Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die geplante Abschiebung eines 39-jährigen Tadschiken vorerst gestoppt. Der Mann, der 2017 wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, sollte nach Tadschikistan abgeschoben werden. Doch als er am Montag in Abschiebehaft genommen werden sollte, versuchte er, sich mit einem Messer selbst zu verletzen und leistete erheblichen Widerstand.
Nach Polizeiangaben hielt sich der Tadschike im Vorraum der Polizeiwache ein Messer an den Hals und beschädigte eine Tür mit einem Stuhl. Zudem fügte er sich eine Verletzung am Bauch zu. Nach einem dreistündigen Einsatz gelang es Spezialeinsatzkräften, ihn festzunehmen.
Am folgenden Tag reichte der Mann einen Eilantrag ein, dem das OVG Münster stattgab. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass dem Tadschiken in seinem Heimatland Folter drohen könnte. Laut einer OVG-Sprecherin dürfen grundsätzlich keine Personen abgeschoben werden, wenn ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit im Zielland bedroht ist – auch nicht Straftäter oder mutmaßliche Gefährder.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht endgültig, da zwei weitere Verfahren zur Abschiebung des ehemaligen IS-Mitglieds noch anhängig sind. Der Mann wurde jedoch zunächst aus der Abschiebehaft entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß.
Der Fall hat politische Reaktionen hervorgerufen. Landrat Olaf Gericke (CDU) kritisierte in einer Mitteilung, die der WELT vorlag, die aktuelle Rechtslage: „Der Fall zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, sich juristisch gegen eine Abschiebung zu wehren – und wie schwierig es die Gesetzeslage macht, sogar Straftäter oder verurteilte Terroristen aus Deutschland abzuschieben.“
Richtig. Die offizielle Kriegserklärung der Regierung an das eigene Volk war die Grenzöffnung durch A.M. und ihre lapidare Bemerkung:
„Nun sind sie halt da.“
Friedrich Merz: „Niemand von uns will die Grenzen schließen“
Zeitgleich wird in Münster der Karneval eingemauert, kannste die nicht ausdenken.
Bananenjustiz in einem Bananenstaat! Was will man hier noch anderes erwarten? Das ganze System stimmt nicht mehr – es läuft alles aus dem Ruder. Das wird sich auch unter dem Merz nicht ändern!
Wenn wieder ein Bürger der BRD mit dem Messer , von diesem Mann getötet wurde , dann sollte einmal ein Richter , der für die Freilassung gestimmt hatte , den Eltern oder Angehörigen , die Nachricht überbringen ! Bei der Beisetzung des Opfers , da reicht eine Schallplatte mit der Bekundung des Mitgefühls !
@Bernie B: die CDU CSU hatte 16 Jahre lang Zeit, an den Zuständen etwas zu ändern. Hat sie nicht getan. Und wird sie auch in Zukunft nicht tun.
Mittlerweile binden ausländische Straftäter so viel Ressourcen (Polizei, Dolmetscher, Richter, Haftplätze, Psychiatrieplätze…), dass es besser wäre, bei bestimmten Straftaten auf einen Prozess und eine Verurteilung in Deutschland gänzlich zu verzichten. Man sollte sich darauf beschränken, zweifelsfrei die Täterschaft festzustellen und nach erkennungsdienstlicher Behandlung die entsprechenden Personen außer Landes zu schaffen und mit einem lebenslangenWiedereinreiseverbot nach Deutschland zu belegen. Ob die Täter hier oder anderenorts hinter Gitter sitzen, macht die Opfer auch nicht gesund oder lebendig. Und dem Schutz der deutschen Bevölkerung wäre mit dem oben skizzierten Vorgehen deutlich besser genüge getan. Was einen muslimischen Gewalttäter in seinem Heimatland erwartet, interessiert mich ehrlich gesagt, überhaupt nicht.
Machen Sie Witze? Was nützt ein Wiedereinreiseverbot, wenn diese Personen jederzeit wieder einreisen und anderswo Asyl beantragen können? Die Pässe gingen auf der Flucht vor Krieg und Tod verloren, plötzlich heißen sie ganz anders und kommen anderswo her oder sind schwul oder trans… Nirgendwo werden sie mehr gepampert als in Deutschland. Deutschland will sie doch alle haben und vor allem behalten, wg. bunt und divers… Ansonsten wäre die Rechtslage ja längst eine andere.
Nein, das sollte durchaus kein Witz sein. Deshalb schrieb ich „nach erkennungsdienstlicher Behandlung“. Technisch sollt es möglich sein, mit Hilfe von Fingerabdruck und Gesichtserkennung jeden an der Grenze sicher zu identifizieren. Ich gebe Ihnen aber insofern recht, als das für ein solches Vorgehen kein politischer Wille erkennbar ist und 80% der Wähler haben letztes Wochenende Ihre Zufriedenheit unter Beweis gestellt. Es bleibt also alles beim Alten…
Das ist doch mal wieder eklig!
Aber so ist Deutschland geworden, leider.
Linke Richter, linke Politiker und eine völlig verblödete deutsche Gesellschaft ohne Ehre und Stolz.
Das will ich nicht!
Was für ein Witz. Was für eine Schande. Jede Tat geht jetzt zu 100% auf das persönliche Konto des „Richters“
Wieso könnte ihm dort Folter drohen? Als IS Terrorist? Da ist er doch gleich bei seinen Jungfrauen. Unser OVG blockiert ihm also den Weg zum höchsten Ziel eines ISlers. Finde ich nicht gut.
Der Mann wurde vorher auf eventuell bei sich tragende Waffen NICHT untersucht?!
Der Fall, einer von mittlerweile unzähligen, zeigt anschaulich, dass hier die Gesetze geradezu vergleichbar sind mit Handschellen, die dem migrantischen Täter wahrscheinlich nicht angelegt wurden, dafür aber der Sicherheitsverpflichtung den Bürgern gegenüber, für die die Politik Sorge zu tragen hat. So hebelt man mit absurden Gesetzen das Recht der Bürger aus, das Recht der Bürger, vom Staat größtmögliche Sicherheit zu verlangen.
Na dann …!
Wann werden wir wieder von ihm hören, möglicherweise auf den „Aufmacherseiten“ der Systempresse, mit tiefen Seufzern und dicken Tränen der unterdrückten Ratlosigkeit? Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Berufs-Allahristen einen Schuss haben, unsere Großkopferten mit Sicherheit auch.
„Stellt sich die Frage, wer dringlicher in die sanften Hände der ‚Anstalts-Chemiker‘ mit der Spritze gehört?“ Ist nicht von mir, Weisheit einer muslimischen Afrikanerin, die schon länger hier lebt und brav ihre Steuern bezahlt! Die kennt ihre Pappenheimer!
„Laut einer OVG-Sprecherin dürfen grundsätzlich keine Personen abgeschoben werden, wenn ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit im Zielland bedroht ist“
Heißt das, nach Deutschland darf nicht abgeschoben werden, weil hier u.U. bei der nächsten PLANdemie nach politischer Absprache eine Zwangsimpfung mit einem Nebenwirkungsbehafteten kaum geprüften Gentherapie droht.
Prima, dass der gewalttätige IS „Schutzsuchende“ wieder auf der Straße ist und den nächsten ahnungslosen Bürger verletzen oder abstechen kann.
Ich hör es schon jetzt das Betroffenheitsgeschwafel der verantwortlichen Politiker wenns wieder so weit ist.
Ganz viel „Verantwortung“ den eingewanderten, sich illegal hier aufhaltenden Gewalttätern – NULL VERANTWORTUNG den eigenen Bürgern gegenüber. Man erinnere sich – die Hauptaufgabe des Staates ist seine Bürger zu beschützen.
Habeck hat letztens eine astronomisch hohe Zahl an nicht vollzogenen Haftbefehlen genannt. Alleine in Bayern über 37.000. Bei uns rennen die Straftäter auf der Straße herum.
Auch unser Leib und Leben wird inzwischen immer mehr bedroht, aber das stört die verantwortlichen Politdarsteller nicht im geringsten. Ganz davon abgesehen hat offensichtlich der Täterschutz schon seit geraumer Zeit den Vorrang vor dem Opferschutz.
schlimm, schlimmer FREI.
Das kann doch keiner verstehen,
Damit ihm zu Hause nichts passiert – wenn dem so ist, wie er sagt – darf er nach der Drohung, sich etwas anzutun, lieber hier bleiben und u n s! weiterhin gefährden . So lange wird er auch noch alimentiert.
Wenn er das Risiko, IS-Kämpfer zu sein auf sich nimmt, muss er auch die Konsequenzen tragen.
Was soll denn noch alles passieren, bis die Verantwortlichen endlich eher uns schützen als Verordnungen, Täter und Gefährder.
im Bundesland NRW hat die Juristenausbildung an den Universitäten eine besondere Spezies an Systemrichtern hervorgebracht. Resultat der 68er? Viele Richter empfinden offensichtlich ein tiefes Mitleid und Verständnis mit migrantischen Straftätern, jedenfalls mehr, als mit den Opfern.
Ein ganzes Stück weit dürfte hier auch ein Spezifikum eine Rolle spielen, das man mit ‚odeur de Münster‘ bezeichnen könnte: Die unheilvolle Melange aus schwarzem ‚Herz-Jesu-Sozialismus‘ und ‚edelgrüner‘ Sektiererei (siehe die Wahlergebnisse vom 23.02.). Einer meiner akademischen Lehrer pflegte manchmal süffisant zu bemerken: „Es gibt so osmotische Vorgänge, über die man schlichtweg staunt…“.
Nur gut dass uns Deutschen keine Gefahr durch ausländische Terroristen oder Kriminelle erwächst, oder etwa doch? Wo kann ich dagegen klagen und welches OVG gibt mir dann Recht? Was hat denn die Justiz für Alternativen ausser frei rumlaufen lassen, vielleicht doch mal in Vorsorgehaft nehmen bis der ausländische Täter dann doch lieber in sein Heimatland geht.
Dann brauchen wir andere Gesetze! Die CDU/CSU und die AFD werden die Lage wohl ebenso sehen. Wir können nicht wieder 4 Jahre warten!
Ich denke andere Richter würden auch ausreichen.
WER ist für diese Gesetzeslage VERANTWORTLICH?
Immer das gleiche Spiel.
Wäre die Polizeiwache eine Messerverbotszone wäre es nicht zu so unschönen Szenen gekommen. Oder aber die Täter erscheinen demnächst dann mit einem Bollerwagen, auf dem sie ein Geschütz hinter sich herziehen – das ist kein Messer. Vermutlich würde das den Beamten auch gar nicht weiter auffallen. Dem OVG Münster, welches sich mal wieder als Sturmgeschützt des Rechtsstaats – ganz ohne Bollerwagen – erwiesen hat, kann man nicht genug danken: Der Täter lebt nun weiter in Sicherheit; Gefahr für Leib und Leben braucht der Terrorist hier nicht zu fürchten. Diese Gefahr wurde auf die deutschen Bürger abgewälzt, in deren Nachbarschaft sich dieser Eindringling aufhält und die solche Richter bezahlen.
Ach so, aber daß dieser „Mann“ Leben und körperliche Unversehrtheit deutscher Bürger bedrohen könnte, ist demnach in Ordnung? Solche „Gesetze“ sind schlicht pervers.
Offensichtlich kann und will der deutsche Staat seine Bürger nicht mehr schützen.
Das Gericht ermöglicht somit also einem gefährlichen, potentiellen Täter, doch noch eine Straftat wie jüngst in Magdeburg, Aschaffenburg oder München durchzuführen. Schade, dass es keine strafrechtliche Handhabe gegen solche Richter*innen gibt, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte. Man sollte sie wegen Beihilfe zum Mord einsperren.
Aha, Ex-IS-Mitglied. Wie beweist man in einem solchen Falle seine Nicht-Mitgliedschaft? Gibt es da ein amtlich beglaubigtes Austrittsdokument? Oder reicht es, das zurückgezogene Lastschriftmandat für den Jahresbeitrag vorzuzeigen?
Folter drohen könnte … ? Krasses Fehlurteil der Richter, oder die welche hier offenbar Ideologie sprechen und kein Recht !
Schämt Euch und geht nach Hause … wir brauchen so einen pseudohumanitäre Deppenrechtsstaat nicht, der längst von Linksbuntsozialistischen Wahnvorstellungen unterwandert ist … Folter droht überall … auch hierzulande, zB ZDF 90 min kucken zu müssen, solche Urteile zu lesen, oder die Dummheit meiner Zeitgenossen ertragen zu müssen … also was soll das ?
Abgelehnt ist abgelehnt … also fliegt das A@ und seine Anwälte aus … und die Richter gleich mit (Vorsicht Sarkasmus)
Er wurde bestimmt mit der Auflage entlassen, sich alle 2 Tage bei der Polizei zu melden und im Falle eines erneuten Abschiebeversuchs sich am Flughafen XY eigeninitiativ melden soll. Woran er sich natürlich auch strikt halten wird.
Hier einlochen und die Kosten dafür von der Entwicklungshilfe an Tadschikistan abziehen. Wenn die das nicht gut finden, sollen sie ein Papier unterschreiben, dass sie ihn nicht foltern werden. Dem würde ich glauben und ihn abschieben. Das Wohlergehen von Terroristen hat bei mir offen gesprochen nicht unbedingt die oberste Priorität.