Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie haben unser Land in einen Ausnahmezustand versetzt – in einen Zustand, in dem viele der normalen Regeln des Zusammenlebens nicht mehr gelten und verfassungsrechtlich garantierte Rechte suspendiert sind. Die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts sind massiv beschränkt worden. Die Ausübung der Berufsfreiheit wird Millionen von Geschäftsleuten, Handwerkern, Gastwirten, Hoteliers, Musikern und anderen Künstlern unmöglich gemacht. Schüler und Studenten können ihr Recht auf Bildung nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen. Die Religionsfreiheit kann nur noch zu Hause oder über die Funkmedien wahrgenommen werden. Die Versammlungsfreiheit ist vollständig suspendiert.
Davon ist auch die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien betroffen. Auch alle anderen Aktivitäten, die jetzt zum Corona-Schutz verboten sind, sind grundrechtlich geschützt, nämlich durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (allgemeine Handlungsfreiheit). Das gilt insbesondere für die Einschränkung sozialer Kontakte. Die Aufzählung der Freiheitsbeschränkungen ist nicht vollzählig. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat es noch nie eine derart weitgehende kollektive Einschränkung von Grundrechten gegeben. Innerhalb weniger Wochen wurde aus einem Gemeinwesen, das auf seine Freiheitlichkeit stolz ist, ein Staat, der von fundamentalen Freiheiten kaum etwas übrig lässt, ein Staat, der die individuelle Freiheit einem kollektiven Ziel in einem Maße unterordnet, das man in demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnungen sonst nicht kennt.
Kann all das mit dem Grundgesetz vereinbar sein, mit der Verfassung, die die individuelle Freiheit schützt wie keine andere Verfassung in der deutschen Geschichte zuvor? Liegt ein Notstand vor, der einen Shutdown fundamentaler bürgerlicher Freiheitsrechte rechtfertigt? Kennt Not verfassungsrechtlich kein Gebot?
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Verfassungsrechtlich muss die Corona-Krise daher mit den Instrumenten bewältigt werden, die das Grundgesetz für den Normalfall zur Verfügung stellt. Diese sind, wie sich jetzt wieder zeigt, sehr flexibel und lassen unter Umständen auch weitreichende Freiheitseinschränkungen zu. Aber unter welchen Umständen? Und wie weitreichend dürfen die Einschränkungen sein?
Ich gehe jetzt nicht auf Probleme der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rechtsgrundlagen ein. Der Bundestag hat am 25. März in aller Eile ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlassen, das von Verfassungsrechtlern unter verschiedenen Aspekten als verfassungswidrig angesehen wird (z.B. Gärditz/Meinel, Möllers), insbesondere weil es die Gesetzesbindung der Exekutive zur Disposition stellt und den Bundesgesundheitsminister zu Abweichungen von gesetzlichen Normen ermächtigt. Auch etliche von den Ländern und Gemeinden erlassene Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen leiden unter rechtlichen Mängeln (siehe z.B. hier, hier oder hier). Ich konzentriere mich auf die verfassungsrechtliche Frage, wie weit staatliche Grundrechtseinschränkungen zum Corona-Schutz reichen dürfen.
Dazu muss man zunächst wissen, dass die grundrechtlich geschützte Freiheit niemals unbegrenzt ist. Der Gesetzgeber darf sie einschränken, soweit dies zur Verwirklichung von Gemeinwohlzielen geboten ist. Sogar Grundrechte, die nicht ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stehen, dürfen begrenzt werden, wenn sich dies zum Schutz anderer Verfassungsgüter rechtfertigen lässt. In der Corona-Krise geht es um den Schutz von Leben und Gesundheit, also um den Schutz von Gütern, deren Integrität grundrechtlich garantiert ist und die der Staat nicht nur schützen darf, sondern zu deren Schutz er auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist. Das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, kann daher die Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die zum Schutz vor dem Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels erstens geeignet und zweitens erforderlich sind und ob sie drittens auch im Sinne einer Vorteils- und Nachteilsabwägung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
Und hier liegt das Problem des gesellschaftlichen und ökonomischen Shutdowns. Mit Schul- und Kindergärtenschließungen, mit Betriebsverboten für Läden und Gaststätten, mit Ausgangsbeschränkungen und sozialen Kontaktverboten können wir – so wohl der Konsens der Virologen und die Auffassung der Bundesregierung – die Ausbreitung des Virus nicht mehr verhindern, aber verlangsamen. Ziel aller staatlichen Maßnahmen ist es, durch die zeitliche Streckung der Infektionsfälle eine Überlastung der Kliniken zu verhindern und dem Risiko entgegenzuwirken, dass dort nicht genügend Intensivbetten und Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Wenn dies gelingt, werden Menschenleben gerettet. An der Eignung des Shutdowns zur Lebensrettung ist nicht zu zweifeln. Verfassungsrechtlich spielt es keine Rolle, ob die Politik ein Verschulden an der Mangelsituation trifft und ob sie die befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems hätte vermeiden können und vermeiden müssen, indem mehr Intensivbetten, mehr Klinikpersonal, mehr Beatmungsgeräte vorgehalten würden und indem man auch eine ordentliche Lagerhaltung mit Schutzkleidung und Atemschutzmasken betrieben hätte. Auch die Folgen politischen Versagens können Grundrechtseingriffe rechtfertigen.
Ob der gesellschaftliche und ökonomische Shutdown auch erforderlich ist und ob damit die zweite Voraussetzung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung erfüllt ist, ist allerdings zweifelhaft. Eine Maßnahme ist rechtlich nicht erforderlich, wenn das Ziel mit weniger freiheitseinschränkenden Mitteln erreicht werden kann. Nach allem, was wir aus den Medien wissen, sind die coronainfizierten Patienten, die einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen, ganz überwiegend alt und – meist mehrfach – gesundheitlich schwerwiegend vorbelastet. In Italien liegt das Durchschnittsalter der als Corona-Tote gezählten Patienten bei 80 Jahren. Soweit jüngere Menschen gestorben sind, hatten auch diese schwerwiegende Vorbelastungen mit anderen Krankheiten.
Corona-Update zum Morgen des 31.März: Maskenpflicht und Notstandsgesetze
Warum besser? Einerseits, weil die Quarantäne der Risikogruppen die Betreffenden besser schützt als die allgemeinen Kontakteinschränkungen, die ja ziemlich löcherig sind. Andererseits, weil die Durchinfizierung der Bevölkerung mit dem Virus dazu führt, dass die meisten Menschen, nachdem sie die Infektion durchgemacht haben, immun sind. Aufgrund dieser „Herdenimmunität“ wird das Virus sich totlaufen und die Gefahr für die Risikogruppen, infiziert zu werden, wird wesentlich abnehmen. Nach Auffassung mancher Virologen sind die allgemeinen Kontaktverbote und der allgemeine Shutdown daher kontraproduktiv.
Noch problematischer als die Erforderlichkeit ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, also die Vorteils-, Nachteilsabwägung. Das ist die dritte verfassungsrechtliche Rechtfertigungsvoraussetzung. Diese Voraussetzung ist anscheinend von der Politik überhaupt nicht beachtet worden. Die Politik steht offenbar unter dem Diktat der Virologen – nein, einer einzigen Richtung unter den Virologen, nämlich unter dem Diktat des Robert-Koch-Instituts, dem die Bundesregierung vertraut.
Bundesregierung und Bundestag folgen völlig einseitig nur dem virologischen Ziel, die Infektionskurve abzuflachen und deshalb die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Die virologischen Nachteile dieser Strategie – wer sich nicht ansteckt, wird nicht immun, so dass später nach Aufhebung der Einschränkungen erneut mit einem sprunghaften Ansteigen der Infektionsrate zu rechnen wäre – werden ausgeblendet.
Ausgeblendet werden vor allem alle nichtvirologischen Wirkungen des Shutdowns: die Bildungsverluste bei Schülern und Studenten, die immensen ökonomischen Schäden, die Gefährdung der Existenzgrundlagen Hunderttausender Kleinunternehmer, die gesundheitlichen Folgen des Bewegungs- und Lichtmangels infolge von Homeoffice und Ausgangsbeschränkungen, die Verluste an Sozialkontakten, die Dramen, die sich aus dem permanenten Zusammenleben auf engstem Raum in den Haushalten entwickeln werden. Ausgeblendet sind auch die Auswirkungen auf politische Teilhaberechte, auf demokratische Öffentlichkeit, auf all das, was das Bundesverfassungsgericht als notwendige Bedingung der Demokratie hervorgehoben hat.
Die Zahl der befürchteten Todesfälle, die durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht werden, liegt innerhalb der Bandbreite dessen, was jede Grippeepidemie an Toten verursacht. Ob SARS-CoV-2 die Sterberate insgesamt überhaupt signifikant erhöht, wird von manchen Virologen bezweifelt. Natürlich sind Anstrengungen zur Rettung der von durch das Virus gefährdeten Menschenleben dennoch notwendig. Wegen der fehlenden Immunität der Bevölkerung, fehlender Impfstoffe und wegen der Bedingungen der Ausbreitung ist das Virus gefährlicher als die übliche Grippe. Aber SARS-CoV-2 ist nicht die Pest und bedroht nicht das Leben vieler Millionen Menschen. Dürfen wir zu seiner Bekämpfung die Freiheit in einem seit Geltung des Grundgesetzes nie dagewesenen Ausmaß einschränken? Kann das verhältnismäßig sein?
Wenn der Staat die Freiheit einschränkt, muss er das rechtfertigen. Er hat die Rechtfertigungs- und Begründungslast. Nicht der Bürger, der sich frei bewegen oder seinen Geschäften nachgehen will, muss sich rechtfertigen. Der Staat, der ihn daran hindern will, ist rechtfertigungspflichtig. Dieser Rechtfertigungspflicht sind Bundesregierung und Bundestag nicht nachgekommen. Sie haben bisher nicht erklären können, warum die nie dagewesenen Freiheitseinschränkungen jetzt notwendig sein sollen. Sie haben sich vom Robert-Koch-Institut die Agenda diktieren lassen. Und sie haben nicht das getan, wozu Politiker eigentlich da sind: Sie haben es unterlassen, die notwendige Abwägung zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen zu treffen.
Das ist ein Politikversagen mit Folgen, die sich noch als verheerend herausstellen können. Ob man dies entschuldigen kann, weil die Politiker nicht vorbereitet waren und in der Situation der Bedrohung zunächst einmal reagieren mussten, will ich nicht erörtern. Dagegen spricht, dass die Corona-Virus-Bedrohung nichts völlig Neues und Überraschendes war, sondern dass man seit der SARS-Epidemie mit so etwas rechnen musste und ja schon sogar seit 2012 eine entsprechende Risikoanalyse vorliegen hatte. Die Rechtsprechung neigt dazu, der Politik bei der Risikobeurteilung und auch hinsichtlich der Erforderlichkeit der zur Risikobekämpfung zu ergreifenden Maßnahmen einen weiten Einschätzungsspielraum zuzugestehen. Doch dieser Einschätzungsspielraum schrumpft, je mehr Daten und Erkenntnisse vorliegen.
Auch die Verhältnismäßigkeit hat eine zeitliche Dimension. Freiheitseinschränkungen können verhältnismäßig sein, wenn sie nur kurze Zeit dauern. Je länger sie dauern und je größer die Schäden, die durch sie verursacht werden, desto größer ist die Rechtfertigungslast für den Staat, der sie anordnet. Die Schäden des Shutdowns werden mit jedem Tag größer. Vergleicht man die potentielle Zahl der Corona-Toten mit den Zahlen der Grippe-Toten oder mit den Zahlen der Opfer von Verkehrsunfällen, die der Staat hinnimmt, ohne einzugreifen, dann fragt sich, warum gerade zur Abwehr von Coronainfektionen volkswirtschaftliche Schäden in Kauf genommen werden sollen, die zum ökonomischen Kollaps führen und dann auch die Grundlagen des Sozialstaats erschüttern können, warum hier soziale und politische Freiheiten blockiert werden in einem Maße, das man zur Abwehr anderer Risiken nicht im entferntesten kennt. Das müsste die Politik begründen, weil Freiheitseinschränkungen begründungsbedürftig sind. Aber sie liefert die Begründung nicht, und sie kann sie nicht liefern.
Selbst wenn man der Auffassung wäre, dass der Shutdown in einer unübersichtlichen und durch die Medien dramatisierten Lage zunächst als gerechtfertigt erschien, so muss man heute sagen: Er ist es jedenfalls jetzt nicht mehr und muss so schnell wie möglich beendet werden. So schnell wie möglich heißt: Sobald man die nötigen Regelungen zum Schutz der Risikogruppen getroffen hat. Das sollte innerhalb weniger Tage möglich sein.
Corona – Im Teufelskreis der Schutzmaßnahmen?
Das heißt nicht, dass alle zum Schutz gegen Covid-19 erlassenen Freiheitsbeschränkungen sofort ersatzlos aufgehoben werden müssen. Aber der völlige Shutdown weiter Teile unseres Wirtschafts- und Kulturlebens ist zu beenden.
Die Freiheitsbeschränkungen müssen aufgelockert und soweit wie möglich durch Maßnahmen ersetzt werden, die gezielt dem Schutz der Risikogruppen dienen. Nur so kann die Verhältnismäßigkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der Coronaschutzpolitik wiederhergestellt werden. Das Ziel, die Kurve der Covid-19-Erkrankungen abzuflachen, darf nicht – wie Jan-Erik Schirmer es formuliert hat – dazu führen, dass „danach nur noch die Feststellung bleibt, dass alles platt ist“.
Anders als Frankreich hat Deutschland nicht den Ausnahmezustand förmlich erklärt. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Notstandsregeln wären auch gar nicht gegeben. Aber die weitgehende Außerkraftsetzung vieler Grundrechte hat aus dem rechtlichen Normalzustand einen Ausnahmezustand gemacht. Dieser muss beendet werden, ohne Verzug.
Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg im Breisgau.
Das Problem ist, dass wir gar keine Verfassung oder Grundgesetz haben auf dessen verfassungsrechtlichen Zwang wir uns berufen können.
Was wir haben ist ein propagandistischer Mythos der einen demokratischen Rechtstaat vortäuschen soll.
Die Funktionen eines Grundgesetzes sind (Dr. Carlo Schmid)
– Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
– demzufolge ist der Staat kein selbstständiges Herrschaftsinstrument über das Volk
– es bestimmt die Rechte der Individuen (Grundrechte)
– es bestimmt die Grenzen der Staatsgewalt, der vollziehenden Gewalt (GG §20)
Wenn jedoch die Staatsgewalt, „vollziehende Gewalt“ sich dem verfassungsrechtlichen Zwang dadurch entzieht, entziehen kann, indem sie das Grundgesetz dahingehend verändert, verändern darf, die Grenzen der Staatsgewalt abzuschaffen, dann braucht es auch kein Grundgesetz, welches die Grenzen der Staatsgewalt bestimmen soll, das diesen verfassungsrechtlichen Zwang garantieren soll.
Wenn man jedes Grundrecht mit einem Gesetz oder Begründung aus Kraft setzen könnte, macht es keinen Sinn es durch das Grundgesetz garantieren zu wollen.
Dann kann man das Grundgesetz auch gleich abschaffen weil es keine Rechtswirkung mehr entfalten kann.
Es ist eine Feststellung der normativen Kraft des Faktischen, dass ein Organ der Staatsmacht, welches die gesamte Staatsgewalt auf sich vereinigt, die Staatsmacht auch missbrauchen wird, weswegen so etwas zu vermeiden ist.
„Jede uneingeschränkt Macht trägt den Keim des Verderbens bereist in sich“
So geschehen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland.
Obwohl GG Art. 1 und Art. 20 unveränderlich sind, die „ewigen Artikel, entfalten diese nicht die notwendige Rechtswirkung, den Rest des Grundgesetzes nicht zu verändern, womit auch Grundrechte in ihrer Rechtswirkung wirkungslos gemacht werden können.
Im Verlauf der letzten 70 Jahre wurde fast jeder zweite Artikel des Grundgesetzes durch die „vollziehende Gewalt“ verändert, einige davon mehrfach, mit insgesamt 63 Änderungsgesetzen zur Änderung des Grundgesetzes (dazu bedarf es eines Gesetzes dem mindesten 2/3 des Bundestages zustimmen), die sich auf 235 einzelne Artikeländerungen der insgesamt 146 Artikel des Grundgesetzes beziehen.
Dr. Carlo Schmid,
Rede bei der Verfassung gebenden Versammlung
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Wenn man jedes Grundrecht mit einem Gesetz oder Begründung aus Kraft setzen könnte, macht es keinen Sinn es durch das Grundgesetz garantieren zu wollen.
Dann kann man das Grundgesetz auch gleich abschaffen weil es keine Rechtswirkung mehr entfalten kann.
Es ist dann lediglich nur noch ein propagandistischer Mythos um einen demokratischen Rechtstaat vorzutäuschen.
Deswegen ist auch Intoleranz gegen all jene zu üben, welche mittels Gesetzgebung die Demokratie dazu missbrauchen wollen um sie abzuschaffen.
„Generelle Versammlungsverbote grundgesetzwidrig“
Das ist gemäß Grundgesetz unstreitig und unbestreitbar.
Grundrechte sind Rechte der Einzelperson. Ein Grundrecht kann lt. GG einer Person nur entzogen werden aus einem Grund der in dieser Person begründet ist und wenn dafür ein Gesetz existiert.
So steht es übrigens auch im IfSG (Infektionsschutzgesetz) drin.
Aber auch das hat seine verfassungsrechtliche Grenzen.
Zita Dr. Carlo Schmidt:
„Wenn man jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann,
dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren“
Eine genereller Entzug von Grundrechten ist lt. Grundgesetz nicht möglich, außer der einzige Ausnahme des Verteidigungsfalles, was jedoch ein Kriegszustand ist, unter dem die Regierung Maßnahmen der Einschränkung der Grundrechte treffen darf.
Wenn man nun im Zuge von Corona, Grundrechte generell entzieht, setzt man diese Epidemie mit einem Kriegszustand gleich, wie ja auch so mancher Politiker im In- und Ausland meinte meinen zu dürfen.
Ja man hatte in Deutschland sogar beabsichtigt, am 27.03.2020 das Grundgesetz dahin zu ändern, beides gleichzusetzen, was aber Gott lob nicht geschehen ist.
Das ist zumindest der strikte juristische Grund, warum eine generelle Maskenpflicht oder eine generelle Ausgangssperre, oder Ausreisesperre, verfassungswidrig sind.
Der Gleichsetzung widerspricht der Vergleich des Ausmaßes der Gefährdung, im Maß des durch das Virus selber unmittelbar (nicht den Maßnahmen) verursachte materielle Schaden (keinen) und den Schaden an Gesundheit und Leben (Todesopfer).
In einem Kriegszustand ist beides unvergleichlich größer.
Ohne Zweifel kann man gemäß diesen Gesichtspunkten diese Epidemie nicht dazu missbrauchen, sie wie einen Kriegszustand zu behandeln, obwohl dies ja so gar nicht geschieht, denn das üble daran ist das diese Bewertung nur selektiv auf die breite Bevölkerung angewendet wird, nicht jedoch auf einzelne privilegierte Gesellschaftsgruppen.
Eine Notsituation wie sie jetzt praktiziert wird, genereller Entzug bestimmter Grundrechte wie im Kriegszustand, aber ohne festgestellten Kriegszustand, ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Die subjektive Feststellung, auch wenn sie mehrheitliche Überzeugung des Bundestages ist, die Not ist so groß wir können nicht anders, ist weder Grundgesetz konform, noch ist sie überhaupt juristischer Art zulässig.
Corona verhält sich nicht wie die Grippe. Es ist viel ansteckender. Es gibt keine Impfung und keine Medizin. Nach den Erfahrungen aus Ostasien hätte Deutschland gleich viel konsequenter vorgehen müssen, dann gäbe es jetzt nicht die Angst vor fehlenden Intensivbetten und fehlenden Intensivmedizinern. Deutschland watschelt bei den Schutzmaßnahmen immer hinter den anderen hinterher. Seit Mitte Januar könnte Deutschland Atemschutzmasken und Schutzanzüge herstellen. Zumindest eine schnelle Produktion könnte inzwischen eingerichtet sein. Stattdessen macht man sich hier Gedanken, ob die Maßnahmen verfassungsmäßig sind. Eine Entscheidung durch das BVerfG würde erfahrungsgemäß ein Jahr dauern.
Mit einem Beitrag wie diesem wird das Bemühen der Regierung unterlaufen, die Bevölkerung weitgehend zu schützen. Ich halte ihn deshalb für schlecht. Wichtig wäre die Ermunterung, sich an die Auflagen zu halten.
Ja, es gibt Virologen, die eine schnelle Durchseuchung der Bevölkerung für gut empfinden. Nun weiß man aber inzwischen, dass auch junge Menschen und Menschen in den besten Jahren nicht gegen eine Lungenentzündung durch diesen Virus gefeit sind. Ganz abgesehen davon, dass eine Isolation der Älteren nicht möglich ist.
Ich persönlich würde mich beispielsweise freuen, wenn ich eine externe Versorgung mit Lebensmitteln hätte. REWE bietet groß einen Lieferservice an. Nur gibt es dort für meine Region keine freien Liefertermine. REWE bietet auch einen Abholservice an. Allerdings nur an wenigen Niederlassungen. Privatleute bieten im Ehrenamt Einkaufdienste an, aber nur für den Tagesbedarf. Soll man diese Leute zukünftig jeden Tag in Anspruch nehmen?
„Corona verhält sich nicht wie die Grippe. Es ist viel ansteckender.“ ???
Können sie ihre Behauptung auch mit Zahlen belegen?
Die Zahlen die vom RKI publiziert wurden widerlegen ihre Behauptung.
Corona ist nicht viel ansteckender als Grippe, sondern sogar weniger,
allerdings ist die Krankheit an für sich viel gefährlicher als Grippe.
„Mit einem Beitrag wie diesem wird das Bemühen der Regierung unterlaufen,
die Bevölkerung weitgehend zu schützen.“
Das wollen sie woher Wissen?
Oder gilt bei ihnen wie bei der Regierung, Glauben geht vor Wissen?
„Ja, es gibt Virologen, die eine schnelle Durchseuchung der Bevölkerung für gut empfinden.“
Ja, es gibt auch Theologen die das Seelenheil predigen. Man muss nur daran glauben was Virologen und Theologen predigen.
Es geht übrigens bei Corona um eine Lungenembolie nicht um eine Lungenentzündung.
Wegen Corona müssen sie nicht auf ihren Gang zum Einkaufen verzichte.
Sollten sie wehen Alters oder Behinderung dazu nicht in der Lage sein, steht ihnen der Einkauf als soziale Versorgungsleistung zu. Sprechen sie mal mit ihrer Krankenkasse in diesem Falle. Eventuell beantragen sie die Feststellung des Pflegefalles durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Aber auch ihr Hausarzt wird das sehr gerne für sie in die Wege leiten wenn notwendig.
Alles, was Sie schreiben ist korrekt, verfassungsrechtlich wäre es ja auch vermessen, sich Ihnen als ausgewiesenem Fachmann entgegenstellen zu wollen. Aber was nützt es? Alle Welt macht den shutdown. Da die Nerven haben zu wollen, sich dem zu verweigern, das bräuchte enormen Mut und Stärke. Die Schweden scheinen bis jetzt noch so zu denken. GB hatte dies ursprünglich vorgehabt, ist nun aber auch vor Angst eingeknickt. Niemanden scheinen die Gründe für das medizinische Chaos in Italien wirklich zu interessieren, welches mit Sicherheit andere Gründe als nur Corona hat und nun trefflich finanziell ausgenutzt werden kann. Da die Bundesregierung schon auf anderen Gebieten ungestraft die Verfassung brechen konnte, schert sie sich jetzt dann auch nicht mehr darum. Den Bürgern ist es wohl mehrheitlich egal, sie fühlen sich gut betreut. Die Frage, wie lange so eine umfangreiche Volksbetreuung dauern kann, stellt sich wohl niemand, Verdrängung ist der Menschen Lieblingsdisziplin. Irgendwann bald müssen wir den shutdown aufheben, wenn nicht alles kollabieren soll. Dann geht die Infektionswelle von vorne los, weil kaum Immunität da ist. Nichts ist gewonnen, außer riesigen volkswirtschaftlichen Schäden, die dann noch zu den vielen Kranken und Toten hinzukommen.
Herr Prof. Murswiek schreibt nicht explizit, dass die Verfassung gebrochen wurde.
Er gibt „nur“ seine persönliche Einschätzung ab, dass er die Maßnahmen für nicht verhältnismäßig hält. Die persönliche Einschätzung einer Einzelperson, auch eines Professors, ist für die Frage der Verfassungsmäßigkeit aber irrelevant.
Bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit gesteht die Verfassung den Regierenden einen Ermessensspielraum zu.
Verfassungswidrig wären die Maßnahmen nur dann, wenn die Regierenden diesen Ermessensspielraum erkennbar überschritten haben. Dazu müssten die Maßnahmen schon grob und für alle erkennbar unverhältnismäßig sein.
Das ist hier nicht der Fall.
Demokratie und Rechtsstaat sterben langsam. Die Corona-Notstandsgesetze sind Verfassungsbruch durch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sowie durch alle Landesregierungen und -Parlamente. Diese unvorstellbare beispiellose Missachtung unserer Verfassung wäre nicht möglich gewesen, wenn wir uns nicht durch eine Kette vorausgegangener Rechtsbrüche langsam daran gewöhnt hätten: offene Grenzen bei der Einwanderung (Herrschaft des Unrechts), verfassungswidrige Eurorettungspolitik, Enteignungen der Kohleindustrie und Kernkraftwerksbetreiber. Wir haben keine parlamentarische Demokratie mehr, sondern eine Parteiendemokratie. Entscheidungen trifft nicht das Parlament, sondern ein Groko-Koalitionsausschuss. Immer mehr parlamentarische Staatssekretäre zerstören die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung. Hinzu kommen Verletzungen der Gewaltenteilung durch Bundestagsabgeordnete, die direkt ins Verfassungsgericht wechseln.
Die wirtschaftlichen Katastrophen nach Corona werden eine Serie von weiteren Verfassungsbrüchen nach sich ziehen.
Einfach nur juristischer Unsinn was sie schreiben.
Die Regierung hat keinen Ermessungsspielraum Grundrechte außer Kraft zu setzen oder gelten zu lassen. Insofern gibt es dabei auch kein zulässige Verhältnismäßigkeit.
Das ist die Grenze des Spielraumes auch für jedwelche Maßnahmen.
Der Spielraum endet da, wo das Grundgesetz gebrochen wird.
Wenn man jedes Grundrecht mit einem Gesetz oder Begründung aus Kraft setzen könnte, macht es keinen Sinn es durch das Grundgesetz garantieren zu wollen. Dann kann man das Grundgesetz auch gleich abschaffen weil es keine Rechtswirkung mehr entfalten kann. Es ist dann lediglich nur noch ein propagandistischer Mythos um einen demokratischen Rechtstaat vorzutäuschen.
Deswegen ist auch Intoleranz gegen all jene zu üben, welche mittels Gesetzgebung die Demokratie dazu missbrauchen wollen um sie abzuschaffen.
Die aktuellen Handlungen der Exekutive sind nur die nun gesteigerte Fortsetzung einer gewollten Entwicklung, die nun mit Corona, vormals Klima und Rettung von „Flüchtlingen“, ihre fast logische Fortsetzung erfährt. Das GG ist bestenfalls unwichtig, eher lästig, und wird nur bei ideologischer Nützlichkeit zitiert, in der Regel auch durch das abgetauchte BVerfG falsch, und die laufende Machtübernahme der Exekutive oder genauer eines Zirkels der Macht aus den Mainstreamparteien wird nun legalisiert. Nicht zu verwechseln mit Legitimation, denn natuerlich liegt auch hier ein eklatanter Verstoss gegen das Gewaltenteilungsprinzip vor, das allerdings von Merkel nie akzeptiert wurde. Ihre Einstellung und ihre Handlungen sind und bleiben gg-widrig, was nichts Anderes als als eine gewollte Eliminierung der FDGO bedeutet. Alles narrativ gestützt, unter dem agitatorisch/manipulativen Beifall der linken Medien, und nun von den Totalitaristas von Linksgruen dankbar aufgenommen und intensiviert. Corona duerfte somit zumindest einen weiteren Sargnagel fuer die liberale Demokratie und den Rechtsstaat bedeuten. Denn der Test zur Abschaffung laeuft ja erwartungsgemäß ohne echten Widerstand, so dass man- mit Mutti sowieso-, aber auch mit einigen VertreterInnen der Gruenen, aktuelle Regelungen und Verfahren auch nach Corona beibehalten kann, dann wieder mit dem Klimanarrativ. Und exakt so wird es kommen und immer noch wird sich ausser kritischen Selbstentlastungsbeitraegen kein Widerstand der „Konservativen“ regen. So geht der „sanfte Umsturz“ von oben, auch Kulturmarxismus genannt. Aber natuerlich werden nach Corona das BVerfG im Einvernehmen mit dem Verfassungsschutz (unter Leitung ihres Merkel/Gruenpersonals) auf den Plan treten und Merkel und Co. auf den rechtmäßigen Weg zurueckbringen. Kleiner Scherz.
„Herdenimmunität“ – Wieviele Arten von Viren gibt es, gegen die Immunität von niemandem erreicht wird? Warum soll das Coronavirus anders sein? Gegen Norovirus ist auch niemand immun (geworden). Und gegen nur 1 Grippevirusmodifikation wird jährlich geimpft, gegen alle anderen sind wir nicht geschützt. Oder gilt das nicht als erwiesen?
Ein sehr guter Artikel, schnell und kompakt lesbar und eine hervorragende Zusammenfassung enthaltend. Weiter so!
Kontaktverbote sind zwar die elegantere und sanftere Lösung als Ausgangsbeschränkungen oder Ausnahmezustand, das Tragen von Masken, die Aussetzung des Versammlungsrechts und der Reisefreiheit sowie der Freizügigkeit sind jedoch höchstwahrscheinlich nicht nur grundgesetzwidrig, da sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen, sondern auch schlicht ohne gültige Rechtsgrundlage angeordnet worden. § 28 IfSG in Verbindung mit §30 IfSG sind nur für sehr kurzzeitige Maßnahmen ausgelegt und greifen im konkreten Fall nicht. Die von Politikern vielbeschworene „Generalklausel“ dieser Paragraphen rechtfertigt nicht per se dort nicht genannte Einzelmaßnahmen.
https://www.juwiss.de/27-2020/
sowie
https://verfassungsblog.de/freiheitsrechte-ade/
Nicht umsonst will Herr Spahn das Infektionsschutzgesetz verschärfen, sein erster Entwurf kam dabei praktisch einem Ermächtigungsgesetz für das Bundesgesundheitsministerium gleich, dieser sah vor, den Bundestag umgehen zu können und vom geschriebenen Recht durch Verordnungen abweichen zu dürfen. Siehe dazu:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzentwurf-corona-jens-spahn-entmachtung-laender-aerzte-zwangsverpflichten-handyortung/
sowie
https://netzpolitik.org/2020/fluggastdaten-fuer-gesundheitsaemter/
Klagen haben also gute bis sehr gute Aussichten auf Erfolg, die ersten zwei in Bayern hatten bereits Erfolg.
Es ist wichtig, die jetzigen Entwicklungen genau im Auge zu behalten und jede Gesetzesänderung zur Kenntnis zu nehmen. Die Düngemittelverordnung hat gezeigt, daß Bundestag und Bundesrat nicht davor zurückscheuen, während des de facto bestehenden Versammlungsverbotes viele ansonsten kritikbehaftete Gesetzesvorlagen durchzuwinken und damit berechtigte Kritik von vorneherein nicht zuzulassen. Schon dieser eine Vorgang ist eine Schande für die Demokratie in Deutschland. Zur Ablenkung verweisen die Politiker nun nach Ungarn, aber es braucht den Blick dorthin gar nicht, um Verfassungs- und Gesetzesbruch zu erkennen.
im grunde gebe ich ihnen recht mit diesem artikel aber was denken sie was hier los wäre,würde diese amteurregierung so etwas unterlassen? die hauen doch immer nur in eine bresche aus angst vor wahlverlusten und auffällig ist die tatsache,dass immer nur symtome aber nie die ursachen bekämpft werden.
sei es asylpolitik,alterarsmut, jetz corona.. da wird jeder tote unter 80 besonders hervorgehoben nach dem motto ,seht ihr es erwischt jeden warum und wieso steht nirgendwo.weitere asylzuführungen durch die hintertür.esken plädiert für reichenabgabe und der berliner justizsenator ruft zum rechtsboykott auf in dem er an seehofer vorbei 1500 asylanten aus griechenland holen will.bei solchen ereignissen glaube ich langsam nicht mehr an zufälle und habe gerne einen aluhut auf.
maskenpflicht in östereich und zur gleiche zeit wird geschrieben,die helfen nicht wirklich .
was soll dann der ganze spuk?
Ein Plan, ein PLAN, @AnSi? Sie sind ein Optimist. Da ist kein Plan, da wird einfach nix gedacht, ansonsten bin ich völlig bei Ihnen. Vielleicht heißt das Wort des Jahres 2020: PLANIK.
Panik als Plan = Planik…?
Mit weit verbreiteter Angst lässt sich viel bewegen, siehe u.a. Prof. Rainer Mausfeld.
Jetzt aber mal langsam. Hat Laschet nicht den Karneval zugelassen, eines der fundamentalen Grundrechte des Rheinländers? Und die Kanzlerin, sie bittet um Mitarbeit bei ihrer schweren Aufgabe anstatt uns zu befehlen, wie Macron etc. Uns gehts doch wirklich gut, auch wenn ein paar Unternehmen draufgehen….
Vielen Dank für den Klarheit schaffenden Beitrag. Die endlosen Diskussionen mit Virologen, Theologen und Wirtschaftswissenschaftlern helfen nicht weiter. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Entscheidungsfindung! Das Grundgesetz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die Spielregeln für unser Zusammenleben und müssen die Grundlage für das Handeln der Politik sein. Die Aufhebung grundgesetzlich garantierter Freiheiten (Freizügigkeit, Berufs- und Gewerbefreiheit, Versammlungsfreiheit …) war nicht erforderlich und ist unverhältnismäßig. Wir haben also wieder eine „Herrschaft des Unrechts“ in Deutschland! Versagt hat auch der Bundestag, der die Regierung vorschnell zu weitgehenden Maßnahmen ermächtigt hat. Wo ist der Aufschrei der Justizministerin, der Verfassungsjuristen, der Opposition, der Medien?
Wenn hier nicht schnell korrigiert wird, greift Art. 20 Abs. 4 .
Artikel 20 Grundgesetz:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Richtig, die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und daher fasch, also sofort aufzuheben. Aber nicht nur Rechtswissenschaftler melden sich nun vermehrt zu Wort, sondern lange auch schon kritisieren zahlreiche Mediziner fast täglich die offizielle Auffassung. Und es gibt auch keinen „Konsens der Virologen“, wie der Autor schreibt, sondern die Regierung fragt einfach nur einen einzigen, der in der tat mit sich selbst in Konsens sich befindet. Andere Virologen aber haben diese Position bereits kritisiert. (Prof. Hedrik Streeck, Bonn; Prof. Carsten Scheller, Würzburg; Prof. em Karin Mölling oder im Ausland: Prof. Guilio Tarro, Italien; Prof. em. Pablo Godschmidt, Frankreich/Argentinien und viele andere mehr. Hinzu kommen Epidemologen, Tropenmediziner, Lungenfachärzte usw. usf.) Es gibt keinen Konsens, und es wird Zeit, daß alternativen Meinungen endlich auch Gehör verschafft wird.
„In Frankreich ist die Zahl der gestorbenen Corona-Infizierten drastisch gestiegen. Innerhalb von 24 Stunden habe es 499 neue Todesfälle zu verzeichnen gegeben, sagte Gesundheitsdirektor Jérôme Salomon. Damit starben bisher die meisten Menschen an einem Tag seit Beginn der Coronavirus-Pandemie in Frankreich. Insgesamt gab es 3523 Todesopfer. Fast 23.000 Menschen würden in Krankenhäusern behandelt, mehr als 5000 davon auf Intensivstationen, sagte Salomon. Er betonte, dass gut 34 Prozent der Patienten in Intensivbehandlung jünger als 60 Jahre seien.“
(tagesschau.de, 31.3. um 21.00 Uhr)
Sind das Fake News, noch schlechtere Luft, oder ein anderes Virus?
Wenn bei der Grippewelle 2017/2018 in Deutschland über 25.000 Menschen in ca. 2 Monaten zusätzlich verstorben sind, dann sollen das auf dem Höhepunkt der Welle auch mehr als 1.000 pro Tag gewesen sein. Im Durchschnitt sterben bei uns jeden Tag 2.500 Menschen. Also nicht verrückt machen lassen durch die Zahlen.
Ich sehe aber noch ein anderes Problem. In Italien ist möglicherweise der Tod von vielen Menschen erst durch die Corona-Panik verursacht worden. Die Krankenhäuser wurden überlastet durch überängstliche Patienten, die eine Grippe normalerweise zuhause auskuriert hätten. In den Krankenhäusern brach dann das Chaos aus: mangelhafte Hygiene, Infizierung anderer Patienten, Krankenhauskeime, zu frühe/falsche Beatmung. Das könnten auch in Frankreich Ursachen sein (und bei uns Ursachen werden).
Kekule gestern: „Die Krankheit hat ihren Schrecken durch die hohen Todeszahlen bei den Risikogruppen, also hauptsächlich bei den Alten. Grundsätzlich ist es so, dass bei der restlichen Bevölkerung es eine Krankheit ist, die von der Sterblichkeit her in dem Bereich liegt wie die Influenza.“
Nachrichten heute: „Der Chef des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler hat bei der Pressekonferenz zur aktuellen Lage am Dienstag die statistischen Daten der bisher in Deutschland am Virus Verstorbenen bekannt gegeben. Das Durchschnittsalter der Verstorbenen liege bei 80 Jahren, 52% Männer.“
Pressemitteilung destatis 5. November 2019: „Die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen beträgt aktuell 83,3 Jahre und für neugeborene Jungen 78,5 Jahre.“
Eigentlich haben wir den Ausnahmezustand ja bereits seit 2015.
Die derzeitige Zuspitzung ist nur die Folge des andauernden und weiterhin fortlaufenden Rechtsbruches dieser Regierung und ihrer Alliierten.
Man denke zum Vergleich mal an die SARS Epidemie im Jahre 2002/2003 und an den sich nun massiv ausbreitenden Nachfolger.
Damals war die Anzahl an Toten weltweit lächerlich gering. Heute schießt sie ins Kraut und legt ganze Nationen und nahezu die ganze Weltwirtschaft still.
Was war damals anders als heute?
Die Gefährlichkeit des Virus oder nicht doch was anderes?
Damals gab es noch Grenzen und man hielt sich üblicherweise an die dazu gehörigen Migrations- und Einwanderungsgesetze.
Heute ist das anders. Das Resultat spricht für sich.
Für das, was sich in den letzten Jahren an Schandtaten durch Regierungsverantwortliche angesammelt hat, muss das Strafmaß noch erfunden werden.
Das übliche Verhalten unserer Regierungselite. Erst ignorieren, Corona stört nur den bequemen Alltag, vgl. Spahn und andere. Dann plötzlicher Aktionismus, weil andere Länder handeln. Leider sind unsere Politiker dann nicht, oder nur partiell informiert. So fallen Entscheidungen dann auch aus. Mit jeder neuen Erkenntnis kommen neue Ideen und weitere fragwürdige Entscheidungen. Und rechtliche Bedenken gibt es bei uns schon länger nicht. Der obige Beitrag ist doch wirklich erhellend.
Hier ein längerer, aber fachkundiger Kommentar. Obwohl ich Murswiek eigentlich schätze, muss ich seinem auf Tichy veröffentlichten Beitrag vom 31. März 2020, der hier verlinkt wurde, den Vorwurf machen, dass der Beitrag teilweise reißerisch und fern der gebotenen juristischen Sachlichkeit ist. Im Einzelnen:
1. Murswiek formuliert u.a.: „Die Politik steht offenbar unter dem Diktat der Virologen – nein, einer einzigen Richtung unter den Virologen, nämlich unter dem Diktat des Robert-Koch-Instituts, dem die Bundesregierung vertraut“. Eine solche Formulierung ist reißerisch und unsachlich. Wem hätten die Bundesregierung – und die Landesregierungen – denn am Anfang der Krise sonst vertrauen sollen? Etwa dem klugen Herrn Murswiek, der als emeritierter Professor für öffentliches Recht von Virologie und Epidemiologie keine Ahnung hat? Die Regierungen von Bund und Ländern mussten – im Gegensatz zu Murswiek – handeln und nicht nur klug daherreden. Es versteht sich von selbst, dass der Bund und die Länder am 20. März noch nicht die Erkenntnisse hatten, die sie heute am 31. März haben. Im Übrigen firmierte das Robert-Koch-Institut früher ganz offiziell als Bundesgesundheitsamt. Es war daher offensichtlich kein Rechtsfehler, auch wenn Murswiek diesen Eindruck anscheinend erwecken möchte, dass Bundes- und Landesregierungen anfangs ein solches vertrauenswürdiges Institut zu Rate zogen und es nach seiner Meinung befragten.
Im Übrigen bleibt Murswiek die Erklärung dafür schuldig, weshalb beinahe alle Länder der westlichen Welt das Risiko ebenso hoch einschätzten und ähnlich drastische Mitteln ergriffen haben wie Deutschland, obwohl diese anderen Länder nicht vom Robert-Koch-Institut beraten wurden.
2. Herr Murswiek weiß aber anscheinend sowieso alles besser. Er schreibt: „Wegen der fehlenden Immunität der Bevölkerung, fehlender Impfstoffe und wegen der Bedingungen der Ausbreitung ist das Virus G E F Ä H R L I C H E R als die übliche Grippe. Aber Sars-CoV2 ist nicht die Pest und bedroht nicht das Leben vieler Millionen Menschen“. Es ist zwar schön, dass auch Herr Murswiek erkannt hat, dass das Corona-Virus gefährlicher ist als eine Grippe. Aber woher nimmt er die Erkenntnis, dass es nicht das Leben vieler Millionen bedroht? Er ist, wie erwähnt, kein Virologe und kein Epidemiologe und er kann auch keinen gesicherten Beweis für seine Behauptung vorlegen. Dann ist es aber schon ziemlich verwegen, einfach zu behaupten (als ob er es wüsste!), dass das Virus nicht Millionen Menschenleben gefährdet. Im Vergleich zu dieser überragenden Erkenntnis von Herrn Murswiek seien nur zwei Zahlen erwähnt: Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Woher nimmt Murswiek die Sicherheit, dass das Corona-Virus viel harmloser ist, obwohl er selbst schreibt, dass es jedenfalls gefährlicher ist als eine Grippe. Und gleich noch eine zweite Zahl: US-Präsident Trump hat sich vor die Öffentlichkeit gestellt und den US-Amerikanern mitgeteilt, dass er mit 100.000 Corona-Toten in den USA rechnet. Ist Trump etwa auch ein Opfer des ach so bösen Robert-Koch-Instituts? Oder spielen 100.0000 Tote, die auch in Deutschland sterben könnten, nach Auffassung von Murswiek keine Rolle?
3. In einem weiteren Teil des Beitrags glänzt Murswiek mit souveräner Unkenntnis. Er schreibt von einem „Politikversagen“ und erörtert dann, ob man das entschuldigen könne. In diesem Zusammenhang schreibt er: „Dagegen spricht, dass die Corona-Virus-Bedrohung nichts völlig Neues und Überraschendes war, sondern dass man seit der SARS-Epidemie mit so etwas rechnen musste und ja schon sogar seit 2012 eine entsprechende Risikoanalyse vorliegen hatte“.
Murswiek hat zwar Recht, dass es eine solche Risikoanalyse seit 2012 gab. Er weiß aber offensichtlich nicht, was in der Analyse steht. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wird der Bericht vom 03.01.2013 über eine Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird das Risiko durch eine Pandemie mit dem Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten, dass nämlich ein Corona-Virus aus Fernost nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.
Die Risikoanalyse kommt zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem geht die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben!
Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen also nach Auffassung von Murswiek in Kenntnis dieser Risikoanalyse bei Ausbruch der Corona-Pandemie am 20. März die Hände in den Schoß legen und seelenruhig dabei zuschauen sollen, wie eine unbestimmte Vielzahl von Menschen, u.U. bis zu 7,5 Millionen, in den nächsten Jahren sterben? Etwa deshalb, weil der Jurist Murswiek genau weiß, dass keine Millionen an dem Virus sterben können? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich wäre eine solche Untätigkeit der Regierenden verfassungswidrig gewesen, weil sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt hätte.
Am Ende des Beitrags findet Murswiek zur Vernunft zurück, wenn er schreibt: „Das heißt nicht, dass alle zum Schutz gegen Covid erlasssenen Freiheitsbeschränkungen sofort ersatzlos aufgehoben werden müssen. Aber der völlige Shutdown weiter Teile unseres Wirtschafts- und Kulturlebens ist zu beenden“. Diesem Satz kann man getrost zustimmen. Dabei bleibt aber das zeitliche Moment im Auge zu behalten. Daraus folgt nämlich, dass es sich – anscheinend auch nach Murswieks Auffassung – bei der rechtlichen Bewertung der bislang getroffenen Maßnahmen nicht grundlegend um eine qualitative Frage handelt, ob die Maßnahmen jemals verhältnismäßig waren, sondern um eine quantitative, nämlich ab wann – in ihrer zeitlichen Dimension – die Maßnahmen unverhältnismäßig werden.
Wunderbar auf den Punkt gebracht!
Herr Lex, ein sichtlich kundiger Jurist, bringt es bissig auf den Punkt.
Der lange Text von Prof. Murswiek erfüllt trotz Professorentitels die übliche juristischen Standards nicht.
War die Einschränkung von Grundrechten am 23. März verfassungsgemäß? Hier weicht Murswiek aus und gibt keine klare Antwort.
Wie lange wird die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen verfassungsgemäß sein? Hier gibt das Grundgesetz den Regierenden einen Ermessensspielraum. Murswiek gibt eine persönliche Einschätzung der Verhältnismäßigkeit. Diese ist aber nicht maßgeblich. Maßgeblich ist, ob die REGIERENDEN ihren Ermessensspielraum bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit überschreiten. Auch auf die Frage gibt Murswiek keine klare Antwort.
Ich bin andere Qualität von Herrn Prof. Dr. Murswiek gewohnt.
„Das gilt nicht nur für die gigantischen ökonomischen Kosten, sondern auch für die psycho-sozialen und ideellen Kosten, für die Schäden am Rechtsstaat, an Demokratie und Freiheit. Das sollten auch die Politiker bedenken und die Kosten sofort begrenzen.“
Das interessiert doch diese Politikdarsteller überhaupt nicht.
Volle Zustimmung.
Hier werden dem Volk Zahlen präsentiert, die jedweder Grundlage entbehren.
Natürlich gibt es Infiszierte, natürlich werden einige davon sterben. Das ist bei jeder Grippe auch so.
Nur kennt bei Corona niemand die Vergleichzahlen. Wieviele sind insgesamt mit Corona infisziert? Wieviele sind infisziert und bisher nicht getestet? Wieviele wurden nicht positiv getestet und sind gleichwohl infisziert?
Problem ist doch, daß es zu wenige Tests gibt, die Auswertung der Test zu lange dauert und auch der negative Befund keine Sicherheit bietet, sich wenige Tage später mit Corona zu infiszieren.
Ebenso verhält es sich mit den Sterbezahlen. Wieviele Sterbefälle stehen in welchem Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich Infiszierten?
Und wieviele Infiszierte gelten als geheilt, haben die Infektion überstanden?
Alle Vergleichszahlen sind unbekannt.
Das ganze erinnert an das Thema Diesel und die dubiosen Schadstoffmessungen. Es fehlen noch heute die Grundlagen für seriöse Einschätzungen.
Auch das Düngeverbot basiert auf unzureichenden Zahlenmaterial. Hier wurden Zahlen nach Brüssel gemeldet, die dem eigenen Land schaden.
Das Ergebnis ist in allen Fällen gleich. Die wirtschaftlichen Verwerfungen sind desaströs und vernichten eine erfolgreiche Volkswirtschaft dem Grunde und der Höhe nach.
Bei Corona kommen noch Menschleben hinzu.
Corona und Mittelmeer, wo ist der Unterschied?
Kennen wir die Zahl der Toten, die auf der Flucht nach Deutschland (auf dem Weg zum Mittelmeer, auf dem Landweg) umkamen, weil niemand diese Menschen von der Flucht abhielt, ihnen das Paradies versprochen wurde?
Nein, wir kennen nur eine geschätzte Zahl von Menschen, die im Mittelmeer zu Tode kam.
Daß die schlechteste Regierung seit Ende des 2. Weltkriegs das deutsche Gesundheitssystem ausgedünnt, die Arzneimttelversorgung ins Ausland verlagert hat, keine Schutzmittel bevorratet hat, noch im Februar Schutzmaterial nach China verschenkt, das im eigenen Land fehlt, billigend in Kauf genommen wurde, daß das Land auf eine Pandemie nicht vorbereitet ist, eine Regierung, die nicht in der Lage ist ? die Bevölkerung flächendeckend zu testen, Infiszierte und Risikogruppen in Quarantäne zu schicken, eine Regierung, die Nähanleitungen für Schutzmasken verteilt, den Markt dafür verantwortlich machen will, daß es keine Masken zu kaufen gibt, den Banken die Schuld zuweisen will, sollten diese keine Kredite ausreichen, eine Regierung, die unsinnige Gesetze produziert, die reiche Konzerne zum eigenen Vorteil nutzen…
hat mehr als ausreichend bewiesen, daß sie nicht regierungsfähig ist.
Wir brauchen kein Gequatsche von Politikern.
China und andere Länder haben bewiesen, daß Handlungen und Unterlassungen zur Bekämpfung der Krise möglich sind, der deutsche Weg nicht alternativlos ist.
Gott schütze unser Land vor der großen Transformation und selbsternannten Krisenmanagern.
Es ist eine tolle Sache, wenn Osram in Schwabmünchen Desinfektionsmittel herstellt. Aber haben wir nur Osram und Trigema? Wo sind die Konzepte der Regierung, die dieses Land in die Lage versetzen, zu überleben? Wer ist in der Lage mit dem Volk zu kommunizieren?
Die Schweiz hat in der Krise Automaten beschafft, um Schutzmasken herzustellen. Kann unsere Land dies nicht?
Genau in diesen Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen liegt die Krux. Die Maßnahmen sind nämlich nicht verhältnismäßig und können daher jedenfalls eins nicht sein: Grundlage strafrechtlicher Verfolgung.
Was machen wir eigentlich, wenn die Kinder, die nun zu Hause lernen müssen, am Ende schlauer sind, als die selbe Zeit in der Schule?
Kann man diese überzogenen Maßnahmen auch mit Ermächtigung benennen?
Wollt ihr die totale Isolation? Diese Frage stellt sich gar nicht. Grundgesetz hin oder her. Die Bundesregierung und wissenschaftliche Institutionen schlagen vor. Länder und Kommunen entscheiden, wenn es ihre Hoheitsträger für angebracht halten, sogar darüber hinaus. Die verfehlte und einseitig orientierte Zukunftspolitik der Bundesregierung, samt politischer Parteien und einseitiger Medien, sind Schuld an diesen nun erzwungenen undemokratischen und wahrscheinlich sogar gegen das Grundgesetz verstoßenden Vorgängen. Sie haben über Jahrzehnte in Bezug auf Risikovorsorge total versagt. Haben Zeitgeist und Medienmeinung nur unter Rücksicht auf ihre eigenen Wahlerfolge zur Prämisse ihrer Arbeit gemacht. Die sich anbahnenden und zum Teil schon eingetretenen Vorläufer ernster Krisen völlig falsch bewertet. Es fehlte weder an Geld, noch Zeit, sondern nur an der Realitätsferne und vorgefasster Einseitigkeit unserer angeblichen politischen Elite. Solche Krisensituationen, wie die jetzige, sind nur durch gute und vorzeitige materielle Vorsorge, Erarbeitung und Verabschiedung der für solche Ausnahmesituationen erforderlichen Gesetze und Verordnungen zu bewältigen. Es zeigt sich wieder, wie unrealistisch plötzliche verursachte bedrohende Ernstfälle in dieser uneinigen und unsicheren Welt beachtet wurden. Mit entsprechender Vorsorge können solche Ernstfälle mit einem Minimum an Schäden und Verlusten überstanden werden. Dieses Versagen wird von uns ein Vielfaches dessen einfordern, was für eine sinnvolle Vorsorge erforderlich war. Dazu nicht nur enorm finanziell und wirtschaftlich unsere Zukunft belasten, sondern den zukünftigen sozialen Frieden arg beuteln. Warum lassen sich die Menschen so etwas so lange gefallen?
Leider hat der Normalbürger noch nicht einmal die Chance auch nur einen Test zu ergattern.
Mir persönlich ist es aber wurscht,ob die „Prominenz“ in Berlin oder sonstwo betroffen ist,denn es gibt bestimmt noch genug die auch einmal an die „Futtertröge“ der Vollversorgung möchten,ob brauchbar oder nicht,das machen die derzeitigen Protagonisten ja gerade vor,wer nichts richtig kann,der wird gewählt,und mit Puderzucker bestreut!!.
Da angesichts des hervorragenden Beitrags wieder die verkürzte Gleichung „Wirtschaft gegen Leben“ aufgemacht wurde: laut WHO gab es durch die Finanzkrise 2008 in Folge von weniger Vorsorge allein 500.000 Krebstote. Rechnet man andere Volkskrankheiten dazu, dürfte die Zahl noch wesentlich hoeher liegen. Von den Auswirkungen schlechterer Ernährung durch massiv gesunkenen Lebensstandard ganz zu schweigen, dazu Folgen von Alkoholismus, Medikamentenmissbrauch etc. Eine Wirtschaftskrise ist keine Sache allein von rückläufigen Gewinnen der Unternehmen.
„Schüler und Studenten können ihr Recht auf Bildung nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen. “
Ich denke nicht, dasss man das so behaupten kann.
Durch Internet und eine weltweite Vernetzung haben wir Zugriff auf die wohl größte Datenbank der Menschheitsgeschichte – und zwar jeder!
Bei Youtube tummeln sich Lehrvideos unterschiedlichster Qualtitä und breigestreutem Niveau über aller möglichen Themen.
Wer hier nicht selbständig lernen kann, ist zu faul oder nicht interessiert daran.
Die Lehrpläne der Schulen und Universitäten stehen online, jeder kann sehen, was er lernen soll.
Eigentlich sollten wir aufgrund dieser Möglichkeiten die bestausgebildetsten jungen Menschen haben – und was haben wir? Lauter Doofköppe!
So einfach ist es nicht!
1. Ich habe die zweifelhaft Ehre, nunmehr Ersatzlehrer für die ausfallende Grundschule spielen zu dürfen. Selbst in diesem persönlichen Kontakt sind Lehren und Lernen schwer. Medien können echten Unterricht niemals ersetzen.
2. Mit ein wenig Pech muss das Schuljahr 2019/2020 wiederholt werden, was den Verlust eines Lebens-/Ausbildungs-/Arbeitsjahres bedeutet. Wenn die Kultusminister-Konferenz das dementiert, läuten bei mir alle Alarmglocken …
3. Die heutige Jugend besteht mitnichten aus „Doofköppen“. Die Intelligenz bestimmt sich nach der Normalverteilung, also eine über die Jahrzehnte stabile Glockenkurve. Die echten Probleme lauten: Veraltete, wirklichkeitsfremde Lehrpläne; Abitur light; Studium Bolognese (Bachelor/Master); Fehlallokation menschlicher Ressourcen (Studium brotloser Fächer wie Germanistik, Gender oder Irgendwas-mit-Medien statt nutzbringender MINT-Fächer).
Nicht nur, aber doch.
Murswiek schreibt: „Dieser Rechtfertigungspflicht sind Bundesregierung und Bundestag nicht nachgekommen. Sie haben bisher nicht erklären können, warum die nie dagewesenen Freiheitseinschränkungen jetzt notwendig sein sollen. Sie haben sich vom Robert-Koch-Institut die Agenda diktieren lassen. Und sie haben nicht das getan, wozu Politiker eigentlich da sind: Sie haben es unterlassen, die notwendige Abwägung zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen zu treffen.“
Meine Fragen, die ich als Nichtjuristin hier zur Diskussion stellen möchte: Wenn es sich um einen deutschen Alleingang handelte und nur die Einschätzung des RKI dahinter stehen würde, würde ich Murswiek Zweifel teilen. Aber sehr viele Staaten haben aktuell ähnliche Freiheitsbeschränkungen erlassen. Trump hat sie gerade verlängert.
Warum sollen gerade die deutschen Maßnahmen unverhältnismäßig sein?
Oder, anders gefragt: Wie würden deutsche Bundes- und Länderregierungen dastehen, hätten sie als einziges Land in Europa der Ausbreitung des Virus nur zugesehen mit der Bemerkung, CoViD-19 ist eine Art Grippe? Insbesondere – und das weiß bis heute keiner, ob das bei SARS-CoB2 möglich ist oder nicht – wenn dann allein in Deutschland Hunderttausende mangels Intensivbetten daran verstorben wären?
Herr Murswiek, Hand aufs Herz, hätten Sie als Bundeskanzler bzw. Chef einer Landesregierung dazu wirklich den Mut gehabt?
Schweden schafft es ohne shutdown!
Schweden als Vorbild? Sie gestatten, wenn mir da leicht schwindlig wird …
Dr. L. K. , berechtigte Frage, aber ich denke, Herr Murswiek hat gut herausgearbeitet, dass die massiven freiheitseinschränkenden Maßnahmen nicht (mehr) zulässig sind. Insbesondere hat er deutlich gemacht, wo er die Prioritäten sieht, nämlich bei alten und/ oder gesundheitlich schwer beeinträchtigen Menschen. Ich würde in den Fällen allerdings vor einer angeordneten Quarantäne die Eigenverantwortlichkeit des alten/ gesundheitlich beeinträchtigen Menschen sehen.
Dass andere Länder ähnlich reagieren, finde ich allerdings auch sehr merkwürdig. Ich denke, unter dem Radar von CoVid19 wird ein erbitterter Wirtschafts- und Währungskrieg geführt, der vor Corona schon angefangen hatte. Denn es gibt auch Länder, die es laufen lassen, und das sind i.d.R. nicht die wirtschaftlich Stärksten.
Was mich wundert ist, das auch so viele andere Länder das mitmachen. Hat da jemand eine Erklärung für?
Dummheit?
Herdentrieb? Pardon, ich meinte natürlich Schwarmintelligenz.
Feigheit bzw. – wie bei dem ertrunkenen Migrantenkind – Angst vor unschönen Bildern.
Können wir Helmut Schmidt zurückhaben???
Oh ja, Helmut Schmidt, was für ein Schwert.
Auch wenn das einstige Hamburger Wasserunglück nur zufälligerweise eindrucksvoll bewies, wohin Fummelei am Wetter führt, es bleibt bemerkelnswert. Heute firmiert dieser Bereich unter dem Tenor Geo-Engineering.
Zu den Hamburger Ereignissen gibt es eine löbliche Erwähnung in einer beim Bundesumweltamt durchgereichte Prosa für postfaktisch Zurückgebliebenen.
Ihr seid auf Kurs 0…
Höre ich da den Ruf nach dem intelligenten Diktator durch ?
Das Virus ist unbekannt, also bleibt zur Abschätzung der Folgen nur der Infektionsmechnismus der Ansteckung Mensch an Mensch, und der ist mathematisch exponentiell. Als zweiten Faktor muß man die Folge einer Infektion betrachten und die kann nach ersten Erfahrungen den Tod bedeuten. Bei Betrachtung der Ansteckungsraten solcher Viren kann man leicht ausrechnen, wieviele bei freiem Lauf nach welcher Zeit infiziert wären und mit der Todesrate multipliziert ergibt das die Zahl an Opfern. Tut man nichts dagegen, würden am Ende alle durchinfiziert werden, solange man kein medizinisches Mittel hätte und das gibt es bis heute nicht. Angesichts dessen bleiben 2 Vartianten: Man will diese Infektionskette unterbrechen (und das geht nur, wenn man die Übertragung verhindert, so wie es beinahe alle tun) oder man läßt durchinfiziueren mit zwischen 1 und 2 Mio Toten in Deutschland und hat anschließend wahrscheinlich für eine Zeit ein immunisiertes Volk.
Die meisten haben sich für Variante 1 entschieden, so wie es in der Vergangenheit bei beinahezu allen Epidemien ( mit schlußendlichem Erfolg) geschehen ist.
ja aber was ist wie gesagt in schweden,stirbt da jetzt die halbe bevölkerung oder warum tun die das?
Bitte lesen Sie in dem Hinweis nach, die Sitation dort und die Gründe, sich so zu entscheiden, werden hier ganz gut dargestellt. https://www.jumpradio.de/thema/corona/corona-der-schwedische-weg-100.html.
So ganz ohne Einschränkungen läuft es also auch dort nicht.
Die Zahl der Infektionen ist allerdings heute auch schon doppelt so hoch, wie im Artikel, d.h. die Frage ob man dabei bleiben kann, ist unbeantwortet. Bevökerungszahl und Strukturen sind aber sehr verschieden zu Deutschland.
Großbritannien hatte auch versucht, mit wenig Restriktionen auszukommen. Die heutige Situation ist katastrophal und seit einigen Tage hat man auch auf sehr restriktive Maßnahmen zurückgegriffen. England und Schweden sind aber sehr verschieden strukturiert.
Da würde ich eher nach Süd-Korea schauen, wenn ich ein Alternatimodell bewerten will.
Die wöchentlichen Sterberaten werden auf Euromomo (im Netz) für Europa seit 2017 veröffentlicht. Selbst für Italien waren sie in den letzten Wochen im Mittel, bzw. bei der Grippewelle 2017 um einiges höher. Vielleicht sollte man sich das ansehen, um eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu finden. Natürlich ist jeder Betroffene zu bedauern, aber bisher fuhr man bei den viel heftigeren Grippewellen nicht das gesamte Leben herunter.
Bei Grippe (Pat. sterben an verschiedenen Sekundärkomplikationen, oft nicht auf der ITS) macht die Kapazität der Intensivstationen keinen Unterschied, bei CoViD-19 (Pat. sterben an viraler Lungenetzündung, die mit Beatmung überbrückt werden kann) schon.
Stimmt so leider nicht. Es gab ebenso Grippewellen mit Lungenkompl. Zudem haben die ital. Kliniken schon zu den letzten Wellen Alarm geschlagen und den Kollaps gemeldet. Alles noch nachrecherchierbar. Derzeit halten sich die Lungenkompl. in D noch in Grenzen. Man geht von höheren Kompl. in China und Italien durch die Luftverschmutzung und den dadurch vorgeschädigten Lungen aus.
Neben der „natürlichen“ Luftverschmutzung würde ich auch nicht die individuell menschengemachte außer acht lassen: Das Rauchen geht nämlich auch enorm auf die Lunge.
Generell dürften alle Belastungen der Atemwege für Komplikationen förderlich sein – mit und ohne Corona.
VoVid verursacht keine Lungenentzündung, Es schädigt, wie eine Grippe, die Lunge, auf die sich dann Bakterien setzen. Und die Wahrscheinlichkeit, daß man sich resistente Keime einfängt, ist, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, gerade im Krankenhaus hoch.
Mit formaljuristischer Interpretation von Verfassungsgrundsätzen wird dem Leser vor Augen geführt, daß in einer solchen Gesellschaft Menschenleben gegen Freiheit einzelner zurücktreten müssen. Diese vom Einzelindividuum hochgeschätzte Freiheit wird argumentativi mit dem Wohlergehen der Wirtschaft verquickt, so daß der Leser denjenigen der erkrankt oder gar stirbt, als unwerte Minderheit empfinden muß, zu der man nicht gehört und die man zur Seite legen kann oder muß. Die Einlassung vom Schutz der Gefährdeten ist dann das Tuch, das man über die zutiefst inhumanistische Grundauffassung hinter dem Artikel deckt. Formal juristisch, wie der Artikel vorgeht, wäre da zu argumentieren, wieso dann diese Freiheitseinschränkung für die Gefährdeten zu rechtfertigen wäre. Die Aussicht von Frau Merkel, daß sich 2/3 der Gesellschaft infizieren würde, ist bei der befürworteten Ausbreitung (SchlagwortHerdenschutz) ist leicht berechenbar. Dann wäre aber auch 2/3 der Gesellschaft gesundheitlich zu versorgen und sie hätten darauf eigentlich einen Anspruch, das ist aber nicht realistisch. Die Logik des Artikels mündet daher vielmehr gezielt in ein „Durchkämmen“ der gesamten Gesellschaft, bei der die nicht widerstandsfähigen aussortiert, isoliert, ausgemerzt, werden. Dies käme dann der Wirtschaft sehr zu Gute, denn der Argumentation des Artikels zufolge wären dann die Alten davon hauptsächlich betroffen. Das würde dann Staat und Wirtschaft Renten sparen und auch die Vorsorgebeiträge würden rapide sinken dürfen. Das Gesundheitswesen könnte Geld sparen durch weniger Kranke in der gefilterten Bevölkerung und dabei wären auch jüngere mit schwächerer Gesundheit gleich mit eliminiert. Die Wirtschaft aber könnte Steuern sparen und Gewinne erhöhen und wir hätten im Lande das Rentenproblem auf Jahre gelöst. Der Beitrag macht mir klar, daß hier liberal konservativ = wirtschaftsfreundlich menschenverachtend bedeutet und wie paßt das zu verfassungsmäßigen Grundrechten?
Bravo!
Offensichtlich haben Sie fundamentale Probleme mit dem Lesen des Artikels und versuchen ein Framing des Artikels wo einen nur Übel werden kann. Der Autor rekurriert zunächst einmal darauf, dass es eine Güterabwägung der Grundrechte gibt. Diese ist offensichtlich nicht erfolgt. Zudem ist die Begründung schwammig, in Bayern stützt man sich auch allgemein auf Gesundheit. Demnach müsste sofort jeglicher Zigaretten- und Alkoholkonsum verboten werden, da daran Menschen eben sterben und zwar nicht nur die aktiven, sondern auch passiven Raucher. Dabei zu berücksichtigen wäre aber, dass manche Menschen dieses als Genussmittel sehen und geg.falls in Depressionen verfallen und Suizid begehen. Was wirkt nun schwerer, der Alkoholiker der am übermässigen Alkoholgenuss stirbt oder der Alkoholtrinker der mässig trinkt, jetzt nicht mehr trinken darf, depressiv wird und sich umbringt? Des Weiteren haben wir zahlreiche Vireninfektionen jedes Jahr, wobei die schwerste wohl die Influenza ist, die in „Spitzen“jahren zu 25.000 geschätzten Toten führt. Würden Sie hier also jedes Jahr von Oktober bis Anfang April einen Ausnahmezustand mit Einschränkung der Freiheitsrechte befürworten? Und wie schaut es mit Reisenden aus, die bei der Rückkehr gegen.falls eine Seuche einschleppen (grundsätzlich eine Quarantäne von 4 Wochen, gilt das auch für ausländische Staatsgäste?). Sie sehen, dass schon hier ihre Argumentation hinkt. Allerdings wirkt sie noch gravierender, wenn sie behaupten, dass der Autor nur unter wirtschaftlich verwertbaren Geschichtspunkten argumentiert. Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, dass ohne eine stark prosperierende Wirtschaft ein Sozialstaat und damit auch eine umfassende Gesundheitsfürsorge garnicht möglich ist. Ein Blick auf Sterblichkeitsraten vor 150 Jahren offenbart dieses sofort. Wenn Sie also diese Zustände für einen längeren Zeitraum begrüssen – wohlweislich mit dem Hinweis auf die Influenza – dann sollten sie sich bewusst sein, dass die Gesamtlebensdauer sinken wird und natürlich auch bestimmter Luxus an den sie sich gewöhnt haben, schlichtweg nicht finanzierbar ist.
Zudem haben Sie offensichtlich nicht erfasst, dass die Sterblichkeitsraten sich bezüglich Aletrskohorte und Vorerkrankung unterscheiden. Ein fürsorglicher Staat würde dieses berücksichtigen. Er würde Schutzmasken und Desinfektionsmittel bereitstellen für den öffentlichen Raum und geh.falls entsprechende Regeln für Vorsichtsmassnahmen in Geschäften (Personen pro qm o.ä.). Zudem würde er natürlich die meist-vulnerabelsten Menschen schützen, also solche die alt und/oder Vorerkrankungen haben.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Chapeau!
Da kann man nur sagen: Klasse returniert!!
Es gibt leider Zeitgenossen,die haben zwar lesen gelernt,aber nicht das verstehen des gelesenen!
Ihre Worte sind absolut treffend und richtig!
Zu 3 Punkten Ihrer umfangreichen Antwort, 3 grundsätzliche Standpunkte die meinen Standpunkt illustrieren sollen: Bei der Influenza haben wir einerseits eine über einige Genrationen erwerbare Herdenimmunität im Lande (Influenza gibt es mindestns 100 Jahre hier) und zusätzlich ein beachtenswertes Impflevelumen, was eine ausufernde Ausbreitung sehr runwahrscheinlich macht. Deshalb muß nicht mehr ein solcher Beschränkungsgrad eingreifen. Das hier ist Neuland und hier ist maximaler Schutz schon angesagt (damit mmöchte ich nicht zum Befürworter der aktuellen Flickenteppichpolitik werden, die auch nur immer dem nachhächelt, was voruassehbar ist).
Der Raucher bestimmt selbst, was er tut und wie er sich schadet, den Einfluß nach außen haben wir durch Verbote gut in den Griff bekommen.
Zur Thema Mensch und Gesellschaft (Wirtschaft) nur der Gedanke: Erst war der Mensch und hat sich nachgeordnet seine Gesellschaft geschaffen. Die Umkehrung ist wider seine Natur – sie würde auch bedeuten, daß die Gesellschaft den Menschen bestimmt – liberal und individuell freihetilich ist das ganz bestimmt nicht.
Auch wenn sich die Vorschriften manchmal sehr vom Leben entfernt haben, bildet die Rechtswissenschaft nur das Leben ab. Und wie im „richtigen“ Leben wird auch hier abgewogen. Das nennt sich dann Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Der Staat wiegt ständig Leben gegen andere Rechtsgüter ab. Am Beispiel der Promillegrenze und des Nicht-Tempolimits auf Autobahnen: Gesundheit und Leben vs. Lebensfreude, Freiheit, Tradition.
Der Staat wäre auch bereit, eine stark selektierte Personengruppe in den Tod zu schicken: Soldaten. Junge Männer, zehntausende junger Männer, noch vor 30 Jahren hunderttausende. Und wozu? Um unsere Lebensweise zu verteidigen. Ist doch eigentlich pervers. Wäre doch viel schonender, sich einfach erobern zu lassen. Und wie wir jetzt unter Frau Merkel sehen, ist doch auch der Sozialismus schön.
Also, manche Dinge sind noch wichtiger als das Leben. Zum Beispiel Freiheit. So ziemlich jedes nationale Narrativ dreht sich um Freiheitshelden. Menschen, die sich für ein höheres Ziel geopfert haben. Zwar geht es vorliegend primär um Freiheit. Aber auch die Wirtschaft ist wichtig. Denn was hilft das Überleben in einem ruinierten Land.
Fazit: Beim Lockdown wurde – „Leben über alles“ – falsch abgewogen. Gesinnungs- statt Verantwortungsethik.
@ Benny Most
Sie haben gar nichts verstanden und kommen auch mit dem platten wie unzutreffenden Totschlagsdenken „Leben gegen Wirtschaft“. Also machen wir bei der nächsten Grippewelle den Laden Deutschland ganz zu – falls der die Corona-Welle überhaupt übersteht – , Hauptsache, die „Gesinnungsethik“ obsiegt …
Wieso wird diese Frau eigentlich 3 mal getestet? Der Normalbürger hat Schwierigkeiten auch nur einen Test zu bekommen.
Einmal abgesehen von den panischen Reaktionen der Politiker infolge einer verspäteten Realisierung der Fakten mit der Problematik Corona-Virus könnte man die Einschränkungen der Grundrechte auch als Probelauf für zukünftige Geschehen interpretieren.
Man kann hier den Zauberlehrling zitieren : Die Geister die Ich rief,werd Ich nun nicht los!
Auf „unsere“ Situation abzielend würde Ich fragen : Wollen die „Mächtigen“ überhaupt die Macht die sie nun haben wieder abgeben??.
Versteht es doch. Es mag richtig sein, dass es nicht ganz konform mit dem Grundgesetz ist. Ich habe 11 Verwandte, die ich in die Risikogruppe einstufen wuerde. Ich mag keine Beerdigungen.
Es geht nicht unser persönliches „mögen“,
oder „nicht mögen“ – wir alle sind Teil eines größeren Ganzen.
Und darin enthalten sind auch Geburt und Tod- das eine bedingt das andere und ist ein völlig natürlicher Vorgang.
Diese Aussage bezieht sich nicht auf Corona im speziellen, sondern -ganz allgemein- auf die in weiten Teilen der Gesellschaft verleugnet Akzeptanz der Vergänglichkeit alles Irdischen.
es kommt doch alles von allah und vernichtet die ungläubigen,nicht gelesen diese artikel?
Ich verstehe es nicht. Einfach mal erklären. Es gibt bessere und andere Möglichkeiten um mindestens den gleichen Schutz (wobei ich sogar behaupten würde mehr Schutz) zu erhalten durch geeignete Massnahmen ohne derart kolossal in die Grund- und Freiheitsrechte einzuschränken. Des Weiteren haben sie offensichtlich nicht verstanden, dass diese Einschränkungen gegebenenfalls Jahre andauern müssten. Bis dahin haben Sie hier aber Weimarer Verhältnisse und eine Hyperinflation hinter sich. Mit den entsprechenden Folgen. Schauen Sie sich mal die Sterblichkeitszahlen aus diesen Jahren an.
Nur mal in den Raum gestellt, nosms, kann es nicht möglich sein, dass die gesamten Maßnahmen eine Vorbereitung sind, um Aufständen wg. einer sich bereits vor Corona abzeichnenden Inflation zu unterbinden?
Ich bin selber in Person in dieser „Risikogruppe“,aber das ist meine persönliche Sache,nicht die der gesamten Gemeinschaft.
Sollte es mich erwischen,dann habe Ich für meine Hinterbliebenen gut vorgesorgt,aber auch schon vor Corona!
Mich kann manches sehr verärgern,zum Beispiel,das die größten Großmäuler auf einmal winselnd vor Angst in irgend einer Ecke hocken!
Das Leben ist jeden Tag aufs Neue eine Wette gegen den Tod,denn der konnte und kann jeden von uns auch ohne Corona egal wo auch immer treffen,und niemand kann das ändern!
Das nennt man Schicksal,oder Kismet wie der Araber zu sagen pflegt.
Wer sich also jetzt aus „Angst“ vor dem Virus in die Hose macht,dem sei gesagt :Die Wahrscheinlichkeit am Virus zu sterben ist geringer wie mit dem Flugzeug ab zu stürzen,und das ist schon sehr unwahrscheinlich!
@„Bundesregierung und Bundestag haben nicht zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen abgewogen.“
Wodurch soll diese Behauptung gedeckt sein? Selbstverständlich gab es eine Abwägung unter Berücksichtigung von Prioritäten, wobei Gesundheit und Leben eine größere Rolle spielten als Geld und Vergnügen.
Da sie sich so gut auskennen, könnten Sie mir einfach den Beleg dafür geben. Da ich aktuell auch gegen eine Verbotsverfügung klage (Verbot einer angemeldeten Versammlung (volvo Demonstration) im öffentlichen Raum), würde mir das sehr helfen. Bislang habe ich auch auf Nachfrage nichts erhalten.
Auf Troll-Fagen möchte ich nicht antworten.
Sagen Sie mir lieber, wie Sie die vorherzusehenden Ansteckungen auf der Demo und Streuinfektionen NACH der Demo vermeiden wollen, die Gesundheit und Leben kosten. Lesen Sie doch auch mal das deutsche Grundgesetz hinsichtlich des Stellenwerts des Schutzes des Lebens.
PS:
Es heißt „vulgo“, nicht „volvo“.
Denkfehler. In dem Fall müssen schon SIE die „Belege“ erbringen, wozu man wegen Ihrer, wenn auch vermutlich ganz wichtigen, „angemeldeten Versammlung“, das für momentan nun mal alle geltende und Partei-übergreifende Infektionsschutzgesetz, brechen sollte. Ansonsten spielen Ihre persönlichen Gründe und Vorbehalte gegen letzteres keine Rolle und die Maßnahmen sind zur Verminderung des Ansteckungsrisikos nun momentan mal einzuhalten.
Bei einer Klage muß natürlich der Kläger die Beweise darlegen. Sie vergessen bei Ihrer Antwort jedoch darauf hinzuweisen, daß §28 IfSG i.V.m. §30 IfSG die derzeitig angeordneten langfristigen Maßnahmen gar nicht hergibt. Siehe dazu:
https://www.juwiss.de/27-2020/
Kontaktverbote, das Tragen von Masken, die Aussetzung des Versammlungsrechts und der Reisefreiheit sowie der Freizügigkeit sind somit höchstwahrscheinlich nicht nur grundgesetzwidrig, da sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen, sondern auch ohne eine gültige Rechtsgrundlage angeordnet worden. Klagen haben also gute bis sehr gute Aussichten auf Erfolg, die ersten zwei in Bayern hatten bereits Erfolg.
Echt? Sind in Bayern denn dann die Maßnahmen schon gelockert bzw. aufgehoben worden u. ich hab davon nur nix mitgekriegt? Im übrigen täuschen Sie sich. Es geht um die Beweislast, dass die momentanen, globalen (bzw. in manchen Ländern ja sogar noch viel rigideren) Maßnahmen der Regierung(en) zur Eindämmung einer weltweiten Pandemie bzw. der Rettung von Menschenleben ungerechtfertigt wären. Das können aber – ZUM JETZIGEN ZEITPUNKT – respektive der UNS vorliegenden Informationen, weder Sie noch sonstwer weshalb Sie wohl clevererweise auch das Wort „höchstwahrscheinlich“ in Ihre juristischen Ausführungen eingebaut haben.
Sehr wichtiger Artikel eines besonnenen Arztes. Die wesentlichen Punkte:
– Laut „New England Journal of Medicine“ (renommierteste Fachzeitschrift) entspricht die Covid-19-Letalität der einer schweren Grippeepidemie.
– Intubation ist schädlich. Besser einfache Maskenbeatmung.
– Eine – kurze – Lockdown-Phase hätte zum Schutz der Gefährdeten genutzt werden müssen.
https://www.achgut.com/artikel/bericht_zur_coronalage_31.03.2020
Guter Artikel, danke für den Hinweis!
Wo sind eigentlich die Widerstandskämpfer in spe, die sonst an jeder Ecke den Beginn des Faschismus wittern? Und warum hört man von der Kirche nichts, der die Feier des höchsten christlichen Festes untersagt wird? War nicht da eben noch eine Fernsehtheologin, die im „Wort zum Sonntag“ mutig und selbstlos zum Sturm auf die Parlamente aufrief? Schon vorbei mit der Courage? Oder zu sehr mit dem Häkeln des Mundschutzes beschäftigt?
Sollten sie die suchen,die werden sie leider nicht finden,denn die sind permanent damit beschäftigt,ihre vor Angst vollges….sen Hosen zu wechseln!
Der Pfaffe und seine „Schäfchen“ sind im Tempel doch bei ihrem Herrn,der wird sie doch schützen oder bewahren??.
Oder einmal das alte Testament nachlesen: und er machte ihn nach seinem Ansehen.
Vielleicht war das nicht die beste Idee,wenn man sich das Handeln seiner Ebenbilder so anschaut??.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass überdurchschnittlich intelligente Karrieristen wie Söder und Kurz, diesen gigantischen Seiltanz ohne Netz wagen würden, wenn es dafür nicht dramatisch-notwendige Gründe gäbe. Vielleicht wird ja SCHWEDEN schon relativ bald lehren, wer auf das falsche Pferd gesetzt- bzw. sich mit allerlei Gebabbel um Kopf und Kragen geschrieben hat …
Was sind denn die dramatisch-notwendigen Gründe. Klären sie uns dachmal auf. Ich kenne keine und die bayerische Staatsregierung kann auch keine nennen.
Wozu sollte ICH das tun?? Ich würd halt dann mal die jeweiligen Pressekonferenzen der bayerischen Staatsregierung in Gestalt von M. Söder (zu dessen Verteidiger ich mich nicht aufschwinge) oder der Kurz-Regierung in Wien anschauen und da werden Sie über die GRÜNDE ausführlich aufgeklärt. Wenn Sie persönlich darin keine Dramatik zu erkennen vermögen, ist das Ihr gutes Recht, ich tue es schon.
Ich möchte Söder und insbesondere Kurz gar nicht unterstellen, dass hier mit grobem Vorsatz oder wider besseren Wissens überreagiert wurde. Die hysterische und panische Berichterstattung der Medien, wo bald jeder einzelne Verstorbene zum Weltuntergang hochstilisiert wird, haben die Politik einfach vor sich her getrieben. Jetzt konnte man sich aber durch viele Aussagen von Fachärzten auf der ganzen Welt (Bhakdi, John Ioannidis, Prof. Hockertz, etc. ) und auch durch die Vergleichszahlen auf euro momo (Mortalität von 2017 -2020 z.B.) ein Bild machen und könnte schnellstmöglich die Beschränkungen zurück nehmen. Es bleibt ja unbenommen, achtsam zu sein, von mir aus Mundschutz zu tragen und als Risikoperson besondere Vorsicht walten zu lassen. Dagegen spricht auch bei jeder „normalen“Influenzawelle überhaupt nichts.
Es gibt kein Grundrecht, andere Menschen infizieren zu dürfen, ob wissentlich oder unwissentlich.
Unter Grundrechten gibt es Prioritäten, weil sie sich in manchen Situationen widersprechen können.
Bei einem zu Gefängnis verurteilten Straftäter ist selbstverständlich, dass sein Grundrecht auf Freiheit ausgesetzt wird. Dasselbe gilt bei Geldstrafen hinsichtlich des Rechts auf Eigentum und gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererhebung sowieso.
Es gibt eigentlich auch kein Grundrecht Mist zu erzählen oder etwa doch?
Wenn sie mit dem Infizieren ein Problem haben, so müssten sie mindestens zu jeder Grippesaison einen Lock-Down machen. Getestet werden da schon über 200.000 Menschen die sich infizieren, das RKI schätzt aber bis zu 9 Millionen, da viele garnicht getestet werden. Eine medizinische Indikation des Hausarztes ohne Test reicht häufig aus, diese werden aber nicht an das RKI gesendet. Dazu kommen noch geschätzt in Spitzenzeiten bis zu 25.000 Toten. Und jetzt?
Dazu kommt noch, dass sie problemlos eine minderschwere Verfügung erlassen können, indem halt jeder in Gruppen eine Schutzmaske (gegebenenfalls auch eine provisorische) aufhaben muss. Zusätzlich gibt es ausreichend Desinfektionsmittel, so dass bei Betreten von Geschäften und ÖPNV diese auch genutzt werden und zusätzlich z.B. der ÖPNV entsprechend desinfiziert wird.
„Es gibt kein Grundrecht, andere Menschen infizieren zu dürfen.“
Es gibt auch kein Grundrecht, ein Leben lang gesund sein zu dürfen, oder am besten ewig zu leben! Hätten wir wohl gerne, ist aber leider seit unserer Geburt so nicht vorgesehen. Schade!
In der Verfassung hat der Schutz des Lebens sehr hohe Priorität, in der Charta der Menschenrechte sowieso.
Man könnte sogar sagen, unsere Verfassung wird davon getragen.
Mal abgesehen von der juristischen Bewertung werden die psychischen Nachfolgeerscheinungen dieser womöglich wochenlangen sozialen Isolation unermeeslich sein und sehr viele Tote nach sich ziehen. Darüber wird viel zu wenig gesprochen und debattiert.
Lieber Herr Murswiek, Sie haben vielleicht recht – aber es ist doch inzwischen gängige Praxis, Gesetze und Verordnungen aus tatsächlichen oder behaupteten Notlagen auszusetzen; sowohl in D als auch in der EU. Die Notlagen müssen nicht einmal die betreffenden Staaten oder Bürger betreffen. Und kein Bundestag interveniert.
Ich habe eher den Eindruck, das merkelhörige Robert-Koch-Institut steht unter dem Diktat einer Bundesregierung, die einen idealen Vorwand gefunden hat, um auszutesten, wie weit die Bevölkerung bei der Einführung totalitärer Maßnahmen mitgehen wird. Und nachdem das ganze Land erfolgreich in Angst und Schrecken versetzt worden ist, würde ich sagen: sehr weit.
Angst kann allerdings auch umschlagen in Aggression. Fragt sich nur, wen die Aggressionen dann treffen werden.
Bin da ganz bei Ihnen! Mir fehlt auch der Glaube daran, dass derart viel Versagen kein System haben soll ….
Es riecht danach, daß der Bürger sich an Staatsverbrechen gewöhnen möge.
Die heutige Politik reagiert auf Zuruf der populistischen Medien und auf die Impulse der Massen. Wenn Medien und Massen Panik sich in Panik ergehen, trifft die Politik eben Panikmaßnahmen. Wenn die Medien und Massen keine Ahnung haben, dass etwas getan werden muss, dann tut die Politik nichts.
Die jetzige Mediendemokratie und das heutige Polit-Personal fühlen sich nicht dem Land verantwortlich, sondern der eigenen Karriere. Das zu sagen ist leicht. Das zu ändern aber ist schwer.
Eine sehr gute Lagebeschreibung Herr Murswiek,eigentlich müssten nun alle Fragen geklärt sein,zumindest für die meisten,für mich als alten Konservativen beginnen aber die Fragen erst!
Das gesamte Prozedere lässt sich nur mit einem kollektiven und eklatanten Versagen der sogenannten Entscheidungsträger beschreiben!
Ähnlich wie der unsägliche Ausspruch der Kanzlerin : nun sind sie halt da,könnte man das Handeln der Politik nun mit : egal was auch passiert,wir ziehen das durch bescheinen!
Da setzt sich ein Lauterbach in eine Talkshow und lamentiert über die drei Wege zur Bewältigung dieser Krise,aber auf ihn hätte man ja nicht gehört!!
Ja,richtig das man auf diesen Mann nicht gehört hat,denn hätte man auf ihn gehört,und auf das was er vorhatte,dann gäbe es heute 50% weniger Krankenhausbetten!
Hat man vergessen wer alle an dem Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge beteiligt war,und wann dieser exekutive Fehltritt eingeleitet wurde,auf welchen Druck injiziert??.
Der Anfang des Abbaues der öffentlichen Daseinsvorsorge wurde 1998 durch Beschlüsse in der EU eingeleitet,applaudiert von der damaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder und Vizekanzler Fischer,also Rot-Grün!!
Stück für Stück wurde die Zerstörung der Daseinsvorsorge wegen wirtschaftlicher Vorteile vorangetrieben,bis heute,und nun haben wir den Salat!!
Exakt das gleiche Prozedere mit der in den Himmel gelobten Globalisierung!
Das ganze gesunde Wirtschaftsstandorte sowie Volkswirtschaften durch diesen Mumpitz ins Chaos gestürzt wurden,das interessiert niemanden der davon profitiert,dafür haben es heute in der Krise die Leute auszubaden,die vor Ort nicht die benötigten Hilfsmittel kaufen können,sondern auf Importe angewiesen sind,Danke schön!!
Die Landschaft wird sich nach Bewältigung dieser Krise verändern,besonders die politische!
Zum Glück zerreibt sich die EU ja gerade gegenseitig in Kleinstaaterei,je ehr dieser Moloch zerbricht,desto besser!
Danach kann man mit der bewährten und in allen Belangen besseren alten EWG wieder beginnen ein Europa der Vaterländer wirtschaftlich auf eine Ebene zu bringen,politisch aber den Staat und seine Bürger wieder zu stärken!
Was bringt eine EU, wo Länder wie Frankreich,Italien,Spanien als große Nationen auf keinen grünen Zweig mehr kommen,aber dafür die Monopolie Währung Euro nun permanent „gestützt“ werden muss?.
Hätte man den Betriebswirtschaftlichen Regeln folge geleistet,dann wäre diese Vernichtungswährung so niemals an den Start gegangen,vor allem nicht mit Ländern,die schon vor der Währungsunion ständig von der Verschuldung erdrückt wurden!
Ich hoffe,das der alte Lehrsatz,den wir vor vielen Jahrzehnten in Schule lernten : Macht korrumpiert,totale Macht korrumpiert total durch das verantwortungslose Handeln der Laienschauspieler in Berlin nicht zur alltäglichen Regierungsform wird,Beispiele des Rechtsbruches und der Fußtritte gegen das GG gibt es ja seit Merkels Autokratie genug,und wer nicht geschichts vergessen ist,dem fällt sofort das Gleichheitsgebot des GG ein,im Zusammenhang mit der Abschaffung des Soli!
Aber es gibt noch genug andere Beispiele.
Das versagen im Amt muss nach dieser Krise nicht nur aufgeklärt werden,sondern auch strafrechtlich sanktioniert werden,denn mit Sanktionierung der Bürger,vor allen der bio-Bürger ist gerade diese Regierung schnell bei der Hand,aber mit Begrenzung der Machtbefugnisse,oder wieder Einführung der Rechtsstaatlichkeit,da habe Ich so meine Zweifel!
Wenn man erst einmal „durch regieren“ kann,ohne Abwahlbefürchtungen,dann ist der Autokratie durch diese Krise auf schändliche Weise Tür und Tor geöffnet worden,und Frau Merkel,so kurz vor dem Ziel wird die letzte sein,die diesen Zustand freiwillig aufgeben wird,dagegen spricht ihre Vita in einem repressiven Staatsgebilde,das sie so nun durch die Hintertür als 2.0 oder gar schon 3.0 einführen könnte!
Deshalb Augen und Ohren auf dort draußen,der kleine Virus könnte uns durchaus zum Verhängnis werden,aber bestimmt nicht unter gesundheitlichen Aspekten!!
Ich denke, wir werden Zeugen eines blame game: Die Bundesregierung (die meisten Länderregierungen sind so tief abgetaucht, dass ein Sonar sie nicht finden würde) hat es versäumt, ausreichend Testmaterial und Schutzkleidung etc. zu beschaffen und einzulagern. Davon lenkt sie nun ab, indem sie sich als Retter der Bürger umso stärker in Pose wirft. Davon abgesehen hat sie Angst, für Tote verantwortlich gemacht zu werden, die unvermeidlich sind (deren Anzahl sie aber durch ihr Unterlassen bereits erhöht hat): Sie meint, sie gäbe ein politisch besseres Ziel ab, wenn sie die Bürger nicht einsperrt. Das Verhalten ist also rein taktischer Natur und erlaubt ihr die Attitüde des – nach linker Lesart – moralisch Überlegenen einzunehmen. Herr Scholz gibt die Marschrichtung vor: Aus „wirtschaftlichen“ Gründen (das ist ohnehin eine Verkürzung der Problemlage) wird die Regierung niemals handeln. Das, was Juristen also von der Regierung verlangen, eine Güterabwägung aller (rechtlichen) Interessen, wird ausdrücklich verweigert. Die politische Stimmung ist bereits so stark radikalisiert, dass die Regierung nicht rechtmäßig handeln will. Sie glaubt, eine Lockerung der Einschränkungen (!) nicht vermitteln zu können (einige werden das Problem allerdings schon gar nicht mehr anerkennen). Der Rechtsstaat hat politisch an Bedeutung ebenso eingebüßt wie die Freiheitsrechte – eine unmittelbare Folge der Politik von Frau Merkel, die mit juristischen Grenzwertigkeiten gepflastert ist und von der Rechtsprechung bisher in zentralen Punkten nicht korrigiert wurde. Die Grenzüberschreitung hat sich politisch daher (vorerst) ausgezahlt und bestätigt im Ergebnis sogar das (absurde) Dogma der Alternativlosigkeit, das weiter von den Ideen einer Demokratie (also der Möglichkeit der Auswahl) nicht entfernt sein könnte. Auch jetzt wird die politische Korrektur – und damit die Verantwortung für die (unangenehmen) Folgen – ähnlich wie bei der „Eurorettung“ den Gerichten überantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht den Mut, die EZB zu stoppen. Wird es den Mut haben, die Regierung bei der „Rettung von Menschenleben“ – so wird es nämlich zugespitzt werden – einzufangen? Ich denke, das Gericht wird (wieder) wesentliche Zugeständnisse machen und die Freiheit und den Rechtsstaat dadurch weiter schädigen. Es ist ein schäbiges Spiel von Feiglingen (Anpassung ist und bleibt ein deutsches Übel) und überforderten Teilnehmern in Politik und Medien. Beharrlich ist man in Deutschland nur in der Einschränkung von Freiheit und Recht, aber nie bei deren Bewahrung oder gar Ausweitung.
Bereits 2015 wurden die Handlungen der mächtigsten Frau der Welt und Staatsratsvorsitzende ADM von Verfassungsrechtlern als verfassungswidrige Handlungen bewertet. Auch zu diesem Zeitpunkt wurde befunden, dass dieser Zustand beendet werden muss. Das derzeitige Handeln der Kanzlerin und ihres Gefolges wird ebenso bewertet und auch hier wird festgestellt, dass dieser Zustand ohne Verzug beendet werden muss.
UND NUN???
Den Ausnahmezustand kann man aufheben, wenn man ein schlüssiges Konzept für die Bekämpfung der Seuche hat und dieses auch konsequent in die Tat umsetzt. Haben wir aber nicht. Nach wie vor können alle „Geflüchteten“ auf dieser Welt unbesehen einreisen und einfache Schutzausrüstung für die Bevölkerung, wie z. B. Schutzmasken, haben wir auch nicht. Ergo werden wir das Land in Europa sein, das sich auch dann noch mit dem Coronavirus herum schlägt, wenn es andere Ländern schon wieder vergessen haben. Die Chinesen haben die Produktion teilweise wieder aufgenommen. Allerdings ist da kein Arbeiter ohne Schutzausrüstung zu sehen. Auch haben die Chinesen alle möglichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Plätze mehrfach desinfiziert. Dergleichen passiert in Deutschland nicht. In Deutschland regieren nur die Unfähigkeit und die unbedarften Schwafler. Zu allem Überfluss erfreuen sich die Versager sogar noch steigender Beliebtheit.
Wie lange will sie eigentlich noch in der Sauna… ähh… Quarantäne bleiben?
Das scheint auch bei anderen Staatsführern die Strategie zu sein.
+
beklagen will ich nicht den Staat, der tut, was man ihn tun läßt
beklagen will ich mich bei die Leutz: die meisten glauben an dessen Problemlösungskompetenz
(Wahlumfragen bestätigen dies auch in diesen Tagen, die vermeintlichen Macher sind die Gewinner)
weil
mit jedem Ruf nach „der Staat muss handeln“, schwellt dessen Brust und wachsen seine GrabscherFinger…
das hat Folgen…
*nach dem Virus ist vor dem Virus*
– die Mutation ist *Ego2020Politicus-21ff®
***
Anders als hier vorgeschlagen, bedeutet Quarantäne im Wortsinn nicht die Isolierung von Gesunden (älteren Menschen), sondern die von Infizierten und Kranken. Ist die verfassungsmäßige Rechtfertigung denn gegeben, wenn man sie auf die kleinere und vermutlich wehrlosere Gruppe der Bevölkerung anwendet? Oder ist dies nur einfacher? Hinzu kommt die Tatsache, dass man noch nicht weiß, ob Infizierte/Kranke Immunität (Herdenimmunität) entwickeln werden – Antikörper sind kein Beweis für längerdauernde Immunität.
Sie würden sicher auch alle Stadtbewohner isolieren, um drei allogen transplantierte Leukämiepatienten vor Infektionen zu schützen, nehme ich an?!
Oder würden Sie vielleicht doch lieber die drei Transplantierten durch Isolierung schützen und die anderen rumlaufen lassen?! Ich schon…
PS: es gibt keinen begründeten Zweifel an einer zumindest längeren (>/= 12 Monate) Immunität gegen das Virus beim Vorhandensein von IgG Antikörpern.
D’accord, Montesquieu!
Das Problem ist, dass wir in einer Gerontokratie leben. Die Gruppe der Gefährdeten ist nämlich gar nicht so klein, nach grober Recherche allein die zwischen 70 und 80 Jahren ca. 7,7 Millionen. Und sie verfügt über überproportional viel Ressourcen und Macht. Wer wird also am ehesten geschützt?
Genau diese doch eben nicht. Schauen sie sich doch die Altenheime an. Oder die Versorgungslage durch die Hausärzte. Oder die durch Medikamente. Erzählen Sie mit bitte nicht, dass mache man wegen den Alten. Ich habe in meinem Haus einen rüstigen Rentner der 89 ist, dieser ist gestürzt ist im Krankenhaus operiert worden, jetzt müsste er zur Reha zur Mobilisierung, das geht aber nicht. Er muss im Verkeimten Spital bleiben, seine Frau darf ihn nicht besuchen. Total irre.
Ich kann dieser Aussage nur zustimmen, wohl wissend was da unterwegs ist. In der Kommunikation wurde viel falsch gemacht, zweifelsohne. Nur ist der Umgang damit insgesamt trügerisch. Es sind im Speziellen aktuell 3 Superlative umläufig. Daneben gibt es weitere, die kreuzpatogene Eigenschaften besitzen. Die jetzigen Maßnahmen erscheinen wie Makulatur. Sie verzögern, aber abwenden lässt es sich so nicht. Dem Autor scheint der gegenwärtige Entwicklungsstand zu entziehen. Es gelten bereits globale Notstandsprotokolle. Ich riskiere nicht für vermeintliche Werte das Wohl der Bevölkerung.
„Es sind im Speziellen aktuell 3 Superlative umläufig.“
Als da wären?
„Ich riskiere nicht für vermeintliche Werte das Wohl der Bevölkerung.“
Es gibt viele Menschen, die behaupten, genau dies geschieht derzeit.
Das ist starker Tobak „Für vermeintliche Werte“! Offensichtlich wissen wir wirklich in keinster Weise mehr zu schätzen, was Generationen vor uns erkämpft haben. Ich will darauf nie mehr verzichten, lieber sterbe ich!!!!!
Eben „gewohnte Merkel-Praxis. In Anlehnung an den Ausspruch Ludwig des XIV. „der Staat bin ich“, gilt heute : „Die Zweit DDR bin ich. + Bürger halt´s Maul und finanzier meine sozialistischen One World Ringelpietz Pläne „.
Der Artikel reflektiert rechtsstaatliche Ausformungen, die in besseren Zeiten durchaus ihren Sinn gegeben hätten. Doch Heute, wo die Alt Parteienlandschaft das Wort Rechtsstaat im Fremdwörterlexikon nachschlagen muss wird es schwierig. Haltung „sticht“ Recht.
„Die ökonomischen Schäden, die Selbständige und Unternehmer durch staatliche Verbote erleiden,….“. Das könnte das Intro auf die totale Planwirtschaft und verstaatlichte Unternehmen sein . – Anzeichen dafür gibt es genug. Verstaatlichen, Enteignen, staatliche Stütze etc, etc. Es gibt dann nur noch den (Versager) Staat und abhängige Bürger.
Ich kann das hier Geschilderte kaum glauben. Die Demokratie und Grundrechte wurden gerade von Orban und Trump sowieso außer Kraft gesetzt, Deutschland ist dagegen ein Hort der Demokratie und verbriefter Grundrechte der Menschen hierzulande. So zumindest tönen es die Linken Kampfmedien. Also was soll ich nun glaube?
„Was soll ich nun glauben?“ Die linken Kampfparolen zu allerletzt …
Was zusätzliche Besorgnis wecken muss, sind die schon seit längerem nicht funktionierende Gewaltenteilung und der Umstand, dass regierende Politiker wie Bundeskanzlerin Merkel zu Rechtsstaatlichkeit, Verfassung und Gesetzesbindung nur ein sehr „lockeres“ Verhältnis haben. Werden sie wieder zum Normalzustand zurückkehren? Und wann?
Nein!!
0,000825 sind aktuell infiziert, aber 99% der Deutschen werden sämtliche Grundrechte entzogen. Ein großteil der Unternehmen und Arbeitnehmer werden bald in arge wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Jeder Politikclown drängelt sich gerade vor jedes Mikro und machen den starken Mann/Frau. Da fehlt für mich jegliche Relation zwischen Zustand und Handeln.
Sie haben absolut Recht!
Und diese Leute brauchen auch keinen Hammer,denn der Bekloppte braucht ihn nicht!
Die Politik hat aufgrund ihrer personellen Schwäche keine Mittel und Möglichkeit zur rationellen Güterabwägung. Zugegeben, hier bedürfte es auch eines „politischen Riesen“ , der sich mit rationellen Entscheidungen gegen eine ganze hysterische Welt stellt. Es ist ungleich schwieriger die Todesopfer der weltweiten Depression auszumachen und den Statistiken entgegen zu stellen, die jeden Gestorbenen, der infiziert war oder ist, als „Coronatoten“ zählen.
Abgesehen davon hat der wirtschaftliche Zusammenbruch möglicherweise auch Positives, denn vieles Unnütze wird sich von selbst beenden. Aber das ist ein anderes Thema.
„Bildungsverluste bei Schülern und Studenten,“. Hoppla, der Witz war gut. Zum Haltung zeigen und Ideologen wählen, reichts wohl noch.
Ich halte die „Massnahmen“ nicht für ein Politikversagen, sondern für bewusst installiert.
ZU schnell hat die Regierung all diese Massnahmen aus der Schublade gezogen und umgesetzt, während gleichzeitig die eigentlich anstehenden Probleme und Lösungen eher weniger konsequent bekämpft/ umgesetzt wurden (und immer noch werden).
Eine wirksame Eindämmung des Virus, egal was er ist oder wo er herkommt, hätte mit den bis unlängst herrschenden Gesetzen problemlos umgesetzt werden können. Widersprüchliche Informationen, Änderungen der Zählweisen von „Infizierten“ und Unterdrückung von Informationen/ Zensur/ Löschung anderer Meinungen erhöhen das Vertrauen in diese Regierung auch nicht grade. Lieber winkt man schnell noch die GEZ-Erhöhung durch und verhaftet mit lautem Getöse ein paar „Reichsbürger“, die noch nie einer gesehen hat.
Hinzu kommt die widersprüchliche Anwendung der neuen Gesetze. Normale Reisende aus anderen Corona-Hotspot-Ländern wurden zB lange ohne Gesundheits-Kontrolle hereingelassen, Migranten werden weiter hereingeholt. Einheimische Eingeborene werden kontrolliert und auseinandergescheucht, während sich die Polizei an Migrantengruppen nicht herantraut. Mich selber, alleine mit der Kamera im weitgehend ausgestorbenen Regierungsviertel in Berlin unterwegs, haben drei herrisch auftretende Polizisten (übrigens ohne „Schutzmasken“) letzte Woche mittags des Platzes verwiesen.
Nebenbemerkung: Ich habe in Berlin insgesamt noch nie soviel Polizei auf den Strassen gesehen – wo kommen die alle her, wo sind die in „normalen“ Zeiten?
Hinzu kommen nicht geringe Anteile von Einwohnern hier, die um die Beschränkung der Freiheit förmlich betteln, Denunzieren erlebt eine Wiedergeburt und so weiter.
Ob das ganze noch aufzulösen ist, bzw überhaupt nochmal aufgelöst werden soll… ich glaube es nicht, der Sack wurde zu gemacht.
Unterstellen wir mal, dieses Virus ist wirklich gefährlich und man MUSS daher tatsächlich weitgehende Einschränkungen vornehmen. Würde die Regierung eine offene, faire, verlässliche Kommunikation führen und konsequent handeln, würde das Volk von ganz alleine mitziehen. Bei dem tatsächlichen unsinnigen widersprüchlichen Handeln bzw Nicht-Handeln der Verantwortlichen muss man sich aber nun nicht wundern, dass das Volk misstrauisch und bockig wird, von den üblichen Unbelehrbaren und Oberschlaumeiern mal abgesehen.
Meines Erachtens leider allzu wahr …!
„Verfassungsrechtlich spielt es keine Rolle, ob die Politik ein Verschulden an der Mangelsituation trifft und ob sie die befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems hätte vermeiden können und vermeiden müssen, indem mehr Intensivbetten, mehr Klinikpersonal, mehr Beatmungsgeräte vorgehalten würden und indem man auch eine ordentliche Lagerhaltung mit Schutzkleidung und Atemschutzmasken betrieben hätte. Auch die Folgen politischen Versagens können Grundrechtseingriffe rechtfertigen.“
Heißt das, eine Exekutive kann durch Untätigkeit einen Notstand provozieren und dann die Grundrechte einschränken?
Wenn das so einfach geht …
Gibt es ein besseres Beispiel hierfür als die Hauptstadt selbst. Der dortige Senat bzw. die linke Wohnungsbauministerin behindert den Wohnungsbau solange bis ein diesbezüglicher Notstand eintritt. Ist dieser eingetreten, sucht man die Schuldigen bei den Vermietern und ruft lauthals nach Enteignung etc.
So einfach ist das nicht. Ein Unterlassen kann Maßnahme der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG sein. Es kann zur Verletzung eines Grundrechts führen, wenn aus dem Grundrecht ein Anspruch auf Tätigwerden des Gesetzgebers besteht. Der Gesetzgeber zwingt dann über ein Gesetz die Exekutive zum Einschreiten (in der Theorie).
„…dann fragt sich, warum gerade zur Abwehr von Coronainfektionen volkswirtschaftliche Schäden in Kauf genommen werden sollen, die zum ökonomischen Kollaps führen und dann auch die Grundlagen des Sozialstaats erschüttern können, warum hier soziale und politische Freiheiten blockiert werden in einem Maße, das man zur Abwehr anderer Risiken nicht im entferntesten kennt.“
Meine Meinung dazu: Weil unsere Politiker ein Destillat der Dummheit und Unfähigkeit unserer Gesellschaft sind. Sie haben sich weder einen „gesunden Menschenverstand“ bewahrt, lassen sich von den Medien treiben (die endlich entmachtet gehören), besitzen keine Fachkompetenz, waren zum Großteil nie wertschöpfend tätig, sind völlig realitätsfremd und haben eine völlig verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit.
„Sogar Grundrechte, die nicht ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stehen, dürfen begrenzt werden, wenn sich dies zum Schutz anderer Verfassungsgüter rechtfertigen lässt.“
Geschenkt. Entweder ein Grundrecht gilt absolut und nicht. Das ist wie ein bißchen schwanger oder die Uhr, die 80 Prozent wasserdicht ist. Hier liegt ein Konstruktionsfehler der sogenannten Verfassungsväter, und zwar ein kapitaler. Sie haben nämlich vorausgesetzt, daß sich sowas wie 1933 nicht wiederholen dürfte und haben nicht an die Hintertür gedacht, die unverschlossen blieb. Und nu haben wir Merkel, Habeck und Consorten im Haus und in deren Folge gleichgeschaltete Justiz und Medien.
„Die Zahl der befürchteten Todesfälle (…) liegt innerhalb der Bandbreite dessen, was jede Grippeepidemie an Toten verursacht.“
Was der Volljurist doch so alles weiß. Vielleicht wird er sich noch umgucken mit Blick auf die steigenden Mortalitätszahlen in den Altersgruppen unter 60. Auch die spanische Grippe kam zunächst unverdächtig daher. Erst mit der zweiten und dritten Welle hat es so richtig gekracht. So lange wir keine Ergebnisse aus Antikörpertests haben, sollten wir verdammt vorsichtig mit solchen Aussagen sein.
Besser kann’s für Merkel nicht laufen! „Corona“ allerorten kaschiert deren miserable Politik, die Deutschland sowieso in eine veritable Wirtschaftskrise geführt hätte, und auf dem man jetzt sämtlichen Schwachsinn der letzten Jahre abladen kann. Die sogenannten Flüchtlinge spielen z.Zt. auch fast keine Rolle mehr, da die anderen die Drecksarbeit machen. Die Bürger werden durch Maßnahmen, die einem Polizeistaat alle Ehre machen würden, ruhiggestellt, und dabei muß die einzige Oppositionspartei zähneknirschend zuschauen, da Krisenzeiten von den Regierenden immer zur Selbstdarstellung bzw. Selbstbeweihräucherung ausgenutzt werden. Wenigstens gehen die Grünen-Verluste direkt zur Union, während die Kernwählerschaft der AfD erhalten bleibt..
Eine verfassungsrechtliche Würdigung der Situation, der nichts hinzuzufügen ist. Auch das vorgeschaltete Unterlassen unserer Regierung war mE schon verfassungswidrig. Als sich die Erkrankung in China rasant ausbreitete, waren entsprechende innerstaatliche Maßnahmen/Vorbereitungen zum Schutz der Volksgesundheit geboten, um diese unverhältnismäßigen Grundrechtsverletzungen im Nachgang zu verhindern. Der Staat tritt die Grundrechte derzeit mit Elefantenfüßen.
Mit Papier kann man kein Virus bekämpfen. Noch nicht einmal mit Klopapier.
Es wird unseren Politikern aber auch zu leicht gemacht. Kritik aus den Mainstream-Medien und des ÖR gibt es so gut wie keine. Nur Hofberichterstattung. Dabei sollte es doch gerade die Aufgabe der „vierten Gewalt“ im Staate sein, den Herrschenden auf die Finger zu schauen.
Da die vierte Gewalt aber seit einigen Jahren mit der Exekutive verschmolzen, bzw. zu deren Sprachrohr degeneriert ist, ist es nun Aufgabe der „freien Medien“, den Totalausfall des Mainstream-Medienzirkus‘ zu kompensieren. Ich hoffe, dass Ihre Reichweite mehr und mehr steigt und sich eines Tages auch Opa Heinz und Oma Hertha von Tagesschau und Heute-Journal abwenden, weil sie nicht mehr für dumm verkaufen lassen wollen.
„Das ist ein Politikversagen mit Folgen, die sich noch als verheerend herausstellen können.“ Dass die Folgen verheerend sein werden, ist leicht vorstellbar. Ob es Politikversagen sein wird, möchte ich mit Blick auf die Mainstream-Medien bezweifeln. Vor über 30 Jahren war es in einem Teil Deutschlands die kluge und weitsichtige Politik der Partei- und Staatsführung, die trotz gravierend werdender Mangelwirtschaft ein „glückliches und erfülltes“ Leben in diesem Land ermöglichte. Fragen Sie die Nordkoreaner, die genießen eine derartige Politik heute noch. Und, by the way, sie haben kein Corona, jedenfalls nach Aussage der „Leuchtenden Sonne des 21. Jahrhunderts“. Heute steht „alternativlos“ für „klug und weitsichtig“, und die meisten Menschen finden es toll.
Und wenn man noch weiter in der Geschichte zurückgeht: Die Opfergaben, die die keltischen Druiden im Auftrag ihrer Mitmenschen den Göttern gebracht hatten, waren absolut wirkungsvoll. Der Himmel ist nicht herabgestürzt. Nörgler, die es schon immer gab und gibt, behaupten zwar, dass der Himmel das sowieso nicht gemacht hätte. Aber das Gegenteil beweisen können sie auch nicht. Insofern bin ich mir sicher, dass unsere aktuellen Druiden (Politiker und MSM-Journaille) alles richtig machen.
WEDER ZIEL NOCH Maß
hat das derzeitige Politestablishment. Und diese Misere manifestiert sich nicht erst jetzt, sondern schon seit Jahren. Die fahrlässig verursachte Asylkrise und der damit verbundene Ausverkauf unseres Landes sind nur eine Ausprägung. Politiker früherer Generationen (zu Beginn unserer Nachkriegsdemokratie) hatten noch Persönlichkeitswerte zu bieten wie Umsicht, Vorausschau, Vorsicht und Demut. Das linksgrüne Establishment lässt hier einmal mehr die Masken fallen und zeigt was es am liebsten macht: den Wichtigtuer geben und Macht über andere ausüben, z.B. über Verbote. Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Aufbau einer demokratiefeindlichen und verfassungswidrigen Denunziationskultur waren es zuerst, gefolgt jetzt von irrwitzigen und aus der Sache heraus nicht begründbaren Einschränkungen aller wesentlichen (grundgesetzlich verbrieften!) Persönlichkeitsrechte. Nach deren Logik soll der Mensch erst sterben, um zu leben.
Nicht meine Logik. Was wir bräuchten wären kluge, maßhaltige, umsichtige und fachlich kompetente Polit-Verantwortliche, was wir haben ist eher das Gegenteil. Neue Männer braucht das Land. In den USA macht Trump vor wie es geht: effiziente Maßnahmen gegen die Epidemie OHNE überzogene Einschränkungen der Freiheiten, vor allem nicht in schwach besiedelten Gebieten. Warum soll die Landbevölkerung auch büßen für das lästerliche Leben in der Stadt?
Danke für den exzellenten Beitrag. In dieser Klarheit wurden die Dinge bislang meines Wissens noch nicht auf den Punkt gebracht.
Wenn mit Blick auf die deutsche Geschichte immer wieder gefragt wird, wie „das passieren konnte“, nämlich die rasche Beseitigung von demokratischen Rechten zu Beginn der Diktatur, dann kann ich nur sagen: Jetzt erlebt man, wie „das passieren konnte“. Und wieder erhebt sich kaum eine Stimme dagegen.
Sehr mutige Meinung, Herr Professor Murswiek!
Dass verbriefte Grundrechte im Handstreich genommen wurden, da bin ganz Ihrer Meinung. Mindestens zwei Monate lang hätte man Zeit gehabt, genau diese Einschränkungen zu verhindern bzw. erheblich abzumildern. Genauso lange hatte man als Bundesminister für Gesundheit durch die abendliche Talkshows tingelnd verbracht, um Kümmern und PROBLEMBEWUSSTSEIN vorzugaukeln.
Dieser Beitrag lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Ich bin sicher, dass zurzeit in Deutschland (und sicherlich auch in anderen Ländern) Heerscharen von Rechtsanwälten bereits Klageschriften aufsetzen, in denen sich allesamt an prominenter Stelle ein Wort wiederfinden wird: SCHWEDEN.
Ob ich raus darf oder nicht bestimmt das Robert Koch-Insitut, die WHO oder Prof. Drosten. Wer hat die gewählt? Prof. Papier nennt dies „faschistoid-hysterischen Hygienestaat“. Ich teile diese Einschätzung voll und ganz.
Danke! Wo hat Papier dies bitte geäußert? Das sollte Verbreitung finden …
https://youtu.be/5q8J7yIuSs0
Ein Pensionist der Uni Freiburg, so so…
Lieber TE, eine Bitte:
Bitte werdet nicht zu einem Blatt für Verschwörungstheorienverbreitet.
Ursachen, Verantwortlichkeiten herausarbeiten und benennen, aber mittlerweile kann man TE oder achgut kaum noch lesen, vor lauter Destruktivem und Besserwisserei ohne fundierte Lösungsmöglichkeiten.
Die eigentliche Frage ist doch, wer alles für das Kaputtsparen des Gesundheitssystem verantwortlich ist, warum keine Vorsorge für solche Situationen getroffen wurden, warum noch vor 2 Monaten tonnenweise Hilfsgüter nach China geliefert wurden (durch AM Maas), die uns jetzt fehlen, warum Spahn noch vor Wochen zu dem Schluss gekommen ist, wir wären gut vorbereitet…
Bitte steigt den im Vorfeld Verantwortlichan auf die Füsse, versucht trotzdem positiv zu bleiben und vor allem, bitte keine Autoren mehr, die sich auch nur in Vermutungen ergehen und sonst keine Expertise für eine solche Situation besitzen, da selber noch nie erlebt.
Danke!
Stefan L., „ein Pensionist der Uni Freiburg, so so…“ ?? Murswiek argumentiert mit der Verfassung, und davon versteht er bekanntlich nicht wenig. Mit dem Resultat seiner Überlegungen und seiner geforderten Strategiewende muss man ja nicht übereinstimmen, aber überlegenswert sind sie mE schon. Zum Schluss darf es nämlich nicht heissen, Operation gelungen, Patient tot.
Absolut richtig!
Wie die Praxis zeigt, hätte ein schlichtes Abstandsgebot und meinetwegen auch ein Höchstmengengebot (x Personen pro Geschäftsfläche) gereicht, um die Schließung des nichtversorgungsrelevanten Einzelhandes zu vermeiden. Jeder Bäcker und Metzger hat inzwischen gut funktionierende Zutrittsregeln, Abstandsmarken und Plexiglasscheiben etabliert. Und was dort möglich ist, wäre ohne Weiteres auch im Kleidergeschäft oder Elektronikmarkt möglich gewesen. Also stimmen Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung nicht. Möglicherweise liegen hier sogar die Voraussetzungen für Staatshaftung vor, wäre mal zu prüfen. Ggf. wird’s richtig teuer …
Im Übrigen ist die ganze Sache typisch deutsch: Unpragmatisch, das Kind mit dem Bade ausschütten.
Schön auch, die nach 75 bzw. 30 Jahren Demokratie überwunden geglaubten Blockwarte und Denunzianten wieder zu erleben. Gib dem Deutschen eine Uniform und du lernst ihn kennen. Manche Dinge ändern sich wohl nie!
Wobei es dem kleinen Händler und Geschäftstreibenden nicht möglich ist zu klagen.
Danke für diese Ausführungen, denen ich voll zustimme. Zum Thema Risikogruppen: Ein guter Bekannter von mir stürzte mit 95 Jahren und brach sich dabei den Oberschenkelhalsknochen. Er starb im Krankenhaus an den Folgen. Je älter und gebrechlicher man wird, desto eher erliegt man Krankheiten oder Gebrechen, die für den „normal Sterblichen“ unproblematisch sind. So eben nach meinem Kenntnisstand auch das Covid 19. Immerhin sind ja bislang über 99% der Bevölkerung ohne Covid19 Beschwerden. Daher, je länger der verordnete Ausnahmezustand anhält, desto weniger wird er akzeptiert werden. Angefangen zuerst von den jungen Menschen, denen die älteren nachfolgen werden. Der Staat wird dies nicht verhindern können. Obrigkeitshörigkeit wurde bei uns schon längst abgeschafft. Auf das kommende Chaos darf man gespannt sein.
„Daher, je länger der verordnete Ausnahmezustand anhält, desto weniger wird er akzeptiert werden. “
Im Gegenteil, die Masse wird lernen, ihn zu lieben. Verantwortung null%. Versorgung – scheinbar 100%. Draußen lauert der Tod und drinnen gibts den ganzen Tag Urlaub.
Laut Focus ärgert sich RKI-Chef über „Corona-Leugner“! So kommt jetzt also zum Ökofaschismus (Klimaleugner) auch noch der Corona-Faschismus. Na dann, macht nur weiter so.
Bin mal gespannt, ob dieser Kommentar auch nicht freigeschaltet wird. Zum Thema Corona hatte ich mind. 2 mal Links in Kommentaren erwähnt mit kritischen medizinischen Meinungen zum drastischen Shutdown und den Todeszahlen etc. . Bekommt Tichy’s hier Probleme?
Nein, aber die Moderatoren haben nicht die Zeit, beliebig viele Links zu hören oder lesen …
Dieser von den Grünen Sozialisten verhängte Ausnahmezustand einer GEZ-Merkel Funktionärskaste wird so lange nicht beendet solange es keinen Impfstoff gibt…wird also gar nicht mehr beendet.
Das Verbot von „Sozialen Kontakten“ ist Folter PUR…ist Isolationshaft!
Soziale Kontakte zu untersagen ist gleich bedeutend mit Freiheitsentzug…mit einen selbstbestimmtend Leben…und dazu gehört auch der Tod!
>> Die Religionsfreiheit kann nur noch zu Hause oder über die Funkmedien wahrgenommen werden. << — Es geht nicht um die Religionsfreiheit, die durch Verordnungen in keiner Weise beeinträchtigt ist, sondern um die freie AUSÜBUNG der Religion (bisweilen bei geduldeter Kollision mit dem Strafrecht) – das ist schon ein Unterschied, der gern vertuscht wird.