbringlich verspielt. Ein einzelner Richter wie Peter Müller kann daran nichts ändern. Ihm haftet das Odium des aus der Politik direkt auf den Richtersessel gewechselten parteiischen Vertreters der politischen Klasse an, die sich diesen Staat zur Beute gemacht hat. Man legt in unserem Land keinen Wert mehr auf die Einhaltung formaler Bedingungen. Alles wird für die Karrieristen (siehe Harbarth) passend gemacht und damit geht die Glaubwürdigkeit verloren.

  42. „Beherrsche die Münze und die staatliche Gerichtsbarkeit; den Rest mag der Pöbel haben.“

    Welche historische Person sagte es?

    • Keine Ahnung wer das sagte …
      Aber genauso ist es.
      Mein Göööte: Am Gelde hängt … 😉 😉 😉

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