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Helds Ausblick 4-2021

Karlsruhe installiert mit dem Klima-Urteil eine präventive Notstandsverfassung

von Gerd Held

28.05.2021

| Lesedauer: 8 Minuten
Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersetzt die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine Rettungsordnung. Es führt eine präventive Pflicht zur Zwangsbewirtschaftung des Landes ein, die bis zur Erreichung der „Klima-Neutralität“ gelten soll.

Es vollzieht sich in diesem Jahr 2021 ein fundamentaler Wandel in Deutschland. Es ist nicht nur ein faktischer Wandel im wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sondern auch ein normativer Wandel. Eckpfeiler unserer rechtsstaatlichen Ordnung werden verschoben. Die Rechte, auf die sich Bürger, Unternehmen, staatliche Instanzen und zivilgesellschaftliche Vereinigungen bisher bei ihrem Handeln berufen konnten, haben ihre Verlässlichkeit verloren. Sie definieren nicht mehr Freiräume, sondern werden auf einen ganz anderen, engeren Zweck zugeschnitten, der offiziell mit „Schutz“ bezeichnet wird.

MERKELS WORT »KLIMALEUGNER« MUSS ALARMIEREN
»Klimaschutz« als Generalvollmacht gegen Recht und Freiheit
Aus Freiräumen werden Schutzräume. Aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird – vor dem dunklen Hintergrund eines behaupteten „Weltnotstandes“ – eine Rettungsordnung, die sich anschickt, den weiteren Gang dieses Jahrhunderts zu bestimmen. Doch diese große Transformation unserer normativen Ordnung wird nicht in einem einzigen großen und dadurch erkennbaren Akt vollzogen, sondern geschieht scheibchenweise in einzelnen Schutzgesetzen (Infektionsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, …), die dann durch höchstrichterliche Urteile zu neuen Pfeilern unserer Verfassungsordnung deklariert werden. Auch wird so getan, als wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik eigentlich schon immer vom Schutzprinzip geleitet worden. Und am Ende erkennen wir unser Land nicht wieder, weil es wesentliche Teile seiner Wirtschaft, seines Staatswesens und seiner Kultur verloren hat, und weil es auch seinen Rechtsanspruch auf ein aktives Dasein in öffentlicher und privater Freiheit weitgehend eingebüßt hat. Deutschland ist dann nur noch ein Land der Notwendigkeiten. Statt ein aktives Land zu sein, ist es nur noch ein reaktives Land. Die Offenheit seiner Zukunft ist verloren, und das tägliche Dasein ist nur noch von Schutzsuche und Rettungspflichten bestimmt.

Das war Erfahrung der Bürger mit dem Lockdown in der Corona-Krise. Sie mussten feststellen, wie schnell eine Teilaufgabe (der Infektionsschutz) das ganze Land in Beschlag nehmen kann. Und jetzt ist etwas noch viel Weitergehendes geschehen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil das Klimaschutz-Gesetz der Großen Koalition nicht nur für rechtens erklärt, sondern hier eine umfassende Gesetzgebungs-Priorität angeordnet. Bundesregierung und Bundestag sind von nun an verpflichtet, den Weg Deutschlands auf ein vorrangiges Ziel hin festzulegen: auf die Erreichung der sogenannten „Klima-Neutralität“ bis 2050. Die Zahlen und Fristen für dies neue Deutschland hat das Karlsruher Urteil in den Rang von Verfassungsgeboten erhoben.

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Ein bestimmtes Klima als Verfassungsziel – Eine entscheidende Passage des BVerfG-Urteils lautet: „Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

Hier wird ein bestimmtes, in Grad Celsius festgelegtes Ziel der Erdtemperatur, das bisher nur im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung fixiert ist, in den Rang eines Verfassungsziels erhoben. Das Urteil des BVerfG definiert also nicht Rechte und damit Spielräume des Entscheidens und Handelns, sondern einen bestimmten Endzustand des Landes (als Teil der Erde). Es gibt Deutschland also ein faktisches Ziel vor. Dabei ist von anderen Realitäten und Rechten, die diesem Ziel entgegenstehen und die eine Abwägung und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordern, nicht die Rede. Es fehlt jedweder Hinweis auf die faktischen und normativen Grenzen des Klimaziels. Es gilt absolut. Das hat handfeste Konsequenzen für das ganze Land.

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Ein anderes Deutschland – In der praktischen Anwendung ist das Ziel der Klima-Neutralität zunächst ein Negativ-Programm. Es läuft auf die Stilllegung bestimmter „klimaschädlicher“ Technologien (wegen ihrer CO2-Emissionen) hinaus. Und da dies Ziel unbedingte Priorität hat, spielt die Frage nach dem historischen Stand der Technik im fraglichen Zeitraum keine entscheidende Rolle. Das Stilllegungs-Gebot soll auch dann rechtens sein, wenn dafür wesentliche Bestände des Landes stillgelegt werden müssen, ohne dass gleichwertiger Ersatz in Reichweite ist.

DIE ARGUMENTATION HäLT KEINEN TAG
Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf
Die CO2-Reduzierung ist nach höchstrichterlichem Urteil offenbar so zwingend und dringend, dass Deutschland gegebenenfalls substanzielle Verluste bei der Produktivität seiner Betriebe und bei der Tragfähigkeit seiner Infrastrukturen hinnehmen muss. Diese Verluste werden auch nach Erreichung des Klima-Ziels weiterbestehen, solange es keine epochalen Technologieschübe gibt.
Und es gibt noch eine Konsequenz, die von den meisten Kommentatoren bisher übersehen wird: Unter diesen Voraussetzungen ist es ausgeschlossen, dass Deutschland seine rapide gewachsene Staatsschuld wieder reduziert. Die gesamte Staatstätigkeit und alle politischen Entscheidungen werden auch nach der Herstellung der „Klima-Neutralität“ im Schatten einer wachsenden Schuldenlast stehen. Damit ist das „Königsrecht“ der parlamentarischen Demokratie – die souveräne Entscheidung über den Staatshaushalt – zur Farce geworden. Klima-Neutralität bedeutet: Es regiert die Geldbeschaffung per Druckmaschine.

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Wie Karlsruhe das Grundgesetz verändert – Die oben zitierte Passage aus dem BVerfG-Urteil ist es wert, genau gelesen zu werden. Dort steht, dass ein „unbegrenztes“ Fortschreiten der Erderwärmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aber bei der Prüfaufgabe der Verfassungsrichter steht ein solches unbegrenztes Fortschreiten der Erderwärmung gar nicht im Raum – eine gewisse Erderwärmung ist ja zu beobachten, doch wer hätte je bewiesen, dass die Erderwärmung „unbegrenzt“ ist. Auch die Karlsruher Richter liefern diesen Nachweis nicht. Ihre Formulierung ist Rhetorik, eine rhetorische Übertreibung. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe zu prüfen, inwieweit das unbegrenzte Verfolgen eines bestimmten Temperaturziels mit unserer Verfassung vereinbar ist. Denn dies Verfolgen wird ja im Klimaschutzgesetz festgelegt, und das bedeutet eine Einschränkung von Aktivitäten und damit von Freiheitsrechten. Es wäre also eine Abwägung zwischen Schutzaufgabe und Freiheitsaufgabe vorzunehmen. Doch dieser Grundkonflikt wird in der oben zitierten Passage durch eine Wortverschiebung verdeckt. Es ist von den „grundrechtlichen Schutzpflichten“ und dem „Klimaschutzgebot des Art. 20a GG“ die Rede. Es wird so getan, als würden beide gleichermaßen in Richtung Klimaschutz weisen. Auf einmal werden hier also die Grundrechte unter „Schutzpflichten“ aufgeführt. Aber das sind die Grundrechte eben nicht, sondern sie sind Rechte für die Handlungsfreiheit von Bürgern, die aktiv in der Welt wirken und sie verändern.

KLIMASCHUTZURTEIL
Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus
Sie sind etwas wesentlich anderes als Schutzrechte (für das Klima, für die Gesundheit). Deshalb gibt es oft Zielkonflikte und Abwägungsbedarf zwischen Schutz und Freiheit. Gerade erst ist beim Corona-Lockdown drastisch deutlich geworden, wie Schutzpflichten etwas einschränken und außer Kraft setzen, was Freiheitsrechte offenhalten. Auch in der Corona-Krise hat man versucht, diesen Gegensatz wegzureden und den Lockdown als „Freiheitsschutz“ zu verkaufen. Von Verfassungsrichtern müsste man eigentlich erwarten können, dass sie solche dialektischen Tricks nicht anwenden, sondern den Unterschied zwischen Freiheit und Schutz präzise darstellen und den Konflikt zwischen beiden offen erörtern. Dies geschieht nicht, und in der zitierten Passage gibt es noch mehr verbale Tricksereien. Da ist vom „Klimaschutzgebot des Art.20a GG“ die Rede, obwohl in diesem Grundgesetzartikel das Wort „Klima“ gar nicht vorkommt. Dort geht es generell um Umwelt- und Tierschutz. Es ist verheerend, wenn dies generelle Anliegen auf die Klimafrage geschrumpft wird. Mehr noch: In der oben zitierten Urteilspassage ist es eine bestimmte Temperaturhöhe, die für „verfassungsrechtlich maßgeblich“ erklärt wird.

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Wie das Eigentumsrecht dem Klimaschutz unterworfen wird – Im Klimaurteil ist durchaus oft von Freiheit die Rede, und auch das Eigentumsrecht taucht auf. Aber lesen wir genau: „Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art.14 Abs.1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht. Da infolge des Klimawandels auch in Deutschland Eigentum, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, auf unterschiedliche Weise Schaden nehmen können, schließt Art.14 eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“

Hier wird aus dem Grundrecht auf Eigentum im Handumdrehen ein Eingriffsrecht des Staates gezimmert – als „Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels“. Die Richter tun so, als hätten sie damit der Erörterung des Eigentumsrechtes in dieser Angelegenheit Genüge getan. Seht her, scheinen sie uns sagen zu wollen, wir schützen doch Eure Betriebe, Verkehrssysteme, Wohnhäuser – wenn wir ihre produktive Nutzung auch weitgehend einschränken oder verteuern. Denn darauf läuft die Schutzpflicht des Staates ja praktisch hinaus: Im Namen der CO2-Neutralität wird die bisherige Energiegrundlage aller Tätigkeiten des Landes angegriffen. Das gesamte Betriebs- und Anlagevermögen wird getroffen, entweder als Minderung seiner Produktivität und Wertschöpfung, oder als völlige Stilllegung. Es findet also eine wesentliche Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum statt. Schutz des Eigentums? Das Eigentum wird sozusagen vor sich selbst geschützt – es wird in Schutzhaft genommen. Man muss dabei bedenken, dass es hier nicht nur um Privatunternehmen geht, sondern auch um das gemeinschaftliche Eigentum der Bürger an den staatlichen Infrastrukturen auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene. Und das Eigentum von Familien und zivilgesellschaftlichen Vereinen. Es geht um die gesamte Sachgrundlage für eine aktive Freiheit. Sie wird unter dem neuen Oberziel „CO2-Neutralität“ zur Disposition gestellt.

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Das abenteuerliche Kalkül der Richter – Im Klimaschutz-Urteil des BVerfG sind Freiheitsrechte im originären Sinn gar nicht präsent. Es befasst sich nur mit einer Nebenfrage: mit der zeitlichen Verteilung von Klimaschutzmaßnahmen, die unter dem pompösen Titel „intertemporale Freiheitssicherung“ präsentiert wird. Praktisch läuft diese Sicherung darauf hinaus, dass jetzt zeitlich möglichst schnell die Einschnitte zur CO2-Senkung erfolgen müssen und nicht zeitlich verzögert werden dürfen. Das gilt unbedingt und als Verfassungsgebot. Und wieder lohnt sich ein Blick in den Urteilstext:

„Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, um Freiheit aktuell zu verschonen, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden und würden dann identische Freiheitsbedürfnisse und -rechte weit drastischer beschneiden.“

„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. Muss sich eine von CO2-intensiver Lebensweise geprägte Gesellschaft hingegen in kürzester Zeit auf klimaneutrales Verhalten umstellen, dürften die Freiheitsbeschränkungen enorm sein.“

WISSENSCHAFTLICHE UNSICHERHEITEN
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige Quellen
Die Richter geben also zu, dass es um Freiheitsbeschränkungen geht, und dass diese unter Umständen auch „enorm“ ausfallen können. Und es wird unterschieden zwischen „CO2-freien Alternativen“, deren Entwicklung irgendwie „mehr Zeit“ braucht, und Maßnahmen zur CO2-Senkung, die offenbar schneller gelingen. Eingriffe zum Senken der CO2-Emission sollen also stattfinden, bevor die CO2-freien Alternativen da sind. Das ist ein merkwürdiges Kalkül, und erst nach mehrmaligem Lesen realisiert man, wie spekulativ, abenteuerlich und verheerend die „intertemporale Freiheitssicherung“ ist, die mit diesem Urteil in die Welt gesetzt wird. Denn hier wird sehenden Auges eine technische, wirtschaftliche und finanzielle Lücke angesteuert.

Eigentlich wäre es logisch, erst dann eine funktionierende Energieversorgung zurückzufahren oder ganz stillzulegen, wenn man einen gleichwertigen Ersatz hat. Wenn der Ersatz sich aber erst noch „entwickeln“ muss, sind die Freiheitsbeschränken tatsächlich „enorm“ – und sie sind es durch das bedingungslose, blinde Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen. Die Verteuerungen, Versorgungsengpässe, Strom-Blackouts und Verkehrskrisen sind ja schon in Sichtweite. Wenn das Programm zur Abschaltung von Kernkraftwerken, Kohlkraftwerken und das Aus für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren noch stärker mit einem „möglichst früh“ versehen wird, steht die Gefahr einer Jahrhundertlücke in der Energiegrundlage Deutschlands wirklich im Raum. Dies tatsächliche „intertemporale“ Problem schreit geradezu nach einer Antwort. Doch die Richter scheinen in dieser Richtung überhaupt keine Prüfung des Klimaschutz-Gesetzes vorgenommen zu haben.

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Und die „Klimakrise“ wird immer schillernder – Nun könnte man einwenden, dass der Klimawandel in ein ultimatives Krisenstadium eingetreten sei, sodass man halt einfach auf den roten Knopf drücken müsse. Auf Alternativen könne man da nicht warten. Doch die Verfassungsrichter trauen sich offenbar nicht, ihrem Urteil ein solches ultimatives Szenario zugrunde zu legen. Denn das würde sie unter einen Beweis-Zwang stellen, den sie schwerlich erfüllen können. Sie machen es wie viele Stimmen in dieser Zeit: Sie lassen die „Klimakrise“ lieber vieldeutig schillern. Im Urteils-Text finden sich Formulierungen, die beträchtliche klimatische Ungewissheiten verraten. Doch im gleichen Atemzug wird am Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen festgehalten. Die folgenden Passagen verdeutlichen das:

„Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassung wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“ Hier taucht auf einmal ein „nach derzeitigem Stand“ auf.

Das relativiert alle Aussagen. Dann wird – im gleichen Satz – von einem „ad infinitum“ fortschreitender Klimawandel gesprochen. Aber ist damit die 2 Grad Celsius Marke zum definitiven Kipppunkt des Weltklimas erklärt? Auf eine solche Aussage möchten sich die Richter wohl doch nicht festlegen. Es folgt die Aussage, dass der Gesetzgeber diesen Klimawandel „nicht tatenlos hinnehmen“ darf. Aber welche politische Kraft in Deutschland vertritt eigentlich „tatenloses Hinnehmen“? Für begrenzte und konstruktive Antworten, die das Land robust gegen Klimafolgen machen, ist eigentlich jeder. Aber nicht für einen energiepolitischen Lockdown mit einem vorzeitigen Technologie-Ausstieg. Was die Textpassage zu begründen vorgibt, begründet sie nicht.

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Die CO2-Erpressung – Eine zweite Passage spricht von der „vielfältigen Unsicherheit“ über künftig verfügbare Spielräume, um dann aber eine präventive Begrenzung als Verfassungsgebot anzumahnen: „Lässt sich angesichts der vielfältigen Ungewissheit, wie groß das CO2-Budget künftig tatsächlich sein wird, nicht mit Sicherheit feststellen oder ausschließen, dass es zu solchen aus heutiger Sicht unzumutbaren Freiheitseinbußen kommen muss, können heute aber doch Maßnahmen geboten sein, die ein solches Risiko wenigstens begrenzen“.

Dies präventive Begrenzen soll praktisch in allen Lebensbereichen stattfinden: „Praktisch verlangt die Schonung künftiger Freiheit hier den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. In allen Lebensbereichen – etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann.“

Das ist ebenso vage wie breit. Doch auf dieser Basis wird nun eine „Unerlässlichkeit“ verkündet: „Verfassungsrechtlich unerlässlich ist aber zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Nur so kann ein Planungshorizont entstehen, vor dem Anreiz und Druck erwachsen, die erforderlichen, teils langwierigen Entwicklungen in großer Breite in Gang zu setzen.“

Ein Planungshorizont, vor dem „Anreiz und Druck“ erwachsen, um die „erforderlichen, teil langwierige Entwicklungen“ in Gang zu setzen. Das ist im Ergebnis völlig schwammig, aber in einer Hinsicht völlig rigide: Die Richter verlangen, dass schon jetzt „Reduktionsmaßgaben“ für die CO2-Emissionen über das Jahr 2030 hinaus festgelegt werden – als könnten diese Maßgaben unabhängig von wirtschaftlichen, technischen und klimatischen Entwicklungen konstant bleiben. Diese absurde Festlegung ist das Kernstück des BVerfG-Urteils. Die CO2-Reduktion soll im Voraus als eine große Klimaschutz-Schraube über dem Land festgezogen werden. Und da steht das Wort „Druck“. Man will also eine große Veränderung antreiben, indem man die Gesellschaft durch die CO2-Reduktion in eine Zwangslage versetzt. Für die nächsten Jahrzehnte. In allen Lebensbereichen.

(Das Urteil zum Klimaschutzgesetz haben acht Richter unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth am 24.März 2021 einstimmig beschlossen. Die Passagen sind aus dem Wissenschaftsteil der FAZ vom 5. Mai 2021 zitiert)

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96 Kommentare

  1. Ein unvoreingenommenes und politisch neutrales Verfassungsgericht hätte festgestellt, dass das vom Bundestag beschlossene 1,5-Grad-Ziel verfassungswidrig ist.

  2. Harbarth denkt wohl, er sitzt noch in der Bundestagfraktion der CDU und muss seiner Kanzlerin jeden Wunsch von den Lippen ablesen, soviel Polemik und Ideologie steckt in diesem Urteil. Hatten wir schon mal, so zwischen 33 und 45. Die willfährige Begeisterung von Merkel, Altmaier und Co, kaum war das Urteil gesprochen, war sicher kein Zufall, sondern zwischen Kanzleramt und 1. Senat abgekartet. Goodbye Unabhängigkeit des VVG, goodbye Demokratie, willkommen Dystopie!

  3. Mit dem sogenannten Klimaschutz-Gesetz hat das BVerfG die Grundlage rationaler Rechtsabwägung verlassen. Es erlässt ganz in „Pflichterfüllung“ der Regierungsziele rechtliche Zwänge auf Basis von Fiktionen.
    Zitat:
    „Bundesregierung und Bundestag sind von nun an verpflichtet, den Weg Deutschlands auf ein vorrangiges Ziel hin festzulegen: auf die Erreichung der sogenannten „Klima-Neutralität“ bis 2050.“

    „Klima-Neutralität“ – was für eine ideologische Jauche! Tatsächlich geht es überhaupt nicht um „Klima-Neutralität“, sondern um die allumfassende Einschränkung, wenn nicht Zerstörung unseres Lebens und unserer Lebensfähigkeit! „Klima-Neutralität“ ist das Narrativ, um eine unverändert obrigkeitshörige deutsche Bevölkerung dazu zu bringen, sich willenlos zu fügen. Es geht um die bis 2050 zu erreichende Durchsetzung der CO2-Bewirtschaftung und entwürdigender Verhaltenszwänge.

    Zitat Karlsruhe
    „Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

    1. Das ist ungeprüftes Nachplappern von IPCC-Floskeln. Was „vorindustrielles Niveau“ konkret sein soll, kann das IPCC nicht definieren und die Begrenzung auf soundsoviel Grad lässt sich aus den wissenschaftlichen Fakten so konkret überhaupt nicht ableiten. Die Richter nehmen also nicht Fakten, sondern politische Formeln als Urteilsbasis! Wie wollen sie so die klimatische Realität beurteilen?
    2. Der implizit unterstellte signifikante Zusammenhang zwischen dem Grundgesetz und dem (angeblich) unbegrenzten Fortschreiten der Erderwärmung ist ideologische Propaganda! KEINE wissenschaftlichen Kriterien genügende Expertise hat je ein „unbegrenztes Fortschreiten“ der Erderwärmung behauptet. Das ist gar nicht möglich!
    3. Mit dem Begriff „Klimawandel“ übernehmen die Richter (ohne eigenes Denken?) eine sinnlose Tautologie. Als Klima wird die statistische Erfassung von Wetterdaten über mindestens 30 Jahre bezeichnet. Dies tut man, um den langfristigen WANDEL DES WETTERS zu erfassen zu können. Klima ist also per Definition immer schon selbst der Wandel. Klima IST Wandel. Die Richter wollen aber die Sprachverrenkung „Wandel des Wandels“ in Relation setzen zum GG Art. 20a. Genausogut könnten sie das Stopfen eines Lochs eines nicht existierenden Sockens in Relation setzen wollen.
    Obwohl mit keinem Wort erwähnt, halluzinieren die Richter in Art. 20a GG ein „Klimaschutzgebot“ hinein. Tatsächlich dreht sich Art. 20a GG um die „natürliche Lebensgrundlagen und Tiere“. Zwischen Natur- und Tierschutz einerseits und „Klimaschutz“ andererseits besteht ein systematischer Konflikt, genannt sei die Zerstörung wertvoller Natur-Resourcen durch die sogenannten erneuerbaren Energien. Ist Art. 20a GG erfüllt, wenn für einen perfekten „Klimaschutz“ riesige Waldflächen zerstört, der Lebensraum von Tieren zerstört und die Tiere selbst getötet werden?

    Zitat Karlsruhe
    „In der praktischen Anwendung ist das Ziel der Klima-Neutralität zunächst ein Negativ-Programm. Es läuft auf die Stilllegung bestimmter „klimaschädlicher“ Technologien (wegen ihrer CO2-Emissionen) hinaus.“

    Tatsächlich läuft es auf die mögliche Stillegung jeglicher Technologie hinaus. Da es keine Technologie ohne CO2-Emissionen gibt (direkt oder indirekt) kann politisch stillgelegt werden, was politisch gewollt ist. Der Trick liegt lediglich darin, wie/wo die CO2-Emissionen zugeordnet werden. Elektro-Fahrzeuge oder die ICE-Züge der Bundesbahn sind so wenig CO2-frei, wie Solarzellen oder Windkraftanlagen. Da diese aber politisch „gut“ sind, werden ihre CO2-Emissionen weggerechnet.

    Zitat Artikel
    „Eigentlich wäre es ihre Aufgabe [der Richter] zu prüfen, inwieweit das unbegrenzte Verfolgen eines bestimmten Temperaturziels mit unserer Verfassung vereinbar ist.“

    Nein. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe, darzulegen, daß eine CO2-Bewirtschaftung in keinem Zusammenhang mit einem sogenannten „Temparaturziel“ steht. Es wäre ihre Aufgabe festzustellen, daß ein gesetzlicher Schutz gegen Veränderung der Ergebnisse statistischer Auswertung von Wetterdaten über 30 Jahre prinzipiell nicht wirksam sein kann.

    Das Verfolgen eines „bestimmten Temperaturziels“ bedeutet Einschränkung von Aktivitäten und Freiheitsrechten, ohne daß klimatisch ein treibender(!), wesentlicher Einfluss von CO2 auf die „Globaltemperatur“ nachgewiesen wäre. Im Gegenteil ist es eine eindeutig nachgewiesene Tatsache, daß es in der Erdgeschichte selbst durch einen 10-fach höherem CO2-Anteil in der Atmosphäre keine „katastrophale“ Erderwärmung gegeben hat. Die Temperatur hat irgendwann abgenommen — trotz extrem hohem CO2-Anteil. Laut der IPCC CO2-Agenda ein Ding der Unmöglichkeit. Die triviale Faustformel „mehr CO2 -> mehr Erwärmung“ ist eine Fata Morgana.
    Die von den Karlsruher Richtern betriebene Abwägung ist insofern sinnlos, als daß kein rationaler Zusammenhang zwischen Schutzaufgabe und Freiheitsaufgabe besteht. Indem sie sich mit einem imaginierten Konflikt auseinander setzen, machen sich die Richter selbst zum Teil einer bösartigen politischen Agenda !
    Es wäre Aufgabe der Karlsruher Richter, den tatsächlichen wissenschaftlichen Kenntnisstand in seiner Breite zugrunde zu legen. Es gibt schwerwiegende Indizien dafür, daß die „Globaltemperatur“ im Wesentlichen bestimmt wird durch das Wechselspiel zwischen Sonnenaktivität und kosmischer Strahlung, moderiert durch die Weltmeere. CO2 ist sowohl erdgeschichtlich als auch aktuell im Wesentlichen nicht Ursache, sondern Folge der Klimaentwicklung. Die Szenarien zur Temperatur-Entwicklung sämtlicher „offiziellen“ CO2-Klimamodelle (mehr als 100) haben sich nachgewiesenermaßen als weit übertrieben herausgestellt. Wie kann man darauf rechtliche Beschränkungen aufbauen wollen?

    Zitat Artikel
    „Es wäre also eine Abwägung zwischen Schutzaufgabe und Freiheitsaufgabe vorzunehmen.“

    Nicht ganz. Erst einmal wäre zu prüfen, ob a) die Schutzaufgabe überhaupt erforderlich ist und b) die geforderte Schutzaufgabe überhaupt in menschlicher Macht steht. Es genügt eines von beiden als nicht real zu erkennen, um vom Nachdenken über „Zielkonflikte“ und „Abwägungsbedarf“ abzusehen. Doch das tun die Richter nicht, sondern interpretieren in Art. 20a GG auch noch Aussagen hinein, die dort nicht stehen. Ganz offensichtlich wollen die Richter einer totalitären politischen Agenda um jeden Preis einene juristischen Persilschein ausstellen.

    Zitat Karlsruhe
    „Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art.14 Abs.1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht. Da infolge des Klimawandels auch in Deutschland Eigentum, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, auf unterschiedliche Weise Schaden nehmen können, schließt Art.14 eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“

    Selbst wenn man unterstellt, daß der sogenannte Klimawandel diese Wirkung hätte, wäre ein Schutzpflicht nur dann sinnvoll, wenn davon eine tatsächliche klimatische Wirkung ausginge. Ich habe schon angerissen, warum dies so nicht ist. Im Artikel wird bereits dargestellt, daß die artikulierte Schutzpflicht reines Blendwerk ist, um einen frontaler Angriff auf die wirtschaftliche Infrastruktur unseres Landes zu ermöglichen.
    Weiteres aus dem Urteilstext liest sich wie extremistische Propaganda grüner Klimafanatiker:

    „Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, um Freiheit aktuell zu verschonen, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden und würden dann identische Freiheitsbedürfnisse und -rechte weit drastischer beschneiden.“
    „„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. …“

    • Und was ist unter günstigeren Umständen?
    • Wer entschädigt für in der Zukunft sich als ungerechtfertigt herausstellende „Klimaschutzmaßnahmen“?
    • Können die Richter in die Zukunft sehen?

    Nachgewiesenermaßen haben sämtliche IPCC-konformen Klimamodelle (über 100) ihre Unfähigkeit bewiesen, die Temperaturentwicklung vorherzusagen. Sogar die Vorhersage-Genauigkeit musste unschärfer gefasst (+1,5 bis 4,5 Grad) ? Dies ist den Richtern offensichtlich gleichgültig.

    Das Recht darf nicht spekulativ sein
    Die Gegenwart lässt sich überprüfen, dazu benötigt man keine Vorhersagen. Auf die Gegenwart zugeschnittene rechtliche Ŕegelungen können angemessen gestaltet werden, ihre Sinnhaftigkeit ist hinterfragbar, sie sind ggf. auch revidierbar. Wenn Karlsruhe rechtliche Regularien nun aber von einer behaupteten, hypothetischen Zukunft ableitet, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann wird für das Merkel-Regime (bzw. Nachfolger) zukünftig die Entrechtung und Knebelung der Bevölkerung noch leichter.
    Einfach ein möglichst schreckliches Zukunfts-Szenario entwerfen. Karlsruhe passt das Rechtssystem dann brav an. Nicht überprüfbar, nicht revidierbar. Alles „zu unserem Schutz“ und „freiheitlich-demokratisch“. So wie das „Gesundheitsschutz-Gesetz“ schon jetzt unsere Gesundheit „schützt“.

    Fazit
    Ganz offensichtlich verfolgt die globalistische Politik und insbesondere das Merkel-Regime mit der als „Klimaschutz“ daherkommenden CO2-Reduzierung und der jetzt instrumentalisierten Corona-Krise das gleiche Ziel: die totale Überwachung, Entrechtung und Entmündigung der Bevölkerungen, und zwar weltweit. Es geht um unsere langfristige Ausbeutung als willenlose, entrechtete „Arbeitstiere“. Die Instrumente sind klar: Ein gleichgeschaltetes Rechtswesen als Erfüllungsgehilfe der Regierung; Smartphone, Impfpass, Chip unter die Haut und die Abschaffung Bargelds. Die letzten 12 Monate haben eine totalitär-faschistische Agenda überdeutlich werden lassen.

    P.S. überarbeitet und ggf. erweitert werde ich dieses Posting als Artikel bei klimazwieback.wordpress.com einstellen.

  4. Liebe Vox Critica, mir scheint, bei aller berechtigten Kritik an den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts übersehen Sie die Versuche des Gerichts, die EU Institutionen dort zu bremsen, wo diese den AEUV ignorieren und gegen damit das Grundgesetz missachten, nach dem sich Deutschland zu richten hat.
    Da gab es das Urteil zum Vertrag von Lissabon,mit dem Verbot der Kompetenz-Kompetenz, und später die Bemühungen des Gerichts, den uferlosen Appetit der EZBler nach Finanzierungsmitteln einzudämmen und dem Bundestag das Budgetrecht zu erhalten. Dazu hat das Gericht erst letztes Jahr versucht, per Urteil die ausufernden ultra vires Akte des EuGH und der EZB zu stoppen. Dass unsere Merkel-Regierung das nicht kapiert und das eigene Verfassungsgericht in Sachen EU mehrfach im Regen stehen liess, spricht nicht gegen das Verfassungsgericht. Es zeigt aber, wer die Macht im Lande hat.

  5. Deutschland wird das 2 Grad-Klimaziel nicht erreichen. Sei es, weil das Klimaziel gar nicht von sogenannten Treibhausgasen abhängt, sei es, weil große Teile der Welt nicht an der Verminderung der Treibhausgase mit arbeitet.
    Eigentlich müsste dringend daran gearbeitet werden, die Theorie zu beweisen, dass das Treibhausgas für die Erwärmung der Welt verantwortlich ist. Das hätte das BVerfG vorgeben müssen.
    Die Forscher, die das Gegenteil behaupten, haben mich bisher mehr überzeugt. Bei der mittelalterlichen Wärmephase war es wärmer als heute, dieses ohne Industrialisierung, ohne Verkehr und ohne Treibhausgase. Diese Forscher behaupten, dass man mit den jetzigen Modellen diese Wärmephase und die folgende Kältephase nicht nachvollziehen kann.
    Es muss Begründungen für die bisherigen Wärme- und Kältephasen geben. Warum trifft die Begründung der mittelalterlichen Wärmephase nicht auf die jetzige Erwärmung zu?

    • „Eigentlich müsste dringend daran gearbeitet werden, die Theorie zu beweisen, dass das Treibhausgas für die Erwärmung der Welt verantwortlich ist.“

      Ja, das habe ich damals auch geglaubt … Mitte der 90er Jahre. Als ich dachte, es ginge um naturwissenschaftliche Erkenntnis. Das habe ich bald als Irrtum erkannt. CO2 als Klimaerwärmungs-Faktor ist für die Mächtigen dieser Welt viel zu verlockend. Da sämtliche menschlichen Lebensäußerungen/-aktivitiäten irgendwie mit CO2 zu tun haben, ist über das Argument „Klimaschutz“ ein umfassender finanzieller und politischer Zugriff auf die persönliche Lebensweise der Menschen möglich. Das ist das Ziel, hat aber Jahrzehnte gedauert. [Ironie ein] Weil diese ärgerlichen wissenschaftlichen Wahrheitssucher selbst durch die Brandmarkung als „Klimaleugner“ nicht vollkommen mundtot gemacht werden konnten. Schliesslich hat niemand etwas davon, wenn die Sonne die Ursache ist [Ironie aus]. Nun ist es soweit, dass das BVergfG diese CO2-Propaganda (Etikett: „Klimaschutz“) als Basis massiver rechtlicher Entmündigung der Bevölkerung auf dem Plan hat.

  6. Die BRD hat den Ausstoss an Treibhausgasen von 1990 bis 2017 um 28,4 Prozent reduziert, der weltweite Ausstoss stieg im gleichen Zeitraum um 52,1 Prozent. In absoluten Zahlen steht den Einsparungen der BRD in Höhe von 355 Megatonnen ein weltweiter Zuwachs von 16.030 Megatonnen gegenüber.

  7. Sagen wir, wie es ist: Es ist die kontrollierte Zerstörung dieses Staates. Das umfasst die Wirtschaft (die Pleitewelle aufgrund der Lockdowns rollt), das Gemeinwesen (Städte und Kommunen werden von den Kosten speziell für Neubürger zerstört), die Kultur (zerstört, da ist quasi nur noch virtueller Raum; auch KulturLandschaften werden bewusst zerstört), die Infrastruktur (marode allenthalben) usw. usf. Am Ende der Schwabsche Alptraum der besitzlosen Sklaven, die keine Meinungsfreiheit haben und auch keine Auswahl an politischen Gestaltern. Damit rückt die Bevölkerungsreduktion aufgrund von Bürgerkriegen, die die sog. Elite forciert, in greifbare Nähe.

    Wie heißt es bei den Freimaurern: Ordo ab chao, Ordnung aus dem Chaos. Indem zuerst planvoll zerstört wird, folgt dann die Schwabsche Ersatzreligion Great Reset, die neue Ordnung.

  8. Das Urteil ist doch keine Überraschungen und entspricht der Qualifikation und dem geistigen Horizont unserer derzeitigen Richter am Bundesverfassungsgericht.

  9. Ohne Not hat sich das Verfassungsgericht auf die Seite der Klimasekte gestellt, die Zukunftsprognosen aufstellt, deren Eintreffen mit Fug und Recht bei dem von vielen, vielen Parametern beeinflussten Weltklimasystem bezweifelt werden darf.
    Da weiß der Staatsbürger jetzt, was von solchen Verfassungsschützern zu erwarten ist. Es sind von der Politik eingesetzte Zuarbeiter der herrschenden Mode.

  10. Ich denke, die Richter hatten einfach keine Lust (waren zu faul), sich mit der überaus komplizierten Materie zu befassen.
    Sie sind darum einfach dem Zeitgeist gefolgt bzw. haben ein Gefälligkeitsurteil gesprochen.
    Genaugenommen gehören Zukunftsfragen globaler Dimension nicht zum Aufgabenbereich der Rechtsprechung überhaupt.

  11. Das Bundesverfassungsgericht war früher einmal eine Instanz, die großes Vertrauen genoss. Seir geraumer Zeit allerdings gewinnt man den Eindruck als würde es nur noch die von der Politik geschaffenen vollendeten Tatsachen im Nachhinein absegnen, wie etwa bei der EU- und Euro-Politik. Der Euro-Zentrismus aber höhlt unsere Demokratie aus. Auch auf indirektem Weg hat der Bürger immer weniger Mitwirkungsmöglichkeiten und Einfluss auf politische Entscheidungen Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wird durch ein Infektionsschutz ausgehelbelt. Eine „Bundesnotbremse“ wirft uns demokratietechnisch hinter das Demokratieniveau der DDR zurück, und nun das Klima-Urteil. Das Verfassungsgericht ist durch entsprechende politische Besetzung der Richter(*innen?) längst ein Teil des Problems geworden.

  12. Ganz ehrlich, es wird die Papis & Mamis der fff Kinder treffen. Die sind es doch gewohnt mit ihre Kinderlein jedesmal wenn Ferien sind, in Urlaub zu verreisen. Und natürlich muss das Auto Platz bieten, deshalb SUVs oder Kleinbusse, aktuell sind Wohnmobile in. Omas Kleinhäuschen ist viel zu beengt, mit Kindern brauchts schon ein großes Haus und eine Doppelgarage und und und
    Meine Generation, Ü60, war froh, als sie einmal im Jahr den VW Käfer vollstopfen und an die Rviera fahren konnte. Hat die Kinder im kleinen Haus oder Wohnung groß gezogen.
    Das Urteil hat ja nicht nur Sprengkraft wegen Klima, es wird sich auf die Rentenzahlungen der Sprösslinge der heute 30-40 Jährigen auswirken. Die Freiheitsbeschränkungen wird diese Altersgruppe eher weniger spüren, sie haben Eigenverantwortung verlernt und wohl auch Angst vor der Freiheit Entscheidungen treffen zu können.Ich gönne dieser Generation ein wirklich sehr langes Leben. Auch denen, die alles schweigend über sich ergehen ließen. Die wenigstens sind so gut bestückt, wie die Luisas, Carlas, Annlenas, Gretas ….

  13. Richtig: Das Ding gilt NUR im Geltungsbereich des GG, nirgends sonst. Und ist damit im Zusammenhang mit dem globalen Klima(wandel)* völlig sinnfrei, irrelevant. * if any. Lokaler Irrsinn, sonst nix. Stärkt zudem nur die Wirtschaften der umliegenden zahlreichen Nachbarn. Ist das schon Hochverrat? §§ 81/82 StGB. Wer kennt sich mit Wirtschaftsstrafrecht aus?

  14. „Verhaltensalternativen“ – erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. 2050 und früher bilden andere hier die Bevölkerungsmehrheit. Dann werden die Karten neu gemischt und den Dummdeutschen was gehustet.

  15. Der Autor hat Recht! „Diese große Transformation unserer normativen Ordnung …geschieht scheibchenweise“. Und zwar hundertprozentig nach dem Junckerschen Prinzip. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Gab es Geschrei? Kaum. Haben es viele begriffen? Nein! Die Falle ist zugeschnappt.Es gibt kein Zurück, da hilft kein Jammern. Wer kann das BVG verklagen, und wo, bitte schön? Seibert verkündete auf der BPK, Frau Merkel würde vor der CDU über den „Neustaat“ – nicht „Neustart“ referieren. Was immer das auch sei. Wir wissen es, denn wir haben begriffen.

  16. Der deutsche Anteil am weltweiten CO2 Ausstoß liegt bei ca 2 %. Das sagt alles !
    Ein Hebel von 2 % = nichts.

  17. Die Daseinsvorsorge würde bei nüchterner Betrachtung der Erfolgsaussichten einer weltweiten Klimapolitik völlig andere Vorkehrungen erfordern. Glaubt man an CO2 als wesentlichste Ursache einer Erwärmung, so läßt sich feststellen, daß sie mit Sicherheitvoranschreiten wird. Vernünftiges Handeln wäre es, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen, beispielsweise dafür zu sorgen, daß Deiche erhöht werden und Klimatisierungsmöglichkeiten für Gebäude geschaffen werden. Ganz wichtig wäre die Bereitstellung einer leistungsfähigen Stromversorgung für den Betrieb von Kühlanlagen. Egal wie, man müßte sich auf den Eintritt der unvermeidlichen Erwärmung vorbereiten. Der Vorteil solchen Handelns liegt auf der Hand: Sollten die Prognosen falsch, die Ursachen fehlgedeutet sein, wäre kein Schaden entstanden. Sollten die Prognosen richtig, und nur die Ursachen andere sein, wäre ebenfalls kein Schaden entstanden. Sollten sowohl die Prognosen als auch die Ursache richtig sein, wäre auch kein Schaden entstanden, da Maßnahmen, die nur funktionieren, wenn alle weltweit mitmachen, in jedem Falle fehlschlagen. Sollte es im Gegenteil zu einer Abkühlung kommen, weil sowohl Prognosen, als auch Ursachenbenennung falsch sind, so könnte man sich freuen, daß man genug Energie zum Heizen hat.

    So geht eine effektive Vorbereitung auf unbekannte und ungewisse Entwicklungen: Man minimiert den im Falle des unsicheren Eintritts entstehenden Schaden!

  18. Der 1. Senat des BverfG schützt das Klima indem er den Souverän vertreten durch die Abgeordneten im BT gesetzgeberisch fesselt und praktisch entmündigt. Es wurde quasi ein neues unumstößliches Naturgesetz für dieses Land verkündet, basierend auf den Verlautbarungen des IPPC. Wer schützt das GG vor dieser Übergriffigkeit der Verfassungshüter? Der Bock wurde zum Gärtner gemacht und das wird auch noch vielfach bejubelt. Eigentlich ein Fall für einen funftionierenden Verfassungsschutz.

  19. In einer vergangenen „neuen Zeit“ gab der Staat vor, den Bürger durch Schutzhaft zu schützen. Daraus ergeben sich Lehren zum Schutze der Freiheit.

    Jeder heutige Verfassungsrichter muss dieses historischen Geschehen kennen, um Fallen der Vergangenheit zu vermeiden. Kennt ein Richter die Vergangenheit nicht, kann er die Verfassung wohl kaum qualifiziert schützen und darf deshalb meiner Meinung nach das höchste Richteramt nicht antreten. Er muss es in seiner Verantwortung zur gewissenhaften Berufsausübung sogar strikt ablehnen, über die Auslegung des Grundgesetzes im Richteramt zu entscheiden, meine ich.

    Damit ist meiner Meinung nach jeder heutige Verfassungsrichter in höherem Maße für seine Entscheidungen verantwortlich, als es damals ein unwissender Akteur sein konnte.

  20. Es gab mal einen Rechtsgrundsatz: „Nicht möglich ist – nach allgemeinen Grundsätzen – die Verurteilung zu einer nachgewiesen bzw. unstreitig unmöglichen Leistung, da niemand durch Urteil zu etwas verpflichtet werden darf, was er nicht kann. Dies ist bei objektiver Unmöglichkeit i.d.R. problemlos.“
    Das trifft in der Klimafrage zu, es ist Deutschland unabhängig von seinem Tun objektiv unmöglich den Klimawandel durch Minderung des deutschen CO2-Ausstoß zu stoppen oder nur zu verlangsamen. Ebenso unmöglich ist es Deutschland, den Rest der Welt zur drastischen CO2-Reduktion zu zwingen.
    Das Gericht verlangt objektiv Unmögliches.

  21. Nachdem das Urteil nur im Geltungsbereich des GG wirkt, bedeutet das de facto eine Zement(!)ierung der Verlagerung aller CO2-Aktivitäten nach außerhalb unserer Staatsgrenzen. Beispiel elektrischer Strom: Wir nehmen nur die Quintessenz aus der Dreckelei, den „sauberen“ Strom“, der Dreck bleibt bei den Nachbarn. Transport machen eh schon zumeist osteuropäische Schrott-LKW, billig und gut. Alu sollen die Norweger machen, mit Wasserkraft, Zement macht sonstwer, Stahl dito. DE ist fein heraus und wird immer beliebter als Reiseland-Puppenkiste. Kulinarisches sollen FR liefern und IT. Wenn es uns der Zuzug nicht versaut, kann das sehr idyllisch werden, Deutschland, ein Aidyllion. Eine leicht verlogene, gewiss, aber was soll’s

    • Was kümmert es die Nachbarn, wenn – metaphorisch gesprochen – in Deutschland ein Sack voller Juristen umfällt. Die Nachbarn werden uns was husten.

  22. Die Damen und Herren des erkennenden Senats sind eben gute Juristen und auch sonst von beschränktem Verstande. So segensreich das Wirken des BVerfG in der Vergangenheit auch gewesen sein mag, so ist doch erkennbar, dass man sich mit dieser Institution eine Nebenregierung geschaffen hat, die nunmehr beginnt sich aktiv in die Politik einzumischen. Man sollte sich die künftige Rechtsprechung des höchsten Gerichts in Bezug auf die Meinungsfreiheit genau ansehen. In der Vergangenheit votierte das BVerfG immer zugunsten der Meinungsfreiheit. Dies wird sich mit Sicherheit in nächster Zeit fundamental ändern, darauf gehe ich jede Wette ein. Die Politik hat diese Institution endgültig gekapert und sie sich durch entsprechende Besetzung der Richterstühle gefügig gemacht. Die unabhängige Justiz in unserem Land und damit der Rechtsstaat an sich sind in höchster Gefahr.

  23. Wahrscheinlich haben wir uns alle sehr gewundert, wir sehr die Regierung sich über dieses Urteil gefreut hat. Aber sie freut sich zu Recht, denn jetzt braucht sie nicht mehr „alle mitzunehmen“. Sie kann hergehen und erzählen: „Tut und leid, lieber Proll, aber Auto fahren, Malle-Fluege oder Grillabende kannst du demnächst vergessen! Aber wir haben das nicht gewollt. Es war das Verfassungsgericht“. Schöner geht’s nicht.

  24. Warum verwendet man dieselbe Argumentation nicht auch beim Thema Migration?!
    Ein unbegrenztes Fortschreiten von Migration und Einwanderung stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten ggb. dem dt. Volke vor allem Achtung und Schutz von Leben und Lesundheit entgegen…“
    Und dann könnte man wie die FFF Aktivisten erklären, das die Migration, so planlos wie gerade gehandhabt, große Probleme und gesellschaftliche Verwerfungen in der Zukunft bereiten werden. Weshalb man jetzt konkrete Ziele vereinbaren muss, da man nicht darauf vertrauen kann das die Regierung genügend unternimmt um das zukünftige friedliche soziale Miteinander verschiedener Kulturen in Deutschland zu gewährleisten.
    So wie man früher den Müll in die Flüsse geschmissen hat, werden heute Menschen nach Deutschland geschmissen. Den Müll konnte man wieder rausfischen…

  25. Dieses Phänomen der „Stellvertreter-Moral“ hat es schon einmal gegeben.
    Als nämlich die 68er den im Dritten Reich ausgebliebenen Widerstand der Väter nachholen wollten.
    Dazu mußte die demokratische Bundesrepublik samt ihren Bürgern einfach zu einem direkten Wiedergänger des Dritten Reiches umgedeutet werden.
    Das führte dann in letzter Konsequenz zur „Endstation Terror“ (H.Lübbe)
    Wenn es zu anstrengend ist, ein Gewissen zu haben, dann wird man einfach selbst zum Gewissen.
    (Hierzu u.a.auch Odo Marquard, R.P Sieferle.)

    • Es gab Widerstand. Nur hätte erfolgreicher, groß angelegter patriotischer Widerstand die Unterstützung des Westens gebraucht. Wirksame Unterstützung gab es nicht, obwohl der demokratische, gute Westen die Möglichkeit dazu hatte.
      Deshalb ist es besser, von angeblich ausgebliebenem Widerstand zu sprechen statt von ausgebliebenem.

      • Etwas präziser:
        „Der Verweis auf die Vergangenheit diente der Entlarvung aktueller Machtträger als unverbesserliche Nazis, wobei der Vorwurf weniger darauf zielte, daß einer in seinem früheren Leben einmal Nationalsozialist gewesen sei, sondern daß er es – in der Optik der Kulturrevolutionäre jedenfalls – immer noch war.“
        R.P. Sieferle, Epochenwechsel, S. 155

  26. Die Gewaltenteilung, dieser geniale Gedanke von Montesquieu (vor ihm auch schon von Locke),
    ist einfach – neben der Garantie der Freiheitsrechte – das essential ds modernen Verfassungsstaates.
    Wir erleben nun den Rückschritt in zweierlei Gestalt::
    Aushebelung der bürgelichen Grundrechte quasi mit einem Federstrich.
    (Selbst-) Deformation der höchsten Gerichtsinstanz zu einem Anhängsel der Regierung.
    Und beidemale geht es angeblich um den „Schutz“ der Bevölkerung oder sogar künftiger Generationen. Der Begriff der Freiheit wurde noch nie so sehr pervertiert.

  27. Die gesamte Klimadiskussion ist eine kulturmarxistische Erfindung, Frankfurter Schule. In einfachen Worten, wie kann ich den Kommunismus implementieren, ohne eine Arbeiterrevolution? Deutschland befindet sich jedenfalls schnurstracks auf dem Weg.
    Und ich warte immer noch auf das wissenschaftliche Experiment, welches zeigt wieviel Einfluss CO2 auf einen Klimawandel hat.

  28. ausgerechnet die „Wissenschaft“. Etwa die Wissenschaftler, überwiegend Wissenschaftlerinnen, die eine 4 Welle mit vielen Toten prognostizierten? Und hinterher erklärten, das Verhalten der Bevölkerung war Schuld, dass die Prognosen falsch waren.
    So ist es auch bei der Klimahysterie: es kommen nur Leute zu Wort, die der Kanzlerin angenehm sind. Und auch bei der Klimahysterie sind es vorwiegend Frauen und Mädchen.
    Aber was solls. Die Bevölkerung will das so haben.

  29. So wie es Gesinnungsjournalismus gibt, hat das Verfassungsgericht hier seiner politischen Besetzung gemäß eine subjektiv vorgeprägte Betrachtung vorgenommen. Karlsruhe spürte wohl die Hilflosigkeit der Politik gegenüber den Klimapanikern und löst nun das Problem sozusagen grundsätzlicher. Nun muß Politik handeln, da ja verfassungsrechtlich vorgegeben. Dieses Urteil ist jedoch nichts anderes als die Regeldefinition für eine Klima-Inquisition. Und um den Bogen zu diesem 4 Jahrhunderte wütenden Glaubenskrieg zu schlagen muß ich feststellen, daß beide vergleichbare Voraussetzungen zeigen: religiöser Wahn, Faktenfreiheit, Diskussionsverweigerung, Unterwerfung.

  30. Das Gericht ist politisch. Besetzt mit willigen Statisten von Gnaden der etablierten Parteien. Ein Abnickverein einer undemokratischen Fasaden-Partei-Demokratie mit stalinistischer Ausrichtung. Das ist ein Witz.

  31. Viele haben in den letzten Jahren geschrieben, dass es erst noch viel schlimmer werden muss in Deutschland, bevor die Leute aufwachen und sich wehren.
    Na, nun haben sie ihren Willen. Aber ob die Leute sich tatsächlich wehren, wage ich mittlerweile zu bezweifeln. Die Deutschen spazieren anscheinend immer mit Hurra und einem nicht nachzuvollziehenden Größenwahn in den Untergang. Schon wieder.

    • Ich denke, die meisten kennen die Brisanz dieses Gesetzes nicht. Daher wehren sich auch nur wenige Bürger, die a) das neugeschaffene Gesetz kennen und b) es auch verstehen.
      Der Bürger wird durch unsere Massenmedien nur rudimentär informiert (zumindest über die ihn betreffenden Sachverhalte), und vieles davon wird nicht unbedingt verständlich und richtig mitgeteilt.

  32. Früher hieß es Ablaßhandel. Jetzt sind Regierung und Wissenschaft auch ins Geschäft eingestiegen. Und Merlin wurde befragt und hat noch Dampf gemacht.

    Herauskomen wird: ein Deutschland, wie gewonnen, so zerronnen. Punkt.

  33. Die Deutschen sind seitdem nicgt klüger geworden. Und unsere tolle Regierung arbeitet gerne mit Schubsen und Ängsten, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

    Wenn es wieder passiert – hinterher will es keiner gewesen sein, der den Faschisten zugejubelt hat.
    Vermutlich erfinden die mächtigen „Geschichtsschreiber“ schon jetzt eine Lügengeschichte für die späteren Generationen.

  34. Wir, Deutschland, bewegt sich bereits wieder hin zu einer von elitären Minderheiten angeführten Diktatur, einer Sektenideologie, wo nichts mehr zählt, ausser das erklärte Ziel. Und wenn es 2050 nicht erreicht worden ist, dann erklärt das hohe Gericht wohl: ihr seid es nicht wert, ihr habt es verdient unterzugehen?!

    Die elitäre Minderheit haben weder die Coronseinschränkungen stark getroffen, noch werden sie die Zumutungen der Klimasekte selbst stark treffen, denn mit Geld und globaler Vefnetzung hat man Möglichkeiten.

    Fazit: wenn es Deutschland nicht heute noch gut ginge, könnten wir uns die Grünen gar nicht leisten. Ich glaube, wir werden sie uns nicht mehr lange leisten können, diese Verlängerung des geistigen Amoklaufs der 68er-Bewegung gegen ein funktionierendes Gesellschaftssystem von freien Menschen.

  35. Gemach, Freunde!
    Das Primat der Politik gilt nach wie vor.
    Jede neue, vernünftige Regierung kann und wird das jederzeit ändern!

    • Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt! Nur hat in den letzten Jahren nie eine neue Regierung Einschränkungen und Steuererhöhungen der Vorgängerregierungen zurückgenommen. Man hat sogar da fleißig weitergemacht und noch einen drauf gesetzt. Und wenn ich den Herbst herannahen sehe, wird der grüne Koalitionspartner noch so manches drauf setzen.

    • Ja, egal welche Regierung wir bekommen. Die Politik wird dieselbe bleiben. Denn Regie führt immer eine externe Macht. Und diese hat ein Programm und will, dass es umgesetzt wird.

  36. Wie verträgt sich das Ganze damit, dass eine Regierung nur für 4 Jahre gewählt ist, und sie demnach nicht für Entscheidungen legitimiert ist, die weit über den Zeitraum ihrer demokratischen Legitimation hinausgehen?

    Ins Grundgesetz sind nach seinen beachtenswert guten Anfängen immer mehr Dinge hineingerutscht, die strukturell in Gesetzen stehen könnten aber nicht in einem Fundamentalwerk wie dem Grundgesetz, das ein Werk der grundlegendsten Prinzipien zu sein und zu bleiben hat mit dem Anspruch der sehr langfristigen Verlässlichkeit sowie inneren Widerspruchsfreiheit, ja beinahe schon der Zeitlosigkeit, aber nicht eines der praktisch umsetzenden Politik, die sich mit politischen Zielmarken verschiedenster Art befassen muss, notwendigerweise in der Abwägung von Für und Wider – was man mit grundlegenden, hehren Prinzipien nicht machen kann, die der Klarheit und höchster Plausibilität bedürfen. Nur dies gehört ins Grundgesetz, nicht aber die Tagespolitik oder ein ideologischer, partieller Zeitgeist. In einer Demokratie und in Freiheit sind bekanntlich nicht alle desselben Geistes. Sonst wäre es bald keins von beidem mehr.

    Auch das Verfassungsgericht hat diesbzüglich schon einige Fehler gemacht und damit im Grunde selber gegen den Zweck des Verfassungsgeeichts verstoßen. Bspw. beim Euro-Rettungsschirm hat das Gericht willkürliche Höchstmarken vorgegeben, also politische Abwägungsentscheidungen getroffen anstatt nach dem Prinzip des Grundgesetzes sowie den außerdem vorhandenen europäischen Vereinbarungen zu urteilen (die Staaten sind finanziell selbstverantwortlich und nicht von anderen Gemeinschaftsstaaten zu finanzieren), d.h. ein klares Ja oder Nein zum Rettungsschirm zu sagen.

    Und ja, es geht beim Klima natürlich nicht um mehr Freiheit sondern mehr Einschränkung für uns und ALLE künftigen Generationen. Wer das als Freiheit verkauft, ist entweder nicht ganz richtig im Oberstübchen oder ein Zyniker der Macht, der so dreist ist, etwas offenen Angesichts auszusprechen, von dem jeder problemlos merken kann, dass das Gegenteil zutrifft.

    Zum Klima speziell wäre noch zu sagen, dass allein durch das Vorhandensein von ZWEI zu beachtenden Begrenzungspunkten für die Erwärmung, 2°C und 1,5°C, bereits deutlich wird, dass es hinsichtlich der Klimafolgen KEINEN als sicher anzunehmenden Grenzpunkt gibt, an dem etwas hochplausibel bis beweisfähig irreversibel „kippt“. Die Klimavergangenheit beweist hingegen, dass die Ökosphäre bei noch größerer Erwärmung nicht gekippt ist sondern eindeutig durch das Entstehen ungemein großer Artenvielfalt profitiert hat! Die Kälte, der Winter, die Eiszeiten sind die wahren Klimakatastrophen, wo die Vegetation schläft, die Fauna hungert und stirbt, ferner der davon abhängige Mensch ebenfalls hungerte, kränker wurde und schließlich früher starb.

    Und die Politik will die Vielfalt nun durch Kälte erhalten! Was wäre überhaupt die „richtige“ Temperatur der oberflächennahen Atmosphäre, wenn es jetzt schon als zu warm gilt, während die 1,5°C noch nicht erreicht sind? (Das IPCC hat 2020 veröffentlicht, dass die globale Erwärmung 0,88°C seit 1870 beträgt.) Wäre die richtige Temperatur demnach die von 1870 als ungefähr der kälteste Punkt der letzten 2000 Jahre erreicht war, der heute als Referenzpunkt der globalen Erwärmung dient? Warum gerade dieser Punkt, warum nicht der Durchschnitt der letzten 2000 Jahre? Mit welcher Begründung sollte ausgerechnet der kälteste Punkt der Maßstab für das Richtige sein? Nachdem ich oben den offensichtlichen Zynismus der Macht ansprach, schwant mir Fürchterliches. Es wird ernst jetzt.

  37. Neben der Corona-Hysterie kommt die Klima-Hysterie wieder ins Blickfeld. Und wie bei Corona wollen die Deutschen auch beim Klima alles richtig machen und die Besten sein. Der drohende Virentod wird abgelöst durch den kaum noch abwendbaren Hitzetod. Panikmache in Wissenschaft und MSM, eine nicht zu Ende gedachte Energiewende, Aktionismus in der Politik und auf der Straße – da wollen auch unsere Verfassungsrichter nicht abseits stehen und ihren Beitrag leisten. Das Bundesverfassungsgericht schleift Grundrechte und macht den Weg frei für eine totalitäre Klimapolitik.

  38. Ganz simpel: Merkel hat gefordert und der von ihr geförderte Gewährsmann geliefert.
    Daß derart einfache Amigo/Amiga- Strukturen über die Parteien eine derartige Übermacht gewinnen können, hatten die Grundgesetz- Macher schlicht und einfach übersehen.Eigentlich war das GG als Provisorium bis zur Wiedervereinigung vorgesehen und hätte durch eine verfassungsgebende Kommission überarbeitet werden müssen. Wurde gescheut wie das Weihwasser vom Teufel.
    Fazit: Alle drei (vier) Mächte regieren gemeinsam gegen das Volk.Hatten wir schon mal, mehrfach.
    Detaildiskussionen erübrigen sich angesichts dessen, was sich dem Beobachter offenen Auges offenbart, zuviel steuert in die absehbare Katastrophe.
    Echt umfangreich, die Zusammenstellung, aber solange die Mehrheit dem „Wahrheitsministerium“ glaubt, vergebliche Liebesmüh‘.

  39. Dieses Urteil wird eines Tages als der Beginn vom Ende der Klimapolitik angesehen werden. Nach fest kommt lose und Karlsruhe hat die Schraube viel zu fest angezogen. Die physikalischen Gesetze lassen sich genauso einfach umdeuten wie das Grundgesetz. Das schätzen nicht nur viele Juristen sondern erstaunlich viele Ökonomen völlig falsch ein. Die Natur und ihre Gesetzmäßigkeiten wird die Damen und Herren eines besseren lehren. Auf die sehr sehr harte Tour. Leider sitzen wir mit in diesem untergehenden Boot.

  40. Als ausgemachter EU-Gegner (wohlgemerkt im politischen Sinne!) muss ich leider meine letzte Hoffnung zur Rettung Deutschlands auf eben „diese“ legen…
    Wenn schon der Widerstand aus der eigenen Bevölkerung auf kleiner Flamme kocht, so müssen doch unsere europäischen
    „Freunde“ erkennen, dass ein solches D. auf Dauer keinen Mehrwert mehr hat! Vielleicht schafft es sogar der EUGH einen Präzedenzfall zu initiieren, der D. zur Vernuft bringt, siehe Verstoß gegen die Menschenrechte oder Freiheitsrechte! Was das Bundesverfassungsgericht sich da geleistet hat, muss doch der EUGH rückgängig machen können.:)

  41. Das Bundesverfassungsgericht urteilt nun auch nach dem narrativen Zeitgeist.

    Das ist das Ende der Demokratie, wie wir sie kennen. Das ist die neue Halbdemokratie. Und in dieser wird Moral über jede Vernunft gestellt.

    Die Herrschaften machen das schon raffiniert: Sie denunzieren jeden, der nicht auf dem links-grünen Trip ist als Unmenschen. Die verwendete Methodik ist immer gleich, egal ob beim Klima- oder der Flüchtlingspolitik. Das Zusammenspiel zwischen Politik, NGOs, Stiftungen, Institutionen, Wissenschaft (ja die auch), sogenannter Zivilgesellschaft und Medien ist perfekt, um Andersdenker auszugrenzen.
    Dagegen haben die Konservativen noch keine Strategie. Darum sind sie auch ständig in der Defensive und stehen quasi am Pranger.

    Der neue Vorsitzende des Verfassungsgerichtes ist kein Richter, sondern ein Politiker, der direkt vom Bundestag auf diesen Position gewechselt ist.

    Nun wird es wohl dem Grundgesetz an den Kragen gehen?!

    Denn wer das aktuelle GG zu sehr hofiert, der ist schnell ein Rechter. Das GG ist nur noch dann nützlich, wenn es dem Zeitgeist dient. Ansonsten ist es obsolet….

  42. Ein Kommentator stellt die äußerst interessante Frage, ob vielleicht das Urteil des BVerfG selbst verfassungswidrig sein könnte.
    Das müßten Verfassungsrechtler diskutieren. Aber es wird folgenlos bleiben. Denn über dem BVerfG gibt es bekanntlich nur noch den Himmel. Und auf ein Gottesurteil werden wir wohl vergeblich warten… Da müßte schon der Blitz in Karlsruhe dreinfahren.

  43. Erich verblasst von Tag zu Tag mehr in der Gunst und Wahrnehmung gusseiserner marxistisch-leninistischer Volksunterdrücker. Glückliche Fügungen genetischer Verknüpfungen Leniins, Stalins,Marx,Engels, Mao und einer kleinen Prise Kim Jong Un in Form eines äußerlich unvorteihaft zu betrachtenden Wesens in Form einer Pastorentochter mit allen Fähigkeiten einer ordentlich-strammen Diktatorin und der mit der Muttermilch eingesogenen Abneigung gegen Liberalität lassen besagte jubelieren. Gelang selbigem Wesen doch handstreichartig, selbst die installierte Immunabwehr der Verfassung zu okkupieren und somit einem willigen Erfüllungsgehilfen des nun vollkommenen sozialistischen Machtapparates zu machen.Die kriecherischen Rotrobenträger mutierten unter dem des Wesens zu untertänigstem Dank verpflichteten Harbarth zu Herolden politischer Grausamkeiten.Und schlagen mit ihrem servilen pseudojustiziablen Theater dem Volk mit der geheuchelten Formel „Im namen des Volkes“ selbigem schamlos ins Gesicht.
    Die Bevölkerung wird sich ihre grundgesetzlichen Rechte und ihren Schutz vor übergeschnappten,machtgeilen politischen Okkupanten nicht mehr im Gerichtssaal, sondern auf der Strasse zurück holen müssen. Ein starker Anwalt ist erfoderlich,Frau Weidel und Herr Chrupalla.

  44. Den Heimatstall des obersten Verfassungsrichters kennen Sie?
    Wir müssen die Standards weltweit angleichen. Es ist die Rede davon, dass Zugang zu Grundleistungen und zur Gesundheitsversorgung geschaffen wird. Ich sage Ihnen: Das sind Mindeststandards, die in Deutschland längst umgesetzt sind. Wir müssen aber sicherstellen, dass sie auch in anderen Teilen der Welt umgesetzt werden.
    Gibt es jemanden klaren Verstandes, der ernsthaft glaubt, dass weniger Migranten nach Deutschland kommen, wenn sie anderenorts keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben? Mitnichten. Wer für den Globalen Migrationspakt ist, der schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Anreize, nach Deutschland zu kommen, zurückgehen;“

    • Woher kommt dieser zwanghafte Drang, wir müssten irgendetwas für die gesamte Menschheit regeln? Haben diese kein Recht auf eigenes Handeln? Kümmern sie sich in ihrem Berufs- und Privatleben auch stets um alle Mitarbeiter und Mitbürger, Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Unbekannte und weisen ihnen den Weg?

      • Ja, ein Missverständnis! Wenn man zitiert, sollte man es kenntlich machen. Dem sind mindestens noch vier andere Wertungen aufgesessen.

  45. Klimawandel ist die neue Staatsreligion in DE.
    Deutschland wird den Großteil seines Wohlstandes einbüßen, um diese wahnsinnigen Ziele zu erreichen.
    Aber die Mehrheit der jungen Menschen steht vollkommen dahinter, da kann man nichts machen.

    • Die Jungen sie wohlstandsverwöhnt.

      Die Jungen denken, Wohlstand komme aus der Steckdose, ohne Anstrengung. Wohlstand ließe sich beliebig oft teilen.

      Das Zukunft-Problem der jungen Generation ist nicht der Klimawandel, sondern der Zerfall des Wohlstandes, den die Generationen vorher aufgebaut haben. Die Jungen sind nicht mehr bereit, für Wohlstand die Ärmeln hochzukrempeln und unseren Wohlstand zu verteidigen….

  46. Ich wusste gar nicht, dass Greta Schölefrö inzwischen Richterin beim BVG ist, und zwar in 8facher Ausfertigung.
    Was für ein verheerendes Urteil für unser Land, die zukünftigen Generationen werden es ausbaden müssen, aber anders, als es die Richter in ihrem unfassbaren Nichtwissen formulieren.

    • Da die zukünftigen Generationen in diesem Land ohnehin rechtgläubig sein werden (mit südländischem Erscheinungsbild) und es denen nur um ein Leben gemäß ihrer heiligen Schrift gehen wird, sollte es uns egal sein.
      Finis Germania kommt so oder so.

    • Das beste kommt ja noch:
      Das BVG Urteil steht ja nicht unter dem Vorbehalt der CO2 Reduktion im Rest der Welt. Die Staaten setzen das Paris-Abkummen nur unzureichend um. Derzeit steuert die Welt auf 3-4 Grad Erderwärmung zu. Es könnte also dazu kommen, dass wir den Klimawandel haben werden, obwohl D seine Klimaziele rigoros durchsetzt. Der entstandene Schaden bliebe, der Nutzen verpuffte wirkungslos.

  47. Dieses Urteil ist der vorläufige Höhepunkt, alles andere an berechtigten Klagen und Anträge wird offensichtlich ausgesessen oder vermutlich die Annahme verweigert. Das ist der Rechtsstaat der „neuen Normalität“, damit haben wir fertig zu werden, basta! Und mit demokratischem Bewusstsein und dem Thema Grundgesetz haben sowohl Politik als auch Medien offensichtlich abgeschlossen.

  48. Das BVerfG legt nicht mehr die Verfassung aus, sondern schreibt sie um. D.h. setzt sie außer Kraft.
    Aber die eigentliche Frage ist, warum Deutschland sich ganz offensichtlich abschafft: wirtschaftlich, als Rechtsstaat, kulturell, gesellschaftlich…
    Man muß wohl wieder auf die Anfänge der Bundesrepublik zurückgehen. 1945 hat es einen totalen Zusammenbruch gegeben.
    Aber die Verhältnisse (Ost-West-Konflikt- Kalter Krieg) haben den nächsten Schritt verhindert: Buße zu tun für die monströsen Verbrechen des Dritten Reichs. (Die Ostdeutschen haben immerhin eine abermalige Diktatur ertragen müssen).
    Stattdessen wurde Deutschland wichtig als Aufmarschgebiet der Siegermächte. Und vor allem folgte alsbald ein unerhörter wirtschaftlicher Aufschwung. So konnten die Westdeutschen sich gefühlsmäßig fast zu den Siegern des 2.Weltkrieges zählen.
    Diese Buße wird nun nachgeholt. Und was ist die radikalste Form der Buße? Die Selbstbestrafung in Gestalt der Selbstabschaffung.
    Hierzu grundlegend: „Die Kunst des Verschwindens“ in R.P Sieferle, Epochen wechsel

  49. Der einzige menschgemachte Einfluss auf das Klima dürfte vom Geoengeneering ausgehen. Mit dieser “Wetter-Modulation“ wird seit Ende des 2. Weltkrieges gewissenlos und größenwahnsinnig herumexperimentiert. Wenn schon Klimaschutz, dann gefälligst mal hier die Karten auf den Tisch!

  50. Es ist ein rotzfrecher > Putsch von oben <, der Büttel der Globalisten.

    • Ganz genau! So etwas interessiert einen VS natürlich nicht, wenn eine elitäre Kaste hingeht und einfach die Demokratie abschafft. Denn faktisch ist es so. Die DDR-SED hat auch wählen lassen und immer gewonnen. Hier ist es so, dass man mit Ängsten und falschen Versprechungen arbeitet. Und nach der Wahl interessieren sich die Machtpolitiker ohnehin nicht mehr dafür, was sie vor der Wahl versprochen haben.
      Besonderes Kennzeichen unserer Regierungen ist, dass sie vor allem die Interessen Fremder (fremder Staaten, fremder Konzerne, fremder Oligarchen und NGOs) vertreten. Nur nicht die Interessen der Mehrheit der eigenen Staatsbürger.

  51. Jeden Schwachsinn macht Deutschland mit. Deutschland ist nicht Gott um es mit dem Klima aufzunehmen. Warum sich Deutschland als Welt und Klimapaniker aufspielt, ist schleierhaft. Ein Land das nicht mal seine Grenzen schuetzen will, wo jeder einfach hineinspaziert. Ulkig

    • „Deutschland ist nicht Gott“.
      Das gerade ist das Problem, dass Wissenschaft und Politik heute meinen, sie beherrschten die Schöpfung und hätten etwas verstanden. Gott ist weit weg. Armes Deutschland.

  52. Ich glaube, dass die Mehrheit der Bundesbürger, oder jedenfalls derer, die so etwas überhaupt zur Kenntnis nehmen, dieses Urteil gut finden.

    Es ist nicht einfach, dass dieses Gericht irrt. Es ist die Idee von Gewaltenteilung, demokratischen Verfahren, Grundrechten usw., die hier vor die Hunde gegangen ist. Und nicht erst jetzt in diesem Gericht, sondern schon seit einiger Zeit in den Köpfen der Deutschen.

    • Der Glaube und das Vertrauen in die technologischen Fähigkeiten und die Wissenschaft ist groß. Vermutlich haben einige zu viele Comics und Science-Fiction-Filme geschaut.
      Ein erbärmlich eingebildetes und wenig demütiges Volk ist das.
      Wir sind nur Gast auf diesem Paneten. Gehorchen wird er uns nie.

  53. Jetzt hat sie der Wahn voll gepackt:  „intertemporale Freiheitssicherung“. Diagnose: Temporäres Irresein. Der Wahnsinn ist nunmehr epidemisch und somit zur Normalität geworden – damit es nicht noch schlimmer kömmt (Oskar Panizza, https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_Panizza). Selbstmord aus Angst vor dem Tode. Nun, andere werden zur Stelle sein, sie scharren schon in den Startlöchern. Schöne Zukunft noch.

  54. Das gute an der Geschichte ist, dass sich das Klima einen feuchten Kehricht darum kümmert was das Bundesverfassungsgericht urteilt.
    Das schlechte daran, der Rechtsstaat und unsere Grundrechte werden komplett ausgehebelt, das Grundgesetz gebeugt, die Öko-Diktatur eingeführt und wir Bürger müssen jetzt bezahlen bis wir Schwarz werden.
    Fast die Hälfte der Deutschen ist schon arm oder von Armut bedroht, diese Zahl wird sich jetzt wegen den Grünen Ideologien dramatisch weiter nach oben verändern.
    Wer die Grünen wählt ist an seinem Unglück selbst Schuld.

  55. „Unter diesen Voraussetzungen ist es ausgeschlossen, dass Deutschland seine rapide gewachsene Staatsschuld wieder reduziert.“

    Warum denn reduzieren? Die Bilionen-Staatsschulden werden in die Zukunft verschoben, dann ist von den Verursachern niemand mehr am Leben und den Klimahüpfern wird es ein Vergnügen sein, die Staatsschulden zu tilgen. Vielleicht kommt es auch anders und eine Währungsreform setzt alles auf null.

    • Natürlich. Die große Zäsur der Finanzsysteme werden wir bald erleben. Danach erst erwarte ich Diktaturen all over the world. Der Satan zeigt dann mal wieder seine Fratze und alles, was mühsam an Fortschritt erzielt wurde im menschlichen Zusammenleben ist wieder dahin. Die vielbeschworene Freiheit und Hochkultur – ein Hauch, verweht vom Wind.

  56. Zur Verlesung des Urteils hätte bei „Im Namen des Volkes“ ein Blitz einschlagen müssen, so es denn himmlische Gerechtigkeit gäbe.
    Was maßen sich solche hoch steuerfinanzierten Leute an, dem eingenen Volk Wohlstandsverlust und Verelendung auzubrummen? Ich war in meinem Leben noch nie so erschüttert als bei diesem dekadenten Auswuchs.

  57. Genau: Macht Platz, damit sich die Hyperfertilen umso hemmungsloser breit machen können – klimaneutral, versteht sich. Das bedeutet aber auch, dass den Jüngeren dämmern sollte, was da auf sie zukommt. Es dämmert ihnen vielleicht auch, dass es nicht irgendein Klimawandel ist, der ihnen den Hals abschnürt. Es wird eng für sie, sehr eng. Und das spüren sie, zunächst noch vorbewusst – unsere Aufgabe ist es, ihnen die wahren Gefahren für ihre Zukunft zunehmend klar und bewusst zu machen. Die gegenwärtige Politik der unbegrenzten Immigration tut genau das Falsche. Judenhass, Industriefeindlichkeit, „jedes Zehntelgrad zählt“, Panik wegen einer Grippe, etc. sind dabei nur marginale side-effects, die aber an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Ablenkung vom Eigentlichen, von der Gefahr der Zuwanderung sich hemmungslos vermehrender, aggressiver Eindringlinge – irgendwann kann das niemand mehr kaschieren. Wie die Azteken reißen wir das noch schlagende blutende Herz der FDGO, nämlich das F, die Freiheit heraus, um es einem Klimagott zu opfern – und wundern uns dann, dass der Rest, die DGO flöten geht. Was bleibt sind NGOs, die wir auch noch selbst finanzieren. Das Verhalten der BVerfgerichts zeigt schon den Weg. Er wird steinig werden für sie, die Jungen, wenn wir nicht bald die Abfahrt finden. 

  58. Meines Erachtens hat das Bundesverfassungsgericht ein Fehlurteil gefällt.
    Es ist nicht gut und schon gar nicht demokratisch wenn Politiker Richter ernennen. Offiziell selbstverständlich ohne jegliche Erwartungshaltung. So was kann niemals gut gehen.
    Mich interessiert deshalb nur noch der Preis, also ich meine nicht den Co2-Preis.
    Dieses Land, diesen Rechtsstaat kann man mittlerweile getrost vergessen.
    Das ist eine grüne Öko-Diktatur.

  59. Das hat zu der neuen grünen Öko-Diktatur noch gefehlt.
    Unser Höchstgericht, das Bundesverfassungsgericht um Harbarth spricht ein verfassungswidriges Urteil.
    Das wars dann wohl, jetzt hilft im September nur noch die Alternative.

  60. Lieber Herr Held,

    scheint es nur so, oder ist das Urteil verfassungswidrig?

    Mit diesem Urteil kann man den Bürgern nicht nur Grund und Freiheitsrechte ebtziehen oder das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, man entzieht ihnen die und kann ihnen die materiellen Grundlagen für eine Leben in Würde entziehen. Auch beraubt man sich der Möglichkeit und Fähigkeiten mithilfe der technischen Entwicklung die probleme zu lösen.

    Aber abgesehen davon ust die wissenschaftliche Grundlage dieses Urteils ketztendlich nicht zweifelsfrei. Denn offenbar gibt es berectigte wissenschaftliche Zweifel, dass erstens der Klimawandel menschengemacht bzw. im wesentlichen vom Nenschen verursacht wurde.

    Und weiter sogar, wird in Zweifel gezogen, dass der CO2-Anstieg zu diesen Klimaveränderungen in dem Masse wie argumentiert wird beiträgt. Hierzu eine wussenschaftliche Argumentation, die man auf der Website von Frau Lengsfeld finden kann.

    https://vera-lengsfeld.de/2021/05/22/menschengemachter-klimawandel-fragen-eines-naturwissenschaftlers/

  61. „Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

    Was, wenn das Klima trotz aller politischer Anstrengungen zur Begrenzung der Klimaerwärmung das höchstrichterliche Verdikt einfach ignoriert? Wird dann das Klima verurteilt?

  62. Danke für diese deutliche Sektion eines skandalösen Urteils aus juristischer Sicht, das lediglich einer einzigen Agenda dient, nämlich den Prozess der Umwandlung in einen autoritären, mit scheindemokratischen Charakter sich befindenden Deutschlands zu beflügeln.
    Das Bundesverfassungsgericht hat sein Klima-Urteil gefällt aufgrund von Spekulationen, die bei näherer Betrachtung sogar den Naturgesetzen widersprechen. Die Indizienkette ist so physikalisch brüchig wie das Urteil aus Karlsruhe juristisch aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar ist.
    Was das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, ist Deutschland zu wirtschaftlichem Niedergang und Freiheitsentzug zu verurteilen; also zu einem sozialen Tod auf Raten mit allen Konsequenzen, Armut, Energiearmut und letztlich der physischen Gefährdung der Bürger durch Stromausfällen. Und ohne, dass irgendetwas wirklich schlüssig bewiesen wäre.
    Das Narrativ der Klima-Fanatiker besteht bei näherem Hinsehen aus einer langen Kette von Behauptungen. Diese Behauptungen beziehen sich allenfalls bis zum heutigen Tag auf jene, die besagen, dass Deutschland mit seinem rund 2%-Anteil an den weltweiten CO2 Emissionen jetzige und künftige Freiheitseinschränkungen zurechtfertigen und von den Bürgern zu akzeptieren sind und Freiheitseinschränkungen inkauf genommen werden müssen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat praktisch das Dogma vom anthropogenen Klimawandel als ein naturwissenschaftlich gesichertes Phänomen fast religiös dekretiert und sich der inakzeptablen Anmaßung schuldig gemacht, wissenschaftliche Experten sein zu wollen, ohne jegliche Überprüfung des „anthropogenen Narrativs“.
    Hier hätte das Gericht unbedingt tätig werden müssen, und nicht blind diesen Schellnhubers dieser Welt Glauben schenken dürfen.
    Die Verfassungsrichter haben sich zu Anhängern einer Weltanschauung gemacht, die wenig mit nüchterner Wissenschaft zu tun hat und die in Wirklichkeit längst zu einer Ersatzreligion geworden ist, einem gefährlichen Kult.
    Wir befinden uns objektiv in einem Klima-Totalitarismus, der viel Unheil über die Welt bringen wird, zumal dieser Kult die ganze westliche Welt ergriffen hat. Die Menschen sterben nicht am „Klimawandel“, sondern sie sterben an Armut.
    Nichts dagegen, wenn anstatt Klimaforschung, die eh eine Hausnummer zu komplex menschlicher Durchblickfähigkeiten ist, man sich mit Energieforschung befasste, die einst die fossilen Brennstoffe ersetzen werden (müssen); denn die sind in den nächsten hundert Jahren wahrscheinlich am Ende.
    Dazu gehörte auch die Weiterentwicklung der Kernenergie, wenn nicht schon die meisten Ingenieure dafür aus Deutschland abgewandert wären.

  63. In den Erzählungen zum menschgemachten Klimawandel wird niemals auch auf die lebensnotwendige Bedeutung des CO2 für unsere Nahrungsversorgung eingegeangener (jedenfalls nicht in denen der Staatsmedien). Wieso nicht? Klar, dies sagt uns der gesunde Menschenverstand. Wir sollen manipiliert und belogen werden. Bezeichnend ist, dass die postiven Effekte des CO2 auch im Urteilstext nicht zu finden sind (ich habe ihn bisher heute mal quer gelesen).
    Wieso ist dem so?! Weil nach meiner Meinung niemand auf den Gedanken kommen soll, genau das Gegenteil, nämlich die weiterte unverminderte Emission von CO2 zu FORDERN!!
    Klingt irre oder? Noch!
    Im Vergleich zu 1950 sind die Ernteerträge z.B. bei Weizen, Mais durch die Erhöhung der CO2 Konzentration um 15% angestiegen. Daneben ist auch eine qualitative Verbesserung der Produkte festzustellen.
    Überschläglich können hiermit rd. 1000 Millionen Menschen ernährt werden!!
    Die Ertragssteigernde Wirkung durch CO2 ist hinlänglich bekannt (Großversuche). Für bestimmte Pflanzen liegt die optimale CO2 Konzentration bei 1000 ppm. Die CO2 Konzentration beträgt heute rd. 410 ppm.
    Bei einer Verdopellung der CO2 Konzentration (ich meine ab rd. 300 ppm) wird eine weitere Ertragssteigerung von mindestens 15% erwartet.
    Auch hiermit können mindestens 1000 Millionen Menschen ernährt werden!!
    Allein in Afrika wächst die Bevölkerung bis 2050 auf rd. 2,5 Milliarden und bis 2100 auf rd, 4,5 Milliarden Menschen an.
    Afrika kann sich schon heute nicht alleine ernähren.
    D.h. wir müssen zwingend jede Möglichkeit nutzen die Nahrunsmittelproduktion zu steigern.
    Jede Tonne CO2 die wir in die Luft „blasen“ rettet somit Leben!
    Die besagte Verdoppelung der CO2 Konzentration erreichen wir in ca. 100 Jahren. D.h. Jedes können durch unserer CO2 Emissionen 10 Millionen Menschen mehr ernährt werden.
    Für „das Leben“ müssen wir weiterhin CO2 emittieren.
    Wer das Gegenteil fordert und durchsetzt, müßte m.E. wissen, dass zukünftig hunderte! Millionen von Menschen, vornehmlich in den armen Ländern, elendig in Hungerepedemien in bisher nie gesehenen Ausmaß sterben können.

    • Es ist nicht nur das. Auch die Temperatur würde schneller sinken, je mehr Pflanzen wachsen. Denn sie absorbieren die Wärme. Dann entsteht auch kein Treibhauseffekt, denn die Wärme wird von der Erdoberfläche ja nicht reflektiert.

      Zu Ihrer Frage. Das ist deshalb so, weil der Mensch bereits alles zugebaut hat. Auch landwirtschaftliche Flächen werden zu Heizkörpern sobald man die Ernte eingesammelt hat. Der zweite Punkt, mindestens 60% der verbrauchten Energie geht als Wärme verloren. Das dürfte global betrachtet mehreren aktiven Vulkanen entsprechen. Sprich man sitzt im eigenen Gedankengebäude fest.

      Wäre Deutschland von heute auf morgen ein Waldgebiet, wäre zumindest lokal die Temperatur weitaus niedriger.

      Das alles ist aber vollkommen egal. Denn es geht alleine um steigenden Wasserspiegel der Ozeane. Irgendwie hat man es geschafft, daraus eine Religion zu machen.

  64. Richtig beschreiben Sie, dass die sog. Verfassungsrichter des 1. Senates aus den Grundrechten Eingriffsnormen mit Pflichtcharakter gemacht haben. Die Drohung des Herrn Harbarth, dass die Grundrechte nach Corona gelten; nur anders ist damit bereits bitterer Ernst geworden: Das Wort bleibt, doch der Sinngehalt wird in sein Gegenteil verkehrt. Die Bürger werden zu Objekten staatlichen Handelns, denn die Regierung und ihre „Verfassungsrichter“ geben die Notwendigkeiten vor – bisher war das ein Privileg der Bürger, welches sie in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt haben. Doch für die Demokratie ist in einem Geflecht der alternativlosen Politik kein Platz: Was soll es hier auch zu entscheiden geben? Solche Richter schützen weder die Verfassung noch die Bürger. Hier geht es um Bevormundung und Entrechtung des Souveräns durch 8 Personen; sie maßen sich an, an unsere Stelle zu treten. Man könnte nicht weiter von der Würde, die Respekt und Achtung notwendigerweise beinhaltet, jedes einzelnen Menschen in diesem Land entfernt sein. Über uns wird hinwegregiert und geurteilt. Wir sind Statisten, Zuschauer im eigenen Land. Natürlich kann das Urteil keinen Bestand haben. Natürlich müssen diese Richter wegen der infamen Grenzüberschreitung das Gericht verlassen – auch als Warnung für die, die nach ihnen kommen werden. Das geht nicht? Nun, diese Politiker in Robe haben doch die Anleitung schon selbst geliefert: Das Recht gilt, aber nach (!) Corona anders. Weiten wir unsere Schutzrechte, die die 8 für so wichtig halten, doch auf das Verfassungsgericht selbst aus. Schützen wir uns vor solchen Richtern, solchen Mitbürgern. Holen wir uns zurück, was uns allen gehört. Machen wir daraus eine Pflicht für uns alle einschließlich dieser „Richter“, die Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht unterscheiden können.

  65. Ein wahnbrechendes Urteil, sprachs und setzte sich in seinen Dienstsmart, weil er sein Abo für den öffentlichen Nahverkehr zuhaus vergessen hatte.

    Es ist schon interessant, dass das Gericht sich ausschliesslich auf diese Klimafrage beschränkt, ohne Arbeitsplätze, vor allem aber auch den europäischen Energiebinnenmarkt zu berücksichtigen, dessen Ziel eine zuverlässige und preiswerte! Energieversorgung ist, und bei dem Deutschland bereits durch Importe von Atom- und Kohlestrom schmarotzt, wenn die heimische Energieversorgung nicht reicht.

    Wenn Deutschland für 2% des Welt CO2-Ausstosses verantwortlich ist, ohne Vulkane wie in Goma, der gegenwärtig bis zu 70000t SO2 pro Tag ausstösst, und es um das Weltklima geht, das zB auch durch SO2 beeinflusst wird, bleibt das vorgegebene Ziel selbst bei deutscher Klimaneutralität unerfüllbar. Was kommt als nächstes? Dass die demographische Entwicklung mit zunehmendem Anteil der Rentner zulasten der jüngeren Generationen geht, ihre Freiheit beschränken wird, und daher alle Rentner über 75 abzumurksen sind? Dass die Schwerkraft aufzuheben ist, die zB für viele Stürze verantwortlich ist?

    Währenddessen werden wirklich wichtige Entscheidungen zum Lockdown, zur verbotenen Staatsfinanzierung durch die EZB etc vertagt oder verwässert.

    Ja, Herr H., die zukünftige Generation sind arme Schweine, ihre Partei hinterlässt ihnen die Plünderung der Sozialkassen durch Nichtintegrierbare, eine desolate Bildungslandschaft, eine kaputte Infrastruktur, eine Haftung für die Schulden anderer Länder, …..Nehmen Sie Ihren Dienstwagen, fahren Sie ins benachbarte Ausland, und erkennen Sie, dass dort eben nicht diese Klimahysterie herrscht.

    Auf der anderen Seite lässt sich diese Logik auch auf andere Gebiete anwenden:

    Massnahmen zum Schutz vor illegaler massenhafter Migration in unsere Sozialsysteme, die gegenwärtig unterbleiben, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden.

    Massnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung, die gegenwärtig unterbleiben (s. Kernenergie) müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden.

  66. Das war doch das Ziel der Implementierung von Herrn Harbarth – so als Notreserve des Establishments.
    Überraschend nur, dass diese so eilig gebraucht wird – sind die wahren Umfrageergebnisse wirklich so mies?

  67. Es gibt de facto keine rechtsstaatliche und/oder demokratische Institution in Deutschland mehr, die nicht der Grünen Vorschriften- und Verbotsideologie dienen. Damit besteht quasi
    1. eine 1-Parteien oder 1-Ideologien- Autokratie und
    2. wird nach einem zu erwartenden Crash und der damit verbundenen massiven Einschränkungen der allgemeinen Wohlfahrt und Freiheit (EURO Crash, Energie Kollaps, ethnisch/kulturelle Auseinandersetzung) die föllige Delegitimation aller bestehenden Institutionen des Staates, also der derzeitigen Herrschaft, die Folge sein.
    Das wird dann eine Art neuer 8.Mai 1945 sein. Dann muss das alles wieder neu aufgebaut werden.

  68. Herr Harbarth wurde von der Bundeskanzlerin handverlesen ausgesucht und positioniert (so wie es in einem autokratischen Staat halt funktioniert).
    Es läuft doch alles genau nach Plan, wie die Bundeskanzlerin es eingefädelt hat.
    Herr Harbarth sitzt im Gericht und schreddert gerade mit größter Wonne, die von ihm abgelehnten Eilanträge gegen die Coronamaßnahmen oder er legt sich hin zum Schlafen. In einer kurzen Wachphase läßt er sich mal schnell das Klimaurteil von der Bundeskanzlerin diktieren, um den Weg für einen Dauerlockdown freizumachen.
    Warum hat die Bundeskanzlerin dies so gemacht? Weil es der einfachste Weg ist. Es über Brüssel laufen zu lassen, ist schwierig da nicht alle Staaten so suizidal unterwegs sind wie Deutschland. Über das Parlament könnte noch größere politische Verwerfungen auf die beschließenden Parteien zukommen. Also muß das Bundesverfassungsgericht ran. Da kann sich die Bundeskanzlerin die Hände in Unschuld waschen und mit ihrem Zeigefinger nach Karlsruhe deuten. Das schöne für die Bundeskanzlerin ist, aus der Nummer kommt man nicht mehr raus. Da das Urteil nun Verfassungsrang hat.
    Weitere Indizien für diese These sprechen dafür, wie schnell das neue Klimaschutzgesetz aus der Schublade gezogen wurde. Es war alles schon vorbereitet. Ein perfides Spiel!
    Die Mainstreammedien klatschen frenetisch Beifall, weil es den ganzen „Leugnern“ nun vom Bundesverfassungsgericht mal so richtig gezeigt wird. Dieses Land soll eine Demokratie sein? Es wird noch nicht mal mehr versucht den Schein zu wahren. Hier sind die Masken im Gegensatz zur allgemeinen Maskenpflicht der Bürger schon längst gefallen.

  69. Recht und Ordnung, wie sie vor wenigen Jahren in Deutschland (zumindest noch größtenteils) galten, sind längst der Corona- und Klima-Diktatur zum Opfer gefallen. Alle relevanten Staatsorgane haben daran mitgewirkt, die demokratische Gewaltenteilung wurde faktisch abgeschafft, die Medien begleiteten die mannigfaltigen Rechtsbrüche durch ihre Lügen-Propaganda aufs Hinterhältigste und die gesellschaftlichen Kräfte wie Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und Organisationen spielten fleißig mit, indem sie „Haltung“ zeigten. So wie es aussieht, sind die angerichteten Schäden, nicht nur wirtschaftlicher, sondern vor allem auch geistig-moralischer Art, in absehbarer Zeit nicht mehr gutzumachen. Bravo „Verantwortungsgemeinschaft“, das habt ihr gut gemacht! (Sark off)

  70. „durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

    Das Urteil ist schon deswegen völlig unmöglich, weil NIEMAND sagen kann, ob dieses Ziel (physikalisch und klimatechnisch) überhaupt zu erreichen ist. Selbst, wenn man davon ausgeht, dass der Mensch einen nennenswerten Einfluss auf das Klima hat (was ich nicht annehme)… wir in Deutschland mit unseren 2% haben den ganz sicher nicht. Und dieses Gesetz taugt auch nicht dazu, anderen Ländern diesen Wahnsinn schmackhaft zu machen. In jedem anderen Land würde man die Verantwortlichen zum Teufel jagen, wenn sie die Strompreise um 50% erhöhten und durch energetische Sanierung und dubiose Umweltsteuern das Wohnen unbezahlbar machten!

  71. interessant finde ich das die Bundesverfassungsrichter ja im privaten bereich zu den ganz großen umwelt-„sündern“ zählt….weil….je mehr wer verdient desto mehr belastet er die umwelt und Bundesverfassungsrichter verdienen sehr viel!

  72. Damit wären in absehbarer Zeit China und Nordkorea freiheitlicher als wir. Nichts wie weg hier!

  73. Tja, es scheint eine Regel in Deutschland zu sein. Alle paar Jahrzehnte verfallen große Teile der Bevölkerung, insbesondere der „Meinungsmacher“, Justiz und Machthaber in völligen Wahnsinn. Das Ganze geht dann solange, bis ein paar Millionen Menschen tot sind und Land und Gesellschaft wirtschaftlich ruiniert sind.
    Dann folgt eine Phase des Wiederaufbaus und wenn genug wohlstandsverblödeter Menschenmüll zusammengekommen ist, geht’s von vorne los.

  74. Das ist offiziell eine Notstandsverfassung. In der Wirkung handelt es sich um einen Staatsstreich.
    Ein echter Klassiker, aufgebaut auf einer Lüge.
    Bin mal gespannt, wann Sie die kommenden Wahlen verschieben.

  75. Die Rückkehr der „Fünf-Jahres-Pläne“. Was sich da bei den Verfassungsrichtern(!) an ideologischer Durchtränkung und naturwissenschaftlicher Bildungsverknappung offenbart, ist schon bemerkenswert. Lyssenko im Talar.
    Einen millenaristischen Irrsinn auf der Ebene eines ganzen Staates hat es meines Wissens dahingegen noch nie gegeben. Ein interessantes Experiment, die Synthese von Millenarismus und Utopismus. Wäre ich nur nicht Teil desselben.
    Den „Neuen Menschen“ wird´s auch diesmal nicht geben. Möglicherweise aber mal wieder Hekatomben von Toten.

  76. Deutschland im Jahre 2021 kann man
    nur noch als völlig irre bezeichnen.
    Insbesondere jüngere Menschen sollten
    die Möglichkeit der Auswanderung in
    Betracht ziehen.
    Kehrt diesem vollkommen verdeppten
    und verblödeten Land den Rücken!
    Wenn es noch ein paar Jahre so
    weitergeht, endet Deutschland nicht wie die
    DDR, dann ist auch eine venezolanische Lösung
    oder anderes möglich.

  77. Nun, die Regierung schafft sich absolutistische Rechte über das zum Nutzvieh und Befehlsempfänger degradierten Bürger.
    So eine „Gesetzgebung“ ist schlichtweg Unrecht, bzw mißbrauchtes Recht.
    Das Mega Business CO2 Hysterie (es gab auf diesem Planeten bereits Warmzeiten mit dem fünffachen an CO2) , Hand in Hand mit der Grippe Epedemie, wird für den Bürger zum alleinigen Angelpunkt gemacht. Da könnten wir auch alternativ den großen Spagetti Gott anbeten.
    Ultimative Macht, auf Kosten der Bürger, darum geht es.

  78. Das BVerfG weiß natürlich ebensowenig wie jedermann mit letzter Gewißheit, wodurch der Klimawandel erzeugt wird.
    Es macht sich einfach die CO2-Hypothese zu eigen. Daraus folgernd zieht es abenteuerliche Schlüsse über eine Zukunft, die nimand kennen kann.
    Endültig den Boden der Rationalität verläßt es, wenn es den völlig unbedeutenden Anteil Deutschlands am CO2-Ausstoß als Begründung für außerordentlich weitreichende Vorschriften heranzieht.
    Der Klimarettungswahn hat nun auch das höchste deutsche Gericht erfaßt.
    Das Gericht versucht Politik für eine ferne Zukunft zu machen. Man kann das Hybris oder Abgehobenheit nennen. Jedenfalls dankt das BVerfG damit endgültig als nur dem Recht verpflichtete Instanz ab. Es ist zu einem Werkzeug der gerade herrschenden Mächte geworden.
    Auch die Sprache ist verräterisch: offenbar berauschen sich die Richter an ihren eigenen Visionen. Es handelt sich auf weiten Strecken um „Lyrik“…

  79. Man kann nur hoffen, dass der Wähler diese Merkelmachenschaften erkennt und zur Wahl abstraft. Was bildet diese Frau sich eigentlich ein?

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