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Verfassungsrechtler Murswiek im Interview

„Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“

von Redaktion

21.07.2021

| Lesedauer: 4 Minuten
Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek hält das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen "Skandal": "Das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht". Es erfülle damit einen Wunsch der Grünen.

Mit seinem Klima-Beschluss vom 24. März hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Klima-Politik darauf verpflichtet, künftig mit einem CO2-„Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen auszukommen. Das ist eine dramatische Einschränkung, die für Wirtschaftsunternehmen und Bürger gigantische Anstrengungen und Kosten mit sich bringen wird. Für andere Staaten gibt es solche Einschränkungen nicht. Für Deutschland bedeutet es einschneidende Wettbewerbsnachteile, während die deutschen Anstrengungen für den Klimaschutz praktisch nichts bringen. Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek schreibt in einem Beitrag für das Online-Portal „FAZ-Einspruch“, dass es für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine rechtliche Grundlage gibt. Im Interview erläutert er seine Argumente

TE: Herr Professor Murswiek, Sie sagen, mit dem Klima-Beschluss habe das Bundesverfassungsgericht seine richterlichen Kompetenzen überschritten. Wie kommen Sie dazu?

Murswiek: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zum Klimaschutz. Die Umweltschutznorm des Artikels 20a – „Der Staats schützt die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ – verpflichtet zum Schutz gegen jedwede von Menschen verursachte Umweltbeeinträchtigungen, also auch gegen solche, die auf anthropogene Treibhausgasemissionen zurückgehen. Daraus ergibt sich aber kein konkretes Temperaturziel, auf das die Erderwärmung, soweit von Menschen verursacht, begrenzt werden müsste. Deshalb lässt sich aus dem Grundgesetz auch kein CO2-Restbudget ableiteten, das noch maximal für CO2-Emissionen zur Verfügung steht.

Aber genau dies hat das Bundesverfassungsgericht doch gemacht!

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Ja, aber nachdem es selbst zuvor festgestellt hat, dass sich ein Temperaturziel aus Artikel 20a nicht ableiten lasse. Und dann macht das Bundesverfassungsgericht etwas, was es in der Geschichte dieses Gerichts noch nie gegeben hat: Es erhebt eine Vorschrift eines einfachen Gesetzes in Verfassungsrang. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig, einfache Gesetze darauf zu überprüfen, ob sie mit der Verfassung übereinstimmen. Ob bundesrechtliche Gesetzesvorschriften mit anderen bundesrechtlichen Normen übereinstimmen, ist aber keine Verfassungsfrage. Dies zu prüfen ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt sagt das Bundesverfassungsgericht: Mit Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes werde das Temperaturziel des Pariser Klima-Abkommens, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, zur Grundlage des ganzen Gesetzes gemacht. Dadurch werde das Umweltschutz-Staatsziel des Artikel 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“. Dies bedeute, dass das, was der Gesetzgeber in Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes festgelegt habe, nunmehr als Inhalt des Artikels 20a des Grundgesetzes gelte. Aus einer einfachgesetzlichen Vorschrift zaubert das Bundesverfassungsgericht auf diese Weise eine Verfassungsnorm, anhand derer es dann den übrigen Inhalt des Gesetzes prüft. Das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht. Das ist ein Skandal.

Aber hat nicht das Bundesverfassungsgericht schon immer neue Grundrechte „erfunden“, zum Beispiel das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ oder das „Computergrundrecht“, also ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“?

Das sind in Wirklichkeit keine neuen Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht erfunden hat. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Interpretation die Inhalte vorhandener Grundrechte für neue oder Anwendungsfelder entfaltet. Was das Bundesverfassungsgericht im Klima-Beschluss macht, ist etwas ganz anderes. Es sagt ja selbst, dass sich aus Artikel 20a kein Temperaturziel ergibt. Also insoweit findet keine Verfassungskonkretisierung durch das Bundesverfassungsgericht statt, sondern das Gericht bleibt bei seiner Verfassungsinterpretation im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung. Und dann macht es diesen unbegreiflichen und aus meiner Sicht juristisch nicht begründbaren Sprung, indem es sagt, was der Gesetzgeber mit dem Bekenntnis zum Pariser Temperaturziel beschlossen hat, sei jetzt Verfassungsrecht.

Aber der Gesetzgeber könnte den Paragraphen 1 des Klimaschutzgesetzes mit seinem Temperaturziel ändern.

Aus Sicht des deutschen Rechts ja, völkerrechtlich aber nicht. Denn die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens dürfen nicht vom dort vereinbarten Temperaturziel abrücken. Mit seinem Klima-Beschluss hat deshalb das Bundesverfassungsgericht im wesentlichen einem Anliegen der Grünen zum Durchbruch verholfen. Diese hatten 2018 im Bundestag den Antrag gestellt, Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Formulierung zu ergänzen: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht macht nun mit seinem Klima-Beschluss die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwingt sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreitet seine richterlichen Kompetenzen. Es macht sich zum Vollstrecker einer grünen Agenda, für die es bisher keine parlamentarische Mehrheit gab.

Sie sagen doch, dass sich aus dem Pariser Abkommen gar kein Restbudget ableiten lässt. Wo liegt der Fehler?

PROF. FRITZ VAHRENHOLT IM INTERVIEW
Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?
Das Pariser Abkommen verpflichtet die Staaten, das dort genannte Temperaturziel anzustreben. Das ist aber nicht mehr als ein politisches Bekenntnis. Das Abkommen enthält nicht die Pflicht der Staaten, anteilig ihre Treibhausgasemissionen so zu begrenzen, dass das Temperaturziel auch erreicht wird. Konkrete Pflichten zur Minderung und Vermeidung von CO2-Emissionen enthält das Abkommen nicht. Die Staaten müssen erklären, welches Volumen an CO2-Emissionen sie künftig freiwillig vermeiden wollen, und an diese freiwillige Zusage sind sie dann gebunden. Das hat aber nichts mit einer Begrenzung auf ein Restbudget zu tun, das der einzelne Staat künftig nicht mehr überschreiten darf. Die Staaten sind sich zwar über das Temperaturziel einig, aber was sie tun müssen, um das Ziel zu erreichen, bleibt offen. Sie tasten sich mit ihren Selbstverpflichtungen nur in Richtung auf die Zielverwirklichung vorwärts. Der Fehler des Bundesverfassungsgerichts liegt darin, Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes, der das Pariser Temperaturziel übernommen hat, in Verbindung mit Artikel 20a des Grundgesetzes so zu interpretieren, dass damit nicht nur das politische Ziel angegeben ist, das mit dem Gesetz angestrebt wird, sondern dass daraus eine Pflicht zur Zielerreichung abgeleitet wird, die im Pariser Abkommen nicht vorgesehen ist und die auch der Bundestag sich nicht selbst auferlegen wollte, als er das Klimaschutzgesetz beschlossen hat.

Das Bundesverfassungsgericht agiert also nach Ihrer Ansicht als eine Art juristischer Arm von Fridays for Future?

Nur radikale Klimaaktivisten und die Grünen-Fraktion im Bundestag sind zuvor auf die Idee gekommen, das Temperaturziel des Pariser Abkommens könnte als rechtlich bindende Verwirklichungspflicht mit der Folge eines für die Staaten verbindlichen Emissions-Restbudgets verstanden werden. Alle Staaten und alle Juristen – mit Ausnahme einiger Aktivisten, die durch „strategische Klimaklagen“ gerichtlich erzwingen wollen, was sich auf demokratischem Wege nicht durchsetzen lässt – sind sich einig, dass das Temperaturziel keine Verpflichtung auf ein Restbudget impliziert. Das Bundesverfassungsgericht übernimmt hier die Position der Grünen-Fraktion, die aus dem politischen Bekenntnis des Pariser Abkommens, das Temperaturziel anzustreben, eine Pflicht zur Erreichung dieses Ziels und damit einen „materiellen Umweltstandard“ herbeiphantasiert hatte.


Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, www.dietrich-murswiek.de. Einen Video-Vortrag von ihm zu „Klimapolitik und Grundgesetz“ mit kritischer Beleuchtung des Klima-Beschlusses finden Sie hier.

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53 Kommentare

  1. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ist offen zum politischen Gericht mutiert, dazu hat die SED-Funktionsfrau Merkel einen Hinterbänkler der ihren ohne entsprechende Erfahrungen als Richter ans Verfassungsgericht gebracht, und weil sie wie eine Oma aus dem Bilderbuch aussieht, findet die große Mehrheit der Leute nichts dabei.
    Ein Gericht muss die Wirklichkeit herausfinden, aber das taten diese Richter unter besagter politischer Besetzung nicht. Sie übernahmen schlicht die Narrative, die als „alternative Fakten“ und wahre Fakten dargestellt werden, aber nach Belieben zu „Meinungen“ umgedeutet werden, die jedoch entsprechend § 5 des Grundgesetzes gesagt werden dürfen, ohne jedoch auf einen Wahrheitsanspruch zu verzichten. Man stelle sich vor, ein Gericht prüft keine Behauptungen nach!!! Als M. Mann vor Gericht stand, weil ein Geograph über seine Hockeystickkurve lachte und ihn verspottete, was M. Mann sich nicht gefallen lassen wollte, verlangte das Gericht die Berechnungsgrundlagen und die Berechnungen für seine absurde Kurve. Er konnte sie nicht herausgeben, weil er dann gerichtlich als Betrüger entlarvt worden wäre! Er wurde wegen Missachtung des Gerichts zu 6 Mio. Strafe verurteilt! Was macht das Bundesverfassungsgericht? Es übernimmt die Behauptungen ohne jede Prüfung!! Wie ein Willkür-Bananenstaat!
    Nach diesem Wahrheitsbegriff, der jeder Wissenschaftlichkeit Hohn spricht, der mich an mein Geschichtswissen und an die Erzählungen meiner Altvorderen erinnert, haben die Richter unter besagter politischer Besetzung ein den momentan Herrschenden zugute kommendes rein politisches Urteil gefällt und so die ideologiebestimmte Politik legitimiert. Ich hoffe, dass ihnen dieses Urteil, genauso wie Merkel ihre Gesetzesbrüche, gewaltig auf die Füße fällt.
    Es ist für uns, v. a. für die Älteren, kein Trost, denn die Pendelausschläge dauern lange, aber nach der Zerschlagung dieses Landes mitsamt seiner Struktur wird es wieder anders werden. Nur leider können sich die meisten Leute gar nicht vorstellen, dass die Wirtschaft mittel- und langfristig im Sinkflug begriffen ist, sie glauben den Behauptungen, dass der Mobilitätsumbau jetzt sofort einen gewaltigen Wirtschaftsboom auslösen würde. Sie überlegen sich nicht, wie das denn geschehen soll. Sie glauben, dass Windmühlen die gewaltige Menge von ca. 3000-3500 TWh Strom herstellen könnten, die nötig sind für Heizung, Mobilität, Fabrikation in der Wirtschaft etc., nicht nur die 600 TWh, die wir jetzt aus dem Stromnetz ziehen, die nur zu 16-17 % durch Wind gedeckt werden mit ca. 34.000 Windmühlen.

  2. Natürlich ist diese Urteil ein Skandal. Für diese Erkenntnis brauche ich kein Jurist zu sein. Da reicht gesunder Menschenverstand. Der Punkt ist aber doch, dass es diese „neuen Kommunisten“ schon wieder geschafft haben, ihre eigennützige Ideologie in allgemeine Rechtssprechung umzuwandeln und dazu noch einen Haufen dümmlicher Mitläufer euphorisch hüpfen zu lassen. Wir stecken schon wieder mitten im Faschismus und 85% merkten es schon wieder nicht.

  3. Sprachmagie, zur Herstellung und Durchsetzung einer ideologischen Gegenwirklichkeit, wird von unseren Gerichten schon viel länger angewendet.

    Man schaue sich nur einmal an, wie man den Familienbegriff von natürlichen, objektiven Fakten getrennt hat und mit neuen, subjektiven Begriffen eine zweite Wirklichkeit geschaffen wird. «Die voneinander abhängigen Wirklichkeiten der Biologie, der Abstammung, und der Familie werden ersetzt durch subjektive und von den Gegebenheiten unabhängige Begriffe wie «elterliche Bindung», «Wunschelternteil», «soziale Elternschaft», oder «Familienleben». Das «Wunschkind» ist Gegenstand eines «elternschaftlichen Projekts» (Grégor Puppinck). Dies sind die Vorbedingungen, um eine neue zweite Wirklichkeit zu schaffen, eine Gegenwirklichkeit, in der eine Homo-Ehe mit Kind eine Familie darstellt und damit auch einen Rechtsanspruch erhält, der von der Natur, der Wirklichkeit ihr nicht gegeben wäre. Genauso wird jetzt auch mit den Begriffen «Klima», etc. operiert.

    Diese Gegenwirklichkeit, die nie gegenüber der Wahrheit und Wirklichkeit bestehen würde, muss deshalb mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt und vor Zumutungen der Wirklichkeit geschützt werden. Daher all die Hatespeech-Gesetze.

    Ich empfehle allen, sich Grégor Puppincks «Der denaturierte Mensch und seine Rechte» (Be&Be-Verlag, 2020) zu verschaffen, um zu verstehen, wie tief die Verwerfungen, denen wir ausgesetzt sind, tatsächlich gehen.

  4. Das Grundgesetz und der Bundestag werden immer mehr zur Lachnummer. Wenn im Grundgesetz steht, Asylanträgen von aus sicheren Drittstaaten Einreisenden ist nicht statt zu geben, wird das von Merkel und dem EuGH übergangen. Der Bundestag verzichtet auf seine Budgethoheit zugunsten der Schuldenunion und das Bundesverfassungsgericht ersetzt die fehlende Zustimmung des Bundestages zu einseitigen strikten Klimaauflagen durch „Rechtsprechung“. Und dann wird von den ÖR-Medien weinerlich die Politikverdrossenheit beklagt!

  5. Die Parteibuchrichter von Karlsruhe machen sich selbst zu einer Nebenregierung, die ohne ein Mandat zu besitzen, eigenständig Politik macht und sich darüber hinaus auch noch Legislativbefugnisse selbst verleiht. Den Herrschaften sind die Möglichkeiten, die sie als letzte nationale, juristische Instanz haben, offenkundig zu Kopf gestiegen. Die Unfähigkeit sich über die Aufgeregtheiten der Tagespolitik und die hysterischen Forderungen von NGOs und sonstigen Aktivisten zu erheben, schadet massiv dem Image dieser früher einmal hochangesehenen Institution. Hinzu kommt noch die offensichtliche Unfähigkeit bzw. der Unwille sich über die Gesamtheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse und über den wissenschaftlichen Dissens betreffend das Ausmaß des menschlichen Einflusses auf das Klima, kundig zu machen. Es gibt keinesfalls „die Wissenschaft“, die sich einig ist, wie uns viele Gläubige der „Klimakirche“ glauben machen wollen. Die Freiheitsgrade für künftige Generationen, die beispielsweise die verstärkte Nutzung der Kernenergie ermöglichen würde, wurde in dem skandalösen Klimaurteil in keiner Weise berücksichtigt. Der Atomausstieg kann ja jederzeit durch den Bundestag zurückgenommen werden, sofern sich politische Mehrheiten hierfür finden.

  6. Das ist eine dramatische Einschränkung, die für Wirtschaftsunternehmen und Bürger gigantische Anstrengungen und Kosten mit sich bringen wird. Für andere Staaten gibt es solche Einschränkungen nicht. Für Deutschland bedeutet es einschneidende Wettbewerbsnachteile, während die deutschen Anstrengungen für den Klimaschutz praktisch nichts bringen.“
    Warum klagt keiner der Betroffenen, dass die Einschränkungen seine natürlichen Lebensgrundlagen so weit beschneiden, dass nicht nur er sondern die ganze Gesellschaft dramatisch verarmen wird, usw.
    Warum gibt es keine „Vernunfthilfe“ als Contra zur Umwelthilfe und klagt gegen die zum Beispiel Dieselverbote, weil die Maßnahmen nichts bringen. Irgendwas zu tun, reicht es nicht.

  7. Es scheint als habe das BVG für viele göttlichen Charakter. Aber es ist nur ein Mensch der hier anscheinend im Dienste Merkels handelt. Aber wie Merkel, wird er bald wieder weg sein. Und dann kann ein ganz kleines Menschlein die Dinge wieder gerade rücken. Es muss nur in der Bevölkerung ein klein wenig Unrechtsbewusstsein wachsen.

  8. Wie lächerlich und absurd ist demnach die irrige Behauptung: die deutsche Justiz sei „politisch unabhängig“ aber die polnische oder ungarische NICHT“. Da sieht nich nur Stevie Wonder keinen Unterschied.

  9. Langfristig könnte sich das als ein erster Schritt zur Veränderung des Staates herausstellen. Was spricht dagegen sich mit der selben Argumentation dem „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und regulierte Migration“ zu nähern, der im Dezember 2018 von der UN-Konferenz in Marrakesch (Marokko) beschlossen wurde?

  10. Die alles entscheidende Frage ist doch jetzt, mit welchen Mitteln und wohl internationalen Stellen dieses kompetenzenüberschreitende Urteil revidiert werden kann? Oder hat sich damit Deutschland unwiderruflich sein wirtschaftliches Grab geschaufelt? Könnte für die heutigen Generationen eine Klage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ein Ansatz sein?Wer oder was weist bei Fehlentscheidungen das BVerfG in seine Schranken?
    War ist mit der wahrscheinlichen Befangenheit der Richterin? Wäre da ein weiterer Ansatz? Juristen sind gefragt!

  11. Und was lässt sich dagegen tun? Probleme, ohne Lösung.

  12. So ist das halt in Bananenrepubliken.Aber Papier ist geduldig. Das kann man wieder zurückdrehen.

  13. Die Erfahrung zeigt, dass Urteile des BVerfG, genau wie Verträge im Allg., nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, wenn nicht bei allen Parteien der Wille zur Umsetzung vorhanden ist. Wenn die jeweilige Regierung diesen CO²-Unsinn umsetzen will, macht sie es einfach. Und wenn nicht, wird das Urteil ignoriert. Gerichtsurteile werden ständig ignoriert oder gekippt, wenn sie der Exekutive nicht passen. Die einzige Funktion die dieses Urteil hat, ist die eines Feigenblattes für die Regierung. Die kann sich wunderbar dahinter verstecken, wenn das Klimagedöns zu massivem Wohlstandsverlist und damit Unmut in der Bevölkerung führt. Dann zeigt man auf das BVerfG, was ja im Gegensatz zur Regierung nicht abgewählt werden kann und sagt: „Wir können ja gar nicht anders handeln.“ Und die Mehrheit der obrigkeitshörigen Deutschen wird das glauben.

  14. Leider ist bei den Richtern genau so wie bei den Politikern. An die Spitze kommt man nicht wegen seiner Sachkenntnis sondern wegen seiner Fähigkeit opportun zu sein und Konkurenz möglichst unauffällig weg zu beißen.
    Bzgl. der CO2 Reduzierung gibt es einfache und kostengünstige Wege wie die Firma Climework aus der Schweiz aufzeigt. ( https://climeworks.com/ )

  15. Dieses Gericht kommt seinem eigentlichen Auftrag schon länger nicht mehr wirklich nach, auf keinen Fall im Sinne der Bürger. Unter dem neuen Vorsitz wird das Grundgesetz vollends aufgeweicht und nach Gutdünken einzelner Parteien und deren Ideologie verbogen.

  16. Das Wichtigste:
    Es ist uns doch allen egal.
    Das Urteil reicht gerade so,
    um uns beim Frühstück darüber aufzuregen.
    Selbst bei Wahlen findet sich keine Reaktion.
    Darum können die Linksgrünen hier im Lande tun,
    was sie wollen— obwohl sie in der Minderheit sind

  17. Das Grundgesetz wiord schon länger von Verantwortlichen mißachtet.
    Nun auch vom höchsten Gericht,
    Nicht mehr das Grundgesetz zählt sonden Ideologien einer gewissen Schicht / Klientel.

  18. (GG Art 20a): Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…

    Man bekommt den Eindruck, dass ein völlig spekulatives, angenommenes Wohl einer fiktiven, imaginären künftigen Generation höher steht, als das Wohl der Generation(en), für die das Gesetz Anwendung findet und deren reales Wohl dadurch Gefahr läuft, missachtet, beschnitten u. gefährdet zu werden.

    Bei derart gravierenden, völkerrechtlich verbindlichen Zielen u. Verpflichtungen, die sogar alle staatliche Gewalt unmittelbar binden, dürfte man doch einen Beweis einfordern, ob das Temperaturziel des Pariser Abkommens als Verwirklichungspflicht dem Anspruch (aus Art. 20a) „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen“ überhaupt genügen kann. Es wäre eine gute Gelegenheit, die ggf. dogmatischen Klima-Gutachten zu erörtern.

    • Die „Jungen“ die heutzutage so etwas wie Ihre Lebensgrundlage würde zerstört, sollten froh sein, daß die Bisherigen / älteren durch Ihr Tun so gute Lebensbedingungen geschaffen haben in die diese „Jungen hinein geboren wurden.
      Vielleicht sollte Man für diese Jungen mal die Uhr um 30 oder 50 Jahre zurück drehen. und Sie in solche Verhältnisse zurück versetzen und dann sehen wie sie damit zurecht kommen, was sie daraus zu Stande bringen.

      • Die So genannten „Alten sind auch dafür verantwortlich für den Wohlstand und die Annehmlichkeiten in welche „Die Jungen“ hineingebohren wurden. Sich sind Sie damit auch verantwortlich für die daraus entsandene Ansprüche,
        Deshalb die Frage was wäre wohl wenn die Gleichen in Verhältnisse wie vor 50 Jahren gebohren worden wären? Was entwicklungsmäßig darausd hervoor gegangen wäre. Damals war das Lebenm noch weitgehend auch ein Kampf um das tägliche Brot im wahrsten Sinn des Wortes. Ich empfehle z.B. zu vergleichen wie damals der Pro Kopf Wohraum war, Wie viel des Verdienten (Prozentual) das auffraß. Und wie war das mit Wohnung heizen wenn es kalt war?
        Oft nur ein Raum, wenn es hoch kam 18 Grad und dann wurden etwas die Türen aufgemacht nur als ein Beispiel angeführt.
        Wie wurde die Produk tivität gesteigert? Mehr als die Bevolkerungszaahl zurück ging. In sofern müßte also genug Arbeitskräfte geben.
        Mit zunehmendem Maße haben aber immer mehr gemerkt daß echte Arbeit und machen was man eigentlich gar nicht will ganz schön unangenehm ist, Es ist viel angenehmer Dinge zu machen die man seklbst will und angenehmer sind. Anderre „Malochen“ zu lassen und im Grunde genommen von denen zu leben.
        Wie viele Tätigkeiten und Positionen wurden geschaffen, welche die Allgemeinheit z.b. zum Leben gar nicht braucht, Die aber von Denen die wirklöicgh Nötiges Arbeiten mit erarbeite, mitverdient werden muß
        vor 50 Jahren waren Künsteler noch künstler die es aus echter Leidenschaft an „ihrer Kunst“ gemacht haben den gut bezahlt wurde die Wenigsten. Sportler genau so. Heute entscheiden / bestimmen quasi Solche wo es lang gehen sol. Was die im Grunde Alles erarbeitende Schicht zu Tun und zu lassen hat. Wie diese e zui tun und zu lassen haben. Im Grunde genommen keine wirklich realen Kenntnisse und schon gar keine praxiserfahrung von dem was Andere in der Realität fertig bringen müssen, aber ihnen sagen und vorschreiben, was und wie Sie es zu machen haben
        Zum Abschluß noch; Wie hoch, hoch ist die falsche Bezeichnung
        wie Setzt sich die Luft zusammen? Wie viel Prozent Bruchteile Co² sind in der Luft enthalten, Wiederum wie viele Bruchteile dieses Bruchteils sdoll von Menschen künstlich erzeugt werden?
        Damit soll man die Natur beinflussen / wesentlich beeinflussen, gar steuern können?
        Ichj war eigentlichg mein ganzes Leben in oder für die Forschung tätig und habe erlebt wie Echte Forschung welche dies Bezeichnung noch verdiente sich zu größtenteils änderte.
        „Forschung“ hat sich vermehrt vergleichbar wie „Journalismus“ oder „Medien“ schaffende mit der Folge des Kampfes ums Geld, Sensatzionen. Wenn es eigentlich keine gibt muß halt eine gemacht werden

    • @Antworten: Es geht ja nicht einmal um die real existierenden Generationen (egal ob jung oder alt) – Man fabuliert von „künftigen Generationen“ für deren Wohl man streitet, für deren Wohl man alles einzusetzen und zu opfern bereit ist – sogar unter der Prämisse, das Wohl derjenigen, über die das Gericht reale Verfügungsgewalt hat, geringer zu schätzen – ihnen wohlmöglich die Teilhabe an der Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen einzuschränken oder ganz zu verwehren. Es ist paradox, ein Widerspruch in sich; und dabei argumentativ jeglicher Realität entrückt.

  19. Das sehe ich entspannt. Drei längere Stromausfälle im Winter wegen völlig verfehlter Energiepolitik mit etlichen Toten und das Gericht denkt um. Weil die Wahlergebnisse dann so sein werden, dass Richterinnen wie Berichterstatterin zu diesem Urteil nicht einmal zur wissenschaftlichen Assistentin am Gericht ernannt werden. Warum? Weil jetzt Generationen von grün angehauchten Politikern aller Parteien auf das Klimaurteil verweisen werden. Und weil in der Folge irgendwann 100.000 Leute vor dem Gericht demonstrieren werden, das sich eigentlich Bundesgrundgesetzgericht nennen müsste. Und dann wird das Gericht feststellen, dass man eine in Jahrzehnten aufgebaute Reputation auch in kürzester Zeit selbst kaputt machen kann. Und daran arbeitet das Gericht gerade. Denn die Eide der Gerichtsmitarbeiter unterhalb der Richterebene werden das Papier nicht wert sein auf dem sie unterzeichnet sind, wenn deren Angehörige unter den Urteilsfolgen leiden müssen wie sie selbst.

    Und wieder stellt sich die alte römische Frage: Quis custodiet custodies? Wer bewacht die Wächter?

    • Umdenken? Glauben Sie das nicht. Stromausfälle liegen dann am Klimawandel und an fehlender Schnelligkeit bei der Umrüstung in D. Ist ja jetzt nach dem Regen schon so. Und sollte D ausreichend gewandelt sein, dann liegt der Klimawandel an Polen und Ungarn.

  20. Das Bundesverfassungsgericht als allerhöchstes Gericht Deutschlands kontrolliert die Gesetze des Bundestages auf ihre Verfassungstreue.
    Wer kontrolliert das Bundesverfassungsgericht? Wer schützt die Bürger vor der Anmaßung des BVG?
    Richtig: niemand !!! Niemand kann einen Spruch des BVG zu Fall bringen.

    • Weitere Frage:
      Wer sorgt für eine politisch ausgeglichene Besetzung ?

  21. Für mich ist das der Beweis, dass Merkel nix mit der CDU zu tun hat, sondern eine GRÜNE ist. Aber es bleiben Fragen: Kann man das rückgängig machen? Warum soll ich mich an Gesetze halten, wenn es weder die Politik, noch das Verfassungsgericht macht? Ich habe das Gefühl, dass die Bevölkerung maximal gegängelt wird, während die „Herrscher“ tuen, was sie wollen. Und das ohne Hemmungen und ganz offen. Stichwort Maskendeals, eine EZB Präsidentin, die in den Knast gehört, die EU Kommissionspräsidentin hat sich in der Berateraffäre auch daneben benommen. Ein Ministerpräsident, dessen Frau Masken verkauft, während er dafür sorgt, dass die Maskenpflicht bis zum St.Nimmerleinstag aufrecht erhalten wird. Die Liste der Verfehlungen ist mittlerweile riesig und Merkels Spruch: „….dann ist das nicht mehr mein Land“, kann ich in abgewandelter Form für mich adaptieren. „Das ist nicht mehr mein Land“. Rette sich, wer kann.

    • Angela Merkel hat die CDU immer verachtet und hat auch nie einen Hehl daraus gemacht.

      Nachzulesen in „Merkels Welt zur Wendezeit“ von Ewald König.

  22. Die Frage ist, ob da ein Normenkontroll-Verfahren möglich ist. Aber vor welchem Gericht könnte es geführt werden?
    Wer kontrolliert das oberste Kontrollorgan?
    Es könnte eigentlich nur das Parlament sein, indem es einen Grundgesetz-Artikel so ändert, daß dem BVerfG der Weg, selbst Verfassungsrecht nicht nur auszulegen, sondern neu zu schaffen, versperrt wird.

    • Hallo Moorwald
      Sie haben mir zwar auf meinen Post geantwortet, gebe Ihnen aber hier die Anwort wie die Schweiz das gelöst hat.

      Insbesondere auf Ihre Frage, wer das oberste Kontrollorgan kontrolliert. – Von niemand und nichts. Die Richter haben es mit dem dritten Geschlecht sogar fertig gebracht Dinge aus dem GG herauszulesen, die noch nicht mal die Evolution fertigbrachte. Es gibt weltweit kein drittes Geschlecht, aber alle Facetten zwischen männlich und weiblich. Mit Sicherheit aber nicht ein drittes Geschlecht. Jetzt steht es im GG. Die Verfassungsjustiz geniesst (nicht nur) in Deutschland absolute Narrenfreiheit.

      Die Schweiz hat es so gelöst, dass Richter nicht von der Verfassung, sondern nur aus den darunterliegenden aber viel präziseren Bundesgesetzen Recht sprechen dürfen. Dort stehen die Rechte der Minderheit drin und es werden die wesentlichen Rechte der Verfassung wiederholt.
      Das Bundesgericht darf korrigierend eingreifen, wenn eine kantonale Verfassung der Bundesverfassung widersprechen sollte (Ihr Einwand).
      Die direkt wähl- und abwählbaren Gesetzgeber (nicht Regierung) sind die höchste Gewalt des Staates. Alle Parlamentarier sind gleichberechtigt. Und weil sie die Oberaufsicht über Bundesbehörden, Bundesgericht und Bundesrat (Regierung) haben, sind auch alle Wissenschaften gleichberechtigt.
      Darüber sind noch die Rechte von Volk und Kantonen.
      Was verfassungsgemäss ist und was nicht entscheidet nicht ein Gericht, sondern die Bürger. Die Verfassung gehört dem Volk und nicht der Rechtswissenschaft.
      Schweizerische Bundesverfassung Art. 148, 169, 190 BV

      Sie haben also voll ins Schwarze getroffen, wenn Sie schreiben das Parlament müsste die Kontrolle über das BVerfG haben, indem Recht nicht von Richtern geschaffen wird.

      Die wesentlichste Erkenntnis müsste aber sein, dass das BVerfG nur ein Gericht und damit Politik ist und nicht Justiz. Es befasst sich mit Gesetzgebung und nicht mit Rechtsprechung. Damit fällt es keine Urteile, sondern spricht mit letztem Wort abschliessende Entscheide – was in der Schweiz das Volk tut. Und es kennt auch keine Fristen, was Inbegriff jeder Justiz ist.

      • Vielen Dank! Im Fall Obwalden ging es nicht um die kantonale Verfassung, sondern um ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz. Das hatten die Stimmbürger gebilligt. Dies ist ein unwiderlegbares Beispiel dafür, daß eben auch Volksentscheide verfassungswidrig sein und vom Obersten Gericht aufgehoben werden können.
        Lassen wir mal das BVerfG beiseite.
        In der Schweiz, in der ich mich übrigens ein wenig auskenne, entscheidet selbstverständlich – wie in jedem Rechtsstaat – nicht das Volk, sondern entscheiden Gerichte, was rechtens ist. Und im Falle einer Verletzung der Bundesverfassung eben das Bundesgericht.
        Sie überdehnen, in guter Absicht, die Möglichkeiten der direkten Demokratie und wollen deren Grenzen wegdiskutieren.
        Ich habe keineswegs gefordert, das Parlament müsse die „Kontrolle“ über das BVerfG haben! Ich habe zur Diskussion gestellt, ob man nicht einen Artikel so „wasserdicht“ machen könnte, daß dem BVerfG die Möglichkeit, selbst verfassungsgeberisch tätig zu werden, versperrt würde.

  23. Ein Verfassungsgericht ist nicht nur unnötig, sondern geradezu undemokratisch.

    Zitat Udo Di Fabio, Verfassungsrichter a.D. (phoenix persönlich):
    „Die Deutschen hatten immer die Sehnsucht nach einer überparteilichen Instanz. Erst war es der Kaiser, dann der Weimarer Reichspräsident, und mit dem Bonner Grundgesetz, als man es ihnen abgewöhnen wollte, um sich den politischen Instanzen zuzuwenden, haben sie sich dem natürlich mit sehr viel Macht ausgestatteten Bundesverfassungsgericht zugewandt. Diese Sehnsucht der Deutschen nach einem überparteilichem Korrektiv, hat in der Substanz etwas Undemokratisches.“

    Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht. Im Gegenteil, die Gesetzgeber haben die Oberaufsicht über die höchste Justiz. Und die Rechte von Volk und Kantonen sind noch höher als jene der Gesetzgeber, womit die Gesamtkontrolle beim Volk liegt, also von unten kommt.

    Und das hat nichts mit Volksabstimmungen zu tun, sondern nur, ob man die höchste institutionelle Gewalt (Gesetzgeber) direkt wählen oder eben von der Regierung einsetzen lassen will (Verfassungsgericht).

    Die einen lassen sich eben lieber von Richtern regieren. Warum habe ich keine Ahnung, wenn man schon Politiker wählt. In jedem Fall ist in einer Demokratie die Justiz eingebunden und spielt nicht in einer eigenen Liga.

    Ist aber nur für jene etwas, die bereit sind über Brauchtum, Sitte und Ritus hinauszudenken.

    • Sehr geehrter Beat126
      Wie schon in einem früheren Beitrag „idealisieren“ Sie die Volkssouveränität der Schweizer ein wenig.
      Sie blenden dazu aus, daß die Schweiz, wie Ihnen bekannt sein dürfte, sehr wohl ein Oberstes Gericht hat: das Bundesgericht in Lausanne.(Art. 189 der Bundesverfassung)
      Die Zuständigkeiten dieses Gerichts ähneln durchaus denen des deutschen BVerfG.
      a)Verfassungsbeschwerde eines Bürgers wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte
      d)öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen
      Berühmt wurde das Urteil gegen den Kanton Obwalden, der eine degressive Einkommensteuer eingeführt hatte. Das Bundesgericht hat nicht etwa unlauteren Wettbewerb zwischen den Kantonen moniert, sondern sah die Rechtsgleichheit verletzt, wenn nicht nach der Leistungsfähigkeit, also progressiv besteuert wird.(Art.8)

  24. Eindeutige Rechtsbeugung und dafür sollte Harbarth zurücktreten!Wir brauchen dringend eine Justizreform!

  25. In der neuen Hierarchie, müßte doch jetzt der EUGH das Bundesverfassungsgericht aufklären und Änderung einfordern?

  26. Die Unternehmen werden entsprechend reagieren. Einige tun das ja schon (BMW verlagert Verbrenner (!)-Motoren-Produktion nach UK, Daimler nach China, Siemens verlagert die Produktion nach Tschechien und ebenfalls China).

    Die Damen und Herren vom BverfG können dann ja mit dem oder der dann amtierenden KanzlerInnenDarstellerFehlbesetzung beim Abendessen (es gibt Brennesselsuppe mit Pilzen) das Klima feiern. Und unter Führung von Luisa Neubauer stricken Fridays-for-Future gender-gerechte Jute-Mode, Modell Müllsack. Und wenn’s mit den 1,5 Grad doch nicht klappt verklagt man die Sonne, den Golfstrom und die Erde an sich, die sich so doof dreht. Das geht nämlich so nicht.

    Gute Nacht Deutschland.

    • Für die sogenannte Elite bleibt schon noch genug übrig. Motoren hin, China her. Der Traum der Grünen ist ja nicht das Elektroauto. Der Linke träumt von einer Biologisch Dynamischen Gesellschaft von Amish People, über die er dann, wie in dem Film die Tribute von Panem, herrschen kann.

    • Ich denke nicht, dass eine Frau Neubauer oder Frau Reemtsma unter den Folgen einer völlig fehlgeleiteten Klima-Sozial-Gesundheits-Wirtschaftspolitik leider werden. Die gehen einfach weg, wenn es den Bach runter geht. Sie haben es ja dicke. Aber jetzt frönen Sie einfach ihrem Ego Spaß mit Humanismus Anstrich.

  27. Hier hat sich die Exekutive/Judikative zur Legislative gewandelt. Auf die sonst so gerne hingewiesene richterliche Unabhängigkeit sucht man in diesem Urteil vergeblich. Gesetze sollten im Bundestag gemacht werden und nicht am Bundesverfassungsgericht.

    • Werden sie aber nicht. Und die Gesetze die es bereits gibt werden gebrochen, wann immer es beliebt. Und es scheint mir, als ob die überwiegende Mehrheit der Menschen davon keine Kenntnis hat oder aber kein Problem damit.
      Tja, solange man gut und gerne lebt in diesem Land ist die Welt doch in Ordnung.

  28. Ich finde, das grundsätzliche Problem der Linken ist die Tatsache dass zwischen den Vertretenen und den Vertretern ökonomische Welten liegen. Diese Einkommensdiskrepanzen werden die Linken auch so schnell nicht überwinden. Es macht halt einen Unterschied ob man mit Ehemann ca. 30.000,- bis 40.000,- Euronen monatlich nach Hause schleppen kann oder man mit Hartz IV auskommen muß. An diesen Einkommensunterschied kommt auch Frau Dr. Wagenknecht mit ihren Erkenntnissen nicht vorbei, so ehrlich wie sie dies auch an ihre Gemeinde gemeint haben kann. Die Botschaft wird von den Betroffenen nicht wahr genommen.

  29. Ein Willkürurteil. Das gab es vorher nur zu Zeiten des Volksgerichtshofs oder in der DDR durch das oberste Gericht.

    • Leider gab es das schon. Schauen sie sich zum Beispiel einmal das Wirken der Verfassungsrichterin Susanne Baer an.

  30. Es sind die höchsten Verfassungsschützer, die Verfassungsrecht brechen. Das System Merkel hat die Verfassungsrichter so ausgesucht, dass diese entweder unqualifiziert sind (völlig unqualifiziert, würde ich sagen), oder bereit, gegen ihr Wissen und Gewissen gleichgeschaltet (ein anderes Wort fällt mir leider nicht ein) zu entscheiden.

    Mich, als Bürger, lässt dies hilflos und wütend zurück. Wenn das Verfassungsgericht die Verfassung nicht schützt – wer dann? Empörend auch, dass es die gutmenschlichen Mitglieder meiner Gesellschaftsschicht, der bürgerlichen Intelligenz, nicht stört. Diese angeblichen Demokraten sind keine. Auch dies macht hilflos und wütend.

  31. Und nun? Es ist leider wenig hilfreich, ständig vom gesetzwidrigen Verhalten der Regierenden oder dem Überschreiten der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen und zu hören. Wo und was sind die Konsequenzen daraus? Gelten für den „Hochadel“ diese Gesetze, Vorschriften und Regeln nicht mehr. Wer kontrolliert und schützt uns vor dieser Willkür? Kann man dies noch als demokratischen Rechtsstaat bezeichnen? Es gilt wohl längst nur noch das Recht des Stärkeren. Das Grundgesetz hat ausgedient. Klima und Corona sind die neue Bibel und das neue Gesetzbuch der Herrschenden.

  32. Eine Frage hat noch gefehlt: Handelt es sich nach Einschätzung von Herrn Murswiek um eine politische Verschwörung? Aus meiner Sicht ist die Antwort klar.

  33. Richtig und nun? Rechtlich ist da wohl mangels Instanz wenig oder genauer gesagt nichts zu machen. Der gruene Coup ist gelungen, dank passender Richter und Richterinnen. Im uebrigen krakeeelt Soeder fast noch alarmistischer herum, als die Gruenen. Bei ihm gäbe es morgen schon keine Verbrenner, Flugzeuge und eine sofortige Pflicht zum Tragen einer Solareinrichtung auf dem Haupt und jedem Dach. Der kleine D. kann halt nicht anders und hat nun nach corona wieder was gefunden. Der Zustand ist gelinde gesagt besorgniserregend. Dass wir nur mit einem vernachlaessigbaren Anteil beteiligt sind, hat er immer noch nicht begriffen. Die Frage bleibt : Was tun gegen den Wahnsinn? Zumal „wir“ ja weiter so waehlen wie bisher und gehorsam bleiben. Das wird sehr schwierig auf diesem Weg.

  34. Mensch darf gespannt sein, was und wie das BVerfg zum Thema „Kinderehen“ entscheiden wird; es gibt da ein Anfrage des BGH bezüglich der Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes von Kinderehen. Oder soll doch lieber die Scharia gelten? https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/kinderehen-unter-16-jahren-bverfg – es gibt weitere Fundstellen dazu im ww-net. Und es gibt weltweit ca, 650 Millionen(!) Mädchen, die von Kinderehen und somit Frühschwängerung betroffen sind, laut unicef, https://www.dw.com/de/unicef-prangert-kinderehen-an/a-49095562 und https://www.bitchute.com/video/IWSpIHc36T8q/
    Dies führt zu wie vielen Kinderchen von diesen minderjährigen, gerade mal so gebährfähigen Mädchen? 1,5 bis 3 Milliarden? – nicht Millionen! Das Ganze bei einer Generationenfolge von ca 15/16 Jahren, frei nach Vorbild Gazastreifen etwa, „Die Geburtenrate und das Bevölkerungswachstum gehören zu den höchsten weltweit.[64] Über die Hälfte der Bevölkerung ist unter 15 Jahre alt, und die Bevölkerungszahl verdoppelt sich bei der derzeitigen Wachstumsrate etwa alle 15 bis 20 Jahre“, https://de.wikipedia.org/wiki/Gazastreifen
    Wir werden sehen. Wem wird das BVerfg wohl in die Hände spielen? Wird es die Mädchen schützen, die Opfer also, oder doch lieber die Täter? Wird Letzteres, der Täterschutz, die Grünen, andere Islamophile eher erfreuen oder betrüben? Schaumermal. Wer hätte Interesse am Opferschutz? Oder SIND diese Mädchen gar keine Opfer? Es könnte spannend werden. On verra.

  35. Das demokratische Prozedere wurde also komplett ausgeschlossen. Und das als höchstes unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz. Ganz auf Merkel „Qualität“. Deutschland wurde komplett entkernt. Es sind nur noch Attrappen übrig, die genau das liefern was die Politik gerne hätte.
    Apropos demokratische Prozedere ausschließen. Die EZB macht haargenau dasselbe. Sie hat nur ein Mandat zur Preisstabilität und Währungsstabilität, erklärt sich aber auf einmal auch fürs „Klima“ zuständig. Über die ungeheuren Gelder kann sie, völlig an demokratischen Prinzipien und juristischer Gegenwehr vorbei, die Wirtschaft steueren. Z.B. nur Gelder für Klimagenehme. Hoppla.
    Sehr interessantes Video von Prof. Dr.Christian Rieck
    https://www.youtube.com/watch?v=zH8I3iqx7Ac

  36. Wenn Polizei und Justiz nur noch das macht, was die Regierung will und das Parlament alles abnickt, nennt man das Diktatur. Das ist lupenreine DDR II.

  37. Was lernen wir nun daraus? Nichts, was nicht schon längst bekannt wäre. Die tollste Verfassung der Welt (was die deutsche nicht mal ist) ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist, wenn die Mächtigen beschließen, sie nicht mehr anzuwenden oder sie bis zur Lächerlichkeit umzuinterpretieren. Der lächerlichste Satz in dieser Verfassung ist übrigens dieser: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Ob andere Abhilfe möglich ist, darüber wird dann das Verfassungsgericht entscheiden. Die Weimarer Verfassung wurde übrigens formell auch niemals beseitigt, nicht unter und nicht nach Hitler. Ignorieren von Sätzen auf dem Papier genügt völlig.

  38. Vor allem haben die Karlsruher Richter nicht kapiert, dass es dem Klima gar nichts hilft, auch wenn Deutschland seinen CO2-Ausstoß sogar auf 0 reduziert.
    Deutschland mit ca. 2 % am weltweiten CO2-Ausstoß beteiligt, soll also das Klima retten? Wobei es schon an Wahnsinn grenzt, wenn die Menschheit glaubt, dass sie das Klima beeinflussen könnte.
    Auch wenn man sich vor Augen führt, dass weltweit mehrere hundert Kohlekraftwerke in Planung und Bau sind.
    Alleine was China an Kohlekraftwerken zubaut verursacht ein vielfaches an CO2, als das was Deutschland einsparen könnte.
    Dieses Urteil des BVerfG ist ein rein politisch motiviertes Urteil und hat mit unserem GG rein gar nichts zu tun.
    Merkel hat schon immer andere Institutionen instrumentalisiert, um ihre Pläne, die sie im Parlament nicht durchkriegt, auf andere Art und Weise zu verwirklichen.
    Dass das BVerfG unabhängig ist, ist leider Geschichte. Da sind nur noch Merkelasnhänger am Werk. Nur wenige Institutionen haben sich selbst so ins Abseits geschossen. Ich für meinen Teil kann diese Herrschaften in den roten Roben nicht mehr für voll nehmen (allenfalls in Bezug auf teuren Rotwein).

  39. Mich würde jetzt aber interessieren, ob das Verfassungsgericht dieses Urteil zurücknehmen kann! Oder ob man es zwingen kann, das Urteil zurückzunehmen.

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