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„Wahl muss rückgängig gemacht werden“

Bundesverfassungsgericht: Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt

von Redaktion

15.06.2022

| Lesedauer: < 1 Minuten
Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Merkel Rechte der AfD verletzt. Das stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest.

Mit ihren Äußerungen im Nachgang der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Rechte der Alternative für Deutschland (AfD) verletzt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verkündeten heute Morgen in Karlsruhe ihr Urteil zu einer entsprechenden Klage der AfD. Die Partei hatte sowohl gegen Merkel als auch gegen die Bundesregierung geklagt.

Nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Februar 2020 im thüringischen Landtag auch mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, verkündete Merkel während eines Staatsbesuchs aus dem fernen Südafrika: Die Wahl sei „unverzeihlich“ und müsse „rückgängig gemacht“ werden. Damit hat die damalige Kanzlerin ihre Neutralitätspflicht verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter im nun verkündeten Urteil. Die Sätze der Kanzlerin waren rechtswidrig.

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119 Kommentare

  1. Diese Entscheidung kommt viel zu spät und hat deshalb auch keine nennenswerte Wirkung. Und auch wenn das Urteil richtig ist, gewinnt das Gericht weiterhin keinen Millimeter Vertrauen zurück. Dafür wiegen die krassen Fehlentscheidungen des ersten Senats viel zu schwer. Interessanter ist da das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur „Impfpflicht für Soldaten“. Das BVerwG macht sich immerhin die Mühe und verhandelt auch mündlich. Verfahrensgegenständlich ist das Gericht auch nicht an den „Murks“ aus Karlsruhe gebunden. Es wäre eine grandiose Überraschung, wenn das Gericht mit dem Finger auf den Tisch pocht und den gegenwärtigen Kenntnisstand zu Covid 19 und den sog. „Corona-Maßnahmen“ berücksichtigt. Denn danach gibt es nur 2 wesentliche Feststellungen, die ich auch hier schon sehr früh vertreten habe (Achtung Meinung!):

    1. SARS-CoV-2 ist ein weiteres von mehr als 200 Viren, die Atemwegserkrankungen hervorrufen, ohne die durch diesen Krankheitskomplex übliche Sterblichkeit auf Bevölkerungsebene in irgendeiner messbaren Weise zu verändern. Dazu passt auch, dass weder die Häufigkeit schwerer, akuter Atemwegserkrankungen, noch die Krankenhausbelegung, noch die Intensivbettenbelegung im Jahr 2020 über die saisonal üblichen Schwankungen hinaus auffällig waren. Wenn überhaupt, lagen die Werte unterhalb derer der Vorjahre.
    2. Die „Impfstoffe“ sind reines Gift und von „Nebenwirkungen” der Impfung zu sprechen ist nur eine Verharmlosung. Denn die Giftigkeit ist die Hauptwirkung der „Impfstoffe”, ihre alleinige Wirkung. Denn diese schützen nicht vor einer Lungenentzündung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sondern schaden einfach nur, weil das SARS-CoV-2-SPIKE-Protein, für das die „Impfstoffe” kodieren, ein Toxin ist. All dies kann den offiziellen wissenschaftlichen Publikationen Pfizers entnommen werden, wie ein kanadischer Ärzteverbund sehr klar gezeigt hat.

    Wer also, wie Karl Lauterbach oder gerade eben der sogenannte Expertenrat in seiner elften, wahrhaft dystopischen Stellungnahme, angesichts der bisherigen Ergebnisse immer noch behauptet, dass man Maßnahmen und Impfungen unbedingt fortführen und am besten noch forcieren und verschärfen müsse, gehört daher nicht in ein öffentliches Amt, sondern vor ein ordentliches und unabhängiges Gericht. Und das gilt im Prinzip für alle „Maßnahmen- und Impfbefürworter” die mit geradezu atemberaubender Menschenfeindlichkeit immer noch und immer wieder die Fortführung und möglichst Verschärfung der längst auf ganzer Linie gescheiterten und tödlichen „deutschen Corona-Politik“ fordern.

  2. Und, was hat das für Konsequenzen? Null!! Das Urteil kam sehr spät, um nicht zu sagen zu spät. Frau Merkel ist längst außer Dienst und offensichtlich nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen wird es hier im politischen Raum natürlich nicht geben. Warum das Urteil erst so spät kam, muß für den Außenstehenden offen bleiben. Würdigt man aber den Vorlauf entsprechend, könnte das für den einen oder anderen schon Anlass zum Nachdenken geben. Die Handhabung und der Verlauf dieser Angelegenheit dürfte für künftiges Politikhandeln nicht unbedeutend sein.

  3. Der Ältestenrat des Bundestages muss Merkel jetzt das Büro streichen!
    Kann ja aus dem SED-Vermögen gerne finanziert werden!

  4. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte mehr als nur eine gleichsam rückwirkende Symbolkraft entfalten: Die an Wahlbetrug grenzenden Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin dürften im Lichte dieser Entscheidung nicht mehr lange folgenlos bleiben.

  5. Hat ja auch lange genug gedauert, so daß man das wegen Folgenlosigkeit auch gleich wieder ad acta legen kann. Die Rechtswidrigkeit muß ja so offensichtlich gewesen sein, daß selbst dieses Gericht keine skurril-kreativen Auslegungen im gegenteiligen Sinne entwickeln konnte… In den Verfassungsschutzbericht wird es Merkel aber wohl leider doch nicht schaffen. Oder ist das nicht ein schönes Beispiel für verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates gewesen? Hmmm….

  6. Ja, ja, in China fällt ein Reissack um und die Karawane zieht weiter!
    In einem Rechtsstaat. nicht Linksstaat, müsste jetzt ein Staatsanwalt den Ar… in der Hose haben und ein Ermittlungsverfahren wegen diverse Delikte gegen IM Erika eröffnen… aber … Staatsanwälte sind Weisungsgebunden, von ins Amt geputschte Personen mit Parteiausweisen in der Tasche. Da wird leider nichts passieren und für eine Revolution gibt es keine Kinder, welche später einmal verraten werden könnten. Schlaf Michel, schlaf!

  7. Wirklich niedlich! Merkel hatte ja aus Afrika ihren Senf dazugegeben.
    Aber alle sind ihr gefolgt, eilig gesprungen, ihr gehorsamst den tiefen Bückling zu machen. Alle, auch Herr Lindner mit seiner Fürchterlich Degenerierten Partei.
    Das war meiner Meinung nach der eigentliche Skandal.

    • Auch wenn das Urteil – formal korrekt – eine Verletzung der Rechte der AfD feststellt, ist der tatsächliche Schaden, der verursacht wurde, nämlich die Verächtlichmachung der Demokratie, die hier offen vorgetragen wurde von Repräsentanten des Staates, die diese eigentlich schützen sollten, der wesentliche Skandal – und dazu noch die Tatsache, dass das in der öffentlichen Meinungsbildung außer in Nischenformaten, wie hier bei TE oder der Achse, eigentlich so gut wie nicht vorkam.
      Dass die Partei, die völlig unnötigerweise noch einmal in den Bundestag gewählt wurde und sich jetzt sogar an der Regierung beteiligt (vermutlich ist eine gute Altersversorgung immer noch besser als „schlecht regieren“!), ist in allererster Linie dermaßen peinlich, dass ich mittlerweile sogar für FDP-Wähler Verachtung entwicklen könnte, obwohl ich die selber früher durchaus auch schon mal mit gewählt hatte…
      Der wirkliche Skandal ist, dass die Demokratie mit Füßen getreten wurde und es interessiert keinen… (bis auf uns paar Hanseln hier…)

  8. Die Fehleinschätzung liegt m.E. darin, daß hier eine Ungleichbehandlung der AfD festgestellt wird. Vielmehr ist dadurch klar erwiesen, dass hier eine demokratische Mehrheitsentscheidung und damit der Wählerwille mißachtet wurde. Herr Kemmerich wurde nicht von Parteien gewählt, sondern von der Mehrheit der Abgeordneten. Die Agitation der Bundeskanzlerin richtete sich also de faco nicht gegen eine Partei sondern direkt gegen den Wählerwillen. Und Ihr Aufruf in der Funktion als Chefin der Exekutive, die Wahl rückgängig zu machen, kann durchaus als Anweisung an die ihr unterstellten Behörden interpretiert werden.
    Das Verfassungsgericht billigt ihr hier einen mit einem Bußgeld bewehrten Verstoß gegen das AGG zu, wo eigentlich die Beseitigung einer legitimen Regierung (zu deutsch Staatsstreich) im Raum steht.

  9. Schon etwas seltsam ist, daß das Gericht dem AfD-Antrag voll inhaltlich stattgegeben hat, dann aber die Antragsteller auf den Kosten/Auslagen sitzen läßt?
    Es kommt offenbar doch darauf an, wer zum Abendessen einlädt..
    Man hätte den ganzen Vorgang durchaus auch strafrechtlich behandeln können: Merkels „Rückgängig machen!“-Kommando könnte eine Nötigung des Verfassungsorgans „Landtag des Freistaats Thüringen“ darstellen (=>Straftat, ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe).

  10. Der Beschluss vom 2. Senat des BVG ist bemerkenswert. Kommt aber aus meiner Sicht viel zu spät. Denn Angela Merkel hat das Porzellan i.S. einer demokratischen Rechtskultur auch in dieser Sache schon vor zwei Jahren zerschlagen, damit den Rechtsstaat zusätzlich ausgehöhlt, worunter wir alle heute einmal mehr zu leiden haben. Und ich gehe hierbei davon aus, dass ihr von Anfang an auch dieser eklatante Rechtsbruch bekannt sowie bewusst war.

  11. Das hieß doch, dass der Kommunist sofort zurücktreten muss, da er nur auf Grund des Merkeleingriffs an der Macht ist. Kimmich müsste die Stelle als Ministerpräsident Thüringens antreten. Wie ich den Kommunisten verstanden habe, will der ja keine Neueahlen mehr, da die AfD vor der Tür steht.
    Abtreten Ramelow!

  12. Gut, daß das Bundesverfassungsgericht sich so viel Zeit gelassen hat, mit dieser an sich einfachen Entscheidung. Sonst hätte Fr. Merkel womöglich gar zurücktreten müssen. Das wäre in der Tat unverzeihlich gewesen.
    Das Bundesverfassungsgericht ist in meinen Augen zum Schoßhündchen der Bundesregierung verkommen. Ein Schoßhündchen beißt nicht die Hand, die es hätschelt. Pfui!

  13. Die damaligen Äußerungen der ehemaligen Kanzlerin zur legitimen Wahl des Herrn Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen haben diese Bundesregierung und alle ihre Representanten und besonders das Amt des Bundeskanzlers sowie die Landesregierung des Landes Thüringen in einem massiven, nie vorher gekannten Ausmaß vor den Augen der Bürger und des Auslandes de-legitimiert! Ja, die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland wurde mit diesem illegitimen Eingriff in eine freie und geheime Wahl auf eine drastische Weise beschädigt. Ich bin gespannt, wie der oberste deutsche Verfassungsschützer Haldewang im Verbund mit der Innenminister:In Faeser diesen Schaden für Deutschland angemessen sühnen werden.

  14. Mit diesem Urteil wird IM Erika Merkel nur aufgewertet, denn sie hat tapfer gegen die „Nazis“ gekämpft. Dieses Land ist ein Witz und eine Farce. Wieder hat Göttin Merkel alles richtig gemacht.

  15. Soweit ich das Urteil und den Sinn einer Verfassungsklage verstehe, hat Frau Merkel vor Allem die demokratischen Rechte aller Deutschen verletzt und gegen das Grundgesetz gehandelt! Dass die AfD direkt betroffen war ist allenfalls zweitrangig!

  16. Geschah der Spruch nicht in Karlsruhe? Dann ist das doch lediglich ein lokales Ereignis. Es reicht, wenn die Badischen Neuesten Nachrichten darüber berichten. In ihrem Lokalteil.

  17. Nach 2 Jahre erst ein Urteil, welches dann ja auch keine Konsequenzen nach sich zieht, ist eine Steilvorlage für Politik und andere dahingehen, wie es geht. Also stellen wir uns darauf ein.

  18. Harbarth wollte sicherlich mit dem Urteil nur seine Unabhängigkeit demonstrieren, nachdem er nach den letzten Urteilen in der Kritik stand. Wie man sehen konnte ist das BVerfG bei manchen Klagen innerhalb weniger Wochen zu einem Urteilsspruch in der Lage. Bei Merkel, die man ja jetzt offiziell als Rechtsbrecherin bezeichnen kann, hat man sich Zeit gelassen und ihr vorher noch einen medienwirksamen Auftritt zugestanden. Ich erinnere mich noch zu gut, wie sie in Südafrika ihr Statement abhielt. Die MSM nahmen kaum Notiz davon, was beschämend war und zeigt was dort für eine Klientel in den Redaktionen sitzt. So konnte Merkel in Ruhe Lindner anrufen und ihn in die Spur nach Thüringen schicken. Wie verächtlich muss man Demokratie finden und wie sicher muss sich diese Frau ihrer Sache gewesen sein. Genau wie früher im Osten der Republik. Ich hoffe, Putin kramt mal die Stasiakte von Merkel raus. Jetzt braucht er sie ja nicht mehr.

  19. Beinahe genauso schlimm wie das Verhalten und die Äußerungen der Bundeskanzlerin (i.R.) war und ist das Schweigen der Medien, allen voran des ÖRR. Das Resultat ist, daß manche Leute, wenn sie überhaupt davon wissen (Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten 2020), mit den Achseln zuckend sagen: „Is‘ doch nur die AfD.“ Ja! Nee!

    • Ja, auf manchen Nachrichtenseiten im www sucht man vergeblich nach dieser Meldung. Ist nicht weiter wichtig, passt nicht ins Bild, also ist verschweigen das Mittel der Wahl.

    • Also heute war in Radiosendern DLF/DLF Kultur der Entscheid DAS Thema.

  20. Das Fazit aus diesem Urteil wird für Amtsträger nur bedeuten, vor Äußerungen darauf hinzuweisen, dass man sich als Privatperson äußert. Weitere Konsequenzen werden hier nicht gezogen.

  21. „Mit ihren Äußerungen im Nachgang der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Rechte der Alternative für Deutschland (AfD) verletzt.“

    Ja und? Jetz isser doch weg! Mission accomplished.

  22. Konsequenzen? Keine! Verschleppen, Verzögern, Relativieren. Gerechtigkeit verpufft im Universum!

  23. Herr Haldenwang: Übernehmen Sie! Delegitimierung des Staates – unverzeihlich, sofort rückgängig zu machen!

  24. Die erste Kanzlerin in Deutschland, der vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt wird, dass sie undemokratisch und damit gesetzwidrig gehandelt hat.
    Chapeau an deren devote Klatschhasen-Clique in der CDU – das hat bis jetzt auch kein Kanzler hinbekommen !

    • Leider wird das niemanden jucken, da man schwerlich Konsequenzen durchsetzen kann. Sollte sich eine ähnliche Konstellation wie 2020 in Thüringen in einem anderen (oder demselben) Parlament bieten, würden Akteure vielleicht weniger offen handeln, aber sich nicht grundsätzlich demokratisch verhalten, wenn das dann der AfD (oder sonstigen „Parias“) nutzen könnte.
      Zu dem Wahldebakel in Berlin ist es auch so verdächtig ruhig.

  25. Und was ist die Konsequenz? Was bringt ein Schuldspruch ohne Konsequenzen?

  26. Es gab doch kürzlich eine Diskussion wie es mit den Büros der ehemaligen Kanzler weitergehen soll. Ich denke, hier wäre doch eine gute Gelegenheit, den riesigen Apparat, den Merkel sich da gönnt, zu streichen. Wer demokratische Prozesse manipuliert, sollte nicht noch vom Steuerzahler üppige Geschenke erhalten.

  27. Ja, dass war schon klar und dafür brauchte es das Gericht nicht. Was ist jetzt die Konsequenz? Welche Strafe erwartet sie??? Rufmord im Zivilrecht kann recht heftig geahndet werden. Die gerichtliche Feststellung, dass der strafbare Akt erfolgt ist, ist immer der Beginn und schließt mit dem Strafmaß im Urteil. Und wo man gerade dabei ist: Was ist mit der Vorteilnahme durch Lobbys und NGOs, dem anhaltenden Bruch des Grundgesetz 2015 und der ständigen Zuwiderhandlung gegen das deutsche Volk und den Amtseid?

  28. So wie jetzt die Ersten aus der Deckung kommen wird das im Laufe der Zeit öfters geschehen. Wenn erst mal ein weit größerer Teil der Mandatsträger unabhängig von Merkels Rochaden sein wird, werden sich solche Dinge häufen.

  29. Heute erfährt man man nach fast 2 Jahren durch den Richterspruch, dass Kanzlerin Merkel Rechte der AFD verletzt hat.
    Das war’s. Morgen ist der Spruch vergessen und interessiert keinen mehr. Dann verschwindet die AFD in den Medien wieder im Nirwana und wird nur in die Öffentlichkeit gezerrt, wenn negativ über sie berichtet werden kann.

  30. Merkel hat nicht nur die Rechte der AFD verletzt sondern letztendlich die aller Wähler, die das Landesparlament in Thüringen gewählt hatten, sowie die Rechte der Landtagsabgeordneten.
    Das Kemmerich rein formal gesehen „freiwillig“ zurückgetreten ist, ändert nichts an der Tatsache, das die Wahl Kemmerichs de facto von Merkel nicht anerkannt wurde bzw. ignoriert wurde und sie stattdessen Ramelow von Kanzlerinnens Gnaden (ohne Wahl!) zum Ministerpräsident gemacht hat.
    Wer seit diesem Ereignis allen Ernstes noch behauptet, dass die BRD ein demokratischer Rechtsstaat ist, dem ist nicht mehr zu helfen.
    Eigentlich müssten diese Vorgänge international für negative Schlagzeilen sorgen, aber scheinbar kann man sowas gut nach außen abschirmen.

  31. Ja und? Es bleibt ohne irgendwelche Konsequenzen. Eine Randnotiz im ÖR, mehr nicht! Parkt man 5 Minuten falsch, hat man mehr Ärger an den Hacken.

  32. „Merkel hat mit ihren Äußerungen die Rechte der AfD verletzt.“ Das ist arg untertrieben. Merkel hat damit ihre Verachtung für die Demokratie bewiesen. Es ist einfach nur schlimm und zeigt das Versagen der meisten Medien, dass das nicht bereits vor zwei Jahren zu ihrem Rücktritt geführt hat, denn Merkel hat nichts anderes gemacht als eine nach allen demokratischen Regeln abgelaufene Wahl in einem Bundesland, dessen Ergebnis nicht den Maßgaben der Linksgrünen entsprach, „rückgängig“ machen lassen. Und das unter freundlicher Mithilfe von Christian Lindner und der Stoßtruppe der Linksradikalen, der „Zivilgesellschaft“. Wäre so etwas in Ungarn, Polen oder Russland passiert, den Aufschrei in der einzig wahren Demokratie Deutschland kann man sich denken!

  33. Und? Hat das jetzt irgendwelche Konsequenzen?
    Wahrscheinlich nicht.
    Ebenso wie die Betrügereien bei der Wahl in Berlin.
    Auch hier bin ich gespannt, ob eine Konsequenz erfolgen wird.
    Ähnlich wie die ungeheuerlichen Vorfälle mit dem OB von Frankfurt.
    Man hat allmählich das Gefühl, Politiker können machen, was sie wollen, sie müssen nur „durchhalten“!

  34. Merkel hat Unrecht getan. Na und? Konsequenzen?

    Dieses Urteil entspringt der Arroganz der Macht. Jetzt sind sie eben da, jetzt ist das eben so, legal, illegal, sch….egal!

  35. Nicht mal Herr Harbarth funktioniert noch in Deutschland.

  36. Wundert mich eigentlich, den mit der AfD hat das Ganze eigentlich nur zweitrangig zu tun. Nicht die AfD ist hier attackiert worden, sondern FDP und CDU. Aber da man ja sowieso nur das gebückte Laufen dort kennt…

  37. So ein Kasperletheater. Die Sätze der Kanzerlin waren also rechtswidrig. Davon kann sich weder die AfD noch die FDP irgendetwas kaufen. Kemmerich wurde ja nicht abgesetzt, sondern so lange medial bearbeitet dass er freiwillig zurücktrat.

    • Nein, nicht nur medial bearbeitet. Kemmerich und Familie, Frau und Kinder, benötigten aufgrund von Drohungen Polizeischutz!

  38. Der Spruch des BVG war so klar wie überfällig – aber jetzt „…ist sie halt weg“.
    Ups, und wieder hat sie es geschafft, sich mit ihrer Wurstigkeit und der des BVG -das sich offensichtlich mit seinen Werkzeugen um eine zeitnahe Verurteilung drücken kann- um die Verantwortung zu drücken.

  39. Verletzt die Rechte der AfD? Das ist ja wohl ein schlechter Witz! Eine Bundeskanzlerin, die die Rechte anderer verletzt – und das im Amt – hat damit alle ihre verfassungsgemäßen Pflichten verletzt. Schaden vom Amt abwenden? Sie hat nicht Schaden abgewendet sondern zugefügt allein hier nun endlich und fragwürdig lange genug höchstrichterlich bestätigt! Und entstehen soll daraus nun gar nichts? Wo ist denn die richterliche logisch folgende Verfügung, die aus solchem Unrecht entstehende thüringische Landesregierung sofort der Ämter enthebt und eine unverzügliche Neuwahl anordnet? Wo ist die richterliche Verfügung, wer genau und wieviel Schadensersatz er bekommt? Welcher Bundespräsident fordert nun in logischer Konsequenz die Rückgabe aller Privilegien, Titel, Orden und Solde von jemandem, der derart ein der Höhe des Amtes in solcher Art und Weise entsprechendes schweres Verbrechen gegen den demokratischen Rechtsstaat beging? Wir alle lachen über das Urteil und stellen fest, Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen? Ja, wieder einmal – keine nebulös bezeichneten imaginären angeblichen Staatsfeinde, nein, der Staat und seine Vertreter selbst betreiben es mehr oder weniger direkt und indirekt. Ein solches urteil nach Jahren bestehendem Staatsunrecht daraus ist bereits schon wieder Unrecht und eine Delegitimierung des Staates.

  40. Was folgt aus der Rechtsprechung des BVerfG?

    Der Kommunist Ramelow regiert Thüringen als MP ohne Mehrheit im Landtag und wird es auch weiterhin tun, während der demokratisch gewählte frühere MP Kemmerich nicht ins Amt zurückkehrt.

  41. „Die Sätze der Kanzlerin waren rechtswidrig.“

    Und ist dann auch die „korrigierte“ Wahl rechtswidrig?

    • Nein, da Kemmerich freiwillig zurückgetreten ist. Er hätte auf die Wahl bestehen müssen.

  42. Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt

    Als Merkel in vollen Ornat, auf Staatsbesuch, mit Flaggen um sie herum, ihr Urteil abgab, war offensichtlich, dass das nicht in Ordnung ist, und das Urteil konnte in einem Rechtsstaat nicht anders ausfallen.

    An anderer Stelle legt man jedoch Wert darauf, dass „nur fünf von acht“ Richtern das Urteil mittragen. Wie diese zu einer anderen Sichtweise kommen können, ist mir rätselhaft. Möglicherweise haben sie eine politische Bewertung mit einfließen lassen, was aus meiner Sicht nicht ihre Aufgabe ist.

  43. Mag sein, dass sie die Rechte der AfD verletzt hat. So kann man es natürlich sagen. Denn da werden viele Leute denken: „Geschieht der AfD recht! Hurra, Merkel!“
    Deswegen hat man verschwiegen, was das eigentliche Delikt war: Sie hat das Grundgesetz bzw. die Verfassung verletzt!

  44. Naja, für das Drehbuch „Weist die Klage ab!“ hätte Merkel ja nur einen kurzen Telefonanruf tätigen müssen. Und nicht extra Verfassungsrichter zum Abendessen einfliegen. Das ergibt dann ein anderes Drehbuch…

  45. … was ficht das diese Verkörperung von Honeckers Rache an? Ein Land, das die Kontrolle über seine Währung Franzosen und Italienern überlässt, das eine Edelkommunistin 16 Jahre als Bundeskanzlerin agieren lässt, dem es sch…egal ist, wer in seine Sozialsysteme einwandert – so ein Land muss nicht vor der Klimakatastrophe gerettet werden. Um eine andere Edelkommunistin zu zitieren: … und ich freu‘ mich drauf …

  46. Das Urteil hat der ZWEITE Senat gesprochen. Der Erste Senat ist der sogenannte „Harbarth-Senat“.

  47. Wäre Merkel noch im Amt, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen. Aber so, kann man das ja als „abhängiger Richter“ ruhig riskieren. Vielleicht hat ja auch das Essen im Kanzleramt letzten Sommer nicht so gut gemundet? Und Konsequenzen hat Madame ja eh keine zu befürchten.

  48. Merkel konnte im Kampf gegen die AfD den Boden der demokratischen Grundordnung nicht verlassen. Die AfD ist böse und schädlich. Gegen sie darf und muss jedes Mittel ergriffen werden. Das Urteil musste aus formalen Gründen so ergehen, ist aber für das Tagesgeschäft mittlerweile bedeutungslos. Die faktische Wirkung hat Frau Merkels Aktivität längst entfaltet, und die ist auch nicht mehr rückgängig zu machen. Mission accomplished!

  49. Es interessiert Politiker, ob aktiv oder i.R., nur mäßig, ob sie immer im Rahmen von Recht und Gesetzt bleiben.
    Man testet Grenzen und hofft damit durchzukommen und sei es für eine Weile.
    Das ist gängige und schäbige Praxis, siehe auch die Nichtanwendungserlasse, die nie erfolgen, um dem Steuerzahler länger einen im Einzelfall schon verurteilten Vorteil zu lassen.
    In der Kackophonie (absichtlich so geschrieben) der damals Empörten war Merkel ohnehin nur ein Mißton. Da haben sich viele entlarvt.

  50. Eigentlich müsste jetzt die Regierung in Thüringen rückgängig gemacht werden…oder sehe ich das falsch?

  51. Wenn man mal vergleicht wie schäbig Helmut Kohl wegen der läppische Spenden Affäre von der Mainstream-Presse und diversen anderen Personen des Politikbetriebes niedergemacht wurde und wie die Madame aus der Uckermark mit Samt-Handschuhen angefasst wird, bei allem, was sie sich insgesamt -inklusive Rechtsbrüchen – geleistet hat, muss man doch verwundert feststellen, dass Leistung sich nicht mehr lohnt und Merkel wohl einen Frauen -Bonus hat!

    • Frau? Hmm, liegt eher daran, daß diese ***** Deutschland für alle linksgrünen Kuränderungen sturmreif gemacht hat. Das vergisst ihr die mainstreampresse natürlich niemals!

  52. Nach diesem Richterspruch würde in einer westlichen Demokratie , der Ministerpräsident zurück treten und Neuwahlen anstreben . Ramelow hatte die Wahl verloren und blieb aber im Amt , da Frau Merkel , mit CDU/CSU die Wahlt rückgängig machte und der neu gewählte Ministerpräsident Kemmerich FDP , auf Einflussnahme von Lindner FDP , zurück treten musste . Wenn hier nichts in Tühringen passiert , das demokratischen Regeln entspricht , dann brauchen wir Wähler nicht mehr an den kommenden Wahlen teilnehmen .

    • Mit Blick auf die Berliner Wahl, ist Wählen eh hinfällig.

  53. Die AfD hat geklagt. Aber es wurde doch nicht in erster Linie die AfD in ihren Rechten verletzt. Die FDP in Person von Kemmerich hat den Schaden. Wenn es inzwischen wenigstens Neuwahlen gegeben hätte.

  54. Mit dieser „Entscheidung“ tritt Merkel’s Karlsruher tiefrotgruener Brunchkluengel noch ein einmal hoehnisch nach und vertieft Rechtsbruch und Unrecht.
    So etwa wie:“Der Schaden wurde festgestellt, aber der Rest ist Euer Problem. »
    Wird der Abwrackerin jetzt wie Gas-Gerd ihr Rentner-Hofstaat gekuerzt ?
    Wird die Abwrackerin, die -mutmasslich als Folge psyichischer Erkrankung- den freihetlich-demokratischen Rechtsstaat (oder was 2005 davon noch über war) nach dem totalen Versagen aller „checks&balances“ in eine muslimisierte, dystopische, poststalinistische Privat- Tyrannei unter dem Regiment des Irrsinns „transformiert“ hat, nun endlich angeklagt und abgeurteilt und der Rechtsstaat auf diese Weise wenigstens symbolisch rehabilitiert ?
    Nichts von alledem – Merkels Kommissar Harbarth und dessen Genossen machen den Wischinski erteilen kollektiv « carte blancge » zur beliebigen Wiederholung der Putsches von Erfurt – wenn nur die Gesinnung stimmt.

  55. Nachdem nun Merkels Verfehlung festgestellt wurde, darüber hinaus das Versprechen der Linken nach kurzfristigen Neuwahlen nicht eingehalten wurde, müsste doch nun sofort eine Neuwahl angeordnet werden. Alles andere ist undemokratisch, da ohne jede Wirkung. Ich befürchte, dass auch die gefälschte Wahl erst nach der Legislaturperiode „positiv“ entschieden wird, da auch dann das Urteil keine Wirkung mehr hat.
    .
    Fazit: Es muss nur demokratisch aussehen.

  56. Soweit ich weiß, hat der 2. Senat entschieden.

  57. Huch! Was ist denn das für ein Urteil!
    In meinem gänzlich unmaßgeblichen juristischen Sachverstand sehe ich das wieder einmal völlig anders. Wie kann eine Äußerung im politischen Kampf die Rechte anderer verletzen (ich meine hier nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Beleidigung oder etwas Ähnliches)? Der eigentliche Skandal sind doch die erpresserischen politischen Handlungen, die sich aus diesen Äußerungen ergaben. Hätte Frau Merkel dies alles gesagt und die Abgeordneten in Thüringen, die Herrn Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt hatten, hätten ihr geantwortet: Frau Bundeskanzlerin, es freut uns, daß Sie sich um die Fortentwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und Südafrika kümmern, bitte tun Sie das weiterhin und mischen Sie sich nicht in Dinge ein, die den verfassungsrechtlichen Institutionen des Freistaats Thüringen obliegen“, dann wären die Äußerungen der Bundeskanzlerin letztlich unerheblich gewesen. Warum soll ein Politiker, ob einfacher Abgeordneter, Minister, Ministerpräsident oder gar Kanzler, nicht sagen dürfen: Mir gefällt diese oder jene Koalition nicht. Für mich liegt der Skandal in den Handlungen, die diesen Äußerungen folgten. Zunächst wurde offenbar ein immenser Druck auf Herrn Lindner ausgeübt, man würde die CDU-FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen beenden, wenn die Wahl in Thüringen nicht rückgängig gemacht werde. Und schließlich wurden Herr Kemmerich und seine Familie durch den linken Mob bedroht, so daß er schließlich einknickte. Herr Kemmerich hätte durchhalten müssen, gegen Frau Merkel, gegen Herrn Lindner, gegen den Mob, aber er hatte nicht die Kraft dazu. Mir steht es nicht an, ihn dafür zu tadeln. Wenn die Sicherheit von Frau und Kindern in Gefahr ist, gelten andere Maßstäbe.
    Das ist doch der Skandal: Es geht nicht um ein paar Äußerungen einer Bundeskanzlerin, sondern um Verfassungsbruch. Das ist das Delikt.

    • Vielleicht farf ich folgendes zu bedenken geben. Legislative und Administrative sind zwei verschiedene Dinge. Legislative beschließt auf Grund von Mehrheit. Die dann zur Ausführung bestimmte Administrative ist aber „der Staat“ und somit wir alle. Die Administrative aber ist nicht mehr nur der Vollstrecker für die sie tragende Legislative, sondern dem gesamten Staatswesen gegenüber verpflichtet, was man am Amtseid erkennen kann, der da lautet “ dem deutschen Volk“ ,nicht aber dieser oder jener Partei, die mir als Kanzler zum Amt verholfen hat. Hieraus ergibt sich zwangsläufig die Neutralitätsverpflichtung einer Regierung, egal wie dabei der politische Hintergrund der Regierung (Administrative) gelagert ist. Der tiefere Sinn dieser Verpflichtung liegt in der Verhinderung einer allzustarken Klientelpolitik, die dann den inneren Frieden gefährden würde.
      Insoweit ist die Endscheidung völlig dem Gesetz entsprechend, und nicht zu kritisieren.

      • Kein verantwortlicher Politiker kann sich stets nach seinen jeweiligen Funktionen aufteilen: Heute morgen rede ich beim Verband XY als neutraler rein administrativer Regierungsvertreter, heute mittag im Bundestag als Regierungsmitglied, um mein Programm gegen die Opposition zu verteidigen, und am Abend auf einer Wahlveranstaltung als Parteipolitiker, um für meine Partei Mehrheiten zu gewinnen. Wenn sich ein Bundeskanzler auf einer Wahlveranstaltung zu finanzpolitischen oder außenpolitischen Fragen äußert, kann das zu Währungskonflikten oder schweren außenpolitischen Verwicklungen führen. Weil eben nicht nur treue Parteimitglieder, die ein wenig Aufmunterung brauchen, zuhören, sondern auch ausländische Medienvertreter oder Diplomaten.
        Für mich ist das alles weniger eine Frage der Justiz als eine Frage des Stils, daß ein Politiker weiß, wie weit er auf einer Parteiveranstaltung gehen kann und wie er sich im Ausland hinsichtlich innenpolitischer Themen äußern darf. In diesen Stilfragen hat die Altbundeskanzlerin die Regeln verletzt. Das steht für mich außer Frage. Durch Nötigung von Verfassungsorganen aber eine unliebsame Landesregierung aus dem Amt zu drängen, das ist ein eindeutiger Verfassungsbruch. Das müßte geahndet werden. Und es geschieht nicht.

  58. Konsequenzen aus dem grob verspäteten Richterspruch? Null. Jetzt ist er halt da…

  59. Gut, hat man jetzt festgestellt. Welche Konsequenzen leiten sich jetzt aus dieser Feststellung, diesem Urteil ab?

  60. Und welche Konsequenzen hat der Rechtsbruch? Aberkennung von Pensionsansprüchen wegen Machtmissbrauch gegen die demokratische Grundordnung? Oder wenigstens Aberkennung des Büros und der Angestellten wie bei Schröder? Was wird für die Geschädigten getan? Darf der unrechtmäßige Ministerpräsident Ramelow im Amt bleiben? Ich fürchte, in Deutschland ist Machtmissbrauch straflos.

  61. Es hat Methode. Regierungspolitik wird sofort durchgewunken (siehe Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) und wenn dann doch mal ein Pseudo-Urteil gefällt wird, dann ist es Jahre zu spät, hat keinerlei Konsequenzen mehr und interessiert auch niemanden mehr. Alles nur Show.

    Ich gehe davon aus, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof ungefähr zwei Wochen vor der nächsten Wahl feststellen wird, dass die Wahl 2021 ungültig war und hätte wiederholt werden müssen.

    • 2 Wochen NACH der nächsten Wahl ist wahrscheinlicher.

    • Sie Wahnsinniger! So früh? Zwei Wochen vor (!!!) der Wahl?
      Nein, zwei Wochen nach (!!!) der Wahl! So müßte das sein. In Deutschland hat alles seine Ordnung.

      • Beide Annahmen sind richtig. 😉
        Das Verfassungsgericht wird zwei Wochen VOR der Wahl die Entscheidung treffen. Dann aber um nicht die Wähler und die Wahlauszähler er nächsten Wahl zu beeinflussen das Urteil erst zwei Wochen NACH der Wahl bekanntgeben.

  62. In einem funktionierenden Rechtsstaat folgte jetzt der nächste Schritt – Einleitung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.

    • Unter welchen Paragraphen können Sie das subsummieren? Das dürfte schwer fallen, so traurig das auch ist. Das BVerfG hat diese Entscheidung doch nur genutzt, um eine angebliche Haltung dazustellen, wissend, dass es keinerlei Auswirkungen haben wird. Allerdings sollte die AfD eine Klage gegen Kemmerich prüfen, der, meiner subjektiven Meinung nach, mit seiner Äußerung zu dieser Entscheidung über das Ziel hinausgegangen ist. Seine Äußerung ist rechtlich relevant, nur wird es auch da keine echte Entscheidung geben, schließlich geht es ja immer noch um die einzige Opposition, die die Wahrheit sagt; und das geht ja wohl gar nicht.

  63. Anstatt sofort nach der Äußerung der damaligen Kanzlerin Frau Merkel einzuschreiten, brauchte das Bundesverfassungsgericht nun 27 Monate um zu diesem Urteil zu kommen.
    Folgen der rechtswidrigen Äußerung von Frau Merkel: Die Linksregierung unter Bodo Ramelow, die keine Mehrheit hatte, blieb weiter im Amt.
    Folgen des Urteils vom BVG: Keine

    • …und hatte hatten hoch und heilig vesprochen, 2021 neu zu wählen. Wir haben nun 2022 und die CDU stützt die SED immer noch.
      So geht Demokratie – nicht.

    • Der Rechts- und Verfassungsbruch von Merkel sollte Anlass sein, auch das Agieren von FDP Lindner in dieser Sache zu beleuchten. Nach Informationen von Business Insider wurde in dem Gespräch zwischen Kemmerich und Lindner auch die Möglichkeit erörtert, dass Kemmerich mit Stimmen der AfD tatsächlich gewählt wird. Hierfür gab Lindner, so Business Inside, grünes Licht. Erst das dann einsetzende Gehetze der Kartellmedien ließ Lindner umfallen und mithin fiel er damit auch seinem „Parteifreund“ Kemmerich in den Rücken.

    • Könnte das Urteil Folgen haben, wäre es auch anders ausgegangen.

      So kann die Täuschung, wir hätten immer noch ein Verfassungsgericht, aufrecht erhalten werden. Folgenlos! Und genau darauf kommt es an.

      Gegenbeispiel:
      Würde das Gericht der AfD die zustehenden, aber rechtswidrig verweigerten Posten ermöglichen, könnten diese Personen dann an so manchen Ecken des Kartenhauses zupfen. Da sei Harbarth vor!

    • Mal ehrlich, haben Sie welche erwartet? Doch nicht wirklich, oder?

  64. Juckt weder Merkel, noch andere Parteien, noch die Mehrheit der Medien
    Es ist „gute“ Praxis in Deutschland, daß Rechtsbruch ohne persönliche Folgen bleibt, solange man zur politischen Klasse der Guten oder ihren Hilftruppen gehört.
    Linksextremisten oder Klimafanatiker können machen was sie wollen, jeder Rechtsbruch ist „moralisch“ ok, sie sollen sich nach Möglichkeit nur nicht identifizieren und erwischen lassen.
    Merkel hat evident in den Föderalismus, das Wahlrecht, die Demokratie etc eingegriffen, nicht nur irgendwelche verfassungsfeindlichen Parolen gegrölt, sondern verfassungsfeindlich, antidemokrstisch gehandelt, von der Regierungsspitze aus.
    Dass das dem Gross der Presse vom Ergebnis gefiel, sagt mehr über den Zustand der Presse aus, als ihnen lieb sein könnte. Auch dort tummeln sich schreibende Demokratie-Defizite, verkappte Autokraten, denen Rechtsbrüche egal sind, solange es die Guten tun, das Ergebnis dem dort gewünschten entspricht.
    Diese Sippschaft hat jedes moralische Recht verspielt, sich über andere echte oder gefühlte Autokraten aufzumanteln, sie sind selbst welche, leben, arbeiten, bzw. herrschen nach offensichtlichen Doppelstandards, sind einfach nur Heuchler.
    Das gerade diese Truppe ständig moralisiert, irgendwelche Werte im Mund führt, macht ihr heucheln nur umso größer, schamloser.
    Das ist für die „woke“ Blase allerdings sehr typisch, weltweit.

  65. Merkel hat nicht nur die Rechte der AFD, sondern die Würde aller Wähler verletzt und auch die Würde des Bürgers als Subjekt der vielbeschworenen FDGO.
    Die selbsternannten Demokraten sind die eigentlichen Antidemokraten und unsere Verfassung ist nur die Staffage für den übermächtigen Politisch- Medialen – Machtkomplex, der sich den Staat und seine Institutionen zur Beute gemacht hat.

  66. Dass Merkel, die Halbgöttliche, es in ihrer Regierungsära mit der Verfassung bzw. dem GG nicht so genau nimmt, ist nichts neues. Mit der Flüchtlingspolitik und den Corona-Maßnahmen war das GG auch das Letzte, an das Merkel gedacht haben mag, als sie mit ihrer damaligen Regierungskoalition Tatsachen schaffte („jetzt sind sie nun mal da“) oder mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes die Grundrechte weiter einschränkte, und mit „wir schaffen das“ jegliche Kritik an ihrer Politik tabuisierte.
    Regierungschefs wie Merkel sind der Grund dafür, warum eine funktionierende Demokratie Gewaltenteilung braucht, die es Deutschland nur noch marginal und rudimentär gibt.
    Das BVerfG kann jetzt auch leicht sagen, dass Merkels Äußerung zur Wahl Kemmerichs verfassungswidrig war – es wird an den längst geschaffenen Tatsachen (Ramelows Wiederwahl und Duldung der linksgrünen Minderheitsregierung durch die CDU) nichts mehr ändern. Konsequenzen gibt es keine. So arbeitet der dt. sog. „Rechtsstaat“.

  67. Das Urteil muss rückgängig gemacht werden!!!
    Man könnte damit die derweilige Beliebigkeit in der Politik aufzeigen.

  68. Oh Wunder, oh Wunder!
    Als ich die Schlagzeile las, dachte ich mir im ersten Moment, findet das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu seiner Aufgabe zurück und spricht Recht auf Grundlage des Grundgesetzes. Gut so!

    Bis mir folgende Punkte aufgefallen sind:

    Erstens: Das Urteil kommt Jahre zu spät. Wird es irgendwelche Konsequenzen für die Regierungsbildung in Thüringen haben oder gar für Merkel?

    Zweitens: Damals war ja nicht nur die AfD, sondern auch die FDP mit ihrem Ministerpräsidenten Kemmerich in die Sache verwickelt. Und jene FDP sitzt heute in der Bundesregierung, nachdem Merkel in Pension ist. Mmmmh….

  69. wer nur Unrecht feststellt,dieses aber nicht abstellt,macht sich mitschuldig….welche Konsequenz sollte sch aus diesem verzögerten Urteil ergeben?
    null nada nur show

  70. Ich war auch etwas überrascht. Aber wie Sie schreiben: Konsequenzlos, und weil binnen Kürze keine Wahl ansteht, durfte man so urteilen und sogar der Deutschlandfunk darüber berichten.

  71. Nicht nur die Eitelkeiten einzelner Bürger – obwohl das rechtens ist – müssen ordentlich abgeurteilt werden, sondern die Erhaltung der bürgerlichen Grundwerte! Es ist zu viel passiert und verdreht geurteilt worden, als daß ich mich über dieses Urteil freuen könnte. Es kam nach der unsäglichen Aussage von Merkel kein Widerspruch, und wehe, er wäre gekommen! Siehe H.G. Maaßen.

  72. Wenn man lange genug wartet, kann man auch solche Urteile fällen. Was soll denn jetzt auch noch passieren?

    • Gar nichts, was wohl auch so beabsichtigt war. Es wird aber der Anschein von Rechtsstaat gewahrt.

  73. Heute schreibt man das Jahr 2022!
    Wahnsinnig, dieses Tempo zur Entscheidungsfindung des BVerfG!
    Wie viele ehrliche Menschen wurden diskreditiert, Karrieren zerstört, Hoffnungsträger ins Abseits befördert.
    Aber die ÖRR und „freien“ MSM jubelten.
    Ein fruchtbarer Boden für weitere zu installierende, die Macht erhaltende, steueralimentierte Demokratie-Verbots NGOs.

    ““Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechte der AfD verletzt.
    Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest.
    Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)““

    Und nun?
    Was ist mit der ERWIESENEN Wahlfälschung zum Berliner Abgeordnetenhaus?
    Wo bleibt die vierte (Control-) Macht im Staate?
    Ich sehe keine.
    Weit und breit.

    Dafür aber ein neuer Vorstoß für einen antidemokratischen Maulkorb!
    ““Der Verfassungsschutz warnt in seinem Bericht 2021 vor einem diffusen Milieu, das auf „Delegitimierung des Staates“ abzielt – und für Sicherheitsbehörden schwer zu überwachen ist.““
    Fazit:
    Jetzt MÜSSEN die Eliten der „Repräsentativen Demokratie“(Regierung, BT) vor dem “diffusen Milieu“ (sprich. Das unmündige, gemeine Volk) geschützt werden, damit diese (mit ihren vielen ohne Ausbildung, Inkompetenten, Absahnern par excellence, …)  ohne Störungen weiter “durchregieren“ können.

    So geht die DE – Demokratie flöten.
    ““In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten.
    Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.““
    Unglaublich:
    Jetzt bestimmen schon „MITREISENDE JOURNALISTEN“ (ÖRR, links-rot-grün-lastige MSM) über das Wohl und Wehe eines verfassungsmäßig legitimierten Wahlvorgang.

    Diese Wahl ist zu annullieren und die Verantwortlichen dafür einer gerechten Strafe zuzuführen!

  74. Jahre zu spät!!!
    Ein Fall von Verschleppung!
    Und jetzt?
    Außer Spesen nichts gewesen!

    • Aufgrund dieses Urteils fordere ich den sofortigen Rücktritt der Bundeskanzlerin!
      Ach so … richtig … Jahre zu spät …

    • Jetzt ist sie halt weg und es ist ihr egal..!!

  75. Erstaunlicherweise hat der Club Harbarth so entschieden – wohl in dem Wissen, daß genau NULL Konsequenzen für Madame zu erwarten sind.

  76. Auch das ist wieder einmal nur ein Teil des Problems. Die Anordnung einer Bundeskanzlerin, eine Wahl, die ordnungsgemäß durchgeführt wurde, „rückgängig“ zu machen, bis das Ergebnis passt, geht weit ueber die Benachteiligung einer Partei hinaus. Sie beweist ein sehr negatives Verhaeltnis der Dame in diesem Amt zu dem, was eine Demokratie unter anderem maßgeblich ausmacht. Dass dieser fundamentale Aspekt der Manipulation von Wahlen bei unerwünschtem Ausgang offenbar keine Rolle spielte, ueberrascht natuerlich nicht, denn auch das „Gericht“ hat mit der Demokratie so seine Probleme. Das hinter der AfD deutlich sichtbare Problem ist es, was jeden, der die FDGO verteidigen sollte, alarmieren muesste. De facto wird die Wahl abgeschafft und damit das Ziel der Dame und ihrer Helfer bzw Nachfolger erreicht. Mit Demokratie hat das allerdings nichts mehr zu tun.

    • Seltsam: eine ordnungsgenäss durchgeführte Wahl wird auf höchste Anweisung annulliert, eine Wahl, bei der ganz offensichtlich der Wähler über alle Massen betrogen wurde, bleibt gültig.
      In was für einem Rechtsstaat leben wir?

  77. Welche Konsequenzen hat diese Feststellung? Lassen Die mich raten – keine! Es ist gut, dass das rechtswidrige Verhalten der Kanzlerin zumindest in dieser Angelegenheit festgestellt wurde, aber ohne Bestrafung dieser Tat ist das Urteil komplett wertlos.

  78. Hmm und was nun?
    Ist Stephan gerade im Urlaub? Vlt passt er nicht so genau auf – das war der Zweite Senat, alles Abweichler (so weit wie das Abweichen in dem Verfassungsgericht geht). Als Präsi sollte er besser genauer schauen, nicht das es zu Gewohnheit wird…
    Vlt wollten die Richter hier aber nicht nur eine Form halten. Dann kann man sagen: sieht ihr, wir sind doch unabhängig usw.
    Das ganze ist doch ohne Bedeutung oder wird eine Strafe folgen? Na dann alles wie gehabt. Man hat damit was vlt gewonnen, da die Leute jetzt denken, dass die Richter doch unabhägig sind und selbst die dem Gott gleiche Kanzlerin auch unter dem Gesetz steht.
    Das ist natürlich ohne Bedeutung – oder landet der Schuldige dann in dem Knast? Alles andere ist wohl wirkungslos.

  79. Welche Rechte der AfD wurden hier denn verletzt? Das war ein Verfassungsbruch, hier hat man Herrn Kemmerich die Chance genommen, eine Regierung (auch ohne die AfD) zu bilden.
    Danke, dass hier nicht wie bei Bild und Focus falsch berichtet wird. Dort steht, dass sich Kemmerich von der AfD hat wählen lassen, also davon wusste. Das war nach meiner Kenntnis nicht der Fall, er hatte nicht mit seiner Wahl gerechnet.

  80. Und was folgt daraus? Nichts. Gar nichts. Das BVerfG musste ja geradezu der AfD recht geben, da bereits in anderen Fällen ähnlich zugunsten der AfD geurteilt wurde.

  81. Die Rüge für die Merkel’sche Anmaßung ist gut, aber eben nur eine Rüge. Warum hat sich Kemmerich nie ausführlich erklärt, was damals, aus seiner Sicht, alles passiert ist, und warum er wirklich umgefallen ist. Was hätte ihm schon passieren können, wenn er geblieben wäre – nichts ! Er hätte aber sehr viel an “ demokratischer Integrität “ gerettet.

    • Morddrohungen, Bedrohung seiner Familie. Nicht jeder hat die Nerven so etwas durchzustehen. ich finde auch, er hätte bleiben müssen, aber letzten Endes war es ihm wahrscheinlich das ganze nicht wert.

      • Wenn die Sicherheitsbehörden die Notwendigkeit sehen, dann müssen sie eben Personenschutz usw. organisieren. Das mit den Morddrohungen und sonstigem Terror gegen Personen hätte sich wahrscheinlich auch bald wieder beruhigt. Für die “ Freiheitsapostel “ ist auch die Redefreiheit für anonyme Morddrohungen über die digitalen Plattformen ein unveräußerlicher Teil der“ großen Freiheit“ . Sonst wäre es ja Zensur. Um das zu verhindern will (wollte ?) Elon Musk Twitter kaufen. Kemmerichs Entscheidung muß man respektieren, kann sie aber trotzdem bedauern.

  82. Und wird Sie zu Rechenschaft gezogen, wird Sie verurteilt, wird Ihr Büro geschlossen, wird Ihre Pension gekürzt. NEIN. Weil Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist und Bevölkerungsgruppen die dieses Land zerstören – STRAFFREI sind. Dazu zähle ich kriminelle Migranten, Clans, Invasoren die unser Sozialsystem plündern und natürlich Politiker.

  83. Dieses Urteil ist unverzeihlich und muß sofort rückgängig gemacht werden. Es beschädigt das Ansehen der Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und ist insofern für „unsere Demokratie“ nicht tragbar und akzeptabel.

  84. Das ist nicht der einzige Rechtsbruch von Merkel. Es gab dutzende! Was mich wundert: Ein Urteil gegen Merkel? War Harbarth im Urlaub oder krank?

    • Der ist jetzt Scholzens Verfassungsrichter. Man muss flexibel sein.

  85. Und, wo bleibt der Untersuchungsausschuss für all die anderen rechtswidrigen Entscheidungen der Kanzlerin?

    • Wer schützt den „gemeinen“ Wähler vor den Machenschaften der Politik?
      Gibt es denn keine Lobby, die den Finger in die zahlreichen Wunden legt, die uns täglich durch arrogante, oft unfähige Politiker zugefügt werden?
      Man empfindet sich machtlos; denn Wahlen verändern auch nicht/wenig. Da werden Allianzen geschmiedet, bis die Macht abgesichert ist und der Wählerwille ignoriert wird.

  86. Ich bin wahrlich kein Freund der heutigen Regierung.

    Aber das Wichtigste ist, dass die unselige Lebensabschnitts-Marxistin MERKEL weg ist.

    • Warum ist es Ihnen wichtig dass Merkel weg ist? Es geht doch alles in ihrem Sinne weiter und wird noch schlimmer werden!

  87. Na und? Genausogut könnte in China ein Sack Reis platzen. Welche Folgen hat nun dieses Urteil? Richtig: Keine. Sprich….viel Lärm um Nichts. Das Gleiche gilt doch für Berlin. Überall weiß man was passiert ist…aber es gibt keine Folgen….nichts passiert….wozu also Verfassungsrichter? Damit die einem sagen, was man vorher sowieso schon wusste?

  88. „Die Sätze der Kanzlerin waren rechtswidrig.“
    Bei Merkel war so manches rechtswidrig.
    Die entscheidende Frage: Was folgt daraus?
    Hat dieses Urteil irgendwelche Konsequenzen für Merkel?

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