Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), hat mit der spätmöglichsten Konstituierung des Bundestages am 25. März offenbar Rücksicht darauf genommen, dass Union und SPD noch Verfassungsänderungen durch den alten Bundestag beschließen lassen wollen. Mit dem Termin 25. März hat das Präsidium des Bundestags ohne Not die maximale Frist von 30 Tagen für die Konstituierung voll ausgeschöpft. Nach Daten des Bundestags wurde bislang elfmal die 30-Tage-Frist ausgeschöpft, zehnmal konstituierte sich der Bundestag zum Teil deutlich früher. Nach der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990 trat der Bundestag schon nach 18 Tagen zusammen.
Nicht nur das Bundestagspräsidium spielt auf Zeit. Auch der Bundeswahlleiter hatte bis gestern, 6. März, noch kein amtliches Endergebnis der Wahl vorgelegt, obwohl auf kommunaler Ebene teilweise schon wenige Tage nach der Bundestagswahl die Endergebnisse verkündet wurden. Für eine Verzögerungstaktik spricht auch, dass der Bundeswahlausschuss erst am 14. März zusammenkommen will, um das Wahlergebnis der Bundestagswahl festzustellen. Es wäre praktisch trotzdem möglich, dass sich der neugewählte Bundestag und damit der Wählerwille schon einen Tag später, am 15. März, konstituiert. Das scheint aber nicht gewollt zu sein, weil dann die Verfassungsänderungen, die Union und SPD noch vornehmen wollen, nicht mehr durch den alten Bundestag beschlossen werden könnten.
Inzwischen kommt unter Abgeordneten im Bundestag die Frage auf, ob Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von den Abgeordneten des neuen Bundestags gezwungen werden kann, den Bundestag früher einzuberufen. Für Sitzungen des bereits konstituierten Bundestags gilt, dass die Präsidentin verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt. Ob dies auch für die Einberufung zur konstituierenden Sitzung gilt, ist umstritten.
Manche Staatsrechtler verneinen dies, weil es keine ausdrückliche Regelung gibt und weil der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne. Nach der Gegenauffassung, die zum Beispiel der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek vertritt, kann die Präsidentin des alten Bundestags den Termin nicht willkürlich bestimmen. Denn sie habe nach der Geschäftsordnung insoweit nur eine Hilfsfunktion, weil der neue Bundestag vor der Konstituierung noch keine Organe hat. Einer Willensbekundung der Abgeordneten des neuen Bundestags nach einem früheren Termin müsse sie deshalb folgen.
Heimschicken die „Dame“, sofort! Zusammen mit Merkel, Bärbock, Paus, Lembke etc. Aber selbst zu Hause am Herd sind diese Typen restlos überfordert. Dass diese Leute überhaupt in der Regierung sitzen, ist die „Wohlstandsverwahrlosung in Reinstform“!
Schlicht und einfach: Das Volk hat gewählt und ab diesem Tag muss der Wille des Volkes gelten. ALLES andere ist Betrug und m u s s geahndet werden.
Man schaue sich einmal die Vita der Frau Bas an – der lueckenlose Nachweis der parkinsonschen Gesetze und die Bestaetigung eines bekannten Werkes des Dr. Edgar Julius Jung (1927), dessen Titel ich an dieser Stelle mit Ruecksicht auf die demokratische Meinungsfreiheitsquarataene nicht zitieren moechte.
Was Bas „vorschlaegt“, kommt gewiss nicht von Bas selbst, sondern von irgendwelchen spin-doctors im Hinterzimmer.
Das intellektuelle Vermoegen der Frau Bas selbst duerfte mit dem langsamen Setzen einer Unterschrift erschoepft sein.
Wer ernsthaft der Ueberzeugung ist, dass die die GeschaeftsO dieses sog.“Bundestages“ auch nur funktional versteht, fuer den ist auch klar, dass elektrischer Strom schon deswegen fuer immer beliebig verfuegbar sein wird, weil er in der Wand schliesslich Steckdosen hat.
In diesem Fall ist mir die Rechtslage völlig gleichgültig. Es ist und bleibt ein absolutes Gaunerstück, den noch warmen Mist vom Misthaufen der Geschichte mir als Autorität nochmal neu aufzutischen. Wenn die alten, vom Platz gestellten Abgeordneten da nochmal auftauchen und gar eine Grundgesetzänderung beschließen, bin ich wieder mal darin bestätigt, dass diese Demokratie dringend eine Runderneuerung braucht. Vom Bundesverfassungsgericht ist wohl nichts zu erwarten. Das ist Fleisch vom Fleisch dieser Leute.
„Manche Staatsrechtler verneinen dies, weil es keine ausdrückliche Regelung gibt und weil der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne.“
Diese Auffassung vertrat die AfD, als es in Thüringen um die Frage des Alterspräsidenten ging. Da war das angeblich die falsche Meinung.
Sollte es denn nicht heißen „unsere Demokratie leben„ ?
Täuschen, tricksen, lügen, betrügen, die perfekte Regierungsangestellten! Jeder Betrieb wäre, noch bevor er richtig eröffnet hat, schon pleite! Aber wenn die Chef
s blöder sind als die Angestellten, muß man sich nicht wundern. Das Problem dabei, die Bürgerlein in ihrer Verantwortung als Chef
s, haben dieser Betrügerbande nicht nur das gesamte Betriebsvermögen, sondern auch noch ihr Privatvermögen zu Veruntreuung in der irren Hoffnung überlassen, je mehr Kapital, desto größer die Chance in diesem Falschspiel doch noch den Jackpot zu knacken. Na dann, viel Glück!Schuldenbremse, ja oder nein: Da müßten doch etliche Bundestagsdebatten einer Abstimmung vorausgehen + dazwischenliegende Beratungszeiträume
Es ist halt ein Präzedenzfall, der da gerade aufgeführt wird. Und natürlich bedarf es einer Klarstellung durch das BVerfG.
Dabei kann es aber nur darum gehen, ob eine Einberufung zur Konstituierung gegen die Entscheidung des Bundestagspräsidenten verlangt werden darf und welche Personengruppen dazu befugt wären.
Eine Wahl ist erst abgeschlossen, wenn das Ergebnis amtlich festgestellt ist. Dass sich der Wahlleiter dafür ungebührlich viel Zeit nimmt, kann man monieren, juristisch zu beanstanden ist es nicht. Ebenso ist es juristisch nicht zu beanstanden, dass die zulässige 30-Tages-Frist zwischen Wahltag und Konstituierung ausgeschöpft wird.
So nüchtern muss man das sehen.
Purer Formalismus, mit dem der Politik das Vertrauen entzogen wird. Schon vor der Wahl hatten die Regierenden lt Umfragen keine Mehrheit mehr.
Ist doch ganz im Sinne von Stalinist Walter Ulbricht „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen es in Griff haben“. Alles wurde schon von langer Hand vorbereitet. Deswegen hat sich auch Merz nicht vom alten Parlament zum Kanzler wählen lassen. Nun soll aber das alte Parlament ohne Dringlichkeit und Notstand ein unendliche Verschuldung für den zukünftigen Kanzler freigeben.
Man muss sich mal Vorstellen wenn Partei Blau 51% erhalten hätte. Die alte Parlaments-Präsidenten würde einfach nicht zur konstituierenden des Bundestags einladen. Fertig. So geht „Unsere Demokratie“
Stimmt nicht ganz. Der Bundestag muß spätestens nach 30 Tagen zusammengekommen sein. In vier Jahren wird es genau so wieder ablaufen, außer die AfD verliert, dann wird der neue Bundestag nach der kürzest möglichen Frist einberufen.
Es gibt aber wie in der Neuzeit so üblich § die andere Aushebeln. So kann ja mehrfach ausgezählt werden, so das auch 30 Tage nach der Wahl kein endgültiges Wahlergebnis vorliegt. Außerdem kann auch diese Frist in den nächsten Tagen im Bundestag geändert werden. Wenn ein abgewählter Bundestag Änderungen im GG vornehmen kann ist noch vieles möglich.
Jetzt sollte auch der letzte verstanden haben, warum Merkel damals Harberth als Obersten Bundesrichter einsetzte – eine Judikative, die auch nur einen Hauch auf ihren Ruf gibt, würde angesichts solcher Vorgänge auf die Barrikaden gehen. Tut sie nicht und wir wissen warum, #Komplizenschaft.
Analogum
Rot-Grün wollen noch aus dem Grabe heraus regieren, in dem sie schon beerdigt sind durch die Abwahl, solange das Grab noch nicht zugeschüttet ist.
Könnten Sie bitte ergänzen, um welche Verfassungsänderungen es geht?
Verzögerungstaktik? Stimmt. Aber hat Frau Bas etwas Verbotenes getan? Das werden wir ja sehen, wenn die AFD vor das BVG geht und das prüfen lässt. Es ist ein Trick, um die riesigen Summen zusammen zu bekommen, die im Raume stehen, das stimmt. Aber gerade wo hier bei Tichy doch immer der Vorwurf aufkommt, die Regierenden handelten gegen die Wünsche der Bevölkerung. 70 – 75% finden nach mehreren Umfragen die Finanzierungswege für Bundeswehr und Infrastrukturinvestitionen gut. Wer hält sich denn hier gerade nicht an die Mehrheit der Bevölkerung. Richtig, Sie.
Das GrundG sieht für diese Übergangszeit keine Einschränkungen vor. Sie müssen bedenken, ohne Wahl hätte die CDU/CSU auch zugestimmt. Nur wegen der Wahl wurden diese Vorhaben auf Eis gelegt. Ich denke, das BVerfGE wird das absegnen.
Ist es nicht merkwürdig, wie viel Aufmerksamkeit der Verbraucherschutz erhält und wie wenig der Wählerschutz die Medien kümmert? Alles wird zum Skandal gemacht, alles moralisch beurteilt, aber hier sieht „man“ geflissentlich fort.
Rechtliches Fakt ist, dass der alte Bundestag beschlußunfähig ist, egal was Merkel-Dienstmagd tut.
Das hat der Bundespräsident Kraft seines Amtes festgestellt, dass der alte Bundestag beschlussunfähig ist. Nur deswegen durfte er ihn Auflösen und Neuwahlen stattfinden.
Der alte Bundestag hat sich selber als beschlussunfähig erklärt, indem sie nach der gescheiterten vertrauensfrage keinen neuen Bundeskanzler gewählt haben.
Verboten wird es nicht sein. Aber zutiefst verwerflich und ein Schlag in das Gesicht der Wähler. Nach dem Motto “ Ihr, Wähler, habt hier gar nichts zu bestimmen, wir allein sagen, wo es langgeht“
Die genannten 70-75% der „Bevölkerung“ sind nicht nur schlecht informiert, sondern völlig unerheblich, denn ausschlaggebend ist in einem Rechtsstaat ausschließlich das VOLK, vgl. Art. 20 GG.
Gleichzeitig wünschen sich 85% der Deutschen sichere Grenzen und die Abschiebung krimineller Ausländer – da hört man Ihresgleichen auch nicht von „Demokratie“ schwadronieren, also halten Sie einfach Ihren unwissenden, bösartigen Mund.
Selbst wenn der Schuldenwahn der abgewählten Regierung wirklich den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung hat, was dahingestellt sein dürfte, angesichts der Tatsache, dass die Folgen der geplanten GG-Änderung aufgrund des Zeitfaktors bisher kaum diskutiert wurden, heißt es noch lange nicht, dass die dafür nötige Grundgesetzänderung mit derartiger Hast geschehen muss. Schliesslich hat das neue Parlament vier Jahre lang Zeit, den Wählerwillen umzusetzen, während das alte Parlament seine Zeit gehabt hat.
Es gehört ins Grundgesetz, dass ein abgewähltes Parlament nichts mehr zu beschließen hat, schon gar nicht so etwas Grundlegendes! Wie charakterlos muss man sein, um so etwas überhaupt zu erwägen? Es ist eine Dreckigkeit gegenüber dem Souverän und ein weiterer Nackenschlag gegen die Demokratie! Das sind keine Demokraten! Wahre Demokraten würden ihre Machtgelüste nicht so schonungslos durchsetzen wollen – wahre Demokraten grenzen nicht aus! Eklige Politclique!
So, und dann nehmen wir mal an, es sei Krieg – von irgendwoher. Muss ja nicht Russland sein. 1/4 der neu gewählten Abgeordneten nicht mehr handlungsfähig, die alten schon. Das ist ja der Sinn der Sache, dass Deutschland nie ohne handlungsfähige Regierung ist. Aber handlungsfähig ist sie nur, wenn sie auch handeln darf. Und die Drohungen aus Moskau machen auch rund 75% der Bundesbürger Angst vor einem großen Krieg. Womit möchten Tichys Patrioten denn dann gerne die Bundesrepublik verteidigt sehen?
Was soll verteidigt werden. Hab, Gut und körperliche Unversehrtheit. Oder etwas, dessen Existenz in den letzten Jahren hauptsächlich anderen zugebilligt wurden: Staatsgebiet, Grenzen, Volk?
Es sind nicht die Drohungen aus Moskau (Belege?), die den Deutschen möglicherweise Angst vor dem Krieg machen. Es sind die großen Medien, die das Kriegsgeheul einiger kriegslustiger Politiker in die Mengen transportieren. Und man weiß auch, warum sie dies tun. Die Angst nämlich ist es, die letztlich dazu führt, dass die Bürger am Ende jede noch so irrationale Maßnahme „ohne zu murren“ (O-Ton Gabriele Krone-Schmalz) mitmachen.
Welche Drohungen aus Moskau sollen das denn sein? Ich kenne keine.
Trump wird den Frieden herbei erzwingen und allen, die behaupteten, mit Putin könne man nicht reden geschweige verhandeln, das Gegenteil beweisen. Frieden ist im Interesse A L L E R, und man sollte sich gleich nach einem Friedensabkommen einen ABRÜSTUNGS-Prozess in die Wege leiten (mit wechselseitiger Überwachung und Kontrolle)!
Aufrüsten ist völlig daneben.
Es gibt keine Drohungen bzw. Bedrohung aus Moskau. Putin hat im Gegenteil mehrfach darauf hingewiesen, daß solche Behauptungen absurd seien.
Wenn Bürger Angst vor Russland haben, dann nur wegen der einschlägigen polit-medialen Propaganda.
Um die Propaganda als solche zu durchschauen, muß man sich natürlich möglichst objektiv informieren, was im Internet-Zeitalter kein Problem ist.
Sie haben leider offenbar gar nichts verstanden – jedenfalls nicht, insofern es sich um Art.39 des westalliierten „Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland“ als Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art.133 GG) und die Beschlussfaehigkeit des sog.BT geht (Paragraph 45 „GeschO BT).
Was Sie jenseits des v.g. verstanden haben, entzieht sich gluecklicherweise meiner Kenntnis.
N.B.: Welche Loesung schwebt Ihnen eigentlich vor, wenn etwa in Folge eines „russischen Angriffs“ 55% der „alten“ und 55% AO an einer Abstimmung kriegsbedingt verhindert sein sollten ?
Schauen Sie doch mal zur Beantwortung dieser Fragen in Art.115a Abs.2,4 des sog.GG.
„Und die Drohungen aus Moskau…“
Können Sie konkrete Angaben über Drohungen aus Moskau machen ?
Wir sind aber nicht im Krieg. Und zur Zeit machen mir die von irrationalen Emotionen getriebenen Politiker unseres Landes, sowie die der Herrschaften um Frau VDL, wesentlich mehr Angst als die wesentlich kühleren Köpfe der beiden Großmächte in Ost und/oder West.
Dann hätte wir eine Zeit der Regierungsunfähgikeit. Das ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
„Es gehört ins Grundgesetz, dass ein abgewähltes Parlament nichts mehr zu beschließen hat“
Das steht bereits im Grundgesetz Art.68.
Der Bundespräsident hat Kraft seines Amtes festgestellt, dass der alte Bundestag beschlussunfähig ist zur politischen Willensbildung.
Nur deswegen durfte er ihn auflösen.
Das ist gesetztes Rechtfaktum.
Der Bundespräsident hat gemäß GG Art. 68 den Bundestag aufgelöst.
= der Bundestag ist nicht mehr beschlußfähig zur politischen Willensbildung
Das darf er, gemäß GG Art.68 nur dann tun, wenn er nach eigenem Ermessen festgestellt hat, dass der Bundestag nicht mehr beschlußfähig ist.
Der Bundespäsident hat also festgestellt, dass der alte Bundestag nicht mehr beschlußfähig ist,
nur deswegen darf und hat er den Bundestag aufgelöst.
Das ist verfassungsrechtliches Rechtfaktum.
Nun soll der alte Bundestag doch beschlußfähig sein?
Ja sogar soweit um das Grundgesetz zu ändern ?
Das ist Betrug an GG Art.68.
Nach Artikel 39 endet die Wahlperiode erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
Sprechen sie nur darüber wovon sie Ahung haben.
GG Art.39 „vorbehaltlich der nachfolgender Bestimmungen“
GG Art. 63 und GG Art.68 sind nachfolgende Bestimmungen.
Es ist irrelevant wann die Legislaturperiode eines beschlussunfühigen Bundestages endet.
Ein rechtlich beschlussunfähiger Bundestag, durch den Bundespräsidenten Kraft seines Amtes als Rechtfaktum gesetzt, kann keine Beschlüsse mehr fassen.
So ist es. Am Ende entscheidet das BVerfGE, was legal ist. Wenn wir dann etwas für illegitim halten, müssen wir bis zur nächsten Wahl warten und auf Medien wie TE hoffen, die das vor der Entscheidung des Gerichts ansprechen.
Es wird ein Urteil nach Gutsherrenart geben: Recht ist, was dem Gutsherren/Regierung/Nationale Front nützt.
Der „aufgelöste“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen, wie sich aus Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt; es gibt also keine parlamentslose Zeit.
Dass die Bundestagpräsidentin des abgewählten Bundestages den neu gewählten Bundestag einberuft ist „organisatorischs Hilfsrecht“, das in diesem Falle auf „Gewohnheitsrecht“ basiert,
Das hat der Bundestag in seinem „autonomen Organisationsrecht“ beschlossen dass dies der/die Bundestagspräsident des abgewählten Bundstgages sein soll.
Das Recht von Verfassungsrang „das Volk hat beschlossen“ (Wahlen) steht über „organisatorischem Hilfsrecht“.
Das Einberufungsecht gilt nu für einen bereits konstituierten Bundestag.
Der neu gewählte Bundestag darf aber auch Zusammentreten ohne Einberufen zu werden, den gemäß GG Art.39 besteht er, denn er darf sofort nach de Wahl zusammenteten, späesten bis 30 Tage .
Die Wahlen besitzen sofortige Rechtwirkung,
denn das Grundgesetz Art.20 „(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. „, kennt keine Wirkung-Pause.
der alte Bundestag ist abgewählt,
unabhängig von der Zusammensetzung des neuen Bundestages, unabhängig davon wann danach das Ergebnis der Wahl rechtlich bestätigt wird, denn wird es nicht bestätigt müssen neuwahlen staatfinden.
denn die rechtliche Gültigkeit der Wahlen wird vom neuen, nicht vom alten, Bundeestag festgestellt.
Dies tritt sofort mit dem Abschluss der Wahlen ein.
> Mit dem Termin 25. März hat das Präsidium des Bundestags ohne Not die maximale Frist von 30 Tagen für die Konstituierung voll ausgeschöpft.
In der Nacht in Kabelkanal-Newstime mitgekriegt – die Grün:innen wollen für die Grundgesetz-Änderung nicht nur 500 Milliarden für Klima-Murks, sondern „deutlich mehr“. 666 Geschlechter im Grundgesetz und Germoney-Geld für jeden Erdbewohner? Ob sich die Trickserei für Merz wirklich lohnt?
Da könnte der Hinweis von Herrn Tichy von gestern wichtig sein, daß der neue gewählte Bundestag jederzeit zusammenkommen könnte um abzustimmen, was mir bis dato nicht bekannt war, sofern die Parteien ihre neuen Mitglieder auffordern zur Abstimmung zu erscheinen.
In diesem Fall würden dann zwangsläufig die alten Minderheiten verlieren und das könnte dann wirklich gehen, wenn sich die gewählten neuen Abgeordneten gegen eine immense Schuldenaufnahme sperren, was derzeit mit nichts zu begründen wäre, weil wir uns weder mit einer Kriegserklärung konfrontiert sehen, noch andere Umstände uns dazu zwingen, denn Klammheit mag zwar für die Regierenden eine Notlage darstellen und die ist im Laufe der Zeit durch deren Wirken entstanden und kann nicht durchgepeitscht werden um das Versagen der Sozialisten zu kaschieren, was nun andere machen müssen, weil die Alten nur noch bedingt handlungsfähig sind.
Das kann man doch niemand erklären, daß einem gekündigten Geschäftsführer noch ermöglicht wird, das Unternehmen kurz vor seinem Abgang noch ins Unglück durch verrückte Anordnungen stürzen kann, denn das widerspricht jeder nomalen Denkart und darum geht es hauptsächlich und sonst um nichts.
Außergewöhnliche Notlagen müssen aus der Situation heraus kommen und unmittelbar einen Angriff oder eine schon entstandene Gefahr abwehren und Vorsorge ist keine Notlage und damit dürfte sich dieses Ansinnen der alten Regierung erübrigen und ist vergleichbar mit dem Autofahrer, wo am Zebrastreifen eine Frau vor Schreck umfällt, weil sie die Geschwindigkeit des Fahrers nicht einschätzen konnte und solange er sie nicht physisch traktiert ist es zwar bedauerlich aber keine Straftat, solande keine direkten Berührungen zwischen dem Auto und dem Fußgänger bestehen und der Streifen nicht überfahren wird, weil das Fahrzeug davor zum Stillstand kommt.
Könnten Sie bitte den ersten Satz verlinken. Dankeschön.
Sie unterstellen hier, dass die neugewählten Abgeordneten in den Plenarsaal gelangen. Dazu würde es aber nicht kommen, wenn Frau Bas sie nicht hereinlässt. Möglicherweise stehen wir vor Tumulten, wenn die alten und wiedergewählten AfD-Abgeordneten, die reingelassen werden müssten, die Anwesenheit abgewählter Abgeordneter bemängeln und die neugewählten zusammen mit Demonstranten vor dem Reichstag stehen. Aber man weiß das heute nicht. Es könnte spannend werden.
„dass Union und SPD noch Verfassungsänderungen durch den alten Bundestag beschließen lassen wollen.“
es ist einfach ein abstoßendes Schauspiel, das CDU/CSU und SPD mit Hilfe der Grünen abliefern. Die Demokratie ist nur noch eine Farce.
Eine Schmierenkomödie ist diese Bundestagswahl von vorne bis hinten.
Die Lügerei vom, obwohl noch nicht mal im Amt, größten Lügenkanzler aller Zeiten, bis zur Verzögerung zur Einsetzung des BT wäre einer Bananenrepublik würdig.
Vielleicht deshalb auch die Abkürzung BRD.
„Unsere Demokratie“ ist eine Chiffre für rot-grünen Öko-Sozialismus. Haben Sie das noch nicht verstanden?!
Das ist keine niedliche Trickserei, dass ist handfester Betrug zum Nachteil jedes einzelnen deutschen Bürgers.
Ich hoffe, die AfD kommt mit ihrem Protest durch. Wenn dat bärbel b. nicht einlenkt, muss es der Bundesgerichtshof richten. Wobei man da auf die Rechtschaffenheit von einigen Einzelnen hoffen muss.
Mein persönlicher Tipp: Das Ende dieses Jahres wird die BRD nicht mehr erleben, da inzwischen die Eiterblase „BRD“ geplatzt ist – das unter anderem die in dem vorliegenden Artikel beschriebene Posse „alter BRD-Bundestag versus neuer BRD-Bundestag“ manifestiert!
Schon die taktische Stellung der Vertrauensfrage durch Scholz, mit der Absicht Neuwahlen herbei zu führen war verfassungswidrig. – sagt das BverfG
Dass dies die Absicht war, wird durch Presseinformationen belegt.
Unsere Demokratie ist nur noch ein Betrug am Grundgesetz.
Quelle: Urteil des BverfG Urteil vom 16. Februar 1983Sagt das Bundesverfassungsgricht:
„Eine Auslegung dahin, daß GG Art 68 einem Bundeskanzler, dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht, gestattete,
sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen,
mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben,
würde dem Sinn des GG Art 68 nicht gerecht.
Desgleichen rechtfertigen besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben die Auflösung nicht.“
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie reden groben Unsinn. Die zitierte Entscheidung nimmt Bezug auf die Tricksereien bei der Neuwahl 1983, die Kohl herbeigeführt hat, indem er eine Vertrauensfrage „verlor“, kurz nachdem er sich per konstruktivem Mißtrauensvotum gegen Schmidt zum Kanzler hat wählen lassen. Beim damaligen 3-Fraktionen-Parlament war der Beschiss offensichtlich. Aber mal davon abgesehen, dass die Entscheidung ohne jegliche Konsequenzen blieb, ist sie bei Scholz nicht einschlägig. Der verfügte ja ausdrücklich nicht mehr über Mehrheiten, nachdem er die FDP aus der Koalition geworfen hatte.
Mehr Bananenrepublik ist schwer vorstellbar. Es ist mehr als ein Strickfehler, dass der Bundestag nicht sofort nach Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses konstituiert wird. Und wenn der Bundeswahlleitwr diese Feststellung schuldhaft verzögert, muss er unehrenhaft entlassen und zur Rechenschaft gezogen werden.
Diese „Person“ hat nicht alleine das Ansehen des im Staate hoch angesiedelten Amtes des Bundestagspräsidenten schwer beschädigt, aber sich dabei in besonderer Weise hervorgetan.
Dieses respektlose Verhalten gegenüber ihrem obersten Dienstherren ist nicht zu entschuldigen und es sollte Mechanismen geben, die eine Sanktionierung durch den Souverän jederzeit ermöglichen.
Frau Bas, zu diesem besonderen Exemplar verkneife ich mir hier einen Kommentar, mein Beitrag würde sonst gelöscht. Kurzum, die Dame ist nichts, kann nichts und wird auch nie was. Einfach nur peinlich!
Die Dame ist das typische Produkt der einstmals zahlreichen kleinbürgerlichen Ruhrpott-Arbeiter-Spd-Wähler, was ja nichts Unehrenhaftes ist. Nur haben diese Kleinbürger nichts in hohen Ämtern verloren, weil sie immer Spd-Kleinbürger bleiben.
Solange wir immer und immer wieder den Betrug durch das Altparteienkartell wählen, werden wir damit leben müssen, dass die handelnden Figuren alles im Sinn haben, aber sicher keinen Wählerwillen oder gar eine rationale Politik, die unserem Land und seinen Bürgern nutzt. Es geht diesen Leuten um Macht und Eigennutzoptimierung, alles andere ist ohne Belang.
Zur Neuverschuldung wegen Verteidigungskosten bedarf es keiner Grundgesetzänderung der Schuldenbremse.
Dafür erlaubt die Schuldenbremse eine Ausnahme.
Darum geht es also gar nicht.
Es geht darum, unter der Vortäuschung der Notwendigkeit,
die Schuldenbremse generell abzuschaffen, um noch mehr Geld stehlen zu können, für die „Korruption Seele des Systems“
„Gelegenheit macht Diebe“ – sagt der Volksmund
Die Schuldenbremse kann verfassungsrechlich nicht abgeschafft werden, sagt das BverfG in seinem Urteil von 2021.
„Grundsätzlich sind Einahmen und Ausgaben auszugleichen“ -sag das BverfG
Nur im Katastrophenfall und Notsituationen darf die Schuldenbremse ausgesesetzt, nicht abgeschafft, werden. – sagt das BverfG.
Das heißt, viele Neuverschuldungen des Haushaltes in der Vergangenheit waren verfassungswidrig, weil kein Katatstrophall oder Notsituation zu Begründung angeführt wurde.
Der Staat und alles was so dazugehört ist Beute der Parteien, die damit umgehen wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Das wird uns gerade wieder ganz intensiv vorgeführt.
„Kann die Bundestagspräsidentin Bärbel Das von den Abgeordneten des neuen Bundestags gezwungen werden, den Bundestag früher einzuberufen?“
Rechtlich umstritten, ungklärt, widersprüchlich.
Die AfD hat erklärt dazu das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.
Es gibt aber eindeutig keinen „alten Bundestag“ mehr nach der Wahl.
GG Art.39 fordert spätestens 30 Tage nach der Wahl zur Einberufung des gewählten Bundestages.
Daraus folgt, es gibt sofort nach der Wahl einen Bundestag, den gwählten.
Das heißt, den alten gibt es nicht mehr, den 2 kann es nicht geben.
Daraus folgt: Sofort nach der Wahl besteht Einberufungspflicht des gewählten Bundestages gemäß GG Art.39
Das heißt einen „alen Bundeestag“ gibt es nach der Wahlnicht mehr, denn sons gäbe es ja verfassungswidrig 2 Bundestage.
Eine Einberufungspflicht die in einem Zeitraum zu erfüllen ist.
Das ist Recht mit Verfassungsrang !!!
Die Rechtnorm nach welcher die Einberufung durch die Bundesagspräsidentin geschieht, ist eine „Verordnung“ kein Gesetz, das „Parlamentrecht“
Es gilt in der Rechtwissenschaft „lex superior derogat lex inferior“
Das heißt die Bundestagpräsidentin darf den „aufglösten und abgewählten“ Bundestag nicht mehr einbrufen.
Quelle: Juristische Fachliteratur
Schliesky/Morlok/Wiefelspütz, Handbuch „Parlamentsrecht“ § 49 Rn. 17 f.
Betrachtete man mal die Seiten der Diäten, dann hieße das ja, dass die bisherigen MdBs im März schon Übergangsgeld bekämen und die Neuen, obwohl sie noch nicht sitzen, schon Diäten samt Aufwandsentschädigung obenauf?
Oder zahlen wir bis zur konstituierenden Sitzung gar doppelte Diäten an die Alten und an die Neuen? Eh Hammer, dass die Alten die Erhöhung derselben noch kurz vor Schluss in die Wege leiteten: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/kaum-gewaehlt-bundestag-hoehere-diaeten/
ich habe da inzwischen einen ungeheuerlichen Verdacht …
…die würfeln ihr Personal aus.
Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem Wahlen NICHTS mehr bewirken.
180°-Wendungen von vor der Wahl und nach der Wahl, Ausgrenzung von 20% der Wähler, Tricksereien um den Wählerwillen zu umgehen, Grundgesetzänderungen wie es einem passt usw.
Es müsste so langsam auch der letzte Bürger gemerkt haben, dass das nicht die Demokratie ist, die sich der Bürger wünscht.
DIE POLITISCHEN HASARDEURE SIND DABEI, DIE ZUKUNFT UNSERER JUGEND ZU ZERSTÖREN!!!
Erinnert an die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags.
Wir haben hier mit welchen zu tun, die mit allen Wassern gewaschen sind und alle Löcher im Gesetz nutzen, den Deutschen zu schaden.
Auch, wenn Marionetten solches nur in die Wege zu leiten haben werden.
In Thüringen hat der neue Landtag durchgesetzt, sofort die Geschäftsordnung zu ändern. Gegen den Alterspräsidenten.
Da ging es also.
Aber es geht jetzt ja auch um Pöstchen.
Jeder, der mitmacht, kann auf ein Geschenk hoffen.
Die Abgeordneten des BSW könnten schnell einen Deal anbieten.
Sie belügen uns, sie betrügen uns, sie bestehlen uns, sie jagen uns, sie missachten uns und sie wollen uns noch in einen Krieg treiben. Und das soll dann Politik in einer Demokratie sein? Ich habe das anders in Erinnerung.
Je länger der alten Bundestag bleibt, desto höher die Alterbezüge für die Abgeordnete, welche ausscheiden.
Es könnte auch sein, dass bestimmte Fristen erst Ende März erreicht werden, die sich auch wieder auf Geldleistungen auswirken.
So erhalten Abgeordnete, die ausscheiden, eine Abfindung („Übergangsgeld“) in Höhe von einem Monatsentgelt pro Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament.
Vielleicht gibt es ja eine Regelung, die besagt, dass als „volles“ Jahr schon gilt, wenn mehr sechs Monate errreicht sind. Das wäre Ende März der Fall. So dass man für 2025 noch eine volle Monatdiät einstreichen kann.
12.000 Euro oder nicht haben.
.
Schöne Ausarbeitung, die in diesem Lande aber leider niemanden interessiert…
Interessant finde ich, wieviel Abgeordnete dem neuen, nunmehr auch kleineren Parlament nicht mehr angehören werden. Haben diese Abgeordneten überhaupt noch ein Interesse, der Parteiräson zu folgen ? Wird die Abstimmung über eine Grundgesetzänderung namentlich erfolgen ?
Es wird stark auf die Anschlussverwendung ankommen. Und wenn man sich nicht konform erhält, wird man in die Röhre schauen müssen.
Markus Krall: „Politik zieht die an, die da draussen nicht mal einen Harz-4 Antrag ausfüllen könnten.“ https://x.com/Markus_Krall/status/1657522006038806529
Das hilft, solche bei der Stange zu halten.
Dann schauen wir dich mal nach Thüringen. Dort hat das Landesverfassungsgericht bei den Manipulationen der CDU zur Konstituierung des Parlaments mitgespielt. Wetten, dass es hier eine genau gegenteilige Entscheidung gibt!
Davon gehe ich auch aus. Die Justiz ist bereits vollständig in Altparteienhand.
Oder man geht einer Entscheidung des Gerichts elegant aus dem Weg, weil der Wahlleiter doch noch länger braucht um das amtliche Endergebnis zu verkünden. Unregelmäßigkeiten gab es vermutlich genügend, die natürlich ihre Zeit brauchen, bis sie geklärt sind. Vermutlich hat man sie dann einen Tag vor der geplanten Konstitution auch geklärt. Dieser ganze Filz ist so verwoben, die machen einfach, was sie wollen und wer vom Verfassungsgericht etwas erwartet, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Dort sitzt mit Meister Harbarth übrigens ein ehemaliger CDU-Parlamentarier. Ich hoffe, dass nun auch der letzte CDU-Wähler begriffen hat, bei welch erbärmlichen Verein er sein Wahlkreuz gesetzt hat. Gewarnt wurde vorher allerdings genug. Es hätte also gar nicht erst soweit kommen müssen, dass Merz diese Machtoption hat.
Sie tricksen, lügen und betrügen.
Auch die DDR schien nahezu 40 Jahre wie ein gewaltiger Baum, ohne daß der Umgebung gewahr wurde, wie ihn ein Parasit von innen aushöhlte. Daher war die Überraschung groß, als jener Baum nach einer stürmischen Nacht am Boden lag.
Die BRD-Herrschenden mögen ihr Volk kujonieren und finanziell auspressen, irgendwann werden sie auf seine Solidarität angewiesen sein. Und dann… man frage Erich Honeker…
Deshalb lassen sie ein neues Volk über alle Grenzen – das aber, sollten sie sich nicht unter dessen Regeln „unterwerfen“ keineswegs solidarisch zu den jetzt noch Herrschenden stehen wird.
Die BRD-Herrschenden werden ihre Schäfchen rechtzeitig im Trockenen haben. Vorzugsweise in dem Land, in dem deren Lesart zu Folge der Leibhaftige regiert.
Also mal ganz emotional: Dass eine solche ungepflegt aussehende Person BUNDESTAGSPRÄSIDENTIN sein kann, zeigt, auf welchem kulturellen Stand deutschland im Zangengriff der Parteien inzwischen ist. Unappetitlich! Und dass die tricksen und betrügen, wo es geht – wen wundert es nioch? und wie wehren wir uns? keine Ahnung.
In Thüringen sollte doch die alte Geschäftsordnung gelten. Und nun beim Bundestag? Ja? Nein? Vielleicht? Nur wenn es CDU und SPD passt?
Bundestagspräsidentin Baerbel Bas, SPD – wie kommen solche Parteifunktionäre auf ihren Sessel??? Unverschämte Dreistigkeit: SPD, CDU, Grüne, FDP, Linkspartei – alles kein Problem, aber AfD-Kandidaten werden ihrer Rechte beraubt!!! Was sind DAS für pseudodemokratische Ränkespielchen, was sind das für widerwärtige Tricksereien??!! Ich hoffe, dass hier die Jurikative bald klare Verhältnisse schafft!!!
Ich konnte nicht erkennen, dass hier Massen auf den Straßen waren, als sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen den Alternativen Positionen verweigert wurden. Schon seit Jahren!
Weshalb formiert sich kein Widerstand unter denen, die erkennen, dass hier falsch gespielt wird? Wir hier laufen wieder am Montag, ab 18:00 Uhr – dürfen dann aber um diese Zeit dem Rathaus immer noch nicht zu nahe kommen.
Trumps „Einlauf“ für Merz ist längst formuliert. Danach ist er Trümmerfraumann für Brandmauertrümmer.
Was erwarten Sie von der gleichgeschalteten Judikative? An allen Schaltstellen befinden sich linke Apparatschiks – angefangen beim Merkel-Zögling Harbarth.
Kommt es ihnen jetzt sehr passend, dass kein Bundestagsvizepraesident von der AfD beisitzt ?
Absolut!!! Exakt solche Szenarien haben die Hütchenspieler und pseudodemokratischen Trickser im Blick gehabt!! Man kann jetzt nur noch hoffen auf die Vernunft und den Anstand neutraler Institutionen, die diesem irren Treiben Einhalt gebieten können!!!!
Noch nie ist das Recht derart gegen die Wähler verwendet worden. Nur weil so ein Verbot eines derart unlauteres Verhalten nicht explizit im Gesetz steht (war bisher auch noch nicht nötig), widerspricht es doch eindeutig dem Rechtsgedanken, der hinter den parlamentarischen Regeln steht.
Ich hoffe die verantwortungsvollen Parlamentarier unterbinden dieses unsaubere Masche.
Merz hat sich in dieser kurzen Zeit seit der Wahl als mehr als „unwürdig“ für die Position eines deutschen Kanzlers erwiesen.
Ist Merz jetzt eigentlich ein Merkelianer innerhalb der CDU. So als Weiterführer der global links grünen Weichenstellung.
Da sitzen welche, die wie bei CumEx solche Löcher suchen. Und wenn sie sie finden, nutzen sie sie aus – statt, wie es sich gebührte, sie zum Wohle des Volkes wie des Ganzen zu bereinigen.
Alle folgen der Schellnhuberschen Transformationsagenda, die vorsieht, das Volk vollends ins Elend zu stoßen.
Merz ist …. nichts. Steht für nichts, außer für den Titel und die damit einhergehende „Wichtigkeit“ sowie die hübschen materiellen Annehmlichkeiten.
Im Vergleich zu Merz waren Scholz und Merkel geradezu hoch integere Persönlichkeiten. Immer wenn man denkt, es geht nicht schlimmer, kommt einer um die Ecke und beweist das Gegenteil.
Neukonstituierung am 15.3?
Der Hausverstand würde für den 15.März sprechen
Die politische Fairness würde für den 15.März sprechen
Die Selbstachtung der Abgewählten würde für einen würdigen Abschied zum 15.März sprechen
Der Anstand und die Ehre mit dem neugewähltem Mandat den Volkeswillen auszudrücken würde die Neugewählten auf den 15.März bestehen lassen
Also 4x Nein für den 15.März durch „Unsere Demokratie (TM)“
Das läuft so in der Bärbelrepublik Deutschland
Ja.
Wer ist schon die BT-Präsidentin eines abgewählten Bundestages?
Die Präsidentin des alten Bundestags kann den Termin nicht willkürlich bestimmen.
Sie wurde abgewählt.
Und wenn der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne, dann kann der alte nicht so tun, als gäbe es keine Abwahl.
Ein weiteres Versagen der CDU und ihres Kandidaten.
Kein Versagen, Kalkül in Anbetracht der Stimmensituation.
Hat sich die CDU mal taktisch überlegt: Was , wenn die SPD nach der Grundgesetzänderung die Koalition platzen lässt. Die SPD hätte endlich genug Umverteilungsgeld, die Grünen Klimageld, und die CDU nur einen dicken Kopf, weil zornige Wähler sie abstrafen werden. Die perfekte Falle für die CDU.
Irgendwie komme ich gar nicht drauf zu denken, dass die union nicht zu den andern linken gehören würde.
Die Frage ist dann eher, ob die SPD dann noch eine Verfügungsgewalt über das Geld hat. Den Haushalt beschließt die Regierung und da dürfte die SPD dann nicht mehr dazugehören.
Was für eine Falle ? Merz ist Kanzler und seine Adlaten balgen sich um die Ministerämter und dann spielt die Truppe Regierung. Geld haben sie genug zu Lasten unserer Kinder geschöpft, denen passiert nichts innerhalb der Legislaturperiode.
Zumal man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass die CDU bei ihren Wählern deutlich unten durch ist und vermutlich unter 20% abrauschen würde. Dann stellt die SPD bei einer Neuwahl Pistorius als Kanzlerkandidaten auf und holt rund 23% %, die Grünen holen 13% und die Linken holen 10%. Da rund 10% der Stimmen immer an der 5 Prozenthürde scheitern, reicht es plötzlich für Rot-Rot-Grün. Mit einer Billionen Sonderschulden und abgeschaffter Schuldenbremse steht denen dann gänzlich der Weg für alle sozialistischen Träumereien offen. Dann gibt’s noch mehr NGO-Knete, das Bürgergeld wird um 20% angehoben und die Charterflüge aus Afghanistan fliegen im Stundentakt. Sollen sie machen. Das Land ist sowieso ruiniert.
Hatten wir nicht den umgekehrten Fall gerade in Thüringen? Die AfD meinte, vor Konstituierung könnten keine Anträge gestellt werden. Die CDU hat es getan und vom Thüringer Verfassungsgericht Recht bekommen.
Das hat sich im neuen Landtag bei dessen Konstituierung abgespielt. Eine andere Phase im Ablauf.
Sowas sollte man schon formal auseinanderhalten können.
Da werden sicherlich schon gewiefte Rechtsverdreher an ihren Schreibtischen sitzen und sich überlegen, wie man denn das Ganze jetzt so hinbiegen kann, dass der Widerspruch nicht ganz so groß ist. Oder sie machen es einfach ohne Rücksicht auf Verluste, denn mittlerweile versuchen sie es ja nicht mal mehr, es nach demokratischem Rechtsstaat aussehen zu lassen.
Bas kam mir immer wie eine Befehlsempfängerin vor.
Bös wäre wenn ich jetzt schriebe, dass bei Emporkömmlingen halt manches doch nicht intus ist wie bei anderen, die in Standesfamilien geboren werden.
Wobei es da natürlich auch inzwischen schon üble Gegenbeispiele im politischen Bereich gibt.
Denn die, die wie in der Trumpadministration jetzt erneut beginnen, die Demokratie zu installieren, kann man im weiten Rund des alten wie des neuen Reichtages tatsächlich gar nicht finden. Keine Liebe für das eigene Land mehr in den so genannten „besseren Kreisen“?
Recht oder Unrecht ist schon seit einer Weile egal, es geht schließlich immer um “Gut” oder “Böse” und da das Gute per se im Recht ist, lohnt die Debatte nicht mehr.