Das Bundesverfassungsgericht hat die „absolute Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung als verfassungswidrig eingestuft. Damit war auch die letzte Erhöhung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verfassungswidrig.
Hintergrund: 1994 hatte der Bundestag das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte „absolute Obergrenze“) auf damals 230 Millionen Deutsche Mark festgesetzt. In den Folgejahren wurde die Obergrenze immer wieder erhöht. Seit dem Jahr 2013 richtete sich die Erhöhung nach einem Preisindex.
Im Jahr 2018 bezifferte sich die Preisobergrenze schließlich auf 165 Millionen Euro. Die damals amtierende Große Koalition änderte jedoch das Parteiengesetz und hob die Grenze für das Jahr 2019 auf die Rekordsumme von 190 Millionen Euro an. CDU/CSU und SPD begründeten die Aufstockung mit neuen Herausforderungen im Internet, wie etwa Hackern, Fake News und Datenschutz.
Bereits damals sorgte der Vorstoß vonseiten sämtlicher Oppositionsparteien für Kritik. 216 Mitglieder der Fraktionen der FDP, Grünen und Linkspartei wendeten sich mit einem Normenkontrollantrag an Karlsruhe. Die Parteien fürchteten den Eindruck der Selbstbedienung. Das heute verkündete Urteil gibt ihnen Recht.
Das Bundesverfassungsgericht ließ dabei mehrere Überlegungen in das Urteil einfließen. Bereits das Zustandekommen des Beschlusses werfe Fragen auf. Der Deutsche Bundestag habe den am 5. Juni 2018 verteilten Entwurf bereits am 15. Juni 2018 in dritter Lesung beschlossen. „Sachgründe für die besonders beschleunigte Beratung des Entwurfs sind weder vorgetragen noch ersichtlich“, erklärte das Gericht.
Abseits vom Zustandekommen des Gesetzes verfehle jedoch bereits das Gesetz als solches die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die staatliche Parteienfinanzierung. Der Staat sei an den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien gebunden. Eine zu hohe staatliche Finanzierung der Parteien würde dazu führen, dass diese „der Notwendigkeit enthoben werden, sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder sowie ihnen nahestehende Bürgerinnen und Bürger zu bemühen, und sie damit Gefahr laufen, ihre gesellschaftliche Verwurzelung zu verlieren“.
Das Gericht kam zum Schluss, dass CDU/CSU und SPD ihren Finanzierungsbedarf aufgrund der Digitalisierung unzureichend dargelegt hätten, um eine solche Anhebung zu legitimieren. Zudem hätten sie mögliche Einsparpotenziale mithilfe der Digitalisierung ausgeblendet. Die Verfassungsrichter erklärten damit das gesamte Gesetz von 2018 für nichtig – und damit auch die damalige Anhebung um 25 Millionen Euro.
Die AfD hatte einen gesonderten Antrag gestellt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu wird noch heute erwartet.
Da ist wohl eine Umbesetzung im VG erforderlich.
Bitte die Parteifinanzierung reformieren: Pro wahlberechtigtem Bürger gibt es eine bestimmte Summe die, gemäß der erzielten Prozente unter den Parteien aufgeteilt wird. Sinkt die Wahlbeteiligung, gibt es weniger Geld aufzuteilen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem GEZ- und anderen Skandalurteilen jegliche Legitimität verloren. Dass es seit 2018 die Selbstbedienung durch die Parteien zulässt, um diese dann (vermutlich folgenlos) 5 Jahre (!) später zu „kassieren“, spricht eine deutliche Sprache für ein politisches Gericht. Wenn dieses „zum Schluss [kam], dass CDU/CSU und SPD ihren Finanzierungsbedarf aufgrund der Digitalisierung unzureichend dargelegt hätten“, dann erkenne ich darin eine Aufforderung an die Parteien, es eben besser zu erklären. Das erinnert ein bisschen an Berufspolitiker, die das Volk für dumm halten und sich öffentlich vorwerfen, Politik zum Schaden des Volkes eben nicht besser erklärt zu haben. Wie unabhängig das BVerfG ist, zeigt sich im Übrigen in der Person Peter Müllers: Ein ehemaliger CDU-Abgeordneter (Parteisoldat und Legislative) und CDU-Ministerpräsident (Exekutive) ist jetzt Bundesverfassungsrichter (Judikative)… von Gewaltenteilung keine Spur ?
Muss das unrechtmäßig erhaltene Geld nun zurück gezahlt werden ?
Die Parteien schulden dieses Geld jedenfalls.
Eine Verschonung von der Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Geldern der Parteien, kann der Bundestag beschließen,
also die Parteien können beschließen, dass die Parteien nichts zurück zahlen müssen.
Toller Rechtstaat 😉
Der Parteienstaat der Selbstbedienung-Parteien, hat 2 Ohrfeigen erhalten.
Das Urteil ist aber auch ein Beleg dafür, dass die „freiheitliche Grundordnung“ noch nicht bis zu Ende funktionsfähig ist.
Das Problem: Es fehlt bis heute ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Modell, wie ein Staat ohne Parteien funktionern kann und soll.
Selbts Philosophen und Politologen haben sich noch nie mit der Idee befasst.
Die fundamentale Krise der Verfassungsmäßigkeit dieses Staates wird immer größer. Auch dieses Urteil hat sie nicht behoben, sondern deutlich auf deren Existenz hingewiesen.
Die Parteienfinanzierung war dazu gedacht, den Einfluss des schöden Mammon zu beschneiden, um „Amigo“ Einfluß durch Bestechung und Korruption zu verhindern.
Würden die Parteien ausschließlich privat finanziert, dann würden diejenigen die Politik und somit die Gesetze bestimmen, diejenigen welche das Geld dazu haben.
Die SPD, Kühnert, Klingbeil, u.a., haben das Urteil nicht verstanden, weil sie dazu geistig unfähig sind. Sie wollen nun mit einer „Allparteien-Koalition“, das Urteil des BverfG zunichte machen.
1.) „Der Staat sei an den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien gebunden“
Heißt, Parteien sind Privatorganisationen die es nicht geben muss, aber geben darf.
2.) Eine zu hohe staatliche Finanzierung der Parteien würde dazu führen, dass diese „der Notwendigkeit enthoben werden, sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder sowie ihnen nahestehende Bürgerinnen und Bürger zu bemühen, und sie damit Gefahr laufen, ihre gesellschaftliche Verwurzelung zu verlieren“.
Woher leitet das BverfG diese Notwendigkeit ab ?
Ich denke das ist für politiker normal das man wenn man kann nimmt was geht außer man ist gerade der politsische gegner der am wenigsten abbekommt. So müßten die DieLinke und AfD auf 50% ihrer diäten als MdB verzichten denn sie prangern ja unser ungerechtet system an. Jo und die diäten sind so eine ungerechte sache wo man sich nach und nach genommen hat was geht. So bringen zb 4 jahre als MdB so viel pension/rente wie wenn der arbeiter 40 jahre schuften geht. Die spitze des eisberges ist für mich der ehrensold des bundespräsidenten. So wird uns herr wulff CDU für nicht mal 2 jahre im amt um die 10 millionen euro kosten wenn er denn normal alt wird. Und das fürs nichts tun! Da komme ich als normaler bürger der via steuern das alles mitzahlt nicht mehr wirklich mit.
Peanuts im Vergleich zu dem Steuergeld, welches die Regierung für ihnen nahestehende Vorfeldorganisationen und „N“GOs ausgibt. Den ÖRR kann man da auch dazu zählen.
Es war der 2. Senat. Klar, wenn das der erste unter Harbarth gewesen wäre, dann würde das Urteil anders aussehen.
OK, das ist eine erfreuliche Nachricht. Aber was heißt das in Konsequenz? Wird dann zeitanteilig zurückgezahlt?
Eigentlich müsste jetzt jeder Steuerzahler eine Rückzahlung erhalten. Aber ich bin mir sicher, dass ein solcher Schritt mit den Begründungen über erhebliche Aufwandskosten und massivem Personalmangel abgelehnt wird.
Beide Begründungen sind im Verwaltungsrecht unzulässig. Werden aber immer angebracht, weil der „dumme Bürger“ das sowieso nicht weiß.
Der Fisch stinkt vom Kopf. Seit der Ära Merkel wurden diese „Begründungen“ immer mehr angebracht. Und kommen jetzt dieser Hampelregierung entgegen. Das Geeiere unseres BundesOlafs bzgl der Panzer spricht Bände. Keine klare Entscheidung. Ein Trauerspiel. Ob für oder dagegen. Klare Stellungnahme und Aussage. Fertig.
Parteien dürften gar nicht vom Staat finanziert werden. Punkt. Das ist ein großes Reformhindernis. Parteien, die sich finanziell übernehmen, müssen genauso verschwinden können wie Marktteilnehmer, die sich verkalkulieren…
Gut so. Aber den gleichen Maßstab wünsche ich mir in Bezug auf den ÖRR, da ist das Gericht deutlich großzügiger – leider.
Das sind ja fast schon Peanuts, über das hier geschrieben wird. Der Elefant im Raum sind doch die
staatlichenvon den Steuerzahlern gezahlten Zuwendungen an die sogenannten „parteinahen“ Stiftungen. Die betrugen 2020 insgesamt 628 Mio €, erwartete Zuwendungen in 2021 waren 717 Mio €, nur Bundeszuwendungen. Bundesländer und EU gehen extra (sind aber eher vernachlässigbar).Im einzelnen (2020)
CDU 186,40 M€
SPD 166,46 M€
FDP 64,53 M€
CSU 56,66 M€
Grüne 73,30 M€
Die Linke 80,30 M€
AfD 0,00 M€
Die AfD verhält sich etwas unprofessionell. Entweder sollten sie gegen die verdeckte Parteienfinanzierung klagen oder ihren Anteil einfordern. Inwieweit dies in unserem sogenannten Rechtsstaat möglich ist, das wiederum ist eine andere Frage.
Quellen: Jahresberichte der Parteistiftungen
Interessanter Nebenfund: Im Jahresbericht 2021 der Grünen ist von Klimarassismus die Rede. Das Wort kenn ich noch nicht, wahrscheinlich waren die Zuwendungen noch nicht hoch genug, um das zu promoten. Warten wirs ab.
Wetten das 99,999 % der Deutschen der Unterschied zwischen Ersten, – und Zweiten Senat nicht geläufig ist? Also von Grundrechtsfragen und Staatsorganisationsrechtsfragen. Auch da hat die politische Bildung versagt, wie in so Vielem.
Laut „Experten“ müssen die Parteien die zu Unrecht bezogenen Gelder „nicht zwingend zurückzahlen“.
Die Entscheidung darüber obliege der „Bundestagsverwaltung“.
Alles klar ! Diese Verfahrensweise muss man sich als Normalo zur eigenen Verwendung mal merken.
Wer wohl nun die Rückzahlungen finanziert? Die Parteien sind doch pleite. Die Mitgliederzahlen gehen zurück, wie die Spenden. Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zur Vernunft gekommen sein und seinen originären Aufgaben nachkommen? Hat man eingesehen, dass man dieses rot/grüne Schiff besser verlässt, bevor es einen mit in den Abgrund reißt? Fragen über Fragen.
Na gugge an. War das Harbarth im Urlaub oder woher kommt dieser Ausrutscher zurück in die Verfassungsmäßigkeit plötzlich?
Hab‘ ich mir schon bei der Überschrift gedacht.
Aber kein Problem: ich bin mir sicher, es wird bereits daran gearbeitet, auch den 2. Senat auf Linie zu bringen.
Wetten, dass …?
der ganze Parteienklamauk ist völlig überfinanziert, ineffizient und überflüssig. Da treiben sich zu viele herum die im Leben wenig bis nichts zustande gebracht haben. Es fehlt in diesem Bereich jeglicher Qualifikationsnachweis. Das kann auf Dauer so nicht bleiben. Wo wären diese ganzen Figuren wie Lang, Nouripour, Esken, Künath, Roth, KGE u.a.m. in der freien Wirtschaft Über Postdienste oder Schrankenwärter wären die mit Sicherheit nicht hinausgekommen. Damit habe ich nichts über diese wichtigen Jobs in Unternehmen gesagt.
„Die Parteien fürchteten den Eindruck der Selbstbedienung.“
Ich bin überzeugt, daß FDP und GRÜNE heute nicht mehr dagegen klagen würden.
Die Spezies der Wendehälse hat sich auch dorthin ausgebreitet.
Jeder Kaninchenzüchterverein ist gehalten, sich aus Mitgliederbeiträgen und evtl. Spenden SELBST zu finanzieren.
Was ist eine Partei Anderes, als ein Verein?
KEINERLEI Steuergelder für Parteien!. Punkt!
Wie sollten dann Leute wie Roth, KGE u.a.m. ihre fetten, übertdimensisonierten Pensionen finanzieren. Mit ihren eigenen Fähigkeiten wäre dies schlecht möglich. Dazu braucht es schon den Steuerzahler den man in die Tasche greifen kann ohne dass er sich dagegen wehren kann. Als diese Leute merkten welche Leistungsanforderungen in der freien Wirtschaft gefordert wurden haben sie sich schnell vom Acker gemacht. Redner ansagen und Redezeiten überwachen, dazu braucht man kein Studium oder andere Qualifikationen. Das alles geht auch ohne. Trotzdem gibt es jede Menge Kohle dafür vom Steuerzahler. Geht auch ohne, vom Steuerzahler immer wieder geforderter Weiterbildung oder jährlichem Qualifikationsnachweis. Diese Leute haben sich ein Paradies geschaffen welches sie nach Belieben pekuniär erweitern und/oder aufstocken. So etwas gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Schon gar nicht ohne Qualifikation.
Ein Alibi Urteil , das keine Auswirkungen hat . Karlsruhe zeigt wohl damit , dass es noch da ist. Die wichtigen Sachen liegen im Stapel von Harbarth“s Schreibtisch gaaaaanz unten .
25 Millionen , Peanuts . Der gesamte Bundestag verschlingt über E I N E
Milliarde im Jahr .
Genau! Hier wird dem Volk nur ein unabhängiges Verfassungsgericht vorgegaukelt!
Und welchen Betrag wirft der „Bundestag“ für Nonsens und Ideologie jährlich zum Fenster hinaus?
Was ist los? Eine Entscheidung gegen unsere Parteien Selbstbediener. Hatte Habarth seinen freien Tag?