TE: In NRW hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, wonach kein Gesetz verabschiedet werden dürfe, dem die AfD zustimmt. Wie beurteilen Sie diesen Vorgang?
Murswiek: Auch wenn das nur gelten soll, sofern es bei dem jeweiligen Gesetz auf die Stimmen der AfD ankam: Ein solcher Beschluss wäre unvereinbar mit den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie. Natürlich könnte er keinerlei rechtlich verbindliche Wirkung entfalten. Aber auch als bloße Empfehlung richtet er sich gegen das freie Mandat der Abgeordneten, gegen das demokratische Gleichheitsprinzip und auch gegen das Mehrheitsprinzip. Er wendet sich gegen die Offenheit des parlamentarischen Willensbildungsprozesses und läuft der Sache nach darauf hinaus, dass nicht mehr gilt „Mehrheit ist Mehrheit“, sondern dass es nur noch linke Mehrheiten geben darf. Wenn die AfD eine entsprechende Forderung erhöbe und nur noch rechte Mehrheiten für legitim hielte, wäre das für den Verfassungsschutz ein Beleg für „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip“, also ein Anhaltspunkt für Verfassungsfeindlichkeit.
TE: Wie beurteilen Sie die politische Forderung der LINKEN, Bodo Ramelow im 1. Wahlgang und unter Durchbrechen des Gebots der geheimen Abstimmung zu wählen? Wäre so ein Vorgehen überhaupt möglich?
Murswiek: Sollte tatsächlich die Forderung erhoben worden sein, den Ministerpräsidenten in offener Abstimmung zu wählen, wäre dies verfassungswidrig. Die Thüringer Verfassung schreibt für die Wahl des Ministerpräsidenten die geheime Wahl verbindlich vor (Artikel 70 Absatz 3).
TE: Kann man, wie beispielsweise mit Frau Lieberknecht von der Linken vorgeschlagen, einen Ministerpräsidenten „auf Zeit“ wählen?
Murswiek: Die Verfassung sieht vor, dass der Ministerpräsident grundsätzlich für die Legislaturperiode des Landtags gewählt wird. Rechtlich ist es nicht möglich, eine kürzere Amtszeit von vornherein festzulegen. Dies schließt aber nicht aus, dass die Fraktionen zur Bewältigung einer Krise politisch vereinbaren, eine Übergangsregierung einzusetzen, die nur bestimmte Aufgaben erledigen und Neuwahlen vorbereiten soll. Verfassungsrechtlich hätte diese Übergangsregierung aber denselben Status wie jede „normale“ Regierung. Das heißt, ihre Amtszeit wäre rechtlich nicht von vornherein begrenzt, sondern könnte vor Ablauf der Legislaturperiode nur in derselben Weise beendet werden, wie auch bei „normalen“ Regierungen. Dafür gibt es in Thüringen drei Möglichkeiten: 1. Der Ministerpräsident müsste die Vertrauensfrage stellen, und das Parlament müsste diese ablehnen. Er kann aber nicht gezwungen werden, die Vertrauensfrage zu stellen. 2. Die Regierung kann durch konstruktives Misstrauensvotum, also Neuwahl eines anderen Ministerpräsidenten gestürzt werden. 3. Das Parlament kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit Neuwahlen beschließen.
TE: Die Bundeskanzlerin hat auf Staatsbesuch in Südafrika zur Wahl des FDP-Kandidaten Kemmerich mit Stimmen von FDP, CDU und AfD folgende Aussage gemacht: „Man muss sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“ Wie beurteilen Sie diese Art Erklärung aus verfassungsrechtlicher Sicht?
Murswiek: Die Bundeskanzlerin hat diese Aussage auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten gemacht. Sie ist dort also als Kanzlerin und nicht als Parteipolitikerin aufgetreten, auch wenn sie in ihrem Statement ausdrücklich die Auffassung der CDU vertreten hat. Deshalb meine ich, dass sie mit dieser Aussage ihre Kompetenzen als Kanzlerin eindeutig überschritten hat. Sie darf sich als Bundeskanzlerin nicht einmischen in die Regierungsbildung auf der Ebene der Länder.
TE: Steht die zitierte Aussage der Kanzlerin im Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes, und berührt sie die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Abgeordneten des Landtages des Freistaates Thüringen? Auch nach Artikel 53, Absatz 1, Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Murswiek: Zum Demokratieprinzip steht sie nicht im Widerspruch, weil es ja Sache der Politiker in Thüringen bleibt, bei ihrer Entscheidung zu bleiben oder sie zu revidieren. Es gibt keinen rechtlichen Zwang von Seiten der Kanzlerin. Wenn allerdings ein so massiver Druck aufgebaut wird, wie wir das im Zusammenspiel vieler Bundespolitiker erlebt haben, mit der Verwendung eines Vokabulars, das jedenfalls moralisch keine freie Entscheidung mehr zulässt („Schande“), und noch der Druck der Straße nicht nur mit Beschimpfungen, sondern auch mit handfesten Bedrohungen hinzukommt, ist das freie Mandat der Abgeordneten in Gefahr.
TE: Nun ist aus der FDP ist zu hören, Merkel habe den Rücktritt Kemmerichs mit der Drohung erzwungen, ansonsten sämtliche Landesregierungen beenden zu wollen, an denen CDU und Liberale beteiligt seien. Wenn das zutrifft, wie kommentieren Sie dies aus verfassungsrechtlicher Sicht?
Murswiek: Hätte Merkel diese Äußerungen als CDU-Politikerin – nicht als Kanzlerin – gemacht, wäre das verfassungsrechtlich unproblematisch. Jede Partei kann entscheiden, mit welchen anderen Parteien sie koalieren will und aus welchen Gründen sie Koalitionen beendet. Da Frau Merkel aber gar nicht mehr Vorsitzende der CDU ist, kann man sich natürlich die Frage stellen, wie sie dazu kommt, eine solche Äußerung zu machen. Das hätte sie der CDU-Vorsitzenden überlassen müssen. Da Merkel ihre Autorität nur aus ihrer Stellung als Kanzlerin bezieht, muss man annehmen, dass sie als Kanzlerin gesprochen und insofern wiederum ihre Kompetenz überschritten hat.
TE: Hat die Kanzlerin gegen den Paragrafen 105 des Strafgesetzbuches verstossen, wonach die Nötigung von Staatsorganen verboten sei?
Murswiek: Das ist nicht so. Merkel hat hier politischen Druck ausgeübt, aber das ist nicht strafbar.
TE: Generell ist die Forderung zu hören, AfD-Abgeordnete dergestalt aus der parlamentarischen Willensbildung auszuschließen, dass von ihr unterstützte Gesetze deshalb von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt werden?
Murswiek: Verfassungsrechtlich haben die gewählten Abgeordneten gleiche Rechte, ganz egal, welcher Partei sie angehören. Wenn die anderen Parteien allerdings mit der AfD nicht koalieren wollen, dann ist das eine politische Entscheidung. Dagegen ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden. Was ich aber verfassungsrechtlich für höchst problematisch halte, ist, dass man die Stimmen, die von AfD-Abgeordneten im Parlament abgegeben werden, als sozusagen kontaminiert betrachtet und dann die Auffassung vertritt, eine Entscheidung, die mit Hilfe der Stimmen der AfD getroffen worden ist, dürfe keinen Bestand haben. Das ist gegen den Geist der parlamentarischen Demokratie und das wirkt tendenziell zerstörerisch auf ihr System. In der Konsequenz bedeutet das ja, dass in Thüringen CDU und FDP keine von ihnen für richtig und vernünftig gehaltenen Gesetze mehr durchsetzen können, wenn die Linksparteien dagegen stimmen, obwohl die Parlamentsmehrheit mit den Stimmen der AfD für diese Gesetze ist. Mit anderen Worten: Es wird nur noch «linke» Gesetze geben können, obwohl es im Parlament eine «nichtlinke» Mehrheit gibt.
TE: Aber ist das nicht die Absicht der Kampagne gegen die AfD? Wenn die Stimmen der AfD-Parlamentarier generell ausgegrenzt werden, also im parlamentarischen Verfahren dauerhaft „neutralisiert“ werden, dann gewinnt damit der linke Teil des Parlaments die Mehrheit – und CDU wie FDP betreiben damit sogar ihre eigene Marginalisierung oder zumindest Schwächung?
Murswiek: Ja, so ist es. Die Verfassung verbietet es den Parteien freilich nicht, sich selbst zu schwächen und darauf zu verzichten, ihre eigene politische Agenda durchzusetzen, obwohl die parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden wäre. Eine generelle Festlegung, die Stimmen einer bestimmten Fraktion unabhängig vom Inhalt – also auch dann, wenn es gar nicht um spezifische politische Anliegen der geächteten Fraktion, sondern auch, wenn es um Anliegen anderer Fraktionen geht – als unbeachtlich und für die parlamentarische Mehrheitsbildung unverwendbar zu betrachten, ist tendeziell geeignet, die parlamentarische Demokratie zu zerstören oder zumindest schwer zu schädigen. Denn die Demokratie lebt davon, dass es Alternativen gibt, zwischen denen die Wähler entscheiden können, und dass die Wähler mit ihrer Stimme auf die bisherige Politik reagieren können. Diese Offenheit des demokratischen Prozesses muss sich im Parlament widerspiegeln. Wenn aber die Wähler wählen können, wen sie wollen, und das hat letztlich keinen Einfluss auf die Gesetzgebung mehr, weil im Parlament wegen struktueller Vorfestlegungen der ein Abstimmungskartell bildenden Fraktionen immer nur „linke“ Gesetzesbeschlüsse herauskommen, auch wenn das Wahlergebnis zu einer Mehrheit „nichtlinker“ Parteien im Parlament geführt hat, dann haben wir ein massives Problem für die Demokratie.
TE: Trifft das auch auf die LINKE zu, wobei eine derartige Ausgrenzung bislang nicht der Fall war, sondern nur die Absage der Union an Regierungs-Koalitionen mit ihr auf Bundes- und Landesebene.
Murswiek: Ein gegen die LINKE gerichtetes Abstimmungskartell wäre genauso undemokratisch. Aber wie Sie sagen, gibt es das ja nicht. Die Vorfestlegung der Parteien, mit einer bestimmten anderen Partei keine Regierung bilden zu wollen, ist anders zu beurteilen, als die Vorfestlegung, kein Gesetz beschließen zu wollen, das nur mit den Stimmen einer bestimmten anderen Partei zustande kommt. In einem System, in dem Regierungen regelmäßig nur als Koalitionsregierungen gebildet werden können, müssen die Parteien den Wählern vor der Wahl sagen, mit welcher Partei oder welchen Parteien sie eine Regierung anstreben, mit welcher Partei oder welchen Parteien möglichst nicht und mit welcher Partei oder welchen Parteien auf keinen Fall. Und dann ist es ein Gebot der Glaubwürdigkeit, sich nach der Wahl auch an diese Ankündigung zu halten.
TE: Kevin Kühnert, stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD, sagte in der Diskussionsrunde «Anne Will» an die Adresse der AfD: „Sie haben Abgeordnete im thüringischen Landtag für ihre Partei. Das ist es, was sie garantiert haben in einer parlamentarischen Demokratie, mehr nicht.“ Was sagen Sie dazu?
Murswiek: Das ist vollkommen falsch und antidemokratisch. Auch die AfD-Abgeordneten haben das Recht, sich in gleichem Umfang an allen Entscheidungen, die im Parlament getroffen werden, zu beteiligen. Aber es gibt kein Recht, an einer Regierungsbildung beteiligt zu werden. An einer Regierung kann man in Deutschland nur beteiligt werden, wenn man entweder selbst die absolute Mehrheit im Parlament hat – das hat die AfD ja nicht. Oder wenn man Koalitionspartner findet, mit welchen man gemeinsam eine Regierung bildet. Wenn die anderen Parteien alle sagen, mit der AfD wollen wir keine Regierung bilden, dann ist das weder verfassungswidrig noch undemokratisch.
TE: Die Attacken auf die AfD wirken immer extremer. Die Partei wird täglich von Politik und Medien als nazistisch, faschistisch, rassistisch, rechtsextrem bezeichnet. Sind diese Anfeindungen berechtigt?
Murswiek: Das sind geradezu verhetzende Beschimpfungen, die von der Wirklichkeit nicht gedeckt sind. Natürlich ist die AfD keine Nazi-Partei. Sie ist auch nicht rechtsextrem. Der Verfassungsschutz in Deutschland hat ja ein Auge auf die Partei geworfen und geprüft, ob sie extremistisch sei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat letztes Jahr ein umfangreiches Gutachten über die AfD vorgelegt, das – durch ein Leak – auch im Internet veröffentlicht worden ist. Daraus ergibt sich: Nach der Einschätzung des Verfassungsschutzes kann die AfD – für den Zeitraum der Prüfung – nicht als extremistisch eingeordnet werden. Es habe lediglich einige, wie sich der Verfassungsschutz ausdrückte, «Verdachtssplitter» gegeben dafür, dass es in der AfD verfassungsfeindliche, extremistische Tendenzen gibt. Und deshalb hat man die Partei zum sogenannten Prüf-Fall gemacht. Doch bis dato gibt es keine Erkenntnisse, dass die AfD als Gesamtpartei tatsächlich extremistische, antidemokratische Tendenzen verfolgt. Es gibt freilich Personen in der AfD, die man als Extremisten ansehen kann und von denen die Partei sich trennen muss. Und es gibt auch immer wieder Äußerungen, die sich skandalisieren lassen.
TE: Stimmt es, dass die Partei Die Linke bis 2013 als Ganzes vom Staatsschutz beobachtet wurde?
Murswiek: Die Linke wurde als Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis 2011 als extremistisch eingestuft, in Bayern noch bis 2012. Seither werden als Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in den Verfassungsschutzberichten noch einige Untergliederungen dieser Partei genannt.
«Gegen den Geist der parlamentarischen Demokratie».
TE: Die ARD hat erklärt: „Wir bemühen uns, AfD-Vertretern kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-Politiker selbst zu Wort kommen zu lassen.“ Ist diese Grundhaltung mit der Forderung nach Binnenpluralität vereinbar, die als zentrales Element der öffentlich-rechtlichen Rundfunkverfassung gilt?“
Murswiek: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben nach dem Rundfunkstaatsvertrag „bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ Sie sind deshalb auch zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet und müssen die vorhandenen Parteien entsprechend ihrer – insbesondere in den Wahlergebnissen zum Ausdruck kommenden – Bedeutung in der Berichterstattung und Programmgestaltung berücksichtigen. Damit verträgt es sich nicht, AfD-Politiker weniger zu Wort kommen zu lassen als Politiker anderer Parteien.
Verfassungsrechtler Murswiek
Dietrich Murswiek, 71, ist Rechtswissenschaftler. Bis zur Emeritierung 2016 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Murswiek gehörte von 1972 bis 2015 der CDU an und berät Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion in staats- und völkerrechtlichen Fragen. Rechtsgutachten und Prozessvertretungen hat er auch für die Grünen, Die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die AfD übernommen.
Teile des Interviews sind auch in der Weltwoche erschienen.
Im TE-Video mit Roland Tichy und Oswald Metzger spricht Murswiek über das mangelnde Demokratieverständnis der etablierten Parteien.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/021920_Kabinett_Bekaempfung_Rechtsextremismus_Hasskriminalitaet.html
„Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Staates oder eines Landes oder das Ansehen der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. “
„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der Parteien, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen der Bürger zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft. “
Na? Wer hat’s gemerkt?
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/widerstand/pdf/1934-12-20-heimtuecke.pdf
„Wehret den Anfängen“. Dass ich nicht lache.
Bericht aus dem Landtag von Schleswig-Holstein (NF-Tgbl. 20.2.2020): Christopher Vogt, FDP-Fraktionsvorsitzender, spricht mit Blick auf den in jeder Hinsicht honorigen AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Nobis: „Unser Parlament ist weltoffen und liberal, da ist für Menschen wie Sie kein Platz.“ Man mag es kaum glauben, wie schnell Parlamentarier ihre angeblich demokratische Einstellung verlieren, wenn opportunistische Haltung das Gegenteil verlangt.
Man muss es sich schon mal auf der Zunge zergehen lassen.
In Thüringen wird der Vertreter einer (im Bund) Oppositionspartei als MP gewählt. Die Kamzlerin , wohlgemerkt in der Funktion als Kanzlerin, weil sie ja nicht mehr CDU-Vors. ist, fordert dazu auf, dies umgehend rückgängig zu machen. Bedeutet also, daß die Regierung der (sogenannten Opposition) befiehlt, was diese zu tun und zu lassen hat.
Dazu droht sie, die Koalitionen im Land platzen zu lassen. Sie hat also gegen folgende Verfassungsartikel verstoßen:
1. Art 20 GG ; Die Prinzipien des Föderalismus Art 79 Abs 3 -> durch Ewigkeitsklausel festgelegt
2. Art 33 GG; Gewissensfreiheit der Abgeordneten
3. Art 21 GG; Die Parteien wirken bei der Willensbildung mit, nicht sie bestimmen diese autark
4. Artikel 18 „Verwirkung von Grundrechten“
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8),
die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
5. Art 20 Abs 3 GG Neutralitätsgebot der Regierungsmitglieder
6. Art 21 GG Abs 1 GG, Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine Frage dazu drängt sich mir auf: Wird die Kanzlerin eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet?
Die parlamentarische Ordnung ist nicht allzu schwer zu verstehen. Auch die Verfassungen der Bundesländer halten sich in ihren Grundaussagen für jeden verständlich. Also kann im Grunde jeder offenen Auges sehen wie in den Länderparlamenten und auch im Bundestag die antidemokratischen Kräften versuchen einen Linken Zwangsparlamentarismus zu etablieren. Das sieht man nicht erst seit der Ausgrenzung der AfD. Die Behauptungen gegenüber der AfD sind in ihrer Penetranz antidemokratisch und gegen deren Wähler gerichtet. Es wird versucht, und da trifft der Vergleich mit der DDR zu, eine linke Einheit zu schaffen die alle Parteien umfasst, ausser dem „Feind“ der AfD. Der Kommunismus und Sozialismus sind die Bewegungen die, wie der Islam, immer einen Feind brauchen an dem sie ihre eigene Existens abarbeiten. Mit Demokratie hat das nichts zu tun. Merkel, und mit ihr fing diese Revolution der linken Extremisten an, ist keine Demokratin, sie bekämpft die in Westdeutschland über Jahrzehnte entstandene parlamentarische Demokratie in dem sie alternativlos ihre eigene ostdeutsche Vita und Erfahrung mit der SED ins Gesamtdeutsche Politgeschehen transportiert hat. Nur mit diese Frau konnte der gesellschaftliche Konsens gesprengt werden; das die Demokratie die gerechteste aller Gesellschaftsformen ist; und nur mit mit ihr konnten die Linken Extremisten und Systemumstürzler überhaupt an die Macht kommen.
Vielen Dank für diese überaus -wie ich finde- wichtigen Informationen.
Leider hapert es in Deutschland mittlerweile an allen Ecken und Enden, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Gesetz geht.
Aus eigener Erfahrung kann ich beisteuern, dass Recht und Gesetz nur durchsetzbar sind, wenn man auf entsprechend honorige Richter trifft. Und da fängt in der Regel, insbesondere durch das Fehlen derselben an den Amts- und Landesgerichten, der Ärger an.
Zitat: „Das sind geradezu verhetzende Beschimpfungen, die von der Wirklichkeit nicht gedeckt sind. Natürlich ist die AfD keine Nazi-Partei. Sie ist auch nicht rechtsextrem. “
Der inflationäre Gebrauch des Nazi-Vorwurfs macht mich fassungslos.
Der ständige Nazivorwurf ist nicht nur eine Beschimpfung heute lebender Personen, sondern m.E. eine widerliche Verhöhnung der Opfer des Nazi-Regimes und eine geradezu kriminelle Geschichtsklitterung.
Jedem Einzelnen der solche leichtfertigen Nazivergleiche anstellt und noch geistig zurechnungsfähig ist sollte unbedingt dazu verpflichtet werden die Geschichte des Nationalsozialismus zu studieren und in den Gedenkstätten für mindestens einen Monat kostenlos zu arbeiten.
Einfach Widerlich dieses Verhalten!
Das ist ja gerade das Tragische und Beschämende: sie haben offensichtlich nichts aus der Vergangenheit gelernt. Schlimmer noch, sie setzen sogar noch eins drauf: „Ich bin wegen Ausschwitz in die Politik gegangen“.
Sie geben vor, so sehr gegen Nazis zu sein, bedienen sich aber genau derer Methoden.
Im Geschi-Unterricht wurde Weimar und NS-Zeit bis zum Gehtnichtmehr durchgenudelt. Offenbar immer noch nicht genug für etliche Gestalten in Politik, Medien, Kirche und Kultur. Möglicherweise gibt es aber auch einfach deren Intellekt nicht her, da kann man dann so viel nudeln, wie man will.
Doch! Sie haben im Gegenteil deren Methoden verfeinert und nutzen sie mit demselben Zielen mit den modernen technischen Mitteln!
Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum wegen dieser Landtagswahl in Deutschland eine so heftige Krise provoziert wird, die auch im Ausland für große Aufmerksamkeit sorgt. Doch nicht wegen Ramelows Eitelkeiten!
Ich vermute, dass es hier um die Zusammensetzung des Bundesrates geht.
Vorausgesetzt, dass CDU, Grüne, SPD und Linke sich immer einigen würden, hätten diese problemlos eine 2/3-Mehrheit, wenn Thüringen von RRG regiert würde.
Andernfalls würden Sie Stimmen aus den Ländern benötigen, in denen FDP oder Freie Wähler mit an der Regierung wären!
So macht auch Frau Merkels Drohung gegenüber Lindner Sinn, die FDP-Koalitionen in den anderen Ländern aufzulösen, sofern er Kemmerich nicht verhindert.
Wofür braucht man eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat?
Wahl der Verfassungsrichter (z. B. die Stelle von Prof. Dr. Johannes Masing, gewählt für 12 Jahre vom Bundesrat im Febr. 2008/Amtsantritt 02.04.2008) und Grundgesetzänderungen(!).
Also, da ist vielleicht etwas Größeres in Planung, mit dem die FDP und die Freien Wähler nicht einverstanden wären – und das uns wohl auch nicht schmecken dürfte.
Vielleicht daher auch das Drängen auf schnelle Neuwahlen, was der CDU ja nun eigentlich gar nicht gut bekommen dürfte?
Übergeordnetes Ziel ist, die Große Transformation der Gesellschaft, die letztlich einem kompletten wirtschaftlichen und politischen Systemwechsel gleichkommt, durchzusetzen. Dies geht nur mit Grünen und Linken. Das Gutachten des WBGU, besonders Kap. 5.4, sei jedem aufmerksamen Leser zur Lektüre empfohlen: https://www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/welt-im-wandel-gesellschaftsvertrag-fuer-eine-grosse-transformation Wir erleben derzeit schon die Auswirkungen, z.B. das Auf-Linie-Bringen und AUsschalten von Vetospielern, also Gegnern.
Was heisst eigentlich „Kompetenzen überschreiten“? Ist das eine Ordnungswidrikeit? Grober Unfug? Oder kann das jeder machen, denn es gibt keinerlei Sanktionen? Höchstens einen Rüffel abseits von Leitmedien und CDU-SPD-FDP-Grüne-Linke-Block, von dem keiner erfährt?
Noch steht es im Postillion, nächste Woche evtl. schon im „Focus“
„ Aufteilung Thüringens auf umliegende Bundesländer derzeit einfachste Lösung für Regierungskrise in Erfurt“
https://www.der-postillon.com/2020/02/thueringen-weg.html?m=1
Es ist gut und schön, dass inzwischen (…leider viel zu spät) viele namhafte Staats- und Verfassungsrechtler Gutachten und Statements der oben genannten Art abgeben.
Viel erschreckender für mich ist aber, dass sich „keine Sau“ dafür zu interessieren scheint.
Politiker begehen weiter Gesetzes- und Verfassungsbruch wie bisher.
Haltungsmedien, Kirchen, Gewerkschaften, NGOs u.s.w. geben ihnen wie immer Geleitschutz.
Und ganz erschreckend ist die Null-Reaktion des deutschen Michel, des deutschen Bürgers und des deutschen Wählers. Er scheint tatsächlich(!) nicht gewillt zu sein aufzuwachen und den Realitäten (Verschwinden der Demokratie) ins Auge zu sehen.
Das Aufwachen irgendwann ist jedoch unvermeidbar und wird fürchterlich werden !
Sorry – aber Demokratie in Deutschland?
Hab ich was verpasst?
Träumen Sie weiter.
Mit § 105 StGB wurde vorliegend auch nicht auf die richtige Strafrechtsnorm Bezug genommen. Zum einen wird durch diese Vorschrift ein Verfassungsorgan in seiner Gesamtheit geschützt (z. B. Bundestag, Länderparlamente, Regierung des Bundes und der Länder), zum anderen muss Tathandlung das Nötigen eines solchen Organs mit G e w a l t oder durch Drohung mit G e w a l t sein. Dies bedeutet letztlich immer die Anwendung eines unwiderstehlich wirkenden körperlichen Zwanges. Einschlägig wäre im vorliegenden Zusammenhang deswegen auch § 106 StGB, der den Schutz des § 105 StGB erweitert. Hier genügt ähnlich wie bei der Nötigungshandlung (§ 240 StGB) bereits die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Dies erfordert eben gerade keine Gewalt. Als ausreichend ist daher jede Einbuße von Rechtsgütern und die Beeinträchtigung sonstiger Interessen, die einen vernünftigen und besonderen Menschen dazu bestimmen, sein Verhalten zu ändern oder sein Verhalten zu unterlassen. Der Schutzbereich des § 106 StGB greift also viel früher als der des § 105 StGB. § 106 StGB schützt auch nicht das Organ als Ganzes, sondern bereits jedes einzelne Mitglied dieses Organs. Wenn also dem gewählten Ministerpräsidenten des Landes Thüringen bedeutet wurde, dass sein Verbleiben im Amt negative Auswirkungen auf sich, seine Familie, sein Umfeld, aber auch auf Regierungsbündnisse der Partei, der er angehört, haben kann, kann zumindest der objektive Tatbestand verwirklicht worden sein (§ 106 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe c StGB). Wie bereits in einem anderen Zusammenhang erklärt, muss dahingehend der Sachverhalt akribisch auseinandergenommen werden. Je detaillierter und konkreter die Tathandlung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) beschrieben werden kann, desto schwieriger wird es für die Ermittlungsbehörden, zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu gelangen.
Zwischenzeitlich sollen ja bereits entsprechende Strafanzeigen erstattet worden sein. Gebot der Stunde wäre es von daher insbesondere auch für die noch wenigen freien Medien an diesen Ermittlungen „dran zu bleiben“ und laufend entsprechende Sachstandsanfragen zu stellen.
Ein Merkmal unter anderen eines Dritte-Welt-Landes:
Weisungsgebundene Staatsanwaltschaften.
Alle mal raten.
Vergessen wirs.
Die Linke war jahrelang Schmudelkind in der Republik. Das Gleiche gilt für die Grünen. Und wer nun meint die würden gegen ihre politischen Gegner anders vorgehen, sieht sich getäuscht. Kein Faschismus Vorwurf ist absurd genug, keine Diffamierung und Hetze wird ausgelassen. Und das Ganze endet nur im kompletten Desaster wo der Wille von fast 25 Prozent der Wähler mit Füßen getreten wird.
Die Linke ist nicht „Schmuddelkind“ gewesen, sie ist die Partei des Schießbefehls, der Stasi und der Staatspleite der untergegangenen „DDR“, und wer sieht, was sie in Berlin auf Landesebene treibt, der kann keinen Zweifel daran haben, daß sie nach wie vor danach strebt, Bürger zu enteignen und zu unterdrücken, gleichzeitig ihre dreckige Vergangenheit zu kaschieren und zu verharmlosen, wozu auch ihre Namenswechsel beitragen sollen. Daß ausgerechnet solche Anhänger der Diktatur des Proletariats sich die Frechheit herausnehmen, bürgerlichen Kräften zu bescheinigen, sie seien nicht Demokraten, sondern Nazis, und dabei von anderen Unterstützung erfahren, ist ein Trauerspiel.
Ich werde meine GEZ Zwangszahlungen einstellen und diese Stellungnahme zur Begründung mit anführen.
Gedanken sind frei.
Träume auch.
Noch ….
„Natürlich ist die AfD keine Nazi-Partei. Sie ist auch nicht rechtsextrem.“ … „Damit verträgt es sich nicht, AfD-Politiker weniger zu Wort kommen zu lassen als Politiker anderer Parteien.“
Gut gesprochen Herr Murswiek!
Aber leider müssen wir es in Deutschland immer wieder erleben, dass der Mut zu solchen „aufmüpfigen“ Aussagen erst mit dem Erreichen des Ruhestands aufgebracht werden kann, wenn also keine Sanktionen mehr drohen. Auch das sollte uns über den – inzwischen höchst bedenklichen! – Zustand unserer „demokratischen Grundordnung“ sowie die eigentlich grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit schwer zu denken geben – gerade jetzt, wo im Rahmen politischer Säuberungen verstärkt wieder Köpfe rollen!
Danke für die sachkundige Einordnung der Vergaenge. Letztlich wäre es doch ehrlicher, man würde den Waehlern sagen, dass Stimmen für die AFD keinerlei Relevanz für die politische Willensbildung haben, in der Konsequenz also wie ungültige Stimmen gewertet werden. Oder in Abwandlung des bekannten Zitats des Preussenkoenigs: „Waehlt was Ihr wollt, aber gehorcht uns.“
Abseits der juristischen Seite gibt es noch eine nicht minder wichtige politische Seite. Die Demokratie wird weit mehr als mit juristischen Winkelzügen beschädigt, wenn aus einer parlamentarischen Demokratie eine Parteiendiktatur wird. Verschärft wird dieser Prozess, wenn es nicht mehr um Sachfragen geht, sondern nur um „Haltung“ und „Position“.
Jedes Mitglied einer Gesellschaft grenzt sich selbst aus,wenn Sachargumente durch „persönliche Animositäten“ ersetzt werden. Egal in welchen Bereichen des Lebens. Ob privat, politisch oder gesellschaftlich.
Polemik und die Verweigerung von Auseinandersetzung in der Sache verschärfen die Spaltung der Gesellschaft bis hinein in die Familien. Deshalb gibt es hier in der Schweiz das Konkordanzprinzip. Es bedeutet, daß sich politisch ganz unterschiedliche Strömungen frei zusammen finden können, um in einer Sachfrage auf einen Nenner zu kommen und z.B. eine Volksabstimmung zu initiieren, ohne daß dies die bestehenden Regierungsbündnisse in Frage stellt.
https://auns.ch/erfolg-der-schweiz-moeglichst-wenig-europaeer-duerfen-davon-wissen/
Zitat Murswiek: „Deshalb meine ich, dass sie mit dieser Aussage ihre Kompetenzen als Kanzlerin eindeutig überschritten hat. Sie darf sich als Bundeskanzlerin nicht einmischen in die Regierungsbildung auf der Ebene der Länder.“
Welche rechtlichen Konsequenzen sind daraus zu ziehen?
„Welche rechtlichen Konsequenzen sind daraus zu ziehen?“
Keine! Niemand da, der in Lage oder willens ist irgendetwas zu tun.
Ich, Sie und andere normalos können hier überhaupt nichts machen.
Was solls, morgen gehts wieder zur Arbeit und wahrscheinlich gibt es auch wieder sehr gute Artikel zu Lesen, freuen wir uns drauf.
Leider wurde nicht nachgehakt, welche Möglichkeiten es gibt, von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Einhaltung der Unparteilichkeit und Objektivität zu erzwingen. Es geht ja weniger darum, dass die AfD nicht angemessen zu Wort kommt, sondern darum, dass es keine Meinungsvielfalt mehr gibt. Diese einseitige Darstellung der Ansichten hat maßgeblich zur Spaltung der Gesellschaft geführt. Es gibt nur eine Wahrheit, wie in der Prawda, innerhalb derer diskutiert werden darf und abweichende Meinungen werden als rechts diskreditiert und führen in den „sozialen Tod“. Diese Entwicklung führt zwangsweise zu einem kulturellen und zivilisatorischen Niedergang, der kaum mehr korrigiert werden kann. Die ehemaligen sozialistischen Staaten in Osteuropa oder weiterhin die in Asien dokumentieren das.
Ab heute werde ich mich im politischen Diskurs verabschieden, denn es ist mittlerweile zwecklos gegen die linke Politkamarilla anzukämpfen, wo die Interessen schon seit vielen Jahrzehnten gegen die eigenen Bürger gerichtet sind und das sogar noch mit Hilfe höchster Instanzen, die eigentlich gehalten wären, das Recht zu verteidigen und die wenigen, die das noch unternehmen werden keine Chance mehr haben und dieses Land ist dem Untergang geweiht, deshalb kann man es nur noch ignorieren und den Vögeln im Walde zuhören, die noch eine unvoreingenommene Sprache erkennen lassen im Vergleich zur Krone der Schöpfung, welch eine Anmaßung und zugleich Dummheit in Reinformat, deshalb Adieu und viel Spaß bei den kommenden Ereignissen, das wird kein Spaziergang mehr, weil ihnen nahezu alles fehlt, was eine Gesellschaft ausmacht, die nicht mehr zu retten ist und die Zeichen der Zeit stehen auf Sturm und das Ergebnis wird die meisten erst noch erreichen und bis dahin sollte man die Gedanken noch auf andere Dinge richten, solange man es noch kann.
Wenn niemand mehr widerspricht, können diese Unholde behaupten, alle wären dafür.
Sich aus dem Diskurs zu verabschieden, ist der falsche Weg.
Karli, Nibelung wird die Zeit nutzen, an der Satztrennung zu arbeiten.
@Nibelung, ich kann Sie sehr gut verstehen!
Auch mich haben die letzten Jahre stark mitgenommen, auch ich habe längst resigniert, bei mir ist es im Prinzip nur noch reiner Zynismus, aber auch das macht Krank!
Ich sitze hier und mir gehen tausend dinge durch den Kopf, immer wieder höre ich auf zu schreiben, weil ich so viel Verzweifelung in mir trage und es gibt überhaupt kein Licht am Ende des Tunnels, es ist Stockdunkel.
Ich wünsche ihnen alles gute, ich befürchte Sie haben Recht mit ihrer Entscheidung.
Nibelung
Nicht aufgeben Nibelung, denn dann hätte Merkel nebst Entourage es ja geschafft. Wieder einer, der den Mund hält. So wird die schweigende Mehrheit immer größer, und wohin das führt, das kann man in jedem Geschichtsbuch nachlesen.
Ich kann Nibelung schon verstehen. Bei nüchterner Betrachtung und Auflistung aller Argumente, kann man nur zu dem Schluß kommen, daß der Punkt ohne Rückkehr bereits hinter uns liegt. Überlegen Sie mal selbst und zwar ganz konkret: was wäre nötig, um das Ruder noch herum zu reißen? Und ist das vielleicht realistisch? Nein, ist es nicht. Irgendwann ist es dann einfach nur noch rational zu sagen „ok, ich reite ein totes Pferd, Zeit abzusteigen“. Das ist wohl leider die traurige Realität.
Aber es kommt noch besser: ich habe es öfter mit reichen Menschen zu tun, meist Firmeninhaber, Industrielle. Und die sagen, bei einem Glas Wein und einer Cohiba im China Club, fast alle: „Natürlich schafft Deutschland sich ab. Und natürlich wird, wer halb Kalkutta aufnimmt, über kurz oder lang selbst zu Kalkutta. Natürlich wissen wir das, wir sind doch nicht blöd“.
Und dann fangen sie an zu erzählen, welche Immobilien sie in Australien oder Neuseeland oder USA oder Kanada besitzen und das sie dann ja locker dorthin gehen könnten. Wenn ich mich recht erinnere, kann man sich für ne halbe Mille nen Daueraufenthaltsrecht in Australien erkaufen. Ist für die doch gar kein Problem. Und so ist es, wie es immer war: die Großen machen nen langen Schuh und ausbaden müssen es dann die kleinen Leute.
Wenn das hier anfängt zu kippen und es unruhig wird, was glauben Sie wohl, wo Sie dann die Protagonisten aus Politik und Medien finden werden? Kleber, Will, Reschke, Restle, Maas, Gabriel und all die anderen. Glauben Sie ernsthaft, daß die noch eine Adresse in dem Land haben werden, an dessen Zerstörung sie so tatkräftig mitgewirkt haben? Und die werden sich noch nicht einmal einer Schuld bewußt sein: das die große Transformation gescheitert ist, wird dann nicht an ihnen liegen, sondern an Menschen wie Nibelung. So sieht das nämlich aus.
Mag ja sein, dass man beim Straftatbestand „Nötigung eines Verfassungsorgans“ bei Merkel prächtig diskutieren kann. Aber bei denjenigen, die Kemmerich in einer Art bedroht haben, die den Polizeischutz nötig machte, gibt es wohl keine Diskussion darüber. Nur: Die werden nie ermittelt, in unserem, sich einem Shithole-Staat nähernden Staatswesen werden die definitiv nie ermittelt.
Es ist noch viel schlimmer. Dieser „Druck der Straße“ wird nicht nur toleriert, sondern klammheimlich oder sogar ganz unverhohlen gutgeheißen. Damit machen sich unsere polit-medialen „Eliten“ mitschuldig an allem, was da an Straftaten wie Bedrohung, Nötigung und Sachbeschädigung passiert.
Eine Schande!
Klare und eindeutige Worte. Wie gut das tut. Nur leider mache ich mir jetzt Sorgen um Herrn Murswiek. Diese Aussagen werden sehr, sehr Vielen nicht passen. Sie werden diese Vielen dazu aufstacheln, sich noch mehr ihr eigenes Recht zu fabrizieren.
Eine Frage an rechtskundige Leser: könnte sich A. Merkel in all ihren umstrittenen, falschen und wahnwitzigen, im Alleingang und unter Umgehung des Bundestags getroffenen Entscheidungen eigentlich mit dem Paragraphen „Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik“ aus allen Vorwürfen herausreden? Tut sie das schon und handelt sie aus dieser gewaltigen Macht heraus so unverforen?
Sollte ich mit dem obersten „Richtlinien“-Kanzler-Trumpf falsch liegen, bitte korrigieren.
Wahrscheinlich müssen Sie sich um Herrn Murswiek keine Sorgen machen, da man ihm in der linksmonopolisierten Öffentlichkeit keine Möglichkeit geben wird, sich zu äußern.
Mit Interesse habe ich dieses aufschlussreiche Interview gelesen und dabei meinen Eindruck bestätigt bekommen, dass sowohl die Linke als auch die Grünen und die auf links gedrehten CDU/CSU-Abgeordneten sowie Teile der FDP die Demokratie als das größte Problem ansehen, sie immer mehr aushöhlen und alle Warnungen und Äußerungen gestandener und neutraler Verfassungsrechtler völlig ignorieren.
Ich frage mich wirklich, wann sie eine fadenscheinige Begründung finden, um freie und geheime Wahlen zu unterbinden – sozusagen als Ultima Ratio beim Kampf gegen Rechts.
Danke für das Interview welches wohl nur hier abgedruckt und zu lesen sein wird. Im Ergebnis wird schnell deutlich wer die Demokratie gerade massiv beschädigt. Aber die Ausführungen eines Verfassungsrechtlers interessieren Frau Merkel und ihre Anhänger der Links-grünen Blockparteien schon lange nicht mehr. Die haben längst ihre eigene demokratiefeindliche Verfassungsauslegung gefunden. Die glauben sogar in ihrer Selbstherrlichkeit Demokraten zu sein.
Demokratie beschädigen?
Dazu müßte sie erst mal eingeführt werden.
Schaumermal….
Was wir seit längerem erleben ist ein schrittweiser Abbau demokratischer und rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeiten, alles unter dem Motto „Kampf gegen Rechts“, also gegen die AfD. Nicht nur die Partei, auch deren Wähler werden mittlerweile als Pariser dargestellt. Union wie FDP lassen sich in allen Punkten von den Linken vor sich hertreiben, übernehmen deren Vorstellungen und Sprachregelungen. Früher galt die AfD noch als „rechtspopulistisch“, mittlerweile wird sie einhellig als NSdAP 2.0 diffamiert, die Stimmen ihrer Wähler werden bei der Willensbildung nicht berücksichtigt, ihr zustehende Rechte mit durchsichtigen Tricks vorenthalten.
Pardon, die Autokorrektur hat Mal wieder zugeschlagen: sollte nicht „Pariser“, sondern „Parias“ heißen.
das hat aber Spaß gemacht
Passt scho.
Nicht genehme „Paria“ Parteien bzw Ihre Abgeordneten fallen
demnächst unter das Giffeysche Gute-Kondom-Gesetz.
Alle werden in Pariser gekleidet.
Wie Paetow schreibt wegen möglicher
gedankengefährdender „AfD-positiv“ Infektion.
Fehlt nur noch das Dach über dieser Irrenanstalt.
Ich habe mal in die Kommentare reingesehen. Fast alle haben dem auch noch zugejubelt.
„Es gibt freilich Personen in der AfD, die man als Extremisten ansehen kann und von denen die Partei sich trennen muss“ Es gibt in jeder Gruppe über 15 Personen, in jedem Verein, ob Kaninchenzucht oder Musikverein, mindestens einen, den man gerne in eine Rakete packen und auf den Mond transportieren würde. Ein zivilisierte Gesellschaft muss jedoch damit umgehen können. Und wenn man mit keiner dieser Gruppen wegen diesen Sonderlingen nicht mehr reden würde, dann wäre Schweigen im Walde.
Was mich in dieser Hinsicht sehr erstaunt ist, dass anscheinend niemand ein Problem damit hat, dass maßgebliche Mitglieder der SED behaupten die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Hat jemand hier im Forum schon von einem AFD- Mitglied gehört, das behauptet hätte das dritte Reich sei kein Unrechtsstaat gewesen?
Sie wissen doch: links ist gut, rechts ist sehr böse.
Links ist Kultur, rechts ist faschistoid.
Ein schönes Interview. Was gäbe ich darum, wenn es in allen deutschen Tageszeitungen abgedruckt werden würde. Dann wäre die Hälfte der Probleme in diesem Lande schon einmal gelöst. Wird nicht der Fall sein, denn damit würden die Chefredakteure ja gegen die richtige Haltung verstoßen… :.(
Bei der üblichen Verschlagenheit, die Linke zeigen, wenn es darum geht, an die Macht zu kommen, fürchte ich, dass die Sache in NRW noch eine „Meta-Ebene“ hat, wie man heute wohl sagt: Prima facie ist die Idee, dass Stimmen der AFD Gesetzesentwürfe automatisch invalidierten, so herzlich idiotisch – weil sie der AFD die Macht gibt, das Parlament komplett zum Stillstand zu bringen -, dass selbst die Bildungsallergiker unserer Polit-Kaste aufgrund ihrer Erfahrung sehen müssten, worauf sie sich da einlassen. Ich bin mir daher sicher, dass sie es sehen und ganz bewusst darauf setzen, dass in der nächsten Legislaturperiode keine konstruktive Parlamentsarbeit mehr möglich ist… um einen gefühlten weiteren „Notstand“ zu schaffen, dem man selbstverständlich nur mit außerkonstitutionellen Mitteln abhelfen kann. Siehe hierzu Bismarcks Konstruktion einer Verfassungskrise. Ich denke da an Schaffung neuer Expertengruppen auf ministerialer Ebene, denen für die Dauer des „Notstands“ außerordentliche Vollmachten eingeräumt werden (wobei es sich versteht, dass die Experten zur Repräsentation eines gesunden Querschnitts durch die Bevölkerung Theaterwissenschaftler, Studienabbrecher, Vertreter der Einbuchstaben-Communities usw. mit entsprechendem Parteibuch sein werden).
„Bildungsallergiker“ – herausragend witzig! Vielen Dank für den Lacher!
Mit Ihrer Erlaubnis werde ich diese treffende Bezeichnung bzw. Diagnose weiterverbreiten.
Gerne doch, vielen Dank!
Auch hier muss man leider konstatieren, dass der Verfassungsrechtler zwar Richtiges andeutet, seine Vorsicht ihn aber davon abhält, von Absicht oder besser Vorsatz zu sprechen. Auch er zieht sich auf die Ebene der Unkenntnis oder des „Versehens“ der linken Akteure und der Autokratin zurueck. Hier geht es auch nicht mehr um Gefahren oder irgendwelche Marginalien, sonder de facto um das Ganze. Die semantische Zurückhaltung erstaunt vor diesem Hintergrund angesichts der eindeutigen Worte und Taten dieser Akteure, von den Taten der Autokratin ganz zu schweigen. Man darf ihr trotz aller Handicaps auch unterstellen, dass sie, zumindest mit Hilfe ihrer Beraterinnen, weiss, was sie tut und ueber – wenn auch geringe, aber hinreichende- Kenntnisse des GG verfügt. Fuer den Professor : Da wollen Einige die VDG abschaffen und eine „gelenkte“ Demokratie a la DDR 2.0 einführen. Dass die AfD dabei stört, ergibt sich von selbst und dass sie deshalb – idealerweise samt ihrer Wähler – verschwinden soll, sollte Jedem klar sein, der bereits ueber das Pippi Langstrumpf – Niveau hinausgekommen ist. Die dafuer von der linken Mischpoke in Politik und Medien eingesetzten Mittel sprechen fuer sich. Man sollte sie und ihre Ziele auch benennen, wenn man „die Demokratie retten“ will.
ARD und ZDF so schon lange nicht mehr politisch neutral.
Was mir an diesen ganzen Vorgängen immer bewusster wird ist die Tatsache, wie sich die damaligen Gegner/Kritiker des NS Regimes gefühlt haben müssen. Ein Gefühl der Ohnmacht, da offen und bewusst Gesetze gebrochen werden, das politisch anders denken entmenschlicht und gejagt werden. Das an Türen von Geschäften der Hinweis hängt, das hier AfD Mitglieder und deren Wähler nicht bedient werden. Das sich eine politische Kaste gebildet hat, die sich nicht mal mehr die Mühe macht rechtsstaatlich zu handeln, das übelste Worte benutzt werden (Gesindel, Faschisten, Krebsgeschwüre, Ratten usw). Das auf den Strassen Schlägertrupps unterwegs sind, die nicht mal vor Frauen und Kindern halt machen. Das Leute ihre Existenz verlieren, wenn sie mit den „Falschen“ reden. und zu guter letzt noch die Mentalität des deutschen Michels. Also ich weiß nun besser als aus jedem Buch oder jeder Doku, wie es damals dazu kommen konnte, denn ich erlebe es gerade in Echtzeit. Absoluter Wahnsinn!
Danke, sie haben meine Gedanken in passende Worte gekleidet.
Die “ nie wieder“ -Fraktion muss blind und taub sein.
Die Komponente „Verstrahlung“ (ideolog.) fehlt noch….
Diese Fraktion erkennt den Wiedergänger nur, wenn er braune Uniform und passende Stiefel trägt!
Wobei ich früher immer dachte, man müsse aufpassen, dass nie wieder Faschisten die Macht in diesem Land übernehmen.
Dass nun aber tatsächlich Linksextreme, Stalinisten und Betonsozialisten versuchen, die Macht an sich zu reißen und dabei sind, Demokratie und Rechtsstaat auszuhölen, und dies alles unter einer CDU-Regierung, hätte ich nie für möglich gehalten.
Mittlerweile bin ich (ursprünglich mal politisch links) zu der Überzeugung gelangt, dass „Links“ und „Sozialismus“ einer der großen Irrwege in der Menschheitsgeschichte ist.
@Endstadium0815, sehr gute Zusammenfassung.
Mir fallen dazu noch 2 Zitate ein:
„Wer wissen will wie das dritte Reich entstehen konnte, SO!“
„Dem Jungvolk ist anscheinend nicht bewusst, dass es sich benimmt wie seine lieben Großeltern oder vielleicht Urgroßeltern, die sich seinerzeit auch einen Riesenspaß daraus gemacht haben, Menschen zu bewerfen.“
»Es gibt freilich Personen in der AfD, die man als Extremisten ansehen kann und von denen die Partei sich trennen muss.« — Es mag aus Herrn Prof. Murswieks Sicht sinnvoll sein, aber müssen tut die AfD rein gar nichts. Sie darf sich wie andere Parteien auch selbstverständlich selber ins Knie schießen, wie sie das gelegentlich ja auch macht. Und wenn sie ein paar schräge Vögel in den eigenen Reihen duldet, die ebenfalls schräge Wähler an die AfD binden, statt sie der NPD oder weiß der Kuckuck wem zu überlassen, dann ist das in einer Demokratie völlig in Ordnung. Spannend würde die Sache sowieso erst, wenn rechts der AfD eine wirklich grenzwertige Partei gegründet wird, die genauso auf Kante läuft wie die Kommunisten links. Nach den Erfahrungen unserer Geschichte, sehe ich da aber keine Gefahr. Es hat sich ja auch als gewaltiger Rohrkrepierer erwiesen, den roten Teufel mit dem braunen Beelzebub austreiben zu wollen. Wir müssen uns schon selber bemühen, unseren demokratisch verfaßten Rechtsstaat gegen die linke Pest zu verteidigen. Und derzeit sind die 15% der AfD die einzigen Verteidiger. Leicht wird es also nicht.
In einer Sache kann man vielleicht anderer Meinung sein als Dietrich Murswiek, nämlich ob die massive Druckausübung eines Verfassungsorgans ,Bundeskanzler Merkel, auf ein anders Verfassungsorgan, MP Kemmerich, sein Amt aufzugeben, nicht doch den §105 StgB mit dem Verbot der Nötigung eines Verfassungsorgans tangiert.
Der Druck ist eindeutig ausgegangen nicht von A.Merkel als Parteipolitikerin sondern als Bundeskanzler, dazu noch während eine Staatsbesuches , was ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist.
Die mit Strafe bewehrte Nötigung nach §105 StgB muß allerdings laut Gesetzestext mit“Gewalt“ ausgeführt werden, wobei jetzt zu interpretieren wäre, was „Gewalt“ in diesem Zusammenhang bedeutet.
das Strafgesetzbuch könnte um die Abschnitte „Straftaten gegen Verfassungsorgane“ und „Straftaten im Amt“ bereinigt werden. Diese Vorschriften sind entweder so selbstverständlich oder so interpretationswürdig dass sie keinen Sinn mehr machen. Die Reaktionen auf die Vorgänge in Thüringen zeigen dies doch überdeutlich. in § 105 StGB heißt es u.a. „Wer….durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben wird…..bestraft“. Was hat die Kanzlerin anderes getan? Ergebnisrückgängigmachung und/oder Auflösung der Landesregierungen mit FDP Beteiligung. Sie drohte und versuchte Gewalt (Auflösung etablierter Regierungen) auszuüben. Die von mir erwähnten Abschnitte im StGB sind so schwammig und nichtssagend formuliert dass man sie auch entfernen kann. Es sind lediglich Diskussionsgrundlagen für Juristen. Mehr aber auch nicht. Schon gar nicht Leitlinien für ein gedeihliches Zusammenleben im Politikbetrieb.
Juristisch ist an der Bemerkung von AM nichts auszusetzen. Ich habe nichts gesehen oder gehört, was mit Gewalt gleichzusetzen wäre. Trotzdem zeugt das von einer demokratischen Unkultur, die einen erschauern läßt
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben nach dem Rundfunkstaatsvertrag ‚bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.'“
Und wieder musste ich laut lachen. Nicht das fröhliche Lachen…
Die ÖRR (wie überhaupt die MSM) behandeln die Grünen fast schon wie eine Regierungspartei. Bei nahezu ALLEN Themen dürfen Grüne vor die Kamera, wenn Vertreter mehrerer Parteien zu Wort kommen, sind die Grünen meistens die ersten. Kritische Fragen müssen die Grünen nicht fürchten, sie werden von den Hofberichterstattern in Watte gepackt. AfD-Politiker kommen dagegen fast gar nicht mehr vor, es sei denn, es lässt sich bei ihnen irgendetwas skandalisieren.
Letzten Sonntag bin ich abends aus Versehen in die Anne Will-Sendung geraten, als Will gerade eine Frage an Baerbock richtete. Die Körpersprache von Annalena sagte schon alles. Entspannt, selbstsicher, selbstgerecht. Baerbock weiß, dass Auftritte in Polittalks immer Heimspiele sind. Bei Will trat sie offenbar auf als Moralinstanz, die über den von CDU und FDP verursachten „Krisenmodus“ in der Politik referiert. Ich habe nach wenigen Sätzen Baerbocks abgeschaltet, es geht mir nur noch auf den Zeiger.
Sie haben völlig recht. Jetzt wird schon auf allen Kanälen getrommelt (auch bei Lanz) wie wichtig eine freie Presse und ein freier Rundfunk für die Gesellschaft sind (die Zwangsgebühren werden dabei völlig ausgeblendet). Da ist nicht mit frei. Die nächste Gebührenerhöhung soll schmackhaft gemacht werden damit sich die Günstlinge dieser Gebührenorgie noch mehr in die bereits übervollen Taschen stopfen können. Gier frisst bekanntlich Hirn. Dieser Prozess ist bereits weit fortgeschritten.
Dass Merkel sich nicht nach §105 bzw. §106 strafbar gemacht hat, davon ging ich aus. Hierfür wäre ein Übel in der Größenordnung direkte Bedrohung Kemmerichs oder der Abgeordneten nötig. Aber bitte fragen Sie doch noch einmal beim Professor nach, ob das auch für die Antifa (also die unmittelbaren Täter bei den Bedrohungen) und mittelbar für Mitglieder der Partei die Linke und der ehemaligen Regierung Ramelow gilt, wenn diesen als Profiteure des Rücktritts eine persönliche Verbindung zu den Tätern nachgewiesen werden könnte oder wenn sie direkt, indirekt zu „Aktionen“ aufgerufen haben, oder sie im Nachhinein gebilligt oder als legitim gewürdigt haben (unabhängig davon, ob sie viele Tage später sich dann doch distanziert haben)? Wenn diese also das Klima für Bedrohung aktiv geschaffen haben, umgekehrt in keiner Weise zur Mäßigung der eigenen Unterstützer aufgerufen haben, sondern diese gewähren ließen?
Das sind geradezu verhetzende Beschimpfungen, die von der Wirklichkeit nicht gedeckt sind. Natürlich ist die AfD keine Nazi-Partei. Sie ist auch nicht rechtsextrem. Der Verfassungsschutz in Deutschland hat ja ein Auge auf die Partei geworfen und geprüft, ob sie extremistisch sei.
Ich glaube, es gibt im Moment keine Organisation, die genauer unter Beobachtung steht, als die AFD. So viele haben ein existenzielles Interesse daran, etwas zu finden.
Auch die kleinste Kleinigkeit wird ans Tageslicht kommen. Wenn es denn etwas gibt.
Und weil dieses Spiel ja schon eine ganze Weile so läuft und noch immer nichts wirklich nennenswertes herausgekommen ist, gehe ich mal davon aus, ist da auch nichts.
Würde man doch nur bei den anderen „demokratischen Parteien“ mal so genau nachschauen. Könnte sich lohnen, ist aber wohl nicht gewollt.
So bleibt es wohl auch in Zukunft bei den haltlosen extrem-Nazi-Faschist Beschimpfungen ohne Substanz. Wer das glauben mag, wird es auch weiterhin tun.
»In NRW hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, wonach kein Gesetz verabschiedet werden dürfe, dem die AfD zustimmt.«
Anscheinend sind in der SPD nur noch Idioten: ein tolles Vetorecht für die AfD! Sie könnte alle Gesetze blockieren, die ihr nicht
gefallen…?
Dachte ich mir auch gerade.
Es wurde ja eigens formuliert, dass es nur um solche Entscheidungen geht, wo es auf die Stimmen der AfD ankommt. Alles, worin sich die anderen sowieso einig sind geht natürlich durch.
Der Demokratie ist ja jetzt schon enorm geschadet. Die etablierten Parteien die angeblich immer bis zum Letzten für die Demokratie kämpfen, habe bewiesen, dass sie von Demokratie nur so lange etwas halten, wie sie durch die Demokratie an der Macht gehalten werden. Droht Gefahr für Macht und Einfluss ist es vorbei mit Demokratie. Das Problem ist nur, dass sich das hier beschriebene undemokratische Verhalten langsam etabliert und immer groteskere Züge annimmt. Mit der Folge, dass die Parteien immer mehr Wähler verlieren. Irgendwann ist ein Schwellwert überschritten und es lässt sich auch mit den letzten Mitteln keine Mehrheit mehr finden. Dann kommen andere an die Macht. Die werden natürlich ebenfalls die bis dahin etablierte Methoden anwenden. Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass Deutschland, dass ständig vor Nazis warnt, wieder in einem Totalitären System endet. Und wer hat Schuld daran?
Demokratie beschädigen?
Dazu müßte sie erst mal eingeführt werden.
Schaumermal….
https://auns.ch/erfolg-der-schweiz-moeglichst-wenig-europaeer-duerfen-davon-wissen/
Diese „Diskussion“ ist nur möglich, weil -leider- seit Jahrzehnten, Demokratie und Rechtsstaat gleichgesetzt werden.
Faktum est: Der Rechtsstaat bedarf keiner Demokratie, aber eine Demokratie ohne Rechtsstaat ist die Tyrannis!
Richtig, wer die Demokratie abschaffen will, muss als erste Handlung nach dem Vorbild der Nazis und den Sowjets den Rechtsstaat schleifen.
»In NRW hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, wonach kein Gesetz verabschiedet werden dürfe, dem die AfD zustimmt.«
Der ewige Deutsche, der »Anständige«, bleibt sich treu – wie sagte er doch einst: »Kauft nicht bei Juden!«…
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„In NRW hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, wonach kein Gesetz verabschiedet werden dürfe, dem die AfD zustimmt.“
Ein Parlament bestimmt für alle Parlamente der Zukunft, was sie machen dürfen und was nicht. Früher nannte man so etwas Verfassung. Gesetze können keine anderen Gesetze verbieten.
Aber: Es gibt ja diese 3 offiziellen „Gewalten“ im Staat. Schließen starke Teile der Parteien zu einer Art Kartell zusammen, haben sie automatisch 2 dieser Gewalten in der Hand. Und diese 2 Gewalten setzen auch noch die Richter in höheren Positionen ein. Somit können sie auch die 3. Gewalt in die Hand bekommen.
Wenn die sich selbst als 4. Gewalt bezeichnende Gruppe, die Medien, (was im Grunde eine absolut undemokratische Machtanhäufung ist) über verschiedene Kontakte auch in dieses Kartell eingebunden sind, kann sie keiner stoppen.
Wie schrieb ein Forist so treffend:
„Bildungsallergiker“
Die haben offensichtlich die absolute Mehrheit nicht nur in den Parlamenten, sondern auch in den Redaktionen der schreibenden wie sendenden Journaille.
Dummheit allüberall.
Finis …. nicht nur Germania…
Na ja, wer hätte sich von den Linken besseres als von der NS erwartet.
Deutschlands Bürgerliche waren zu lange brav.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Manchmal wünscht man sich wirklich ein Selbsteintrittsrecht des Bundes- oder eines Landesverfassungsgerichts. So aber können Politiker machen was sie wollen.
Selbst wenn es dieses Recht gaebe wuerde das politisch von Merkellinks kontrollierte BVerfG, unter der Voraussetzung seiner Zuständigkeit, ganz sicher nicht eintreten, um die Abschaffung der Demokratie von links!, heisst durch Merkel, zu verhindern oder die Rechte der AfD zu schützen. Im „besten Fall“ wuerde es sich wachsweich mit dem ganz breiten Ermessen der Regierung bzw. des Bundestages oder irgendeiner Unzustaendigkeitskonstruktion zurueck nehmen.
Haben die Richter
nichts aus der Geschichte
gelernt?
oder wollen die in 50 Jahren
in phoenix abgehandelt werden?
Mag sein das in China der Coronavirus grassiert. In Deutschland ist es die Ausschließeritis. Es kommt nicht mehr darauf an ob etwas vernünftig ist oder nicht, wichtig ist nur, wer etwas sagt. Damit kann man dann auch eine demokratische Legitimation unterminieren.
Die SPD verhält sich wie ein Ertrinkender, der sich an allem festhält und mit in die Tiefe zieht, der erwischt wird.