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Test kann Infektiosität nicht bestimmen

Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

von Redaktion

31.03.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils zum Demonstrationsverbot könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.

„Im Namen der Republik“ urteilte das Wiener Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.

Wörtlich sagt das Gericht:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Vienna.at schreibt: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.
„Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.«

DiePresse schreibt: »Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte Corona-Fälle ist laut Verwaltungsgericht falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner beschäftigt und diese daher als nicht zulässig ansieht. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ, deren Vertreter sich am Mittwoch in ihrem Protest bestätigt sahen.«

Und weiter: »Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.«

Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.

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63 Kommentare

  1. Wozu eigentlich Gerichtsurteile? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In den Beipackzetteln der Tests steht drin, daß sie
    a) nicht zum Test von symptomfreien Personen bestimmt sind
    b) daß ein positives wie negatives Ergebnis weder zwingend auf eine Infektion hindeutet noch auf das Fehlen einer Infektion. Schon gar nicht auf eine Erkrankung.
    c) daß bei einem positiven Test weitere diagnostische Verfahren erforderlich sind, um den Befund zu klären.
    Ich bin mittlerweile fassungslos, daß hier Medizinprodukte entgegen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden und dies auch noch von Medizin und Politik gefördert wird. Jemanden zur nicht zweckbestimmten Verwendung eines Medizinprodukts zu zwingen, ist ein Verbrechen. Bei anderen Medizinprodukten könnte das den Tod des Patienten zur Folge haben.

  2. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem BR bestätigte, gehören Schuhgeschäfte nach Auffassung des Gerichts zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben.“
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/gericht-schuhgeschaefte-in-bayern-duerfen-wieder-oeffnen,STJTuEI
    Mir scheint, dass immer mehr Gerichte den Unfug der Politiker nicht mehr so hinnehmen. Lotto im Geschäft spielen geht, Schuhe kaufen geht nicht. Was für ein Quatsch.

  3. Bisher noch kein Wort in den deutschen Qualitätsmedien gefunden. Nur ein weiter so. Und das noch verschärft

  4. Das kommt eben heraus, wenn Missionare Gesetze machen und Ideologen sie anwenden. Ist in D nicht anders. Und wer widersteht (dort wie hier)? Die „rechtsextremen Demokratiefeinde“. Komisch, sehr komisch.

  5. Da hat es tatsächlich bis in den 14. Monat der Coronamanie gebraucht, bis die ersten eine lange bekannte Tatsache auch kommunizieren.
    Nur leider in Österreich, Bin gespannt, wann unsere Helden aus Regierung und Talkshows endlich aufwachen.

  6. @Luckey: gar nichts wird passieren; selbst wenn die ganzen Corona-Maßnahmen krachend in sich zusammenfallen. Alle „Systemkonformen“ werden danach wieder als „Maden im Speck“ weiterleben. Hat in der DDR auch schon gut funktioniert.

    • Jeder Beamte, der irgend etwas mit dieser Politik zu tun hat, sollte das Urteil per mail vorliegen haben. Nur, um ihn daran zu erinnern, dass er bei erkannten Unstimmigkeiten die Pflicht zur Remonstration hat. Und das auf allen Ebenen des Apparates!

  7. Wenn man die gesetzlichen Hindernisse um eine (legale) Pandemie ausrufen zu können dementsprechend abändert, wird aus lauer Luft eine Maßnahmen-Diktatur.

  8. @Peter: wenn man einmal die Gebrausanleitung der RT-PCR-Tests lesen würde, könnte man direkt erkennen, dass diese für diagnostische Zwecke nicht geeignet sind:
    Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):
    „Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.“
    Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):
    „Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“
    Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:
    „Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.“ 
    Science Media Center:
    „Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.“
    Ein Labor für klinische Diagnostik:
    „Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.“
    Es ist also allgemein bekannt – entspricht aber nicht dem politischen Narrativ und erst recht nicht dem angesagtem Haltungsjournalismus.

    • Vielen Dank FZW für diese herrlich passende Faust-auf-Auge-Info. Was wäre TE ohne seine wunderbare Kommentarfunktion.

  9. Der Gerichtstermin am Berliner Landgericht in dieser Sache (Wolfgang, nicht Stefan Wodarg) wurde auf Nov. diesen Jahres Terminiert…. Ein Schelm der hier böses denkt.

  10. Da jetzt immer mehr herauskommt dass die ganzen Neuinfektionen, 7 Tage Inzidenzen auf einem Betrug mittels des PCR Tests beruhen welchen auch die WHO schon im Dezember als so nicht mehr alleinig zur Feststellung einer Infektion für Zulässig erklärt hat, ist das ganze Kartenhaus am einstürzen
    Eine Epidemie findet schlich nicht statt.
    Trotz alle dem wird dies alles von der Bundesregierung Ignoriert, die Zahlen weiter nach oben getrieben und die Impfpropaganda in immer schrilleren Tönen auf allen Kanälen vorangetrieben als gäbe es kein Morgen. Die können jetzt nicht mehr zurück nach all den Lügen und den daraus resultierenden Folgen für die Menschen die sie angezettelt haben.
    Die Medien sind daran mit beteiligt um dieses Konstrukt der Desinformation weiter aufrecht zu erhalten und liegen mit den Politdarstellern in einem Bett.
    Anscheinend sind die Bürger nicht mehr selbst in der Lage sich darüber zu informieren und verbleiben in ihrem Universum des betreuten Denkens verhaftet.
    Das Resultat ist ein hysterisches Geschrei weil es doch nicht schnell genug geht mit dem Abspritzen einer Ganzen Bevölkerung mit nur bedingt zugelassenen Impfstoffen von welchem die Bundeskanzlerin am 19 März erklährte:
    : „Alle … Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung. Im Laufe dieser bedingten Zulassung sammeln wir zum ersten Mal Erfahrungen hinsichtlich der Frage: Was passiert, wenn dieser Impfstoff für Millionen von Menschen angewandt wird?“
    Das ist die Beschreibung eines medizinischen Menschenexperiments was nach dem Nürnberger Codex
    ein Verbrechen ist.
    Zieht man all dies in Betracht muß man sich fragen ob die Menschen dieses Landes noch ganz bei Sinnen sind sich diesem Experiment grundlos unterziehen zu wollen und es keinen weithin vernehmbaren Aufschrei gibt

  11. Das Gericht stimmt allen Ausführungen des Klägers zu. Eine Ausführung lautet, dass eine Verordnung nicht in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingreifen könne. AM hat das für D geschickt auf dem schnellsten Weg beendet. So wird es auch in Österreich ablaufen. Die restliche Argumentation wird damit zunächst praktisch uninteressant. Positiv zu werten ist, dass das Gericht die im Artikel erwähnten Ausführungen macht. Nur wie und wie schnell kann der Bürger einklagen, dass ein Gesetz sich danach richtet? Bis dahin sind unsere Rechte den Bach hinunter gegangen. Oder gibt es für den Bürger eine Möglichkeit, die Verabschiedung eines Gesetzes zu unterbinden? Dann wird daran herumgedoktert und das Spiel um die Freiheit steht wieder auf Null. Bis endlich der gerichtsfeste Weg gefunden ist.

  12. Leider nützt das alles nichts.
    merkels Super-Lockdown wird zu Ostern trotzdem durchgesetzt, da haufenweise Landkreise kuschen und Ausgangssperren und Kontaktverbote aussprechen.

    • Hilfreich könnte sein, das Urteil per mail an alle maßgeblichen Ämter und Stellen zu schicken.
      Zumal sie dann nie mehr sagen können, von nichts gewusst zu haben und sich werden verantworten müssen. Auch die Heime, in denen Menschen seit Monaten arrestiert werden, sollten die pdf. im Briefkasten finden.

  13. Es wird spannend werden zu beobachten, ob der mediale Mainstream und die politisch durchtränkten Gerichte so viel Mut aufbringen werden, sich von den zähen Anhaftungen der Merkelismus Schleimspur zu lösen.

  14. Der PCR Test wurde von Anfang an als Propagandainstrument eingesetzt, um eine Bedrohung von nationaler Tragweite zu begründen. Die täglichen Horrorzahlen der „Neuinfizierten“, Fallzahlen, wie auch immer genannt, entheben Merkel und die Bundesregierung von der lästigen Prozedur, den Ausnahmezustand im Parlament zu begründen. Interessiert aber sowieso keinen Abgeordneten.

  15. Nun, das Gericht hat dankenswerter Weise klar gestellt, was State of the Art ist. Und, dass im Umkehrschluss die PCR-Tests ohne ärztliche Begutachtung zur Konstruktion von nichtssagenden „Fallzahlen“ verwendet wurden. Damit will man den Leuten Angst machen, damit sie gefügig sind, und sich impfen lassen. Das war und ist das Endziel der ganzen Chose. Die Pharmaindustrie konnte die bisher noch nie in der Breite eingesetzten gentechnischen Verfahren, die eigentlich keine Impfstoffe sind, durch eine vorläufige Zulassung in den Markt drücken. Die Millionen Impfkandidaten sind faktisch die Probanden der dritten Stufe. Damit ist den Pharmakraken vorläufig der Durchbruch gelungen und sie haben sich zehn Jahre an Tests und Bedenken in der Bevölkerung gespart. Das AZ -Desaster zeigt Schlaglichtartig auf, was wir wahrscheinlich in der Zukunft an Nebenwirkungen zu erwarten haben. In der EMA-Datenbank sind bisher europaweit 122 Tausend Fälle an Nebenwirkungen allein für BioNTec gemeldet.
    Eine differenzierte Vorgehensweise ohne generelle Lockdowns, mit Schutz der Vulnerablen Gruppen und Isolationen in den Hotspots, wäre sicher möglich gewesen. Hätte jedoch den Zielen der Impfindustrie diametral widersprochen.
    Dieses Urteil wird sicher vom Oberverwaltungsgericht kassiert werden.

  16. Das Urteil ist inzwischen öffentlich: https://wp.tagesstimme.com/wp-content/uploads/2021/03/Verwaltungsgericht_FPOe-Versammlung.pdf
    Aber Drosten soll schon 2014 gesagt haben: „Der #PCR lässt lediglich die Meldestatisken explodieren, wenn keine klare medizinische #Falldefinition u. #Diagnose zugrunde liegt u. die #Medien alles noch „hochkochen“. https://twitter.com/Lugverbotszone/status/1377332954783973379
    Die Dominosteine, sie fallen.

  17. Prof. Drosten hat schon dutzendfach öffentlich erklärt, er wisse, dass der PCR-Test seine Fehler habe. Es gebe freilich nichts besseres. Also sei es geboten, diesen Test zu verwenden.
    Die Inzidenz, die auch hier auf TE monatelang als verlässliche Größe behandelt wurde, ist auch nicht vollkommen ohne Aussagekraft.

    Das ist die Lage. Sie ist unübersichtlich.
    Kommt dazu, dass Praktiker wie der Direktor der Lungefachklinik Moers, Dr. Voshaar und die Landrätin Barbara Dickes (CDU) in Bad Kreuznach sagen, in den Ihnen bekannten Kliniken sei der Migrantenanteil weit überproportional – und er steige mit der schwere der Erkrankungen.
    Und es kommt noch was dazu: Die Amerikanische Gesundheitsbehörde DNC hat auf ihrer Webseite eine Untersuchung, die für die USA zeigt, dass die CO-19 Schwerkranken weit überproportional Menschen mit Übergewicht bzw. Fettsucht seien.
    Zählt man das alles zusammen: Alte mit Vorerkrankungen, Fettsüchtige/Dicke und Migranten, so stellt sich noch mehr als sonst die Frage, was ein Lockdown in dieser Lage soll.Martin Kulldorff (Harvard), einer der wichtigsten Gesundheitswissenschaftler, sagt: Lockdowns aufheben. Die vulnerablen Personen schützen. Das sagt auch Anders Tegnell und das sagt Johan Giesecke (beide Schweden).
    Die Schweizer, die Schweden und siebzehn (!) US-Staaten machen das mittlerweile. Aber der ÖR weigert sich, das zu bringen und die Zeitungen sind zu regierungstreu. Das Volk ist zu verängstigt. – Es bleibt nur noch TE, Klonovsky, die Achse des Guten und sciencefiles, so ca. – Eine große Verantwortung!

    •  Die Lebenserwartung in DE liegt bei 82 Jahren, genau dem durchschnittlichen Sterbealter der angeblichen Corona-Toten hierzulande (ebenso in Österreich mit 81 Jahren, in Schweden mit 86 Jahren und in den USA mit knapp 80 Jahren) – das ist eines der wichtigsten Indizien, dass die Corona-Krise zu großen Teilen eine Hysterie ist, die auf falschen Statistiken und einem nichtssagenden Test beruht.

      • Stimmme zu.
        Ein sehr guter Vergleichswert ist auch die Übersterblichkeit.
        Die lag für Schweden 2020 bei 0,04 % – das ist haargenau der Wert eines heftigen Grippejahres. Für 2021 wird sie von dem US-Wissenschaftsblogger HailtoyouPUNKTwordpressPUNKTcom auf 0,02% prognostiziert (sehr gute Seite!).
        Nota bene: Dieser Blogger hat im Frühling 2020 die richtige Prognose für 2020 abgegeben! – Der Mann versteht sein Geschäft.

        Das ist also ebenfalls sein sehr wichtiger Wert, der für die Schweiz übrigens ganz ähnlich ist.

        Das wird hier viel zu wenig beachtet.

  18. Die Tests die gemacht werden, sind nicht nur von Anfang an untauglich und nicht aussagekräftig, sie sind völlig unzuverlässig und sie sind nicht mal zertifiziert.
    Und auf diesen falschen Zahlen, dieser unbrauchbaren und falschen Tests baut sich der ganze Schwachsinn Pandemie und der alles zerstörende Lockdown auf.
    Es ist völlig unverständlich, dass sich ein ganzen Volk auf so einen Unsinn überhaupt einlässt und damit zulässt, dass sein eigenes Land, Hab und Gut von linken Profiteuren nachhaltig zerstört wird.
    Am Ostersamstag ist deutschlandweite Querdenker-Demo in Stuttgart, dort kann jeder Mutige zeigen was er von so einem teuren Unfug hält.
    Ich bin dabei. 

    • Beispielhaft hier aus Madrid: „Exklusiv: Regionalregierung in #Madrid achtet bei Maßnahmen zur Eindämmung von #Covid_19 seit kurzem nicht zuletzt auf den CT-Wert bei positiven #PCR-Tests. So lässt sich eruieren, wie viele der positiv Getesteten auch infektiös sind. Hier die Daten seit KW 27/2020.“
      Die Tabelle mit den eklatant unterschiedlichen CT-Werten findet sich u.a. hier:
      https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1375463580858990593
      Werte höher als 30 führen auch in D z.B. bei asymptomatischen Pflegepersonal zu einem 2. Test , bevor Quarantäne folgt.
      Einerseits also Freiheitsberaubung, falls Quarantäne bei einem höheren CT-Wert als 30 angeordnet wird, aber auch Verletzung des AGG, wenn im Pflegebereich anders gehandelt wird als bei Normalbürgern?

  19. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Verantwortlichen hier in Deutschland von juristischen Argumenten daran hindern lassen, ihr Werk zu vollenden.

    • Der fitte Hamburger Rechstanwalt Steinhöfel ermuntert zu klagen wg. CO-19 – es gäbe da Chancen!

    • Es ginge darum, dass die Michel endlich nicht mehr hinter Merkel und ihren Kombattanten herrennen würden – wie die Schafe auf dem Weg zur Schlachtbank.
      Dann wäre das Spiel von eben auf jetzt vorbei.

  20. Damit fällt wieder ein Teil des Kartenhauses zur Legalisierung der Freiheitsberaubung zusammen, bald bleibt den Politverbrechern nur noch Test und Impfung, es wird immer besser!

  21. „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“ (Alexander Solschenizyn)

  22. Das Urteil ist zumindest eine Argumentationshilfe, wenn die Seuchenpolizei aktiv wird. Da die meisten Coronamaßnahmen sowieso rechtswidrig sind, passt das schon.

  23. Schon wieder eine Verschwörungstheorie wahr geworden. Wie schafft es der Mainstream nur, daß die Mistkabeln noch nicht das Straßenbild dominieren?

  24. Die MSM werden absolut alles versuchen, um dieses Urteil totzuschweigen bzw.in in den gewünschten Rahmen (Framing) einzufügen. Und überhaupt: wen interessiert die wissenschaftliche Komponente und Evidenz, wenn sämtliche Entscheidungen der Göttlichen politischen Intentionen entspringen?

  25. Das geht noch besser:
    „Ein belgisches Gericht hat die weitgehenden Corona-Einschränkungen im Land für unrechtmäßig erklärt. Die Regierung habe bürgerliche Freiheitsrechte und Menschenrechte ohne die nötige Rechtsgrundlage eingeschränkt, so zitiert das öffentlich-rechtliche belgische Fernsehen RTBF den zuständigen Richter. Die Regierung hat jetzt 30 Tage Zeit, ein neues Gesetz einzubringen oder aber die Maßnahmen zurückzunehmen.“

  26. Langsam wachen offensichtlich auch die Juristen auf. Es ist zu hoffen, dass solche Jurisdiction sich pandemisch verbreitet.

  27. Von solchen Erkenntnissen über PCR-Tests lassen sich weder Merkel & Co noch deutsche Richter beeindrucken, da es bei den ganzen Lockdown-Maßnahmen doch nur in zweiter Linie um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht.

  28. der PCR Test des Herrn Prof. Dr. merkwürdig Drosten scheint immer mehr unter Druck zu geraten und als alleiniges Beurteilungskriterium für lock downs nicht mhr auszureichen. Es dauert halt alles seine Zeit und bewegt sich im behördlichen Schleichgang.Im Kampf Politiker und/oder Bürokraten gegen Naturgewalten stand der Sieger immer schon von vorneherein fest. Der Mensch läuft dieser Entwicklung schon immer hinter her. Das war immer schon so. Egal wie sehr er sich benüht und wieviel finanzielle Mittel er dafür aufwendet. Es war immer schon die Frage…wer profitiert am meisten davon. cui bono.

  29. habe das vollständige 13 seitige Urteil vom VWG in Wien vorliegen..Wer Interesse hat,dieses zu lesen,den sende ich es gerne per PDF zu und dies natürlich kostenlos,wie immer 🙂
    Anfragen bitte unter: ed.bew@1nebznieh

  30. Da hat wohl ein Richter kundig gemacht.
    Diese Erkenntnis hat er nur aus einem der recht(sradikalen) Internet-Foren bekommen haben können; in der seriösen MS-Presse und dem Staatlichen Rundfunk wurde das nicht erwähnt.
    Daraus folgt: Der Richter ist ein Fall für den Verfassungsschutz.

  31. Tja, und wann kommt das in unserer Merkelrepublik an? Ach Moment, ist es ja schon am 21 Januar, aber es wird im Mainstream verboten zu erwähnen denn es ist ihr Schei**egal, denn ohne Fallzahlen kann man halt nichts geschlossen lassen um zum Ende hin endlich ihren 16 jährigen Plan, Deutschland in ihrer Amtszeit untergehen zu lassen, nicht Umsetzen. Mit tatkräftiger Unterstützung des Mainstreamkonformen Grossteil ihrer Untertanen, der Gestap…ach verdammt, mein Fehler, die heißen ja heute offiziell Polizei, und diverser Schergen wie Drosten, Lauterbach, Spahn, Söder und Co sowie der Antifa und anderer Speichellecker.

  32. Es gibt noch lichte Momente im Abendland.
    Kann mal jemand diese Urteilsbegründung an die gesammelte deutsche Richterschaft versenden? Vielleicht machts ja bei dem Einen oder Anderen doch noch „Klick“.

  33. Kein deutsches Gericht würde es wagen, so ein Urteil zu fällen. Und selbst wenn, wären die Richter anschließend zum Abschuss freigegeben.

  34. Hahaha… das Gericht wird sicher UMGEHEND von der Merkel’schen Regierungspresse als „Nazi-Verschwörungsspinner“ abgetan und verunglimpft werden, immerhin steckt auch deren eigener Hals in dieser Corona-Schlinge.
    Was sagen RKI, Drosden und Merkel zu diesem Urteil?
    Obwohl Drosden 2014 ja selbst schon darauf hingewiesen hatte das ein PCR Test überhaupt keine Infektion nachweisen kann… ok, seitdem er als Merkels Vasalle agiert behauptet er ja das gegenteil, dieser Gefälligkeitsschwätzer.

    • Hoffentlich!
      Boris Reitschuster hatte auf der Bundespressekonferenz bereits mehrfach nach diesen „neuen“ Erkenntnissen bezüglich PCR Test u. WHO nachgefragt… es hat seine Gründe warum diese Frage bis heute nicht beantwortet wurde.

    • Das wird einem österreichischen Gericht mit Sicherheit nicht passieren.
      Möglicherweise wurde hier sogar eine Kettenreaktion ausgelöst.

  35. Nach meinem Verständnis war es immer so, dass der PCR-Test das Vorhandensein von Viren, oder genetischen Fragmenten von Viren, identifiziert hat. Er hat nie das Bestehen einer Infektion des Virenträgers nachgewiesen. Deshalb der „asymptomatische Virenträger“. Trotzdem ist das Vorhandensein von Viren infektionspolitisch relevant. Auch der asymptomatische Virenträger kann einige Zeit infektiös sein, ist es wahrscheinlich meist auch. Je nach Virenmenge irgendwo in den Atemwegen, oder an den Fingern, kann selbst ein Asymptomatischer ein Super-Spreader sein. Statistisch lässt sich außerdem eine Korrelation von Virenfunden zu Infektionen/Erkrankungen belegen. Ich bin deshalb nicht so sicher, ob die bisherige juristische Behandlung das letzte Wort in der Sache ist. Es kann doch nicht nur um spitzfindige Wortklauberei gehen, sondern um das was wirklich passiert. Wenn allgemein von Virenfunden als “ Fälle “ gesprochen wird, dann sind es Fälle von Virenfunden und nicht von Infektionen und/oder Erkrankungen. Wegen der erwähnten Korrelation ist es aber auch nicht dramatisch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch nicht sehr präzise gesprochen wird.

    • Da die „wirklichen“ Infektionen und echten Krankheiten aber gar nicht wirklich getrennt davon erfasst werden, kann man gar keine Korrelation berechnen. Machen Sie mal ein Gedankenspiel: Angenomnen 100 Prozent einer Grundgesamtheit wären geimpft und angenommen die Wirksamkeit des Impfstoffs wäre nicht 94% sondern 100% (nur der veranschaulichung wegen), dann könnte es faktisch nicht zu einer Infektion kommen, das Virus wäre aber immer noch da und könnte auch nachgewiesen werden, gem. Einigen Aussagen könnte es ja auch sogar trotz Impfung weitergegeben werden. Dann hätten Sie Inzidenzen aber 0 Infektionen. Da wäre die Korrelation wenn mich nicht alles täuscht 0. Ich finds auch interessant, dass so häufig von einer Korrelation die Rede ist, aber nirgends ein Wert erwähnt wird, der diese Behauptung untermauert. Wenn ich mich recht entsinne spricht man ab 0,8 von einer hohen Korrelation. 0,6 ist schon kaum aussagefähig, bzw sehr schwach. Können Statistiker mehr zu sagen. Aber im Grundsatz sollte man sich mal mit meinen Anregungen diesbezpglich beschäftigen und in ähnlicher Weise hinterfragen. Oder übersehe ich was, und Ihnen ist ein Wert bekannt? Und wie wurden die tatsächlichen Infektionen erfasst?

      • Erkrankungen mit ansteckenden Krankheiten sind nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Ich nehme an, dass dies auch tatsächlich geschieht. Sie müssten damit erfasst sein. Deshalb sollten die Erkrankungen tatsächlich in eine Korrelation zu den “ Fällen“ gestellt werden können. Mir ist bewusst, dass öffentlich immer nur von den “ Fällen “ und den Inzidenzen geredet wird, obwohl diese nur vage Vorlaufindikationen sind, die natürlich auch von der Zahl der Tests abhängen. Harte Fakten wären immer Erkrankungen, Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen ( ohne und mit Beatmung )und schließlich die Sterbefälle gewesen, die man sich so immer nur mehr oder weniger mühsam zusammensuchen konnte.

      • Auch der CT-Wert ist zu beachten. Tests mit einem CT-Wert über 30 sind quasi nur dazu da, die Hysterie zu verstärken und müssten als zusätzlich falsch Positive aus der Statistik genommen werden!

      • Aber genau das macht doch keinen Sinn. Wenn denn dann die Anzahl gemeldeter tatsächlich infizierter und erkrankter bekannt wäre, könnte man sie ja melden bzw. Bekannt geben. Wäre doch dann transparent und ausreichend. Warum dann, wenn diese Zahl bekannt wäre, umständlich die PCR-Testzahlen damit korrelieren, um dann im Falle hohen Zusammenhangs (Wofür ich immer noch keinen Wert habe) wieder über die PCR-Testergebnisse auf die tatsächlichen Infektions- und Krankheitswerte zu schliessen.
        Kurz: ich bezweifle die richtige Einordnung der PCR-Testergebnisse und die richtige Verwendung.

        Ein Messinstrument mag auch noch so genau, reliabel und valide sein, es bringt nichts wenn nicht die richtige Fragestellung damit in Bezug gesetzt wird und das Ergebnis nicht richtig verwendet wird. Am ehesten wird mein Kritikpunkt anhand einer nicht medizinischen Analogie deutlich: Wenn Sie an einem Tatort nach gezielter Suche nach bestimmter DNA eines bekannten Mörders nachweisen und dann behaupten: Dieser Mann war es und er ist auch noch am Tatort, dann hat diese Aussagen schwächen. Sie haben ja nur gezielt diese DNA gesucht, andere nicht. War vielleicht auch ein anderer Täter am Tatort? Wieviel DNA haben Sie gefunden? Kann Sie auch an den Tatort eingebracht worden sein, ohne dass der Täter da war? Wenn es Hinweise über eine ausreichend grosse DNA-Last gibt und man annehmen sollte dass der Täter mit einiger Wahscheinlichkeit doch da war, muss er dann immer noch als „funktionsfähiger“ Täter da sein, oder kann er schon weg sein? Und ab welcher Menge kann ich davon ausgehen, dass es so war, ohne zu raten sondern aufgrund echten Hintergrundwissens. Der DNA Test kann voll in Ordnung sein und prima arbeiten, meine Schlüsse können trotzdem voll falsch und sogar katastrophal sein, wenn ich nicht noch andere Dinge zusätzlich betrachte. Und ich glaube, dass man eben nicht verantwortungsvoll mit dem Test umgeht. Ob aus Versehen oder absichtlich vermag ich nicht sicher zu sagen. Aber die konsequente Weigerung der meisten Medien, des RKI, der Gesundheitsämter und auch unserer Verwaltungsgerichte dies trotz Faktenlage aufzugreifen und zu berücksichtigen, z.B. beim Aussprechen von Quarantäne für 3 Jährige Kinder die als Kontakt zu einer Positiv getesten Person (so der Bescheid) identifiziert werden, lässt mich in Wut zurück und bringt mich dazu, eher doch an Absicht zu glauben.

  36. Das bestätigt meine Sichtweise und vermutlich die Sichtweise vieler die hier lesen, aber das hat die WHO schon so ähnlich gesagt, das hat auch vor einiger Seite ein Gericht in Portugal so gesagt, aber gejuckt hat das in DEU Niemanden. Auch das hier wird vermutlich schlicht ignoriert, ausgesessen und ggf. Sogar als verantwortungslos verurteilt und angegangen. Interessant dazu auch eine Meldung über ein Urteil in Belgien heute. Trotzdem habe ich wenig Hoffnung. Die Menschen hier sind schon zu stark Gehirngewaschen durch Dauerangst, und die leider weitreichendsten Medien auf Regierungsseite.

  37. Endlich,jetzt kann man nur hoffen das deutsche Gerichte sich ein Beispiel nehmen und sich nicht von der Politik einwickeln lassen.

  38. Sehr schön. Belgien muss innerhalb der nächsten 30 Tage alle Corona Maßnahmen zurück nehmen. Ausreiseverbot in Deutschland gibt’s auch nicht. Weiter so, wir brauchen viel mehr davon.

  39. Jedem der die Tests verstanden hat war das klar. Ich denke auch unseren Politikern und Virologen. Aber es geht darum die Menschen zu schickanieren und zu drangsalieren.

  40. Das Urteil muß rückgängig gemacht werden.

    BEGRÜNDUNG:

    Das Urteil basiert auf Fakten!!!…so etwas geht garnicht!

  41. Dieses Urteil dürfte in unserem Regierungskiez in Berlin zu erhöhter Schnappatmung führen.
    Es könnte noch spannend werden. So hoffe ich, wenn nicht wieder mal die Hoffnung der Untertanen gemeuchelt wird.

    • Drosten hatte in 2014 in einem Interview bereits selbst eingestanden dass der PCR Test keine Infektionen nachweisen kann. Darum wird er ja von den Rechtsanwälten der „Querdenker“ verklagt… bisher zwar eher mit dürftigen Erfolg, nach solchen Urteilen könnte es allerdings Aufschub bekommen.

      • Das Berliner LG hat dies auf Nov 21 terminiert…. ein Schelm wer hier was vermutet

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