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Wiederholung der Bundestagswahl

Bundesverfassungsgericht entscheidet am 19. Dezember über die Berlin-Wahl

29.11.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Nach der politisch gewollten Verzögerung soll das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember über die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin urteilen. Die TE-Fachleute Rupert Scholz und Ulrich Vosgerau kommentieren die anstehende Entscheidung.

Das Thema „Neuwahlen“ hat die Republik erreicht. Zuerst hatte die AfD nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts den Rücktritt der Regierung gefordert. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte Neuwahlen. Dass sich die Grüne Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, öffentlich gegen Neuwahlen aussprechen musste, erfolgte bereits aus dem Zwang, dass man dieses Thema nicht mehr unbeantwortet lassen konnte. Es tut sich etwas in Berlin: Denn wenn auch Parteien der Ampelkoalition über das Stöckchen springen, dann sitzt das Nervenkostüm mittlerweile schief.

Aber die Debatte um Neuwahlen sollte nicht vergessen machen, dass ja immer noch eine Wahlwiederholung aussteht: nämlich die der Bundestagswahl in Berlin. Während sich die Wiederholung der Landeswahl bald jährt, hat Karlsruhe trotz Klagen von Lesern von TE, CDU/CSU und AfD sich immer noch nicht endgültig geäußert. Davor hatte bereits der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages alles Mögliche getan, um eine Entscheidung zu verzögern und abzumildern. Etwa, indem man diese Bundestagswahl nur teilweise wiederholen lässt – während die damals gleichzeitig stattgefundene Chaoswahl im Land Berlin ganz wiederholt wurde.

Das verstehe, wer will. Und das ist der Grund für die Beschwerden. Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 19. Dezember zur Klage der Union äußern. Diese Meldung ging im Haushaltstohuwabohu der letzten Woche unter.

TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Berlin-Wahl

TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Eine ganze Reihe von Staatsrechtlern haben bereits gegenüber der WELT die Wahlwiederholung befürwortet. „Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht so lange bis zur Urteilsverkündung braucht“, sagte Ulrich Battis, Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität. Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf kritisierte die Funktion des Wahlprüfungsausschusses, der den Prozess verzögert hatte: „Die Vorteile einer Wahlprüfung durch das Parlament selbst haben sich im Grunde historisch erledigt.“ Weil die aktuelle Lage nunmehr eine andere ist als vor zwei Jahren, äußerte Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin Bedenken: „Jede Wahlwiederholung ist ein Problem, ein umso größeres, je später sie stattfindet und je mehr Wähler sie betrifft.“

Gegenüber TE haben sich zwei weitere Juristen zur bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Auch Rupert Scholz äußerte sich kritisch angesichts des Verhaltens des Wahlprüfungsausschusses:

„Schon das Berliner Verfassungsgericht hat mit Recht festgestellt, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und Bundestag insgesamt in einem Ausmaß fehlerhaft sind, dass eine Wahlwiederholung insgesamt notwendig ist. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat dem gegenüber behauptet, dass nur in knapp 300 Wahlbezirken von über zweieinhalbtausend Wahlbezirken definitiv Fehler von einem solchen Ausmaß geschehen seien. Der Wahlprüfungsausschuss hat hier vermutlich in nicht vertretbarer Weise pro bono entschieden“, so Scholz. „Die hiergegen gerichtete Verfassungsklage am Bundesverfassungsgericht, ist nach meiner Auffassung in vollem Umfang begründet und auch die Bundestagswahl muss insgesamt in Berlin wiederholt werden.“

Ulrich Vosgerau gab zu bedenken, dass „selbst bei spektakulär erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerden gegen eine Bundestagswahl immer nur eine kleine Minderheit der Wahlberechtigten“ wählen würden. „Und das wirft wiederum ein Problem der als tragender Wahlrechtsgrundsatz gebotenen ‚Gleichheit der Wahl‘ auf (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), den die Minderheit, die neu wählen darf, nimmt nicht an der ‚gleichen‘ Wahl teil wie alle übrigen Bürger, sondern wählt ein zweites Mal, diesmal korrektiv, unter völlig veränderten politischen Bedingungen.“ Die verfassungsrechtlichen Probleme seien in ihrer Natur „nicht wirklich lösbar“.

Fazit: Der Wahlprüfungsausschuss, in dem die Regierungskoalition die Mehrheit bildet, die aber zugleich am meisten Nachteile bei einer Wahlwiederholung hätte, hat offenbar seine Macht genutzt, um die Wahlwiederholung zuerst zu verschieben und kleinzureden. Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor dem Problem, dass die Wahlwiederholung im Grunde zu spät ist. Sie würde frühestens 2024 stattfinden. Da fiele sie recht passend in den von Markus Söder anvisierten Zeitraum einer möglichen Neuwahl. Warum nicht mal klotzen, statt zu kleckern, und einfach den ganzen Bundestag in einem Rutsch neu wählen? Das wäre vielleicht für alle Beteiligten die sauberste Lösung; wenn auch für die meisten Beteiligten auch die unerfreulichste.

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32 Kommentare

  1. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie naiv doch ehemalige Richter oder auch Verfassungsrechtler sind!
    Aber erklärt diese unsägliche Naivität auch den katastrophalen Zustand dieser ehemaligen Demokratie.
    Der Antrag der CDU/CSU ist an sich schon absolut lächerlich, da er sich auf die minimalste aller Wiederholungsmöglichkeiten bezieht und nur diese werden ja hier verhandelt. Die weitergreifenden Anträge der AfD oder auch von Tichys Einblick wurden ja komplett abgelehnt, was auf Grund der Prämisse, das übergreifenden Anträge geringere schlagen zeigt, dass das BVfG diesen lächerlichen Antrag nun noch einmal unterbieten wird.
    Ich gehe fast davon aus, dass es zu KEINER Wahlwiederholung kommen wird da eh schon bald wieder gewählt wird und man das schon mit irgend einer fadenscheinigen Begründung hinbiegen wird, so dass alle weiter in am Fettnapf sitzen bleiben können.

  2. Früher hatte ich noch Respekt vor diesem Gericht. Inzwischen ist mein Vertrauen bei Null. Totalversagen und politische Abhängigkeien führen zu katastrophalen Entscheidungen die das Land ruinieren. Dazu die gemeinsamen Abendessen……

    • Warum sollte der gesellschaftliche Verfall an dem Verfassungsgericht vorbeigehen?
      Das einzige was den Bürger vor einer übergriffigen Regierung schützen kann ist die Gewaltenteilung. Doch das wird den Kindern nicht mehr beigebracht. Stattdessen steht richtig festkleben auf dem Lehrplan.
      Bricht wieder irgendetwas zusammen, ertrinken Menschen( weil sie nicht gewarnt worden sind) , verschwinden Laptops in einem Untersuchungsausschuss, kein Problem! Es liegt dann halt an der schlechten „Kommunikation“ . Es wird dann ein neues Fass aufgemacht, falls nötig erfunden. Neue Bedrohungen braucht das Land! Einen Grund weiteres Geld zu verbrennen und wenn es geht, sich was davon in die eigene Tasche zu stecken.
      Früher waren die Bürger auch mal gleichgestellt. Heute ist das nicht mehr so. Ein Briefträger der als Dankeschön ein kleines Weihnachtsgeschenk annimmt, bekommt eine Abmahnung oder wird gefeuert. Ein Kubicki der ein Luxuskreuzfahrt geschenkt bekommt wird dagegen noch hofiert.

  3. War da nicht etwas mit einem Termin Anf. Dez 23, ab dem die aktuelle Regierungsmitglieder ihre Rentenansprüche gesichert haben? Würde dann passen – mit einem Zeitabstand um den Zusammenhang zu verschleiern – für die Entscheidung des BVerfG. Wenn dann generelle Neuwahlen per Urteil verlangt wären, bräuchte die Scholz-Regierung gar nicht zurücktreten und ihr Versagen eingestehen. Man könnte ganz einfach sagen, man muss dem Ger.-Urteil folgen. Wäre dann eigentlich sogar eine win-win situation: Scholz-Regierung weg, Wahlmängel total behoben. – Nur wird letztendlich der wahre Gewinner sein. Der Bürger ?? – habe da meine Zweifel bei der großen Linientreue der Partei-Anhänger.

  4. Diese Gemengelage entspricht den Situationen in Regimen und Diktaturen bezüglich der dortigen Wahlen und beweist wieder einmal sehr deutlich, das Deutschland ein/e Regime/Diktatur ist.
    Menschenverachtend, das eigene Volk hassend und bereit dazu es durch teils terroristischer islamischer Zuwanderung zu ersetzen, früher nannte man so etwas Ausrottung, so stellen sich die „Regierungen“ Deutschlands in den letzten Jahrzehnten dar.

  5. Einfach mal die Umfrageergebnisse auf Dawumm anschauen, dann ist jede Frage beantwortet. Die Ampel sollte schon aus Kostengründen vorgezogene Neuwahlen anstreben, schließlich haben wir Staatsbankrott.
    Denen geht die Düse und danach wird sich in Deutschland gerichtet.
    Das Vorweihnachtsprogramm steht damit fest: „Neuwahlen bringen gar nichts“ Stegner, Brinkhaus und Konsorten.

  6. Ich habe mehrfach ausgeführt, daß die Budestagswahl im ganzen Land, nicht nur in Berlin wiederholt werden muß. Egal was in Berlin gewählt wird, es steht fest, wie der Rest der Republik gewählt hat. Wenn es darauf nicht ankommen soll, dann muß auch die Bundestagswahl nicht mehr an einem Tag stattfinden.
    Dazu paßt es, daß das Gericht Jahre benötigt, um zu entscheiden. Vielleicht haben wir Gkück und die Ampel ist im Zeitpunkt der Verkündung Geschichte (8. Dezember!).
    Das ganze würde zur letzten Entscheidung über die Wahlrechtsreform passen. Durch eine neue Reform der Ampelkoaltion von diesem Frühjahr war das Wahlrecht von 2020 weitgehend bereits überholt.
    Aktueller kann man nicht entscheiden.

  7. Im Englischen gibt es den Spruch: „Justice delayed is justice denied“, also: Verspätetes Recht ist verweigertes Recht. Genau dessen macht sich das Verfassungsgericht gerade schuldig.

  8. Klingt im ersten Moment gut aber bei näherer Betrachtung ist mein Optimismus schnell wieder dahin.
    1. Das Gericht wird vielleicht ein „Ja, aber“ Urteil fällen, also Klage ist berechtigt, Wahl müsste wiederholt werden, wird sie aber nicht, weil die Rahmenbedingungen nach 2 Jahren andere sind und eine Korrektur so nur neue rechtliche Probleme bringt.
    2. Klage wird abgelehnt, da sie vom ersten Senat (Harbath) verhandelt wird. Der Mann ist alles andere als „unabhängig“(sondern ein Parteisoldat), was er bisher in all seinen Urteilen bewiesen hat.
    3. Selbst wenn neu gewählt werden müsste, würden ja wohl 30 Prozent ihr Kreuz bei der CDU machen – an Migrationspolitik, Schulden machen und Transformation ins Nirwana würde sich weiter nichts ändern!

  9. Demokratie ist in Deutschland nur noch Makulatur. Es ist ein Land in dem sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und Politiker sich auf Kosten der Steuerzahler die Nase pudern lassen. Sie haben ihre imaginäre Tupperwarenschüssel jedem ihrer monetären Verteilungsbuffets dabei. Die Wahlen sind nur noch ein mathematisches Ereignis, in dem der Parteienproporz über Landeslisten definiert wird und hat mit klaren, transparenten demokratischen Wahlen nichts zu tun.
    Trotzdem werde ich wählen gehen, denn es ist das einzige demokratische Stimmrecht, das ich als Bürgerin habe und auf das ich nie verzichten werde, für das meine Vorfahren gekämpft haben und wenn ich meine Stimme ungültig mache, weil ich niemanden dieser Leute mehr wählen mag, weil sie meine Sozialabgaben für Fremdleistungen einsetzen und meine Steuergelder für ihre persönlichen Ideologien verschwenden und die freiheitliche demokratische Rechtsordnung und die vereinbarten Gewaltenteilung vor unseren Augen zerstören lassen.

  10. „Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht so lange bis zur Urteilsverkündung braucht“

    Also, da brauche ich nur ein einziges Wort für eine Gegenrede:
    Harbarth.

    Für eine genaue Darlegung braucht es jedoch zwei:
    Merkel => Harbarth.

    Denn das ist der wahre Hintergrund: es ging nie um irgend etwas anderes, als die gut funktionierende BRD in Form der „Bonner Republik“ zu zerstören und an ihrer Stelle die „Berliner Republik“ als neuen Sozialismus bzw. Neuauflage einer leicht abgeänderten DDR zu installieren.

    Man grabe doch mal bei Merkel etwas tiefer:
    konnte sie wirklich als jemand, der Sätze raushaut wie „Straftaten sind bei uns verboten“ und der man laut Helmut Kohl erst noch das Essen mit Messer und Gabel beibringen musste, eine hochqualifizierte quantenphysikalische Arbeit abliefern, oder ist es wenig Zufall, dass ein damaliger Freund genau darin Experte war?
    was genau hatte sie zu tun, als sie aktive „Sekretärin für Agitation und Propaganda“ war? Durch wen und mit welcher Absicht wurde sie das?
    wie wurde wohl jemand sozialisiert, deren Eltern aus Überzeugung von der BRD in die DDR wechselten? Wird man in so einem Elternhaus überzeugte Demokratin oder höchst verschlagene Sozialistin?

    Meiner Meinung nach läuft hier gerade das größte Gaunerstück, das der Sozialismus auf diesem Planeten je aufgeführt hat – und wir alle zahlen den Preis durch den Verlust des erfolgreichten Landes, das es je in der Geschichte auf diesem Boden gab.

    • „…des erfolgreichten Landes, das es je in der Geschichte auf diesem Boden gab.“
      Das bezweifle ich. Das Kaiserreich war überaus erfolgreich, bis sich Wilhelm in den Krieg treiben ließ.

  11. Sollte wider Erwarten das BVerfG auf Neuwahlen entscheiden,

    • würde das Gericht die herrschenden Parteien delegitimieren.

    Das sollte den BVerfS auf den Plan rufen, der grundsätzlich bei Verdacht

    auf Delegitimierung ermittelt.

    Denn Wahlen delegitimieren per Gesetz die abgewählten Parteien,

    weiterhin die Macht auszuüben, wenn sie die Mehrheit verloren haben.

    Ausnahme Minderheitsregierung, bei der Mehrheiten bei zu fassenden

    Beschlüssen jeweils gesucht werden müssen.


    Wahrlich interessante Zeiten

  12. Nach über 2 Jahren! Dieses „Gericht“ ist keinen Cent wert, eine Verhöhnung des Rechtsstaats.

    • Man zieht so etwas so lange hin, bis es sich von allein erledigt hat, weil dann eh reguläre Wahlen anstehen.

  13. Das Bundesverfassungsgericht könnte nur eine Entscheidung treffen, und zwar die gesamte Wiederholung der Bundestagswahl, also quasi eine Neuwahl. Bundesweit. Die Berliner haben ihre Chance gehabt und, wie üblich, nichts daraus gemacht. Dass der Altparteienblock Angst vor Neuwahlen hat, ist klar, vor allem die Hampelampel. Die Union wäre derzeit im Aufwand, warum auch immer, aber Dummheit und sture Blindheit lassen sich nicht erklären und schon gar nicht wegdiskutieren.

  14. Beeindruckende Geschwindigkeit, mit welcher die Justizmühlen mahlen…
    Aber das ist ja auch keine dringende Sache, es geht hier bloß um Wahlen, welche in bestmöglicher Demokratie zu den vernachlässigbaren Nebensachen gehören, eigentlich was für die Rundablage.
    😉

  15. Da sich die Fraktion „Die Linke“ sowieso selbst zerlegt hat, wäre einer Neuwahl nur Geldverschwendung. Die Kommunisten fliegen demnächst eh raus, die FDP wahrscheinlich auch, die Grünen und Roten werden dezimiert, alles läuft auf die nächste GroKo mit dem Black Rock Fritze als nächstem Abbruchmeister unseres Landes hinaus.
    Es wird keine politische Lösung geben.

  16. Auf zur nächsten Wahl. Mit der Briefwahl kommt so oder so das gewünschte Ergebnis zustande.

  17. Wenn so kurz vor den Feiertagswochen verkündigt, rechnet man möglicherweise damit, dass man die öffentliche Wahrnehmung und die mediale Resonanz etwas abgeflacht halten kann. Das wird ja öfter mal politisch mit den so Freitagsmeldungen praktiziert, die übers Wochenende schon versacken.

  18. Man darf gespannt sein, ob das BVerfG ein zweites Mal gegen die Interessen der Regierenden entscheidet. Wenn die Damen und Herren Richter Mumm hätten, dann würden sie eine komplette Neuwahl des Bundestages anordnen. Ob das rein rechtlich möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein schönes Szenario wäre es allemal, und um es in der infantilen Sprache unseres Bundeskanzlers auszudrücken, es wäre ein richtiger „Wumms“.

  19. „Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht so lange bis zur Urteilsverkündung braucht“…. Naja, die erwarteten vorab noch auf das Einfliegen der ganzen Truppe zum VIP-Futtern nach Berlin in den Elfenbeinturm….. Passierte nicht, jetzt muss man ein entsprechendes Urteil zwangsweise sprechen und danach auf ein noch opulenteres Gelage hoffen…. Unsere Justiz ist von oben bis unten durch und durch korrupt, ideologisch verseucht und – wie im Dritten Reich und der DDR – der Regierung absolut hörig! Und das ich einem angeblichen Rechtsstaat….. Aber spannende Frage: Sollten zumindest für Berlin Neuwahlen erfolgen müssen, sind die verabschiedeten Gesetze, Handlungen und Entscheidungen der amtierenden Regelung nichtig und müssen „rückgängig“ gemacht werden?

  20. Der Staat (genau genommen die Krake „Parteien“) arbeitet daran, möglichst nicht mehr durch Wahlergebnisse gestört zu werden.
    Die freie und gleiche Wahl ist das vornehmste Recht des Volkes, im Sinne einer Demokratie über seine Zukunft zu entscheiden.
    Ein BVerfG sollte eigentlich größtes Interesse daran haben, genau dies schnellstmöglich sicher zu stellen.
    Eigentlich…

  21. Eine derartige Verfahrensdauer in einem Rechtsstreit über eine Bundestagswahl macht das Verfahren weitgehend nutzlos. Im Extremfall dürften die Fälscher so jahrelang regieren. Da kann man dann auch gleich auf den nächsten regulären Wahltermin warten und das Urteil nur der Formwahrung halber sprechen.

    • Mit den verfassungswidrigen Haushalten ist es ja ähnlich. Das aktuelle Urteil war natürlich eine Überraschung (falscher Senat;-)), aber über den Nachtragshaushalt, der jetzt ähnlich hanebüchen aufgelegt wird, wird wahrscheinlich erst nach der BT-Wahl entschieden (wenn sich überhaupt ein Kläger findet). Für den von den Rahmenbedingungen her ggf. ähnlich angreifbaren HH 2024 käme Rechtsschutz nochmal später. Ggf. müsste ein Prüfungsverfahren neu aufgesetzt werden, aber das möchte eigentlich niemand;-)

  22. „wenn auch für die meisten Beteiligten auch die unerfreulichste“
    Die meisten Beteiligten? Die Ampel hat 2024 ihr Ruhestandsgehalt ersessen und wäre die Verantwortung los. Die Ampel hätte ihr Ziel erreicht: Möglichst viel „unumkehrbar“ zu „verändern“, vgl. Herr Habeck in einem Interview bei der taz. Der Schwarze Peter läge bei der nächsten Regierung. Die Grünen lägen immer noch bei 15%. Die FDP und die Linken fielen aus dem BT, was die Grünen noch stärker machen würde. Die Brandmauer stünde unverändert. Die Regierung wäre also Schwarz-rot-grün. Was soll das bringen? RG Welt-Sozialismus-Haltung ist der eigentliche Urheber dieser Misere.
    D ist eh am Ende. Bildung ideologisiert, MSM links. Welches Unternehmen würde zurückkommen, um hier nicht subventionierte ArbPlätze zu schaffen? Wer würde langfristig investieren mögen? Energiewende? Lässt sich so schnell auch nicht mehr umkehren. Rußland dazu bewegen, seine Gassperre – vgl. Aussage Prof. Sinn – aufzuheben? Müßte wohl eher heißen, die EU dazu zu bewegen, die Gasblockade aufzuheben. Zu hohe Staatsaufgaben, zu hohe Abgaben und Steuern.

  23. Angesichts der unglaublichen – aber was heißt das heute schon – Verfahrens- und Gerichtsentscheidungs-Verschleppung ist mit faktisch Nichts zu rechnen, da angeblich „unerheblich“ für die jetzige Zusammensetzung des heutigen Bundestages und – hätte man beinahe vergessen – zu nah an der regulären nächsten BT-Wahl im Herbst 2025 … Da lohnt sich auch der „Aufwand“ nicht (wg. Ampel-Notstand usw.). – Übrigens: Eine „Zusammenlegung“ z.B. mit der Europa-Wahl im Juni 2024, würde die Berliner Behörden wiederum eigentlich überfordern. Aber: Da legen die sicherlich wiederum noch einen Marathonlauf und/oder einen „Christopher Street Day“ „obendrauf“ …

  24. Sag mir welcher Senat und ich sage, wie das Urteil ausfällt. Die AfD steht in der neusten Umfrage bei 26 %. Könnte das Einfluss haben?

    • Bei 26 Prozent wäre ja schön, aber bei den großen Instituten steht sie zwischen 21 und 22 Prozent.

      • Groß oder regierungsnah, das ist hier die Frage.

  25. Wir sind doch schon längst kein Rechtsstaat mehr. Die politischen Entscheidungen häufen sich und erinnern mich an Vorgänge im Dritten Reich. Wie fast alle Schaltstellen in diesem Land, sind auch die in der Justiz von linksgrünen, also sozialistischen Figuren besetzt. Der jüngste Fall von Zweiklassenjustiz ist der, als ein Syrer eine alte Frau fast erwürgt, aber nicht dem Haftrichter vorgeführt wird, weil eine Staatsanwältin nicht will. Danach vergewaltigt er sofort eine Frau. Rechtsstaat? Gibt es nicht mehr.

  26. Die im diesem Zusammenhang einzig relevante Frage ist, welcher Senat des BVG das Urteil sprechen wird. Wird es der Erste (durch allerlei Merkel-Günstlinge korrumpierte) Senat oder der noch einigermassen unbefangene Zweite Senat sein. Gerne darf übrigens geraten werden, welcher der beiden das Urteil zum Bundeshaushalt gesprochen hat.

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