<
>
Wird geladen...
Wahlwiederholung

Berlin bereitet sich auf die größte anzunehmende Wahl vor

24.07.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Land Berlin bereitet sich auf eine Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin vor. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus. Die Wahlwiederholung ist gleichzeitig eine Art Generalprobe für die EU-Wahl 2024.

Am Montag gab der Landeswahlleiter Berlins, Stephan Bröchler, bekannt, dass er eine Wahlwiederholung für alle Berliner Wahlkreise vorbereitet. Damit plant er ein Szenario, welches das Verfassungsgericht und die Wahlprüfungskommission des Bundestags grundlegend düpieren muss.

Nach deutschem Wahlrecht liegt das erste Prüfungsrecht der Wahl in den Bundestag beim Parlament selbst. Nur auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin kann das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestags überprüfen. Das Recht, diese Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen, ist dabei scharf eingegrenzt. Nur Bürger, die unmittelbar von Wahlfehlern betroffen waren oder die im Parlament vertretenen Fraktionen dürfen eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen.

Die Wahlprüfungskommission, die gezwungenermaßen von Vertretern der Ampel dominiert war, hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin nur in 431 Wahlbezirken wiederholt wird. Das bedeutet: In 431 einzelnen Wahllokalen soll die Wahl wiederholt werden. Nicht aber in allen Wahlkreisen. Die 12 Wahlkreise konstituieren sich in 2.257 Urnenwahllokalen und weiteren Briefwahllokalen. Die Ampel hatte für diese Wahllokale schwerwiegende Wahlfehler ausgemacht, die eine Wahlwiederholung nötig machten.

Demokratie ist mehr als Checklisten und Wahlrecht

Berliner Wahlwiederholung

Demokratie ist mehr als Checklisten und Wahlrecht

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht mündlich über eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhandelt. Wahlprüfungsbeschwerden wie die der AfD-Fraktion und derer, die zwei Leser von Tichys Einblick eingereicht hatten, wurden bisher ignoriert. Möglicherweise wird das Gericht, wie auch schon bei anderen Vorgängen, nach Abschluss der Verhandlung diese anderen Beschwerden beiseitelegen, denn die verhandelte Beschwerde der CDU/CSU könne als Beispiel für die anderen herhalten. Dass die vorgebrachten Gründe und Argumente andere sind, wird dabei ignoriert.

CDU will eingeschränkte Wahlwiederholung

Die CDU/CSU verlangt eine Wahlwiederholung in sechs der 12 Wahlkreise und ausschließlich der Zweitstimmen. Die Erststimmen zu wiederholen sei nicht nötig, so die Union, weil die Mandate hier mit genügend Wählerstimmen errungen wurden, so dass eine korrekt durchgeführte Wahl am Ergebnis nichts geändert hätte. Der Verdacht, dass man die teilweise nur mit geringer relativer Mehrheit erreichten direkt gewählten Abgeordneten nicht gefährden möchte, drängt sich aber auf.

Es ist nach wie vor möglich, dass das Gericht eine komplette Wahlwiederholung anordnet. Sehr wahrscheinlich ist dies aber nicht, denn warum verhandelt das Gericht über eine Beschwerde, die nur eine eingeschränkte Teilwiederholung verlangt? Für die Verhandlung hätten Wahlprüfungsbeschwerden vorgelegen, die eine komplette Wiederholung verlangen, wie eben die oben beschriebene von TE-Lesern erhobene und von TE und der Atlas Initiative unterstützte Wahlprüfungsbeschwerde.

Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht verhandelt

Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

Noch ist aber völlig offen, wie sich das Gericht entscheiden wird. Eine Entscheidung wird erst im Herbst erwartet. Nach Verkündung muss die Wahl jedoch innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. In so einer kurzen Zeit ist eine Organisation nicht möglich. Wohl deswegen bereitet sich Bröchler auf eine stadtweite Wiederholung vor – wenn weniger Material, Lokale und Helfer gebraucht werden, umso besser für ihn.

Gleichzeitig will er diese Vorbereitungen auch nutzen, um die EU-Wahl am 9. Juni 2024 vorzubereiten. Die Wiederholung der Bundestagswahl wird gewissermaßen zur Generalprobe. Nur eine Bitte äußerte er schon vor Gericht und in der Pressemitteilung noch einmal: Die Wahl dürfe auf keinen Fall in die Adventszeit fallen. Sie sei in dieser Zeit unmöglich zu organisieren, da Gemeinderäume nicht als Wahllokal zur Verfügung stünden und Wahlhelfer nicht verfügbar wären.

Auch erhofft er sich, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil klarmacht, welche Fehler so schwerwiegend sind, dass eine Wahlwiederholung nötig und unter welchen Umständen eine Stimmabgabe nach 18:00 Uhr noch möglich ist. Bisher waren diese Fragen nicht eindeutig durch das Wahlrecht geregelt. Zwar ist eine Stimmabgabe nach 18:00 Uhr eigentlich nicht erlaubt, eine Klausel erlaubt aber eine Ausnahme unter bestimmten Umständen. Ein Streitpunkt vor Gericht war, wie eng diese Ausnahme gefasst ist.

Für das Desaster der Wahl 2021 machte Bröchler die strukturell ungenügende Organisation Berlins verantwortlich. Die Bezirke organisieren vor sich hin, der Senat soll verantwortlich überwachen, hat aber keine Zugriffsrechte oder gar Einsicht. Für die Bundestagswahl kam erschwerend hinzu, dass die Wahlkreise nicht mit den Berliner Bezirken deckungsgleich waren – oder gar sein können. So mussten die Bürgermeister, die sonst so penibel auf Eigenständigkeit achten, zusammenarbeiten. Ein Problem, an dem sie scheiterten. Um diesen Problemen angemessen zu begegnen, sollen ständige Bezirkswahlämter eingerichtet, sowie die Rechte des Landeswahlleiters gestärkt werden. Dass es auch funktionieren kann, konnte Berlin mit der Wiederholung der Senatswahlen beweisen: Bei dieser Wahl gab es keine schwerwiegenden Beschwerden, die mit den Problemen der Wahl 2021 vergleichbar gewesen wären.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

29 Kommentare

  1. Dieser Hühnerhaufen ist nicht nur völlig unfähig und einer angeblichen Vorzeigedemokratie schlichtweg unwürdig… das System ist auch offen wie ein Scheunentor für professionell gemachten Wahlbetrug. Die „Ampelnden“ werden alle Hebel in Bewegung setzen, ein weiteres Erstarken der AfD zu verhindern.

  2. B8s die Entscheidung kommt, ist die neue Bundestagswahl schon in Sicht. Es wird keine neue Wahl geben. Das ganze Theater des Bundesverfassungsgerichts ist doch nur eine Show für das dumme Volk. Beim Abendessen wird lauthals darüber gelacht.

  3. Ein von merkel inthronisierter Paladin besetzt die Spitze des Bundesverfassungsgerichts.
    Und es gibt tatsächlich Menschen, die glauben, hier würden Urteile nach Recht und Gesetz gefällt…
    Nee, ehrlich, bei so viel Naivität kann man nur den Kopf schütteln.
    Dieses Bundesverfassungsgericht ist genauso rechtskonform und zuverlässig wie ein Wolf, der schwört, nie wieder Fleisch zu fressen.
    Ist aber auch nicht weiter schlimm. Je länger es bis zur nächsten Wahl dauert, umso mehr Menschen haben die Schnauze gestrichen voll von diesem Abgleiten in eine zweite DDR. Dann regelt das die nächste Bundestagswahl von ganz alleine und vielleicht sogar mit einer absoluten Mehrheit für die einzige Alternative, die keine Schleimspurkoalition mehr benötigt oder einem Bündnis mit einer weiteren (Neu-) Partei aus dem bürgerlichen Lager.

  4. Für Berlin kann man sich nur noch schämen.
    Heute sage ich, Bonn wäre die bessere Wahl gewesen

  5. In jeder Hinsicht ist die Berlin Wahl eine Generalprobe für die EU Wahl. Es wird getrickst und Posten werden in Hinterzimmern ausgekungelt (siehe UvdL).

    • Etwa die EU-Wahl, in der Frau von der Leyen einfach mal so, indem der Herr Weber einfach einmal so übergangen wurde, ganz einfach so, ohne Wahlmandat, Präsidentin der EU-Kommission wurde???
      Oder ähnlich wie in Thüringen, wo eine Wahl einfach von Frau Merkel als null und nichtig erklärt wurde?!
      Ich weiß nicht?! Warum gehen wir überhaupt wählen, wenn dann doch alles so gehandhabt wird, wie wir es eigentlich nicht wollten oder wollen??? Und obendrein müssen oder sollen wir dann auch noch die Suppe auslöffeln, die uns diese nicht gewählten „Jongleure“ einbrocken. Die Frau von der Leyen hat wohl bereits wieder über 70% ihres 1.3 Billionen Budgets, das für sieben Jahre ausgelegt war, „verausgejubelt“ und wohl auch dieses Mal wieder, per SMS? Wir sollten ihr das Handy entziehen lassen?!

  6. Abgesehen von allem anderen: Dass eine Neuwahl nach der Skandalwahl in der HAUPTSTADT erst aktuell zu werden scheint nach satten 2 Jahren ist doch schon der nächste Skandal.
    Meine Hoffnung gilt nur noch der AfD. Allerdings seit 2013.

  7. Mir ist schleierhaft wie man angesichts der Entscheidungen des BVerfG der letzten Jahre hier auf eine objektive und neutrale Entscheidung hoffen kann. Außerdem muss man sich ja nur Mal die Richter anschauen und wie (und von wem) sie ausgewählt wurden.

  8. Wieder mal unser Verfassungs-„Ha,ha,ha, wie lustig“-Gericht. Ich habe mein Vertrauen in dieses Gericht fast völlig verloren.

    Ich hätte vor 20 Jahren nicht geglaubt, dass unsere Demokratie noch einmal so tief sinken würde.

  9. Eine Nachwahl dürfte es meiner Meinung nach gar nicht geben. Zwei Jahre später ist das keine „Nachwahl“. Wenn die Wahl manipuliert wurde, muss es eine Neuwahl geben und die Manipulatoren müssen auf ewig hinter Gittern plaziert werden, sonst klappt das nicht mehr mit freien demokratischen Wahlen.

  10. Jetzt mal eine ganz doofe Frage. Es gibt Leute, die ziehen um. Kann es nun sein, dass deren Stimme nun doppelt gezählt wird? Also wenn sie in einem Wahlkreis gewählt haben, der nicht wiederholt wird und nun in einem anderen Wahlkreis wohnen, der wiederholt wird. Und natürlich umgekehrt.

  11. Die „Wahlhelfer“ stehen schon bereit!? Aber sicher. Denn die rotgrüne Sekte muss ja gewinnen. Dafür sorgt das Personal schon.

    Korruption und Sündenpfuhl. Berlin eben. Bisher immer ein sicherer Lieferant.

    • Ihr hat die Wähler. wir haben die ZÄHLER. So einfach ist das.

  12. Wie muss ich das verstehen, dass im selben Wahllokal mit denselben Wählern in der gleichen Kabine zum selben Zeitpunkt die Bundestagswahl korrekt, die Landeswahl aber nicht korrekt verlaufen ist? Ein relativistisches Wunder mit Paralleluniversen, oder?

  13. „Das Land Berlin bereitet sich auf eine Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin vor.“
    Das ist juristischer Bullshit, denn die juristischen Folgen daraus sind eindeutig verfassungswidrig.

    • Der Bundestag wäre nur durch einen Teil der gewählten Abgeordneten konstituiert worden
    • der Bundeskanzler wäre nur durch einen Teil der gewählten Abgeordneten gewählt worden, denn der Bundeskanzler wurde ja schon gewählt.

    Soetwas ist im Grundgsetz nicht vorgesehen.
    Der Bundeskanzler wäre verfassungswdrig im Amte.
    Der Fall GG Art.20(4) ist eingetreten.
    Die nun hinzu kommenden oder andere Bundestagsabgeordneten waren da aber nicht dabei.
    Ein Bundeskanzler der nur von einem Teil des Bundestages gewählt wurde ist verfassungswdrig.
    Oder wird die Bundeskanzlerwahl auch wiederholt?

  14. Das BVerfG arbeitet meines Wissens nach dem Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet in meinen Augen, daß es auf das Parteivorbringen, hier also der CDU, gar nicht so sehr ankommt. Vielmehr kann das Gericht die ohnehin schon bekannten Tatsachen und insbesondere auch die Vorentscheidung des Landesverfassungsgerichts berücksichtigen und in seine Entscheidung einfließen lassen.
    Juristisch ist die Sache ja eigentlich klar; die Entscheidung wird aber einen politischen Hintergrund haben. Juristisch müßte die Wahl in ganz Berlin wiederholt werden, aber politisch?
    Kommt es für das Machtgefüge im Bundestag wirklich auf die Sitze der SED an? Würde die Ampel ihre Mehrheit verlieren, die ohnehin nur an der Brandmauer zur AfD hängt? Würde die FDP umkippen und die Ampel endlich verlassen, gäbe es jetzt schon eine bürgerliche Mehrheit im Bundestag. Ohne Brandmauer natürlich.

  15. „Das Land Berlin bereitet sich auf eine Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin vor.“
    Das ist verfassungswidrig !!!
    Die Bundestagswahl kann gemäß Grundgesetz und Bundeswahlgesetz nur insgesamt neu angesetzt werden,
    denn für eine Wahl muss eine einheitliche politische Willensbildung (GG Art.20) im Volke stattfinden, denn nur so kann sich ein Mehrheitswille herausbilden in einem gemeinsamen Wahlkampf.
    Eine Wahl, ein gemeinsamer Wahlkampf.
    Das wird durch die zeitliche und territoriale Zerstückelung einer Wahl ausgeschaltet.
    Die politische Konkurenz als Grundelement der politischen Willensbildung des Grundgsetzes wird damit ausgeschaltet.
    Grundgesetz und Bundestagswahl nach Wunschkonzert des Politkartells,
    eindeutig ein Bruch der freiheitlichen Grundordnung des Grundgsetzes.

  16. Es wird keine komplette Neuwahl geben deshalb hat man bewusst die Beschwerde der CDU/CSU ausgewählt. Auch hier wird klar nach politischen Gesichtspunkten gehandelt und entschieden!

  17. Die Verfassungsrichter haben es selbst in der Hand, ob sie sich den Respekt des Volkes erhalten, oder ob sie dem Links-Grünen Zeitgeist folgen und sich der Lächerlichkeit preisgeben. Es wäre schade drum.

  18. Wenn in 431 Wahlbezirken ein Wahlbetrug geschehen ist, ist stark anzunehmen, dass auch in allen anderen Wahlbezirken betrogen wurde. Deshalb sollte die Bundestagswahl 2021 komplett wiederholt werden müssen.
    Es ist wie bei einem Vertrag, wenn ein Teil davon ungültig ist, ist der ganze Vertrag ungültig. Im Oktober 2023 wäre genügend Zeit dazu. 

  19. Das BVerfG ist überdies ebenso politisch wie inkompetent besetzt wie es das seit seinem Bestehen noch nie war. Aus diesem Grund sind wohl zuletzt auch juristisch vglsw. stark angreifbare und die Regierungslinie stützende Entscheidungen ergangen (GEZ, Corona bspw.).

  20. Ach die Parteien wünschen sich jetzt wie gewählt wird.
    Sowas

  21. Ich persönlich hoffe immer noch, dass das BVerfG bei massiven Wahlunregelmäßigkeiten in einem Bundesland eine Neuwahl der kompletten Wahl auf Bundesebene ansetzt.

    Es ergibt keinen Sinn, dass man nur in Teilen nachwählt, wenn Bundesländer für die sachgerechte Durchführung immer Beistand von anderen Bundesländern anfordern können, und so eine sachgerechte Wahl garantiert werden kann.

  22. Möchte ihnen in einem Punkt nicht zu nahetreten aber die Berlin-Wahl als Testwaht für die EU-Wahl zu sehen dürfte etwas hochgegriffen sein, weil sich die gesamteuropäische Lage mittlerweile verändert hat und die Ausnahmesozialisten -und Kommunisten in Berlin einen Sonderfall darstellen und nicht die Teilnahmslosigkeit darstellen, die über die deutschen Wähler bei der EU-Wahl über 65% nie hinaus gegangen sind.

    Der Trend geht derzeit eindeutig nach rechts , was man ja in der falschen Annahme bei der letzten Wahl in Berlin gesehen hat und einen schwerzen Hoffnungsträger gewähtl hat der sich nun der Linken eifrig andient und dabei schwarze Interessen verrät und das wird ihnen auch bei der Europawahl nicht bekommen, denn die Leute sind nicht dämlich und erkennen, wen sie vor sich haben, nämlich einen der Kreide gefressen hat und den Wölfen gleicht, aber nicht den Schafen.

    Deshalb werden alle Linken und deren Zuträger eine große Pleite bei der der nächsten Europawahl erleben, denen man noch nie etwas zugetraut hat, was man an den niedrigen Wahlbeteiligungen seit über 20 Jahren ablesen kann und jetzt erst recht nicht, weil sie überflüssig sind und allenfalls das rechte Original gewählt wird und nicht die Schwarzen, Roten und Grünen, die sich selbst ins Abseits gestellt haben und dafür die Rechnung quittiert bekommen.

  23. Trifft Karlsruhe ein anderes Urteil als Berlin selbst, wird der Beweis erbracht in einer Bananenrepublik angekommen zu sein.
    Warum man ausgerechnet die Klage der Union verhandelt ist doch klar, man wollte weder AfD noch TE den Triumpf eines möglichen Sieges gönnen.
    Sollten nun allerdings die Wahl komplett wiederholt werden, wäre das nicht nur eine Niederlage der Ampel, sondern auch für die Union, und eben doch ein Gewinn für AfD und TE.

    • Die Wahl wird nicht komplett wiederholt, weil sie nicht wiederholt werden darf!
      Man sollte sich so langsam davon frei machen, dass das BverfG noch neutrale und ergebnisoffene Entscheidungen trifft.

  24. Ich vermute, dass daś BVG bereits eine vollständige Wahlwiederholung beschlossen hat. Dass nur die Beschwerde der CDU verhandelt wurde, ist auf deren Standpunkt, dass nur die Zweitstimmen neu ermittelt werden sollten, zurückzuführen. Das BVG wollte sicherlich im Vorfeld dem Vorwurf entgegen treten, dieses Begehren nicht ausreichend untersucht und gewürdigt zu haben.

  25. Alles kommt darauf an, um das Bundesverfassungsgericht Mut hat oder nicht. Wenn der zuständige Senat weise ist, hört er sich mal in Berlin inkognito um.

    • Ich erwarte im Gegenteil, daß das Verfassungsgericht weder den US-gesponsorten Klimaclowns noch irgendwelchen Verschwörungstheoretikern noch wütenden Berliner Ureinwohnern oder dauerjammernden Bichstabenaktivisten aufs Maul schaut. Ins Grundgesetz sollen die schauen.

Einen Kommentar abschicken