<
>
Wird geladen...
Unerwartet positiv

Stoppsignal für EZB aus Karlsruhe

05.05.2020

| Lesedauer: 2 Minuten
Das BVerfG hält die Anleihenkäufe der EZB für verfassungswidrig und setzt ein Zeichen gegen die Willkür des EuGH, der dafür einen Freibrief erteilte.

Obwohl es sich seit Jahren angedeutet hat, wagte man nicht mehr darauf zu hoffen: Denn in der Corona-Pandemie mit ihren gewaltigen Hilfspaketen, die von Regierungen und Notenbanken seit Wochen geschnürt werden, wäre ein Einspruch der Karlsruher Verfassungshüter gegen die Hilfsprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) noch mutiger als in ruhigeren Phasen. Doch sieben von acht Richtern des zweiten Senats halten das PSPP-Programm (Public Sector Purchase Programme“) der EZB nicht für verhältnismäßig und mit dem deutschen Grundgesetz nicht für vereinbar. Diesen Paukenschlag verkündete heute Vormittag der scheidende Vorsitzende Andreas Voßkuhle. Einen Freibrief, den der EU-Gerichtshof (EuGH) Ende 2018 den EZB-Kaufprogrammen erteilt und mit dem er einen kritischen Vorlagebeschluss der deutschen Verfassungsrichter förmlich ignoriert hatte, qualifizieren die Karlsruher Richter als „willkürlich“ und für das BVerfG nicht bindend.

Die Kläger, unter ihnen der langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, aber auch der renommierte Unternehmer Jürgen Heraeus, erzielten damit in Karlsruhe einen so nicht erwarteten überwiegenden Erfolg. Bundesregierung und Bundestag sind mit dem heutigen Urteil verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die EZB ihre Anleihenkäufe auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Der Bundesbank untersagten die Richter, an der Umsetzung und dem Vollzug der Beschlüsse weiter mitzuwirken. Für die Auflage an die Bundesbank gilt allerdings eine Übergangsfrist von drei Monaten.

Schranken gegen die Vergemeinschaftung durch die Hintertür

In Zeiten, in denen in der Europäischen Union und in der Euro-Zone immer stärker über die Vergemeinschaftung von Schulden und Haftungsrisiken diskutiert wird, um die gravierenden ökonomischen Schäden des Corona-Shutdown zu bekämpfen, ist das Karlsruher Richtersignal ein wichtiges Zeichen, dass die nationale Budgethoheit der Mitgliedstaaten nicht einfach ausgehebelt werden darf. Was für die EZB-Anleihenkäufe gilt, sollte auch für die Fiskalpolitik in der EU gelten. Haftung für die Schulden anderer Staaten sollte ausgeschlossen sein. So steht es in den EU-Verträgen. Das war Grundlage für den deutschen Beitritt in den Euro.

Die Risiken, die sich hinter dem alten Kaufprogramm der EZB – das PSPP-Programm – für den deutschen Steuerzahler verbergen, sind gewaltig. Nicht weniger als 2,4 Billionen Euro an Staatspapieren hält die europäische Notenbank in ihren Büchern, außerdem noch Unternehmensanleihen und Pfandbriefe über 520 Millionen Euro. Für Deutschland resultiert daraus ein Haftungsrisiko von knapp 400 Milliarden Euro, das sich aus dem deutschen Kapitalschlüssel von 26,4 Prozent der gemeinsamen EZB-Bilanz errechnet. Wer nachrechnet, wird feststellen, dass die Summe höher liegen müsste. Doch beim PSPP-Programm, gegen das sich die Kläger im aktuellen Verfahren in Karlsruhe wandten, war die gemeinsame Haftung noch auf 20 Prozent der gekauften Staatspapiere beschränkt. Für den Großteil der Haftung hatten die emittierenden Staaten für ihre Anleihen jeweils selbst zu sorgen. Beim aktuellen Notfallkaufprogramm in der Corona-Pandemie – dem PEPP-Programm – , mit dem die EZB in diesem Jahr in einem Volumen von mindestens 750 Milliarden Euro neue Staatspapiere kaufen will, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht mehr. Der Schulden-Vergemeinschaftung durch die Hintertür wären damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Obwohl wir alle wissen, dass die Kreativität von Politik und Notenbanken schier grenzenlos ist, wenn es um die Umgehung von Rechtsnormen geht, die der Verschuldungspolitik wirksame Grenzen setzen sollen: Der Paukenschlag aus Karlsruhe wird den Rechtfertigungsdruck für die deutsche wie europäische Politik, aber auch die EZB, massiv erhöhen, wenn sie das Recht beugen will. Deshalb ist die Entscheidung des BVerfG zunächst einmal vor allem ein gutes Zeichen für die deutschen Steuerzahler.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

76 Kommentare

  1. Natürlich ist das nicht die Lösung. Die Regierung und alle ihr unterwürfig folgenden sogenannten Oppositionsparteien werden sich, wie beispielweise auch beim Wahlrecht einen Feuchten darum scheren, was das BVG urteilt. Wenn hier nicht mutige und (dauert und kostet ja) vor allem solvente Bürger die Umsetzung dieses Urteils einklagen oder die Menschen dafür auf die Straße gehen, geht es weiter wie bisher (Den hierzu passenden Spruch von J.C. Juncker kennt wahrscheinlich jeder, deshhalb verzichte ich an dieser Stelle darauf, ihn zu zitieren).

  2. Alles nicht der Rede wert!
    Der BGH hat in den letzten Jahren manches in diesem Zusammenhang für rechtmäßig erklärt oder dem EUGH weitergeleitet. Nun, nach 4 Jahren kommt es auf die Idee, dass es nicht rechtmäßig wäre und manche Dinge angeblich keine Berücksichtigung erfahren.
    Was bedeutet das konkret?
    Ganz einfach: Die EZB wird jetzt ein paar Textbausteine zusammenkopieren und als „Berücksichtigung“ deklarieren. Damit ist die Berücksichtung besiegelt und der BGH kann sich dann in 4 Jahren nochmal melden. Dummheit muss bestraft werden.

  3. Das wird nichts ändern. Die hören es mit dem totalen Bankrott auf.

  4. Herr Metzger: Es gibt mE noch einen weiteren Aspekt, der vielleicht für die Einordnung des vorliegenden Urteils wichtig ist, denn es bestätigt die Haltung des Verfassungsgerichts für ähnliche Fälle in der Zukunft.
    Als nämlich der EU Vertrag von Lissabon vom Verfassungsgericht auf Übereinstimmung mit dem Grundgesetz durchleuchtet wurde, hat das Verfassungsgericht der Kompetenzanmassung („Kompetenz Kompetenz“)und den „ausbrechenden Rechtsakten“der EU mit seinem Urteil schon damals einen Riegel in Bezug auf Deutschland vorgeschoben. Ähnlich wie jetzt wurde damals geurteilt, dass Deutschland solche grundgesetzwidrigen Akte der EU nicht für sich gelten lassen dürfe und, wenn keine andere Abhilfe möglich sei, sogar die EU verlassen müsse. Wenn das Verfassungsgericht auch jetzt so ähnlich urteilt, dann bestätigt es seine Rechtsprechung und zeigt der EU, dass man es ernst meint. So kann man sich darauf verlassen, dass das Gericht auch künftig Deutschland vor vertragswidrigen EU Zumutungen schützt, denn die werden nach Corona erst recht kommen. Bestimmt sehen sich unsere Freunde in Brüssel das Urteil auch deshalb genau an, selbst wenn sie nicht viel dagegen tun können.

    • Und was machen deutsche Politiker / die deutsche Politik bzw. die haben ja eigentlich gar nichts zu melden sondern die Frage ist doch ob sich die Führerin darum „Schert“ was laut Bundesverfassungsgericht geltendes Deutsches Gesetz ist?

  5. Unser größtes Problem sind die juristischen Institutionen und deren Paragraphenvielfalt. Da schaut doch keiner mehr durch. Ein Wirrwar von Gesezten, Paragraphen, Verordnungen usw. usf.. Da wird herumgeurteilt und begründet. Alles Käse und mit enormen Kosten verbunden. Es werden nur noch Spitzfindigkeiten bemüht die für den Adressaten nicht mehr nachvollziehbar sind. Ein riesiger, sinnloser und teurer Verwaltungsapparat kreist nur noch um sich selbst. Sinnlos und teuer. Weniger ist manchmal mehr. Diese Strukturen sind in den Köpfen von Politikern und Bürokraten entstanden die gar nicht wissen wie Geld verdient werden muß. Man sehe sich nur mal diese Gestalten und deren Lebensläufe an.

  6. Ein für das sonst so Regierungs- und EU-freundliche Bundesverfassungsgericht erstaunliches Urteil. Ich bin aber sicher, man wird das Ganze unter einem anderen Namen und mit unwesentlichen und nur formalen Änderungen doch durchbringen. Das hatten wir bereits, als das Bundesverfassungsgericht die Klage von Herrn Gauweiler gegen den Maastrich-Vertrag mit Begründung ablehnte, der Vertrag verbiete doch geradezu finanzielle Hilfen bankrotter Staaten. Als dann Merkel genau dies tat, verurteilte das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungsbrecherin, sondern wand sich mit fadenscheinigen Formulierungen heraus.

  7. Hoffentlich ist dies nicht nur ein kurzes oder sogar letztes Aufbäumen, sondern der Anfang der Rückkehr zur Herrschaft des Rechts.

  8. Sie werden Mittel und Wege finden wie Sie selber schreiben Herr Metzger, die Begründungen zu liefern. Und dann geht es munter so weiter. Offensichtlich, so wie ich das herauslese, geht es zunächst einmal darum von Politik und EZB gebrochenes Recht im nachhinein zu rechtfertigen. Und für dieses Urteil brauchte das Verfassungsgericht 5 Jahre?

    • Ja jetzt wurde das halt wärnd der 5 Jahre bereits gemacht. Kann manm nicht rückgängig machen. Jetzt kann man aber auch nicht knall auf Fall damit aufhören. Wird es so oder so ähnlich werden?

  9. Ein kleiner Stolperstein auf dem Weg in die neue Realität!

  10. Das konnte was nutzen wenn Kleinigkeiten deutsche Politeliten kümmerten.
    Tun sie das?

  11. Eine „unverzeihliche“ Entscheidung die „umgehend“ rückgängig gemacht werden muss.

  12. Das Urteil wirft Fragen auf:

    1. Haben die Kanzlerin und die über Jahre Regierenden ihren Amtseid gebrochen?
    2. Ist das BVG jetzt auch „Nazi“?
    3. Ist das EU Recht wirklich übergeordnet und dürfen die Europäischen Institutionen ggf. auch einen Staat mit ihren Urteilen in den Staatsbank treiben? Und was ist von einem Gericht, wie hier dem EuGH zu halten, der bestehende Verträge entweder nicht lesen kann oder noch schlimmer, diese ignoriert, weil es eigene Interessen verfolgt?
    4. Ist unser GG noch etwas wert und kann dies vom EuGH ausgehebelt werden? Obwohl man sich diese Frage auch innenpolitisch schon lange stellt.
    5. Was sind allgemein Verträge noch wert, wenn sie je nach Gutdünken uminterpretiert werden können?
    6. Wer soll noch Gesetze und Verträge beachten, wenn sogar die Institutionen, die diese machen, diese nicht mehr beachten?
    7. In welche Richtung wird sich die EU entwickeln, jetzt nach dem Ausscheiden GBs? Und wird das die EU, zumindest die politische EU nicht sprengen?
    8. Wen wird AM zum Sündenbock machen, denn daß sie es sich auf die Fahne schreiben wird, ist wohl ausgeschlossen?

    Fragen über Fragen. Die Antworten? Wird es wohl niemals offiziell geben.

    • zu 1) warum auch nicht, das Grundgesetz hat an diesen Fall nicht gedacht

      zu 2) erfreulicherweise hat das BVerfG eine Entscheidung getroffen, die hoffen läßt, daß Recht und Ordnung wiederhergestellt werden

      zu 3) zur Legitimation des EuGH

      https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/

      zu 4) nicht erforderlich, da das Grundgesetz in Merkeldeutschland nicht beachtet wird

      zu 5) pacta sunt servanda, war gestern – corona machts möglich, um ein weiteres Beispiel zu nennen

      zu 6) Normen unter dem Grundgesetz teilen das Schicksal der höheren Norm, sh. oben 1)

      zu 7) nach unten, ohne Geld funktioniert die Blase nicht

      zu 8) Merkel hat keine Fahne, kann man von sich schmeißen

  13. Auch heute morgen im „Infozentrum ZDF-Morgenmagazin“: In den Nachrichten kein Wort über das Thema.
    Noch Fragen?

    • Immerhin gab es gestern im DLF ein Interview mit Frank Schäffler von der FDP, der ja schon immer ein EZB Kritiker war.

    • Kein Wunder.

      Die Entscheidung des BVerfG ist die größte Klatsche, die man sich als Regierung holen kann (Anm.: es werden noch weitere Entscheidungen zur Politik der Merkelregierung folgen, das ist nur der Anfang).

      Peter Gauweiler und den anderen Klägern sei Dank.

      „….Die Bundesregierung und der Bundestag hätten über Jahre die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger in Deutschland in verfassungswidriger Weise verletzt. „Die Europäische Zentralbank kann ab sofort nicht mehr auf die Mitwirkung der Bundesbank an ihren Programmen in der bisherigen Weise zählen.“ Außerdem müsse der Europäische Gerichtshof zur Kenntnis nehmen, „dass ihm heute von einem der anerkanntesten Verfassungsgerichte der Welt offene Willkür vorgehalten worden ist“.

      Für die Bürger bedeute das Urteil, dass sie in der Vergangenheit in rechtloser Weise in ihrem Sparbesitz beeinträchtigt worden seien. Jeder einzelne habe die Möglichkeit, auf rechtlich nachvollziehbare Weise Widerstand zu leisten (Handelsblatt).“

      Da können nicht mal die Medien des Hofes etwas vermelden. Respekt, daß mal höchstricherlich ausgesprochen wird, was hier zu Lasten unseres Landes und seiner Bürger veranstaltet wird.

  14. Hat sich jemand einmal damit beschäftigt, wer im EuGH Recht spricht? es sind zum großen Teil ehemalige NGO -Aktivisten

  15. Die EU ist kein Staat, die EU ist kein Staatenverbund, die EU ist noch nicht einmal eine Staatenvereinigung.
    Die EU ist eine Organisation welche die ihr von souveränen Staaten übertragene Aufgaben ausübt. Eine geht jedoch nicht, dass die EU, Kompetenzen über das Grundgesetz erhält, weil dies gegen das Grundgesetz wäre.
    Insofern ist der nun geäußerte Anspruch der EU, des EUGH, pure Phantasie, dass souveräne Staaten den Urteilen des EuGH Folgen müssten, dass diese Urteile über der staatlichen Souveränität stehen würden, denn das verstößt in Deutschland gegen das Grundgesetz, worüber nur die Deutschen zu bestimmen haben, lt. Grundgesetz.
    Der EuGH ist nur für die Völkerrechtsgesetze zuständig, denn nur das ist allen EU Staaten gemeinsames Recht, alles andere sind nur zwischenstaatliche Vereinbarungen.
    Was sind nun die praktischen Folgen des BdVerfG Die Folge ist, dass Strafanzeigen gegen Politiker möglich sind die sich nicht an dieses Urteil halten.
    Vor allen Dingen sind die Anleihenankäufe der EZB, einseitige Vermögensverteilung von den Sparern hin zu den Bankroteuren, also purer Diebstahl, vor allen Dingen nur zugunsten von Bankrottstaaten.

    • Man darf den Europäischen Gerichtshof nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwechseln.

      Ersterer ist nicht für das Völkerrecht zuständig, sondern für das Recht innerhalb der EU, d.h. er legt EU-Recht aus. Gerade das macht ihn so gefährlich, denn er hat sich bisher fast immer als Vollzugsorgan der EU-Institutionen erwiesen. Man kann ihn mit Fug und Recht als befangen betrachten.
      Darin wurde er noch gestärkt, indem das BVG ihm – wie auch diesmal – sog. Beschlußvorlagen zugeleitet hat, ihn also quasi als Letztinstanz anerkannt hat. Die bisherige Gefolgschaft ist nun aufgekündigt und Deutschland in dieser Hinsicht seine Souveränität wiedergegeben worden.

  16. Als würde sich Merkel auch nur ansatzweise um Deutsches Recht scherren.
    Hat die inzwischen die Ackermann-Geburtstagsliste raus gegeben?
    Veröffentlicht wie viele Besucherausweise sie BlackRock für den Regierungssitz ausgestellt hat? Mietpreisbremse, verfassungswidirg. Ehe für alle, verfassungswidrig. Griechenland“rettung“, verfassungswidrig. NetzDG, verfassungswidrig. EUro“rettung“, verfassungswidrig. Grenzöffnung, verfassungswidrig, usw. usw. usw…

    Und… „Für Deutschland resultiert daraus ein Haftungsrisiko von knapp 400 Milliarden Euro“ ich war der Meinung, die Haftungsmodalitäten der EU wären nach dem Prinzip „Den letzten beißen die Hunde“ konzipiert, demnach wirst mit 400 Mrd. wohl nicht weit kommen, somal der Großteil EUropas eh Zahlungsunfähig ist, sont würden sie schließlich keiner „Rettung“ bedürfen.

  17. Was soll denn jetzt passieren?
    Das richtige Urteil des BVerfG erfolgt 5 Jahre und viele Billionen zu spät. Das ist die Art Politik, die geeignet ist, einen Staat zu vernichten.

    Ein Rechtsstaat, in dem nach 5 Jahren mal ein Urteil fällt, bei welchem wirklich niemand Konsequenzen zu fürchten hat, ist m.E. kein Rechtsstaat.

    Dieses Instrumentarium wird bewußt gewählt um am Regelwerk vorbei agieren zu können. Das ist so offensichtlich, dass man noch nicht einmal Juncker zitieren muss.

    Die Akteure sind höchstrichterlich festgestellte Verfassungsbrecher. Folgen? Null.

    Die Rolle und der Auftrag des EuGH wurde nebenbei auch kurz beleuchtet, von dort darf man aber keine Rechtsprechung erwarten. Urteile ja, Gerechtigkeit eher nein.
    In weiteren 5 Jahren und noch viel mehr Billionen Euro werden wir erfahren, dass die Coronahilfen ebenfalls am Gesetz vorbeidesignt wurden – auch das ohne Konsequenzen.
    Doch halt, es wird Geschädigte geben: Der Bürger wird wie immer die Suppe auslöffeln.

  18. EU Recht geht nicht vor Verfassungsrecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut dem vorstehenden Artikel klar gemacht.Mein besonderer Dank an diejenigen, die dieses Urteil durch ihre Klage möglich gemacht haben. Mögen sich möglichst viele finden, die daran anknüpfen und den Mut haben.

    • Als Erstkläger gegen diesen Diebstahl durch die Hintertür, ist auch Peter Gauweiler (Anwalt) CSU auch zu erwähnen, dessen Klage ich mich anschließen wollte.
      Rechtliche Hürden haben das aber nicht erlaubt.

  19. Tja, nun kann die Regierung zeigen wie verfassungstreu sie arbeitet.

    Sollte das Urteil, wie erwartet, ignoriert werden von Bundestag,Bundesrat,EU-Kommission und EZB, dann haben wir ja den ultimativen Nachweis dass unser Rechtsstaat die Arbeit eingestellt hat.

    Vermutlich bereiten gerade Klaus Kleber, Dunya Hayali und co schon die nächsten Hasstiraden und Fakenews vor und die Gewerkschaften mieten bereits Busse für die AntiFa um Karlsruhe zu besuchen.

  20. In den USA ist die personelle Besetzung des Obersten Gerichtshofes aus guten Gründen ein öffentliches, großes Politikum. Dieses Urteil des Verfassungsgerichts wird sicherlich persönliche Konsequenzen haben, die aber von Merkel & Co. in DDR-2.0-Manier leise in Hinterzimmern und an der Öffentlichkeit vorbei erledigt werden. Bitte wundern sie sich nicht über „zufällige“ Neubesetzungen des Verfassungsgerichts in nächster Zukunft. Ob nicht auch mal jemand vom EuGH nach Karlsruhe wechseln könnte? Na, selbstverständlich. „Europa“ ist doch schliesslich die Antwort auf alle Fragenhaltung, insb. wenn es um die weitere politische Gleichschaltung geht (bittere Ironie und Prophezeiung aus).

  21. Letzte Nacht habe ich geträumt, ich sei Frau Dr. Merkel persönlich begegnet und hätte sie gebeten, mir den Inhalt ihrer Dissertation zu erklären.
    Worauf sie sagte, es tue ihr leid, sie habe die Arbeit zwar geschrieben, aber nicht gelesen.

  22. Dr.Dolittle

    Unterschätzen Sie nicht das Selbstbewußtsein von Juristen… Jedenfalls ist ein Signal gesetzt worden. Man sollte nicht zu sehr auf Voßkuhle abstellen. Es gab nur ein abweichendes Votum.

    • Na, und wer wird Voßkuhles Nachfolger? Dessen Bewerbungsrede hat auf jeden Fall das Wohlwollen der Staatsratsvorsitzenden gefunden..

  23. Ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung von der Materie, aber das dieses Anleihekauf-Gedöns rechtswidrig ist, habe sogar ich schon lange durchschaut! Brüssel wetzt bereits die Messer und lässt uns wissen, dass EU-Recht vor Nationalrecht geht! Auf des deutschen Steuerzahlers Penunzen kann und will man nicht verzichten! Der ganze EU-Laden würde in sich zusammenfallen! Schließlich kauft Deutschland 25% dieser Gerümpelanleihen (habe ich heute im Moma gehört!!) Und wir werden weiter fleißig Anleihen kaufen, da bin ich sicher!

  24. Sagte die AfD seit langem. **
    Das Urteil aber wird nicht viel bringen. Es wird sein wie immer: EU-Recht geht vor Landes-Recht gerade bei so eklatant wichtigen Themen. Wir reden hier nicht von Krümmungswinkeln von Gurken oder Durchflussbegrenzungsvorrichtungen in Duschköpfen sondern um die Haftung für die Schulden der Faulen zu Lasten der Fleissigen.

    Werden wir da plötzlich stur, weil die deutsche Justiz einen ihrer wenigen klaren Momente hat, dann kommen wieder die Nazi-Keulen und die Reparationsforderungen im Milliarden-Höhe, da der 2+4-Vertrag ja nicht mit jedem Staat auf dem Balkan, Süd- und Osteuropa einzeln verhandelt wurde und damit als gegenstandslos angesehen wird. Irgendeiner in Berlin wird schon weich und findet bei Links/Grün/FDSPD/CDSU jemanden, der das antrainierte Märchen des ewigen Tätervolkes nicht verwunden hat und auf mindestens die doppelte Summe als Wiedergutmachung drängt.

    Wird also – bei dieser erpresserischen Gemengelage – billiger, der gemeinschaftlichen Haftung zuzustimmen und in Deutschland auch den Schlendrian raushängen zu lassen. Denn: es bezahlt schon irgendwer….

    Es ist so traurig. Ich hoffe jeden Tag inständig, es ist ein Traum…. aber ich wache einfach nicht auf….

    • „EU-Recht geht vor Landes-Recht gerade bei so eklatant wichtigen Themen.“
      Verbreiten sie hier keine „Fake-News“. Dem ist nicht so. Das hätten unsere Politiker gerne.

  25. Ein wunderschöner Tag. Vielleicht sollte man einen nationalen Feiertag daraus machen. Jetzt ist Jens Weidmann am Zug. Der hat sich ja schon öffentlich gefreut und will die Gunst der Stunde nutzen. Ich hoffe, die AFD macht genügend parlamentarischen Lärm, damit die Sache nicht, wie so oft, in endlosen Hinterzimmerdebatten und in Brüsseler Abgründen versumpft. Am meisten freut mich, dass AM sich ärgern dürfte und der nirgendwo demokratisch legitimierte EUGH unversehens eine gewischt bekommen hat.

  26. Ein schöner Erfolg. Einzig die AfD prangert diese Machenschaften der EU/EZB schon seit Jahren an. Genau so deutlich in der Wortwahl wie nun das BVG. Wie laut war der Aufschrei. Europafeinde, Populisten und nicht zu vergessen rechtsradikale. Die anderen Parteien haben weiteren Geldtransfer von Deutschland in die reformunwilligen Staaten der EU stets abgenickt. Der deutsche ist eben der wahre Europäer. Oder eben der wahre Trottel. Ganz eine Frage aus welchem Land man kommt.
    Uns was nun CDU, SPD u.s.w.?
    Ist das BVG nun ein Fall für den Verfassungsschutz?

    • Merkel prüft bestimmt schon wie man das Urteil rückgängig machen kann…

  27. Was ist jetzt mit dem von Heiko Maas vergebenen Bundesverdienstkreuz an Mario Draghi? Der Begleitpreis zur verdienstvollen Enteignung der ex SPD Wähler (Mieter, Kleinsparer, Riesterrentner u.s.w) zu Gunsten der Südeuropäer (von arm zu reich) Gibt ihn Mario Draghi zurück?

    Kommen jetzt, wie bereits beim Bundesverfassungsschutz, mit der Absetztung von Hans-Georg Maaßen und der Rückabwicklung der Thüringen Wahl, weitere politische Säuberungen?

    Werden demnächst die Verfassungsrichter ausgetauscht?

    • Voßkuhle muss gehen, Harbarth kommt. Zur Erinnerung: Stephan Harbarth war der, der bei der Bundestagsdebatte 2018 um den GCM diesen in den höchsten Tönen gelobt hat, kurz bevor er von Merkels Gnaden ins BVG gewechselt ist. Und jetzt wird er Voßkuhle als Vorsitzenden ablösen. Damit kann man sich ja schon vorstellen, wie die Wiedervorlage der heutigen Entscheidung in drei Monaten enden wird.

  28. Ich warte jetzt nur auf eine Reaktion aus dem Bundeskanzleramt:
    1. Was erlauben BVerfG ?
    2. Das geht ja gar nicht……
    3. Das muss man rückgängig machen…..
    4. Wir schließen uns den polnischen Gesetzen für die Kontrolle der Gerichtsbarkeit an.
    5. Das Grundgesetz muss seziert und amputiert werden.

    • Eben! Ich kann den Optimismus, der hier teilweise herrscht überhaupt nicht nachvollziehen!? Glaubt man hier wirklich, daß da nicht Mittel und Wege gefunden werden, um uns weiter bis zum Äußersten zu melken?????

  29. Das war sicher eine der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, denn zum ersten Mal sah sich das Gericht gezwungen, aus den sog. „Solange-Urteilen“ ein Jetzt-ist-Schluss zu machen. Der EuGH hatte sich durch den Vorlagebeschluss des BVerfG geschmeichelt gefühlt, denn die Verfassungsrichter waren bisher ohne ausgekommen und haben es vermieden, den EuGH aufzuwerten. Die Warnung, die in der Vorlageentscheidung aber eben auch lag, die EZB einzuhegen damit ihr Handeln noch dem deutschen Verfassungsrecht entspricht, hat der EuGH ignoriert. Während der Vorlagebeschluss sehr deutlich auf die Absichten des Verfassungsgerichtes hindeute, weil er ausführte, unter welchen Bedingungen das Programm der EZB mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar wäre, waren die späteren Erklärungen der Richter eher moderat. Das hat die EuGH-Richter vielleicht missverstanden wie viele Beobachter – mich eingeschlossen – auch. Nun jedoch hält sich das Gericht an seine Marschroute aus der Vorlageentscheidung und 7 von 8 Richtern waren bereit, Verantwortung zu übernehmen. Dafür werden sie auch bezahlt – wer einen ruhigen Job sucht und den Applaus der Politik sucht, ist am BVerfG falsch: Das sei Nummer 8 gesagt. Die Merkel-Administration wird vor Wut schäumen: Gerade eben erst hat sich der Kanzleramtsschef mit der Richterschaft angelegt und gezeigt, dass Merkel auch das Gewaltenteilungsprinzip nicht beherrscht. Nun liegt ein ganzes dickes Ei im Nest, weil Merkel die juristische und politische Brisanz (wieder einmal) nicht rechtzeitig erkannt hat – sie fährt halt nur auf Sicht. Die Überforderung, die im Berliner Regierungsviertel zu Tage tritt, ist erschreckend. Der Missmut wird erheblich sein, denn die Politiker werden ihre Fehler – auch typisch Merkel-Ära – nicht einsehen und wie kleine bockige Kinder rummotzen und leider auch überlegen wie sie das BVerfG „entschärfen“ können.

    • Merkel hat noch nie etwas wirklich verstanden. Nur darum konnte sie auch so „unbefangen“ agieren. Sie ist in keiner Materie zuhause, sondern nur eine Darstellerin – die sich selbst bespiegelt. Politik, Recht, Wirtschaft sind ihr vollkommen fremd. In der Corona-Krise zeigt sich so deutlich wie nie zuvor ihr Unvermögen. – Ein Politiker an der Spitze braucht kein Fachmann auf irgendeinem Gebiet zu sein. Er muß nur das richtige Personal beschäftigen – und Rat annehmen können. Wer die Auswahl allerdings danach trifft, wie ergeben die Mannschaft ist, der leistet sich einen teuren Hofstaat, der sich morgens ums Bett der Sonnenkönigin versammelt.

      • Chapeau !!! Eine wirklich gute Beschreibung „Ihrer Majestät“. Im Grunde könnte eine Toilettenfrau mit klarer Allgemeinbildung und gesundem Menschenverstand eine wesentlich bessere Bundeskanzlerin sein als unsere z.Zt. agierende.

      • Ihre Sozialisation in einem totalitärem Staat und in einer überzeugten kommunistischen Familie kann sie nicht ablegen und ihre Überzeugung auch nicht. Es war der grandiose Fehler Kohls und des Großteils der Deutschen, diese Kommunistin und Funktionärin bis zum Schluss als Kanzlerin gewähren zu lassen.

  30. Wenn ein deutscher Richter heutzutage gegen die EU entscheidet, dann haben die aber so richtig Mist gebaut. Bin gespannt wie ein ‚weiter wie bisher‘ durch eine geschmeidige Narrative und ein besseres Wording aus Bruessel erreicht wird. Denn das wird passieren.
    Recht und Gesetz gilt in Bruessel nur wenn es es aus Bruessel kommt.

  31. „Diesen Paukenschlag verkündete heute Vormittag der scheidende Vorsitzende Andreas Voßkuhle.“

    So so, er scheidet – vielleicht wollte er mit einem besseren Gewissen in Pension gehen!
    Im übrigen freue ich mich auf die AfD-Redebeiträge in den nächsten Bundestags-Debatten, sowie über die belämmerten Gesichter der Altparteien-Vertreter…

    • Ja er scheidet und Merkel hat schon vorgesorgt. Es folgt ein Vasall mit CDU Parteibuch, der bis zum vergangenen Jahr für diesen Kanzlerinnenwahlverein im Bundestag saß, nie Richter war, aber für Lady Gaga den UN-Flüchtlingspakt durchs deutsche Parlament gepeitscht hat. Noch Fragen zur Unabhängigkeit unseres Verfassungsgerichts?

  32. Ich gebe ihnen Recht,die Hoffnung stirbt zuletzt!.

  33. Diese Hoffnung habe ich nicht. Es geht alles seinen vorgegebenen Gang, bis es eines Tages zum logischen Ergebnis führt. Bis dahin kann sich aber durch viel Geld über dieses logische Ergebnis noch hinwegtäuschen.

  34. Erstmal das Positive sehen. Wichtig ist vor allem, daß das BVG nicht mehr nach der Pfeife des EuGH tanzt.

    Kann es ein vernichtenderes Urteil geben, als daß ein Gericht „willkürlich“ geurteilt habe?

    Dieses neue Selbstbewußtsein des BVG läßt hoffen. Beschämend und überaus kennzeichnend für den Zustand unseres Staatwesens ist allerdings, daß der Bundestag – wieder einmal – an seine Rechte und Pflichten erinnert werden muß. Was ist das für eine Demokratie?

    • Das ist kein neues Selbstbewußtsein, sondern ein letztes Flackern des scheidenden Herrn Voßkuhle.

  35. Was wurde jetzt damit gewonnen?,es wird ein „weiter so“ geben,es bedarf dazu nur ein paar kleine Formulierungen in bestimmten Texten,und die Möglichkeiten dazu sitzen in Brüssel und Berlin!.
    Die Ursel wird doch der Angela keinen Wunsch abschlagen,sind doch beste Freundinnen.
    Ärgerlich ist es nur für einen,für Professor Bernd Lucke,der das alles angeleiert hat,der aber noch nicht ein mal namentlich genannt wird.
    Aber den Gauweiler Peter den mag Ich auch,eine gradlinige Haut.

    Ja,und wenn der Voßkuhle es auch „gut“ gemeint hat,die EZB wird es nicht jucken,die Bundesbank auch nicht,und die Regierung schon gar nicht!.

    Es sind „Coronazeiten“,das Recht wurde schon für die Bürger kastriert,die Kanzlerin ließ sich im Bundestag von den „Volksvertretern??“ermächtigen,wozu braucht man dann noch Recht und Gesetz,das stört doch nur beim „durchregieren“,das sind doch „Relikte“ aus der „vor Merkel Zeit“,die gelten doch nicht mehr.

    Erinnerungen an eine unselige Zeit werden wach,der,der damals „ermächtigt“ wurde fing auch mit A an,das Ende kennt jeder!!.

  36. „Unsere“Politiker beachten doch nicht das Bundesverfassugsgericht!dies hatte auch schon mal die Doppelbesteuerung bei der Rente verboten…..und es wird weiter doppelbesteuert.jetzt werden sie sich vielleicht einen neuen Namen und ein paar neue Begründungen ausdenken und natürlich bei diesen Mehrheitsverhältnissen trotzdem solche Bonds auflegen und natürlich wie in der Vergangenheit versichern, daß wier keine Schulden von anderen Staaten übernehmen.Da wir dies schon seit Jahren machen und die Politiker dies wissen, ergibt sich , daß wir belogen, betrogen und für dumm verkauft werden.Dies ist keine Regierung für Deutschland , nicht mal von Deutschland, sondern nur für andere unter der Leerformel…multilateral, alternativlos und ähnlichem Blödsinn.

    • Diesmal muss die Politik noch nicht einmal das BVerfG ignorieren. Zitat: „Bundesregierung und Bundestag sind mit dem heutigen Urteil verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die EZB ihre Anleihenkäufe auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Der Bundesbank untersagten die Richter, an der Umsetzung und dem Vollzug der Beschlüsse weiter mitzuwirken. Für die Auflage an die Bundesbank gilt allerdings eine Übergangsfrist von drei Monaten.“
      Nun dann prüfen halten Budesregierung und der Bundestag die Anleihenkäufe auf Verhältnismäßigkeit und stellen fest, dass diese gegeben ist. Und die Bundesbank braucht man für Anleihenkäufe nun schon mal gar nicht. Im Notfall kauft die EZB eben keine deutschen Staatsanleihen oder Anleihen deutscher Unternehmen. So einfach ist das.

      • So wird es kommen, Herr Gerle. Als ich das im Radio hörte, war mein spontaner Gedanke, dass die Politiker dann eben schnell den Schattenhaushalt um einen Finanztopf erweitern, über den sie die Anleihekäufe der EZB unterstützen.
        Aber ich finde es trotzdem gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Durchregieren, oder besser Durchfinanzieren der EU durch die gewählten und nichtgewählten Eurokraten zumindest behindert. Ich freue mich auf die Reaktion des aufgeschreckten Hühnerhaufen in den deutschen und europäischen Parlamenten.?

  37. Daran habe Ich auch beim lesen des Textes gedacht.
    Aber ändern wird selbst dieses Urteil nur wenig bis nichts,denn die „Formulierungsfreiheit“ was Gesetzestexte zum „weiter so“ beinhaltet,die hat man in Berlin und Brüssel,und das lässt böses erahnen!!.

  38. Es ist sicher durchaus beachtenswert, daß Herr Voßkuhle kurz vor der Pensionierung nach Jahrzehnten regierungsnaher Rechtsvermittlung nun endlich ein kleines Zeichen setzt, unter den Strich wird die EZB aber weiter machen (dürfen) wie gehabt, nur muß sie sich kosmetisch etwas mehr bemühen….
    Sein Nachfolger wurde sicher auch wg. solcher Irregularien umso sorgfältiger ausgewählt und ist dann gleich ein Systemling und Seiteneinsteiger aus einer Wirtschaftskanzlei…
    Immerhin wird uns Verschwörungspraktikern wieder einmal offiziell Wasser auf die Mühle gegossen, wenn ich es auch bevorzugen würde, die Verwaltung des Bezirks ´schland direkt an eine Investmentfirma zu übergeben, das wäre zumindest ehrlich und sicher viel effizienter.

  39. Ich gebe zu, diese Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat mich überrascht. Aber es wird sicherlich nichts an der Politik der EZB ändern.

  40. Wenn dieses Urteil dazu führt, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages „EU-Staats-Finanzierungsmaßnahmen“ zustimmen müssen, ginge die Möglichkeit verloren, sich hinter EU-Institutionen zu verstecken. Vermutlich wird ein kreativer Weg gefunden, dies zu verhindern.

  41. Soeben erreicht uns die Stellungnahme des Bundeskanzleramts zum Urteil des BVerfG: Frau Merkel hält die Entscheidung der Verfassungsrichter für unverzeihlich und fordert, dass das Urteil rückgängig gemacht wird.

  42. Ergänzend sei noch erwähnt, dass zu der Klägergruppe auch die beiden ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel gehörten.

  43. Da wird gar nichts gestoppt. Die Staatsfinanzierung aus der Notenpresse ist nun endgültig legitimiert. Daher ist die Entscheidung auch keine gute Nachricht für den Steuerzahler sondern lediglich eine Nebelgranate zur Beruhigung des deutschen Michel.
    „Schranken gegen die Vergemeinschaftung durch die Hintertür“ finde ich auch schön. Dann geht man halt durch die Vordertür. Obwohl das aufgespannte Flatterband ja nicht wirklich ein Hindernis darstellt.

    Die Aktion wird ihre Wirkung nicht verfehlten. Der deutsche Michel ist nun wieder für einige Jahre eingelullt und die Extraktion seines ohnehin geringen Vermögens kann unvermindert fortgesetzt werden. Wobei ich meinen europäischen Mitbewohnern da gar nicht böse sein kann. Denn soviel Dummheit muss einfach bestraft werden.

  44. Schaun wir mal, was Bundesregierung und Bundestag aus diesem immerhin erstaunlichen Urteil machen werden. Erstaunlich deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilsfindungen bisher ein ziemlicher Abnickverein war, wenn es um die Politik der EZB gegangen ist.
    Offenbar sind die im Spiel stehen Summen der Anleihekäufe und in Abfolge die Mithaftung der Bundesbank so gigantisch, dass bestimmten Bedenken nun doch zaghaft Raum gegeben wird.

  45. Zitat: „Bundesregierung und Bundestag sind mit dem heutigen Urteil verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die EZB ihre Anleihenkäufe auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft.“

    Genau da liegt für mich der Hase im Pfeffer. Mit dieser butterweichen Formulierung – „darauf hinzuwirken“ – sollte jedem klar sein, dass unsere verantwortlichen Politiker das vermutlich wenig interessieren wird. Ich erinnere nur mal kurz an unseren Kanzleramtsminister Helge Braun, der da ganz aktuell noch folgendes zum Besten gab:

    „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“.

  46. So viel Unabhängigkeit und Rückgrat hätte ich dem BVerfG nicht zugetraut, um ein solches Urteil zu fällen.

    • Dieses Gericht ist weder unabhängig , noch hat es Rückgrat !
      Es ist ein Gericht , das den Parteien gefällig ist und war …..
      Das sollte niemanden verwundern , denn das Gericht ist
      aus Parteimitgliedern zusammengesetzt !
      Es kann einem speiübel werden , wenn man / frau dieser
      Veralberung der Bevölkerung ansichtig wird ….

  47. Was die Spatzen von den Dächern pfeifen.

    Na ja, es hat Jahre gedauert, bis ein alter Fall entschieden wurde und die Entscheidung „teilweise verfassungswidrig“ beruht auf der Prognose, daß andernfalls der Euro völlig zusammenbrechen würde.
    Nur das Warten auf Karlsruhe vernebelt den Blick auf andere Möglichkeiten, die schneller zum Ziel führen würden.
    Die heutige Kanzlerschaft Merkel basiert nur zum Teil auf Wahlentscheidungen der Wähler, die nach dem Wahltermin nichts mehr zu sagen haben, die Kanzlerschaft Merkel lebt von der bedingungslosen Vasallentreue der Landesfürsten, die es in der Hand hätten, die Kanzlerin zum Rücktritt zu zwingen und das ganze Land neu zu ordnen.
    Man gewinnt man den Eindruck, die Landesfürsten fürchten sich, die wirklich wichtigen Dinge anzugehen, seien bei der großen Kanzlerin angestellt und führen aus, was die große Vorsitzende zum Besten gibt.
    Dabei haben doch auch die Landesfürsten Verantwortung für das ganze Land, sind die Länder ein Teil des Ganzen.
    Oder schlichter formuliert: Alle Gelder, die zum Kauf fremder Staatspapiere verbraucht werden, stehen dem Bund und auch den Ländern nicht mehr zur Verfügung.
    Ist wie an der Börse. Wer investiert, sollte dies nur mit Spielgeld tun und kein Geld verwenden, das er dringend benötigt. Und aktuell benötigt Deutschland die Steuergeklder selbst, um die politischne und wirtschaftlichen Verwerfungen der schlechtesten Regierung seit dem 2. Weltkrieg, abzufedern.
    Und Merkel wird nicht nur den internationalen Klimaschutz fördern. Da kommen noch andere Posten
    Also nicht der Wähler, nicht die große Kanzlerin, Ihr, die Landesfürsten seid verantwortlich, wenn sich das Karusell weiter nach unten dreht. Und keiner von Euch muß warten, bis irgendwann das Bundesverfassungerichtg entscheidet, was die Spatzen von den Dächern pfeifen.

    • Ich setze auch auf die „Landesfürsten“, was eine Neuordnung unseres Gemeinwesens anbelangt.
      „Corona“ hat doch erstaunliche Alleingänge bewirkt, während Merkel außer hohlem Gerede nicht beizutragen hatte – was ihr gar nicht paßte. Sie wurde einfach nicht mehr gefragt.

      Ich habe früher einmal die Vermutung geäußert, Merkel werde nicht gestürzt werden sondern einfach verschwinden. Auflösungserscheinungen ihrer Macht, deren Grundlage jetzt auch immer deutlicher sichtbar wird, sind wahrzunehmen. Auch rein äußerlich wirkt sie irgendwie zerfließend.

  48. teilweise verfassungswidrig ist wie ein bißchen schwanger. Nicht einmal mögen haben die wollen und dürfen haben die sich sowieso nicht getraut. Von den Systemparteien delegierte Richter, eine weitere Fehlkonstruktion des GG.

  49. Es handelt sich um ein höchstrichterliches Bla-Bla, das die Bundestagsabgeordneten mit weiterem Bla-Bla und neuen Bezeichnungen umgehen werden. Wenn der Bundesbank die Mitwirkung an der Umsetzung und dem Vollzug der Beschlüsse untersagt wird, weil diese Vorgehensweise nicht dem Grundgesetz entspricht, wozu dient dann die dreimonatige „Übergangsfrist“? Bekommt ein Steuerhinterzieher in Zukunft auch eine dreimonatige Übergangsfrist, bevor er wieder alle Steuern zahlen muß? Gibt es bei der GEZ-Zahlung diese Übergangsfrist? Die Richter stecken mit der Politik unter einer Decke und versuchen für das gemeine Volk die Vetreter der Demokratie zu spielen.

  50. Soweit ich verstanden habe rügt das BVerfG die mangelnde Beteiligung des deutschen Gesetzgebers. Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, glaube aber dass das Bundesverfassungsgericht an der bisherigen Linie festhalten wird, dass es nicht siene Aufgabe ist, Einhaltung von EU-Primärrecht zu überprüfen. Sprich: Wenn der politisch motivierte EuGH die rechtswidrige Aktivitär der EZB als rechtmäßig ansieht, dann beugt sich das BVerfG vollständig diesem falschen Urteil.

  51. Die oberste aller Rauten wird sich schon bald melden: Dieses Urteil des BVerfG ist unverzeihlich und muß rückgängig gemacht werden ! Im Merkelstaat zählt gefälligst nur Merkelrecht !

Einen Kommentar abschicken