Der Bundestag beschloss am 10. November das „Bürgergeld-Gesetz“, genauer: den „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. In den Medien war und ist häufig vom „sogenannten Bürgergeld“ die Rede; so meldete die Süddeutsche Zeitung am 11. November: „Der Bundestag stimmte […] für das sogenannte Bürgergeld, es soll das bisherige Hartz-IV-System ersetzen.“ Aber was bedeutet hier „sogenannt“?
Die Einführung eines „Bürgergeldes“ hatten im November 2021 SPD, GRÜNE und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart:
„Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des oder der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“
Der Begriff „Bürgergeld“, der damit auf die sozialpolitische Agenda kam, war nicht neu: Er dient seit den 1990er Jahren als Programmwort für den Vorschlag, verschiedene Sozialleistungen in einer einzigen Maßnahme finanziell zusammenzufassen. Die entsprechenden Pläne – so forderte schon 1994 auf einem CDU-Parteitag die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), Leistungen nach BAFöG (Bundesausbildungs-förderungsgesetz) sowie Erziehungs-, Wohn- und Kindergeld in einem „Bürgergeld“ zu bündeln – blieben zwar fast dreißig Jahre lang ohne Erfolg, das Wort wanderte aber bis heute weiter und wird nun umgesetzt.
Sprachlich ist „Bürger-geld“ ein zusammengesetztes Wort (Kompositum), wobei das Erstglied das zweite näher bestimmt. Es gibt im Deutschen rund zweihundert Komposita auf -geld, vom Alters-geld über das Haushalts-geld bis zum Zweitkinder-geld, und -geld bedeutet hier einen Geldbetrag, der für einen bestimmten Zweck vorgesehen ist. Das Bürgergeld sollen die „Bürger“ bekommen. Aber wer sind diese? Die Angehörigen einer sozialen Bevölkerungsschicht (bürgerliche Mitte), die deutschen Staatsbürger (72 Millionen) oder die Einwohner in Deutschland (84 Millionen)? Gemeint sind die Einwohner, aber bei weitem nicht alle. Im Unterschied zum Kinder-geld, das für jedes Kind bezahlt wird, oder dem Kurzarbeiter-geld, das jeder in Kurzarbeit erhält, haben auf das Bürgergeld nicht alle Bürger Anspruch sondern nur erwerbslose; die Mehrheit dieser Erwerbslosen sind übrigens – wie schon bei Hartz -IV-Empfängern – nicht Deutsche. Der Begriff „Erwerbslosengeld“ wäre also informativer als „Bürgergeld“.
Als Wort ist „Bürgergeld“ seit Jahren öffentlich bekannt, es muss deshalb nicht mehr durch den erklärenden Zusatz „sogenannt“ eingeführt werden. Dass in den Medien trotzdem vom „sogenannten Bürgergeld“ die Rede ist (bei Google findet man dazu über 7.000 Belege), zeugt von einem verbreiteten sprachlichen Unbehagen an dem Wort: Es beschönigt und verschleiert, man erkennt die Absicht und distanziert sich durch das Wörtchen „sogenannt“, was bedeutet: „Über die Berechtigung dieser Bezeichnung kann man streiten“. Politisch wirkt „Bürgergeld“ aber unstrittig viel positiver als „Hartz IV“ oder „Erwerbslosengeld“. Deshalb verzichteten die Ampelparteien in diesem Fall auch auf das Gendern: „Bürgerinnen- und Bürgergeld“ oder „Bürger*innengeld“ würden den positiven Eindruck mindern.
Geschichtlich ist „Bürgergeld“ seit dem 16. Jahrhundert belegt. Es bedeutete ursprünglich die Gebühr, die jemand bezahlen musste, um das Bürgerrecht in einer Stadt oder einem Land zu erlangen. Nach der Reichsgründung (1871) wurde dieses Bürgergeld deutschlandweit abgeschafft. Falls der Bundesrat dem Bürgergeldgesetz zustimmen sollte, hat Deutschland ab 1. Januar 2023 wieder ein Bürgergeld – allerdings ganz anders als in alten Zeiten: Damals musste ein Neubürger das Bürgergeld zahlen; heute zahlt es der Staat, und zwar an jeden, der hier lebt oder hierher kommt und erwerbslos ist.
Es sollte EINWOHNER-Geld heißen, denn Bürger sind lt. Gemeindeordnung nur Deutsche oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates. „Bürgergeld“ können jedoch wir Hartz IV auch Enwohner aus Drittstaaten erhalten.
Erwerbslos muss man aber nicht sein! Da Einkommen nicht voll angerechnet wird, gibt es wie bereits bei Hartz IV auch für Erwerbstätige Anspruch auf ergänzende Hilfe! 100 Euro Einkommen werden gar nicht angerechnet, von 100 bis 520 Euro sind 20 % anrechnungsfrei, von 520 bis 1.000 Euro werden 30 % nicht angerechnet. Ab 1.000 bis 1.200 Euro sind weitere 10 % frei.
Außerdem kann auch bei hoher Miete bzw. Zuschlag zB wegen Alleinerziehend ergänzende Hilfe erhalten.
Daher sollten Sie ihren Artikel ergänzen, da Erwerbstätige häufig nichts von ihrem Anspruch wissen, da sie denken ein jobcenter sei nur für Erwerbslose.
„Auf das Bürgergeld haben nicht alle Bürger Anspruch, sondern nur erwerbslose…“
Aber jeder Bürger kann jederzeit erwerbslos werden – ohne eigenes Zutun, übrigens.
Theoretisch kann jeder Bürger auch jederzeit Millionär werden. Ein Leistungsgesetz sollte die Leistungsempfänger möglichst genau benennen: Das „Arbeitslosengeld“ war (ist) für Arbeitslose, das „Elterngeld“ für Eltern usw. Beim „Bürgergeld“ ist der Empfängerkreis mit Absicht sprachlich sehr weit gefasst. H. B.
Das Bürgergeld ist wie Hartz4 eine Grundsicherung nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für alle Arbeitnehmer, die mit Einkommen ihren Bedarf (=Miete, Heizkosten+Regelsatz + evtl. Mehrbedarf Alleinerziehend, Behinderung etc.) nicht decken können. Wobei vom Nettolohn hohe Freibeträge, Werbungskosten, Versicherung abgezogen werden. Somit kann man mit einer teureren Wohnung und Mindestlohn auch bei Vollzeit Anspruch beim Jobcenter haben.
Bürgergeld ist das Geld der Bürger.
Insofern endlich ein richtiger Begriff für die Alimentierung auch derjenigen , die das soziale Netz als Hängematte und als Trampolin ausnutzen.
Ob dem Heil klar war, daß er mit dem Begriff Bürgergeld endlich Klarheit darüber geschaffen hat, daß er das Geld der Bürger bzw. der Steuerzahler für seinen ganz persönlichen Wahlkampf einsetzt,
Entgegen dem Artikel hat grundsätzlich jeder Einwohner von Deutschland Anspruch auf das zukünftige Bürgergeld, genauso wie auf das derzeitige Arbeitslosengeld II. Es ist egal, ob man erwerbstätig ist oder nicht, sofern man nicht genügende eigene Einkünfte hat, besteht ein Leistungsanspruch.
Allerdings ist der Name „Bürgergeld“ tatsächlich nicht richtig gewählt. Korrekter wäre der Name der Leistung, die 2005 durch das Arbeitslosengeld II ersetzt wurde: SOZIALHILFE.
Passt doch, der nächste Schritt Richtung Great Reset. Die Regeln sind im Augenblick locker und es klingt Alles so vernünftig und sozial, zumindest für Jene die davon profitieren. Sitzen die Menschen dann in der Falle, haben sie zu spuren, sonst bekommt man halt kein Bürgergeld mehr.
Schon in den 90ern konnte man über die Pläne des G.R. lesen, z.B. im Buch die Globalisieungsfalle. Es wird noch sehr, sehr lustig werden für die schon länger hier Lebenden. Aber sie wollen es halt nicht hören und sehen, geschweige nachdenken sondern nur glauben. Dieses hirnrissige, ideologische Glauben jedoch ist mit hartem Spüren verbunden. Ja, es wird sehr, sehr hart werden, bitte nicht jammern.
Ich hatte mich mit dem Thema bisher nicht befasst, obwohl es in den Zeitungen geradezu penetrant überpräsent ist. Immer so von einer nebelhaften Aura des wenig Verständlichen umwabert. Jetzt habe ich doch mal diesen einen Artikel gelesen, und ich fühle mich prächtig und umfassend über das Thema informiert und aufgeklärt. Beim Sich-Informieren kommt’s auf die Auswahl an!
Es sollte mal geprüft werden, ob die bürgeldbeziehenden nicht steuern bezahlen müssen. Der steuerfreibetrag liegt derzeit bei ca 900 €.
500 + wohnungsmiete(warm). Sie müssen ja nicht umziehen!
Auf Twitter liest man vermehrt auf depressives Wehklagen „Ich schaff das einfach nicht. Fünf Tage die Woche zu arbeiten“ den Tipp „Halt durch, bald kommt Bürgergeld.“ Die Deutschen werden aufholen. Untergehakt! Wir schaffen das! Die Wand kommt schnell immer näher.
Fünf Tage die Woche arbeiten ist heute ja auch was anderes als Früher, das muss dazu gesagt werden!
Danke, dass es mal jemandem auffällt, was ein „Bürger“ eigentlich ist. Denn weder in der Politik noch der Mainstreampresse stört sich irgendeiner an dem Begriff des BÜRGERgeldes.
Aber ist ja klar: Im Prinzip gelten alle Migranten praktisch schon als Bürger. Sie bleiben für immer, haben aber halt noch keinen deutschen Pass. Aber auch daran arbeitet die Ampelkoalition.
Und natürlich suggiert BÜRGERgeld ebenso, dass jeder Staatsbürger es bekommen könnte. Was ja auch so stimmt. Für diejenigen Deutschen, die sich überlegen, ob sich ihr jetziger Job noch lohnt, ist das ein Pullfaktor, sich aufs Amt zu begeben.
Meine Meinung über dieses, die wahren Absichten (kommt alle, die ihr – vermeintlich – mühselig und beladen seid) verschleiernde B-Geld: Arbeitsscheue Politiker (besonders Grüne und SPD) machen Gesetze für arbeitsscheue Menschen aus aller Welt. Damit das deutsche Volk auf seinem Territorium zurückgedrängt wird. Und wenn erst die Vielen aus anderen Ländern die sozialen Wohltaten kennengelernt haben, werden sie – hoffentlich – weiter Grünrot wählen, um hier eine grünrote Diktatur zu zementieren. Diese Absichten stecken dahinter. Wie gesagt: Meine ganz persönliche Meinung.
Dieses Bürgergeld zerstört mittel bis langfristig seine eigenen Grundlagen nämlich den steuerzahlenden Arbeitnehmer,eine Idee direkt aus dem politischen Schilda.
Da es aus derselben Wortschmiede kommt, wie Sondervermögen oder anderen Tarnwortschöpungen, müsste es eigentlich das freundliche Bürgergeld heißen.
Ich bin gespannt, wie sich das mit den Wohnkosten auch steuerlich bzgl. Grundfreibetrag auswirkt.
„Wenn jemand erstmals Bürgergeld erhält, werden die tatsächliche Miete sowie die Kosten für Heizung und sonstige Nebenausgaben in den ersten zwei Jahren ohne Einschränkungen übernommen“.
Würde das bei jemanden, mit teurer Wohnung und Nebenkosten, eventuell ein „staatliches Einkommen“ bedeuten, dass dann steuerpflichtig wird?
Kennt sich hier jemand damit aus?
In Paragraf 3 des EStG sind Ausnahmen der Einkommensteuerpflicht genannt. Danach sind u.a soziale Geld- und Sachleistungen wie Arbeitslosengeld oder Pflegeversicherung, aber auch Elterngeld und Stipendien steuerfreie Einnahmen. Das dürfte dann auch für das Bürgergeld gelten.
Danke für die Auskunft.
Sollte dem nicht so sein, wird es von unserer Regierung sicherlich passend gemacht. Im Omnibusverfahren bei einer Abstimmung nach Mitternacht.
Bei illegalen Migranten, die viel Geld für Schlepper bezahlt haben, könnte man dies auch wie Lottogewinne oder andere Glücksspielgewinne behandeln und die sind, meines wissens, steuerfrei.
Sozusagen ein „Platz an der Sonne“ im deutschen Sozialsystem gewonnen.
„Seid umschlungen Millionen!
Diesen Kuss der ganzen Welt!
Brüder – überm Sternenzelt
muss Hubertus Heil wohl wohnen“…..
…….
(F. Schiller et al.)
Nach meiner Auffassung ist die Einführung eines Bürgergeldes von der derzeitigen Regierung als ein Anschlag auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zu werten.
Der eigentliche Anschlag auf den Wirtschaftsstandort Deutschland war schon vorher in den irren Arbeitsrealitäten und den zugrundeliegenden noch irreren Hierarchien in der Arbeitswelt zu suchen.
Prima. Jeder Illegale samt Anhang und Familiennachzug erhält Bürgergeld plus KIndergeld, wohnen, heizen, Medizin, alles obendrauf kostenlos. Jeder darf kommen und bleiben. Bloß weg hier! Rette sich, wer kann!
„Erwerblsosengeld“ gibt es schon, es heißt „Arbeitslosengeld“.
Dafür musste aber vorher ein Mindestzeitraum von 12 Monaten Arbeitslosenbeitrag gezahlt werden.
Wer ALG bekommt kann keine „Bürgergeld“ bekommen. (Sozialgesetzbuch)
Diejenigen welche also das „Bürgergeld“ erhalten sollen, waren also seit mindestens 12 Monaten und mehr nicht Erwerbstätige.
Es kommt also beim „Bürgergeld“ auf den Grund der Erwerbslosigkeit an.
Es geht also um Geld für
Davon können deutsche Bürger nicht oder nur ausnahmsweise in Frage kommen, weil es auch bei Hart4 deutscher Bürger eine Erwerbspflicht gibt.
Wer nun das Bürgergeld erhaltens soll, bez. welche Rechte undPflichten daran gebunden sind habe ich im Sozialgesetzbuch noch nicht geprüft.
Aufgrund der sich überschneidenden vielfacher Gesetzgebung ist das kein einfaches und ein zeitraubendes Unterfangen,
insbesondere weil die Bundesregierung Geheimniskrämerei betreibt,
was die Information der Öffentlichkeit angeht und das ist natürlich so gewollt,
um ihre illegale Einwanderungspolitik geheim zu halten.
Nicht der Staat zahlt, sondern die Leistungsträger denen man was wegnehmen kann!
…ich habe das alles so satt!
Danke für diesen Artikel! Tichys Einblick sollte bei diesem Thema unbedingt am Ball bleiben, insbesondere was die Gegenfinanzierung betrifft. Nach dem Lastenausgleichsgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) sind Zwangsabgaben auf private Vermögen sowie Zwangsbeleihungen von Immobilien möglich und offenbar grundgesetzlich wasserdicht. In Kombination mit CBDC’s eine gefährliche Waffe, die sich unser hoch verschuldeter Staat da hat schmieden lassen.
Eine interessante kurze Zusammenfassung hierzu: https://www.business-leaders.net/lastenausgleichsgesetz-die-stille-aenderung-zur-enteignung/