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Milde Justitia

Frankfurts abgewählter Oberbürgermeister verurteilt

23.12.2022

| Lesedauer: 2 Minuten
Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde verurteilt – weil er dem Ansehen des öffentlichen Dienstes schaden zugefügt hat. Korruption konnten die Richter keine erkennen.

Peter Feldmann, der Oberbürgermeister Frankfurts, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 175 Euro (21.000 Euro) und 5.989 Euro Wertersatz verurteilt. Damit bleiben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 31.500 Euro (180 Tagessätze) und denselben Wertersatz gefordert hatte. Feldmanns Anwalt plädierte bis zuletzt auf Freispruch. Feldmann selbst versicherte immer wieder, er „habe in keine Kasse gegriffen“ und sei nicht korrupt. Da die Strafe über 100 Tagessätzen liegt, gilt Feldmann als vorbestraft. Der Hessische Rundfunk meldet, Feldmann soll damit auch seine Pensionsansprüche verlieren, was aber wohl nicht zutrifft. Dies wäre erst ab einer Haftstrafe von sechs Monaten möglich. Wohl aber könnte gegen Feldmann ein Disziplinarverfahren angestrengt werden, bei dessen Ausgang er die Pensionsansprüche verliert. Dahingehend ist aber noch nichts bekannt.

Die Staatsanwaltschaft konnte Feldmann tatsächlich keine Vorteilsnahme nachweisen. Zwar hatte die Arbeiterwohlfahrt mehrere zehntausend Euro für seinen Wahlkampf eingetrieben; führende AWO-Persönlichkeiten hatten immer wieder per SMS um seine Unterstützung und Loyalität gebeten und geschrieben: „Stets konntest du dich auf unsere Unterstützung und Loyalität verlassen, jetzt bauen wir auf dich.“ Feldmanns damalige Geliebte und spätere Frau erhielt einen Job als Kita-Leiterin, für den sie nicht qualifiziert war und der weit übertariflich vergütet wurde. Auch hatte Feldmann in der Vergangenheit die AWO geschützt und seine Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld gebeten, sich mit der AWO „zu einigen“, als diese im Verdacht stand, städtische Gelder missbraucht zu haben. Das gilt nicht als unzulässige Einflussnahme, denn Birkenfeld war nicht weisungsgebunden.

Keine Korruption ohne Versprechen der Gegenleistung

EIN KOMMENTAR
Oberbürgermeister Peter Feldmann ist eine Schande für die Stadt Frankfurt
Doch Feldmann hatte nie der AWO ein explizites Versprechen gegeben, dass er etwas für sie tun würde. Nie schrieb er „tut X und dann werde ich Y machen“. Stattdessen, so die Staatsanwaltschaft, ließ Feldmann all dies auf ein unausgesprochenes „Wohlwollenskonto“ einfließen, bei dem Feldmann die AWO im Glauben ließ, man könne es beizeiten einlösen. Doch eine unlautere Einflussnahme konnte Feldmann nicht nachgewiesen werden. Dafür reicht auch nicht, dass er mit Jürgen Richter, Kopf der Frankfurter AWO, eine Rückkehrvereinbarung schloss, die vorsah, dass Feldmann auf seine vorherige Stelle in der AWO zurückkehren könnte, solle er aus dem Rathaus fliegen.

Die Staatsanwaltschaft sah in all diesen Fällen Vorteilsnahme. Das Gericht nicht. Sie verurteilten Feldmann für eine Beschädigung der „Lauterkeit und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst“, die schon durch den bloßen Anschein der Käuflichkeit entstanden sei.

Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann aus dem Amt gewählt

Wahlen können doch etwas verändern. Das erfuhr der wegen Vorteilsnahme im Amt angeklagte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann.

Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann aus dem Amt gewählt

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35 Kommentare

  1. Das ist ja billig für den. Kritik an Kinderehen beim Moslem kostet ca. 12.ooo Euro, https://openjur.de/u/2396606.html, Zitat/Auszug aus dem Urteil:
    Am 15.11.2017 gegen 19:04 Uhr versendete der Angeklagte, mutmaßlich von seinem Wohnort in der … in … aus, eine E-Maii an insgesamt 25 E-Mail-Adressen bzw. Empfänger.
    In dieser E-Mail führte der Angeklagte unter anderem aus:
    „…Der Moslem nimmt die jungen Dinger mit 14/15, schwängert die ordentlich durch, jedes Jahr…“
    Mit dieser Äußerung brachte der Angeklagte zum Ausdruck, dass alle Moslems den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen# vollziehen. Hierdurch wollte er u.a. zur Einnahme einer feindseligen Haltung gegenüber Personen muslimischen Glaubens# anhalten.
    Aufgrund der Vielzahl der Empfänger nahm Angeklagte zumindest billigend in Kauf, dass seine Äußerung konkret geeignet war, das psychische Klima in der Gesellschaft aufzuhetzen. … Usw. in der Richterprosa. LIES!
    #Sind wohl weder „Personen“, noch „muslimischen Glaubens“, diese Mädchen mit ihren 13/14/15 Jahren. Geradeso gebärfähig und schon verschwängert. Gen.-folge 15 Jahre – das beschleunigt den finanziell-demographischen Jihäd ungemein. Die Sozialindustrie freut’s, so auch die AWO des Herrn Feldmann. Die Klientel ist riesig, laut unicef ca. 650 Millionen betroffene Mädchen weltweit, https://www.dw.com/de/unicef-prangert-kinderehen-an/a-49095562 und viele weitere Meldungen zum Thema im ww-net. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/frankfurter-oberbuergermeister-verurteilt/&nbsp;
     

  2. Der Begriff „Korruption“ muss neu definiert werden! Was ist es anderes, wenn Feldmann sich selbst und sein Umfeld skrupellos begünstigt? Klar, dass Feldmann sich nicht als korrupt bezeichnet, denn wenn man sein eigenes Verhalten als normal betrachtet, dann ist das so. Moral und Unrechtsbewusstsein scheint es in der Politik nicht mehr zu geben. Wunder ist das keins, denn mit Ihren Machenschaften werden sie von der Justiz gedeckt und da sie so durchkommen, müssen wir uns über ihr Verhalten nicht wundern. Was sitz gleich mal in der Regierung? Cum-Ex, Biografie, Dr. Arbeit, Pharmavertreter. In Brüssel gehts gleich weiter!

  3. Und genau deshalb, weil unsere Gerichte so urteilen, haben wir die Zustände in Deutschland, die wir haben.

  4. Das Sträflein wird er vermutlich wegen Branchenüblichkeit als „berufsbedingte Aufwendung“ absetzen. 🙂

    Ferner stellt sich die Frage, wenn das keine Vorteilnahme war, was war das dann?Bewerben sich die Richter um einen Comedypreis?

  5. Sind ja auch Beamtenkollegen. Da gibt es immer Rabat. Immerhin konnte Feldmann sich erinnern, das muß man strafmildernd werten.

  6. Kennzeichnend für die deutsche Politikermentalität ist die Tatsache, dass sie sich in ihrer typischen Kleinbürger-Mentalität eben stets kleine Vorteile und Privilegien verschaffen. Das wirkt aber tatsächlich noch schäbiger als etwa die Chuzpe einer Eva Kaili oder erst die französischen Affairen um Sarkozy oder Lagarde. Weil man denkt, es kostet nicht viel, einen deutschen Politiker zu kaufen.

  7. Mr. F. gilt nun mit 120 Tagessätzen als vorbestraft. Desweiteren gelten Personen mit mehr als 60 Tagessätzen juristisch als „unzuverlässig“.
    Sollte Mr. F. nun einen Jagdschein in DE beantragen wollen, wird ihm dieser wegen mangelnder Zuverlässigkeit versagt werden.
    Für den Fall, dass Mr. F. bereits in der Vergangenheit im Besitz eines Jagdscheines oder waffenrechtlicher Erlaubnisse war, werden diese nun automatisch widerrufen.
    Da die Jagd in der High-Society und im Geldadel sehr beliebt ist, ist auch hier Mr. F. nun außen vor.
    Es steht ihm ein verdienter grauer Herbst des Lebens bevor.

    • Nun, wenn er im Herbst seines Lebens seine „wohlverdiente“ Pension verzehren kann, wird der Herbst wohl nicht ganz so grau werden.

  8. Typisches Urteil, etwas Geldstrafe und ansonsten ab nach Brüssel, da kann er zeigen was in ihm steckt. Im Vergleich: wer sein Auto in NRW im Stand warmlaufen lässt wird mit einer Strafe von 25.000 Euro bedroht. Schland ist kein Rechtsstaat!

  9. Der Fortführung seiner erfolgreichen Karriere in Brüssel steht nichts im Weg. Er hat sich quasi dafür qualifiziert.

  10. Dieses windige Urteil ist eine Steilvorlage für eine erfolgreiche Berufung. Das System funktioniert.

  11. Die hessische Justiz muß man auch nicht verstehen. Man muß sehr viele Glück haben gute Richter zu finden. Insbesondere beim OLG.

  12. Dass die „Lauterkeit und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst“ einmal einen deratig üblen Geschmack annehmen könnte, hätte ich mir nie vorstellen können. Und ich rede nicht nur von Peter Feldmann.

  13. „Justiz“ im besten Politiker Selbstbedienungsladen aller Zeiten. Die parlamentarischen „Maskendeal Vermittler“ zu Ungunsten der Steuerzahler sind doch auch ungeschoren davon gekommen. Sie durften sogar die Gelder behalten. Und vdL superteuerer Pharma-Sündenfall.
    Aber den Bürgern, diesen potentiellen Verbrechern muss man das Bargeld wegnehmen. Verstehe !

  14. Auf jeden Fall ist dieses Urteil ein weiter Beweis dafür, das unser Rechtsstaat für den höheren öffentlichen Dienst funktioniert: (LoL)

  15. Dieses Urteil verstehe ich nicht. Wenn es keine nachgewiesene Vorteilsgewährung und -annahme gegeben hat, dann sollte Feldmann freigesprochen werden. Es scheint, als ob das Gericht eine moralische Bestrafung anstrebte, die am Ende in Willkürrechtssprechung mündet. Wenn es reicht, einen Anschein zu erwecken, eine Straftat begangen zu haben, sind wir am Ende. Die Feldmänner des woken Westens müssen politisch abgewählt werden, nicht durch Willkürjustiz.

  16. Na toll, so ein „Wohlwollenskonto“ (gern in der Schweiz bzw. auf den Caymans) möchte ich auch eingerichtet haben! Herrgott, wie weit ist unsere Gerichtsbarkeit gekommen: Man fasst es einfach nicht – aber wie sagte man angesichts der ganz speziellen Frankfurter Verhältnisse schon vor Jahrzehnten – „Frankfurt, Bankfurt, Gest…furt“…

  17. Dass er nur wegen der 120 Tagessätze die Pension verliert, dürfte unzutreffend sein. Dies hätte – nach meinen rudimentären Kenntnissen des Beamtenrechtsrahmengesetzes – einer Verurteilung zu 12 Monaten oder mehr bedurft. Disziplinarechtlich wäre natürlich was zu machen, aber das ist ein getrenntes Verfahren.

  18. Unser Rechtssystem, wo Vorteilsnahme im Amt nicht als Korruption gewertet wird???

    • Vielleicht muß man das auch verstehen. Wer so arm ist und sich mit einem Frankfurter Bürgermeisterlohn begnügen muß, muß sich auch anderweitig umsehen

  19. Feldmanns damalige Geliebte und spätere Frau erhielt einen Job als Kitaleiterin, für den sie nicht qualifiziert war, und der weit übertariflich vergütet wurde.“

    Keine Korruption. Ganz normales Geben und Nehmen innerhalb der „Elite“.

  20. Das ist ja eine der merkwürdigsten Begründungen in einer Strafsache, die am eigentlichen Thema vorbei geht und mit dieser Neukonstruktion, die dem Sinne nach garnicht strafbewehrt sein kann, neue Maßstäbe setzt, an die man sich zuerst gewöhnen muß wobei heutzutage alles möglich ist, wenn man diese irre Republik mit seinen Führungsfiguren darin betrachtet.

    Kein Wunder, wenn sich da wieder einige auf das deutsche Reich besinnen, nur weil einige Vollpfosten dieses Land beschädigt haben und andere damit wieder zur Ordnung zurück kehren wollen, bevor man dieses Reich den Sozialisten und Kommunisten zum Fraß vorwirft, was man auch verstehen kann, denn über den heutigen Zustand dieser Republik nachzudenken und auch alte Herrlichkeiten im Geiste wieder erstehen zu lassen, dürfte ja nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verboten sein, wenn man nicht in gleicher Weise verfährt wie die Regierenden selbst.

    Die Rechtsbrüche der „Demokraten“ müssen doch seit Jahren auch hingenommen werden und wo ist denn da der Unterschied, wenn man die Absichten im einzelnen betrachtet und ähnliche Umtriebe von Staatswegen erkennen kann, die den Bemühungen der anderen in keinster Weise nachstehen.

    Damit soll keine unlegitime Handlung gerechtfertigt werden, aber wenn man das Beispiel Thüringen heranführt, wo per Dekret ein gewählter Ministerpräsident anschließend zum Rücktritt aufgefordert wurde, so kann man nicht den Eindruck gewinnen, daß es sich hier um demokratische Gepflogenheiten handelte und diese Anarchie von der Zentralregierung ausgehend, ist der eigentliche Skandal in dieser Republik und seit diesem Tag dürfte für jeden normalen Menschen keine Akzeptanz mehr vorhanden sein, dieses System zu stützen, denn das sind Despoten, was man über viele Handlungen belegen kann und wer da anderen was unterstellen will, sollte zuerst mal das eigene Haus aufräumen, bevor er für sich in Anspruch nimmt ein Heiliger und Gerechter zu sein, von einem guten Gesetzgeber muß man dann auch nicht mehr sprechen.

  21. Naja , wenigstens die mehreren Tausender an Pension monatlich sind futsch . Alles andere ist kein Urteil sondern ein Armutszeugnis .

    • Na ob das mit der Pension wirklich so ist, wage ich zu bezweifeln. Da gibt es mit Sicherheit noch irgendwelche „Absprachen“, von denen der normale Bürger nichts erfährt…

      • Die Beamtenpension ist ja nicht weg – also nicht so ganz, meine ich – die zahlt nur ein Anderer.
        Die Stadt Frankfurt hat an die gesetzliche Rentenversicherung die Beiträge zu entrichten, die anhand von Feldmanns Einkommen als gesetzlich Versicherter zu zahlen gewesen wären. Feldmann dürfte also fleißig Rentenpunkte sammeln, auch wenn deren Ergebnis nicht an die Pension als Beamter heranreichen sollte.
        Als auf „Bürgergeld“ angewiesener Sozialfall sollte er trotzdem nicht „in Rente“ gehen.

    • Steht da etwas vom im Urteil?
      Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen denn die erworbenen Rentenansprüche gestrichen werden?
      Einer der gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, auch wenn der vorbestraft ist, das verliert doch deswegen nicht seine erworbenen Ansprüche. Mal die Rente als das gesehen was sie ist eine Versicherung.
      Ein Oberbürgermeister, welche Art Beamter ist der? Regulär oder Wahlbeamter auf Zeit? Nach meinem Kenntnisstand, werden bei einem entlassenen Beamten seine Pensionsansprüche in die normale Rentenversicherung transformiert und bleiben somit erhalten, auch wenn der wegen einer Straftat nicht mehr Beamter ist.

  22. Die frage ist doch, ob er sich als Vorbestrafter wieder als Kandidat für die OB-Wahl aufstellen lassen kann. Vielleicht möchte die SPD ihn auch als Spitzenkandidat für die Landtagswahlen.

  23. 120 x 175 € = 21.000 € Strafe.
    Da rennt selbst der Windowsrechner in den Keller und macht sich in die Hose vor Lachen.
    Geldstrafe ist das eine.
    Aber Feldmann war von 2012 bis 2022 Oberbürgermeister von Frankfurt am Main und hat sicher eine recht ansehnliche Altersversorgung zu erwarten. Oder wurde die gestrichen, wo Feldmann nun wegen Vorteilsnahme im Amt als vorbestraft gilt?
    Was ihn nicht daran hindert, über sein Netzwerk, von Mitgliedern, von deren Leichen er im Keller weiß, sich eine gut bezahlte Anschluss-Alternative geben zu lassen.
    Abgeschoben ins EU-Parlament, Korrupte unter sich?

    • Wenn ich das richtig verstehe, ist sein Pensionsanspruch, denn er in den 10 Jahren als Bürgermeister erworben hat, damit erloschen.
      Da er ja im Aufsichtsrat einiger Firmen sitzt, dürfte er trotzdem weiterhin ein gediegenes Einkommen haben und wird auch als Pensionist nicht am Hungertuch nagen…

  24. Damit dürfte dem Schritt in die Bundespolitik oder gar nach Europa nichts mehr im Wege stehen. Vielleicht auch ein Posten beim DFB, denn der Mann kann Fußball, hat er ja hinlänglich bewiesen.

  25. Das Gericht sah das nicht so? Wunderbar! Wieder eine Steilvorlage mehr für Krähe und Augen aushacken und so. Nein, richtig wäre gewesen, sein gesamtes Vermögen und das aller Protagonisten in dieser Schmierenkomödie komplett zu pfänden und ihnen nur die Klamotten, die sie tragen, zu lassen und ab auf „Platte“ schicken! Aber das ist in Deutschland nicht zu machen, schon gar nicht, wenn man bei den Sauren Piedeln in Dosen ist…. Aber Hauptsache, es kann gegen Reichsbürger-Rentner, bewaffnet mit Ravioli in Dose, drakonisch hantiert werden……

  26. Dieses „Urteil“ ist für mich eher ein Witz.
    Ohne angemessene Strafe

    • Um alles Vertrauen in die Demokratie zu verlieren, dazu braucht es keine Reichsbürger und deren „Staatsstreich“ mit dem Tele-Bus.
      Dafür reichen Feldmänner und Feldfrauen, wie z.B. der Sumpf beim RBB und die unzähligen anderen Bereicherungen, Raubzügen gleich, zulasten von uns Steuerzahlern.

  27. Wer hätte jetzt von der Frankfurter Justiz etwas anderes erwartet, die ist doch ebenfalls rot und damit genauso korrupt.

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