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Verstöße gegen Datenschutz

Politiker der Freien Wähler legt Beschwerde gegen geplante „Meldestellen“ in NRW ein

von Redaktion

18.07.2022

| Lesedauer: 6 Minuten
In NRW sollen Meldestellen eingerichtet werden, mit denen „insbesondere auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ registriert werden. Torsten Küllig von den Freien Wählern Dresden legt Beschwerde wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung ein.

Das Kabinett unter NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) plant neue Meldestellen. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) verkündete bei Twitter: „Mit seinem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze registrieren, die nicht in den Polizeistatistiken erfasst werden“ (TE berichtete).

Torsten Küllig, Politiker der Freien Wähler Dresden, legt bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk nun dagegen „Beschwerde wegen multipler Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit den geplanten Meldestellen durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration“ ein.

Wir dokumentieren nachfolgend sein Schreiben vom 16. Juli 2022.


Sehr geehrte Frau Gayk,

laut BILD-Artikel vom 15.7.2022 plant das Integrationsministerium Nordrhein-Westfalens die Einrichtung von Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle. Es sollen dabei auch Vorfälle erfasst werden, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ liegen (siehe Anlage 1). Aus meiner Sicht verstößt diese administrative Maßnahme auf mehreren Ebenen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Grundsätzlich werden durch die DS-GVO Behörden und Private zu folgenden 5 Datenschutzprinzipien verpflichtet:

  • Rechtmäßigkeit: Jede Datenverarbeitung bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis.
  • Datensparsamkeit: Jede Datenverarbeitung muss dem Zweck angemessen
    sein.
  • Zweckbindung: Jede Datenverarbeitung darf nur zu legitimen Zwecken
    erfolgen.
  • Datensicherheit: Der Schutz vor Datenmissbrauch muss gewährleistet sein.
  • Transparenz: Jede Datenverarbeitung muss nachvollziehbar sein.

Das Konzept von Datenvermeidung und Datensparsamkeit steht in engem Zusammenhang mit dem traditionellen datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden (Erforderlichkeit). Es bedarf also einer Rechtsgrundlage, idealerweise eines Parlamentsgesetzes, die eine Behörde dazu ermächtigt, Daten von Bürgern zu erfassen. Insbesondere im Hinblick auf die nicht konkret gefassten Kriterien zur Einordnung der Speicherungswürdigkeit bei Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung systematisch, wenn nicht sogar institutionell etabliert werden könnten. Auch wenn das Ministerium ihre Initiative damit begründet, es diene der Dunkelfeldanalyse, so ist nicht auszuschließen, dass personenbezogene Daten widerrechtlich gespeichert werden.

Insofern ist fraglich, ob für die Erfassung derlei nicht strafrechtlich relevanter Daten nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, der die Grundlage für eine rechtmäßige Speicherung von personenbezogenen Daten bildet, überhaupt erfüllt ist, da der Artikel 23 DS-GVO (Beschränkungen) nicht zum Tragen kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Datenerhebung von nichtbehördlichen Dienstleistern [Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine Dortmund (VMDO) e.V., dem Landesverband der Netzwerke von Migrant*innenorganisationen NRW (LV NeMO e.V.), dem Anti-Rassismus Informationszentrum (ARIC e.V.), dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) sowie dem Verein kamerunischer Ingenieure und Informatiker (VKII Ruhrbezirk e.V.)] erbracht werden soll, erwächst daraus eine besondere Zuständigkeit ihrer Behörde, bei der Überwachung des Artikel 5 Absatz 1 a bis f. Im vorliegenden Fall scheint insbesondere ein Verstoß gegen die Art. 5 Abs. 1 c vorzuliegen. Auch ist zu befürchten, dass die mit der Speicherung und Auswertung der personenbezogenen Daten vertrauten privaten Dritten nicht über die erforderliche Schutzbedarfe ihrer Datenverarbeitungstechnik gemäß Art. 5 Abs. 1 f verfügen.

Gerade an die Technik der Datenverarbeitungssysteme sind hohe Anforderungen gestellt, die private Dritte häufig nicht in der geforderten Komplexität nachkommen können, denn im Sinne der Verordnung erfordert die Sicherstellung von Integrität zusätzlich die Richtigkeit von personenbezogenen Daten, sowie die Erkennung von Modifikationen. Die Integrität umfasst sowohl die Korrektheit der Daten an sich (Datenintegrität) als auch die korrekte Funktionsweise des Systems (Systemintegrität). Die Integrität von Systemen und Diensten erfordert ihre Absicherung gegen Manipulationen. Dies umfasst u.a.

  • die Wahrung der referentiellen Integrität in Datenbanken,
  • die Protokollierung von Änderungen,
  • das Durchführen von Plausibilitätsprüfungen,
  • die Verhinderung der Eingabe ungültiger Werte,
  • die ungewollte Löschung, Überschreibung oder Änderung von Daten.

Es ist sicherzustellen, dass Programme und Daten „nicht verfälscht und/oder falsche Daten nicht verarbeitet werden, damit sie (nicht unbemerkt) fehlerhafte Ergebnisse erzeugen oder Funktionen ausführen, die nicht erwünscht sind.“ Datenintegrität soll durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellen, dass jederzeit ein übermittelter Datenstrom rekonstruiert werden kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, ob und wie Daten eventuell manipuliert worden sind.

Insofern bitte ich um Mitteilung, wie diese technischen Voraussetzungen bei den mit der Speicherung vertrauten Akteuren (siehe Anlage 2) gemäß den Anforderungen der DS-GVO umgesetzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Pressemitteilung davon speziellen Datenbanksystemen Bezug genommen wird, in denen die gemeldeten Diskriminierungsfälle erfasst, analysiert und dokumentiert werden.

Bitte um ausführlichen und einzelnen Nachweis aller unter Anlage 2 aufgeführten Vereine. Insbesondere wäre für diese Vereine und den 42 Beratungsstellen jeweils einzeln zu prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt worden ist und ob er über die entsprechende Qualifikation verfügt. Auch richtet sich die datenschutzrechtliche Einordnung nachfolgenden Kriterien, die bitte auch jeweils einzeln durch die durch das Ministerium mit der Erfassungsaufgabe betrauten Vereine (Anlage 2) und die daran 42 angegliederten 42 Beratungsstellen beantwortet werden sollten.

  • Wie viele Mitarbeiter hat der Verein?
  • Erhebt, übermittelt oder verarbeitet der Verein umfangreich (mehr als 5000
    Verarbeitungen) personenbezogene Daten? Vermutlich ja
  • Verarbeitet der Verein besonders sensible Daten? Vermutlich alle
  • Führt der Verein aktuell ein Verarbeitungsverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)?
  • Liegt eine Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen
    (TOMs) vor?
  • Entspricht die Website des Vereins den aktuellen DS-GVO Anforderungen?
  • Hat der Verein Abläufe zur Erfüllung der Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft,
    Löschung etc.) im Zusammenhang mit der ihm übertragenen Aufgabe definiert?
  • Hat der Verein seine Mitarbeiter im Hinblick auf die DS-GVO sensibilisiert und
    zur Geheimhaltung von Daten entsprechend verpflichtet?
  • Wie ist gewährleistet, dass der Verein seiner Informationspflicht gegenüber den
    betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DS-GVO nachkommt?

Auch stellt sich die Frage wie Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) im vorliegenden Fall durch die mit der Speicherung beauftragten Vereine ordnungsgemäß gewährleistet und umgesetzt wird.

Abschließend sei insbesondere auf Artikel 9 Abs. 1 DS-GVO hingewiesen. Dort wird explizit die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person untersagt.

Die seitens des Ministeriums gewünschte Dunkelfeldanalyse zielt aber genau darauf ab, dass offensichtlich kritische aber keinesfalls strafrechtlich relevante Meinungsäußerungen hinsichtlich der sexuellen Orientierung der Betroffenen erfasst und statistisch ausgewertet werden sollen. Dies ist eindeutig nicht rechtskonform im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 DS-GVO insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Erhebung von personenbezogenen Daten durch nicht beliehene private Dritte erfolgt.

Ich bitte Sie die notwendigen Schritte gegenüber den von mir aufgeführten Vereinen und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration einzuleiten und meine Bedenken auch den Bundesdatenschutzbeauftragten zu übermitteln, da zu befürchten ist, dass die Meldestellen auch personenbezogene Daten außerhalb des Einzugsgebietes des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erheben werden.


Anlage 1 (1. Juli 2022)

Aufbau von vier Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen gestartet

Ministerin Paul: Können künftig wichtige Schlüsse für Interventions- und Präventionsarbeit ziehen / Auch Dokumentation von Fällen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze

Die Landesregierung setzt sich konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass ein. Aus diesem Grund richtet das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein bundesweit einzigartiges Netz in Form mehrerer Meldestellen ein, die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren. Neben der bereits gestarteten Meldestelle Antisemitismus hat nun der Aufbau von vier weiteren Meldestellen begonnen. Sie nehmen folgende Themen in den Blick: 1. Queerfeindlichkeit, 2. antimuslimischer Rassismus, 3. Antiziganismus sowie 4. anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus.

Die Träger wurden im Rahmen eines landesweiten Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Die Konzeption der Meldestelle Queerfeindlichkeit erfolgt durch das Queere Netzwerk NRW e.V. in Kooperation mit rubicon e.V., dem Lesben- und Schwulenverband NRW (LSVD NRW e.V.), der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in Nordrhein- Westfalen e.V. (LAG Lesben in NRW e.V.) sowie dem Verein Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW e.V. (NGVT*).

Der Aufbau der Meldestelle für antimuslimischen Rassismus wird in einem Trägerverbund der Vereine Interkultur e.V. und Coach e.V. erfolgen. Dabei wird dieser Verbund wissenschaftlich durch Prof. Dr. Kemal Bozay von der IUBH Internationale Hochschule in Düsseldorf unterstützt.

Für den Bereich Antiziganismus wird der Verein PLANB Ruhr e.V. die Aufbauarbeiten der Meldestelle verantworten. Wissenschaftlich unterstützt wird der Verein dabei durch Dr. Markus End, der unter anderem Mitglied in der von der Bundesregierung berufenen „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ war.

Die Federführung für den Aufbau der Meldestelle anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus übernimmt der Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine Dortmund (VMDO) e.V. Er kooperiert dabei mit dem Landesverband der Netzwerke von Migrant*innenorganisationen NRW (LV NeMO e.V.), dem Anti- Rassismus Informationszentrum (ARIC e.V.), dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) sowie dem Verein kamerunischer Ingenieure und Informatiker (VKII Ruhrbezirk e.V.).

„Wir haben uns für die neue Legislaturperiode viel vorgenommen, um den Abbau von Diskriminierung in unserer Gesellschaft weiter voranzutreiben. Der Aufbau der Meldestellen ist dabei ein erster wichtiger Schritt. Mit diesem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch die Diskriminierungsvorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfasst werden. Damit bekommen wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Schlüsse für Intervention und Prävention ziehen. Ich freue mich, dass wir für die vier weiteren Meldestellen erfahrene und gut vernetze Träger gefunden haben, die sich jetzt um den Aufbau der Einrichtungen kümmern,“ erklärte Ministerin Josefine Paul.

Die Träger werden beim Aufbau der Meldestellen von einer professionellen Prozess- und Organisationsbegleitung unterstützt. Neben einem engen Austausch mit den jeweiligen Gemeinden und Communities wird auch an einem abgestimmten Datenbanksystem gearbeitet, in dem die gemeldeten Diskriminierungsfälle erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der vier Meldestellen jeweils 140.000 Euro zur Verfügung. Es ist geplant, dass die Meldestellen Mitte 2023 ihre Arbeit aufnehmen.

Mit dem bundesweit einzigartigen System soll es für Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen geben und Diskriminierung sichtbarer gemacht werden. Jährliche Berichte sollen die Grundlage bilden für Forschung sowie Interventions- und Präventionsmaßnahmen. Durch die Meldestellen werden die bisherigen Angebote, u.a. die der 42 Beratungsstellen für insbesondere von rassistischer Diskriminierung Betroffene in Nordrhein-Westfalen ergänzt. Daneben wird die neue Landesregierung unter anderem eine Landesantidiskriminierungsstelle aufbauen und ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten.

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40 Kommentare

  1. Jedes Mal, wenn ich Kartoffel lese, werde ich das melden. Was erlauben Aldi?

  2. Nun da möchte ich dann aber zeitnah wissen, ob und wenn welche Daten bei dieser Meldestelle von mir gespeichert werden. Nach der DSGVO steht mir das zu.

    • Das sollte jeder Bürger einmal im Jahr abfragen. Das ist kostenlos und damit behält man die Übersicht.
      Ebenso sollte man das regelmäßig bei der Schufa und der GEZ machen.

  3. Wir bräuchten eine Meldestelle für inkompetente und überflüssige Politiker, dass Telefon würde nicht stillstehen und die Internetleitung glühen.
    Wenn ich den Bundeskanzler sehe, der tatsächlich glaubt man könne Stahlwerke mit Windkraft betreiben, wird mir der Niedergang dieses Landes klar. Stattdessen beschäftigt man sich mit Gendergedöns unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Ich hoffe die Gasleitung bleibt zu und die Allmans hier frieren mal einen Winter, hoffentlich beschäftigen wir uns danach wieder mit wirklichen Problemen statt mit Unfug. Könnte glatt wetten in diesen Meldestellen sollen auch wieder Parteibuddys untergebracht werden, die mit ihrem nutzlosen Studium am Arbeitsmarkt allenfalls nur Aushilfjobs wenn überhaupt finden können. Praktisch eine grüne Awo.

  4. Wunderbar – dann kann man ja massenweise unsere Politiker melden, die Andersdenkende beschimpfen, diskriminieren und aus dem sozialen Leben ausschliessen…!

  5. Das installieren eines Wahrheitsministeriums wird real.

    • Eine weitere Verschwörungstheorie, die keine mehr ist. Das, was nun in Deutschland auf allen Ebenen installiert wird, ist in seinen ungeheuerlich faschistoiden Ausmaßen weitaus schlimmer als die Stasi und ihre Vorgänger.

  6. Man muss sich einfach mal die Webseite von Josefine Paul geben. Unter LGBTQI* steht:
    „Rechten und konservativen Aufklärungsgegner*innen konsequent entgegentreten“

    Da weiß man mit wem man es zu tun. Eine Frau die Andersdenkende verachtet. Jeder der eine andere Meinung hat ist ein Gegner.
    Und solche Leute leiten „Anti-Diskriminierungs Stellen“.

  7. Ach was Datenschutz, das gibt es nur für woke GRÜNE & Linke, alle anderen va. AWM sind Rechts & Nahsis, die haben jeglichen Schutzanspruch per se verloren.

  8. Mal ehrlich. Das Thema „Datenschutz“ war in Deutschland doch spätestens zu dem Zeitpunkt beerdigt, als viele, viele Arbeitgeber den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter einfach „mal so eben“ scharf erfasst haben (Datum der 1., 2. und 3. Impfung, welcher Impfstoff, usw.), das von KEINER öffentlichen Stelle beanstandet wurde und Gesundheitsämter durch Arbeitgeber „Impf-Verweigerer“ gemeldet bekommen sollten.
    Bitte bitte, dann mal immer schön weitermachen mit dem „Rassisten / Queerfeinde / Gegen-die-Regeln-Verstoßer© melden/erfassen“, aber dabei bitte die richtig dicken Fische bzw. Kriminellen unbehelligt lassen.
    Was ist denn bitte „queer-feindlich“? Bin ich „queer-feindlich“, wenn ich schreibe, dass ich mir eine normale, heterosexuelle Partnerin wünsche…? Muss ich dann „gemeldet werden“? Bis heute fällt es mir schwer, einen Menschen als Frau zu bezeichnen und mit „Frau“ anzureden, der augenscheinlich einen Kehlkopf und eine deutlich tiefere Stimme als ich hat. Solche Menschen irritieren mich, und ich fühle mich nicht wohl, wenn ich irritiert bin. Ist das dann auch „queerfeindlich“? Muss ich alles akzeptieren, was mir mittlerweile als „normal“ verkauft wird?
    Und was ist rassistisch? Wenn ich sage, dass mir die Sprachbarriere zwischen mir und einem Menschen, der kein Deutsch spricht und versteht, auf die Nerven geht und ich mich deshalb lieber mit jemandem unterhalte, der mich versteht? Muss ich dann auch gemeldet werden? Kann ich gezwungen werden, mich mit Menschen zu unterhalten, die mich nicht verstehen, und muss ich ihnen ggf. dann meine Sprache beibringen (auch wenn sie diese gar nicht lernen wollen)?
    Wir sind mittlerweile beim „Irrenhaus 5.0“ und bei „DDR 2.0“ angekommen. Herzlichen Glückwunsch.

    • Es kommt nur näher, wenn wir das zulassen.
      Das stimmt .
      Bei den meisten Kommentaren klingt das Bedauern des Aufgebens der Freiheit mit.
      Sicher, man bedauert es, dass es jetzt noch unfreier wird, aber das hat das Volk so gewählt.
      Also bloß nicht zu Protesten gehen.
      Und erst recht nichts anderes wählen.

  9. „Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ ist doch der Clou des Ganzen. So kann man den Popanz „Rassismus“ doch prima aufblähen weil weder Polizei noch Justiz den Sachverhalt verifizieren konnen, die sind aussen vor. Ich gehe jede Wette ein das es in Jahr Eins der Meldestellen plotzlich tausende „Vorfälle“ gibt die natürlich allesamt „rechts“ sind und Grund für weitere Massnahmen geben.

    • Das läuft ggf. analog zu den Forschenden aus NGOs etc., die ständig etwas „herausfinden“, deren Studien als wissenschaftlicher Fakt nicht zuletzt auch in den Medien präsentiert werden und somit Grund für entspr. Schritte liefern.

  10. Natürlich wird die Beschwerde ins Leere laufen. Davon ist mit Sicherheit auszugehen. Warum, weil ( dubiose, steuerfinanzierte) Migrantenvereine diese Meldestellen bilden sollen. Nein, in diesem Land wird nichts entschieden was Wünschen von Migrantenvereinen widerspricht. Da spielen Gesetze und Geld keine Rolle, das wird umgesetzt. Noch etwas, Wüst in NRW wird nie etwas genehmigen was Grünen Wünschen zuwiderläuft.

  11. Echt goldig von Herrn Küllig, aber genauso sinnvoll, wie eine 1980 an Erich Mielke gerichtete Bitte, zur Vereinbarkeit von Aktivitäten der Stasi mit dem Wortlaut der DDR-Verfassung Stellung zu nehmen. Mein Rat: verbringen Sie den letzten halbwegs freien Sommer in einem Elbuferrestaurant in Dresden bei einem Radeberger und genießen Sie das Abendrot der Freiheit in Deutschland.

  12. Genial. Ein Freier Wähler, der seinen Job tut. Jetzt müssten nur FDP, AFD und vor allem die „freie“ Presse noch ihren Job tun, denn von der SPD wird man das leider nicht mehr erwarten können.

  13. Selbstredend erfasst die „Meldestelle“ nur solche „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, die absehbar von „Rechten“ ausgehen. Linksextreme und Islamisten? Ach was, ist eh nur von rechten Hetzern aufgebauscht.

    Vor wenigen Wochen solidarisierte sich die grüne Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann in Berlin öffentlich mit den Gesetzesbrechern der „Letzten Genration“.

    Auf der einen (linksgrünen) Seite Solidarität mit Vorfälle oberhalb der Strafbarkeitsgrenze, auf der anderen (rechts-konservativen) Seite immer mehr Druck auf Leute, die sich innerhalb der Gesetze bewegen, aber trotzdem kriminalisiert werden. Man kann gar nicht mehr übersehen, wie die Linksgrünen die Demokratie gemäß ihrer Ideologie aushöhlen und deformieren. Sie nennen das dann „Transformation“. CDU und nun auch FDP machen mittlerweile alles mit! Dafür dürfen sie mit am Tisch sitzen und machen sich Liebkind bei den Gesinnungsmedien. Künftig braucht man nicht mehr in Gesetzbüchern nachzuschlagen, wenn man wissen will, was „legitim“ ist und straffrei bleibt – und was nicht. Man muss die Parteispitze der Grünen fragen. Nur noch z…

    • Und so schlittern wir täglich mehr in die nächste Diktatur.

  14. Man müsste die Person, die den Vorschlag gemacht hat umgehend von ihren Aufgaben entbinden, bevor sie noch größeren Schaden anrichtet, denn der Plan dürfte jedem mit etwas Restverstand klar sein, zumal es ja immer dasselbe ist.
    Erfassen, Auswerten, Verbieten, Bestrafen.

  15. Was ich so liebe – man will eine Meldestelle einrichten die NICHT-strafbare Aussagen und Verhalten erfasst.

    Also faktisch ein „ich will Frauen die ihre Kinder NICHT schlagen melden“_Stelle? Denn es könnte ja sein dass Frauen es doch tun könnten? Was ist der Zweck dahinter?

    In Deutschland galt bisher – was nicht verboten ist (sanktioniert/strafbar) ist erlaubt. Ob irgendwelche Schneeflock;Innen damit ein Problem haben sollte nicht Belang staatlicher Behörden sein.

    Mir ist natürlich bewusst dass Politiker und Anhänger/Mitglieder der Grünen mit Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Verfassungstreue nichts anfangen können und wollen, sei es dass ihnen die Intelligenz, Integrität oder die Bildung (oft alles zusammen) fehlt.

    • Ich denke, es sollen nicht strafbare, aber trotzdem für die Politik kritische Aussagen erfasst werden. Um rechtzeitig „Systemgefährder“ identifizieren zu können, die noch nicht „aktiv gefährdend“ sind. Also quasi DDR 2.0.

  16. Dieses Vorgehen der Freien Wähler ist aller Ehren wert und rechtlich mehr als geboten. Tatsaechlich, und die Freien Wähler werden es wissen, geht es natuerlich um deutlich mehr als die Einhaltung einer Vorschrift, naemlich um die massive Verletzung des GG, konkret Art 2 und 5 GG, durch die Instrumentalisierung Privater (mit bekannten, keineswegs nur materiellen, Interessen) zur Überwachung und zum Aufbau einer totalitaeren Systems der Einschüchterung und Bedrohung nach dem in Sch’land bekannten Motto „Feind hoert mit“. Das darf man wörtlich nehmen. Der Glaube an eine Justiz oder einen Rechtsstaat ieS ist aehnlich rührend wie der Glaube, dass die Aerzteschaft immer noch dem Eid des Hippokrates verpflichtet waere oder „die Wissenschaft“ im Geiste Humboldt ’s forschen wuerde. Was tatsaechlich noch mehr verzweifelt, als die transformatorischen Aktionen der Regime, narrativ gleich unterlegt, ist die, euohenistisch formuliert, Naivität der Anderen. Sie wollen, schon ziemlich „deutsch“ um keinen Preis in der Welt wahrhaben, mit wem und welchen Zielen sie es zu tun haben. Wer hier letztlich der Realitaetsverweigerer ist, ist zumindest fraglich. Die Machthaber sind es nicht, egal welcher Farbe, denn sie sind allesamt in marginalen Abstufungen totalitaer gruen. Aber allein die Hemmung, auch hier wieder einmal den Elefanten im Raum klar und deutlich zu beschreiben, vermutlich wegen der „Rechtsdrohung“, zeigt permanent das Problem. Dass derartige Regime sich zunaechst unterhalb der gesetzlichen Regelungen, hier des Strafrechts, bewegen, ist angesichts des StGB normal und bei jeder derartigen Entwicklung zu beobachten. Nach erfolgreicher Konditionierung und Etablierung, der neuen „Normalitaet“ , erfolgt die Legalisierung und damit die Option fuer „Polizei“ und “ STA“, zu den bekannten Mitteln zu greifen, mit einem entsprechendem Strafmaß, waehrend es heute noch! um die soziale und existentielle Strafe geht. Lehrbuch : Wie verwandelt ich ein System, mehr oder weniger demokratisch, liberal und rechtsstaatlich, ausgehend vom Zustand einer Gesellschaft wie der deutschen, ohne aeussere Gewalt in ein totalitaeres System. Dabei ist die Mitwirkung der Gegenseite, die mit ihrem Verhalten die freie Meinung so lange wie moeglich vorzutaeuschen hilft, taktisch sehr hilfreich, soweit sie ihre Rolle des „nützlichen Idioten“ bei der Simulation von Demokratie, Freiheit und Recht im totalitaer vorgegebenen Rahmen spielt. Bei drohender Grenzueberschreitung greift man auf das hierzulande ueberaus wirksame Winken mit dem „Rechts – Narrativ“ zurueck und schon erfolgt der Pawlowsche mea – culpa, Distanzierungs- und AfD – Bashingreflex, womit man sich wieder systemisch einfügt und „akzeptiert“ wird. Alles wird gut.

    • „Nach erfolgreicher Konditionierung und Etablierung, der neuen „Normalitaet“ , erfolgt die Legalisierung und damit die Option fuer „Polizei“ und “ STA“, zu den bekannten Mitteln zu greifen […]“
      Gute Analyse. Ist die Daumenschraube erstmal arretiert, kennt sie nur eine Richtung. Ebenfalls wird die Temperatur für den Frosch im Wasserglas nicht angenehmer werden. Eher wird das Gegenteil der Fall sein.

  17. Was kommt als nächstes? Wieder Wehrkundeuntericht in den Schulen und die Jungen Pioniere? Oder die Gesellschaft für die Freundschaft mit allen Transsexuelen etc. mit Zwangsmitgliedschaft?

  18. Ja, das ist Stasi 2.0, wie von Bärbel Bohley 1991 vorausgesagt. Noch ohne das „U-Boot“ in Hohenschönhausen oder den Gulag , aber das kann ja noch kommen. Die „Gegnerbeobachtung“ schafft schon mal die Infrastrukturen. Wobei ich die Grünen eher unter Maoismus einsortiert wissen möchte. „Transformation“, das klingt doch so schön nach „Großem Sprung nach vorn“. Die fröhlichen Gesichter der jungen Gläubigen, ob mit roter Mao-Bibel, oder festgeklebt auf der Strasse: Die Ähnlichkeiten sind wirklich verblüffend. Wer hätte das gedacht, dass der nächste Totalitarismus in der BRD bereits in vollem Gange ist. Aber Hauptsache, der Feind „steht rechts“.

  19. „Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Josefine Paul“ lebr übrigens in einer lesbischen Beziehung – das ist kein Geheimnis, sondern nachlesbar.
    Und sie führt das Ministerium für Kinder, Familie und Jugend? Oder ist ihr der andere Teil wichtiger: „Gleichstellung, Flucht und Integartion.“

    Warum habe ich nur den Eindruck, daß derartiges sehr oft aus der „lesbischen Ecke“ kommt?

    • Naja daß sie lesbisch ist, egal, aber ihre Liaison, das ist nmW. die sächsische Juxtizministerin Katja Meier (auch GRÜNE). Ja. die mit „Advent,Advent ein Bulle brennt. Erst 1, dann 2, dnn 3….“ dann gehts schneller mit der Ahndung dieser „Vorfälle“, bestimmt…..

    • Geht hier nicht! Nur bei Frau Faeser, denn die Äußerungen der B. liegen über der Grenze der Strafbarkeit! Vorher ist aber die Aufhebung der Immunität zu beantragen. Sie wissen doch: Immunität,- der Zustand der jeden Vorwurf der Unverantwortlichkeit abblockt und dussliges Gequatsche per se zur Weissagung erhebt.

  20. Hierzu eine kleine, selbst erlebte Geschichte: Vergangenes Jahr, Regentag, steigt ein augenscheinlich muslimisches Paar in die wohlgefüllte Straßenbahn ein. Die sehr junge Frau hochschwanger, der vielleicht zweijährige Junge wird vom Vater patschnass auf einen Behinderten-Sitz gestellt. Meine verdrehten Augen und das leichte Kopfschütteln werden beim Aussteigen mit einem Rempler und dem hasserfüllten „Nazi-Volk!“ honoriert. Was kommt da auf uns zu? P.S.: Bei meinem letzten Satz handelt es sich um eine rhetorische Frage.

  21. Nun, dann wird man auch linksgrüne Hetze, Gewalt, Verleumdungen etc. vermehrt melden müssen! Man will ja helfen…

  22. Bis 1994 gab es den §175, der völlig zurecht abgeschafft wurde und heute steht eine Ehe zwischen Mann und Frau unter Verdacht. Die Diskriminierung wird durch die Politikgrößen keineswegs bekämpft – sie verschiebt sich lediglich in die andere Richtung.

  23. Das entspricht dem ungefähren Staatsverständnis dieser Politiker. Rechtstaatlichkeit? Egal !
    Wie Recht in einem Staat überhaupt umgesetzt werden kann, darüber scheinen diese Leute eine eher totalitäre Variante dem Vorzug zu geben. Hauptsache die deutsche Kartoffel bekommt eins auf die Schale – ausgenommen Gesinnungsfunktionäre.
    Zum einen werden rassistische Schmähungen von Migranten gegenüber Deutschen überhaupt nicht erfasst und zum anderen werden Migranten plötzlich zu Richtern, die über „unterschwelligen Rassismus“ befinden und den obendrein noch persönlich adressieren.
    Kindergarten ON! 

  24. Das herrschende System zeigt unter scheinheiligem Etikett immer ungenierter, dass es die Demokratie zerstören will. Immer wieder tauchen Figuren auf, die die Schraube der Bespitzelung und Gängelung weiter anziehen wollen.

  25. Ich vermisse eine Meldestelle für antideutschen Rassismus. Oops, bin ich jetzt ein Meldefall?

  26. Eine wie ich finde durch und durch nachvollziehbare Argumentation, die Herr Küllig vorträgt. Wenn es wirklich um den Datenschutz geht, kann die Beauftragte meiner Ansicht nach nicht anders, als dem zuzustimmen.

    Aber man hat es ja in den letzten Jahren immer wieder erlebt, wie Gesetze „interpretiert“ wurden, um eine Sache vollziehen zu können, an der es ein politisches Interesse gibt. Insofern bleibe ich skeptisch bis zum Beweis des Gegenteils.

    Mich erinnert die ganze Initiative an ein Denunziationssystem, ohne klare Regeln, in Abwesenheit von Kontrolle, in der Hand von Interessengruppen, um zu Lobbyieren und u.U. Menschen zu schaden.

  27. Kennt noch wer die Comics „Clever & Smart“?
    In einer Folge stellte ein total parteiischer Schiedsrichter willkürlich einen Spieler vom Platz. Begründung: „Er hat schlecht über mich gedacht“.
    In dem Bereich bewegt sich die Politik dieser „Grünen“, wenn Dinge erfasst werden sollen, welche keinesfalls verboten sind.
    Das ist Totalitarismus in Reinkultur, derlei hatte sich selbst ein Orwell kaum ausdenken können. Und Naziblockwarte hätten dafür wahrscheinlich was mit flacher Hand eingeschenkt bekommen.

    • Das ist Teil der linken Debattenkultur. Die gewohnheitsmäßige Zensur von rationalen Argumenten hat dazu geführt, dass es keine Debatte zwischen Rechten und Linken mehr gibt, weil Linke es gewohnt sind, dass ihre Gegner niedergebrüllt oder zensiert werden und damit Argumenten aus dem Weg gegangen wird. Es besteht keine Notwendigkeit mehr sich damit zu beschäftigen, da sie keinen Raum erhalten.
      Viele Linke sind daher auch nicht in der Lage auf Argumente rational zu reagieren, weil sie noch nie mit welchen konfrontiert wurden. Der erste Reflex im Angesicht unbestreitbarer Realität ist daher immer anzweifeln der Quellen/cancelculture.
      Die geistige Rückabwicklung der Deutschen ist schon erstaunlich.

  28. Das Bundesverfassungsgericht wird selbstverständlich diese neue Stasi vollumfänglich unterstützen.

    • Da bin ich mir nicht so sicher, ob das klappt. Die deutsche Grundverordnung geht auf EU-Recht zurück, hier lässt sich gegebenenfalls bei Missachtung des EU-Rechts über Europäisches Parlament und Ombudsfrau NRW in die Knie zwingen. Eine elegante Art auch bei anderen Politiken, bei denen sich die Regierung um einen Sch… in Europa kümmert (Asyl, Energie, Terror,…)

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