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METZGERS ORDNUNGSRUF 24-2021

EU-Verfahren gegen Deutschland: Brüssel stellt die Machtfrage

10.06.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wird zeigen, ob Deutschland ein souveräner Staat oder EU-Vasall ist. Das Bundesverfassungsgericht soll nach Brüsseler Wunsch nicht einmal mehr Kompetenzüberschreitungen der EU-Institutionen rügen dürfen.

Schon vor einem Jahr rotierte das Establishment in den EU-Institutionen. Damals hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BverfG) in seinem so genannten Gauweiler-Urteil nicht nur die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) durch ihre Anleihen-Kaufprogramme gerügt, sondern auch die Richterkollegen am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der EuGH hatte zuvor auf einen Vorlagebeschluss aus Karlsruhe mit einer Blankovollmacht für die EZB-Anleihekäufe reagiert, dessen Begründung die Karlsruher Richter als „objektiv willkürlich“ und „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ einstuften. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte unmittelbar nach der Karlsruher Entscheidung an, die EU werde den Vorrang des EuGH durchsetzen. Auch der EuGH erklärte sich prompt für allein zuständig. Und EZB-Präsidentin Christine Lagarde sekundierte, die EZB werde sich keinem Karlsruher Urteil beugen.

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Mit einem guten Jahr Verspätung leitete jetzt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Über EU-Recht entscheide allein der EuGH, nicht ein nationales Verfassungsgericht, so der Vorwurf der EU-Kommission. Es gebe kein EU-Recht à la carte, weder in Polen und Ungarn, noch in Deutschland. Reichlich kühn mutet die Brüsseler Argumentation an, die den polnischen und ungarischen Versuch, ihre Justiz an die politische Kandare zu nehmen, mit dem unabhängigen deutschen Verfassungsgericht in einen Topf wirft, das in einer elementaren Frage der nationalen Verfassungsidentität Europas Selbstermächtigungsanspruch hinterfragt. Adressat des Mahnschreibens ist die deutsche Bundesregierung, die allerdings keine rechtliche Handhabe hat, Karlsruhe Vorschriften zu machen. Denn das BVerfG ist unabhängig, es sei denn, eine europafreundliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag würde die Verfassung ändern wollen und die Überprüfung von ausbrechenden Rechtsakten der EU-Institutionen untersagen. Es blieb ziemlich still in Berlin, als das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren publik wurde. Nur die Grünen sekundierten postwendend der EU-Kommission, die – so die Grünen – zurecht auf dem Vorrang des EU-Rechts und seiner alleinigen Überprüfung durch den EuGH bestehe.

Soll das BVerfG eingeschüchtert werden, weil weitere Klagen gegen das aktuelle PEPP-Kaufprogramms der EZB anhängig sind? Der von verschiedenen Klägern erhobene Vorwurf der verbotenen Monetarisierung der Staatsschulden durch das Vorgänger-Kaufprogramm PSPP war in Karlsruhe im vergangenen Jahr gerade „noch zurückgewiesen“ worden, weil es für die Kaufvolumina unter anderem Höchstgrenzen vorsah, die sich am EZB-Kapitalschlüssel der emittierenden Staaten orientierten. Beim PEPP-Programm ist das nicht mehr der Fall, was eigentlich fast zwingend eine Karlsruher Verfassungsrüge auslösen müsste. Doch die Richter stehen unter enormem Druck, der durch das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren noch verstärkt wird. Ob sie den Schneid aufbringen, den europäischen Zentralisten noch einmal in den Arm zu fallen?

METZGERS ORDNUNGSRUF 20-2021
Bundesverfassungsgericht und EZB-Anleihekäufe: Der Tiger landet als Bettvorleger
Wieder stellt sich die alles entscheidende Frage: Wie souverän sind eigentlich die Mitgliedstaaten der EU noch? Sind sie Brüsseler Vasallen, also nachgeordnete Gliedstaaten, oder souveräne Mitgliedstaaten in einem Staatenverbund, der gewisse Aufgaben an die europäische Ebene delegiert hat? In seinem legendären Lissabon-Urteil, das Grundlage für die Zustimmung des Bundestags zu den geltenden europäischen Verträgen war, haben sich die Karlsruher Verfassungsrichter ausdrücklich die sogenannte „Ultra Vires“-Kontrolle vorbehalten. Damit wollten sie sicherstellen, dass sie ausbrechende Rechtsakte der EU-Institutionen, die mit der letztendlichen Verfassungsidentität Deutschlands kollidieren, überprüfen und rügen können. Das Demokratieprinzip gehört dazu, ebenso die nationale Budgethoheit. Dass diese elementaren Verfassungsprinzipien eines souveränen Landes massiv berührt sind, wenn etwa die EZB für Billionen Euro Staatsanleihen aufkauft und damit langfristig auch den deutschen Bundeshaushalt in Mithaftung nimmt, müsste sich eigentlich von selbst verstehen.

Peter Gauweiler, nach dem die letztjährige Gauweiler-Entscheidung des BverfG benannt ist, kommentierte das Vorgehen aus Brüssel gestern so: „Alle EU-Vertragsstaaten wissen, das Deutschland ohne Beachtung dieses Prinzips dem Lissabon-Vertrag niemals zugestimmt hätte.“ Auch ein anderer damaliger Mitkläger, der Ökonom Bernd Lucke, reagierte: „Sie (die EU-Kommission) will durchsetzen, dass auch der schutzwürdigste Identitätskern der nationalen Verfassungen vom EU-Recht überlagert wird. Damit provoziert die Kommission enorme Konflikte in der EU, weil sie ihre souveränen Mitgliedstaaten wie nachgeordnete Gliedstaaten behandelt.“

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60 Kommentare

  1. So so, „es blieb ziemlich still in Berlin„.
    Offensichtlich sind die EUzis auf beiden Seiten bestrebt, sich das langwierige Verfahren, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, zu ersparen.
    Mit Rechtsstaatlichkeit oder gar Demokratie hat das nichts mehr zu tun – aber soll es das überhaupt noch?

  2. „EU-Verfahren gegen Deutschland: Brüssel stellt die Machtfrage.“
     
    Das ist ja noch der „harmlosere“ Teil hinter dieser Unverschämtheit. Vielmehr ist es doch so, das diese von niemandem gewählte, billige Neuauflage einer Sowjetunion die Machtfrage damit gegen die Deutschen Bürger als Souverän stellt.
     
    Es ist somit die Frage ob die Deutschen Bürger noch der „Souverän“ über ihre Staatsgewalt und ihr Staatsgebiet sind.  Es ist die Frage ob sie noch „Staatsbürger“ einer deutschen Demokratie sind oder „Untertanen einer Brüsseler Diktatur erklärt wurden.
     
    Und ja, wir können diesen ausnahmslos korrupten Haufen weder „wählen“, noch als freie Bürger einen nennenswerten Einfluss auf die dortige (Hinterzimmer)Politik nehmen. Damit ist es faktisch eine Diktatur, egal wie „gemäßigt“ sich diese illegale Brüssel Institution auch gibt und was selbsternannte Politikwissenschaftler von dieser bestenfalls noch als „Räterepublik“ zu bezeichnenden Instanz „EU“ halten wollen.
     
    Ich bin nicht gewillt mich von zusammengewürfelten „Ausländern“ die ich nicht demokratisch wählen kann „regieren“ zu lassen. Das ist ein Putschversuch gegen den deutschen Souverän. Natürlich sollte sich jeder darüber im Klaren sein, das der halbe Bundestag, insbesondere die (Schein?)Regierung aus SPD & CDU (die Reihenfolge ist beabsichtigt) an diesem Verrat „beteiligt“ ist.

    Die Freiheit der Deutschen Bürger als Souverän ihres eigenen Landes wurde verkauft! Ich erkenne die EU nicht an und mir ist ausnahmslos „jede“ Form eines Wiederstandes der Bürger gegen diese Institution genehm. Ausnahmslos jede!

  3. Wie souverän wir sind? Ja, wie souverän kann die europäische Provinz Deutschland, die von der Hauptstadt Brüssel aus regiert wird, eigentlich sein?

  4. man glaubt es nicht. bei den ganzen ökonomischen Problemen die Deutschland hat soll eine Trampolinhüferin (als gefakte Völkerrechtlerin) an die Schalthebeln der Macht. Das kann man doch nicht mal träumen. Wer steuert eigentlich diese Politmarionetten? Prof. Dr. Mausfeld hatte schon recht.

  5. Der Verfasser des Artikels spricht mir nicht nur aus dem Herzen, sondern auch aus dem Verständnis eines Volljuristen! Scheineliten, zun weten Teilen ohne Berufs- und/oder Bildungsreferenzen regieren uns. Wie kann man auf derart schräge Gedanken kommen? Naja, schlampigste Arbeit und Unwissen kennt man bei der Kommissionspräsidentin schon seit Ihrer Zeit als Bundesverteidigungsministerin bestens. Wie hieß es noch? Die beste Blendgranate im Munitionsmagazin der Bundeswehr! Diese Frau mißachtet das Bundesverfassungsgericht und glaubt mit einem solchen Verfahren gegen die BRD etwas erreichen zu können, etwas erreichen zu dürfen? Wie ungebildet und dumm ist diese Frau eigentlich? Schmeißt aus Unfähigkeit ein Volkswirtschaftsstudium und wird dann Humanmedizinerin als Ehefrau eines gestandenen Medizinprofessors. Ist es da nicht an der Zeit, dass NDR / WDR und Süddeutsche mal mit ihrem Rechercheteam so richtig der Sache auf den Grund gehen und im Falle eines Doktors auch verschärfte Plagiatsforschung betreiben? Gefühlt meinen ich, da wird einiges nicht stimmen! Oder geht man da nicht dran wegen Niedersachsen und NDR und der Abstamung dieser Dame aus dem Hause ALBRECHT! „Prinz Albrecht“ erinnern sicher noch viele von uns. Ich muß jetzt Schluß machen, mir wird echt schlecht.

  6. Ja warum bleibt es den „still“ in Berlin? Weil die Entrechtung und Auflösung Deutschlands genau das ist was unsere verlogene und verrä*erische Regierung will.
    Wieder ein Konstrukt damit Merkel sagen kann: Ich kann ja nicht anderes. Wahrscheinlich hat sie es, als eigentliche Herrscherin Europas, hintenrum (wie üblich) angeleiert. Das wäre nicht das erste Mal. Siehe den einseitigen „Migrationspakt“ – bestellt aus Mitteleuropa. Tipp: Ungarn war es nicht.
    Die Ursprünglichen Vereinbarungen mit denen die Staaten in dieses EU Konstrukt gelockt wurden, z.B. Souveränität, einstimmige Beschüsse, werden reihenweise gebrochen. Die Willkür EU hat keinen Bock mehr auf Widerstand gegen dieses Willkür Regime.

  7. Der Club der Lobbyisten in Brüssel ist ein Thema für sich. Was eigentlich mit lebenslanger Haft zu ahnden wäre, ist die Haltung der Regierung und Teilen der Opposition zu diesem Thema, die es gar nicht erwarten können, diesem rechtlich haltlosen Debatierclub ohne Not unsere Demokratie und deren – aus der deutschen Erfahrung nicht ohne Grund so aufgestellten – Organe und Institutionen zu opfern. Schon das die Politik Richter in Karlsruhe ernennt ist ein Frevel. Das man jetzt auch seine eigene Kontrollinstanz kaltstellen will – der Grund ist offensichtlich bei diesen Protagonisten – ist ganz eindeutig ein Verstoß gegen das Grundgesetz und damit gegen das deutsche Volk. Da wir aber in „modernen“ Zeiten leben, ist das, was weiße alte Männer mal erdacht haben sowieso nur und wahrscheinlich Nazi-Humbug und diskriminiert irgendwie irgendwen und muss daher weg. Na, ganz tolle Zeiten. Ich kann gar nicht so viel essen wie ich….

  8. Brüssel will sich des Einkommens und des Vermögens der Deutschen bemächtigen. Punkt.
    „Schutzgeld“-Erpressungen gelten, nicht erst in schwindelerregenden Höhen, in einem Rechtsstaat als verboten. Was hier geschieht, und medial (bis auf Ausnahmen) bezeichnenderweise keinerlei Widerhall findet, sind die Folgen eines nicht erklärten, von Links mittels Massenunterwanderung der Institutionen veranstalteter, „stiller“ Bürgerkrieg. Der zu schaffende Superstaat als essentieller Erfüllungsgehilfe, ist gleichzeitig der Kern der vermeintlich egalitären, marxistischen Verheißung.
    „Jetzt“ muss diese schreckliche Missgeburt, die doch nicht geben kann, was sie vermeintlich bezwecken will, zur Strecke gebracht werden.

  9. Letztendlich ist Deutschland und jedes andere Land der EU so souverän, wie es das für sich selber einfordert. Da wir aber von Scheineliten regiert werden, die kein Interesse am Wohl des Landes und der Menschen haben, zu dem sich oft genug mit falschen Titeln als Hochstapler herausstellen, werden sie es auch beklatschen, wenn sie ihre Verantwortung an Brüssel abgeben können und unser Land weiter ausgeplündert wird.

  10. Ein solches Verfahren ist nur gegen Deutschland möglich, das schon beim kleinsten Wind der EU obrigkeitshörig zusammenzuckt. Gegen Frankreich würde ein solches Verfahren gar nicht erst angestrengt. Wie der liebe Junker schon mal sagte „weil es Frankreich ist“. Bei Deutschland weiß die EU, das sie es machen kann und Deutschland kuschen wird. Man ist der Zahlmeister der EU und lässt sich alles gefallen. Dümmer gehts nimmer.

  11. Fragt die bundesdeutsche Wählerschaft und sie stimmt zu 87,5% für Brüssel und die Aufgabe ihrer Demokratie und Finanzhoheit und nur zu 12,5 % für die allein dagegen opponierende AfD.
    Natürlich haben sie Gründe: „meine Rente zahlen die, das Klima, Merkel ist eine Frau, grün und rot mag ich, ist noch immer gut gegegangen, keine Lust zu wählen, Solar ist die Rettung, „Nazi“ geht nicht und Ökozi kenn ich nicht, ARD hat immer recht und wenn mal nicht dann ZDF, man muss helfen, böse alte deutsche Männer … “

    Also weg mit diesem Staat, seiner Finanzhoheit, seiner Wählerschaft und seiner besserwisserischen Philosophie. Geschichte verläuft bei Dummheit ohne Gnade.

  12. Hat die EU eigentlich die einzigen „Markenrechte“ an Europa? Ich glaube nicht. Unsere ideen und kraftlose Regierung führt solche Übergriffe aber geradezu mutwillig herbei. Hier sollte man sich doch künftig etwas mehr Respekt erarbeiten. Ich fürchte aber, dass dieses Verletzungeverfahtren ganz besonders von unserer Regierung forciert wird, denn dort arbeitet man gerne an der schrittweisen Abschaffung der Verfassung und würde die Haustürschlüssel für Deutschland lieber heute als morgen an die nächstbeste dahergelaufene Mischpoke übergeben, die irgendetwas von „Europa“ daherfaselt. Mich persönlich hat der Vorgang nun aber endgültig davon überzeugt, dass man dieser EU schnellstens den Rücken kehren sollte. Es gibt hier nur noch das Geschäftsmodell, sich des deuschen Geldes zu bedienen. Das wird früher oder später verbraucht sein. Es hilft nichts – es wird jeden Tag teurer und ein Neuanfang schwieriger.

  13. Noch ein interessanter Aspekt der Causa EU-Klage gegen Bundesverfassungsgericht:

    In der Streitsache EuGH-Urteil gegen BVerfG-Urteil soll der EuGH quasi ein Urteil in eigener Sache fällen.
    So was hatten wir noch nicht!

    Die Kanzlerin schweigt still und unsere Justiz- und damit auch Verfassungsministerin, will lieber übergriffige Rechte des Staates im Kinderzimmer im Grundgesetz verankern, statt unsere Verfassung zunächst gegen eine hässlich anmaßend gewordene EU zu verteidigen.

    Bei Merkel hatte ich schon immer das Gefühl, dass ihr unser BVerfG ein eiternder Splitter im Auge wäre, den es dringend auszuschälen gelte.

    Da aus der deutschen Politik keinerlei Hilfestellung für das BVerfG zu erwarten ist, können wir nur auf die anderen EU-Staaten hoffen, die der EU eigentlich die Maastricht-Verträge um die Ohren hauen müssten.
    Nachdrücklich gilt es für die Mitgliedstaaten bei der EU, auf Antwort auf die Frage zu dringen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Brüssel unser Grundgesetz, aber damit gleichzeitig auch deren nationale Verfassungen, hier so unverschämt mit Füßen tritt!??

  14. Was heißt hier Brüssel stellt die Machtfrage? Die sind doch noch nicht einmal durch die Bürger Europas legitimiert und wer läßt sich von solchen Rechtsbrechern einschüchtern, wenn er noch alle Tassen im Schrank hat, denn ohne Wählermandat seit Anbeginn sind sie ein Niemand und wer sich vor diesen selbsternannten Wächtern Europas einschüchtern läßt, muß es nur so machen wie die Briten, austreten und der Spuk ist vorbei.

    Wir sind doch nur mit drin damit man uns einhegen und ausnehmen kann und deren Wechselstube ist doch irrsinnig, wir geben mehr und bekommen weniger und müssen die ganzen Hungerleider Europas mitversorgen und kein Wunder wenn wir auf keinen grünen Zweig mehr kommen, die nehmen uns doch schon seit über 100 Jahren aus wie eine Weihnachtsgans und erzählen uns dabei ständig, wir hätte ja am meisten davon und das ist eine große Lüge, denn vor den Zusammenschluß waren wir wirtschaftlich schon jemand und wären es auch ohne Brüssel geblieben und diese Mär wurde von anfang an den Deutschen erzählt um es ihnen schmackhaft zu machen.

    Dabei liegen wir an der unteren Lohnskala, den höchsten Preisen und dem geringsten Eigentum und das alles zum Preis dessen, daß die anderen sich einen schönen Lenz machen können, denn reicht es nicht, dann springen wir ja ein und die Verbindlichkeiten liegen bereits über 3 Billionen Euro, das heißt im Ernstfall, wir verlieren nahezu alles um die anderen zu bedienen und die Regierung wird sich dann am Volksvermögen vergreifen um den anderen gerecht zu werden.

    Was haben wir nur für Politiker, die uns mit ihrem Handeln seit Jahren Richtung Ruin treiben und solche Typen finden sich auch noch toll, was ja ein Witz ist, denen kann man nur noch mit größter Verachtung entgegenkommen, denn sie sind es von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht mehr wert, daß über sie noch die Sonne scheint, die gehören alle zum Teufel gejagt um neue zu beginnen, denn sie sind nicht die Vertreter der Deutschen sondern Handlanger anderer Interessen und das ist ein riesiges Problem was noch im größten Desaster endet.

  15. Wie unabhängig, wie frei ist unser BVerfG noch? Es ist inzwischen durchpolitisiert und dementsprechend hörig. Dem Bürger wird auch sein letzter Anker genommen. Das GG wird dekonstruiert. Was nun……?

    • Rechtsprechung nach Gutsherrnart: Alles was dem Gutsherrn=Brüssel nützt ist recht, alles andere Unrecht. Nichts Neues unter der Sonne.

  16. Aber wer hat sich denn, im vorauseilenden Gehorsam, zum Vasallen gemacht?

  17. Brüssel stellt die Machtfrage“:
    Es gibt keine „Machtfrage“. Im Falle von Ungarn oder Polen, vielleicht auch Italien oder Österreich oder anderen Ländern gäbe es eine Machtfrage. Nicht so im Fall der BRD. EU und BRD sind sich absolut einig: EU schlägt BRD. In der BRD würde dem nur die AfD und ein paar Ewiggestriger in der CDU und FDP widersprechen. Sonst keiner.
    Wenn einer die Macht will, der andere aber nicht, gibt es keine Machtfrage zwischen ihnen.

  18. „Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wird zeigen, ob Deutschland ein souveräner Staat oder EU-Vasall ist.“

    Das ist doch schon seit Kohl keine Frage mehr.

  19. Es ist erschreckend wie wenige Verfechter das BVerfG unter dt Politikern hat. Ein derartiges in-den-rücken-fallen wäre früher undenkbar gewesen.
    Ein Schönwetter-BVerfG das auch noch die irrwitzigsten Eu-projekte abnickt, braucht niemand. Der Politikbetrieb verkommt immer mehr zu einer reinen Show-Veranstaltung ohne Wertefundament. Es wäre traurig – um nicht zu sagen: eine Schande – wenn das BVerfG sich dafür als Steigbügelhalter zur Verfügung stellen würde.

  20. BverfG, was war das noch? Ach ja, diese unabhängige Klima Expertengruppe mit großem Hintergrundwissen. Da sehen wir mal wie die Truppe an der Nase durch den Europaring geführt wird. Verantwortlich für die BRD, z.B.für die Autoindustrie und deren Beschäftigte. Macht nichts (Wortspiel), drucken wir nach auf umweltfreundlichem Digitalgeld.

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel. welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben,
    damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.‘
    Jahr 1726, Friederich Wilhelm der I.“

  21. Das Bundesverfassungsgericht hat sich von Berlin instrumentalisieren lassen und deshalb ist es nach Brüsseler Lesart auch völlig nachvollziehbar, dass das BVerfG auch von Seiten der EU her endgültig instrumentalisiert werden kann. Die politische Zustimmung aus Berlin darf vorausgesetzt werden. Der hübsche Nebeneffekt ist natürlich der weitere Schritt in Richtung autoritäres EU-Regime und die Zerschlagung nationalstaatlicher Selbstbestimmung.
    Auf diese Weise kann dann auch die „völkerrechtskonforme“ Umsetzung der UN-Migrations- oder Klimapolitik mittels effektivem „EU-Management“ eingehegt werden ohne mit nationalen Einwänden konfrontiert zu werden. Dass der EuGH eine politische Einrichtung ohne profunde Kenntnisse ist, hat er ja bereits in den bisherigen Verfahren und Beurteilungen unter Beweis gestellt.
    In diesem Kontext erfüllt auch die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den das deutsche Parlament morgen „entscheiden“ will, in Sachen Pandemie, eine Art Lackmustest, wieweit die gierigen Parteistrukturen der Altparteien bereit sind, das entstandene Schmierentheater der liberalen Werte, auch als Demokratie benannt, weiter auszuhöhlen und fortzuführen. Die nationalen Parlamente verkommen zu administrativen Einrichtungen, die die EU-Vorgaben in der jeweiligen Landessprache zu implementieren haben, bei guter Bezahlung versteht sich.
    Ich hoffe allerdings, dass sich die EU mit diesem „Vertragsverletzungsverfahren“ keinen Gefallen getan haben wird, und nun auch zusätzlichen blauäugigen EU-Jüngern klar wird, wie der „chinesische Weg“ in der EU realisiert werden soll, denn letzlich stehen für die EU nur wirtschaftliche Überlegungen als relevante Motive im Raum. Die sonstigen Lippenbekenntnisse und Zugeständnisse („EU-Parlament“) sind reine Beigabe, um „Intellektuellen“ das Gefühl zu geben, auch ihren Quark beigetragen zu haben. Es wird aber nicht ausbleiben, dass Actio Reactio hervorrufen wird. Diese Erkenntnis ist bekanntlich in der Physik früh formuliert worden (Newton).
    Es ist leider zu vermuten, dass Joe Biden die EU-Administration aktuell in Cornwall als demokratische Freunde bezeichnen wird, womit er offensichtlich bekundet, dass er sich zu wenig mit dem Stand der historischen Ereignisse beschäftigt und lediglich in Kategorien der Nato denkt. Demokratische Verbündete im Geiste der amerikanischen Verfassung sehen nach meiner Vorstellung anders aus.

    • Wenn, dann gewinnt nicht der Gerichtshof der EU, sondern die EU-Kommission, Auftraggeber des Gerichtshofs.

  22. Wenn das die Briten hören und lesen, werden sie aufatmen können: alles richtig gemacht. Der Abschied von diesem Mafia-Konstrukt EU wäre auch uns zu wünschen.
    Leute wie unsere Damen die uns verraten und verkaufen, gehören eingesperrt und das nicht zu kurz.

  23. Die Wähler verstehen diese enorm wichtigen, aber doch technisch-rechtlichen Fragen gar nicht. Für die gibt es nur „für EU“ oder „gegen EU“. Und die meisten sind „für EU“ (vielleicht auch, weil die AfD als EU-feindlich gesehen wird).

    Weil man daher als Politiker z.Zt. mit EU-Kritik nicht viel gewinnen kann, werden die deutschen Regierungspolitiker sich gegen diese EU-Unverschämtheit nicht wehren. Wir sind in einer Demokratie angelangt, in der die Politiker gewillt oder gezwungen sind, die dümmsten Überzeugungen der Wähler umzusetzen.

    • Die meisten Wähler haben doch keine Ahnung von fast gar nichts. Ist aber auch logisch. Wer will und kann sich schon den ganzen Tag mit sowas beschäftigen.
      Die Wähler bekommen ihre Meinung mehr oder weniger von den Medien, die sie konsumieren. Daher auch die immense Macht der Medien.

  24. Wir haben doch längst kein unabhängiges BVerfG mehr, das sollte doch bekannt sein. Wer da etwas anderes erwartet, ist reichlich naiv!

  25. Weder die EZB noch der EuGH stehen in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik über nationalem Recht. Wenn Europäische Institutionen wie die EZB ihre Gestaltungsmacht durch Selbstermächtigung überschreiten, verletzen sie die rechtlichen Vorgaben (ultra vires).
    Ultra-Vires ist eine Rechtsfigur, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1993 im Maastrichturteil ersonnen hatte. Damit behält es sich auch in Europafragen das Recht zum aller letzten Wort vor – und zwar dann, wenn EU-Organe sich zu weit außerhalb ihrer Zuständigkeiten bewegen, die ihnen die EU-Staaten mit „begrenzten Einzelermächtigungen“ zugestanden haben. „Ultra Vires“, das ist eine demokratische Notbremse. Mit der einseitigen Rechtsprechung durch den EuGH zu Gunsten immer weiterer Kompetenzverlagerungen.

    Die Anleihekaufprogramme waren eine Reaktion der EZB auf die Finanz- und Wirtschaftskrise, die im September 2008 mit dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers ihren Höhepunkt fand. Die EZB reagierte zunächst mit mehreren Zinssenkungen und Liquiditätsmaßnahmen, bevor sie im Mai 2009 das erste Anleihekaufprogramm (Quantitative Easing) auflegte. Dem ersten Programm folgten schnell weitere:

    • 02.07.2009 bis 30.06.2010 – Covered Bond Purchase Program (CBPP1)
    • 10.05.2010 bis 06.09.2012 – Securities Markets Program (SMP)
    • 02.11.2011 bis 31.10.2012 – Covered Bond Purchase Program (CBPP2)
    • 20.10.2014 bis 19.12.2018 – Covered Bond Purchase Program (CBPP3)
    • 09.05.2015 bis 19.12.2018 – Public Sector Purchase Program (PSPP)
    • 10.03.2016 bis 19.12.2018 – Corporate Sector Purchase P. (CSPP)
    • seit 31.10.2019 – Public Sector Purchase Program (PSPP), ca. 20 Milliarden Euro pro Monat
    • seit 19.03.2020 – Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP), 750 Milliarden Euro bis Ende 2020, ca. 83,3 Milliarden Euro im Monat

    Seit 2015 kaufte die EZB Wertpapiere in Höhe von derzeit über 2.600 Milliarden Euro auf. Das offiziell erklärte Ziel: die Kreditvergabe der Banken ankurbeln. Der darauf folgende Nachfragesog sollte die Inflation in Richtung der Zielmarke von zwei Prozent bringen. Das tatsächlich erreichte Ziel ist aber ein gänzlich anderes. Die WirtschaftsWoche hat in ihrer Ausgabe 34/2019 vom 16.8.2019 die Ergebnisse einer Studie der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. In dieser Studie wurde der Frage nachgegangen, wie Kreditinstitute auf die Anleihekäufe von März 2015 bis Anfang 2018 reagiert hatten.
    Ein kleiner Teil der untersuchten Institute hat tatsächlich seine Kreditvergabe als Folge der durch den Verkauf von Anleihen aus eigenen Beständen an die EZB verbesserten Liquiditätssituation gesteigert.
    Ein Großteil der untersuchten Banken hat hingegen mit dem aus dem Verkauf von Anleihen aus ihren Büchern an die EZB ihre Verbindlichkeiten getilgt, die Kreditvergabe zurückgefahren und damit seine Bilanzen saniert.
    Schockmomente wie Finanzkrisen ermöglichen große Veränderungen. Nachdem in Reaktion auf das Platzen der Dotcom-Blase zu Beginn des Jahrhunderts die starken Zinssenkungen der EZB Immobilienblasen, schnell steigende Staatsausgaben und exzessiven Konsum in einigen südlichen Eurostaaten und Irland begünstigt hatten, bereitete der Ausbruch der europäischen Finanz- und Schuldenkrise 2010 den Weg für den direkten Ankauf von Staatsanleihen. Bis dahin hatte die Geldpolitik der EZB auf Refinanzierungsgeschäften basiert, bei denen die EZB nur zeitlich begrenzt Wertpapiere mit Rückkaufvereinbarung von den Geschäftsbanken gehalten hatte.
    Der EZB-Rat gab mehrheitlich im Mai 2010 dem Druck der europäischen Staats- und Regierungschefs nach, sich an der Rettung Griechenlands mit dem neuen Securities Markets Programme (SMP) zu beteiligen. Das Tabu des Verbots der monetären Staatsfinanzierung war damit gebrochen und die Unabhängigkeit der EZB von politischem Einfluss beschädigt.
    Mit seiner Devise „Whatever it takes“ und der Ankündigung eines neuen Ankaufprogramms dämmte EZB-Präsident Mario Draghi auf dem Höhepunkt der europäischen Staatschuldenkrise im Juli 2012 stark auseinanderklaffende Risikoprämien auf die Anleihen südlicher Euroländer ein. Auf SMP folgte im September 2012 das Outright Monetary Transaktions-Programme (OMT) als konditioniertes „Bail-out-Versprechen“ der EZB gegenüber Euro-Problemländern.
    Wegen angeblicher Deflationsgefahren wurden die Zinsen im Jahr 2014 in den negativen Bereich gesenkt und im März 2015 folgte in einer Phase guter Konjunktur ein neues umfangreiches Ankaufprogramm für Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programme, PSPP). Dieses wurde wiederholt als „im Rahmen des Mandats“ bezeichnet, da die Inflationsrate deutlich unter der zwei Prozent-Marke lag, die EZB aber kurzfristig eine höhere Inflationsrate in Richtung zwei Prozent erreichen wollte. Allerdings kaschierte sie damit die wahren Absichten ihres Handelns, nämlich die Insolvenzrisiken unsolider Mitgliedstaaten zu reduzieren.
    Die EZB-Interventionen und die Negativzinsen verursachten beträchtliche Marktverzerrungen und eine massive Umverteilung von Sparern und Gläubigern zu Regierungen und Schuldnern. Auch zwischen den Eurostaaten wurde als Folge der ungleichmäßig über den Euroraum zugunsten südeuropäischer Staaten verteilten (gezielten) langfristigen Refinanzierungsgeschäfte – (T)LTROs – umverteilt, ohne demokratische Legitimation. Auch das Interbankzahlungssystem TARGET2 entwickelte sich zu einem impliziten Kreditmechanismus für Problemstaaten im südlichen Euroraum.
    Zusätzlich zu diesem Programm hat die EZB mit dem Ausbruch der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Rezession als Folge des Shutdown das Pandemische Notfallkaufprogramm (PEPP) mit über insgesamt 1.350 Mrd. Euro aufgelegt. Da die öffentlichen Schulden in allen Eurostaaten stark anwachsen, sollen die Refinanzierungskosten der Mitgliedstaaten niedrig gehalten und die drohende Insolvenz wichtiger Länder vermieden werden.
    Das gesamte Volumen der Staatsanleihekäufe im Rahmen von PSPP und PEPP dürfte bis Ende 2020 auf über 3000 Mrd. Euro steigen. Angesichts dieser Volumina ist die vom EZB-Rat betriebene – verbotene – Staatsfinanzierung offensichtlich.
    Indem sie seit 2016 im großen Umfang Unternehmensanleihen kauft (Corporate Sector Purchase Programme), betreibt die EZB Industriepolitik zugunsten großer europäischer Unternehmen. Die Großunternehmen wurden damit zu einem wichtigen Unterstützer der Geldpolitik der EZB. Mit der Amtsübernahme von Christine Lagarde als Präsidentin wurde die Rolle der EZB in der Umwelt- und Klimapolitik thematisiert, welche – unterstützt von grünen Parteien und Umweltverbänden – von der Europäischen Kommission mit großen Fördersummen in Verbindung gebracht wird.
    Der EuGH erteilte der EZB sowohl im Fall von OMT als auch von PSPP einen Freibrief für die Selbstermächtigung. Dabei werfen Verfahrensbeteiligte dem EuGH vor, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht nicht allzu intensiv in die Materie eingestiegen, sondern den Darlegungen der EZB gefolgt zu sein, ohne die Argumentation der Kläger adäquat zu würdigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem EuGH nun beim PSPP widersprochen. Im schlimmsten Fall droht der Ausstieg der Deutschen Bundesbank aus der gemeinsamen europäischen Geldpolitik, was als Vorstufe für ein Auseinanderbrechen der Eurozone gesehen werden kann. Das kann auf zwei Arten verhindert werden.
    Erstens können die Verträge zur Arbeitsweise der Europäischen Union nachträglich angepasst werden. Dies dürfte jedoch kein einfaches Unterfangen sein, da Vertragsänderungen der Ratifikation der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten oder sogar Referenden bedürfen. Dennoch haben viele Entwicklungen diesen Schritt schon vorweggenommen. Die Vereinbarung zwischen dem französischen Präsidenten Macron und der Bundeskanzlerin zu einer gemeinsamen Schuldenaufnahme durch die EU zur Finanzierung des Wiederaufbaufonds deuten in Richtung einer gemeinsamen europäischen Finanzpolitik. Die Schuldengrenzen wurden so oft bzw. so weit gerissen, dass sie spätestens seit Corona völlig unglaubwürdig sind.
    Mit den umfangreichen Kaufprogrammen PSPP und PEPP sowie der Ankündigung der EZB, sich nicht mehr an die Grenzen der Anleihekaufprogramme in Höhe von 33 Prozent der ausstehenden Staatsanleihen und grundsätzlich sich auch nicht mehr an den Kapitalschlüssel zu halten, ist die Annahme, dass die EZB keine Finanzierung von Staatsausgaben betreibt, nicht mehr glaubwürdig.
    Auch der Transfer- und Haftungsunion, wie sie durch die europäischen Verträge verhindert werden sollte, ist man durch die Geldpolitik der EZB näher gerückt. Und das TARGET2-Zahlungsverkehrssystem hat sich zu einem impliziten Kreditmechanismus entwickelt, dessen Kredite nicht explizit bewilligt werden müssen.
    Gleichzeitig entwertet das „billige“ Geld der EZB schleichend die Ersparnisse und bläht Aktien- und Immobilienpreise auf, was der jungen Generation und der Mittelschicht in Europa schadet. Platzende Finanzmarktblasen führen zu einschneidenden Krisen, deren Therapien durch bedingungslose, niedrig-verzinste Kredite die Unternehmen zombifizieren. Daraus resultierende sinkende oder sogar negative Produktivitätsgewinne drücken auf die Löhne. Null- und Negativzinsen schaden den Banken, die ihrer Funktion beraubt werden, eine effiziente Allokation des Kapitals im Euroraum sicher zu stellen. Im Ergebnis wird die in Art 127 AEUV verankerte offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb beschädigt, ohne dass das Ziel der Preisstabilität erreicht wird.
    Fazit: In der Währungsunion wurde konzeptionell und rechtlich nur die Geldemission vergemeinschaftet. Die meisten anderen Bereiche der Wirtschaftspolitik und insbesondere die Finanzpolitik verblieben auf der nationalen Ebene und von der Geldpolitik getrennt. Der EZB wurde nur die Preisstabilität als alleiniges Ziel mit auf den Weg gegeben und ihr die Staatsfinanzierung verboten.
    Weil die Regierungen sich jedoch nicht an die Verpflichtungen des Stabilitätspakts hielten, ließ sich die EZB in die Rolle des Kreditgebers der letzten Instanz für die Staaten drängen. Weil die EZB ihren Auftrag auf die Erreichung eines kurzfristigen Inflationsziel verkürzte, griff sie in die den Staaten vorbehaltene allgemeine Wirtschaftspolitik über, schuf über die Aufblähung von Vermögenspreisen Risiken für die Finanzstabilität und beeinflusste in nicht zu vertretendem Maß die Vermögensverteilung innerhalb und zwischen den Eurostaaten.

  26. Sind wir doch schon lange. Die Souveränität haben wir schon lange an die EU abgegeben. Dank Merkel.

  27. Sarrazin schrieb es schon und ganz sicher so zweideutig:
    „Deutschland schafft sich ab“.
    Wobei ja offen bleibt, ob Deutschland sich „für Andere zu Tode schuftet“,
    oder die Dame aus der DDR „das Land abschafft“. –
    Was am Ende – die Dame behauptet ja vom Ende her zu denken – auf dasselbe Ergebnis hinausläuft. Von zwei Seiten her „angepackt“. –

  28. Die machen das ja – leider!!! – sehr geschickt.
    Im Läm des Wahlkampfgetöses geht die Sache quasi unter.
    Jedenfalls für all die Millionen „Schmittchen Schleicher“ in D. die nix kapieren, aber dafür umso braver stramm stehen wenn Merkel-Mama befiehlt. –

  29. Vermutlich hat die Kommission (VdL?) „einschlägig“ geprüft, wie vermutlich ein Luxemburger Urteil ausfallen wird. Als Hoffnung bleiben zwei Dinge: A, die Kommission hat sich bei ihrer „Prüfung“ verschätzt. Oder/und aus Polen, Ungarn usw. kommt (noch) entsprechend energischer Widerstand. – (Ich weiß nicht wie genau die Entscheidungen der Kommission zustande kommen.) –
    Ein weiteres Beispiel ist dies, diese Klage, dieser Versuch, dafür wie weit sich die gesamte EU in ihrer gnadenlosen Arroganz von den tatsächlichen Realitäten entfernt hat. („Dummheit und Stolz wachsen auf demselben Holz.“) –
    Vielleicht auch ein Versuch von M. u. VdL „auf den letzten Drücker“ (auf Biegen und Brechen) ihre Version von „Europa“ zu zementieren. Bevor sich in der Zeit nach Merkel möglicherweise und hoffentlich Vieles ändern wird. – 
    Es gilt der Satz:
     ••• „Ohne Recht ist Alles ein Nichts!“ •••

  30. Die Rechtsprechung, sofern davon noch die Rede sein kann, wie auch die Politk, entfernen sich immer mehr vom Bürger, gar von deutschen Interessen. Unterwürfigkeit auf allen Ebenen sind der Ausdruck eines devoten Selbsverständnisses, das zur Selbsaufgabe geführt hat. Dazu kommt noch ein völlig pervertierter Scheinhumanismus. Diese Epoche ist einfach nur noch ekelhaft.

  31. Sehe ich genauso, allerdings ist es vollkommen müßig. Das aktuelle BVG mit dem Genossen Harbath hätte nicht so entschieden. Das Ding ist die reine Show. Frau von der Leyen meint wohl irgendwie glaubwürdiger zu erscheinen als sie natürlich ist durch das peinliche Spiel.

  32. Der Witz mit dem unabhängigen deutschen Verfassungsgericht war gut, Herr Metzger

    • Richtig, erstaunlich das hier so etwas tatsächlich noch behauptet wird, sicherlich auch nur ironisch gemeint!

  33. Ein im Grunde überflüssiger Artikel. Herr Metzger glaubt doch nicht im Ernst daran, dass jetzt noch zurückzuholen, was mit der Unterschrift zum Maastricht-Vertrag an der Garderobe abgegben worden ist – die Souveränität Deutschlands. Die immer enger werdende Union ist das Ziel. Deshalb hat sich ja auch das UK vom Acker gemacht. Läuft alles schön nach Junckers Motto „…und wenn es kein grosses Geschrei gibt, weil die meisten es nicht verstehen, machen wir weiter, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Wer damals schon begriffen hatte und warnte, wurde als übler Kritiker des grossen Friedensprojekts angegriffen. Jetzt mit Geschrei anzuheben, ist zu spät. Und U. v. d. Leyen ist ja nach eigenem Bekenntnis eine fanatische Anhängerin der Idee der Vereinigten Staaten von Europa.

  34. Dann wird es darauf hinaus laufen, dass letztlich immer mehr Macht und Rechtsentscheidungen in die Hände der EU gelegt werden. Sie und der europäische Gerichtshof werden dann alleine entscheiden, nationale Gerichtsentscheide für nichtig erklärt werden. Alle Macht nach Brüssel, weg von der Souveränität einzelner Mitgliedsstaaten. Langsam wird offensichtlich, wohin der Zug fährt. GB hat dies erkannt und ist rechtzeitig
    abgesprungen.

    • Alle Macht nach Brüssel, weg von der Souveränität einzelner Mitgliedsstaaten.

      Leider auch weg vom Recht. Die Einseitigkeit dieser Entscheidungen ist ja wohl grenzenlos. Recht kann man das wohl kaum mehr nennen

  35. Grundgesetz Artikel 20(4): Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

  36. „die den polnischen und ungarischen Versuch, ihre Justiz an die politische Kandare zu nehmen, mit dem unabhängigen deutschen Verfassungsgericht in einen Topf wirft, das in einer elementaren Frage der nationalen Verfassungsidentität Europas Selbstermächtigungsanspruch hinterfragt.“
    Mehrmals betonen sie die Unabhängigkeit unseres BverfG was mich doch etwas erstaunt. Sie glauben das tatsächlich? Richter, die selber Politiker sind, die von Politikern auf den Stuhl gehoben werden sind unabhängig? Sie werfen den Polen und Ungarn genau das vor was bei uns gesetzlich verankert und Normalität ist. Es kommt wohl darauf an welche Regierung das darf und welche nicht und was richtig und falsch ist entscheiden wir und die in Brüssel. Sie können sicher sein, daß das BverfG sich beugen wird, nicht nur das Haupt sondern auch die Knie. Warum? Weil Merkel und von der Laien das so wollen denn EU Recht geht über Staats/Länderrecht. Alles läuft darauf hinaus der Clique in Brüssel alle Macht zu geben und die nationalen Eigenständigkeiten der Staaten zu zerstören. Dem Geldsystem der EZB sind wir auf Gedeih und Verderben ausgeliefert und wenn Brüssel endlich in den Mitgliedsstaaten eigene Steuern erheben darf dann wird Brüssel bestimmen was die Staaten mit ihrem Geld machen dürfen und was nicht. Souveränität ade, es war schön mit dir aber du bist veraltet, nur der Zentralstaat unter Brüssel hat noch eine Zukunft.

  37. Unverzüglich aus dieser unsäglicher EU aussteigen, dann stellt Brüssel keine Machtfrage mehr.
    Wir sollten endlich ein freies, unabhängiges und souveränes Deutschland werden.
    Nur mit den Altparteien und den Multikultis wird das allerdings niemals gehen.

  38. Der EU-Moloch ist das ideale Mittel für viele Regierungen der Nationalstaaten, ihre ideologisierte Politik quasi „über Bande“ durchzusetzen. So ist auch die Stille in Berlin zu interpretieren. Hemmungslosen Schuldenmachen, um den Machterhalt zu sichern, ist allemal einfacher, als effektive und wirklich nachhaltige Politik zu betreiben.

  39. Wir erleben die schleichende Umwidmung eines Staatenbundes, manche sagen Staatenverbundes souveräner Staaten, in einen Bundesstaat, in dem die Brüssler Kommission die Rolle einer Quasi-Regierung mit dem EuGh als Gericht spielt , das allen nationalstaatlichen Gerichten, nicht nur in Deutschland, letztinstanzlich übergeordnet ist. Dieser Prozess der Verlagerung von staatlicher Souveränität ist ein halbkryptischer, nicht öffentlicher, der kaum angemessen diskutiert sonder einfach exekutiert wird. Das Karlsruher Gericht kann eigentlich seine Tore schließen. wie seinerzeit das Reichskammergericht in Wetzlar mit Ende des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ in Abfolge der napoleonischen Umwälzungen im Europa des frühen 19. Jahrhunderts.

  40. Die Selbstüberhöhung der Eurokraten und die bizarren Urteile des EuGH waren auch ein Grund für den Rückzug der Briten vor einem übergriffigen Euro-Moloch. Dass jetzt die Schweiz ebenfalls einen Schritt zurücktritt, sollte allen Euro-Eiferern eigentlich zu denken geben. Tut es aber nicht. Vielleicht platzt demnächst Dänen und Polen der Kragen? In Deutschland legt leider nur eine einzige Partei den Finger in die schwärende Wunde des fortschreitenden Demokrativerlustes via Brüssel. Und ausgerechnet diese Partei wird als antidemokratisch beschimpft.

  41. Die Machfrage ist längst durch, weil die Regierenden es so wollten und per Akklamation (auch Europawahl und Entscheidungen der Organe in Brüssel und Straßburg genannt) zementierenen ließen.
    Jetzt soll das lästige gelegentliche Juristengemaule erledigt und abgestellt werden. Die EU muss künftig klaglos als unfehlbar hingenommen werden, die Zuständigkeiten werden dann schon noch ausgeweitet werden.
    Das ist wie mit Urteilen der diversen Bundesgerichte, die unter dem Mäntelchen der Rechtsprechung für gewöhnlich auch nur der plakativen Ruhigstellung nach innen / unten dienen und Regierungshandeln absegnen oder mal ein Wattebällchen mit langer Frist werfen, ohne sich an Nichtanwendungserlassen oder Umgehungstatbeständen zu stören.

  42. Leute, wacht doch endlich auf. Ein europäischer Staat ist doch das Ziel der EU! Man kann diese ganzen Probleme nicht innerhalb der EU lösen. Viele die Kritik an der EU äußern, sind der Meinung, die Idee ist gut, wird aber schlecht umgesetzt. Das behaupten auch Nazis und die Kommunisten bis heute. Die EG sollte ja gar nicht eine EU werden. Gemeinsame Flagge, Hymne oder Währung waren ja gar nicht vorgesehen. Und die Freizügigkeit ist nur solange von Vorteil, solange sie für Tourismus gilt. Man soll sich frei bewegen können, aber nicht in jedem beliebigen EU-Land einfach umziehen und arbeiten können. Das zerstört Europa. Kaum jemand weißt von wem eigentlich die Idee der gemeinsamen Währung stammt. Das war ein Banater Schwabe namens Josef Zauner. Googelt das einfach mal und dann wird jedem klar, warum das so nicht funktionieren kann.

  43. „mit dem unabhängigen deutschen Verfassungsgericht in einen Topf wirft“

    Ich hatte gerade einen minutenlangen hysterischen Lachanfall.

  44. Weg frei zur ZUdEU (Zwangs Union der Europäischen Unfreiheit). Die Volkskammern nur noch Schein-Parlament. Ironie der Geschichte. Das RGW Gebäude in Moskau steht noch und findet seinen Nachfolger weit im Westen.

  45. Die Vertragspassi, die den Deutschen bei Einführung des Euro als „conditio sine qua non“ verkauft wurden, werden von den Verschuldungspropheten nun en passant geschleift. Dabei hat die EU keine eigene Verfassung, kann nach meinem Verständnis daher auch nicht über nationales Verfassungsrecht mit eigener Gerichtbarkeit urteilen. Aber was stört es die EU-Hörigen.

  46. Der Autor scheint sich nur oberflächlich mit der Materie zu beschäftigen. Denn anders ist dieser Aufsatz nicht zu verstehen. Im Kern geht es darum, dass sich die Bundesrepublik Deutschland vertraglich verpflichtete, die Urteile des EuGH vollumfänglich zu akzeptierten. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bis heute nicht bestritten. Dieses Urteil beinhaltet aber genau as Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht stellt nämlich die Entscheidungen der EZB mit der Bundesbank gleich, obwohl die EZB keine bundesdeutsche Einrichtung ist. Daher war im Kern nicht einmal für die Entscheidungen der EZB zuständig, was auch der EuGH in seinem Urteil darlegte.
    Ferner hat der Autor bis heute nicht erklärt, weshalb Professoren bei dieser Klage Klagebefugt sind und der Bürger ohne akademischen Titel nicht. Besonders pikant finde ich, dass er Herr Gauweiler erwähnt, der nach Recherchen von diversen Medien nur gegen die EZB klagte, weil sein Mandat ihn damit beauftragte.

    • Das Baerbockesche Intelligenzniveau scheint massiv um sich zu greifen, wahrscheinlich kommen Sie auch aus dem Völkerrecht:

      1. Das BVerfG hat sich dagegen verwahrt, dass die EZB Staatsanleihenkäufe ihr demokratisches Mandat überschreiten und damit eine Verletzung des Identitätskern des Grundgesetz darstellt.
      2. insofern ist eben nicht der EuGH dafür zuständig, wenn es um die Identitätskern des GG geht (Ewigkeitsrechte), weil damit die nationale Souveränität der Staaten in Frage steht.
      3. Geklagt haben nicht „Professoren“, sondern 2281 Mitkläger des Bündnis Bürgerwillen
      4. Prozessbevollmächtigter der Kläger ist nicht Gauweiler, sondern Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Detlef Horn

      https://buendnis-buergerwille.de/verfassungsbeschwerde-2/
      Interessant an diesem Vorgang ist allerdings, dass das Bundeskanzleramt eng involviert ist mit der EU Vertragsverletzungsklage, dass heisst eine deutsche EU Kommissionspräsidentin von der Leyen und eine deutsche Kanzlerin Merkel, beide von der CDU, wollen damit den deutschen Nationalstaat untergraben und ihm das Hoheitsrecht der Finanzen entreissen, um zu einer Fiskalunion zu kommen. Wer hat uns verraten? Kohl und seine Mädchen!
      und jetzt baerbocken Sie woanders weiter!

    • Aber ein Dexit könnte helfen? Oder geht das auch nicht?
      Mhhh, als vermutlich im Solde von Brüssel stehend, muß man den Fall wohl so sehen-oder?

  47. Die Machtfrage Hr. Metzger ist bereits lange geklärt. Nicht nur das BVG ist Vasall, sondern Deutschland insgesamt, und zwar politisch gewollt. Die Entscheidungen des BVG repräsentieren, dass ihm das Grundgesetz (eine Verfassung im engeren Sinne ist ja nicht existent) in wesentlichen Punkten gleichgültig ist und das Verfolgen einer politischen Agenda an erster Stelle steht. Die Ernennung von Verfassungsrichtern spricht im Übrigen Bände. Da ist der Leiter Harbarth als Bundestagsabgeordneter und getreuer Merkelgenosse nur das jüngste Beispiel. Die Skandalreihe lässt sich in der Vergangenheit fortsetzen. Juristische Qualifikation und Treue zum Bürger? Fehlanzeige auf ganzer Linie. Das ist Gewaltenteilung made in Germany.

  48. dieser ganze Jursitenklamauk hat schon so viel Schaden angerichtet, Unschuldigen schwerste Schäden zugefügt. Unfassbar was diese Leute so anrichten ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Schuldenlawine wir uns allen schwerstens zu schaffen machen. Dies zu erkennen, dazu brauche ich keine auf Steuerzahlerksoten finanzierte Juristen. Wie schon erwähnt – die mußten für ihre Fehlentscheidungen noch nie gerade stehen. Schickt diese Leute auf die Felder um Nahrungsmittel zu erarbeiten. Dann sind wir in kürzester Zeit verhungert. Diese Leute leben nur auf Kosten der fleisig arbeitenden Bürger. Man braucht sie nicht. Hinfort mit diesen Günstlingen.

  49. Bei Ungarn und Polen rügt die EU, dass dort die Gerichte nicht unabhängig von der Politik seien.
    In Deutschland rügt sie die Unabhängigkeit des BVG, welches nicht im Sinne der Politik urteilte.
    Man maßt sich an, letztendliche, unantastbare Rechtsprechung zu betreiben, ohne Kontrollmöglichkeiten, ohne Möglichkeit der Revision.
    Das letzte Mal gab es sowas in Deutschland bis 1989, davor bis 1945.

  50. „Alle EU-Vertragsstaaten wissen, das Deutschland ohne Beachtung dieses Prinzips dem Lissabon-Vertrag niemals zugestimmt hätte.“
    Quatsch. Natürlich hätten die Deutschen zugstimmt. Die träumen doch schon immer von der „vereinigten Staaten von Europa“. Und selbst wenn das BVG mal gegen Brüssel entscheidet: Interessiert ohnehin niemanden. Legal, illegal, scheißegal.
    Wobei das faktisch aber nur für Deutschland gilt. Weder Frankreich, noch Italien, geschweige denn die Osteuropäer würden sich das gefallen lassen. Oder sagen wir lieber: Sie stelle das unter Vorbehalt der zufließenden Finanzmittel. Wächst da genug rüber, tun sie so als wenn sie mitmachen würden. Sobald die Transfers nicht mehr stattfinden sind die am nächsten Tag weg.
    Und das die EZB Präsidentin das ebenfalls so sieht ist schon klar. War für die französischen Eliten die EU doch eh nur dazu da, wenigsten Reste französischer Hegemonie über Europa retten zu können.
    Ist der deutsche Geldtopf leer, kollabiert die EU. Und zwar sehr schnell.

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