Für die Öffentlich-Rechtlichen läuft es nicht gut: sowohl ARD als auch ZDF kommen aus dem juristischen Ärger nicht heraus. Teuer könnte es in beiden Fällen werden. Der NDR erhielt in der vergangenen Woche schon den zweiten Ordnungsmittelantrag aus der Kanzlei Höcker, die den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertritt. Der Jurist gehörte zu den Teilnehmern des Treffens in Potsdam am 25. November 2023, das von der staatlich mitfinanzierten Plattform „Correctiv“ kontrafaktisch zu einem zweiten Wannseetreffen umgedichtet worden war.
Während „Correctiv“ selbst seinen Text auf Suggestionen und Meinungen baute, verbreitete die vom NDR verantwortete Tagesschau die Behauptung, bei der Zusammenkunft in Potsdam wäre die massenhafte Ausweisung von Deutschen mit Migrationshintergrund geplant worden, als Tatsache. Dagegen klagte Vosgerau, und bekam vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht. Die Richter untersagten es dem NDR, die Falschdarstellung weiter zu verbreiten.
Allerdings entfernte der Sender die entsprechenden Passagen nicht überall von seinem Webauftritt – sie ignorierten das Obergericht einfach. Damit brachte die öffentlich-rechtliche Anstalt die Kanzlei Höcker dazu, einen relativ seltenen Schritt zu unternehmen: Anwalt Carsten Brennecke stellte für Vosgerau einen so genannten Ordnungsmittelantrag. Falls sich der NDR dem Urteil immer noch nicht fügen sollte, kann er auf diesem Weg mit einer Geldstrafe belegt werden. Aber selbst diese Aussicht bewegte die ARD-Anstalt nicht dazu, den Gerichtsbeschluss endlich richtig umzusetzen. Die Verantwortlichen des Senders änderten die beanstandeten Texte nur minimal, ohne den Kern der (falschen) Aussagen anzutasten. Doch selbst der zweite Ordnungsmittelantrag führte nur dazu, dass der NDR die Texte lediglich erneut leicht umformulierte. So heißt es beim NDR jetzt nach den geringfügigen Veränderungen: „Bei dem Treffen in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilnahmen, ging es auch um sie: Die dort diskutierten Pläne, massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu verdrängen, betrafen Informationen des Recherchenetzwerks Correctiv zufolge auch „nicht-assimilierte“ Ausländer. Davon könnten laut Correctiv auch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft betroffen sein.“
Interessanterweise erklärte selbst „Correctiv“ bei einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, die angeblich geplante Vertreibung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei gar keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Meinung ihrer Autoren. Da der ARD-Sender sich also nach wie vor hartnäckig weigert, ein Gerichtsurteil anzuerkennen, legte die Kanzlei Höcker mit einem zweiten Ordnungsmittelantrag nach. „Die Tagesschau versucht mit allen Mitteln, die Desinformationskampagne aufrecht zu erhalten“, kommentiert Anwalt Brennecke den Vorgang: „Sie hat die Berichterstattung lediglich kosmetisch angepasst. Auch nach Anpassung erweckt der Bericht beim Leser aber den falschen Eindruck, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden. Daher wurde ein weiterer Ordnungsmittelantrag notwendig.“
Wenn jemand ein Gerichtsurteil nicht befolgt, können als Ordnungsmittel bis zu 250 000 Euro Geldstrafe verhängt werden, ersatzweise auch Haft gegen die Verantwortlichen – in diesem Fall den Intendanten und andere Mitglieder des NDR-Führungszirkels. In der Praxis beläuft sich die übliche Strafe für die Wiederholung einer nur leicht abgeänderten verbotenen Aussage allerdings nur auf 5000 Euro. Bleibt jemand trotz einer verhängten Strafe dabei, kann der Betrag aber schnell steigen. Es gibt in der konkreten Auseinandersetzung mit dem NDR nur einen Haken: das Geld zahlen nicht die Verantwortlichen – sondern die Gebührenzahler. Die NDR-Führungscrew kann und will offenbar austesten, wie weit sie gehen kann. Offenbar bedenken die Medienleute in Hamburg aber einen Punkt nicht: sie liefern Bürgern, die entweder überlegen, ob sie weiter Rundfunkbeitrag zahlen sollten oder ihn schon verweigern, die Argumente frei Haus. Erstens führt die ARD ihre eigene Argumentation ad absurdum, sie sei ein Bollwerk von Rechtsstaat und Demokratie, wenn sie demonstrativ ein Gerichtsurteil ignoriert. Zweitens wäre es ein Missbrauch von Gebührengeldern, wenn es dazu eingesetzt würde, weiter rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.
Zumindest ähnlich sieht es für das ZDF aus. Der Sender steht zurzeit vor dem Landgericht München – verklagt von Arne Schönbohm, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie. Innenministerin Nancy Faeser wollte den CDU-Mann offenbar loswerden. Passenderweise dazu unterstellte Jan Böhmermann in seiner Sendung vom 7. Oktober 2022, Schönbohm unterhalte Kontakte zu russischen Gemeindienstkreisen, nannte ihn einen „Cyberclown“ und zeigte eine Fotomontage mit Schönbohm im Clownskostüm und der Frage in kyrillischer Schrift, ob der Sicherheitsexperte immer noch „Kontaktperson“ der russischen Seite sei. Faeser nahm die Sendung zum Anlass, Schönbohm mit der Begründung von seinen Posten zu entfernen, durch die Berichterstattung sei ihr Vertrauen in ihn erschüttert. Schon in der disziplinarischen Vorermittlung, die Schönbohm gegen sich selbst beantragte, erwiesen sich Böhmermanns Behauptungen als haltlos. Die Innenministerin regelte die Angelegenheit für sich, indem sie dem strafversetzten und öffentlich angeprangerten Beamten eine Art Schweigegeld aus Steuermitteln zahlte. Das ZDF, das die Falschbeschuldigung gegen ihn überhaupt erst in Gang gebracht hatte, verklagte Schönbohm wie erwähnt auf Schadensersatz. Der Sender behauptete auch bei der Verhandlung in der vergangenen Woche, korrekt recherchiert zu haben – legte allerdings keinerlei Belege vor, die Böhmermanns Tiraden gegen den Beamten hätten stützen können. Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller erklärte, er halte die Klage Schönbohms für berechtigt, und sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“ des ZDF. Trotzdem lehnte der Mainzer Sender einen von dem Richter angeregten Vergleich ab, sondern beharrte ähnlich stur wie der NDR auf seiner Position. Ob am Ende die von Schönbohm geforderten 100 000 Euro stehen oder eine andere Summe, ist offen. Allerdings darf es als ziemlich sicher gelten, dass die öffentlich-rechtliche Anstalt einen erheblichen Betrag zahlen muss, wenn am 28. November in München das Urteil fällt.
Sollte der Sender auch hier die Strafe aus Gebührengeldern begleichen, statt die Rechnung an Böhmermann und dessen Produktionsfirma weiterzureichen, hätten kritische Beitragszahler ein ähnliches Verweigerungsargument an der Hand wie im Fall Tagesschau und „Correctiv“. Außerdem würde es einen enormen Reputationsschaden bedeuten, wenn ein Gericht die Verantwortung des ZDF für einen Rufmord feststellt. ARD und ZDF erwarten eine Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 2025. Den Unwillen von Abgeordneten und Bürgern, diesen Wunsch zu erfüllen, dürften die Anstalten mit den Falschbehauptungen und ihrem trotzigen Verhalten vor Gericht noch weiter steigern.
Soweit ich das richtig mitbekommen habe, hatte Herr Vosgerau „nur“ einen zivilrechtlichen Prozess gegen den NDR in die Wege geleitet. Warum eigentlich keinen strafrechtlichen Prozess? Die Straftatsbestände wie üble Nachrede, Verleumdung bis hin zu Volksverhetzung wären doch sicherlich gegeben gewesen und hätten nicht nur zu Geldstrafen, sondern u.U. zu Haftstrafen der verantwortlichen Personen geführt! Haben wir in der Rechtsprechung mittlerweile auch schon eine „regelbasierende Ordnung“? Also kann sich dann ein Messerstecher künftig auch eher nach Zivilrecht verurteilen lassen, weil er beispielsweise mehrfach schwarz gefahren ist und die eigentliche Tat, eine Mordtat, bleibt dann ungesühnt?
Ich bin für Haft der Verantwortlichen (Intendanten). Die Zahlung der Strafe von den eingetriebenen Zwangsgebühren wäre ein weiterer Skandal, über den sich die Verantwortlichen im ÖR zurecht vermutlich lachend auf die Schenkel schlagen dürften!
Liegt vor allem nahe, wenn sie sich das Geld nicht von Böhmermann wiederholen. Untreue kann aber nur vorsätzlich begangen werden. Sie werden es wir juristische Schlamperei aussehen lassen, wenn der Anspruch – hoppla! – plötzlich verjährt ist. Hat bei CumEx ja auch funktioniert… jedenfalls beinahe…
NDR???? Ich wusste gar nicht das es neben dem ersten und zweiten DD, äh, BRD Fernsehen noch andere Sender gibt.
Wenn Ausländer eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deutet dies darauf hin, dass sie zwei Pässe besitzen. In dem Fall ist es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. So könnte man schwerstkrimninelle Migranten abschieben, wie z.B. Clan-Mitglieder. Daran ist nichts verkehrt.
Das ist durchaus denkbar, ändert aber nichts daran, daß abgeschoben dann ein ehemaliger deutscher Staatsangehöriger würde. Die Aussage bleibt also auch bei wohlwollender Betrachtung falsch. Zumindest hätten sie schreiben müssen „mit doppelter Staatsangehörigkeit“.
Jetzt wäre es an der Zeit, den Bürgern aufzuzeigen, wie er gegen diese Gebühreneintreiberei vorgehen kann. Es kann doch nicht sein, dass sich in diesem Land jede Partei und jede öffentliche Organisation, jede NGO profilieren und gesundstoßen kann. Es muss doch endlich einmal Schluss mit diesem Selbstbedienungsladen Deutschland sein.
Sammelklagen mit Zahlungstop!
Die genannten beiden unten beschrieben manipulativen Vorgänge plus die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Leipzig, Klage einer Frau.
Erstens – der Rundfunkbeitrag sei finanzverfassungsrechtlich in Wahrheit eine Steuer. Zweitens – inhaltlich gebe es ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt.
Sollten einem Juristen die Grundlage für eine umfassende GEZ Gebührenverweigerung per Einspruch und Zahlungsverweigerung durch die Beitragszahler den juristisch, organisatorischen Rahmen bieten, hier tätig zu werden. Jeder Verweigerer zahlt eine 3 Monatspauschale an den Anwalt zur Klärung der rechtlichen Einhaltung der Staatsverträge im Auftrag der Zahlungsverweigerer. Der generelle Beitrag wird ab Einzahlung auf das Anderkonto gestoppt von den teilnehmenden Bürgern. Der Multiplikator der Verweiger ist der Erfolgsbonus für den Juristen. Bis zum Erfolg liegt das Geld auf einem Anderkonto des RA. Bei Erfolg kann es an ihn ausbezahlt werden, bei Mißerfolg sind davon anteilig die Gebühren zu bezahlen. Weitere Vorschläge sollten hier von Dritten mit juristischer Expertise gemacht werden, damit das ganze wasserdicht wird. Eine Internetseite wäre dafür aufzubauen sollte ebenfalls aus dem Bonus finanziert werden.
Welcher Anwalt übernimmt das Mandat der Bürger und schafft dafür die Grundlagen?
Ra Steinhöfel war wohl schon einmal an solcher Sache dran – allerdings bevor sie im örr wie jetzt Tag für Tag sichtbar außer Rand und Band gerieten und so gut wie in jeder Sendeminute, schaut man über alle Sender des örr, den Rundfunkstaatsvertrag verletzten. Hallo Meinung mit Peter Weber waren da mit engagiert – vielleicht lässt sich das „aufwärmen“?
Neben dem ÖRR betreibt der Staat weitere Medien, die direkt aus Steuermitteln finanziert werden, z.B. den Nachrichtensender „Deutsche Welle“ (DW).
In deren Beiträgen (auf Englisch) geht es kaum um Deutschland. Was soll das?
Solange es kein Urteil gibt, das die Rechte der Beitragszahler stärkt, hat dieser Artikel keine Aussage. Die ÖR werden weiter ohne jeden Skrupel Beitragsgelder „verbrennen“. Wenn das Geld knapp wird, wird halt mit Hilfe der Politik der Beitrag erhöht. Es sollte generell in der Rechtsprechung festgelegt werden, dass „Verurteilte“ persönlich und für Strafzahlungen für begangene Straftaten aufkommen müssen und keinesfalls Steuergelder oder Rundfunkbeiträge dafür genutzt werden dürfen. Wenn Privatpersonen für die Strafen anderer aufkommen wollen, kann man sie natürlich nicht hindern. Dem Gericht muss ja klar sein, dass, welche Strafzahlung auch immer angeordnet wird, diese vom Beitragszahler beglichen wird. Auf der anderen Seite hat das BGH ja mehrfach entschieden, dass diese Beitragssteuer rechtmäßig ist. Meiner Erfahrung nach sind alle bekannten Vorgehensweisen sich dem Beitrag zu entziehen nicht rechtssicher. Wenn der Staat unbedingt will, zahlt man oder geht in den Bau.
muß nicht sein. Böhmermann hat eine eigene Produktionsfirma. Die hat den Mist verbockt. Ähnlich wie ein wegen Warenmängeln dem Kunden haftender Verkäufer kann der Sender die Rechnung an Böhmermann durchreichen. Meines Erachtens müssen sie das sogar, weil sie das Geld der Gebührenzahler und damit fremdes Geld verwalten (ein Unternehmer könnte auch wirtschaftlich gegen den Rückgriff entscheiden).
Anscheinend hat der Sender das nicht einmal vor. Sonst hätte er im Zivilprozeß Böhmermann den „Streit verkünden“ lassen. Das führt dazu, daß Böhmermann (bzw dessen Produktionsfirma, die den Vertrag mit dem Sender hat) eine Verurteilung des Senders im Rückgriffsprozeß gegen sich gelten lassen muß.
Müßte.
Gibt es eigentlich für solche Urteile „Rücklagen“ beim ÖRR?
Schliesslich dachte ich stets, dass mit meiner „Demokratieabgabe“ lediglich das von mir zu sehende/hörende finanziert wird.
Ganz abgesehen von horrenden Gewinnen, mit denen der ÖRR in etlichen Sendungen geradezu um sich schmeisst.
Nun, ich bin nicht neidisch, aber z.B. 25.000 € in einer Kochshow zu „gewinnen“ erscheint mir etwas üppig…!
Wer also bezahlt dieses Zinnober?
Die Zahler der Zwangsgebühren. Wie auch Radwege in Peru aus Steuergeld. Die Zwangsgebühren sind eine Steuer. Nichts anderes. Das haben wir einem ehemaligen Verfassungsrichter zu verdanken, der die Zahlungen dieser Gebühren zementiert hat.
Tja, so ist es: Die Anwaltgebühren und Strafen werden aus unseren Beiträgen bezahlt.
Und diese Masche „ein bißchen“ anpassen und weitermachen, das ist auch die Masche von RRG. Bekommen sie eins auf die Finger, warten sie ein wenig, ändern ein wenig und machen weiter. Dann steht eine neue Klage an. Aber nur, wenn sie Pech haben. Irgendwann sind sie am Ziel.
Wenn ich weiter meine Rundfunkgebühren bezahle besteht da nicht die Gefahr wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung belangt zu werden (Satire)
Solange Scholz und Co. diese Behauptung der Vertreibung von Millionen Menschen ständig uneingeschränkt noch vortragen, sieht auch der ÖRR keine Veranlassung sich zu korrigieren. Diese Gerichtsentscheidungen sind daher für den ÖRR allenfalls Lachnummern.
Habe ich das richtig verstanden?
Die Falschbehauptungen und verhängten Strafen hierzu, die aus Beitragszahlungen der Bürger bezahlt werden, berechtigen möglicherweise dazu, die Zwangsbeiträge endlich wirksam ablehnen zu können?
Das hört sich sehr gut an.
Aber bis in welche Instanz muss man den Kampf durchhalten? Gibt es eine Gruppe, die diesen Kampf stellvertretend für alle führt und die man unterstützen kann?
Einer Sammelklage würde ich mich sofort anschließen.
Der Sammelklage würde ich mich auch sofort anschließen. Es muss endlich Schluss mit diesem Selbstbedienungsladen sein.
Ich habe es schon oft genug hier geschrieben: Der Rundfunkbeitrag muss in ein Pay-TV Abo umgebaut werden, das ist im übrigen etwas was ich mir von einer starken AfD erhoffe. Im Falle eines monatlichen Abos, könnte ich jetzt nämlich einfach mein Abo kündigen. Wer das tolle Programm weiter genießen möchte, Altenheime oder psychisch labile Menschen z.B., kann es ja einfach weiter schauen. Wenn das Programm so gut ist wie die Anbieter glauben, sollte ein Abo-Modell ja kein Problem sein. Für mich wäre das jetzt nichts, denn auf Fake-News und als Fernsehfilm geplante Erziehungsfilmchen kann ich mit gutem Gewissen verzichten. Ziemlich passend finde ich übrigens, dass die Sender nach wie vor sich selbst als Anstalt bezeichnen 🙂
Mit einem Pay-TV-Abo für ARD und ZDF würde der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk krachend zusammenbrechen.
Weil sich in der Sache Schönbohm das zdf auf Pressefreiheit berief:
Das zdf fällt, wie der gesamte örr, nicht unter Pressefreiheit – sondern unter *Rundfunkfreiheit – und das unterscheidet sich, sagt der blogger, der die „Affäre“ noch aus ganz anderer Perspektive betrachtet und in einigen weiteren Artikeln über das, was Sie schreiben Herr Kraus, beleuchtet: https://www.danisch.de/blog/?s=Sch%C3%B6nbohm
Böhmermann (ein Künstlername?) bekommt aus abgepressten Beitragen pro Jahr um die Euro 700.000,00 – soll doch er die Strafe zahlen, wenn er sich schon traut, fahrlässig solche „Sendung“ über die Menschheit zu bringen.
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*Die Rundfunkfreiheit ist nicht nur schwächer als die Pressefreiheit, sie ist im Gegensatz zu dieser auch mit enormen Pflichten verbunden, nämlich sich einer politischen Einflussnahme zu enthalten und alle ernstlich in der Bevölkerung vertretenen Ansichten fair und gleichberechtigt darzustellen. Was der ÖRR nicht will und auch nicht erfüllt, und weshalb er immer von der Presse-, statt von der Rundfunkfreiheit faselt, weil es denen nicht passt, die damit einhergehenden Pflichten zu erfüllen und
Beschränkungen hinzunehmen.Die Art und Weise nämlich, wie ÖRR über AfD berichtet, wäre vielleicht noch von der Pressefreiheit abgedeckt, von der Rundfunkfreiheit ist sie es aber nicht mehr. Deshalb schützt die Rundfunkfreiheit hier im Gegenteil sogar die AfD, weil die nämlich aus der Rundfunkfreiheit herleiten kann, vom Fernsehen fair und mit gleichen Maßstäben behandelt zu werden, und damit im Prinzip sogar den Ausschluss eines Reporters auf die Rundfunkfreiheit stützen kann, nämlich darauf, dass er sie und damit Grundrechte der AfD verletzt.
Die Rundfunkfreiheit ist nämlich eine Verpflichtung auch des Landes Bayern, das für den Bayerischen Rundfunk verantwortlich ist, und gibt der AfD damit ein Abwehrrecht gegen Bayern auf Unterlassung einer rundfunkrechtswidrigen Berichterstattung.
Das Grundgesetz unterscheidet nämlich, und zwar insbesondere durch diesen Satz, zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit. Die Pressefreiheit ist nämlich die Freiheit, sich die Themen selbst zu suchen und ordentlich eigenen Senf draufzugeben, während der Rundfunk nur die Freiheit der Berichterstattung hat, und genaugenommen nicht einmal die, weil da nicht „des Rundfunks“, sondern „durch den Rundfunk“ haben, das also das Recht der Öffentlichkeit und nicht des Rundfunks ist. Deshalb ist die Rundfunkfreiheit genau genommen kein Recht des Rundfunks – der ja als Anstalt öffentlichen Rechts sowieso keine Grundrechte haben kann, weil er Grundrechtsverpflichteter und nicht Grundrechtsträger ist – sondern das Recht der Öffentlichkeit, der Bürger, dass der Rundfunk ordentlich berichtet. Genaugenommen also kein Recht des Bayerischen Rundfunks, sondern ein Recht der Bürger gegen den Bayerischen Rundfunk, ordentlich zu berichten.
Das ist der Grund, warum es zwar Rundfunkfreiheit heißt, es effektiv aber eine Verpflichtung ist. Es müsste eigentlich Rundfunkpflichten heißen.
Und das ist auch der Grund, warum man uns zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen verpflichten kann. Das nämlich beruht darauf, dass der Rundfunk die Pflicht zu erfüllen hat, die Rechte der Zuschauer auf Rundfunkfreiheit zu erfüllen. Über das hinaus weiter hier: https://www.danisch.de/blog/2024/03/01/das-geschwaetz-des-bayerischen-rundfunks/#more-62212
Ja den Stecker ziehen, wie es unten schon geschrieben wurde.
Wer organisiert die flächendeckend Einbehaltung der GEZ-Gebühren mit juristischer Beratung (Vorbild juristische Asylsystemförderung und Abschiebeverhinderung, da gehts ja auch), Form- und Musterschreiben und Wahrung des Zieles, dieses korrupte, einseitig gegen den Bürger und Zuschauer gerichtete TV- und Rundfunksystem zu Fall zu bringen, bzw. gemäß Staatsverträgen auf eine neutralen, informativen Kurs unter Berücksichtigung aller gesellschaftlichen zivilen- und politischen Gruppen, letztlich auch die Interessen des privaten Zuschauers. Ohne Suggestion, Manipulation und Wahrheitsfälschungen zu Gunsten dubioser Dritter insbesondere Partei-Interessen!
Zu einem für Alle tragbaren Kostenbeitrag, um Recht und Gesetz wieder Geltung zu verschaffen. Vorschlag ein Jurist bekommt pro betreutem Verweigerer einen 3-Monatsbeitrag (GEZ) zur Durchsetzung, einmalig. Die Masse machts, die Masse schaffts! Die jetzt dran sind verstehen nur das Gesetz der „Vielen“ ohne Einfalt! Wer traut sich?
Das Ding ist halt: wenn viele sich eigenaktiv mit denen auseinandersetzen und den Betrag einbehalten, macht man denen viel mehr Arbeit, als wenn sie sich nur mit einer Partei auseinanderzusetzen haben.
Wussten wir hier, dass es in den USA ähnliches gibt – halt nur um etliches billiger als bei uns? NPR is radicaI left wing propaganda and we are all forced to pay for it. https://x.com/WallStreetSilv/status/1838376155939819814
Danke für Ihre Stellungnahme.
Das stärkste Argument bleibt der Einbehalt bzw. die Zahlungsverweigerung an die GEZ. Das muß jeder selber machen. Es geht um eine juristische halt- und durchsetzbare administrative Vorgabe, auf die sich jeder berufen kann und der den Einspruch/Widerstand/Zahlungsverweigerung wasserdicht begründet. Das „juristische Kollektiv“ organisiert, der Einzelne hält die Kohle ein! Nur das verstehen die Wahrheits-Verbieger! Es gibt laufende Verfahren, Höcker (Vosgerau) etc. und vor dem Bundesverwaltungsgericht, plus alltägliche belegbare Parteinahmen und Einseitigkeiten, darauf kann man juristisch aufbauen. Sobald der Champagner alle ist kommen die Herrschaften zur Besinnung. Wers trotzdem nicht realisiert muß sich bei der BfA anmelden, dafür Sorgen schon die, die dann doch zum Realisten werden.
Das ganz kann gut übers Internet mit Musterschreiben etc. vorbereitet werden. Bonusregelung für einen Juristen inbegriffen.
Nun ja, ein Großteil der Abgeordneten und mindestens 1/3 der Bürger sind von der GEZ-TV-„Haltung“ begeistert. Da ändert sich so schnell nix.
Das ist natürlich nur ein Schein-Urteil in einem Einzelfall! Wie nennt man ein System, wo man durch die „Justiz“ immer weiter dazu gezwungen wird dafür zu zahlen? Aber bereits Corona hat ja bereits abschließend bewiesen wessen Geistes Kind die Verwaltungs“gerichte“ und das Verfassungs“gericht“ sind. Eigentlich sollten diese Gerichte uns Bürger genau davor schützen, was sie aber nicht machen. Es gibt in diesem Land keine Gewaltenteilung und keinen Rechtsstaat. Gesetze werden beliebig ausgelegt oder angewendet. Das Grundgesetz ist schon lange optional und beliebig interpretierbar, je nach Lust, Ideologie und Zeitgeist. Aber die Mehrheit der Deutschen liebt es genau so.
Nach “ die 100″ ist der Krug gebrochen. Davor gab es das Interview von Frau Weidel im MOMA. Ist das Journalismus oder Framing? Framing sagte Frau Weidel, der MOMA Mitarbeiter sagte Journalismus. Sorry Leute vom ÖRR. Der Souverän entscheidet nicht der ÖRR. Wann hat der Souverän eigentlich das letzte Mal den ÖRR legitimiert? Die Jugend wählt AfD, wann ist der Zeitpunkt wenn der letzte Zuschauer der ÖRR mit diesem Rundfunk noch zufrieden ist? Gestern? Morgen? Und dann? Wer transformiert den ÖRR in die nachhaltige Zukunft? Und warum haben die ÖR Sender nur so eine gefühlte Angst davor? Muss es der Souverän es euch nur besser erklären? Unsere Experten machen das gerne! Und was macht ihr, wenn trotz den 8Mrd. Beiträgen keiner mehr mit euch zusammen arbeiten will? Und der Vorwurf im Raum steht ihr seit erwiesen linkslastig? Wie kann der ÖRR die Brandmauer der Mehrheit der Bürger zu sich überwinden? Tja dann macht mal.
Das Ding mit den 100 soll aufgezeichnet gewesen sein – und vor der „Sendung“ entsprechend geschnitten, damit die propagandistische Aussagekraft dann auch noch den richtigen Nerv stärker treffen konnte.
Durch und durch charakterlich verrottet, der ganze Staatsfunk. Er muß tatsächlich irgendwann abgeschafft statt reformiert werden.
Der GEZ-Staatsfunk wird enden, um mit ihm die GEZ-Pensionsanstalt. Dann geht es in die Grundsicherung. Es wird ein Tag des Rechtes sein.
Und nächste Woche gibt es dann den Fernsehpreis für die ARD-Schauspielschule „Die 100!“, den unlustigen ZDF-Clown Böhmermann und – nicht zu vergessen – Blinddarm-Bosetti. Schlechte Geschichtenerzähler unter sich, selbstbeweihräuchert durch die eigene Branche. Fehlt eigentlich nur noch unser Abwrackminister Habeck als Laudator, der diese sogenannten „Shows“ den für dumm verkauften ÖRR-Zuschauern als Erfolg verkaufen will.
Dem ÖRR gehört der Stecker gezogen. Der Laden ist genauso unreformierbar wie die EU.
Enormen Reputationsschaden? Geht noch mehr als bisher? Das Wahlergebnis Brandenburg ist neben den sachlichen Erwägungen des Souveräns wegen desaströs sozialistischer totalitärer Diktier-Politik klarer Vertrauensverlust in den einst vor Merkels Diktaurermächtigung ausgewogenen ÖRR, der zu reiner extremistischer marxistisch-leninistischer Antifabehörde umgebaut wurde und den so niemand mehr finanzieren möchte. Dieses Monstrum, das selbst mit den Methoden von Faschisten und Kommunisten totalitär unsachliche einseitige verzerrende und auch übelst billige Hetze gegen alle Andersdenkenden betreibt, bricht nicht nur notorisch seine gesetzlichen Verpflichtungen, es sorgt für die Spaltung in der Gesellschaft was man gemeinhin als Volksverhetzung bezeichnet.
Und dazu dann das folgende Urteil:
„Die AfD wollte 2021 einen Abgeordneten in den MDR-Rundfunkrat entsenden. Vor der Wahl wurde die Geschäftsordnung durch die anderen Parteien geändert, die AfD ging leer aus. Sachsens Verfassungsgericht bestätigt nun das Verfahren als vermeintlich rechtmäßig.“
Erstaunlich wozu die AfD kein Anrecht hat. (siehe Alters / Praesidiums / VizeBundestagsvorsitz / praesident)
Das eine Aenderung bei den MSM eintritt dauert wohl noch einige Legislaturperioden ……
Ich mag dieses Gegen-den-Staatsfunk-Anschreiben nicht mehr lesen. Das ist alles ein reines Herummäkeln an der falschen Stelle. Die sind so und Punkt. Wer das alles ändern will, muß denen den Stecker ziehen und schlicht und ergreifend die AfD wählen. Alles andere ist Pillepalle und keiner Erwähnung mehr wert. Und wer sich — sogar als Leidtragender — nicht traut, allein schon wegen dieses Staatsfunks zur Wahl der AfD aufzurufen, damit diese endlich den Rundfunkstaatsvertrag kündigen kann, dem ist nicht mehr zu helfen und dem geschieht’s auch Recht, daß er für den Mist bezahlt. Kein Mitleid. Der Mensch lernt eben nur aus Schmerz.
Und ist der Herr Vosgerau nicht CDU-Mitglied, also ein Mitglied der Opportunistischen Linken? Also geschieht’s ihm doppelt recht.
Revolutionen bewegen nur etwas wenn die Massen sich bewegen, insoweit richtig!
Schon einmal daran gedacht, dass es auch noch wirkliche Konservative in der CDU gibt? Und ganz so leicht wird es die AFD nicht haben mit der Abschaffung der GEZGebühren. Denn eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat wird es so schnell nicht geben, sieht man schon am Wahlverhalten der Altbundesländer, die sind ja schon glücklich wenn sie auf die Ostbundesländer mit dem Finger zeigen können. Erst sind die Ossis alle rechts und zu blöd und dann wenn ü30% Afd wählen ist es auch zu wenig, selber aber mit 20% Grüne wählen. Recht gebe ich Ihnen dabei: der ÖRR ist so ideologisch versifft wie die Grünen, Kritik perlt bei denen ab, ohne auch nur annähernd in Gehörreichweite zu kommen.
Zwei Dinge:
Wenn ich in einem Verein bin, dessen Ziele mir nicht gefallen, trete ich aus. Wenn also ein „Konservativer“ noch in der CDU ist, einer Partei, die sich nach außen hin schon längst sozialistisch gibt, dann verspricht er sich etwas davon. Mit meiner Sympathie braucht er aber nicht zu rechnen.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Bundesvertrag, sondern ein Vertrag der Länder und er kann von jedem einzelnen Bundesland gekündigt werden. Und wenn das geschieht, wird man sehen, was passiert. Aber vorher jammern geht nicht, so nach dem Motto: „Das werden die nicht hinbekommen.“ Die haben sich doch noch gar nicht beweisen dürfen, laßt sie also ran und sich beweisen! Die anderen hingegen haben alle bewiesen, daß sie seinen Taug haben. Wählen und Regieren darf doch keine Gefühlssache sein, sondern muß nach logischen Kriterien erfolgen.
„des Treffens in Potsdam am 25. November 2023, das von der staatlich mitfinanzierten Plattform „Correctiv“ kontrafaktisch zu einem zweiten Wannseetreffen diffamiert worden war.“
Eine menschliche Verachtung aller Opfer des Holocaust,
wurde damit verübt !
Der „Holocaust“ instrumentalisiert als Verleumdungswerkzeug !!!
Soviel zu den „Gutmenschen“ denen nichts zu schäbig ist,
um andere zu Diffamieren,
aber mit dem erhobenen Stinkefinger auf andere zeigen.
Aus dem Lügen-ÖRR ist inzwischen das linksextreme Diffamierung-ÖRR geworden.
Zustände wie in der SED Diktatur.
Böhmermann wird vom ZDF alimentiert, mithin also von Gebührengeld. Es wäre höchstens eine Formalie, an wen die Forderung zugestellt wird.
Die Bürger zahlen immer.
Sie sind an der Macht und können entsprechend agieren.
Ja. So haben sie es damals auch gehalten.
Der Deutschlandfunk am 18.08.2008:
„Die Macht haben wir nun in Deutschland gewonnen, nun gilt es das deutsche Volk zu gewinnen. Der Reichspropagandaleiter der NSDAP gibt für alle Gaue folgende Anordnung bekannt:
Der Rundfunk gehört uns! Niemandem sonst.“
Von Anfang an ließ Reichspropagandaminister Joseph Goebbels keinen Zweifel an den totalitären Zielen der Nationalsozialisten. Wenige Wochen nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler sprach er im März 1933 zu den Intendanten und Direktoren der deutschen Rundfunkgesellschaften im Berliner Funkhaus an der Masurenallee:
„Und den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen. Und keine andere Idee soll hier zu Worte kommen.“
Auf die Gleichschaltung des Rundfunks folgte die Gleichschaltung und gleichförmige Gestaltung seiner Empfangsapparate. Denn Propaganda und Propagandainstrument konnten logischerweise nur dann flächendeckend erfolgreich sein, wenn möglichst viele Haushalte erreichbar waren:
„Es darf in kürzester Frist in Deutschland keinen Haushalt geben, der nicht dem Rundfunk angeschlossen wäre“ – weiter hier: https://www.deutschlandfunk.de/goebbels-schnauze-100.html
Tja. Und das schrieb Jakob Augstein am 22. Juli 2010 hinsichtlich der „4. Gewalt“ in einer Serie der SZ, die insgesamt aufschlussreich hindessen sein könnte:
„Wie Mitarbeiter des Kanzleramts
Was Angela Merkel da gesagt hat, war nur scheinbar von ergreifender sprachlicher und gedanklicher Schlichtheit. Es war bezeichnend dafür, dass Journalisten und Politiker sich heute mitnichten als Gegner verstehen, sondern als Partner.
Merkel hat zu den Journalisten geredet als seien sie Mitarbeiter einer Abteilung im Kanzleramt.
Und wenn man es sich recht überlegt, kommt man zu dem Schluss: Ja, so sehen sich mehr und mehr Journalisten auch selbst. Und wenn das so weitergeht, dann braucht man in der Tat keine Journalisten mehr. Dann tun Pressesprecher es auch. Das scheint der Zug der Zeit ohnehin zu sein: Es soll mittlerweile mehr Pressesprecher in Deutschland geben als Journalisten.
Merkels Einladung der Chefredakteure
Ein paar Monate zuvor, am 8. Oktober 2008, hatte es ein sonderbares Treffen gegeben, das in diesem Zusammenhang Erwähnung finden soll. Die Bundeskanzlerin hatte an jenem Tag die bedeutenden Chefredakteure der bedeutenden Medien eingeladen. Es war die Zeit, in die der Ausbruch der großen Finanzkrise fiel. Man findet keinen ausführlichen Bericht über dieses Treffen, der veröffentlicht worden wäre und überhaupt nur wenige Erwähnungen in den Archiven, nur hin und wieder einen Nebensatz, eine knappe Bemerkung. An einer Stelle liest man in dürren Worten, worum es an diesem Abend im Kanzleramt ging: Merkel bat die Journalisten, zurückhaltend über die Krise zu berichten und keine Panik zu schüren.“ https://www.sueddeutsche.de/medien/serie-wozu-noch-journalismus-4-das-ist-nicht-ihr-kanzleramt-1.63398
Kein Respekt mehr vor einem deutschen Gericht. Nicht die Spur von Zerknirschtheit zu bemerken bei jenen die wissentlich und absichtlich weiter falsch berichten wollen. Ich denke bei den Verantwortungslosen dürfte für diese Einstellung zur Rechtssituation eine Beugehaft rechtfertigen. Wenn man Zahlungsverweigerer in den Knast bringen kann seitens dieser Räuberbande, die eine Berichterstattung,die keine ist, nicht auch noch honorieren wollen, dann ist es an der Zeit um dass der Souverän andere Seiten aufzieht. Auch und vor allem diejenigen, die glauben als einzige alles zu dürfen, müssen verstehen,dass in ein und demselben Staat nicht zwei verschiedene Rechtssysteme gültig sein können. So, wie sich dieser Vorgang entwickelt, hängt es davon ab ob ich meine Beiträge zum ÖRR weiter zahlen werde oder nicht. Dann wird wohl die Beweisumkehrlast so in Kraft treten, wie sie Frau Faeser für alle eingeführt hat, die bei ihr in Lohn und Brot stehen. Dann nämlich werden die Öffentlichen den Beweis für ihre verleumderische Wühlarbeit antreten müssen.Und… es gibt mehr Ketten als böse Hunde, sagt man.
Weitere Urteile stehen aus, die, wenn sie im Sinne des örr hinsichtlich des Belügens des Souverän gefällt würden, Richter mehr als lächerlich machten, so sie den Rundfunkbeitrag trotz beständiger Unausgewogenheit, Auslassungen und Lügen dennoch als konform des Rundfunkstaatsvertrags § 11 einordnen: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverwaltungsgericht-beschluss-einseitigkeit-oerr/
Bis dahin: Beitrag einbehalten, Widerspruch aus diesem Grunde bzw. weiteren täglich zu beobachtenden und bei TE akribisch gelisteten Verfehlungen einlegen – und die Feder als Florett gegen die nutzen, die uns derart hinter die Fichte führen.
Wenn der Mut nicht mehr ausreicht kann man immer noch zahlen! Aber selbst dieser Haseloff sagt, dass das System an kippt, wenn eine gewisse Anzahl den Zwangsbeitrag einbehält. Bislang wohl um die 3 Millionen Haushalte.
Dieser sog, ÖRR ist meines Erachtens zutiefst verkommen. Ein Sumpf, den hoffentlich einmal ein gnadenloses demokratisch legitimiertes Gericht trockenlegen wird.
Wie kann ein intellektuell einigermaßen befähigter Menschen einen Herrn Böhmermann im Fernsehen gutheißen bzw. befördern? Ich würde ihn unrasiert in die Tonne treten! Und das ist sehr diplomatisch umschrieben.
Über Correktiv spreche ich nicht mehr. Mit und über Terroristen spricht man nicht. Das habe ich dankbar von Ronald Reagan gelernt. Einer der letzten echten Staatsmänner.
„Fact Checkers“ are employed by the same people producing the misinformation. https://x.com/WallStreetSilv/status/1837862578694824018
Alle Wege werden in die von Merkel schon 2014 installierte Nudgingabteilung im Kanzleramt zurück führen, die jetzt für Scholz und die Ampel am Ausbaldowern von „Nachrichten“ ist.
Ich verstehe nicht einmal wie jemand eine Böhmermann Sendung überhaupt schauen kann, ich habe noch nie etwas von ihm gesehen. Allein auf den Bildern, die von ihm in den Medien zu sehen sind, wirkt der Mann zumindest auf mich zutiefst unsympathisch, so dass ich mir seine Sendung erst gar nicht zumuten will.
Zitat: „Die Tagesschau versucht mit allen Mitteln, die Desinformationskampagne aufrecht zu erhalten“
> Was den ARD-Staatsfunk und die Potsdam-Sache betrifft, hier könnte man ja glattweg zu der Ansicht kommen, dass deren das Recht brechende bockige Verhalten reinweg eine „Bocksache“ ist.😙
Wenn man mich hierzu fragen würde, dann immer und immer wieder gegen den Staatsfunk eine Klage einreichen. Sollen sie doch auf ewig zahlen wenn sie Freude daran haben.🥳
Die Verantwortlichen von ARD und ZDF scheinen eine Art von Staat im Staat als ihren Ansprüchen angemessen zu betrachten. Das gilt für Steuererhebungen, getarnt als „Beitragsservive“ als auch für die Rechtsprechung, die sie ganz nach ihrem Gusto auslegen oder ignorieren, wie es ihnen passt. Ihre diesbezüglichen Freiräume scheinen unbegrenzt zu sein, wie ihre Meinungen und Ansichten zum politischen Geschehen eingegrenzt sind auf einen schmalen Korridor dessen was diese Herren und Damen der veröffentlichen Meinung, glauben vertreten zu müssen.
Ihre zunehmende Nervosität, dieser angenehme Existenz verlustigt zu gegen, ist allerdings seit einiger Zeit zu bemerken, was ihre eingemauerte Wagenburgmentalität freilich nur verstärkt.
Ich würde mal sagen, klassischer Befehlsnotstand. Der Fernsehrat unter Dreyer wird schon eine klare Ansage machen. Zum Teil haben sich die ÖRR allerdings auch verselbständigt und machen links-grüne News zum Selbsterhalt. Eine echte Berechtigung, oder gar auch nur der Hauch des gesetzlichen Anspruchs, sind hier völlig falsch. Der Bürger zahlt die dominierende Staatspropaganda. Punkt.
Oder halt auch nicht.
Ich plädiere ja dafür, wenigsten zu verzögern, wenn man sich schon nicht traut, insgesamt in Verzug zu kommen.
Teuer spielt für den ÖRR offensichtlich keine Rolle, zahlt ja der Gebührenzahler mit seiner Zwangsgebühr. Anscheinend spielen Recht und Gesetz und auch der Rundfunkstaatsvertrag für den ÖRR keine Rolle. Ansonsten würde er ja seiner Verpflichtung aus dem Rundfunkstaatsvertrag nachkommen die wie folgt lautet: „Der öffentliche-rechtliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit verpflichtet, um Meinungspluralität zu erzeugen. Geboten ist insofern stets eine unabhängige, sachliche und überparteiliche Berichterstattung. Die vermittelten Informationen müssen aktuell, nachhaltig, abgesichert und glaubwürdig sein.“ Dem wird der ÖRR schon lange nicht mehr gerecht. Stattdessen nur noch Regierungspropaganda und AfD-Bashing, sowie Diskriminierung vor Regierungskritikern und denen, die eine andere, freie Meinung haben. Kann weg!
Alleine, was sie am Wahlsonntag mit der AfD erneut durchexerzierten, sollte jemand mal zusammensuchen und ohne Schnitt auf youtube in die Dauerschleife stellen. Unglaublich, was die sich im örr bei ard, zdf aber auch rbb erlaubt haben. Von den Privaten gar nicht gesprochen.
Kann es stimmen, dass persönliche Strafen der Verantwortlichen vom Sender bezalt werden?
Im Falle einer Gefängnisstrafe kann auch nicht der NDR eingebuchtet werden.
Wenn Winterkorn, vormals Verantortlicher bei VW, wegen des Dieselgate eine Strafe bekommen sollte, wird auch er persönlich bestraft, nicht VW, das nur Entschädigungen und ggf. Umrüstungen bezahlen musste, soviel ich weiß.
Reputationsschaden? Strafzahlungen aus Gebühren? Gebührenmißbrauch? Ignorieren eines Gerichtsurteils? Ja und? Solange der ÖRR von der Politik und der sog. Zivilgesellschaft („Künstler“ etc.) gedeckt wird, gibt es keinen adäquaten Handlungsbedarf. Im Gegenteil: eine Gebührenerhöhung, gedeckt durch die KEF, steht an!
Und genau weil die Leute die dort arbeiten so sind wie sie sind (und wer würde als moralischer Mensch dort auch arbeiten?) gehört das ganze System eingestampft. Zwangsweise. Anders wird es keine Veränderung geben.
Ist es nicht Untreue, wenn jemand strafbare Handlungen unternimmt und die entsprechenden Geldstrafen an die Gebührenzahler weiterreicht?