Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zum Bundeslockdown hinsichtlich der Ausgangssperre abgelehnt. Das ist zunächst keine Aussage über die Verfassungskonformität der Bundesnotbremse, die bleibt ja im Hauptsacheverfahren weiterhin offen.
Grundlage für die Ablehnung der Eilanträge ist das etwas verwirrende Prinzip der „Doppelhypothese“, das in solchen Fällen zur Anwendung kommt. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich dabei in der Bewertung der Eilanträge inhaltlich nicht mit der Verfassungskonformität des Gesetzes selbst. In der Pressemitteilung heißt es etwa: „Bei der Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben“. Stattdessen findet eine Folgenabwägung statt, in der letztendlich nur untersucht wird, welche Entscheidung des Gerichtes, die gravierenderen negativen Folgen haben würde, wenn die Entscheidung sich im Hauptsacheverfahren als falsch erweist. Was hätte die schlimmeren Auswirkungen – dass die Ausgangssperre zu unrecht weiterhin bestehen oder, dass die Ausgangssperre zu unrecht gekippt werden würde?
Wie unabhängig sind unsere Gerichte noch?
Die Verfassungskonformität bleibt im Hauptsacheverfahren offen. Was allerdings wirklich bedenklich ist, ist die Zeitspanne, in der das Verfassungsgericht operiert, schon für die Behandlung der Eilanträge ließ man sich zwei Wochen Zeit. Fachkundige Quellen vermuten, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung solange verzögern will, bis der Bundeslockdown ohnehin vorüber ist um abzuwarten, wie sich die öffentliche Stimmung in den nächsten Wochen bewegt. In keinem Fall, so der Eindruck, will man sich gegen den Zeitgeist stellen.
Hat das Grundgesetz Paragraphen?
Das Verfassungsgericht selbst scheint etwas in Corona-Panik zu sein, erst jüngst sagte man eine mündliche Verhandlung über die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung ab, mit der Begründung, dass die „aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie“ keine Durchführung der Verhandlung gestatte, zuvor wollte man die Verhandlung in „externen Räumlichkeiten“ durchführen.
Der skandalbelastete neue Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, der bis 2018 noch Bundestagsabgeordneter der Union war, befindet sich in einer schwierigen Lage. Die Bedeutung des Gerichts wird zu Gunsten des EuGHs immer weiter abgebaut – durch immer unverhohlenere politische Motive bei der Richterpostenbesetzung durch die Politik droht Karlsruhe marginalisiert zu werden. Ganz offenkundig versucht man jetzt die Gunst der allgemeinen Medienöffentlichkeit zu gewinnen. Das absurde Klima-Urteil ist der Gipfel dieser Entwicklung, erstmals legte man die Pressemitteilung gleich auch noch in französischer Sprache bei, damit – so wohl die Hoffnung – in der ganzen Welt die Menschen von der Bedeutsamkeit dieses deutschen Gerichts schwärmen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, als er noch Politiker war
Screenshot Twitter
Die Eilanträge zu diesen extremen und direkten Grundrechtseinschränkungen werden allerdings relativ lax, fast beiläufig behandelt. An einer Stelle war im veröffentlichen Beschlusstext zur Bundesnotbremse, der mit den Worten „Im Namen des Volkes“ überschrieben ist, von einem Paragraphen 77 Abs. 2 GG die Rede. Dass es im Grundgesetz keine Paragraphen, sondern Artikel gibt, um die besondere Bedeutung der Worte hervorzuheben, hat das oberste deutsche Gericht wohl vergessen. Gegenüber TE räumte ein Sprecher des Verfassungsgerichts die Korrektur ein, verzichtete aber auf weitere Erklärungen.
https://twitter.com/JJ_1809/status/1390017450935300101?s=20
Das Verfassungsgericht hat wohl nicht mehr die Möglichkeit oder nicht mehr den Willen, sich inhaltlich ernsthaft mit den Dingen zu beschäftigen. Bei den schwerwiegendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte dieser Republik will sich das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz am liebsten einfach wegducken. In Karlsruhe geht man wohl lieber den Weg des geringsten Widerstands.
Das ist kein verzeihlicher Fehler! Die große kognitive Dissonanz, die die hohen Richter bei ihrem Beschluss zur CO2-Entscheidung nicht bewältigen konnten, führt in der selbst herbeigeführten Unsicherheit zu einem solchen Kapitalfehler. Das sind Basics, deren Kenntnis von einem Bundesrichter erwartet werden dürfen!
Harbarth hat es ja zuletzt mehrfach deutlich gemacht: Er wird um jeden Preis grundgesetzwidrige Maßnahmen und Gesetze bestätigen (lassen), wenn sie nur von der politischen Behauptung getragen werden, gut für Gesundheit und/oder Klima zu sein. Er setzt den unter Voßkuhle schon absehbaren Trend bis zum Ultimum durch – und schafft damit das Grundgesetz faktisch ab, indem er der Politik zu gesteht, willkürlich höherrrangige Ziele zu definieren (lassen) und Grundrechte einzukassieren …
Genau dafür wurde Harbarth von Merkel installiert. Denn seine Vita lässt genau erkennen, dass er immer für Parteilichkeit und Partikularinteresse eintrat und niemals für Recht und Gesetz oder gar Gemeinwohl. Harbart hat das Zeug – und den Willen – , den Rechtsstaat Deutschland endgültig zu beerdigen.
Auch wenn ich mich hier hier wiederhole:
Die Zeiten wo ich mit Respekt, Achtung und Stolz auf unsere -vor allem höchsten- Gerichte geschaut habe, sind mittlerweile längst vorbei nachdem (zumindest)mir klar geworden ist, dass auch diese unsere höchsten Gerichte immer mehr mit linksgrünpolitischen Bücklingen besetzt wurden/sind und das hier in Deutschland mittlerweile auch immer mehr EU-Brüssel mit dem EuGH das richterliche und gesetzliche Sagen hat und nicht mehr unsere deutschen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht.
Es ist eine Schande wie dieser (noch)eigenständige Deutsche Staat und dessen GG nicht nur „dank“ der linksgrünen AltparteienEINHEITSpartei, sondern besonders auch von unseren höchsten Gerichten mit den Füßen getreten und mißachtet wird.
Sehr geehrter Herr Türkis. Das BVerfG hat sich nicht um eine Entscheidung gedrückt. Es hat genau die Entscheidung getroffen, die es regierungsseitig gewollt sollte. Sie schreiben es ja selbst: „Es scheint die Entscheidung solange aufschieben zu wollen, bis die öffentliche Meinung feststeht.“
Darum geht es, um Zeitgewinn, bis sich die Öffentlichkeit zwangsweise auch an diese Rechtsverletzung „gewöhnt“ hat. Wie an schon so viele andere vorher. Es gibt ja noch viel mehr Möglichkeiten, aufmüpfige Bürger zu disziplinieren. Man denke nur exemplarisch an das Skandalurteil in Leipzig, in der das Gericht die Klage gegen die Maskenpflicht eines Kindes abwies, mit einem Streitwert von 250.000 Euro festsetzte und die Klägerin, eine alleinstehende Mutter, mit fast 20.000 Euro Gerichtskosten belastete.
Von der Justiz dürfen wir, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Rettung erwarten. Ganz im Gegenteil: in jedem Unrechtsstaat auf deutschem Boden waren es die furchtbaren Juristen, die das Terror-System stabilisierten und gegen die Bürger verteidigten und durchsetzten. Dies wiederholt sich nun. Und je höher die Instanz, desto rigider die Urteile gegen die Bürger. Was soll man auch schon erwarten von einem von linksgestrickten Juristen durchsetzten Justizapparat?
Wären wir ein Rechtsstaat mit Bürgern, die überzeugte und aufrechte Demokraten sind, dann wäre diese Regierung, ja wären diese Parteien von uns Bürgern hinweggefegt worden. Keiner von denen würde noch bürgerliche Ehrenrechte in Anspruch nehmen können, von keinem würde noch irgendjemand ein Stück Brot annehmen. Denn diese Leute sind die Totengräber von Freiheit, Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Sie sollten der kollektiven Ächtung unterliegen!
Der Harbarth hatte doch lange genug Gelegenheit, die Methode „Merkel“ zu lernen, die er jetzt auch beim BVG umsetzt.
Harbarth ist Fachanwalt für juristisch relevante Finanztricksereien großen Stils. Er hat von Verfassungsrecht soviel Ahnung wie …
Der Mann funktioniert. Paragraphen, was sind schon Paragraphen….
An der Spitze dieses sog. Gerichts sitzt ein Mann Merkels. Er wird ihr nicht in den Rücken fallen. Ich bin sicher, er war ein aufmerksamer Schüler und macht es wie sie. Aussitzen, einfach aussitzen. Die Öffentlichkeit weiss in der Regel nicht, was vorgeht, will es gar nicht so genau wissen und wenn, dann begrüßt es alles, was ihr in ihrem verqueren Denken nützt und sie schützt. Dass sie sich dabei völlig aufgeben, ist ihnen entweder nicht klar, oder ebenfalls egal. Schuld ist immer der Nebenmann, die Nebenfrau.
Das „NebenEs“ haben sie vergessen. Wir wollen doch in dem Land, in dem genern wichtiger ist, als denken und für das Land „Deutschland“ zu handeln, korrekt bleiben.
Die Mannschaft, die Deutschland bei den olympischen Spielen vertreten soll, wird jetzt, ganz im Sinne linksgrüner Ideologie (wohl übergangsweise) „Team D“ genannt. Könnte bei der nächsten Veranstaltung dann entweder klein geschrieben werden – für divers – oder ganz entfallen, wie im Fußball.
Ich warte auf den Tag, an dem dieses Gericht Begriffe, wie „deutsch“, „Deutsche (m/w/d)“ und schließlich Deutschland für verfassungswidrig erklärt, weil die Zudringlinge (auch Migranten genannt) sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Die Grünen beginnen ja schon damit, indem sie „Deutschland“, mit dem der gescheiterte Kronprinz und Märchenonkel noch nie was anfangen konnte, aus der Überschrift ihres „Parteiprogramms“ streichen wollen.
Es kommen interessante Zeiten auf uns zu. Vor allem wenn diese Leute dann „ihre“ Richter nach Karlsruhe schicken.
Also das können Sie doch nicht so sagen! So etwas machen nur die Polen und die Ungarn, etc.
Laut Anthony de Jasay (vgl. „Gegen Politik“) ist eine Verfassung „ein Keuschheitsgürtel, für den die Lady den Schlüssel hat“, denn im Zweifelsfall wird die Verfassung einfach geändert oder neu interpretiert. Es braucht den Druck der Straße. Ludwig von Mises drückt es in „Liberalismus“ wie folgt aus: „Eine liberale Regierung ist eine contradictio in adjecto. Regierungen mussen zum Liberalismus durch die Macht der einmütigen Volksüberzeugung gezwungen werden; darauf, dass sie freiwillig liberal sein könnten, ist nicht zu rechnen.“
Die Verfassungsrichter sollten mal bei Hannah Arendt nachlesen!
„In einer bürokratischen Herrschaft, wo an die Stelle des Gesetzes die Verordnung getreten ist, wird dauernd gehandelt, bevor Recht gesprochen worden ist, werden dauernd vollendete Tatsachen geschaffen, gegen die es dann einen Einspruch entweder überhaupt nicht gibt oder nur auf einem so komplizierten, eben »bürokratisierten Wege, daß ihm praktisch keine Bedeutung mehr zukommt. Es liegt in der Natur der Sache, daß man auf dem Verordnungswege immer außerordentlich schnell, auf dem Rechtswege dagegen immer nur verhältnismäßig langsam Resultate zeitigen kann. Es ist daher immer ein Zeichen bürokratischer Herrschaft, wenn der Rechtsweg nur noch für die Beherrschten und ihre Proteste offengelassen ist, alles eigentlich politische Handeln sich aber auf dem Verordnungswege vollzieht. Wie immer die auf solchen Prinzipien beruhende Verwaltung de facto aussieht, und ganz unabhängig davon, ob sie Bestechungen zugänglich ist oder »sachlich« arbeitet, sie wird immer die Machtlosigkeit des Gesetzes den von ihr Verwalteten vordemonstrieren, da sie Rechte ja nur geltend machen können, wenn das Unglück bereits geschehen ist. Willkür und Zufall werden zum Kennzeichen des Wirklichen selbst.“
Dieses Land ist nicht mehr die alte Bundesrepublik! Wir erleben eine immer weiter sich vollziehende Entrechtung im Namen einer Ideologie, die sich verabsolutiert und so jeden Einspruch durch klare Repression unterbindet. Wo Richter noch ihre Unabhängigkeit zeigen, werden sie staatlich massiv eingeschüchtert und sogar kriminalisiert. Die Verfassung wird so Stück für Stück auf einen wertlosen Fetzen Papier reduziert und das BVerfG schaut dabei amüsiert zu!
Sehr gut beschrieben!! Besser geht es kaum.
Zu was die Dramaturgie und Verzögerung des Hofstaates…
Erhofft man sich durch dieses herummerkeln, das irgend ein Hinterwäldner annimmt, die Entscheidung sei wohl überlegt?
… wenn man doch eh schon jeder weiß wie es ausgeht.
Die Verwechselung von Artikel und Paragraph lässt tief blicken. Wenn das höchste Gericht einen solchen Schriftsatz offenbar nicht einmal mehr selbst Korrektur liest, dann kann man sich als Laie sehr wohl einen Begriff von der Sorgfalt machen, mit der diese Entscheidung gefällt wurde. Wenn es um die höchsten Rechtsgüter eines Staates geht, sind solche redaktionellen Fehler schlicht und einfach inakzeptabel. Das BVerfG hat sich in den letzten Jahren zu einer Bestätigungsinstanz für zweifelhaftes und teilweise offen rechtswidriges Regierungshandeln entwickelt. Je mehr es dem Zeitgeist hinterherhechelt, je mehr es sich als Affirmationsorgan der Regierenden versteht, umso so bedeutungsloser wird es. Die Parteibuchrichter sind drauf und dran den letzten Rest von Ansehen zu verspielen.
Ich nehme an, es HAT ihn Korrektur gelesen.
Bestätigungsinstanz für zweifelhaftes und teilweise offen rechtswidriges Regierungshandeln? Ja, das auch, aber wohl auch wesentlich zur Bestattungsinstanz für unsere Grundrechte und den Rechtsstaat.
Diese Richter, angefangen bei Harbarth, sind eine Schande für das Land! Statt ihre Aufgabe als unabhängige Instanz wahrzunehmen und die Legislative im Sinne des GG zu überwachen, drücken sie sich vor unangenehmen Entscheidungen und biedern sich dem grünen Zeitgeist an. Siehe jüngstes Urteil zum Klima.
Das Bundesverfassungsgericht befindet sich schon länger in einer Krise, die durch Corona noch deutlicher wird. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere treue Parteigänger insbesondere der Grünen und Linken auf dem Richterstuhl erscheinen werden. Wie Politiker in Roben über Verfassungsrecht urteilen sollen, erschließt sich mir nicht. Aber in Meck-Pom hat man ja gesehen, welch skurrile Figuren Verfassungsrichter werden können. Woher die Deutsche Politik und Medien die Chuzpe hernehmen, Polen zu kritisieren, erschließt sich mir nicht.
Schade ich hätte wetten sollen, dass das Ergebnis so gekommen ist. Leider haben meine Bekannten auf das gleiche Ergebnis getippt.
Was will der Bürger noch von einem politisch motivierten Bundesverfassungsgericht und einem Ex-CDU Abgeordneten mit anrüchigem Hintergrund als vorsitzendem Präsidenten erwarten.
Der Respekt und das Vertrauen des Bürgers in dieses Verfassungsorgan schmilzt wie Eis in der Sonne. Alleine die kürzlich getroffenen Entscheidungen:
belegen das ausreichend.
Man fragt sich ob die Rechte des (deutschen) Bürgers überhaupt noch etwas wert sind.
Und ob. Sonst würden sich die Matriachen doch nicht so eine Mühe geben, zu erwägen, unter welchen Umständen man dem Bürger verantwortlich Zugriff auf seine Rechte gewähren könnte. Auf Abruf….
Da mit einer Strafe für die politischen Verbrecher in Deutschland kaum zu rechnen ist, wünsche ich mir, dass sämtliche cdu-Mitglieder einschließlich der Bundespolitiker auf eine Rundreise durch Deutschland gehen, um für die Wahlen im September zu werben, und zwar persönlich.
Was passieren wird, wenn diese den normalen Menschen gegenüberstehen, ohne fünffach-Rahmen von Bodyguards, würde mir eine große Genugtuung bereiten. Ich glaube nicht, dass es bei einfachen Eierwürfen bleiben würde.
Und genau deshalb werden die das nicht tun. Alles natürlich unter dem Vorwand „Corona“. Auge in Auge ist zu gefährlich. Denn das mehrheitliche Volk ist der Feind.
Ein oberstes deutsches Gericht läuft dem Zeitgeist hinterher? Wer ist der Souverän in diesem Land? Gilt das GG, oder der politische Zeitgeist von Parteistrategen? Das Vertrauen in die Justiz wird immer weiter erschüttert.
Ein Verfassungsgericht, das sich nicht an die Verfassung hält. Wo ist das Problem?
Ach ja, es hält sich offensichtlich nicht an die geschriebene Verfassung, warum auch?
Dieses Land hat den Verfassungsschutz, und seine Verteidiger, den es verdient. Und die höchste Instanz, die in der Lage sein soll sicherzustellen, das dies so bleibt, und nicht patzt. Nein, es ist kein Wunder, sondern den „spezifischen“ Teil dieses Unterfangens zu sichern, ist die Agenda, die damit verbundenen ist.
Karlsruhe ist nach dem momentanen Kenntnisstand nicht mehr der Hort uneingeschränkter Rechtssicherheit in Bezug auf die Interpretierung der Menschenrechte, festgelegt durch das Grundgesetz.
Karlsruhe verunsichert und versetzt unsere Justiz in den Zustand der Beliebigkeit, in der die Anwendung von Recht und Gesetzt einer dauernten Ungewissheit ausgesetzt ist.
Genau dieser Zustand ist erwünscht, um im Windschatten dieser Entwicklung eine Agenda installieren zu können, der keiner mehr entrinnen kann. Dieses Land, wenn es an diesen fragwürdigen und mit nichts begründeten Ideen festhält, droht irreversiblen Schaden.
§3 (3) BVerfGG lautet: Die Richter „können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.“
Der unmittelbare Sprung von einer Tätigkeit in der Politik ins Verfassungsgericht hat allerdings immer ein „Gschmäckle“, wie man jetzt wieder sehen kann. Der folgende Gesetzeszusatz könnte Abhilfe schaffen und das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts stärken: „Die richterliche Tätigkeit darf erst zwei Jahre nach der Ernennung aufgenommen werden.“ In der Wirtschaft gibt es für das leitende Personal Wettbewerbsklauseln, warum nicht in diesem kritischen Bereich?
„Das absurde Klima-Urteil ist der Gipfel dieser Entwicklung, erstmals legte man die Pressemitteilung gleich auch noch in französischer Sprache bei, damit – so wohl die Hoffnung – in der ganzen Welt die Menschen von der Bedeutsamkeit dieses deutschen Gerichts schwärmen.“
Warum in französischer Sprache ? Eine Sprache, die schon lange keine Weltsprache mehr ist und nur in wenigen Ländern gesprochen wird. Hätte man eine weltweite Verbreitung gewünscht, hätte man die Pressemitteilung bestimmt auf Englisch verfaßt. Warum also Französisch ? Wollte man vorrangig den westlichen Nachbarn der Deutschen informieren ? Mal ganz davon abgesehen, dieser Harbath ist eine ganz krumme Figur, ein Erfüllungsgehilfe Merkelscher Interessen. Ich hatte damals, als er 2018 im Bundestag in der Debatte über den Migrationspakt nur dummes Zeug schwafelte, schon ein schlechtes Gefühl. Ich bin sicher, wir werden von dem Mann noch einiges, wenig positives hören. Von Verfassungsrecht hat er jedenfalls keine Ahnung.
Super peinlich, dass unser höchstes Gericht die falsche Bezeichnung wählt. Auch ich hatte vor kurzem versehentlich „§“ geschrieben, mir ahnte der Fehler, ich schlug nach und korrigierte auf „Artikel“ – als Laie! Dass es keine Ahnung beim höchsten Gericht gibt… muss ich jetzt sagen, lässt weit blicken?
Und das alles, weil die Kanzlerin es so will. Deshalb wird kaum noch bewertet geschweige denn differenziert oder die Verhältnismäßigkeit geprüft.
Die roten Roben braucht kein Mensch mehr. Diese lächerliche Kostümierung gehört in die Altkleidertonne und das Gerichtsgebäude in ein Asylantenheim umwandeln. Da kann der Harbarth die Konsequenzen seines Treibens auskosten.
Man lese auf Wikipedia zu Harbarth nach: Von Cum-Ex über Befankenheit bei dem Diesel-Sklandal bis hin zu Ungereimtheiten bei der Honorarprofessor in Heidelberg in 2018 ist alles dabei. Also eine Person, die im Merkelland in jeder Hinsicht überaus geeignet ist, höchste Ämter im Land zu übernehmen!
Beschämend finde ich, dass unsere Qualitätsmedien zu diesen demokratiezersetzenden Machenschaften eisern schweigen.
Wahrscheinlich, weil die Unsägliche so schön den reibungslosen Übergang zur von allen Mainstream-Journos herbeigesehnten Kindlichen Kanzlerin vorbereitet hat und begleitet. Da pfeift man auf die Berufsehre und verkneift sich kritische Fragen und Kommentare.
Die Geschichte ist gelaufen und wir befinden uns erst im I.Akt und es werden noch etliche folgen mit ihren jeweiligen Steigerungen.
Jeder der bei klarem Verstand sollte zuschauen das er Bewerbungen ins EU-Ausland verschicken und mit seinen Lieben hier verschwindet.
Meine Frau und meinerseits halten es so und sind glücklich im Herbst aus dieser Puppenkiste verschwinden zu können um unseren Kindern wirklich eine Zukunft zu bieten.
Die Umsetzung ist einfacher als viele sich so denken und daher sollte niemand vor diesem Schritt zurückschrecken.
Wir schauen uns das Drama vom Vereinigten Königreich aus an.
Hallo Dorn, ich befürchte, Sie haben Recht. Obwohl genau diese Abwanderung unserem Land doppelt schadet, aber was kann man tun? Mit UK gehe ich auch schon länger ‘schwanger’, aber die Zelte abzubrechen ist ein Gewaltakt, wir sitzen paralysiert wie Kaninchen vor der Schlange.
Merkels Mann im BVerG wird sich so sehr als Totengräber dieser ehemals angesehenen Einrichtung erweisen, wie Merkel für die CDU und den Wohlstand Deutschlands.
Klare Rechtsbeugung und Harbarth muss weg ! Eine Justizreform ist dringend überfällig und viele Urteile der letzten vier Jahre sollten dringend rückabgewickelt werden.
„Die Ausgangssperre falle nämlich in einen Zeitraum, indem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft ‚keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben‘.“
Übersetzt: Zwischen 22 und 5 Uhr ist draußen eh‘ nix los. Die Leute sollen sich mal wegen der paar Grundrechtseinschränkungen nicht so anstellen.
Und weil das so ist, finde ich die Begründung, man könne mit Ausgangssperren die Pandemie bekämpfen – GROTESK. Was kann man von Waschlappen mit einem Hang zu unterkomplexen Schlussfolgerungen schon erwarten. Nichts!
Ihr Nachtwächter!
Also ist es verhältnismäßig, massive Grundrechtseinschränkungen aufrechtzuerhalten, deren Wirksamkeit weder belegbar noch einigermaßen plausibel annehmbar ist? Weil ein konstruierter Zusammenhang zwischen Personen, die sich nachts draußen aufhalten und dem Infektionsgeschehen schwerer wiegt als elementare Grundrechte?
Mit Grundrechten darf nicht experimentiert werden. Eine Einschränkung kann m.E. nur, und auch nur unter engster zeitlicher Begrenzung erfolgen, wenn die Wirksamkeit dieser Maßnahme zweifelsfrei belegt ist.
Die Begründung, die das BVerfG gegen die Eilanträge ins Feld führt, ist schauderhaft und widerspricht zutiefst meinem Verständnis von Rechtsprechung.
Mei, das Außenministerium legt Papiere zur Migration nur in Englisch vor. Auf meine Anfrage zur Version in der Amtssprache D gab es irgendwleche komischen Links, aber kein Dokument.
Seien wir doch froh, dass das Urteil des BVerfGE a u c h in französischer Sprache vorliegt. Das bedeutet, es gibt das Urteil noch in der Amtssprache D.
Seltsame Urteile des Verfassungsgerichtshofes. Nur zur Erinnerung: Deutschland unter Merkel übernimmt im Sommer des Vorfahrens den EU-Vorsitz und diese Frau, oder es, kündigt eine große Reform der Verfassung an. Ganz im Stillen beginnt sie damit in D mit der Besetzung des Vorsitzenden durch einen Parteisoldaten (da waren wir doch schon einmal DDR). Urteile werden im Sinne des „green deal“ gefällt und werden von der EU als historische Grundsatzurteile übernommen. Diese Frau ist nicht nur für D eine Schande sondern für ganz Europa. Sie strebt nach höheremals eine Kanzlerin in einem Land, welches nicht ihres ist und wird es vermutlich auch erreichen (UNO)!!
Was ist das eigentlich für irrsinnige Begründung? Abwägung, was das kleinere Übel ist, ob ein verfassungswidriges Gesetz mehr nützt als schadet? Man könnte auch alle Bürger einsperren, damit niemand mehr Ladendiebstahl begehen kann, oder noch besser, einfach alle Läden schließen. Natürlich überwiegt der Nutzen in dem Fall genauso und die Statistik ist frei von Ladendiebstählen bis zur Hauptverhandlung. Völlig idiotisch. Das stand überhaupt nicht zur Debatte. Zur Debatte stand, ob man das Ziel der Kontaktreduktion bis zur Hauptsache ohne schwerwiegende Grundrechtseingriffe erreichen kann. Das kann man, indem die Polizei und Ordnungskräfte nicht ALLE Bürger auf den Straßen kontrollieren, sondern die Personen aufspüren, die sich nicht an Beschränkungen, sofern die überhaupt zulässig sind, halten. Wer sich bis 22 Uhr treffen kann, kann sich auch bis dann infizieren. Der zusätzliche Nutzen kann momentan gar nicht allgemein vorhanden sein, es sei denn es gäbe eine nennenswerte Gruppe, die sich erst zwischen 22 Uhr und 5 Uhr trifft. Wer soll das sein? Wer trifft sich bei Temperaturen zwischen 0 und 10 Grad mitten in der Nacht im Freien? Wer trifft sich wegen einer Ausgangssperre nicht trotzdem bis 22 Uhr zu Hause? Die machen nicht nur ihre Arbeit nicht, seit einem Jahr gibt es Verfassungsbeschwerden zu Corona und es gab etliche Punkte die schon lange der Klärung bedurften, sie machen das auch noch lausig und fachlich falsch. Ich würde darauf wetten, es hat noch nie ein Urteil des BVerfG gegeben, wo statt dem Wort Artikel das Wort Paragraph verwendet wurde.
Diese Politik wird weitreichende Folgen haben. Merkels Politik ist ja bereits gescheitert. Heute haben wir einen Haufen etablierter Parteien, die alle miteinander koalieren könnten, da sich ihre Inhalte nicht wirklich unterscheiden. Das Problem ist nur, dass selbst die stärkste dieser Parteien momentan nicht über 28% der Wählerstimmen kommen würde. D.h., dass selbst von den Wählern immer mindestens 70% diese Partei nicht gewählt haben. Damit hat man aber die Gruppe der Nichtwähler unter den Tisch gekehrt. Rechnet man die mit ein, werden aus 28% schnell 18%.
80% der Deutschen können sich also selbst mit der stärksten Partei in Deutschland nicht identifizieren. Egal wer also die nächste Bundestagswahl gewinnt und egal welche manipulierten Umfragen man uns zu den jeweiligen Themen präsentieren wird, die Deutschen stehen nicht mehr hinter der Politik in Deutschland.
Selbst wenn sich dann eines Tages eine Partei rechts des links-grünen Mischmasch etablieren kann, wird die Rechtsstaatlichkeit auf Dauer angeschlagen bleiben. Ziel so einer Partei wird es nämlich sein, die heute von Links-Grünen besetzten Posten mit eigenen Leuten zu besetzen. Die werden dann vielleicht eine Zeitlang eine bessere Politik machen, aber die Politisierung der Gerichte wird bleiben. Das gleiche gilt für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie Medien, Behörden usw.
Eine Änderung kann meiner Ansicht nach nur durch eine echte Katastrophe herbeigeführt werden. Nur Situationen wie nach dem 2. Weltkrieg bieten einen echten Neuanfang. In Deutschland kann so ein Neuanfang nur gelingen, wenn die bestehenden Parteistrukturen abgeschafft werden und man ganz neue Ansätze einer echten Volksvertretung schafft. Dazu müssten sich unsere Politiker selber abschaffen und das werden sie nie tun. Die meisten können ja auch nichts anderes.
Das wichtigste wäre erstmal die Alimentierung des ÖRR stark einzuschränken.
Die sind doch für den Höhenflug der Grünen verantwortlich. Danach den NGO Sumpf konsequent austrocknen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter, der seit 2009 als Abgeordneter im Bundestag saß und der noch bis unmittelbar vor seiner Wahl im November 2018 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion des Bundestages gewesen war. Der Wechsel nach Karlsruhe geschah übergangslos mit der Aussicht, als Nachfolger von Herrn Voßkuhle zum Präsidenten des BVerfG gewählt zu werden. Und so geschah es.
Kann von diesem Stephan Harbarth erwartet werden, neutral über Beschlüsse des Bundestages und der Bundesregierung entscheiden zu können, denen er den jetzigen Posten zu verdanken hat?
Merkels Marionette hat „richtig“ gearbeitet: das Problem wird ausgesessen, so wie das in den 16 Jahren Merkelregiment sich fest etabliert hat. Aber nur Entscheidungen, die die „Längerhierlebenden“ betreffen. Also die ständigen Gesetzesbrüche der Verfassung und des Grundgesetzes.
Aber sobald Merkel für Migrantenzureise oder Geldverschwendung in großem Maße in Richtung EU geht, kann sie ihren Culone sehr schnell bewegen. Klar hat sie dabei in Harbarth Rückendeckung. Dessen Unterstützung kann sie sicher sein.
Und falls, also falls wirklich „normale“ Zustände in Richtung Grundrechte eintreten sollten, was ich nicht mehr glaube, dann ist ein Urteil des BVG uninteressant. Nur werden wir unsere Grundrechte unter Merkel und von Annalena nicht zurück erhalten. Viel besser richtet man jetzt den Klimalockdown ein.
Nachdem der Verfassungsschutz offensichtlich politisch gelenkt wird, kann dies nun auch für das Bundesverfassungsgericht vermutet werden. Damit wäre die letzte neutrale Rechtssäule geschliffen.
Geraten wir immer mehr in ein totalitäres System?!
Nein, das tun wir nicht. Wir sind mittendrin. Wenn sich der Regierungschef eines Landes seit bald sechs Jahren wissentlich und ungestraft über geltendes Recht hinwegsetzt – und immer noch bräsig im Sessel sitzt, dann ist das wohl keine funktionierende Demokratie mehr.
Und an allem Unfug, der passiert, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern (aus dem „Fliegenden Klassenzimmer“ von Erich Kästner). Gell, liebe Parlamentarier?
Das BHarG (BundesHarbarthGericht) kann sich doch nicht zeitnah mit solchen Petitessen wie Grundrechten auseinander setzen, wenn heute das Klima nach 2030 gerettet werden muss.
„Das Gericht räumt zwar ein: ‚Ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, um ihr Ziel zu erreichen, ist fachwissenschaftlich umstritten‘.“
Das ist die Frage in Sachen Klimawandel und dessen Verursachung durch den Menschen auch. Und trotzdem war sich das BVerfG nicht zu blöde sich auf die Seite der Freitagshüpfer und Schulschwänzer zu stellen.
Das war vom Politgericht nun wirklich nicht anders zu erwarten, und wurde so auch ziemlich genau vorhergesagt, wobei die politisch korrekten Richter/innen in der Begruendung wieder einmal auf ihre Allgemeinfloskeln zueueckgriffen, die letztlich immer mit dem weiten Ermessen des Gesetzgebers und hier der legitimen! Befürchtung vor und Abwendung von moeglichen schwerwiegenden Folgen zu tun haben. Das Gericht spricht nicht einmal mehr ansatzweise Recht, sondern versteht sich williger Helfer und als Handlanger des Regimes. Wenn es einen eiligen Fall mit einem ganz klaren Abwägungsergebnis gegen dieses Gesetz gegeben hat, dann dieser. Aber Merkel und ihr Regime muessen um jeden Preis „verteidigt“ werden, auch um den Preis rein politischer Entscheidungen. Zur Entscheidung in der Hauptsache in etwa 3 Jahren werden noch Wetten angenommen. Das mit Verlaub fast verzweifelte Klammern an dieses „Gericht als“ letzte Instanz “ ist zwar verständlich, realiter aber rührend naiv. Irgendwann sollten aus den diversen Urteilen und ihren Gruenden die richtigen Schlüsse gezogen werden, so schwer es den immer noch an was auch immer Glaubenden auch faellt. Die Messe ist gelesen. Man sollte sich nur rein beispielhaft das aktuelle Vorhaben der unlängst in zwei Bundesländern gewählten Regime zum Thema Energie und Klima anschauen, von den weiteren Verschärfungen im Bund abgesehen. Und die kriminelle „Elite“ wird nicht nur nicht weggefegt, sondern bejubelt.
„Es scheint die Entscheidung solange aufschieben zu wollen, bis die öffentliche Meinung feststeht.“
also bis nach der Bundestagswahl
Und wer geimpft ist und …, der darf schon bald wieder mehr Grundrecht: „Geimpfte und Genesene könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Nach Reisen müssten sie nicht in Quarantäne – es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. Zudem sollen sie Menschen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden“
Heute im Bundestag von der RotGrünen Klatschhasen Union beschlossen.
Genau das, für was man ein Gericht braucht (Satire Ende). Wer „Haltung“ hat braucht keine Abwägung des Rechts. Außerdem lässt es sich in einer Willkür Diktatur (der Doofen) viel besser durchregieren.
Tschüss Rechtsstaat, Tschüss Gleichheit vor dem Gesetz, Tschüss Gewaltenteilung.
Bundesnotbremse, hach, klingt dat niedlich. Nach Austausch von „Inzidenz“ durch „CO2-Konzentration“ und Umbenennung in Klimanotstands-Gesetz auch noch? Nicht nachplappern, so geht Manipulation! Beim Namen nennen: Bundesnotstandsgesetz!
Kurz und hart auf den Punkt gebracht: Wie der Herr, Stephan Harbarth, so das Gescherr resp. die Urteile. Oberster Herr bzw. Herrin dieses vorsitzenden Verfassungsrichters scheint immer noch seine Parteifreundin A.M. zu sein, der er sich verpflichtet fühlt. Die Verwechslung von Paragraphen und Artikeln illuminiert nur noch das Gesamtphänomen.
Skandalös, dass bei solch weitreichenden Urteilen wie zum Klimaschutz geht es quasi über Nacht, aber bei einem wirklich dringlichen (weil tagesaktuellen) Sache wird es auf die lange Bank geschoben.
Es ist offensichtlich, dass das BVerfG nicht unabhängig ist. Dies wird das Ansehen des BVerfG und GG sicherlich nicht zuträglich sein.
Die Merkel-Ära wird eines Tages für den Einzug einer neuen Beliebigkeit stehen.
Langfristig erwarte ich eine Ablösung der deutschen Nationalflagge durch einen Regenbogen. Kinder und Jugendlichen ist es ja bereits eingeimpft.
Das Vertrauen in die Verfassungsorgane schwindet!
„….es im Grundgesetz keine Paragraphen, sondern Artikel gibt, ….“
Beim höchsten Deutschen Laiengericht wundert einem bald nichts mehr.
Da inzwischen auch Richter Hausdurchsuchungen befürchten müssen, wenn sie „falsch“ Urteilen, ist das halt die Konsequenz. Die trauen sich also auch schon nichts mehr gegen den Merkelstaat. Damit ist das Endstadium des Rechtsstaates in Sichtweite.
Die Wähler haben es im Herbst in der Hand: und werden Merkels Staffelstab an Baerbock übergeben, die weiterhin von der CDU sekundiert wird.
Nun, Präsident Harbarth wurde ja quasi von Merkel auf seinen Posten im Obersten Gericht gehoben. Von der Seite her betrachtet, will er seiner Mentorin wohl nicht in den Rücken fallen.
@Deutscher: Endstadium des Rechtsstaates? Ich denke, da sind wir schon einen guten Schritt weiter.
Ich denke, die Richter des BVerfG haben nicht wirklich Angst vor dem Merkelstaat, sondern sind ihm treu ergeben.