Die Spanne geht immer weiter auseinander: Während Vertreter der Bundesregierung immer wieder beteuern, sie hätten ihren Entwurf für eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes rechtlich umfassend geprüft, kommen zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler zu einer anderen Analyse. Horst Seehofer nennt die Ausgangssperren gegenüber dem Spiegel „ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß“. Auch Olaf Scholz gibt sich siegesgewiss.
Nachdem zuvor bekannt wurde das selbst innerhalb des Kanzleramts hochrangige Juristen anderer Ansicht sind (TE berichtete), schneit nun eine umfassende Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hinein, die TE vorliegt (siehe hier). Dort heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“ Zwar räumt man der Regierung aufgrund der Krisensituation einen großzügigen Gestaltungsspielraum ein und sagt, man müsse auch ein „Recht auf Irrtum“ zubilligen, weist die Ideen der Regierung aber an mehreren Punkten zurück.
Vor allem die reine Koppelung der Maßnahmen an den Inzidenzwert wird kritisiert – es werden verschiedene Argumente aufgeführt, u.a. wird die Kritik des Rechtswissenschaftlers Dietrich Murswiek wiedergegeben, nach der ein PCR-Test-Befund nicht alleine ausreiche, um eine Infektiosität festzustellen.Man kommt zu dem Schluss: „Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus. Auf der einen Seite bestehen Bedenken, dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist. Auf der anderen Seite ist die Ausgangssperre ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der im IfSG-E genannte Schwellenwert dürfte insoweit zu niedrig angesetzt sein.“
Auch auf das Urteil des OVG Lüneburgs wird umfassend Bezug genommen und in der Analyse der Verhältnismäßigkeit eine ähnliche Argumentation aufgezeigt, wie sie die Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bereits letzte Woche auf TE vornahm.
Nett von Ihnen… aber wir kennen uns ja auch gar nicht. Obwohl ich mir ein Gespräch mit Ihnen durchaus interessant vorstellen könnte..
Wer gern Leberwurst ißt und die Gesetze befolgen will, sollte bei beiden nicht fragen, wie sie gemacht werden
Werde heute mal bei Rot über die Ampel fahren. In der StVO steht ja etwas anderes als im Grundgesetz. Ich werde mich auf Art. 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) berufen.
Also ich freue mich gar nicht auf einen Lockdown-Befehl. Man hat nicht mal die Bevölkerung gefragt, was denen lieber ist, Ausgangssperren und geschlossene Geschäfte oder zeitbegrenzte Handy Überwachung durch den Provider.
Fuer mich ist das letztere das kleinere Übel. Es beeinflusst zwar das eigene Verhalten, man denkt zwei mal nach ehe man in der Nähe von einem Sexshop oder Bordell spazieren geht, aber es schränkt einen im Leben nicht ein.
Hoffentlich wird das das Bundesverfassungsgericht genauso sehen, dass hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wenn es nach mir ginge, die Regierung hatte die ersten 6 Monate. Sie ist gescheitert. Danach gilt rette sich wer kann. Rücktritt der Regierung und Neuwahlen. So eine Gesetzesänderung im Infektionsschutzgesetz hätte ich gerne.
„Es ist zu befürchten, dass nur die Komplettzerschlagung des Systems eine vollumfängliche Rückinstallation unserer Grundrechte ermöglichen wird.“
Ja, das stimmt! Jedoch bedeutet hier „Komplettzerschlagung“ Revolution, Bürgerkrieg und viele Tote. Der Art. 20 Abs. 4 GG bietet jedoch auch andere Lösungen an, die weniger blutig sein können. Jedoch, wer geht diesen Weg?
„Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Oder auch: „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.“ (Alte Juristen-Weisheiten)
Die Wissenschaftlichen Dienste des Buindestages sollen es den Abgeordneten ermöglichen, sich vor einer Abstimmung sachkundig zu machen – nicht mehr und nicht weniger.
Ebenso beschäftigt natürlich die Bundesregierung ein Heer von Jursten.
Geht es um Gesetze, so sollen die selbstverständlich „angriffssicher“ sein. Was ist dagegen einzuwenden? Große Firmen beschäftigen dafür Justiziare.
Die schließliche Entscheidung trifft immer der Abgeordnete bzw. die Regierung.
Diese Dienste dienen nicht dem Rechtsschutz des Bürgers – dafür gibt es Gerichte -, sondern haben einen klar umrissenen Auftrag.
Daß die Dienste „Tips geben, das Recht zu unterlaufen“, ist eine Unterstellung, die noch zu belegen wäre. Ich würde Vorsicht bei solchen Behauptungen empfehlen.
Ja, um Sachlichkeit bemühte Beiträge können von wütenden Haudraufs nur als „Quatsch“ empfunden werden. – Es lohnt allerdings im Grunde nicht, da zu argumentieren, wo sich einer in seiner Burg verschanzt hat. Es ist wie Wasser in ein Sieb schöpfen. Es macht eben mehr Mühe, sich vor schnellen Urteilen erst mal kundig zu machen.
Was Sie zu Verfassungs- und Rechtsfragen von sich geben, ist gut für die Blaue Tonne.
Quatsch!
merkel sind ja sogar Gerichtsentscheide völlig egal. Warum sollte es dem wissenschaftlichen Dienst anders ergehen?
Dessen Argumente werden doch höchstens darauf überprüft, wie man geltende Gesetze unterlaufen kann, ohne sich allzu augenfällig strafbar zu machen.
Bei der heutigen Handlungsweise der Bundesregierung drängen sich Vergleiche mit der NS – Zeit geradezu auf.
Es ist nun bereits das dritte Mal in meinem Leben, das politisches Versagen mit dem Wegfall persönlicher und wirtschaftlicher Freiheitsrechte, es zumindest auf Zeit, gnadenlos einschränkten oder es sogar beanspruchten. Immer nach dem Gutdünken der gerade an der Macht befindlichen. Und immer angeblich zum Wohl des ganzen Volkes und als Kollektivverschuldung notwendig. Das erste Mal endete das mit einem furchtbaren Krieg und seinen vielen Opfern. Dazu mit einer bis heute nicht getilgten und uns allen angelasteten kollektiven Erbschuld. Dann die DDR Diktatur. Auch hier die durchgesetzte kollektive Verpflichtung, das alles sei für das Wohl des ganzen Volkes erforderlich. Zwar nicht zu vergleichen mit dem furchtbaren Krieg und seinen Folgen. Aber immerhin mit vielen eingeschränkten politischen, persönlichen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen und Jahren. Auch wieder Opfer erzeugend, weil auch ein Mielke, uns ja alle liebte. Nun scheint sich vieles von solchem geforderten kollektiven Handeln und der daraus entstehenden Kollektivschuld, schon wieder in unsere Demokratie einzuschleichen. Ich will nicht wieder für all die schlimmen Dinge mit verantwortlich sein, die bestimmte Politiker und ihr Versagen schon wieder dem ganzen Volk aufbürden wollen. Selbstverständlich muss ich für mein eigenes Tun und seine Folgen die volle Verantwortung übernehmen. Aber wenn es Schuld und Sühne zu verteilen gibt, soll sie auch von denen wirklich getragen werden, die die Schuld verursacht haben. Das trifft auch auf die politische Behandlung der jetzigen Pandemie zu. Ich sehe nicht ein, dass Härte mit Schuld und Sühne wieder auf die Schultern möglichst vieler verteilt wird, obwohl die Schuld an der Gefahr und Folgen immer nur von wenigen ausgeht. Ich will nicht in meiner letzten Lebenszeit weiter in eingeschränkter Geiselhaft gehalten werden, noch das anderen zumuten, nur weil die Handlungs-Verantwortlichen ihr Versagen nun im Gießkannenprinzip und dazu begründet mit Statistiken aus Berechnungen mit einer Vielzahl von Unbekannten allen gleichermaßen verordnen wollen. Dazu auch noch wegen Tabus und aus ideologischen Gründen nicht tatsächlich in den Entstehungs- und Verbreitungszentren wirksam eingreifen wollen. Ob wohl dort die meiste Gefahr entsteht und auch tatsächlich verbreitet wird. Dann wurde auch noch die Beschaffung von notwendigen Mitteln zur Reduzierung der Verbreitung und deren Folgeminderung völlig vergeigt. Heute streiten sich nun kleinliche selbsternannte Merkel-Nachfolger mit Persönlichkeitsstörungen, um die neue Kanzlerschaft. Anstatt sich derzeit energisch für ein freiheitliches und menschenwürdiges Leben für alle, trotz Corona einzusetzen. Unfähig dazu endlich wieder den Menschen ihre Würde zu rück zu geben, dazu wirklich alle unterschiedlichen Meinungen für Entscheidungsfindungen, zumindest zu prüfen und wo sinnvoll auch zu nutzen. Aber wenn für die verursachten Folgen die Abrechnung fällig wird, werden gerade diese Versager wieder allen anderen eine Kollektivschuld zuweisen wollen. So eine Demokratie hatte ich mir 1990 eigentlich nicht vorstellen wollen.
Es empfiehlt sich ein Blick ins Bundesverfassungsgerichts-Gesetz!
Besonders was die Ausschöpfung des Rechtsweges (§ 90, Abs 2) angeht.
Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde bedarf der Entscheidung des Gerichts (§ 93 a). Sie kann abgelehnt werden (durch einstimmigen Beschluß der zuständigen Kammer), wenn sie unzulässig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Ohne eine solche konkrete Ausgestaltung wäre das Gericht gar nicht funktionsfähig.
Es ist immer amüsant, – allerdings auf die Dauer auch ermüdend – Ihre Ergüsse zu Verfassungs- und Rechtsfragen zu lesen. Wie schön, daß Sie auch ohne jede Ahnung so sicher urteilen können. Beneidesnwert!
Vorschlag: Wir überlassen die Auslegung der Verfassung und der Gesetze den Fachleuten.
Schönen Sonntag!
Ja, es ist traurig: Sie und mich fragt leider keiner.
Horst Seehofer nennt die Ausgangssperre gegenüber dem Spiegel „ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß“. Zur Frage, was ihn für eine solche Beurteilung qualifiziert, lese man seinen Lebenslauf auf Wikipedia. Danach hat er Verwaltungsausbildungen für den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst absolviert. Das ist nichts schlechtes, qualifiziert aber zur verfassungsrechtlichen Bewertung von nachkonstitutionell einmaligen Ausgangssperren wie ein Abschluss als Krankenpflegehelfer zur Planung einer Gehirnoperation. Laut Wikipedia bezeichnet er dich selbst als „Erfahrungsjuristen“. Diese haben laut DRiG zum Glück noch keine Befähigung zum Richteramt, sondern nur zum Ministeramt, weil es für letzteres keine gesetzlichen Befähigungsanforderungen gibt.
Wie schon bei anderen Analysen und gutachterlichen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:
Frau Merkel hat einige dieser Analysen und Gutachten (u.a. zur totalen Grenzöffnung am 03./04. Sept. 2015) wohl als „nicht hilfreich“ angesehen.
Und „nicht hilfreich“ heißt bei Merkel „unbeachtlich und ab in die Papiertonne„.
Und als nachgeordnete Dienststelle kann und wird der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages seiner Chefin dabei nur zuschauen können, …ebenso wie es fast alle Abgeordneten (bis auf die der AfD) des Deutschen Bundestages machen werden bzw. bisher gemacht haben (!)
Ich denke, das mit dem Gestaltungsspielraum ist anders zu interpretieren.
Die Regierungen beschränken sich im wesentlichen darauf, in dieser Krise die Grundrechte zu beschneiden. Derweil gibt es eigentlich sehr viele Möglichkeiten zum Wohle des Bürgers zu agieren. Vieles wurde bereits angesprochen in diversen Beiträgen. Ein bedeutender Baustein wäre gewesen, das Gesundheitssystem zu ertüchtigen. Ein anderer wäre z.B. zu ergründen, wer die Intensivstationen belegt und warum.
Warum darf Tesla innerhalb von ein paar Monaten 90 ha Brandenburger Wald abholzen und über die Köpfe der Politik und Behörden hinweg ein Autowerk in die Höhe ziehen? Jedoch niemand fühlt sich bemüßigt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass innerhalb von drei Monaten 100 Mio Impfdosen zur Verfügung stehen und diese auch verimpft werden können!
Aber gut, dass wir nun ein Gesetz haben, nach dem z.B. Mitarbeiter von Bundesbehörden jederzeit nach z.B. Karlsruhe fahren dürfen, ohne dass sie entsprechende Nachweise für die Verwendung und Nutzung von begleitenden Waffen und Munition beibringen müssen!
Wichtige, grundlegene Entscheidungen herbeizuführen, während der Souverän im Zustand der Angst gehalten und die Öffentlichkeit und der BT von AM mit den Worten, das Virus verzeiht kein Zögern, bedrängt werden, ist absolut unmoralisch und unverantwortlich. Das typische Haustürgeschäft. Das widerspricht allem, was der gesunde Menschenverstand mir sagt. Und der gesunde Menschenverstand sagt mir sehr deutlich, bei einer tötlichen Gefahr würden alle Länderchefs in eine Richtung ziehen. Ohne Diskussionen und sehr schnell. Aber ich fürchte, die breite Masse sieht es anders. AM erkennt sehr gut, wo sie zum größten Schaden des Souveräns tätig werden muss. Alles andere sitzt sie aus. Oder sie ist jemand, der immer zielsicher daneben greift mit Entscheidungen. Das gibt es ja auch. Es ist erschreckend. Das Ziel ist nicht, dass die Menschen mit sehr unterschiedlichen Auffassungen nebeneinander in Frieden leben. Und dafür Wege zu suchen. Nein, das Ziel ist der Gleichschritt, Deindustralisierung, Energiemangel, Abschaffung der Mobilität und die große Transformation. In anderen Ländern ist das bös schief gegangen mit sehr vielen Toten. Aber AM, D und die EU unter vdL haben bestimmt das bessere Händchen.
Alles sehr schön beschrieben. Das Dumme ist nur: Ein Gericht kann jeden Quark als Begründung für sein Urteil verwenden. Wem das nicht passt und „Gesetzeswortlaut“ oder so schreit, der bewirkt gar nichts. Es sei denn, er kann ein übergeordnetes Gericht von seiner Ansicht überzeugen. Wenn dieses denselben Quark verwendet, tja dann …
Da es sich um den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages handelt, sollte sich folgerichtig in erster Linie das Parlament für dessen Analyse interessieren. In einer Demokratie, die mehr wäre als eine Simulation, würden die Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Dienstes im Rahmen der Lesungen des Gesetzentwurfs breit diskutiert und würden möglicherweise in die Entscheidungsfindung Eingang finden, äußerstenfalls würde das Gesetz durchfallen… Oh, ich merke gerade, ich habe geträumt. (Partei-)Soldaten haben nicht zu entscheiden, sondern Gehorsam zu üben.
Schwere rechtliche Bedenken ?
Das kann doch einen Diktator nicht erschüttern.
„Es muss demokratisch aussehen, aber ich muss alles in der Hand haben.“
(Angela Ulbricht, 2021)
Verfassungsverstöße scheinen sich Herrschaftsmlieu zu Breitensport zu entwickeln. Haltung und Gesinnung schlagen bejubelt von Medienaktivisten in diesen Szenarien jede Kompetenz…
Wenn sich ein Regierungschef nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt, gibt es zwei praktikable Möglichkeiten:
a) Enthaupten (macht man aber heute nicht nicht mehr, soweit ich weiß)
b) per Misstrauensvotum absetzen (geht laut Art. 67 Grundgesetz; macht außerdem weniger Schweinerei zum Aufputzen)
Liebe Abgeordnete: Wenn Euch das zu viel Gewese ist, dann könntet Ihr vielleicht bei der nächsten Abstimmung über Ermächtigungsgesetze einfach Euer Händchen nicht mehr heben. Dann schimpft vielleicht Mutti oder der Generalsekretär mit Euch, aber schließlich seid Ihr doch nur Eurem Gewissen (sofern noch vorhanden) unterworfen, keiner Fraktionsdisziplin. Sonst bräuchten wir doch keine 700 von Eurer Sorte, oder?
„Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!“
Eigentlich sollte der Bundesrechnungshof den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags rügen. Er hat keine Existenzberechtigung, da er erstens den McKinsey-Buddys unserer Minister im Wege steht, so muss man den Bedarf ja immer erst unnötig begründen, und zweitens die Regierung ja ohnehin keine Tatsachen anerkennt. Eine starke Meinung ist wichtiger als fundiertes Wissen, aber am wichtigsten: HALTUNG ZEIGEN.
Und wozu außerdem braucht der Bundestag denn Beratung? Die Damen und Herren sind doch in der Hauptsache nur dressiert, genauso abzustimmen wir von der Führung angeordnet… Parteisoldaten halt. Soldat hierbei: Soll ohne langes Denken alles tun.
Denkt überhaupt noch jemand in diesem Land nach? Der Knackpunkt ist, mit welcher Begründung überhaupt die Inzidenzwerte eingeführt wurden: Die Kontaktnachverfolgung. Sie galten nie als echter Indikator für die tatsächliche Verbreitung und Infektionen aufgrund der unbekannten Dunkelziffer. Eine Quantitative Aussage über das Infektionsgeschehen ist nach wie vor gar nicht möglich, mit Einführung der Schnelltests noch weniger.
WEIL es aber um die Kontaktverfolgung durch Gesundheitsämter ging bei den Inzidenzwerten, ist die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel daran zu bemessen, ob und wie man ohne massive Grundrechtseingriffe die Kontakverfolgung gewährleisten kann. Das kann man durch mehr Personal in den Behörden oder durch einen einzigen Eingriff, nämlich der Mitführung einer App, wie in Taiwan, Korea, Japan und Singapur.
Indes spielt es keine Rolle ob fünf Personen eine Person besuchen oder eine Person fünf Personen, dabei unterschiedliche an 5 aufeinander folgenden Tagen oder am selben Tag.
Dann wird sich der Wissenschaftliche Dienst wohl bald entschuldigen und eine Korrektur vorlegen. Merkel gibt erst Ruhe, wenn ihr Zerstörungswerk vollbracht ist.
„Wienschaftliche Dienste des Bundestages: Schwere rechtliche Zweifel an Merkels Lockdown-Gesetz“
Das ficht sie nicht an, die Merkel.
Verfassungsbruch? Das ist eine ihrer kleinsten Übungen!
„Das rechtliche Eis wird für die Bundesregierung immer dünner.“
Das kann nur von Bernd Zeller stammen 🙂