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Verfassungsgerichtsurteil zu Merkel

Ach, das Grundgesetz gilt in Teilen immer noch?

von Gastautor

17.06.2022

| Lesedauer: 6 Minuten
Heftige Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt hat, zeigen: Medien, Politik, aber auch Richter stellen verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in Frage.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Kanzlerin Merkel habe mit ihren Äußerungen zur Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen das Neutralitätsgebot verletzt, sei lebensfern. So jedenfalls urteilen Süddeutsche Zeitung und Spiegel, Letzterer hält die Entscheidung für fragwürdig. Der Süddeutschen merkt man ihr Entsetzen in dem Satz „Die Karlsruher Richter geben der AfD im Streit mit der früheren Kanzlerin Angela Merkel allen Ernstes recht“ an. Was ist der Grund für die Aufregung?

Mit Urteil vom 15. Juni 2022 (2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20) „hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.

Im Februar 2020 war Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen gewählt worden. An der Wahl wurde wegen der angenommenen Mitwirkung von Abgeordneten sowohl der AfD- als auch der CDU-Landtagsfraktion heftige öffentliche Kritik geübt. Die Bundeskanzlerin äußerte sich dazu am Tag nach der Wahl im Rahmen eines Staatsempfangs mit dem Präsidenten der Republik Südafrika dahingehend, dass die Ministerpräsidentenwahl mit einer ‚Grundüberzeugung‘ gebrochen habe, ‚für die CDU und auch für mich‘, wonach mit ‚der AfD‘ keine Mehrheiten gewonnen werden sollten. Der Vorgang sei ‚unverzeihlich‘, weshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden müsse. Es sei ‚ein schlechter Tag für die Demokratie‘ gewesen.

Bundeskanzlerin Merkel hat mit der getätigten Äußerung in amtlicher Funktion die Antragstellerin negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ist weder durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt, noch handelt es sich um eine zulässige Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Durch die anschließende Veröffentlichung der Äußerung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung haben die Antragsgegnerinnen außerdem auf Ressourcen zurückgegriffen, die allein ihnen zur Verfügung standen. Indem sie auf diese Weise das in der Äußerung enthaltene negative Werturteil über die Antragstellerin verbreitet haben, haben sie die Antragstellerin eigenständig in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.“

So lautet die kurze Zusammenfassung in der Pressemitteilung des BVerfG. Die Entscheidung selbst ist 37 Seiten lang und birgt prinzipiell nicht Neues, denn die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern ist bekannt.

ZEIT ZUM LESEN
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Der verfassungsrechtlich geschützte Status der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleistet das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen, weshalb jede Einwirkung von Staatsorganen und Regierungsmitgliedern zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien pflichtwidrig ist: Die Regierungsmitglieder – und dazu gehört der Kanzler – müssen Neutralität wahren.

Das sind keine „peanuts“, denn in einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. „Demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vermögen Wahlen und Abstimmungen nur zu vermitteln, wenn sie frei sind. Dies setzt nicht nur voraus, dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt, sondern auch, dass die Wähler ihr Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können (vgl. BVerfGE 148, 11 <23 Rn. 40>; 154, 320 <334 Rn. 44>; stRspr).“

Beeinflussung der freien Meinungsbildung durch die Kraft eines Regierungsamtes, welches dem Standpunkt besonderes Gewicht verleiht, ist daher absolut unzulässig.
Es kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: Sämtliche Staatsorgane, allen voran die Regierung, sind dem gesamten Volk verpflichtet. Daher kommen nur überragende Staatswohlgesichtspunkte als Rechtfertigung einer objektiven Verletzung des Neutralitätsgebots in Betracht, die hier aber nicht vorlagen. „Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten“, so das BVerfG.

Dem Gericht ist es in seiner langjährigen Rechtsprechung nicht entgangen, dass es schwierig sein mag, zwischen Staatsamt und Parteifunktion zu trennen. Aber nur, weil etwas schwierig ist, heißt es nicht, dass es falsch ist. Häufig ist es schwierig, das Richtige zu tun.

„WAHL MUSS RüCKGäNGIG GEMACHT WERDEN“
Bundesverfassungsgericht: Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt
„Dem Neutralitätsgebot steht nicht entgegen, dass die Inhaber von Regierungsämtern regelmäßig in ihrer Doppelrolle als Regierungsmitglieder einerseits und Parteipolitiker andererseits wahrgenommen werden. Zwar mögen aus Sicht der Bürger aufgrund der Verschränkung von staatlichem Amt und parteipolitischer Zugehörigkeit gegenüber einem Regierungsmitglied nur begrenzte Neutralitätserwartungen bestehen. Unabhängig davon bleibt es aber verfassungsrechtlich geboten, den Prozess der politischen Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen durch die chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb im weitest möglichen Umfang zu gewährleisten. Dass eine strikte Trennung der Sphären von ‚Bundesminister‘, ‚Parteipolitiker‘ und politisch handelnder ‚Privatperson‘ nicht möglich ist, führt deshalb nicht zur Unanwendbarkeit des Neutralitätsgebots im amtlichen Tätigkeitsbereich eines Regierungsmitglieds (vgl. BVerfGE 148, 11 <32 Rn. 63>; 154, 320 <339 Rn. 55>; jeweils m.w.N.).“

Jeder, der ein öffentliches Amt innehat, muss sich neutral verhalten, das gilt für Verwaltungsbeamte ebenso wie für Justiz und Polizei. Keiner darf einen Parteifreund bevorzugen oder Bürger, die einer anderen Partei angehören, benachteiligen, denn dann würde er seine Macht missbrauchen. Genau das erwarten die Bürger von ihren Staatsdienern zu Recht. Neutralität ist zudem die Basis eines funktionierenden Gemeinwesens und wird von den meisten Amtsträgern beachtet.

Eigentlich birgt die Entscheidung des BVerfG also keinen Zündstoff. Merkel hat sich falsch verhalten, jedem auch nur halbwegs mit unserer Verfassung Vertrauten war das bekannt. Warum also die Aufregung?

Zum einen war beeindruckend, wie sehr die Medien bei diesem Vorfall versagt haben, die Kanzlerin zu diesem verfassungswidrigen Verhalten sogar bewegten. Es offenbarte sich damals ein nicht nur mangelhaftes Verfassungsverständnis vieler Journalisten, sondern ein geradezu entgegengesetztes. Demokratie heißt auch, dass die „falsche“ Partei an der Macht sein kann und darf. Das ist die Zumutung, welche die Demokratie ihren Bürgern abverlangt. In diesem Fall konnten weite Teile der Medien aber nicht einmal ertragen, dass ein Ministerpräsident mit den Stimmen einer nach ihrer Ansicht falschen Partei gewählt wurde, und entfachten einen einzigartigen Medienhype.
Es ist nachvollziehbar, dass es nun für die entsprechenden Teile der Medien unangenehm ist zu erfahren, dass sie falsch lagen.

Zum anderen wurde wohl von vielen nicht mehr erwartet, dass das BVerfG die Verfassung wahrt. Nach den Klima- und Corona-Entscheidungen des 1. Senats unter Vorsitz des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth ist das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität des BVerfG schwer beschädigt. In derart wichtigen politischen Fragen noch das BVerfG anzurufen, wird unter Juristen als wenig erfolgversprechend angesehen, denn dieses wirke als verlängerter Arm der Bundesregierung, nicht aber als Kontrollinstanz.

Im vorliegenden Fall hat jedoch der 2. Senat entschieden, dieser hat (noch) seine Unabhängigkeit behauptet. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass es eine knappe Entscheidung war. Fünf Richter votierten für, drei gegen die Entscheidung, die Richterin Wallrabenstein mit einem Sondervotum. Da das Urteil auf der bekannten Rechtsprechung basiert, ist dies durchaus beachtenswert.

RECHTSBRUCH BLEIBT FOLGENLOS
Merkel brach die Verfassung – doch das Urteil aus Karlsruhe kommt zu spät
„Knapp an der Sensation vorbei“, titelte daher die Legal Tribune Online. Im Sondervotum führt die Richterin aus, dass ein Kanzler grundsätzlich nicht dem Neutralitätsgebot unterliegen sollte. Sie hält zudem das Gebot der Neutralität der Regierung bei der Öffentlichkeitsarbeit für verfehlt. Regierungsarbeit sei per se nicht neutral, da sie die Umsetzung von Parteipolitik sei. Anders sei dies lediglich beim Wahlkampf: „Bezogen auf den Wahlkampf hat die Unterscheidung zwischen der Regierungsarbeit zuzuordnender Selbstdarstellung und parteipolitischer Wahlwerbung ihren Sinn.“

Es sei außerdem verfehlt, die Amtsautorität als Ressource anzusehen, lediglich die reine wirtschaftliche Ressourcenverwendung öffentlicher Publikationskanäle und die dadurch ersparten eigenen Aufwendungen der Parteien sollten verboten sein. Diese rein wirtschaftliche Betrachtungsweise folgt einem Trend der letzten Jahrzehnte, wonach jedes politische Handeln auf rein ökonomische Faktoren beschränkt wird. Der Staat wird insofern nicht als eigenständiges Ganzes gesehen, das dem Volk und den Interessen des Gemeinwohls dienen soll, sondern quasi als „Beute“ jeweils wechselnder Parteien, die in ihrer „Regentschaft“ machen können, was sie wollen.

Dies würde letztlich zu einer Parteiendiktatur führen, die sich von der Clanwirtschaft, die man aus misslingenden Staaten kennt, wenig bis gar nicht unterscheidet. Sie ähnelt insoweit längst vergangen geglaubten Zeiten, als jeweils Herrschaftshäuser über „ihr“ Land regierten und der Bürger nur wehrloses Opfer der jeweiligen Machtentfaltung war. Ein solches Staatsverständnis könnte dazu führen, dass zum Beispiel ein Innenminister seine politischen Gegner mit den Mitteln staatlicher Gewalt verfolgen lässt, indem er einen diffusen „Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitmierung des Staates“ einführt.

EILBEDüRFTIGKEIT ENTFIEL
Warum das Urteil zu Merkels Verfassungsbruch so spät kam
Ein weiterer gedanklicher Fehler liegt darin, dass die Vorstellung, „die Wähler“ würden in der Mehrheit eine Partei wählen, damit diese genau das umsetzt, wofür sie gewählt wurde, eine Utopie ist. Wir leben in einer Koalitionendemokratie, es gibt keine Partei, welche allein die Mehrheit erhält. Zu keinem Zeitpunkt steht der Inhalt eines Koalitionsvertrags zur Wahl. Was mithin die Regierung veranstaltet, ist konkret nicht durch den Wähler legitimiert. Bedenkt man, dass regelhaft ein Wähler nie zu 100 Prozent mit einem Parteiprogramm übereinstimmt, er die anderen Regierungsparteien nicht einmal gewählt hat und häufig erleben muss, dass exakt jener Teil des Programms umgesetzt wird, der gerade nicht seinen Vorstellungen entspricht, so wird der Verdruss vieler Wähler nachvollziehbar. Für sie stellt es sich so dar, dass egal was sie wählen, sie stets dasselbe bekommen, nie jedoch das, was die meisten wollen, nämlich ein effizient funktionierendes und kostengünstiges Staatswesen.

Damit aber fehlt der juristischen Wertung der Richterin Wallrabenstein die Tatsachengrundlage. Es scheint eher umso wichtiger, dass Parteipolitiker dann, wenn sie ein Regierungsamt bekleiden, und erst recht, wenn sie die Regierung führen, nicht Politik für die Partei, sondern für Deutschland machen.

Nur als skurril zu bezeichnen ist der Versuch des Justizministers Buschmann, die Niederlage in eine des politischen Gegners umzumünzen. So behauptet er, der Sieg der AfD vor Gericht sei „ein historisches Eigentor“, denn dieser widerlege ihren Grundmythos, „der auf dem Schüren von Zweifeln an Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Deutschland aufbaut“. Die Entscheidung des BVerfG bestätigt vielmehr, dass die Zweifel berechtigt sind. Dass festgestellt werden muss, dass das Verhalten einer Kanzlerin verfassungswidrig ist, soll Demokratie bestätigen? Und der Umstand, dass das Urteil mit 5 zu 3 Stimmen gefällt wurde, das BVerfG nur „Knapp an der Sensation vorbei“ kam, eindrucksvoll Zweifel an der Rechtstaatlichkeit widerlegen? Obskur.

Der Verfasser ist der Redaktion namentlich bekannt.

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50 Kommentare

  1. Jeder, der ein öffentliches Amt innehat, muss sich neutral verhalten, das gilt für Verwaltungsbeamte ebenso wie für Justiz und Polizei. Keiner darf einen Parteifreund bevorzugen oder Bürger, die einer anderen Partei angehören, benachteiligen, denn dann würde er seine Macht missbrauchen. Genau das erwarten die Bürger von ihren Staatsdienern zu Recht. Neutralität ist zudem die Basis eines funktionierenden Gemeinwesens und wird von den meisten Amtsträgern beachtet.
    Nein – die Realität sieht anders aus und es wird Zeit darüber zu sprechen:
    Spätestens wenn Sie die Landwirtschaft sehen und wie Eigentumsbesitzer behandelt werden: Immer in Gefahr mit windigen Steuertricks enteignet zu werden – der ist in der Realität Deutschands angekommen.

  2. Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus….
    sorry – die Macht im Staat geht vom Finanzamt aus..und die wählen wir nicht.
    Wer dann weiss das dort ein Zentralcomputerprogramm zb ForumInfoStar läuft mit Schnittstellen zum Gericht etc..und daas von dort auch den Ausgang von Prozessen vorherbestimmt – der ist in der Realität angekommen.
    Insbesondere wenn er gewahr wird das dort die DSGVO nicht gilt. Sprich man mit manipulierten Daten enteignet wird…hier und heute.
    Nein wir sprechen nicht über die DDR.

  3. Mir unbegreiflich, wie das GG immer wieder verteidigt wird, ermöglicht es doch offensichtlich die Missstände in unserem Land. Das erinnert an religiöse Fanatiker, die sich erschrocken zeigen, dass TROTZ (!) der ihnen heiligen Schrift Mord und Totschlag passieren. Irre. ?

  4. Das Grundgesetzt ist überbewertet. Es ist ein Gesetz, nicht mehr, nicht weniger. Demokratie meint Volksherrschaft. Herrschaft des Rechts. Die BRD hat so viel Fremde importiert, dass sie darin ertrinken wird. Fremde sind Leute, die nach anderen Regeln spielen, ihren eigenen Regeln. Demokratie ist hiergegen wehrlos. Der Fehler war, sich in der Demokratie gemütlich einzurichten. Sowas geht nicht. Demokratie muss extrem wehrhaft sein. Sonst kommen andere und langen zu.

  5. Das Grundgesetz ist schlecht. Es schafft einen Parteienstaat, in dem niemand persönlich verantwortlich ist, in dem über die Hälfte der Parlamentarier das Volk in keinster Weise repräsentieren, ein aufgeblähtes Parlament, von Parteien bestimmte (politische) Richter, die Skandalurteile sprechen wie zB zur GEZ-Erhöhung, in dem Parteisoldaten den Bundespräsidenten ausklüngeln und als Einzige in oberste Ämter aufsteigen können… mitunter keine / extrem beschränkte Gewaltenteilung mit den größten Staatsmedien der Welt… etc. etc. Artikel 1 ist zugegebenermaßen gutes Marketing für eine im Übrigen besch***ene Verfassung, der das Volk nie zugestimmt hat. Es ist an der Zeit, das von den amerikanischen Besatzern oktroyierte* Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, die diesen Namen verdient. ?

    * Wäre das Grundgesetz von Deutschen geschrieben worden, hätte man wohl kaum maximal 2 Amtszeiten für den Präsidenten (wie in den USA) bestimmt und den Kanzler davon ausgenommen

  6. die Reaktionen auf das Urteil offenbaren in der Tat ein erschreckendes verfassungs- bzw Rechtsstaatsverständnis der sog. Eliten aber auch weiter Teile der Bevölkerung.

    wir sind wieder eine Demokratie ohne Demokraten. Wie zu Beginn des 20. Jh.

  7. Die Ampel wird bei der Wahl neuer Verfassungsrichter mehr auf deren Haltung als auf Fachkompetenz und Rückgrat achten. Das war vermutlich das letzte aufrechte Urteil. Der 1. Senat hätte anders geurteilt, davon bin ich überzeugt.

    Grosse Schiffe sinken langsam. Das Urteil war das letzte Musikstück von der Kapelle auf der Titanic, Wetten?

  8. Der kleinste Gesetzesverstoß, z.B. eine Parksünde, hat unweigerlich Folgen, in dem Fall ein Verwarnungsgeld – von gröberen Verstößen bis hin zu Mord gar nicht zu reden. Ein Bruch der Verfassung, der höchstrangigen Rechtsnorm dagegen bleibt ungeahndet.

  9. Beste Staats-Justiz ala DDR. Entscheidung verschleppt und viel bezeichnender: Merkels CDU hat den sED Genossen Rammelow ins Amt „gekrenzt“. Beste Wahlfälschung wie beim Egon … der das Wüten der FDJ Funktionärin und ihrer Claqueure noch zu Lebzeiten beschmunzelt.

  10. Wir sollten die Fahne nicht höher hängen, als es ihr gebührt. Dieser vermeintliche Lichtblick hat keinerlei Auswirkung auf die negative Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Land. Der Weg in den totalitären Staat Deutschland ist bereits beschritten. Die neue SED ist sich ihres Sieges bewusst und lebt dies auch weidlich aus. Und Frau A. Merkel war und ist der Wegbereiter. Das “Oberste Gericht“, welches die Verfassung schützen soll, ist so besetzt, dass es seiner zugedachten Rolle gerecht werden wird.

    • Nach fast 2 1/2 Jahren?? Und das nennen sie „vermeintlichen Lichtblick“?

      Jetzt müsste man auf die Strasse gehen und Menschen Fragen, was bei der Thüringenwahl im Februar 2020 geschah.
      Ich gehe jede Wette ein, das bestenfalls ein paar wenige Menschen sich überhaupt entsinnen und noch viel weniger Anstoß am damaligen Geschehen nehmen!

      Das es fast 2 1/2 Jahre gedauert hat, ist der nächst Affront, mit den oben genannten Pressebeispielen als Zuckerguss!

  11. Folgen hat das Urteil für Merkel nicht…!
    Wie jetzt. Nichtmal eine Ermahnung?
    Wozu dann der ganze Zirkus?

  12. Nun, die Wallrabenstein hat wohl eine Retourkutsche gefahren, wollte sich nachträglich reinwaschen:
    „Am 12. Januar 2021 wurde ein Befangenheitsantrag von Peter Gauweiler gegen Astrid Wallrabenstein vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für begründet erklärt. Gauweiler, der im Mai 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht aufgrund des Urteils vom 5. Mai 2020 erfolgreich gegen das PSPP-Wertpapierkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgegangen war,bezog sich in seinem vom Senat mit Gegenstimmen angenommenen Antrag auf Interviews, die Wallrabenstein in der Zeit zwischen ihrer Wahl und ihrer Ernennung zur Verfassungsrichterin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gegeben hatte“ (Wikipedia)

  13. Was interessiert Merkel? Das kann jederStudent im 1. Semester.
    Aktuell haben wir die Manipulation in Berlin.
    Und keiner interessiert sich dafür.

  14. „Mittelschwere Klausur für‘s 1.Examen. Bearbeitungszeit: 4 oder 5 Stunden.“
    Da übertreiben Sie aber maßlos!
    Es gab Zeiten, da hätte das Thema als Prüfungsklausur in Staatsrecht für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst kaum jemanden überfordert.

  15. „Der Verfasser ist der Redaktion namentlich bekannt.“
    Soviel zum Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland.

  16. Die hetzenden Medien fühlen sich durch das viel zu knapp errungene und viel zu spät ergangene Urteil gestört: Die AfD und ihre Anhänger haben Rechte? Die Bessermoralgläubigen haben Pflichten? Es gibt (hier noch) kein Zeiklassenrecht? Ja, aber die braunen Sozialisten haben diese Irrtum einer aufgeklärten Zivilisation ja schließlich auch überwunden; ebenso wie die DDR – große Erfolgsmodelle. Das wird auch den neuen reaktionären Umformern noch gelingen. Sie sind mit ganzem Eifer dabei.

  17. Egal was er äußert oder anpackt der Buschmann, alles sieht so aus als wolle er Frau Merkel noch den Rang ablaufen beim Abwracken Deutschlands. Gehört wohl genau wie sein Vorbild in die Grünenpartei. Lindner läßt ihn machen, genauso wie Scholz den Lauterbach machen läßt. Einziger logischer Schluß: der Chef unserer Regierung sitzt irgendwo anders nur nicht in Deutschland.

  18. Es ist verheerend, dass ein Justizminister solch eine Aussage macht. Das macht mir Sorge für die Zukunft.
    Die von den Bürgern getroffene Wahl kann nicht von einer Kanzlerin ad absurdum geführt werden, weil ihr das Ergebnis nicht passt.
    Die Wahl ist das vornehme Recht eines jeden Bürgers und darf nicht beliebig sein.

  19. Zitat: “ Im Sondervotum führt die Richterin aus, dass ein Kanzler grundsätzlich nicht dem Neutralitätsgebot unterliegen sollte. Sie hält zudem das Gebot der Neutralität der Regierung bei der Öffentlichkeitsarbeit für verfehlt. Regierungsarbeit sei per se nicht neutral, da sie die Umsetzung von Parteipolitik sei.“

    > Mhh, ich oller Dummie gehöre nun ja nicht der sog. intellektuellen Klasse an. Doch ich meine, mal abgesehen davon, dass ich mir mehr als sehr gut vorstellen kann, dass die von den Grünen beim BfV auf ihren Richterstuhl gehobene Wallenstein ihre große Freude daran und kein Problem damit hätte wenn dieses Land und die alten weißen Männer und Frauen mit/durch ihr und ihren gleichdenkenden links-grün ideologisierten Genossen entsprechend herrschaftlich von oben herab regiert und ähnlich 1930/40 „geführt“ werden würden, so bin ich hier aber vor allem auch der Meinung, dass sich jene Richterin Wallenstein am BfV mal umgehend zu Nachhilfestunden zum Bereich und Thema „Objektiv & Objektivität“ anmelden sollte.

    Denn irgendwie scheint diese Richterin Wallenstein zum Beispiel noch nicht den Unterschied zwischen einer DDR-Regierung und BRD-Regierung begriffen zu haben. Und wenn doch, dann muß man hier mit Blick auf ihre Worte und Begründung davon ausgehen, dass sich diese „Oberrichterin“ Wallenstein nach den damaligen politischen DDR-Verhältnissen/-Zeiten am sehnen ist.

  20. Hier gilt wie bei jedem Buch: „Es kommt darauf an, wer es auslegen darf.“ Bei uns die „Verfassungsrichter“. Und wer setzt diese Leute ein?

    • Wozu ich -auch- mit Blick auf Ihre letzten Worte UND unsere verschiedenen oberen Institutionen hinzufügen möchte: egal ob z.Bsp. A. Wallrabenstein, St. Harbarth, Th. Haldenwang uäam, sie entspringen/-stammen allesamt der selben links-grünen Blase mit ihren verwirrten-ideologisierten Traumtänzern.

      Auch wenn ich schon seit längerem keinerlei Achtung und Respekt mehr vor unserer Regierungs- und Altparteien“-elite“ hatte, so hatte ich dies jedoch immer noch vor unseren höchsten Gerichten und fühlte mich auch als Deutscher durch diese gut vertreten und beschützt.

      DOCH DANK dann 16 Jahre Regierungzeit mit der uckermärkischen Abrisbirne „Mutti Merkel“und ihrer dann auch völlig nach links-grün verrückten CDU mit ihren scheinbar nur noch aus rückgradlosen Kriechern, Stiefelleckern und Abnickern bestehenden sog. VolksVETRETERN – sowie dann auch noch DANK diesem undemokratischen und unsere Steuergelder verschlingende Monster von EU-Brüssel(inkl EuGH) welches die dortige überwiegend abgehafterte und strafversetze Herrscher“elite“ ohne rechtliche Handhabe und Auftrag zur EU-Zentralregierung ausgerufen hat, ist nun AUCH noch meine Achtung und mein Respekt vor unsere höchsten Gerichte und richerlichen Staatsschützer verfllogen nachdem sich hier dann auch die zweite Merkel-Marionette St. Harbarth und dessen Gerichts-Genossen zum Handlanger der wohlwollenden linksgrünen Regierung und zum rückgradlosen Einknicker und Ja-Sager gegenüber EU-Brüssel und dem EuGH entwickelt haben.

      Deutschland hat fertig – Deutschland Ade!

  21. Diese Politik ist mittlerweile völlig entartet, da dient nichts und keiner mehr dem Volk, sondern nur noch sich selbst und seinem Fortkommen und zu diesem Hauptzweck vielleicht noch der Partei, der man zugehört und dem Amt, das man innehat.
    Falls man in diesem Zustand auch nur die leiseste Kritik vernimmt, die man ja folgerichtig immer persönlich nehmen muss und schon deshalb auch nicht auf der Sachebene antworten kann, geht sofort das Gegreine los „Hass, Hetze, Demkratiegefährdung, Verächtlichmachung ….“ und dann kommen die üblichen frames und Lügen.

    • @ alter weisser Mann, wären es nur die “ die üblichen frames und Lügen“, dann könnte ich dabei locker undleger leben, habe ich doch auf Durchzug gestellt.
      Nein, neuerdings kommt evtl. der Meister Haldenwang und seine Schlapphüte, haben doch er und seine Chefin,die Linksextremistin Faeser, einen neuen Straftatbestand, die „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ kreiert.
      DIE Allzweckwaffe gegen jederlei Kritik an denGroßkopferten.
      Es fehlen nur noch die entsprechenden“Urteile“ gegen Jene,die am Endsieg zweifeln.

  22. Sämtliche Staatsorgane, allen voran die Regierung, sind dem gesamten Volk verpflichtet“ Was? Echt jetzt? Wissen die das „da oben“ auch?
    Ich glaube nicht!
    Und das Volk schon gar nicht, sonst würden sie diese Verräter mit Mistgabeln aus dem Amt jagen!

  23. Die Richterin begründet:

    • Der Staat wird insofern nicht als eigenständiges Ganzes gesehen, das dem Volk und den Interessen des Gemeinwohls dienen soll, sondern quasi als „Beute“ jeweils wechselnder Parteien, die in ihrer „Regentschaft“ machen können, was sie wollen.Dies würde letztlich zu einer Parteiendiktatur führen, die sich von der Clanwirtschaft, die man aus misslingenden Staaten kennt, wenig bis gar nicht unterscheidet.

    Also eine Zustandsbeschreibung des heutigen Deutschlands, nur sind die „Clans“ die linken Klientele.

    • Nein, oder anders herum: Wenn Sie einem Clan Steuern – genannt Schutzgelder – bezahlen, wird er sie, im Gegensatz zu dem die Bürger umsorgenden Staat, mit allen Mitteln vor kriminellen Machenschaften beschützen. Er schlachtet, im Gegensatz zu den regierenden Deutschenhassern, nicht die Kuh, die er melkt.

  24. Die Systemmedien und herrschende Politik, stellvertretend steht der seltsame Herr Buschmann, heulen wie erwartet auf, Klappern
    mit den Zähnen und eifern ob des Urteils ganz allein deshalb, weil die eigentlich gar nicht vorhandene und zum leibhaftigen Teufel erklärte AfD einen Prozess vor dem BVerfG gewonnen hat. Das geht nach linkem, grünen, gelben und sicher auch schwarzem Verständnis überhaupt nicht. Hier wird, das fehlt mir noch als Begründung, der „ Demokratie schweren Schaden“ zugefügt. Ich vermute als Konsequenz, der 2. Senat wird personell umgehend neu besetzt!

  25. Was war denn die rechtliche Begründung der drei Richter, die gegen die Entscheidung votierten?

    Und, was ist ein Sondervotum?

  26. Der Verfasser ist der Redaktion namentlich bekannt.
    Klasse , weit haben wir es gebracht in diesem besten Deutschland aller Zeiten , heute muß man aufpassen , wenn man die Wahrheit schreibt , danke an den Verfasser das er es trotzdem macht .
    was hat H. M. Broder so treffend gesagt am Tag der Wiederkehr der Reichsprogromnacht vom 9. November 1938 auftauchende Frage, wie es soweit kommen konnte. :“Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid!”

  27. Tja, wie sieht die Strafe für eine Verfassungsbrecherin aus? 10 Jahre oder lebenslänglich Gefängnis?
    Nein sie geht straffrei aus und lacht sich ins Fäustchen. Ihr Anweisung wird auch nicht rückgängig durch Neuwahlen gemacht. Mehr als ein Augenzwinkern des DuDuDu, das machst du das nächste Mal geschickter war das nicht.
    Wir brauchen einen funktionierenden Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und nicht weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft. Komisch das bei uns so wenige sprich null Politiker zur Verantwortung gezogen werden. Ein Justizminister gehört der Exekutiven an, gleichzeitig hockt er noch im Parlament der Legislative und beruft noch Richter und sagt den Staatsanwaltschaften was sie zu tun und zu lassen hat (siehe Strobel Affäre gerade in BW oder die Ermittlungen gegen Scholz wegen Wartburg oder die Verfolgung des Weimarer Richters).
    Nur so, wer bei uns die GEZ nicht zahlt wandert ins Gefängnis wegen 400€. Da ist doch das verfassungsbrechen eine Lappalie dagegen.

    • Und natürlich will hier, anders als bei Schröder, auch keiner deshalb die „Privilegien“ der Rechtsbrecherin überprüfen.

  28. Das Grundgesetz gilt nur um die „Fassadendemokratie“ vorzutäuschen.
    Ist das System, das sich parlamentarische (repräsentative) Demokratie nennt, korrupt, missbrauchend und betrügerisch (Parteiendiktat) zum Nachteil der Bevölkerung?

  29. In Teilen und nicht für jeden. Im übrigen wäre es nichts anderes, wenn die Bundestrulla noch im Amt gewesen und das Urteil aus diesem Grund nicht verzögert worden wäre. Sie hätte mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen. In Deutschland werden die sog. Führer nicht zur Verantwortung gezogen, die stehen schließlich in der Hierarchie über den „einfachen“ Menschen. Allein diese Begriffe einfache Menschen, der kleine Mann von der Straße, diese Überheblichkeit ist typisch für deutsche Herrenmenschen.

  30. Das Sondervotum von Frau Wallrabenstein wurde in der Presse fast ausführlicher gewürdigt als die Entscheidung selbst. Frau Wallrabenstein ist auf das grüne Ticket in ihr Amt gewählt worden und hat sich gleich zu Anfang ihrer Amtszeit mit flockigen Bemerkungen über die Euro-Politik einen Verfahrensausschluss wegen Befangenheit eingefangen. Für eine Verfassungsrichterin eigentlich ein Disqualifikationsmerkmal.
    Das wird ihr kein zweites Mal mehr passieren, und wenn sie mit entscheiden darf, erweist sie sich als im Sinne ihrer Entsender ideologisch verlässlich. Gut die Frau!

  31. Für Marxisten ist ALLES rechtsradikal, was nicht ihrer Agenda entspricht. Folglich sind die Merkelschen Rechtsbeugungen (von Masseneinwanderung bis zum Thema des Artikels) natürlich auch alle in Ordnung für die Marxisten.
    Die deutschen Medien sind in ihrer Mehrheit inzwischen gründlich linksversifft, mit massiver finanzieller Unterstützung von Oligarchen wie GATES, SOROS, BRIN usw.

    Also sind sie auch empört, wenn Merkels Rechtsbrüche vom BVG kassiert werden.

  32. Die Grundüberzeugung von Frau Merkel & Co. zur AfD, und die gerügte Neutralitätsverletzung sind mir eher gleichgültig. “ unverzeihlich-rückgängig machen“ ist, da es leider auch umgesetzt wurde, obwohl Herr Kemmerich nicht zurücktreten mußte, der Bruch der FDGO. Die Landtagsabgeordneten waren legal gewählt, und, sie hatten legal für einen Ministerpräsidenten gestimmt, der damit legal gewählt war. Ob das politisch genehm ist, oder nicht, ist nicht FDGO-relevant.

  33. Wer Medien wie die Süddeutsche oder die Relotiuspostille wie einen Kompass benutzt, liegt ziemlich richtig! Immer gegen die Pfeilrichtung steuern, dort liegen sie richtig.

    • Das lässt sich durchaus verallgemeinern: Wer seit Beginn der Merkelära das Gegenteil dessen, was Politik und Mainstream als alternativlos erklärten, für zutreffend hielt, war durchgehend auf der sicheren, richtigen Seite.

  34. Zitat: „Die Vorstellung, die Wähler würden in der Mehrheit eine Partei wählen, damit diese genau das umsetzt, wofür sie gewählt wurde, ist eine Utopie.“
    Ja wofür wählen wir denn sonst eine Partei? Dafür, dass sie die Politik der politischen Gegner umsetzt? Wofür gibt es Kompromisse? Schlimm genug, dass die regierenden Politiker nach der Wahl so oft genau das Gegenteil von dem machen, was sie vorher angekündigt haben (z. B. Impfpflicht), aber daraus ein (Wahl-)Programm machen? Das meint der Autor doch nicht ernst, oder?

  35. Jeglicher Sozialismus zerbricht am immerwährenden Versuch, als Diktatur demokratisch auszusehen.

  36. Zweifel sind auch angebracht, weil es über zwei Jahre zur Urteilsfindung brauchte, nämich solange, bis Merkel ihr Amt niedergelegt hatte. Dazwischen lag noch ein Dinner mit der Kanzlerin.

    FDP-Justizminister Buschmann sollte sich auch daran erinnern, dass hinter den Kulissen massiv Druck auf Parteichef Lindner aufgebaut wurde, um Kemmerich zum Rücktritt zu bewegen. Es standen wohl die Landeskoalitionen mit den anderen Parteien auf dem Spiel. Im Prinzip wurde hier eine Wahl durch politische Erpressung manipuliert.

  37. Damit ist beweiskraeftig festgestellt, dass es unter den Richtern des BVerfG einige gibt, die nicht (mehr) auf dem Boden des GG und der FDGO stehen. Bekannt war das natuerlich schon lange und in den letzten Entscheidungen auch bestaetigt. Das „Verständnis“ dieser votierenden Richter von einer Demokratie, in der ordnungsgemäße Wahlen unabhängig vom Ergebnis konstitutiv sind, und damit ihre Sicht auf Art 20 GG ist ebenso entlarvend wie verheerend. Ich hoffe, dass sich der Verfassungsschutz zumindest mit diesen „Richtern“ eingehend befasst. Die „Begründungen“ verraten sich wie immer selbst oder um es zu simplifizieren : Es gibt auf dem Boden des GG, das keine Parteienherrschaft – oder Autokratie vorsieht, schlicht keine Begruendung fuer ein abweichendes Votum. In einem funktionierenden Rechtsstaat muessten die betreffenden „Richter“ ihren Hut nehmen. Hier wurden, wenig ueberraschend, von den entsprechenden Parteien die Boecke zu Gärtnern gemacht. Die zitierte Dame wurde von den „demokratieaffinen“ Gruenen in das Amt gehievt. Mehr muss man nicht wissen.

  38. Das Urteil ist zwar richtig, hat aber keine Relevanz. Es folgen keine Konsequenzen. Von daher kann man diese juristische Staatssicherheit auch abschaffen. Braucht niemand außer der Politik.

  39. Merkels Politikerkollegen teilen sich heute in zwei Gruppen. Eine, die sich noch an heute überkommene Werte wie Gewaltenteilung oder Demokratie von unten oder Diener des Volkes erinnern. Diese Gruppe verschwindet radikal. Die andere träumt von Putin und seinen Methoden. Das darf man natürlich nicht sagen, so wie ich als männlicher Teenager niemandem sagen durfte das ich David Cassidy ganz toll fand. Diese Gruppe wächst rapide. Es wird wieder dunkel in Europa.

  40. Warum sich aufregen? Die Entscheidung kam viel zu spät und Konsequenzen gibt es keine. Die Verfassung wurde also (wieder mal) gebrochen, doch sie wurde eben nicht geschützt.

    Die „Richtigen“ sind immer noch an der Macht und die Arbitragemaschine auf Kosten der Steuerzahler läuft weiter. Die Klüngler und Speichellecker kriegen weiter alles in den Hals geworfen als seien sie Aristokraten. Und jeder korrupte Bastard hat ein Parteibuch, das sein wichtigstes Ausweisdokument ist.

    Ein korrumpiertes System kann sich nicht selbst heilen. Das ist wie Krebs.

  41. „Fünf Richter votierten für, drei gegen die Entscheidung, die Richterin Wallrabenstein mit einem Sondervotum.“
    Was darf man unter einem Sondervotum verstehen? Das geht nicht wirklich aus dem Text hervor.
    Und wieso sitzen dort 8 Richter wer hat sich so einen Quatsch ausgedacht? Was passiert bei 4 zu 4 wird dann gewürfelt? Überall nur Dilettanten am Werk gewesen!

    • ich vermute mal dass der Vorsitzende Richter*In doppeltes Stimmrecht hat.

      • wenn ich recht informiert bin, gilt hier, dass bei stimmengleichhet die klage abgewiesen ist.

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