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METZGERS ORDNUNGSRUF 06-2021

EZB-Anleihekaufprogramm und BVerfG: Gauweilers Befangenheitsantrag gegen Richterin sticht

10.02.2021

| Lesedauer: 3 Minuten
Die von den Grünen vorgeschlagene Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein ist wegen Befangenheit vom weiteren EZB-Verfahren am BVerfG ausgeschlossen.

Sie erinnern sich: Im Mai des vergangenen Jahres entschied das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in einer spektakulären Entscheidung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Anleihekaufprogramm PSPP ihr Mandat überspannt hatte. Damit setzten sich die Richter explizit in Widerspruch zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der EU (EuGH), der zuvor einen kritischen Vorlagenbeschluss des höchsten deutschen Gerichts schroff mit einem unbegrenzten Freibrief für die EZB-Anleihenkäufe konterte. Mit ihrer Entscheidung setzten die Karlsruher Richter der Bundesregierung und dem Bundestag eine Drei-Monats-Frist, binnen derer die EZB die Verhältnismäßigkeit ihres Anleihekaufprogramms belegen sollte. Falls das nicht geschehe, dürfe die Deutsche Bundesbank sich nicht mehr innerhalb des Systems der europäischen Zentralbanken an den Anleihekäufen beteiligen.

Der Aufruhr war kurzzeitig zwar groß in der europäischen und deutschen Politik. Doch die Klatsche aus Karlsruhe wurde in bewährter Manier „geregelt“. Es wurden Dokumente zwischen der EZB, der Bundesregierung und dem Bundestag ausgetauscht, mit denen angeblich eine substanzielle Verhältnismäßigkeitsprüfung der Anleihekäufe belegt wurde. Es wirkte wie eine Pro-Forma-Erfüllung der Frist-Vorgabe des BVerfG. Am 2. Juli 2020 hat der Bundestag dann in seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause in einem interfraktionellen Beschluss von Union, SPD, FDP und Grünen apodiktisch erklärt: „Der Deutsche Bundestag hält die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar und die Vorgaben des Urteils des BVerfG vom 5. Mai 2020 – 2BvR 859/15 u.a. – somit für erfüllt.“

Neue Richterin relativiert BVerfG-Entscheidung schon vor Amtsantritt

Die Kläger, allen voran Peter Gauweiler, erhielten nicht einmal Einblick in alle Dokumente. Deshalb beantragte Gauweiler eine sogenannte Vollstreckungsanordnung, um vom BVerfG prüfen zu lassen, ob dessen Anforderungen tatsächlich erfüllt worden sind. Dieses Verfahren ist seither beim 2. Senat des BVerfG anhängig. Gauweiler stellte auch einen Befangenheitsantrag gegen die erst seit dem 22. Juni 2020 amtierende Verfassungsrichterin Prof. Astrid Wallrabenstein. Sie wurde von den Grünen vorgeschlagen und am 15. Mai 2020 einstimmig vom Bundesrat gewählt. Am Tag vor ihrer Ernennung erschien in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) unter der Überschrift „New Kids in Karlsruhe“ ein Text, in dem der Autor aufgrund der personellen Nachbesetzung im 2. Senat auf eine künftig europafreundlichere Grundausrichtung des deutschen Verfassungsgerichts spekulierte. Auch die designierte Verfassungsrichterin Wallrabenstein, die anderntags auf den ausscheidenden Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle folgen sollte, eine erklärte „Europäerin“, war in dem Beitrag mehrfach zitiert. Ihre dort widergegebenen Zitate waren Grundlage für den Befangenheitsantrag von Peter Gauweiler, dem die Mehrheit des 2. Senats am 12. Januar dieses Jahres stattgab. Bekannt wurde die Entscheidung allerdings erst in dieser Woche, als die FAZ darüber erstmals berichtete.

Die jetzt von der weiteren Verfahrensbeteiligung ausgeschlossene Richterin hatte mit ihren Äußerungen in der FAS den Eindruck erweckt, dass das BVerfG womöglich gar nicht auf einem neuen Beschluss des EZB-Rates zu den Anleihekäufen beharren werde: „Ich weiß nicht, ob es letztlich so wichtig ist, dass die verlangte Erklärung der EZB in einem neuen Beschluss des Rates ergeht.“ Wallrabenstein ließ auch deutlich erkennen, dass sie die Kritik ihrer künftigen Kollegen am EuGH für zu schroff hält: „Dem Ton nach“ sagten die Worte des BVerfG an die Adresse der EuGH-Richter: Was ihr da gemacht habt, „ist der allerletzte Unsinn“. Deshalb verstehe sie den Unmut, dass sich der EuGH da „auf den Schlips getreten fühlt“. Und sie fragt, ob es denn „besonders glücklich“ sei, „jemandem auf den Schlips zu treten“.

Ob sich aus dem erfolgreichen Befangenheitsantrag von Gauweiler auch eine Tendenz für die inhaltliche Prüfung seiner beantragten Vollstreckungsanordnung ableiten lässt, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. In einem Interview mit dem Prozessbevollmächtigten von Peter Gauweiler stellte Tichys Einblick bereits am 30. Juli 2020 fest: „Es ist schon merkwürdig, dass für ein Anleihekaufprogramm, das bereits am 9. März 2015 startete, jetzt als Nachweis einer ernsthaften Verhältnismäßigkeitsprüfung eine EZB-Ratssitzung vom Juni 2020 herhalten muss, in der es schwerpunktmäßig um das aktuelle PEPP-Programm in der Corona-Krise ging. Es wirkt wie ein abgekartetes Spiel zwischen EZB, Bundesregierung und Bundestag, um formal im Nachhinein das ‚kleinkarierte‘ BVerfG zufriedenzustellen.“

„Das grenzt an eine Verhöhnung des Verfassungsgerichts“

Interview Prof. Dietrich Murswiek

„Das grenzt an eine Verhöhnung des Verfassungsgerichts“

Bemerkenswert ist immerhin, dass sich die Mehrheit der Richterinnen und Richter im 2. Senat des BVerfG von einer neuen Richterkollegin nicht auf den Schlips treten lässt, die Stil und Ernsthaftigkeit einer Entscheidung schon vor ihrem Amtsantritt in Frage stellte. Das lässt hoffen, dass sich das BVerfG auch künftig als unabhängige Hüterin des deutschen Verfassungsrechts versteht und nicht als Erfüllungsgehilfin des europäischen Zentralismus.

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36 Kommentare

  1. Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist ein essenzieller Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates. Und man tut seitens der EU alles dafür, daß diese Checks and Balances ad absurdum geführt werden. Der EuGH ist alles, aber nicht unabhängig – er ist vielmehr williger Unterstützer und Wegbereiter der diversen EU-Beschlüsse. Das Aufmucken des Bundesverfassungsgerichtes ist nett und soll Hoffnung geben, aber gegen den EuGH steht es auf verlorenem Posten. Die Judikative hat ausgedient, die Legislative ebenfalls, das sieht man nicht nur an der aktuellen Corona-Bekämpfung, sondern auch an vielen Entscheidungen vorher, wo das Parlament nur nickende Funktion hatte. Ich frage mich manchmal, mit welchem Recht man Ungarn oder Polen anklagt – sieht man den Balken im eigenen Auge nicht?

    • „…gegen den EuGH steht es auf verlorenem Posten.“
      Das sehe ich nicht so. Auf Deutschem Boden gilt (immer noch) das Primat des Deutschen Rechts. Sollte ein EU Gesetz Deutschem Recht widersprechen, könnte das BVerfG durchaus etwas dagegen unternehmen (wenn es denn wollte). Der EuGH hätte keine Chance. Das BVerfG ist keine nachgeordnete Instanz des EuGH.

      • Lieber Kappes, ich teile Ihre Rechtsauffassung, nur leider hilft das nicht weiter in dieser Parteiendemokratie, in der die unfähigsten in der 1. Reihe sitzen. Was wollen wir mit einer Justizministerin, die es noch nicht einmal schafft, Gesetze so zu schreiben, dass sie nach Verabschiedung gültig sind. Oder ein Bundespräsident, der zwar beide juristischen Staatsexamina bestanden hat, aber seine Doktorarbeit nicht in Jura absolviert hat. Wegen solcher ‚Eliten‘ ist es möglich, dass Merkel die Verfassung missachten kann (Flüchtlingskrise etc.). Wir hatten 1949 ein sehr gutes Grundgesetz, das ist heute noch gut. Aber wenn dessen Einhaltung nicht gelebt und exekutiert wird ist es nahezu nutzlos. LEIDER!

  2. Bei dieser Besetzung unserer Richterposten will sich jemand über Polen oder Ungarn aufregen?

  3. Grüne Spinner * innen im BVG.
    Die Unterwanderung der Justiz schreitet voran.

  4. Allein der völlig unpassende, läppische Ausdruck, der EuGH habe sich „auf den Schlips getreten gefühlt“ disqualifiziert Wallrabenstein als Richterin des BVerfG. Schließlich geht es hier nicht um eine Petitesse, sondern ein Billionen schweres Anleihekaufprogramm, für das im Wesentlichen Deutschland bürgt. Dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit so eben mal im Bundestag durchgewunken wurde, ist eine Schande für unsere sog. „Volksvertreter“ …

  5. Herr Gauweiler mein Respekt. Sie liefern wirklich großes Theater. Das ist es was man so sehr vermisst von den Juristen. Juristen ohne Talent und Berufung denen jedes System in die Hände spielt solange man Priviligiert sein kann.

  6. Herrn Gauweiler sei Dank, er ist ein einsamer Rufer in der Wüste, mögen ihm andere endlich folgen!

  7. Sehr schön, dass der Befangenheitsantrag passte.
    Aktuell hierzu:
    Der von Merkel eingesetzte Präsident des BVerfG Habarth hat es heute in einem welt.de-Artikel geschafft, Diktaturvorwürfe bzgl. der massiven Grundrechtseinschränkungen als absurd und bösartig zu bezeichnen. Eine klar politische Aussage. Damit dürfte der Grund gelegt sein, dass der Präsident des BVerfG in Zukunft bei jeglichen Fällen mit Corona-Bezug dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt ist und abzulehnen sein wird. Zum Verständnis: Der Verdacht der Befangenheit reicht, ein Richter muss nicht tatsächlich befangen sein. TE möge da mal bitte dranbleiben….

  8. Herr Metzger,das lässt hoffen das das Verfassungsgericht ein unabhängiger Hüter des deutschen Verfassungsrechtes ist? Entschuldigung ,in welcher Welt leben Sie? Das Gericht ist von Politikern zusammengesetzt worden. Ich denke es hätte mehr als einen Grund gegeben gegen Regierungsentscheidungen rechtlich vorzugehen!!!!!!!

  9. Mhh, ich bin zwar nicht die politische Leuchte und hab auch sonst kein großes Wissen von den hier besprochenen Dingen. Doch soweit ich es nachvollziehen kann, muß ich sagen, dass mein Dank und Kompliment an Herrn Gauweiler geht und das es für Deutschland ein Armutszezgnis ist, dass wir nicht noch mehr solch (wirkliche)Fachkräfte wie Herr Gauweiler in der Politik und den entsorechenfen Schaltstellen haben.

    Machen Sie weiter so, Herr Gauweiler. Danke dafür!

  10. Naja, wieder nur ein Feigenblatt, das für die eigentlichen Entscheidungen nichts bringt! Die Demokratie und das Verfassungsgericht ist eine reine Simulation (geworden). Hier und da wird nach zig Jahren mal ein bisschen zugestanden. Die großen Dinge werden nicht entschieden oder geschwurbelt verdreht zu Lasten von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.

  11. „Das lässt hoffen, dass sich das BVerfG auch künftig als unabhängige Hüterin des deutschen Verfassungsrechts versteht und nicht als Erfüllungsgehilfin des europäischen Zentralismus.“
    Sehr geehrter Herr Metzger, mit diesem Satz machen Sie sich lächerlich. Die Einheitsparteien im Bundestag besetzten das BVG mit ihren Vertretern, die CDU mit dem CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth sogar den Präsidenten. Sie glauben doch nicht selbst, dass diese Parteigenossen die Gesetze, denen sie selbst zugestimmt haben zu ungunsten der Regierung Merkel auslegen werden.

  12. An anderer Stelle – „Verfassungsrichter nennt Diktatur-Vorwürfe „absurd und bösartig““ – ist dann eigentlich Stephan Harbarth in Sachen Coronamaßnahmen auch befangen?

    • Bei jemandem, der Befehle ausführt, kann man nicht von Befangenheit sprechen. Er macht das, wofür eingesetzt wurde. Wie bei Haldenwang.

      • Und Steinmeier: Neuwahlen verhindern.

  13. Könnten Sie vielleicht mal recherchieren, wieviele Richter des BVerfG in all den Jahren wegen Befangenheit ausgeschlossen wurden? Wie die Verteilung über die Jahre aussieht und die politische Herkunft des Richters.

  14. Glück muß man haben im deutschen Rechtssystem. Das ist leider so. Mit Gesetzestreue oder Rechtsstaatlichkeit hat dies nur ganz wenig zu tun. Die Richternominierung durch die Politik ist der Fehler im System. 13 Jahre Justizterror haben mich das gelehrt. Mit großem Glück fand ich nach 13 Jahren ein Richtergremium welches meinem Befangenheitsantrag statt gab. Das ganze Elend war nach 14 Tagen beendet. Übringens – ich fände es hoch an der Zeit bei dem einen oder anderen grünen Politiker auch mal seine Verfassungstreue zu überprüfen. Jahrzehntelange Verfahrensdauern sind ein Verstoß gegen Artikel 1 GG.

  15. Die Parteien haben Teilhabe an der politischen Willensbildung.
    Mittlerweile bestimmen die Parteien alles! Wer wann wo Richter wird, immer nach Parteienproporz. Und da der Normale Abgeordnete nicht mehr dem Wähler verpflichtet ist sondern dem Wohlwollen der Parteihäuptlinge, ja woran erinnert mich das bloß ?

  16. Die befangene Richterin wurde laut Angaben einstimmig in ihr Amt gewählt.
    Von wem eigentlich? Anscheinend nicht durch ihre Kollegen, sondern durch ein ungenießbares Süppchen an „befangenen“ Politikern. Diese Preisgabe von Deutschlands Eigenständigkeit scheint wirklich schon vor sehr langer Zeit vorbereitet worden zu sein. Gut, dass es noch Bundesverfassungsrichter gibt, die damit nicht einverstanden sind.

  17. Der Peter Gauweiler hat Ausdauer – ä Kuddel, wie man im Badischen sagt. – – Chapeau!

    PS
    (Der Oswald Metzger und der Roland Tichy ja irgendwie auch – alles alte weiße Männer Schule, hehe).

  18. Den hoffnungsvoll optimistischen Grundton am Ende des Kommentars kann ich nicht nachvollziehen.
    In der Praxis haben die Urteile wie geschildert doch überhaupt keine Auswirkungen, die sich ergebenden Formalien werden eben irgendwie hingebogen und vom bestehenden Politikkartell bestätigt.
    Der eigentliche Skandal ist doch, dass es 5 Jahre braucht, um bei solch elementaren Themen überhaupt zu einer Gerichtsentscheidung zu kommen.
    Lassen wir uns nicht täuschen: Die AGB der EU lauten „der Rechtsweg ist ausgeschlossen“…..

    • Jemand möchte seine Hoffnung behalten und verschliesst lieber die Augen vor der Realität.

  19. Der eigentliche Skandal ist doch, daß eine so ideologisch vorbelastete Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen wird! Aber genau das ist auch von der CDU so gewollt. Die linksgrüne Ausrichtung dieser zweifelsohne fachlich guten Juristin war doch bekannt. Jedoch sollten ans Bundesverfassungsgericht nicht unpolitische Richter berufen werden, die sich nur an der Verfassung ausrichten? Es findet eine galoppiere Aushöhlung des Nationalstaates durch die Auflösung der nationalen Souveränität statt.

    • Richtig, die (offensichtliche) Dummheit war, das diese Dame ihre Meinung äußerte. Demnächst wohl mehr medienscheue RichterX …

    • Wieso soll die zweifelsohne fachlich gut sein.Eine Richterin die offensichtlich politisch voreingenommen ist fällt doch im Prinzip als Richterin aus?!

  20. Herr Gauweiler und seine Mitstreiter sind die einzig mir Bekannten, die sich der Willkür unserer Bundesregierung juristisch fundiert entgegenstellen, zumindest was den Bereich der EZB und EU- Schuldenvergemeinschaftung angeht. Dafür meinen Dank!
    Es gäbe da aus meiner Sicht noch viel mehr juristisch aufzuarbeiten, oder etwa nicht ? Grenzöffnung, Energiewende und auch die Grundrechte- Beschneidung im Zusammenhang mit der sogenannten Pandemie, um nur wenige zu nennen.
    Gibt es denn in Deutschland wirklich keine Juristen die diese offenkundigen Rechts- Verstöße, analog eines Herrn Gauweiler, vor ein zuständiges Gericht bringen können ? Es muss doch alles juristisch und menschlich Mögliche versucht werden, um diese Rechtsbeuger und Stümper aus der Regierung zu vertreiben, um wieder Rechtssicherheit in unserem Rechtsstaat herzustellen!

  21.  Am 2. Juli 2020 hat der Bundestag dann in seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause in einem interfraktionellen Beschluss von Union, SPD, FDP und Grünen apodiktisch erklärt: „Der Deutsche Bundestag hält die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar und die Vorgaben des Urteils des BVerfG vom 5. Mai 2020 – 2BvR 859/15 u.a. – somit für erfüllt.“
    Und die FDP wieder einmal ganz vorne mit dabei, die FDP hat bis jetzt jeder Schandtat und Gesetzesbruch von Merkel und der EU zugestimmt, vom verrückten Atomausstieg, über den UN Migrationspakt bis aktuell dem Bruch des Maastricht Vertrags wo eine Schulden und Transferunion kategorisch ausgeschlossen ist.
    Außerdem ist die FDP für einen Zentralstaat EU (Vereinigte Staaten der EU) und will somit Deutschland abschaffen, normal ein klassischer Fall für den Verfassungsschutz und die Justiz (Hoch und Landesverrat).

    • Entschuldigung wenn ich das jetzt so schreibe. Die FDP ist lediglich ein Platzhalter für den Zugang von Lobbyisten zum Politikbetrieb um entsprechenden Einfluß auf Entscheidungen zu nehmen. Lindner ist ja auch so ein Lebenskünstler. Viel Luft in Tüten welche er da permanent produziert. Ich finde man sollte die Parteienfinanzeriung an meßbaren Kriterien zum Wohle der Mehrheit von Bürgern festmachen. Sonst sollte sie unterbleiben. Erinnere nur mal an diese Mövenpick fake Steuervergünstigung oder die ehemalige FDP Ikone als obersten IOS Verkäufer in Deutschland. Die FDP erweckte immer nur den Anschein für den Bürger etwas zu tun. Nur schöner Schein, sonst nichts.

  22. „Das lässt hoffen, dass sich das BVerfG auch künftig als unabhängige Hüterin des deutschen Verfassungsrechts versteht und nicht als Erfüllungsgehilfin des europäischen Zentralismus.“ Und gerade diese Hoffnung teile ich nicht. Was man den Polen vorwirft, dass die Gerichte mit willfähigen Richtern besetzt werden, die nur Vollstrecker von Regierungspolitik sind, ist doch in Deutschland längst im Gange. Frau Wallrabenstein ist da nur ein Beispiel. Eines können allerdings auch solche Politrichter nicht verhindern, das falsche Politik letztlich an der Realität scheitert. Man kann zwar schwachsinnigen und falschen Entscheidungen den höchstrichterlichen Segen erteilen, in die Hose, aber gewaltig, geht es trotzdem. Viel Spaß dabei.

    • Mir ist keine Möglichkeit bekannt wie man solche politischen Gerichte politisch unabhängig belassen könnte.Bitte um Vorschläge

  23. in einem interfraktionellen Beschluss von Union, SPD, FDP und Grünen apodiktisch erklärt „der Deutsche Bundestag hält die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar..“

    Dieses Satzfragment noch einmal zum Mitmeiseln für alle Langsamdenker im nicht-linken Spektrum, welche ernsthaft (und in letzter Zeit gefühlt verstärkt) die Meinung vertreten die FDP zu wählen würde irgendetwas an der desaströsen Merkelpolitik ändern. Man blicke zu Linders Verhalten in Thüringen und zum EU-Mandarin Lambsdorf. Es gibt nur eine einzige wählbare Bundestagspartei, die dem Raub an den deutschen Steuerzahlern aktiv entgegentritt. Bei aller Kritik an einzelnen Personen und internen Querelen bleibt einem gar keine andere Lösung, als diese zu wählen.

    • Die FDP schwimmt bei allen wichtigen Fragen mit den 85% mit. Die Ausnahmen sind Leute, die sehr gut in eine konservative Partei passsen würden, um den liberalen Gedanken dort zu pflegen. Man kennt sie. Es sind leider nur noch wenige – meistens alte weiße Männer, hehe.

  24. Der Wahnsinn mit der Selbstlegitimation gewisser Politiker, grosse Vorsitzendeinnen und Beamter, entgegen von Gesetzen und Urteilen – weil es das alles nicht braucht oder weil man es besser weis – wird erst dann enden, wenn die ersten Personen juristisch verfolgt werden.
    Dass dies nicht geschieht, zeigt uns, wie nah wir einer Bananenrepublik bereits gekommen sind. Ist dies wirklich das beste Schland aller Zeiten ? Mit Sicherheit nicht – es ist im Zerfall…

  25. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Die Botschaft hör ich wohl,
    allein mir fehlt der Glaube.

    Frau Baer?

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