Das Amtsgericht Weilheim erteilte in einem Verfahren über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einer Realschule eine einstweilige Anordnung zugunsten der Betroffenen: „Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ heißt es in dem TE exklusiv vorliegenden Beschluss, den Sie hier nachlesen können.
Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein. Aufgrund einer Begutachtung durch den Psychologieprofessor Christof Kuhbandner, kam man zu dem Ergebnis, „dass von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen kann.“ Kuhbandner führte u.a. aus, dass 68 Prozent der Kinder Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Außerdem könne es zu einem „ Maskenmund“ kommen, der mit Erkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen einhergehe. Dazu kämen Folgen für die Entwicklung der Kinder durch die Störung der nonverbalen Kommunikation.
Außerdem wird die Fachärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein als Sachverständige zur Frage der Wirksamkeit von Gesichtsmasken hinzugezogen. Es gäbe demnach keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis: „Die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist daher verfassungswidrig und damit nichtig.“. Dieser Paragraf regelt, dass auf dem Schulgelände Maskenpflicht herrscht.
Die einstweilige Anordnung gilt sofort, auch ohne das Hauptsacheverfahren abzuwarten, von dem man ein ähnliches Ergebnis erwarte.
Zwar zunächst nur für die Betroffenen und nicht insgesamt, dennoch führt das Gericht aus: „Es muss jedoch allen, die den Beschluss und insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner kennen, klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift. […] Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betroffenen Kindes zur Folge hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen.“
Nach dem Urteil in Weimar vor wenigen Tagen ist das ein neuer Schlag gegen die ausufernden Corona-Restriktionen der Politik. Es zeigt einmal mehr, wie weit sich die deutsche Politik in eine rechtliche Grauzone begeben hat und wie bedenkenlos man fundamentale Grundrechte einschränkt.
Und Dann kommen die von Schwarzrotgrün gewünschten Kinderechte im GG zum tragen. ….
Wir sprechen hier über Aspekte des offensichtlich rechtswidrigen Handelns des Staates und seiner Organe bei der Einschränkung von Grundrechten. Insoweit ist es legitim darauf hinzuweisen, in welche Richtung ein solches Handeln führt. Dies umso mehr, da die Grundrechte im Grundgesetz vor dem Hintergrund eines entfesselten Staates normiert wurden.
Inzwischen ist gegen den Richter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung eingegangen. Er stützt sich nur auf 2 einschlägig bekannte wenig qualifizierte tendenziöse Gutachter.
Sehr geehrter Herr Mohr,
Ihnen, wie vielen Anderen, entgeht bei der Problematik der Einschränkung von Grundrechten das Wesentliche. Nicht das Gericht, stellvertretend für den Bürger, ist hierbei in der Begründungspflicht sondern der Staat, welcher etwas grundsätzlich verbotenes tut. Der Staat ist hier gleichsam der „Dieb“ welcher eine fremde Sache, nämlich die Grundrechte des Bürgers, für sich vereinnahmt. Also muß der Staat darlegen und beweisen, daß seine Grundrechtseinschränkungen geeignet, erforderlich und angemessen sind um ein verfassungsgemäßes Ziel zu erreichen. Wenn das Gericht Gutachter hörte, dann tat es schon mehr als eigentlich erforderlich, soweit der Staat seinen „Diebstahl“ der Grundrechte nicht zuvor substantiiert zu rechtfertigen versuchte.
Oh je Herr Mohr, wie Sie so „ticken“ kann der geneigte Leser hier schon länger beobachten und es ist leider festzustellen, dass es immer schlimmer wird, Nein nicht die Test-Pandemie sondern ihr Problem…
Was mich bei allem am meisten erstaunt ist, daß überhaupt das Impfen als Allheilmittel angesehen. Das ist es m.E. mitnichten. Covid ist ein Grippe Virus. Millionen Deutsche lassen sich jedes Jahr gegen die Grippe impfen, ohne Erfolg, weil dann in diesem Jahr ein anderer Virusstamm (Mutation) auftaucht gegen den die Impfung nicht wirkt. Das prophezeie ich auch für die Covid Impfung. Und was dann? Lockdown forever?
Es wird kein anderer Weg bleiben. Wir werden mit dem Covid Virus leben müssen. Und ja, er ist gefährlich. Aber das Leben ist voller Risiken und endet mit dem Tod. Es gilt die Risikopatienten bestmöglich zu schützen und den Menschen mehr Eigenverantwortung zu geben statt sie zu schurrigeln und auch noch mit total unsinnigen Maßnahmen wie Ausgangssperre. Im Gegenteil, man muss die Menschen nach draußen treiben, eben damit sich das Immunsystem entwickeln kann.
Natürlich muss man die Triage vermeiden. Aber die Intensivplätze gibt es ja gerade deshalb, weil man sie brauchen könnte und nicht, damit sie leer bleiben.
Wichtiger als Maßnahme, wenn schon Grundrechtseinschränkungen wären punktgenau Kontrolle bei Großhochzeiten und privaten Partys. Nicht ohne Grund sind in den Krankenhäusern, in denen darüber gesprochen werden darf, mehr als 50% der Intensivpatienten Muslime.
In Berlin gilt bald sogar eine Impfung als negativer Test in Bezug auf den Einzelhandel. Das gilt aber nicht für diejenigen, die Antikörper durch überstandene Corona-Infektion haben.
Angeblich sorgen aber doch die Impfungen nur dafür, dass der Mensch selbst Antikörper gegen Proteine entwickelt, die äußerlich zumindest teilweise für den Körper nicht von echten Corona-Viren zu unterscheiden sind. Dann sind im Umkehrschluss doch echte Corona-Viren – oh Wunder – mindestens genauso gut geeignet entsprechende Antikörper hervorzurufen.
Warum darf jetzt also jemand mit den besseren Antikörpern, die sogar schon ihre Schutzfunktion bewiesen haben, nicht ohne Test in ein Geschäft, aber ein geimpfter schon. Wo ist da der Sinn?
Ein Schelm wer böses dabei denkt…
Das Urteil hat die Überlebenschance einer Eintagsfliege. Der mutige Richter wird sich bald mit dem Entstauben von Akten im Archivkeller beschäftigen müssen.
Dank des erweiterten Entmächtigungsgesetzes werden künftig regionale Urteile zentral von willfährigen Richtern in Berlin verhandelt.
Wo im Entwurf der Novelle des IfSG werden denn die Gerichtszuständigkeiten geändert und in Berlin zentralisiert? Bitte die Kirche im Dorf lassen. Die Frage, wie Gerichtsurteile in Corona-Sachen ausgehen, hängt nicht vom Dienstsitz der Richter ab, sondern von ihrer innerlichen Unabhängigkeit. Ich habe schon Verwaltungsrichter Anfang 60 in Besoldungsgruppe R2 gesehen, die bereits letztes Jahr im Sommer auf Behördenparkplätzen FFP2-Masken trugen und in deren Augen nichts als die durch monatelange Propaganda geschürte Panik zu lesen war, man könne im Falle einer Covid-Infektion ggf. die nahe bevorstehende Pension nicht mehr 20 Jahre lang genießen. Eine solchermaßen besetzte Kammer wird im Eilverfahren immer die eingebildete Sicherheit krassester Eingriffe des autoritäten Muttiregimes dem Wert der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit vorziehen. Man sollte über Coronafälle nur noch Richter unter 40 entscheiden lassen?
Sie sprechen da einen wichtigen Sachverhalt an. Wo es an der Rationalität, also einem gesunden Urteilsvermögen mangelt, kann es keine rationalen Urteile geben. Auch Ärzte zeigen derzeit einen eklatanten Mangel an Rationalität. In einer Wohlstandsgesellschaft, in Gefahren lediglich durch Hörensagen erfahrbar sind, haben auch die albernsten Schreckensszenarien eine durchschlagende Wirkung, so dass Vernunft dann auf der Strecke bleibt.
Der Richter hat also auch diese kuriosen Schwurbelgutachter beauftragt und diese haben auftragsgemäß geliefert.
Bereits diese behauptete psychologisch schwerwiegende Beeinträchtigung ist nach eigener Erfahrung als Elter und Lehrerinnengatte weder an Grund- noch weiterführenden Schule festzustellen. Der Prozentsatz mag dann gelten, wenn die Eltern den Kindern einreden, sie seien dadurch beeinträchtigt.
Genau, deswegen sind ja auch die Arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, wie lange solche Masken getragen werden dürfen reine böswillige rechte FakeNews und Propaganda. Und Sie haben Recht, Gutachter sind immer dann Schwurbelgutachter wenn es nicht ins Bild passt.
Bei solchen Vorgaben geht es um selbstschützende FFP2-Masken, die für Otto Normalbürger ja nicht Pflicht sind.
Leider nur ein Daumen runter möglich.
Weitere hätte ich Ihnen gerne für Elter und -gatte vergeben.
Andere Mitleser haben Ihnen schon das sonst so Passende rübergebracht.
MfG D. V.
Hervorragend, der „Elter“ Quatsch ist mir auch sofort unangenehm aufgefallen. Daumen runter habe ich auch mehrfach wiederholt in der Hoffnung das es beim nächsten Versuch vielleicht doch anders ausgeht.
So, so, Sie sind also unter anderem Elter (im Deutschunterricht öfters gefehlt oder?!) und Lehrerinnengatte und haben daher den Durchblick was an unseren Schulen so abläuft? Ich finde zu ihrer Einschätzung passt folgender Spruch ganz gut, „Einbildung ist auch ein Bildung“ …
Wenn ihr schon was schreibt, dann doch bitte an die Tatsachen halten, wo euer Blatt doch eh schön in die rechte Ecke gedrängt wird…
Eben mußte ich folgendes über „Tychis Einblick“ lesen.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte dem SPIEGEL auf Anfrage, dass eine solche Entscheidung am heutigen Dienstag ergangen sei – der Beschluss gelte jedoch nur für die konkreten Beteiligten. Ein im Netz kursierendes Papier, das wie eine anonymisierte Version der Gerichtsentscheidung aussieht und unter anderem vom rechtslastigen Blog »Tichys Einblick« verbreitet wird, sei hingegen nicht authentisch: Dabei, so formuliert es die Gerichtssprecherin, »handelt es sich nicht um den Originalbeschluss«.
Eine solche Erstreckung der Rechtswirkung lag überhaupt nicht in der Kompetenz des erkennenden Gerichts, so dass die Entscheidung an gravierenden Mängeln leidet.
Die Oberinstanz wird das „glücklich“ machen.
Hat der Weimarer Familien-Richter mit seinem Beschluss v. 08.04.21 (offenbar nicht Urteil – sondern Beschluss warum ?) nicht auch so argumentiert. Ich habe bisher leider nichts über die Folgen gelesen, obwohl das „sofort“ also wohl ab gestern gelten sollte.
Ich würde mein Kind auf keinen Fall solchen Maßnahmen aussetzen.
Ich würde nach Österreich ziehen und Homeschooling machen; da ist das erlaubt.
Der Tipp mit der Vorgehensweise über das Familienrecht soll von einem pensionierten Familienrichter stammen. Ziemlich tricky
Echt? Das ist ja dann der Brüller. Aber der Alten traue ich nicht, das wird die mit Schaum vor dem Mund niemals hinnehmen. Nun wäre es erforderlich, dass Eltern zu Tausenden mit Hinweis auf dieses Urteil ebenfalls vor Gericht ziehen. Doch da verlässt mich mein Optimismus.
Die Richter sind ehrenwet, aber allein. Die Dummheit bzw. Psychose hst schon längst Fuss gefasst. Ich hatte grad von ChangeOrg echt die Anfrage für ne Unterschrift zu einer Petition einer „Mutter“ die noch strengere Auflagen fpr Schulschliessungen will, und der die Anpassung des IfSG nicht weit genug geht. Sie führt den Schutz der Kinder an, und, was ich bezeichnend finde, die Überladtung der Intensivstation. Ich z.B. bin auch Vater und mache mir Sorgen um das Kindswohl gerade aus umgekehrten Gründen, und führe dabei eher nicht die Intensivstationen an. Ob das nicht alles gelenkt ist…. ich schüttel nur noch den Kopf.
Ergänzung nach kurzem Überlegen:
Jetzt ohne mich Aluhutträger zu nennen, aber:
-Heute wird in den Medien über den „Beschluss“ informiert, geframet und verschleiert dass das nich nicht durch BT und BR durch ist. Die meisten Unkundigen denken damit es sei schon durch.
-Dann heute! die ausformulierte Petition der „Mutter“ die so gar nicht in den Jargon und die Argumentation einer Mutter passt, selbstverständlich wissend, dass die Anpassung noch nicht durch ist (deswegen ja die Petition), und gleich auch schon 6000 Unterschriften.
Mal im Ernst, kommt nur mur das extrem merkwürdig vor?
Hatte heute die gleiche Anfrage im (E-Mail)-Briefkasten. Das ist natürlich Framing. Meine einzige Reaktrion war: Ich habe mich von der Mailingliste von change.org streichen lassen. Auf solche Anfragen kann ich verzichten. Soros soll seine Stimmen gern woanders einsammeln. Bei mir nicht.
Der arme Richter wird schon bald wissen, wo der Frosch die Locken hat. Merkel wird sich dieses Urteil nicht gefallen lassen. Entsprechende Aktionen gegen den Mann sind bereits in Gange. In der Endphase des Untergangs, werden die Herrscher dünnhäutig. Selbst Hitler hat das Volk gefragt, ob es die Vernichtung will.
Und durchgehend:
Bei uns soll vermutlich ab kommender Woche eine Testpflicht in der Schule eingeführt werden.
ich hab schon mit meiner Tochter (16 Jahre) gesprochen – sie bleibt dann zu Hause!
Wer keine Masernimpfung hat, darf auch keine weiterführende Schule besuchen. Also gibt es keine Schulpflicht.
Es gibt bei den Klagepaten auf Telegram juristisch ausgearbeitete Widerspruchsformulare.
schulpflicht,warum sollen wir uns an was halten,wenn die ,volksvertreter ständig das recht brechen und eine schandtat nach der anderen raushauen,fühle mich an nichts mehr gebunden hier..
Aber die Deutschen wollen doch so ein Gesetz, überall gleiche Regeln und harter Lockdown, also bekommen sie es, das weiß Herr Seibert ganz genau. Natürlich wird dieses Gesetz niemand aufhalten, im BT bekommt es genauso die Mehrheit wie im Bundesrat. Da kann man das schon mal so verkaufen. Wir leben in Deutschland, da gibt es keinen Widerstand!
Das neue Infektionsschutzgesetz wird sicher auf Geheiß Merkels so ausgelegt, das auch Kinder diesen Lappen tragen müssen und selbstverständlich keine Gefahren hiervon ausgehen. Glaube doch bitte niemand, das irgendwelche Experten und ein Amtsgericht in der Provinz hieran rütteln dürfen!
Dann lesen Sie mal den Artikel über Weimar hier auf TE, dann wissen Sie was geht und was nicht geht!
Ab kommender Woche wird es eine Testpflicht für alle Mitarbeiter in Kitas bei uns geben – hat jemand eine Idee, was ich tun kann, um das zum umgehen?
Lassen Sie sich krankschreiben.
Die allgemeine Einführung Maskenpflicht hatte weder bei der Einführung Ende April 2020 keinen signifikanten Einfluß auf das „Infektionsgeschehen“ auch die Positiv PCR – Tests liefern dafür statistisch keinen Beleg, ebensowenig die Einführung der „hochwirksamen“ FFP2- Masken, z.B. Bayern. Statistisch einfach nicht nachweisbar ! Das kann jeder 10 Klassen-Schüler leicht nachvollziehen, sofern er noch den Unterricht fortsetzen darf.
Wo ist der Beleg dafür ? Stattdessen haben irgendwelche Wissenschaftlernde und Praktikandende nicht validierte realitätsfremde Labor Experimente durchgeführt. Und das soll Wissenschaft oder Expertise sein ?
Die Politiker sind verpflichtet die Grundlagen für ihre Entscheidungen offenzulegen, ständig zu überprüfen, zu hinterfragen und weiteren Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.
Leider sehe ich das auch so. Die Änderung des IfSG dient primär dazu, die Judikative auf breiter Front auszuhebeln und so Urteile, wie die jetzt von einigen Amtsgerichten gefällten, zu verhindern.
Unser Rechtsstaat wird in der Tat gerade vollständig demontiert, möglicherweise auch noch mit Segen des BVerfG.
Wenn man sieht, wer an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts steht, weiß man wie ein Verfahren zum IfSG ausgeht. Wenn es überhaupt angenommen wir, wird das Urteil Pro Merkel ausfallen.
Und genau derartige Urteile mag Söder nicht mehr haben, deswegen will er ein Bundesgesetz. Dann sind nicht mehr Amts- und Verwaltungsgerichte zuständige , sondern nur noch das Bundesverfassungsgericht.
Es gibt aber auch Klagen die ich nicht verstehe und ein durchaus nachvllziehbares Urteil: „Eilantrag gegen Corona-Testpflicht an Schulen abgelehntSchüler dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben. Einen Eilantrag dagegen hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Für alle, die nicht getestet werden wollen, muss es aber Distanzunterricht geben.“ https://www.br.de/nachrichten/bayern/eilantrag-gegen-corona-testpflicht-an-schulen-abgelehnt,SUNIvHs
In den Schulen in Österreich wird schon lange getestet, die Kinder können die Selbsttests und kommen damit klar. Deutsche Kinder können es anscheinend nicht.
Diese ganze Coronaschizophrenie wird langsam aber sicher auf den Gipfel getrieben. Jetzt darf man z.B. im Saarland in einen Baumarkt nur noch mit Testergebnis oder Impfnachweis – und muss trotzdem die Maske im Markt tragen. Wie denn nun: taugen die Masken nichts oder die Tests inkl. der Impfung oder gar Beides??
Das ist alles nur noch krank – allerdings ohne Virus!
Ich wollte heute in einem Billigladen für vorübergehend ein Teil kaufen. Am Eingang hätte ich Name, Adresse udn Telefonnummer hinterlassen sollen. Bin gegangen. Der Billigladen liegt direkt neben einem Discounter, da brauchts nix.
Sie sind ein sehr kluger Mann ! Wenn man dann noch verstanden hat, dass diese für jedermann ersichtlichen „irrsinnigen Maßnahmen“ gar nicht „irrsinnig“ sind, sondern genau so beabsichtigt, nämlich als Psychofolter, um den Willen und Widerstand der Bevölkerung gegen den geplanten Umbau und Totalitarismus zu brechen, dann sieht man plötzlich sehr klar ! Leider können sich die meisten noch immer nicht vorstellen, dass dieser Staat sie von vorne bis hinten betrügt und belügt. Das ist für viele außerhalb des fassbaren Wahrnehmungsfeldes – vor allem weil dieser Betrug weltweit geschieht. So langsam aber dämmert es immer mehr Menschen, DASS hier etwas nicht stimmt – die meisten wissen nur nicht WAS !
Hab das Urteil gleich mal weitergeleitet!!!
…und gegen den weimarer Richter läuft die Hexenjagd an…
https://www.welt.de/politik/deutschland/article230249173/Weimar-Nach-Maskenpflicht-Urteil-Anzeigen-gegen-Amtsrichter.html
Habe gerade mit Weimar telefoniert, die Maskenpflicht gilt weiterhin an den beiden Schulen. Die Landesregierung setzt sich einfach über den Beschluss des Amtsgerichts hinweg. Das bedeutet, dass wir kein Rechtsstaat mehr sind.
Bitte hier recherchieren, ebenso in Weilheim, wird auch hier die Umsetzung der einstweiligen Verfügung durch die Exekutive verhindert, dann ist das ein Putsch!! (den wir schon lange haben).
Es gibt dann „kein Recht mehr zu gehorchen“, Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 wird Pflicht.
Widerstand der Eltern ist angesagt. Es kann nicht sein, dass die Kinder noch länger drangsaliert werden.
schon richtig….aber das Kind muß es dann vor Ort erleiden…mit 16 kann das Spaß machen, mit 12 eher nicht….
Die meisten Eltern sind leider begeistert von den Maßnahmen und unterwerfen sich freiwillig.
Grundrechte finden viele heutzutage gar nicht mehr so wichtig. Hauptsache, „andere“ werden „geschützt“…
»Die meisten Eltern sind leider begeistert von den Maßnahmen und unterwerfen sich freiwillig.«
Die Erfahrung haben wir leider auch gemacht. Neun von zehn Eltern machen alles mit, halten den Mund, oder verlangen noch mehr (Tests z.B.). Manche reagieren sogar mit ziemlich hässlichem Beißreflex, wenn man Kritik äußert. Egal was mit den Kindern gemacht wird, »wichtig ist dass wir gesund bleiben!«
Man muss aber dazu sagen, dass dies immer die Mamis sind. Väter halten sich i.d.R. bedeckt.
Insgesamt leider keinerlei Hoffnung, von der Seite der Eltern wird großartig nichts kommen.
»Widerstand der Eltern ist angesagt.«
So einfach ist das leider nicht. Die Schulleitungen und die Lehrer machen vor Ort einfach was sie wollen. Je nachdem wie groß die Paranoia der einzelnen Lehrer ist, so bizarr sind auch die Maßnahmen.
Kindeswohl ist völlig egal, da trampelt man drauf rum. »Corona« zählt allein.
Bei Beschwerden der Eltern verhalten sich die Schulleitungen eh wie Schwarze Löcher im Weltraum. Eltern sind für die nur lästige Störfaktoren, und haben eh keine Ahnung von Kindern, so meine Erfahrung.
Ich kann als Vater letztlich nicht den ganzen Tag neben dem Schulkind in der Klasse sitzen und aufpassen was da passiert.
Dann ist es halt so, dass z.B. vom Schulministerium vorgeschriebene Lüftungskonzepte (Stoßlüften alle 20 min., dann wieder Fenster ZU) missachtet werden, und die Kinder sitzen trotzdem den ganzen Tag bei 3 Grad Außentemp. bei sperrangelweit geöffneten Fenstern in der Klasse. Kommen durchgefroren nach Hause.
Staatlich organisierte Kindesmisshandlung, konzertierter Terrorangriff gegen Familien.
Das bedenkenlose Einschränken von elementaren Grundrechten ist niemals eine rechtliche Grauzone, sondern tiefste schwarze Nacht. Die Politik beweist seit Monaten an jedem Tag mal mehr, mal noch mehr wie wenig sie vom Verfassungsrecht mit den garantierten Grundrechten hält und/oder versteht. Im Grunde sind wir für zahlreiche betroffene und auf vielfältigste Art geschädigte Bürger im Rechtsbereich des Staatshaftungsrechts. Und dann wird es um Geldbeträge gehen, die eine Scholzsche Bazooka aussehen lässt, wie eine Erbsenpistole.
„Es gäbe demnach keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können.“
Bei uns in der Firma hat sich auch Corona ausgebreitet. Ein paar Kollegen, die (fast) immer Maske tragen, hat es trotzdem erwischt. Natürlich wurden auch weniger vorbeugende Kollegen infiziert. Es ging Querbeet, ohne dass man an vorbeugenden Maßnahmen der Betroffenen eine bestimmte Infektionswahrscheinlichkeit festmachen konnte.
„Ein paar Kollegen, die (fast) immer Maske tragen, hat es trotzdem erwischt.“
die müssen sich aber nicht in der Arbeit infiziert haben. Meine Kollegen wurden durchwegs von ihren Kindern infiziert, die sie in die KiTa gegeben hatten. Jetzt haben die sich krank gemeldet
Herrje. Ist es wirklich immer Corona?! Ich kenne das so, dass in Familien mit Kindern oder Enkelkindern in der „Grippesaison“ es immer durch die Familienmitglieder ging. Meistens handelte es sich um Erkaeltungen, im Volksmund Grippe genannt. In meinen 70 Lenzen habe ich kein einziges Mal eine Influenza gehabt und kenne auch niemanden aus meinem sozialen Umfeld. Danke dafür. Aber diese Paranoia in Sachen Covid19 und den schwachsinnigen Massnahmen sollte den ganzen Psychologen/Psychiatern neue Sudienfelder eroeffnen. Zumindest sinnvoller als Genderwissenschaften.
Oder leiden die Kollegen unter Polenallergie?
Gerade jetzt leben neben anderen Bäumen und Sträuchern Birken ihre Frühlingsgefühle aus!
Haben diecwirkli h Corona oder ist es nur eine ordinäre zur Corona aufgeplusterte Grippe?
Genau wegen solchen Urteilen
planen sie diese Woche den
S T A A T S S T R E I C H !
Da darf man gespannt sein, wann diese „Demokraten“ wieder Justizreformen in anderen Ländern kritisieren (Polen etc.).
….dann gibt es noch immer den europäischen gerichtshof für menschenrechte und den internationalen strafgerichtshof! zur not wird ein gerichtshof, wie der nürnberger gerichtshof entstehen,weil auch ein nürnberger code verletzt wurde! es müssen erst noch sammelklagen vor ausländischen gerichten bekannt werden! denn es gibt sie schon! und dann wird man sehen wieweit solche urteile in deutschland vollstreckt werden können! nur sollte man sich dann solchen sammelklagen auch anschließen, sonst hat man nichts davon!
all the best von den inseln unter dem wind!
„…europäischen gerichtshof für menschenrechte“
Ihnen ist noch zu Witzen zumute?
Nur noch aus der Distanz!
…….nun, von hier aus kann ich immer noch betriebsschließungen anordnen! denn ich bin nicht bereit mich der testpflicht zu unterwerfen! dann sind geschäftsführung , angestellte und arbeiter eben arbeitslos! und es wird auch nicht wieder aufgemacht!
Alles schön und gut aber das ist ein Zivilgericht und wird als nicht zuständig bezeichnet. Das Urteil betrifft eben nur die Schüler der klagenden Eltern und keinen anderen weiter. Dafür müßte ein Verwaltungsgericht ein Urteil fällen. Also so wie im Urteil von Weimar „argumentiert“ wird.
Ist jetzt, nach dem Ermächtigungsgesetz“, eh Banane. Kein Gericht darf mehr zucken und das scheint niemanden bewußt zu sein. So viel Macht über die Bürger hatte nicht mal Honnie. Aber die # wird schon alles richten. Die kann sich auf ihre Brut verlassen. Die Küstenbarbie hat schon gefordert, alles was jetzt irgendwo geschäftliche Einbußen hat zu „entschädigen“! Da fällt mir ein Spruch ein abgewandelt von Kir Royal: Ich scheiß euch zu mit eurem Geld! Das kostet den Bürger keinen Cent, das bezahlt alles der Staat! (Hollande)
Ich bin ein alter weißer Mann und meine Lebensspanne ist überschaubar geworden. Was mich aber absolut auf die Palme bringt, ist die Art und Weise wie wir mit unseren Kindern umgehen! Eine zivlisierte Gesellschaft erkennt man daran wie sie mit den Schwächsten umgeht und nein das sind keine Geflüchteten, irgendwelche Pocs, Schwule, Lesben, LGBTIJK und alles was sich hier breit und wichtig macht. Es sind unsere Kinder und Enkel und, so seltsam sich das anhört, auch die bald bewußt aus Angst vor der Zukunft nicht gezeugten, abgetriebenen oder ungeliebt Geborenen. Aber die Zukunft ist eh Grün und Klimaverträglich da ist der Mensch sowieso nur ein Störfaktor.
Noch nie habe ich an der Vernunft der Menschen gezweifelt wie heute. Ein Elend.
Diese Frau ist total machttrunken und keiner kommt und misst den Trunkenheitsgrad. 🙁 Mir tun unsere Kinder und kleinen Enkel leid!
Das ist eigentlich schon wieder traurig, daß man das Normalste der Welt als „spektakulär“ bezeichnen muß. Immerhin zwei Beschlüsse für etwas mehr Freiheit der Kinder binnen weniger Tage. Ich hoffe das macht Schule, wenn man denn schon nicht wenigstens ländergültige Relevanz auf Grundlage dessen herstellen kann. Auch die Richter spielen auf Zeit und drücken sich um klare juristisch fundierte Bekenntnisse.
Gegen die Begründung, das die getroffenen Maßnahmen gemäß der Infektionsschutzverordnung verfassungswidrig und nichtig sind, kann auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nichts ausrichten. Für ein Gesetz gilt nämlich in Sachen Verfassungsmäßigkeit dasselbe wie für eine Verordnung. Sehr gut, das die Richter dem Versuch, mit Hilfe von Abnickern im Bundestag und im Bundesrat die einschlägigen Urteile auszuhebeln, einen Riegel vorgeschoben haben.
Wird das Merkelsche Ermächtigungsgesetz die beiden zuletzt gesprochenen Urteile (Weilheim und Weimar) überlagern oder werden zumindest die Fälle ihre Gültigkeit behalten? Müssen die Kläger womöglich nach Inkrafttreten des Gesetzes noch zusätzlich das Verfassungsgericht bemühen, um sich ihr bereits eingeklagtes Recht bestätigen zu lassen (oder auch nicht)?
Der Artikel dreht sich um den Beschluss des AG Weilheim, nicht Weimar!!
Trotzdem, Danke für den Hinweis.
Im offiziellen
„Merkblatt zu FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken“
von Baden-Württemberg ist folgendes zu lesen:
„Nur FFP2 oder FFP3-Masken schützen nach derzeitigem Erkenntnisstand den Träger bei korrektem Gebrauch vor Coronaviren.“
Merkel hatte offensichtlich noch nie etwas für Demokratie übrig sondern wollte immer „die Strukturen ändern, um etwas (nach ihrem Gusto) zu verändern“…
Ist eindeutig dem Interview mit Günter Gaus 1991 zu entnehmen. Leider hat das offenbar niemand so richtig mitbekommen. Diese Frau hätte mit dieser Einstellung niemals Kanzlerin werden dürfen – und, die Amtszeit muss unbedingt auf 2 Perioden begrenzt werden.
Ich empfehle das besagte Interview:
https://www.youtube.com/watch?v=YQBslPEZceI
„Merkel hatte offensichtlich noch nie etwas für Demokratie übrig…“
Oh, doch: Demokratie im Sinne der Deutschen Demokratischen Republik!
Der ist gut ! 🙂
Auch das war eine Demokratie!
Die Sozialisten strebten immer Demokratie an – keine Republik im übrigen. Die Marxisten wollten dagegen die Revolution.
Diese Aussagen finden sich u.a. bei Ludwig von Mises „Die Gemeinwirtschaft“ aber auch Roland Baader „Kreide für den Wolf“.
Ja, spätestens da (2005). Aber das Interview mit Gaus war schon 14 Jahre früher!
Kenne dieses Interview. Das Schlimme ist doch, dass sie alles offen ausspricht. Aber offensichtlich hört keiner wirklich zu. Und dann konstatiere ich für mich, dass damals die Vierte Gewalt bereits versagt hat. Von da an gings bergab. Und auch das Versagen aller CDU’ler, die nur noch zu Klatschasen mutiert sind. Die, die noch konservativ und demokratisch unterwegs und eine Gefahr für sie waren, hat sie eleminiert. Uebrig geblieben sind eierlose Wassertraeger.
Manchmal reicht in der Politik eine Schneeflocke, um die Lawine auszulösen. Wenn Merkel das neue Infektionsschutzgesetz nicht durch den Bundestag (2/3 Mehrheit) bekommt und danach sieht es zur Zeit aus, dann wird es kein Halten mehr geben. Die Fliehkräfte der Union, nebst den Unwuchten aus Söder, Laschet und Merkel, werden die Regierung vollständig zerlegen, bis hin zu vorgezogenen Neuwahlen.
Sie werden zustimmen!
Am Ende bleiben nur AfD sowie Teile von FDP und LINKE als Opposition.
Aus Feigheit die Union, aus Opportunismus die Grünen und aus Unentschlossenheit die SPD werden zustimmen!
Und Steinmeier wird schneller unterschreiben, als man „Hilfe!“ rufen kann – falls ihn überhaupt noch jemand fragt.
Das ist leider genau so zu befürchten, aber: es solle sich niemand wundern wenn sein Antrag, hier die Hoffnung, zugestimmt wird!!! Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Und die FDP wird sich enthalten, wie immer, wenn es drauf ankommt.
Solange noch Zeit ist bis zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes müssen jetzt alle Eltern, Schüler und verständigen Lehrer mit dem Urteil unter’m Arm Widerstandsposten beziehen.
Das geplante neue Infektionsschutzgesetz ist laut dem Urteil genau so verfassungswidrig und nichtig wie die für verfassungswidrig erklärte Verordnung.
Wird aber nicht passieren. Schaun Sie doch nur mal, wie wenige Eltern oder Eltervertreter gegen diese Massnahmen protestiert oder demonstriert haben. Und die Lehrer sind auf Linie, mit ganz wenig Ausnahmen.
Danach wären Heerscharen von „Pädagogen“ und Eltern nach § 225 StGB zu verurteilen.
Menschen mit Kognition war das von Anfang an klar.
Zitat: „Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein.“
> Na, hier haben wir doch den Beweis das Mutti und ihre linksgrüne Regierung immer wieder nur auf ihnen brav folgenden und abnickenden rückgradlosen Wissenschaftlern und Ärzten zugegriffen haben.
Durch das Gericht und deren UNabhängigen und MIT Rückgrad versehenden Wissenschaftlern und Ärzten wurde nun endlich öffentlich gemacht und gezeigt, wie sehr und lange das Volk im Land von der berliner Mutti und den feigen und alles nur abnickenden und durchwinkenden Ministerpräsidenten für blöde verkauft wurde.
Und wie ich hier grad auch schon an anderer Strlle gesagt hatte, gehe ich stark davon aus, dass die nun auf die schnelle durchgepeitsche Änderungen im Infektionsschutzgesetz vor allem darum erschaffen wurden damit die bösen Gerichte solch Urteile nicht mehr fällen und somit Muttis Allmachtspfantasien stören können.
GUT das es doch noch Richter im Land gibt die ihren Beruf ernst nehmen, nicht zu den 68er-Verseuchten gehören und -auch politisch- Rückgrad haben..
Wenn schon der Sachverständige „Kuhbandner“ heißt, liegt Weilheim i.OB doch recht nah… 🙂
Die deutschen Regierungen und Behörden (auch RKI) schlagen schon lange alle EU-Regularien in den Wind. Nicht nur, dass sie ihre Kontrollfunktion nicht erfüllen, sie wirken aktiv an Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz/-verordnung mit. Das begann schon mit der Vermarktung nicht in der EU zugelassener Masken, dann Ratschlägen zur Wiederverwendbarkeit (Ofen, usw.), geht weiter mit in der EU nicht zugelassenen Schnelltests, die sogar vom RKI in eine Liste aufgenommen wurden, und es gipfelt in der missbräuchlichen Anwendung (Diagnose) von PCR-Tests.
Behörden geben Anweisung zu einem off-label-use, ohne jede wissenschaftliche Grundlage. Die Behörden behaupten bei Masken einen Fremdschutz, der bei den Masken gar nicht spezifiziert ist.
Bei Medizinprodukten und auch bei Produkten zur Arbeitssicherheit gilt allein die Gebrauchsanweisung, sie ist Teil der Zulassung und enthält alle Warnungen und Hinweise. Dazu kommen die Regeln des Arbeitsschutzes.
So ist eine Anweisung, bei feuchten Masken, sollen diese gewechselt werden, weil sich die Eigenschaften verändern. Wer vor allem bei kaltem Wetter Masken trug, der weiß, dass diese in kürzester Zeit feucht waren. Fliegender Wechsel von Masken also? Warnungen von FFP2 Masken sagen auch, Masken abzunehmen, wenn Atemprobleme auftreten. Das betrifft gesundheitliche Beeinträchtigungen, die kein Polizeibeamter ignorieren darf. Das wäre vergleichbar damit, dass er eine Person zur Einnahme eines nicht verordneten Medikaments zwingen würde.
Auch Gebrauchsanweisungen von PCR-Tests geben klar an, dass ein positiver Test ohne diagnostizierte Symptome kein Infektionsnachweis ist. Es ist unglaublich, dass Gerichte – bildlich gesprochen – den Behörden Gebrauchsanleitungen vorlesen müssen.
Wo bleibt die Normenkontrollklage der EU-Kommission. Faktisch ist Deutschland ja schon mitten im Dexit.
Super, dass der Richter so geurteilt hat?
Aber was nutzt es, wenn die Regierung jetzt die verschärfte Version des „Infektionsschutzgesetz“ (-> Ermächtigungsgesetz) verabschiedet?
Dann haben wir keinerlei Möglichkeiten mehr, gegen diese unsinnigen Maßnahmen zu klagen, außer vor dem Bundesverfassungsgericht. Und bis dann ein Urteil erlassen worden ist, sind die aktuell betroffenen Kinder im Rentenalter.
Armes Deutschland. Merkel schafft uns – bis ganz zum Schluss.
The Empire strikes back. Wollen wir hoffen, dass es noch eine Fortsetzung gibt.
. . . einen Fortsetzer.
Dient nicht gerade das von der Regierung beschlossene Ermächtigungsgesetz dazu, solche Urteile von Amtsgerichten zukünftig zu verunmöglichen.
Hier sollte man dringend mal einen Kenner im Verfassungsrecht seitens TE befragen.
Es ist schon bezeichnend für den Zustand eines Staates, wenn vernunft- und gesetzesbasierte Gerichtsentscheidungen als „spektakulär“ bezeichnet werden müssen.
Als kinderfeindlich sind die Deutschen ja seit jeher verschrieen. Aber wer hätte gedacht, daß sie ihren Nachwuchs so sehr hassen, daß sie ihn jetzt auch noch psychisch und physisch foltern?
Alles gut und richtig. Aber ist das neue Infektionsschutzgesetz nächste Woche in Kraft, kann ein Gericht nicht mehr angerufen werden, wenn die Bundesregierung die Maskenpflicht an Schulen anordnet. Wahrscheinlich kann sie auch bereits bestehende Anordnungen „sofort rückgängig machen“. Wie lange dieses neue „Infektionsschutzgesetz“ gelten soll? Wahrscheinlich ist es ohne Ablaufdatum und wird uns noch so manches zumuten. Ich schaue mit großer Sorge auf die kommende neue Zeit.
Die Sorge teile ich. Leider.
Jede Anordnung des Schulleiters/Lehrers ist ein Verwaltungsakt, der auf dem Gesetz beruht. Dagegen sollte auch in Zukunft der Rechtsweg offenstehen, den kann auch der Bundestag nicht so einfach ausschließen. Kommt das Gericht dann zu dem Ergebnis, das Gesetz selbst sei verfassungswidrig, darf es auf das Gesetz nicht mehr als Rechtfertigung des Grundrechtseingriffes abstellen. Es kann auch das BVerfG anrufen, um die Verfassungsmäßigkeit klären zu lassen.
Zudem kann jeder Grundrechtsträger, der durch das Gesetz direkt und unmittelbar betroffen ist, direkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde zum BVerfG erheben.
Soweit die Theorie. Dem Wunsch eines anderen Kommentators an TE, hierzu gezielt Verfassungsrechtler zu interviewen (Vosgerau, Murswiek, Papier böten sich sicher an), schließe ich mich an. Ich erwarte, daß es eine Flut an untergerichtlichen Verfahren geben wird, die dann final vor dem BVerfG geklärt werden müssen. Parallel wird es sicher auch jede Menge Verfassungsbeschwerden geben. So oder so dürfte daher das geänderte Gesetz vor dem BVerfG landen.
Das ganze könnte zur Nagelprobe für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werden.
Das Urteil wird von den Politikern der SED 2.0 ignoriert werden!
Das wird so sein, ja, aber jetzt muß sie es auch aktiv ignorieren, und zumindest das wird auffallen und den Widerstand im Volk, wie mäßig auch immer, stärken.
Sie wissen schon, daß die meisten Ihrer Mitmenschen nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind? Das „Volk“ wird die Gerichte verteufeln, die uns im ein oder anderen Fall doch noch vor den Verbrecherbanden in Berlin und den Landtagen schützen will.