Die Organklagen der AfD-Fraktion seien teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen worden, so die Karlsruher Richter. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages liegt demnach nicht vor. Die AfD könne sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen, die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich jedoch „im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie“.
Weil es nicht um spezifische Statusrechte der Abgeordneten und Fraktionen, sondern allein um die Teilhabe an erst durch die Geschäftsordnung eingeräumten Rechtspositionen gehe, sei der alleinige verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab das Willkürverbot, so das Gericht weiter. Die Entscheidung der Karlsruher Richter erfolgte einstimmig.
In den Verfahren ging es einerseits um die Abwahl von Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 und andererseits um die Verweigerung der Wahl der von der AfD benannten Kandidaten für drei Ausschuss-Vorsitze seit der Bundestagswahl 2021.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestages „bestimmen“ die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach zuvor getroffenen Vereinbarungen im Ältestenrat. Traditionell sehen diese Vereinbarungen eine Berücksichtigung aller Fraktionen nach ihrem jeweiligen Stärkeverhältnis vor – die AfD-Kandidaten erhielten aber jeweils keine Mehrheit. Die AfD sah sich hierdurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages verletzt (Urteil vom 18. September 2024 – 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21).
Was war von dem korrupten Karlsruher Gelichter, das von den Kartellparteien und dem Regime eingesetzt und regelmäßig teuer zum Essen eingeladen wird, anders zu erwarten??? Ich persönlich akzeptiere von diesem Staat vom Bundespräsidenten-Darsteller bis in die Niederungen der Kommunal-und Landespolitik wirklich gar nichts mehr.
Korruptes Politikerpack sorgt dafür, dass Recht und Gesetz im Sinne dieses Packs gesprochen wird, ist in Deutschland mittlerweile normal.
Ist doch ganz einfach.
AfD wählen und warten, bis sie mehr als 50 Prozent erzielt.
Dauert zwar noch, aber der Tag kommt.
Sehe ich ebenso und wie immer im Leben, müssen die tapferen Recken das Land verteidigen, während sich die Memen hinter dem Rockschoß verkriechen oder das Schicksal gar ihnen überlassen und glauben es würde sich von allein regeln, was ein großer Irrtum ist und der rechten Sache nicht weiter hilft.
Keinen Schritt nach hinten, denn es kann nur noch vorwärts gehen und der Erfolg gibt allen Gleichgesinnten recht, daß diese linke Bande zu besiegen ist, denn deren Terror ist doch langsam nicht mehr auszuhalten und derweil kriechen sie auch noch dem Hegemon in den Anus, was immer unerträglicher wird und beendet werden muß um die wirkliche Freiheit zu erlangen, die uns seit über 75 Jahren ganz bewußt verwehrt wird.
Habe im ÖRR noch nichts darüber gesehen, gehört oder gelesen.
Aber sicher noch heute werden die Hoftrompeter freudig erregt über die geplante „Ermächtigungs“-Änderung der Geschäftsordnung im Thüringer Landtag lang und breit berichten.
Das ist Desinformation durch selektive Nachrichten !
Wann bricht der sprichwörtliche Krug?
Im Westen nie.
Schließlich hat man ja die CDU, die sich neurdings mit Kommunisten ins Bett legt und offen Sympathien für die zerstörerischen Grünen hegt.
Merkel hat ganze Arbeit geleistet.
und das BSW entpuppt sich als das befürchtete U-Boot.
Man fasst es nicht.
Was ist eigentlich am Wort „wählen“ so schwer zu verstehen? Das hat auch die eine Richterin nochmal betont, denn die Ausschussvorsitzenden werden gewählt. Sie müssen also eine Mehrheit organisiseren. Hat man diese nicht, wird man nicht Vorsitzender. Oder welche Art „Wahl“ schwebt Tichy und o. vor? Wenn ich die Wahl habe, das besagt schon die Bedeutung des Wortes, so kann ich wählen – zwischen ja und nein, zwischen Alternativen. Vielleicht sollten die, die sich wählen lassen möchten, zuvor weniger beleidigend mit ihren künftigen „Wählern“ reden, zum Beispiel im Bundestag. Ich lese hier schon wieder, das Bundesverfassungsgericht sei ei9n Laientheater – von einem Leser, der dasselbe Gericht, sogar denselben Senat noch hoch gelobt hatte, weil ihm da ein Urteil gefallen hatte. Soll man also künftig bestimmen, wen die Abgeordneten zu wählen und wie das BVG zu entscheiden haben soll? Und wer glaubt eigentlich, dass die Leute dann hier zufrieden wären? Kleiner Tipp – selbst für den Bundestag bewerben, sich dann einer Wahl zum Ausschussvorsitzenden stellen und das Ergebnis akzeptieren.
Ihnen ist offenbar ein kleines Detail bei Ihrem Vortrag zur Demokratie entgangen. Denn auch wenn die jeweiligen Ausschußvorsitzenden theoretisch gewählt werden, war es bisher gängige Praxis, den jeweiligen Kandidaten der Partei, der zustand, den Ausschußvorsitzenden zu stellen, einfach zu akzeptieren. Mit anderen Worten, die Wahl war eigentlich reine Formalie. Das war zu Zeiten, als noch ein Menschenschlag im Bundestag saß, der bereit war, sich an geschriebene und ungeschriebene Gesetze zu halten.
Offenbar haben die Herrschaften „Demokraten“ nicht bedacht, dass die von ihnen eingeführten „Neuregeln“ bezüglich des Umgangs mit der Opposition im Bundestag, ihnen zukünftig äußerst unangenehm werden könnten. Nämlich dann, wenn sie selber in der Opposition sind. Denn einmal verrohte Sitten sind schwer wieder zu bessern.
Harbarth ist z.B. Wirtschaftsanwalt.
Es sitzt mittlerweile kein einziger ausgewiesener Verfassungsrechtler im BVerfG.
Als ob man Internisten oder Orthopäden in die Gehirnchirurgie versetzt.
Das BVerG ist insofern ein Laientheater, das politische Gefälligkeitsurteile produziert.
Pyrrhus läßt grüßen. Jetzt mögen sich unsere „Demokraten“ freuen. Was, wenn die AfD die Mehrheit hat und genauso agiert, also keinen „Demokraten“ in Ausschüsse wählt? Ist ja höchstrichterlich für gut befunden. Bedenke um was du bittest, es könnte dir gewährt werden. Oder: Was du nicht willst…
Ich möchte Mal darauf hinweisen: Es geht nicht um die AfD sondern um deren Wähler – also eines gerütten Maß des Volkes, laut Grundgesetz der Souverän des Landes.
Anders ausgedrückt: Der Bundestag begeht Hochverrat und das BVerG billigt dies mit seinem einstimmigen (!!!) Urteil.
Schön für die Zukunft .Kommt dann eine Partei auf 51% kann sie die restlichen zusammen gewürfelten 49% zu 100%ignorieren !
Immerhin, ein richtiges, ein zu erwartendes Urteil, und zum Zeitpunkt ein gute Wahlhilfe für die Blauen. Man muss sich eben entscheiden, frau auch.
Wenn das geschriebene Recht zur Auslegungssache wird, dann könnte man auch darauf verzichten und birgt die große Gefahr der Willkür in sich und wer in richterlichen Gremium noch nicht einmal einen einzigen Sachwalter in eigenem Interesse besitzt, im Gegensatz zu allen anderen Parteien, muß zwangsläufig zu den Verlierern zählen und kann allenfalls noch Recht bekommen, wenn es um Lapalien geht und in Polen sieht man derzeit in aller Deutlichkeit wie das alte Recht gedeuted wird und somit zur willfährigen Masse für die Herrschenden wird und damit entgültig seinen Sinn verliert und das ist bei uns und anderswo nicht viel besser und die lieben Demokraten sind sich mal wieder einig, wie man das Böse effektiv bekämpfen kann.
Das Verfassungsgericht ist eine absolut undemokratische Institution, die keiner Kontrolle durch das Volk unterliegt. Die können sich aufführen wie Diktatoren und tun das auch.
Es ist schon Realsatire, daß das höchste und wichtigste judikative Organ das die Verfassung schützen soll, sich im Übrigen genau aus den Parteien zusammensetzt, die derzeit verfassungsgemäße Rechte der parlamentarischen Opposition verweigern, um in einer verschwörerisch, nicht mal geheimen verfassungsfeindlichen Absprache die Blockierung parlamentarischer Prozesse, Beschlüsse und Wahlen betreibt und darin keinerlei Probleme für das gesellschaftliche und juristische Zusammenleben und infolge Wirken der verfassungsgemäßen Grundordnung erkennen kann. Niemand der älteren, weißeren und kulturell und breitenwohlstandsorientiert gut und gerne rückwärtsgewandten Bevölkerung kann über einstürzende Brücken bis zur Aufklärung eindeutiger mindest politischer Verbrechen durch Manipulation, vorsätzliches Lgen und spätere Beweisvernichtungen mindest rund um Corona, wenn nicht auf allen gesellschaftlichen Themen (siehe AWO, Migrationsschleusung, Gengiftverträgen etc…) noch daran vorbei schauen, wie genau dieser mafiöse, kartellartig verschachtelte linksgerutschte Ideologiekomplex, zu dem ganz eindeutig alle Altparteien in genau der Zusammensetzung, wie sie das höchste Gericht repräsentieren, verantwortet, das demokratie- und verfassungsfeindliche Absprachen wie Brandmauern, Postenverweigerung und pauschale Antragsablehnungen errichtet und das Land inzwischen dramatisch lähmt, schädigt und zu einer in dieser Form im einst freien, objektiven, rationalen und unabhängigen Westen zu genau der Disfunktion der verfassungsgemäßen Grundordnung führen, die jeder sogar aus den täglichen sozialistisch vereinigten Gleichschrittmedien entnehmen kann, aber dieses Gericht erkennt keinerlei Ursachen der Probleme im Land oder Probleme überhaupt, in merkelsch orwellsch verunstalteten Neusprech – niemandem ist ja seine politische Betätigung verwehrt, er muß halt nur mit Widerstand rechnen, indem illegale Machenschaften in Parlamenten im Ergebnis nun ganz offiziell alle Regeln außer Kraft setzen. Genau das ist es ja, was installiert wurde, alles was galt, gilt nicht mehr. Was vor Merkel illegal war ist längst legal und umgekehrt. Was einst für alle galt gilt jetzt nur für die Richtigen, es wurde alles auf links gedreht und sogar das Verfassungsgericht weigert sich, endlich wieder verfassungsgemäße Ordnung herzustellen – parteibuchARTIG widerlicher geht es kaum noch und die seit Jahren aus allen propagandarohren auch in Parlamenten dröhnenden Kontaktschuld- und Brandmauernerrichtungen, die eben nicht mehr freie Wahlen in den parlamenten gewähren, will das Verfassungsgericht angeblich nicht wahr genommen haben.
Der undemokratische Widerstand gegen die parlamentarischen Regeln und ordnungen darf nun mit Segen des Verfassungsgerichtes, dem genau damit auch niemals je eine gewisse parlamentarische Vertretung einer gewissen parlamentarischen Opposition mit Millionenauftrag des Souveräns angehören dürfte, also sehr wohl auch ganz offen undemokratisch aussehen und sich vollziehen, wenn es nur die „Richtigen“ machen. Man muß keinesfalls höhere juristische Volten kennen oder vollziehen um zu begreifen, das hier ein Verfassungsorgan gezielt und vorsätzlich parlamentarische Demokratie unterläuft und sogar diese Verfassung aushebelt, die eben von gleichen Regeln und Normen für ALLE ihre Existenz und Berechtigung zieht und dieses Urteil ist klares Signal an alle, die in diesem Land eine wesentliche Störung der freiheitlich demokratischen Grundordnung eines Rechtsstaates vermuten, absolute Bestätigung der Existenz eines tiefen verschwörerischen Staates, der sich als TOTALITÄRE MACHT IM HINTERGRUND UND GESTEUERT VON BEKANNTEN ABER AUCH UNBEKANNTEN KORRUPTEN „ELITEN“ LÄNGST ÜBER ALLES ERMÄCHTIGTE UND DEN OFFENBAR NIEMAND MEHR ERNSTHAFT KONTROLLIERT UND REGULIERT!
Längst ist geschehen, was man lange befürchten mußte unter der Herrschaft des Unrechts der sozialistischen Resterampe einstiger DDR Täter, Mitläufer und Ideologen, die viel zu lange genug Zeit hatten sich Nachfolger auszubilden und zu installieren mit den alten Seilschaften und Verbindungen unentdeckter und ungeklärter Staasiverquickungen und Finanzen – das Staatswesen ist gekippt! Was 1989 noch für den einen totalitären teil deutschlands unter Lebensgefahr durch den Souverän beseitigt wurde, hat längst sein nun weit gefährlicheres Haupt Wiedererhoben, eine Deutungshoheit und Propagandamacht quer durch alle staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Organsiationen erobert und ist nicht mehr zu kontrollieren, weil es die alten und ewig neuen Stasimechanismen wieder und noch viel perfider einsetzt. Hier irgendwie vom höchsten Verfassungschutz in Karlsruhe noch irendeine Hilfe fpr die Demokratie zu erwarten, das offensichtlich nicht mehr gut und böse erkennen oder unterscheiden kann oder wohl vielmehr möchte, um sich nicht wie jedes Individuum der gesellschaftlichen Hexenjagd aller Undemokraten auszusetzen, sollte jedem nun klar machen, es ist längst Zeit zu gehen, bevor wieder antifaschistische Schutzwälle gegen Feinde von außen das Weglaufen der Opfer von innen verhindern sollen. Diese Flucht der Intelligenz und des Kapitals befindet sich längst in voller Flut, die kulturelle restrampe ist längst im Heim oder auf dem Weg dorthin. Dieses neue DDR Paradies diesmal rechtzeitig zu verlassen muß Antrieb jedes Zeitzeugen sein.
Das Spiel wurde aber bisher immer so traditionell gespielt! sagt die AfD. Nun wir spielen das Spiel hier aber jetzt so nach unseren Regeln und das zählt halt, urteilt das BVG heute. Aha, was auch sonst, es wäre ja auch zu einfach für eine parlamentarische Demokratie, wenn alle sich an die Etikette einer respektvollen Umgangsform gegenüber dem Wählervotum halten würden. Was kümmert es die Tafelrunde was der Büttel will. Mehr Beweis für das Nichtfunktionieren einer auf das Wohl der Bürger ausgerichteten Politik kann es gar nicht geben. Die Wahlen in Thüringen, Sachsen haben dazu auf Länderebene die bestehenden Hierarchien dazu auch aufgezeigt. Tolle Parteienvielfalt, die AfD und die Anderen!
Wenn sich Parteien, die sich früher spinnefeind waren plötzlich alle zusammen gegen eine verbünden und einen Einheitsblock bilden, dann kann man eben nichts machen. Egal, was in dieser Frage geschieht, das System muss komplett geändert werden und der Parteienstaat entmachtet werden. Man muss ihnen ihre Beute Staat wieder entreißen. Ins Parlament ab sofort nur noch direkt gewählte Abgeordnete , die keiner Partei angehören müssen. Zweitstimmen komplett weg.
Wer die meisten Stimmen bekommt in einem Gremium wird zu dessen Vorstand. Punkt. Das ist doch logisch. Wer versteht das bloß nicht?
Klar ist das logisch, dennoch haben Sie offensichtlich noch nicht einmal annähernd verstanden um was es hier eigentlich geht.
Aber egal, der AfD schaden solche Urteile ganz bestimmt nicht, ganz im Gegenteil.
Demokratietüchtig?
Wir reden hier von einer „repräsentativen“ Demokratie, in der man ca. 6 Mio. Wähler nicht ausgrenzen kann, ohne die Demokratie selbst in Frage zu stellen und die Gesellschaft zu spalten. Da bleibt eine Radikalisierung derjenigen hinter der „Brandmauer“ (des „antifaschistischen Schutzwalls“?) u.U. nicht aus.
Sollte die Opposition einmal die Mehrheit bekommen, sollte sich keiner darüber beschweren, wenn sie dieselben Methoden anwendet. Insbesondere die Ampel hat den Werkzeugkasten der totalitären Methoden üppig gefüllt.
Hier geht es in den Ausschüssen ja nicht um persönliche Eignung und Kompetenz bei der Wahl des Vorsitzenden. Wie würde denn sonst eine Frau Strack Zimmermann gewählt werden. Viielmehr geht es um eine strukturelle Benachteiligung.
Wer hier die meißten Stimmen der Ablehnung bekommt, dem wurde hier auch nicht zugestimmt. Aber dies ist hier im Zweifel eine private Veranstaltung, keine parlamentarische Demokratie die sich Rechtsstaat nennt und an der alle ihren Willen einbringen sollen, dürfen und müssen, wenn sie wollen. Für parlamentarische demokratische Grundinstitutionen der parlamentarischen Vertretung des Souveräns in einer Demokratie gelten entsprechend Standards, die eben die gesamte Bevölkerung parlamentarisch abbilden und ihr Geltung verschaffen sollen und müssen, weil der Souverän in einer parlamentarischen Demokratie den Staat abbildet, ihn bestimmt, ihn garantiert, ihn prägt und auch kontrollieren sollte und die lassen sich nicht einfach durch ideologisch geprägte Geheimabsprachen aushebeln um den Willen von wesentlichen Teilen des wahlberechtigten Souveräns obwohl dieser Wille gewählt wurde, vom Vollzug dieses Wählerwillens abzuhalten. Was Sie propagieren lehnt eine demokratische Grundordnung generell ab. Ich jedenfalls sehe darin eine Verfassungsfeindschaft – ja, auch des Verfassungsgerichtes, die demokratische Grundprinzipien ganz offensichtlich ablehnt. Ein Verfassungsgericht, das die Ausgrenzung eines Millionenwählerwillens auf Basis geheimer aber auch ganz offener Blockaden, Absprachen und verschwörerischer Störungen der Zusammensetzung, Leitung und sachlichen Prägung parlamentarischer Institutionen des gesamten Volkes unterstützt und juristisch absichert (was in sich selbst entsprechend gar nicht konsistent ist im höchsten Recht, aber das erleben die Teile der deshalb zu Recht kritischen Bevölkerung ja seit Merkels Demokratieglättungen nicht zum ersten Male) obwohl es die Pflicht hatte, auch in parlamentarischen Gremien parlamentarischer Institutionen die Ausgewogenheit des Wählerwillens zu garantieren, hat bereits selbst seine Legitimation moralisch-ethisch beendet. Was verstehen Sie denn daran nicht?
Genau. Das BVerfG hat gut daran getan, sich nicht – wie ihm manchmal vorgeworfen wird – als Ersatz-Gesetzgeber zu gerieren.
Es hat die Klagen als unzulässig bzw. unbegründet zurückgewiesen. Der Bundestag regelt seine Angelegenheiten völlig autonom gemäß der selbstgegebenen Geschäftsordnung, die natürlich verfassungsgemäß sein muß.
(Mit der Anführung schlichter Fakten ernten Sie in diesem Forum schnell einmal jede Menge roter Daumen…)
Zumindest steht jetzt fest, die Opposition kann von den Regierungsfraktionen mit Füssen getreten werden. Ich will aber kein Mimimi der sogenannten „Demokraten“ hören, sollten sich die Mehrheitsverhältnisse mal ändern und der Bumerang voll zurückkommen.
Zumindest in Thüringen ist das selbstgefällige Grundrecht der „Demokraten“ auf Besetzung von obersten Richterposten, mit Parteisoldaten der „demokratisch“ Regierenden, schon mal durch den Wählerwillen gefallen…
Ein paar Leute werden immer gleicher sein als alle Anderen. Es ist ein Schmierentheater, was da aufgeführt wird. Das ist vielen schon lange klar. Es kann zwar eine Zeitlang Dinge verlangsamen aber letztendlich nicht aufhalten.
Das werden unsere Superdemokraten noch lernen müssen, weil Machtwechsel zum Spiel der Demokratie dazu gehört. Aber wenn man sein Leben auf die Zugehörigkeit zu irgendeiner Partei zugeschnitten hat und nichts anderes gelernt hat , ist man natürlich auf die Knete vom Staat angewiesen ..In der freien Wirtschaft wären diese Herrschaften bald auf staatliche Stütze angewiesen bei den Lebensläufen und Berufslaufbahnen, die man da anzubieten hat.
Ein schlechtes Urteil welches das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht weiter beschädigt.
Welches Vertrauen soll in dieses politisch besetzte Gericht noch ansatzweise vorhanden sein?!?
Naja, es gibt halt tatsächlich keinen Rechtsanspruch darauf.
Fragt ein TE-Kommentator den anderen: Sagen Sie, werden Ihre Wortmeldungen eigentlich in letzter Zeit auch zunehmend ohne erkennbaren Grund gecancelt? Antwort: Aber selbstredend! Wir sollten mal den Hut herumgehen lassen und eine Anstaltspackung Hühneraugensalbe erwerben: Zensoren sollen in diesen Körperregionen ja besonders empfindlich sein. Erneute Rückmeldung: Soweit kommt’s noch! Sich durch zensorisch-wichtigtuerischen Übereifer erst Lebenszeit stehlen lassen – und dann noch Heilmittel spendieren: Dann doch lieber anderswo mit der Lichtenberg-Fackel leuchten und immer an Ps. 34,20 denken: „Der Gerechte muss viel leiden…“!
Das ist ein Farce das weiss jeder der rational denken kann. Mit Demokratie hat das alles rein garnichts mehr zu tun. Dieses BVerfG sollte sich selbst auflösen, weil unfähig gemäss Geist und Absicht des GG zu urteilen.
Von selbst werden sich die Rechtsstaats-KommödiantINNEN ganz sicherlich nicht ihrer Privilegien berauben. Das BVerfG ist nur ein Vehikel, um die Politik des Regimes und seiner Komplizen in den Kartellparteien mit pseudorechtsstaatlichen Inszenierungen zu legitimieren. Insofern sollte dieser Laden schleunigst dicht gemacht werden, die roten Roben an den Kostümverleih gehen … oder gleich im Altkleidercontainer entsorgt werden und die Damen und Herren ohne Abfindung und Pensionsansprüche nach Hause geschickt werden. Und aus dem Gebäude macht man noch ein Flüchtlingsheim.
Die Autonomie des Parlaments wurde vom BVerfG also (einstimmig) als überaus wichtig gewichtet,
…aber autonom gegenüber einer 75-jährigen demokratischen Gepflogenheit der Gleichstellung der Parteien in den Ausschüssen? Das ist schon Kabarett! Dann ist danach jeder Diktator lediglich ein Herrscher, der autonom gegenüber jeglichem demokratischen Quatschkram regiert oder was?!
Diesen Feinschmeckerclub aus Karlsruhe kann man wirklich nicht mehr ernst nehmen.
„Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit unqualifizierten Personen besetzen können“, erklärte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner der Frankfurter Rundschau
* Der Worte sind genug gewechselt, man schreit doch endlich mal zur Tat. Ich erwachte pauschal den Rücktritt aller Vorsitzenden, denn keiner erfüllt die Qualifikation und oder die benötigte Integrität. Es ist zum Fremdschämen, was da manchen, vollkommen unreflektiert, aus dem Gesicht fällt. Ich bin mal gespannt wenn diese Geschichte mal andersherum läuft. Wenn die sogenannten alt Parteien keinen Vorsitzenden durchbekommen. Und alt Parteien ist passt hervorragend! Alt im und mit dem Denken, alt mit der Wahl der Reaktionen.
**Ist niemanden aufgefallen das ausschließlich die Akteure in den alt Parteien eine AFD und BSW groß machen. Schlecht reden und Doppelmoral verhindert rein gar nix. Eine Lehre der Geschichte! …ach was soll’s…man will es wieder auf die Art und Weise lernen
Jede politische Ära geht einmal zu Ende .
Auch der rotgrünen Dauerverfassungsbrecher . Dann ist es an der Zeit aufzuarbeiten .
Verantwortungsvolle Staatsanwälte und Richter sollen dann ohne Parteibuch ,ohne einer Weisungsbefugnis des Innenministeriums entscheiden und wirklich Recht sprechen .
Wenn Rotgrüne das als Wahrnung verstehen ,umso besser !
Wer noch immer glaubt Deutschland sei eine Demokratie, dem ist nicht mehr zu helfen!
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ — Walter Ulbricht
Aus dem Grund wurde ja offensichtlich eine verdiente und linientreue Funktionärin des SED Regimes zur Bundeskanzlerin gemacht, die dann viele demokratische Strukturen entsprechend „anpasste“ Die CDU fand das so gut, dass es regelmäßig langhaltenden frenetischen Jubel für all die Missetaten der Dame gab. Recht und Gesetz spielten da keine Rolle für die CDU.
Warum erinnert mich das alles an Pipi Langstrumpf? „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ ? Es ist schon ein starkes Stück, was sich der Steuerzahler (und Diätenzahler!) so alles bieten lassen muss und lässt. Man kann es noch nicht einmal als Bananenrepublik bezeichnen, denn selbst in so einer würde es besser laufen! Bananen sind schlauer als unsere gesamte Politelite und das BVG!
Das heißt im Umkehrschluß, wenn die Alternative für Deutschland die absolute Mehrheit (und erst dann gibt es eine Politikwende) hat, dann haben die Oppositionsparteien keinen „Anspruch“ auf Auschußvorsitzende. Das ist dann wirklich Demokratie. (Satire aus)
Das ist ein rein politisches Urteil. Die AfD sollte es dabei belassen. Sie werden diese „Geschäftsordnungsautonomie“ hoffentlich bald selbst brauchen. Mehrheiten ändern sich, Altparteien nie.
Also, im Grunde ist dieses Wahlgesetz eindeutig. Es hat eine Abstimmung stattzufinden obwohl ein gewisses „Grundrecht“ besteht.
Warum also eine Abstimmung?
Dass dabei auch ein ungewolltes aber trotzdem demokratisches Ergebnis rauskommen kann hat der Erfinder des Gesetzes wohl nicht bedacht.
Finde dem Umgang der Altparteien mit der AFD nicht gut und unfair. Trotzdem sind die Posten der Vizepräsidenten und der Ausschußvorsitzden durch eine Wahl zu bestimmen, wenn dann nicht die notwendige Mehrheit zustande kommt, muss man das akzeptieren. Ist ja bei der Regierungsbildung ähnlich, wenn die stärkste Partei keine Mehrheit bekommt, kann sie nicht regieren. Das kann man schlecht finden und ungerecht, dass ist aber nun mal Demokratie. Das wird zwar von den Altparteien ausgenutzt, aber soweit es scheint im rechtlich zulässigen Rahmen, auch wenn es moralisch oder ethisch verwerflich erscheint, die Stimmen zahlreicher Wähler zu ignorieren
Es kann nicht darüber abgestimmt werden, ob jemandem die ihm zustehenden Rechte gewährt werden. Niemand kann verpflichtet werden, in einer Wahl eine bestimmte Person oder Gruppe zu wählen.
Die bisherige Regelung ist eine Farce, weil die Parteien die Ausschußvorsitze untereinander ausgekungelt haben, und die Wahl war abgekartet. Die AfD macht diesen Mißstand hier unfreiwillig deutlich. Das Problem ist hier jedoch nicht, daß die AfD nicht in die Vorsitze gewählt wird, sondern daß die Vorsitze überhaupt durch Wahl vergeben werden.
Sollen alle Fraktionen stimmanteilsgemäß Ausschußvorsitze erhalten, muß die Bundestagsgeschäftsordnung das auch genau so vorsehen; ohne Wahl durch den Ausschuß selber, sondern mit einem transparenten Verteilungsschlüssel.
Es ist meiner Meinung nach ziemlich dämlich, der AfD die ihr zustehenden Rechte zu verweigern. Noch dämlicher finde ich es, diese Verweigerung nun auch noch mit juristischen Spitzfindigkeiten zu „rechtfertigen“. Karlsruhe hat auf diese Weise einen Präzendenzfall geschaffen, der meiner Meinung nach schädlich für die Demokratie ist, weil er die demokratischen Prinzipien verhöhnt.
Haben die selbsternannten „demokratischen“ Parteien nie daran gedacht, dass die AfD möglicherweise doch irgendwann mal eine Mehrheit haben könnte? Wurde nie daran gedacht, dass dann der Spieß auch einfach mal umgedreht werden könnte? Und dass der heute geschaffene Präzendezfall dann herangezogen werden könnte, um ihnen „juristisch einwandfrei“ das zu verweigern, was sie heute der AfD verweigern?
BVerfG: Ist OK, weil der Vorsitz gar nicht so wichtig ist. SPD: Jubel, denn der Vorsitz ist zu wichtig!
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-afd-ausschuesse-bundestag-102.html
Die linksextremen Altparteien im Bundestag sind eine sicher abgeschirmte und geschlossenen Gesellschaft mit System. Niemand darf hinter die Kulissen schauen und schon gar nicht die AfD und das Volk dürfen wissen, was da alles in den Hinterzimmern geredet, beschlossen und gemauschelt wird. Die AfD würde das schonungslos aufklären, offenlegen und das Volk darüber informieren. Dann würde sich der verantwortungsvolle Wähler zweimal überlegen ob er noch eine der alten Parteien wählt. Die Altparteien schützen sich also selbst, aus Angst der Wähler könnt zu viel erfahren und sie die Macht verlieren.
Jetzt frage ich mich ganz ohne Vorurteil, war Karlsruhe wieder (wie schon einmal) mitder Regierungsspitze zum gemeinsamen Dinner, damit die Entscheidung für die linksrotgrüne Regierung genehm ausfällt? Selbst wenn am Sonntag bei der Brandenburgwahl die AfD 51% der Stimmen erhalten würde, würde Karlsruhe sicherlich etwas finden, was die Wahl für ungültig erklären würde. Oder?
Alle Richter und Staatsanwälte sollten bei der Ernennung das Parteibuch abgeben müssen. Jeder Mensch mit demokratischem Sachverstand sieht hier das Gleichheitsgesetz verletzt, aber bekanntermaßen ist Justitia blind.
Mit der Aussage demontiert das BVerfVG seine Glaubwürdigkeit. Das hat es ja schon bei diversen Urteilen zum Klimaschutz und Medienstaatsvertrag. Nur eine weiterer Baustein…
Die liberal demokratische AfD hat zwar einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung, aber keinen Anspruch auf gleiche Behandlung. Die alten Parteien sollten sich in Zukunft besser „Wir, die undemokratischen Parteien“ betiteln. Die AfD ist eine demokratische Partei. Alle anderen sind undemokratische Parteien, Volksverächter, Antidemokraten und Verfassungsfeinde. Und solche Parteien und Politiker wählt man nicht..
Lachen und immer nur Lachen, Demokratie? Recht? Freiheit? Ja, aber nur in Italien, da ist sogar die Staatsanwaltschaft nicht Weisungsgebunden – ist auch besser so, wegen der Mafia. Bei uns ist alles anders, aber solange der DummMichel das so will:
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Europa will Zensur; Deutschland steht wirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand …., das wird ein Spaß und dann noch die erfundene Klimakatastrophe – es wird kälter, zieht euch alle warm an 😎😎😎.
Wenn ich die Gleichbehandlung durch Geschäftsführungstricks aushebeln kann, gibt es keine Gleichbehandlung. Dann ist die Geschäftsordnung rechtswidrig, was in dieser Bananenrepublik aber eh keinen mehr stört.
Hier werden die Repräsentanten eines großen Anteils der Wahlbevölkerung systematisch ihrer demokratischen Mitwirkungs-/Mitgestaltungsrechte beraubt.
Das BVG macht sich zum Komparsen dieser Regierung und zum Vorläufer der Demokratiefeindlichkeit! Dieses Urteil kann bei jedem kritisch denkenden Menschen nur Entsetzen hervorrufen!
Und das dieses Urteil wenige Tage vor den Landtagswahlen, in denen die AfD erneut droht stärkste Kraft zu werden, veröffentlicht wird, ist sicher auch kein Zufall.
„Klatsche für die AfD – AfD scheitert erneut…“ solche Schlagzeilen kommen wie bestellt.
Deutschland hat nach China die meisten Abgeordneten. Der 20. Bundestag verfügt über 25 ständige Bundesausschüsse und den Ausschuss für Klima und Energie.
Diese Ausschüsse dienen m. E. den Politikern für die Lobbyarbeit und Pfründensicherung. Ein derart aufgeblähtes Politsystem ist überflüssig und verpulvert nur Steuergelder.
In diese Rechnung müsste man eigentlich auch die Regionalabgeordneten einrechnen. Wie schaut es dann aus?
Immerhin gelten für mich zwei Verfassungen – die des Landes und das Grundgesetz.
Und ich werde im BT und LT repräsentiert. Eigentlich ganz schön oft… Wie schaut es dann im Vergleich zu China aus?
Am günstigsten ist gar kein Parlament. Am zweitgünstigsten ist ein System, in dem jede Partei einen Vertreter stellt, der dann gemäß dem Zweitstimmengewicht seiner Partei abstimmt.
Wieviel ist Ihnen das Parlament wert?
Ganz unabhängig von der juristischen Seite die ich nicht wirklich beurteilen kann: Was ich mich frage ist, ob Karlsruhe sich wohl darüber im Klaren ist, dass mit gewissen Entscheidungen die schon ein wenig nach Benevolenz zu Gunsten der Regierung duften das schon angeknackste Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben wird. –
Aufgrund gewisser Personalien erscheinen gewisse Entscheidungen zumindest fraglich. –
Hier werden Grundsätze geschaffen, die so richtig gefährlich werden können. Demnächst wird per Bundestagsautonomie vor Abstimmungen die Opposition nach Hause geschickt.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass in Zukunft die SPD oder die Grünen keinerlei Pfründe mehr bekommen – ganz legal. Deren Stiftungen könnten dann mal schnell 50% ihrer Experten ins Bürgergeld schicken müssen – von den VOs ganz zu schweigen.
Man zeige mir eine Person die mit etwas anderem Gerechnet hätte! Auch ist es schwer jemanden zum Wählen zu zwingen…
Dennoch!
Es zeigt halt was für menschliche Versager und Fanatiker in dieser ParteienDIKTATUR zu Abgeordneten ernannt werden…
Da ist noch nicht einmal mehr der gesellschaftliche Durchschnitt abgebildet! Das ist momentan nur noch der gesellschaftliche Bodensatz, der mehrheitlich nix gelernt hat und auch absolut nix kann!
Dann handeln eben alle Fraktionen des Bundestags, außer der AfD, undemokratisch und eine „Geschäftsordnung“, die das zulässt, ist rechtswidrig. Aber das BVG findet das (einstimmig!) in Ordnung, na dann…
Das Ansehen der staatlichen Institutionen in der BRD muss keine „rechte Partei“ oder Reichsbürger oder sonst wer beschädigen. Die schaffen das ganz allein.
Die anderen Fraktionen handeln äusserst schäbig – keine Frage. Ich halte es für den Ausdruck ihrer Panik. Wenn sie die AfD inhaltlich stellen könnten, hätten sie es längst getan. Der Tag wird sicher kommen, an dem sie eine Quittung dafür erhalten werden. Aber es ist weder undemokratisch (denn die Mehrheit bestimmt) noch rechtswidrig (es gibt kein Gesetz was das festlegt).
Rechtswidrig wäre es, das Ergebnis einer Wahl vorzuschreiben. Deshalb konnte das BVerfG hier gar nicht anders entscheiden.
Lt. DPA-Meldung von heute wurden bis 2021 eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt – eigentlich.
Gab es keine Einigung, wurde aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. So kam die AfD an die Vorsitze Innen- und Gesundheitsausschuss, sowie Entwicklungszusammenarbeit. Dann erfolgte die Abwahl des Vorsitzenden Brandner von
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde danach die „Geschäftsordnung“ zum Nachteil der AfD geändert. Ob die Abwahl von Brandner (AfD) als Vorsitzenden schon vor oder nach der Geschäftsordnungsänderung erfolgte, kann ich im Augenblick nichts sagen.
Das Ganze ist deshalb relevant, weil zwischen der Zeit vor und ab der Geschäftsordnungsänderung, auch juristisch zu unterscheiden ist, was dieses hochsitzende Gericht wohl nicht hat erkennen wollen.
Ich lasse mich aber gern korrigieren – auch hinsichtlich meiner nicht öffentlich gemachten Meinung.
Tja, dieses Verfassungs“gericht“ beweist wieder einmal, dass es schon lange kein Rechtsstaat mehr ist! Man darf die Opposition beliebig unfair und ungleich behandeln. Der Misstand ist wie bei so vielen anderen Rechtsfragen so was von offensichtlich. Hier machen sich vollkommen abhängige und befangene „Richter“ auf Steuerzahlerkosten einfach die Taschen voll, um der woken Regierung und der Einheitsfront zu huldigen. Ich lehne dieses ekelhafte System zutiefst ab.
Seit dem Coronamaßnahmen Terror ist es sonnenklar und wer 2 und 2 zusammenzählen kann, weiß es seit 09/2015:
Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr.
„Nimm das Recht weg, was ist ein Staat dann anderes als eine große Räuberbande.“ – Augustinus
Diese ganzen Abgeordnetenausschüsse und insbesondere deren Vorsitze sind doch nichts Anderes als reine Pfründe mit denen sich die Abgeordneten zusätzlich zu ihren üppigen Diäten nur noch weitere Gelder auf Steuerzahlerkosten zuschanzen. Die AfD sollte aus dem undemokratischen und auch geldgeilen Verhalten der Altparteien am Besten Kapital schlagen indem man den Bürgern zusichert, diese Selbstbereicherung abzuschaffen. Man kann von einem Abgeordneten mit derart fürstlichem Gehalt sehr wohl verlangen Ausschussarbeit als teil seiner normalen Arbeit zu verrichten. Wenn sich die Altparteien + BSW mit ihrer Noch-Mehrheit weigern, stehen sie umso mehr als geldgeile Steuergeld-Parasiten da. Eigentlich ein No-Brainer.
Auf hoher See und vor Gericht. Recht ist nicht gleich Recht. Von Moral und jahrzehntelangen Gepflogenheiten in einem einst demokratischen Parlament brauchen wir erst gar nicht mehr zu sprechen. Brand, Schmidt, Genscher, Strauß und viel andere frühere Politiker rotieren in Ihren Gräbern. Dieser Schlag Politiker ist vollends ausgestorben. Moral, Charakter, Wertevorstellungen, dem Bürger dienen. Gibt es alles nicht mehr. Eine abgehobene, unfähige und in weiten Teilen qualifikationslose Räuberbande regiert Deutschland. Und was macht der deutsche Michel. Wählt sich immer wieder die gleiche Pest an den Hals. Bitte schön. Dann bitte auch die Suppe auslöffeln, die man sich eingebrockt hat. Wollt ihr nicht? Natürlich nicht. Woke sein geht über allem. Aber wehe man ist persönlich betroffen. Nein, geht nicht. Das sollen doch bitte die anderen Mitbürger ausbaden. Kann man moralisch und charakterlich eigentlich noch tiefer sinken. Ich glaube nicht.
Um Moral und Charakter zu bilden, braucht es Herausforderungen. Nur wer gelernt hat oder lernen musste, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden, kann Charakter und Moral bilden.
Welche HErausforderungen musste eine Analena oder Kevin oder Ricarda meistern? Sie waren stets sicher und versorgt. Sie hatten nie ein echtes Problem erlebt.
Unsere Kinder werden besser, denn sie erleben gerade alle möglichen Krisen geballt.
Ich kann das Gericht sogar verstehen, aber politisch ist es von den anderen Parteien eine Frechheit.
Warum sollten die Karlsruher Richter den Parteien, den sie in großer Zahl entstammen, ans Bein Pinkel?
Da ist man beim parteipolitischen sogenannten Kampf gegen Rechts wohl eher quasi inoffiziell dabei.
Day Urteil ist ein Schlag gegen die Demokratie, schließt es ja nicht nur die Partei der AfD von der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte aus, sondern auch deren Wähler.
Was wäre, wenn die AfD zum Beispiel 40% der Stimmen bekäme?
Es geht um 2021!
In einem Jahr ist BT-Wahl, das Urteil spielt kaum eine Rolle für die heutige Legislaturperiode! Oder doch?
Wenn den langen Zeitlichen Abstand zwischen dem Vorgang und dem Urteil sehe, kann ich mir nicht vorstelle, dass der Bürger hier irgendeine Rolle spielt.
Es wird hier Arbeit erbraucht, die absolut keine Bedeutung für mich hat, weil sie sich mit der Vergangeheit beschäftigt.
Angenomme, AfD hätte Recht bekommen. Dann hatten sie trotdem drei Jahre auf den Vorsicht verzichten müssen. Wie wird es gutgemacht?
Hätte AfD Recht bekommen, würde es bedeuten, die AfD – Wähler wurden ihrer Rechte drei Jahre lang beschnitten. Immerhin ca. 17% der Deutschen! Was folgt daraus?
Nichts. Das Urteil wird archiviert und vielleicht nach der nächsten BT wird AfD einen Vorsitzenden stellen dürfen. Das tut aber nichts für die Wähler, die in der relevwanten Legislaturperiode ignoriert wurden…
Es ist eine Parallelwelt, die dem Bürger überhaupt nicht dient. Wieso dauern solche Prozesse so lange?
Einstimmig beschlossen.
Nius schreibt von einer Vorsitzenden Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Wer waren die anderen?
Einzusehen hat die Besetzung von Ausschussvorsitzen im Parlament nicht viel mit der Verfassung zu tun. Es ist vielmehr eine Frage von Anstand und traditioneller Kultur und Moral. Das alles allerdings lässt sich in Karlsruhe nicht einklagen, dafür ist Karlsruhe nicht zuständig, um es mal vereinfacht zu formulieren.
Was bildet sich die AfD auch ein im Karlsruher Politbüro irgendwas erreichen zu können. Die Kartellparteien verwehren der AfD ihre demokratische Teilhabe, und die selben Parteien bestimmen wer in Karlsruhe darüber entscheidet hahaha… Rechtsstaatssimulation !
Warum wohl ist man in Berlin nun so darum bemüht sich diese Gerichtsveranstaltung dauerhaft zu sichern, damit sich auch in Zukunft nichts an diesem Geschäftsgebahren ändert. Man will sich Staat u. Justiz auch dauerhaft zur Parteienbeute machen.
Was ist die Grundlage für die Bestellung der Richter des BVG? Es sind die politsichen Parteien, die das Vorschlagsrecht haben, was unter anderem auch dazu führt, dass gewesene Parteipolitiker Richter werden können. Wennn bestimmte Urteile einstimmig gefasst werden, dann eben wegen dieser Umstände von Parteinähe im Vorschlagsverfahren. Die klagende Partei hat bislang im BVG keinen gewählten Richter plazieren können, sonst wäre dieses Urteil mit einiger Sicherheit nicht einstimmig erfolgt.
Tja der AfD geht es wie unserem Volk. Das hat auch bald keine Rechte mehr. Aber das liegt allein am Volk, nicht an den Volkszertretern. Jedes Volk bekommt aufgrund seiner Gleichgültigkeit ob der Handlungen der Regierenden die Regierung, die es verdient. Und dann wacht das Volk entsetzt rechtlos auf ohne Hemd und Hose und wehklagt: Davon habe ich gar nichts gewusst. Also wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ja was dagegen getan. Da kann man nur müde lächeln.
Schon die Logik gebietet dieses Urteil. Gremienmitglieder bzw. Vorsitzende werden immer mit Mehrheit gewählt. Es ist mir nicht bekannt, dass Vorsitzende gegen Mehrheiten gewählt werden. Die Klage hätte man sich und das Geld den Steuerzahlenden ruhig ersparen können.
Sofern ich es verstanden habe, ist die Regelung, dass Parteien Vorsitze zustehen nirgends verschriftlicht. Dieser Brauch hat sich über die Zeit ergeben.
Es gibt sonst Gewohnheitsrecht, dass man davon ausgehen kann, dass nicht verschriftlichte Regeln trotzdem eingehalten und durchgesetzt werden können, wenn sie über einen langen Zeitraum Bestand hatten.
Daher kann man sich hier hinter Formalismen verstecken. Bei Asylanten tut man nicht, sondern erfindet Werte und Moral, die uns zu irgendwas verpflichten.
Oder man kann sich die Realität anschauen und ein weises Urteil sprechen, kein mechanistisches.
Mehrheiten ändern sich. Wer weiß, wer von denen, die jetzt glauben, einen Sieg errungen zu haben, demnächst draußen vor bleibt. Gerichtsfest.
Ein Wegweisendes Urteil….nicht vergessen…denn wenn die AfD mal die absolute Mehrheit haben sollte, könnte es passieren, dass keine andere Partei im BT oder den LT mehr ein solches Amt erhalten wird (höchstrichterlich bestätigt). Der Tag wird kommen.
Zitat: „Ein Wegweisendes Urteil….nicht vergessen…denn wenn die AfD mal die absolute Mehrheit haben sollte, könnte es passieren, dass….“
😙👉 …..das Altparteienkartell vor dem dann anstehenden Regierungswechsel schnell noch das entsprechende Gesetz anpassen wird.
„Der Tag wird kommen.“
Schön wäre es, aber ich würde nicht drauf wetten.
Eher würde ich drauf wetten, von diesem Verfassungsgericht noch die Entscheidung zu hören, dass die AfD auch mit absoluter Mehrheit keinen Anspruch aufs Regieren hat.
Sollte die AfD an die Macht kommen, wird sie sich hoffentlich nicht mit solchen Bagatellen beschäftigen: Ich verwarte hunderte Festnahmen oder um es mit Peter Hahne zu sagen:
Ich will Handschellen klicken hören!
Da wir gerade beim Bundesverfassungsgericht sind:
Ein bekannter Blogger schreibt unter der Überschrift
Desinformation durch selektive Nachrichten
„Den ganzen Abend donnert es durch das Fernsehen und die Talkshows „Was tun gegen die AfD“.
Ich könnte mich aber nicht erinnern, dass die Entscheidung des BVerfG, dass die Überwachungsbefugnisse im Hessischen Verfassungssschutzgesetz verfassungswidrig sind, irgendwo erwähnt wurde.“
„Was tun gegen die AfD“… was diese Medien sich eigentlich anmaßen darüber entscheiden zu wollen wer in den Parlamenten sitzen darf und wer nicht.
Wo bleiben die Sendungen… „Wie bekommen wir die Grünen wieder weg – wie bekommt man die Nachfolgeorganisation der SED aus den Parlamenten – Wie bekommt man die Dilettanten der SPD aus der Regierungsverantwortung“ ???
„Was tun gegen die AfD“
Man nehme ein paar Moderatoren, eine Handvoll unbekannte Schauspieler und linke Lokalpolitiker und setze sie in die Sendung „Die 100“.
Dumm nur, daß das nicht die politische Neutralität ist, die der Rundfunkstaatsvertrag dem ÖRR vorschreibt.
Das System-Urteil bewegt sich im zu Erwartenden: Einen „Anspruch“ haben, heißt nicht, daß man z.B. einen Sitz bekommt. Das gleiche gilt auch für irgendwelche staatlichen Leistungen. Man muß immer auch einen Antrag stellen, der dann (auch negativ) „beschieden“ wird … Insoweit wird durch dieses Urteil deutlich – das gilt auch für den Posten eines Parlamentspräsidenten, das „Recht“ als Wahlsieger den Bundeskanzler oder einen Ministerpräsidenten zu stellen usw. Es braucht – wo und in welchem Gremieum auch immer – immer 50,1 Prozent von (Abstimmungs)Stimmen usw. – In puncto AfD bedeutet das, daß sie in einer ersten Stufe, das sitzmäßig (!) erreichen muß, was sich „Sperrminorität“ nennt. Diese Phase 1 ist nun in drei von 16 Bundesländern (fast) eingetreten. Danach kommt für die Phase 2 das Ziel mind. 40 Prozent zu erreichen und mit Glück die Mehrheit von abstimmungsrelevanten Sitzen … Davor, d.h. wohl vor 2029/2030, wird sich da nichts „rühren“. – So schaut’s aus. – Wie sagte der Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg 1914 nach Tannenberg in der österreichen Presse, auf heute durchaus übertragbar: „Das Ganze (damals der Krieg) ist eine reine N e r v e n s a c h e“. Letzterem kann man nur zustimmen. Insoweit sind die Wahlbefragungen der unter 30Jährigen ermunternd, auch ist bis 2029/2030 ein wesentlicher Teil der heute 65+jährigen bereits im Jenseits.
Schade, eigentlich würde ich das gerne noch erleben wollen. Aber warum arbeitet man sich an der Wählerschicht 65+ ab? Ich hab‘ bei der letzten BT erlebt, dass es gerade die grünen Tenees waren, welche sich an den Sonnenblumen ergötzt haben. Oder hab‘ ich einen falschen Blickwinkel? Dabei war das doch klar, was mit Baerbock und Habeck auf uns zu rollen würde. Ich, (65+) hab‘ diese Wohlstandsverwahrlosten nicht gewählt.
Irgendwann kommen diese Entscheidungen, wie ein Bumerang zurück. Da kann die AfD auch sagen, sorry liebe Grüne….ihr habt keinen Anspruch darauf.
Tja, da hilft nur eins: immer stärker werden. Je unfairer die Opposition behandelt wird, desto klarer ist sie sichtbar, allein schon, wenn man diesen „schlauen“ Umgang mit ihr unablässig thematisiert.
Da hat Karlsruhe mal wieder ins Klo gegriffen und mit beiden Händen kräftig zugelangt…
Damit gibt man der AfD nun höchstrichterlich das Recht, dass sie, sollte es je zu einer Alleinregierung bzw. einer Koalition mit einer anderen Partei kommen, keiner anderen Partei bzw. Fraktion der Opposition auch nur irgendeinen Posten überlassen müsste.
Wie immer denken die Linken nicht weit genug und kommen nicht darauf, dass alle Entscheidungen und Brüche mit dem Anstand irgendwann gegen sie selbst eingesetzt werden könnten.
Damit die „guten Demokraten“ unter sich bleiben können.
Erbärmlich.
Willkür und Rechtsbruch heißen jetzt #Geschäftsordnungsautonomie#. Recht ist überall das Recht des Stärkeren – hat mal ein kluger Mann gesagt.
Ein Recht, das man dir wegnehmen kann, war niemals ein Recht.
Die willkürlichen Coronamaßnahmen haben das eindeutig gezeigt.