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Mauschel-Pfalz

Ahrtal: Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wird nicht veröffentlicht

17.05.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zur Ahrtal-Flut-Katastrophe, bei der 136 Opfer ums Leben kamen, wird nicht veröffentlicht. Dem stünden die Strafprozessordnung und Gesetze des Strafgesetzbuchs entgegen. Die Ermittlungen wurden bereits vor vier Wochen eingestellt.

In Rheinland-Pfalz wird der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zur Ahrtal-Flut-Katastrophe nicht veröffentlicht. Laut einem Bericht des Justizministers Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag stünden dem die Strafprozessordnung und Gesetze des Strafgesetzbuchs entgegen.

Eine solche Akteneinsicht sehe die Strafprozessordnung nicht vor. Eine Veröffentlichung könne Privatgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Außerdem hätten Hinterbliebene bereits angekündigt, gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen. Bei der Flut-Katastrophe, vor der schon Tage zuvor deutliche Warnungen vorlagen, kamen 136 Menschen ums Leben, Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt weiterhin als vermisst.

Keine Gefahr der Veröffentlichung von strafrechtlich relevanten Geheimnissen sieht dagegen Stephan Wefelscheid, Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss »Flutkatastrophe« und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion: »Ich werte den Abschlussbericht als nachträgliche Ergänzung und ausführlichere Begründung der bereits in der Pressekonferenz und der anschließenden Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft getroffenen Bewertungen.«

Im Wesentlichen gehe es in dem Abschlussbericht um die Darstellung der faktischen Geschehnisse in der Flutnacht und darum, wie sich die Flut entwickelt habe. Dargestellt würden auch die Arbeitsabläufe in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler sowie in Land und Kommunen. Wefelscheid: »Hierin sehe ich keine strafrechtlich geschützten ,Geheimnisse‘«.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor vier Wochen verweigert, den früheren Landrat Jürgen Pföhler anzuklagen. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Moralisch sei Pföhlers Verantwortungslosigkeit nicht zu entschuldigen, so der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler. TE berichtete. Ein moralisch fragwürdiges Verhalten begründe jedoch keine strafrechtliche Schuld. Fehler zu machen oder eine Pflichtwidrigkeit zu begehen, sei in Deutschland nicht strafbar. Dies sei – so Mannweiler – für die Menschen im Ahrtal schwer zu verstehen. In Deutschland werde jemand nur verurteilt, wenn er eine Straftat begangen hat.

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Dies kritisierte unter anderem Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und Obmann der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, heftig: »Politisches Versagen bleibt ungestraft, wenn man nur erklärt, dass die Konsequenzen des Nichthandelns unvorhersehbar waren. Wer gesetzliche Auflagen nicht erfüllt und dadurch die Einrichtung eines wirksamen Katastrophenschutzsystems versäumt, kann sich im Katastrophenfall mangels geeigneter Vorbereitung mit der Unvorhersehbarkeit der Ereignisse entlasten.«

Während der Sitzungen im Untersuchungsausschuss habe sich laut Bollinger bereits abgezeichnet, dass sich alle auf politischer Ebene Beteiligten mit der Begründung absoluter Unvorhersehbarkeit der Ereignisse aus der Verantwortung ziehen würden. »Diese Sprachregelung rettet nun auch den ehemaligen CDU-Landrat, obwohl grundlegende Versäumnisse beim Hochwasserschutz bis hin auf die Ebene der Landesregierung von mehreren Stellen, siehe Gutachter, attestiert worden sind. Die Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigten entlastet zwar jene, bewahrt aber auch die Landesregierung vor einer weiteren Beleuchtung ihrer Untätigkeit.«

Recht ist in der Mauschel-Pfalz wie Kaugummi, ein äußerst dehnbarer Begriff.

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76 Kommentare

  1. Enthält der Abschlussbericht auch Informationen bzgl. der Rettung von Pföhlers Porsche?

  2. Der „Staat“ der Parteien ist der Totengräber des Rechtsstaates und der Demokratie. Es braucht alle 2 Generationen Tabula rasa, zur Wiederherstellung der gesetzten Ordnung und Zerschlagung der Günstlingswirtschaft.

  3. Parallel dazu die Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU – Bundestagsdrucksache 20/9176
    Da wird auf 17 Seiten aufgelistet, wofür wieviel Geld wohin geflossen ist.
    Nur die Seiten 13-17 umfassen geschätzt 3 Milliarden Euro.
    Da gibt es zB vom BMZ 30 Millionen für den Ausbau der Solarenergie in der Elfenbeinküste oder 49 Millionen für die Stiftung „Clean Energy and Energy Inclusion for Africa“ Crowdlending/ Smart Outcomes Fund in Afrika NA.
    Ergebnisorientierte Finanzierung im Wassersektor, sowie ein ergebnisbasiertes Programm zur Sicherstellung des nachhaltigen Betriebs im Wassersektor in Jordanien – zusammen 26 Millionen.
    30 Millionen für den Africa Local Currency Bond in Afrika NA.
    Transformative Wege: Führung und Ausweitung von Schutz und nachhaltiger Nutzung der Biodiversität durch indigene Völker und lokale Gemeinschaften
    Äthiopien, Peru, Papua- Neuguinea – 11 Millionen vom BMWK
    200 Millionen für klimafreundliche urbane Mobilität in Indien.
    Und so weiter.
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009761.pdf

    Im Ahrtal soll ein Schaden von 40 Milliarden entstanden sein.
    30 Milliarden sollen bereit gestellt worden sein.
    Aber nur 3,3 Milliarden wurden davon abgerufen/ ausgezahlt.
    Bald 3 Jahre nach der Katastrophe.
    Vielleicht sollten die Anträge anders formuliert werden.
    Immer mit „nachhaltig, klimafreundlich, grün, saubere Energie“
    Dann kommt womöglich mehr Geld und schneller.

    Aber vielleicht, liebe Ahrtaler, setzt ihr euer Kreuzchen mit dem Mut der Verzweiflung einfach mal woanders hin…

  4. Das Ahrtal gehört n i c h t zur Pfalz ! Es liegt im äußersten Norden von Rheinland-Pfalz, die Pfalz liegt im Süden. Wenn schon, dann ist es rheinische Mauschelei von wegen „es het noch immer jotjegangen“
    Dass niemand mehr dafür verantwortlich sein soll, dass niemand zwischen Montag nachmittag (Gefahrenmeldung) und Mittwoch abend (einsetzende Katastrophe) niemand geschützt worden ist, zeigt, dass man sich auf den Staat absolut nicht mehr verlassen kann. Wer sich auf staatliche Hilfe verlässt, der stirbt.Trotzdem musst du fett für die Leute zahlen, die versagen.
    Bei der Oderflut 1997 war das ganz anders ! Da haben alle Einsatz gezeigt bis zum Anschlag. Der Zivilschutz der DDR hatte gefruchtet. Hier waren Bürger wie Amtsträger zur rechtzeitigen Vorsorge bereit und in der Lage. Da wurde niemand alleingelassen.
    Erschreckend war an der Ahr : die Landesministerin, die komplett versagt hat wurde nachher zur Belohnung auch noch Bundesfamilienministerin für die Grünen. Nachdem sie 136 Menschen hatte ersaufen lassen. Sie hat so bestens dem grünen Narrativ vom Klimawandel entsprochen. Das hat fette Prozente für die Grünen gebracht. Die Grünen haben von der selbstgeschaffenen Krise auf Kosten von 136 Menschenleben massiv bei den Wahlen profitiert.

  5. Mit den Geheimnissen ist das so eine Sache. Wenn Fehlverhalten und Unterlassungen der Altparteien bekannt würde, darf der Bericht natürlich nicht veröffentlicht werden. Was sollte auch der Wähler denken. Würde genau das gleiche die AFD berühren, würde mit größten medialen Getöse alles veröffentlicht und die Betroffenen verhöhnt werden. Reine Vermutungen würden sofort als Tatsachen aufgeblasen werden. Was für eine scheinheilige Bande von Altparteien-Politikern.

  6. „In Deutschland werde jemand nur verurteilt, wenn er eine Straftat begangen hat.“
    Wenn wenigstens dieser Passus auf den „demokratischen Rechtsstaat“ realiter zutreffen würde, wäre man schon einen kleinen Schritt zurück zu einer wahren Demokratie näher.

    • Michael Ballweg war 9 Monate in Uhaft !
      Die Basis bewegt keine Menschen mehr.
      Die Parteienoligarchie ist gerettet.

  7. Alles, was diese Regierung entlarven könnte, wird einfach nicht veröffentlicht. Nur so kann sich diese Regierung überhaupt noch halten.

  8. Das anzunehmen, wäre wohl in der Tat einhergehend mit einer gewaltigen Portion Naivität bis hin zur Selbstverleugnung.

  9. Das ganze System ist doch so gestrickt – Vorteile als Politiker gerne, Verantwortung nein danke ! Man kennt das in weniger unverblümter Form aus Ländern in Asien und Afrika. Da gibt man sich nicht mal die Mühe. In Deutschland gibt es ein kollusives Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und Medien, um Interessen der Bürger mit der ganzen Klaviatur des „Rechtsstaates“ abzuwürgen.

  10. „Unterlässt ein Staatsanwalt es, trotz Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts Anklage gem. § 170 I StPO zu erheben und tritt dadurch Verjährung ein, dann macht er sich gem. §§ 258a, 13 StGB strafbar. Die Garantenstellung ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip (§§ 152 II, 170 I StPO). Macht er sich darüber hinaus aber auch gem. §§ 339, 13 StGB wegen Rechtsbeugung strafbar?“
    Kann „man“ klagen wegen Unterlassens? Und wenn ja, wer? Klagen nicht schon Betroffene? Worauf berufen sie sich?

  11. Die Elemente einer Adelsrepublik sind ganz offensichtlich: ein Recht fürs gemeine Volk, ein anderes Recht für den politischen Adel. Vorsichtsmaßnahmen für das „absolut Unvorhersehbare „? – vollkommen überflüssig! Darum hat der Bund auch die Notbevorratung von Getreide aufgegeben – was soll schon passieren im besten Deutschland aller Zeiten. Im übrigen gilt: „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen…

  12. Mal abgesehen davon, dass die Ahrtaler ihre Schlächter immer wieder wählen, ist doch längst hinreichend bewiesen, dass die Krähen ihrer Familie kein Auge aushacken. So was machen die nur mit Tauben – die werden dann sogar mit herbeiphantasierten „Fakten“ niedergemacht.
    Die Fakten der Ahrtalkatastrophe sind ein erdrückendes Beispiel an Inkompetenz und Gleichgültigkeit. Während die einen ersaufen, verschwinden die Verantwortlichen im Urlaub.
    Bravo Ihr Richter und Staatsanwälte. Besser kann man nicht demonstrieren, dass es in Deutschland zweierlei Recht(-sprechung) gibt. Die für Politiker und die für den Rest.

  13. Dünner Beitrag. Eine fundierte Aufarbeitung, ob die Verweigerung der Offenlegung korrekt ist oder ob nicht doch rechtliche Ansätze existieren, die Offenlegung durchzusetzen, das wäre wünschenswert gewesen. Die Aussagen des Justizministers und zweier wenig versierter Politiker helfen nicht weiter.

  14. Dies sei – so Mannweiler – für die Menschen im Ahrtal schwer zu verstehen.“
    Den Satz habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden. Die Bewohner des Ahrtals haben doch kurz nach der Flut durch ihr Wahlverhalten klar gezeigt das sie eine derartige Gaudi in Zukunft regelmäßig haben wollen.
    Ich gehe daher davon aus das die Verantwortlichen nach der nächsten Flut von den Ahrtalbewohnern ein Denkmal gesetzt bekommen. Aber natürlich nur wenn da noch eine ordentliche Schippe draufgelegt wird.

    • Die meisten Deutschen haben immer noch nicht verstanden, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Kreuzchen auf dem Stimmzettel und der real gemachten Politik.

  15. Bezüglich Recht und dessen Bedeutung in praxi sei den historisch wie juristisch interessierten Lesern der Fall des Müller Arnold unter besonderer Gewichtung des Handeln Friedrich II. anempfohlen.

    • „Darnach mögen sich die Justiz-Collegia in allen Provinzen nur zu richten haben, und wo sie nicht mit der Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade durch gehen, sondern die natürliche Billigkeit bei Seite setzen, so sollen sie es mit Sr.K.M. zu thun kriegen. Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.“

      Friedrich II., König von Preußen

      … der Mann fasziniert mich noch heute immer wieder.

      • Dehalb muss man ja auch vor Gericht seinen Beruf nennen, damit der Richter ohne Ansehen des Standes urteilen kann.
        Als „Dr.“ oder „Beamter“ kommt man in der Regel, vor allem bei Zivilprozessen, besser weg.
        Beamte haben auch vor Verwaltungsgerichten die deutlich besseren Karten, sind es doch Beinahe-Kollegen.

  16. Ein weiteres Puzzle – Steinchen , das exemplarisch den wahren
    Zustand “ unseres “ Gemeinwesens beschreibt .
    Ein korrupter , verfaulter Staat und dessen Diener …..
    Da bleibt nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende desselben !

    • UND die Konsequenzen daraus ziehen.
      1789 sollte als Blaupause dienen.

  17. Eine Veröffentlichung könne Privatgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Also egal wie ein Behördenvertreter versagt hat, er braucht nur das vorzuschützen und kann nicht verantwortlich gemacht werden. Aber Höcke wird verurteilt, weil er „Jehova“ gesagt hat.

  18. Das KANN man natürlich so machen … aber, puh, ich möchte ja jetzt nicht in der Haut der verantwortlichen Parteipolitiker stecken.
    Die nächsten Ahr-Weinfeste sind wohl nur noch mit verschärftem Personenschutz möglich. Spaß wird das jedenfalls keinen mehr machen.

  19. In Deutschland werde jemand nur verurteilt, wenn er eine Straftat begangen hat.“
    Außer natürlich, er gehört nicht zum erlesenen Kreis der „schon-zu-lange-Regierenden“ – dann kommt er für 6 Monate in den Knast, weil er die Staatspropaganda von ARD und ZDF nicht bezahlen will – siehe Georg Thiel.
    Der gleiche Staat, der gerade darüber nachdenkt, „Äußerungen unterhalb der strafrechtlich relevanten Grenze“ als „Delegitimierung des Staates“ unter Strafe zu stellen…
    Man könnte fast glauben, hier werde mit zweierlei Maß gemessen!

  20. Das scheint in dieser Zeit Usus zu werden. Geschwärzte Berichte, Geheimsachen, fehlende Unterlagen, dumme Ausreden. Ich hoffe, die Hinterbliebenen stellen Strafanträge wegen Strafvereitelung im Amt und erzwingen die Klage gegen die geschützten Drückeberger:innen.

  21. Wie bei den geschwärzten RKI-Files könnte jemand versuchen diesen Abschlussbericht freizuklagen.

    • Das könnten die Betroffenen machen, werden es aber nicht. Alles Fans der rot-grünen Landesregierung.

  22. Das alles hat doch im besten Deutschland aller Zeiten nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun!
    Das ist nur noch linksrotgrüne Vertuschungspolitik mit der Unterstützung der Merkel CDU!
    Warum wachen die Deutschen nicht auf?

  23. „Recht ist in der Mauschel-Pfalz wie Kaugummi, ein äußerst dehnbarer Begriff.“
    Dazu fällt mir sofort die Affäre Adolf Kanter ein, in der unter einem gewissen Helmut Kohl als Ministerpräsident ein gewisser Otto Theissen als Justizminister massiv in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingriffen, um den CDU-Schmiergeldskandal nicht auffliegen zu lassen. Otto Schily hatte kürzlich in einer sehenswerten Fernsehdoku dieses Gaunerstück süffisant kommentiert.
    Zwar keine Bananen- aber doch eine Saumagen-Republik.

  24. Informationsfreiheitsgesetz ist rot-grün jetzt ziemlich lästig. Transparenz im Falle Ahrtal würde die Allgemeinheit wahrscheinlich verunsichern und das kann man wie immer vor Wahlen wahrscheinlich ebenfalls nicht gebrauchen.

  25. Ach wirklich?

    Sind das nicht genau die verantwortlichen Politiker, die seit Jahren von den Wetterextremen aufgrund des Klimawandels schwafeln, die wissenschaftlich bewiesen sein sollen?

    Sind das nicht genau die, die einerseits Anpassungen an den Klimawandel, wie Hochwasserschutz, immer wieder verweigern, weil es nicht zielführend wäre, gleichzeitig aber den Bürgern Klimawandel-Steuern abpressen, weil sie dem wahnsinnigen Irrglauben anhängen, eine CO2-Steuer in Deutschland könnte den Klimawandel weltweit effektiv verhindern?

    Wie kann man denn noch direkter verantwortlich sein, als wenn man die nötigen Sicherheitsmaßnahmen komplett verweigert, während man den Bürgern zwar Geld unter dem Vorwand zur Verhinderung abpresst, dieses aber für Luxus-Projekte und Klientel-Förderung zweckentfremdet. Das ganze im angeblichen Wissen um einen „wissenschaftlichen Konsens“, nach dem mit genau solchen Katastrophen zu rechnen sein soll.

    • Wie kann man denn noch direkter verantwortlich sein, als wenn man die nötigen Sicherheitsmaßnahmen komplett verweigert, …“
      Nicht nur DAS, sondern von den Altvorderen zur Dämpfung der Fließgeschwindigkeit der Ahr, Lektion aus den Sturzfluten bspw. des Jahre 1804, erbaute Wehre wurden auf Geheit der Grünen zwecks besserer Fischwanderung entfernt.

  26. Auch ein Fehler oder eine Pflichtwidrigkeit ist natürlich entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft strafbar, und das müsste der Jurist als Strafrechtler auch wissen, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine fahrlässig begangene Straftat vorliegen, hier insbesondere fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung.
    Das weiß jeder Autofahrer – ich begehe fahrlässig einen Fahrfehler oder fahre entgegen der Pflicht, 30 km/h zu fahren 80 km/h. Dadurch (Kausalität) kommt es zur Tötung eines Menschen. Ergo: Strafbar wegen fahrlässiger Tötung. Natürlich muss man die Pflichtverletzung und die Kausalität etc. beweisen. Aber die Aussage, ein Fehler oder eine Pflichtverletzung sei nicht strafbar stimmt so nicht.

    Der wahre Grund warum keine Anklage im besten Rechtsstaat aller Zeiten erhoben wird dürfte sein: Weil es politisch nicht gewollt ist. Denn dann würde in einem öffentlichen Verfahren herauskommen, welcher Politiker welchen Fehler gemacht hat und das Thema wäre monatelang oder jahrelang in den Schlagzeilen und würde für die regierenden Parteien schlecht aussehen.
    Also hat man der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft zu verstehen gegeben, dass die Ermittlungen eingestellt werden sollen. Dem widersetzt sich kein Staatsanwalt wenn er weiter Karriere machen will. Und man könnte ihn sogar direkt anweisen, die Ermittlungen einzustellen, dann müsste er es sogar rechtlich tun. Das ist fast nur im besten Deutschland aller Zeiten so, in anderen Ländern nicht und der EuGH hat deshalb entschieden, die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht unabhängig genug von der Politik, um einen europäischen Haftbefehl ausstellen zu dürfen.

  27. Abschließend kurz und zusammenfassend,
    wenn die Staatsanwaltschaft kein gerichtliches Verfahren in Gang setzt,
    gibt es kein Veröffentlichung Verbot gemäß StPO und StGB.
    So sagen es gerichtliche Urteile und der Wortlaut der Gesetzesnormen.
    Allerdings ist die Staatswanaltschaft in ihrer Entscheidung frei, nicht gesetzlich gebunden.
    Es gibt in unserem Rechtstaat 😉 dann nur einen Weg, die Herausgabe einzuklagen.
    Es gibt in unserem Rechtstaat 😉 keine rechtliche Instanz die Verfehlungen von Staatsanwaltschaft (in der Person des Staatsanwalts) oder Gerichte(in Person des Richters) überwacht, weder disziplinarisch noch strafrechtlich.
    Das gilt nur für den Bürger, der auf Schritt und Triit, vom Rechtstaat 😉 überwacht wird, nicht nur auf Straftaten,sondern sogar auf Bagatellen wie Ordnungswidrigkeiten ohne Schaden für andere.
    Also eine 24h-tige Disziplinierung des Bürgers, denn der ist ja immer unzurechnungsfähig und ungehorsam.
    Staatsanwaltschaft(Staatsanwalt) und Gerichte(Richter) handeln gemäß unserem Rechtstaat 😉 immer fehlerlos.

  28. Die RKI Files sollten auch nicht veröffentlicht werden , wurden heraus geklagt . Warum sollte es mit den Staatsanwaltermittlungen nicht auch so kommen . Schließlich hat das Volk das Recht auf Information . Was geheim bleiben soll , ist dann vermutlich nicht legal , oder liege ich da falsch ? Werden Schuldige geschützt ?

  29. Eine Schande, aber genau so vorhersehbar.
    Dass schon vorab Ämter und Behörden versagt haben bei den Baugenehmigungen in das alte Flussbett (Überschwemmungsraum), geschenkt…
    Dass eine Politikerin lieber mit der Familie in Urlaub gefahren ist, geschenkt…
    Dass das komplette Frühwarnsystem kläglich versagt hat, sowohl beim Personal als auch bei der Technik, geschenkt….
    Letztlich soll jeder selbst für das Desaster verantwortlich sein, Motto falscher Ort, falsche Zeit. Wäre ja noch schöner wenn man dafür die hochbezahlten, aber meist unfähigen aus Politik und Verwaltung verantwortlich machen würde, da könnte ja man gleich die gesamte Ampel wegen bewiesener Unfähigkeit zum Rücktritt auffordern. Leistung und Verantwortung war gestern, heute gilt Wähler halts Maul, denn wir werden das Land in den Abgrund mauscheln, und bis es dann der letzte auch gemerkt hat, ist es eh zu spät.

    • Tja, und ein Lokalpolitiker bringt lieber seinen Porsche in Sicherheit – man muß halt Prioritäten setzen. Dafür haben die Angehörigen der Opfer sicher Verständnis !
      Und die Staatsanwaltschaft sekundiert noch das Behördenversagen ! Pfui !

  30. Ahrtal-Bericht nicht veröffentlicht.
    RKI-Files geschwärzt.
    Nordstream-Ermittlungen eingestellt.
    Pfizer-Vertrag unter Verschluss.
    Jeder Bürger müsste merken, dass unsere Politiker gegen unsere Interessen agieren, indem sie uns Informationen vorenthalten.

    • Dafür muss ich kein einziges Wort in dem von Ihnen angeführten Dokumenten oder Protokollen lesen: Ein Spaziergang durch eine beliebige deutsche Fußgängerzone reicht für diese Erkenntnis vollkommen aus.

  31. Seit 4 Wochen werden also wahrscheinlich schon die Dokumente geschwärzt.
    Im Vertuschen, unter den Teppich kehren und Wegschauen ist man Weltspitze.

    • Ich bin mir sicher, List, dass SIE, nachdem Sie ihr Hab+Gut, evtl. einen Familienangehörigen durch eine Katastrophe verloren haben, nicht anderes im Sinn gehabt hätten, als über einen lausigen Wahlwisch zu grübeln und ihn auszufüllen.
      Übrigens, das Versagen der behörden, der erbärmlichen Landesregierung, wurde erst nach und nach, weit NACH dem Wahltermin, , öffentlich bekannt.

      • Stimmt. Die Demonstrationen ,Proteste und Mahnwachen der Ahrtaler,nach Bekanntwerden des Versagens,sind Legende.

        Sorry,das waren Jubelfeiern zum Jahrestag der Katastrophe.

  32. Und so lassen staatliche Stellen selbst keine Gelegenheit aus, die Demokratie immer weiter zu delegitimieren. Im Sinne der Gewaltenteilung obliegt das Urteil über die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens dem zuständigen, gesetzlichen Richter, nicht einer staatlich weisungsgebunden Behörde. Dass hier nicht einmal der Antrag auf Erhebung der Anklage bei Gericht gestellt wurde, hat schon einen faden Beigeschmack. Die Staatsanwaltschaft hat hier ihre Aufgabe nicht richtig erfüllt. Im gerichtlichen Verfahren hätte sich schon gezeigt, ob strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. So wird doch nur, in Verbindung mit der der Unterdrückung der Akten, der Eindruck erweckt, es gäbe etwas zu verheimlichen. (P.S.: Gemäß § 274 StGB ist bereits der Versuch, Urkunden zu unterdrücken, strafbar. Für die vollendete Tat gibt es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.)

  33. Tja, wenn der Kaiser nackt ist, muss man alles Menschenmögliche dafür tun, diesen Sachverhalt vor dem tumben Volk zu verbergen: Es funktioniert zwar nicht wirklich, wird aber immer wieder gern – und in steigender Verzweiflung – versucht, denn man fürchtet doch irgendwie den Zorn des ‚großen Lümmels‘, der in der Wahlkabine irgendwann doch mit dem Fuß (pardon: natürlich dem Stift) aufstampfen könnte…

  34. Als neue Nationalhymne des ehemaligen Deutschlands, jetzt: “Neubundland”, schlage ich den “Schwamm-drüber-Blues” von Otto Waalkes vor. So, und jetzt Schwamm drüber über NordStream, Cumex, Corona, AKW-Aktenfälschung und das Ahrtal. Alles andere würde uns doch nur belasten.

    • Aber als Kehrreim, verehrter Okko tom Brok, sollte man unbedingt noch Scheibners „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner…“ von 1979 an jede Strophe dranhängen! Vorzutragen allmorgendlich und überall unter der auswehenden neuen Landesfahne (=regenbogenfarben mit gekreuzten Bananen)…

  35. Ich kann es trotz mittlerweiler jahrelangen Erfahrung mit dem neuen Deutschland immer noch nicht fassen wie es möglich war daß dieses Land so dermaßen abrutschen konnte. Wir stehen spätestens seit Merkel vor einem korrupten politisch/medialen Pharma-, Presse- und Industriekomplex dessen Rädchen wie geschmiert ineinandergreifen. Wir erleben eine politische Justiz die mit der Kanzlerin essen geht und eine Politik der Hinterzimmer deren Entscheidungswege meist vor der Öffentlichkeit erfolgreich verheimlicht werden können. Der meist uninformierte oder propagandagesteuerte sog. normale Bürger hat lediglich noch die Rolle die finanziellen und machtpolitischen Interessen des Systems zu finanzieren.

  36. Entscheidend ist allein das Vorgehen der Landespolizei RP, der es ja gelang, eine Warnung der Bevölkerung vollständig zu verhindern und dabei gleichzeitig intern die Warnung und sogar Evakuierung ihrer eigenen Leute per Streifenwagen zu organisieren.
    Und das man das, was im dorigen Lagezentrum MI im Regierungsauftrag „verschweinert“ wurde, imit Sicherheit für „geheimhaltungsbedürftig“ hält, ist nachvollziehbar. Da reicht ‚VS Streng Geheim‘ mal gerade eben.

    Meine BAO Erfahrung Polizei und der dort übliche Nachrichtenfluss, zu der auch alle Wettermeldungen gehören, sagt mir, dass die Ahrtaler, nach Corona, erneut öffentlich betrogen werden. Die Strafjustiz ist keine Hilfe, da Teil des Problems. Nur Zivilrechtlich ist der Flutlüge beizukommen.
    Allerdings zeigen die Wahlergebnisse vor und nach der Flut: den Ahrtalern ist die Wahrheit egal. Hauptsache der Spritzenbus war da.

  37. Nun ja, die Bevölkerung hätte ja die Möglichkeit an der Wahlurne mal so richtig abzustrafen. Darauf wetten würde ich aber absolut nicht !

    • Die dortige Bevölkerung hatte bereits die Möglichkeit gehabt, die verursachende Regierung an der Wahlurne abzuwatschen.
      Nun raten Sie mal, ob sie‘s gemacht hat ?

      • SIE schwadronieren. Ich hoffe Sie kommen einmal in die selbe Situation.
        Dann werde ICH sie befragen, was Priorität hatte:
        Das Aufräumen, die evtl. Suche nach vermißten Angehörigen oder sich Gedanken über eine Wahl zu machen..

      • Wer sich die Zeit zum Wählen nehmen konnte, sollte auch hinreichend Zeit zum drüber Nachdenken gehabt haben.

      • Ist es eigentlich nicht in den Hirnkasten zu bekommen, dass die Erbärmlichkeiten der Behörden und der Landesregierung erst weit nach der Wahl ans Tageslicht kamen?

  38. Zwei Monate nach der Katastrophe bekundeten die Bewohner des Ahrtals ihr vollstes Vertrauen in die Beschlüsse der Partei- und Staatsführung, indem sie den Parteien der Verantwortlichen auf Kommunal- und Landesebene mit überwältigender Mehrheit ihre Stimme gaben. Geliefert wie bestellt.

    • 2 Monate nach der Katastrophe war noch nicht bekannt, was die Staatsanwaltschaft durch Nichtveröffentlichung des Schlußberichtes heute zu verschleiern versucht:
      Das totale Versagen der Behörden, der Lokalpolitik aund besonders der Landesregierung

      • Das Behördenversagen war doch längst vollumfänglich bekannt. Und es wurden Helfer mit der nicht erwünschten „Haltung“ daran gehindert, die geschädigten Bewohner der Region zu unterstützen. Das ist schlimmer als unterlassene Hilfeleistung. Aus England war mehrere Tage zuvor vor den extremen Regenfällen ausdrücklich gewarnt worden. Wer dann nochmals die Parteien wählt, die solche Behördenvertreter aufstellen, wählt, ist Teil des Problems.

      • Schon das zweite Posting dieser Art.
        Hier schreibt der Vertuschungsbeauftragte der Politik; so eine Art „Faktenchecker“ (genauer: Faktenleugner, wie alle diese Kasper) für’s Ahrtal.

      • SIE meinen WEN?
        ICH komme aus der Region und weiß,was hier Sache war.

    • Mich würde mal die Wahlbeteiligung interessieren. Also mal so, wäre ich betroffen, hätte ich wohl kaum Zeit und Kopf mich darum zu kümmern, wen von diesen Pappnasen ich auf den Papotrohn setzen wollen würde.

  39. Das sind doch genau die richtigen Maßnahmen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und Demokratie zu fördern.

  40. Da stelle mer uns ma janz dumm. Früher ging es um die Dampfmaschine und heute um das Kernkraftwerk. Geschichte wiederholt sich^^

  41. Die Frage ist….ist dem so? oder wird das nur „juristisch vorgeschoben“? Kann wohl nur ein Jurist entscheiden….wahrscheinlich muss die Offenlegung wieder mal eingeklagt werden….falls möglich.

    • Die Justiz wird auch Argumente finden oder hat sie gar schon formuliert, die Klage gegen die Nichtveröffentlichung des Untersuchungsergebnisses nicht anzunehmen. Es könnte ja Wahrheiten herauskommen. Und das würde die Bevölkerung „verunsichern“.

      • Es geht um das Informationsfreiheitsgesetz. Da wird es schwierig, was zu heimlichen. Hat bei den RKI-Files ja auch nicht funktioniert.

  42. Natürlich gehört der Abschlußbericht über eine Katastrophe von derartigem Ausmaß an die Öffentlichkeit. Die Machthaber verschanzen sich immer weiter in ihrer Wagenburg der Informationsverweigerung. Im Falle der als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften thüringischen AfD wird die Einsicht ebenso verweigert wie nun im Falle der Ahrtal-Katastrophe. Mit dem kleinen Unterschied, daß erstere für die Beschuldigte ent-, in der zweiteren die Betroffenen belastet werden könnten. Passt zur Bananenrepublik Deutschland.

  43. „- dass sich alle auf politischer Ebene Beteiligten mit der Begründung absoluter Unvorhersehbarkeit der Ereignisse aus der Verantwortung ziehen würden.“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Hochwasserereignisse_an_der_Ahr.
    Dort baut man nicht hin. Dort dürfen vom Land, privaten Grundbesitzern, Gemeinden oder Bund keine Bauplätze verkauft und Baugenehmigungen erteilt werden.
    Die zuständige Landesregierung und ihre zuständige Behörden hätte das schon im Vorfeld verhindern können, ja sogar müssen.  

    • DORT, wie an ALLEN Flüssen wurde seit Bestehen der Menschheit bevorzugt gesiedelt.
      Zugang zu Wasser ist nicht nur lebensnotwendig, sondern Flußläufe waren ideale Verkehrswege.

    • Durch allgemeine Grundwassersenkungen fiel Ende der 1950er Jahre der Maudacher Bruch (ein ehemaliges Sumpfgebiet in einem Altrheinarm) in Ludwigshafen trocken. Am Rande des Bruch verkauft die Stadt Ludwigshafen daraufhin Grundstücke, die Leute bauten. Als dann in den 2000ern der Grundwasserspiegel wieder stieg, „schwammen“ die Häuser hoch und mussten auf Kosten der Eigentümer teuer saniert bzw. geschützt werden. Die Stadtverwaltung war natürlich komplett unschuldig, konnte ja niemand wissen, dass sowas reversibel ist!

  44. Da muss halt wieder jemand klagen. Danach sind wir formal klüger was die rechtliche Lage und Bewertung angeht.

  45. Irgendwie scheint mir, dieses Politkversagen, das einen Milliardenschaden verursacht hat und das 136 Menschen das Leben gekostet hat, wird laxer und weniger konsequent untersucht/geurteilt/bestraft, wie der Oppositionspolitiker, der „Alles für Deutschland“ gesagt hat, bei dem niemand zu Schaden gekommen ist.

  46. „Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“
    Gustav von Rochow (1792 – 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  47. Was ist eigentlich aus den gesammelten Spendengeldern geworden?

  48. Mich wundern weder die Verfahrenseinstellung, man hats ein wenig hinausgezögert um es im Sande verlaufen lassen zu können, noch die Intransparenz, schließlich könnte das Volk, Verzeihung;-), verunsichert werden… Dieses Land ist mitsamt seinen Institutionen erledigt. Die superlinksgrüne Polit-„Elite“ wird es für ihre Märchenprojekte noch ein wenig ausplündern, und dann gehen die Lichter endgültig aus, dafür blitzen dann die Stich- und Schneidwaffen im Mondschein auf, und vielleicht gibts auf dem Weg dahin noch temporär subventionierte Döner, für die Gleichen, die nicht gleicher sind.

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