Eine Gruppe von jungen Beschwerdeführern war vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich. Das gab ihnen Recht: Sie müssten die Hauptlast bei der Verminderung der Treibhausgase bis 2050 tragen und seien dadurch in ihrer Freiheit gefährdet. Das sogenannte Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hatte, reiche nicht aus. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2022 demnach nachlegen und schärfer regeln, wie ab dem Jahre 2030 »Treibhausgase« weiter vermindert werden sollen.
Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.
Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.
Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«
Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.
Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«
Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.
Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«
Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.
Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.
Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«.
Warum mit Freiheitseinschränkungen warten, wenn man sie auch jetzt schon verordnen kann… Auf geht’s in den 30jährigen Klimakrieg.
Ups, da ist es schon passiert. Die EU stellt der Kernkraft einen Persilschein aus und das BVG hat gerade geurteilt das alles dem Klimaschutz unterzuordnen ist,
“Die EU-Kommission hat ein Papier veröffentlicht, welches Stellung zur nuklearen Energie nimmt. Fazit: Atomenergie ist so umweltfreundlich, wie Wind- oder Wasserenergie – gehört also zum Allerbesten, was es aktuell gibt. In die Beurteilung ist der gesamte Lebenszyklus der Energiegewinnung eingeflossen, vom Uranabbau bis hin zur Lagerung des verstrahlten Endmaterials. In die Beurteilung sind auch die Auswirkungen auf die Gesundheit eingeflossen, einschließlich der periodisch auftretenden schweren Unfälle…
https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/210329-jrc-report-nuclear-energy-assessment_en.pdf
…Wir stellen fest, dass nach Jahren und Jahrzehnten, in denen Atomenergie in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht gemacht und “grüne Energie” penetrant beworben wurde, nun plötzlich von höchster politischer Ebene die Atomenergie in ihrer Umweltfreundlichkeit der “grünen Energie” gleichgesetzt wird“ (analitik.de)
Wie waren die Worte der Kläger?
“Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«.“ und „Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.“
Ist das jetzt ein Treppenwitz oder war das so geplant? Ich bin gespannt ob auf der Grundlage des EU Papiers ein Kraftwerksbetreiber auf Laufzeitverlängerung klagt. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aus Sorge um das Klima, wegen Grundgesetz und verfassungsrechtlich verbindlich und so.
….. haben die Verfassungsrichter nicht bemerkt, dass die CO2 Steuer schon wirkt ? Kaum drei Monate in Kraft und schon haben wir den kältesten April seit 40 Jahren…
Ob diese Richter auch eine Hausdurchsuchung bekommen werden?
Hinsichtlich der Idiotie dieses Urteils, das so tut, als wäre Deutschland alleine auf der Welt und damit in der Lage, auch alleine das Klima zu beeinflussen, muß man ja keine Worte mehr verlieren. Das begreift selbst ein 5-jähriger. Aber die Unverfrorenheit, ein derart politisches Urteil zu fällen, während die deutschen Politiker gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn oder Polen anzweifeln, grenzt schon an vorsätzlichen Mißbrauch des Verfassungsgerichtes. „Siehst Du den Balken im eigenen Auge nicht?“
Zur Zeit ärgern mich diesbezüglich 2 Punkte.
(1) Es gibt meines Erachtens keinen Beweis, dass das CO2 für den Klimawandel zuständig ist. Seit jeher gab es Klimawandel auf der Welt, beispielsweise die mittelalterliche Wärmeperiode von 800 bis 1300 n. Chr. und die kleine Eiszeit von 1300 bis 1850. Ab 1850 steigt die Temperatur wieder an. In der mittelalterlichen Wärmeperiode war es wärmer als heute. Unter Umständen sind die Klimaziele nicht erreichbar, egal wie viel CO2 wir einsparen, weil die Welt zyklisch wieder in eine Warmphase kommt.
(2) Wenn man wirklich CO2-ärmer Strom erzeugen will, dann müsste man Kernkraftwerke bauen. Viele alte Argumente stimmen nicht mehr. Es gibt inzwischen eine Technik, bei der es keine Kernschmelze mehr geben kann. In der Entwicklung sind AKW, die den alten Atommüll weiterverarbeiten können. Der strahlt nach der Nutzung viel weniger stark und lang. Statt der Weiterverwendung des Mülls sucht man in ganz Deutschland verzweifelt nach Endlagerstätten.
Forschung und Entwicklung sind die wichtigen Themen. Das Verharren in den Schützengräben von 1985 bringt nichts (Atomkraft nein danke).
Die Vollendung des politischen Gerichts! Während seit einem Jahr die Grundrechte direkt abgeräumt und massiv entzogen werden, fantasiert das Bundesverfassungs“gericht“ von der Klimagerechtigkeit. Als Vorsitzender ein „Richter“, der kein Staatsrechtler ist und offensichtlich vom Grundgesetz keine Ahnung hat bzw. haben will. Eingesetzt von Merkel, um die polititische Ideologie von links-grün zu exekutieren. Gute Nacht Deutschland! Man kann diesem Land nur noch den Rücken kehren.
„Man kann diesem Land nur noch den Rücken kehren.“
Ja, wer kann sollte es tun.
Bin schon knapp 20 Jahre weg und somit dem Zugriff der GEZ entzogen. Das allein unterscheidet mich (wohltuend) von allen deutschen Wesen, die ich kenne.
Das Urteil ist rein politischer Natur und auch logisch völlig unsinnig. Wenn die bestehenden „Klimaschutzgesetze“, die bereits massiv in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung (und nicht nur von ein paar Rotznasen, die nichts zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen) eingreifen, nicht genug sind, dann sollen also noch massivere Eingriffe in die anderen, wesentlich spezifischeren Grundrechte (z.B.Eigentum) der Bevölkerung die Lösung sein? Ist Art.20a neuerdings ein Supergrundrecht, das alle Anderen aussticht? Außerdem spricht dieser Artikel nur von „natürlichen Lebensgrundlagen“. Die sind auch bei 2 oder gar 5°C höherer Durchschnittstemperatur in Deutschland weiterhin gegeben. Davon abgesehen ist das Urteil extrem weit auslegbar. Die effizienteste Alternative den CO²-Ausstoß zu senken, liegt darin massiv neue Kernkraftwerke zu bauen.
Der Zeitgeist stellt alles infrage, was die „Weißen“ (erfolgreich) erschaffen.
Auf diesen Zug ist nun auch das Bundesverfassungsgericht aufgesprungen.
Wir müssen uns auf eine Demontage des Wohlstandes unter dem moralischen Appell der Weltrettung einstellen. Und das wird nur funktionieren, wenn man Meinungsfreiheit und Demokratie auch reduziert. Das wissen die Protagonisten auch!
Das wird nur funktionieren, wenn Sie mit der Jugend redenund diese in Verantwortung nehmen, sebst zu für sich zu sorgen, anstatt die Miete, Auto, Taschengeld etc. bis zum verlassen der Uni zu übernehmen…
Das ist doch Wahnsinn, der Gesetzgeber 2022 ist ein anderer als der 2021 bis 2030 werden noch 3 Bundestagswahlen stattfinden.
Wie kann ein von der Bundesregierung eingegangener internationaler Vertrag (Klimaabkommen) Verfassungsrechtlich bindend sein und damit dem Bundestag dauerhaft die Gesetzgebungskompetenz entziehen?
Warum setzt das BVerfG den Hexenhammer von 1486 nicht wieder in Kraft? Dieser bestimmte, dass Hexen schlechtes Wetter machen. Um gutes Wetter zu haben, müßten die Hexen verfolgt werden. Heute sind die Hexen durch CO2 abgelöst. Nur ist der Einfluß von Hexen auf das Wetter und Klima (Klima = durchschnittliche Wetterwerte über 30 Jahre) eben derselbe wie der von CO2: gar keiner. Das Spurengas CO2 hindert die Infrarotwärmestrahlung der Erdoberfläche nicht in den Kosmos zu entweichen, weil die Frauenhoferschen Linien des CO2 nicht im Strahlungswellenbereich der IR-Abstrahlung liegen. Keine Wechselwirkung der IR-Strahlung mit CO2-Molekülen!
Wohl selten war ein BVerfG-Beschluß auf mehr Hokuspokus gegründet als dieser. Deutschland im Endzustand der Verblödung!
Von der Effektivität her können sie nicht einmal ansatzweise garantieren, daß diese Maßmahmen irgendeine Form der Relevanz hätten, da es ein globales Phänomen ist, bei dem der eigene irrelevante Einfluss bei ca. 2% liegt. Aber gleichzeitig wird in Selbstverständlichkeit mit der Einschränkung von Freiheitsrechten jongliert, die jeden Verschwörungstheoretiker als harmlosen Positivisten erscheinen lassen. Dieses Herrschaftsmilieu wird immer mehr zur Gefahr für den Souverän uns seine Bürger.
Adolf hatte Freisler, Merkel hat Harbarth…beide haben im Sinne ihres Förderers geurteilt, nicht nach geltendem Recht.
So schließt sich der Kreis, aus Vergangenheit wird Zukunft, aus der Geschichte hat niemand gelernt
Oh doch sie haben es gelernt. Nämlich wie man es macht. Plus Stasi Staatszersetzungsmethoden.
Ausgerechnet diejenigen, die ihre eigenen Klimaziele durch die Abschaltung und Verschrottung der Kernkraftwerke selber torpedierten, fühlen sich nun als Sieger. Welch ein krasser Irrtum. Die Erneuerbaren werden nie ausreichen, um den enorm zunehmenden Energiehunger der Zukunft auch nur annähernd ohne Nutzung der Kernkraft auf Weiters zu befriedigen. Das zumindest bis besserer Ersatz möglich. Ohne deren Einsatz bleiben selbst die umstrittenen Klimaziele unerreichbar. Fast die ganze Welt hat das inzwischen erkannt und setzt inzwischen auf erweiterten Einsatz hochleistungsfähiger Energiegewinnung aus Kernkraft. Neueste und durch technologischen Fortschritt bereits erreichbare weitaus höhere Sicherheit und weniger radioaktiver Rückstände sollen das absichern. Egal ob als Brückentechnologie, als Ersatz für den Rückbau fossiler Energiegewinnung, oder aber um selbst klimafreundliche notwendige Technologien zur Versorgung einer zunehmenden Menschheit überhaupt zu vernünftigen Konditionen zu ermöglichen. Selbst der Weg ins All ist darauf angewiesen. Da werden sich unsere angeblich jungen grünen Klima-Aktivsten später die Augen reiben, wenn ihnen andere Nationen davon laufen und dazu auch noch in Fortschritt und Lebensstil voraus sind.
Alle Grundrechte fallen und stehen auf dem Fundament des Wohlstandes in unserem Lande.
Ohne Fressen keine Moral, aber auch keine Grundrechte!
In diesem Sinn ist das Urteil der Verfassungsrichter nur ein Beschleuniger für den Niedergang des Wohlstandes in unserem Land.
Ab Ende machen alle irgendwie beim Wahnsinn mit.
So war das halt immer in der Geschichte der Menschheit.
Und hat der Wahnsinn erstmal die Vernunft besiegt, dann verfallen eben auch gestandene Verfassungsrichter dem Wahnsinn des Zeitgeistes.
„Wenn der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst hat, dann wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.“, Sir Karl Popper
Und alle Propheten, die das Unheil für die Zukunft predigten, waren am Ende nichts als bösartige, kranke Geister. Nur, wer erkennt das im Heute?
Dieses Gericht hat das so interpretiert, wie es meinte, es im Zeitgeist machen zu dürfen. Aber wenn der Zeitgeist ein Ungeist ist, der auch das BverfG erfasste? Noch habe ich Achtung vor dem BVerfG, wie die meisten anderen auch. Aber die politische Besetzung dieses Organs sollte vielleicht mal überdacht [iSv denken]werden. Vergleiche zum höchsten Gericht der USA mit dessen fragwürdiger Besetzungsmethode sollten uns Beispiel genug sein, auch unsere Besetzungsmethode und das spätere Wiederauffinden von Verfassungsrichtern in hochrangigen Wirtschaftspositionen und großzügigsten Vergütungen zu überprüfen …
Verfassungsrichter gehen nach Karriere-Ende bei uns eigentlich fast nie in die Wirtschaft.
Das Problem ist, dass diese Leute vorher oft eine Laufbahn mit politischen Mandaten hatten.
Und ein Voßkuhle wie auch Papier als Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes waren juristische Kapazitäten. Der amtierende Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth hat diese Qualifikation als Richter nie umfänglich erworben. Er hat mehr politische Karriere gemacht. Und ist aus der CDU-Bundestagsfraktion quasi direkt auf diesen Posten gewechselt. Die Parallelen zum Chef des Bundesverfassungsschutzes als „Merkel-Mann“ sind unverkennbar.
Mich verwundert das Urteil nicht mehr!
Zeitgeist-Gleichschaltung!
Man merkt, dass Merkel es geschafft hat ihre Leute in dem Gericht zu platzieren.
Was kann man von einem politisch besetzten Verfassungsgericht noch erwarten ?? Die NGO`s und „Öffentlich Rechtlichen“ bestimmen den Zeitgeist und der ist Grün.
„Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden“. .. etc.
Wir sind doch schon auf einem guten Weg. Der Anfang ist mit Corona lockdown schon gemacht. Jetzt kommt noch eine grüne Kanzlerin und alles wird noch besser, genau so, wie sich die jungen Weltenretter das wünschen. Viel Vergnügen mit Zero CO2, Zero Covid, Zero Fleisch, Zero Urlaub fliegen, etc.. und grünem Strom der im Netz gespeichert wird. Das wird bestimmt eine ganz tolle Zeit. Wenn es nicht ganz klappt- was ich leider befürchte- haben wir ja noch die Kobolde. Es tut (mir) weh !!!! Ist aber nicht so schlimm, denn ich bin ein alter weißer Mann.
Den Art. 20a verdanken wir Kohl. Er wurde in seiner Regierungszeit 1994 eingefügt.
Das Grundgesetz soll eigentlich das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern regeln, da hat die Umwelt, das Tierwohl oder das Klima nichts zu suchen.
Und wer war zu dem Zeitpunkt Umweltministerin? Na? Richtig, Merkel.
Kann mir einer mal erklären, warum wir die Emissionen auf 0 bringen muessen, denn ca. 50% der jaehrlichen CO 2 Anstiegs in der Atmosphaere wird durch Ozeane, Waelder „neutralisiert“. Das heisst, jegliche CO 2 Reduzierung oberhalb von 50% reduziert die Konzentration in der Atmosphäre!!
Die Wälder werden zudem ja auch abgeholzt, deren Anteil an der CO2 Bindung interessiert Laber-Grüne wie Neubauer aber Null, zumal sie auch die Zusammenhänge nicht verstehen dürfte.
Jetzt fällt also auch die letzte Bastion dem gesunden Menschenverstand zum Opfer! Die Klimakirche hat damit ihr Ziel erreicht: Durch jahrelange Gehirnwäsche sind vollkommen hirnrissige Begriffe wie „Klimaschutz“, „Klimarettung“ oder „klimaneutral“ in die Köpfe der Menschen implantiert worden. Kaum einer getraut es sich noch, auf vergangene Warmzeiten ganz ohne Industrie hinzuweisen. Vielleicht ist ja der letzte „normale“ Winter und das kühle Frühjahr der Auftakt für eine deutliche Abkühlung, so wie es amerikanische Wissenschaftler bereits vor Jahren voraussagten, weil der Hauptfaktor für Klimawandel nicht das CO2 ist sondern die Sonneaktivität! So wird jetzt Deutschland eine Volkswirtschaft mit dem Segen des obersten Gerichtes zugrundegerichtet
Das Bundesverfassungsgericht will uns offenbar veräppeln. Denn GG 20a lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Es kann also unter vorausgesetzter Rationalität der Auslegungsmethode überhaupt nicht davon die Rede sein, daß ein Gericht daraus so eine irrwitzige und abstrakt-unterbestimmte Norm wie „Klimaneutralität“ als angeblich herzustellendes Staatsziel ableitet. Aus den zitierten dürren Worten des GG-Artikels kann man zu einem solchen Schluß nur durch eine sehr kreative unbegrenzte Auslegung im Rahmen eines Richterrechts gelangen, das sich ideologischen Manipulationen gegenüber öffnet: Legt ihr’s nicht aus, so legt ihr’s unter. Eine Normierung der Umgebungstemperatur in Deutschland mit Rechtsanspruch je nach Interessenlage – ich hätte es derzeit z.B. gerne etwas wärmer – gibt es nicht. Die Ökodiktatur rückt offenbar näher, denn solche Beschlüsse schaffen schon einmal die Grundlage dafür, daß nach dem Abklingen von Corona die Lockdownpolitik im Dienste der „Klimaneutralität“ (hat das eigentlich schon mal jemand als „Unwort des Jahres“ vorgeschlagen?) fröhlich weitergetrieben werden kann, im vorgeblichen Interesse der „Freiheitsrechte“ (!!!) der ach so jungen Freitagsfürdiezukunftlerinnen.
Das Urteil wirkt wie juristischer Humbug auf mich. Eine ohnehin – im internationalen Vergleich – überaus weitgehende „Klimaschutzpolitik“ als Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen? Was ist denn mit der früher vom Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte hoch gehaltenen Gestaltungsprärogative des Gesetzgebers, mit welcher sich das Verfassungsgericht selbst politische Zurückhaltung auferlegt hat? Macht jetzt das Bundesverfassungsgericht die Klimapolitik gleich selber? Dann lese ich, dass der Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth, zuvor stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, entschieden hat. Aha. Die Kanzlerin-in-spe dürfte sich freuen. Und die Gewaltenteilung wird hier meiner Meinung nach wieder mal geschleift. Im übrigen kann der deutsche Gesetzgeber in Verfassung und Gesetze hinsichtlich des Klimaschutzes ja Ziele hineinschreiben wie er mag. Das Weltklima aber wird sich dadurch nicht großartig ändern, denn es wird nicht allein in Deutschland gemacht.
Das war’s dann für Deutschland, Thilo Sarrazin hatte recht.
Das sich nun auch das Bundesverfassungsgericht zum Weltenretter berufen fühlt und den Bürgern eine unmöglich zu erfüllende Verpflichtung auferlegt, wird nichts nützen. Selbst wenn Deutschland auf 0% CO2-Ausstoß reduzieren könnte, änderte sich am Klima dadurch nichts, es wandelt sich weiter wie schon immer.
Industriearbeitsplätze ade, wir können Wohlstand und Sozialsysteme künftig nur durch gegenseitiges Haareschneiden und maximale Bürokratie sichern, bin schon mal gespannt, wie das ausgeht.
Die Vernünftigen werden ihre Schlüsse ziehen und das Land der Bekloppten hinter sich lassen, wenn sie können.
Warten wir ab. In 10 Jahren sind die Einwohner Deutschlands 10- 15% moslens. Die Probleme werden ganz andere sein.
Es sind ja schon heute etwas mehr als 15%.
Durch die gesamthafte demographische Entwicklung (höchst geringes Aufkommen von Geburten bei den autochthonen ursprünglichen „Deutschen“; hohes Aufkommen bei den Muslimen) und die weiter betriebene (unter halluzinierten, ganz und gar ABSURDEN Propaganda-Vorgaben) illegale und tendenziell durchaus destruktive Immigration, welche wahrscheinlich mit den nächsten grünoiden Regierungen extrem intensiviert werden wird, wäre – schon – in zehn Jahren (je nachdem) mit ca. 37% bis 51% muslimischer Einwohnerschaft zu rechnen; in jedem Fall jedoch mit einer muslimischen Mehrheit relativ kurze Zeit danach.
Es sind auch wirkmächtige Bestrebungen im Gange, die Regelungen zur Staatsbürgerschaft bis ins wiederum kolossal Absurde entschieden zu „lockern“, so daß man nicht nur mit „Einwohnern“, sondern darüber hinaus mit Wählern zu tun hätte.
Ist eine gegenläufige Kehre denkbar?
Nach meinem Urteil: NEIN! Auf keinen Fall.
Warum? Nach meiner ureigener – sehr, sehr lange abwägend überlegter – Diagnose liegt der beschriebenen Entwicklung eine unpolitische Tief-Ursache zugrunde; eine kaum erkannte, kaum erwogene, kaum in ihrer Wirkungstiefe je rezipierte Ursache: Die „Deutschen“ von heute mögen sich selber nicht. In der (häufig, bzw. meistens verleugneten) tiefen „Real-Realität“ hegen die „Deutschen“ gegen sich selber eine eigentümliche rigide unbarmherzige Mischung aus Verachtung und bösester grollender – durch nichts zu bezähmender – Abneigung.
Das erachte ich als die Wurzel des obskuren Gebarens der „Deutschen“. Meistens völlig unbeschadet der jeweiligen politischen Ausrichtungen und der bewußten jeweiligen „Deklarationen„, ob leise vor sich selber, bzw. in einem intimen Kreis vorgetragen; oder von imaginären Balkonen herab mit jeweils anders geratendem spezifischem Brimborium verkündet.
Schade!
„Schade“ aus Überzeugung sage ich hier ur-persönlich; sage als Wissenschaftler; sage als (tendenziell kosmopolitischer) Jude; als jemand, der so vieles von deutscher Kultur, Sprache und Literatur geschätzt hat und schätzt; als westlich orientierter Israeli.
Deutschland IMPLODIERT.
„Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«.“
Am deutschen Weltenretterwesen soll die Welt genesen. Ich kann diese selbstverliebte Hybris nicht mehr hören.
Judikative ersetzt Demokratie durch Logen-Vodoo!
Jetzt wird die Klimahysterie auch noch über das Bundesverfassungsgericht legitimiert. Prost Mahlzeit.
Zur Zeit haben wir 400 parts per million CO2 in der Luft. Im Jura hatten wir die fünffache Menge (500 Prozent vom heutigen) . Eine vor Leben strotzende Warmzeit.
Lasst uns verbindlich alle Resourcen verballern um den CO2 Wert mindestens auf 300 ppm zu reduzieren. Damit hätten wir dann den Wert für eine nächste Eiszeit erreicht.
Diese Welt ist komplett verrückt geworden und jetzt tanzt auch noch das Bundesverfassungsgericht im Hysterie und Manipulationsmodus mit. Alle Weichen werden gestellt den Bürger per Gesetz in ein Repressionssystem zu quetschen und nach belieben auszunehmen.
Die Klimaerwärmung wird an den deutschen Grenzen nicht halt machen, und sich einen Dreck darum scheren, ob wir alles abgeschaltet haben. Einen großen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasen würde die Einhaltung der Asylgesetze bedeuten, den der ökologische Fußabdruck einer Afghanen in Kabul ist nicht mehr als ein …, während es in Germanisthan 8 Tonnen CO2 sind.
„Am deutschen Wesen wird die Welt genesen“.
Ist das die Version „2.0“ – oder eher „3.0“. Die Karthagischen Kriege können ja als Exempel gelten. Siehe Schlacht von Zuma …
Gott sei Dank!
Da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere unter dem legendären Richter Herrn Professor Dr. Harbath, LL.M. (Harvard), nur nationale Geltung hat, ist die Rechtsprechung für den Rest der Menschheit, die vom Weltklima betroffen sind, insbesondere für die rund 260 Millionen EU-Bürger außerhalb Deutschland völlig IRRELEVANT.
Daher werden die sich abzeichnende Dieselauto- / Fleischverzehr- / Eigenheimneubau- / Kernenergie-Nutzungsverbote zur Rettung des Klimas für Europa und die Welt nur dann eine Bedeutung haben, wenn die Fantastereien aus Deutschland anderweitig langfristig Geltung erlangen.
Und aus der Perspektive eines Europäers außerhalb Deutschlands drängt sich nicht auf, warum am „deutschen Wesen“ die Welt „genesen“ wird – never ever!
Na also. Hat doch was gebracht, dass jeder einzelne Verfassungsrichter unter Merkel ins Amt kam. Da ist keiner mehr dabei, bei dem sie nicht ein Wörtchen mit zu reden hatte.
Als nächstes wird beschlossen, dass niemand mehr an Corona sterben darf.