Bayern steht erneut im Zentrum eines symbolträchtigen Kulturkampfes: Das Kreuz im öffentlichen Raum. Jahrhundertelang Sinnbild der abendländischen Identität – und wird von einem Gericht nun als Angriff auf die individuelle Freiheit gedeutet. Zwei Schülerinnen haben sich erfolgreich gegen ein Kruzifix im Eingangsbereich ihres Gymnasiums gewehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab ihnen nun recht und erklärt: Das Kreuz verletze ihre „negative Glaubensfreiheit“.
Es geht um ein stattliches Holzkreuz mit gekreuzigtem Christus, 1,50 Meter hoch, 50 Zentimeter breit, gut sichtbar am Haupteingang eines staatlichen Gymnasiums in Wolnzach angebracht. Die Klägerinnen fühlten sich von diesem Anblick täglich in ihrer Freiheit beeinträchtigt. Die Schulpflicht zwang sie, diesem schlimmen Symbol immer wieder zu begegnen. Ein Ausweichen war, so die Richter, unmöglich. Die Schule weigerte sich, das Kreuz abzuhängen. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung kassiert: Diese Weigerung sei rechtswidrig gewesen.
Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Rechtsprechung immer stärker als Abrissbirne kultureller Selbstverständlichkeiten dient. Als Grundlage zog das Gericht die berüchtigte Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 heran. Damals wurde das Anbringen von Kreuzen in Unterrichtsräumen öffentlicher Schulen als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet. Eine Entscheidung, die bis heute als tiefer Einschnitt in die kulturelle Identität Bayerns wirkt. Die Richter betonten, dass es keine gesetzliche Grundlage für Kreuze an Gymnasien gibt. Anders als bei Grundschulen oder staatlichen Dienstgebäuden fehle hier ein ausdrückliches Gesetz. Ein Kreuz in einer weiterführenden Schule? Juristisch nicht vorgesehen, so das Verdikt.
Die Schülerinnen haben die Schule mittlerweile mit Abitur verlassen. Doch das Gericht entschied, dass ein „schutzwürdiges Interesse“ an der Feststellung der Grundrechtsverletzung bestehe. Das Signal ist eindeutig: Wer sich am kulturellen Erbe stört, kann posthum noch auf Rechtsschutz hoffen. Nicht alle Klagepunkte waren erfolgreich: Der verpflichtende Alternativunterricht während Schulgottesdiensten wurde vom Gericht als rechtmäßig bestätigt. Wer nicht am Gottesdienst teilnimmt, muss also weiterhin Ersatzunterricht besuchen.
Bayerns politische Spitze zeigte sich „bedauernd“, aber nicht wirklich kampfeslustig. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nannte die Entscheidung „bedauerlich“, CSU-Fraktionschef Holetschek betonte das Kreuz als „Zeichen für Nächstenliebe und Verantwortung“. Viel Pathos, wenig Widerstand. Söders legendärer „Kreuzerlass“ von 2018, der das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Gebäuden anordnete, bleibt laut Gericht formal unberührt. Doch gerade diese Entscheidung markiert erneut, wie schnell politisch lautes Bekennen im juristischen Alltag verdampft.
Die bayerische CSU führt das Kreuz gern vor sich her, wenn es Wählerstimmen bringt. Im Ernstfall jedoch duckt man sich weg, um keinen Ärger mit den Verfassungsgerichten zu riskieren. Auch hier zeigt sich die Erosion einer Partei, die sich einst stolz als Hüter des christlichen Abendlands präsentierte.
Das Kreuz wird schleichend aus Schulen, Gerichten, Rathäusern entfernt. Ein Symbol für eine Gesellschaft, die sich ihrer Wurzeln schämt, statt sie zu verteidigen. Statt Klarheit und Selbstbehauptung triumphiert ein juristisch überdrehtes Toleranzdogma, das jede kulturelle Spur unter Verdacht stellt. Das Urteil ist kein Einzelfall, sondern Teil einer größeren Bewegung: der planmäßigen Abwicklung aller Zeichen, die an Tradition und Identität erinnern. Bayern mag sich gern als letzte Bastion christlich-abendländischer Werte inszenieren, aber die Realität zeigt, dass auch hier längst das leise Abhängen stattfindet.
Mich stört auch viel im Öffentlichen Raum das meine Glaubensfreiheit verletzt
Z. B. anscheinend weibliche Wesen die mit verhülltem Kopf, teilweise nicht mal ganz freiem Gesicht rum laufen und mich und Andere durch Ihren Anblick belästigen und mir und Anderen Gedankenm an den Islam aufdrängen.
Was kommt als nächstes? Müssen bvielleicht z.B. Kirchen und Kirchtürme verdeckt oder verunstaltet werden, damit man sie nicht mehr als Kirche erkennen kann? Wie ist das mit Moscheen oder dem Muezinruf, der Teilweise erlaubt wurde.
Wo leben wir eigentlich? was Ist Integration, daß wir uns denen anpassen, die noch nicht so lange in Deutschland leben? Um gewisse Staftäter zu Verurteilen haben Gerichte zumindest teilweise angeblich keine Zeit aber für so einen „Scheiß“? Änlich wie bein Studiengängen z.B. wichtiges wie Naturwissenschaften werden immer mehr verdrängt z.B. von „Genderfächern“, Phlosophie, poitik“wissensxchaften“ Medienwissenschaften usw.
Art. 4 Grundgesetz wird uns eh das Kreuz brechen – nimmt man an, dass islamische Kampfbefehle zur Ausübung der hier zunehmenden „Religion“ dazu gehören und „ausgeübt“ werden dürfen: https://www.zukunft-ch.ch/wp-content/uploads/2017/03/Zukunft-CH-Infoblatt-Kampfbefehle-im-Islam.pdf
Der Gesetzgeber bleibt hinsichtlich dessen untätig!
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
In der Tat. Wir brauchen dringend eine Grundgesetzänderung oder eine Verfassungsrechtsprechung die klarstellt, dass Inhalte angeblich religiöser Lehren, die sich gegen verbindliche Verfassungsnormen, Menschenrechte, Menschenwürde, Meinungsfreiheit und religiöse Freiheiten anderer richten, nicht durch Art. 4 GG geschützt sind. Im Gegenteil: dass sie hier nicht gelehrt werden dürfen.
Oder anders: Dass sich Religionsfreiheit nicht auf gesellschaftspolitische Fragen erstreckt, die bei uns durch die Verfassung usw. festgelegt werden.
Die Untätigkeit der Politik schreit zum Himmel –– zum religiösen und zum weltlichen Himmel gleichermaßen.
All das mit „Prozesskostenhilfe“ oder was?
Natürlich haben die Mädels mit ihrer Klage gewartet, bis sie ihren Abi-Lappen (mehr sind die ja heutzutage oft nicht mehr wert) in der Hand hielten. So viel Opportunismus muss sein…gell…
Schlimm finde ich, dass das Gericht angesichts der Tatsache, dass diese Schülerinnen nicht mehr an der Schule sind, die Klage ohne Probleme hätte abweisen können. Den Richtern war es aber wohl von vornherein ein Bedürfnis, die Kettensäge an die eigene Kultur zu legen. Dabei haben die Richter eines nicht verstanden. Unsere komplette Kultur baut auf dem Christentum auf – sonst nichts. Das Grundgesetz mit seinen Grundrechten und auch das Strafgesetzbuch sind nichts anderes als die Ausführung der 10 Gebote. Unser gesamtes Rechtssystem mit seinen Grundgedanken von Recht und Gerechtigkeit bauen auf dem christlichen Wertesystem auf. Ohne Christentum gibt es auch keine Menschenrechte – weder hier, noch anderswo. Der Staat und das Recht sind also mitnichten weltanschaulich neutral. Sie basieren auf der positiven christlich Morallehre und Ethik.
Richtig. Das Kreuz gehört in die Kirche, nicht in die Schule.
Wir sind angeblich ein laizistischer Staat, der trotzdem die Kirchen mit mehreren hundert Mio. Euro jährlich subventioniert. Das bei einem Vermögen von 50 Mrd. Euro.
Religionsunterricht gehört auch nicht in die Schule. Das ist Aufgabe der Religionsgemeinschaften außerhalb der Schulen. Selbst in islamischen Staaten gibt es keinen Religionsunterricht in der Schulen. OK, die hatten auch noch nie einen Imam als Staatsoberhaupt, wir aber einen Pfarrer.
Wir sollten uns Frankreich zum Vorbild nehmen, was den Umgang mit Kirchen anbelangt!
Wenn Sie das Christentum nicht wirklich persönlich tangiert, was haben Sie dann dagegen?
Und jetzt vergleichen Sie es bitte mit dem Islam und die „Lebensweise“ unter diesem Glauben mit dem ansässigen.
Ich habe auch nichts mit der Kirche am Hut und bin bereits 1984 ausgetreten. Daher interessiert mich auch nicht ob irgendwo Kreuze hängen, ich nehme die gar nicht wahr. Es stört mich auch nicht. Da Deutschland nun mal ein Land christlicher Prägung ist, müssen die Leute mit den Kreuzen klar kommen, auch wenn es ihnen nicht gefällt. In deren Heimatländern muss sich auch jeder dieses komische Geleiere anhören.
Christliches Kreuz raus, islamisches Kopftuch rein,
obwohl beides religiöse Symbole sind.
Dabei gibt es aber einen Riesenunterschied.
Christliches Kreuz ist Jahrhundete alte Tradition in der Gesellschaft verankert als Gewohnheitsrecht.
islamisches Kopftuch ist nicht von da, gehört nicht hierher, weil fremd, hier nicht verankerrt.
Klugscheisser Richterei.
Die Muselmanen in diesem Land verachten die aus ihrer Sicht gottlose und dekadente post-christliche „Kultur“. Auch wenn man diese Ppropheten einer archaischen Wüstenreligion von Kameltreibern nicht mag – aber an diesem Punkt haben sie Recht.
Falsch.
Sie verachten unsere Gesamtkultur – und nicht nur das, was heutige Kirchen veranstalten. Wie sie uns alle als „ungläubig“ und nicht lebenswert erkennen und bald Unterwerfung verlangen werden.
Luthers Freiheit eines Christenmenschen ist mit Geburt Unterworfenen gänzlich unbekannt, deren Schritte bis in den Tod auswegslos (Apostasie bedeutet den Tod) von Suren und Fatwas bestimmt sind.
Da können Sie/ich und andere noch so oft darauf hinweisen, daß es um unsere Gesamtkultur geht und das Christen/Juden und alle anderen, die nicht zur Umma gehören allesamt Ungläubige sind und unterworfen werden müssen. Egal wie und auf welche Art.
War bei dem Gomringer-Gedicht an der Alice Salomon Hochschule (Jette Nietzard studierte da, und inzwischen gab es auch Palästinenser-Besetzungen https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/propalaestinensische-proteste-an-der-alice-salomon-hochschule-110218076.html ) in Berlin ähnlich: die Kläger waren weg, aber das Gedicht musste entfernt werden:
„Alleen
Alleen und Blumen
Blumen
Blumen und Frauen
Alleen
Alleen und Frauen
Alleen und Blumen und Frauen und
ein Bewunderer“
.
Wobei „das Kreuz“ wohl schon im II. Vatikanischen Konzil aufgegeben wurde – und in Jerusalem bei 2 Bischöfen gar nicht zum Tragen kam.
Wo sind wir nur gelandet?
Dafür haben wir jetzt Kalifat-Demos, vollverpackte Frauen die inzwischen überall im Land rumlaufen, öffentliches Muezzin-Geplärre, Landnahme der Muslime überall, kein Schweinefleisch in öffentlichen Kantinen, Moscheen sprießen wie Pilze aus dem Boden, arabische Verbrecherfamilien breiten sich widerstandslos aus, Schwimmbäder werden unbrauchbar usw. usw.
Was brauchen wir da noch unsere Religion (bei den gegenwärtigen Verhalten der großen Kirchen wird man direkt genötigt auszutreten), unsere Werte, Kultur und unser friedliches Leben, können wir abschaffen. wir werden ja jetzt islamisiert. Schöne Zukunft!
Apropos Kirchen.
Wenn man das II. Vatikanische Konzil bedenkt müssten sie am Untergehen sein: https://nixgut.wordpress.com/2016/11/29/helmut-zott-allah-und-der-gott-der-christenheit/
Und wenn man bedenkt, könnten sie uns den Gesamtschlamassel sogar eingebrockt haben:
„Solange das neue Glaubensdiktat vom gemeinsamen Gott gilt, kann sich die Konvergenz der beiden Glaubensformen fortsetzen, wobei es sich allerdings um eine Einbahnstrasse handelt.
Die Konvergenz vollzieht sich unter massiven Veränderungen der Kirche bei gleichbleibendem Islam. Es sind Kirchen, in denen Korane ausgelegt werden, und nicht Moscheen, in denen Bibeln liegen.
Es sind Christen, die den Bau von Moscheen in Europa fördern, und nicht Muslime, die den Kirchenbau im Orient unterstützen. Es sind „Christen“, die in europäischen Moscheen „beten“ und Muslime, die in ihren Ländern Christen töten.“ (Dr. Hans-Peter Raddatz: „Von Allah zum Terror?“, S. 241 und 239).
.
Germany went from having 10 mosques in 1975 to 2,750 mosques in 2025. https://x.com/visegrad24/status/1924557132382536126
Es geht ja munter weiter in diesem „Land“, Kreuze runter, Kopftücher rauf und das alles von den abhängigen und widerlichen „Gerichten“ in unserem Namen entschieden.
Schülerinnen in Berlin müssen sich also stundenlang (!) und nicht nur im Vorbeigehen das Islam-Unterwerfungs-Tuch am Kopf der Lehrerin anschauen. Wo bleibt denn deren negative Religionsfreiheit?
Das Problem ist nicht das Kreuz in der Schule. Das Problem ist, dass islamische Symbole die Schule erobern und die gleichen Gerichte, die wegen „der Toleranz“ die Kreuze verbieten, den schulischen Islam wegen „der Toleranz“ schützen. Deutschland schafft sich eben auch hier ab.
Ich möchte mich wieder auf Julian Reichelt beziehen: Und damit nicht wieder die Frage kommt, ist es DER Julian Reichelt, sage ich gleich ja, genau dieser.
Danke.
Neugierig bin ich, wann auch der Herr Reichert das Wort „Islamist“ mit „Islam“ ausgetauscht haben wird.
Was soll das? Wir sind alle gleich vor dem Gesetzt. Was bringt mir das, wenn Gesetze in Berlin, Köln und Bayern unterschiedlich sind?
Ich möchte auch von Islam verschont bleiben. Insbesondere von den negativen Nachrichten, die er produziert. Wo kann ich klagen?
Ich bin in Deutschland im öffentlichen Raum ständig gezwungen, religiöse Symbole, nämlich Kopftücher, zu sehen. Damit wird ebenfalls meine negative Glaubensfreiheit verletzt. Wann werden die endlich gerichtlich verboten?
Ja. Und wenn nur mal eines angetastet und herunter gerissen wird erfolgt ein Sturm der Entrüstung.
Schade, dass niemand sie darauf ansprechen will, dass solch Tuch ja die Kampfbefehle des Islam öffentlich versinnbildlicht – wie der grimmige Blick der zugehörigen Männer eben auch.
Sie können alle Kreuze abhängen und christliche Glaubensymbolik verbieten, jede Zeile des Gesetzbuches mit dessen Hilfe das BayVGH zu seinem Urteil kam, ist unter und mit dem Einfluss der Kultur und Religion des christlich-jüdischen Abendlandes in seinen Wurzeln entstanden. Wer am Gymnasium deutsche Literatur, Geschichte, Kunst, Musik oder sonst etwas paukt, mag den christlich-jüdischen Kultureinfluß nicht bemerken, aber er ist natürlich vorhanden. Es ist dummes Zeug sich einzubilden, dass mit der Beseitigung eines Kruzifix sich nun die Welt religiös neutral darstellt. Es beweist dagegen eher, das die klagenden Schülerinnen, die mit dem Reifezeugnis entlassenen, dieses Zeugnis eher mangels Reife und Erkenntnis nicht verdient haben.
Die werden das stattdessen als einen „Sieg über die Ungläubigen“ zu feiern wissen. Wer wohl hinter den beiden stand, solches durchzupeitschen?
Und ob sie solche sind, die uns als „Flüchtlinge“ zugelaufen und voll versorgt sein werden? Fragen!!!
„Wie Berlin das Neutralitätsprinzip aufgibt:
CDU und SPD in Berlin beschließen: Kopftücher bei Lehrerinnen erlaubt“ So konnte man es erst vor wenigen Tagen (23.06.2025) in Tichys Einblick lesen. Soweit sind wir tatsächlich inzwischen in Deutschland gekommen: In Berlin wird das Kopftuch an Schulen erlaubt und wenige Tage später das Kreuz in bayerischen Schulen verboten.
In Berlin ist das Kopftuch also mit dem Neutralitätsgesetz vereinbar. In Bayern aber verletzt das Kreuz die „negative Glaubensfreiheit“, die Schüler müssen dem Kreuz immer wieder begegnen und ein Ausweichen ist, laut der Richter, nicht möglich. Daher weg mit dem Kreuz.
Das Kopftuch siegt über das Kreuz. Kruzifix aber auch! Soviel zum Thema „Gleichbehandlung der Religionen in Deutschland“.
Nun frage ich mich: Was passiert, wenn in Berlin jetzt zum Beispiel zwei Schülerinnen gegen die kopftuchtragende Lehrerin klagen, weil sie sich in ihrer „negativen Glaubensfreiheit“ verletzt fühlen, sie dem Kopftuch im Unterricht immer wieder begegnen und ein Ausweichen nicht möglich ist? Muss dann die Lehrerin in Berlin ihr Kopftuch ablegen oder sollen die klagenden Schülerinnen die Klasse wechseln um ihr nicht mehr begegnen zu müssen? Und wenn genügend Schüler in Berlin gegen die Kopftuchträgerin klagen, unterrichtet die Frau dann irgendwann vor einer leeren Klasse? Dann wird aus der Lehrerin die Leererin…
Macht ja keiner.
Und deshalb werden sie bald komplett verhüllt vor der Klasse stehen.
Frage: Wenn sich die Klägerinnen vom Anblick eines christlichen Symbols in ihrer Freiheit beeinträchtigt sehen, müsste dieses Schutzbedürfnis sinngemäß auch für Normalbürger gelten: Schließlich begegnet der Normaleuropäer täglich Menschen, die sich hinter Tschador, Burka oder Nikab verstecken/verhüllen. Ein Ausweichen ist nicht möglich. Doch wer oder was steckt unter Tschador, Burka oder Nikab ? Ist es nur eine folkloristische Verkleidung oder steckt da vielleicht jemand dahinter, der sich so verkleidet, um anonym Tod und Gewalt zu bringen ?
Diese Gefahr ist m.E. deutlich realistischer, als eine Gefahr, die von angenagelten Holzschnitzereien ausgehen kann. Das Gericht sollte konsequenterweise prüfen, ob Tschador, Burka und Nikab nicht auch abgenommen werden müssen.
Schule und öffentlichen Raum verwechselt oder Problem nicht verstanden?
Wieso kein Problem, wenn in einer öffentlichen Schule Tschador, Burka und Nikab getragen wird ??
Wie soll sich dieser Staat eigentlich gegen eine Islamisierung wehren, wenn er seine Identität schon vorher auf den Müll wirft?
Ach ja, welcher Konfession waren eigentlich die beiden Trullas?
Hatten die zufällig Kopftücher auf, die ja so gar nichts mit irgendwas zu tun haben?
Das bringt mich übrigens zu der Frage, ob man das Kopftuch nicht von einem Imam öffentlich zu einem modischen Accessoire erklären lassen müsste, denn wenn es das nicht ist, kann ich hier und da auch auf das Recht der „negativen Glaubensfreiheit“ pochen, oder?
Das geht auch ohne Kreuz in der Schule.
Aber wie man sieht, hängen in Bayern die Kreuze, die holen aber trotzdem massenweise die Islamisten ins Land.
Erfährt man die Namen der Klägerinnen?
Könnte mir durchaus vorstellen, dass das Luisa und Anneliese aus wohlhabendem progressiven Elternhause waren und nicht die üblichen Verdächtigen.