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EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

Das steht im Gesetz der Regierung Orbán – jetzt erstmals in deutscher Sprache

23.06.2021

| Lesedauer: 10 Minuten
Die ungarische Republik hat ein Gesetz zum Thema LGBTQ beschlossen, das in der EU für Empörung und ein Vertragsverletzungsverfahren sorgt. Den genauen Inhalt dürften wenige kennen. Wir dokumentieren zentrale Passagen erstmals in deutscher Sprache.

Die Fußballwelt hisst die Regenbogenflagge und Politiker empören sich gegen ein Gesetz „… zum Schutz von Kindern“, das Ungarns Parlament auf Initiative der Regierung von Viktor Orbán beschlossen hat. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte das Gesetz „eine Schande“. Ihre Vorwürfe sind schwer: „Das Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Es verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union: Menschenwürde, Gleichheit und der Respekt für Menschenrechte.“ Sie glaube an eine Europäische Union, „wo wir alle sein können, wer wir sind“ und „in der wir lieben können, wen wir wollen“.

Von der Leyen wollte noch am Mittwoch einen Brief nach Budapest veranlassen, in dem die Kommission ihre rechtlichen Bedenken darlegt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert – das bedeutet den Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens, wie auch aus ihrer Umgebung bestätigt wurde.

Orbán sagte gegenüber der Nachrichtenagentur DPA: „In Ungarn kann jeder frei leben, aber die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern.“

Doch was steht eigentlich in diesem Gesetz? Verbietet es Menschen zu sein, wer sie sind, oder zu lieben, wen sie wollen?

Mittlerweile ist es in englischer Übersetzung durch das Deutsch-Ungarische Institut für europäische Zusammenarbeit öffentlich zugänglich, unter anderem hier. Erstmals hat TE das Gesetz nun ins deutsche übersetzt. Wir dokumentieren im Folgenden die Passagen, die in erster Linie zu der internationalen Empörung geführt haben:

In deutscher Sprache: 

1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung

Abschnitt 1

(1) Im Untertitel „Die Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI aus dem Jahr 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:

„Abschnitt 3/A

Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ”

(2) In den Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A angefügt:

„Abschnitt 6/A

Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. ”

3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen für wirtschaftliche Werbetätigkeiten

Abschnitt 3

In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten wird der folgende Absatz (1a) angefügt:

„(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet. ”

5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation

Abschnitt 9

(1) § 9 (1) des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (im Folgenden „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen haben Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, alle Programme, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen. “

(2) § 9 Abs. 6 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(6) Programme werden in die Kategorie V eingestuft, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalttätigkeit, die Propagierung oder Darstellung einer Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität oder die unmittelbare, naturalistische oder grundlose Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme werden als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ eingestuft. “

(3) Dem § 32 des Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:

„4a) Programme gelten nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, einen negativen Einfluss auf die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen auszuüben, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten. “

(4) § 168/A Abs. 1 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht. “

(5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen. “

6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

Abschnitt 10

(1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz von Familien (im Folgenden „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an und für sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “

(2) § 1 Abs. 2 des Ksvt. erhält folgende Fassung:

„(2) Der Schutz organisierter familiärer Beziehungen und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit. “

(3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

„Abschnitt 5/A

Zum Schutz der in diesem Gesetz genannten Ziele und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unzulässiger Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. “

7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung

Abschnitt 11

(1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (nachfolgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) hinzugefügt:

„(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein. “

(2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:

„Abschnitt 9/A

(1) Eine Person oder Organisation mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der als Lehrer in einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung angestellt ist, einer Fachkraft, die in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringt, und eines staatlichen Organs, das an einem mit einer solchen Einrichtung abgeschlossenen Kooperationsvertrag beteiligt ist, darf eine im Unterricht oder anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die Sexualkultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch Gesetz bestimmten Organ registriert ist.

(2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Website des durch Gesetz zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten Organs veröffentlicht werden müssen.

(3) Das Register gemäß Absatz (1) muss Folgendes enthalten:

a) Titel des Programms,

b) Kontaktdaten und

ba) Name einer natürlichen Person Programmeigentümer oder

bb) Name und Sitz eines Organisationsprogrammbesitzers,

c) Angabe der Art der öffentlichen Erziehungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,

d) Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und

e) Thema des Programms.

(4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist berechtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten. “

(3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:

„(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde bei einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, so hat sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A Abs. 1 einzuleiten, die die Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist. “

(4) Dem § 94 Abs. 1 der Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:

(Der für Bildung zuständige Minister wird ermächtigt,)

„j) das nach § 9/A Abs. 1 zur Führung des Registers befugte Organ zu benennen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen,“

(in einem Dekret.)

 


In englischer Sprache: 

1. Amendment to Act XXXI of 1997 on the protection of children and guardianship administration

Section 1

(1) In subtitle „The objectives and principles of the Act“ of Act XXXI of 1997 on the protection of children and guardianship administration (hereinafter “Gyvt.”), the following section 3/A shall be added:

“Section 3/A

In the child protection system, the State shall protect the right of children to a self-identity corresponding to their sex at birth.”

(2) In the Gyvt., the following section 6/A shall be added:

“Section 6/A

For ensuring the fulfilment of the objectives set out in this Act and the implementation of the rights of the child, it is forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years content that is pornographic or that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.”

3. Amendment to Act XLVIII of 2008 on the basic conditions of and certain restrictions on economic advertising activities

Section 3

In section 8 of Act XLVIII of 2008 on the basic conditions of and certain restrictions on economic advertising activities, the following paragraph (1a) shall be added:

“(1a) It shall be forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years advertisement that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.”

5. Amendment to Act CLXXXV of 2010 on media services and mass communication

Section 9

(1) Section 9 (1) of Act CLXXXV of 2010 on media services and mass communication (hereinafter „Mttv.“) shall be replaced by the following provision:

„(1) With the exception of news programmes, political information programmes, sports programmes, programme previews, political advertisements, teleshopping, community facility advertisements, and public service announcements, media service providers offering linear media services shall classify all programmes they wish to broadcast into one of the categories under paragraphs (2) to (7).“

(2) Section 9 (6) of the Mttv. shall be replaced by the following provision:

„(6) Programmes shall be classified into category V if they are capable of exerting negative influence on the physical, mental or moral development of minors, in particular as a result of having as their central element violence, propagation or portrayal of divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality or direct, naturalistic or gratuitous depiction of sexuality. These programmes shall be rated as „not appropriate for audiences under the age of eighteen.“

(3) In section 32 of the Mttv., the following paragraph (4a) shall be added:

„(4a) Programmes shall not qualify as public service announcements and community facility advertisements if they are capable of exerting negative influence on the appropriate physical, mental or moral development of minors, in particular as a result of having as their central element gratuitous depiction of sexuality, pornography, propagation or portrayal of divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.“

(4) Section 168/A (1) of the Mttv. shall be replaced by the following provision:

„(1) Taking account of the experience of the previous year, the Media Council shall prepare an annual supervision plan by 1 December of the year preceding the year in question and publish it on its website within fifteen days. The Media Council shall prepare its annual supervision plan with particular attention to compliance with the provisions on the protection of children and minors. The Media Council ensure the consistency of supervision plans prepared by it. The plans may be reviewed on the basis of experience from the first half year at the end of the half year concerned; the plans may be amended by the Media Council if necessary. Amended supervision plans shall be published by the Media Council on its website within fifteen days of the amendment.“

(5) Section 179 (2) of the Mttv. shall be replaced by the following provision:

„(2) If problems are identified in connection with the provisions of paragraph (1), and if this Act or the provisions concerned of the Freedom of the Press Act are violated, the Media Council shall be obliged to request the Member State under the jurisdiction of which the media service provider specified in paragraph (1) falls to implement effective measures. In such a request, the Media Council shall request the Member State to take action for the elimination of violations specified by the Media Council.“

6. Amendment to Act CCXI of 2011 on the protection of families

Section 10

(1) Section 1 (1) of Act CCXI of 2011 on the protection of families (hereinafter „Csvt.”) shall be replaced by the following provision:

„(1) The State shall protect the institutions of family and marriage also due to their dignity and value in and of themselves, with particular regard to the relationship between parents and children, in which the mother is a woman and the father is man.“

(2) Section 1 (2) of the Csvt. shall be replaced by the following provision:

„(2) The protection of organised family relationships and the implementation of the right of children to a self-identity corresponding to their sex at birth shall play a key role in preserving their physical, mental and moral health.“

(3) In the Csvt., the following section 5/A shall be added:

„Section 5/A

For the protection of the objectives set out in this Act and of children, it shall be forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years content that is pornographic or that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.“

7. Amendment to Act CXC of 2011 on national public upbringing

Section 11

(1) In section 9 of Act CXC of 2011 on national public upbringing (hereinafter „Nktv.“), the following paragraph (12) shall be added:

„(12) In the conduct of activities concerning sexual culture, sex, sexual orientation and sexual development, special attention shall be paid to the provisions of Article XVI (1) of the Fundamental Law. Such activities cannot be aimed at the propagation of divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.“

(2) In subtitle 7 of the Nktv., the following section 9/A shall be added:

„Section 9/A

(1) A person or organisation other than an employee employed as a teacher by an educational and upbringing institution, a professional providing school health services in such an institution and a state organ party to a cooperation agreement concluded with such an institution may conduct an activity in class or organised otherwise for students relating to sexual culture, sex, sexual orientation, sexual development, the adverse effects of drug consumption, the dangers of the Internet, and any form of physical or mental health development (for the purposes of this section, hereinafter the „programme“) only if he is registered by the organ designated by law.

(2) Data in the register under paragraph (1) shall qualify as data accessible on public interest grounds that shall be published on the website of the organ designated by law to keep the register under paragraph (1).

(3) The register under paragraph (1) shall contain the following:

a) title of the programme,

b) contact data and

ba) name of a natural person programme owner or

bb) name and seat of an organisation programme owner,

c) specification of the type of public upbringing institution in which the programme is to be implemented,

d) date of registration and period (school year) during which the registered programme may be carried out in a public upbringing institution, and

e) topic of the programme.

(4) The organ designated to keep a register under paragraph (1) shall be authorised to process data in the register under paragraph (1) until the date of their deletion from the register.“

(3) In section 79 of the Nktv., the following paragraph (8) shall be added:

„(8) If the authority responsible for public upbringing tasks finds in the course of an investigation that an educational and upbringing institution violated the provisions of section 9/A (1), it shall initiate an infringement proceeding against the head of the institution and the person or member of the organisation under section 9/A (1) conducting the activity that is not registered in the register specified therein.“

(4) In section 94 (1) of the Nktv., the following point j) shall be added:

(Authorisation shall be given to the minister responsible for education to)

j) designate the organ authorised to keep the register under section 9/A (1) and to determine the detailed conditions for registration and the detailed rules on keeping and publishing the register,”

(in a decree.)

….

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174 Kommentare

  1. Das Tichys Einblick aber auch immer gleich den Finger in die Wunde legen muss! Wochenlang haben die kleinkarierten deutschen und hündisch ergebenen Referenten nach Themenpunkten für ihre Kaiser gesucht, mit denen man Ungarn den Ruf versauen kann. Und dann finden die endlich etwas, was man einigermaßen umdeuten und dann anprangern kann, und schon kommt Tichys Einblick und entlarft das. Und die meisten Leser kapieren das auch noch sofort.
    Aber nee auch! 🙂

  2. Auf Welt.de wettert Thomas Schmid auf niederträchtigste Art über das Gesetz.
    In den Leserkommentaren fragen zahlreiche Leser wo man den das Gesetz lesen kann. Und es kommen viele viele Hinweise auf Tichhys Einblick.
    Klasse Zug von Euch. Beste Werbung.
    Welt.de hat dann schließlich auch den Text veröffentlicht, aber dann doch bald hinter die Bezahlschranke gestellt.

    Gestern abend waren nur wenig leserkommentare , überwiegend Thomas Schmid befürwortend.
    Aber das Voting-Verhältnis: ca. 50 positiv zu 500 negativ.
    So manipuliert Welt.de bei den Leserkommentaren.

  3. Ich weiß noch genau, wie unangenehm mir der Sexualkundeunterricht in der fünften Klasse war. Da ging es nicht nur mir so, die gesamte Klasse hat sich geschämt und gekichert.
    Hätte man mir damals irgendwas von Homosexualität erzählt, und dass es ganz normal ist, dass sich Jungs gegenseitig den Penis in den Po stecken… oder von Transsexualität, dass es ganz normal ist, dass man sich den Penis abschneiden und Brüste annähen lässt… ich wäre wohl komplett verstört gewesen.
    Damals war ich zwölf und habe noch mit Playmobil gespielt! Irgendwelche Erotik hat mich damals noch überhaupt nicht interessiert, da war ich ein Kind!
    Wieso Ungarn dieses Gesetz erlassen hat, kann ich völlig verstehen und halte es für richtig.
    Wer sich unbedingt umoperieren lassen will, kann das auch noch nach Eintritt der Volljährigkeit, wenn eine gewisse geistige Reife eingetreten ist. Nicht umsonst lässt man Zwölfjährige auch nicht wählen. Die können manche Dinge einfach noch nicht abschätzen, und heißen unkritisch alles gut, was ihnen als gut vorgesetzt wird.

    • „Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet.“
      Es geht hier nicht eindeutig darum, was Kinder mitbekommen sollten und was nicht. Dass für Kinder in der Schule sexuelle aufklärung erfolgen sollte oder nicht müsste abseits von sexeller Identifikation debattiert werden. Meiner Ansicht nach ist es vernünftig, um auch Kindern aus komplizierteren Familienverhältnissen einen sachlichen Einblick in das Sexualleben und den möglichen Risiken und verhütungsmitteln nahezubringen, Kinder in der Schule aufzuklären. (andere Debatte!)
      In diesem Gesetz ist das Problem, dass Homo- und Transsexualität als nicht normal abgestempelt wird und man Kinder vor diesen „falschen Einfüssen“ bewahren sollte. Wie wird bitte „sexualität in unzulässiger Weise“ in dieser Norm wohl definiert? Dass Homosexualität „propagiert“ wird ist mir auch fremd.
      Hier werden Minderheiten, die auch anderweitige Schwierigkeiten in unserer Gesellschaft haben, als kinderschädlich abgestempelt. (Frau und Mann dürfen gemeinsam dargestellt werden)
      Das ist Homophobie, das ist Transphobie. Das ist ein introlerantes und veraltetes Weltbild, das von einer falschen Vorstellung ausgeht, nur Heterosexualität wäre natürlich.
      Eigentlich sind Schwule Hexen und sollten verbrannt werden (zwinkersmiley).

  4. Was ist an diesem Gesetz verwerflich? Kinder sollen sich ohne politische Indoktrination frei entwickeln können und die Eltern / Familie genießt einen besonderen Schutz für die Aufgabe Kindeserziehung? So bin ich auch aufgewachsen!

  5. Es geht meinem Verständnis nach ja nicht um ein Verbot von Schwulen, Lesben und Diversen, sondern um die ungestörte Entwicklung von Kindern und ein dementsprechendes Verbot von Werbung für (negativer) Beeinflussung und Pornographie.
    Ich empfinde das Gesetz als Barrikade gegen den Gender-Wahnsinn und unter dieser Berücksichtigung halte ich es für richtig, dass Kinder generell vor Beeinflussung und „Gehirnwäsche“ geschützt werden sollen.
    Inwieweit das allerdings in der Realität durchsetzbar sein soll, erschließt sich mir nicht. Auch Ungarn hat das Internet und das Darknet und eine Beeinflussung zu unterbinden, scheint mir der Kampf gegen Windmühlen zu sein.

    • Ihre Bedenken sind erst einmal zweitrangig. Zuerst muß ein Grundlage her, auf der man weiter arbeiten bzw reagieren kann. Es gibt offenbar eine gemeinsame Basis und Revoluzzer werden sich vorsehen müssen.

  6. Großes Kompliment an die Redaktion. Sie haben als einziges Medium das geschafft und gemacht, wozu die „Haltung“ zeigenden Redaktionen anderer Medien, trotz ihrer fast unbegrenzten finanziellen Mittel nicht willens oder in der Lage waren, nämlich den Text zu veröffentlichen und zu übersetzen, (den zwar keiner gelesen hatte, aber dennoch hat man sich überall das Maul darüber zerrissen). So geht sauberer Journalismus!

    • Tichy berichtet neutral, und mit harten Fakten, damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann.
      Die zwangsfinanzierte Qualitätspresse beglückt einen gleich mit einer fertigen Meinung, die man einfach übernehmen darf. Viel einfacher!
      Hierzulande herrschen schließlich geteilte Meinungen: Es gibt eine offizielle Meinung, und jeder darf sie teilen…

  7. Barley hat bei der Agitation übrigens auch mitgemacht: Für die vielen wunderbaren UngarInnen tut es mir leid. Ihre Mannschaft hat sich echt gut geschlagen. Aber allein wegen des Faschistenblocks im Stadion und des feigen Diktators freue ich mich über das Ergebnis.“ https://twitter.com/katarinabarley/status/1407808635254808578
    Sie hat noch mehr solcher „Urteile“ in ihrem account.

  8. Interessant ist. Das ungarische Gesetz realisiert diese Forderung an die englische Regierung „Auf Basis dieses richtungsweisenden Urteils muss die Regierung Maßnahmen ergreifen, um sämtliche Transgender-Anleitungen aus Schulen und Sozialämtern zu entfernen, um Kinder zu schützen“ und jegliche weitere Vermittlung dieser Ideologie als „Tatsache“ an Kinder zu verhindern, denn die Wurzel der Gender-Ideologie sei „die Leugnung des biologischen Geschlechts“.“
    https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/historisches-urteil-verbietet-pubertaetsblocker-in-grossbritannien;art315,214250

  9. Ich liebe solche Texte „Insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist“. Vor 20 Jahren war das noch normal.

    • Nicht mehr normal ist dieser Satz künftig in einer überschätzten, gemessen an der Erdbevölkerung marginalen Region. Asiatische, afrikanische und arabisch/muslimische Regionen leben weiter in der Normalität der Geschlechter.

  10. Danke TE für die Veröffentlichung des Gesetzes in deutscher Sprache. Schade, dass sich andere Medien nicht die Mühe machen. Ich bin mir fast sicher, dass die Mehrheit der Empörten den genauen Wortlaut gar nicht kennt.
    Ich finde es gut, dass Minderjährige so geschützt werden. Aber es geht der EU eh nur darum dem bösen rechten Orban “ eine auf die Nüss“ zu geben.

  11. https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/politiek/artikel/5238161/rutte-over-hongarije-niets-te-zoeken-de-europese-unie

    Herr Ritter hat sich von der Gruppe zivilisierten Ministerpräsidenten abgemeldet. Im Namen Toleranz, Demokratie will Ungarn in Knie zwingen. Vor einigen Tagen Sagte Orban im Zusammenhang Kniefälle im Sport. Ungarn knien nur vor Gott, ihre Heimat und bei Handanhalten
    Was meint Rutte mit in Knie zwingen? Ist er Gott? Ist es der Arroganz eines ex Imperium, Kolonialmacht? In Name der Demokratie?

  12. Wie wäre es, wenn die Bayern-Arena bei einem Gastspiel der Türken in den kurdischen Farben ausgeleuchtet wird ? Oder mit vielen David-Sternen, wenn muslimische Mannschaften gegen Deutschland spielen. Sollten es die Chinesen mal nach München schaffen, dann würden die Farben von Tibet und Taiwan gut passen. Aber das wird sicher nicht passieren, denn unsere politisch-mediale Kaste legt nur „Mut“ an den Tag, wenn man keinen dazu braucht. Gratismut gegen Orban, Trump, Kurz, Salvini …. kann jeder an den Tag legen, weil er folgenlos ist. Kein Ungar wird mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt zu München fahren und Trump hat auf die merkelgrüne Hetze in den letzten 4 Jahren auch nicht mit Atomschlägen reagiert. Es ist immer einfach zivilisierte Demokraten vor das Schienbein zu treten, weil vollkommen ungefährlich. Als Böhmermann Erdogan als „Ziegenficker“ titulierte ist er nicht ohne Grund angstvoll für mehrere Wochen abgetaucht. Ein deutscher Politiker surft immer im Wind des Zeitgeistes. Bis 1945 wehte er von rechts und jetzt halt von links-gün. Er reitet gefahrlos durch die Wellen eines Hallenbades, weil ihn nichts zustoßen kann. Vor den richtigen Diktatoren knickt er devot ein und wird sich jeder konstruktiven Kritik enthalten. Einfach mal mit Neuers Armbinde geschlossen als „Die Mannschaft“ in Katar auftreten und den richtigen Homophoben eins vors Schienbein treten und auf den Tisch hauen. Das wäre mal was. Oder das Morden von Homosexuellen im Iran so richtig mit Regenbogenfarben geißeln und dem neuen Mann in Teheran den Marsch blasen. Man wird ja noch Wunschträume haben können !

  13. Das was ich da lese, fällt in die Kategorie „Jugendschutz“.
    Heranwachsenden mangelt es an geistiger und körperlicher Reife.
    Weswegen ihnen in den meisten Nationen auf diesem Planeten nicht alle Rechte zugestanden werden, bis sie denn erwachsen sind und wirklich selbst im eigenen Interesse entscheiden können.
    Alkohol, Zigaretten, Horror- oder Pornofilme sind seit eh und je dem Zugriff von Kindern entzogen. Weil sie negative Auswirkungen auf die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder haben können.

    Beim Thema Sex wird das sogar biologisch eindeutig nachvollziehbar:
    Vor Abschluss der Pubertät sind Menschen nicht geschlechtsreif und die Geschlechtsorgane sind nicht voll entwickelt.
    Wer da meint, er müsse diese Entwicklung mittels Indoktrination und medikamentöser Einflussnahme steuern, der vergeht sich an den Kindern.

    Was ein erwachsener Mensch für sich selbst entscheidet, ist, sofern er niemand anderem(!) dabei schadet, von niemandem zu kritisieren.
    Wer aber als Erwachsener meint, seinen Nachwuchs mental und biologisch gegen die Natur „umbauen“ zu können, dem sollte das Sorgerecht entzogen werden. Und wenn ein Staat dies von oben herab anordnet, so mutiert der Staat zum Kinderschänder.
    Die Frühsexualisierung ist nichts anderes, als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Natur.
    Und wenn Ungarn dagegen vorgeht, so ist das richtig.

  14. Ohne das im Detail gelesen zu haben: Man muß zwischen Homosexualität und Transsexualität unterscheiden. Homosexualität ist für junge Menschen bei ihrer Identitätsfindung vielleicht psychisch belastend. Hier könnte man die ungarische Regierung ggf. kritisieren. Transsexualität dagegen zielt ultima Ratio auf eine Geschlechtsumwandlung ab (Hormonbehandlung, operative Eingriffe). Meiner Meinung nach sollten nur Erwachsene / Volljährige über einen derartig tiefen Eingriff in den Körper entscheiden. Hier stimme ich den Ungarn voll und ganz zu.

    • Richtig. Aus England ist ja bekannt, dass Jugendliche während der Findungsphase eine irreversible Geschlechtsumwandlung durchgeführt haben. Geht ja einfacher als eine Nasenoperation. Und nachdem die Phase dann rum war ruiniert waren. Genau davor soll man sie schützen.

  15. Danke an die TE-Redaktion.
    Im Grunde genommen steht da nichts anderes drin als das, was sinngemäß vor dem LGBTXYZ-Wahn im deutschen Jugendschutzgesetz stand (oder vielleicht noch steht? … und ignoriert wird?).
    Wie sagt VdL:„Das Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.“ Man kann ja alles drehen wie man will und das tut sie mal wieder. Auf die Idee, daß Kinder vielleicht eine angeborene „natürliche“ Sexualität gegenüber dem anderen „natürlichen“ Geschlecht haben könnten, kommt sie nicht ??? … aber wieviele Kinder / Enkelkinder hat sie … und nix gelernt ?
    Das dieses Gesetz ausdrücklich vom Schutz der Kinder und einem Anrecht auf das angeborene Geschlecht hat wird absichtlich ingnoriert … Zitat: Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ” Somit ist ja auch nicht ausgeschlossen oder verboten, daß man sich später umorientiert.
    Aber es ist doch in diesem Fall wie immer: Wenn in Polen oder Ungarn ein Gesetz erlassen wird macht sich niemand die Mühe es zu lesen … geschweige denn zu verstehen … und in den Zusammenhang mit den überhaupt gültigen Gesetzen und der Verfassung zu ziehen. Auch wie „die Gesellschaft tickt“ ist völlig uninteressant, weil es ja den generellen Plan stört. Also schlägt man einfach zu, macht negative Propaganda und droht …

  16. Am ehrlichsten fand ich an diesem durchgeknallten Tag die zweideutige VW-Bandenwerbung (haha) in der regenbogenbefreiten Münchner Politarena : „Volkswagen Way to Zero“

  17. man kritisiert halt gerne andere Länder um vom Versagen im eigenen Land abzulenken.

  18. Also soll de facto z.B. die Darstellung eines Homosexuellen Paares in Büchern nur Personen über 18 Jahren zugänglich sein.
    Wer in seiner Jugend darüber rätselt, ob er vielleicht homosexuell ist, dem soll jede Information dazu verschlossen bleiben.
    Freiheit und Gleichheit sieht anders aus.

    • Äh nein, denn es steht ja da, das in Institutionen sehr wohl darüber geredet werden kann, wenn derjenige der hier den Vortrag hält dazu bevollmächtigt bzw. registriert ist. Allerdings neutral ohne Propaganda usw.
      Kinder und Jugendliche sind leicht zu manipulieren und wenn ich mir das Ganze quietschbunte Treiben ansehe, könnte man schon auf die Idee kommen, das gerade diese bunten Farben dazu dienen Kinder anzusprechen oder wieso laufen erwachsene Menschen rum, als wären sie ein buntes Einhorn in einem Kinderbuch?
      Sorry aber ich finds halt echt eklig, wenn man so „PrideParades“ sieht, wie die da sich öffentlich betatschen und nebendran stehen die Kinder.
      Wer 18+ ist kann sein Leben leben wie er will, kann seine Fantasien ausleben wie er will, solang niemand darunter zu leiden hat oder geschädigt wird.
      Kinder sollten da strickt rausgehalten werden. Sollten die mit 18 merken, das sie auch meinen sie wären eine Frau statt einem Mann oder umgekehrt, oder lesbisch, schwul oder bi, ist das ok und dann können sie ihr Leben so gestalten. Bis dahin sollte die Erziehung ganz normal erfolgen, ohne sexuellen Präferenzen hineinzubringen.
      Was ja nicht heißen soll, das man schwule/lesben verteufeln soll. Hier kann man eben im Sexualunterricht das Thema besprechen und danach hats auch wieder gut zu sein.
      Aber ich hätte kein Bock, das mein Kind mit 7 oder 8 Jahren von irgendeinem NGO Heini gehirngewaschen wird, wie toll es doch ist das es sein Geschlecht eigentlich gar nicht gibt, sondern ein „soziales Konstrukt“ sei.
      Man sieht ja schon, was das für ein Irrsinn ist, Biologie einfach mal zu negieren.

      • Es gibt sehr viele Forschungen zur Transsexualität, deren Ergebnisse alle zu folgender Aussage passen: Transsexualität ist angeboren. Mehr noch: Das Gehirngeschlecht entspricht nicht dem gonadalen Geschlecht, oder einfacher ausgedrückt: Transsexuelle Frauen zum Beispiel, sind Frauen mit einem weiblichen Gehirn und „männlich“ erscheinenden Gonaden (= Hoden) oder noch anderes ausgedrückt: Frauen mit zu starker Testosteronausschüttung. Umgekehrt sind transsexuelle Männer meist Männer, mit „weiblich“ erscheinenden Gonaden (Eierstöcken, etc.), bzw. Männer mit zu schwacher Testosteronausschüttung.
        https://atme-ev.de/index.php/archiviert/204-biologie-der-transsexualitaet
        Deine Meinung also: „Alles ist okay, nur bitte nicht in die Öffentlichkeit mit dem Schmutz. Wir wollen ja in einer „normalen“ Gesellschaft leben.“ hahaha

    • Und was ist mit der Freiheit und Gleichheit der 95% der Bevölkerung, die nicht homosexuell sind? Weil das Gesetz verbietet, dass bunt geschminkte Männer in Frauenkleidern vor Schulklassen auftreten um die Kinder zu erziehen? Zu was eigentlich? Zu Ihrer Ansicht?

  19. Wenn ich es recht sehe, entzündet sich die Wut an dem Verbot für Dritte, in Kindergärten und Schulen entsprechend tätig zu werden. Das träfe hier NGOs wie die Kahane-Amadeu-Stiftung. Es geht also in erster Linie um Geld.

    • …und natürlich um den Nachweis der Daseinsberechtigung. Den ganzen Tag nur gegen räächts kämpfen, das wird dünn.

  20. Jetzt gibt es für ‚Correctiv‘ und die ganzen anderen ‚Faktenchecker‘ genug Arbeit für ein paar Wochen, wenn sie sich die ganzen Fakenews aus Tagesschau, ZDF und DLF angehört haben..

  21. Deutschland, wo jeder 9 Jährige auf youporn landen kann, wenn er 18 Jahre alt zu sein vorgibt. Deutschland, wo Frühsexualisierung per „MURAT SPIELT PRINZESSIN, ALEX HAT ZWEI MÜTTER UND SOPHIE HEISST JETZT BEN“ schon in die KiTas getragen wird, Original Play und Kentler Renaissance haben. Deutschland, wo lt. Giffey ca. 68000 Genitalverstümmlungen stattfinden, vor allem an Mädchen, und die Frauenhäuser voller Migrantinnen sind. Woran sollte sich Ungarn, auf unser Land blickend, eigentlich ein Beispiel nehmen?? Wer, egal wo er herkommt, noch mit einem vernunftgeprägten Menschenbild ausgestattet ist, kann über Deutschland nur den Kopf schütteln. Und UvdL hatte das Gesetz, genauso wie AM, vermutlich noch nicht einmal gelesen.

  22. Besonders lehrreich fand ich die Antwort des ungarischen Außenministers auf eine überaus tendenziöse Frage einer „mutigen deutschen Journalistin“:
    „Versuchen Sie mal ein Exemplar dieses Gestzes irgenwie aufzutreiben und es ersteinmal durchzulesen. Falls Sie es dann verstanden haben sollten, was da drin steht, können Sie Ihre Frage erneut stellen, wenn das dann noch nötig sein sollte“.
    Schade, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Medien nur gegenüber solchen Staaten oder Personen so unbarmherzig mutig agieren, die von der Regierung zum Abschuss freigegeben worden sind.
    Man würde so eine beinharte Fragestellung gerne mal über innenpolitische Themen hören, Beispiele gäbe es weiß Gott genug.

  23. Hey, das ist ja voll der Grund, dort einzumarschieren und dem Spuk ein Ende zu machen, wie ’68 in der Tschechoslowakei! Bruderstaaten, ermann:innent Euch!

  24. Ungarn ist wohl sozusagen das einzige Land, in dem es noch so etwas wie gesunden Menschenverstand gibt.
    Was hier bei uns so abgeht …

    • Polen würde ich bezüglich gesundem Menschenverstand beim Thema LGBTXYZ noch mitzählen.

  25. Was für ein Skandal, die Ungarn wollen ihre Kinder schützen! Das ungarische Parlament verabschiedet ein Gesetz mit einer entsprechenden Mehrheit an Stimmen. Was für ein skandalöses, undemokratisches Gebaren doch die ungarische Volksvertretung an den Tag legt! Das muss sofort rückgängig gemacht werden! Wie können es die Ungarn wagen, in ihrem eigenen Land Regelungen zu erlassen, um ihre Kinder zu schützen, ohne die deutschen Moralweltmeister um Erlaubnis zu fragen? Unfassbar!

    • JA! Schützt unsere Kinder vor der bösen Homosexualität! Wir wollen ja alle Normalität! Ach ja und die Rechtsstaatlichkeit nicht vergessen… leider haben wir in Deutschland eine Menschenwürdegarantie, sonst würde das hier bestimmt auch klappen :((

  26. Wie erwartet wird wegen nix nicht zum ersten Mal auf den Lieblingsgegner gezeigt, damit sich keiner mit den eigenen Verfehlungen beschäftigen kann.
    In meinem Freundeskreis sind einige Homosexuelle. Diesen geht in der Mehrheit der „Kampf gegen Diskriminierung“ mächtig auf den Keks.

  27. Da haben die Ungarn wohl beim Vatikan abgeschrieben. Das sich die „Christlich“ demokratischen und sozialen darüber empören, ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu toppen.

  28. Wie ich schon wiederholt schrieb: Unter dem Deckmantel der Corona-Überwachung wird der Polizei die demokratische Beisshemmung gegenüber dem braven Bürger abtrainiert – und die Jungen, bei denen eine solche Beisshemmung noch nicht etabliert ist, werden auf die „braven Bürger“ abgerichtet. Denn die „braven Bürger“ werden sich nicht ewig alles von der linksgrünen Mischpoke gefallen lassen. Und dann brauch man eine „geeignete“ Polizei nach VOPO-Art.

  29. Das sollte man so – Wort für Wort (abgesehen natürlich von den Bezügen auf dortige Gesetze) – in Deutschland beschliessen.
    Die LGB…-Leute mögen ja tun und lassen, was sie wollen. Sie haben wahrlich keinen Grund, sich über mangelnde Gleichberechtigung zu beklagen. Deswegen sollten dringend aufhören, sich der von ihrem Lebensstil abweichenden Mehrheit aufzudrängen, und Kinder und Jugendliche mit ihrer LGB…-Propaganda zu agitieren, sollte tatsächlich verboten sein.

  30. Da hat Röschen mal wieder schneller geredet als gedacht. Kann ja mal vorkommen.

    • Tja. Aber nun ist es mal in der Welt. Wie die Chemnitzer Hetzjagden hängt es im Hirn des Massendeutschen und lässt sich durch Artikel bei TE nicht mehr entfernen.
      Got you, Orban. Das ist nicht das erste Mal, dass sie das Spiel mit dem Ungarn zu seinen und seines Landes spielen. Bande.

    • Wahrscheinlich lag der Gesetzestext bei ihrem Friseur noch nicht aus.

  31. Danke für den Abdruck des Gesetzes. So kann man sich ein eigenes Bild machen.

  32. Die DITIB würde ein solches Gesetz in Deutschland wohl befürworten, es sei denn es ginge ihr nicht weit genug.

    • Jeder vernünftige Mensch (VERNÜNFTIGE LGB…Leute vermutlich eingeschlossen) würde sich darüber freuen.
      Auch für Anhänger des sexuellen Mainstreams (in all seinen vielfältigen Spielarten) gilt schliesslich, dass sie >18 im gegenseitigen Einvernehmen miteinander machen können, was sie wollen, Aber NICHT mit <18-Personen.

  33. In den 80er-Jahren kamen die Latzhosen-Männer auf, die „so eifersüchtig auf den Schwangerenbauch“ waren und sich so – vordergründig – sanft gaben und nichts aushielten und Strukturen, was man tat oder nicht tat, einfach nicht beachteten. Es begann das neue Matriarchat, es begann der Feminismus, nach dem Frauen bevorzugt werden sollen, auch wenn sie – es gibt sehr viele davon – dauernd mit „Ach mir geht’s so schlecht“ fehlen. Ich weiß, es gibt viele andere, klar, aber die fallen nicht auf, die sind ruhig und erledigen ihre Arbeit mit Bravour, und sie sagen nichts, ärgern sich nur über die anderen, verachten sie, aber sie treten nicht als Regulative in Erscheinung.
    Jetzt haben wir die Diktatur der fleischgewordenen Unvernunft, der Narzistinnen und der, die man nicht woanders haben wollte, weil man sie nicht brauchen konnte. Auch Leyen war nirgendwo als Ärztin tätig, obwohl auch sie das behauptete, aber zurückrudern musste, als die US-Klinik das richtigstellte.

  34. Die Entrüstung vieler deutschen Bürger und vor allem die der deutschen Politker,zeigen eindeutig auf einen Sittenverfall in vielen Teilen der Gesellschaft hin.
    Deutschland befindet sich auf einem gefährlichen Weg nach unten, wie auch die Vergangenheit zeigt, die deutsche Überheblichkeit schlägt mal wieder voll zu..

  35. Danke für die Veröffentlichung des Textes. So kann man erkennen, dass es sich tatsächlich um eine normale, konservative gesetzliche Regelung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem radikalen Einfluss von Minderstheiten handelt und nicht um ein juristisches Machwerk zur Vernichtung von Menschen mit ungewöhnlicher Geschlechtsidentität/-empfindung oder nichtnormalen sexuellen Präferenzen handelt.
    Vor 30 Jahren hätte ein solches Gesetz m. E. auch hierzulande verabschiedet werden können. Allerdings gab es damals noch nicht die Notwendigkeit.

    • Vor 30 Jahren hätte ein solches Gesetz m. E. auch hierzulande verabschiedet werden können….doch doch alles hat ja seien anfänge aber auch hier haben die konservativ-liberalen damals total versagt….also die deutschen

  36. man erinnere sich nur dass es die Grünen waren die mit der Legalisierung der Prostitution Deutschland zum größten Freudenhaus Europas gemacht haben. Scheinbar schwer verständlich warum andere Länder so etwas nicht wollen.

  37. DAS list sich wie aus einem CDU CSU programm….aus der zeit vor Merkel….WAS ist mit den deutschen konservativen passiert?…nach Kohl…und die die man heute noch als konservativ bezeichnet…in der CDU CSU….sind…..ähhhh….da fehlen mir echt die worte für aber ein zb herr Merz ist nur noch eine witz-figur seiner selbst….ich meine das der konservatismus ausgestorben ist wie auch der sozi aus der SPD denn die waren auch vor Schröder ganz anders….Der Kanzler übte Selbstkritik. »Es war ein Fehler«, räumte Helmut Schmidt ein, »so viele Ausländer ins Land zu holen. Aber jetzt müssen wir aufpassen, daß wir nicht die Ausländer diesen Fehler entgelten lassen.« https://www.spiegel.de/politik/auslaender-schmerzhafte-grenze-gezogen-a-d7cb1106-0002-0001-0000-000014351381?context=issue

    • Ging mir auch so, ich dachte zuerst, ich lese das Parteiprogramm der CDU 2003.
      Es war mir nicht möglich auch nur irgendetwas mit „Phobie“ herauszulesen.
      Übrigens lebe ich seit über 20 Jahren als Frau mit einer Frau glücklich zusammen

  38. Kinder dazu zu erziehen, das Andere als eben anders zu akzeptieren, geht ja in Ordnung, aber dazu müssen nicht in Schulbüchern Schwul- oder Lesbischsein als Normalfall, gar erstrebenswerter und irgendwie wertvollerer Lebenszuschnitt dargestellt werden.
    Wenn Linksgrüne (und nicht nur die) genau das fordern hab ich immer den Eindruck, daß die noch immer nicht wenige „Schwupsis“ in ihren Reihen haben, vermutlich gern im antiken Hellas leben würden.
    Die Geschichte im „Struwwelpeter“ mit dem Mohren, die ist gut. Die zeigt ja kindgerecht auf, daß man Mitmenschen nicht quälen darf, bloß weil der etwas anders ist. Das langt völlig um Idee der Toleranz nahezubringen, dazu braucht man keine perversen Pornofilme.

  39. Ich finde es richtig, dass homosexuelle Paare keine Kinder adoptieren dürfen. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass Homosexuelle genauso verantwortlich und gut ein Kind aufziehen können wie Heterosexuelle. Ein Kind hat jedoch von Natur aus oder gottgegeben Mutter und Vater. Durch Schicksalsschläge, die man niemandem wünscht, kommt es dazu, dass Kinder nicht bei Mutter und Vater aufwachsen können. Aber das Recht, einen Vater und eine Mutter zu haben, ist ein elementares Recht, es sollte gesetzlich gewahrt bleiben und nicht im Interesse von Adoptionswilligen – und nicht von Kindern! – verändert werden.

    • So ein Paar kenne ich auch. Der eine war verheiratet mit Kind, aber Frau dann leider tödlich verunglückt. Er entdeckte dann später seine schwule Neigung und liierte sich mit Kerl. Das Kind litt natürlich unter dem Verlust der Mutter (und auch Hänseleien dann in der Schule, mehr als Waise denn als Kind von „zwei Papis“, Kinder können bekanntlich grausam sein), aber ist dann völlig normal aufgewachsen und, soweit ich das von außen beurteilen kann, mittlerweile glücklich verheiratet, mit Frau, und Familienvater.

      Schicksalsschläge eben, kommen leider vor. Nur forcieren und für normal zu halten braucht man das nicht. Biologisch völlig unmögliche Adoptionen (auch bei lesbischen Frauen via künstlicher Besamung etc.) sollte es nicht geben.

  40. Danke für die Dokumentation.
    Das Gesetz ist völlig in Ordnung, das sollte es auch in Deutschland geben.
    Aber hierzulande erklärt man ja lieber Kindern im Krabbelgruppenalter die Vorzüge von Geschlechtsumwandlungen und Analverkehr.

    Zudem macht man Kindern gern Panik, ich sag nur „Klimakrise“, was meines Erachtens Kindesmißbrauch ist. Gleichzeitig redet man denen Schuldgefühle ein, Kolonialismus, Holocaust und predigt den ethnischen Umbau.

    Gegen derlei in seinem Land geht Orban vor und darum haßt Brüssel den so.

  41. Das hätte so in der Schulordnung drinstehen können, als ich noch hierzulande schulpflichtig war. Die Aufregung verstehe ich nicht.

      • Doch. Ich verstehe das.
        Orban wird wie Trump oder Johnson eben genau deshalb bekämpft, weil er dem konservativen Programm treu bleibt, während sich Merkel wie vdL auf den Weg nach Utopia gemacht haben und fast alle EU-Länder in ein Experiment mit doch recht gewissem, schrecklichen Ausgang führen.
        Jeden Tag zeigt Ungarn, dass es auf einem besseren Weg ist als Merkeldeutschland. Nicht alleine wegen der Ausländerkriminalität – aber könnte sich jemand vorstellen, dass es hier inzwischen die Einweihung einer Synagoge mit einem Umzug durch die Straßen von beispielsweise Köln geben könnte ohne Demonstration und Gefahr durch eine bestimmte Klientel? In Budapest ist das möglich, ohne Polizeischutz noch dazu: https://ungarnheute.hu/news/synagoge-in-der-rumbachstrasse-nach-umbau-eroeffnet-fotos-85623/
        Deshalb will man den Ungarn mit aller Macht ans Leder. Bestechlich wie z. B. Italiener scheinen sie nicht zu sein – wie auch Polen, die Slowakei und die Tschechei, die ebenso weiter ihre bisherigen Werte hoch halten und bereit sind, dafür zu kämpfen.
        Und Dänemark ist inzwischen noch ein ganz anderes Kapitel.

  42. Es stellt sich mittlerweile die Frage, ob man es überhaupt noch verantworten kann, Kinder in die Welt zu setzen. So, wie der Trend derzeit aussieht, werden Eltern entmündigt, und die Erziehung wird vom Staat nach Vorstellungen der Sozialisten übernommen. Damit würde eine Gesellschaft geschaffen, die jegliches Menschliche und jede Verantwortung abgeschafft hat. Eine lebenswerte Welt wird dies ganz sicher nicht sein, und ebenso ganz sicher ist sie dem Untergang in Schrecken geweiht.
    So komisch es klingt, aber diese total verkommene grüne Gesellschaft hätte nur ein Feind: den Islam!! Nur wird damit der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben.
    Aber da ich nirgendwo ein Licht sehe, das diese Gesellschaft positiv beeinflussen kann, bis jetzt jedenfalls nicht, besteht keine große Hoffnung auf Hinwendung zur Vernunft.

  43. Wie wunderbar, dass wir in der EU „ lieben können, wen wir wollen“. Nur hat das natürlich auch seinen Preis, möchte ich hinzufügen. Den, dass Homosexuelle angegriffen und umgebracht werden (Dresden). Wann ist eigentlich Vergleichbares in Ungarn passiert?

    • Daran merkt man, daß hier in D mit Zweierleimaß gemessen wird: Der Angriff auf die beiden Homosexuellen in Dresden wurde in den Medien so gut wie gar nicht thematisiert. Genau so hält man es mit den Gegebenheiten in Katar: daß dort Homosexuelle und Menschen anderer sexueller Ausrichtungen öffentlich nicht mal in Erscheinung treten dürfen, darüber würde ich auch mal einen längeren Artikel in einer überregionalen Zeitung lesen und auch seitens der Bundesregierung sollte es dann auch eine Reaktion geben.
      Der zweite Aspekt: wieviele Bundesliga-Spieler, die noch aktiv im Profisport sind, haben sich bisher geoutet? Es gibt z.Zt. insgesamt ca. 550 Spieler. Wenn man davon aus geht, daß zwischen 7-10 % der Bevölkerung schwul sind, ergibt das auf die Bundesliga heruntergerechnet so um die 50 Spieler. Die trauen sich also noch nicht mal damit an die Öffentlichkeit, im Männerfußball ist Schwulsein immer noch ein NoGo… Wie offen kann dann unsere Gesellschaft sein? Wenn das den Deutschen so auf der Seele brennt, sollte man dann nicht erst mal im eigenen Land an den „Mißständen“ arbeiten?
      Stattdessen wird sich an dem kleinen Ungarn abgearbeitet, da traut man sich heran…

  44. Ich habe mich über das 2:2 gefreut, und dass die meisten Fans in München mit ihre jeweilgen Nationalfahnen und Trikots erschienen. Ob die Regenbogen- community nun enttäuscht ist, mir wurscht. Denn Fussball sollte kein Austragungsort irgendeiner politischen Gesinnung sein.

  45. Scheinbar wieder eine gesteuerte Kampagne der Union mit ihrer großen Vorsitzenden, um Orban wegen eines Papiertigergesetzes an das Bein zu pinkeln.
    … VdL die Marionette – reißt das Maul auf und kriegt nichts gebacken – der Wähler wird nach wie vor belogen und betrogen. COVID 19 Aufbaukredite sind nichts als neue Schulden um alte Löcher zu stopfen … sieht man doch wer mag !

  46. Das Buch von Birgit Kelle „Noch normal, das lässt sich gendern“ trägt sehr viel zum Verständnis dieser ganzen Problematik bei und macht m. E.deutlich, dass Orban vom links-grünen Mainstream bewusst einseitig interpretiert wird, 1. Weil er ohnehin das Feindbild schlechthin ist und 2. mit seiner Auffassung zum Schutz der Kinder eine Gefahr für die LBQ… Bewegung ist und 3.der Mehrheit der Eltern aus der Seele spricht. Auf die deutsche Übersetzung des Gesetzestextes mit den vielen schwer verständlichen Fachbegriffenwarten wir mit Spannung.

  47. Gesetz? Davon hat man zwar schon gehört, aber interessieren tut es schon längt keinen mehr, weder in Berlin noch in Brüssel.

  48. Wenigstens Fußballfans sind noch vernünftig, ich habe während des Spieles gestern Abend keine Regenbogenfahne gesehen. Der Reporter war richtiggehend enttäuscht. Damit wurde die Aktion eindeutig als von „interessierter Seite in den Sport hineingetragen“ disqualifiziert. Allerdings war der ursprüngliche Übeltäter Manuel Neuer, der allerdings auch nicht so helle erscheint, als man ihn nicht für bestimmte Zwecke mißbrauchen könnte.

  49. Ich hatte mal auf Youtube ein Video gesehen, in dem Eltern Kleinkinder auf eine Bühne gebracht haben, die der Zuhörerschaft eine gefühlt einindoktrinierte Textpassage verängstigt entgegenstotterten, dass sie Pan, lesbisch usw seien. Die meisten waren augenscheinlich drei bis sechs Jahre alt. Es lief mir kalt den Rücken runter, zu sehen, zu was solche ideologisch verblendeten Eltern fähig sind. Abscheulich!

  50. 1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung
    Abschnitt 1
    (1) Im Untertitel „Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:
    „Abschnitt 3/A
    Im Kinderschutzsystem schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geschlecht bei der Geburt entsprechende Selbstidentität.“
    (2) In der Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A hinzugefügt:
    „Abschnitt 6/A
    Um die Erfüllung der in diesem Gesetz festgelegten Ziele und die Durchsetzung der Rechte des Kindes sicherzustellen, ist es untersagt, Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, pornografische oder Sexualität darstellende Inhalte unentgeltlich zugänglich zu machen oder die Divergenz von der Selbstidentität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entspricht, propagiert oder darstellt.“

    3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Rahmenbedingungen und bestimmte Beschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit
    Sektion 3
    In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Rahmenbedingungen und bestimmte Beschränkungen der wirtschaftlichen Werbetätigkeit wird folgender Absatz (1a) hinzugefügt:
    „(1a) Es ist untersagt, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität unentgeltlich darstellt oder Abweichungen von der eigenen Identität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität entsprechen, propagiert oder darstellt .“

    5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation
    Abschnitt 9
    (1) § 9 Abs. 1 des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (nachfolgend „Mttv.“) wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(1) Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, klassifizieren mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischen Anzeigen, Teleshopping, Werbung für kommunale Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Ankündigungen alle Sendungen, die sie ausstrahlen möchten in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einordnen.“
    (2) § 9 (6) Mttv. wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(6) Programme sind der Kategorie V zuzuordnen, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalt, Propagierung oder Darstellung von Selbstabweichungen haben“ -Identität, die dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität oder der direkten, naturalistischen oder unentgeltlichen Darstellung der Sexualität entspricht. Diese Sendungen sind als „nicht für ein Publikum unter 18 Jahren geeignet“ zu bewerten.
    (3) In § 32 Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:
    „(4a) Sendungen gelten nicht als öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen und öffentliche Einrichtungen, wenn sie geeignet sind, die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger negativ zu beeinflussen, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, Propagierung oder Darstellung von Abweichungen von der eigenen Identität entsprechend dem Geschlecht bei der Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität.“
    (4) § 168/A (1) Mttv. wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem jeweiligen Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung der Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz. Der Medienrat stellt die Konsistenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr am Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können bei Bedarf vom Medienrat geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht.“
    (5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(2) Werden Probleme im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 festgestellt und werden gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, so ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat nach dem Gerichtsstand, dessen Zuständigkeit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter hat, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. In einem solchen Ersuchen fordert der Medienrat den Mitgliedstaat auf, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat festgelegten Verstöße zu ergreifen.“
    6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz der Familie
    Abschnitt 10
    (1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz der Familie (nachfolgend „Csvt.“) wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(1) Der Staat schützt die Institutionen Familie und Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an sich, insbesondere im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, in dem die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “
    (2) § 1 Abs. 2 Csvt. wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
    „(2) Der Schutz organisierter Familienbeziehungen und die Durchsetzung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geschlecht bei der Geburt entsprechende Selbstidentität spielen eine zentrale Rolle für die Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit.“
    (3) Im Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A hinzugefügt:
    „Abschnitt 5/A
    Zum Schutz der Ziele dieses Gesetzes und von Kindern ist es untersagt, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unentgeltlicher Weise darstellen oder verbreiten oder darstellen Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geschlecht bei der Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität.“
    7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung
    Abschnitt 11
    (1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (im Folgenden „Nktv.“) wird folgender Absatz (12) hinzugefügt:
    „(12) Bei der Ausübung von Tätigkeiten betreffend Sexualkultur, Sex, sexuelle Orientierung und sexuelle Entwicklung ist den Bestimmungen des Art. XVI Abs. 1 des Grundgesetzes besondere Beachtung zu schenken. Solche Aktivitäten können nicht darauf abzielen, eine Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geschlecht bei der Geburt, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität zu propagieren.“
    (2) In Untertitel 7 der Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:
    „Abschnitt 9/A
    (1) Eine Tätigkeit ausüben kann eine Person oder Organisation, die keine Lehrkraft einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung ist, eine Berufskraft der schulischen Gesundheitsversorgung in einer solchen Einrichtung und ein staatliches Organ, das Vertragspartei eines mit einer solchen Einrichtung geschlossenen Kooperationsvertrags ist im Unterricht oder anderweitig organisiert für Schüler in Bezug auf sexuelle Kultur, Sex, sexuelle Orientierung, sexuelle Entwicklung, die negativen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Entwicklung (für die Zwecke dieses Abschnitts, nachfolgend „Programm“) nur dann, wenn er von dem gesetzlich vorgesehenen Organ registriert ist.
    (2) Daten im Register nach Absatz 1 gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Internetseite des gesetzlich zur Führung des Registers nach Absatz 1 bestimmten Organs veröffentlicht werden.
    (3) Das Register nach Absatz (1) hat Folgendes zu enthalten:
    a) Titel des Programms,
    b) Kontaktdaten und
    ba) Name eines Programminhabers einer natürlichen Person oder
    bb) Name und Sitz eines Organisationsprogramminhabers,
    c) Angabe der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,
    d) Datum der Anmeldung und Zeitraum (Schuljahr), in dem der angemeldete Studiengang in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und
    e) Thema des Programms.
    (4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist ermächtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zu ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten.“
    (3) In § 79 Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:
    „(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Vorschriften des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, leitet sie ein Verletzungsverfahren gegen die Leitung der Einrichtung ein und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A (1), die die Tätigkeit ausübt, die nicht in das dort genannte Register eingetragen ist.“
    (4) In § 94 Abs. 1 Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:
    (Die Genehmigung ist dem für Bildung zuständigen Minister zu erteilen)
    j) das zur Führung des Registers nach § 9/A Abs. 1 befugte Organ zu bezeichnen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Regeln für die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen“,

  51. Am „deutschen Wesen soll (weiterhin) die Welt genesen“. Erst überzog man diese mit Krieg, und jetzt mit moralischer Anmassung. Wenn es nach dem rot-rot-grünen Berliner Senat geht soll bereits bei kleinen Schülern auf sexuelle Diversität im Unterricht hingewiesen werden, egal was die erziehungsberechtigten Eltern dazu sagen. Das erscheint problematischer als das ungarisches Gesetz, welches das Thema bis zum Erwachsenenalter zur Privatangelegenheit macht. (NZZ)

  52. Orban tut nichts Schlimmeres, als sich Experimenten mit Menschen zu verweigern, deren Spätfolgen man nicht absehen kann.

    Die Denke der sozialen Konstruktion aber der gleichzeitig biologischen Dekonstruktion verstößt gegen die Natur.

    Der Westen heilt seelische Befindlichkeiten nicht. Er schüttet sie mit viel Bimbamborium zu.

    Die menschliche Erziehung von Kindern muss in den Händen der Eltern bleiben oder von ihnen an jemanden delegiert werden, dem sie vertrauen. Der Staat würde nur gleichförmige Roboter erschaffen.

    • Orban hat mit seiner Frau 5 Kinder und inzwischen auch schon Enkelkinder. Die aus der Uckermarck hat keine Ahnung und andere, denen dieses Glück versagt blieb, auch nicht. Wer also im Kabinett Merkel könnte mitreden? Maas? Müller? Und sonst?

  53. Vielen Dank an TE für das Bereitstellen dieser Information. Wie auch schon auf anderen non-MSM-Kanälen angedeutet hat dieses Gesetz nichts „homophobes“. Es zielt vor allem gegen die Einmischung von queer-Aktivisten/NGOs an der Schule. Daran kann ich nichts Schlechtes finden. Klar natürlich dass deren Lobby schäumt. Schließlich ist gerade die ungarische Jugend ein leichtes Ziel von deren Propaganda, da hier kaum queer-resistente muslimische Kinder, vorhanden sind. Das Einzige was man vielleicht als ein bisschen problematisch auslegen könnte ist: „…portrays … homosexuality“. Solange man „portrays“ als überpositive nudging-Darstellung interpretiert ist das ok. Jede Erwähnung von Homosexualität, z.B. in Biologie, sollte davon aber nicht betroffen sein. Eine neutrale Information über die Existenz von HS als sexuelle Orientierung einer kleinen Minderheit sollte schon Teil des Biologieunterrichts sein.

    • Aber findet das nicht ein jeder heraus, wenn es bei ihm Zeit dafür ist?

  54. Grundsätzlich finde ich Gesetzgebungen, deren Regelungen spezifische Sachverhalte adressieren aber gleichzeitig sehr allgemein formuliert sind, für entbehrlich, weil sie willkürlicher Auslegung den Weg bereiten, zu Missbrauch führen und den Bürokratiemoloch weiter anwachsen lassen. Dies gilt auch hier. Aber die EU möge sich bitte aus der nationalstaatlichen Gesetzgebung Ungarns heraushalten, oder ist vdL nun schon Orban’s Vorgesetzte ?

    • Zumindest plustert sich die von der Leyen als Orbans Chefin auf.
      Wird allerdings vergebliche Mühe sein.

  55. Das ganze EU-System mit seiner Einmischung in die Belange souveräner Staaten ist doch total verlogen. Wenn Ungarn wirklich so menschenverachtend agiert, sollte sich die EU von Ungarn als Mitgliedsland trennen. Dazwischen gibt es nichts.Besonders Deutschland steht die Rolle als Oberaufseher und Moralapostel nicht zu…
    Ich warte nun auf ein Signal im Sinne des Regenbogens auch für Katar…da liegt die Meßlatte ja nun sehr hoch…

  56. die Grünen haben es ja schon mal mit Pädophilie probiert. Sex mit Kindern wenn er einvernehmlich passiert sollte möglich sein. Die Mißbrauchsskandale in Deutschland zeigen ja überdeutlich das strengster Regelungsbedarf besteht. Die Kritiker Orbans sollten zu aller erst mal den Mist vor der eigenen Haustüre kehren. Da liegt genügend rum.

    • Auch im Islam gibt es Kinderehen. Man muss immer mitdenken, dass vdLs Einsätze auch die Moslems und ihre Lebenslagen mit bedenkt.
      Auch beschnitten wird hier in Deutschland. Sowohl Jungs als auch Mädels.
      Wo bleibt der Aufschrei?

  57. „Die rote Liesel kenn ich am Geläut“ –
    Für alle, die jahrgangshalber das nicht miterlebt und in der Zeitgeschichte nicht mitbekommen haben, die Erinnerung an die antiautoritären Kinderläden der 68er (samt Erscheinungen wie der „rote Dani“ – D. Cohn-Bendit) oder – farben-politisch zwar verschieden, aber mentalitätsmässig nahe verwandt – an die Odenwaldschule. Jedesmal die totale Zerstörung sexueller Tabus (im wahnhaften Glauben, eine Gesellschaft komme ohne Tabus aus) verbunden mit der Verheissung paradisiescher gesellschaftlicher Zustände…

  58. Zunächst:
    Ich toleriere sexuelle “Gepflogenheiten”!
    Nicht zuletzt deshalb, weil ich mir selber vorwerfen lassen müsste, dass meine Präferenzen Anlass dazu geben könnten, mich als abartig bezeichnen zu lassen, womit ich sexuelle “Praktiken” beschreiben möchte, die über die Missionarsstellung hinaus gehen, welche hier aber absolut nichts mit dem Thema zu tun haben und noch viel WENIGER als das Kamasutra hergeben könnten! 
    Nun, der Mensch hat aber wohl immer noch nicht verstanden, dass die Sexualität eigentlich nicht der Selbstbefriedigung dient, sondern der Vermehrung!
    Nicht zuletzt gibt es ergo in der Tierwelt (zwar!) aussergewöhnliche Paarungsverhalten, aber sie dienen lediglich dem ERHALT!
    Natürlich (natürlich?) gibt es auch in der Tierwelt Individuen, die sich aussergewöhnlich “QUEER” verhalten, es ist aber davon aus zu gehen, dass das nicht BEWUSST statt findet, sonder eher einer sehr KURZWEILIG verpassten Evolution folgt!
    Da ich ergo dem Menschen unterstelle, dass die Evolution, abgesehen von einigen Unwegbarkeiten, bei ihm nahezu abgeschlossen ist, schliesse ich darauf, dass manche Menschen lediglich noch einiger “Kicks” bedürfen, sich am Leben zu fühlen!
    Tja! Im fortgeschrittenen Alter fühlt man sich manchmal wie ein Verlierer, aber der GEWINN aus echter Liebe entschädigt!
    Und was ich übrigens unter echter Liebe verstehe, muss ich wohl nicht weiter erklären.
    Mithin empfinde ich es mittlerweile geradezu als übergriffig, dass mir jeden Tag erzählt wird, was andere darunter verstehen. Also, liebe LGBT-Leute: Liebe ist wie die Religion PRIVATSACHE. Behaltet sie für euch und geht mir damit nicht auf die Nerven!

  59. Vielleicht sollte noch hervorgehoben werden, dass eine massive Mehrheit das Gesetzt abgenickt hat, auch von der Opposition.

  60. Das Gesetz verbietet exakt das, was die LGBTQ-Gruppen in die GEsellschaft tragen wollen:

    • Die Vorstellung von Sexpraktiken in die Schulen und zwar möglichst früh. In D keine Seltenheit, dass Kinder U12 an staatlichen Einrichtungen mit Sexspielzeug und abstrusen Filmen konfrontiert werden. LGBTQ-Aktivisten statt Biologielehrer sollen Sexualerziehung leisten.
    • Die neue Art PR-Film, bei denen statt der kleinen Meerjungfrau, ein lesbisches Meerjungenfrauenpaar vorkommt, was sicher nicht kindgerecht ist-
    • die unterschwellige Werbung dafür, dass Homosexualität eine antrainierbare und unveränderliche Spielart ist und das GEschlecht unabhängig vom Geschlecht frei wählbar sind.

    MIt keinem Wort geht es darum Homosexuelle abzuwerten, zu kriminalisieren oder in ihrer persönlichen Freiheit einzuschränken. Ihre LGBTQ-Aktivisten werden nur nicht mehr auf Kinder und JUgendliche losgelassen,

    Dass die LGBTQs auf Kinder und Jugendliche losgehen, sollte allen Eltern zu denken geben. MAn fragt sich schon, ob man angesichts 15 000 Missbrauchsopfern im JAhr (und die Dunkelziffer ist eine Zehnerpotenz höher) nicht auch in D den Kinderschutz stärken müsste.

    UNd nein: die LGTQ-Kritiker bringen nicht Pädophilie mit Homosexualität zusammen. Das sind die LGBTQ-Aktivisten selber. KEine andere Lobby will Kinder und JUgendliche mit sexuellen Praktiken vertraut machen.

  61. Während per Grundgesetzänderung und per Gesetzesvorlage der Grünen die Rechte der Eltern ausgehebelt wird, stellt dieses Gesetz sicher, dass eine individuelle Entscheidung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr sichergestellt wird. Damit wird natürlich der Umerziehungseffekt in Europa gefährdet, dient aber der individuellen Freiheit der Ungarn, wenn man sich das tägliche Propagandabombardement der linken und grünen Medien zu LBGTIQ ansieht. Es soll in Deutschland und Europa wohl nur ein Fingerschnipp erforderlich sein, dass ein pubertierender Jugendlicher sein Geschlecht ändert. Für die möglichen irreversiblen Schäden ist dann wieder die Gesellschaft verantwortlich. Hier werden Experimente am lebenden Objekt vorgenommen, unsere Kinder gefährdet für eine verschwindende Minderheit, die ihre persönliche sexuelle Orientierung sucht.

    • Ich würde mein Geschlecht sofort wechseln, wenn es eine Subvention geben würde. Kommt ja vielleicht noch.

  62. Es geht hier ausschließlich darum, dass sich Orban den Sozialisten nicht fügen möchte und deshalb wird er auf allen Ebenen bekämpft.

    Hätte dieses Gesetz ein angepasster Sozialist in die Wege geleitet, dann hätten wir in den Systemmedien keine Zeile dazu lesen können.

    • Als aktuelles Gegenbeispiel seien hier die Dänen erwähnt.
      Hier wird von Politik und Journalistendarstellern gekuscht und weichgespült, denn dort sind ja Sozialdemokraten in der Regierung.

      Da sieht man dann halt, was in Westeuropa für ein Personal in den Verlagshäusern beschäftigt wird. Journalisten sind das nicht mehr, sondern nur mehr Ideologen aus dem linksgrünen Lager (subsumiert als Sozialisten), die so tun als ob – ergo Journalistendarsteller

  63. Für die LGBTQ-Community ist es ein heißes Eisen: Wie sehr schadet der queere spirit jungen Menschen? Die Zahl der Teenager, die sich in pädiatrischen Spezialsprechstunden mit der Bitte um eine Geschlechtsumwandlung vorstellen, soll gestiegen sein. Eine Kennerin und Publizistin in der Modebranche brachte den steilen Anstieg der Essstörungen in den letzten Jahrzehnten mit dem Ideal der „Magermodells“ homosexueller Modemacher in Verbindung, weil diese mit üppigen weiblichen Formen nichts anfangen könnten und am liebsten knabenhafte Modelle auf dem Laufsteg sehen. Und besonders heikel: Eine mögliche Assoziation zwischen Homosexualität und Päderastie. Der Report über den Missbrauch durch Kirchenmänner im Bistum Münster nennt Jungen als mehrheitliche Opfer, ebenso die Ambulanz der Charite („Keiner soll Täter werden“). Orbans Sorge um die Jugend scheint nicht ganz unbegründet zu sein. Putin hat für Russland ähnliche Gesetze erlassen.

  64. Es gibt auch in Deutschland Jugendschutz und damit Inhalte, die wir Kinderseelen nicht zumuten wollen. Was ist also der genaue Grund, warum Kindern keine explizite Gewalt oder Sexszenen gezeigt werden dürfen? Weil es sie verstören könnte! Ungarn nun ist der Meinung, dass explizit gezeigte Homosexualität Kinder ebenfalls verstören kann.

    Ich finde es interessant, dass diese Lobby darauf BESTEHT, mit ihren Inhalten auf unsere Kinder losgehen zu dürfen! Um mehr geht es gar nicht, aber das wollen sie sich auf keinen Fall nehmen lassen. Sehr befremdlich!

    • DIe Aktivisten wollen noch mehr: Das UNHCR(!) hat kürzlich getwittert: Pornographie sein ein Menschenrecht für Kinder. Das Verbot der Pornographie für Kinder und Jugendliche sei der sexuellen Entwicklung abträglich. Nach PRoteststurm hat man den Eintrag gelöscht. Aber ich gehe jede WEtte: die werden es weiter versuchen, Kinder früh zu sexualisieren.

      Exakt dieses Ziel der Frühsexualisierung steht in der Erklärung der PEkinger WEltfrauenkonferenz von 1995.

  65. Meine Bitte an die TE-Redaktion: Veröffentlichen Sie so schnell wie möglich die deutsche Übersetzung dieses Gesetzestextes (z. B. über deepl), damit alle die Möglichkeit haben, sich aus erster Hand zu informieren und nicht auf verkürzte Infos und Interpretationen der Mainstream-Medien angewiesen sind. Danke!

  66. Noch ist Saudi-Arabien stabil, möge es so bleiben! Was auch immer Afrikaner, Syrer, Afghanen, Osteuropäer, Muslime ect in Deutschland wollen? Nur bitte, keine Belästigung im öffentlichen Raum! Amüsant wird es, wenn Ungarn ähnlich Großbritannien aussteigt. Ich wundere mich anno 2021, warum Italien, Spanien, Griechenland nicht schon längst ob ihrer Grenzen Großbritannien gefolgt sind und konsequent aus dem „desaströsen korrupten EU-Getue ausgestiegen sind. Gerade Italien hat doch ausreichende Erfahrung mit mafiösen Strukturen…der deutsche Bundes-Rechnungshof ist da etwas lahma… in Sachen „Bankkaufmann Spahn“, diese „freundliche Kerze“ hat wie alle etwas weniger intelligente gelernt, freundlich, korruptt ohne „mafiöse Hinrichtung“ läuft…stets freundlich ist wichtig, wie die „ndrangheta! Ich bin gespannt, wie der deutsche Rechnungshof das Gebaren des „Berliner Sportpalast“ samt seiner schlafenden nicht anwesenden ca.800 bewertet?
    ,

    • Solange die deutschen Steuerzahler-Euros sprudeln wäre Italien, Spanien & Cos schön blöd aus der EU auszusteigen…….
      Weshalb wohl möchte Albanien und Nordmazedonien noch so schnell wie möglich in die EU? Weil sich dort alle so lieb haben, oder doch wohl mehr wegen der finanziellen Geschenke?
      Erst wenn der merkelsche Totalschaden alle diese Euros verbraten hat, erst dann werden sie das Weite suchen.

    • Sie „wundern“ sich nicht ernsthaft, warum die von Ihnen zitierten Mitgliedsstaaten nicht aus der EU ausgestiegen sind und dies freiwillig auch niemals tun werden ?!
      Glauben Sie wirklich die Empfänger von hunderten Milliarden € der Nettozahler – also in erster Linie von unserem Steuergeld – würden nur wegen den lächerlichen Moralaposteln in der EU-Kommission et.al. anfangen wollen ihre maroden Staatshaushalte selbst zu finanzieren …?!

  67. Bei dem homophoben Messermord durch die Islamisten in Dresden haben unsere GEZ-Journalisten alles daran gesetzt, dass so wenig wie möglich davon an die Öffentlichkeit dringt. Und jetzt spielen sie sich als die großen Schwulenfreunde auf.

    • Wie Silvester Köln wurde zunächst gar nicht berichtet.

  68. Das Problem ist Desinformation. Will die Mehrheit der Deutschen wirklich, daß Kinder(!) oder Jugendliche über die eigene Geschlechtsumwandlung mit vorauslaufender Hormonblocker-Therapie entscheiden, wie es etwa in Amerika immer häufiger vorkommt. Prominente Trans-Fälle sind die Kinder der Schauspieler Charlize Theron und Brad Pitt. Es ist m.E. vollkommen richtig, das zu verbieten. Alles andere ist genauso pervers, wie die Abtreibung bis zur Geburt, aber auch das gehört ja zur neuen „Freiheit“ der Linken.

  69. Hier der verkürzte Text des Entwurfs. Es schützt also lediglich die Pubertierenden. Ich erkenne da keine Feindlichkeit. Es gibt aus England sehr, sehr viele Berichte, welche ich auch hier verlinken könnte, wo Kinder – und um die handelte es sich ja – in der Pubertät desorientiert waren, im Internet manches aufschnappten und sich als Kind mit 12 bis 15 Jahren umoperieren liesen und es Jahre später zutiefst bereuten und teilweise Selbstmord begingen. Erschütternd ist dass bei minderjährigen Kindern manchen Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde, und an die Queerlobby übertragen wurde.
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=4159464137410191&nbsp;

  70. Ausgerechnet deutsche Gutmenschen, die millionenfach gewaltbereite Schwulenhasser ins Land geholt haben, regen sich über Viktor Orban auf. Diese sollten besser muslimische Straftäter ausweisen, wenn sie etwas für Homosexuelle tun wollen. Aber darum geht es ja gar nicht. Es geht nur darum, moralische Überlegenheit zu demonstrieren.

  71. Es ist langsam unerträglich, wie D(oof)land versucht, der übrigen Welt das eigene peinliche Gutmenschentum aufzuzwingen. Schließlich gab es in D bis 1994 den §175 mit entsprechenden strafrechtlichen Verfolgungen. Und was von 1933 bis 1945 mit Homosexuellen in D gemacht wurde, kann jeder selber recherchieren.

  72. Meine Interpretation des Gesetzestextes läuft auf einen nachvollziehbaren Schutz von Minderjährigen hinaus. Der Tenor ist: Kinder sollen vor Pornographie geschützt werden und die Eltern bzw. die Familien maßgeblich selbst über Art und Umfang der Sexualerziehung entscheiden. Zum Schutz vor Pornographie gehört auch der Schutz der angeborenen geschlechtlichen Identität. Letzteres ist wohl der Stein des Anstoßes für Grün-Links. Denn LGBT-Aktivisten streben an, dass der Staat die Sexualerziehung übernimmt und es – wie in Schweden – Usus wird, dass kleinen Kindern bereits erzählt wird, dass sie ihr Geschlecht unabhängig von ihrem Chromosomensatz jederzeit frei wählen können: Erst Mann, dann Frau, dann divers und bei Bedarf jederzeit wieder zurück. Wenn es bei der ganzen Angelegenheit Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen der Menschenwürde gibt, dann ist es m.E. der staatliche Zwang, Kinder in Schulen zu schicken, in denen eine derartige freie Geschlechterwahl als einziges und dominantes Lebensmodell gelehrt wird. Ich würde meine Kinder auch vor einer derartigen staatlichen sexuellen Indoktrination schützen wollen und kann daher den familienorientierten Ansatz der Ungarn bestens nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Hetze von EU, Teilen der Bundesregierung und der Massenmedien gegen das Ungarische Volk. Es erinnert an schlimmste Unterdrückungsversuche gegenüber Ungarn während der Stalin-Ära.

  73. Das ist wie immer bei sowas: ich wette, dass 99,9% der Regenbogen-sonstwas-Aktion Befürworter nicht einen Deut des Gesetzes kennen. Die sind einfach mal so dagegen und stürmen voll mit Hass nach vorn gegen Ungarn. Die sind verblendet und voller Hass gegen alles, was denen nicht in den Kram passt oder eben eingeredet wird. Und dann andren Leuten ihr eigenes Verhalten vorwerfen. Krass, das Ganze. Einfach nur krass.

  74. Hier eine Übersetzung, die zur allgemeinen Kenntnisnahme reichen dürfte:

    1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Verwaltung der Vormundschaft

    Abschnitt 1

    (1) Im Untertitel „Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Verwaltung der Vormundschaft (folgend “Gyvt.”) wird folgender Abschnitt 3/A angefügt:

    „Abschnitt 3/A

    (1) Im Rahmen des Systems zum Schutz der Kinder schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität.“

    (2) Im Gyvt. wird folgender § 6/A angefügt:

    „§6/A

    Um die Erfüllung der in diesem Gesetz festgelegten Ziele und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unnötiger Weise darstellen oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“

    3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundsätze und Beschränkungen der kommerziellen Werbetätigkeit

    Abschnitt 3

    In §8 des Gesetzes Nr. XLVIII von 2008 über die Grundsätze und Beschränkungen der kommerziellen Werbetätigkeit  wird folgender Absatz (1a) angefügt:

    „(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unnötiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder darstellt.“

    5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation

    Abschnitt 9

    (1) §9 Abs. 1 des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (folgend „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

    „(1) Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste* anbieten, haben mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen alle Sendungen, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen.“

    [* lineare Mediendienste sind solche Medienangebote, die durch den Anbieter ohne aktive Interaktion mit dem Nutzer angeboten werden, insbesondere Rundfunkprogramme / d. Üb.]

    (2) §9 Abs. 6 des Mttv. erhält folgende Fassung:

    „(6) Programme sind in die Kategorie V einzustufen, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element Gewalt, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität oder die unmittelbare, lebensnahe oder unnötige Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme sind als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ einzustufen.

    (3) Im §32 Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:

    „(4a) Programme dürfen nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen eingestuft werden, wenn sie geeignet sind, die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unnötige Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten.“

    (4) §168/A Abs. 1 des Mttv. erhält folgende Fassung:

    „(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Leitplan und veröffentlicht diesen innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Website. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Leitplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Leitpläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Leitpläne sind vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“

    (5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

    „(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen.“

    6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

    Abschnitt 10

    (1) §1 Abs. 1 des Gesetzes Nr. CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz der Familien (folgend „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

    „(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, worin die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist.“

    (2) §1 Abs. 2 des Csvt. erhält folgende Fassung:

    „(2) Der Schutz der geordneten Familienverhältnisse und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine wesentliche Rolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit.“

    (3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

    „§5/A

    Zum Schutz der Ziele dieses Gesetzes und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unnötiger Weise darstellen oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“

    7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die staatliche öffentliche Erziehung

    Abschnitt 11

    (1) In §9 des Gesetzes CXC von 2011 über die staatliche öffentliche Erziehung (folgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) angefügt:

    „(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein.“

    (2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender §9/A angefügt:

    „§9/A

    (1) Mit Ausnahme einer in einer  Bildungs- und Erziehungseinrichtung Lehrer angestellten Personen oder den Fachkräften, in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringen, und einer staatlichen Institution, die mit einer solchen Einrichtung einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, darf eine Aktivität im Unterricht oder eine anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die nachteiligen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Institution registriert wird.

    (2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als Daten, die aus Gründen des öffentlichen Interesses zugänglich sind und auf der Website der gesetzlich zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten öffentlichen Institution veröffentlicht werden.

    (3) Das Register nach Absatz (1) muss Folgendes enthalten:

     

    a) den Titel des Programms

    b) Kontaktdaten und

    ba) Der Name einer natürlichen Person als Programmverantwortlichen, oder

    bb) Der Name und Sitz einer Organisation als Programmverantwortlichen,

    c) Die Angabe der Art der öffentlichen Bildungsungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,

    d) Das Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden darf, und

    e) Das Thema des Programms.

    (4) Das zur Führung des Registers gemäß Absatz (1) bestimmten öffentlichen Institution ist berechtigt, die Daten im Register gemäß Absatz (1) bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten.“

    (3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:

    „(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde im Rahmen einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des §9/A Abs. 1 verstoßen hat, leitet sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach §9/A Abs. 1 ein, welche Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist.“

    (4) In §94 Abs. 1 Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:

    (Der für das Bildungswesen zuständige Minister wird ermächtigt,)

    „j) die zur Führung des Registers nach § 9/A Abs. 1 befugte öffentliche zu bestimmen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen.“

    (Dekret)

  75. „Es verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union: Menschenwürde, Gleichheit und der Respekt für Menschenrechte.“

    Es vertößt wohl eher die heutige Gleichheitsdefinition gegen die Menschenwürde…

    Abgesehen davon: Wenn hier lebende Muslime eine wesentlich konservativere Sexualmoral leben, dann ist das nach Herrin VdL natürlich divers und tolerant!
    Aber was schreibe ich, mit schwer verwirrten kann man nicht mehr diskutieren…

    • Tja, das hatten sich die Ungarn nicht gedacht, als sie der EU beitraten. Und das wird nicht der letzte Vorfall sein, wo sich die EU erdreistet, ueber nationales Recht und Souveraenitat bestimmen zu wollen.

      Aber Buntland macht da gerne mit. Sie sind doch die besseren und moralischeren Gut- oder Bessermenschen. Ich warte nur auf das buntlaendische Gesetz, das verlangt, dass jeder Buerger mindestens einmal im Jahr sein gefuehltes Geschlecht wechselt. Kann man auch Frauenquote nennen.

      Wann hoert dieser Unsinn auf? Eine Minderheit von ca.10% versucht eine Mehrheit von 90% zu beherrschen. Aber keiner muckt auf, fast alle haben Angst ihre Meinung zu vertreten.

      Ich denke mal in 20, 30 Jahren wird es wohl auch keine Europaeischen Fussballmeisterschaften mehr geben, denn in jeder Nationalmannschaft wird es mindestens einen Afghanen, einen Pakistani, einen Gambier, einen Tunesier, einen Albaner, einen Ghanaer, einen Bangladeshi, einen Tuerken, einen Algerier, einen Kongolesen, einen Somali, einen Eritraeer, einen Senegalesen, einen Aethiopier ……… usw, usf, geben. Ach tut mir leid, ich habe den Alibi-Deutschen vergessen.

      • @Sabine M: Naja, bei Ungarn sehe ich schon, daß die irgendwann aus der EU aussteigen, Polen ebenfalls. Aber das will die EU ja auch wiederum nicht: es gibt ja viele westeuropäische Unternehmen, die Firmenniederlassungen in diesen Ländern haben. Es wäre also ganz gegensätzlich der wirtschaftlichen Interessen (besonders Deutschlands), wenn Ungarn und Polen die EU verlassen…

  76. Bei unserem rapide wachsenden fundamental-muslimischen Bevölkerungsanteil ist das keine Frage vieler Jahrzehnte mehr, bis wir hier ähnliche Gesetze haben.
    Erinnert sich noch jemand an die monatelangen Grossproteste muslimischer Eltern 2019 vor der Grundschule in Birmingham? Die hatten ja ein recht ähnliches Anliegen: keine Frühsexualisierung von Kindern und keine „Werbung“ für sexuelle Abweichungen bei den Kleinsten.
    Somit legen unsere Guten und Vielfältigen mit der geförderten Beliebigkeitsmigration selbst die Axt an Schwulenrechte. Vielleicht schwingen sie deshalb so wild die bunten Fähnchen, weil sie genau wissen, was sie hier anrichten, und sich symbolisch reinwaschen wollen?

  77. Was hinter dem ganzen LGBTQ und Gender-Geschrei wirklich steckt.
    Ich versuche es hier kurz zusammen zu stellen.
    Doch erst mal zu den offensichtlichen Fakten.
    In Deutschland wird seit Jahren von staatlicher Seite die sog. Gender-Theorie gefördert und beworben; z.B. durch zahlreiche Professoren (oder innen). Inzwischen gibt es in Deutschland mehr staatliche Genderlehrstühle als Lehrstühle für Mathematik oder Medizin.
    Hier wird eine Ideologie gelehrt nach der es praktisch kein biologisches Geschlecht gibt. Im Geschlecht sieht man die Ursache für Diskriminierung und Benachteiligung, deshalb soll es weg. Das Geschlecht soll in der neu zu schaffenden Geschlechterfreien Gesellschaft komplett eliminiert werden bzw. nach belieben gewählt werden können.
    So will man Kindern ab 14 Jahren die operative Geschlechtsumwandlung nach belieben ermöglichen. Grade noch vor der Pubertät wo sich die Geschlechtsmerkmale und ein Geschlechtsbewustsein herausbilden können.
    Weil auch diesen Kreisen bewusst ist das dies von fürsorglichen Eltern die sich der Unreife und Unsicherheit pubertierender Kinder bewusst sind unterbunden wird, sollen Kinder der Vormundschaft der Eltern entrissen werden.
    Dies soll über so genannte ‚Kinderrechte‘ geschehen. Kinder sollen ihre eigen Meinung äußern dürfen was sie sowieso schon dürfen. Nur diese Meinung muss dann von den Eltern respektiert werden.
    Kinder denen dann beispielsweise in der Schule oder den Medien eingeredet wurde das sie ihr Geschlecht operativ entfernen lassen sollten kann dann von Eltern-Seite nicht mehr widersprochen werden ohne sich strafbar zu machen.
    Ob jetzt LGBTQ-Regenbogen im Fußballstadion oder Ursula VdL Vorstoß Ungarn zu Bestrafen, es geht nicht gegen angebliche Diskriminierung Homosexueller, es geht um das ‚große Ziel‘, der Abschaffung des biologischen Geschlechts.
    Der renommierte Evolutionsbiologe Dr. Ulrich Kutschera sieht darin (primitiven) Kreationismus. Ob allen Politikern die derzeit auf der Regenbogenwelle mit schwimmen klar ist was für einer Ideologie sie zuarbeiten kann ich nicht sagen.
    Die ‚Geschlechterlose Gesellschaft‘ und das oben aufgeführte sind jedoch keine Verschwörungstheorie, im Gegenteil, die Geschlechterfeindlichen Kreationisten sind ihren schrecklichen Ziel so nahe wie nie. Vor ein paar Wochen erst konnte eine Gesetzesinitiative zu ‚Kinderrechten‘ gerade noch im Bundestag abgewehrt werden (TE berichtete).

  78. Da bin ich gespannt auf die deutsche Übersetzung. Das Hyperventilieren des offiziellen Deutschlands ist ja nicht mehr auszuhalten. Ich vermute, daß nicht einer sich die Mühe gemacht hat, in das ungarische Gesetz zu schauen.
    Hat denn nicht bisher Krisztina Koenen aus dem Ungarischen übersetzt? Es gibt doch sicher nicht nur die englische Version.

  79. Wurde eigentlich die Affäre um Kinder, die in west-Berlin Homosexuellen zur Pflege gegeben wurden, bereits vollständig aufgelärt und wurden die Opfer irgendwie entschädigt?
    In der Odenwaldschule wurde den Schülern ja eingeredet, die Sexualität der Lehrer sei richtig, ihre eigene falsch. Und Eltern, die selber dort vergewaltigt worden waren, schickten ihre Kinder angeblich freudig dorthin.
    Ein Sohn Richard von Weizsäckers war als Schüler in Beckers Wohngruppe. Der Familie von Weizsäcker war es extrem wichtig, zu betonen, der Sohn habe sich nicht zu den Opfern gezählt!
    Kann man halt als Außenstehender nicht beurteilen.

  80. Ist Frau Leyen unter die Comedians gegangen? Frau Leyen sagt, Zitat: „Ich glaube an eine Europäische Union, „wo wir alle sein können, wer wir sind““. Es sei denn es sagt jemand ich bin Ungar, Pole usw. oder ich glaube nicht an den Klimawandel.
    Frau Leyen kennt offenbar den Text des ungarischen Gesetzes nicht, ist zu faul ihn zu lesen und oder zu verstehen und fordert!!! deswegen eine Stellungnahme von Ungarn. Als Ungar würde ich den Brief zurück schicken und um konkrete Beanstandungen des Gesetzes bitten.
    Es gibt ja Trolle die meinen man muss gegen Ungarn Sanktionen verhängen weil die in der EU sind. Gegen Katar geht das leider nicht, weil sie nicht in der EU sind. Merkwürdig die EU verhängt doch auch Sanktionen gegen Russland. Ist Russland Teil der EU? Frau Leyen, bitte antworten Sie.

  81. Das Gesetz selbst ist natürlich Schrott und ein Wiederaufguss des polnischen Äquivalents. Es ist aber auch ein offensichtlicher Papiertiger. Schlimmer ist, dass sich die EU-Kommission in jeden Sch**ß einmischen muss, der sie nichts angeht.

  82. Bravo TE, endlich kann man sich eine eigene Meinung zu dieser Gesetzesvorlage bilden! Im Gegensatz dazu bieten die Mainstream-Medien nur betreutes Denken und Diffamierung des ungarischen Ministerpräsidenten. Ich finde, man kann geteilter Meinung sein, ob und wie weit man Schulkinder mit Homo- und Transsexualität konfrontiert und es geht Deutschland absolut nichts an, ob die Ungarn ihren Kindern solche Inhalte in der Schule oder lieber in der Familie, durch Mutter und Vater vermitteln wollen.

  83. Ich hätte da mal einen ganz provokativen Satz. Bei allem Anlass, sich gegen die Benachteiligung von Schwulen zu stellen (trauriges Highlight: der hochverdiente Mathematiker Alan Turing wurde wegen seines Schwulseins in den Tod getrieben), gilt trotzdem:
    „In einem wirklich freien Land gibt es ein Grundrecht darauf, Schwule nicht mögen zu müssen.“
    Und was diskutieren wir hier? Ob nicht Kinder auch gegen den Willen ihrer Eltern eine Geschlechtsumwandlung erzwingen können!
    Allein, dass sowas in Ungarn undenkbar wäre, macht mir das Land schon sympathisch.

  84. Ausgerechnet Deutschland und an vorderster Front Flinten-Uschi will einem souveränen Staat erklären wie es seine Kinder zu schützen hat. Deutschland, das den Gesetzentwurf zur Geschlechtsidentität für 14 Jährige mit allen Blockparteien durchpeitschen will, weil es ja ach so fortschrittlich ist. Es ist eine Schande, wie in unserem Land ein Keil zwischen Familien und Kindern getrieben wird, nur damit die linksgrüne Diversitäts-Blümchen-Agenda endlich Fuß fassen kann. Wie krank sind diese Geister eigentlich? Es wird immer unerträglicher, sich diesen Seim aus den MSM anzuhören und zu sehen.

  85. Immerhin wurde wieder die ganze deutsche Mainstreamjournalistenschaft auf Kurs gebracht. Jetzt vertritt diese Schafherde wieder gemeinsam die Einheitsmeinung und jeder einzelne kommt sich dabei vor, als hätte er zumindest die Auszeichnung „Held des kritischen Journalismus“ 2. Klasse verdient.

  86. Danke Tichy, fürs Veröffentlichen.
    All die, die aktuell dieses Geschrei veranstalten, haben das garantiert nicht mal ansatzweise gelesen.

  87. Könnten wir bitte das Gesetzt 1:1 für uns übernehmen? Bin der Ansicht, dass uns genau das nämlich fehlt. Und ein kleiner Hinweis an Frau von der Leyen: Sie könnten gaaanz groß rauskommen, wenn Sie den ungarischen Gesetzesentwurf verbindlich fur die gesamte EU implementieren, am besten im Range des Völkerrechts. Sie haben keine Arbeit (haben die Ungarn schon gemacht), können nichts falsch machen (Bundeswehr – Sie erinnern sich?) und stehen in den Geschichtsbüchern. Na, Frau von der Leyen, wäre das nichts für Sie? Und das beste ist: wir hatten ein Gesetz, von dem alle profitieren, die Gesellschaft und vor allem die Kinder.

  88. Hier wird über die Bande gespielt, um das souveräne und unbequeme Land Ungarn, das nicht in das Weltbild einer von der Leyen passt, in seine Schranken zu verweisen. Frau von der Leyen aktiviert die woken Truppen, um Herrn Orban unter Druck zu setzen. Immer vorne mit dabei die SZ. Warum die sich noch nicht in Neues Deutschland umbenannt haben, ist mir ein Rätsel.
    Es geht nicht um die Rechte von Randgruppen, genauso wenig wie es im Klimaschutz oder Corona geht. Es geht darum, Leute in ihre Schranken zu weisen, Leute auf Linie zu bringen und von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.
    Das Europa von der Leyens ist nicht mein Europa.

  89. Ich wünsche den Lehrern und innen viel Spaß und vor allem Gesundheit bei der Frühsexualisierung von Grundschülern in überwiegend Mulimischen geprägten Klassen. Besonders im Bezug auf Homosexualität.

    • Es könnte auch sein, dass es noch mehr darum geht, sich auf Gewohnheiten von aus Afrika stammenden Neubewohnern einzustellen. Ist alles nicht lustig: https://twitter.com/Netzdenunziant/status/1407341117037858831
      Aus London gibt es ähnliche Bilder – auf offener Straße und vor Zuschauern!
      Klar – unsere Jugend passt da mit der bisherigen Sozialisation gar nicht dazu!

      • Oh, da bekommt das vor BLM auf die Knie gehen ja eine ganz andere Bedeutung.

  90. Das sind exakt die gleichen Leute aus Brüssel und Berlin die dem Mullah Regim im Iran, die Homosexuelle an Baukränen aufhängen zur Islamstaatsgründung gratulierten. Die gleichen Leute die bei Kinderehen aus dem islamischen Kulturkreis kein Problem haben, bei Ehrenmorden mildere Strafen verhängen weil dies in diesem Kulturkreis „anders“ bewertet wird. Was für ein Haufen ekeleregender Pharsäer.

  91. Die abgebrühten, auf Weltmacht machenden und aus keiner demokratischen Wahl hervorgegangenen Brüsseler Spitzen sehen nur grad eine dolle Gelegenheit von ihrem immer noch andauernden Impfversagen abzulenken, und sich als die Oberguten für Menschenrechtsdinge, was sie ansonst ja als bloßes Gedöns abtun ,wenn es die wirklichen Rechtsbrüche betrifft, ihre systematischen nämlich, ins Rampenlicht der Europameisterschaften zuschieben.

    Im Grunde ist das gekaperte Schleichwerbung durch diesen Pseudostaat EU. Damit wir sie ebenfalls dann auf den Mattscheiben aufspielen, wie sie Küsschen nach uns werfen und dass wir sie demütig als unsere EU-Kaiser mit den tollen Staatsroben bewunderten und sie hochleben ließen. Wo doch jeder weiß, die sind nackt. Die Bande ist gerade in ihrem finalen Endkrampf der Agonie, Uschi steht auf dem Gipfel ihrer Billionenkreditaufnahmen, was bedeutet, dass sie den EU-Abgrund vor sich hat.
    Diese Bande eingebildeter Zäsaren von Großeuropa sind die letzte Hybrisoffenbarung unmittelbar vor dem Untergang.

  92. Was in diesem Gesetz steht will ja keiner der Empörer wissen,es geht auch nicht wirklich um dieses Gesetz ,es geht um die absolute Herrschaft der EU über die bisher sich frei glaubenden Mitgliedsstaaten,um Macht,um eine einheitliche Doktrin,den ungefragten Anspruch über die politischen Aktivitäten des Bundes.Diese Art EU hat nichts mehr mit dem Grundgedanken der Gründer des Staatenbundes zu tun.Diese Knebelmentalität wird die Union der europäischen Völker zerstören.GB war nur der Anfang…. dann macht weiter so.

    • In „Die Gründerväter Europas“ beschreibt Philippe de Villiers, dass der Ruin geplant ist.
      „Die Europäische Gemeinschaft ist kein Ziel an sich. Wichtig ist, dass die alten Nationen von gestern mit ihrer jeweiligen Souveränität nicht mehr der Rahmen sein sollen, in dem die aktuellen Probleme gelöst werden. Die Gemeinschaft als solche ist nur eine Etappe auf dem Weg zu Organisationsformen der Welt von morgen. Da erhebt sich dann in der Sicht Philippe de Villiers die Welt-Governance, Globalia, die von allen Attributen wie Souveränität, Demokratie und verschiedenen Völkern «befreit» ist. Der Traum vom planetarischen Management, die Beherrschung der Menschheit durch die Technik, durch einen allumfassenden Markt in einen dauerhaften Frieden gehüllt und eine grenzenlose individuelle Freiheit garantierend. 
      «Diese Governance arbeitet seit dreissig Jahren daran, nicht etwa ‹Europa aufzubauen› – das heisst, die historische Kontinuität einer Zivilisation zu sichern –, sondern im Gegenteil, alles zu dekonstruieren, um seine emotionalen Gemeinschaften zu untergraben und ihre grundlegenden Grenzen und Orientierungspunkte zu vernichten. Es geht nicht darum, eine ‹Europazität› aufzubauen, sondern eine ‹Globalität›, einen geschichts- und formlosen weiten Spielplatz, der von austauschbaren Menschen bevölkert ist.» (de Villiers, S. 218)
      https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-10-23-april-2019/ich-habe-an-einem-faden-des-luegengespinstes-gezogen-und-es-ist-alles-ans-licht-gekommen.html
      Der link dahin führt zur Zeit in die Irre, bei der Suche nach Villiers findet man eine Buchbesprechung – nur ein link auf Rubikon funktioniert noch: https://www.rubikon.news/artikel/usa-uber-alles

  93. Etwas übers Ziel hinausgeschossen. Allerdings lese ich daraus eine direkte Antwort auf das was öffentlich bekannt ist, was LGBT in Schulen plant. Im Prinzip hat sich LGBT hier selbst ins Knie geschossen.

    Da steht lediglich, dass Kinder vor Misshandlung durch den Staat geschützt werden sollen, wenn sie unnötig mit Inhalten konfrontiert werden, die sie nicht betreffen. Es sieht Aufklärung und Information über Transsexualität und Homosexualität vor, allerdings verbietet es dies externen Organisationen. Dies stehe nur geschultem Personal zu.

    Es steht nichts drin, dass betroffene Kinder keinen Zugang zum Arzt oder einer Beratungsstelle bekommen sollen oder dass ihnen verboten wird so zu leben wie sie wollen. Sie haben nach wie vor Zugang zu Allem, nur eben individuell.

  94. Sicher hat sich keiner der Empörten auch nur eine Zeile des Gesetztes gelesen. So wie unsere Große Vorsitzende, die Sarazzin Buch auch zerrissen hat, ohne es zu lesen. Jetzt rennt der Doofmichel mit Maske und bunten Fähnchen ins Stadion und fühlt sich richtig.

  95. Weg mit dieser Fahne!
     
    Seit mehr als 40 Jahren steht die Regenbogenfahne als Symbol für die Akzeptanz und Gleichberechtigung von Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen Normen rund um Geschlecht, Alter und Sexualität identifizieren.“ Unter dieser Fahne und Agenda konnte sich die Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie, also die Organisation, die Kindersex straffrei stellen wollte, gewaltigen Einfluß auf die Homosexuellenszene verschaffen. Hand in Hand kämpften sie um ihre Rechte. Um die Rechte der Kinder kümmerte sich in den 70ern und 80ern niemand. Unter dieser Fahne und Agenda wurden tausende Kinder in übelster Weise missbraucht, misshandelt, vergewaltigt. Niemand hat sich dafür entschuldigt.

  96. Deutschland, das Homosexuelle in KZs umbrachte und bis 1992(!) in den Knast schickte, sollte sich vielleicht über eine sicherlich diskussionswürdige Art Kinderschutzgesetz eines souveränen Staats nicht so das Maul zerreissen.
    Hier geht`s wohl an vorderster Stelle darum, kleineren Ländern zu zeigen, wo der Barthel den Most holt: Nämlich in Berlin!
    Gerade die v.d. Leyen sollte ihre Brötchen kleiner backen. Bei ihrem Türkeibesuch hat ihr Erdogan dezent gezeigt, wo sie hingehört: An den Katzentisch.

    • Ihre Zahlen stimmen nicht. Homosexuelle standen in D. nur bis 1969 unter Strafandrohung. Dann wurde dieses weitgehend geduldet, wobei die öffentliche Darstellung immer noch verboten war.
      1994 brachen dann alle Dämme des bisherigen Anstands.

  97. Ich bin mir sicher, >90% der Deutschen würden dem Gesetzestext zustimmen wenn Sie Ihn kennen würden. In der Summe sagt der Text, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr vor negativer sexistischer Einflussnahme von außen und vor allem vor Pornographie zu schützen sind, und Familien dafür die Verantwortung tragen. Nicht mehr und nicht weniger. So habe ich meine beiden Kinder erzogen. Dass jetzt so aggressiv gegen Ungarn eingedroschen wird ist ein Skandal sondergleichen. Sowohl Herr Reiter als auch Frau von der Leiden sind für diese üble und aggressive Hasspropaganda gegen unseren demokratischen Nachbarn verantwortlich. Deutschland alleine in Europa und in der Welt, aggressiv und selbstgerecht wie 1933. Es wird sich nie ändern.

  98. Und D ist so weltoffen und kultursensibel, dass es die Gäste vor den Kopf stößt. Denn die geforderte Regenbogenfarbe soll ja auch ein Protest gegen Ungarn sein, eine Unterstützung vdL mit ihrem Begriff von Schande. Weiß eigentlich die Mehrheit der D einschließlich Neuer mit seinen Matrosen, die das befürworten, wie ein Ungar das versteht? Denn der Ehrbegriff eines Ungarn und sein Verständnis von Gastfreundchaft anlässlich eines Fußballspiels könnte durchaus anders aussehen als bei uns. Vielleicht könnte TE mal einen Ungarn befragen.

  99. Ich bin mal gespannt, wann es den Ungarn reicht und sie die EU verlassen. Die EU kann nicht ewig die Länder mit Geldgeschenken zusammenkitten. Und Demokratie ist, wenn die Ungarn selbst darüber entscheiden können, was gut für ihr Land und ihre Gesellschaft ist. Was vdL sich anmaßt, ist zutiefst undemokratisch….

  100. Wenn ich könnte, würde ich meine Steuern gerne in Ungarn bezahlen.

  101. Ich finde, Ungarn macht es genau richtig. Es geht darum, Kinder während der sensiblen Lebensphase nicht zu indoktrinieren und ihnen einzureden, sie seien womöglich im falschen Körper. Nicht umsonst sind in Schweden die Geschlechtsumwandlungen in den vergangenen Jahren sprunghaft in die Höhe geschossen. Wir stattdessen, finden es toll, wenn wir schon in die Kindergärten einen Mann in rosa Tutu schicken (das finden die Medien toll). Schützt unsere Kinder, denn sie sind sehr leicht zu beinflussen. Ob sie schwul, lesbisch oder transgender sind, sollen sie später entscheiden – ohne frühkindliche Beeinflussung und Moden.

    • So sehe ich das auch. Diese sensible Lebensphase ist vermutlich eine Art Prägephase, sodaß bei zu massiver einseitiger Einwirkung auch Falschprägung analog zum Tierreich (Ethologie) möglich ist. Ich vermute ja Absicht, man will alle Bindung abräumen, in jedem Totalitarismus sah man sowohl die elterliche Bindung als auch die historische oder religiöse als einen Konkurrenten an, den man bekämpfen musste.

    • Wie alle solche Maschinen nicht zuverlässig bis irreführend.

      • Was gibt es denn an dieser Übersetzung zu mäkeln?

        1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung

        Abschnitt 1

        (1) Im Untertitel „Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A angefügt:

        „Abschnitt 3/A

        (1) Im Kinderschutzsystem schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität.“

        (2) Im Gyvt. wird folgender § 6/A angefügt:

        „§ 6/A

        Um die Erfüllung der in diesem Gesetz festgelegten Ziele und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unentgeltlicher Weise darstellen oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“

        Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

      • Naja, besser als die Gurgel-Übersetzung auf jeden Fall!

  102. Für mich ist es ein Kinderschutzgesetz. Was hier in den Schulen passiert, und die tägliche Belästigung aus dem TV, mit allerhand schwulen Darstellungen nervt allmählich. Und ich muss sagen, dass ich es auch widerlich finde. Schon die Vorstellung was Jens Spahn in seiner Freizeit macht ist nicht schön. Meine Homophobie habe ich mir schließlich auch nicht ausgesucht, und es wird nicht besser, wenn man mich damit dauerhaft belästigt.

  103. UvdL: Sie glaube an eine Europäische Union, „wo wir alle sein können, wer wir sind …“. – Ich bin kein Jugendlicher, sondern fast 75, und ich darf in dieser EU, in diesem Deutschland keineswegs sein, wer ich bin, vor allem kein freier Bürger, wie es bis vor 20 Jahren noch selbstverständlich war. Also kümmern Sie sich erst einmal um Ihren eigenen Kram, kehren Sie vor der eigenen Haustür, Frau vdL, bevor Sie Ihre Nase in Sachen stecken, für die Sie nicht zuständig (und schon gar nicht gewählt) sind!

  104. Deutschland : Kindesnissbrauch in der Kirche, in Kinderheimen – überwiegend von Homosexuellen Priestern und Erziehern begangen , die Grünen mit Pädophilen Vergangenheit – auch hier waren Homosexuelle beteiligt und nur halbherzig aufgearbeitet, Kindesnissbrauch in Sportvereinen etc.
    Ungarn schützt seine Kinder, Ungarn ist schlecht. Deutschland gehört zu den Guten.

    • Ich verstehe ja Ihr Entsetzen und Ihre Wut aber bitte, bitte setzen Sie Homosexualität nicht mit Pädophilie gleich.
      Missbrauch findet am meisten in der Familie statt.

  105. Komisch, daß man ausgerechnet im Land des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ Probleme mit diesem Gesetz hat… mit Verboten kennt man sich hierzulande ja bestens aus. Und ausgerechnet der Schöpfer dieses Gesetzes, welches weltweit positiv von Diktaturen als Blaupause für ähnliche Regelungen genommen wurde, ausgerechnet Maas schreit am lautesten.
    Nicht jedes Land, nicht jede Regierung will es eben dem linksgrün kontaminierten Deutschland nachmachen, und die Abweichung zur neuen Norm umlügen.
    Die Aktionen rund um den Fußball in diesem Zusammenhang zeigen nur allzudeutlich, welche totalitären Züge die linksgrüne Ideologie längst auslebt; die völlige Vereinahmung des Sports kennt man aus allen diktatorischen Systemen.

  106. „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“ So steht es im ungarischem Gesetz und brüskiert die vielen deutschen Anwälte des Menschenrechts. Die „schweigende Mitte“ denkt sich, ja was denn sonst – und sie denkt sich: was hat das mit Verletzung von Menschenrecht zu tun, wenn Kinder geschützt werden?
    Viele, die in München ein Zeichen gegen Viktor Orbán setzen wollen, denken, die Regierung in Budapest würde die LGBTQIA-Gemeinde nicht nur minderwertig stellen, sondern irgendwie verbieten. Was sind die Fakten? Homosexelle Paare dürfen in Ungarn keine Kinder adoptieren. Ist es diskriminierend oder dient es dem Schutz der Kinder? Dies sollte jeder selber beantworten können. In Ungarn gibt es eingetragene Partnerschaften so wie es sie in der BRD bis 2017 gab, um in steuerlichen Fragen und rechtlichen Fragen mehr Klarheit zu schaffen und Vorteile herzustellen. Das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare war auch im Westen ein politisches Streitthema. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist seit 1. Oktober 2017 in Deutschland rechtlich möglich, anders als in Ungarn, allen osteuropäischen Staaten, Italien und Griechenland !! Das neue Gesetz, welches die Gemüter erhitzt, sieht eine starke Einschränkung von Büchern, Filmen und anderen „Inhalten“ vor, die Kindern und Jugendlichen offen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Die Kompetenz soll wieder mehr in die Familien verlegt werden.
    Nationalkonservative Politiker in Ungarn sagen, es sei auch nötig, um den immer größer werden Einfluss von NGOs auf die Gesellschaft und Staat einzudämmen – und um die parlamentarische, bürgerliche Demokratie zu stärken. Die ungarischen Lehrer sagen: Das Thema wird in Ungarn auch in Zukunft nicht viel anders behandelt werden als bisher !! Gewisse Werbung wird aber verschwinden.
    Wenn z.B. die freie Geschlechtswahl in der BRD ein Symbol der Freiheit ist, bitteschön. Für andere Europäer können die Leute in Brüssel und Berlin nicht entscheiden. Ich bin gespannt, wie lange sich die Kämpfer gegen Orbán die Zähne ausbeißen. Die ungarische Opposition verlagert immer mehr den Kampf gegen Orbán und den Fidesz in den europäischen Raum, hauptsächlich nach Brüssel, weil sie bisher in Ungarn kaum Chancen hatte. Das Ergebnis ist den Ungarn bekannt. Der Bankrotteur und Wahlbetrüger von 2006, der ehemalige Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány erhält westlichen Rückenwind. Bitter für Ungarn. Wenn jemand seine Meinung herausposaunt, sollte er sich vorher informieren.
    Übrigens: In einigen Staaten der EU gibt es nichtmal eingetragene Partnerschaften wie In Ungarn! Litauen zB.

  107. Den europäischen Linken in Berlin und Brüssel ist die große Freiheitsliebe der Ungarn ein Dorn im Auge.
    Von ganzem Herzen drücke ich den Ungarn die Daumen

  108. Dafür ist Deutschland bei den stetig wachsenden Bevölkerungsmassen Afrikas und islamischer Ländern äußerst wohlgelitten…

  109. Es ist an sich ein Witz, als solcher, was gerade mit Ungarn veranstaltet wird. Das Kinder vor gewissen Bildern, oder Filmen geschützt werden sollen, die deren seelisches Wohl gefährden könnten. Das nennt man in Deutschland die sogenannte FSK Freigabe. Wenn ich mir bei den ÖRR Sendern, per Internet, in Deutschland einen „harten“ Krimi anschauen will, steht bei gewissen Filmen, das diese erst 22 Uhr abrufbar sind. Also schützt Deutschland seine Kinder und Jugendlichen, vor gefährlichen Inhalten, die sie verstören könnten. GUT SO! FINDE ICH RICHTIG! Wo genau, liegt jetzt das Problem? Oder verstört es Kinder nicht, wenn sie Homosexuelle, Transsexuelle, oder den anderen 60 Geschlechtern, bei Sex zuschauen? Ich muss ehrlich gestehen, dass mich das als Kind etwas aus der Bahn geworfen, wenn ich das im Alter von 5 Jahren hätte sehen dürfte und dann auf Mutter und Vater geschaut hätte. Was ist denn jetzt richtig für mich, wenn ich älter werde? Persönlich ist es für absolut okay, wer welche Beziehung, mit was auch immer hat, wenn ich mich damit nicht auseinandersetzen muss! Sexualität ist für mich eine Privatsache, die nur mich und meine Partnerin m / w / d etwas angeht. Dazu möchte ich noch erwähnen, das alle Exhibitionist*innen zu Recht eine Ordnungswidrigkeit begehen. Warum gilt dieses nicht auch, auf den jährlichen Christopher street days Paraden? Können sexuelle Minderheiten sich alles erlauben, was dem Bürger, unter Strafe, sonst untersagt ist?

    • Können sexuelle Minderheiten sich alles erlauben, was dem Bürger, unter Strafe, sonst untersagt ist?

      Weil manche eben „gleicher als gleich“ sind.Die meisten Politiker in diesem Land haben kein Verständnis mehr von einem Rechtsstaat. Emotional rumseibern, medienwirksam „Haltung zeigen“ – dann kommt so etwas dabei heraus.

  110. Möge heute nicht der Bessere sondern möge Ungarn gewinnen.

    Ich drücke die Daumen, auch in Erinnerung an Ungarns Verhalten bei der deutschen Wiedervereinigung

    • Wenn die Deutschen mit dem Finger auf andere zeigen können, sind sie ganz bei sich.

      • Schade nur, dass sie die Projektion nicht bemerken.
        Wieder einmal.

  111. Dachte ich mir schon, nichts, was ich nicht auch unterschreiben würde. Verbot von Zugänglichmachung von Pornographie jeder Art vor dem 18. Lebensjahr, hetero, oder homosexuell, keine Werbung für „Diversität“, Gender Fluidity, oder Transsexualität vor dem 18. Lebensjahr. Das Einzige, was die ungarische Regierung falsch einschätzt, ist nach meiner Meinung die Wirkung eines Tabus, es macht die Sache umso interessanter, aber das wird man sehen, ein gesellschaftliches Leitbild von Normalität und Familie, ist jedenfalls gesünder (und nachhaltiger!) als Diversität, denn all die kinderlosen Hedonisten sind Eintagsfliegen, in 30 Jahren sind sie alt und niemand wird sich mehr dafür interessieren, wie „toll“ und“ bunt“ sie in ihrer Jugend mal waren.

  112. Der Aerger der Transformatorenmischpoke ist verständlich, wenn ihre Behauptung zur angeblichen Homophobie auch deutlich daneben geht. Aber darum geht es auch nicht. Sie liefert nur den Stimulus fuer den Erregungsreflex, der erwartungsgemaess die sogen. Elite anfällt, Elite heisst inzwischen einschließlich der Balltretern. Da erdreistet sich dieser Orban doch tatsaechlich, Kinder und Jugendliche vor den aktuell sehr beliebten Uebergriffigkeiten bis hin zu diversen „Umwandlung“ zu schützen und damit die ständig neue Selbstkonstruktuon zu verhindern und bildet um die verhasst Familie auch noch einen Rahmen gegen staatliche „Einflüsse“. So etwas steht zwar auch bei uns im GG, aber das will Merkel und ihre Gruenen nun nicht mehr. Es ist bezogen auf die frühzeitige Konditionierung und Identitaetsfindung allenfalls störend. Womoeglich festigt sich da etwas Systemfeindliches, ein selbstbewusstes, freies Individuum sozusagen, was das Regime nun keinesfalls zulassen kann. Die Hasstiraden der kriminellen Machthaber, um nichts anderes geht es hier, kann ich nun gut nachvollziehen, denn hier stehen ihr Plan und ihr Ziel auf dem Spiel. Und die Masse wird sich nun sicher selbst informieren. Kleiner Scherz.

    • Sie haben Recht. Der einzige ernsthafte Widerstand gegen die linke Major-Tom Politik kommt von Salvini und Orban. Jetzt „erdreistet“ sich Orban auch noch ein visegardsches Gegengewicht gegen Macron und Merkel organisieren zu wollen.

  113. Hier geht es um alles, nur nicht um die Einschränkung von Rechten für wen auch immer über 18 Jahren, schon gar nicht gegen irgendeine der diversen Ausprägungen des woken Menschseins. Wüßte nicht, was es die EU angeht, wenn Ungarn seine Kinder vor sexuell übergriffigen, sexuell determinierenden, sexuell qualifizierenden Schriften, Ausstrahlungen oder Internetinhalten schützen will. Ganz im Gegenteil: wäre für unser Land auch angezeigt.

  114. Der Knackpunkt dürfte folgender Passus sein:

    Section 5/A
    For the protection of the objectives set out in this Act and of children, it shall be forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years content that is pornographic or that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.“

    Sollen die Lehrer in der Schule die Themen Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität behandeln dürfen oder nicht? Dämliche Frage, aber fällt das nicht in den Bereich des Bildungswesens? Der ist ja sogar in Deutschland Ländersache.

    Ich verstehe zu wenig von Schulrecht und schon gar nicht von ungarischem Schulrecht, aber das hört sich für mich sehr stark in die Einmischung innerer Angelegenheiten eines eigenständigen Landes an. Mir fehlt die Begründung, warum das die EU etwas angehen sollte. Und selbst wenn es eine solche Begründung gäbe, fehlt mir die Einsicht, warum das über die EU geregelt ist.

  115. Erstaunlich, was sich diese gemischte 5% Gruppe (LGBTQ) so alles rausnimmt:
    In den restlichen 95% küssen weiterhin gerne Männer ihre Frauen, und das ist auch sehr gut so..

  116. Ironie an: Das kann ja nicht stimmen. Ironie aus
    Heute ist auf mehreren Radiokanälen gelog… ähm … gesagt worden, es sei ein Gesetz gegen Homosexuelle. Es wurde sogar phantasiert, wie toll es wäre, wenn Manuel Neuer dem ungarischen Kapitän die Regenbogenbinde übergeben und jener diese annehmen würde. Also wenn ich der ungarische Kapitän wäre, würde ich dem echt ’nen Vogel zeigen. Mindestens!

    • Wenn die Bayern demnächst wieder ihre Sponsorenrundreise durch arabische Länder durchziehen kann ja Neuer direkt vor Ort mit seiner Buntbinde die gegnerischen Kapitäne erfreuen.

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