<
>
Wird geladen...
Entscheidung war vorab im Internet abrufbar

Bundesverfassungsgericht annulliert Wahlrechtsreform in entscheidendem Punkt

30.07.2024

| Lesedauer: 4 Minuten
Erneute Klatsche für die Ampel aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform in seiner heutigen Urteilsverkündung in einem entscheidenden Punkt für verfassungswidrig. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Es mag Versehen oder Absicht gewesen sein: Am Dienstag, 30. Juli, wollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum neuen Wahlrecht im Bund verkünden. 12 Stunden vorher, am Abend des 29. Juli, war das Urteil bereits für kurze Zeit auf der Website des Gerichts abrufbar. So funktioniert Deutschland! Aber das nur am Rande!

Aktuelle Klatsche: Das Bundesverfassungsgericht hat die von der „Ampel“-Mehrheit am 17. März 2023 vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform (399 pro, 261 contra, 23 Enthaltungen) in einem ganz entscheidenden Punkt für verfassungswidrig erklärt: Die von der „Ampel“ vorgesehene Streichung der Grundmandatsklausel wurde für verfassungswidrig erklärt. Vor allem die CSU kann aufatmen. Der „Links“-Partei wird das Urteil wenig helfen, nachdem sie einen erheblichen Teil ihrer Wählerschaft an das BSW, das aus der „Links“-Partei hervorgegangen ist, verloren hat und weiter verlieren wird.

Das heißt: „Karlsruhe“ hat der „Ampel“ binnen acht Monaten erneut eine riesige Klatsche erteilt. Im November 2023 war der Nachtragshaushalt der „Ampel“ für 2021 als verfassungswidrig aufgehoben worden. Die „Ampel“ hatte 60 „Corona“-Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen und damit ein Haushaltsloch stopfen wollen.

Vorgeschichte

Mit der Neuregelung des Wahlrechts wollte die „Ampel“-Mehrheit die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630 begrenzen. Überhang- und Ausgleichsmandate sollten wegfallen. Folge: Künftig würden nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Dem neuen Wahlrecht zufolge sollte es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) geben. Dies wurde von „Karlsruhe“ bestätigt.

Die weitestreichend von der „Ampel“ vorgesehene Änderung betraf die sogenannte Grundmandatsklausel. Mit ihr war eine Partei bislang auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Zuletzt hatte davon die „Links“-Partei profitiert, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten (Berlin Treptow-Köpenick, Berlin Lichtenberg, Leipzig Süd) in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.

Diese Grundmandatsklausel sollte nach dem neuen „Ampel“-Wahlrecht wegfallen. Bei einem Wahlergebnis (fiktiv wie 2021) wäre die „Links“-Partei damit im Bundestag nicht mehr vertreten. Sorgen musste sich auch die (Söder-)CSU machen, die bei der Bundestagswahl 2021 im Freistaat zwar (für die CSU magere) 31,7 Prozent erreichte, diese 31,7 Prozent aber auf Bundesebene mit einem Anteil von 5,2 Prozent nur knapp über der 5-Prozent-Hürde lagen. Mit anderen Worten: Selbst wenn die CSU 2021 qua Erststimme 45 MdBs stellte, wären diese im Bundestag zukünftig nicht mehr vertreten, wenn die CSU bundesweit auf 4,99 Prozent, in Bayern also auf weniger als etwa 30,4 Prozent fiele. Bis zur Wahl 2017 war das für die CSU kein Thema: 2017 hatte sie auf Bundesebene 6,2 Prozent (in Bayern 38,8), 2013 im Bund 7,5 Prozent (in Bayern 49,3) gestellt.

Schließlich gab es zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion, drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE. Zudem Verfassungsbeschwerdeverfahren von mehr als 4.000 Privatpersonen und von Bundestagsabgeordneten der „Links“-Partei.

Die Antragsteller beanstandeten teilweise bereits den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, der ihr Recht auf Beratung aus Art. 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletze. Vor allem wandten sich Antragsteller und Beschwerdeführer gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel, wonach eine Partei bislang unabhängig vom Erreichen der 5-Prozent-Klausel in den Bundestag einzog, wenn mindestens drei ihrer Wahlkreiskandidaten ein Direktmandat errungen haben. Die Antragsteller und Beschwerdeführer machten insbesondere Verletzungen der Wahlrechtsgleichheit aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG und des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG geltend. Am 23. und 24. April 2024 hatte es dazu vor dem Zweiten Senat des BVerfG eine Verhandlung gegeben.

Nun also das Urteil

Teile der Reform werden vom BVerG nicht moniert: Nach wie vor wählen die Bürger mit der Erststimme einen Bewerber in ihrem Wahlkreis. Die Bewerber mit den meisten Stimmen kommen aber nicht mehr automatisch in den Bundestag. Denn das führte in der Vergangenheit dazu, dass manche Parteien mehr Sitze im Bundestag hatten, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese sogenannten Überhangmandate führten wiederum zu Ausgleichsmandaten. So wurde der Bundestag immer größer.

Nach der Reform kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Manche Direktkandidaten bekommen also nach dem sogenannten Zweitstimmen-Deckungsverfahren keinen Sitz, auch wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten. Darin sieht das BVerfG keinen Verstoß gegen die Verfassung.

Vielmehr sei es vom Spielraum des Gesetzgebers gedeckt, dies so zu entscheiden. Wahlkreisabgeordnete seien auch nicht „Delegierte ihres Wahlkreises“, sondern Vertreter des ganzen Volkes. Das neue „Zweitstimmen-Deckungsverfahren“ führe zu einer Verteilung der Sitze im Bundestag nach dem Wahlergebnis für die Partei. Dies sei bei dem Modell der Ausgleichsmandate im Ergebnis nicht anders gewesen.

Das BVerfG hebt indes die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel als unvereinbar mit dem Grundgesetz auf. Bis zu einer Neuregelung solle die Grundmandatsklausel weiterhin gelten. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Was ja sehr wohl sinnvoll ist.

Zur Erinnerung: Der Bundestag war 1949 mit 402 Abgeordneten gestartet. In den Jahren von 1953 bis 1990 gab es zwischen 509 und 521 Abgeordnete. Mit der Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990 vergrößerte sich der Bundestag auf 662 Sitze, die dann 2002 auf 603 abschmolzen. Mit der Wahl 2017 schnellte die Zahl auf 709 Abgeordnete hoch, derzeit sind es 733. Der Bundestag hat unter allen „demokratischen“ Staaten damit das größte Parlament. Zum Vergleich: Großbritannien 650, Italien 630, Frankreich 577, USA 435.

Anzeige
Ad

Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

108 Kommentare

  1. Der eigentliche Zweck von Wahlen ist die Bildung einer handlungsfähigen, möglichst stabilen Regierung. Diese wird durch ein reines Mehrheitswahlrecht begünstigt. Das Verhältniswahlrecht führt dagegen so gut wie nie zu absoluten Mehrheiten, woraus die Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen resultiert
    Zu welch absurden Ergebnissen das führen kann, sehen wir jeden Tag an der Ampel, deren einziges Bindemittel der unbedingte Wille zum Machterhalt, bzw. die panische Angst vor Neuwahlen ist.

  2. „Manche Direktkandidaten bekommen also nach dem sogenannten Zweitstimmen-Deckungsverfahren keinen Sitz, auch wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten. Darin sieht das BVerfG keinen Verstoß gegen die Verfassung.“
    Das verstößt vielleicht nicht gegen die Verfassung, aber gegen die Demokratie. Diese Leute wurden von dern Bürgern vor Ort direkt gewählt und nicht irgend ein Parteisoldat, der dank seines Opportunismus auf der Parteiliste ganz nach oben gelangt ist.
    Genau umgekehrt wäre ein Schuh daraus geworden: nur die Direktkandidaten kommen in den BT, denn diese sind in einer repräsentativen Demokratie gewählt und nicht wie im Sozialismus irgend eine dubiose Parteiliste. Aber klar haben da die linksgrünen Parteien was dagegen, denn ihre Kandidaten sind mittlerweile nur unter „ferner liefen“.

  3. Wie muss man sich das jetzt überhaupt vorstellen… bei der nächsten Bundestagswahl erhält die Linke 3%, die BSW 4,6%, aber weil beide nach Absprache jeweils 3 Direktmandate gewinnen, sitzen dann plötzlich 70-80 Kommunisten im Bundestag, obwohl keiner von beiden über der 5% Hürde lag?
    Dann hätte sich die Dunkelrotfront plötzlich im Bundestag verdoppelt und am Ende reicht es womöglich noch für rot-rot-rot-grün zur Mehrheit wenn die FDP rausfliegen sollte?

    • JEDES Wahlrecht hat Probleme. Welches hätten Sie denn gern? Das niederländische (reines Verhältniswahlrecht, NUR Parteilisten), das englische (benachteiligt kleine Parteien), das französische (mit, wie wir gesehen haben, großen Manipulationsmöglichkeiten), das US-Amerikanische (mit merkwürdigen swing-states, bringt ein fast undurchdringliches Zwei-Parteien-System hervor)? Ein ideales Wahlrecht gibt es nicht.

      • Mag sein das es das „ideale Wahlrecht“ nicht gibt. Aber das ein gewählter Kandidat unter bestimmten Umständen auf, die dieser nicht den geringsten Einfluß hat, NICHT in den Bundestag einzieht, ist nicht nur nicht ideal das ist m.M.n. Betrug! Da wäre es ehricher, die Direktkandidaten ganz abzuschaffen und nur noch Parteilisten zur Wahl zu stellen. Dafür müsste man aber wohl zunächst das GG ändern.

    • So wie ich das verstehe, säßen dann nur die Direktmandate drin. Genau deswegen ist ja der BT nicht nur 598 Abgeordnete groß sondern 630.
      Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob alle 45 (46) CSU Kandidaten in den BT einzögen wenn die CSU unter 5% bleibt, aber nur 32, wenn die CSU bundesweit 5,1% der Zeitstimmen erhält.

      • Vielleicht könnten die Negativbewerter ja besser zur Lösung meiner Unklarheit beitragen.

      • Gute Frage, Ihre CSU-Frage. Andere, ähnliche Frage: Da unabhängige Kandidaten nicht verboten sind (oder doch?), könnten doch einfach alle CDU-Kandidaten aus ihrer Partei austreten und als „Unabhängige“ mit CDU-Empfehlung kandidieren; wer von denen dann gewählt würde, dürfte nicht auf das Zweitstimmenergebnis der CDU angerechnet werden. Oder?

      • Ich versteh ihr Problem nicht.
        Wenn die CSU bei meinetwegen 4% bliebe, erhält sie, 3 Direktmandate vorausgesetzt, trotz 5% Klausel 4% der Sitze.
        Wenn die CSU 5,1% erreicht, müssen wir nicht drüber reden, was passiert, oder? Kleiner Tip: 5,1% der Sitze. Nix Ersatzweg über 3 Direktmandate.

    • Es ist sinnlos, das stets als besonders übel an den Linken vorzuexerzieren, morgen gilt das dann für andere Parteien und wird davon kein Stück besser.

  4. Konsequenterweise verringerte man die bisherige 5%-Sperrklausel auf 0,5%, so dass über das b u n d e s w e i t e Wahlergebniss dann mindestens 3 Kandidaten einer Liste als Abgeordnete in den Bundestag gewählt würden, die dort dann eine Gruppe bildeten.

    Um eine Fraktion bilden zu können, müssten sich dann weiterhin 5% der Abgeordneten zusammenschliessen.

  5. Wie hier im Kommentarbereich tendenziell schon jemand anmerkte, geht es schon damit los, dass es absurd und bar jeder Logik ist, dass bei einem abweichenden Zweitstimmenergebnis gerade die Direktmandate reduziert werden. Die Kleinparteien ohne Direktmandate, die profitieren wollen, argumentieren ausschließlich mit ihren Zweitstimmenergebnissen, wollen aber die Direktmandate anderer Parteien beschneiden anstatt logischerweise an den Listenmandaten anzusetzen. Das ganz große Ziel wurde ja nun verhindert dank Erhaltung der Grundmandatsklausel. Dennoch bleibt die Absurdität erhalten, obwohl die Erststimmen mit den Zweitstimmen gar nichts zu tun haben. Nach der nächsten Wahl tippe ich auf eine Wahlrechsreform, die Grüne und FDP zur Geschichte werden lassen.

    Sie alle wollen jede Mitsprache und Souveränität der Bürger verhindern und abschaffen. Nichts hassen sie mehr, als echte Demokratie.

    • Haben Sie das Wahlrecht missverstanden? („Die Kleinparteien … wollen aber die Direktmandate anderer Parteien beschneiden anstatt logischerweise an den Listenmandaten anzusetzen.“)

      Es ist so: Die Direktmandate einer Partei werden nur dann „beschnitten“, wenn diese Partei gar keinen rechtmäßigen Listenabgeordneten im Bundestag hat. Dann erhalten die eigentlich gewählten Wahlkreisabgeordneten mit den wenigsten Stimmen (oder Stimmprozenten, ich weiß es nicht) keinen Abgeordnetensitz.

  6. In meinen Augen hat das Verfassungsgericht mit dieser Auslegung das Grundgesetz pervertiert. Aber solche abstrusen Urteile sind ja mittlerweile nichts neues. Meiner Meinung nach sind diese Damen und Herren in ihren roten Roben einfach nur Marionetten der Politik. Mit diesem Urteil haben sie nur den Schein gewahrt und schützen vor, das Grundgesetz zu schützen.

  7. Dieses Wahlgesetz ist die Vollendung des Parteien-Oligarchie Staates.
    Der Bundestag soll verkleinert werden,
    aber nicht auf Kosten der Parteisoldaten mit Parteibuch,
    sondern auf Kosten der rein demokratisch gewählten Direktkandidaten.
    Zuerst werden die Parteilisten befriedigt und wenn noch was bleibt dann die demokratisch gewählten Direktmandate.
    Also noch mehr Partei-Bonzokratie und weniger Bürger-Demokratie.
    Als Parteiloser in den Bundestag einzuziehen wird durch dieses Wahlgesetz so gut wie unmöglich.
    Die Bundestagssitze werden erst einmal auf die Parteien aufgeteilt
    und wenn noch was übrig bleibt
    bekommen auch die Direktmandat Gewinner vielleicht noch ein paar Brösel ab von den Bundestagmandaten.
    Einfach nur Menschenverblödung wer das Demokratie nennt.
    Das ist SED Demokratie sonst nichts.
    Ganz offenbar hat das BverfG gar nicht gemerkt, dass es mit einem „Hütchenspielertrick“ für dumm verkauft wurde.

  8. Das Grundgesetz nennt nur die Rahmenbedingungen für die Bundestagswahl. Deren Ausgestaltung, besonders auch in der Frage des Wahlsystems, ist Sache des Gesetzgebers. Darum gibt es ein Bundeswahlgesetz.
    Man kann natürlich fragen, ob es vertretbar ist, daß die Abgeordneten des Bundestages sozusagen in eigener Sache entscheiden. Womit wir wieder bei der Grundproblematik eines Parteienstaates wären.
    Ebenso würde die Einführung direktdemokratischer Elemente auf eine Selbstentmachtung der Parteien hinauslaufen…eher unwahrscheinlich.

    • Das ist blos der geharnischter Unsinn den Partei-Juristen erfunden haben!!!
      Das Wahlsystem hat den Beschränkungen des Grundgsesetzes zu gehorchen.
      Nirgendwo im Grundgsetz werden Parteien als Wahlberechtigte genannt.
      Ja ihre Bildung ist sogar frei, das heißt das Wahlergebnis darf nicht davon abhängen ob es Parteien gibt, denn Wahlen dürfen lt. Grundgsetz auch dann stattfinden wenn gar keine Parteien daran teilnehmen..
      „unmittelbar“ heißt unmittelbar = Wahlergebnis darf nur von der Stimmenauszählung abhängen,nicht von hinterherigen Regelungen.
      Das heißt, was an der Urne ausgezählt wird ist das Wahlergebnis.
      Dieses darf nicht mittelbar durch ein Wahlgesetz abgeändert werden.

    • M.E ist es schon hochproblematisch, dass die einfache Regierungsmehrheit das Wahlsystem bestimmen kann.
      Wenn die Union jetzt bei der nächsten Bundestagswahl sehr nachtragend ist und mit der AfD koaliert und die Verhältniswahl der Zweitstimmen abschaffen und nur noch 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen via Mehrheitswahl für den BT einziehen lassen würde, dann wär was los.
      Wenn einem die schwarz-blaue Dtl-Karte nach der EU-Wahl im Mai noch in Erinnerung ist, könnte bei der Wahl 2029 der Bundestag nur noch Spuren von SPD, Grüne und Linke aufweisen. Die FDP wäre komplett weg.
      Das wäre mal eine demokratische Retourkutsche an die Ampel.
      Fazit:
      Eine Wahlgesetzänderung durch einfache Mehrheit taugt einfach nicht für eine Demokratie.

  9. Im Grunde ist es doch ganz einfach: Nur das Direktmandat garantiert, dass durch Wahl ein Abgeordneter aus dem Parlament/Regierung auch wieder entfernt werden kann.
    Gäbe es nur Direktmandate, wäre der Berufspolitiker eine aussterbende Spezies.
    Es ist doch eine Pervertierung der Wahlidee, dass der Wähler, egal wie er abstimmt, die ewig gleichen Figuren als „vom Volke gewählt“ vorgesetzt bekommt.
    Man mache sich mal klar, das bereits bevor auch nur der erste Stimmzettel für die BT-Wahl 2025 gedruckt wurde, für mindestens 65% der 299 „Listenplätz“ feststeht, wer im „neuen“ Bundestag weiterhin sein erkleckliches Auskommen haben wird.
    In der CDU können somit ganz sicher mindestens die ersten 75 Listenkandidaten (>=25% Zweitstimmen) über 2025 hinaus planen, in der SPD 45 (>=15%), bei den Grünen und der AfD sind es mindestens je 30 (>=10%) und bei BSW werden es wohl auch mindestens 15 (>=5%) werden. Hinzu kommen noch die Kandidaten der Wahlkreise, die nur dann verloren werden, sollte Ostern und Pfingsten auf den gleichen Tag fallen.
    Ist das nicht irre?!

  10. Damit hat das Verfassungsgericht jedem passiv wahlberechtigten parteilosen Bürger, die Möglichkeit genommen ein Mandat für den Bundestag zu erhalten, selbst wenn er den Wahlkreis mit den Erststimmen gewinnen sollte.
    Der Bundestag wurde komplett dem Zweitstimmen-Parteien-Joch unterworfen.

    • Das stimmt nicht. Genau das, aber auch nur das, hat das Verfassungsgericht verworfen. Ein Einzelbewerber kann auch künftig, auch ohne Zweitstimmen, in den BT einziehen. Was aber nichts daran ändert, dass es in Bayern wohl Wahlkreise geben wird, die trotz gewonnener Wahl des CSU-Kandidaten nicht im BT vertreten sein werden. Ob das aber auch dem Anspruch an Gleichbehandlung der Wahlergebnisse genügt, das müssen Sie das BVerfG fragen.

  11. Das folgende lernt man im Jurastudium zur
    Unmittelbarkeit der Wahl“ GG Art.38
    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl besagt
    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl besagt, dass die personelle Zusammensetzung des Bundestags ausschließlich von den Wählern und dem freien Willen der Gewählten bestimmt wird.“
    Dazu muss jede abgegebene Stimme bestimmten oder zumindest bestimmbaren Wahlbewerbern zugerechnet werden können,
    ohne dass nach der Stimmabgabe noch eine Zwischeninstanz (z.Bsp. der Bundestag mittels Wahlgesetz) nach ihrem Ermessen die Abgeordneten auswählt.
    Die Unmittelbarkeit der Wahl wird beeinträchtigt,
    falls zwischen dem Wahlakt und dem Wahlergebnis eine Willensentscheidung wirkt, (so z.Bsp. der Wille des Parteinsystems im Wahlgesetz)
    die nicht die des Bewerbers ist.“

    Das Wahlrecht ist das Einfallstor durch welches „sich die Parteien den Staat unter den Nagel gerissen haben“,
    (das wussten schon die Nazis und die Kommunisten)
    verwirklicht durch einen Parteien willfährigen Bundestag.
    Parteien machen sich die Wahlgesetze selber um dem Prateienkartell die Macht zu sichern.
    Das Wahlrecht ist nur noch zur willkürlichen Wortklauberei verkommen,
    in dem Sinn und Verständnis von Worten, verdreht, verfälscht, manipuliert werden.

    • Man darf „unmittelbar“ nicht mit „direkt“ verwechseln oder gleichsetzen. „Unmittelbar“ heißt nur, daß – anders als z.B.in den USA – keine Wahlmänner zwischengeschaltet sind.

      • Quatsch !!! Es geht nicht nur um Wahlmänner, sondern auch um andere „mittelbare Einflüsse“
        Die Unmittelbarkeit der Wahl wird beeinträchtigt, falls zwischen dem Wahlakt und dem Wahlergebnis eine Willensentscheidung wirkt, die nicht die des Einzelwillens des Bewerbers ist.

      • Sie können noch mehr Ausrufzeichen setzen – es bleibt trotzdem beim Fakt. Ich trage auf Wunsch gern noch weiteren „Quatsch“ bei…aber es lohnt sich nicht.

    • Das Parlament „soll das Volk“, den Souverän abbilden. Wenn die Parteien sich einbilden, ebenfalls entsprechend den Zweitstimmen prozentual vertreten zu sein, dann darf das nicht zulasten der Erststimmen gehen. Das Verhältnis für die Parteien kann nicht nur durch zusätzliche Listenmandate erreicht werden, sondern auch durch den entsprechenden Wegfall von Listenplätzen. Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht mehr Partei-Listenmandate als Direktmandate geben sollte. Erst und Zweitstimmen sind mindestens gleichgewichtig. Im Zweifelsfall ist die Erststimme wichtiger. Alles andere ist ein Weg zu einer tieferen Parteien-Diktatur.

  12. Das die Urteile des BVerfG vorab den Journalisten zugesteckt werden ist doch schon länger gang und gäbe.

    • Aber genau das ist nicht richtig, selbst dann nicht, wenn es schon lange praktiziert wird. IMHO disqualifiziert sich das BVerfG damit weiter.

  13. Es stellt sich mir die Frage, wer denn jetzt die wahren Verfassungsfeinde sind? Mit der erneuten Klatsche wird herausgestellt, dass diese eher in den Ampel-Parteien, denn in der Afd zu suchen sind. Wie anders könnte es auch sein, wenn bereits zweimal kurz hintereinander ein Gesetz den Augen der Verfassungsrichter nicht standhält.

  14. Es gibt lt.unserem Grundgesetz keine Verhältniswahlrecht, im Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes.
    Damit fängt die verfassungswidrigkeit des Wahlrechts schon an.
    Zweitstimme für Parteien kann es lt. Grundgesetz nicht geben.

  15. lt. Grundgesetz muss es keine Parteien geben, es darf sie geben.
    Aber Bundestagsabgeordnete diemuss es lt. Grundgsetz geben.
    Ob es Parteien gibt oder nicht, darf sich daher nicht im Wahlrecht widerspiegeln.
    Zweitstimme auf dem Wahlzettel ist daher verfassungswidrig.
    Wir haben eine repräsentative Demokratie in welcher die Bundestagsabgeordneten, nicht die Prateien, die Representanten der verfassungsrechtlichen Macht sind.
    GG Art.38 „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
    „unmittelbar, gleicher“, schließt Zusatz- und Ausgleichsmandate aus !!!
    Bundestagsabgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflicht.
    Wem die Prateien verpflichtet sind, davon steht nichts im Grundgesetz, denn es muss sie ja nicht geben.
    Zweitstimme auf dem Wahlzettel ist daher verfassungswidrig.

    • Das ist richtig: Parteien sind nach dem GG zwar erlaubt, ihnen wird aber nirgends im GG eine Funktion oder Aufgabe zugewiesen. Schon das Parteiengesetz dient nur zur GG-widrigen Ernährung von ansonsten überflüssigen Organisationen. Man mag darüber streiten ob Parteien früher einmal sinnvoll waren. Zur Zeit der reitenden Boten vielleicht, aber heute sind sie überflüssig und parasitär.

  16. Was das Bundesverfassungsgericht da gebilligt hat, ist purer juristischer Blödsinn !!!
    Denn:
    Direktkandidaten müssen keiner Partei angehören.
    Sie müssen nicht im Namen einer Partei antreten, denn sonst sind sie ja keine Direktkandidaten mehr.
    Für das BverfG gibt es also NUR Parteikandidaten, die entweder auf der Parteiliste sind oder solche die nicht auf der Parteiliste sind.
    Daraus ergibt sich die gesamte Argumentation des BverfG als juristischer Stuss.
    Gesetze können nicht teilweise gebilligt werden, weil Gesetze nicht teilweise abgestimmt werden können.
    Durch dieses Urteil ist das gesamte Gesetz ungültig.
    Es kann lt. Grundgesetz keine teilweise gültigen oder teilweise ungültigen Gesetze geben.
    Das ist ja der reinste Betrug was da abgeht.

    • Betrug? Das BVerfG urteilt GG-widrig, ist damit ein Fall für den Verfassungsschutz, – wenn wir einen hätten, der den Namen verdient. Abgesehen davon ist die Regelung, dass das BVerfG absolut jede Eingabe ohne Begründung ablehnen kann – und das auch fast immer tut! – ein mächtiger Schutzbalken der Regierung vor dem GG-lich bestimmten Souverän. Wenn das BVerfG etwas zun WahlG sagen will, dann sollte es bemängeln, dass die im GG vorgesehenen Abstimmungen dort nicht geregelt sind, sondern nur Wahlen!

  17. Gemäß Grundgsetz sind nicht die Parteien das Maß an dem die Stimmenverteilung gemäßen werden darf,
    denn lt. Grundgesetz muss es keine Parteien geben, es darf sie geben.
    Parteistimmen können daher verfassungsrechtlich keine Begründung für zusäztliche Mandate liefern.
    Wir haben lt. Grundgesetz kein Parteien-Wahlsystem, sondern ein Bürger-Wahlsystem, also ein Direktmandat-Wahlsystem.
    Alle Theorien von schlauen Juristen die dagegen argumentieren sind kalter Kaffee, im korrupten Interesse des Parteienstaates.
    Verfassungswidrig sind daher die Zusatz- und Ausgleichsmandate im Machtinteresse der Parteien, die es sind welche den Bundestag aufblähen.
    So ein Machtinteresse der Parteien ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, denn die Bildung von Prateien ist frei, keine verfassungsrechtlich Pflicht.
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Grundgesetz nicht verstanden, oder verfälscht es absichtlich im Interesse einer Parteien-Bonzokratie-Oligarchie.

  18. Das BVerfG schwächt mit diesem Urteil das Direktmandat, statt es zu stärken.
    Man wünschte sich als Verfechter von mehr direkter Demokratie, wir hätten noch eine wachende Instanz über diesen nach Parteienproporz gewählten Bundesverfassungsrichtern.

  19. Die Väter des Grundgesetzes hatten wohl das Bild eines hochgradig idealisierten Abgeordneten vor sich: Einmal gewählt, vergißt er auf wundersame Wese seine Parteizugehörigkeit und -abhängigkeit und dient nur noch dem Wohle des ganzen Volkes.
    Die bundesrepublikanische Wirklichkeit von heute hätten sie sich wohl in ihren schlimmsten Träumen nicht vorstellen können.

  20. Mit diesem Ergebnis war stark zu rechnen. Dass aber ein direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter nicht mehr zählt,, als ein Listenkandidat, das ist ein Schlag gegen die repräsentative Demokratie und die unmittelbare und direkte Wahl. In dem Fall kann ja dann die Direktwahl mit Erststimme sofort ganz hnterlassen werden, wenn der gewählte Kandidat Sorge haben muss, dass er trotz einfacher Mehrheit im Wahlkreis dann u. U. doch kein Mandat bekommt.
    Das Gericht hätte zur Stärkung der Demokratie die Mandate mit Direktwahl stärken müssen und die anonyme Listenwahl der Parteilisten stattdessen niedriger priorisieren müssen.
    Jetzt ist der Gesetzgeber wieder gefragt. Und die Proporzparteien werden einen Teufel tun und selbst ihre Listenkandidaten der Funktionärsriegen beschneiden durch eine Neuregelung des Wahlrechts.

    Nochmal zur Verdeutlichung:
    Warum nicht ein Wahlrecht, das allen – allen direkt gewählten Abgeordneten – unabhängig von der Erreichung einer 5%-Hürde – das Direktmandat sichert. Und dann können die restlichen Mandate bis zur Zahl 630 nach dem D’Hondt’schen Vsrfahren nach Zweitstimmenanteilen über 5% auf die Listenkandidaten verteilt werden?
    Das wäre doch das einfachste und demokratischste Prinzip.

  21. Der Ausgleich des Parteiproporzes über Landeslisten waren im Wahlrecht durch mathematischen Formeln nie vorgesehen und sollte vom Bundesverfassungsgericht mit einem neuen Wahlrecht, das für den Wähler klar und transparent nach zu vollziehen ist, eingefordert werden.

  22. Das harsche Urteil des Artikels „Klatsche“ teile ich nicht. (Und ich bin kein Freund der Ampel und schätze den Autor Kraus). Denn das Gericht hat den Kern des Gesetzes voll gebilligt, nämlich dass nicht mehr Abgeordnete per Erststimme gewählt werden, als durch die Zweitstimme gedeckt sind.

    Nur der Nebenaspekt „5%-Klausel mit Wegfall der Grundmandatsregel“ gefiel dem Gericht nicht. Das ist zwar auch wichtig, aber doch Kleinkram im Verhältnis zu den gebilligten Passagen des Gesetzes.

    Merke: Die Ampel macht zwar fast alles falsch, aber dann doch nicht alles.

    • Gesetze können nicht teilweise gebilligt werden, weil Gesetze nicht teilweise abgestimmt werden können.
      Durch dises Urteil ist das gesamte Gesetz ungültig.
      Es kann lt. Grundgesetz keine teilweise gültigen oder teilweise ungültigen Gesetze geben.
      Das ist ja der reinste Betrug was da abgeht.

      • Formal richtig, inhaltlich aber nicht: Im September wird die Ampel dieses Gesetz einfach noch einmal einbringen UND VERABSCHIEDEN, eben mit Berücksichtigung der Einwände des Verfassungsgerichts, die den Kern des Gesetzes nicht berühren. Was daran „Betrug“ ist, kann ich nicht erkennen.

  23. Ich verstehe nicht, warum dem Parteienproporz (Zweitstimme) mehr Gewicht zukommen soll, als der Erststimme. Es kann und darf nicht sein, dass der direkt gewählte Kandidat nicht ins Parlament einziehen kann, wenn seine Partei nicht genug Zweitstimmen hat. Dementsprechend hätte der Einzelbewerber gar keine Chance?! Denkbar wäre auch, nur die 299 Sitze, die nach Zweitstimme vergeben werden, dem Proporz zu unterwerfen. Dann gäbe es auch keine Überhangmandate. Ich kenne die Antwort: „So einfach kann man es sich nicht machen…“ 🙁

  24. „Wahlkreisabgeordnete seien auch nicht „Delegierte ihres Wahlkreises““
    Wofür wähle ich diesen dann, wenn sie nicht die Interessen meines Wahlkreises vertreten sollen?

    • Ganz recht. Die Richter des BVerfG stärken den Parteienproporz statt die direkte Demokratie. Man spürt direkt die Angst der Eliten vor dem Volk!!!

  25. Der Pferdefuß am jetzigen System ist die Abrechnung nach Bundesländern. Mit Bundeslisten würden sich die regionalen Unterschiede ausgleichen, dann hätte vermutlich jede Partei mehr Zweitstimmen als Direktmandate, die DM ziehen direkt ein, der Rest wird aus der Liste aufgefüllt. Fraktionsgemeinschaften müssen halt eine gemeinsame Liste wählen und bekommen alle direkt gewählten Abgeordenten auf die Liste angerechnet. Das hätte sogar den Vorteil, daß sich Regionalparteien zu einer Bundesliste zusammenraufen könnten und damit mehr Chancen auf den Einzug habe, würde aber Erbpfründe weiter beschneiden und am Ende müssen Leute, die nix können, stempeln gehen statt jeden Monat 10.000 € und nach 4 Jahren eine fette Pension – die kein normaler Arbeitnehmer in 45 Jahren erreichen kann – zu kassieren.
    Das wäre aber im Sinne des Souverän – und der hat gefälligst das M..l zu halten und alle 4 Jahre seine Stimme in einer Urne zu begraben.

  26. Bei „Klatschen“ darf es hier langsam nicht mehr bleiben..

    Auch wenn es nicht die erste Bundesregierung ist, die mit Verfassungsfeindlichen Versuchen auffällt, so ist mir dennoch keine weiter Regierung aus der Vergangenheit bekannt, die in dieser Häufigkeit verfassungsfeindliche Angriffe auf den Souverän gestartet hätte.

    Bedenkt man allein, über welche juristische Möglichkeiten die Bundesregierung verfügt um Gesetzesentwürfe vorab auf Zulässigkeit zu prüfen, so ist ist im Falle der Ampel -nach all diesen verfassungsfeindlichen Versuchen- inzwischen unbedingt von bedingtem Vorsatz auszugehen..

    In diesem Fall wollte man offensichtlich (neben dem permanenten Versuchen die AFD und ihrer Wähler vom politischen Geschehen auszuschließen), nun auch noch ganz nebenbei die weitere \Opposition ( Union aus CDU/CSU) „ausschalten.“

  27. Der Druck auf die Parteiapparatschiks in der Zentrale steigt. Abgedrehte Politikfantasien aus der Hauptstadt, die sich in miesen Zweitstimmenwerten niederschlagen, können Direktkandidaten ihr Mandat kosten, nicht wahr, ihr Leuchten im Adenauer-Haus? Alle Typen, die es mit sehr schwachen Erststimmenwerten von manchmal nur um die 20 Prozent geschafft haben, müssen zittern, also z.B. die halbe sächsische Landesgruppe der CDU.

  28. Wahlkreisabgeordnete seien auch nicht Delegierte ihres Wahlkreises, sondern Vertreter des ganzen Volkes…

    Dazu ist nur zu sagen, wie absurd diese Aussage ist, denn je mehr Wahlkreise, desto weniger Volk. Es sei denn, man schickt nach dieser Logik das ganze Volk in den Bundestag.
    Bei der momentanen Anzahl von zufällig ausgesuchten Wahlkreisen, kann ich daher nicht erkennen, wie jemand aus Hintertupfingen (rein örtlich betrachtet) mich als Hamburger in Berlin vertreten kann.
    Für die Erklärung von mehr, oder weniger Abgeordneten können ergo nur örtlich begrenzte Wahlen herhalten.
    Die richtige Antwort unterliegt also in der Betrachtung des neuerlichen Problems m.E. eher in der Qualität und nicht nicht in der Quantität.

    • Werden die Aufgaben des Bundes auf die grundlegenden Aufgaben reduziert also Außen, Verteidigung, Finanzen, Rechtspflege bleiben die anderen Aufgaben in den Ländern. Dann reduziert sich die Arbeit der Bundesabgeordneten auf diese Felder und dann reicht auch die Hälfte.

  29. Das Grundübel ist der Parteienstaat. Ob Direkt-oder Listenkandidat – ohne Parteizugehörigkeit, wird keiner aufgestellt.
    Aber was soll an die Stelle der Parteien treten? Direktdemokratische Elemente könnten eine gewisse Abhilfe bringen. Aber gegen deren Einführung würde das herrschende Parteienkartell (egal ob in Regierung oder Opposition) eine „Brandmauer“ errichten.
    Vielleicht lag der Grundfehler schon darin, die Parteien ins GG aufzunehmen, ihnen also Verfassungsrang zuzubilligen…

    • Andererseits ist es natürlich gut, daß eine Partei nur vom BVerfG verboten werden kann. Und nicht per Vereinsrecht von einer wildgewordenen Ministerin…

    • Dieses Land wäre ein friedlicheres Miteinander, wenn es diesen Parteienproporz nicht gäbe. Friedlicher, bedeutend effektiver in der politischen Arbeit und weniger käuflich für das Ausland: kurz demokratischer.
      Die Parteien sind der den Willen der Volksmehrheit auf den Kopf stellende Hemmschuh der Demokratie.

  30. Den Effekt, dass der Verbleib der CSU gefährdet war, wurde wohl auch von CDU/CSU nicht so klar vorher gesehen. Da war das Gesetz aber bereits verabschiedet. Nun hat man beim gemeinsamen „Besprechungsabendessen“ die Lakaien im Verfassungsgericht angewiesen, das zu entschärfen, damit die CDU/CSU aufatmen kann. Das ist alles.

    • Richtig! Das die CSU zittern musste, war das einzig Positive an der Reform. Denn die CSU steuert über 5%punkte zum Wahlergebnis der CDU bei, war hier mal zu lesen.

  31. ….Das heißt: „Karlsruhe“ hat der „Ampel“ binnen acht Monaten erneut eine riesige Klatsche erteilt.??
    Keine Sorge. Das Bundesverfassungsgericht interessiert die Ampel genau so wenig, wie die biodeutschen Bürger im Land.
    Und zur Aufnahmeprüfung der Ampel soll gehören, daß wer Klatschen befürchtet, für die Ampel nicht geeignet ist. Klatschen sind ausdrücklich erwünscht. Und noch beser ist es, wenn die Klatsche riesig ist.
    Ob Nachtragshaushalt o.a. , die Ampel findet immer einen Weg, Geld zu haben, auch wenn dieser Weg künftige Generationen belastet. Was Karlsruhe entschjeidet führt nicht zur Einsicht, nicht zur Änderung im Verhalten der Ampel.
    Anstand war gestern.

  32. Fakt ist: Diese SPD-Grüne-FDP-Ampelregierung ist durch all ihre bisherigen verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben („Demokratiefördergesetz“ – faktisch ein Meinungseinschränkungs-/-einschüchterungsvorhaben, usw.) gegen die Meinungs- und Pressefreiheit und gegen den Bürger als Souverän des Staates wohl die verfassungsfeindlichste Regierung seit 1949.
    Wo ist der sogenannte „Verfassungsschützer“ Haldenwang? Ja wo isser denn? Als willfähriger Regierungslakai, Helfershelfer und Mitläufer des ideologisch-getriggerten repressiv-totalitären Faeser-Regimes untergetaucht, weggeduckt, vorsätzlich blind was den Schutz des Grundgesetzes, den Schutz des Souveräns/Bürgers vor dem übergriffigen Staat angeht?
    Spätestens sobald die willkürlich und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, verfassungsfeindlich und daher totalitär durchgepeitschten Faeser-Maßnahmen gegen die Pressefreiheit (Compact-Magazin) und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch (hoffentlich) unabhängige Gerichte kassiert werden, müssen diese Leute – Faeser und Haldenwang – (dunkeldeutsche) Geschichte sein. Und der FDP-Mann Justizminister Buschmann ebenso.

  33. Die Streichung der Streichung der Grundmandatsklausel – des offensichtlichen Ampeltricks die CSU zu eliminieren – ist selbstverständlich und geschenkt, aber nicht entscheidend. Nein, dieses Urteil ist m.M. nach nicht im Sinne des Grundgesetzes bzw. der klugen Köpfe der verfassungsgebenden Versammlung. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ heißt es dort. Mit diesem Urteil wird jedoch der Prozess zum undemokratischen und dysfunktionalen Parteienstaat weiter zementiert. Es darf nicht sein, dass ein Bewerber, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält und demnach ein gewisses Vertrauen bei seinen Mitbürgern besitzt, quasi „ersetzt“ wird durch einen Kandidaten (oder einer Kandidatin) einer anderen Partei, der (die) es auf oft dubiose und intransparente Methode auf die Parteiliste geschafft hat. Die Argumentation des Gerichtes, die Gewählten seien nicht „Delegierte ihres Wahlkreises“, sondern „Vertreter des ganzen Volkes“ ist aus verschieden Punkten heraus überhaupt nicht schlüssig und akzeptabel. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ heißt es in Artikel 38. Die Wahl der Abgeordneten und deren Legitimität wird jedoch damit jedoch noch ungleicher und mittelbarer.
    Sicher, der Bundestag würde und blieb nach dem alten Verfahren zu groß und damit zu ineffizient. Aber hier hätte man sich etwas mehr Kreativität gewünscht. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Sitzverteilung im Parlament der Prozentverteilung unter den Parteien entsprechen muss – wie gesagt Parteien wirken mit, sind aber nicht konstitutiv für unsere Demokratie. Es muss ja nicht der brutale Schritt zum Mehrheitswahlrecht sein, das ja auch so seine Nachteile hat, aber wieso kann nicht jeder Wahlkreis zwei Abgeordnete, die mit den meisten Stimmen entsenden, wobei jede Partei beliebig viele Kandidaten aufstellen könnte. Aber das wäre sicher nicht im Sinne (aller) unserer Hinterzimmer-Klüngel- Parteien. 

    • Nach Art. 38 GG sind die Bundestagsabgeordneten Vertreter des ganzen Volkes. Etwas nebulös. Man könnte eher sagen, sie seien logischerweise Vertreter ihrer Wähler. Aber auch das wäre eine Fiktion.
      In Wirklichkeit sind sie Vertreter ihrer Parteien.

  34. Verstehe ich das richtig?
    Nur vom Zweitstimmenergebnis gedeckte Direktkandidaten ziehen in den Bundestag ein, sprich: ein unabhängiger Kandidat wäre selbst bei 100% Zustimmung in seinem Wahlkreis chancenlos.
    Oder treiben wir es ins Absurde:
    Die SPD gewönne 100% aller Zweitstimmen.
    Die CDU/CSU gewönne sämtliche Direktmandate.
    Im Bundestag wäre nur die SPD vertreten.

    • „…ein unabhängiger Kandidat wäre selbst bei 100% Zustimmung in seinem Wahlkreis chancenlos.“
      Nein, gerade das, aber auch nur das, wurde ja gekippt.
      Was nicht gekippt wurde ist, dass eine Partei nur soviel Direktkandidaten in den BT entsenden kann, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden.
      Wenn also die CSU 45 der 46 Direktmandate gewinnt, wird sie bei 5,1% trotzdem nur 32 Sitze im BT besetzen können. Um alle 45 Direktmandate der CSU in den BT zu bringen, brauchte die Partei in Bayern um die 45%.
      Bin schon jetzt gespannt, wie das Hauen und Stechen um die lukrativen Plätze an den Futtertröge ausgehen wird.

    • Jawohl. Das BVerfG hat den Parteibonzen den Rücken gestärkt. Der Parteienstaat wurde weiter zementiert.

  35. Bei den Parteibuchrichtern war dies doch gar nicht anders zu erwarten. Genau daran krankt die gesamte deutsche Parteibuchjustiz. Da iss nix mit Unabhängigkeit. Nicht die Gesetze regeln etwas in Deutschland sondern die Parteibücher. Wer regelgt das was dann beachtet werden muß – genau, die Führungskader bei den Parteien. Man sehe sich nur mal diese Gestalten an. Jeder, der eine anständige Ausbildung mit den jeweiligen Abschlüssen durchlaufen hat kann sich über die Zustände in diesen Parteien nur noch angewiedert abwenden. Das ist nicht mehr normal wer sich da an die Schalthebel hingemogelt hat. Langfristig tut dies keiner Gesellschaft gut. Dies ist aber diesen Emporkömmlingen völlig egal. Allein die Tatsache (wie bei TE zu lesen) dass 2400 pro Sekunde neue Schulden gemacht werden zeigt doch nur dass diese Systemlinge jede Bodenhaftung verloren haben. Ihrer zumeist fehlenden Bildung sei Dank.

    • Deutschland ist offensichtlich nicht zur Gewaltenteilung fähig.

  36. Eigentlich sollte es ausreichen, der den Wahlkreis gewinnt – zieht in das Parlament ein. Kein taktisches Wählen! 598 gewählte sitzen dann im Parlament. Ich glaube dann auch, dann wären die Parlamente sehr einseitig besetzt.

    • Nein, nein. Direktmandate sollten unabhängig von einer 5%-Klausel garantiert sein. Die Mandate über die Zweitstimme könnten dann bis 630 nach dem bisherigen Verfahren aufgefüllt werden.

      • Mit oder ohne Grundmandatsklausel?
        Warum man auf der einen Seite unbedingt mit der 5 Prozent-Hürde Kleinparteien verhindern will und auf der anderen Seite mit der Grundmandatsklausel diese wieder aushebeln will, erschließt sich mir nicht.
        Wer seinen Wahlkreis gewinnt, soll rein!

  37. Wir brauchen dringend eine richtige Wahlreform. Weg mit dem Parteienstaat!
    Reduzierung der Parlamente auf direkt gewählte Abgeordnete. Begrenzung von Amtszeiten. Keine Doppelmandate mehr (bisher können Minister auch gleichzeitig Abgeordnete sein). Direkte Wahl des Bundespräsidenten, der sich dem Volk verpflichten muss. Anstelle des Bundesrates, in den die Länderregierungen Leute schicken, direkt gewählte Vertreter (ähnlich dem US- oder italienischen Senat).

    • Und eine Reduzierung bzw. Zusammenlegung von Bundesländern durch Volksabstimmungen. Das sparte Milliarden an Verwaltungskosten pro Jahr.
      Wer hat’s verhindert? Der Parteienproporz der Altparteien!
      Eigentlich bräuchten wir einen neuen Verfassungskonvent unter neutraler Aufsicht von ausländischen Rechtsexperten. Hier in diesem Land wird doch mit dem Grundgesetz von den Politikern Schlitten gefahren. Der VS, der der herrschenden Partei untersteht, schränkt die Meinungsfreiheit ein, wie er es aufgetragen bekommt.

  38. Der sogenannte „Wegfall der Grundmandatsklausel“ ist hier wieder nur unvollständig beschrieben, denn tatsächlich besteht das aus einem zweifachen Wegfall.
    Die eigentliche „Grundmandatsklausel“ besagte im alten Wahlrecht ja nur, dass auch eine Partei unter 5 % zusätzliche Listenmandate bekommt, wenn sie mindestens drei Direktmandate bekommt. Dass eine Parteil die erzielten Direktmandate (auch weniger als drei) bekommt, war im alten Wahlrecht völlig klar und bedurfte keiner zusätzlichen „Klausel“. Wenn man im alten Wahlrecht die Grundmandatsklausel gestrichen hätte, hätte das für eine CSU unter 5 % nur geringe Auswirkungen gehabt, weil sie ohnehin fast alle Mandate als Direktmandate erzielt.
    Im neuen Wahlrecht bedeutet dieser „Wegfall der Grundmandatsklausel“ im Zusammenhang mit dem neuen Zweitstimmen-Deckungsverfahren aber, dass für die betreffenden Parteien nicht nur die zusäztlichen Listenmandate wegfallen, sondern auch alle gewonnenen Direktmandate. Das hätte eine CSU unter 5 % dann komplett aus dem Bundestag entfernt.
    Dieser „Wegfall der Grundmandatsklausel“ ist umso unverständlicher, weil das für die Größe des Bundestags (also das eigentliche Ziel der Reform) überhaupt keine Rolle spielt. Darin besteht die eigentliche Klatsche für die Ampel: Sie hat die sinnvolle Reform zur Größe des Bundestages noch um eine fiese Benachteiligung der Oppositionsparteien erweitert. Dafür hat sie jetzt zurecht eins auf die Finger bekommen.

  39. Daß Direktkandidaten beim Wähler durchfallen und dann über die Liste doch in den Bundestag einziehen, ist eine Pervertierung des Wählerwillens.
    Nicht nur Ricarda Lang ist auf diese schäbige Weise an ihre Pfründe gekommen, es gibt auch noch andere Beispiele. Robert Habeck hat seinen Wahlkreis direkt gewonnen. Der Wahlkreis ist damit als Erbhof der CDU verlorengegangen. Die unterlegene Kandidatin, die immerhin mangels eigener politischer Vorstellungen in Treue fest zu Merkel steht, ist mit einem Listenplatz belohnt worden!
    Das heißt, die Wähler wollten sie nicht! Sie haben sie trotzdem bekommen und müssen für sie zahlen.
    Manche halten die „repräsentative Demokratie“ für undemokratisch, weil der Wähler ohne direkte Eingriffsmöglichkeiten auch während einer Wahlperiode auf Gedeih und (meist) Verderb den Politikern ausgeliefert ist.
    Aber durch das geltende Wahlrecht wird der Bürger noch viel weiter entrechtet. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.

  40. Die “ Logik“ des Gerichts beim Durchwinken der Zweitstimmen – oder Parteienprivilegs ist bestechend. Abgesehen davon, dass bei den Altparteien kein Abgeordneter Irgendjemandem ausserhalb seiner Partei vertritt, gibt es aus naheliegenden Gruenden keine bundesweite Direktwahl der Abgeordneten. Die Aufteilung in Bezirke ist sowohl technisch begruendet wie auch der Unmittelbarkeit und Naehe geschuldet. Mit der ( späteren) Vertretung hat das nichts zu tun. Da sich das gesamte Volk, das dem Gericht so wichtig ist, in diese Einheiten aufteilt, ist es oder besser waere auch ueber alle Bezirke mit ihren gewählten Vertretern repräsentiert. Das Gericht hat wieder einmal die Durchführung der Wahl mit der materiellen Vertretung verwechselt und zugleich uebersehen, dass das Volk schon deshalb vertreten ist, weil alle Bezirke zusammen “ das gesamte Volk“ ergeben. Wenn jeder Abgeordnete seine Vertretung wahrnimmt, ist der Vertretung aller Buerger Genuege getan. Deutlich besser jedenfalls, als es bei dem Listensystem der Fall sein kann. Ersichtlich ging es dem von bestimmten Parteien bestimmten Richtern um die Erhaltung des Parteienprivilegs, vermutlich sogar aus dem Interesse, ganz bestimmten Parteien zu „helfen“ . Der erste, demokratisch entscheidende Ansatz des Gerichts, nicht der einzige, muesste sein, genau dieser unmittelbaren Vertretung des Volkes das entscheidende Gewicht einzuräumen und damit automatisch den Einfluss der Parteien resp ihrer Führer zu minimieren. Von der Frage von Volksentscheiden bzw Volksbegehren abgesehen kann es hier nur um die deutliche Reduktion der Parteienmacht auf die so im GG vorgesehene „Mitwirkung bei der Willensbildung“ gehen. Der aktuelle Befund ist eindeutig verfassungswidrig. Das Wahlrecht waere eine wichtige Gelegenheit zur Korrektur, nicht nur der inflationaeren Zahl. Unter denn gegebenen Umstaenden eine Utopie. Man gibt die „Beute“ nicht freiwillig her und die Richter helfen dabei.

  41. Und was waere geschehen, wenn diese Grundgesetzwidrigkeit umgesetzt worden waere ?
    Nichts.
    So, wie bei vergangenen Verstoesse gegen das Grundgesetz (s. Merkel: Muss rueckggaenig gemacht werden…).
    Also Herr „Wie-stehen-wir-denn-dann-da“-Kretschmer muss sich auch keine Sorgen machen, egal, was das Grundgesetz hergibt.
    Frage: Warum bildet das BVGericht nicht selbst die Regierung? Das scheinen immerhin gelernte Fachtkraefte und wir sparen uns die teuren Zwischenhaendler.

  42. Das Bundesverfassungsgericht, die letzte Verteidigungslinie unserer Demokratie, hat überraschend gehalten. Der bisher größte Angriff auf die Grundlage unserer Demokratie, dem Wahlrecht, wurde abgewehrt.
    Nicht von rechts oder links oder von sonstwo ist die Demokratie in Gefahr. Die größte Gefahr droht ihr von denen, die sie angeblich so vehement verteidigen, von der Regierungskoalition selbst.
    Ein guter Tag für Deutschland, wurde doch der immer mehr um sich greifenden Parteiendiktatur ein wenn auch nur kleiner Riegel vorgeschoben.Wann endlich wird das Wahlgesetz dem Artikel 38 GG angepasst und nur noch die Erststimme gezählt und so den Hinterzimmerkandidaten der Parteien endlich das Handwerk gelegt.

  43. Da werden sich die Unentschlossenen und die „Strategen“ unter den Wählern wohl umorientieren müssen. Wer beispielsweise dem CDU-Kandidaten seine Erststimme gibt und mit seiner Zweitstimme FDP wählt, läuft Gefahr, wenn seine Mit-Strategen das auch so machen, dem Erststimmen-Kandidaten die Zweitstimmen-Deckung zu entziehen. Angesichts der Lernresistenz großer Teile der Wählerschaft wird es nach den nächsten Wahlen vermutlich noch viele lange Gesichter geben. Das wird ein Spaß.

  44. Gott sei Dank ist der „Marsch durch die Institutionen“ noch nicht bis ins BVG vorgedrungen!

    • Das sehe ich nicht so. Es wurde nur noch Schlimmeres verhindert.

  45. Ein reines „first past the post“ Wahlrecht hat auch Nachteile.
    Auch in einem solchen System würden die Apparachiks die „besten“/sichersten Wahlkreise immer noch den Abnickern geben. Ansonsten bräuchte man etwas wir die Primaries in den USA – also schon eine Wahl die Kandidaten.

    Generell, kein Wahlrechtssystem welches auf Vertretung basiert ist Fehlerfrei … oder man kann sogar noch weiter gehen: Keines welches auf Vertretung basiert, erlaubt glaubhafte und tatsächliche Kontrolle der Wähler über das politische Geschehen.

  46. Damit ist nur einer der schlimmsten Punkte gekippt,weil durch das Beschränken der Direktmandate die Bedeutung der Kriecher auf den Parteilisten weiter zunimmt, die nie eine Wahl gewonnen haben. Anstatt die Mandate auf Direktmandate zu verteilen, die die Menschen in den Wahlkreisen repräsentieren und tatsächlich als Person gewählt wurden und dann auf eine gewisse Zahl an Listenmandate, wo die 5 % -Klausel zählt. Damit hätte man dann durchaus eine gute Mischung aus Repräsentativität und direkter Vertretung der Wähler und gleichzeitig die Zahl der Mandate fixiert. Aber davor haben die Kriecher in den Parteien Angst, weil es dann weniger Listenmandate gäbe und sich die Unfähigen den Wählern stellen müssen. Da die Unfähigen und Zivilversager in der Parteien inzwischen die Oberhand haben, wird sich ein solches Wahlrecht leider nicht durchsetzen.

  47. Indien hat 1.443.721.994 Einwohner und 545 Abgeordnete in der ersten Kammer.
    Deutschland hat 82.700.000 Einwohner und 732 Abgeordnete.
    Ein Abgeordneter in Indien ist für 2.649.013 indische Einwohner zuständig.
    Nach diesen Maßstäben ließe sich der Bundestag auf 31 Abgeordnete verkleinern. Die wären dann „sehrsehr“ repräsentativ.
    Angesichts der abgrundtief miesen Leistungsbilanz seit 1998 mit Beginn der Energiewende ins Nichts sollte das auch reichen. Warum sollten wir mehr als 31 Abgeordnete dafür bezahlen, dieses Land komplett zu zerstören ?
    Warum soll das deutsche Volk Coronagauner wie Spahn und Lauterbach noch weiter mästen ?
    Der parlamentarische Betrieb trägt längst nichts Wesentliches mehr zum Wohlergehen des Volkes bei. Aber jede Menge zum Schaden. Wenn Parlamentarier, wie bei der Wiederwahl in Brüssel zu beobachten, überwiegend nur noch Befehlsempfänger sind, dann braucht es sie nicht.
    VdLGreen Deal, Pfizer Deal, Verbrennerverbot, zur Transparenz verurteilt, sabotiert den Ratspräsidenten.
    Dafür wird sie von 401 Abgeordneten wiedergewählt.
    EU hat 452,9 Millionen Einwohner. Da reichen dann 171 auch aus, um das abzusegnen, was sie faktisch nicht zu entscheiden haben. Zu viele überbezahlte Klatschhasen dort.
    Nun gut, unter 120 Abgeordneten lässt sich im Bundestag nicht gut arbeiten. Weil denen aber die Bundesregierung einen Tag vor der Abstimmung fette Gesetzespaket vorlegt, die sie bis zur Abstimmung nicht lesen, geschweige denn verstehen können, ist doch sowieso klar, dass sie wenig beizutragen haben. Um blind für die jeweilige Regierung abzustimmen, reichen 120 Leute ganz und gar aus.
    Wie jetzt „Scheinparlament“ ?
    Die wesentlichen Entscheidungen werden weder von den Parlamenten, noch von den Regierungen getroffen. Sie werden von Leuten getroffen, die nicht gewählt sind. Zum Schaden der Leute, die wählen, was ihnen die Parteien als Festmenü vorsetzen und was sich nach den Wahlen immer öfter als Mangelware erweist.

  48. Wenn Sarasin den Wahlkreis gewinnt und Kühnert ins Parlament einzieht, dann kann „ihrer Demokratie“ nichts mehr passieren. Noch besser war es bei der vorletzten EU-Wahl. Die wurde von Uschi vdL gewonnen, obwohl sie gar nicht kandidiert hat. Kurz: Dieses System ist offensiv korrupt. Mit ein paar tausend Euro Schmiergeld unter der Hand, findet sich niemand mehr ab. Hier geht es um Vollversorgung für ein ganzes Leben, in dem man mit allen Sonderrechten ausgestattet ist und keinen Rücktritt fürchten muss. Wer ausrangiert wird, kriegt halt einen guten Job in einem Dax-Konzern oder bei der Bahn. Aufsichtsrat geht immer.

  49. Nach dieser Änderung bedarf es eigentlich keiner Direktkandidaten mehr wenn diese lediglich als Zugpferd für die Listenplätze herzuhalten haben.
    Meine Empfehlung: 1 direkt wählbarer Kandidat für jeden Wahlkreis, macht 299 Abgeordnete, das ist genug und gerecht, außerdem werden recht seltsame Gestalten aus diesem Amt ferngehalten.

    • Meinetwegen könnten sich auch noch die Parteien um die 299 Listenplätze raufen, aber Ausgleichsmandate gibt es nicht. Wenn eine Partei mehr Sitze im BT besetzen will, muss sie halt mit geeigneten Direktkandidaten darum kämpfen. Ach so…, natürlich würde in meinem BT auch das Mandat auf 8 Jahre begrenzt und das Einfordern von „Fraktionsdisziplin“ wäre strafbar. Man könnte sich sogar auch über ein Koalitionsverbot, denn diese stehen ja auf auf keinem Wahlzettel, Gedanken machen.

  50. Eventuell sollte man darüber nachdenken das grundlegende Dinge der Demokratie nicht durch das Parlament geändert werden können. Sondern nur durch eine „Große Bundesversammlung“. Also z. Bsp. Grundgesetz, Wahlgesetz … auch Wahl des Bundespräsident.
    Das spart dann solche Gerichtsverfahren und Vermeidet das eine für 4 Jahre gewählte Mehrheit sich Grundlegendes zurecht bastelt.

  51. Die Argumentationskette Abgeordnete seien nicht … „Delegierte ihres Wahlkreises“ … ist allerdings auch nicht sonderlich überzeugend.
    Aber jegliche Überlegungen wie das System tatsächlich „Demokratisch“, also Herrschaft durch das Volk/Bürger garantieren soll, hat man wohl schon lange über Bord geworfen.

  52. Im Endeffekt wurde das Direktmandat geschwächt zugunsten der Parteienherrschaft. War wohl zu erwarten. Die Listenkandidaten werden natürlich weiterhin nichts anderes sein als Vertreter der Parteien und mit Sicherheit keine Vertreter des gesamten Volkes. Die Parteienherrschaft hat am Ende gesiegt. Wer direkt gewählt wurde, muss im Parlament sitzen, alles andere ist in meinen Augen Betrug. Man wird Menschen in anderen Demokratien wohl schwer vermitteln können, dass Politiker, die mehrheitlich das Vertrauen ihrer Bürger im Wahlkreis besitzen, nicht ins Parlament einziehen können. Die deutsche Spezialdemokratie mit ihren Patentdemokraten ist einfach unerreicht! Man kann deutlich spüren, dass viele Verfassungsrichter ihr Amt der Parteienherrschaft verdanken. Da zeigt man sich sicher gerne dankbar.

  53. Inzwischen Standard in Deutschland: Aussagen und Gesetzesvorlagen der Ampel sind meistens im Widerspruch zur Verfassung. Wie die gesamte Politik eben. Aber was solls: Der sogenannte Souverän merkt’s nicht! Das ist die wahre Stärke einer verlogenen Politik!

  54. Klatsche für die Ampel hin oder her und es ist auch egal, ob es Linke oder in Perspektive die CSU sind, die profitieren.
    Was bitte ist an der Grundmandatsklausel denn unbedenklich?
    Es wird gewählt, man hat eine 5%-Klausel … soweit alles fein.
    Dann erlangt eine Partei A mit 2,5% Zweitstimmen auch irgendwo 3 Direktmandate und eine Partei B mit 4,9% Zweitstimmen hat nur 2 Direktmandate geschafft.
    Dass A dann mit ihren 2,5% in den BT einzieht und dort ca. 15 Sitze einnimmt, während B mit 4,9% bis auf die 2 Direktsitze leer ausgeht, das kann doch keiner als nicht zu beanstanden verkaufen wollen.
    Selbst wenn das Extrembeispiel nicht zieht, ist es doch real, dass mit der Grundmandatsklausel die 5%-Hürde ad absurdum geführt wird. Schöner kann man sich doch nicht vorführen.

  55. Künftig würden nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.“ Das nenne ich wahre Demokratie! Das hätte das Verfassungsgericht eigentlich kippen sollen.

  56. Also ich fand und finde die Erststimmenvertretung gut. Doch in Deutschland ist der Demos eine eigene Entität – dem trägt das Bundesverfassungsgericht Rechnung. Andere Länder, andere Sitten.

  57. Die Parteien haben den Bundestag gekapert. Das es auch anders geht zeigen Indien und die USA.
    Indien hat 1,4 Mrd Ew. Es ist die größte Demokratie der Erde. Die Abgeordneten der Lok Sabha (erste Kammer) = BT umfasst laut Verfassung nie mehr als 550 direkt gewählte Volksvertreter, die Rajya Sabha (zweite Kammer) = BR hat 245 Mitglieder. D bezogen auf Indien dürfte der BT nie mehr als 35 Mitglieder haben!

    Die USA haben ca. 330 Mio Ew. Der Kongress=BT hat 435, der Senat=BR 100 Mitglieder, pro Staat 2 zusammen 535 Mitglieder. Und deren Staatsform funktioniert. Check and balances sind gut austariert. D bezogen auf USA dürfte der BT nie mehr als 125 Mitglieder haben!

  58. „Entscheidung war vorab im Internet abrufbar“ …hahaha… was musste ich lachen als ich das gestern gelesen habe, dieses Land ist wirklich völlig im Eimer, Dilettantismus auf allen Ebenen.

  59. erneut eine riesige Klatsche erteilt.

    Naja, das pseudo unabhängige Gericht, das mit Laiendarstellern wie einem Anwalt für Wirtschaftsrecht MIT Scheinprofessur besetzt ist, hat mal DUDUDU gesagt… mehr aber auch nicht!
    Wen juckt es eigentlich ob die Regierung gegen die Verfassung verstösst oder nicht?! Konsequenzen gibt es eh nicht, gut hier hat das Gericht EINMAL entschieden sofort zu handeln und diese Änderung zurückgenommen, aber sonst … Raider heisst jetzt Twix sonst ändert sich nix!

  60. Wenn das so kommt, wird der Murks ja nicht kleiner. Die Streichung von Direktmandaten geht mMn gar nicht.
    Überspitzt gesagt entscheidet die Wahlbeteiligung in Flensburg darüber, ob ein in Berchtesgaden eigentlich direkt gewählter CSU-Kandidat sein Mandat antreten kann oder nicht.
    Bisher war die Wahlbeteiligung nur wesentlich für den bundesweiten prozentualen Stimmenanteil, aber das Direktmandat blieb unangetastet.
    Nun könnte der absurde Fall eintreten, dass man in Bayern mit 30% einen Wahlkreis gewinnt und kein Mandat bekommt, während anderswo schon ein Sieg mit 20% für ein Mandat genügt, einfach weil die Partei bundesweit ausreichend Zweitstimmen hat.
    Auch sollen ja Direktmandate generell entfallen, wenn die Partei an der 5%-Hürde scheitert und auch keine 3 Direktmandate gewinnt. Man kann darüber streiten, wie sinnvoll es ist, als Einzelabgeordneter im BT zu sitzen, wie weiland die beiden Damen der PDS nach 2002. Aber solche Sitze einfach im Handstreich per Liste an andere Parteien zu vergeben, ist auch ein Unding. Dann wenigstens müßte der BT um diese Zahl verkleinert werden.
    Insgesamt hat das BVerfG eine absolute Entwertung der Erststimme und des Direktmandates ausgeurteilt.
    Im Grunde kann man Erststimme und Direktmandat dann auch gleich abschaffen.

    • Eine Lösung wäre, die CSU würde zu einer Bundespartei… war ja von Strauß mal „angedroht“ worden (1976)
      Es ist ja schwer verständlich, daß eine Partei, die gar nicht bundesweit antritt, trotzdem der 5%-Klausel auf Bundesebene unterworfen wird.

  61. Es ist gut daß das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in der jetzigen Form gekippt hat. Für einen Skandal halte ich es allerdings, daß ein Kandidat seinen Wahlkreis gewinnen kann und trotzdem nicht ins Parlament einziehen kann. Dafür gewinnen die Parteien ordentlich an Gewicht. Wer seinen Wahlkreis krachend verliert, aber in seiner Partei einen vorderen Listenplatz einnehmen kann, kommt dafür ins Parlament. Sehr viele der aktuellen und bekannten Parlamentarier haben ihr Mandat nur über Listenplätze bekommen. D.h. die Bürger wollten sie gar nicht. Damit bekommen die äußerst undemokratischen Verfahren in den Parteien ein größeres Gewicht als der Wählerwille.

    • „…gekippt hat.“
      Also für mich sieht das mehr nach Kosmetik aus.
      Wenn ich schon lese, „seien auch nicht „Delegierte ihres Wahlkreises“, sondern Vertreter des ganzen Volkes.“.
      Weswegen gibt es dann die Direktmandate des Wahlkreises? Der Kemptener wählt doch nicht seinen Direktkandidaten, damit dieser sich um die Deiche vor Husum kümmert und der Rügener nicht den seinen, damit dieser die Radwege auf dem Fichtelberg im Blick behält. Ein Direktkandidat des „ganzen Volkes“, wäre eine Direktkandidat ohne jegliche Zuständigkeit. Genauso gut könnte man dann ja die Direktkandidaten auch gleich per Bundesliste wählen.

  62. Warum nicht 598 Wahlkreises schaffen ,sodass nur die Kandidaten ins Parlament kommen die vom Souverän für würdig erachtet werden? Pensionsansprüche der momentan „aaktiven“ Parlamentarier erst mit dem erreichen des Renteneintrittalters sowie mit der Verrechnung aus anderen Einkünften!Es ist ja überhaupt nicht eizusehen weshalb ein Hartz 4 Bezieher seine Lebensversicherung einbzubringen hat ,ein Parlamentarier jedoch nicht!
    Schönen Sommer noch!

    • Das geht und genügt auch mit 300 Wahlkreisen und deren Mehrheitsgewinnern.
      Keine Ausgleichsmandate, keine Überhänge, keine Grundmandate.
      Wenn die CSU nur in Bayern antritt oder „Die Linke“ nur in Universitätsstädten, dann müssen sie eben jeweils dort ihre Mandate einsammeln oder sich anders aufstellen.

  63. Alle Korrekturversuchen am bestehenden Wahlrecht sind müßig. Dieses Systerm liegt im Interesse der Parteien, nicht der Wähler. Allein das Mehrheitswahlrecht, wie es in im UK gilt, gibt dem Wähler die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer ins Parlament kommt – ohne Stichwahlprozedere – und nicht den Hinterzimmergremien, mit deren Hilfe zum grossen Teil völlig ungeeignete Kandidaten in den Bundestag gehievt werden können. Leider scheiterten Versuche, das Mehrheitswahlrecht einzuführen, in den sechsziger Jahren am Einspruch der FDP. Eine verlorene Chance, die so schnell nicht wiederkommen wird und das bestehende Sytem zementiert.

    • Die Nachteile des UK Systems hat man allerdings auch gesehen, wo 15% Refrom Wähler letztenendes nur 5 Abgeordneten resultiert haben. Und Labor riesige Gewinne an Abgeordneten erzielt hat …. mit weniger Stimmen als bei der letzten Wahl.

    • Nun ja.
      zwei aktuelle Beispiele:
      UK: Mit 33,7 % der Stimmen hat die Labour Party das zweitschwächste Ergebnis aller Nachkriegsregierungen Grossbritanniens eingefahren. Das eine Drittel der Stimmen hat ihr jedoch knapp zwei Drittel der Unterhaussitze eingebracht.
      Oder Frankreich: Das Mehrheitswahlrecht mit Stichwahl brachte dem RN von Le Pen eine deutliche Mehrheit von 33,15 % der Stimmen, wurde aber nur drittstärkste Kraft in der Nationalversammlung!
      Spiegeln diese Ergebnisse den Wählerwillen, ist das ok?
      Ich finde, unsere Mischung aus Mehrheits- u. Verhältniswahlrecht ist da besser, auch wenn das Argument mit dem Hinterzimmergeklüngel natürlich absolut berechtigt ist.

  64. Politiker, deren Gesetze gegen die Verfassung verstoßen, sollten eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden und als gesichert verfassungsfeindlich gelten.

    • Was aber, wenn der Verfassungsschutz…
      Nun gut. Lassen wir das.

    • Das Wort „verfassungsfeindlich“ bleibt der einzigen Oppositionspartei vorbehalten. Die anderen Parteien („unsere Demokratie“) haben unsere Verfassung nur etwas anders ausgelegt.
      Im übrigen, ich plädiere auch für eine Handschellen-Therapie)

    • Die Partei mit den meisten Gesetzesvorlagen, die als verfassungswidrig eingestuft wurden, ist die SPD – aber die anderen als Verfassungsfeinde beschimpfen.

Einen Kommentar abschicken