Der Plan für einen bundeseinheitlichen Lockdown wird konkret: Es existiert bereits ein entsprechender Regierungsentwurf, der ab einer regionalen Inzidenz von 100 verpflichtende Ausgangssperren und Einzelhandelsschließungen vorsieht. TE liegt der Entwurf vor (hier zu lesen). Wir haben den habilitierten Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau gefragt, wie er diesen in der Form sicherlich historischen Vorstoß bewertet. Vosgerau ist Rechtsanwalt in Berlin und wurde einem bundesweiten Publikum bekannt unter anderem durch die von ihm geprägte Formulierung „Herrschaft des Unrechts“ in Bezug auf die Flüchtlingskrise 2015, sowie zahlreiche Gutachten beispielsweise zu Fragen von Migration und Seenotrettung.
TE: Wie ist dieser neue Entwurf der Bundesregierung aus juristischer Perspektive zu bewerten? Wird hier nicht der mit Ewigkeitsklausel verankerte Föderalismus angegriffen?
Was das Infektionsschutzgesetz angeht, so ist in Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes in Hinblick auf „Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten“ vorgesehen. Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit bedeutet, dass die Länder so lange das Gesetzgebungsrecht haben, wie der Bund nicht „abschließend“ von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat. Dann sind die Länder legislatorisch gesperrt. Nun gibt es schon seit ewigen Zeiten das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene, vor 1994 hieß es „Bundesseuchengesetz“. Bayern hat sich als einziges Bundesland ein Landes-Infektionsschutzgesetz gegeben, dies ist kompetenzrechtlich zweifelhaft.
Daher verstößt die Einführung des neuen § 28b IfSG nicht gegen den Verfassungsgrundsatz der Bundesstaatlichkeit. Man muss sich eher wundern, wie lange der Bund gebraucht hat, um zu kapieren, dass er die Sache auch an sich ziehen kann. Würde die Neufassung des IfSG auch in die Behördenorganisation, also die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen, könnte es nicht ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten, dies ist aber nicht der Fall. Da die Länder auch den neuen § 28 b IfSG als eigene Angelegenheit ausführen sollen, handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundesrat könnte die Gesetzgebung allenfalls durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern, aber nicht verhindern, so lange es eine Mehrheit im Bundestag gibt. Aber das halte ich auf den ersten Blick nicht für garantiert.
In Hannover gab es jüngst ein interessantes Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dass die regionale Ausgangssperre aufhob. Begründung: Zu pauschal, es sei nicht nachweisbar, dass es konkret funktioniert. Wenn das auf Städteebene bereits zu pauschal ist, wie sieht es aus, wenn die gleiche Regelung bundesweit quasi flächendeckend eingeführt werden soll?
Das Urteil des OVG Lüneburg ist völlig richtig gewesen, demgegenüber haben viele Verwaltungsgerichte bei der Beurteilung behördlicher Maßnahmen, wie v.a. Ausgangssperren, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelrecht versagt oder sind jedenfalls ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen. Denn ein Verwaltungsgericht muss kraft eigener Erkenntnis untersuchen, ob eine behördliche Maßnahme nach den Umständen des Einzelfalls zur Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nachvollziehbar geeignet ist, ohne die Grundrechte übermäßig einzuschränken. Demgegenüber ist es ein Anfängerfehler, wenn Verwaltungsgerichte einfach abstrakt das „Recht auf Leben“ gegen das „Recht auf Spazierengehen“ abwägen und dann überraschenderweise zu dem Ergebnis kommen, dass das Leben überwiege. Denn man kann keine abstrakten Rechtsgüter gegeneinander abwägen, sondern immer nur die Sinnhaftigkeit einer bestimmten Maßnahme im Einzelfall gegenüber möglichen Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen – oder eben nicht.
Das doppelte Märchen von der Corona-Triage – was auf Intensivstationen wirklich passiert
Durch die Anordnung in einem formellen, das heißt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesgesetz und nicht nur in einer Rechtsverordnung, die immer unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts steht, nach der eben alle grundrechtswesentlichen Entscheidungen vom demokratisch unmittelbar legitimierten Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen, wird natürlich die demokratische Legitimität einer solchen Maßnahme erhöht. Und: rein formell ist das Gesetz natürlich nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten angreifbar, vielmehr hätten sich die Verwaltungsgerichte nach dem Gesetz zu richten.
Es bleibt den Bürgern aber unbenommen, diese neue Regelung unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht anzugreifen; das Kriterium der Erschöpfung des Rechtsweges gilt insofern nicht, weil es gegen formelle Bundesgesetze eben keinen Rechtsweg gibt. Eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Pauschalität, und Differenziertheit und Großräumlichkeit entsprechender Ausgangssperren gestützt wird, hätte meines Erachtens auf den ersten Blick gute Erfolgschancen. Einmal ganz davon abgesehen, dass es von vornherein Unsinn ist, wenn die Leute täglich in nach wie vor voll besetzten öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit ins Büro fahren dürfen und auch wieder zurück, dann aber einsame Spaziergänge an der frischen Luft nach 21:00 Uhr streng verboten sind.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sagt auch: Es erscheine „nicht angemessen, alle in einem bestimmten Gebiet lebenden Personen einer Ausgangsbeschränkung zu unterwerfen, nur weil einzelne Personen und Personengruppen die geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen nicht freiwillig befolgten“. Gilt das dann nicht auch für ein solches Bundesgesetz?
In der Tat wird durch eine solche Erwägung zur Begründung einer Rechtsverordnung eigentlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf den Kopf gestellt: man müsse vermeintlich alle einsperren, weil sich einige angeblich nicht an Vorschriften halten. Aber wie gesagt, wären die Maßstäbe in Hinblick auf ein unmittelbar parlamentarisch legitimiertes Gesetz andere als in Hinblick auf eine nur von der Exekutive ausgehende Rechtsverordnung. Dennoch würde ich jedenfalls die pauschalen und kreisweiten Ausgehverbote nach 21:00 Uhr auch in Form eines formellen Gesetzes für übermäßig, weil schon für ungeeignet halten.
Auch muss das unsägliche einseitige Abstellen auf den so genannten Inzidenzwert endlich vor dem Bundesverfassungsgericht thematisiert werden. Denn der weist ja nur die Auffindbarkeit bestimmter genetischer Bruchstücke, die für den Coronavirus typisch sein sollen, meist in milliardenfacher Verstärkung, auf der Schleimhaut nach – ohne irgendeine Aussage über den Gesundheitszustand oder die Infektiosität einer Einzelperson zu erlauben.
Nun, auch wenn man vielleicht nicht formaljuristisch exakt argumentieren kann, muss man nicht konstatieren, dass eine solche Machtkonzentration beim Kanzleramt eindeutig dem Geist des Grundgesetzes zuwider läuft?
Nein, nicht unbedingt. Zwar ist die Gefahrenabwehr nach der Grundkonzeption des Grundgesetzes eigentlich Ländersache. Von diesem Grundsatz gibt es aber immer schon Ausnahmen, zumal, wenn die Gefahr länderübergreifenden und allgemeinen Charakter hat. Jedenfalls die Bundesregierung und wohl auch die Bundestagsmehrheit gehen davon aus, dass das derzeitige Auftreten des Coronavirus katastrophale Züge hat. Dies könnte man natürlich auch bezweifeln – etwa mit der Erwägung, dass nicht nur die Hongkong-Grippe ab dem Jahr 1968, sondern auch die Influenza-Welle von 2017/18 viel schlimmere Folgen hatten als das derzeitige Auftreten von COVID-19 Viren, ohne dass deswegen irgendein Geschäft schließen musste. Aber legt man eben die derzeit – und ja nicht nur in Deutschland! – herrschende Einschätzung zugrunde, so ist gegen die bundesweite und auch vereinheitlichte Gefahrenbekämpfung verfassungsrechtlich nicht unbedingt etwas einzuwenden.
Im Grundgesetz findet sich bei den meisten Grundrechten eine Formulierung, dass sie aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfen. Das wird jetzt so weit ausgelegt, dass man etwa die Berufsfreiheit für ganze Branchen de facto aufheben kann. Sind Grundrechte wirklich nur schwammige Worthülsen, die man im Ernstfall dann doch quasi beliebig aushöhlen darf? Wann beginnen die auch in der politischen Realität, abseits von Sonntagsreden, zu tragen?
Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes: in keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Diese Wesensgehaltsgarantie des Grundgesetzes spielt meines Erachtens in der derzeitigen verfassungsrechtlichen Debatte eine noch viel zu kleine Rolle, man scheint die Vorschrift fast vergessen zu haben.
Nach herrschender Meinung – ich spreche insofern gelegentlich von der „apologetischen Fachliteratur“ – erleben wir derzeit eigentlich gar nichts Besonderes. Die herrschende Meinung in der Staatsrechtslehre geht davon aus, dass Grundrechte schon immer durch einfache Gesetze beziehungsweise auf Grund einfacher Gesetze beschränkt worden sind und beschränkt werden konnten, und dass diese Grundrechtseinschränkungen umso intensiver ausfallen dürfen, je größer die Gefahr ist, die dadurch bekämpft werden soll. Und derzeit seien die Gefahren für Leben und Gesundheit eben unvergleichlich groß!
Ich persönlich sehe dies mittlerweile anders, ohne mich fachlich damit bislang durchsetzen zu können. Ich meine nämlich, dass die derzeitigen, umfassenden und tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht mit herkömmlichen Grundrechtseinschränkungen verglichen werden können, wie sie schon immer und speziell aus Gründen der Gefahrenabwehr zulässig gewesen sind. Denn es fällt auf, dass sich der breite Grundrechts-Dispens eben von vornherein nicht an so genannte gefahrenabwehrrechtliche Störer oder wenigstens Verdächtige richtet, bei denen also irgendein Anfangsverdacht besteht, dass sie infiziert sind und andere infizieren könnten, sondern es sind von vornherein millionenfach Nichtstörer, also unbeteiligte Personen betroffen. Und deswegen würde ich sagen, dass wir uns bereits seit über einem Jahr eigentlich in einem Ausnahmezustand befinden. Und das ist höchst problematisch, denn im Grundgesetz ist der Ausnahmezustand ja eigentlich gar nicht vorgesehen, abgesehen allenfalls vom Verteidigungsfall (Art. 115a GG). Und dies spricht wiederum gegen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Corona Maßnahmen – es ist ein verfassungsrechtlich nicht geregelter Ausnahmezustand.
Also hätten die Gerichte eigentlich längst deutlicher einschreiten müssen?
Ja, die Gerichte hätten dies thematisieren können und es hätte auch die Möglichkeit der konkreten Normenkontrolle, also der gerichtlichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, gegeben. Die Verwaltungsgerichte sind offenbar nicht auf die Möglichkeit des Notstands gekommen, weil dieser eben nicht alltäglich genug ist, damit hatten sie sonst ja noch nie zu tun.
Wer kann jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen? Ist es möglich das Vorhaben noch vor Gericht zu stoppen?
Gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, also insbesondere die zwingende Anordnung von Ausgangssperren bei bestimmten Inzidenz, kann jeder Bürger vorgehen, der geltend macht, von dieser Regel selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein.
Merkel steht unter Zugzwang. Sie muss das Gesetz schnell durchbringen, die Corona-Zahlen beginnen möglicherweise schon zu sinken. Möglicherweise erübrigt sich ihr Gesetz, wenn sie zu lange zögert. Welche Schritte muss das Vorhaben durchlaufen? Bis wann muss man damit rechnen, dass es gültig wird?
In der Tat ist es absehbar – wie bereits im letzten Jahr – dass die Inzidenzzahlen mit dem Übergang zu Frühling und Sommer stark abfallen werden, weil sich dies ja bei praktisch jeder Virusinfektion so verhält, es hat offenbar mit der Aktivität der Viren zu tun, die Kälte mehr schätzen als Wärme. Zugleich fällt auf, dass derzeit, und zwar ausgerechnet im Verbund mit so genannten Lockerungsmaßnahmen, auf breiter Front Testpflichten durchgesetzt werden. So hat zum Beispiel die Staatsbibliothek Berlin unlängst verlautbart, dass man, wenn man dort also zum Beispiel einen Termin hat, weil man Bücher zurückgeben oder den Leseausweis verlängern muss, das Gebäude nur noch nach einem Schnelltest-Nachweis betreten darf. Auch an Schulen sollen ja jetzt Testpflichten eingeführt werden. Nun scheint es auf der Hand zu liegen, dass diese abermalige starke Ausweitung der Testung auch zu einem Anstieg der positiven Befunde führen muss; im Fernsehen werden ja immer nur absolute Zahlen gemeldet und niemals der viel interessantere Prozentsatz der positiven Testung.
Wenn das Gesetz im Bundestag eine Mehrheit findet und auch der Bundesrat nicht gewillt ist, es aufzuhalten, dann kann es im Grunde in anderthalb Wochen durchgehen. Will hingegen der Bundesrat das Gesetz wenigstens aufhalten, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen, und dort wird dann mehrere Wochen lang verhandelt. Am Ende könnte der Bundestag, wenn es dort nach wie vor eine Mehrheit gibt, den Bundesrat jedoch überstimmen.
Hatten Sie eigentlich schon mal einen Artikel zur „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“? Lässt sich diese Feststellung gerichtlich überprüfen?
„Also hätten die Gerichte eigentlich längst deutlicher einschreiten müssen?“: Schon heftig, dass auf Ebene der Verwaltungsgerichte, ich vermute mal, keine Zeit (so kann man den Rechtsstaat auch aushebeln) und kein Interesse, Wissen, Warnlämpchen – was auch immer – besteht, Wesentliches überhaupt zu erkennen und zu thematisieren.
Verfolgt man TV- oder Rundfunksendungen mit Hörerbeteiligung, bekommt man den Eindruck, daß es vielen Zeitgenossen gar nicht ‚lockdownig‘ genug zugehen kann, die würden am liebsten alle einsperren.
Vermutlich handelt es sich bei diesen Personen um überwiegend gut situierte Leute, die Angst haben, dass ihnen die Felle davon schwimmen.
Warum ich dort nur bestimmte Personen vermute, liegt auf der Hand, denn zumindest finanziell mussten/müssen sie wohl kaum unter Corona leiden! Das sieht bei denen, die schlicht vor dem Ruin stehen schon ganz anders aus, denn die haben (vielleicht sogar ganz OHNE Coronainfektion) trotzdem alles verloren, was ihnen lieb und teuer war. Unter anderem den Lebensmut, was eine mögliche Infektion womöglich eher nebensächlich erscheinen lässt…!
Bei diesen Aussagen, die von hochrangigen Juristen kommen, denke ich mir immer: Wenn das so eindeutig ein Verstoss gegen die gesetzlichen Normen ist, wieso greifen dann genau diese Juristen nicht ein und stellen eine handfeste, mit guten Argumenten begründete, Klage auf die Beine, die dafür sorgt, dass der GröKaZ ihre Massnahmen um die Ohren fliegen und dass ihr Hören und sehen vergent….
Ansonsten sind solche Beiträge mehr oder weniger nur ein kleines Pflaster auf die Seele von uns, der Bevölkerung.
Im Endeffekt bestätigen diese Juristen ja das, was wir tief in uns an Ungerechtigkeit fühlen, aber es passiert nichts, es wird auch nur geredet. Worauf warten die? Los gehts, anfangen Klage vorbereiten….
Es ist einfach großartig:
Merkels Sein und Handeln sind immer leichter zu verstehen und von bezwingender Konsequenz. Es geht ja nicht um einen effektiveren Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Eine sich gottgleich Dünkende kann keine Götter neben sich dulden. Politik kann sie stets nur auf ihre höchst unbedeutende Person hin denken.
Den bösen Buben und Mädchen Ministerpräsidenten*innen ruft sie zu:
„Ihr seid mir nun lange genug auf der Nase herumgetanzt. In unzähligen nächtlichen Runden haben wir zusammengesessen und schließlich einen Kompromiß gefunden. Kaum daheim, habe ihr euch einen Dreck darum geschert. Jeder hat sein eigenes Spielchen gespielt.
Damit ist nun endgültig Schluß. Ich werde euch zeigen, wer die Hosen anhat. Außerdem habe ich ja in nun bald 16 Jahren meine überlegene Kompetenz auf allen Feldern bewiesen.“
Die Viren mögen sicher keine Kälte. Aber die Immunabwehr des menschlichen Körpers funktioniert eben auch über Speichel und Schleimhäute. Im kalten = trockenen Winter sind die Schleimhäute stärker angegriffen als im warmen = feuchten Sommer. Deshalb können Viren und Bakterien im Sommer schwerer in den Körper eindringen und sich vermehren. Im Sommer sind wir schlicht wehrhafter als im Winterhalbjahr. Nur am Rande: Erkältungen werden über Nacht schlimmer, weil der Speichelfluss nachlässt. Umgekehrt kann man Erkältungen durch permanentes Lutschen oder Kaugummikauen effektiv bekämpfen (am besten auch immer mal wieder etwas salziges zu sich nehmen, weil das Salz, das auf die Schleimhäute gelangt, die Feuchtigkeit speichert und dadurch die Schleimhäute – die Mauern des Körpers – intakt hält). Wenn man sofort bei den ersten Symptomen reagiert, kann sich die Erkältung im Regelfall tatsächlich gar nicht etablieren. Den meisten Menschen ist das aber offenbar weiterhin unbekannt.
Die willkürliche Grenzöffnung durch Mißachtung bestehender Gesetze und die de facto Einführung einer Transferunion aufgrund einer „Notlage“ waren nach Meinung vieler Staats- und Verfassungsrechtler auch verfassungswidrig.
Allerdings sahen das die oberen und obersten Gerichte anders. Deren Richterposten werden mit Personen besetzt, die die Parteien aussuchen bzw. abnicken, welche die ideologisch motivierte politischen Entscheidung treffen bzw. unterstützen.
Davon abzuleiten, dass diese Richter „parteiisch“ urteilen, wäre allerdings eine rechtspopulistische Verschwörungstheorie. Wir leben schließlich in einem Staat, in dem Gewaltentrennung herrscht.
Ich habe eben den Presseclub gesehen. Jörg Schönenborn sagte ausdrücklich und eindeutig, dass aufgrund von Corona die nächste BTW NICHT verschoben werden darf.
Stimmt das oder ist das ‚mal wieder ein Framing der Öffentlich-rechtlichen Medien?
Mir liegen nämlich andere Informationen vor:
https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-bundestagswahl-berlin-parteien-waehler-georg-thiel-studie-abgeordnete-bundestag-90144590.html
https://corona-transition.org/vorschau-bundestag-veroffentlichte-studie-uber-covid-19-assoziierte
Wer weiß mehr darüber?
Wenn demnächst Bundesrecht in Form von Rechtsverordnungen in einem Bundesland direkt wirksam werden sollte, dann führt der Klageweg direkt zum BVerfG, da es sich in der Regel nicht um die Anfechtung eines Verwaltungsaktes, sondern um eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung eines oder mehrer Artikel des GG handeln wird.
Es wird also nicht mehr wie bisher ein Instanzenzug, beginnend beim Amtsgericht, offenstehen. D.h. es wird langwierig und u.U. teuer.
Naja, alles schön und gut was Vosgerau sagt. Es wird nur niemanden interessieren. Was für eine „Rechtstaatlichkeit“ und freiheitliche Demokratie soll das sein, wo 99% der gesunden Menschen mit Freiheitsentzug seit 13 Monaten überzogen werden bis hin zur (kommenden) Zwangimpfung. Das ganze ist nichts anderes als eine China-Diktatur und die Justiz ist wieder mitten dabei! Die Medien und Altparteien sowieso. Was bleibt übrig als diesem Land den Rücken zu kehren.
Leider befinden wir uns seit langem „auf hoher See“, und die Mannschaft inklusive der Leute auf der Brücke (Verfassungsgericht) haben unerklärtermaßen die Arbeit niedergelegt. Ich erinnere mich – lang ist’s her, bin schon nahe 80 – an die unangefochtene Spitzenstellung des BVerfGerichts in der Wertschätzung und der Vertrauenswürdigkeitseinstufung durch die Bürger. Tempi passati! Auch hier hat die „Politrukwirtschaft“ stetig das Rechtsstaatsprinzip den hörigen Juristen überlassen. Außer den Medienhuren, gibt es genug Käufliche. Ich bin im Unrechtsstaat geboren und hätte mir nie träumen lassen, in einem solchen sterben zu müssen.
Wenn es richtig ist das die Mehrzahl der Intensivbetten von Personen, mit Migrationshintergrund aus Ländern mit islamischer Gesellschaftsform, belegt ist, dann kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die autochthonen Deutschen auch hier massiv diskriminiert (im wahrsten Sinn des Wortes, eingesperrt) werden, zu Gunsten von kulturfernen Personen einer anderen Gesellschaftsform, die wahrscheinlich nicht einmal unsere Sprache sprechen und die deutschen Propagandamedien sowieso ignorieren.
Aber vielleicht ist das Absicht. Denn wie sonst kann man ein ganzes Volk noch schneller abwickeln, als das man seine gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Basis lahm legt?
Bitte informieren Sie sich über den Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Melamingehalt der Haut sowie C-19-Verläufen.
Weitere Faktoren sind gewiß Wohnverhältnisse und freilich auch familienbetontere Mentalität.
Das alles kann aber KEIN Grund sein, unter einem Pandemievorwand die Demokratie abzuschaffen und einen neuen Totalitarismus zu installieren.
Ob sich Merkel im Bundestag traut den rauszuhauen: Wollt Ihr den totalen Lockdown?
Diese ganze Angelegenheit zeigt vor allem eines. Auf dem Papier kann eine Verfassung noch so gut aussehen, aber sie ist nie mehr als Papier oder besser: eine bloße Vorstellung in den Köpfen. Die Realität einer Gesellschaft besteht aus Menschen, ihren Beziehungen, Wünschen und Ängsten. Entscheidend ist einzig und allein die Macht über die Köpfe. Wer Wünsche und Ängste seiner Umgebung bedienen kann, speziell die der Funktionsträger, auch Richter, der hat die Macht. Mit anderen Worten: Alleine die Verteilung der realen Macht schützt vor Korrumpierung und/oder Bedrohung der Beteiligten und damit vor der Despotie. Genau deswegen wäre eine Weltregierung nichts als ein Albtraum, eine europäische Föderation ebenso. Das gilt, solange nicht bessere Formen der Machtverteilung gefunden werden.
Zu den wenigen, die tatsächlich aus der Geschichte gelernt haben, gehören die Eliten, die jetzt unter dem Vorwand einer Seuchenbekämpfung die alten Mechanismen kopieren. Seit März 2020 konzentriert man scheibchenweise mit Aushebelung des Förderlalismus, Entmachtung der Landesparlamente und des Bundestages und jetzt der Ministerpräsidenten immer mehr Macht im Kanzleramt. Nunmehr sind wir an dem Punkt angelegt, in dem wir uns per Definition objektiv in einer Diktatur befinden („Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person … oder eine regierende Gruppe von Personen … mit weitreichender bis unbeschränkter politischer Macht auszeichnet“). Ob diese Machtkonzentrierung konform mit dem nachrangigen Art. 74 GG ist, ist wenig relevant. Auch die Machtergreifung war seinerzeit rechtskonform. Entscheidend ist, daß die Machtkonzentration diktatorischen Charakters objektiv besteht und dabei obendrein medizinisch nicht ansatzweise gerechtfertigt ist.
Ich kann den Liebermann gar nicht so oft zitieren, wie ich möchte.
(frei nach dem Liebermannzitat von 1933)
Wir halten fest : Die Verwaltungsgericht Versagen, wobei offen bleibt, warum. Das BVerfG wird in einige Jahren entscheiden, wobei sich der Präsident öffentlich bereits geaeussert hat, was offenbar etwas untergeht. Und zumindest seine Aeusserungen verheißen verfassungsrechtlich nichts Gutes. Er weiss, was er zu liefern hat und nicht wenige, genauer gesagt alle, der Richter gehoeren bekanntlich zum Lager der Kaderparteien, zumindest ist mir keiner „der AfD“ bekannt. Nun denn. Zum zweiten geht es wieder einmal weniger um corona, sondern um das Grundsätzliche, naemlich um die Frage, wer bestimmt wie, wann eine Ausnahmezustand vorliegt und kann damit sich selbst zu allen Massnahmen ermaechtigen, die er fuer geboten haelt. Wer hat die unbegrenzte Deutungs – und Massnahmenhoheit. Wer bestimmt den „Notstand- oder Verteidigungsfall“ im umfassenden Sinne und kann (allein) ueber grundgesetzliche Regelungen (das wurde ja qua Notstand bereits beseitigt) und deren jeweilige Gültigkeit oder partielle Einsetzung im selbst definierten Einzelfall bestimmen. Das GG wird gewollt zur Verfuegungsmasse eines Regimes und einer Autokratin. Das bereits wiederholt festgestellte Versagen aller Mechanismen, Kautelen und Institutionen zeigt doch hinreichend, dass hier ein rechtsstaatliches, demokratisches System auf Druck einer Despotin sich selbst aufloest. Der naechste Ausnahmezustand wird auf Weisung der Fuehrerin erklärt und damit greifen exakt die Mechanismen, die heute vorbereitet werden, was auch das Ziel der Veranstaltung ist. Corona liefert das willkommene, weil geeignete Narrativ, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das naechste koennte greifen, wenn sich in einem wärmeren Sommer die Zahl der Todesfälle bei Aelteren (angeblich) dramatisch erhöht und nun wieder einmal“ Rettungsmassnahmen“im Ausnahme – oder Notstandsfall geboten sind. Die „Wissenschaft“, Aerzte und Medien machen wie ueblich, siehe heute, mit und das war es dann. Bei bereits geringer Phantasie lassen sich hier jede Menge an konstruierten Gruenden finden, um sogar in einen Dauerausnahmefall zu kommen, was bereits mit der Zerocovid-Bewegung greifbar wird. Das Fehlen von Fähigkeiten der Konkretisierung wie auch der Abstrahierung ist mir nach wie vor unbegreiflich, von der weitgehenden Ignorierung des “ cui bono“ ganz abgesehen, aber sowenig wie der gemeine homo ein „sapiens“ ist, ist der gemeine Deutsche ein Denker.
Tja, Stefan Harbarth ist ein politischer Richter (Funktionär der CDU und war MdB) eingesetzt von Mehrkill, um die Schweinereien in der Europapolitik und Migrationspolitik dann auch verfassungsrechtlich (am Ende) durchzusetzen. Die anderen Richter sind auch aus dem Politik-Kader. Kann man sich alles anschauen. Das ganze hat rein gar nichts mehr mit Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit zu tun. Es ist ein Mafia-Staat. Gedeckt und befördert von den willigen (und teils oder ganz vom Staat bezahlten) Medien.
Es ist unfassbar einfach die Demokratie abzuschaffen ..
Der Meinung des mit Sicherheit hochkompetenten Staatsrechtlers Dr. Vosgerau stehen naturgemäß viele andere juristische Meinungen gegenüber. Es ist kaum anzunehmen, dass die Parteibuch-Richter des BVerfG in Karlsruhe der Bundesregierung Grenzen setzen werden. Schließlich wurden die offenkundigen Grundgesetzverletzungen betreffend den Artikel 16a und die damit verbundenen Zuwiderhandlungen gegen Bundesgesetze und internationale Verträge im Jahr 2015 von keinem deutschen Gericht geprüft oder gar als rechtswidrig beurteilt. Ganz im Gegenteil bestehen diese Unrechtsverhältnisse bis zum heutigen Tag fort. Die Bundesregierung bricht geltendes Recht sowie internationale Verträge und das verfassungsmäßige Kontrollorgan namens Bundestag (damals noch ohne AfD und FDP) applaudiert. Das nennt man Demokratieversagen auf ganzer Linie. Die Gewaltenteilung funktioniert in unserem Land schon seit Jahren nicht mehr richtig. Es ist kaum zu erwarten, dass sie jetzt wie der Phoenix aus der Asche auferstehen wird. Ein kleiner Hoffnungsschimmer geht von den wenigen Gerichten im Land aus, die dem hysterischen Aktionismus der Politik in der Corona-Krise bisher Grenzen aufgezeigt und einige Verordnungen zumindest teilweise als rechtswidrig beurteilt haben.
Harter Lockdown, und laut Regierung noch 3-4 Monate bis zur möglichen Öffnung.
50% aller Einzelhändler stehen kurz vor der Insolvenz. Hunderttausende Freiberufler auch!
Unser Kundenstamm hat zu 70% komplett geschlossen, Umsätze sind seit 12 Monaten 1/3 des Jahres 2019, wie lange wir gemeinsam hier noch arbeiten können in dieser Lage ist klar. Wir werden bei weiteren 4 Monate nicht überleben, 37 Mitarbeiter müssten dann gehen.
WHO: Mortatlitätsrate Covid 19 bei 0,15%
Diese Mortalitätsrate ist gerechnet über die (zu großen Teilen gar nicht erkrankte!) Gesamtbevölkerung.
Merkel findet immer einen Weg, ihre Rechtsbrüche nachträglich zu legitimisieren und Verfassungsrechtsbrüche aufrecht zu erhalten, so auch dieses Mal. Inzwischen geht sie schon offen dazu über, die lästigen Verwaltungsgerichte unter die Knute ihrer Willkür zu zwingen. Scheint bloß außer der kritischen Minderheit keinen besonders zu interessieren.
Diese Frau denkt nicht vom Ende her sondern zu ihrem Wunschende hin. Das stand in Sachen Corona schon früh fest, noch bevor es überhaupt verwertbare Erkenntnisse zur Entwicklung des Virus gab: Keine Normalität mehr bis zu den Wahlen -ähm… – bis ein Impfstoff gefunden ist und alle geimpft sind. Merkel sucht ihre Berater nach ihrem Wunschergebnis aus, nicht nach dem Prinzip des bestmöglichen Erkenntnisgewinns.
Aus dieser Warte betrachtet erscheint so manches Versagen (etwa in Sachen zügige Impfungen) in einem ganz anderen Licht. Da sich solche Ineffizienz nicht ewig produzieren lässt, muss man sich eben nach oben absichern.
langsam wachen auch die Landräte, Bürgermeister, Kommunalpolitiker auf: „Der vorliegende Entwurf sei ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. Damit verlasse der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und wolle direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen.“ https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landkreistag-lehnt-geplante-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-ab-17287464.html
zu spät. Die Landrätchen, örtlichen Gesundheitsamtsleiter sind nicht unschuldig. Sie befinden sich im Softwarestreik für Kontaktnachverfolgung, halten an ihrer Zettelwirtschaft fest und plärren dann „wir schaffen es nicht“ „sperrt das Volk ein“ – lasst es nur noch zur Arbeit und zum Einkaufen raus. Jetzt werden sie von der Kaiserin abgewatscht udn viel zu spät kommt das Mimimi …
Die ganze „Pandemie“ steht und fällt mit diesen völlig ungeeigneten Tests. Laut dessen Entwickler Kary Mullis ist dieser für die Feststellung von Infektionen nicht geeignet!
Wenn sich endlich eine Vielzahl von med. Fachanwälten und nicht nur der Corona- Ausschuss von Reiner Füllmich mit diesem von Herrn Drosten am Computer (sic!) innerhalb von 2 Tagen bereits im Januar 2020 zusammengeschusterten PCR Test befassen würde, der inzwischen selbst von der WHO in seiner Aussagekraft bei „Symptomlosen“ angezweifelt wird, wäre die Panikmache und somit die Maßnahmen schnell beendet.
Im Übrigen sollte sich jeder über eines im Klaren sein: Die Pharmariesen sind garantiert NICHT an der Gesundheit der Menschen interessiert, denn Krankheit ist ihr Geschäft!
Zu Ihrem letzten Satz: Die Politiker sind auch nicht an der Gesundheit der Menschen interessiert, denn alles was mit Krankheiten in Zusammenhang zu bringen ist generiert Steuereinnahmen. Das Gesundheitswesen ist genau betrachtet ein Industriezweig und schließt neben Pharmaunternehmen auch die Medizintechnikhersteller ein, daneben Krankenhäuser und deren Ausstattung, Apotheken (zZt gibt es viel zu viele), uvm.
Merkel redet seit einem Jahr von „größter Bedrohung seit dem Zweiten Weltkrieg“, „große Gefahr“, „Tod von Großeltern“.
Aber statt wirklich sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. ein bundesweites Einbauprohgramm von Luftfilterungen, die ja ohnehin grundsätzlich nicht schaden können, statt Taktungen im Öffentl. Nahverkehr (OK muss auf Landesebene und kommunal umgesetzt werden), statt intelligenter Leitsysteme, Entzerrungen z.B. in Einkaufsstraßen, setzt Merkel auf Ausgangssperren und diverse Lockdowns, die nur sehr kurzzeitig eine Verringerung von Infektionen – ABER zeitgleich große Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft anrichten.
Und das bei jahrelang sprudelnder Einnahmen.
Das alles trifft auf eine seit Jahren zielgerichtet ideologisierte, gespaltene und in Teilen verdummte Gesellschaft. Aus Merkels zweimal ausgerufener Bildungsrepublik Deutschland wurde ein weiterer Aussitz-Rohrkrepierer.
Dieser Frau weine ich keine Träne nach – sie hat diesem Land schwer geschadet all ihre schlimmen Jahre lang und tut es noch.
Da ist nichts mit Mutti. Sie ist eine knallharte Machtpolitikerin, die auf Kosten Deutschlands Imagepflege betreibt – in dem sie hier die Gelder weltweit transferiert.
Verstehe nicht, wie die Menschen dieses Landes das alles so lange mitmachen konnten. Aber liegt eben aus meiner Sicht an entspr. Verunsicherungen.
„Tod von Großeltern“. und hat genau diese Großeltern in den Pflegeheimen dem Virus schutzlos ausgeliefert, wie auch Jens Spahn und Söder. Gerade in Söders Bayern grassierte das Virus in den Pflegeheimen und Krankenhäusern in der Grenzregion zu Tschechien. Lange hat Söder dem munteren Treiben zugeschaut und erst reagiert, als die Schuld nicht mehr den Tanktouristen in die Schuhe geschoben werden konnte. Viel zu spät machte er die Grenze dicht und forderte er Negativtests auch für Grenzpendler.
Tübingen, Rostock, Südkorea, Taiwan, selbst Thailand haben es vorgemacht
Was soll es bringen, jemanden zu sagen, dass er sich nicht an das geltende Recht hält, wenn genau das seine Absicht ist? Man sieht doch ständig, dass die Gerichte keinerlei Macht mehr haben, ausser Sie dienen dem Rechtsbruch. Gegen Willkür ist nur ein Kraut gewachsen.
Macht hätten die Gerichte schon. Was ihnen wahrscheinlich fehlt ist Courage. Einige wenige Gerichte haben sich bisher getraut, dem hysterischen politischen Aktionismus der Regierenden in den Arm zu fallen.
Wenigstens ist es formalisierte Willkür. Alle Instanzen bestätigen das offensichtlich Falsche. Damit wird es dann zur „ständigen Rechtsprechung“.
Als Nichtjurist vermute ich, damit ließe sich sogar ein Wiederaufflammen der Hexenprozesse formal legalisieren. Gerne lasse ich mich da eines Besseren belehren.
Mit bestechender Logik und mangelnder Verhältnismäßigkeit kann hier keiner punkten, weil das BVG bereits in anderen Fällen bewiesen hat, dass es sich nicht um Verfassungsmäßigkeit schert, sondern ein Lakai der Regierung ist und nur aktiv wird, um der Regierung Steine aus dem weg zu räumen.
Treffend formuliert. Alle Entscheidungs- und Ermessensspielräume werden seitens des BVerfG nur zugunsten der Regierenden ausgelegt. Viele heiße juristische Eisen reicht man einfach an den EuGH weiter.
Freundlicher Hinweis am Rande: Es heißt BVerfG. In der Sache haben Sie natürlich völlig recht. Beste Grüße
In den Geschichtsbüchern wird man irgendwann berichten, daß es sich bei diesem Ereignis um den größten Skandal seit dem WWII handelt.
Dabei wird Merkel als Hauptakteur prominent herausragen.
Das ist nicht nur ein Skandal. Das ist viel mehr. Wir stehen am Übergang zu einer neuen Epoche – der eines transnationalen Totalitarismus.
„Es darf inzwischen als gesichert angesehen werden, dass der ganze „Corona-Wahnsinn“ nur als Cover für den globalen Umbau von Staaten und Gesellschaften dient, an dessen Ende sich die Mehrheit der Weltbevölkerung auf Dauer entrechtet und in einer neuen Art von Leibeigenschaft wiederfinden soll.“
(Jens Wernicke)
Begründet wird der ganze Wahnsinn damit, dass Corona außergewöhnlich gefährlich sei. Diese Annahme muss aber doch irgendwie belegt werden. Es kann als Argument nicht reichen, darauf zu verweisen, dass es ja auch alle anderen so sehen. Dieses Argument ist Unsinn. Es waren auch mal alle überzeugt, dass es einen Äther gebe und ein Aderlass eine hilfreiche Sache sei. Außerdem erinnert das Argument an den Witz von dem Indianer, der einem Weißen einen harten Winter vorraussagt, worauf der Weiße viel Holz zum Heizen sammelt. Auf die Frage des Weißen, wie er zu seiner Prognose komme, sagt der Indianer: „Weißer Mann sammelt viel Holz“.
Die neue Studie von Ioannidis ergab eine Letalität vergleichbar in etwa der Influenza. Könnte es sich um ein Phänomen von globalem Massenwahn handeln?
Massenwahn spielt gewiß eine Rolle. Aber dieser wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Was mich immer wieder wundert, ist der Punkt, dass die völlig fehlende Sinnhaftigkeit der Regelungen bei Juristen bestenfalls einen Nebensatz wert ist.
Beispiel Ausgangssperren: Die Bundesregierung kann die Wirksamkeit weder theoretisch-wissenschaftlich plausibel machen, noch empirisch belegen, obwohl mittlerweile Erfahrungen vorliegen. Damit ist die Begründetheit und die nachweisliche Wirksamkeit passée.
Es ist eine Meta-Maßnahme, die weit über das Ziel hinaus schießt, indem sie auch die Aufenthalte außerhalb der Wohnung unterbindet, die nachweislich mit keinerlei Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr verbunden sind. Diese entstehen ausschließlich, wenn Mindestabstände unterschritten werden. Eine Definition und Durchsetzung der Mindestabstände würde genau den gleichen Zweck erfüllen wie die Ausgangssperre. Diese Ausgangssperre ist somit bei weitem nicht das mildest-mögliche Mittel.
Und es zeitigt in seiner Durchsetzung absurde Blüten, wenn etwa Bürger mit Bußgeldern belegt werden, weil sie innerhalb der Sperrstunden an die Mülltonne gehen. Täten sie dies tagsüber, würden sie mehr Menschen begegnen, so dass die Ausgangssperre im Einzelfall sogar Risikominimierungen verbietet.
Es bleibt also beim Entzug eines Grundrechtes ohne plausible Begründung, ohne nachgewiesene Wirksamkeit, ohne Fokussierung auf einen Zweck und in vielen Fällen schon rein logisch kontraproduktiv. Über die Verhältnismäßigkeit braucht man da nicht lange nachzudenken.
Sagen wir mal so: Wenn ich meinen Mitarbeitern irgendwelche schwachsinnige, am Ziel vorbei gehende bis kontraproduktive Arbeitsanweisungen gebe, und die nur derart kümmerlich bzw gar nicht begründen kann, würden mich die Mitarbeiter und der Betriebsrat mit Recht teeren und federn.
Wie gesagt, merkwürdig, dass all dies juristisch keine oder nur untergeordnete Rolle zu spielen scheint. Ich bin insgesamt verblüfft darüber, was für ein Ausmaß an Mist diese Regierung bauen kann, ohne, dass es Heerscharen von Verfassungsrechtlern auf den Plan ruft. Logische Schlussfolgerung: Wenn die Juristerei derart lebensfremd ist, ist sie unnütz. Und wenn die Juristen hier nicht massenhaft tätig werden, sondern sich lieber als Abmahnanwälte betätigen um Mitmenschen abzuzocken, haben wir viel zu viele davon,
Die “Juristerei“ folgt grundsätzlich in ihrer Tradition und Entstehungsgeschichte – ausgehend in der Lombardei – den Weg der Prostitution. Ursprünglich hat man sich von den Monarchen in ihrer Endphase fürstlich dafür bezahlen lassen, dem Volk gegenüber auch künftig maximal mögliche Privilegien zu begründen.
Man sollte sich also von diesem Berufsstand nicht allzuviel erwarten. Ausnahmen bestätigen diese Regel, den momentan Mächtigen/Reichen zu dienen!
Wie kann man solche Propaganda, die von der EU wohl Richtung Herkunftsländern ausgestrahlt wird, einordnen?
„European Commission released a propaganda vid showing how African & Middle Eastern migrants contribute to economic growth in Europe.“ https://twitter.com/RedPilledPoland/status/1380762666176819201
Was läuft hier wirklich hinter unserem Rücken?
„Was läuft hier wirklich hinter unserem Rücken?“
Uns wird unser Land weggenommen, ENTEIGNUNG nennt man sowas im Klartext.
Der wichtigste Punkt: Art. 19.2 In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Hierzu Konrad Hesse (Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 17. Auflage, S. 133/134 u.a.:
„Sie (die Schranken der Begrenzung) sind vollends mißachtet, wo die Begrenzung dazu führt, daß das begrenzte Grundrecht im Leben des Gemeinwesens keine Wirksamkeit mehr entfalten kann….Stets muß zwar die Funktion des Grundrechts ‚für das soziale Leben im Ganzen‘ erhalten bleiben, weil eine Begrenzung, die diese Funktion aufheben würde, niemals verhältnismäßig sein kann……In aller Regel wird auch eine Grundrechtsbegrenzung, die eine grundrechtlich gewährleistete Freiheit für den Einzelnen fast oder gänzlich beseitigt, unverhältnismäßig und darum mit Art. 19, Abs.2 GG unvereinbar sein…“ – Es muß also vom Grundrecht immer noch etwas übrigbleiben, sagen wir mind. 51%…
Der Bund ist also nicht gehindert, zwecks Gefahrenabwehr tätig zu werden, wie Prof. Vosgerau darlegt.
Alles hängt am Begriff der Verhältnismäßigkeit, und darauf werden sich auch Kläger berufen. Da kommt es dann darauf an, als wie gefährlich Corona eingestuft werden wird. Das BVerfG wir dazu bestimmt nicht nur regierungsfromme Wissenschaftler befragen.
In der Frage der Verhältnismäßigkeit wird das Gericht wahrscheinlich die voraussichtlichen Folgen zu bedenken haben: hier die Gefährdung durch Corona, dort die (schädlichen) Folgen der Maßnahmen
Alles gut und schön! Unsere Kanzlerin ist voll auf dem Trip ihrer Beraterinnen, deren Rat nur aus noCovid besteht. Den wird sie im Prinzip durchziehen, die Versorgungsempfänger, auch schon einmal Abgeordnete genannt, werden nach heftiger, dreiminütiger Debatte zustimmen. Jahreszeitengemäß wird die Infektion stark zurückgehen, and the Winner ist?
Zunächst an den Autor: Können Sie eine Frage an Herrn Vosgerau noch nachreichen? Es ist leider gar nichts zu den unsinnigen Verboten in den privaten Wohnungen gesagt worden, die teilweise schon vor Gericht gekippt waren. Treffen einer Person mit einem Haushalt. Dazu gibt es zahlreiche Beispiele, die den Unsinn belegen. Eines davon: Haushalt A mit 5 Personen empfängt eine Person. – Erlaubt. 5 Haushalte BCDEF empfangen die 5 Personen aus Haushalt A oder als Variante davon: Jeweils eine Person aus jedem Haushalt besucht den jeweils nächsten im Alphabet im Kreis und aus F den A. Das Beispiel zeigt schon, dass die Vorschrift überhaupt keinen Nutzen haben kann. Denn spätestens im Wiederholungsfall verteilt sich das Virus ebenfalls auf alle Haushalte. Das ist auch exakt das, was real passiert. Nur, dass das dann immer in geschlossenen Räumen und nicht an frischer Luft passiert.
Zu den sonstigen Ausführungen: Das sehe ich in großen Teilen ganz genau so. Das sagt schon der vielzitierte gesunde Menschenverstand. Faktisch haben wir es hier bei den Maßnahmen sozusagen mit einer Art Beweislastumkehr zu tun. Jeder wird zum Störer erklärt, weil er es vielleicht theoretisch sein oder werden könnte. Es ist praktisch die Umkehr der Unschuldsvermutung in eine generell Schuldvermutung bei den Bürgern, die von ihren Grundrechten Gebrauch machen. Es ist aber mitnichten auch in einer epidemischen Lage der Fall, dass man Infizierte nicht ermitteln kann. Es ist zwar aufwendiger, aber möglich. Siehe Taiwan, Japan, Südkorea usw. . Dort gab es keinen Lockdown. Dort müssen die Bürger eine einzige Einschränkung der Grundrechte vorübergehend hinnehmen: Informationelle Selbstbestimmung. Alle anderen Grundrechte sind unberührt.
DAS IST VERHÄLTNISMÄßIG. Das ist nur ein milderes und mögliches Mittel von vielen, das man vorübergehend anwenden könnte. Ganz zu schweigen davon, dass viele Maßnahmen derzeit überhaupt keinen Effekt haben.
Durchaus vernünftige, abgewogene Gedanken.
Was der Staatsrechtler allerdings in seiner Abwägung von Grundrechtseinschränkungen „für alle“ verkennt, ist der Umstand, dass das Virus eben nicht nur eine bessere „Handvoll“ Alter und Vorerkrankter betrifft, sondern bei einer wieder erheblichen exponentiellen Beschleunigung des Infektionsgeschehens eben große Teile der bislang nicht durch Impfungen geschützten gesamten Bevölkerung – sogar jene, die sich nicht gefährdet fühlen. Und welche das Virus, insbesondere die umlaufende Mutation, weitertragen.
Dabei reden wir eben auch nicht über eine „bessere“ Grippe, sondern eine Erkrankung, die potentiell das Leben auch nicht vorerkrankter Menschen betrifft, bei schweren Verläufe irreversible Gewebeschäden verursacht und bei nur leichter Erkrankten für diffuse Langzeitbeschwerden, vielleicht sogar lebenslang sorgen kann.
Generell gilt künftig auch hier, Ungeimpfte stecken Ungeimpfte an. Warum jemand ungeimpft ist, liegt in einer individuellen und persönlichen Abwägung, zu der JEDER das gleiche Recht für sich hat. Auch die Personen, denen man das Impfen medizinisch nicht empfiehlt, sind ein Risiko für andere Ungeimpfte und bedrohen diese mit den selben Folgen. Wann jemand für sich mehr Nachteile als Vorteile sieht, hat kein Blockwart zu entscheiden.
Dass es „theoretisch“ jeden betreffen kann, ist von Beginn an die Arbeitshypothese der Regierung gewesen. Der Lockdown soll die Durchseuchung verlangsamen mit Blick auf die Intensivstationen. Nie war die Rede davon, man könne Infektionen und Durchseuchung verhindern bis alle geimpft sind. Man ging oder geht sogar bei Corona mittlerweile davon aus, dass ALLE sich infizieren werden. Zunächst, weil man nicht wusste, ob und wann es Impfstoff gibt, dann weil man davon ausgeht, dass auch Geimpfte infiziert werden, ggf. einen milderen Verlauf haben. Wenn Geimpfte ebenfalls Überträger und Infizierte sind, hat sich auch dieses Thema erledigt.
Ihre Überlegungen sind damit hinfällig. Und die Begründung der Verordnungen und Gesetze ebenso.
Eben nicht.
Es geht dann um das Ausmaß bzw. Umfang des gefährdeten (nichtgeimpften) Personenkreises.
Geimpft ist derzeit noch ein (noch viel zu) geringer Prozentsatz der Bevölkerung. Und damit ist von einer exponentiellen Entwicklung der Infiziertenzahlen weiterhin eine zu große Personenzahl betroffen.
Kein Mensch hier weiß, wer die Krankheit bereits hatte und ganz ohne Impfung über Antikörper verfügt. Es will auch kein Mensch wissen, denn das Ziel ist, dass alle Welt sich impfen lasse.
In Schweden läuft hingegen eine Studie, die die Immunität der Bevölkerung feststellen wird: https://twitter.com/jhnhellstrom/status/1372432207776727044
Weshalb wird das in Deutschland nicht einmal angedacht, zumal solche mit Antikörpern sich ja denn die Impfung sparen könnten? Die immun wären könnten auch die unsinnige Testerei lassen.
Gerichtsurteil aus Weimar: https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
Einer neuen Studie zufolge (März 2021) ist die Letalität des Virus vergleichbar mit Influenza. Es gab 2020 keine signifikante Übersterblichkeit. Die Zahl der Atemwegserkrankungen ist laut RKI aktuell niedrig. Das Risiko eines 8jährigen, zu sterben, sinkt von Jahr zu Jahr. Das Durchschnittsalter der Todesopfer von Corona ist um die 80. Die Zahl der gesunden jungen Menschen, die an Corona starben, ist nach wie vor verschwindend gering. Aufgrund dieser Erkrankung soll also die westliche Kultur und Gesellschaft zerstört werden? Ziel unserer Gesellschaft und Kultur ist seit 2020, nicht an Corona zu sterben, alles andere spielt keine Rolle mehr? Das ist vollkommen irre. Anders kann man es nicht bezeichnen.
Korrektur: Ich meinte, das Risiko für einen 80jährigen,zu sterben, sinkt weiterhin.
Zitat 1: Dies könnte man natürlich auch bezweifeln – etwa mit der Erwägung, dass nicht nur die Hongkong-Grippe ab dem Jahr 1968, sondern auch die Influenza-Welle von 2017/18 viel schlimmere Folgen hatten als das derzeitige Auftreten von COVID-19 Viren“
> Öhm, das ist ja genau das, was auch ich hier schon an anderer Stelle mehrmals erwähnt hatte. – ALSO wirklicjh, da finde ich doch, dass auch ich zum Bundesverfassungsrichter fähig und berufen bin 😉 (Scherz Ende)
– – – – – – –
Zitat 2: „Auch muss das unsägliche einseitige Abstellen auf den so genannten Inzidenzwert endlich vor dem Bundesverfassungsgericht thematisiert werden“
> Mhh, vielleicht sollte man so grundsätzlich -auch- mal vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, wie schädlich dieser Virus doch tatsächlich ist und welchen Einfluß wirklich auf den/die Menschen hat?
Denn bisher kamen ja vor allem immer nur die einseitig Politstiefel leckenden „Wissenschaftler“ zu Wort.
Grau ist alle Theorie. Ich denke es wäre sehr hilfreich eine entsprechende Musterklage auszuarbeiten und ggf. den Leserinnen und Lesern zur Verfügung zu stellen oder alternativ bei hier bei TE zu veröffentlichen, damit die betroffenen und sich benachteiligt fühlenden Menschen auf Basis einer solchen Musterklage möglichst unkompliziert den Rechtsweg beschreiten können und eine Überprüfung durch das BVerfG staffindet. Wäre in diesem Zusammenhang auch eine Sammelklage denkbar oder muss jeder Bürger einzeln vor dem BVerfG klagen?
Ich als juristischer Laie gehe im Moment davon aus, dass in diesem Zusammenhang eine per Fax übermittelte begründete Klage gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ausreicht.
Man könnte und würde natürlich ein Zeichen setzen, wenn bundesweit in kurzer Zeit mehrere hunderttausend Klagen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern beim BVerfG eingehen und dort das Faxgerät nicht mehr stillsteht. Das ließe sich auch medial nicht verschweigen und ignorieren.
Wie sieht es dann bezüglich des weiteren Verfahrensverlaufs aus? Muss ein etwaiger Klageeinreichender dazu im weiteren Verlauf persönlich selbst vorstellig werden um seine Klage zu vertreten und/oder sich entsprechend anwaltlich vertreten lassen? Wie kurzfristig kann ggf. ein entsprechender Termin beim Bundesverfassungsgericht anberaumt werden?
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist wie ich gelesen habe grundsätzlich kostenfrei.
Unter welchen Vorrausetzung kann das Bundesverfassungsgericht mir als Beschwerdeführer oder ggf. meinem Bevollmächtigten eine Gebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegen? In § 34 Abs. 2 BVerfG wird genannt, dass dies der ggf. zur Anwendung kommt, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Wie ist hier der Interpretationsspielraum?
Wie sieht es mit der Vertraulichkeit bei einer solchen Klage beim BVerfG aus? Müssen Klageeinreichende mit der Weiterreichung ihres Namens und schlimmstenfalls ggf. mit Repression oder anderen Konsequenzen rechnen(Beispielsweise Verlust des Arbeitsplatzes, Besuche durch bestimmte Personenkreise wie Antifa oder ähnliches) oder kann man sich sicher sein, dass es keine nachteiligen Konsequenzen für jeden einzelnen Kläger geben wird?
Vielen Dank für eine kurze Auskunft.
Im folgenden Merkblatt finden sich dazu einige für Interessierte weitere wichtige Informationen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=18
II. Form und Inhalt der Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist schriftlich in deutscher Sprache einzureichen und zu begründen (§ 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG). Die Begründung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Der Hoheitsakt (gerichtliche Entscheidung, Verwaltungsakt, Gesetz), gegen den sich die Verfassungsbeschwerde richtet, muss genau bezeichnet werden (bei gerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsakten sollen Datum, Aktenzeichen und Tag der Verkündung bzw. des Zugangs angegeben werden).
2. Das Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht, das durch den angegriffenen Hoheitsakt verletzt sein soll, muss benannt oder jedenfalls seinem Rechtsinhalt nach bezeichnet werden.
3. Es ist darzulegen, worin im Einzelnen die Grundrechtsverletzung erblickt wird. Hierzu sind auch die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen (einschließlich in Bezug genommener Schreiben), Bescheide usw. vorzulegen. Zumindest muss ihr Inhalt einschließlich der Begründung aus der Beschwerdeschrift ersichtlich sein. Ein Verweis auf eigene Schriftsätze aus anderen Verfahren oder weitere Unterlagen genügt nicht.
4. Neben den angegriffenen Entscheidungen müssen auch sonstige Unterlagen aus dem Ausgangsverfahren (z.B. einschlägige Schriftsätze, Anhörungsprotokolle, Gutachten) vorgelegt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden, ohne deren Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob die in der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen berechtigt sind. – 2 –
5. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen, so muss aus der Begründung auch ersichtlich sein, dass alle Rechtsbehelfe, Anträge und Rügen im Verfahren vor den Fachgerichten genutzt worden sind, um die Abwehr des behaupteten Grundrechtsverstoßes zu erreichen. Dazu müssen die im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge und sonstigen Schriftsätze beigefügt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden.
6. Beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Schriftsätze und sonstige Unterlagen werden Bestandteil der Gerichtsakten und daher grundsätzlich nicht zurückgesandt. Schicken Sie daher bitte nur Schriftsätze und Kopien, die bei den Akten verbleiben können. Weiterhin wird gebeten, unaufgefordert keine Doppel von Schriftsätzen einzureichen. III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Beschwerdefrist Die Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist nur innerhalb eines Monats zulässig (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Auch die vollständige Begründung muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Werden Informationen, die zu den Mindestanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde (s. oben II.) gehören, erst nach Fristablauf unterbreitet, so bleibt die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Eine Verlängerung der Frist durch das Gericht ist ausgeschlossen. Wenn die Frist ohne Verschulden nicht eingehalten werden konnte, so kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Verfassungsbeschwerde nachgeholt werden. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind glaubhaft zu machen. Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden eines Beschwerdeführers gleich (§ 93 Abs. 2 BVerfGG).
Ich habe Verfassungsbeschwerde gegen § 28a IfSG eingereicht ca. 2 Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, die vom 1. Senat zur Entscheidung angenommen wurde (bisher nicht erfolgt). Soweit ich das als Laie verstehe, muss jeder einzeln Beschwerde einlegen, da man selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein muss. Hierzu wurden auch vom BVerfG weitere Stellungnahmen von mir angefordert. Man muss nicht vorstellig werden und sich auch nicht anwaltlich vertreten lassen. Bzgl. des Missbrauchs habe ich mir auch Gedanken gemacht, aber eine einigermaßen gut begründete Beschwerde sollte sich schwer als Missbrauch auslegen lassen, auch wenn sie in ähnlicher Form tausendfach eingereicht wird – schliesslich betrifft es uns ja alle. Auf den Webseiten des BVerfG können Sie sich die bisherigen Entscheidungen ansehen. Namen werden dort nicht genannt. Das Problem ist m.E. die lange Dauer bis zur Entscheidung. Falls die Novelle mit § 28b kommt, werde ich überlegen, ob und wie sich ein Eilantrag rechtfertigen ließe.
Zurecht greift Herr Vosgerau als Beispiel den ÖPNV auf. Es gab in den ganzen letzten Monaten nie den Vorstoß von Bund oder Ländern, den ÖPNV einzustellen, oder zumindest die Passagierzahlen massiv einzuschränken. Nirgendwo werden Abstandsregeln weniger eingehalten als im ÖPNV zu Zeiten des Berufs- und Schülerverkehrs – inkl. der Bahnsteige und Haltestellen. Das Thema scheint tabuisiert. In jedem Fall kann es kein ultima ratio geben für einen lockdown, solange noch eine U-, S-Bahn oder ein Bus fahren.
Die Antwort ist leicht: solange Menschen arbeiten sollen – was ja der Fall ist, vielleicht auch aus fiskalischen Gründen – wird der ÖPNV eben auch benötigt. Nicht jeder (insb. Großstädter) lässt sein Auto wegen seines „grünen Gewissens“ stehen, sondern hat vielleicht keines.
Hinsichtlich der Ansteckungsgefahr in Bussen und Zugabteilen liegt eine von den Berliner Verkehrsbetrieben in Auftrag gegebene Studie von TU Berlin und Charité vor, dass Fahrgäste sicher sind: https://idw-online.de/de/news765742
Was man mit Fug und Recht dann auch auf Supermärkte übertragen und für Menschen im Freien gar nicht abstreiten kann.
Herr Herles schreibt doch heute über einen verspäteten und dann übervollen ICE. Nicht nur erst damit scheint das Ganze ein HOAX uns böse zu Lasten.
„Merkel muss das Gesetz schnell durchbringen, bevor die Zahlen sinken!“ Man schüttelt den Kopf und fragt sich dann, ob es denn überhaupt noch ein vernunftbegabtes Wesen in diesem Lande gibt, dem nicht klar wird, dass es dieser Tyrannin nicht um die Gesundheit der Bevölkerung gehen kann!? Welcher Jurist, welcher Beamte, welcher Abgeordnete stellte sich dann nicht in den Dienst dieser Person und ihres Unrechts und das sehenden Auges!? Kann das wirklich noch sein? Kafkaesk ist realistisch dagegen!
Vielleicht hat man auch Angst, dass „die Zahlen“ wieder steigen, sobald der Ramadan beginnt? Dazu würde passen, dass das neue Gesetz ab 100er Inzidenz die Möglichkeit zur flächendeckenden Anordnung nächtlicher Ausgangssperren vorsieht.
Meine Prognose:
Es werden mehr als 500 im Bundestageg zustimmen, und auch der Bundesrat wird nicht den Mut haben, dies Ermächtungsgesetz zumindest zu verzögern.
Ich denke, dass wir schon weit fortgeschritten sind in einen Staat mit gleichgeschalteter Parteien- und Medienherrschaft. Es gibt nur wenige Gruppen, die zum Widerstand (- ich meine den passiven, gewaltlosen) bereit sind – und die sind in Mitteldeutschland.
Auch heute waren Menschenmassen nicht nur in D auf den Straßen – auch wenn nicht darüber berichtet wird. Termine für morgen: https://demo.terminkalender.top/pc.php
Ein hellsichtiger Artikel. Was pauschale landesweite Ausgangssperren betrifft, hat übrigens auch der VGH Baden-Württemberg geurteilt, dass das wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit so pauschal nicht zulässig ist. Inzwischen entscheiden die Landräte je nach Infektionslage, und zwar meist ab einer Inzidenz von 200 oder mehr. Sie zieren sich, weil die Bürger es nicht wollen. Ich denke, das rechtskräftige Urteil aus Mannheim ließe sich fast 1:1 auf das Merkelsche Machwerk übertragen.
Und Gewerbeschließungen wurden 2020 auch deswegen als verhältnismäßig beurteilt, da es großzügige Entschädigungen und in den Verordnungstexten zeitliche Begrenzungen gab. Alles ist immer auf einen Monat ausgelegt und wird dann halt endlos verlängert, was sicherlich nicht mehr den rechtlichen Kriterien entspricht.
Außerdem hapert es inzwischen mit der Entschädigung. Meine Friseurin war 2020 zufrieden, da es schnell und unbürokratisch 70 Prozent vom Umsatz gab. Derzeit existiert nur Fixkostenzuschuss, der ewig nicht ankommt. Außerdem musste sie beim Steuerberater 500 Euro abdrücken. Die gute Frau weiß nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen zahlen soll. Es dürfte auch nicht verhältnismäßig sein, Ferienwohnungen zu schließen, nur um „die Mobilität“ zu bremsen, obwohl es gar keine konkreten Infektionsrisiken gibt. Ist alles ziemlich absurd und muss in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat in Bälde kippen, egal auf welche Art! Bundesgerichte sind auch wesentlich relevanter als ein paar querliegende (Vernunft-)Urteile vom Amtsrichter in Sachsen. Ich wurde in letzter Zeit zwar schon mehrfach von der Justiz enttäuscht, will aber nicht allzu pessimistisch sein…
„Nun scheint es auf der Hand zu liegen, dass diese abermalige starke Ausweitung der Testung auch zu einem Anstieg der positiven Befunde führen muss; im Fernsehen werden ja immer nur absolute Zahlen gemeldet und niemals der viel interessantere Prozentsatz der positiven Testung.“
Lässt sich diese Tatsache, in anbetracht der Tragweite in der Sache, nicht in eine Strafanzeige umwandeln? Eine Strafanzeige gegen die dafür verantwortlichen Experten/Wissenschaftler/Politiker die ihre Maßnahmen auf derartige Zahlen stützen. Die fehlerhafte Aussagekraft bzw. irrige Nutzung dieser Kennzahl ist seit Monaten öffentlich bekannt.
Das lässt sich doch als Vorsatz werten? oder zumindest als Verletzung einer Sorgfaltspflicht?
Lügen ist nur strafbar, wenn es konkret vor Gericht geschieht.
ARD und ZDF lügen doch auch andauernd, und kein Staatsanwalt erhebt Anklage. Bei Argo-Nerd gab es gerade die Grafiken der ARD zu sehen, welche die Manipulierbarkeit mit der Dunkelrot-Färbung der Kreise zeigen. Damit wird höchste Gefahr signalisiert. Vor 2 Jahren gab es die analogen Veränderungen bei den Temperaturen im Sommer: Was früher leicht rot war, wurde zu dunkelrot: FEUER.
Die Inzidenzzahlen sind beliebig manipulierbar, und die von der Politik gewählten 50, 100 oder 200 sind ohne jede sachliche Begründung gewählt.
Das ist die Magie des Dezimalsystems, die hier durchschlägt.
Alles schön und gut. Jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Lese sowas immer wieder, jeder kann sowas. Habe eben mal ein wenig im Internet geschaut und halte mich für relativ intelligent. Aber da scheitert es ja schon am wie und wo. Gibt ja jede Menge zu beachten damit das ganze nicht an Formfehlern scheitert. Wie wäre es denn mal mit einer Vorlage dazu. Geht ja in diesem Falle um den gleichen Vorgang. Quasi Vordruck zum unterschreiben. Denke ein wenig Hilfe bei sowas würde vielen helfen und auch die Hemmschwelle senken. Nicht jeder hat das Geld da einen Anwalt einzuschalten. Damit bleibt das ganze dann wieder Theorie.
Sollten wir Merkel und ihre Corona-Folter eines Tages los sein, brauchen wir dringendst ein paar Grundgesetzänderungen, die einen solchen kolossalen Machtmissbrauch, wie wir ihn derzeit erleben, zukünftig verhindern.
Mittlerweile bin ich soweit, dass ich sage, ich stehe lieber Corona durch, als weiter diese erstickende Angst- und Knastatmosphäre zu ertragen, die seit über einem Jahr (!) brütend über Deutschland liegt. Ich habe die Influenza 2017/18 durchgemacht und überstanden. Corona würde ich wohl auch überstehen.
Das wäre eigentlich kein Problem, wenn sich mal jemand, der ausreichend in der Öffentlichkeit steht, folgendes in die Wege leitet:
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Damit könnte man so einige Privilegien der Parteien endgültig abschaffen und auch in einigen anderen Feldern endlich Ordnung reinbringen.
Eine ordentliche Verfassung, möglicherweise im Stil der US-Constitution, mit deutlicher Einschränkung der Parteienmacht, keine Änderung ohne Volksbeteiligung.
Freie Wahl herausragender Posten (Polizeichefs, Richter, Staatsanwälte, Ministerpräsidenten, Bundeskanzler, Bundespräsident, etc.) durch das Volk würde diese unabhängiger machen.
Echte Gewissensentscheide aller Abgeordneten, keine geheimen Abstimmungen (der Wähler soll sehen, was „sein“ Abgeordneter so anstellt), Verbot von Fraktionszwang, da gäbe es einiges im Sinne des Volkes zu korrigieren.
Es muß sich nur jemand finden, der abseits der Parteien die Einführung einer neuen Verfassung durch das Volk in die Wege leitet.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder appelliert am 24. März via Twitter an den Allmächtigen.
Angela Merkel am 10. März während eines Bürgerdialogs, im 13. Monat der Pandemie.
der Eine verlässt sich auf Gott, die Andere weiß nicht welche Brücke sie baut.
Beide halten aber mit solchen lari-fari-Aussagen die Bürger bei der Stange. Schrecklich. Total verängstigt versteckt sich jung und alt hinter der Maske. Die glauben denen das – obwohl auch sie nicht so arg viele kennen können, die von der Corona getroffen wurden.
Guter Mann, der Herr Vosgerau. Hat auch den Linksgrünroten schon ihre geplanten Verfassungsbrüche um die Ohren gehauen, dass Ulla Jelpke ihn am liebsten mit ihrem Blick aufgespießt hätte.
Jelpke, Lindh und noch ein paar so Spezialisten wollten ein Gesetz machen, nachdem jeder „Flüchtling“ automatisch Asyl bekommen sollte, wenn er in Deutschland einmal diskriminiert worden sei. Die bloße Behauptung des „Betroffenen“ sollte dabei bereits ausreichen, eine Beweispflicht war in dem Gesetzesentwurf bewusst ausgelassen worden.
Was juckt Merkel denn noch die Verfassung? Wieviele Rechtsbrüche gab es allein seit 2015? Dass sich ein Land freiwillig seine Rechte nehmen lässt, dürfte wohl einmalig in der Welt sein. Mut Hurra in den Untergang.
Den meisten Deutschen scheint es egal zu sein, solange sie noch etwas zu essen haben?
Die meisten Deutschen verstehen die Tragweite garnicht.
Die machen lieber gemeinsame Sache mit einem solchen Staat.
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Die meisten Deutschen wissen gar nicht, dass Merkel diese Gesetzesänderung durchdrücken will und wird, denn die meisten Deutschen interessieren solche politischen Ränkespiele einfach nicht. Selbst in meiner Familie sehe ich dieses Desinteresse leider viel zu oft.
„16.55 Uhr: Für strengere Coronamaßnahmen sind am Samstag Menschen in mehreren Städten Deutschlands auf die Straße gegangen. In Bremen und Hannover protestierten insgesamt mehr als 200 Bürger. In Göttingen waren 20 bis 50 Menschen bei einer »Zero-Covid«-Demo auf der Straße, sagte eine Polizeisprecherin. In Berlin beteiligten sich am Nachmittag rund zwei Dutzend Menschen an einer Kundgebung vor dem Hauptgebäude der Charité.
In Deutschland und Österreich waren Aktionen in 30 Städten geplant. Die Teilnehmer forderten unter anderem drei Wochen bezahlte Pause und wandten sich gegen den »Infektionsherd Arbeitsplatz«. Die Profitinteressen der Unternehmen müssten hinter der Gesundheit der Menschen zurückstehen, hieß es in dem Aufruf zu den Kundgebungen.“ https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-news-am-samstag-robert-koch-institut-meldet-mehr-als-24-000-neuinfektionen-a-aa6fd8ca-223b-4cc3-9b40-0da3fb87f529
Nachdem Merkel noch immer die Wünsche von lauten Minderheiten erfüllte, muss wohl die Verfassung zurückstecken.