Nun versucht die Erfurter Staatsanwaltschaft, das kritische Urteil zu kippen, welches das Kontaktsperreverbot als verfassungsfeindich und als Verstoß gegen die Menschenwürde beurteilt hatte (TE berichtete vorab). Es hatte einen Bürger vom verhängten Bußgeld freigesprochen, der mit Freunden in einem Hinterhaus Geburtstag gefeiert hat. Das Urteil zerpflückt nicht nur das Kontaktsperre-Verbot des Landes Thüringen, sondern das Herzstück von Merkels Corona-Politik. Der Amtsrichter beschreibt detailliert das längerfristige Versagen der Bundesregierung und ihrer Behörden, die zweifelhafte medizinische und epidemologische Begründung und die Vernachlässigung der verheerenden Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft. Es liest sich wie ein Kompendium der Kritik auf allen Ebenen.
Staatsanwalt will anderen Richter
Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Zweck der Rechtsbeschwerde ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.
Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden. Die Rechtsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen in Bußgeldverfahren und kann im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden, wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewährleistet wird oder das rechtliche Gehör verletzt wurde.
Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Entscheidungen des Amtsgerichts führt vor den Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts.
Das lästige Sensationsurteil von Weimar
Der Richter am Amtsgericht Weimar hat ein umfassendes wie präzises und in allen Faktenebenen sauber ausgearbeitetes Urteil erlassen, das die Corona-Gesetzgebung komplett ablehnt. TE hatte darüber als erstes Medium ausführlich berichtet. Das (zusammengefaßte) Fazit des Richters nach sauberer Argumentation und zahlreichen, wesentlichen Quellen:
Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei „zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen“. Dies sei umso mehr geboten, weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.
Mit anderen Worten: Jetzt geht es dem Staat darum, das Urteil zu kippen, um nur ja keinen Zweifel an den derzeitigen Zwangsmaßnahmen und den massiven Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten zu lassen.
Die Handschrift ist bekannt: „Unverzeihliches“ muss „rückgängig gemacht“ werden.
Ach, eines vergaß ich anzumerken: Wir sind hoffentlich eine zunehmend kritische Gemeinschaft und nicht obrigkeitshörig ! Jeder hat nicht nur das Recht, sondern m.E. sogar die Pflicht, seine Rechtsbeeinträchtigung einem Richter zurPrüfung vorzutragen. Wenn er zu arm ist, auch mit einem Antrag auf Przesskostenhilfe verbunden. Er darf die Justiz aufsuchen und verlangen, dass sein Rechtsbegehren dort zu Protokoll genommen wird! Er gar auch das Recht und due Pflicht, wie zu Weilandszeiten z.B. wegen des Vietnamkriegs auf die Strasse zu gehen und zu demonstrieren, auch wie die Friedensbewegung oder die frühe ökologische Bewegung sich als APO einzusetzen und schließlich wissen wir aus unserer jüngeren deutschen Geschichte, das es sich lohnte 1989 friedlich mit immer mehr Bürgern gemeinsam sich für Frieden und Freiheit einzusetzen. Diese Geschichte ist nicht zuende, sie geht weiter – auch gegen flsche Coronaentscheidungen unserer Verwaltungen und Regierung in Land und Bund!
Wer kennt sie nicht mehr, die Rufe aus densechzigern: „USA SA SS“ ? Wo leben wir nun? Merkel-Putina hat in der BRD ein ZK unter ihrem Vorsitz eingerichtet! Das ist so, das hat sie so gelernt und, wie man an ihrer Karriere sehen kann, verinnerlicht und nun am Ende ihrer Antszeit umgesetzt. Fertig! Ich gabe sie nicht gewählt und mal ehrlich, eigentlich hatte ich nicht damit gerechnet, dass sie das schafft. Aber …
Ich lebe wieder in einer DDR, in einem Obrigkeitsstaat mit Untertanen.
Dazu, im Einzelnen:
Eine Verordnung ist ein Rechtsetzungsakt der Regierung, hier der Thüringer Regierung, als Verwaltung. Dieser Rechtsetzungsakt muß, anders als förmliche Gesetze, vom damit befassten Gerichten auf deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft werden, bevor Bußgeldbescheid bestätigt werden. Der Richter am Amtsgericht in Weimar ist seiner Verpflichtung nachgekommen.
Eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Weimar ist nicht zulässig. Gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG ist eine solches Rechtsmittel im Falle eines Freispruchs nur zulässig wenn ursprünglich eine Geldbuße von mehr als 600,00 € festgesetzt wurde. Hier ging es um ein Bußgeld in Höhe von 300,00 €.
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist also der Antrag auf Zulassung einer solchen Rechtsbeschwerde beim zuständigen Beschwerdegericht, dem OLG Jena. Dies ist nicht überraschend, da die Staatsanwaltschaft eine dem Thüringer Justizministerium nachgeordnete, weisungsgebunden Behörde ist.
Die Beschwerde ist zuzulassen, wenn es geboten ist die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
Das dürfte hier jedoch problematisch sein. Die Verordnung beansprucht keine Gültigkeit mehr. Damit ist es schwierig mit der Fortbildung des Rechts bzw. mit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu argumentieren.
Kernaussage des Urteils ist es, wesentliche Teile der Grundrechte bedürfen zu ihrer Einschränkung eines förmlichen Gesetzes. Sie müssen also durch Gesetz eingeschränkt werden. Eine Verordnung auf Grund eines Gesetzes ist nicht ausreichend. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Nicht der Verwaltungsbeamte in seiner Schreibstube hat darüber zu entscheiden, ob das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit wesentlich eingeschränkt wird, sondern die gewählten Parlamente. Ist dies nicht beachtet, sind die Einschränkungen nichtig.
Recht, Gesetz, ganz zu schweigen von früheren Versprechen, sinngemäß: Dr. A. Merkel „Schuldenunion, nur über meine Leiche“ wurden einfach über Bord geworfen. Frei nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“
Ich als Jurist, welcher die DDR und Vorgänge dort 1989 miterlebte, beschleicht da das Gefühl, nicht in der Lage zu sein so viel zu Essen, wie ich kotzen könnte.
Unerträglich für mich ist der überall anzutreffende Untertanengeist.
Das ist eigentlich völlig normal, dass ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden muß !!!
Wenn jetzt schon Urteile in Deutschland rückgängig gemacht werden sollen, nur weil sie der Regierung nicht gefallen, so wird Deutschland zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof !! Polen, Ungarn die Rechtsstaatlichkeit absprechen aber selbst die Hunde für die Hetzjagd auf den Richter von der Leine lassen. Merkel und die Regierung wird nirgendwo dabei in Erscheinung treten. Das läuft alles unter dem Radar über das Justizministerium. Sowenig wie die USA eine Demokratie ist (nur zwei Parteien und Kandidaten mit Milliarden nennt man Oligarchie), so ist Deutschland noch ein Rechtsstaat. Alle Dämme brachen 2015 und seitdem wird unverhohlen der Rechtsstaat geschleift. Siehe Überwachungsgesetze und Ausweitung der Rechte für den BND, Verfassungsschutz & Polizei. Was gestern noch Illegal war, wird kurzerhand in ein neues Gesetzt gegossen. Soll doch der Bürger vor das Verfassungsgericht ziehen, dass ja auch mit Richtern durch die Politik besetzt wird. In einer echten Demokratie muss die Justiz unabhängig sein. Auch Staatsanwälte dürfen nicht weisungsgebunden sein.
Das Sakrileg für die Linientreuen besteht darin – egal, ob das Urteil rechtskräftig wird oder nicht, dass ein Amt in wesentlichen Punkten den „Querdenkern“ recht gibt.
So, so, das AG Weimar maßt sich eine Sachkunde an. Die hat natürlich nur der Bayrische Volksgerichtshof – pardon Verwaltungsgerichtshof.
Egal, was das Oberlandesgericht Jena – das ohnehin nicht für allzuhohe juristische Qualität bekannt ist – im Sinne der Regierung entscheidet: das Verfahren wird nach Aufhebung und Zurückverweisung vom neuen Richter am Amtsgericht Weimar nach § 47 OWiG eingestellt werden. So läuft das immer in Thüringen.
Hier jedoch könnte das OLG sogar genötigt sein, den Freispruch zu halten, wenn auch mit anderer Begründung.
In ihrer Normenkontrollklage gegen die früheren Coronaverordnungen hat die Thüringer AfD nämlich auch einen Punkt aufgezeigt, der Sprengstoff ist: Bis zur Neufassung der Thüringer Infektionsschutz-Zuständigkeitsverordnung im Juni 2020, verstieß die gesamte Coronaverordnungslage in Thüringen gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG. In der Zuständigkeitsverordnung von 2016 war nämlich die Ermächtigung aus § 32 Satz 2 IfSG nicht zitiert worden. Die Folge: bis Juni 2020 war das Thüringer Gesundheitsministerium nicht wirksam zum Erlass der Coronaverordnungen ermächtigt, die Verordnungen waren damit ihrerseits unwirksam.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es bezieht sich auf den Pandemie-Zustand im April 2020, als die Inzidenzzahlen viel niedriger als heute und zusätzlich stark am Sinken waren. Das Urteil ist überhaupt nicht auf den aktuellen Zustand übertragbar. Von einem britischen Corona-Mutanten mit höherer Ansteckungsrate war damals auch nichts bekannt.
Da hat sich ein Amtsrichter zum Verfassungsrichter erhoben. Bei einem 300 Euro Bußgeldbescheid schreibt er ein 19 Seiten langes Urteil. Da muss jemand viel Zeit und Frust gehabt haben. Aufsehen hat er damit erregt.
Selbstverständlich ist so ein Urteil wie viele andere Urteile anfechtbar. Das gehört zum Rechtsstaat.
Für mich gehört das Urteil in die Ablage.
Zukünftig werden Gesetze und Verordnungen so genau geschrieben, dass nicht jeder Amtsrichter sein eigenes Süppchen kochen kann.
Den ersten Bericht zu dem Urteil fand ich im Focus. Der interpretiert das Urteil ganz anders.
Der Richter hat wohl eine 19 Seiten lange Begründung seines Urteils – das Urteil selbst ist nur eine Zeile – nicht wegen eines 300 € Bußgeldbescheides geschrieben. Andenfalls wäre es tatsächlich in der Ablage gelandet. Chapeau für den Richter, der es wagte, gegen den Mainstream zu urteilen und nicht wie ein toter Fisch mit ihm zu schwimmen.
Eine Verordnung ist ein Rechtsetzungsakt der Regierung, hier der Thüringer Regierung, als Verwaltung. Dieser Rechtsetzungsakt muß, anders als förmliche Gesetze, vom damit befassten Gerichten auf deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft werden, bevor. Der Richter am Amtsgericht in Weimar ist seiner Verpflichtung nachgekommen. Der Vorwurf, er spiele sich als Verfassungsrichter auf ist darum der Vorwurf er kam seiner Verpflichtung nach.
Eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Weimar ist nicht zulässig. Gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG ist eine solches Rechtsmittel im Falle eines Freispruchs nur zulässig wenn ursprünglich eine Geldbuße von mehr als 600,00 € festgesetzt wurde. Hier ging es um ein Bußgeld in Höhe von 300,00 €.
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist also der Antrag auf Zulassung einer solchen Rechtsbeschwerde beim zuständigen Beschwerdegericht, dem OLG Jena. Dies ist nicht überraschend, da die Staatsanwaltschaft eine dem Thüringer Justizministerium nachgeordnete, weisungsgebunden Behörde ist.
Die Beschwerde ist zuzulassen, wenn es geboten ist die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
Das dürfte hier jedoch problematisch sein. Die Verordnung beansprucht keine Gültigkeit mehr. Damit ist es schwierig mit der Fortbildung des Rechts bzw. mit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu argumentieren.
Kernaussage des Urteils ist es, wesentliche Teile der Grundrechte bedürfen zu ihrer Einschränkung eines förmlichen Gesetzes. Sie müssen also durch Gesetz eingeschränkt werden. Eine Verordnung auf Grund eines Gesetzes ist nicht ausreichend. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Nicht der Verwaltungsbeamte in seiner Schreibstube hat darüber zu entscheiden, ob das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit wesentlich eingeschränkt wird, sondern die gewählten Parlamente. Ist dies nicht beachtet, sind die Einschränkungen nichtig.
Recht, Gesetz, ganz zu schweigen von früheren Versprechen, sinngemäß: Dr. A. Merkel „Schuldenunion, nur über meine Leiche“ wurden einfach über Bord geworfen. Frei nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“
Ich als Jurist, welcher die DDR und Vorgänge dort 1989 miterlebte beschleicht da das Gefühl, nicht in der Lage zu sein so viel zu Essen, wie ich kotzen könnte.
Ich lebe wieder in einer DDR, in einem Obrigkeitsstaat mit Untertanen.
Es gab eine Zeit, wo mittelbar in die Justiz eingegriffen wurde. Mittelbar geschah dies mit einer „linientreuen“ Personalpolitik, mit öffentlicher Justizschelte und sogenannten Richterbriefen, Unmittelbar wurden Strafurteile, die allzu milde erschienen, korrigiert. Worin unterscheidet sich die deutsche Justiz heute?
Solange die Staatsanwaltschaften nicht wie die Gerichte unabhängig sind, müssen sie die Beschlüsse des Justizministers bzw. der Landesregierung umsetzen. Ist aber schon okay. Es schadet nichts, wenn der Fall so öffentlich wie möglich behandelt wird. Immer noch besser als in Vergessenheit zu geraten, weil ihn sowieso niemand von den staatlichen Stellen umsetzt.
Und, hey, wer weiß, vielleicht denkt sich der nächste Richter: Pfeif´ auf die Karriere, ich wollte sowieso nicht umziehen und seit der Erbschaft von meiner Tante ist finanziell alles klar, ich ändere am Urteil nur Marginalien.
Öffentlichkeit hin oder her, im ÖR werden Sie höchsten ganz kleinlaut und ganz hinten davon erfahren. Und die Meisten, die glauben der Staat mache ja (immer) alles richtig (früher sagte man „Ja, die Genossen werden sich schon was dabei gedacht haben) interessiert das sowieso nicht. Davon ab, das Ende der Geschichte dieses Urteils ist doch programiert. Tschland hat fertig- so leider mein pessimistischer Ausblick. …und wenn es anders kommt wüde mich das sehr freuen.
Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden – eine deutsche Spezialität, die mit einem modernen Rechtsstaat unvereinbar ist. Ob also die Staatsanwaltschaft oder die Erfurter Landesregierung die treibende Kraft ist, lässt sich gar nicht beurteilen.
Sie haben so recht! Aber lesen Sie mal so unglaubliche Stellungnahmen z.B. auch aus den Anwaltsorganisationen. Ein verstorbener Freund und Oberstaatsanwalt vertraute sich mir einmal an, dass er als Sachwalter der „objektivsten Behörde der Welt“ (Staatsanwaltschaft) aus seinem Ministerium sogar eine Weisung „contra legem“ erhielt. Hier vorliegend meine ich, der Richter meinte (zu Recht?) er könne bereits selbst entscheiden und müsse nicht seine Entscheidung vertagen, weil ververfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung der Vorschrift hegt. Das mag falsch sein oder nicht: Nach solch einer Entscheidung ist die sachbearbeitende Staatsanwaltschaft in aller Regel berechtigt fristgerecht gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde anzubringen und binnen eines Monats sach- und fachgerecht zu begründen oder aber auch zurückzunehmen. Ein Staatsanwalt ist an Recht und Gesetz gebunden! Begründet er, dann muß das Oberlandesgericht als berufene Instanz über die Zulässigkeit und dann über die Begründetheit des Antrags der Staatsanwaltschaft urteilen. Alles andere ist ein Schmäh, sonst nichts!
Das ist der Linksstaat wie er lacht und singt
Vorwärtskommen immer rückwärts nimmer.
Diese Panne muss rückabgewickelt werden
In Zukunft bitte wieder wie in der DDR ,Urteile vorher vom Parteisekretär freizeichnen lassen
Auf der „Achse“ ein sehr guter Beitrag eines Rechtsanwalts zu dieser Sache:
„… In der Zwischenzeit kann allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde zu seinem OLG (in Berlin: zum Kammergericht) einlegen und damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich ebenfalls zu der Thematik zu äußern.“ (Beitrag von Carlos A. Gebauer vom 25.01.2021 auf achgut.com)
Da ist etwas aus dem Ruder gelaufen! Und bis das AG Weimar nach Aufforderung durch das OLG ein „richtiges“ Urteil fällt, haben die OLG hierzulande wohl viel zu tun, „Aluhut“-tragender Richter hin oder her.
In der Staatspropaganda wird nun der Richter diffamiert und als Coronaleugner dargestellt. Angeblich hat er schon mehrere Anzeigen selbst gestellt. Somit dürfte der übliche Weg für Querulanten und Kritiker befohlen worden sein. Der arme Richter. Die Wahrheit einfach so zu sagen, kann zu ernsten Problemen führen. Ich hoffe, die Richterschaft steht hinter ihrem Kollegen, denn sie selbst könnten die nächsten sein, die man angeht. Das ist Deutschland und noch viel mehr.
In der WELT ist zu lesen, daß der Richter selber letztes Jahr privat gegen die Auflagen geklagt hat. Letztendlich wird es auf Befangenheit hinaus laufen. Das OLG wird das Urteil aus dem Grund ablehnen und zur Neuverhandlung zurück weisen natürlich mit neuem Richter. Die Argumente des Richters werden als Argumente von Querdenkern, VTler und, wenn es für ihn ganz schlimm kommt, als AfD und damit Nazigedankentum abgelehnt werden. Ob der Richter dann noch im Gerichtsarchiv einen Locher in die Hand bekommt wage ich zu bezweifeln.
Nicht so negativ. Vor der zum 01.03.2021 angekündigten Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts über die Klage der AfD gegen die damaligen Coronaverordnungen wird das OLG Jena gar nichts entscheiden. Das Blöde an dieser Klage der AfD ist, dass sie einen formellen Fehler der frühen Thüringer Coronaverordnungen angreift, der so offensichtlich ist, dass ihn ein dressierter Affe erkennen kann, wenn er nur sorgfältig sucht und weiß, was er suchen muss.
Wenn Sie Zeit haben: lesen Sie BVerfG vom 18.06.2019 zum Zitiergebot; die Thüringer IfSGZustVO vom März 2016 im GVBl. 2016, Bl. 155; § 32 IfSG und die Thüringer Coronaverordnungen von März bis Mai 2020. Wenn sie in den Verordnungen an keiner Stelle den § 32 Satz 2 IfSG finden, und das mit dem Urteil des BVerfG vergleichen, dann geht Ihnen ein Licht auf.
Der Staatsanwaltschaft kann man keinen Vorwurf machen. Sowas wird „von oben“ angeordnet.
… und da Staatsanwälte hierzulande politisch nicht unabhängig sind, dürfen sie z.B. auch keine europäischen Haftbefehle ausstellen … (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)
ich will ja nicht angeben, aber genau das habe ich hier geschrieben, als TE das erste mal berichtet hat. Ob der Richter mit einer neuen Aufgabe im Archiv betraut wird, wird sich später herausstellen.
Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen!
jeder, der den „Deutschen Rechtsstaat“ jahrzehntelang am eigenen Leib und zu seinem Leidwesen erleben, erdulden oder erleiden mußte weiss aus eigener Erfahrung dass man sehr viel Glück braucht und viele Entwicklungen oder Entscheidungen dem Zufall zu verdanken sind. Der Einfluß der Politik ist einfach zu groß. Die richterliche Unabhängigkeit ist zwar angedacht aber faktisch nie vorhanden. Ich wünsche diese Erfahrung machen zu müssen niemanden. Verwundert sollte er aber nicht sein wenn er Deratiges erleben muß. Deutschland ein Rechtsstaat wird immer dann, insbesondere von Politikern, in den Mund genommen wenn es so läuft wie von ihnen gewünscht.
Kann ich aus eigener Erfahrung zwei mal bestätigen. Die letztinstanzliche Rechtsprechung wird immer dann kurios, wenn ein Urteil staatliche Kreise stört oder als Muster eine unendliche Zahl analoger Prozesse nach sich zieht.
Alte Zeiten lassen grüßen!
Damit meine ich nicht nur die DDR-Zeiten.
Was nicht passt gehört auf den Scheiterhaufen und wenn es Geistesgut in Form von Büchern oder aktuell, in digitaler Form ist. Letztlich werden mit der Staatsmacht, über die Staatsmacht und von der Staatsmacht Fakten gemacht!
Durch hilfreiches Mitwirken der Medien natürlich.
Und das obwohl alle Staatsmacht vom Volke ausgehen soll. Geht sie vom Volke, in Form von Kritik und sachlichen Argumenten aus, wird aber vorsichtshalber vorrangig diskreditiert, abgewürgt oder in rechtlichen Fällen auch kassiert.
Als gestandener DDR-Bürger fühle ich mich von so viel Demokratie und Freiheit regelrecht überwältigt. Wie wird es meinen einstigen Mitbürgern gehen, die einst den Meinungsmachern aus dem Westen, den Medien, mehr als vertrauten?
Wir DDR-Bürger wurden in Bundesbürger gewandelt aber die Medien sind geblieben und machen Meinung wie bisher, allerdings nunmehr noch mehr transatlantisch und von der Regierung beeinflusst.
Leben wir in Notstandszeiten in denen die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann? Oder die Gerichte in ihren Entscheidungen an Regierungsvorgaben o.ä. gebunden sind? Nein so etwas gibt es in einem Rechtsstaat nicht oder etwa doch?
Die Staatsanwaltschaft will sicher nur kontrollieren ob auch alle Gesetze richtig angewandt wurden. Ähnlich wie Frau Merkel den gewählten FDP-Ministerpräsidenten Kemmerich, in Thüringen, noch einmal unter die „Lupe“ nehmen wollte?!
So fühlen sich eben wahre Freiheit und Demokratie an – oder dann doch wieder nicht?
Auf meinem Blog https://dejavus.net gibt es diesbezüglich noch mehr Meinung. Aktuell im Beitrag „Gesten – die einstudierten Posen der Politiker (1) und (2)“ zu finden. Aber es gibt noch mehr zu finden und es kommen auch noch mehr neue Beiträge hinzu! Ist für mich immer eine Zeitfrage!
Wie nicht anders zu erwarten, läuft die bestens geölte Diffamierungs-Maschinerie der MSM sofort an:
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/klagte-privat-schon-gegen-die-maskenpflicht-corona-richter-aus-weimar-er-klagte-schon-privat-gegen-masken-und-abstandspflicht_id_12904620.html
Auszug:
„Mutmaßungen über Richter: Reichsbürger? Querdenker? AfD?Manche mutmaßen, es müsse sich um einen Verschwörungstheoretiker handeln („Da hat ein Amtsrichter wohl einen Aluhut aufgesetzt“), einen Reichsbürger oder einen Querdenker. Andere verorten ihn in der rechten Szene. „Ist er gar Mitglied der AfD?“, fragt ein Leser. Ein anderer empfiehlt: „Man sollte sich diesen Richter mal etwas genauer anschauen.“
FOCUS Online hat recherchiert – und ist fündig geworden.“
Der Bericht ist leider etwas ungenau. Die Staatsanwaltschft will das Urteil nicht „kassieren“. Sie hat ein Rechtsmittel eingelegt, so wie auch der Bürger Rechtsmittel hätte einlegen können, wenn der Amtsrichter anders entschieden hätte. Das ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat.
In dem Artikel wird ja nicht bestritten,daß die Staatsanwaltschaft dieses Rechtsmittel einsetzen darf.Die Frage ist doch ob hier aus politischen Erwägungen heraus gehandelt wird.
Nun ja, in einem freien Land darf diese Frage natürlich gestellt werden. Aber wenn die Antwort ja lauten soll, muss dieses Ja auch begründet werden. Und zwar nicht so in den blauen Dunst hinein, wie Trump das mit seinen Wahlbetrugsgeschichten macht.
„in den blauen Dunst hinein, wie Trump das mit seinen Wahlbetrugsgeschichten macht.“
Anscheinend hat sich blauer Dunst in eine Dokumentation von Betrügereien als Teil 3 des Navarro-Reports entwickelt.
Das kann man natürlich leugnen.
können sie sich vorstellen,dass die staatsanwalt auf ag ebene gegen bußgeldbescheide von verkehrsündern vorgehen würde? habe einen staatsanwalt ade gesprochen,der sagte sofort aufgrund der brisanz seih das politisch motiviert und was trump angeht ,da liegen sie auf bildzeitungsniveau.
Das Grollen der Frau Kanzlerin!
Jetzt werden aber alle Register gezogen, um das ordentliche Gerichtsverfahren samt Urteil zu kippen und für ungültig zu erklären!
Anscheinend hat wieder einmal Frau „Merkelchen“ gegrollt, so wie einst gegen die Ministerpräsidentenwahl des Thüringer Landtags!
Immer diese Thüringer; erst die CDU-Fraktion, dann daddelt der Ramelow in der „Merkel-Corona Runde“ und nennt die Kanzlerin öffentlich „Merkelchen“ und jetzt auch noch dieser Richter!!
Es reicht, man sollte Thüringen zwischen den Nachbarn aufteilen! 😉
Sollten wir nicht eher die Regierung abschaffen und durch eine wie in der Schweiz ersetzen?!
Auf achgut kann man heute einen zwar polemischen, aber vorbildlich ausgewogenen Beitrag eines offensichtlich Sachkundigen lesen. Wie nicht anders zu erwarten, wird der Vorgang genau den prozessural vorgesehen Verlauf nehmen.
Alles andere wäre selbstzerstörerisch.
Auch bescheinigt er dem Grundgesetz, eine „robuste und resiliente Rechtsschutz-Struktur“ geschaffen zu haben.
WOW!
Muß man sich nicht aufregen. In China, Nordkorea und wohl auch bei Freund Erdowahn ist derlei Usus.
Die Tatsache, dass der AR ein Urteil gefällt hat GEGEN den Erfurter Staatsanwalt zeigt doch: ER ist unabhängig, der Anwalt (des Staates, seines Mandanten also) aber nicht. Der Sta.-anwalt ist Partei genauso wie der Angeklagte, der im vorliegenden Fall sehr zum Unwillen des Anklägers, also hier des Sta.-anwaltes frei gesprochen worden ist. Fazit: Der Sta.-anwalt hat bei dem Urteil gar nichts zu sagen, er kann nur etwas beantragen, nämlich die Bestrafung – genauso wie die andere Seite, hier der Angeklagte, der beantragt nämlich seinen Freispruch. Ein Sta.-anwalt kann einen Prozess genauso verlieren wie der von ihm Angeklagte. Dies gilt für Strafprozesse – bei Zivilprozessen ist das prinzipiell nicht anders: Da beharken sich zwei oder mehr Parteien (Kläger und Beklagte/r) wegen einem Gartenzaun oder sonstwas. Jede zivile Seite kann gewinnen oder verlieren, ein Strafanspruch besteht hier eh nicht. Verwaltungsgerichte dito, ich kann als Privatperson gegen eine Entscheidung der Verwaltung klagen, zB gegen den Freistaat Bayern – der Verwaltungsrichter entscheidet dann, mal so, mal so. (Es gibt beispielsweise Landesanwälte, die die Sache des Freistaates betreiben müssen). Mit Nazi oder so hat das alles nicht im Entferntesten was zu tun, ganz im Gegenteil. Wenn sich aber Sta.-anwalt und Richter zusammen tun, um den Angeklagten fertig zu machen, dann schon. Dann haben wir es mit einem Unrechtsstaat zu tun à la DDR etc., das Recht ist ausgehebelt, die Gesetze sind wertlos. Und seien sie noch so schön formuliert. Wenn aber der Gesetzgeber auch noch mitmacht, um die Untertanen fertig zu machen, dann schon zwei Mal. Eine Verfassung, das GG ist höchstens so viel wert wie ihre/seine Einklagbarkeit. Usw.
Den Ausgang des Gerichtsverfahrens bestimmt ALLEIN der Richter mit seiner Entscheidung, mit seinem Urteil. Die Anwälte, also die des Staates und die des Angeklagten können und konnten nur Anträge stellen. Über die der Amts-Richter dann entschieden hat, hier zugunsten des Angeklagten: Freispruch. In völliger Unabhängigkeit. Generell: Ist eine der Parteien beschwert, weil gegen sie entschieden worden ist, und will sie das überprüfen lassen, dann MUSS sie Beschwerde einlegen und ein anderes, höher gestelltes Gericht entscheidet dann über die Beschwerde. Das ist genau geregelt: Im vorliegenden Falle MUSS der Staatsanwalt das zuständige OLG anrufen – mit dem Risiko, dass er da auch hinten herunter fällt. Der freigesprochene Angeklagte wird wohl kaum Beschwerde einlegen, er ist schließlich nicht beschwert. Ihm genügt es, seinen Antrag auf Freispruch vor dem OLG zu wiederholen. Ich hoffe, dass das Urteil des AR auch vor dem OLG Bestand hat – widrigenfalls kann der DANN Beschwerte dann zum BGH gehen. Verliert also der Staatsanwalt erneut, dann kann ER den BGH anrufen. Wieder mit dem Risiko, auch in dieser Instanz zu verlieren – DAS wäre eine gewaltige Schlappe für ihn. Wird hingegen der Angeklagte beim OLG verurteilt, die Strafe zu bezahlen, dann ist er am Zug, kann Rechtsmittel einlegen beim BGH – genau wie der Staatsanwalt auch. Manchmal legen beide Beschwerde ein, weil kein Freispruch für den einen heraus kam und zu geringe Strafe nach Meinung des anderen. Dann wäre eben beide beschwert. Das ist mir selbst mehr als einmal passiert, als Entscheider. That’s the way, the cookie crumbles.
Da hat die Politik gleich Druck gemacht. Das wird nicht nur in Thüringen zur Tradition. Was sollte man auch anderes erwarten.
Ich komme mir langsam vor wie zu Nazi-Zeiten. Ein paar aufrechte Menschen gibt es noch, die umgehend vernichtet werden sollen, der Rest marschiert stramm mit.
Wer sich nicht vorstellen konnte, wie 1933 möglich war, kann es jetzt jeden Tag live beobachten. Im Grunde können wir dankbar sein, diesem historischen Transformationsprozeß als Zeitzeuge beiwohnen zu dürfen. Dann haben wir später mal etwas unseren Enkeln zu erzählen. Wie Fiechtner ganz richtig bemerkte (und was ich schon seit vielen Monaten sage), ist z.B. die Maske nichts anderes als die moderne Variante des Deutschen Grußes.
Dazu passende Literaturempfehlung: Sebastian Haffner: „Jekyll und Hyde“ – eine Analyse der gesellschaftlichen Veränderungen zwischen 1933 und 1939.
Und für diejenigen, die schon vor 1933 den Arm gehoben hätten: https://www.youtube.com/watch?v=WneTl0HjmXM
Das Handeln des OLG zum Weimarer Urteil wird jedenfalls ein weiterer Lackmustest für unseren Rechtsstaat sein. Es bleibt spannend.
Vielen Dank für den Link.
Ich habe vor vielen Jahren meine beiden Omas (eine Zentrum, eine SPD) getrennt voneinander gefragt, warum sie denn nichts gegen Hitler unternommen hätten. Beide antworteten: „Was hätten wir denn tun können?!“. Heute verstehe ich, wie sie das meinten.
Wow, kann ich da nur sagen. Auf achgut wird heute noch mal explizit auf diesen Fall eingegangen und welche Auswirkungen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft haben wird. Die mitnichten eine Neuverhandlung vor dem gleichen Gericht mit einem anderen Richter zur Grundlage hat, sondern eine „Sprungklage“, unter Auslassung des Landgerichts, direkt vor das Oberlandgericht bedeutet. Vielleicht von der Staatsanwalt beantragt mit dem Hintergrund, daß das OLG die Sache zur Neuverhandlung an das AG zurück gibt.
Aber: Das OLG, wie aus dem Artikel von achgut hervorgeht, ist keine Instanz, in der neue Gesichtspunkte eingeführt werden können, sondern es muß sich mit den vorgetragenen auseinandersetzen. Erst wenn das OLG diesen Fehlerhaftigkeit nachweist,und dabei muß es sich mit jedem einzelnen Argument befassen, ist eine Rückgabe zur Neuverhandlung an das AG möglich. Der Autor auf achgut vertritt die Meinung, daß dies außerordentlich schwer machbar sei, aufgrund der ausführlichen Begründung des Richters.
Die Angelegenheit fängt erst jetzt richtig an interessant zu werden. Besser wäre es für die Staatsanwaltanschaft gewesen, das Urteil zu akzeptieren und rechtskräftig werden zu lassen. Dann hätte es in der „Besenkammer“ verschwinden können und hätte wahrscheinlich zu keinem größeren Aufsehen geführt. Da es ein AG-Urteil ist, hätte sich auf Niemand hierauf berufen können – es wäre ausschliesslich auf diesen Einzelfall abgestellt worden.
Jetzt liegt die Sache vor dem OLG. Damit wird dessen Entscheidung ein Gewicht erhalten, das sich die Staatsanwaltschaft so bestimmt nicht vorstellte. (Oder doch?)
Guten Morgen: Steckt in diesen beiden Sätzen vielleicht ein Widerspruch?
„Die mitnichten eine Neuverhandlung vor dem gleichen Gericht mit einem anderen Richter zur Grundlage hat, sondern eine „Sprungklage“, unter Auslassung des Landgerichts, direkt vor das Oberlandgericht bedeutet. Vielleicht von der Staatsanwalt beantragt mit dem Hintergrund, daß das OLG die Sache zur Neuverhandlung an das AG zurück gibt.“
???
Kann man so sehen, muß man aber nicht. 😉
Leider kann ich das nicht allgemeingültig ausdrücken, sondern nur anhand eines Beispiels.
Der Staatsanwalt „beschwert“ sich. Wo? Beim Präsidenten des Amtsgerichtes. So in der Richtung: „Das Urteil hier ist ja wohl völlig unmöglich. Ich möchte, daß die Sache von einem anderen Richter nochmals verhandelt wird.“ Worauf der Gerichtspräsident antwortet:“Jou, da haste wohl Recht. Machen wir so.“ Auf diese Weise könnte man schon vor dem Amtsgericht so lange verhandeln lassen, bis ein gewünschtes Urteil dabei heraus kommt.
Das ist aber hier nicht der Fall. Die „Beschwerde“ des Staatsanwaltes führt nicht zum Präsidenten des Amtsgerichtes sondern unmittelbar zum Oberlandgericht. Dort kann der Fall nur unter der Voraussetzung an das Amtsgericht zur Neuverhandlung zurück gegeben werden, wenn das Urteil des Amtsgerichtes fehlerhaft ist. Um das nachzuweisen, muß das OLG jeden einzelnen Urteilsgrund überprüfen. Sollte keine Fehlerhaftigkeit festgestellt werden, bleibt es beim Freispruch des Beklagten. Dieses Vorgehen finde ich richtig und auch rechtsstaatlich. Es muß eine Möglichkeit geben, gegen fehlerbehaftete Urteile vorgehen zu können.
Der große Unterschied liegt doch darin, daß es sehr wohl das Recht der Staatsanwaltschaft ist, ein Urteil (von einer höheren Instanz) überprüfen zu lassen, es mitnichten aber in seiner Gewalt liegt, einfach so „aus dem freien Handgelenk“ heraus eine nochmalige Verhandlung vor dem gleichen Gericht, aber mit einem anderen Richter, herbeizuführen.
I
Ergänzung: „Fehlerhaft“ bedeutet hier „rechtsfehlerhaft“. Das Urteil des Amtsrichters gründet, so habe ich das verstanden, auf einem Verstoß gegen das „Verhältnismäßigkeitsgebot“ und dem „Versagen der Bundesregierung“. D.h.. das OLG wird jetzt darüber zu entscheiden haben, ob diese Unterstellungen des Amtsrichters „berechtigt“ sind. In der Haut der OLG-Richter möchte ich stecken.
„ In der Haut der OLG-Richter möchte ich stecken.“
Ich auch ?
Denn absehbar kann das OLG das Urteil nicht anfechten, sondern nur bestätigen. Und „zack“, der OLG-Richter rettet Deutschland ??
Ich mag die AfD nicht. Aber auch ich bin zu der Ansicht gekommen, dass sie ein kleineres Übel als die CDUCSUSPDGrün*innen-Tyrannei ist (und eine andere sichtbare Alternative gibt es leider nicht).
„Das Urteil muss unmittelbar korrigiert werden!“.
Höre ich da nicht unsere Staatsratsvorsitzende bereits? Der Richter ist, obwohl er sonst das volle Merkelsche Vertrauen hat, sofort in den Ruhestand zu versetzen. Das Urteil wurde vermutlich gesprochen, als dieser Richter bereits geistig verwirrt war, also nicht mehr alle Latten am Zaun hatte.
War da nicht mal eine Nahles, die im Bundestag der Frau Merkel dieses Pippi Langstrumpf Lied vorgesungen hat: „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Damals hat mich Nahles genervt! Nur: es trifft absolut zu!
Ich kann mich irren aber Ich denke dass Zerokoffit eher nur eine Ablenkung von der Art:
Das Problem mit der Ganze ist dass der Deutschen die Verstand und Mums zu Straßenprotesten fehlen.
Leute glauben vlt tatsächlich dass man die Krankheit mit diesen Maßnahmen stoppen kann und zwar obwohl es relativ klar ist dass sie nicht wirken mindestens nicht da wo es daran auf kommt: in Altersheimen. Dazu glauben die Leute dass die Maßnahmen wohl ohne Konsequenzen sind. Schon abgesehen von der Katastrophe in der Bildung – man kann einfach Geld drucken und Preissteigerunen mit Bremsgesetzen stoppen. Nun zu Erinnerung Holodomor unter Stalin hat Millionen Menschen das Leben gekostet und das ohne den Einsatz der Schusswaffen. In heutigem Indubio wurden auch andere Zeichen des geistlichen Zerfalls des Westen besprochen. Ein perfekter Sturm braut sich zusammen.
Jetzt wird sich zeigen, wie es aktuell um die Gewaltenteilung bestellt ist und um die politische Unabhängigkeit der Justiz. Letztlich wird sich an diesem Fall offenbaren, wie viel Rechtsstaat nach über 15 Jahren Angela Merkel noch übrig ist. Ich befürchte nicht mehr allzu viel. Hoffentlich beobachten echte Freunde von uns Deutschen im Ausland, insb. in Österreich, Polen, Ungarn die Angelegenheit und intervenieren mit Hilfe der internationalen Presse gegen eventuelle Versuche von politischer Seite, der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland endgültig den Gnadenstoß zu versetzen. Ich habe fast den Eindruck, Deutschland wird hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und bürgerliche Freiheiten in Kürze selbst hinter China und Russland zurückfallen.
Sehr lehrreich, was diese Diskussion um das Urteil alles zutage befördert hat.
Soviel Unkenntnis, aber auch Geringschätzung unseres Rechtssystems – gerade von Leuten, die sich sonst für „Demokratie“ und Freiheitsrechte ins Zeug legen.
Daß zur Freiheit die Ordnung gehört, also auch feste Instanzen und geregelte Abläufe, scheint nicht zum Grundwissen zu gehören.
Schon was die Aufgabe eines Staatsanwaltes ist, übersteigt das Vorstellungsvermögen so mancher Diskutanten.
Unser Rechtssystem ist ein in langer Entwicklung entstandenes fein austariertes Gebilde.
Es mag verbesserungswürdig sein wie alles Menschenwerk. Aber brich einen Stein heraus, und das ganze Gebäude stürzt zusammen. Wer das möchte, soll es klar sagen.
Andernfalls handelt es sich um „sterile Aufgeregtheit“ (Max Weber).
So „lehrreich“, was moorwald zum Besten gibt: „Unser Rechtssystem ist ein in langer Entwicklung entstandenes fein austariertes Gebilde“.
Was für ein blanker Unsinn.
„Unser“ Rechtssystem ist eine von einem Bürokratischen Pseudo-demokratischen Richtlinien- und Verordnungsvergabemonster aus Brüssel dominierte Rechtsumsetzungs- und Ausführungsmachinerie.
Wie das Urteil am Amtsgericht Weimar angeht, so hängt die Qualität der Rechtsprechung unserer „unabhängigen“ Richterschaft offensichtlich von der persönlichen Moral, Motivation, Einsatzbereitschaft und Integrität einer jeden Richterin und Richters ab!
Und was den legendären Blick über den „Tellerrand“ angeht, so richtet sich weder das Anglo-amerikanische Rechtssystem mit seinen wesentlichen Grundsätzen noch das innerhalb der EU dominierende französische Prozessrecht ( z.B. „Generalanwalt“ am EuGH) nach einem in Deutschland „in langer Entwicklung entstandenem fein austariertem Gebilde“.
Wie oft hat man sich in Deutschland seit der Abschaffung der Juroren-Prozesse von 1924 gewünscht, dass nicht verblendete, desinteressierte, politisch korrupte oder eingeschüchterte Strafrichter den Schuldspruch und das Strafmaß bestimmen, sondern eine Jury aus freien, Steuerzahlenden Bürgern und Leistungsträgern.
Ob Ihre Sachstandsaufnahme jedoch den tatsächlichen (also praktizierten) Gegebenheiten noch voll entspricht? Habe da selbst einige haarsträubende und absolut offensichtliche Rechtsverdrehungen – politisch motiviert auf rel. minder wichtiger Ebene – erlebt. Und nun leben wir ja „im allerbesten Schland“ aller Zeiten, mit entsprechenden eingefressenen „Ausfransungen“ des Systems…. Die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit, nicht idealisierte und an sich wirklich wünschenswerte Rechtstreue.
Ich habe gelesen, die deutsche Staatsanwaltschaft kann nicht internationale Haftbefehle ausstellen, weil Weisung von Politik erhält. Nun dann werden die Richter unter politische Weisungen gestellt? Wahl auch, wie wir bei Merkel „muss rückkgänglich gemacht werden“ in Thüringen. Sein Ramehloh spielte jetzt am Handy während Ministerpräsident Sitzung.
Also Wahl nicht frei, Justiz auch nicht?
Eine Wahl ist kein Urteil. Bitte nochmal in gedankliche Revision gehen.
Schon mit einer solchen simplen Unterscheidung übrfordern Sie die meisten.
Am Anfang jeder Sachdiskussion müßten klare Begriffe stehen, damit auch alle dasselbe meinen, wenn sie sich äußern.
Aber dazu gehört Mühe, da muß man sich erst einmal sachkundig machen.
Da ist es doch viel angenehmer, ins blaue hinein zu krakeelen. Verhilft auch zuverlässig zu likes.
Das ist hier keine juristische Frage, der man sich mit Sachkunde nähern kann – es ist eine politische. Wo an Wahlen herumgefrickelt wird, bis das Ergebnis „auf Linie“ ist, macht man auch vor der Justiz nicht halt. Bin sehr gespannt auf die Spitzfindigkeit, mit der das in diesem Fall vonstatten gehen wird. Die mediale Tröte
ist ja bereits auf den Richter gerichtet, ganz ohne Sachkunde.
Klar, das Urteil schlägt voll ins Politische hinein. Zunächst aber muß der weitere Verlauf abgewartet werden.
Zum Stichwort „Sachkunde“
Es geht in der Rechtsprechung nicht um Sachentscheidungen. Sondern um die Anwendung von Normen (Rechtssätzen).
Der Richter muß herausfinden, ob ein Tatbestand eine allgemeine Norm (Gesetz,Verordnung) verletzt oder eben nicht. Er legt das Recht aus.
Das Recht hat es nicht mit einem „Sein“, sondern mit einem „Sollen“ zu tun, wie man in der Rechtsphilosophie sagt. Alle Versuche, ein „Naturrecht“ zu begründen sind gescheitert und müssen scheitern. Man kommt da stets zu Zirkelschlüssen.
Stellt der Richter eine Normverletzung fest, so erzeugt er mit seinem Urteil eine neue, individuelle Norm. Er setzt damit auch (abgeleitetes) Recht.
Wir erleben das gerade im Fall „Weimar“, wo die Folgen weit über den konkreten Fall hinausreichen werden – so oder so.
Ja, solcherlei ist lange bekannt. Wir wissen ja, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind, also nach dem Willen der Exekutive handeln müssen. Das hat sogar der EUGH in 2018 festgestellt und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz infrage gestellt. Seltsam, dass in diesem Fall die EU keine Maßnahmen nach dem neuen Rechtsstaatsmechanismus gegen Deutschland einzuleiten beabsichtigt, während sie lautstark auf zum Beispiel Ungarn und Polen einschlägt…
Danke Deutschland, dass Du mich nicht enttäuschst.
Ich habe sofort nach der Information über dieses – eigentlich selbstverständliche – Urteil darüber nachgedacht, wie man das rückgängig machen kann. Na, in einem Land, wo eine Ministerpräsidentenwahl per ordre di Mufti rückgängig gemacht wurde, ist das ein „Vogelsch…“.
Danke Deutschland für Deine wegweisenden rechtsstaatlichen Methoden. Wir sind auf dem besten Weg Richtung 2033 (oder war das 100 Jahre vorher?).
Wie gut man die Beste Demokratie aller Zeiten in diesem Land konstruiert hat, zeigt sich daran, dass angefangen von Polizei-Präsidenten über Staatsanwaltschaften bis hinauf zu den Verfassungs-Gerichten alles politisch durch-orchestriert und –instrumentalisiert ist. Eine politisch unabhängige Justiz findet man nur jenseits bundesdeutscher Grenzen (siehe auch: „EuGH: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug“).
Diese Staatsanwaltschaft benötigt Nachhilfe im Geschichtsunterricht vor allem hinsichtlich der unrühmlichen Rolle der Justiz in der Zeit von 1933 – 1945. Erst wird politisch ein gewählter Ministerpräsident von Merkel gekippt und jetzt steht bestimmt wer hinter der Staatsanwaltschaft?
Bei Eva Herman auf Telegram gibt es da ständig was! Rezepte aus der Feder von Hildegard von Bingen und anderen Vertretern naturheilkundlicher Methoden. Aber gerade die werden von der Pharmalobby geradezu verspottet und verfolgt!
Herr Harbarth hat nicht nur eine „glühende Rede“ gehalten, er hat ca. zwei Jahre den Migrationspakt zur Verwunderung aller Beteiligten bis zur schnellen Ratifizierung forciert.
Der Richter hat festgestellt, zu wenig Sterblichkeit für eine Pandemie und keine Überlastung des Gesundheitswesens.
Da müssen die erstmal den Gegenbeweis antreten oder im Instanzenzug ein Weichei von Richter darauf ansetzen, den diese Argumentaion nicht interessiert. Das werden die schon hinkriegen!
Im Langzeitvergleich wird schwer dagegen anzugehen sein: https://twitter.com/BenMarten/status/1352677679120584705/photo/1
Inzwischen gibt es ja sehr viele Anwälte, die sich in dem Sachgebiet fast besser auskennen, als so manche Virologisten und „Modellierer“, die als politische Berater vorgelassen und dotiert werden.
Und vielleicht taugt die „Revision“ zum „Schauprozess“ für Spezialisten, die sonst in der Öffentlichkeit gar nicht auftreten dürfen!
Und wenn nicht, dann haben WIR ein Riesen-Problem. Vor allen Dingen, dann kann noch viel Schlimmeres geschehen! Gott behüte uns!
Auch in Dänemark gehen die Menschen gegen die Ausgangssperren auf die Straße. Nur der Schlafmichel gähnt müde. Bei uns in Sachen stehen wir nach wie vor von 10 – 11 Uhr jeden Sonntag an der B96 um den „Stillen Protest“ fortzusetzen. Die polizei wird immer rabiater. Anzeigen wegen Corona-Verstößen gibt es gratis von der Polizei. 240€. Habe sofort einen Anwalt eingeschaltet. Die Polizei weiß scheinbar nicht, wer deren Gehalt zahlt. Das sind nicht die, die brav H4 TV sehen. Nein, es sind Leute wie ich, die täglich dafür aufstehen. Ich habe das alles so satt!
Wenigstens habe ich jetzt ein besseres Gefühl dafür, wie sich „Radikalisierung“ so abspielt: wenn man immer mehr der Willkür und dem Unrecht ausgesetzt wird, dann muss einem irgendwann der Kragen platzen. Bis dato waren das ja immer irgendwelche „Wirrköpfe“ im Nahen Osten. Man sieht ja fern und man liest auch Zeitungen. Diese Menschen haben nur schon viel früher erfahren, was es heißt, sich die Demokratie nicht aussuchen zu können. Und dieses Westen gut, NATO gut, China böse, Russland böse, diesen Mist kann ich schon lange nicht mehr hören! Und für den Verfassungsschutz: nein, ich habe nicht vor, Terr orist zu werden. Dafür bin ich viel zu alt, und den letzten Satz lasse ich weg. ?
Schön wärs, aber glauben Sie, dass dieses Urteil von höheren Gerichten bestätigt werden wird?
Ich wette dagegen.
Ich befürchte aber, dass der mutige Richter bald ein Riesenproblem hat. Irgendwie werden sie ihn canceln. Möglicherweise wird er nach Homeland NRW strafversetzt.
Lieber Uwe Obst, I wo. Richter sind bekanntlich unabhängig und können nicht wegen eines Urteils strafversetzt oder degradiert werden. Sie müssen da nichts befürchten – und der Richter auch nicht.
Ist doch prima, dass sich sich die nächsthöhere Instanz mit diesem Urteil befassen muss!???
So wie ich das verstanden habe,
will die Staatsanwaltschaft aber erreichen, daß das Ganze Beim Gleichen Gerichn nochmals von einem Anderen Richter beurteilt wird, das ergangene Urteil dieses Richters quasi nicht als rechtens anerkannt wird.
(Ordnungswiedrigjkeiten Verfahren)
Dann würde vermutlich schon von vorne rein so ein Richter darauf angesetzt bei dem Sicher ist, daß das gewünschte Urteil herauskommt
Hat die Staatsanwaltschaft Erfurt da eine Weisung „von oben“ erhalten, um das Urteil zu kippen, oder soll das Urteil als Lehrstück dafür dienen, wie man es richtig macht? Wenn da von „Fortbildung des Rechts“ die Rede ist, könnte man das so deuten.
Eher wäre die Rede von „Rechtsbeugung“ …
Die Grenze zwischen Recht und Rechtsbeugung ist mittlerweile fließend. Ein eindeutiger Indikator für Systemversagen.
Definitiv!
In der Tat. Uns fliegen sämtliche Strukturen gerade um die Ohren.
Was zu erwarten war, wenn man sie dadurch quasi auflöst, dass man in Brüssel einfach konkurrierende Parallelstrukturen aufbaut.
Dem ist vollumgänglich zuzustimmen.
Man kann sich vorstellen, was beim „Zero-Covid“-Versuch alles passieren würde – besonders in Stadtteilen mit Hintergrund.
Manchmal frage ich mich, ob genau das provoziert werden soll
Verschwörungstheoretiker!?? aber wenn wir schon mal dabei sind: ein interessanter Gedanke…
Auf der Seite des MDR war man in den Kommentaren mittlerweile so freundlich, den Richter auch beim Namen zu nennen.
Zitat : @martin — Guter Hinweis. Dieser umtriebige Herr M. G. (übrigens war der vormals Amtsrichter im hessischen Rüdesheim) Zitat Ende.
Dort stand allerdings der gesamte Name, mit der süffisanten Feststellung, das sein Urteil die Querdenker und Verschwörungstheoretiker Szene in helle Begeisterung versetzt hätte. Widerlicher geht es wohl kaum, und geradezu eine Einladung für die friedliebende Antifa und ihre Kollegen.. tolles Land! ?
PS
Ich las gerade aus der Berichterstattung des MDR, dass die gute Bild-Zeitung den Namen des Richters inzwischen veröffentlicht hat. Jetzt käme wohl das mit dem schnellen Pferd zum Zuge… ?
Der Richter bekommt hoffentlich einmal (bitte, bitte bald…) für dieses Urteil das Bundesverdienstkreuz – ein Bundesverdienstkreuz in neuem Design.
Nein, der Richter wird bald Besuch bekommen. Und er sollte schon einen Feuerlöscher bereithalten. Oder sein Auto in der Garage verschließen.
Der Mann ist identifiziert und von den Medien zum Abschluss freigegeben. BILD vorneweg.
Wieder eine Bewerbung der Bildredaktion, die Kühnertschen Verbesserungsvorschläge (Enteignung etc. ) doch genau an diesem Objekt um zu setzen. Normal stehe ich nicht so auf die SPD, aber hier hätte Kühnert mal recht!
Womit belegt wäre, dass die „Gebührenschere“ doch einen sinnvollen Zweck erfüllen kann und muss!
Verständlich wird es wenn man über den Grad der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Bescheid weiß.
…supi, dann ist ja alles in Ordnung…
Wie viele Urteile wg Ordnungswidrigkeiten kennen Sie, bei denen die Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hat?
Können wohl nicht viele sein – siehe auch §42 OWiG…
Insofern versteckt sich jetzt die Politik hinter einer örtlichen Staatsanwaltschaft, wie peinlich.
Obwohl, peinlicher als die aktuelle Politikerriege gehts eh kaum mehr…
Genau das ist der Punkt. Wenn es sich tatsächlich um EUR 20,00 handeln sollte (?), was auf Jouwatch zu lesen war, dann stellt das Eingreifen der Staatsanwaltschaft, insbesondere das des
„Leitenden Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen … gegenüber „Bild„, das Weimarer Urteil sei „falsch„, schlage „hohe Wellen“ und sollte daher „schnell gerade gerückt werden„. Denn es wirke sich „auch auf andere Fälle aus.“ Es gelte zu verhindern, dass es „zu unerträglichen Unterschieden in der Rechtssprechung“ käme“
sich als der eigentlich „Justizskandal“ heraus.
Was hier passiert, ist nicht lediglich die Anwendung eines „legitimen“ Rechtsmittels im Wege der „Rechtsbeschwerde“, wogegen als solches nichts gesagt werden kann.
Aber hier soll aus politischen (!) Gründen die Wissenschaftsbasierten Tatsachen, die richterlichseits festgestellt wurden, durch eine vom Innenminister abhängige, „Weisungsgebundene“ Behörde zur Neuverhandlung unter einem Regierungstreueren Richter nachverhandelt werden.
Sollte dies der Staatsanwaltschaft Erfurt gelingen und die Rechtsbeschwerde nicht vom OLG abgewiesen werden, dann ist das Verdikt der EU-Kommission bezüglich der unsäglichen Politisierung einer Staatsanwaltschaft durch das Innenministerium ein sehr, sehr grober Rechtsstaatsverstoß in der Bundesrepublik Deutschland.
Dies ist genauso lächerlich und Rechtsstaatswidrig, wie als Altpartei den Bundes- und Landesverfassungsschutz zu instrumentalisieren, um gezielt eine Oppositionspartei im Wahljahr zu diffamieren und auszuschalten.
Nein, ich denke gerade nicht an Putin und Russland, sondern vor allem an Bayern und auf Bundesebene an Deutschland.
Na es wird sich schon ein Richter in dieser Pseudodiktatur finden der gegen Beförderung ein neues Urteil fällt. Und zur Not gibt es die parteipolitisch „gewählten“ höchsten Gerichte.
Und das alles wegen einer Geburtstagsfeier… ? man könnte wirklich lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Vor allen Dingen hier in Deutschland. Das hätte dir vor einem Jahr keiner geglaubt! ( und, ja, ich bin mir bewusst dass es mittlerweile nicht mehr um die Geburtstagsfeier geht. Aber irgendwie ist das alles 99 Luftballons geworden in Deutschland.
Es ist die Aufgabe der STA, gegen mißliebige Urteile vorzugehen. Die STA ist weisungsgebunden. Der Weisung eines nicht demokratisch gewählten, gar nicht gewählten, Ministerpräsidenten.
Ja. Der Anfang war also eine wiederholte Wahl, weil das erste Ergebnis der Frau nicht passte.
Und der damaligen Vereinbarung der Verkürzung der Wahlperiode kommt jetzt dieses Virus zupass: der festgesetzte Wahltermin ist schon verschoben – der Linke bleibt also länger MP – und ist damit länger einer der 16 lockdown-Bestimmer.
Wenn das Urteil nun Schule machen würde, hätte das „aus der Not heraus“ neu gebiIdete uns „regierende“ Gremium seine Berechtigung verloren?
Müssen deshalb Richter so lange weiter urteilen, bis sie „recht“ gesprochen haben?
Richter – unabhängig
Staatsanwälte – weisungsgebunden
Noch Fragen?
Da wäre noch eine Frage. Woher wissen Sie, dass die Staatsanwaltschaft zum weiteren Vorgehen eine Weisung vom Ministerium erhalten hat? Wäre das nicht äusserst ungewöhnlich?
Ungewöhnlich wäre das nicht. Wahrscheinlich noch nicht mal nötig, die von der Führung eingesetzten Staatsanwälte werden zum einen schon entsprechend ausgewählt sein, zum anderen sehr genau wissen, was von ihnen erwartet wird, wenn sie den Job behalten wollen.
Das war eine Weisung — entweder direkt (in der Tat ungewöhnlich, aber wäre auch nicht das erste mal) oder indirekt (durch die Auswahl der richtigen Führer*in-hörigen Hypochondrier für den Job — absolut alltäglich, da gibt es kaum Ausnahmen).
Wer hätte das gedacht ??????
Ansonsten würde uns einen Nostradamus in diesen Zeiten aber schon etwas nutzen . Wir hätten ihn bitter nötig.
….und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.
Dann brauchts keine Gerichte mehr,denn es ist ja alles einheitlich.
Man braucht nur noch Denunzianten und die Staatspolizei die dafür sorgt das die Bußgeldbescheide auch bezahlt werden.
Irgendwer muß den Murks ja schließlich finanzieren.
Hat für mich den bitteren Beigeschmack von „Nacht und Nebel“…
Quintessenz und Zitat aus dem Artikel:
>Jetzt geht es dem Staat darum, das Urteil zu kippen, um nur ja keinen Zweifel an den derzeitigen Zwangsmaßnahmen und den massiven Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten zu lassen.<
Noch Fragen ?
Stell dir nur einmal vor, aufgrund dieses Urteils und wachsender Skepsis, sowie neue Erkenntnisse, würde die ganze Kiste von hinten aufgerollt! Das würde so ziemlich die meisten Politiker treffen, sowie auch andere amtliche Instanzen. Das ist so ein Riesen-Monstrum, das lassen die an der Macht Stehenden niemals zu. Zu viel steht für die Regierenden auf dem Spiel, und dass überall auf der Welt. Sie können gar nicht mehr anders, sie müssen immer weiter nach vorne, egal, was es kostet. Auch so eine Situation hatten wir schon mal… und unsägliches Leid war das Resultat.
Die Praxis lehrt, dass Mafia und hochkorrupte politische Systeme selten aufgeben. Eine Hauptlüge muss durch viele Nebenlügen gestützt werden.
Zu Vogels Zeiten und später waren Einflussnahmen der Politik auf die Justiz in TH üblich, besonders auffällig betreffend die Kommunalabgabenprobleme, aber auch Wirtschaftsstrafsachen (Piltz-Skandal). Somit entgegen aller Schönfärberei eine beträchliche Sabotage des Rechtsstaates durch o.g. Trickser, assistiert von CDU und SPD. Die in diesem Artikel beklagte erneute politische Einflussnahme, jetzt aus anderer Richtung (gut, SPD ist wieder mal….) lässt auch hier Zweifel an der rechtsstaatlichen Ausrichtung aufkommen. Keine Werbung für die aktuelle Koalition und ein weiterer Beleg für fragwürdiges Politik- und Rechtsverständnis. Nix mit Bonus für den Amtsinhaber…..
Wir erfahren dann, hoffentlich, möglichst zeitnah, welche Grundlagen des GG oder andererseits nachgeordnete Gesetze und Verordnungen, die momentan verfassungsrechtlich ohne Überprüfung sind, innerhalb der Judikative als Grundlage für aktuelle Urteile im Namen des Volkes dienen.
So wäre es gewesen… Wenn wir noch früher hätten. Mittlerweile gehört das Grundgesetz eher in den Bereich „Märchen & Sagen“ …
Ja, in einem Rechtsstaat kann gegen ein Urteil des Amtsgerichts eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden, auch von der „Staatsanwaltschaft“. Und das ist gut so. Aber der tatsächliche „Knaller“ dieser Meldung von Tichyseinblick ist ja, dass die von dem Innenminister „weisungsgebundene“ Staatsanwaltschaft gegen ein „Amtsgericht“-Urteil in einer Bußgeldsache mit einer Rechtsbeschwerde vorgeht.
Das Entlarvende an Ihrem Beitrag ist auch, dass die Landesregierung – entgegen der laut Urteil widerlegten absurden Verwaltungs-/Exekutiv“-Handlung des Staates über die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft nun versucht, Fakten aus der Welt zu schaffen und das absurde Freiheitsberaubende- und Menschenunwürdige Verhalten ihrer eigenen Beamtenschaft reinzuwaschen.
Wir befinden uns also rein strafrechtlich gesprochen auf einer Ebene, wo eine Verletzung von verfassungsrechtlich verbrieften Freiheits- und Grundrechten im Wege einer „Rechtsbeschwerde“ gerichtlich aus der Welt geschafft werden soll. Ob man dies schon als Strafvereitlung im Amt bezeichnen könnte, vermag man wahrscheinlich gar nicht zu beantworten. Sicher ist aber, dass die „Rechtsbeschwerde“ seitens der Staatsanwaltschaft rechtsmißbräuchlich zwecks Entlastung der Handlungen der Staatsregierung einlegt worden ist.
Und daher ist die Rechtsbeschwerde unter diesem Gesichtspunkt des „Rechtsmißbrauchs“ auch „unzulässig“. Das OLG wird sie ohne große weitere Ausführungen daher zurück weisen können, zumal die wesentlichen Ausführungen des Amtsgerichts „Tatsachen“ und nicht „Rechtsansichten“ betrifft.
Der Präsident des AG Weimar kann froh und stolz sein, so einen mutigen und guten Richter unter den Kollegen zu haben. In dem Urteil steckt sehr viel Forschungsarbeit und es zeugt von einem ausgezeichneten Judiz gepaart mit gesundem Volksempfinden. Ich wäre nicht überrascht, wenn das OLG die Entscheidung bestätigt.
Am OLG ist noch nichts. Die Staatsanwaltschaft möchte das Urteil erst auf kleiner Flamme rösten und hat deshalb einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde gestellt. Mit anderen Worten: das Amtsgericht soll „freiwillig“ Buße tun und das Urteil dieses „vorlauten“ Richters durch den Spruch eines folgsameren Kollegen, der seine Karriere im Blick hat, richtigstellen. Erst wenn das nicht passiert, geht es weiter. Für die Gesichtswahrung des Amtsgerichts wäre die nächste Instanz wohl die bessere Lösung. Alles andere (und wie von Merkel & Co. sicher gewünscht) wäre ein Einknicken vor der Politik, auch wenn es sicher juristisch verklausuliert herüberkommen wird.
???Daumen drücken‼️‼️‼️
damit ist nicht viel Geld zu verdienen
Aber bitte, bitte keinen Bürgerkrieg! Ich habe kaputte Knie… ? ?♀️?
Die Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht stellt im Ordnungswidrigkeitenverfahren das einzige Rechtsmittel dar. Durch die Rechtsbeschwerde wird die Sache von der höheren Gerichtsinstanz überprüft. Ein solches Rechtsmittel einzulegen, ist nichts Skandalöses. Es gehört zu einem normalen rechtsstaatliches Verfahren, dass der Unterlegene – in diesem Fall die Staatsanwaltschaft – die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen lassen will. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz entscheiden wird.
Warum nennen Sie sich nicht einfach Trojaner oder Troll?
Es gibt genügend von den jeweiligen Landesregierungen und Pressereferaten diverser „Landesbehörden“ eingesetzten Schreiberlinge, die für eine Regierungskonformität von Veröffentlichungen sorgen sollen. Frei nach dem Motto, wo die Website von sich aus nicht zensiert, und so verfassungswidrige Institutionen wie „Corrective“ etc. nicht dran kommen, weil sich wertungsfreie Tatsachen eben nicht verbieten lassen, dann kommen die „Wahrheitsschreiberlinge“ auf Behördenkosten zum Einsatz.
Aber noch zu dem Inhalt Ihrer werten Meunungsäußerung:
Ja, in einem Rechtsstaat kann gegen ein Urteil des Amtsgerichts eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden, auch von der „Staatsanwaltschaft“. Und das ist gut so. Aber der tatsächliche „Knaller“ dieser Meldung von Tichyseinblick ist ja, dass die von dem Innenminister „weisungsgebundene“ Staatsanwaltschaft gegen ein „Amtsgericht“-Urteil in einer Bußgeldsache mit einer Rechtsbeschwerde vorgeht.
Das Entlarvende an Ihrem Beitrag ist auch, dass die Landesregierung – entgegen der laut Urteil widerlegten absurden Verwaltungs-/Exekutiv“-Handlung des Staates über die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft nun versucht, Fakten aus der Welt zu schaffen und das absurde Freiheitsberaubende- und Menschenunwürdige Verhalten ihrer eigenen Beamtenschaft reinzuwaschen.
Wir befinden uns also rein strafrechtlich gesprochen auf einer Ebene, wo eine Verletzung von verfassungsrechtlich verbrieften Freiheits- und Grundrechten im Wege einer „Rechtsbeschwerde“ gerichtlich aus der Welt geschafft werden soll. Ob man dies schon als Strafvereitlung im Amt bezeichnen könnte, vermag man wahrscheinlich gar nicht zu beantworten. Sicher ist aber, dass die „Rechtsbeschwerde“ seitens der Staatsanwaltschaft rechtsmißbräuchlich zwecks Entlastung der Handlungen der Staatsregierung einlegt worden ist.
Und daher ist die Rechtsbeschwerde unter diesem Gesichtspunkt des „Rechtsmißbrauchs“ auch „unzulässig“. Das OLG wird sie ohne große weitere Ausführungen daher zurück weisen können, zumal die wesentlichen Ausführungen des Amtsgerichts „Tatsachen“ und nicht „Rechtsansichten“ betrifft.
Ich verstehe nicht, warum sich da die Staatsanwaltschaft einschaltet.
Erfurt liegt doch in Thüringen. In diesem Bundesland kann doch die
Staatsratsvorsitzende, notfalls sogar von Afika aus, direkt eingreifen
um ein anderes Ergebnis zu erhalten.
Es ist die Erfurter Staatsanwaltschaft, nicht etwa die Bundesanwaltschaft oder sonstwer.
So, Liebe kritische Mitbürger, dann schaut euch z.b. mal die Kommentare auf Focus Online zu dem Thema an… Tüten bereithalten!
https://m.focus.de/politik/thueringer-urteil-bringt-regierung-in-erklaerungsnot-corona-hammer-gericht-nennt-lockdown-katastrophale-politische-fehlentscheidung_id_12899284.html#
Habe da bis kürz vor dem Übelwerden reingeschaut.
Kaum einer hat sich zum Bodensatz des Urteils geäußert:
Haben wir nun eine das Gesundheitssystem gefährdende epidemische Lage?
Der Richter sagt Nein und begründet das. Also müssen die Kriterien, die für die meisten Abgeordneten in der Würstchenbude sonnenklar waren, anhand der Sterbezahlen und der Belastung des Gesundheitssystems überprüft werden.
Meine unmaßgeblichen Erkenntnisse sagen, die Merkelisten müssen mächtig lügen, um dem Richter Gegenteiliges zu seinem Urteil zu beweisen.
Ich fürchte, das wird gar nicht so schwierig werden, wenn sie die Artikel im Forum des Focus gelesen haben. Da gibt es reichlich Rückhalt, und ziemlich aggressive Töne dem Richter gegenüber, ebenso dem Urteil. Ist schon erstaunlich: wir sind die Rechtsradikalen, die Querdenker, die Verschwörungstheoretiker, aber die Texte der „guten Bürger“ triefen mittlerweile vor Hass und Verblendung.
„die Merkelisten müssen mächtig lügen“ – also business as usual. Falls sie das überhaupt für nötig halten. Das Urteil wird eben rückgängig gemacht und dem Richter die SAntifa auf den Hals geschickt, so als Grundmotivation für alle Richter, die nicht auf der Schleimspur kriechen. Finden doch alle ganz toll. Rechtstaat? Märchen aus uralter Zeit. Vielleicht auch nur eine Erfindung zur Verdummung des Bürgerpacks.
„GEZ-dressiert“ gehört in den Duden!
Eine Staatsanwaltschaft, die weisungsgebunden ist, ist nur noch ein schlechter Witz.
Wessen Interesse vertritt er?
Die vom Staat?….
Ja.
Die Staatsanwaltschaften in Deutschland handeln politisch weisungsgebunden. Insofern war nichts anderes zu erwarten. Richter sind es aber nicht. Und sie müssen sich bei der Urteilsfindung an die Gesetze halten, sonst kann man sie wegen Rechtsbeugung belangen und zwar strafrechtlich mit allem Drum und Dran, Haftstrafen von 1 bis 5 Jahren sieht das Gesetz vor. Ein politisch beeinflusstes Gefälligkeitsurteil wird deshalb nicht so ohne weiteres zu bekommen sein. Die Urteilsbegründung des Richters auseinanderzunehmen wird nicht so einfach werden. Vieles steht festgemauert in der Erden, da bin ich mal gespannt, wie man die Zahnpasta wieder in die Tube zurückbekommen will.
Ich habe gestern illegal meinen Geburtstag gefeiert und die Freunde und Nachbarn waren dermaßen dankbar, mal wieder bei einem Glas Wein zusammengesessen zu haben – unfassbar eigentlich, wie sie uns die alltäglichsten Dinge verbieten!
Meinen Segen haben Sie! Und ich hoffe auch VPN ? sonst einfach nicht stutzig werden, wenn das Hintergrundgeräusch beim telefonieren etwas mehr rauscht als sonst.
Die Mängel der Repräsentativen oder Parlamentarischen Demokratie nach Art der Bundesrepublik Deutschland führen zu Machtgewinnen der Parteien und der Exekutive, die zu Gunsten der Bürgerschaft gekappt werden müssen.
Dazu wären im Grundgesetz nur wenige Ergänzungen erforderlich:
Das sei es für das Erste. Auch Stallpflichtige möchten träumen dürfen.
Fehlen noch direkt-demokratische Elemente…oder?
Stand im Entwurf und wurde dann doch weggelassen, um die Liste bei der ersten Attacke auf das gegenwärtige Parteienwesen kürzer zu halten.
Es fehlt noch folgende, m.M.n. zwingend notwendige Regelung um dem vorzubeugen, an dem unser (Parteikorruptiertes) (Rechts-)System erkrankt ist:
– Richter, Staatsanwälte, Beamten, Soldaten oder sonstige Angestellten des Staates/Öffentlichen Dienstes dürfen kein Mitglied einer Partei sein.
Leider schwer durchzusetzen, aber nur so könnte eine wirklich unabhängige Justiz/Verwaltung künftig gewährleistet sein … man braucht da nur an Susanne Baer, Juli Zeh, Stefan Harbarth, Barbara Borchardt, die wohl bekanntesten (Parteibuchpolitischen Fehl-)Besetzungen unserer (Verfassungs-)Gerichte denken …
und natürlich die Einführung von Volksentscheiden!
Sinnvolle Änderungen, keine Frage. Abgeschlossene Berufsausbildungen und wenigstens dreijährige Berufserfahrungen gehören dazu. Für das Ministeramt in dem Bereich, in dem man tätig werden will. Der Kanzler sollte zudem die Fähigkeiten mitbringen, die man für den diplomatischen Dienst braucht, z.B. 2 Fremdsprachen fließend.
Einen Ökonom ins Wirtschaftsministerium, einen Arzt ins Gesundheitsministerium usw. – Schaden könnte es nicht. Aber daß deren Entscheidungen automatisch sachgerechter wären, darf man bezweifeln.
Politik wird nicht so gemacht, wie man einen Betrieb leitet.
Wichtig wäre auf jeden Fall, vielstimmige Fachleute und Berater zu haben. Und die letzte Entscheidung und Verantwortung trotzdem unbedingt sich selbst vorzubehalten.
Was die Fremdsprachen angeht: Ich glaube Genscher hat gesagt: „Ich bin kein Dolmetscher, ich beschäftige welche…“
Wie ja auch Allgemeinbildung nicht schaden kann.
Zusätzlich hätte ich gerne das Referendumsrecht der Schweiz, und eine Möglichkeit, aus der Bevölkerung ein Amtsenthebungsverfahren gegen Politiker aller Art von einfachen Abgeortneten wie Lauterbach bis hin zur Führerin zu erzwingen.
Sehr interessante Frage: Was ist der Unterschied zwischen zeitgleich und gleichzeitig?
Ansonsten stimme ich Ihnen zu.
Der Staatsanwalt als Anwalt des Staates ist selbstverständlich angehalten, gegen ein Urteil vor zu gehen, das seinem Mandanten, dem Staat eben, nicht passt. Nur wenn sein Mandant sagt: Ach lass man – dann tut er weisungsgemäß nichts. Es wäre zu begrüßen, wenn das Urteil des Amtsrichters Bestand hätte – eine Schlappe des Staates (Exekutive) und des Gesetzgebers (Legislative) gleichermaßen. Das zu entscheiden ist den Gerichten (Juridiktion) vorbehalten.
Staatsanwaltschaften heißen nicht Regierungsanwaltschaften.
Das schon. Aber Verfassungsschutz heißt ja auch nicht Regierungsschutz – und ist es trotzdem.
Doch, der Weisungsbefugte gegenüber der Sta.-Anwaltschaft ist der Justizminister und der ist in der (Landes)Regierung.
Da war wohl mal wieder etwas „inakzeptabel“ und muss „rückgängig gemacht werden“ in diesem demokratiebefreiten Unrechtsstaat. Keine MP-Wahl diesmal, sondern ein richterliches Urteil.
Thüringen scheint ja nun wirklich ein besonderes Biotop darzustellen. Der edle Landesvater Bodo, der eifrige Verfassungsschützer Kramer, die höchste Inzidenzahlen, der“ teuflische Unhold“ Höcke, der tote Amokläufer von Erfurt, doch eigentlich einst die Heimat der deutschen Klassik, das Grüne Herz Deutschland, und heute?
Die Zerstörung des Rechtsstaates schreitet voran, die Unabhängigkeit der Rechtssprechung ist den Politikern schon seit längerem ein Dorn im Auge, obwohl sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Rechtsstaat beschwören. Das gilt aber nur, wenn er ihren Vorstellungen gemäß agiert. Hat es im Fall Weimar einen Anruf aus Berlin gegeben? Das ist seit Thüringen offenbar so üblich. Man ist nur noch fassungslos!
Nur das wir keine unabhängige Rechtsprechung haben. Das ist sogar vom EuGH bestätigt. Übrigens als einzige in der EU, entgegen dem, was Politik und Medien uns weiß machen wollen (Ungarn, Polen etc.)
Damit es nicht so auffällt, zeigen die deutschen Politikdarsteller so gerne auf die beiden Länder. Die Sache mit dem Splitter im Auge usw. Sie wissen schon.
Es müsste doch dem Richter gut zu Hilfe kommen, dass die WHO gerade eben die typische Testpraxis als unzuverlässig gekennzeichnet hat. Übrigens in unseren Medien seltsam schwierig zu finden, hier eins der Beispiele:
https://www.achgut.com/artikel/who_beendet_epidemische_lage_von_nationaler_tragweite
Frau BK Merkel lässt eine Wahl für ungültig erklären, weil ihr das Wahlergebnis nicht passt. Jetzt will eine Staatsanwaltschaft einen Richterspruch revidieren, weil das Urteil nicht gefällt. In welchem Zeitalter leben wir inzwischen eigentlich?
Bevor sich die (weisungsgebundene) Staatsanwalt da weit aus dem Fenster lehnt, sollten sie mal die neuesten Äußerungen der WHO zu dem PCR-Test verinnerlichen. Aber das wohl zu viel verlangt für diese Juristen.
Deswegen halte ich es mit Ludwig Thoma: „Er war Jurist und auch sonst ….“
Den Rest kann man sich bei google suchen.
Ausgerechnet. LOL
Könnte es sein, das die Staatsanwaltschaft darauf hofft, einen „Merkel getreuen“ Richter zu finden, der dieses Urteil aufhebt?.
Was aber dann, wenn der Richter, der ja nicht Weisungsgebunden in seiner Rechtsfindung ist, sondern nur dem Recht und Gesetz verpflichtet dann diese Urteil bestätigt??.
Will dann die Staatsanwaltschaft zum BGR schreiten?, sofern das OLG überhaupt einen Widerspruch zulässt?.
Und wieder einmal kann man hier staunend dem Aufgehen der bösen Saat einer gewissen „Dame“ zuschauen, wollen wir hoffen, das dem bald ein Ende gemacht wird.
Leider können wir hier alle untereinander vollkommen logisch und korrekt argumentieren wie wir wollen, wenn sich die Staatsgewalt trotzdem einfach drüber hinwegsetzen wird. Eine Schande ist das!
und für den bürger wird es unter umständen teuer – ich meine nicht das bußgeld, ich meine die gerichts- und anwaltskosten.
„Zweck der Rechtsbeschwerde ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen“
Ich hoffe, dass sich die Gegenseite dann auch nicht lumpen lässt. Da kommt dann Karlsruhe zügig in Sichtweite.
Ich träume von strategischer Prozessführung mal andersrum.
Schon der Titel ist manipulativ: Die Staatsanwaltschaft will nicht ein Urteil „kassieren“ (was sie gar nicht kann), sondern es durch die nächste Instanz überprüfen lassen.
Wer hat eigentlich diesen hanbüchenen Unsinn verfaßt?
Gefällt Ihnen diese Schlagzeile besser?
https://m.focus.de/politik/thueringer-urteil-bringt-regierung-in-erklaerungsnot-corona-hammer-gericht-nennt-lockdown-katastrophale-politische-fehlentscheidung_id_12899284.html#
Da kann man in unserem demokratischen Lande nur hoffen, dass unsere netten Mitbewohner den armen Mann nicht in die Finger bekommen… lesen Sie mal die Kommentare dazu…
Das ist außerordentlich merkwürdig, wenn die Kommentare auch ziemlich weit unten sind Punkt leider kann ich keinen Screenshot einstellen aber ich habe die ersten paar Textzeilen kopiert:
Kommentare (233)Kommentieren
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Rolf-Christian Sonneschein | 24.01.2021 | 14:18 Uhr
Es ist sehr
interessant zu sehen, wie sich manche an dieses kleine Urteilchen eines Amtsgerichtes hängen, …
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Hier noch einmal der Link, falls er irgendwie falsch kopiert war:
https://m.focus.de/politik/thueringer-urteil-bringt-regierung-in-erklaerungsnot-corona-hammer-gericht-nennt-lockdown-katastrophale-politische-fehlentscheidung_id_12899284.html
PS. Ich benutze Duck Duck als Browser
Wenn das so weiter geht, wird „Unverzeihliches“ muss „rückgängig gemacht“ werden, bald im Grundgesetz verankert! Wird dann mit denn Kinderrechten so nebenbei mit durchgewunken.
Diese „Rechtsbeschwerde“ (Revision) ist wahrscheinlich auf Veranlassung von Frau Merkel initiiert worden. Man erinnere sich nur an die Landtagswahl in Thüringen vor einem Jahr. Merkel forderte die Rücknahme der Wahl von Thomas Kemmerich. Ramelow wurde im Nachgang erneut Landeschef.
Vermutlich hat Merkel kurz den Ramelow angerufen und ihm mitgeteilt was er zu tun hat. Im Anschluss daran ist dieser der Anweisung von seinem „Merkelchen“ gefolgt und hat umgehend die Staatsanwaltschaft instruiert. So oder ähnlich wird es vermutlich abgelaufen
Nun mal ganz cool bleiben…
Der Amtsrichter hat einen Bußgeldbescheid aufgehoben. In seiner Urteilsbegründung begibt er sich sehr gründlich und auch (für Laien!) nachvollziehbar in die Tiefen des Verfassungsrechts. Das ist eher ungewöhnlich und hat auch dementsprechend für Aufsehen gesorgt.
Der Staatsanwalt geht gegen das Urteil vor. Er möchte die Buße vollzogen sehen. Das ist seines Amtes als Vertreter des Staates. Er ist weisungsgebunden wie jeder Beamte. Aber im Rahmen seiner Amtspflichten agiert er natürlich selbständig.
Nun bleibt der Instanzenzug. Der Amtsrichter hat einen Stein ins Wasser geworfen, was ihm vermutlich voll bewußt war. Die Sache gehört natülich vor ein Verfasungsgericht.
Wir haben uns doch immer gewünscht, daß rechtsstaatlich etwas in Bewegung kommt… Also was nun?
Ja, und in den öffentlich-rechtlichen wurde in gewohnter Manier die Antwort dann weggelassen…
Der Richter hat seine Richterfreiheit und hat das gemacht, was Richter eigentlich immer machen: sie sagen ihre Meinung und benutzen die Rechtsnormen als Argumentationsgrundlage. Auch hat der Gerichtspräsident versagt, der seine Richter eigentlich kennen und entsprechend der gewünschten Urteile einsetzen sollte.
Nach meinem trivialen Verständnis sollte Recht gesprochen werden, kein Wunschkonzert für fragwürdige Politikhanseln veranstaltet!
Da „merkelt“ es gewaltig im Hintergrund: Über Polen etc. herziehen und hier politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften loslassen um missliebige Urteile zu kassieren.
Alles andere als eine Rückgängigmachung des Weimarer Urteils hätte mich überrascht. Das ist die neue Normalität in der BRDDR. Ich weiß auch schon, wie das rechtskräftige Urteil am Ende aussehen wird.
Ja, ich fürchte und schätze, das wissen wir alle.
Es ist nun genauso eingetreten, wie ich hier vor einigen Tagen gepostet hatte. „Ich fürchte, der Richter wird nicht mehr lange auf seinem Posten bleiben“ schrieb ich. Es war ja klar, dass es so kommen würde. Ein Richter, der totalitäre Maßnahmen mit Verweis auf das praktisch außer Kraft gesetzte GG kritisiert, das geht ja überhaupt nicht. Das Urteil muss also rückgängig gemacht werden.
Hoffen wir, das „Rosen für den Staatsanwalt“ nicht in einer Kranzniederlegung endet…. klingt überspitzt, aber mittlerweile bin ich ziemlich dünnhäutig geworden, was unseren Rechtsstreit betrifft.
Es war zu erwarten, das sich die Gottgleichen in ihrem Verbrechertum nicht in ihre giftige Suppe spucken lassen wollen. Unabhängigkeit und Freiheit müssen rückgängig gemacht werden. Wie kann es einem „Staatsangestellten“ einfallen, sich „demokratischen Grundsätzen “ entziehen zu wollen, ja gar das Wahrheitsmonopol der Politwissenschaftlichen Diktaturverbrecher in Frage zu stellen.
Das Urteil und die ausfürliche / ausführende begründung ist nach offiziell geltendem Recht absolut richtig!
Wird es rechtskräftig so hat es Modellkarakter und zieht eine Menge Klagen / Schadensersatzklagen nach sich.
Dies können sich die Verantwortlichen in Ihrem eigenen Interesse nicht leisten und werden alles versuchen dies zu verhindern, mit jeglichen Mitteln.
Ich erinnere an das CETA Urteil vor dem Verfassungsgericht.
Das Urteil / die Urteilsbegründung wie ich es noch im Kopf habe:
Das Unterschreiben dieser Vereinbarungen sei nach Deutschem Recht gesetzeswiedrig, man könne dies aber nicht so entscheiden, das ganze da rechtswiedrig für ungültig erklären, da dadurch die entsprechend verantwortliche Politik / politiker in ihrem Ansehen im Ausland zu großen Schaden erleiden würden.
Man muß die Sache genau beobachten wie sie ausgeht. Wie mit dem absolut gesetzestreuen Richter „umgesprungen“ wird.
Rechtsstaatlich oder nicht
Das war zu erwarten, insofern keine Überraschung. Vielleicht geht die Rechtsbeschwerde aber auch nach hinten los? Oder aber – man kann ja kaum perfide genug denken – das Urteil war Absicht um mit dem Erfolg einer Rechtsbeschwerde jeglicher juristischer Kritik an den Massnahmen ein für alle Mal den Garaus zu machen. Gott schütze uns!
Moin Herr Pascht
besten Dank für die sachliche Klarstellung.
Mir als juristischem Laien stellt sich die Frage, ob die StA nicht ein
Eigentor schießt, sollte das Urteil in der nächsten Instanz Bestand
haben und damit breitere Wirkung erzielen.
Außer die StA ist sich sicher, daß genau das nicht geschehen wird.
Dann bliebe das Weimarer Urteil nur eine Einzelfallentscheidung oder?
Honi soit qui mal y pense
Die werden bei dem Richter, meiner Meinung nach einem der mutigsten Männer unserer Zeit in Deutschland, schon irgendwas finden. Wer tief genug stochert, der findet auch etwas. Wenn man das nicht tut, dann erfindet man halt etwas . irgendwas Schmutziges geht immer.
Zwischenzeitlich vergeht – Gott sei Dank – kaum noch ein Tag an dem nicht irgendetwas bekannt wird, das sich das „schlimme, katastrophale, pandemische“ Bild der Regierungsdarsteller in Sachen Corona als unwahr erweist. Das aufgebaute Lügengebäude hat immer größere Riße – es wird also einstürzen. Es gibt keine Übersterblichkeit, weder in Deutschland noch in anderen Ländern – wo ist also eine Pandemie? Alle Länder die „mit gesundem Menschenverstand“ gehandelt haben und keine harten Maßnahmen (Lockdown, Schul- und Restaurantschließungen, etc.) verordnet haben und auf Eigenverantwortung der Bürger gesetzt haben, stehen wesentlich besser da (da keine Kollateralschäden) als wir. Solche Länder sind Schweden, Bellarus/Weißrußland, Finnland, Norwegen, Japan u.a.m.
Es wird allerhöchste Zeit unsere Regierungsdarsteller zur Verantwortung zu ziehen.
In diesem Land wird alles nur noch „ politisch“ gelöst…Hat „ Sie „ doch in der BuPressekonferenz zugegeben..Diese hervorragende Arbeit des Richters wird „rückgängig“ gemacht werden. Was schert uns „ Recht und Gesetz“! Wir sind schon weit in einem „ sozialistischen Staat“ angekommen…ohne Einverständnis des mündigen Bürgers. Aber mit Demokratie hat man es ja nicht so..( s. Interview Gaus/Merkel)…
Es war EIN EINZIGER mutiger Richter, der die richtigen Fragen stellte. Seine Urteilsbegründung zeugt von Akribie einer geradezu wissenschaftlichen Vorgehensweise, und die hat in der heutigen Zeit, in der Ideologen jeder Provenienz und Richtung den dt. Weg zu bestimmen sich anmaßen, natürlich überhaupt nichts zu suchen. Solche Fragen stören, zeigen Fehler, Anmaßungen, Nichtwissen. Sie lassen weitere Fragen auftauchen, nämlich nach dem dahinterliegenden Sinn der „Maßnahmen“ oder, anders ausgedrückt, danach, was mit Hilfe dieser Maßnahmen und Angsterzeugung durchgedrückt werden soll.
Dass Merkel von allen Linken wärmstens unterstützt wird, weil die nun mal auch ganz links steht, ist klar, so ist nicht nur zu vermuten, sondern folgerichtig, dass die Coronaeinschränkungen nur die Blaupause waren für die Peitschen, die uns in ähnlicher Weise gängeln werden wie in ihrer geliebten Heimat, ihrem SED-Land.
Wissenschaft interessiert den linksgrünen Pöbel nicht!
Es wäre zwar schön, wenn es so wäre, aber naiv zu erwarten, dass sich die Politik so einfach die Butter vom Brot nehmen lässt. Das dürfte auch jenem Amtsrichter bewusst gewesen sein, sonst hätte er sein Urteil nicht so breit aufgestellt.
Das große Plus ist, dass es seine Pflicht war, ein Urteil zu fällen. Die Gegenseite kann dies nicht in Abrede stellen und muss folglich nachweisen, dass das Urteil inhaltlich fehlerhaft ist. Sie kann nicht einfach, wie seinerzeit bei Herrn Kohn, ad hominem entscheiden und die Person mundtot machen ohne ein Wort über die Inhalte seines Berichtes zu verlieren.
Um zu begründen, dass das Urteil fehlerhaft ist, müsste jetzt also die Gegenseite genau die Argumente bringen, die sie nun schon seit fast einem Jahr schuldig bleibt, sich also – wie schon lange eingefordert und stets verweigert – endlich dem Diskurs stellen. Und den sachlichen Diskurs brauchen die Maßnahmenkritiker ja nicht zu fürchten.
Es wäre jetzt die Aufgabe der Medien, dies zu überwachen und sicher zu stellen, dass dies korrekt, ordentlich und ergebnisoffen abläuft. Hier habe ich meine Bedenken. Bleiben Sie am Ball, Herr Tichy!
Daumen hoch, Lupo! So isses! Aber sie werden die Statistik verbiegen und die passenden Lügen nochmal aufbereiten. So schnell geben die nicht auf!
Allerdings tröstet mich Dr. Füllmich, der erkannt hat, die Leut, die er verklagt, sind fast völlig ohne Argumente! Und gerade Drosten könnte für die der größte Rohrkrepierer werden! Da lodern schon länger eine Menge Lunten!
Wer immer noch der Meinung ist wir lebten in einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat, der ist mit dem Adjektiv >naiv< noch wohlwollend beschrieben.
„…der Meinung ist wir lebten in einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat…“
Korrekterweise müsste man meiner Meinung ein „noch“ einfügen! Ursprünglich war die Bundesrepublik als freiheitlich, demokratischer Rechtsstaat angelegt und es mag in der Vergangenheit auch schon Bestrebungen gegeben haben, das zu umgehen. Aber noch nie zuvor wurde der Unwille, sich an geltendes Recht – und jetzt auch noch an bestehenden Urteilen, die nach geltendem Recht gefällt wurden – halten zu wollen, derart offen und unverblümt gezeigt.
Wenn das durchgeht, kann man die Unabhägigkeit der Gerichte auch gleich in den Eimer treten! Es ist eine Frechheit sondersgleichen, sich bei solchem eigenen Verhalten über Orban, die polnische Regierung oder Trump zu echauffieren!
Aber wie ich an anderer Stelle schon schrieb: Unser Land ist am Ars**! Dank der GröKaZ! Hauptsache, wir machen ein „freundliches Gesicht“ und belehren die Welt, wie man das Klima und alle Flüchtlinge der Welt rettet!
Das ist das Ergebnis einer hin- und herrudender Regierung. Es wird gelogen, beschönigt und es wird sich gegenseitig ein großes Selbstlob ausgestellt. Die einzige Kritik kommt aus der eigenen Koalition – der künftigen Opposition.
Wenn die Hofpresse nicht mehr ausreicht, muß halt die Justizkeule her. Hauptsache der Anschein wird gewahrt. Bei genauem Hinschauen, was hat Deutschland Anfang 2020 richtig gemacht? Was haben unsere Politiker richtig gemacht? Sie wissen es selbst nicht! Denn sonst hätte man es ja wiederholen können.
Dieser Richter weiß genau, was er da für ein Urteil gefällt hat. Normalerweise machen sich Richter nicht so große Mühe ihr Urteil zu begründen. Dieser Richter hat mit dieser Begründung vorausschauend gehandelt, und den Regierenden ein richtig dickes Ei ins Nest gelegt. Nun wird sichtbar ob wir noch eine Gewaltenteilung haben oder nicht. Sollten wir mal wieder zu einem Rechtsstaat gelangen, wäre dieser Richter mit einem Bundesverdienstkreuz zu ehren.
Der Mann hat sich somit für höhere Aufgaben qualifiziert, da gibt es meines Wissens doch noch eine penetrante Schwachstelle im Bundesjustizministerium…..
So demokratisch und rechtsstaatlich wie mittlerweile im Falle von Abweichlern gewohnt.
Nichts für ungut, BVG ist das Bundesverwaltungsgericht. Ich denke Sie meinen das Bundesverfassungsgericht. Das wird als BVerfG abgekürzt.
Ja, daran will ich immer noch gerne glauben. Nur ist mein Glauben mittlerweile stark erschüttert…
Warum dann in Zukunft überhaupt noch wählen? Eine „unverzeihliche Wahl“ kann man ja auch rückgängig machen. Hätten wir doch schon. Ich befürchte, die Rechtsmittel sind bald ausgeschöpft.
Warum so umständlich? Würde nicht ein simpler Anruf der Gottgleichen genügen, um dieses unverzeihliche Urteil rückgängig zu machen?
Im sogenannten Rechtsstaat Deutschland sind Staatsanwaltschaften den Justizministerien unterstellt und handeln weisungsgebunden. In einem richtigen Rechtsstaat ist die Staatswaltschaft genauso unabhängig und an keine Weisungen gebunden, wie die Richterschaft.
Da der Exekutive Thüringens das Weimarer Urteil nicht passt, muss es selbstverfreilich rückgängig gemacht werden. Verfahren: Siehe oben.
Probleme damit? Jeder weiß seit der südafrikanischen Fernstornierung der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten vor einem Jahr durch die Frau Bundeskanzlerin: Rückgängigmachen unerwünschter Ereignisse hat hierzulande oberste Priorität. Es sind dieselben Leute, die Ungarn vorwerfen, kein Rechtsstaat zu sein.
In den USA werden die Staatsanwälte von den Bürgern ihres County gewählt.
Von staatshörigen und absolut abhängigen Staatsanwaltschaften war nichts anderes zu erwarten. Im Fortgang des Verfahrens wird sich zeigen, wie unabhängig die Richter tatsächlich sind.
Eben, eben!
Und was wäre, wenn ein neues Urteil erginge, welches zu den selben Schlüssen käme? Es ist aber recht sicher damit zu rechnen, dass ein Richter beauftragt wird, der voll auf Linie der Kanzlerin und ihren Atlaten ist.
Wohlgemerkt: Hier geht es um eine friedliche Geburtstagsfeier. Diese scheint eine solche Relevanz für unseren Staat zu haben, dass trotz überforderter Justiz die nächsthöhere Instanz angestrengt wird (so sage ich das mal im Nichtjuristendeutsch).
Geburtstag feiern ist für die Exekutive ein schweres Verbrechen, für das die geballte Polizeigewalt eingesetzt werden muss. Bestrafe einen und erziehe viele.
Aber mit der Zeit werden auch die Erinnerungen an gemeinsame Feiern oder Kino- und Konzertbesuche allmählich verblassen. Die neue Normalität setzt sich durch. Die Jungen kennen es dann halt nicht anders.
Und Amazon bringt’s.
Ich bin mir sicher, wir werden seitens der Regierung so einen schmutzigen Wahlkampf erleben, wie es ihn noch nie gegeben hat.
Verfassungsschutz, Gerichte., Polizei und so weiter werden jetzt schon in Stellung gebracht. Besonders die Polizei in Berlin, mit einem Migrantenanteil von 38 %, wird hoch motiviert sein. Der Verfassungs- schutz hat ja die Jagd auf AfD Anhänger und Wähler für eröffnet erklärt. Da wird sich die linke VS Tante in Meck Pom nicht lumpen lassen und inś gleiche Horn blasen. Wir leben jetzt schon in fast postdemokratischen Zeiten.
Berlin ist das, was Trump in seiner direkten Art eine „shithole town“ genannt hätte.
Deutschland ist erledigt. Schon jetzt können wir die „Integration“ nicht mehr aufhalten. Wie kann man nur freiwillig die ganze demokratische Gewalt aus den Händen geben??
Ich finde die Beschwerde gar nicht so schlecht.
Zum Kippen des Urteils müsste das OLG die 19 seitige extrem stringente Begründung in einem Hauptverfahren Punkt für Punkt abweisen (was schwierig ist)
Aber mal angenommen das OLG kippt das Urteil nicht, dann wird es für die Regierung sehr eng. Man kann sich überall auf ein OLG Urteil beziehen, weil alle Amtsrichter in dem OLG Bezirk sich ohnehin daran halten müssen und die aus anderen Bezirken zumindest sehr vorsichtig sein werden.
So isses
kippt das OLG das Urteil nicht
Eigentor der StaAw
Man wird es kippen oder nebulös uneindeutig lassen, aber keinesfalls bestätigen. So macht man das in einer deutschen, demokratischen Republik.
Selbst wenn werden unsere „Retter und Beschützer“ immer unglaubwürdiger. Der Krug geht solange zum Brunnen….
Für Ihren Optimismus gibt es einen Daumen …
Es genuegt, auf die politische! Fuehrung und Weisungsbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft, im uebrigen auch der Polizei, hinzuweisen. Es laeuft im „Rechtsstaat“….
Wir leben doch in einem Rechtsstaat.
Der Staatsanwalt, der den Staat vertritt muss auch dessen Rechtsauffassung teilen und rückgängig machen lassen, was dem Staat nicht gefällt.
Gilt auch fürs BVG.
Bitte um Berichtigung falls ich falsch liege.
Schon Ihr erster Satz ist falsch. Folglich kann der Rest nicht richtig sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aussage in Ihrem Text
„Die Handschrift ist bekannt: „Unverzeihliches“ muss „rückgängig gemacht“ werden.“ trifft noch nicht zu. Erstmal abwarten, wie sich der Fall, das Verfahren entwickelt.
Es geht in diesem Fall eben auch um die einheitliche Rechtssprechung in dieser Sache. Man kann der Staatsanwaltschaft Erfurt dankbar sein, dass sie den Weg zum OLG geöffnet hat. Weg vom Einzelfall hin zur Frage der allgemeinen Anwendung. Das Urteil des Amtsrichters von Weimar wurde in dieser Ausführlichkeit meiner Meinung nach bereits auf das weitere Verfahren hin angelegt.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft Erfurt, sonder eben und insbesondere die Richter in der nächst höheren Instanz müssen sich mit den Ausführungen, Zahlen, Argumenten und Schlussfolgerungen aus dem Urteil auseinandersetzen und, wenn Sie es anders sehen, fundiert entgegnen.
Dies ist Teil der Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Corona Maßnahmen. Das Verfahren kann sogar bis zum BGH führen.
Wenn das zuständige Gericht das Urteil kassiert, werden die Kritiker wenigstens ein paar Gegenargumente hören bzw. lesen können, mit denen man sich auseinandersetzen kann, so erwarte und hoffe ich es.
Ich wünsche mir daher zügige Entscheidungen im Instanzenweg.
Da können wir lange von träumen
Hoffnung stirbt immer zuletzt….
Was kümmert mich das Geschwätz von gestern! Planlos in die Zukunft = Merkel
Jeder, ob Kläger oder Beklagter besitzt das Recht, ein in erster Instanz gesprochenes Urteil, das ihm nicht „gerecht“ erscheint, anzufechten. „In Berufung gehen“ – so nennt sich das und führt automatisch zu einer neuen Verhandlung am Gericht der nächsthöheren Instanz.
Das geschieht in Deutschland am „laufenden Band“. Andernfalls wären die Landgerichte ziemlich überflüssig. Die Staatsanwaltschaft ficht ein gegen sie gerichtetes Urteil an. Ja, und?
Da fragen Sie noch?
Dafür kriegen Sie keinen Beifall… All die Kommentatoren mit Schaum vor dem Mund wollen einfach die Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen
Illbert,ein gegen die Staatsanwaltschaft gerichtetes Urteil in einem OWI ?Na da möchte ich aber mal die kplt. Begründung lesen.Für ihre gibt es natürlich Daumen runter.
es geht hierbei gar nicht um rechstaat oder gericht sondern ,um ein zeichen der korrupten regierung, weil staatsanwälte weisungsgebunden sind..und die besten vasallen für so etwas sind. oder denken sie wirklich,die haben interesse an aufkärung? dann wären gewisse dinge wie zb thüringen gar nicht geschehen.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland – eine groteske Farce.
Thüringen natürlich. Ramelow. Und Wellsow – Vater bei Vopo, Mutter DDR-Beamtin. „In den 2000er Jahren war sie Erstunterzeichnerin des Aufrufes Für eine antikapitalistische Linke, einer der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Strukturen innerhalb der Partei Die Linke.“ SED-Sozialisierung. Mehr muß man nicht wissen.
Dass in der EX-DDR viele noch immer den Kommunisten nachtrauern, kann man verstehen, wenn man weiß, dass der Mensch eher zu Faulheit neigt. Wer halt mit seinem Gartenhäuschen und/oder seinem Bier zufrieden ist, will sich kaum anstrengen, ihm gefällt’s, wenn er sonst alles bekommt. Das wird sich erst in 2-3 Generationen legen, sofern die Marktwirtschaft es schafft, die Leute zu fördern und vor den größten Unbilden zu bewahren.
Aber einen Trost gibt es: Bisher hat noch kein kommunstischer Staat es geschafft, lange durchzuhalten – Nordkor. zählt nicht, denn das wird gepäppelt. Der Sozialismus/Kommunis. ist nicht menschengemäß, das ist der springende Punkt. Und China kann nicht als Vergleich herangezogen werden, denn die asiatischen Kulturen sind völlig anders aufgebaut, nämlich auf ein Leben in der Gruppe mit vielen Tabus, außerdem gilt Reichtum keineswegs als unmoralisch, aber ganau dies ist das Gegenteil dessen, was die Linken hierzulande meinen.
das ist doch auch die Dame, die beim „Lanz“ über die „faschistischen Methoden“ der AfD berichtet hat! Diese sind doch tatsächlich übertrieben freundlich so Wellsow und fragen andere Abgeordnete ob sie zusammen einen Kaffee trinken gehen 🙂
Wobei auch die Staatsanwaltschaft Erfurt der Anordnung und dem Diktat dieser linksgrünen Bundeskartellregierung und des SPD geführten Bundes-Justizministeriums von Frau Lambrecht unterliegt.
Beweis:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Da ist ja wenigstens der Staatsanwalt stramm auf Linie. An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, dass es keine echte Gewaltenteilung mehr gibt.
Dem rechtstreuen Richter wünsche ich alles Gute, denn die Aufhebung des Urteils dürfte sein geringstes Problem sein.
Mit einer Nicht-„Gewaltenteilung“ hat das nichts zu tun. Der Staatsanwalt ist wie die Polizei ein Teil der Exekutive.
Der EuGH hat es höchstrichterlich entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keinen europäischen Haftbefehl durchführen dürfen:
(Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18)
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/
Wir sind eine Bananenrepublik.
Diese „echte Gewaltenteilung“ hat es in Schland zumindest seit dem letzten großen Desaster nie gegeben. Alles Hörensagen.
der „Staatsanwalt“, das Wort sagt doch schon alles! Die Justiz ist Teil des Systems. Leute, ich hab keine Hoffnung mehr!
Dieser Staat wird erst kaputtgehen müssen, ehe was Besseres, was der ursprünglichen BRD gerecht wird, wieder nachkommen kann. Einmal mehr. Deutschland, Deine ewig Irren.
Der Richter hat sein Urteil in umfangreicher, akribischer Beweisführung so sauber begründet, daß eine Aushebelung mit sauberen rechtsstaatlichen Mitteln nicht möglich ist. Am weiteren Verlauf wird sich also (mal wieder) zeigen, wie es um den deutschen Rechtsstaat bestellt ist und was wir von ihm zu halten haben.
Ich fürchte auch, dass wir den weiteren Verlauf zu sehen bekommen… ?
Für mich steht fest, dass dieses Urteil revidiert wird. Wer eine Ministerpräsidentenwahl rückgängig machen kann, wird nicht vor einem Amtsrichter halt machen. Wir befinden uns in einem Unrechtsstaat. Interessant wird die Begründung sein, denn alles was der Richter aufführt sind Fakten.
Der Richter liegt vollkommen richtig, die WHO hat unserer Regierung und dem RKI aktuell einen ganz wichtigen Hinweis gegeben: Sie sollen die Gebrauchsanleitung der PCR-Tests lesen. Am Beispiel des Tests der Firma Roche https://a.storyblok.com/f/94122/x/b3d73f251b/02-c68008800_sars-cov-2_produktbroschure_en-c-roche.pdf
Dort steht schwarz auf weiß, was das RKI gegen jeden Rat von Experten ignoriert, dass ein positiver Test kein Nachweis ein übertragbares Virus ist, dass der Test für Personen mit Krankheitssymptomen gedacht ist. Es ist hochgradig kriminell, unter Ignorieren dieser legal notwendigen Herstellerinformation Menschen in Quarantäne oder in den Lockdown zu schicken (der mit abgeleiteten 7-Tage-Inzidenzien begründet ist)
Danke für den Bericht. Vielleicht gibt es zur weiteren Entwicklung noch eine Einordnung, die für juristische Laien die Bewertung erleichtert.
Das katastrophale Handeln der Regierung soll den Anschein der Legalität erhalten. Nichts Anderes war ja ebenfalls das Corona „Ermächtigungsgesetz“. Die Angst der Regierung vor berechtigten Klagen.
„Wir machen was uns gefällt“ und machen halt irgendein Gesetzlein dazu um der Sache einen legitimen Anstrich zu geben. „Hass“-, „Anti-Rassismus“, „Kinderrechte“ Gesetze sind inzwischen Mittel zum Zweck die eigene Agenda unantastbar zu machen und nicht Gerechtigkeit für alle und Ordnung herzustellen. Linke Willkür eben.
Schade! Dieses Land war einmal ein Rechtsstaat.
Es ist kaum ein Jahr her, und ich kann mich schon fast nicht mehr erinnern… ?
„… kaum ein Jahr her“ ->
Da können Sie ruhigen Gewissens viel weiter zurückgehen. Genau genommen 16 Jahre.
Wie schon einmal ausgeführt:
Ob es dem Staat darum geht, ein mißliebiges Urteil zu „kippen“, ist ganz unerheblich. Man hüte sich vor Personalisierungen und Verschwörungstheorien, die auf andere Weise schon so viel Verwirrung und Unheil angerichtet haben.
Wer das Recht hochhält, muß streng auf den etablierten Verfahren bestehen. Denn Recht muß immer und überall gelten, ob es einem paßt oder nicht. Die Alternative wäre Willkür.
Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel auszuschöpfen.
Gerade in diesem Fall von außerordentlicher, grundlegender Bedeutung ist eine Verfolgung bis zur höchstrichterlichen Entscheidung wünschenswert. Die Staatsanwaltsschaft argumentiert ganz richtig mit der einheitlichen Rechtsprechung.
„Unverzeihliches muß rückgängig gemacht werden“…. Diese Anspielung auf den „Fall Thüringen“ sollte in einem sonst so besonnenen Forum keinen Platz finden.
Zum Glück ist die Rechtsprechung noch weitgehend unkorrumpiert und verläßlich.
Ihr Wort in Gottes Ohr!
(ansonsten: Was zu beweisen wäre!)
DAS MÖCHTE ICH BESTÄRKEN. AUCH MIT BEZUG ZU MEINEN BEIDEN ANDEREN BEITRÄGEN. ES IST RICHTIG UND WICHTIG:
„Denn Recht muß immer und überall gelten, ob es einem paßt oder nicht. Die Alternative wäre Willkür.
Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel auszuschöpfen.
Gerade in diesem Fall von außerordentlicher, grundlegender Bedeutung ist eine Verfolgung bis zur höchstrichterlichen Entscheidung wünschenswert.“
Da stehen wir nun ziemlich allein… Aber das macht nichts. Viel‘ Feind viel‘ Ehr.
Jeder wirklich Fachkundige wird uns natürlich recht geben. Deswegen meine dringende Bitte: Es möge sich jemand sachlich und fachlich Ausgewiesener zu Wort melden, der die Dinge sine ira et studio zurechtrückt.
„Viel Feind, viel Ehr“ sprach der Geisterfahrer.
Daß Sie mit Ihren wohlklingenden Bemerkungen alleine stehen, hat gute Gründe. Die haben nämlich nicht viel mit der Realität unseres selektiven Rechtsstaates zu tun,
Die „einheitliche Rechtsprechung“ fußte bislang nämlich darauf, daß sich die meisten Gerichte nicht die Mühe einer korrrekten Beweisführung machten sondern ungeprüft die Falschbehauptungen des RKI übernahmen und damit den Grundsatz audiatur et altera pars so sträflich vernachlässigten, daß man sich fremdschämen möchte. Eine „einheitliche Rechtsprechung“, die derart elementarste Grundsätze verletzt, ist das Papier nicht wert, das sie verbraucht.
Auch früher schon in der deutschen Geschichte gab es „einheitliche Rechsprechung“. Emil Julius Gumbel z.B. wußte davon ein Lied zu singen. Einheitlichkeit macht aus einer Farce aber noch lange keine Rechtsprechung, die diesen Namen verdient.
Na hoffentlich irren Sie sich da nicht was Ihren letzten Satz anbelangt!
Und wieder ist Jemand, nach einem Jahr auf einer einsamen Messwarte am Südpol, ohne jede Möglichkeit zur Kommunikation, zu uns zurück nach Deutschland zurückgekehrt. Willkommen
Wenn das System sich selbst stabilisiert, trifft es natürlich immer die „Abweichler“ und nie den „Mainstream“.
Um das so pauschal zu verteidigen, muss man schon das Gottvertrauen mitbringen, dass das System immer das Richtige tut und nie Fehler macht. Die Fehlerkorrektur könnte ja immer als Uneinheitlichkeit ausgemerzt werden.
Ja, da erhält man erwartungsgemäß einen Haufen negativer Bewertungen. Aber alle die entrüsteten Kommentare verkennen, daß gerade sie dem Rechtsstaat einen Bärendienst erweisen.
Denn sie plädieren unausgesprochen für eine Rechtsprechung nach gerade herrschender persönlicher Meinung. Also Willkür.
Ich wünsche niemandem, selbst mal vor Gericht zu stehen… Denn dann bleibt ihm nicht anderes übrig, als auf Neutralität und Gesetzestreue der Richter zu hoffen und zu vertrauen. Wobei es immer auch Fehlurteile geben kann.
Also: alle Achtung diesem Amtsrichter. Aber genauso Respekt vor einem pflichtbewußten Beamten. Was wie von jedem anderen Beamten erwarten, gilt eben auch für den Staatsanwalt: Pflichterfüllung ohne Ansehen der Person oder der politischen Einstellung
Das ganze Rechtsgefüge bricht sonst zusammen.
Scheint aber sehr schwer zu begreifen zu sein. Vielleicht könnte sich mal ein Jurist zu Wort melden.
Ihr Vortrag ist eine einzige Beleidigung eines jeden normaldenkenden Menschen. Woraus leiten Sie die Pflicht der Staatsanwaltschaft ab, jedes Rechtsmittel auszuschöpfen? Wäre das so, würden dei Gerichte ersticken. Mithin völliger Blödsinn, den Sie da von sich geben.
Buuuh..Buuuuh… Herr / Frau/ Divers Moorwald…
Träumen sie weiter …. werter Moorwald
für Ihre Sachlichkeit einen Daumen hoch
für Ihre Naivität einen runter
Sorry, aber sie leben wohl in einem anderen Land. Die Staatsanwälte sind den Weisungen der Politiker unterworfen, sie sind nicht unabhängig (was man an der polnischen Justiz gerne kritisiert), weswegen nie und nimmer nicht ein Politiker wegen Verfehlungen und Rechtsbrüchen vor Gericht kommt.Siehe zum Beispiel Baustadtrat Florian Schmidt in Berlin Kreuzberg, ich bin sicher die Foristen können viele weitere Fälle beisteuern. Diese Staatsanwälte werden hier mit Sicherheit auf Weisung ihrer Vorgesetzten tätig, folglich ein politischer Prozess.
realsatire???ihre ausführungen würden dann gelten,wenn wir hier im lande nicht mannigfaltige ereignisse hätten,die solch eine argumentation an absurdum führen.
„Zum Glück ist die Rechtsprechung noch weitgehend unkorrumpiert und verläßlich.“
Danke für einen der besten Witze, die ich je gehört habe: Den merke ich mir!
Da hat vermutlich jemand*in gesagt: Das Urteil ist unverzeihlich und muss deshalb sofort rückgängig gemacht werden.
Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich und entspricht unserem Strafprozessrecht, dass Staatsanwaltschaft oder Angeklagter ein Urteil durch Rechtsmittel (Berufung oder Revision) überprüfen lassen können. Insoweit alles in Ordnung.
Jedoch ist die Staatsanwaltschaft eine Hierarchiebehörde, was bedeutet, dass die Arbeit des „einfachen“ Staatsanwaltes stets vom Wohlwollen des Leitenden Oberstaatsanwaltes (Behördenleiter) abhängig ist. Oder anders: Wenn der Chef nicht will, dass es zur Anklage kommt, dann sollte sich der „einfache“ StA daran halten.
Nun ist es aber eine Binsenweisheit, dass die Besetzung von Posten im öffentlichen Dienst ab einer bestimmten Flughöhe stets nach politischen Gesichtspunkten erfolgt. Das gilt für Leitende Oberstaatsanwälte ebenso wie für Direktoren oder Präsidenten der Gerichte. Allesamt werden vom Ministerium für Justiz (Bund/Land) berufen.
Und da ist es natürlich selbstverständlich, dass man einen „Corona-Leugner“ in Diensten eines Richters nicht einfach so machen lassen kann, was ihm seine richterliche Unabhängigkeit zugesteht.
Man darf gespannt sein, wie es ausgeht.
In Merkelland war so etwas fast zu erwarten.
Es wird noch ein harter Kampf, bis es in Deutschalnd wieder
„normale“ Verhältnisse geben wird. Denn genau die soll es
nach Herrn Schwab und anderen ja „nie“ wieder geben.
Und dass wir uns da nix vormachen: Die Merkelisten – also auch die, die nach Merkel kommen werden – sind zu ALLEM entschlossen! Das Ausmaß der staatlichen Repression hängt nur vom Ausmaß des versuchten Widerstands ab.
Das war leider zu erwarten. „Einheitliche Rechtssprechung…“ – sollen vielleicht in dem ohne Rechtsbasis existierenden Gremium Kanzlerin-Ministerpräsidenten auch noch Rechtsfälle vor der Urteilsbekundung bewertet werden, damit alles schön einheitlich zur Regierungs“linie“ passt, am besten in Abstimmung mit den Öffentlichrechtlichen und den PR-Profis des Innenministeriums? Es ist zu befürchten, dass der analytisch denkende Richter bald irrelevante Aufbauarbeit in irgendeiner unwichtigen Pampa machen muss… Mit solchem Vorgehen wird das Recht gebeugt. Ein Beitrag zur Gewaltenteilung und zum Erhalt der Demokratie ist es auf jeden Fall nicht, möge die Juristenschaft das nicht hinnehmen.
Ich korrigiere etwas: Natürlich gibt es richtigerweise die Möglichkeit, in die nächsthöhere Instanz zu gehen. Das ist natürlich dann auch keine Rechtsbeugung. Dennoch ist sehr gut erkennbar, was Sinn und Zweck dieses Vorgehens ist. Ein Treffen im Hinterhof von acht Freunden ohne „sonstige“ Straftaten hat doch ansonsten keine echte Relevanz für unseren Staat.
Diese rechtlich gar nicht vorgesehenen Ministerpräsidentenkonferenz haben die Medien bereits als Akronym (MPK) veröffentlicht, um ihr damit Legitimität zu verleihen, aber wir kennen alle das neue Motto der Regierung:
„Legal, illegal, schei*egal“
Tja, wir leben in „neuen“ Zeiten!
Unliebsame Wissenschaftler werden zum Schweigen gebracht, Gerichtsurteile auf Konformität getrimmt und jeder kritische Einspruch gegen eine Regierung des perpetuierten Notstandes als Verschwörung diffamiert.
So schafft sich die Demokratie und damit Rechtsstaatlichkeit ab.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist grotesk, wo doch tagtäglich Amtsgerichte bei Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren höchst unterschiedlich entscheiden und es da keinen Konformitätszwang gibt.
Je mehr der Staat aber wie ein tollwütiger Hund um sich beißt, wenn Kritik am Regierungshandeln hochkommt, je unglaubwürdiger wird die Regierung und damit unsere Demokratie auf Grund schwindenden Vertrauens immer weiter unterminiert, mit unabsehbaren Folgen!
Welche Volksherrschaft (Demokratie) meinen Sie?
Etwa die gnädigst gewährte turnusmäßige Stimmabgabe (im wahrsten
Sinn des Wortes) der Wähler, mit der ewigkeitsgarantierten Folge,
daß der so entmündigte – weil seiner Stimmer beraubte – Souverän
die nächsten 4-5 Jahre die Klappe zu halten hat?
Erinnert fatal an Ulbrichts Dictum:
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ – Anfang Mai 1945
Vertrauen ausschließlich für Leute, die Vertrauen auch verdienen. Dafür hat diese Regierung einfach zu viel gestümpert/gelogen/manipuliert und brutalst gegen unsere Interessen verstoßen.
Unsere „Demokratie“ ist schon lange eine Scheindemokratie.
Das war doch klar, dass die Politelite sowas nicht durchgehen lassen wird. Die beißen alles weg, was nicht auf Linie ist. Es wird Zeit, dass wir mal kräftig zurückbeißen, bevor die es völlig übertreiben. Aber dorthin, wo es auch richtig weh tut!
das Vorgehen reiht sich nahtlos in die skandalösen Vorgänge bei der Wahl von Herrn Kemmerich ein. „Bananenrepublik“ wird diesen Vorgehen wohl nicht gerecht. Denn in Ländern, die wir hier gerne so bezeichnen, würden die Verantwortlichen Despoten vor Tribunalen der internationalen Gerichtshöfe zur Rechenschaft gezogen. In der BRD wird das (leider) nicht passieren. Hier machen die verantwortlichen Politiker Karrieren oder genießen ihren Ruhestand (wie Herr Wowereit).
Nun ja, in einem Land in dem selbst Wahlen rückgängig gemacht werden müssen wundert mich das nicht wirklich. Deutschland hat sich ja schon eine Rüge aus Brüssel eingefangen weil die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden arbeiten, würde mich nicht wundern wenn hier das Justizminsterium unter seinem GRÜNEN Minister die Finger im Spiel hatte.
Haben wir ach so ahnungslosen Bürger nicht genau so etwas vorausgesagt? Strafversetzung des „unbotmäßigen“ Richters wäre doch auch drin …
Weshalb bedarf es denn überhaupt noch eines Gerichts? Einen Volksgerichtshof mit willigen Richtern und vorgefällten Urteilen gab es schon, wir steuern wieder darauf zu. Wenn nur Regime korrekte Urteile bestand haben, dann darf man mit Fug und Recht sagen, wir leben in einer Diktatur.
Merkel wusste schon warum sie den Kemmerich in Thüringen rückgängig gemacht hat, und stattdessen lieber einen ihrer treuen Genossen installiert wissen wollte. Wenn „Verschwörungstheorien“ zur bitteren Realität werden.
CDU+CSU+FDP+SPD+Grüne+Linke = Die „neue“ Sozialistische Einheitspartei Dunkeldeutschlands !
In der Geschichte haben sich schon erstaunlich viele Verschwörungstheorien hinterher als die Wahrheit herausgestellt.
Hat jemand wirklich ernsthaft gedacht, dass Gerichte unabhängige Urteile von der Politik fällen dürfen? Natürlich nicht. Dieses Urteil wird deshalb auch in jedem Fall kassiert werden, und die Karriere des Richters in Weimar dürfte sich seinem Ende nähern. So oder so.
“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Wir sollten nicht aus dem Nebel der Ungewissheit unterstellen, dass das höchstwahrscheinlich angerufene Berufungsgericht politisch korrupt und deshalb in der Sache inkompetent wäre. Vielleicht sollte ein ausreichend beschlagener Jurist die Situation kommentieren. Dem Richter wird die kritische Überprüfung des Urteils und der Begründung nicht erspart bleiben – und das ist gut so. Wir wollen nicht den Rechtsstaat abschaffen, oder nach Gefallen amputieren.
Das wäre aber leider nicht im Sinne des Gewollten, und wird deswegen wahrscheinlich auch nicht passieren. Außerdem, sollte dieses Urteil die Öffentlich-Rechtlichen erreichen, werden wir ja sehen wie der gute Mann hingestellt wird. Und ich bin mir ziemlich sicher es wird kein gutes Bild abgeben. Und natürlich sollten wir nicht vergessen: die breite Öffentlichkeit wird es glauben. Die glaubt ja schließlich alles.
Ein Daumen hoch von mir… Genau meine Linie. Aber uns fehlt wohl die richtige Gesinnung.
„Wir“ wollen das sicher nicht
Das SED/FDJ ausgebildete Ex-Mitglied im BK macht das einfach.
sic
Und das beeindruckt mich umso mehr: dieser Richter wusste genau was er tut. Und ich kann gar nicht oft genug den Hut ziehen, vor dem Mut dieses Mannes!
Weimar? In Thüringen? Ja ne, is klar.
Das es so kommt war mir schon bei der Veröffentlichung ziemlich klar, bzw. Es überrascht mich überhaupt nicht. Es wird aber vermutlich wieder nur eine Minderheit sich daran stören. Und diese Unruhestifter sind schnell ausgemacht, wenn die sogenannten alternativen Medien die Emailsadressen, IP ihrer Leser herausrücken müssen. Da kommt noch etwas. Die Mehrheit wird schweigend zustimmen.
„Weimar? In Thüringen? Ja ne, is klar“.
Wieso, gehört Weimar nicht mehr zu Thüringen?
Deswegen: nur mit VPN ins Netz, kein Google sondern Duck Duck, E-Mail-Adresse am besten tutanota☝️
Deutschland ist ein Rechtsstaat, aber Unverzeihliches muss nunmal rückgängig gemacht werden, vor allem in Thüringen…
Allein dieser Titel: “ das Unverzeihliche muss rückgängig gemacht werden!“… Eigentlich ist es doch genau andersherum: der Staat hat in diesem Jahr schon genug angerichtet, das müsste rückgängig gemacht werden! Denn das war und ist wirklich unverzeihlich dem deutschen Volk gegenüber!
Merkel wird einen Tobsuchtsanfall bekommen haben. Der arme Amtsrichter kann einem leid tun. Kann man den nicht gegen Harbarth austauschen?
Kann man –
will keiner ;-))
Damit wird bestätigt was längst zu vermuten war, in Deutschland gibt es keine ( politisch) unabhängige Justiz mehr. Ob die EU nun auch gegen Deutschland deswegen ein Ermittlungsverfahren einleiten wird? Oder gilt eine solche Überprüfung nur für Polen oder Ungarn?
Passt doch! Die Zahl der Telefonate zwischen Berlin und Erfurt wird ins Riesenhafte steigen, die Kommunisten an beiden Orten werden die Messer wetzen um den demokratischen Richter abzusägen. Alles wie schon einmal geschehen. Nur, wie will man den Richter abschießen?
Ist das zur Diskussion stehende Urteil irgendwo zu erhalten? Ich würde es sehr gerne vollständig lesen. Dass der Staatsanwalt weisungsgebunden ist, und die Anweisung wohl von Merkel/Seehofer kommt, kann man wohl unterstellen. Ich hoffe, der Richter hat ein schnelles Pferd, denn das wird er brauchen. Einfach so die Wahrheit schreiben, das kann sich die grosse Kanzlerin nicht gefallen lassen. Sche… auf den Rechtsstaat, hier geht es schließlich um die Ehre der Merkel, der Unbefleckten.
Mit etwas Glück findest du es noch auf Tichys Einblick, da war es komplett.
Mit dem Urteil wurde Wahrheit zum Recht verholfen.
Und es soll weitergehen mit den Lügen!
Es ist erstaunlich, wie unverblümt und ohne Scham gegen jeglichen Corona – Widerstand agiert wird.
Merkulatur!
(Warum muss ich gerade an Putin denken?)
sind wir in nordkorea oder weißrussland? der richter ist nicht weisungsgebunden aber die staatssanwälte,pfui deibel..wenn das schule macht,brauchen wir keine gerichte mehr.
Ich würde Nordkorea nicht mit Weißrussland vergleichen: schau dir bitte erstmal die Hintergründe an. Weißrussland ist in einigen sozialen Errungenschaften ganz weit vorne, sogar noch vor Deutschland.
Mal angenommen, die nächste Instanz bestätigt das Urteil? Immer optimistisch bleiben, der Richter hat das Urteil gut begründet. Spannend!
Merkel und Seehofer werden das schon regeln.
Das wär ein Eigentor der StA.
Aber auch unter Juristen soll es Tore geben …
Urteil rückgängig, Wahlergebnis annulliert, Maaßen weg, Steimle weg, Nuhr weg, schnell! Merz ausgebootet, AfD kriminalisieren, Kritiker verunglimpfen……ist das das Vorspiel von Great Reset?
Ich fürchte, das Vorspiel liegt schon hinter uns: wir werden mittlerweile schon ordentlich penetriert
Im Zweifel gegen den Angeklagten.
Wer aber hat die „Staatsanwaltschaft“ hinsichtlich des Urteils in Bewegung gesetzt?
Denn die darf doch in D nur auf Weisung tätig werden – wie spätestens seit dem Fall „Maas-Range“ und der Recherchen hinsichtlich des blogs „netzpolitik.org“ wegen des Vorwurfs des Landesverrats bekannt.
Netzpolitik.org, correct und Volksverpetzer sind ganz große Vertreter des unabhängigen Journalismus! Mit sowas kann man sogar Preise gewinnen.. ??
Bananen Republik Deutschland = BRD
Interessant wäre es mal, die Argumente der Staatsanwaltschaft zu hören, mit denen sie die Argumente des Richters anficht. Eine Aussage …. weil es die Verordnung so will…. ist für eine Staatsanwaltschaft viel zu billig und zeigt die Obrigkeitshörigkeit. Hier gab es ja schon oft Beispiele, dass genau das nicht immer gut ist. Vor allem wenn die Regelungen auf Glaube und Hätte und Könnte besteht, aber nicht auf wissenschaftlichen Studien.
Leider befinden wir uns in einem gesundheitlichen Notstand, der mittlerweile für alles herhalten muss und leider auch kann. Es reicht, vom politischen Kurs abzuweichen, um als Volksschädling und Anstifter von Verschwörungstheorien aus dem Verkehr gezogen zu werden. NOCH ohne weitere Repressalien als die Vernichtung der öffentlichen Existenz. Bei der physischen sind wir noch nicht. Aber zum wegsperren von Wiederholungstätern reicht es ja auch schon…
Feeegeeeeleiiiiiiin!? Schallts´aus Berlin. Und die Kettenhunde schwärmen schon (wieder) aus.
Tja, in der Demokratie nach merkelschem Antlitz wird so lange gewählt und so lange Recht gesprochen, bis das von der Dame gewünschte heraus kommt.
Welche Volksherrschaft (Demokratie) meinen Sie?
Etwa die gnädigst gewährte turnusmäßige Stimmabgabe (im wahrsten
Sinn des Wortes) der Wähler, mit der ewigkeitsgarantierten Folge,
daß der so entmündigte – weil seiner Stimmer beraubte – Souverän
die nächsten 4-5 Jahre die Klappe zu halten hat?
Erinnert fatal an Ulbrichts Dictum: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ – Anfang Mai 1945
Die legen doch nicht eimal Wert darauf, daß es demokratisch aussieht.