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Recht und Freiheit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Bars und Beisl dürfen ab sofort innen öffnen

von Redaktion

23.07.2021

| Lesedauer: < 1 Minuten
Früher haben sich Regierungen vor Regelungen versichert, dass sie rechtssicher sind. Rechnen Politiker heute nicht mehr damit, dass Gerichte unanhängig Recht sprechen?

Beisl (außerhalb Bayerns und Österreichs auch Kneipen genannt) und Bars in Bayern dürfen ab sofort auch drinnen wieder bewirten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken statt.

Der  Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die „längst überfällige Entscheidung“, Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften, er fordert auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken.

Ministerpräsident Söder (CSU) will sich mit der Staatsregierung „den Gerichtsbeschluss genau anschauen und bis zur Kabinettsitzung am Dienstag ein Konzept mit Einschränkungen für Bars und Kneipen vorbereiten,“ berichtet der BR. Eine „reine Freigabe“ will Söder nicht und spricht von früherer Sperrstunde, anderen „Inzidenzschwellen“ und Alkoholverbot.

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, die bisherige Regelung verletze den Gleichheitsgrundsatz: Wenn die Innenräume „bei Speisewirtschaften unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich“ wären, müsse dies auch bei reinen Schankwirtschaften gelten.

Außerdem wiege die Schließung von Bars und Kneipen für so lange Zeit schwer als Eingriff in die Berufsfreiheit. Das Urteil ist rechtskräftig, Rechtsmittel gibt es keine.

Übrigens: Früher haben sich Regierungen vor Regelungen versichert, dass sie rechtssicher sind. Rechnen Politiker heute nicht mehr damit, dass Gerichte unanhängig Recht sprechen?

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22 Kommentare

  1. Die Frage danach, ob Politiker nicht damit rechnen würden, dass Gerichte heute unabhängig Recht sprechen (könnten), darf man als NEGATIV bewerten.
    Politikerinnen und Politiker haben sich offensichtlich von der Gewaltenteilung und demokratischen Grundordnung verabschiedet.
    Es bleibt ein Staatsrats-System, wie es in der DDR üblich war.

  2. Nicht vergessen, Herr Söder:
    Selbst bayerische Könige wurden schon mal für unzurechnungsfähig erklärt, gell?

  3. In einem Land, in dem sich nicht einmal mehr das Bundesverfassungsgericht an das Grundgesetz hält, muß eine Regierung gar nichts fürchten.

  4. Nichts soll vergessen sein. Die Maßnahmen über 2 Jahre schon, waren weit überzogen. An Grippe sterben mehr Menschen, als an diesem synthetisch scharf gemachten Chinavirus. Dieser Virus wird uns erhalten bleiben und weitere Mutanten bilden. Wollen uns die Vereinigten Sozialisten noch Jahrzehnte einsperren?
    Es ist für mich klar: das Virus wird weltweit benutzt, um die Bevölkerung einzuschüchtern und zu gängeln.
    Deswegen: wenn wir noch eine Demokratie haben, dann darf diese Freiheitsberaubung nicht ohne juristische Nachbetrachtung bleiben.

  5. Nein, müssen sie nicht. Denn die Urteile, die der Regierung in Berlin, oder in den Bundesländern nicht genehm wird, werden von der nächst höheren Instanz kassiert, in der Regel. Niemand schert sich um Gesetze, Recht oder Unrecht in diesem Land. Alles ist erlaubt und gesellschaftsfähig, jede Rechtsordnung, jede Rechtssicherheit aufgehoben. Diktatoren sind das Gesetz. Und Deutsche tun in der Regel das, was man ihnen sagt und erlaubt, da macht die Justiz keine Ausnahme.

  6. Oha, nicht dass die Staatsanwaltschaft jetzt gegen die Richter ermittelt…

    Vielleicht ist das Urteil nicht regenbogenkonform, oder man findet einen anderen Grund.

    Heutzutage – in Zeiten der Halbdemokratie – ist alles gefährdet, was nicht in den farbenfrohen politische und ideologischen Kontext passt…

  7. Und? Haben die bayerischen Verwaltungsrichter schon Kaffee und Kuchen bereitgestellt für die Staatsanwälte, welche ihnen demnächst die Haustür aufbrechen lassen?
    So ein Rollkommando hat Hunger!

  8. Kleine sprachliche Richtigstellung: der Begriff “ Beisl“ ist auf Österreich beschränkt, in Bayern findet er keine Verwendung. Hier gibt es die „Boazn“, was aber mittlerweile einen abwertend Beigeschmack hat.

  9. Die Regierenden in unseren Landen sind nicht die Freunde des Volkes, sondern der sozialistische Diktator.
    Kaum fängt der Sommer an und die Leute treffen sich, fahren in Urlaub und gehen in Konzerte und in den Biergarten, da schlagen die Mainstreammedien schon wieder Alarm. Hilfe, der Inzidenzwert ist auf 11 gestiegen.
    Die machen tatsächlich mit diesem bköden nichtssagenden Inzidenzwert weiter, wie bisher. Ich dachte, wenn so und do viele geimpft sind, wären wir gerettet? Doch nicht? Ich wette schon jetzt, dass die Politik reagiert und entgegen ihrer Versprechungen keinen Lochdown mehr zu verhängen, Mitte September, exakt vor der Bundestagswahl wieder die Coronazügel anziehen werden.
    Auch jetzt sind wir weit, weit, von eiem normalen öffentlichen Leben entfernt. Die Sozialisten machen in der gesamtdeutschen Republik auf Gängelung und Obrigkeitsstaat. Die gesamte Altparteienmeschpoke hat kollossal versagt, was Freiheit und Demokratie anbelangt. Schämt euch!

  10. Ein Sieg für die Freiheit und schon wird Söder wieder aktiv und will Einschränkungen durchsetzen – gut das der nicht Kanzler wird. Dann ginge die Ausbeutung der Bevölkerung in die nächste Rund – Privilegien nur für sich und seine geliebte Industrie.

    • Beim Söder mußten anscheinend auch die letzten Wochen die Innenräume bei reinen Bars- und Schankwirtschaften weiter geschlossen bleiben, während gleichzeitig Innenräume in Restaurants, Kinos, Vereinen und Theatern unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet werden durften.

      Die Betreiberin eines Bistros in Bayern hatte das anscheinend nicht mehr verstanden, warum sie ihr Bistro weiter geschlossen halten mußte und das Restaurant um die Ecke stattdessen im Innenbereich öffnen durfte ? Sie fühlte sich also gegenüber den Restaurantbetreibern im Ort ungerechtfertigt benachteiligt und das in meinen Augen auch völlig zu Recht, weil ich den sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung dieser Einrichtungen auch nicht mehr verstehen und nachvollziehen kann ?

      Der Söder konnte wohl sein Verbot auch kaum noch juristisch begründen, so dass sich der VGH ( Verwaltungsgerichtshof in Bayern ) dann genötigt sah, das generell uneingeschränkte Betriebsverbot für reine Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen zu kippen.

      Das generelle Betriebsverbot in Bayern für Bars, Bistros und reine Schankwirtschaften ist in der Verordnungsbestimmung des § 15 Abs. 2 Satz 1 / 13. BaylfSMV geregelt:

      13. BayIfSMV: § 15 Gastronomie – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

      Anscheinend verstößt diese bayerische Regelung gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG ?

      Zudem kann es sein, dass das Verbot unverhältnismäßig ist ? Möglicherweise greift das Verbot massiv in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, da ja das Verbot nicht erst seit einigen Wochen, sondern seit vielen Monaten gilt. Wir haben es hier also mit einem zeitlich längeren Grundrechtseingriff und nicht mit einer kurzfristigen auf Wochen beschränkten Grundrechtseinschränkung zu tun.

      Je länger eine Grundrechtseinschränkung andauert, desto höher wird der Begründungsaufwand für die Behörde bzw. die Exekutive, um den Grundrechtseingriff rechtfertigen zu können. Es braucht also schon eine gewisse juristische Begründungs- und Argumentationstiefe, die Söder anscheinend nicht mehr in diesem Fall vor Gericht beibringen konnte ?

      Der VGH sah wohl das Verbot dann auch nicht mehr mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Übermaßverbot im Einklang stehen ? Es gab wohl hier mildere Mittel, die gegenüber dem Bistro in Frage gekommen wären, ein generelles Verbot war also nicht mehr erforderlich und damit nicht mehr verhältnismäßig. Auch erkannte das Gericht wohl keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung im Art 3 Abs. 1 GG ?

      Das Gericht habe ich so verstanden, dass es nach summarischer Prüfung massive Grundrechtseinschränkungen durch Söders Verbot erkannt hat, die wohl zu diesem Zeitpunkt kaum noch zu rechtfertigen sind ?

      In meinen Augen hat Söder juristisch hier eine totale Bruchlandung hingelegt.

      Es stellt sich aber auch die Frage, warum nur so wenige Leute in Bayern gerichtlich gegen all diese Verbote vorgegangen sind ?

      Hintergrund und das Statement der Anwaltskanzlei, die die Bistrobetreiberin vor dem VGH im einstweiligen Rechtsschutz vertreten hat:

      https://bach-anwaelte.de/neues/kneipen-wieder-auf-in-bayern.html

    • Eigentlich müssten jetzt auch die Dümmsten verstehen, dass es nicht um irgendwelche Coronamaßnahmen geht, sondern nur um die Gängelung der Bürger. Wie gesagt: „eigentlich“!

  11. Söder will sich also das Urteil genau anschauen und sucht nach anderen Wegen um die Kneipen anderweitig zu schikanieren.
    Ich habe für mich den Eindruck, dass sich Söder langsam zu einem Verfassungfeind entwickelt.
    Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz interessieren unseren „bayerischen Sonnenkönig“ mehr. Wenn die FW einen Rest an „Kreuz“ haben, dann kündigen sie Söder die Folgschaft auf. Soll er doch mit den Grünen Bayern zu Grunde richten.

    • … „bayerischen Sonnenkönig“ …

      Der Söder ist ein fränkischer Protestant. So einer kann Ministerpräsident werden, aber nicht König. Saarländer Katholiken nehmen wir dagegen.

    • Die Koalition von CSU und den Kommunisten werden wir erleben. Die sind nicht weit auseinander. Beide lieben es, die Bürger als Untertanen zu behandeln und obrigkeitsstaatlich durchzuregieren.
      Den Freien Wählern kann man nur empfehlen, sich rechtzeitig von dieser freiheitsfeindlichen Partei zu distanzieren.

      Wer es erlebt hat: vergleichen Sie einmal das öffentliche Leben, die Mobilität, die Kulturszene der 70er und 80er Jahre mit der von heute. Damit sind alle Fragen beantwortet. Wir sind der DDR näher, als der Zeit der alten Bundesrepublik.

  12. Sie erwarten von den Gerichten indirekte Handlungsanweisungen. Denn sobald eine Regel gekippt ist, wird anhand der Begründung im Urteil eine neue Regel auf den Weg gebracht.

    • Methode Steuergesetzgebung: Dieses Land hat fertig.

  13. Weshalb klagte der Dehoga nicht selbst? Wen vertritt dieser Verband doch gleich und wer bezahlt dessen Dasein?
    Fragen über Fragen…
    Dehoga könnte nun „Flagge zeigen“ und ein „Bewirtungsverbot“ für Söder & Co. aussprechen, das hätte in Bayern mal Signalwirkung.
    Man(n) wird noch Träumen dürfen…

  14. Nein, rechnen sie nicht. Beim BVerfG koennen sie sich auch auf das politisch passende „Urteil“ verlassen. Im uebrigen bleibt immer noch die Umsetzung abzuwarten. Herr Soeder wird hier Alles tun, um das Urteil zu umgehen. Na und? Immer schoen CDU oder CSU waehlen. Passt schon.

    • Im Zweifel führen diese Klagen dazu, dass genau das Gegenteil von dem eintritt, was bewirkt werden sollte. Ende der Freiheit oder auch anheben der finanziellen Belastung durch Steuern und Abgaben auch für die Vergleichsgruppe.

  15. „Eine reine Freigabe“ will Söder nicht…“
    Was für eine arrogante, hochnäsige Anmaßung sich über ein Gerichtsurteil und über den Souverän hinwegzusetzen.
    Im besten Deutschland oder Bayern, nein Franken, in dem wir leben, oder so…

  16. Da stehen ja jetzt wohl Haus-/Wohnungsdurchsuchungen an. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat – Merkel’scher Prägung.

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