Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022).
Die Karlsruher Richter bewerten den Schutz vulnerabler Gruppen durch die Impfung für verfassungsrechtlich bedeutender als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil. Doch das sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber den legitimen Zweck verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Beschäftigte in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und ambulanten Pflegediensten, aber auch Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März.
Uwe Lipinski, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, hatte gegenüber TE das Urteil kritisiert:
„Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.“
Am Montag hatten die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Konferenz einen Neuanlauf im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren gefordert. Ende Juni wollen die Gesundheitsminister wieder darüber beraten und einen Beschluss treffen.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu dem umstrittenen Abendessen am 30. Juni 2021 mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt die Flugbereitschaft nutzten. Laut dem Rechtsanwalt Niko Härting wurde dies auch damit begründet, „dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung ausgesetzt sein wird“.
Machen wir uns nichts vor: es ist damit zu rechnen, dass im Herbst die Schrauben schlagartig angezogen werden können. Aus dem Protestverhalten der Impfkritiker u.a. wurde gelernt, beim nächsten mal geht der Durchgriff schneller und gezielter. Die selbe Protesttaktik wird man unterbinden, Eskalationen vorbeugen.
Folgendes lässt ein Szenario vermuten: die USA wollten ein Wahrheitsministerium installieren, das ist jetzt auf stand-by, Canada arbeitete an einem Internetzensurgesetz, in Österreich wird mit dem Hinweis auf den Ostkrieg zensiert, in Australien durften Ungeimpfte keine Flugzeuge mehr verwenden und es gibt dort „Quarantänelager“. Idee vom Impfvorratsgesetz in Dt.L., steigende Zahlen von Faktencheckern, Zensur in social media, Deplattforming von sites und blogs. (Quellen wurden bereits mehrfach zitiert).
Fazit: die Instrumente sind ausgearbeitet, man kann sie jederzeit „aktivieren“. Kurz: die Koordination und Informationsweitergabe kann binnen Tagesfrist gekappt werden (taktischer Klassiker). Schlimmstenfalls auch sites wie TE.
Juristische Infomationen und Quellen für eine Argumentation sollte man vorher geklärt haben. Für verbindende Netzwerke bietet sich ein rechtzeitiger Beitritt zur GGG (Good-governance-Gewerkschaft von Marcel Luthe) an. Die „besonderen“ Möglichkeiten von Gewerkschaften kennt jeder. Hier dürfte eine Kommunikation auch weiter gewährleistet sein. Alternative messenger müssen dann schon installiert sein (GETTR, Twitter,etc.). Allerdings zeigen historische Beispiele, dass auch diese Organisationsform bezwungen werden kann. Die Exekutive hat gesetzlich Befugnis end-to-end Verschlüssler zu dechiffrieren.
Wurde diese Durchgriffsmaßnahme erst einmal aktiviert, sollte man sich nichts mehr vormachen. Die Exekutive hat ausgearbeitete Szenarien für „unruhige Zeiten“, man ist nicht unvorbereitet. Ist ja auch ihre Aufgabe, denn man weiss ja nie welches Klientel in diesen Zeiten plötzlich zur Gefahr wird. Wer es genauer wissen will, der sucht nach RSUKR und Eurogendfor. Also Finger weg von Gewalt. Sackgasse. Man sollte allerdings nicht erst dann über Details seine Abreise nachdenken.
Das ganze Problem wäre ganz schnell erledigt, wenn jetzt ALLE Betroffenen, also Pleger, Ärzte, Helferinnen, etc., die sich nicht mit der Genplörre stechen lassen wollen, JETZT kündigen.
Ruckzuck gäbe es einen Rückzug seitens des Staates.
Bereits vor 2 Jahren habe ich geschrieben, dass die mRNA-Einspritzung keine Impfung darstellt und deshalb auch nicht als solche bezeichnet werden sollte. Sie als „Impfung“ zu bezeichnen, dient allein der Irreführung des Bürger und der Verharmlosung des Gen-Cocktails. Heute belegen internationale Daten (ich schließe jetzt mal PEI und RKI aus einem offensichtlich gewordenen Mangel an einem Streben nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis aus), dass das sogenannte Vakzin keine einzige Eigenschaft eines herkömmlichen Impfstoffes hat: Es schützt weder den vermeintlich Geimpften, noch dessen Nächsten. Es erhöht aber die Gefahr für bleibende Leiden und Tod signifikant.
Deutschland hat eine ganze Reihe von Webfehlern im Grundgesetz.
Ein gravierender ist die Tatsache, dass die Richter des Verfassungsgerichtes von der Politik, vom Bundestag bestimmt werden.
Wie bitte sollen denn die Richter dann unabhängig urteilen?
Nein, das geht nach der alten Wahrheit „Wes‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing“
Und genau so sind die ganzen Urteile, die das Verfassungsgericht seit Jahren fällt. Eine einzige Katastrophe, dass totale Hofieren der Regierung und ein Schlag ins Gesicht der Bürger.
Kein einziges Urteil der letzten Jahre würde eine Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger, den sogenannten Souverän, erreichen.
Zu sagen hat aber der Souverän und kein Verfassungsgericht! Das Verfassungsgericht ist, genau wie die Politik, an sich nur der Erfüllungsgehilfe des Souveräns.
In der Praxis hat sich das völlig umgekehrt.
Dieses Verfassungsgericht in der derzeitigen Form, muss dringend aus dem Verkehr gezogen werden und die beteiligten Richter auf Immer in die Wüste geschickt werden.
Die Justiz wirkt in einem System immer staatstragend. Wie die Geschichte beweist, können kreative Juristen auch die schlimmsten Grausamkeiten juristisch begründen. Eine andere Entscheidung hätte sich die Argumentation der Beschwerdeführer zu eigen machen müssen und das hätte zwangsläufig den Kollaps des gesamten (Corona)-Regimes zur Folge gehabt. Es ist naiv zu glauben, dass unsere obersten Richter eine solche labile politische Situation herbeiurteilen würden.
Wie sieht es eigentlich bei den sog. vulnerablen Gruppen aus. Sind die auch alle zwangsgeimpft?
Von welchem „Schutz“ die ignorante, parteiische Richterschaft da wohl ausging?
Nachweislich bietet die „Zwangsimpfung“ weder einen Schutz für die Geimpften und alle die mit diesen in Kontakt kommen, sie immunisiert nicht, verhindert auch keine schweren Verläufe, aber ist inzwischen für tausende Todesopfer bekannt. Wenn man aus dieser Faktenlage so etwas als Schutz bezeichnet, kann ist es korruptes, bewusst ignorantes Verhalten, was uns dieses seltsame Gericht beweist, das komplett mit Parteilingen besetzt ist und vielfach bewiesen hat, dass denen die Gesetzeslage mehr als egal ist!
Das Risiko an der Impfung zu Schaden zu kommen ist jedenfalls erheblich größer, als an Omikron zu sterben!
Tenor der Urteile: Könnte schaden, also verbieten. Und könnte schützen, also erlauben. Je nachdem, um welches Thema es geht und je nachdem, wo der grösstmögliche Schaden für die Freiheit des Einzelnen herauskommt.
Das hier fand ich auch spannend: https://netzwerkkrista.de/2022/05/15/die-weltgesundheitsorganisation-treibt-die-globale-steuerung-des-gesundheitsrechts-voran/
Die Regierungen geben immer mehr Macht an nicht demokratischen Organisationen. Ganz wie von den Davoseanern gefordert. Man muss nur die Einleitung von Herrn Schwab zu seinem Covid 19 Buch lesen. Maximal muss die Regierung die Entscheidungen dieser Organisationen noch übers Parlament abnicken.
……so betreibt das bverfg a u c h die narrative, der mrna – impfstoff sei von der eu zugelassen! das ist aber nicht richtig! so machen sich auch gestandene ärzte des märchens schuldig, die impfung verhindere schwere bis schwerste verläufe! kennen die auch nicht die zahlen?
……ergänze: und fakten?
Nun ist die Diktatur einer selbsternannten Oberschicht in Deutschland nicht mehr zu leugnen. Deutschland ist vollends zu einer Bananenrepublik verkommen.
In zwei Jahren werde ich das Land wohl aufgrund der Impfpflicht ab 60 verlassen müssen. Meine Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.
Keiner gibt preis, in welches Traumland er warum auswandert.
Das finde ich auch immer etwas irritierend. Corona hat ja diesbezüglich auch die Karten neu gemischt. Es ist ja inzwischen gar nicht mehr so einfach, ein Land zu finden, wo man vor unliebsamen Überraschungen sicher ist. Der Great Reset kann einem letztlich fast überall ans Schienenbein treten.
Das ist auch gut so. Wir wollen nicht, dass es irgendwo zur Klumpenbildung von Deutschen kommt, denn dann fängt das Dilemma, das zu unserer Flucht geführt hat, wieder von vorne an! Denn wo 2 oder 3 Deutsche im Namen Merkels versammelt sind, da ist sie mitten unter ihnen.
……..eu – recht ist eingewandert und ich bin mit familie ausgewandert!
Herr Rechtsanwalt Lipinski hat eines völlig außer acht gelassen bei seiner Klage: Das Gericht ist befangen, zu einer unabhängigen Entscheidung gar nicht fähig. Warum? Weil die gesamte Truppe sicherlich als vorbildliche Folger der sie in diese Position gehievten Politdarsteller natürlich „gespiked“ sind. Mit einer anders gelagerten Entscheidung hätten sie sich ja selbst diesbezüglich (fehlende Wirksamkeit gepaart mit einer zunehmend nachzuweisenden Zahl schwerer Nebenwirkungen) bescheinigt, daß sie mindestens gutgläubig waren. Böse könnte man sagen, sie sind beim selbst ausgerufenen Intelligenztest durchgefallen. Und dann kommt noch dazu, daß vermutlich bei einem anders lautenden Urteil Millionen der schon Folgsamen gegen Bund, Länder und ggf. Arbeitgeber einen Schadensersaztzanspruch hätten. Damit wäre das Land pleite. Somit wurde vor der falschen Einrichtung Klage eingereicht. Er hätte für einen zB. betroffenen Inder vor dem Obersten Gericht in Delhi klagen müssen. Dort wurde zwangsweises Spiken gerade juristisch untersagt.
Wieso hat eigentlich eine kranke ältere Person irgendwelche Rechte am Körper eines jungen Pflegers oder einer Ärztin?
Wird die Familie auch zur Impfung verpflichtet, wenn sie ihre Pflegebedürftigen zu Hause pflegen? Oder soll nur die Pflegekraft geimpft sein, während die Ehefrau freie Wahl hat?
Sollen die Pflegebedürftigen eingesperrt werden, damit sie nur mit geimpften Personen Umgang haben?
Als arbeitender deutscher Bürger kommt man sich inzwischen als Leibeigener vor, mal von den Migranten, für die man arbeiten soll; mal für die „Vulnerablen“, die das Recht am Körper des Bürgers haben.
Das Verfassungsgericht ist nur ein Teil des Problems. Weitaus schwerwiegender ist, dass sich das Wahlvolk mit Versprechen wie „eine Impfpflicht wird es mit uns nicht geben“ (Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher CDU/CSU) belügen lässt und immer, wirklich immer wieder dieselben Parteien wählt (zuletzt in NRW). Und diese Gewählten haben keinerlei Gespür dafür, wie Sie mit ihren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit eine Radikalisierung der Bürger fördern.
Allerdings ist es ratsam, die Füße still zu halten, denn diese Regierung erweckt den Eindruck nur darauf zu warten, dass einzelne Bürger ‚ausrasten‘, um dann den Erlass von ‚Notstandsverordnungen‘ rechtfertigen zu können, mit denen sie alle, die sie seit Beginn der Pandemie als Covidioten, Rechtsextremisten, Nazis oder sonstwie etikettieren, hinter Gitter bringen können. Die dafür erforderliche ‚Haltung‘ einzelner RegierungsmitgliederInnen ist erkennbar …
Es ist dasselbe Prinzip, wie es bezüglich des Ukraine-Kriegs und anderer Kriegen der jüngeren Geschichte an anderer Stelle formuliert wurde: (Zitat) „Der Raffiniertere – von mir aus auch der Perfidere – übt so lange Druck auf den Gegner aus, bis der den ersten Schuss abgibt und sich ins Unrecht setzt.“
Lieber Ketzer,
Die Mehrzahl des Wahlvolks ist davon überzeugt, dass die Regierung völlig legitim handelt und das BVerfG dies nur folgerichtig bestätigt. Reden sie doch mal mit den Leuten, dann werden Sie genau das erfahren. Die sind alle stolz darauf, dass sie 2mal geimpft und 2mal geblustert sind. Was will man da noch sagen. Von den knapp 50%, die in NRW nicht gewählt haben, zu feige waren, die einzig existierende Opposition zu wählen, muss man nicht reden, die haben sich selber politisch obsolet gemacht. Also alles paletti! Ich sage bereits seit 17 Jahren: wo mehrheitlich Deutsche auf einem Haufen wohnen, kann kein Mensch in Frieden leben. Ich bin gegangen.
Wenn in Frankfurt der Ausländeranteil bei um die 50% liegt, ist er in NRW allemal so hoch.
Marxloh hatte zum Beispiel eine Wahlbeteiligung von 20.28%.
Und überall in den Städten, wo die Beteiligung in den Wahlbezirken besonders niedrig ist, scheinen Merkels Gäste in der Überzahl.
Bislang gibt es keine Untersuchung, welche es waren, die auf den Wahlgang verzichteten.
Tja, das ist jetzt eher für die Richter ein Dilemma.
Die Gottgläubigen der „Menschheitsfamilie“ sind sich im großen & ganzen einig, dass man nicht töten soll; das beinhaltet selbstverständlich auch das Unterlassen von fahrlässiger Gefährdung, die zum eigenen oder fremden Tode führen kann. Sollten die Thesen von vielen internationalen Studien korrekt sein, dann weisen die „Vakzine“ ein Schädigungsrisiko bis hin zum Tode auf.
Zweitens wurden 1948 von den Vereinten Nationen in 30 Artkeln die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beschlossen.
Der Nürnberger Codex ist bekannt. Auch dass bei der Zulassung der Vakzine die Tierversuche, die Toxizitätsanalyse und Phase drei übersprungen wurde. Also scheint es, sind WIR heute die exklusiven Teilnehmer von Zulassungsphase drei.
Nationales Recht muss immer auch auf dem Boden übergeordneter Rechte stehen. Auch wenn der einzelne Richter das von Zeit zu Zeit, aus welchem Grund auch immer, anders auslegt. Last but not least fordert das GG: die Würde des Menschen ist unantastbar.
Was im weitesten Sinne „rechtes“ ist, wurde also ausreichend dargelegt. In meinen Augen steht das BMG und VerfG nach wie vor unter Rechtfertigungserwartung.
…….dieses ergebnis des ersten senats des bverfg ist keine entscheidung, es ist eine anmaßung!
Staatshörige Richter, das hatten wir doch schon mal. Ich bin (ver)fassungslos.
Es ist müßig, dieses Urteil im Detail zu zerpflücken. Es wurde aus dem gleichen Grundsatz gefällt, wie ähnliche Urteile des VerfGH in Österreich: die Staatsraison muss gewahrt werden. Eine Abschmetterung der einr.bez. Impfpflicht durch das BVG hätte womöglich das Ende der bisherigen Coronapolitik und das Ende Lauterbachs bedeutet. Sie hätte allen nachgeordneten Instanzen ein deutliches Signal zu Ermöglichung coronamaßnahmenkritischer Urteile gegeben. Sie hätte womöglich zu tausenden Schadensersatzklagen geführt. Das BVG hat die Staatsraison an erste Stelle gesetzt und ist dem wichtigsten Auftrag eines Gerichtes, nämlich der Wahrheitsfindung nicht gerecht geworden. Eine Wahrheitsfindung hätte eine langwierige Beweiswürdigung und viele, einander widersprechende Gutachten bedeutet. Darauf wollte sich das BVG nicht einlassen. Es hat, wie der VerfGH in Ö, den öffentlichen Institutionen (Ministerium, PEI, RKI) Wahrheitscharakter zuerkannt. So einfach ist das.
Mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss wird eine der wichtigsten Lehren aus dem Missbrauch der Medizin im Nationalsozialismus kassiert, dass nie wieder Menschen gegen ihren Willen zu medizinischen Zwecken benutzt werden dürfen. Nun kann es immer neue „schwerer“ wiegende Gründe geben, die körperliche Unversehrtheit des Menschen zu missachten, um „vulnerablen“ Gruppen zu helfen.
Was kommt als Nächstes? Denkbar wäre, dass jeder Bürger ein potenzieller Organspender zu sein hat, ob er will, oder nicht.
In der politischen Bildung wird nach wie vor gelehrt, dass sich eine Demokratie durch Gewaltenteilung auszeichnet. Politik und Institutionen werden durch unabhängige Medien und eine unabhängige Justiz kontrolliert und damit in ihrer Macht begrenzt. Das schützt vor Willkür und Missbrauch.
Eine Justiz ist aber nicht unabhängig, wenn die Staatsanwaltschaft politischen Weisungen unterliegt und Richterämter von den Parteien nach Proporz besetzt werden.
Nachdem der Favorit von Ex-Kanzlerin Merkel, Stephan Harbarth, zum obersten Verfassungsrichter ernannt wurde, hat sich diese Institution vor unser aller Augen in ein Regierungsschutzgericht verwandelt, das regierungskritische Klagen entweder gar nicht annimmt, oder eben abschmettert, auch wenn das Grundgesetz dabei beschädigt wird.
Wenn es die demokratischen Kontrollinstitutionen nicht mehr tun, wo bleibt der zuverlässige Schutz vor staatlicher Willkür?
( V. Lengsfeld)
Dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführer ist zu empfehlen, die Causa zum EGMR [ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ] zu ziehen. Obwohl das vorgenannte Tribunal verschiedentlich durch Gefälligkeitsurteile glänzte, wäre es interessant zu sehen, ob dessen Verdikt die vox populi bestätigt, daß Krähen einander keine Augen aushacken, respektive, daß einem vor Gericht & auf hoher See nur der Allmächtige helfen kann . . .
Ein Verfassungsgericht welches die Grundrechte missachtet ist nutzlos und gehört aufgelöst.
Hitler war wenigstens so ehrlich, den Staatsgerichtshof abzuschaffen. Da wusste man woran man ist. Im Deutschland 2022 wird auch noch dreist eine nicht vorhandene Unabhängigkeit der Justiz geheuchelt. Also ich weiß nicht ob eine Rechtsstaatsattrappe die einem im Zweifelsfall nicht weiterhilft besser ist als ein Unrechtsstaat. Dieses „Bundesverfassungsgericht“ hätte vermutlich auch die Rassenhygiene des Dritten Reiches mit irgendwelchem Geschwurbel legitimiert.
Eins noch, fragt sich eigentlich niemand, warum der Beklagte (der Staat mit seinen entsprechenden Institutionen als Gestzgeber) auch gleichzeitig als entscheidender Sachverständiger (RKI und PEI) auftritt!?
Das sog. Bundesverfassungsgericht ist politisch gesteuert. Fragen? Nein, nur Erkenntnisse: Die deutsche Justiz befindet sich tief im Abgrund.
Jetzt agiert also schon das BVG offen gegen die Bevölkerung?
Wenn ich mich recht meines Schulstoffs entsinne, dann soll das BVG die Bürger gegen Übergriffe der Politik schützen.
Und nicht den Regierungslautsprecher mimen.
So war es zumindest gedacht. Aber seit spätestens 2015 musste doch eigentlich jeder begriffen haben, dass dem nicht so ist. Kein Aufschrei seitens der Medien oder Juristen. Da war doch alles schon klar.
Was bleibt, wenn Checks & Balances nicht mehr funktionieren, weil die Instanzen korrupt sind? Kein Wunder, daß der Staat alle Bürger immer strenger überwachen will.
Der Krug geht halt solange zum Brunnen, bis er bricht. Das mussten schon andere schmerzlich erfahren, auch wenn das für viele immer noch unvorstellbar ist.
Die Zeiten werden sich in Deutschland auch wieder ändern und dieses Urteil ist nur ein weiterer Sargnagel für diese politische Kaste. Man darf vieles, nur nicht übertreiben.
Denn mal ehrlich: was haben viele denn erwartet? Dass das Bundesverfasstungsgericht dem Bürger in Grundsatzfragen zur Seite steht? Dieser Zug ist schon vor Jahren abgefahren. Aber schön, dass es nun auch für den Naivsten offensichtlich wird.
„Die Karlsruher Richter bewerten den Schutz vulnerabler Gruppen durch die Impfung für verfassungsrechtlich bedeutender als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.“
Alle Coronamassnahmen entbehrten und entbehren jeder Evidenz. Jeder Arzt/Wissenschaftler, der nicht auf Linie war/ist, wird nachwievor diskreditiert, diffamiert und medial fertig gemacht. Das neueste Beispiel ist Prof. Bhakdi, einfach abscheulich.
Da stimme ich Ihnen zu, dass man das durchaus so bewerten kann. Das Problem ist aber, dass diese „Impfstoffe“ das gerade nicht leisten!
Sorry, aber die Freiheit der vulnerablen Person endet dort, wo mein Körper beginnt.
Kranksein gehört zu allgemeinen Lebensrisiken. Es ist völlig normal, als Gesellschaft Bedürfnisse kranker Personen zu erkennen und die Härten zu mildern, indem man höhere finanzielle Mittel aufwendet.
Das soll es aber auch sein. Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Arzt, Pfleger oder Polizisten hinsichtlich der Impfentscheidung.
In der ersten Hilfe wird einem beigebracht, erstmal auf eigene Sicherheit zu achten, sei es Ansteckungs- oder Verletzungsgefahr. Erst dann wird die erste Hilfe geleistet.
Warum das für die Vulnerablen anders sein soll, ist unklar. Niemand darf genötigt werden, sich einem Risiko auszusetzen.
„Das Problem ist nicht mal, dass der Schutz vulnerabler Gruppen als wichtiger eingestuft wird.“
Das sehe ich anders. Die Gesetzeslage ist klar.
Es ist keine „Beeinträchtigung“, die Grundrechte kann man nicht biegen, wie es einem gefällt. Entweder achtet man sie oder nicht, dann spricht man von Missachtung oder einem Bruch, das wäre das korrekte Vokabular. Und das Gericht hat sogar festgestellt, dass genau das passert ist, aber ein Handeln entsprechend geltendem Recht bleibt aus, weil es ja einen „guten Grund“ gibt. Und damit hat auch das Gericht Recht gebrochen. Hier geht es schließlich nichtmehr „nur“ um Grundrechte sondern gar um Menschenrechte, die missachtet werden. So ein guter Grund lässt sich übrigens immer finden.
…..die durchsetzung eines genetischen eingriffs – wie ihn die sogenannte impfpflicht darstellt – ist nicht nur ganz und gar verfassungswidrig und daher nichtig, sondern begründet auch unter anderem den dringenden tatverdacht des völkermordes und spezieller tatbestände des völkerstrafrechts. artikel 25 gg stellt klar, daß die allgemeinen regeln des völkerrecht bestandteile des bundesrechts sind und allen gesetzen vorgehen!!
Ich kann mir nicht mehr vorstellen, daß in diesem Staat mit juristischen Mitteln der Übergriffigkeit des Staates Einhalt geboten werden kann.
Das befürchte ich allerdings auch! Aber was können wir nur tun??!! Wir wollen doch keine Gewaltanwendng. Dieses Ohnmachtsgefuehl nagt an mir. Und wenn ich mir dann die Wahlergebnisse in SH und NRW ansehe, bekomme ich zusätzlich Angstzustaende und zweifele an meinen Mitmenschen.
Dass so ein Urteil geschehen musste ist fast folgend aus dem vorangegangenen Klimaurteil. Letztendlich bedeutet diese Rechtsinterpretation, dass eine deutsche Regierung ALLES tun darf, wenn sie es nur schafft sich eine Deklaration eines höheren Nutzens auszudenken und dieses Narrativ nicht von sich aus, es gibt ja keine Kontrollinstanz, diese wäre ja eigentlich das Verfassungsgericht, widerruft. Mit der gleichen Logik kann man natürlich alles rechtfertigen, beispielsweise diente der deutsche Einmarsch in Polen 1939 auch dem Schutz der Bevölkerung in Danzig oder Oberschlesien, ist somit ein zu schützendes Rechtsgut, welches Maßnahmen erforderlich machte. Dies entspricht ja letzten Endes auch der Erzählung der damaligen NSDAP-Regierung. Als Kernergebnis verbleibt, dass alle Tätigkeiten einer Regierung rechtstreu sind, solange diese Regierung es schafft mit minimaler Fantasie dieses an der Realität vorbei einen höheren Nutzen anzudichten.
Dass so ein Urteil geschehen musste ist fast folgend aus dem vorangegangenen Klimaurteil. Letztendlich bedeutet diese Rechtsinterpretation, dass eine deutsche Regierung ALLES tun darf, wenn sie es nur schafft sich eine Deklaration eines höheren Nutzens auszudenken und dieses Narrativ nicht von sich aus, es gibt ja keine Kontrollinstanz, diese wäre ja eigentlich das Verfassungsgericht, widerruft. Mit der gleichen Logik kann man natürlich alles rechtfertigen, beispielsweise diente der deutsche Einmarsch in Polen 1939 auch dem Schutz der Bevölkerung in Danzig oder Oberschlesien, ist somit ein zu schützendes Rechtsgut, welches Maßnahmen erforderlich machte. Dies entspricht ja letzten Endes auch der Erzählung der damaligen NSDAP-Regierung. Als Kernergebnis verbleibt, dass alle Tätigkeiten einer Regierung rechtstreu sind, solange diese Regierung es schafft mit minimaler Fantasie dieses an der Realität vorbei einen höheren Nutzen anzudichten.
Das Urteil ist nicht nachvollziehbar denn im Klartext stellt es das Leben und die Gesundheit des 90 jährige Pflegepatienten über das Leben und die Gesundheit des 30 jährigen Pfleges. Erlaubt also wie es auf neudeutsch heißt die Objektifizierung der Pflegekraft d.h. vom Souverän zum Untertan.
Aber wenn man das weiter denkt
Wenn schon die Pflegekraft zum Schutz des Restlebens des 90 jährigen Pflegebüdürftigen Risiken für Leben und Gesundheit in Kauf nehmen muss.
Wie kann man dann noch einer werdenden Mutter die Abtreibung erlauben?
Ist das Ungeborene Leben nicht auch mindestens so Schützenswert wie der Pflegefall?
Schließlich hat das Ungeborene noch durchschnittlich 85 Jahre Leben vor sich, der 90 Järhige nur noch wenige Monate, durchschnittlich
Und es würde hier die gesundheitlichen Risiken auch nicht von einem Fremden sondern von der leiblichen Mutter getragen werden.
Jeder Mensch, der noch bei Verstand ist, kann Ihre Argumentation nachvollziehen.
Aber erwarten Sie von dem gegenwärtigen politischen Personal logisches, nachvollziehbares Denken und Handeln?
Es geht ja auch nicht wirklich um Leben und Gesundheit von wem auch immer. Es geht nur um totalitäre Herrschaft über Untertanen und den persönlichen Profit (welcher auch immer das ist), den Politiker davon haben.
Der Versuch totaler Herrschaft wäre ein Zivilisationsversagen. Denn diese beinhaltet totale Kontrolle, artikuliert dann totale Ziele, und dies führt zwangsläufig zu totalem Konflikt und schliesslich naturgesetzlich zum totalen Untergang.
Also total unnötig.
Leider gebe ich Ihnen recht: die Frühwarnsignale werden immer mehr.
Schutzhaftlager: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/australische-quarantaene-camps/
Beugehaft: https://tkp.at/2021/12/06/rechtsanwaelte-forsthuber-und-brunner-zu-impfpflicht-und-beugehaft/
Grosse Ziele: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/518086/Wegen-russischer-Invasion-Soeder-Bundeswehr-muss-bis-Maerz-2023-voll-einsatzfaehig-sein
Anscheinend läuft es auf eine Art „digitalen Käfig“ hinaus, der einen Mauerbau à la DDR erspart. Shanghai lässt grüssen…
Vielleicht geht es ja auch irgendwie darum, die durchschnittliche Lebenserwartung so hoch wie möglich zu halten, damit dann weiterhin ein höheres Renteneintrittsalter gerechtfertigt werden kann. Diese Woche wurden ja schon wieder Rufe ab 70 Jahren laut.
Dass so ein Urteil geschehen musste ist fast folgend aus dem vorangegangenen Klimaurteil. Letztendlich bedeutet diese Rechtsinterpretation, dass eine deutsche Regierung ALLES tun darf, wenn sie es nur schafft sich eine Deklaration eines höheren Nutzens auszudenken und dieses Narrativ nicht von sich aus, es gibt ja keine Kontrollinstanz, diese wäre ja eigentlich das Verfassungsgericht, widerruft. Mit der gleichen Logik kann man natürlich alles rechtfertigen, beispielsweise diente der deutsche Einmarsch in Polen 1939 auch dem Schutz der Bevölkerung in Danzig oder Oberschlesien, ist somit ein zu schützendes Rechtsgut, welches Maßnahmen erforderlich machte. Dies entspricht ja letzten Endes auch der Erzählung der damaligen NSDAP-Regierung. Als Kernergebnis verbleibt, dass alle Tätigkeiten einer Regierung rechtstreu sind, solange diese Regierung es schafft mit minimaler Fantasie dieses an der Realität vorbei einen Nutzen anzudichten.
Das BVerfG, hier der 1. Senat, hat genau das und nichts anderes getan, was die Politik von ihm verlangt hat. Von Gewaltenteilung und -kontrolle ist schon seit längerer Zeit nichts mehr zu spüren. Genau so und nicht anders wird der Souverän, das Volk, seiner elementaren Grundrechte beraubt. Und sie haben nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Aber sie werden sich dafür verantworten müssen.
Dass all diese Verbrecher und Versager sich eines Tages für ihre Taten verantworten müssen, bleibt zu hoffen. Dass dies noch in dieser Welt passiert, bleibt ebenfalls zu hoffen.
Die Hoffnung darauf ist aber gering, solange die Mainstreammedien weiter auf strammem Regierungskurs fahren, und die Mehrzahl der Bürger ihnen glaubt.
Diese Zombie-Medien, die so gut wie nicht recherchieren, kritisieren und konfrontieren sind das Hauptübel unserer Zeit! Sie hätten die Macht, dem ganzen Spuk ein Ende zu bereiten, indem sie die Bürger aufklärten. Sie tun es nicht.
Das BVerfG, hier er 1. Senat, hat genau das und nichts anderes getan, was die Politik von ihm verlangt hat. Von Gewaltenteilung und -kontrolle ist schon seit längerer Zeit nichts mehr zu spüren. Genau so und nicht anders wird der Souverän, das Volk, seiner elementaren Grundrechte beraubt. Und sie haben nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Aber sie werden sich dafür verantworten müssen.
Das heißt für mich nur, sobald ich wieder längere Strecken laufen kann und das ist bald, gehe ich wieder weiter jeden Montag spazieren, denn ich bin nicht dieser Meinung.
Das „Gericht“ hat so entschieden, weil es ahnt, dass es keinen großen Widerstand geben wird. Die meisten Deutschen fühlen sich als Untertanen recht wohl. Mündige Bürger wollen sie nicht sein. Das würde sie überfordern. Einige kritische Geister werden jetzt auf die Straße gehen und protestieren. Man wird ihnen zurufen: „Lasst euch impfen!“ Deutschland war, ist und bleibt das Kernland des Totalitarismus.
Ich verstehe das Gejammer schon wieder nicht. In der DDR kam man nicht einmal auf die Idee, vorm „Obersten Gericht“ (das Äquivalent zum Verfassungsgericht) gegen erlassene Gesetze oder für Menschenrechte zu klagen. Ich weiß nicht warum man in diesem Land an einen solchen Schutz des Bürgers, durch ein solches Organ überhaupt noch glaubt. Das müssen wohl nostalgische Erinnerungen aus längst vergangener Zeit sein, denen man hier nachhängt. Aber nun heißt es schon lange „Willkommen im Sozialismus“ HURRA!
Seit Harbarth von Merkel im Bundesregierungsgericht (ehemals unabhängiges BVG) installiert wurde gab es für uns „Untertanen“ nur nachteilige Urteile. Kann eigentlich aufgelöst werden.
Gericht? Unabhängig? Faktenorientiert? Lange her, ein Abnickverein. Kann man abschaffen.
Früher konnte man den roten Roben noch Respekt zollen , heute treiben sie einem nur noch die Zornesröte ins Gesicht.
Ein Terrorist entführt ein Flugzeug und zwingt die Piloten auf ein vollbesetztes Fußballstadion zuzufliegen. In dem Flugzeug befinden sich 164 Menschen, in dem Stadion 70.000. Die Einsatzleitung lässt zwei Kampfjets aufsteigen. Sie versuchen Funk- und Sichtkontakt herzustellen, sehen einen Terroristen im Cockpit, wie er die Piloten mit einer Waffe bedroht. Funkkontakt kann keiner hergestellt werden. Dann versuchen sie, das Flugzeug abzudrängen, geben schließlich einen Warnschuss ab. Beides erfolglos. Die Passagiermaschine reagiert nicht. Minutenlang fliegen die beiden Kampfjets neben dem Airbus her. Das Passagierflugzeug leitet nun den Sinkflug ein und alles deutet darauf hin, dass es tatsächlich auf das vollbesetzte Stadion zusteuert.
Die Jagdpiloten fragen in der Leitstelle an, was sie nun tun sollen. Der Diensthöhere fragt, ob er das Flugzeug abschießen soll. Nein, lautet die Antwort. Das Bundesverfassungsgericht hat kurze Zeit davor entschieden, dass es in solchen Fällen nicht erlaubt sei, ein gekapertes Pasasgierflugzeug, das quasi zur Waffe umfunktioniert wurde, abzuschießen, weil es gegen die Menschenwürde der Passagiere verstoße. Ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag bereits verabschiedet hatte, wurde vom höchsten deutschen Gericht und Verfassungswächter zu Fall gebracht. Die Leitstelle erteilt dem Kampfpiloten daher keinen Abschussbefehl.
Dieses Urteil hat klargestellt, dass das Leben von vulnerablen Gruppen nicht höher wertig einzuschätzen ist, als das Risiko für Zwangsgeimpfte, gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zu akzeptieren.
Jenes Urteil von vor nicht allzu langer Zeit, steht dem Urteil von heute diametral gegenüber – was bedeutet, dass die Karlsruher Habarth-Truppe sich über geltendes Recht einfach hinweggesetzt hat. Es wurde nicht im mindesten bei der Findung des gestärkten Verfassungsrechts auf Unversehrtheit, bzw. Selbstbestimmung über den eigenen Körper, beachtet.
Und meiner Meinung nach wurde geltendes Recht einfach gebeugt oder sogar gebrochen.
Steht das Bundesverfassungsgericht noch auf dem Boden des Grundgesetzes?
Obendrein ist der Schutz der vulnerablen Gruppe in keinster Weise garantiert, da ja bekannt ist, dass die „Impfungen“ weder vor Infektion noch der Weitergabe des Virus schützen.
Außerdem macht die „Impfung“ offensichtlich deutlich anfälliger für Infektionen mit der aktuellen Virusvariante, die aber in der Infektionssterblichkeit deutlich zurückgegangen ist.
Tja. Und wenn man dann das Ganze noch genauer betrachtet, findet man sogar heraus, wer das Flugzeug, das schnurstracks zerstörerischen Kurs in die Menge nimmt, hat starten lassen.
Wie soll ein Harbarth-Gericht das abwenden wollen?
Wissen die noch, weshalb man sich dereinst auf den Nürnberger Kodex verständigte?
Grundgesetz und Nürnberger Kodex – wen interessiert das noch?
Die inoffiziellen Politiker im BVG könnten bei böswilligen Beobachtern den Eindruck erwecken, als interessierten sie sich – genau wie die offiziellen Politiker in den Parlamenten – nur noch für ihr gut dotiertes Pöstchen, das sie nicht für ein unliebsames Urteil aufs Spiel setzen möchten.
…..das wäre dann nicht der erste fall von rechtsbeugung dieses senats des bverfg. im übrigen gehört diese sache jetzt vor einen menschrechtsgerichtshof sowohl der eu als auch vor den internationalen gerichtshof, da hier sogar der verdacht naheliegt, daß das völkerstrafrecht verletzt wurde! dieses bverfg ist nur noch ein witz!
Und Sie glauben, dass die von Ihnen genannten Gerichte unabhängig sind? Schön wäre es natürlich, allein, mir fehlt der Glaube.
…..da meine tochter us – richterin ist, weiß ich es! ich bin übrigens froh, wenn ich am sonntag wieder aus deutschland a u s reisen kann. mein flieger steht aufgetankt und ist flugbereit!
Was meinen eigentlich die „Vulnerablen“ selbst?
Wollen 90-jährige Omas, dass junge noch kinderlose Pfleger und Ärzte und Elektriker , und und und sich den Risiken einer Imfung aussetzen, um ihre letzten Tage zu „schützen“?
Ehrlich, was denken eigentlich jene, in deren Namen das Urteil gesprochen wurde?
Entspricht das Urteil ihren Wünschen? Halten sie es für angmessen? hier wäre ein Interview nötig.
……das bverfg hatte schon in einem fast gleichen fall geurteilt!
Die „Herrscher“ haben sich den Staat längst zur Beute gemacht, die Untertanen haben nichts, aber auch gar nichts mehr zu sagen! Völlig unkontrolliert von dritter und vierter Gewalt herrscht die reine Willkür, eine demokratische Grundordnung ist nicht mehr erkennbar. Daß ich diese Aussagen über mein eigenes Heimatland, in dem ich „schon länger“ lebe, jemals machen müsste, hätte ich mir nie träumen lassen!
Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler, kam vor Jahren für Deutschland zu folgendem Schluss: „Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“
Inzwischen trachten sie uns sogar nach dem Leben.
Das eigentliche Melodram ist, dass sich immer wieder Menschen für solche Dinger finden, die „nur ihre Vorschriften befolgen“ (sehr gründlich) und hinterher „von nichts gewusst haben“. In Afrika juckt sich keiner an der Impfung, weil keiner Lust hat, den anderen zu kujonieren.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/519518/Nutzen-nicht-ersichtlich-Afrikaner-verzichten-auf-Corona-Impfung?src=live
„Vulnerable Gruppen“ schützen sich dadurch, daß sie sich impfen lassen, nicht dadurch, daß man ganz andere impft. Wenn die Impfung der „vulnerablen Gruppen“ diese nicht schützt, ist sie ihren Namen nicht wert und schützt sie auch dann nicht, wenn man die Pflegekräfte impft.
Dieses Urteil ist ein Affront gegen die Bürger. Es untergräbt das Ansehen des BVerfG und zerstört das Vertrauen in seine Schutzfunktion gegenüber dem Staat.
Mit dem BVerfG in seiner heutigen Form sind wir endgültig in der Bananenrepublik angekommen.
Und selbst wenn es eine Impfung gäbe, die die „vulnerablen Gruppen“ schützen würde, hätte der Staat nicht das Recht, irgendjemanden zur Benutzung dieses Medikaments zu ZWINGEN! Denn das Verabreichen einer Spritze, die ich nicht haben will, ist schon Körperverletzung und damit die Verletzung meines Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, egal wie diese unsäglichen Verfassungsrichter das sehen wollen.
Im Übrigen geht mir dieser Begriff der „vulnerablen Gruppen“ mittlerweile salopp gesagt tierisch auf den Wecker, schon deshalb weil der impliziert, dass diese „Gruppen“ unfähig seien, sich um sich selber zu kümmern!
Ich selber bin 60+ und habe verschiedene chronische Vorerkrankungen, würde also auch zu diesen Gruppen gehören. Da aber mein Gehirn nicht vorerkrankt ist, und ich auch nicht unter Altersdemenz etc. leide, mithin also auch keinen Betreuer benötige, hat NIEMAND mir vorzuschreiben, dass ich mich schützen muss.
Wie unfassbar anmaßend ist es, wenn andere – egal ob Staat, Arzt oder sonstwer – mich gegen meinen Willen vor was auch immer schützen wollen? Das ist Entmündigung pur!
Ob ich mich schützen will, entscheide ganz allein ich selber!!!! Alles andere ist Rechtsbruch!
Und wie sie richtig schreiben: Eine Impfung, die nicht schützt, ist keine.
Das Paradoxe ist für mich, dass man offensichtlich mit 60 Jahren schon zu den Alten gehört, aber das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Was denn nun? Und wer definiert eigentlich, wer zu den vulnerablen Gruppen gehört? Welche Evidenz?! Es stinkt Alles zum Himmel.
Dass es sich vorliegend um ein klar politisches Urteil handelt erkennt man schon daran, dass der Beschluss vom 27.April 2022 erst heute verkündet wurde, also nach den Wahlen in S.H. und NRW. Damit sollte offenbar jegliches Mobilisierungspotenzial für impfkritische Parteien vermieden werden, was nicht verwunderlich ist bei den politischen Hintergründen der Mitglieder des 1. Senats.
Die Grünen haben auf ihren Wahlveranstaltungen für nichts anderes plädiert – wenn man ihnen denn zuhörte.
Dass welche, die das nicht wollen, nicht weiter arbeiten dürfen, davon sprachen sie nicht – wie sie eh die Seite der Medaille, die ihre Vorhaben ad absurdum führen, immer auslassen.
Sollte Harbarth als (Mit-)Erfinder der Cum Ex-Geschäfte in Verbindung mit Scholz und Tschentschner nicht ausreichen vulnerabel sein? An seine Anwaltskanzlei sollen zu Zeiten hohe Beträge geflossen sein.
Aber das würde ja bedeuten, dass nicht nur er „verstrickt“ ist. Oder?
Es scheinen mehr wichtige Schaltstellen des Landes mit welchen besetzt zu sein, die nicht das Wohl des Souverän im Auge haben – sondern bereit sind, ihn auszuplündern.
Und bitte , wozu bräuchten wir noch ein Verfassungsgerichtshof, mit auch noch gleich mehreren Kammern.
Wo doch bei uns alles wirklich pico bello ist, bei uns kannst du die Menschenrechte vom Fußboden lecken, aber hallo, in unserem Besten Deutschland aller Islamischen Länder:
Unser geliebtes Land der Messermenschen und der Bessermenschen. Hier haben alle deutsches Blut; entweder in den Adern oder an den Händen.
Was gäbe es da noch zu tun für Verfassungsschutzkammern.
Ebendt!!!
Auch für den Bundesverfassungswitz gilt: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Wir sollten langsam die Wahrheit anerkennen, wer Schütz seiner Verfassungsrechte suchen möchte, kann bestenfalls noch in dieser BRD zum DFB-SCHIEDSRICHTERAUSSCHUSS sich begeben oder zu irgend einer beliebigen Metallscheideanstalt in seiner Region , wie hier in Frankfurt etwa zur Degussa.
Ich glaub, die bieten einem jedenfalls entschieden mehr für viel geringeres Geld als diese selbstgerecht-rechtgläubig und versippungs-befangenen Brunzelkanzel-Dinier-Verfassungsgerichtskadis mit ihren ausgewachsenen Ödipussi-Komplexen, nämlich voll der Hingabe und Ergebenheit an ihre Supertupper- ‚Mutti“, sie auf Teufel komm raus zu lieben, zu hofieren , interkursieren , antechanbrieren ect. und uns, die Väter ihres zu schützenden Staatsvolkes immerhin , am laufenden Band hinzumeucheln oder wenigstens massiv dazu Beihilfe leistend.
Und darüber hinaus auch noch: Das Jüngste Gerücht über dieses Gericht besagt ja bereits, dass sowas wie Verfassung sowieso schon abgeschafft sei, man wolle es nur etwas später allen kund und zu wissen tun, ja, aus Umsturzvorlagenunsicheren-Bedenken.
Verfassung, das sei ja sowas von 80iger bestenfalls 90iger Jahren , halt sowas , tja ihr Menschene dadraußen im Lande , wirklich sowas von total AlterWeißerMann, Igitt!
Das BVerfG hat mit seiner jetzigen Entscheidung, insbesondere was die Begründung anbetrifft, die vorherige, gut begründete Rechtssprechung glatt ins Gegenteil verkehrt. Im Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 – hob das Gericht ausdrücklich hervor, dass der Staat kein Recht habe über das Leben Unschuldiger zu entscheiden. Es ging in der damaligen Entscheidung um die Frage, ob der Staat ein entführtes Passagierflugzeug abschießen dürfe, wenn die Kidnapper das Flugzeug z.B. in einen Wohnblock stürzen lassen wollen.
Die Richter hielten damals unmissversändlich fest:
„Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“
Hier der Link zum Urteil auf der Seite des BVerfG
Ich möchte eine weitere Passage aus der damaligen Urteilsbegründung zitieren:
„Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit – hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs – vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.
Eine Relativierung des Lebensrechts der Passagiere lasse sich auch nicht damit begründen, dass diese als Teil der Waffe Flugzeug angesehen würden. Wer so argumentiere, mache sie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns und beraube sie ihrer menschlichen Qualität und Würde.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist insofern mit dem Gegenstand des obigen Urteils zu vergleichen, weil es auch hier um die Relativierung des Lebensrechtes, dass ja nunmal auch einschließt, nicht vorsätzlich schwer gesundheitlich geschädigt zu werden, weil der Staat meint eine bestimmte Gruppe der Gesellschaft schützen zu müssen. Insbesondere der Hinweis, dass ein Staat, der Menschen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns mache, diese ihrer menschlichen Qualität und Würde beraube.
Da es klare Belege für schwere Impfnebenwirkungen gibt, die zu schützende Gruppe sich durch Impfung selbst schützen könnte, sofern das die „Impfstoffe“ überhaupt gewährleisten, macht der Staat das Pflegepersonal tatsächlich zu bloßen Objekten der Willkür. Da ein Berufswechsel, insbesondere bei älterem Pflegepersonal nur unter massiver wirtschaftlicher Existenzbedrohung möglich wäre, muss man die jetzige Begründung des BVerfG als blanken Zynismus bezeichnen.
Es ist erschreckend und auch traurig, wie sich eine ehemals hochangesehene Richterschaft so demontiert und ganz offen frühere Entscheidungen ohne Zögern konterkariert.
Denkt man die jetzige Logik des Gerichtes weiter, so darf der Staat zukünftig jedem Bürger befehlen, seine Gesundheit oder gar sein Leben für einen anderen aufs Spiel zu setzen. Damit wird das Plegepersonal auf den Status von Soldaten reduziert. Mal sehen wie sich das im Personalbereich der Pflege zukünftig auswirkt.
Soldaten und Feuerwehrleute sind von der Impfpflicht auch betroffen – Polizisten bislang jedoch nicht.
Hat das Urteil nicht aber auch Brisanz hinsichtlich Organentnahme? Kann man mich also verpflichten, eine Niere abzugeben, wenn ein anderer eine braucht?
Warten Sie mal ab. Was die Zwangsverpflichtung zur Organentnahme betrifft, wird dieses Problem des Organmangels irgendwann wieder auf den Tisch kommen.
Genau. Eine Ecke wilder gedacht kann man auch Abtreibungs-/Sterilisationspflicht (fürs Klima) oder eine Sterbepflicht ab bestimmtem Alter (auch fürs Klima) mit dem höheren Gut des Gemeinwohls begründen. Wie es in totalitären Unrechtsstaaten mit ideologischen höheren Zielen eben üblich ist. Gerade in Kombination mit der einfach nur irrwitzigen Leugnung der Realität (Die Behauptung es gibt einen Fremdschutz) bei den Verantwortlichen glaube ich langsam, dass mittlerweile alles möglich ist.
Was am 27. März 2020 geschah, war ein kalter Putsch gegen das Grundgesetz. Der nächste Putsch erfolgt jetzt in diesen Tagen global durch das Übertragen staatlich-nationaler Souveränität auf die nichtstaatliche WHO. Ein weltweites Ermächtigungsgesetz. Herzlich willkommen im globalen Faschismus.
Politik, MSM und Justiz ziehen am gleichen Strang. Das gab zu Hitlers Zeiten, DDR Zeiten und jetzt wieder. Was sollte uns das sagen?
Wie berücksichtigt der Habarthsche Gerichtshof, dass
Der Haftungsausschluss ist übrigens Gegenstand einer Anfrage der EU-Parlamentarierin Anderson (ID) an die Kommission. Die Freistellung von der Haftung eines Produktes mit bedingter Zulassung erfolgt ausgerechnet unter Missbrauch eines Artikels der allgemeinen Haftungsrichtlinie, der nur dann Anwendung finden kann, wenn der Stand der Wissenschaft jegliche Nebenwirkungen ausschliessen kann. Damit dürfte der Haftungsausschluss keinen Bestand haben:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-001396_DE.html
Ich bin so stolz in einer demokratischen, freien Gesellschaft mit unabhängiger Justiz und fachkundiger und sachkundiger Politik sowie Meinungs- & Pressefreiheit zu leben und dafür über die Hälfte meines monatlichen Salär abzugeben…. Wunderbar! (Das ist Ironie und Sarkasmus, falls jemand denkt, ich meinte das ernst!)
Die Einrichtung kann man inzwischen wohl ersatzlos auflösen. Das spart viel Geld, das wir noch bitter brauchen.
Auch wenn ich kein Freund der Abiturientin Anna-Lena-der-Speicher-ist-das-Netz Baerbock bin, so stelle ich doch fest, sie wächst durchaus mit den Aufgaben.
Beim Personal des willfährig politisch besetzten Bundesverfassungs“gericht“ läßt sich vergleichbares nicht ausmachen.
Wieso sparen? Jegliches Geld, dass diese Regierung in die Hände bekommt, schafft sie augenblicklich außer Landes. Oder in die Hände von Lobbyvertretern. Hat nicht Lauterbach, der der Urteil sicher schon kannte, sofort Millionen neuer Imfdosen bestellt?
Und wenn der Etat erschöpft ist, schaffen Sie „Sondervermögen“.
Einer wie Fischer sprach nur vom Geld. Inzwischen geht es um Deindustrialisierung, Komplettruin und um nichts weniger als das Leben des Souverän.
„Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer wieder zu ‚Ungleichgewichten‘ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“
Wir brauchen jemanden, der die Geldströme unserer missbräuchlich verwandten Steuern verfolgt bis zu den Taschen derer, in denen die Milliarden am Ende verschwinden.
Dass wir dafür einen Gegenwert erhielten – bzw. Arme damit gespeist würden – glaubt doch wohl inzwischen keiner mehr.
Die Unterwanderung der Gerichte läuft doch schon sehr lange. Der Marsch durch die Institutionen durch die 68er war erfolgreich, dazu jede Menge Einflußagenten aus der DDR, die nie enttarnt wurden. In vielen Bereichen wird nicht mehr nach Kompetenz, Eignung und Leistung eingestellt, sondern nach Gesinnung und Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Frau Merkel wußte als geschulter FDJ-Nachwuchskader, daß man überall seine Leute unterbringen muß. So sitzen nun überall ihre Schranzen und Günstlinge. Man sieht die Verkommenheit der Gerichte sehr gut daran, wenn man vergleicht, wie hart friedliche Demonstranten bestraft werden und wie milde linke und eingewanderte Gewalttäter. Es gäbe hier weder Ehrenmorde noch Messerangriffe, wenn die Täter gnadenlos bestraft würden.
Mit dieser Urteilsbegründung kann die Regierung, insbesondere der Panikkarl, für jede Infektion eine Impfpflicht durchsetzen. Dem Bundesverfassungsgericht scheint es offebar auch scheixxegal zu sein, womit die Bevölkerung geimpft wird. Hauptsache es gibt einen politisch definierten „Vulnerablen,“ der vor einem vermeintlichen „Gefährder“ geschützt werden muss. Willkürpolitik auf allen Ebenen abgesichert! Zum Kotzen!
Eine wirklich überzeugende Begründung. Noch geringer wäre das Risiko ausgefallen, hätte man das Dinner als virtuelle Veranstaltung unter Nutzung eines Cateringservice abgehalten.
Es ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die durch die ganze „Pandemie“ hindurch den öffentlichen Nahverkehr in der „Rush Hour“ nutzen.
Und es zeigt die Verachtung gegenüber dem Sourverän, der die ganze Chose bezahlen muss.
„dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts […] die Flugbereitschaft nutzten.“
Unfassbar. Banenenrepublik Deutschland. Merkel hat die Richter völlig eingesponnen. Das BVerfG ist nur noch ein Erfüllungsgehilfe der Politik. Scholz ist sicher insgeheim dankbar, was seine Vorgängerin in die Wege geleitet hat.
Und nun? Die Fakten zur Wirksamkeit der „Impfung“ sind bekannt. Man darf also vom Vorsatz der „Richter“ ausgehen. Natuerlich „darf“ dieses Politgericht das Recht beugen, wie es will, denn es ist erstens sein Auftrag und zweitens kann den Damen und Herren nichts passieren, im Gegenteil. Uebrigens billigt das „Gericht“ damit auch die schweren bis schwersten Folgen der Gentherapie, was juristisch als Hammer bezeichnet werden kann. Dass hier Erinnerungen an sehr dunkle Zeiten wach und wacher werden, passt ins Bild bzw in eine allgemeine Entwicklung. Anders oder besser haetten es manche furchtbaren Richter auch nicht hinbekommen, wenn es um die Verteidigung totalitaerer Massnahmen eines Regimes geht. Die Frage, was hierzulande ueberfaellig Not tut, um die FDGO zu retten, kann nur rhetorisch gemeint sein.
Wir sollten sammeln. Für ein Tafel über dem Eingang zum BVerfG (oder was davon übrig geblieben ist). Inschrift: „Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren.„
Vor Gericht und auf hoher See war man schon immer in Gottes Hand.
Aber vor Gericht halt bislang noch nie so derart offensichtlich.
Das Urteil ist vollkommen an jetzt schon vorhandenen naturwissenschaftlich-medizinischen Tatsachen und Erkenntnissen vorbei; man tut also auch bei Gericht immer noch so, als handele es sich beim SARS-CoV-x um eine Mischung aus Ebola, spanischer Grippe und Pest, was es nie war und nicht ist. Und das Urteil öffnet einer willkürlichen Praxis von Bundes-/Länderregierungen sowie Bundes-/Länderparlamenten alle Tore und Türen sperrangelweit, damit kommt man einem nach Gusto der Pharmabranche gewolltem Impfzwang für alles mögliche nahe. Man könnte auch sagen, beim Bundesverfassungsgericht herrscht pure Ignoranz [willentliches Unwissen] vor.
Na der Sachverstand wird sicher vorhanden sein nur die Neutralität offensichtlich nicht.
Hat irgendjemand etwas anderes erwartet? Harbath, weder Richter noch Verfassungsjurist, tut genau das, wofür die Executive ihn ausgesucht hat, der Demokratie ihren Todesstoß geben. Kriminelle werden legalisiert, anständige Bürger kriminalisiert. Kritiker werden mundtot gemacht und wegen Volksverhetzung angeklagt. Dieses Land hat so etwas von fertig, wo bleibt die Gegenwehr? Das hier ist ein Angriff auf unsere Freiheit, ein Putsch des Militärisch-Industriellen, des Digital-Finanziellen Komplexes, unsere linken Politiker sind ihre Steigbügelhalter. Unser Grundgesetz hat für solch einen Fall mit Artikel 20 vorgesorgt, nur was tun, wenn alle so feige und dumm sind?
Der Plan mit der indoktrinierten und gespaltenen Masse, der zudem beständig noch Migranten aus aller Welt untergeschoben werden, ist irre genial.
Wenn nämlich ab morgen alle zu Hause blieben, ließe sich vielleicht noch etwas machen. Aber die paar tapferen Spaziergänger durch die Zeit, politisch-medial beschwiegen, können das Steuer nicht herum reißen.
„Der Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert das Urteil und zweifelt am Sachverstand der Richter.“ hahaha… Sachverstand? Ging es in der DDR jemals um Sachverstand? Nein, Linientreue ist und war immer oberstes Gebot aller sozialistischen Regime.
Diese BUNDESVASALLENANSTALT sollte man nur noch mit Missachtung strafen und dort niemals wieder Klagen einreichen. Das sind Politmarionetten auf DDR Niveau, Helfershelfer und Befehlsempfänger.
„Das sind Politmarionetten auf DDR Niveau, Helfershelfer und Befehlsempfänger.“
Wer aber zieht die Fäden?
Dass es einer wie Scholz wäre, schließe ich kategorisch aus. Und Merkel war es auch nicht. Die macht sich jetzt immerhin noch ein paar schöne Tage.
Die zieht im Hintergrund noch die Strippen. Warum hat sie 9 (!!!!) Mitarbeiter? Wozu überhaupt? Was haben die zu tun? Fragen über Fragen. Die hat ihr Teufelswerk noch nicht beendet. Dieser ganze Filz muss aufgeräumt werden. Ob das gelingt ist fraglich. Der GR nimmt Fahrt auf. Allerdings ist die Dekadenz so fortgeschritten, dass man diese Epoche erst wieder in Geschichtsbuechern besprechen wird, was ich dann hoffentlich zumindest von „oben“ mitverfolgen kann.
Einerseits erhöht sich durch dieses Unrechtsurteil die enorme psychische Belastung des Pflegepersonals, durch die Impfung gesundheitliche Schäden davonzutragen und zweitens die ungeheuerliche Verleugnung dessen, dass die Impfung keinen zweifellosen Fremdschutz bedeutet. Auch Geimpfte können sich mit Corona infizieren und das Virus verbreiten. Damit wäre der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Impfung der Pfleger in hohem Maße widerlegt. Das Urteil bedeutet die Unterwerfung unter die Staatsräson. Man braucht dazu nur dabei störendes Personal gegen willfähriges auszutauschen, üblich in jedem autoritären System.
Meine Schwester nebst Mann und Kindern allesamt dreimal Genspritze und alle vier danach Covid19.
Bei der Tochter nebst Kindern dito.
Dann gibt es noch solche Kasper, die behaupten, das ohne die Genspritze der Krankheitsverlauf deutlich schwerer gewesen sein KÖNNTE.
Ohne Nachweis natürlich. Hat ja ARD/ZDF gesagt.
Diese Antwort: „Wenn ich nicht ausreichend geimpft gewesen wäre, hätte es mich mit Sicherheit noch viel schlimmer erwischt“, kenne ich zur Genüge. Wir Ungeimpften hatten noch nicht einmal eine leichte Befindlichkeitsstörung!
Nun kann sich jeder Vorstellen was Kanzler Schröder einst meinte wenn Er Putin attestierte, dass er ein lupenreiner Demokrat wäre. Inzwischen leben wir alle in einer derart lupenreinen Demokratie. Nur Polen, Ungarn und einst Trump haben Richter eingesetzt, die ach so antidemokratisch waren und sind.
Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle in medizinischen oder pflegenden Berufen. Wer will in einem Beruf arbeiten, der selbst den angebl. Schützern unserer Verfassung so wenig Achtung und Wert ist?
Wer heute noch Medizin studiert oder auf anderem Wege viel Geld in die Ausübung seines Berufes investiert (und sei es eine med. Fußpflegepraxis), der benötigt viel Engagement, denn es kann sein, dass er nach einem Berufsverbot auf einem großen Berg Schulden sitzen bleibt und durch das Betätigungsverbot keine Chance auf Abzahlung hat.
Diese Verfassungsrichter schütze die Regierung vor dem Bürger, anders als im GG gedacht.
Nicht so schlimm. Sie bleiben ja geschäftsführender Inhaber und behalten die operative Kontrolle. Beschäftigen Sie Angestellte, Sie koordinieren inzwischen Verwaltung, Einkauf, Steuer, Konten, etc.
Wenn Sie sicher gehen wollen, vom Ausland aus. z.B. bei den Rednecks wo Zangsimpfungen verboten sind. Wenn’s Ihnen zu nervig ist: ne Stiftung gründen. Blöd wird’s halt wenn die Enteignungen losgehen, das sollte man auf dem Schirm haben. Da hilft dann auch die Versicherung des Eigentums gegen Schäden durch – sagen wir mal „soziale Spannungen“ nicht mehr.
Denn bekanntlich schaffen gewisse Gesellschaftsformen keine Aufbauleistung, sondern erhalten sich durch Aufbrauchen von Privateigentum.
US-Rechtsschutz nicht vergessen, um später Entschädigung einklagen zu können. Außerdem Wettbewerbsklausel im Vertrag Ihres Angestellten, damit er nicht später Ihre Kundschaft abwirbt; 30km Radius Niederlassungsverbot.
Es gab auch in der DDR eine Rechtssprechung welche versuchte, den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Was bitteschön unterscheidet uns eigentlich noch von diesem System außer dem Schießbefehl? Einheitsparteien samt Politikerprivilegien und Ideologien, Kontaktschuld, Ausspionieren und Denunzieren, Mangelwirtschaft, Versorgungsengpässe, maroder werdende Infrastruktur, Staatsmedien, Bewegungseinschränkungen, medizinische Zwangseingriffe, Berufsverbote, Demonstrationsverbote … ALLES Merkmale der DDR nur eben „moderner“ und subtiler.
Der Schießbefehl scheint in einen „Spritzbefehl“ umgewandelt worden zu sein. Nur seltsam, dass sich Mediziner nach ihrer üblen Rolle im 3. Reich erneut als willfährigen Helfer eines Systems anbieten.
Alternatives Wissen über Corona und die RNA-Injektionen ist überall frei zugänglich – weshalb suchen die nicht?
„Gab es vorher wieder ein Dinner mit Regierungsvertretern?“
Wer hat was anderes erwartet von den Richtern von Politiker Gnaden?
Impfpflicht mit Impfstoffen ohne nennenswerten Fremdschutz, es stinkt gewaltig in der deutschen Justiz!
Wenn die Richter geimpft gewesen wären, hätten sie doch mit nicht mit der Flugbereitschaft fliegen müssen! Argumentationskette etwas brüchig.
Lese ich den Artikel richtig, so haben sich die Richter nicht mit anderslautenden Gutachten und Studien beschäftigt. Dies hätte aber begründet werden müssen. Wurde es begründet? Immerhin ist das BVG kein Amtsgericht und die Richter wissen, dass sie auch den Rechtsfrieden aufrechterhalten müssen.
Dieses Urteil ist der absolute Tiefpunkt Deutscher Rechtsprechung. Mit nachweislich unwahren Begründungen unter Berufung auf von der Regierung bezahlte Mediziner wurden die Verfassung endgültig beerdigt. Aus einem Rechtsstaat wurde jetzt ganz offiziel ein LINKSSTAAT.
Die fürchterliche Folge für unser Gesundheitssystem wird sein, dass es keinen Nachwuchs für den Pflegebereich mehr geben wird, der noch alle 5 Sinne beeinander hat.
Den Ungeimpften wird ja sogar schon ein Berufswechsel vom Verfassungsgericht empfohlen, um sich der staatlichen Körperverletzung durch ein nicht zugelassenes Medikament zu entziehen. UNFASSBAR !!!
Wenn das Recht auf eigene körperliche Unversehrtheit einem fiktiven Patientenwohl untergeordnet wird stirbt der Medizinberuf aus.
„NImm das Recht weg, was ist dann ein Staat noch anderes, als eine große Räuberbande“
Tja. Papst Benedict scheint schon mehr gewusst zu haben als wir alle, als er das 2011 im Bundestag zum Besten gab: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244
Das BVerfG a.F. ist von einem BVerfG n.F. abgelöst worden, das wird immer deutlicher.
Mündliche Verhandlungen finden nur noch beim Abendessen mit der Exekutive statt.
Goodbye Rechtsstaat.
die Begründung ist gleich doppelt unsinnig:
-erstens sollte mittlerweile jeder, der nicht hinterm Mond lebt, mitbekommen haben, dass die sogenannte Impfung nicht besonders effektiv vor Infektion und Weitergabe schützt
-zweitens können sich die vulnerablen Gruppen mit der Impfung – laut dem offiziellen Narrativ ! – bedingt vor Ansteckung und definitiv vor einem schweren Verlauf schützen, es muss sich also niemand Impfen lassen, um diese Leute zu schützen, sie können sich selbst schützen (wie gesagt, dem Narrativ nach)
Außerdem wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit seit Beginn dieser Corona-Geschichte vollkommen missachtet: es handelt sich um ein Erkältungsvirus, dass in seinen Auswirkungen denen der anderen Erkältungsviren gleicht, man hätte demnach schon eh und je dieses ganze Theater wegen Influenza-Viren, Adeno-Viren, Rino-Viren etc. veranstalten müssen, bzw. müsste diesen Viren von nun an ebenso behandeln wie Corona.
Corona-Viren sind auch nicht 2019 vom Himmel gefallen, die gibt es schon deutlich länger, dass scheint der Allgemeinheit irgendwie auch unbekannt zu sein.
War das anders zu erwarten? Wichtig ist nur, anderen Staaten mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen. Rechtsstaatlichkeit hierzulande ist mittlerweile zur leeren Worthülse verkommen. Passt zu diesem Staat
Ja selbstverständlich billigt Karlsruhe das. Dass das Narrativ vom Schutz für sich und andere seit Monaten kollabiert ist, Wayne interessiert’s. Dass es Häuser gibt, die nichts mit vulnerablen Gruppen zu tun haben: Haarspalterei. Dass der genauso betroffene IT-Knecht in seinem Keller überhaupt gar nichts mit Patienten zu tun hat: Kleinlich.
Doch, genau so habe ich es den Kriechern zugetraut, wie sie jetzt entschieden haben.
„Am Montag hatten die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Konferenz einen Neuanlauf im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren gefordert. Ende Juni wollen die Gesundheitsminister wieder darüber beraten und einen Beschluss treffen.“
Man darf davon ausgehen, dass die Gesundheitsminister im Bilde waren, wie das Urteil ausfallen wird. Die Diskussion um die Impfpflicht kam im Herbst erst richtig in Fahrt, nachdem das Verfassungsgericht Eilanträge abgewiesen hatte. Unwahrscheinlich erscheint es dagegen, dass die allgemeine Impflicht sich auf die Gruppe ab 60 beschränken wird. Dass Karlsruhe jegliches Gesetz legitimieren wird, darf nun als sicher angenommen werden.
Eigentlich hätte man auch Lauterbach das Urteil schreiben lassen
können und Wieler hätte es verkündet.
Mich interessiert eigentlich nur noch die Speisekarte vom
Abendessen vor dem Urteil.
Um Kosten zu sparen könnte man das Bundesverfassungsgericht
im übrigen in das Kanzleramt integrieren.
Willkommen in der Potemkinschen Demokratie!
Das Wort von den Potemkin’schen Dörfern beruhte auf der Unterstellung, dass die blühenden Dörfer nur aus Propagandazwecken präsentiert worden seien. In Wirklichkeit soll es sich aber nicht nur um leere Fassaden gehandelt haben, sondern um echte Dörfer. Die Realität verschwimmt dann hinter den Annahmen und Verdächtigungen.
Im Falle des Verfassungsgerichtes ist das Urteil klar: Der Begriff Rechtsstaat kann nur dann auf die BRD angewendet werden, wenn man meint dass sich jeder selbst die Wirklichkeit nach Gusto zurechtbiegen kann.
Das BVerfGer hat den überaus fleißigen Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski genauso abblitzen lassen wie zuvor Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau. Ulrich Vosgerau hat noch ein Eisen im Feuer, wenn ich recht sehe.
„Schau’n mer mal.“ – Die Hoffnung „sterbt“ zuletzt.
Das Bundesverfassungsgericht macht exakt das, was es machen soll: Es schützt den Staat vor der Anwendung des Grundgesetzes. Was kann man dagegen tun: Ich fürchte: NICHTS.
Die Frage ist nicht, was wir dürfen. Die Frage ist, was wir mit uns machen lassen. Wir leben in einer echt krassen Zeit und es geht um die komplette Eigenverantwortung, die jeder für sich tragen muss.“ Nena
Denn dann stehen sie im Hemd. Spät genug dafür ist es eh schon.
Auf NTV-Online ist folgendes zu lesen:
„Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärt das Bundesverfassungsgericht. Doch sei dies gerechtfertigt.“
Das reicht jetzt: Ich habe jeglichen Respekt oder Achtung vor dieser Justizbehörde endgültig verloren. Völlig zu Recht sprechen namhafte Rechtswissenschaftler mittlerweile vom höchsten deutschen Laiengericht.
Vor einem politischen Gericht wie dem sogenannten „Bundesverfassungsgericht“, dessen Mitglieder offen mit der Exekutive kooperieren (siehe Abendessen mit Merkel), um „Wahrheit´“ zu ringen, ist wahrlich naiv!
Es ist schon so offensichtlich das dass Bundesverfassungsgericht nur noch ein verlängerter Arm der „Regierung“ ist das man sich schon Fremdschämt.
Jeder kennt doch inzwischen die Fakten zur Impfung und weiß das man andere nicht vor einer Ansteckung schützt!
Dieses Land ist in jeder Hinsicht ein Geisterfahrer, sei es beim Thema Energie, Mobilität, Zuwanderung usw und so fort…
Die Agenda wird gnadenlos durchgezogen. Wir leben in keinem Rechtsstaat mehr, dass muss jeder so langsam aber sicher verstehen. Das Gesundheitssystem wird über kurz oder lang zusammenbrechen. Und das ist gewollt! Die Zerstörung unseres Landes läuft auf allen Ebenen. In Berlin muss ein Notarztkrankenwagen mittlerweile 5 Krankenhäuser anfragen, bevor er den Notfall übergeben kann. Grund ist der Personalmangel, der sich jetzt noch mehr verschärfen wird. Es ist nur noch zum Heulen!
Seit Harbarth ist alles anders und es gibt Urteile, welche man nicht für möglich gehalten hätte. Somit muss man nicht nur das Urteil in Frage stellen, sondern auch eine Personalie.
Gäbe es einen Impfstoff, welcher tatsächlich mit einer niedrigen Quote an Nebenwirkungen wirken würde, könnte man das so sehen. Das Problem ist doch gar nicht die Verordnung, sondern dass Menschen verpflichtet werden sich ein Medikament spritzen zu lassen, welches eine vergleichsweise hohe Quote an Nebenwirkungen hat, nicht vollständig wirkt und darüber hinaus keine vollständige Zulassung besitzt. Vielleicht muss die Klage an der Stelle anders formuliert werden und man muss konkret gegen die Zwangsverabreichung der Impfstoffe klagen. Munition gibt es da ja genug. Allein das Eingeständnis von Biontech vor der US Börsenaufsicht, dürfte da schon ausreichen.
„Gäbe es einen Impfstoff, welcher tatsächlich mit einer niedrigen Quote an Nebenwirkungen wirken würde, könnte man das so sehen.“
Nein, kann man nicht!
Die Gentherapeutika, seit 2021 auch Impfstoffe genannt, bieten nachweislich, und weder das RKI noch das PEI behaupten das heute noch das Gegenteil, keinen Fremdschutz. Ein Geimpfter überträgt das Virus genauso wie ein Ungeimpfter. Eine Impfpflicht wäre aber einzig mit diesem Argument, nachgewiesener und umfänglicher Fremdschutz, und nach sorgfältiger Abwägung der Risiken, was man aber nicht kann da es keine Langzeitstudien gibt, überhaupt auch nur in Betracht zu ziehen.
Wir sehen auch hier, ein übergriffiger Staat ist ohne die „Mitarbeit“ seiner Justiz undenkbar.
Also: Wir wurden früher geimpft oder haben uns impfen lassen, damit wir selbst geschützt sind. Keiner hat das gemacht, um Andere zu schützen. Allein dieses Argument ist doch schon hanebüchen.
„Vielleicht muss die Klage an der Stelle anders formuliert werden…“ Nein, diese Personen in Kalsruhe sind einer vernünftigen Argumentation nicht zugänglich! Daher sollte, falls möglich, eine Klage an anderer Stelle (d. h. vorm EuGH) formuliert werden. Dieses irrlichternde Land ist so fertig, dass nur noch Hilfe bzw. Druck aus dem Ausland etwas bewirken könnte.
Glauben Sie an die Unabhängigkeit des EuGH? Dann hoffe ich, dass Ihr Optimismus berechtigt ist. Wenn ich an UvdL denke, habe ich allergrößte Zweifel, die hat doch alle „im Sack“.
Die Mitesser von Merkel sagen dann einfach, dass es keinen Impfzwang gibt, nur eine Impfpflicht und dass ja jeder einfach (!) den Beruf wechseln kann, wenn er sich nicht impfen lassen will.
Ich frage mal so in die Runde: Merkt Ihr was?
Wenn man sich so das Spektrum der Gesellschaft anschaut, dann fallen einem die im Pflegebereich arbeitenden Menschen als die ruhigsten, tolerantesten, aufopferungsvollsten, flexibelsten, anpassungsfähigsten, arbeitsamsten, insgesamt liebsten Menschen auf.
Schaut man in das Clanmiljö, dann erblickt man dort Krawall, wenig Anpassungsfähigkeit, fast schon fanatischer Egoismus, Arbeitsscheu, viel kriminelle Energie, hohes Maß an Aggressivität.
Die eine Gruppe ist der am meisten geimpfte und unter stärksten Impfzwang stehende Teil unserer Gesellschaft. Die andere Gruppe ist der am wenigsten geimpfte, unter geringstem Druck stehende Teil unserer Gesellschaft, mit dem höchsten Anteil gefälschter Impfausweise und nebenbei mit Betrugsschäden durch gefälschte Tests in dreistelliger Millionenhöhe.
Als Anwalt für die Pfleger würde ich eher auf Gleichberechtigung klagen als mich auf den schwachsinnigen Papierkrieg auf Basis gefälschter „Wissenschaft“ einlassen. Denn eine Entscheidung des Gerichts auf dieser Schiene macht ein zu großes Faß auf. Zu groß, um es nur auf den Schultern der Pfleger zu stemmen.
Es kann nicht das Ziel sein, über eine gerichtliche Entscheidung im Pflegebereich das zweifellos kaputte System insgesamt umzustürzen.
Es muß erstmal das Ziel sein, für die dort arbeitenden vernünftigen Menschen ihr Recht auf freie Entscheidung über den eigenen Körper so schnell wie möglich zurück zu bekommen.
Eine nachvollziehbare Forderung wäre den Impfdruck dort zunächst am höchsten zu gestalten, wo am wenigsten Impfbereitschaft herrscht. Dann könnten die Pfleger in Ruhe weiter arbeiten und vor allen Dingen weiter leben. Und die Gesellschaft insgesamt könnte sich ein wenig zurück lehnen und zuschauen wie die anderen „Fachkräfte“ so überredet werden die Giftspritze zu akzeptieren.
Also nicht z.B. Lohn/Einkommensausgleich (den nebenbei meinetwegen auch), sondern in erster Linie Belastungsausgleich für körperliche Unversehrtheit voraussetzen.
An diese Klientel traut sich doch keiner. Und dann kommt sicher das Argument, dass man auf die „religiösen“ Befindlichkeiten Rücksicht nehmen muss. Sonst ist man doch schon per se Rassist. Diese Land muss erst richtig an die Wand gefahren sein, bevor es einen Neuanfang geben kann. Aber bis dahin gnade uns Gott!
Ein Gefälligkeitsurteil für den Pharma- und Panikminister. Merkel hat wirklich ganze Arbeit geleistet.
Es hat alles seine Ordnung. Schlimm wäre allerdings:
„Polnische Oberste Richter vor wichtigem Urteil vom Regierungschef persönlich mit Flugbereitschaft zum Abendessen herbeigeordert.“
„Polnisches Impfurteil: Du bist nichts, dein Volk ist alles?“
oder: „Orban durch Verfassungsgerichtsurteile gestützt – wie bestellt so geliefert?“
Da wäre schon ein Rechtsstaatsverfahren angebracht, so es noch keines gäbe.
In den „Google- News“ natürlich Schlagzeile, las es dort eben. Im Text dann wieder das alte Credo: „Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal“ (Zitat web.de) Meine Frage: mit welchem Nutzen? Sollten nicht auch Richter nach diesem Nutzen fragen?
Auf sachlicher Basis evaluieren? Mich macht dieser Richterspruch ehrlich gesagt noch saurer als das Gesetz selbst. Kommt und seht! Warum springe ich denn heute schon wieder ein? Warum sind so viele meiner „geboosterten“ Kollegen krank? Schleppen Lungenentzündungen mit sich seit Monaten?Während merkwürdigerweise unsere Bewohner nicht krank werden, jedenfalls nicht an Covid, die meisten ungeimpft. Wer ist denn nun „vulnerable Gruppe“?
Bei allem „Schwachsinn“, dass diese einrichtungsbezogene Impfpflicht eben für die Bewohner gar nicht gilt! Schon hier ist aus meiner Sicht auch juristisch Klärungsbedarf vorhanden. Was für Bewohner (nicht) gilt, muss für Mitarbeiter (ebensowenig) gelten.
Und immer wieder: an Covid selbst litt niemand unserer Bewohner. Sie litten allein an den Maßnahmen, an Besuchsverboten, an Einsamkeit und Isolation.
Die dafür Verantwortlichen sollten vor Gericht, nicht die, die Dienste „schieben“ um genau diese „Krankheit“ des Maßnahmenstaates abzufedern und versuchen, Leben angenehm und würdevoll in Selbstbestimmung zu gestalten mit und für die Bewohner.
Sorry, ich bin wütend….
Das BVerfG wurde durch „Team Harbarth“ ersetzt. Bei Harbarth und Co. möchte ich das Wort „Verfassung“ lieber nicht in den Mund nehmen.
Die Logikbrüche in der Urteilsbegründung bereiten mir regelrecht körperliche Schmerzen. Wenn diese Verfassungsrichterdarsteller wenigstens so ehrlich wären und sagen würden: „… weil wir und die Regierung es so wollen und können.“.
„dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung ausgesetzt sein wird“. Das würde auch auf mich bei meinem nächsten Mallorca-Trip zutreffen.
Mal ganz ohne Satire, Diplomatie u.ä.. Hat tatsächlich irgend jemand vom diesem gleichgeschaltetem und mit den entsprechenden „Systemträgern“ durchsetzen Politmarionettentheater etwas anderes erwartet?
Man kann und darf keine Gerechtigkeit mehr erwarten! Das Land ist praktisch eine Diktatur! In den Gerichten sitzen Systemrichter die kein Recht mehr sprechen!
In einem Land in dem 87 jährige demente Rentner wegen UNVOLLSTÄNDIG ausgefüllten Coronazetteln mit 370 Geldstrafe belegt werden und vor Gericht gezogen werden,…
Wo eine Person, die Civilcourage gezeigt hat und einer anderen Person geholfen hat welche auf dem Boden liegend von 5 Neueingewanderten Personen getreten und verprügelt wurde, anschließend zu einer mehrjähringen Bewährungsstrafen verurteilt werden kann…
Das Land ist so fertig und ich bin froh das ich dieses SHITHOLE bereits verlassen habe!
Zutat: „Doch das sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber den legitimen Zweck verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen.“
> Ähm, na klar, demnach werden bzw. müssen such zukünftig dann auch alle Pfleger u.ä. zum Beispiel gegen die normale Grippe impfen lassen.
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Auch ixh habe das Urteil vorhin in den Nachrichten gehört und habe -wieder mal- nur noch den Kopf geschüttelt. Unser höchstes Gericht – auf welches ich als Deutscher mal mit Achtung und Respekt geguckt habe und drauf Stolz war- ist mitlerweile auch nur noch zu einen linksgrün ideologisierten und verblendeten Regierungehilfen verkommen.
Eine SCHANDE ist unsere höchste Gerichbarkeit geworden!
Gewaltenteilung in Deutschland, wir haben ja eine Demokratie…
Impfung der Pflegenden schützt die Gepflegten nicht vor Infektion. Das ist mittlerweile wissenschaftlich mehrfach belegt worden. Das Verfassungsgericht führt eine faktisch falsche Begründung für das Urteil an.
Wie kann das sein? Das ist pure Rechtswillkür.
Die Abweisung der Klage ist für die Betroffenen eine Katastrophe aber leider keine wirkliche Überraschung. Herr Harbarth wurde an die Spitze gesetzt, um die Regierungsarbeit zu unterstützen und nicht etwa, wie es der Auftrag ist, die Bürger vor der Übergriffigkeit des Staates zu schützen. Wir sind der Willkürpolitik wahrlich ausgeliefert. Und da erdreistet sich die treue Journaille nebst Politik tatsächlich, mit dem Finger auf Polen und Ungarn zu zeigen!? Dort funktioniert der Rechtsstaat nämlich noch, und die Bevölkerung ist den Verantwortlichen weitaus wichtiger als unseren Politdarstellern!
Die Gewaltenteilung scheint pedú. Da muss sich Pflegepersonal höchstrichterlich zu Versuchskaninchen machen lassen – natürlich alles zum Schutze der vulnerablen Gruppen ;)!
Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat geht bei mir mittlerweile gegen Null.
Ich kann nur jedem Menschen, der in der Pflege arbeitet, empfehlen, sich nach einem Job im Ausland umzuschauen oder umzuschulen. Wo man den Wert des Pflegeberufs so herabsetzt, ja die legitimen Interessen der Pflegenden bzgl. ihrer Gesundheit so klar missachtet, da ist es besser, den Beruf an den Nagel zu hängen als sich weiter diese Herabsetzungen anzutun.
Die Natur reagiert auf jeden genbasierten Impfstoff mit immer neuen Mutanten. Da können Richter noch so viel herumurteilen (begründen kann man bekanntlich ja alles) , dieses Spiel kann der Mensch nicht gewinnen. Juristen zweimal nicht. Die Urteilsbegründungen mutieren genauso schnell wie das Virus.
Verstand und Logik sucht man vergebens bei Justiz und Politik in diesem Lande. Das dieses Gesetz Unrecht ist, kann man mit einem einzigem Argument begründen:
Die „Impfung“ schützt nicht vor Ansteckung und Weitergabe des Virus!
Und ist der Ruf erst ruiniert, dann… Nach diesem Motto verfahren die Spruchkörper am ehemaligen Bundesverfassungsgericht immer offensichtlicher. Die Entscheidung ist ein „Nichtbeschluss“, eine vorsätzliche Verweigerung von angemessener Würdigung der unbestreitbaren Fakten, das bewusste Vorenthalten von Recht und Gerechtigkeit. Unfassbar!
Da hat es sich der 1. Senat unter Herrn Harbarth mal wieder äußerst einfach gemacht. Man muss halt nur die geeigneten Experten hinzuziehen, dann bekommt man auch die gewünschten Antworten – die Impfung ist selbst unter Omikron hochwirksam und risikoarm… Das mit den geeigneten Experten hat beim Klimaurteil ja auch schon prima geklappt. Früher nannte man so etwas Gefälligkeitsgutachten. Auffällig ist, dass Art. 1 Abs. 1 GG dem ersten Senat nicht eine Zeile wert war, womit die bisher fast 3000 offiziellen Impftoten komplett unter den Tisch fallen. Soviel nur zur angeblich präjudizieren Entscheidung in Sachen Luftsicherheitsgesetz. Schließlich argumentiert der 1. Senat damit, dass die Impfung nach wie vor eine freie Entscheidung sei und man dem Restrisiko bei einer Impfung dadurch entgehen könne, indem man seinen Beruf wechselt. Nach dieser Logik hätte man in Sachen Luftsicherheitsgesetz auch vertreten können, dass man im Falle eines Terroraktes als Insasse eines Flugzeuges dem Restrisiko eines Flugzeugabschusses durch die BW dadurch entgehen kann, dass man einfach nicht fliegt. Zusammenfassend ein trauriger Tag für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. Ich werde es zwar nicht mehr miterleben, doch würde ich schon gerne wissen, wie die Geschichtsschreibung in 100 Jahren über diese Phase der deutschen Rechtsprechung ( der erste Senat unter Harbarth) urteilen wird.
Merkel wußte nur zu gut, was sie tat, als sie Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts machte. Wie erwartet, erweißt er sich als treuer Vasall. Mit diesem Urteil tritt das BVerG wiederholt und endgültig das GG mit Füßen. Gott stehe uns bei. Wer schützt uns vor diesem Willkür-Staat?
Wer die Grundrechte von Pflegern mit der Begründung „vulnerable Gruppen“ schützen zu wollen außer Kraft setzt kann bei der daraus resultierenden Massen Kündigung der Pfleger – mal weitergedacht- ein weiteres Grundrecht der Pfleger außer Kraft setzen. Nämlich die freie Berufswahl. Ansonsten keine Pfleger mehr für „vulneralble Gruppen“.
Übersetzt heißt dieses Urteil nach meiner Wahrnehmung.: „Grundrechte“ haben nur noch Gültigkeit, wenn keine anderen Interessen dagegen stehen.
Verfügungsmasse Bürger.
Es betrifft nicht nur Pfleger. Es betrifft alle, die in Hospitälern arbeiten. Auch den an der Pforte und Reinigungskräfte oder Küchenhilfen.
Auch die Angestellten in Alten- und Pflegeheimen.
Aber auch Feuerwehrleute – auch die Freiwilligen.
Ich habe ja den Eindruck, die wollen uns an den Kragen. Insgesamt.
Gesinnungsgericht!
Das BVerfG hat sich endgültig selbst delegitimiert.
Die Entscheidung selbst stellt offensichtlich eine ungeheuerliche Verletzung rechlichen Gehörs dar.
Das Gericht unterlässt eine Beweisaufnahme.
Das Gericht unterlässt eine mündliche Verhandlung.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf fragliche, bestrittene und widerlegte Tatsachenbehauptungen. Und hält sich im Übrigen Augen und Ohren zu. Lalalala die Impfung schützt lalala ich höre nichts lalala…
Vielleicht wäre von den Beschwerdeführern auch mal § 339 StGB anzuprüfen. Aber wo sollte hierzulande der Ankläger und Richter sein?
Die Justiz versagt ein weiteres Mal historisch…: https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede29092004.html
So schlimm es für die Betroffenen ist, aber es wird sich erst ändern, wenn die Schäden, die diese „Impfung“ anrichtet, mit erschreckender Härte der Mehrheit der Menschen bewusst wird. Die Angst vor Impfschaeden muss größer sein als die Angst vor dem Virus.
Dazu muss es aber schon stiefelsdick kommen; zumindest derzeit hat’s unterm Teppich jedenfalls anscheinend noch sehr, sehr viel Platz. Darüber hinaus sind die Leute inzwischen großteils derart hirngewaschen und verschreckt, dass ihnen schon das Hinterfragen des offensichtlichsten Unsinns als blanke Ketzerei erscheint. Ich für meinen Teil habe es jedenfalls aufgegeben, gegen derartige Realitätsverweigerung, wie sie seit nunmehr fast zwei Jahrenum sich greift, anargumentieren zu wollen. Es ist hoffnungslos.
Früher gab es mal eine Gewaltenteilung, auch Demokratie genannt.
Die Demokratie in Deutschland ist gescheitert. Wir leben wieder in einem autoritären Staat, einer Diktatur. Die Deutschen haben sich wieder einmal von einer Clique radikaler Demagogen einlullen lassen.
Haben die Deutschen sich tatsächlich einlullen lassen oder wollten die Deutschen nicht vielmehr genau diese Entwicklung? Es handelt sich schließlich mehrheitlich um erwachsene Menschen, die in der Lage sein sollten selbständig zu denken….wobei das einlullen lassen und eingelullt werden wollen aufs selbe rausläuft.
Eigentlich müssten die alle, die mit Merkel essen waren entlassen werden. So ein Verfassungsgericht kann man sich jedenfalls sparen. Wozu braucht man die noch? Zum abnicken der Regierungslinie? Das schafft auch ein Sachbearbeiter auf unterer Ebene mit geringerer Entgeltgruppe. Um den Anschein von einer Kontrollinstanz zu wahren? Der Anschein dürfte in der Masse seit dem Abdensessen weg sein.
Das Verfassungsgericht ist nur noch ein weiterer Apparat wie die ÖR, das verkündet, was die Blockpartei gerade als richtig ansieht. Man könnte es auch umbenennen in Bestätigungsgericht.
Wenn es ein privates Dinner mit Merkel gewesen wäre wären die beträchtlichen Kosten auf Steuerzahlers Kappe wohl kaum gerechtfertigt gewesen.
Wenn es kein privates Dinner war, war es eine Absprache zwischen Merkel und dem Bundesverfassungsgericht und damit ein gewaltiger Tritt in das Zentrum von Gewaltenteilung und Rechtsstaat.
Was heißt hier als Gericht gegenteilige Gutachten zur Kenntnis nehmen? Im „besten Deutschland aller Zeiten“ reicht es doch die Regierungserklärung umzusetzen.
Es ist furchtbar was aus diesem Land gemacht wurde.
Was muss noch weiter geschehen,bis die Masse versteht,dass das Grundgesetz rasend abgeschafft wird? Damit nicht genug:
Wer solche Verfassungsrichter hat, braucht eigentlich keine Verfassung mehr, oder?
Damit offenbart man wieder mal, dass man gar nicht weiß, was eine Impfung ist und was sie macht.
Eine Impfung schützt den geimpften und niemand sonst.
Es ist wirklich zum verzweifeln gegen den immer wieder gleichen Blödsinn anreden zu müssen.
Wir können heute Live und in Farbe fühlen, wie es den schlauen Leuten im Mittelalter ging.
Das Urteil ist offensichtlicher Unsinn, weil die Impfung keine sterile Immunität erzeugt. Auch der geimpfte Krankenpfleger kann Virenträger sein, und diese an andere weitergeben. Er wird nur selbst nicht, oder nur weniger krank. Die Impfpflicht insgesamt, und die einrichtungsbezogene Impfpflicht im besonderen, sind wegen der Virenmutationen, und der nicht endenden Ungewissenheiten was, wann und wie wirkt, ein Experiment, für das der Staat niemanden verpflichten dürfte. Ich bin 3x geimpft, und werde auch eine vierte Impfung machen, aber ich würde dem Staat nicht zubilligen, dass er dies per Gesetz für mich entscheidet.
„…Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Geimpfte infektiös sind. Die Vertretbarkeit dieser gesetzgeberischen Eignungsprognose wird durch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens verbunden mit der Ausbreitung der Omikronvariante des Virus ausweislich der Stellungnahmen der im hiesigen Verfahren als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften nicht erschüttert. Diese gehen ganz weitgehend übereinstimmend von einer weiterhin bestehenden, wenn auch gegenüber den Vorvarianten reduzierten, relevanten Impfstoffwirksamkeit aus…“
Zitat BVerfG. Kriminelle Rechtsbeuger. Mehr fällt mir nicht ein. Sie haben entweder Stellungnahmen aussortiert, sie nicht gelesen oder sie nicht verstanden. Oder alles.
Wie beim Klima beschränkt man sich auch bei Corona auf genehme „Experten“, denen ich letztendlich, einseitig informiert wie sie sind, den Status von Wissenschaftlern absprechen würde.
Kann mich dunkel erinnern. Vor vielen Jahren hatten wir mal ein Verfassungsgericht.
Das derzeitige Gericht hat mit dem damaligen Gericht keine Ähnlichkeit. Entsprechend fallen auch die mühelos von jedermann vorhersehbaren Urteile aus.
Wir sind gerade Zeuge einer Demontage unseres bisherigen Rechtsstaates. Das BVerfG ist längst nicht mehr Hüterin des Grundgesetzes sondern geriert sich zunehmend zur Hüterin autoritärer Staatsmacht.
Das ganze Gerede vom „Freien Westen“ und den hehren Werten, die es zu verteidigen gilt, wie in Bezug auf den Ukraine-Krieg stereotyp zu lesen ist, ist substanzlos, damit leer.
Was will man von den „Richtern“ in Karlsruhe schon erwarten. Wurden da doch in den letzten Jahren nur Marionetten der Politik installiert. Das das BVerfG die Hüterin des Grundgesetzes ist, das war einmal und ist längst Geschichte. Das sind willfährige Gehilfen der Politik, sonst nichts. Im übrigen habe ich nichts davon gehört, dass im Vorfeld des Urteils ein lecker Essen im Kanzleramt aufgetischt wurde.
„Der Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert das Urteil und zweifelt am Sachverstand der Richter.“
Und ich an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit.
Hat das jemanden tatsächlich gewundert?
Kurz gesagt: hier wird immer noch mit dem Fremdschutz argumentiert. Der war aber schon zu Delta-Zeiten nicht absolut und allenfalls eine Frage der Prozente und ist seit Omikron in klinischer Hinsicht sicherlich nicht mehr relevant.
Hat jemand etwas anderes erwartet? Wenn es gegen die Deutschen geht, dann halten Regierung, Parlamente und das Verfassungsgericht alle zusammen. Oder wie es Augustinus formulierte: „Ein Staat ohne Recht ist nichts anderes als eine große Räuberbande.“
Ein nicht vorhandener Fremdschutz wird als Begründung für einen staatlich angeordnete Eingriff in die körperliche Unversehrtheit herangezogen. Aber gut, wie realitätsverweigernd dieses Gericht vorgeht, hat schon das „Klimaurteil“ gezeigt. – Wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte in großen Teilen zu Werkzeugen der Regierungen werden, was bleibt dann dem Bürger an Schutz vor staatlicher Willkür? § 20 (4) GG? Ist andere Abhilfe noch möglich? – Vor dem Herbst und Winter kann einem nur Angst und Bange werden. Die glaube doch nicht ernsthaft, dass das Grundeinkommen, das mit großer Wahrscheinlichkeit im Herbst kommen wird, den Deckel auf dem Topf hält, wenn 40.000 Menschen bei BASF ihren Job verlieren und 100.000ende in der restlichen Industrie. Und die Personen, die sich in unseren Sozialsystemen wohlfühlen (Göring-Eckardt) und in Armeestärke im Land stehen, sollten auch besser keine Einbußen erfahren; die kaufen sich, frei nach Lenin, keine Bahnsteigkarte, wenn sie einen Bahnhof stürmen wollen.
Der Gesetzgeber verfolgt den Zweck, nur die sogenannte Impfung tut es nicht.
Auf dieses Gericht braucht niemand mehr setzten.
Ich bin in diesem Land nur noch unglücklich. Jeden Tag gibt es irgendeinen Schrecken oder eine Fülle an Unerfreulichkeiten. Wer will eigentlich in so einer Vorhölle leben? Was ist mit den Leuten los?
Es gibt wieder Herrscher und Untertanen
Ja, schon. Es gab aber auch schon sehr viel klügere Herrscher. Ich wünsche mir den Rechtsstaat zurück. Die Demokratie ist nicht so wichtig. Massen lassen sich zu sehr manipulieren.
Was soll man davon halten? Die Wirksamkeit der Impfung ist höchst umstritten. Die Nebenwirkungen unerforscht. Dem ggü steht die Tatsache, dass Menschen sich einer experimentellen Gentherapie zwingend zu untdeziehen haben.
War eh klar, bei dim Kanzlerinnen Dinner.
Wer in diesem Bereich arbeitet und das Impfdiktat nicht akzeptieren will, sollte kündigen. Der Arbeitsmarkt bietet genügend Alternativen. Mal sehen wie schnell diese kriminelle Impfpflicht wieder abgeschafft wird wenn der Sektor deswegen vor dem Zusammenbruch steht…..
Es wird anders laufen. Für die Politiker und Richterlein wird immer ein Plätzchen im Bundeswehrkrankenhaus frei sein, für Sie und mich aber nicht.
Vielleicht arbeitet man aber auch nur gezielt auf diesen Zusammenbruch hin. Lauterbach wollte nicht grundlos große Teile aller Krankenhäuser schließen lassen, wir müssen jetzt die Welt und das Weltklima, die Meere und sonstwas retten, da ist für die Gesundheitsversorung eh kein Geld mehr übrig.
Das Klimaurteil hat die Richtung vorgegeben: Die vorgegebenen Zwecke heiligen alles, was als Mittel ausgegeben wird.
Welchem Zweck hätte das BVerGE in diesen grossen Fragen jemals die Legitimität verweigert? Es will und darf keine politischen Entscheidungen treffen. Das ist mindestens legitim und entspricht der Verfassung. Die Realität sieht aber anders aus. Das Gericht trifft mit jedem Urteil eine politische Entscheidung. Und die Richtung? Gewalttätige Demonstrationen ja, aber ansonsten steht der imaginäre Schutz und nicht die Freiheit über allem. Der Grad ist sehr schmal. Und der Weg geht langsam aber sicher verloren, wenn niemand mehr das grosse Ganze erkennt oder erkennen will oder das neue Ganze befürwortet.
Ob Herr Luthe mit seiner Gewerkschaft Erfolg haben wird? Oder wird auch sie am Zweck scheitern?