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Ziel EU-Superstaat?

Vom Kampf der Gerichte zum Kampf um die Souveränität

19.05.2020

| Lesedauer: 8 Minuten
EZB-Chefin Christine Lagarde fordert die Bundesbank auf, sich weiter an den Anleihekäufen zu beteiligen - auch wenn das Bundesverfassungsgericht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellt. Der Konflikt zwischen EU und deutschem Recht spitzt sich zu. Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek über die Grundlagen.

Der Kampf zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof um die Deutungshoheit über die Grenzen des EU-Rechts ist mit dem Karlsruher Urteil über die Staatsanleihenkäufe der EZB noch nicht zu Ende. Er mündet in einen Kampf um die Reste nationalstaatlicher Souveränität. Hat – wie EU-begeisterte Europarechtler und Journalisten der Mainstreammedien behaupten – das EU-Recht absoluten Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten? Hat der Europäische Gerichtshof die alleinige Kompetenz zur Auslegung der EU-Verträge? Hat das Bundesverfassungsgericht gegen die Unionsverträge verstoßen, als es sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entgegenstellte?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai zum Staatsanleihenankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Public Sector Purchase Programme (PSPP), hat zu einem empörten Aufschrei von Europarechtlern, Politikern und Journalisten geführt. Seit Jahren hat es keine so heftige Kritik an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Im Spiegel wird das Urteil als „Attentat auf Europa“ angeprangert. In der Süddeutschen Zeitung stuft Heribert Prantl die Karlsruher Richter als „Staatsgefährder“ ein, nämlich als Gefährder des seiner Meinung nach bestehenden Staates namens EU. Ein Europaabgeordneter der CSU meint, das Bundesverfassungsgericht habe „eine rote Linie überschritten“. Und eifrige Stimmen aus der deutschen Rechtswissenschaft, Politik und Publizistik rufen die EU-Kommission auf, wegen des Urteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anzustrengen. Genau dies prüft jetzt die Kommission, deren Präsidentin Ursula von der Leyen geäußert hat, das Urteil berühre den „Kern der europäischen Souveränität“.

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Was ist der Grund der Empörungswelle, die dem Bundesverfassungsgericht entgegenschlägt? Er kann nicht daran liegen, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, die EZB habe es unterlassen, bei ihren Beschlüssen über das PSPP die negativen Folgewirkungen der Staatsanleihenkäufe zu berücksichtigen und sie gegen die angestrebten positiven Effekte des Programms abzuwägen. Mit dieser Feststellung und mit der Anordnung, die Bundesbank dürfe an der Durchführung der Anleihenkäufe nicht mehr mitwirken, wenn die EZB nicht innerhalb von drei Monaten die Verhältnismäßigkeitsprüfung nachgeholt habe und das Ergebnis das Programm rechtfertige, wird die EZB in ihrer Tätigkeit nur marginal berührt. Denn wenn sie die Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführt und zum Ergebnis kommt, die Staatsanleihenkäufe seien in Relation zu den Milliardeneinbußen der Sparer, zu den ruinösen Beschädigungen der Alterssicherungssysteme und zu den vielfältigen übrigen Kollateralschäden nicht unverhältnismäßig, wird das Bundesverfassungsgericht dies wohl akzeptieren, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse nicht evident eine Fake-Konstruktion ist. Denn nicht nur der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern auch das Bundesverfassungsgericht räumen der EZB bei ökonomischen Einschätzungen einen sehr großen Einschätzungsspielraum ein.

Warum also die Aufregung der EU-Enthusiasten? Ganz einfach deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht sich erdreistet hat, der EZB vorzuwerfen, rechtswidrig gehandelt zu haben, und weil es Bundesregierung und Bundestag dazu aufgefordert hat, gegen die Kompetenzüberschreitung der EZB vorzugehen. Und vor allem deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, obwohl zuvor der EuGH geurteilt hatte, die EZB habe rechtmäßig gehandelt. Jetzt werfen die Kritiker dem Bundesverfassungsgericht vor, es verletze erstens die Unabhängigkeit der EZB und der Bundesbank und es missachte zweitens den Vorrang des EU-Rechts sowie drittens die Letztentscheidungskompetenz des EuGH.

Der erste Vorwurf ist schnell erledigt: Dem Lamento, das Bundesverfassungsgericht habe die Unabhängigkeit der EZB verletzt, liegt ein Missverständnis dieser Unabhängigkeit zugrunde, wie es größer nicht sein könnte. Die Unabhängigkeit der EZB ist zwar rechtlich garantiert, aber sie besteht selbstverständlich nur im Rahmen der Kompetenzen, die die EU-Verträge der EZB zuweisen. Überschreitet die EZB ihr geldpolitisches Mandat und betreibt Wirtschafts- oder Fiskalpolitik, dann kann sie sich dafür nicht auf ihre Unabhängigkeit stützen.

Was ist von dem zweiten Vorwurf zu halten? Hat das Bundesverfassungsgericht den Vorrang des Unionsrechts verletzt? Durfte es nicht entscheiden, wie es entschieden hat, weil das EU-Recht (= Unionsrecht = Europarecht) dem nationalen Recht vorgeht und weil deshalb – wie die Kritiker meinen – nationales Verfassungsrecht nicht gegen Unionsrecht in Stellung gebracht werden könne?

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Richtig ist, dass das Unionsrecht grundsätzlich Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht hat, sogar vor den nationalen Verfassungen. Aber der Vorrang gilt nicht absolut. Er hat eine Grenze in dem, was man die „Verfassungsidentität“ der Mitgliedstaaten nennt. Die EU darf keine Rechtsakte erlassen oder Maßnahmen treffen, welche die fundamentalen Verfassungsprinzipien der Mitgliedstaaten verletzen. Und der Vorrang kann logischerweise nicht gelten, wenn die EU-Organe die ihnen von den Mitgliedstaaten durch die Unionsverträge (Vertrag über die Europäische Union – EUV und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) übertragenen Kompetenzen überschreiten und somit auf einem Gebiet handeln, für das nicht sie, sondern die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Handeln sie jenseits ihrer Kompetenzen („ultra vires“), dann können ihre Maßnahmen keinerlei Rechtswirkungen in den und für die Mitgliedstaaten entfalten.
Diese beiden Einschränkungen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon (2009) hervorgehoben. Und es hat für sich selbst die Kompetenz in Anspruch genommen, Handlungen von EU-Organen darauf zu überprüfen, ob sie durch die vertraglich zugewiesenen Kompetenzen gedeckt sind und ob sie die deutsche Verfassungsidentität unberührt lassen („Ultra-vires-Kontrolle“ und „Identitätskontrolle“). Nach dem Lissabon-Urteil ist das Bundesverfassungsgericht befugt, „ersichtliche“ Kompetenz-überschreitungen von EU-Organen festzustellen, mit der Folge, dass kompetenzüberschreitende EU-Rechtsakte in Deutschland keine Geltung beanspruchen können.

Und das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil ausdrücklich betont, dass der Vertrag von Lissabon nur in der vom Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil vorgenommenen Interpretation mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Gäbe es die beiden genannten Einschränkungen des Vorrangs des EU-Rechts nicht und hätte das Bundesverfassungsgericht nicht die Kompetenz für die Ultra-vires-Kontrolle und die Identitätskontrolle, dann hätte Deutschland den Vertrag von Lissabon erst gar nicht ratifizieren dürfen.

Dass nationale Verfassungsgerichte das Handeln der EU darauf überprüfen können, ob die EU innerhalb ihrer Kompetenzen handelt oder sie überschreitet, dass sie also eine Ultra-vires-Kontrolle vornehmen dürfen, ist eine Konsequenz daraus, dass die Mitgliedstaaten der EU nur „begrenzte Einzelkompetenzen“ übertragen haben und dass sie selbst noch immer die „Herren der Verträge“ sind. Dieser Umstand unterscheidet die EU – jedenfalls aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts und wohl auch aus Sicht der Mitgliedstaaten – immer noch von einem Staat, obwohl sie sich nach Funktionen und Kompetenzumfang einem Staat schon sehr angenähert hat.

SCHWANENGESANG IN KARLSRUHE
Das letzte Aufbäumen des Bundesverfassungsgerichtes gegen den EuGH
Aber entgegen der Annahme der Kommissionspräsidentin ist die EU nicht souverän. Zur Souveränität im völkerrechtlichen Sinne gehört die Kompetenz zur unabgeleiteten – das heißt nicht auf Ermächtigung durch ein anderes Völkerrechtssubjekt beruhenden – Rechtsetzung. Souverän in diesem Sinne sind die Mitgliedstaaten, nicht die EU. Indem EU-Organe immer wieder Kompetenzen in Anspruch nehmen, die ihnen nach den Verträgen nicht zustehen, und indem der EuGH dies regelmäßig billigt, maßt sich die EU die Kompetenz zur eigenständigen Kompetenzerweiterung an. Die EU hat aber nach den Verträgen nicht die Kompetenz, über den Umfang der eigenen Kompetenzen zu bestimmen; sie hat keine Kompetenz-Kompetenz. Wenn die EU „Souveränität“ für sich beansprucht, nimmt sie auch die Kompetenz-Kompetenz für sich in Anspruch. Sie erklärt sich damit zu einem Staat, der den Mitgliedstaaten übergeordnet ist.

Mit dem Grundgesetz ist dies absolut unvereinbar. Deutschland hat der EU keine Kompetenz-Kompetenz übertragen und dürfte es auch gar nicht. Dem steht der unabänderliche Verfassungskern des Grundgesetzes entgegen. Nur auf der Basis einer Entscheidung des Volkes über eine neue Verfassung wäre die Übertragung der Souveränität auf die EU und die Eingliederung Deutschlands in einen europäischen Bundesstaat möglich.

Allerdings gibt es ein Problem, das nicht so leicht zu lösen ist: Ob die EU ihre Kompetenzen überschritten hat, wird meist umstritten sein. Natürlich behaupten die EU-Organe stets, dass sie im Rahmen ihren Kompetenzen handeln. Als Draghi sagte, die EZB werde alles tun, was nötig ist, den Euro zu retten, fügte er hinzu „within our mandate“. Dabei war ganz klar, dass die „Euro-Rettung“, nämlich die Rettung vor dem Bankrott stehender Eurostaaten, nicht zum währungspolitischen Mandat der EZB gehört.

Die Frage lautet also: Wer ist zuständig, darüber zu entscheiden, ob die EU ihre Kompetenzen überschritten hat? Die Kritiker des Bundesverfassungsgerichts behaupten, dafür sei allein der EuGH Zuständig. Richtig ist zwar, dass die Verträge dem EuGH die Zuständigkeit für die Auslegung des Unionsrechts geben, und dazu gehören auch die Kompetenznormen. Soweit es um die Auslegung derjenigen Vertragsnormen geht, die die Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten abgrenzen, ist aber folgendes zu bedenken: Wenn die EU außerhalb der Kompetenzen handelt, die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragen worden sind, handelt sie außerhalb des Unionsrechts. Und außerhalb des Unionsrechts hat der EuGH überhaupt keine Zuständigkeit.

WOZU NOCH EINE BUNDESREPUBLIK?
Dann können doch EU, EZB und EuGH gleich alles selbst machen
Die Frage, ob die EU ihre Kompetenzen überschritten hat, kann also von einer Binnenperspektive und von einer Außenperspektive aus beantwortet werden. Für die Beantwortung aus der Binnenperspektive ist der EuGH zuständig, für die Beantwortung aus der Außenperspektive die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten. Somit gibt es hierfür eine Doppelzuständigkeit. Das wirft die weitere Frage auf, auf wessen Entscheidung es ankommt, wenn der EuGH und das nationale Verfassungsgericht unterschiedlicher Ansicht sind. Das ist die Frage nach der Letztentscheidungskompetenz. Während aus Sicht der EU-Kommission die Letztentscheidungskompetenz nur dem EuGH zustehen kann, hat das Bundesverfassungsgericht sie im Lissabon-Urteil für sich reklamiert. Es hat allerdings in den folgenden Jahren versucht, den Konflikt mit dem EuGH zu vermeiden, hat die „europarechtsfreundliche“ Anwendung der Ultra-vires-Kontrolle betont und von einem „Kooperationsverhältnis“ der beiden Gerichte gesprochen, und es hat die romantische Vorstellung eines ewigen Gesprächs mit dem EuGH gepflegt, das kein „letztes Wort“ kennt. Das konnte nur solange gut gehen, wie das Bundesverfassungsgericht bereit war, vor dem EuGH zurückzuweichen, also der Sache nach dem EuGH das letzte Wort zu überlassen. Und das Bundesverfassungsgericht ist sehr weit zurückgewichen. Im Honeywell-Beschluss (2010) hat es gesagt, aus Gründen der „Europarechtsfreundlichkeit“ wolle es dem EuGH nur widersprechen, wenn dieser „objektiv will-kürlich“ entschieden habe und sein Urteil „offensichtlich schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ sei. Damit hatte das Bundesverfassungsgericht seinen Kontrollanspruch fast vollständig zurückgenommen, und man stellte sich die Frage, ob es jemals zur Feststellung eines Ultra-vires-Akts kommen könne.

Im Urteil über das OMT-Programm der EZB – also über den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenstaaten zum Zwecke der „Euro-Rettung“ – hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, obwohl es selbst der Ansicht war, die EZB habe ihr Mandat überschritten. Nur habe der EuGH nicht offensichtlich willkürlich entschieden, als er das EZB-Programm billigte, und deshalb habe das Bundesverfassungsgericht keine Kompetenzüberschreitung feststellen können.

Anders jetzt im PSPP-Urteil. Dieses ist in der Presse zu Recht als „historisch“ gewürdigt worden, weil das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal dem EuGH widersprochen und einen Ultra-vires-Akt der EZB und des EuGH festgestellt hat. In der Presse ist beanstandet worden, dass das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem EuGH so rüde Worte wie „willkürlich“ und „nicht mehr nachvollziehbar“ gebraucht habe. Das Gericht hätte sich doch freundlicher ausdrücken und mehr Respekt vor dem EuGH zeigen können. Aber diese unfreundliche Wortwahl war eine Konsequenz der „europarechtsfreundlich“ gemeinten Selbstbeschränkung des Bundesverfassungsgerichts, siehe oben.

In der Sache ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit richtig und notwendig. Anders als im nationalen Recht ist im EU-Recht die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme nicht nur Voraussetzung für Grundrechtseingriffe, sondern auch für die Inanspruchnahme von Kompetenzen. Dies hat der EuGH in bezug auf das PSPP selbst betont, ist dann jedoch auf die vielfältigen negativen Auswirkungen der Staatsanleihenkäufe überhaupt nicht eingegangen. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht mehrmals nachdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die EZB nicht demokratisch legitimiert sei und dass deshalb ihr Mandat eng ausgelegt werden müsse, ist der EuGH hierauf überhaupt nicht eingegangen. Hätte das Bundesverfassungsgericht dem EuGH dies durchgehen lassen, wäre es mit seinem Anspruch auf Ultra-vires-Kontrolle nicht mehr ernst genommen worden. – Bedauerlich ist, dass das Bundesverfassungsgericht daran festhält, die Ultra-vires-Kontrolle auf ein Minimum zu reduzieren und nur offensichtlich willkürlichen und nicht mehr nachvollziehbaren EuGH-Entscheidungen zu widersprechen. Im PSPP-Fall führte das dazu, dass, wie schon im OMT-Fall, die wichtigste Rüge der Beschwerdeführer – dass nämlich die Staatsan-leihenkäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstießen – zurückgewiesen wurde, obwohl das Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Einwände gegen die Ankäufe und gegen das sie billigende EuGH-Urteil hatte; aber die Umgehung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung könne nicht festgestellt werden, weil sie nicht „offensichtlich“ sei. Nach dieser Rechtsprechung kann die EU einen nicht offensichtlichen Ultra-vires-Akt an den anderen reihen und so die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eigenmächtig aushöhlen, ohne dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet. Die Proteste gegen das PSPP-Urteil richten sich also dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht es wagt, den kleinen Rest an Kontrollkompetenz, auf den es sich zurückgezogen hat, einmal zur Anwendung zu bringen.

DER RüCKZUG BEGINNT
Die EU ist kein Staat und hat kein Recht
Wie geht es jetzt weiter? Die harmlose Variante wäre folgende: Der EZB-Rat beschließt innerhalb der Drei-Monats-Frist eine Kosten-Nutzen-Analyse mit dem Ergebnis, dass der Nutzen der Staatsanleihenkäufe für die Preisstabilität größer sei als die Kollateralschäden. Dieser Beschluss würde vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert, und die EZB könnte mit den Anleihenkäufen fortfahren wie bisher. Das Urteil hätte also keine unmittelbare Auswirkung auf das Ankaufprogramm. Die Kommission könnte auf ein Vertragsverletzungsverfahren verzichten, und alles liefe weiter wie bisher. Das Urteil wäre dennoch nicht völlig „für die Katz“, denn immerhin hat das Bundesverfassungsgericht demonstriert, dass es nicht jede Kompetenzanmaßung seitens der EU hinnimmt.

Nun hat aber der SPIEGEL gemeldet, dass die EZB das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren und keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen wolle. Wenn das stimmt, legt es die EZB auf einen großen Konflikt an.

Nach Ablauf der drei Monate müsste die Bundesbank ihre Mitwirkung an den Staatsanleihenkäufen einstellen. Das müsste unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen. Deutschland würde wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verklagt. Der EuGH müsste dann in eigener Sache entscheiden – rechtsstaatlich ein Unding. Das Bundesverfassungsgericht seinerseits könnte eine solche Entscheidung des EuGH auf keinen Fall akzeptieren. Würde Deutschland verurteilt, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Unionsverträge verletzt zu haben, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine offensichtliche Kompetenzüberschreitung der EZB und des EuGH festgestellt hat, liefe das darauf hinaus, dass die EU sich anmaßt, ihre Kompetenzen ohne Zustimmung der Vertragsstaaten zu deren Lasten auszudehnen. Das liefe auf einen schleichenden Souveränitätsübergang an einen europäischen Superstaat hinaus.

Bundesregierung und Bundestag, dies hat das Bundesverfassungsgericht im PSPP-Urteil noch einmal sehr deutlich gemacht, sind verpflichtet, sich dem entgegenzustellen. Ein solches Vertragsverletzungsurteil des EuGH wäre ein erneuter Ultra-vires-Akt und daher in Deutschland unbeachtlich. Bundesregierung und Bundestag dürften dieses Urteil nicht hinnehmen. Das wäre dann ein wirklich harter Konfliktfall mit einiger Sprengkraft für die EU. EZB und Kommission sollten sich gut überlegen, ob sie diesen Konflikt wirklich wollen – zumal ja, wie gesagt, der Anlass von geringfügiger Bedeutung ist.


Professor Dr. Dietrich Murswiek war bis zu seiner Emeritierung Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg im Breisgau. Als Prozessvertreter von Peter Gauweiler hat er das Lissabon-Urteil sowie jetzt das PSPP-Urteil erstritten. Zur Kontrollkompetenz des Bundesverfassungsgerichts bezüglich kompetenzüberschreitender Akte der EU hat er 2017 eine grundlegende Abhandlung („Die Ultra-vires-Kontrolle im Kontext der Integrationskontrolle“) veröffentlicht, die hier heruntergeladen werden kann.

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77 Kommentare

  1. Man kann Deutschland wirtschaftlich, gesellschaftlich schädigen und zur Unkenntlichkeit entstellen.
    Endgültig abgeschafft ist es erst, wenn ein Organ des Bundes zum erstenmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Man kann Deutschland seine Souveränität nur auf diesem Wege nehmen.
    Das dürfte das geheime Ziel sein. Und dann gibt es kein Halten mehr. Es bliebe dann nur noch die Revolution oder Widerstand nach Art. 2o GG.

  2. Ich weiß gar nicht, warum die EU den Unsinn nicht endlich demokratisch beendet: man macht in der ganzen EU eine Volksabstimmung über die Gründung eines Bundesstaates bei gleichzeitiger Auflösung der Nationalstaaten mit Degradierung zu besseren Bundesländern. Wenn die Mehrheit des Volkes zustimmt, ist die europäische Staatsgründung perfekt. Wenn nicht, gehen wir halt den britischen Weg. Aber eine demokratische Entscheidung muss jetzt her, so geht es nicht weiter.

  3. Wenn es den (notorisch sich selbst so bezeichnenden) »demokratischen« Parteien tatsächlich um Demokratie geht, ist es keine Frage, auf welche Seite sie sich Konfliktfall mit einer imperial auftretenden, d.h. ultra vires agierenden, EU zu stellen haben.

    Die Stunde der Wahrheit naht…

    • ……so vor allen dingen im falle von oktroierten verfassungen, gesetzen, richtlinien , usw. usw. und so fort……

  4. So, wie ich die Verträge – als Nichtjurist – immer verstanden habe und aus dem Text herauslese, bricht eigentlich „europäisches Recht“ keinesfalls per se das nationale Recht. Alle Vorlagen müssen erst in nationales Recht überführt werden, was bedeutet, dass das Parlament als Vertretung der Bürger entweder schläft oder feige ist oder ideologisch verblendet. Aber letztlich ist der Wähler schuld, wenn er Leute wählt, die Rechtsbrüche und den Ausverkauf der Nation und des Bürgers für normal halten. Das Recht bez. der grenzenlosen Geldabschöpfung existiert überhaupt nicht, s. Verträge, und außerdem ist es doch grundsätzlich so, dass die gesamte EU-Leitung keinerlei demokratisch erlangte Befugnis besitzt, da sie nicht gewählt worden sind. Auch das EU-Parlament ist nicht entsprechend demokratischen Grundsätzen gewählt, sondern nur ein Rede-Gremium ohne gestalterische Befugnis.
    Es ist nicht zu verstehen, dass das Verfassungsgericht nicht deutlicher geworden ist und den EuGH mitsamt der EZB zurückgewiesen hat auf den Platz, der ihnen den Verträgen nach zusteht. Die Richter handelten v. a. vor Jahren nicht nach der Weisheit „Wehret den Anfängen“, sie gaben den kleinen Finger des Goodwill, aber man nahm den ganzen Arm. Ich halte es auch für wenig intelligent, ein sichtbar anhaltend funktionsunfähiges System am Leben zu erhalten, und das auch noch mit Rechtsbrüchen – sehr befremdlich, gegen diese nur den Zeigefinger zu erheben.
    Ein Staat, der „Vereinigte Staaten von Europa“ heißen soll, können nicht ein paar Ungewählte durch die Hintertür einführen, wenn doch, sehe ich einer Revolte durchaus gelassen entgegen. Dass ein paar Leute, unterstützt vorwiegend von sehr jungen, also unerfahrenen Leuten, die immer nur das Passvorzeigen als Negativum vorbringen können, eine Nation aufgeben und das Leben vollkommen umkrempeln können, ist nicht nur ein Skandal, es ist ein mittelalterlicher oder barocker Willkürakt eines totalitären Souveräns, es ist ein unwürdiges Schauspiel der Dummheit. Aber was läuft in diesem Land denn überhaupt sinnvoll und intelligent?!
    Wie oftmals betont: Die EG, weiterentwickelt, wo sinnvoll, beließe den Ländern die Souveränität und sie könnten wie gehabt genauso gut zusammenarbeiten. Wenn die Italiener mit 60 und früher in Rente gehen etc., erfordert es nicht unsere Pflicht, dies zu finanzieren, und wenn sie ihre Vermögenden entsprechend schützen, müssen wir nicht für sie einspringen. Die EU und v. a. die Vorhaben der Staatsfindung ist prinzipiell zum Scheitern verurteilt, da die erstens aufoktoriert ist, mit gewaltigen Negativa für jeden einzelnen behaftet ist und zweitens sie zivilisatorische und mentale Unterschiede glattbügelt, indem die einen v. a. zu geben hätten, die anderen sich im Nehmen gefallen dürften. Die EU schafft, schon vor Jahren so formuliert, Feindschaften, keine Freundschaften.

  5. Bleiben wir doch gleich mal bei dem Satz: „Das Urteil berühre den Kern der Souveränität der EU.
    Welche Souveränität? Von der Leyen tut so, als ob die EU qua Verfassung einer EU die nationalen Verfassungen außer Kraft setze. Die EU-Verfassung existiert aber nicht, die notwendig wäre, die das Bundesverfassungsgericht faktisch obsolet machte. Auch gibt es für die EU kein Parlament, das Stimmrechte besitzt, sondern nur Empfehlungen an die Kommission geben darf, die aber nicht rechtsbindend sind.
    Der Lissabon-Vertrag? Ist keine Verfassung, sondern nur eine Willenserklärung eines losen Staatenverbundes; wobei der Lissabon-Vertrag nicht mit den Stimmen der EU-Bevölkerung geschlossen wurde und insofern eigentlich schon deswegen niemals Verfassungsrang haben dürfte.
    Dies aber wird von den Kritikern wie Prantl und anderen, und natürlich von der Kommissionspräsidentin unterstellt.
    Noch aber gelten die Verfassungen der Nationalstaaten. Noch ist das, was als EU bezeichnet wird, eine Gemeinschaft, die sich zwar auf bestimmte Abkommen geeinigt haben, die aber unser Verfassungsrecht nicht grundsätzlich unterordnen können, weil die Nationalstaaten in ihrer Rechtsordnung keineswegs einem EU-Superstaat (Vereinigte Staaten von Europa) unterstellt sind. Selbst die EU hat mit der EZB Praxis gegen ihr eigenes Abkommen verstoßen, nämlich gegen die Maastrichtverträge. Die EZB betreibt de fakto Finanzpolitik, sozusagen im Verfassungsrang, den sie aber nicht hat.
    Die Nationalstaaten sind immer noch Souverän.
    Ausgenommen die Teile von Abkommen, die ihre Verfassungsordnung nicht grundsätzlich berühren.

  6. Die Bundesregierung ist in der Zwickmühle. Entweder respektiert sie das BVG-Urteil und stellt sich dabei rechtlich auf die Seite unserer Verfassung und riskiert dabei Strafzahlungen oder aber sie missachtet das BVG-Urteil und stellt sich auf die Seite einer im Prinzip verfassungsfeindlichen Organisation, nämlich der EU, die einerseits unsere Verfassung politisch aushöhlt und andererseits kontinuierlich gegen ihre eigrnen Regelnverstößt.
    Deutschland müsste eigentlich aus der EU in ihrer aktuellen Form austreten, wenn es weiterhin verfassungskonform agieren will.

  7. EU-Recht (= Unionsrecht = Europarecht) ?????????????
    Herr Professor, es gibt doch KEIN Euroäisches Gereichtshoff und auc kein europäisches Recht: Sie schreiben doch über Europäische Union und ihre Organe und dass sind mall keine Europa.
    Bitte richtige Begrife benutzen,,,

  8. Angela Merkel weiß genau, was sie tut und für wen sie arbeitet. Frau Merkel spiegelt einerseits die gebrochene deutsche Identität und andererseits globale Machtinteressen. Um den Begriff der Demokratie geht es dabei nicht.

    • Sie spielt geschickt das Spiel zur Einführung des internationalen Sozialismus. Man darf nie vergessen, dass sie kommunistisch erzogen wurde, ihre Eltern vom Westen in die DDR übersiedelten, sie privilegiert und Funktionärin und Stasi-Mitarbeiterin bis zum Schluss war. Es ist doch furchtbar naiv, von so jemandem plötzlich die Liebe zur Freiheit und Demokratie zu erwarten! Das ist das fürchterliche Versagen der Deutschen, über die Napoleon und viele weitere spotteten.

  9. Was hört man von der Altanativen Partei dazu? Ach so, die sind mit sich selbst beschäftigt. Dann kann man ja die Spenden einstellen-und das zukünftige Wählen auch.

  10. Sehr interessante Abhandlung zu den juristischen Hintergründen bzw. zum Verhältnis zwischen nationalem und Unionsrecht. Ich frage mich, wie man es verantworten konnte, eine Währung, deren zentrales Element das Vertrauen aller in ihren Fortbestand ist, auf so derart wackeligem Fundament zu bauen. Das scheint mir ein enormer handwerklicher Fehler zu sein – neben der Unterschätzung der Auswirkungen der Maastricht-Vorgaben auf die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten.

  11. „Der erste Vorwurf ist schnell erledigt. … Überschreitet die EZB ihr geldpolitisches Mandat …“
    Mit Verlaub, hier ist nur scheinbar etwas schnell erledigt. Denn 1) wo genau bitte verläuft die Trennlinie zwischen Geldpolitk und Wirtschafts- und Fiskalpolitik? Der Autor, genauso wie die Mehrzahl der Juristen, die sich zum Thema äußern, erweckt den Eindruck, dies sei eindeutig feststellbar. Ist es aber nicht; höchstens scheinbar, wenn man sich einseitig ökonomisch beraten lässt. Und 2) verfügt die EZB ausschliesslich über geldpolitische Instrumente. Sie kann aber weder Steuern festsetzen, noch Staatsausgaben beschließen etc.. Gleichwohl hat 3) ihre Geldpolitik selbstverständlich Rückwirkungen auf die Möglichkeiten der Staaten zur Wirtschafts- und Fiskalpolitik. Dies ist jeder Geldpolitik inhärent. Womit wir wieder bei 1) sind … Das Urteil steht an dieser Stelle meiner Einschätzung nach auf tönernen Füßen. Zur Ehrenrettung der Richter sei aber auch angemerkt, dass die Illusion einer „losgelösten“ Geldpolitik bereits im Maastricht-Vertrag verankert ist – ein wesentlicher grund, warum die WährungsunWährungsunion nicht funktioniert.

    • Die Maastrichter Verträgen sind hier ganz eindeutig, indem klipp und klar gesagt wird, dass Haftungen für andere Länder ausgeschlossen sind!

      Alles was danach kam waren juristische Winkelzüge, die einer Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechen.

      • Dieser Haftungsausschluss ist pure Illusion und faktisch nicht durchführbar, weil die Währungsunion alle Länder miteinander in einer Schicksalsgemeinschaft zusammengeführt hat. Wer das nicht versteht oder verstehen will, hätte den Vertrag nicht unterschreiben dürfen.

      • Es ist völlig unverständlich, einen gesamtschuldnerischen Staat aufzubauen, der aus vielen in jeglicher Hinsicht unterschiedlichen Ländern bestehen soll. Und das, obwohl man die funktionierenden Beispiele in der Schweiz und den USA hat, in denen jede Ebene, von der Gemeinde bis zum Kanton/Staat völlig auf sich allein gestellt ist. Der Gegenentwurf ist der Sozialismus, der zentralistisch alles glattbügelt und der deshalb sofort zum Kommunismus, der totalitären Diktatur abgleiten muss. Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Politiker und auf die Bürger, wenn sie die Zusammenhänge nicht einmal ahnen können.

      • Bfwied: Achtung, Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. In den USA haben Sie eine Zentralregierung, die mittels der Fed unbegrenzt Geldmittel schöpfen und daher nicht zahlungsunfähig werden kann und den Laden am Laufen hält, selbst wenn einzelne Bundesstaaten oder Städte bankrott gehen sollten. Und es gibt vielfältige faktische uzsgleichsmechanismen zwischen den Regionen, bspw. die Arbeitslosenversicherung. Das ist eine ganz andere Situation aly in Euro-Land. Hier geht es dann nämlich nicht um die Pleite und Handlungsunfähigkeit einer Regionalregierung, sondern des jeweiligen nationalen Zentralstaates, der unter dem Maastricht-Regime eben gerade nicht die Möglichkrit hat, sich notfalls durch eigene Geldschöpfung zahlungsfähig zu halten. Das ist eine ganz andere Hausnummer!
        Maggy Thatcher hatte das verstanden und u.a. aufgrund des mit einer Währungsunion zwingend einhergehenden Souveränitätsverlustes den Euro-Beitritt verweigert.

      • Das stimmt sicher, auch in den USA sind in einem nicht allzu großem Umfang und unter bestimmten Bedingungen Hilfen möglich, aber die selbstverständliche Übernahme der Schulden eines Staates/einer Kommune auf Dauer ist eben nicht möglich, das war auch bez. Kalifornien vor ein paar Jahren so, der Staat musste große Anstrengungen unternehmen. Jedoch in der EUsoll eine unumschränkte Hilfe eingeführt werden, eben ohne effektiv Maßnahmen einleiten und durchziehen zu müssen. Das Ziel ist letztlich, dass jeder zu demselben Wohlstand kommt, ob mit Arbeit oder – besser – ohne viel Arbeit oder ohne. Es wird also eine erweiterte sozialistische Alimentierung angestrebt. Im zusammengebrochenen Sozialismus musste jeder etwas tun, irgendeinen Beitrag leisten, in der angestrebten EU eben nicht, und das bedeutet, dass die heutigen Sozialisten noch kindisch verträumter sind als die Altvorderen.

  12. Der Grund für die Entscheidung des BVerG ist ein anderer. Vosskuhle möchte in Ruhe alt werden, und er weiß, das die Nationalstaaten Herren der Verträge sind und bei Wechsel einer Regierung in der EU das alles ganz schnell zum End kommen könnte…mit der möglichen Konsequenz, das die Beteiligten, Regierung und Gerichte, einen Prozess wie Nürnberg erleben könnten. Jeder halbgebildete Jurist weiß, das weder Brüssel noch der EUGH rechtlich legitimiert sind….und schon die Verträge mehrfach gebrochen haben. Warten wir auf die Krise und den Volkszorn…der nicht friedlich werden wird.

    • Der „Volkszorn“ kommt erst, wenn die FfF-Kinder ihre Smartphones nicht mehr bezahlen können. Dann setzen sie sich greinend in die Ecke und beschuldigen die „bösen alten weißen Männer“ der Destruktivität! Nein, die lernen nichts, genauso wenig wie der Antifa-Sumpf oder die NGOs, die deindustrialisieren wollen, oder Leute wie Rackete. Daher haben Sie recht, es dann sehr unfriedlich!

  13. …..ein wahrhaft sachkundiger artikel. wenn er auch in vielerlei hinsicht nicht weit genug geht, steht zu vermuten, daß hiervon die wenigsten ein stückchen ahnung haben, doch will man als kläger nicht immer wieder mit seinen ansprüchen abgewiesen werden. und d a s wird zukünftig geschehen. deshalb nehme ich meinen gerichtssitz lieber außerhalb europas! die zuständigen organe können sich ja rechtlich dort beraten lassen, wo die verträge entworfen wurden!

  14. Eine hervorragende juristische Abhandlung. Vielen Dank. Unsere politischen Akteure haben es mit dem EU- und Euro-Konstrukt aber schon lange viel zu weit getrieben und wollen jetzt auch gar nicht mehr aus dem Irrgarten heraus. Am Ende wird es nun wieder einmal die stille Kraft des Faktischen richten: Die vielen Milliarden frisch gedruckten Papiergeldes erzeugen demnächst zwangsläufig eine Hyperinflation. Schon heute sprechen die Polit-Akteure nur noch über Milliarden. Millionen sind ihnen zu mickrig. Ob sie die Dimensionen überhaupt ermessen können? „Game isch over“ (Schäuble) heißt es bald. Die EU fliegt auseinander, noch schneller als ein „Corona-Virus“ die Hirne verweichlichen konnte. Was folgt? Internationaler Neustart mit neuen nationalen Währungen, Kollateralschäden inbegriffen, was sonst?

  15. „Ultra-vires-Kontrolle“ und „Identitätskontrolle“? Du meine Güte! Da lässt sich ja im Einzelfall Jahrzehnte drüber streiten.

    Durch diese inkompetente (unklare Gesetzestexte hervorbringende) Arbeit der Legislative entsteht ein solcher Interpretations- und Ermessensspielraum auf seiten der Judikative, dass diese quasi die Arbeit der Legislative erledigen muss. D.h. durch diese (mutwillige?) unklare Gesetzes- und Verfassungslage ist letztlich die Gewaltenteilung von Legislative und Judikative aufgehoben.

  16. BVG versus EU.
    Erinnert mich an die alte Karikatur von dem Moskito, der den Elefanten beherzt in die Schwarte sticht: „Yeah, leiden sollst du, Baby!“

  17. Wo sind da die deutschen Rechtsanwälte, die Frau Lagarde und die EU-Schranzen verklagen. Wenn die EU ständig die Mitgliedsstaaten verklagen kann, dann muss das doch auch umgekehrt möglich sein. Ich erwarte, dass in Deutschland DEUTSCHES RECHT eingehalten wird – die EU ist kein legitimierter Staat, sondern nur ein Gebilde von Staaten, die aber jeder für sich souverän ist. Und so MUSS es auch bleiben. Wo es keine Rechtsgrundlagen und keine legitimierte Verfassung gibt, da kann nur Staatsrecht der einzelnen Staaten gelten. Aber die Auftritte von La Garde, v.d. Leyen, Juncker usw. machen deutlich, welche Rechts(ver)brecher da bei der EU am Werk sind. Dass die auch über Leichen gehen, hat Corona gerade deutlich gemacht.

  18. Wenn alle anderen aus der EU ausgetreten sind und es nur noch die EU 1 gibt, formerly known as Germany, dann würden wir immer noch die Souveränitätsrechte an die EU abtreten. Und die Luxemburger werden uns wahrscheinlich weiterhin gegen den Einwurf großer Münzen die EU Verwaltungsgebäude bereitstellen.

  19. Die eigentliche Absurdität des Ganzen läßt sich durch folgende Beispiele transparent machen:

    1. Was wäre gewesen, wenn der EuGH den Briten durch ein Urteil verboten hätte, aus der EU auszutreten? Hätten die Briten dann nicht austreten dürfen, weil ja der höchste europäische Gerichtshof so entschieden hätte und EU-Recht über nationales Recht ginge?

    2. Jede EU Institution, egal welcher Art ist nicht demokratisch legitimiert. Denn sie läßt das demokratische Grundprinzip 1 man = 1 vote außer Acht. In allen Gremien hat Luxemburg genau soviel Gewicht wie Deutschland ( im EU Parlament in etwas abgeschwächter Form). Jede luxemburger Stimme zählt ein Mehrfaches einer deutschen Stimme. Dieses Prinzip kommt dem damaligen Apartheidsystem recht nahe.

    Besorgniserregend ist, daß sich im Bundestag hier kein Widerstand regt, denn schleichend wird dieser ja von sich selbst entmachtet. Wenn hier die Bundestagsabgeordneten in ihrer Mehrheit nicht gegen das Brüsseler/Straßburger Diktat stellen und dem BVG den Rücken stärken, beschließen sie damit nichts anderes als ein neues Ermächtigungsgesetz.

    Was ich im Urteil des BVG und im Bundestag vermisse ist, daß ein anderes originäres Nationalstaatsrecht verletzt wird, nämlich das Budgetrecht. Mit der Haftung über Target II und den daraus entstehenden Risiken , wird perspektivisch das Budgetrecht des Bundestages verletzt.

    • Gutes Beispiel – das hätten die EU-Bonzen auch gerne so gehabt, nur waren die Briten schneller. Aber im Endeffekt soll und wird es darauf hinauslaufen, dass die einzelnen EU-Staaten ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr zurück können. Das sollte Ungarn, Polen, Tschechien, aber auch Italien, Schweden und Öasterreich eine Warnung sein und man sollte sehr gut überlegen, ob man in diesem totalitären Bündnis noch weiter Mitglied sein möchte. Übrigens ist Deutschland gerade dabei sich die EU mit einer halben Billion „Corona-Rettungsgeld“ zu kaufen.

  20. EU und EZB Mitarbeiter und Chefs sind so in ihrer eigenen Welt gefangen, dass sie ihre Hybris nicht erkennen.

    Ein wenig hoffe ich, dass die Hybris auch wie in den griechischen Sagen endet…

  21. Irgenwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die deutsche politische Führung genau das will: „einen schleichenden Souveränitätsübergang an einen europäischen Superstaat“ und damit einen schleichenden Staatsstreich. Eine Befragung der Bürger scheut sie, wie der Teufel das Weihwasser, denn die würden es aller Voraussicht nach ablehnen.
    Ich bin ein großer Anhänger europäischer Zusammenarbeit und Freundschaft. Aber immer mehr empfinde ich die EU als eine sehr ernste Gefahr für unsere Souveränität. Und immer weniger glaube ich an die Supermachtsphantasien der EU-Politiker. Gerade die Vielgestaltigkeit und Diversität machten die Stärke Europas in den letzten Jahrhunderten aus. Ein Superstaat EU wäre auch dafür eine Gefahr.

  22. Professor Murswiek, in der Tat: Es läuft „auf einen schleichenden Souveränitätsübergang an einen europäischen Superstaat hinaus“. – Das ist es, was das „Sanfte Monster Brüssel“ laut dem hellsichtigen Hans Magnus Enzensberger und auch laut Thilo Sarrazin und ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm (gestern in der FAZ auf einer Seite!) tut. Mit den Worten Enzensbergers von seinem genialen Büchlein von 2011: Das „sanfte Monster Brüssel“ „entmündigt Europa“.
    Das genau war auch einer der guten Gründe für den Brexit. Nigel Farage hat das bestimmt tausend Mal gesagt – und es stimmt. Das ist besonders schrecklich, weil die EU gar keine hinreichende demokratische Legitimation hat. Aber das ist sozusagen der Witz an der EU – man wollte am dummen Plebs vorbei in technokratischer Manier den großen Durchbruch zum europäischen Superstaat. Das Programm läuft und läuft immer weiter. – Deshalb forderte Enzensberger einen „Rückbau“! – Er setzte darauf, dass nach und nach wenigstens Teile der Funktionselite aufwachen – aber auch das dumme Volk den Mächtigen trotz des Getöses wegen des Populismus langsam aber sicher davonlaufen wird. – In dieser Auseinandersetzung ist jeder auf seine Wiese gefragt. Es hängt sehr viel davon ab, dass wir hier Stellung beziehen. Angela Merkel checkt das nicht.

  23. „Das liefe auf einen schleichenden Souveränitätsübergang an einen europäischen Superstaat hinaus.“ Und genau das wünscht sich unsere Staatsratsvorsitzende. Wenn Landesverrat zur Staatsräson wird, bleiben einem Verfassungsgericht kaum noch Möglichkeiten.

  24. Die „Konsequenz“ dieses Urteils ist: Solange gemauschelt wird und so getan wird als ob es einen Sinn ergeben würde sämtliche Vernunft und Verantwortung außer acht zu lassen, dürfen die Mandatsübertreter machen was sie wollen und in Ruhe die Souveränität der Nationalstaaten aushöhlen. Die Abstimmung des deutschen Volkes ob sie ihr Leben SOLCHEN LEUTEN anvertrauen wollen, fällt damit auch flach. So macht man sich einen Kontinent untertan.

    Super „Rechtssprechung“.

  25. Was juckt denn Frau Merkel ein Urteil des Bundesverfassungsgericht? Sie ist das Gesetz. Und über dem Gesetz steht Frau Merkel. Und wem das nicht passt, naja, das geht ja gar nicht, das muss man rückgängig machen…..

  26. „Wenn wir uns jetzt noch beim Bundesverfassungsgericht entschuldigen müssen dafür, dass wir in Notsituationen Europa helfen, dann ist das nicht mein Land“, Angela Merkel, 2021

  27. Jetzt merken so langsam die Leute, dass sich dieses EU-Projekt verselbstständigt hat und bei Kritik wild umsichschlägt wie ein Betrunkener dem man den Schnaps wegnehmen möchte.
    Die absolute Dreistigkeit der Kommission und das bewusste ignorieren unserer Regierung ist beschämend.

  28. Eine enorm kluge Abhandlung, die „bei aller Liebe“ zur höchst sachlichen Auseinandersetzung am Ende eben doch die gewissermaßen Brutalität der NGO namens EU, deren Ignoranz und unbändigen Willen zur Selbstlegitimierung in Form jeglichen offenen oder getarnten Rechtbruches entlarvt.
    Das Wort „Machtergreifung“ könnte in dieser Situation nach einem bereits historisch eingeordneten und scheinbar begrabenen Zeitalter wieder vollen Sinn gewinnen.

    • ……es war ja prof. murswiek, der bei der lissabonbeschwerde dabei war. im urteil
      des bverfg zum lissabonvertrag steht im 1. leitsatz das nötige zur souveränität und eigenstaatlichkeit der eu – mitgliedsstaaten. so bleibt eigentlich nicht mehr viel zu ultra vires entscheidungen des eugh zu sagen! ich bin allerdings der meinung, daß deutschland schon mit den mastrichtverträgen seine eigenstaatlichkeit aufgegeben hatte!

  29. Ja natürlich. Das ist aber jedem einigermassen Informierten klar und nix neues… Und hat auch wenig zu tun mit meiner Polemik-Klassifikation von z.B.:

    „Bei diesen scheinbaren Organen … handelt es sich um reine Fake-Veranstaltungen zur geistigen Einseifung der Bürger und Ausschaltung der eigentlichen Staatsorgane der ‚EU‘-Vertragsstaaten sowie zur Bereitstellung von Pfründe- und Aufspielerposten für nutzlose Linksextreme und Linksradikale“

    **

    • Wieso sollte das denn Polemik sein! Das ist die Realität.

  30. Wenn Sie das glauben, dann sehen Sie sich doch mal an, wie diese EU-Institutionen legitimiert wurden und vergleichen Sie das mit den Anforderungen, die an vergleichbare (nationale) deutsche Institutionen gestellt werden würden, damit man sie legitimieren könnte.

  31. Liebe TE-Redaktion,
    könnten Sie nicht mal einen der Herren Verfassungsrechtler bitten, sich zeitnah zu Art.20 (4) GG zu äußern? Es bestehen offenbar größere Unsicherheiten, wie der letzte Satzteil „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist…“ auszulegen ist. Dankeschön.

    • Ergänzung:
      Eine weitere interessante Sache wäre auch die Erörterung der Frage, ob und wie sich der Bürger eigentlich wehren kann, wenn das ihm durch Wahlen „zugeordnete“ Organ „Landtag“ oder Bundestag“ nicht (mehr) die Kontrolle der Regierung ausübt.
      Die Abgeordneten der Landtage und des Bundestages werden ja u.a. auch deswegen von uns Bürgern gewählt, damit die Regierung wirkungsvoll kontrolliert wird und falsches politisches Verhalten rechtzeitig beendet werden kann. Was aber, wenn nun der (z.B.) Bundestag die ihm von uns und vom GG zugedachte Rolle einfach nicht mehr ausübt und stattdessen gemeinsame Sache mit der Regierung macht?

      WER darf klagen?
      (Nach der Logik müsste das der Bürger sein, denn allein er hat den Abgeordneten für die Erfüllung dieser Aufgabe gewählt. Es wäre m.E. vergleichbar mit der Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.)

      WO muss geklagt werden?

    • …….artikel 20 gg ist selbsterklärend in verbindung mit den artikeln 23 gg und 79 gg!

    • …….artikel 20 gg ist selbsterklärend in verbindung mit den artikeln 23 gg und 79 gg!

      • Art. 23 GG
        Das ist ja ein wirklich sehr schöner Artikel. Er erklärt das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur EU. Aber er erklärt leider auch nicht, WANN alle „Mittel“ ausgeschöpft sind und das Widerstandsrecht legal wird…

        Art 79 GG
        Dieser Artikel sichert den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und gefällt mir deshalb auch sehr gut – aber auch er beantwortet meine o.g. Frage nicht. 😉

  32. Es scheint, als würden die anderen Bürgen schon dagegen Sturm laufen und die Gelder nur als Kredite zulassen weil die genau wissen, dass das ganze Geld sonst versickert.
    Dann übernimmt Deutschland halt zu 99% die Haftung. Wir sind doch reich, wissen ja „alle“.

  33. Sie weiß genau, dass ohne die BuBa alles nichts ist.
    Denn ohne die BuBa machen die verbliebenen solventen Zahler (Östereich, Niederlande) nicht mit.
    Und ohne Bürgen die man würgen kann die sind die Anleihen wertlos.

  34. Und? Hat das BVerfG vielleicht einen Gerichtsvollzieher oder gar eine Polizei, die es zum Regime oder zur Bundesbank schicken kann, falls diese das Gebot der Entscheidung nicht befolgen?
    Was, wenn Regime und Alt-Parteien sich einfach ein“Ei darauf backen“, was das BVerfG sagt? Bisher haben sie sich doch auch alles so zurecht gebogen, bis es passend für sie und ihr Vorhaben war.
    Aus welchem Grund also sollten sie davon abgehen?
    Aus RESPEKT vor dem BVerfG?! Das ich nicht lache.
    Das sind echte Ideologen, Betonköpfe durch und durch. Die werden sich durch so eine BVerfG-Entscheidung nicht von ihrem großen Plan abbringen lassen… noch dazu, wo sie doch schon so nah dran sind an der Realisierung.

    Die Erklärungen, hier im Artikel von TE einleuchtend und verständlich für Jedermann dargelegt, leuchten diesen Betonköpfen aber NICHT ein. Und schlimmer noch: es ist ihnen letztlich auch vollkommen EGAL, was unser BVerfG entschieden hat, weil sie (ganz persönlich) dieses Gericht gar nicht anerkennen, für sie (persönlich) hat dieses Gericht nur untergeordnete Kompetenzen, basta.

    Ausgerechnet unser GRUNDGESETZ, das bei jeder sich bietenden Gelegenheit von den Alt-Politikern gebrochen wird, soll jetzt also ein HINDERNIS auf dem Weg mit festem sozialistischen Schritt und Tritt hinein in die nächste Diktatur sein?

    Unser GG konnte uns bisher NICHT schützen.
    Unsere VerfG konnten uns bisher NICHT schützen.
    Da sind also Zweifel an der Durchsetzung dieser Entscheidung durchaus angebracht.

    PS. Klar, dass die EZB die Entscheidung des deutschen BVerfG ignorieren will. Denn 3 Monate sind inmitten des Crashs, der gerade abläuft, eine unberechenbare Zeit. Was, wenn wir uns in 3 Monaten bereits im Auge des Sturms befinden oder knapp davor? Wären solche Zustände etwa geeignet, dem deutschen BVerfG zu beweisen, dass die Maßnahmen begründet sind? WOMIT sollte die EZB denn begründen, wenn die Inflation bereits tobt und die Systeme zusammen brechen? Die einzige Chance der EZB besteht darin, das JETZT durchzuziehen, die Kompetenz der deutschen Entscheidung einfach zu ignorieren und darauf zu setzen, dass die deutschen Abgeordneten und Politiker sowie die Verfassungsrichter aus Angst vor den unkalkulierbaren Konsequenzen schon nichts unternehmen werden, um sich dagegen zu stellen. Alles wie gehabt also.

    • Ergänzung:
      Die Entscheidung des BVerfG vom 05.Mai 2020 ist die ERSTE seit langer, langer Zeit, die wieder ein wenig Hoffnung macht.
      Hoffen wir, dass die Richter nicht doch noch der Mut verlässt und dass sie sich nicht doch noch bereit erklären (wie auch immer das möglich wäre… 😉 ), sich einer künftigen EU-Diktatur unterzuordnen.

      Ist es nicht gruselig, wenn man sich klar macht, dass unser aller deutsches Schicksal von ZUFÄLLEN wie ganz persönlichen Standhaftigkeiten abhängt?

    • 😀 😀 WUNDERN würde mich sowas gar nicht mehr… nach Thüringen ist wirklich ALLES möglich.

    • Also, das finde ich jetzt echt lustig. Sie wollen den Crash verhindern mit einem Teil unseres bisher falsch ausgegebenen Steuergelds? 😉

  35. Vom Sprachrohr der Alpenprawda war ja auch nichts anderes zu erwarten wenn er das höchste deutsche Gericht als Gefährder für die europäische Idee und diesen Superstaat spricht, der garnicht existent ist und eine illegale Einrichtung darstellt.

    Im übrigen sind das solche Altlinke, die sich schon optisch in den früheren Jahren bis heute ihren kommunistischen Idolen angenähert haben und von der Sorte gab es viele. berühmte Beispiele sind in der Nachfolgepartei der SED, den Grünen und den Sozis zu finden und die alle haben nur ein Ziel, diesen Staat zu schreddern um darauf die neue Sowjetunion zu errichten und das sollten wir alle gemeinsam unterbinden, denn was die alles angestellt haben ist nicht besser als die Taten der braunen Sozialisten und das sollte uns ewiglich Mahnung bleiben und darf sich nicht durch die Brüsseler Bürokraten wiederholen.

  36. Hier muss nicht lange doziert werden. Der EZB ist es verboten über Anleihenkäufe Staatsfinanzierung zu betreiben. Über dieses Verbot setzt die EZB sich hinweg. EZB und EU brechen Recht. Wer Recht einfordert – wie ganz bescheiden das Bundesverfassungsgericht – dem wird von EZB, EU und ihren deutschen Erfüllungsgehilfen Rechtsbruch vorgeworfen. Das ist, um es auf den Punkt zu bringen, totalitär und undemokratisch. Die EU ist scheinbar nichts anderes als früher im Ostblock der RGW, ein Moloch in dem einzelne Mitgliedstaaten nichts zu sagen haben.

  37. Unumstößliche Tatsache ist doch, dass die EU kein Bundesstaat ist und ein souveräner Bundesstaat gleich gar nicht. Unumstrittene Tatsache ist weiterhin, dass es keinen Europäischen Gerichtshof gibt, sondern nur einen ausgedachte und durch nichts legitimierten Gerichtshof der Europäischen Union. Unstrittig ist wohl weiterhin, dass die sogenannte Kommission der Europäischen Union, der übrigens eine Kriminelle vorsteht, auch keine legitime Existenzberechtigung hat. Rechtlich gesehen existieren diese „Institutionen“ gar nicht. Abschließend sei bemerkt, dass es schon bezeichnend ist, das eine andere Kriminelle die EZB zu Straftaten auffordert, in dem sie von der EZB verlangt ein bindendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht umzusetzen.

  38. Die EU wird den Souveränitätsübergang zu einem Superstaat erzwingen wollen. Davon träumen ja Politiker schon lange. Doch wer ist der Souverän. Die EU oder die Politiker? Ohne Abstimmung des Souveräns geht gar nichts. Die können sich alle warm anziehen, wenn sie es wagen sollten.

  39. Bitte ihr deutschen Bürger, wenn ihr euren Nationalstaat behalten wollt, dann wählt 2021 eine Regierung die eure Interessen vertritt. Bitte lasst euch nicht von den Staatsmedien indoktrinieren, es wäre euer nationaler Untergang. Ihr mögt EU affin sein, aber über euch wird dann in Paris bestimmt, dann lernt mal ordentlich französisch, denn eure beliebte Kanzlerin hat euch schon verkauft.

  40. EU-Recht, was ist das? Recht soll und muss doch für alle gleichermaßen wirken. Wie „Gleichermaßen“ steht es aber in der EU mit ihren nationalen Staaten? Angefangen von Vergangenheit, Wirtschaft, Finanzen und sozialen Fragen bis zu den nationalen und kulturellen Unterschieden, weicht auch fast jedes nationale Recht von anderem ab. Und das hat vernünftige Gründe. Gerade aber auch Corona zeigt uns, wie unmöglich es selbst in der BRD ist, alles und jedem abweichenden Fall, gleichermaßen Recht zu machen. Es wird so zum Willkür Recht. Wo Willkür Recht hinführt, sollte vielen ehemaligen DDR Bürgern bewusst sein. Einer EU die so etwas nun gegen alle Vernunft und aus rein politischen Gründen nun selber nutzt, wird es längerfristig nicht besser gehen. Wer dazu die Starken zügelt und dazu noch melken will, der macht damit die Zurückgebliebenen nicht fortschrittlicher. Es gibt dann gar keinen Anlass mehr dazu, selber Zahlmeister zu werden.

  41. Die Rechte der EU und ihrer Einrichtungen können – da es sich ja um abgeleitetes Recht handelt – nicht weiter reichen als die Rechte der nationalen Regierungen, Parlamente und Nationalbanken. Hätte die Bundesbank eine solche Entscheidung (so) nicht treffen dürfen, kann es die EZB auch nicht. Der EuGH kann weder die Rechte der EU gegenüber den Mitgliedsstaaten ausweiten noch Rechte kreieren, die auch der nationalen Exekutive und Legislative nicht zustünden. Schlechterdings undenkbar ist, dass EuGH die Überschreitung seiner Kompetenzen selbst beurteilt. Natürlich kann ein ähnliches Problem auch bei den obersten nationalen Gerichten entstehen: „Durfte das BVerfG ein Asylrecht erfinden?“ Nur handelt es sich hier um ein Problem eines souveränen Staates und die Berufung der Richter ist an demokratische Entscheidungsprozesse entsprechend eng geknüpft. Die EU ist nicht mehr als eine gemeinsame Verwaltung auf der Basis eines Vertrages. Sie ist ein demokratisches Niemandsland und wird dies auch immer bleiben, weil eine demokratische Öffentlichkeit schon aufgrund der verschiedenen Sprachen auf europäischer Ebene nicht erreicht werden kann: Nur sehr Sprachkundige könnten sich hier austauschen – also ein Elite. Die anderen bleiben immer außen vor.

  42. Ganz kurz nach dem Urteil vesuchen Macron und Merkel Fakten zu schaffen, mit ihrem Vorschlag einer monströsen EU-Verschuldungsorgie.

  43. Hochinteressante, rein akademische und sinnfreie Überlegungen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich selbst zur Hütchenspieler Zockerbude gemacht. Das aufgegebene Terrain bleibt aufgegeben.

    Darüber hinaus, haben auch diese Überlegungen für die Zukunft Deutschlands die Bedeutung des in China umgefallenen Sacks Reis. Die deutschen Politiker und ihre EU-Verbündeten haben alles Recht und alle Verträge ihren Interessen untergeordnet. Wer den Ausgang von Wahlen im Nachgang verändern kann, wird sich auch vom BVG nicht beindrucken lassen…

  44. „Überschreitet die EZB ihr geldpolitisches Mandat und betreibt Wirtschafts- oder Fiskalpolitik, dann kann sie sich dafür nicht auf ihre Unabhängigkeit stützen.“

    Also maßen sich die EZB und ebenfalls der Europäische Gerichtshof, der dieses Verhalten deckt, Regierungstätigkeiten an.
    Die EU ist der Mega Willkür „Staat“. Die EU ist kein Staat, die Machtergreifer behaupten es aber und dass die einzelnen tatsächlichen Nationalstaaten sich ihnen unterzuordnen hätten.

  45. Wenn die EU sich anmaßt, ihre Kompetenzen ohne Zustimmung der Vertragsstaaten zu deren Lasten auszudehnen, dann sollten die Vertragsstaaten ihre Zahlungen an die EU verringern oder einstellen.

    Dann wird sich zeigen, ob der europäische Motor auch ohne Benzin (ohne Geld) der Mitgliedsstaaten funktioniert.

  46. Das Bundesverfassungsericht hat eines erreicht: Es hat sich völlig lächerlich gemacht.
    1. Die Klage ist 2015 eingegangen? Jetzt haben wir 2020. Somit stellt sich eher die Frage nach Arbeitsmoral und Arbeitseifer bei den Gerichten.
    2. Bisher ist das Gericht der Linie der EU und der Regierung gefolgt. Diverse Klagen im Zusammenhang mit der „Griechenlandrettung“ und der Einrichtung der unterschiedlichen Rettungsfonds wurden jedesmal abgewiesen. Woher kommt jetzt der Sinneswandel? Ist den Richtern klar geworden, dass auch ihre Pensionen – ausgezahlt in Euro – sich in Luft auslösen, wenn das Kartenhaus kollabiert?

    Jetzt lernen die Richter, dass auch sie nur Requisiten in der Plastik-Demokratie sind; Männchen in roter Robe auf der Modellbauanlage Dt.. Zukünftig wird man ihnen einen neuen Standort zuweisen, etwas mehr abseits – hinterm Schuppen. Aber weder die EZB, noch die Europ. Kommission werden das Gericht weiter beachten.

    • Am besten Lesen Sie das Urteil, dann sehen Sie, ob das BVerfG sich lächerlich gemacht hat.Ich meine nein, denn es war höchste Zeit, die Usurpatoren in Luxembourg und Brüssel wieder auf den Boden der Verträge zu bringen. Die EU-freundlichkeit des Gerichts war einfach aufgebraucht. Zum Zeitablauf bitte ich zu bedenken, dass das Verfassungsgericht den Fall inklusive seiner eigenen Beurteilung zur Stellungnahme vorgelegt hat. Die Leitlinien des Urteils waren damals schon fertig. Ansonsten kann ich Ihren übrigen Ausführungen beim besten Willen nicht folgen.

    • es muss heissen “ den Fall inklusive seiner eigenen Beurteilung dem EuGH zur Stellungnahme…

  47. Bitte – von welchem Deutschland wird hier im Zusammenhang mit „Widerstand gegen die EZB im Falle…“ gesprochen? Lebt der Autor schon länger hier?

  48. „Nun hat aber der SPIEGEL gemeldet, dass die EZB das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren und keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen wolle. Wenn das stimmt, legt es die EZB auf einen großen Konflikt an“

    Erstens kommt das vom SPIEGEL, und zweitens denke ich jenseits von Polemik, dass es fast 100% sicher ist, dass die EZB das nicht machen wird. Denn allen Bundesstaat-Europa-Verfechtern im Hintergrund, denen man bei allem inhaltlichem Widerspruch ja eine hohe Intelligenz zusprechen muss, alle diese Leute wissen, dass sie damit die Bundesstaats-Idee selbst gesprengt hätten. Denn dann käme es halt zum provozierten Kampf zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH, den das Bundesverfassungsgericht gewinnen würde. Und also werden die Hardcore-Bundesstaat-Europa-Fans die EZB selbstverständlich zurückpfeifen.

    Der übliche SPIEGEL-Quatsch also, wenn ich das mal so salopp einordnen darf.

    • Was passieren würde? Nun ja, es ginge weiter wie bisher. Das wäre mMn keinesfalls gut…

      Sicherheitshalber: Mit „selbstverständlich zurückpfeifen“ hatte ich gemeint, dass falls die Spiegel-Behauptung wahr wäre (was ich bezweifle), die EZB wolle auf das BVG-Urteil überhaupt nicht eingehen (und es dadurch in der Folge zu einem Kampf mit dem BVG kommen lassen), dass die im Hintergrund die Fäden ziehenden Mächtigen solch ein Verhalten der EZB sicher verhindern würden.

      Ich selbst würde mich ja sogar freuen, wenn die EZB tatsächlich die Konfrontation suchen würde, denn dann käme es in der Folge eben zu dem Machtkampf, von dem ich vermute, dass das BVG ihn gewinnen würde. Was in meinen Augen letztlich gut für Europa wäre.

      Was wird meiner Meinung nach passieren? Nun ja, die EZB wird rein formal eine lauwarme Güterabwägung nachliefern, und damit ist das Thema erstmal beendet.

      Den von mir durchaus gewünschten Machtkampf dürfte es also leider nicht geben…

      Trotzdem ist das BVG-Urteil erstmal ein wichtiger Markierungspunkt. Hoffentlich folgen in der Zukunft noch Vergleichbare.

    • Was mich da so sicher macht? Ganz einfach, dann würde (und wäre!) der Bundesbank halt die Beteiligung an den Kaufprogrammen verboten. Das wäre schon ein ziemlicher Knall in Bundesstaats-Europa… Und ich persönlich würde einen Sektkorken knallen lassen…

      Aber wie ich parallel schon StefanB antwortete, dürfte die EZB mMn ganz simpel eine lauwarme Güterabwägung nachliefern, womit das Thema erstmal erledigt ist.

      • „dürfte die EZB mMn ganz simpel eine lauwarme Güterabwägung nachliefern“
        Exakt.

  49. Ich lese das als Otto-Normalverbraucher und schüttele den Kopf über die Verkommenheit der Politiker und Medienvertreter. Jetzt kommen noch die Corona Bonds dazu und diese Person in Berlin will das Land ruinieren. Deutschland muss raus aus der unsäglichen EU.
    Das ist keine Gemeinschaft, dass ist ein Spaltungskonstrukt.

    • „dass ist ein Spaltungskonstrukt……..
      Völlig richtig und Großbritannien kann sich nun ganz sicher sein, mit dem Brexit alles richtig gemacht zu haben.

  50. Es hat mich ja fast umgehauen:

    „…stuft Heribert Prantl die Karlsruher Richter als ‚Staatsgefährder‘ ein…“

    Das ist ja eigentlich schon Hass-Propaganda…

    Lieber Gott… Muss ich mich angesichts der sich rapide weiter verschlechternden Situation jetzt um eine Ausreisegenehmigung in einen Exilstaat bemühen? Und was würde das für meine Ersparnisse bedeuten? Schliesslich gab es ja bis 1953 (!) die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ mit einer Beschlagnahmung von ca. 20 % des Vermögens…

    Oje, oje…

  51. Nochmal…die BRD ist KEIN Staat! Die BRD ist eine Handelsmarke…wir Deutschen sind eine Handelsware…wir erarbeiten für andere Steuern und Abgaben…wir Deutsche sind nichts anderes als Arbeitssklaven. Steuern, Abgaben, Renten…all diese Einnahmen sind in den letzten Jahren außer Landes transferiert worden. Wir Deutsche erhalten gerade soviel Geld vom Staat, dass wir arbeiten können…um für diese „Blutsauger“ weiter Steuern und Abgaben zu erarbeiten.

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