Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 stellt die Grundrechte an den Anfang des Verfassungstextes; erst im Anschluss daran folgen die staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen. In der Weimarer Reichsverfassung waren die Grundrechte, die nach damaliger Auffassung ohnehin im Wesentlichen nur die Exekutive und die Verwaltungsgerichtsbarkeit binden sollten (nicht aber den Gesetzgeber, und im Zivilrecht sollten sie auch keine Rolle spielen), als eine Art Annex hinten an die Verfassung angehängt.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Nach dem Grundgesetz binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Das heißt, sie sind von jedem Gericht immer und überall zu beachten. (Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auch ins Privatecht, die sich frühere Juristengenerationen nicht so recht vorstellen konnten, wurde 1958 vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzt: BVerfGE 7, 198 [205] – Lüth). Auch die Gesetzgebung ist – anders als noch in der Weimarer Republik – an die „verfassungsmäßige Ordnung“ gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Doch diese radikal grundrechtsfreundliche neue Verfassungslage Westdeutschlands warf ein Problem auf: Die Gerichte sind, bei aller richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG), natürlich an Recht und Gesetz gebunden. Vom Gesetzgeber kann ein Gericht sich nicht emanzipieren – wie soll ein Bürger also vor Gericht geltend machen, der Gesetzgeber selbst habe seine Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung nicht beachtet?
Nach der ursprünglichen Konzeption des Grundgesetzes war ein Vorgehen normaler Bürger gegen parlamentarische Gesetze in der Tat nicht vorgesehen. Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes konnte durch das Bundesverfassungsgericht nur im Wege der „abstrakten Normenkontrolle“ (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages festgestellt werden, oder aber im Wege der „konkreten Normenkontrolle“ durch Vorlage eines Gerichts (Art. 100 Abs. 1 GG). Aber dies blieb ungereimt; waren doch die Grundrechte, demonstrativ an den Anfang der Verfassung gestellt, um der Bürger willen da!
Karlsruhe installiert mit dem Klima-Urteil eine präventive Notstandsverfassung
Der Bürger kann daher Verfassungsbeschwerde gegen jeden Akt staatlicher Gewalt – durch Legislative, Exekutive und Judikative – erheben, durch den er seine Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte (dies sind Grundrechte, die anderswo als im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes geregelt sind, wie zum Beispiel das Recht auf rechtliches Gehör) verletzt sieht. Bei Rechtsakten der Verwaltung oder der Gerichte muss zunächst der einfache Rechtsweg ausgeschöpft werden. Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze gibt es keinen Rechtsweg, hier steht gleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht (binnen Jahresfrist) offen. Der geschichtliche Rückblick zeigt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze das eigentliche Herzstück des Verfassungsbeschwerderechts ist: Denn ohne diese, vor den einfachen Gerichten, wäre der Bürger gegen Gesetze hilflos, die die Gerichte eben zu beachten hätten.
Gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in § 20a Infektionsschutzgesetz, durch die unter anderem Ärzte und Pfleger bei Androhung eines Berufsverbots gezwungen werden, sich mit einem bislang nur provisorisch zugelassenen und offenbar weithin (oder jedenfalls bereits nach etlichen Wochen) unwirksamen „Impfstoff“ behandeln zu lassen, bei dem es sich in Wahrheit nicht um einen bewährten Totimpfstoff, sondern in der Sache um eine prophylaktische Gentherapie handelt, die seit geraumer Zeit im Verdacht steht, unter Umständen erhebliche Nebenwirkungen wie zum Beispiel Thrombosen auszulösen, sind bislang 210 Verfassungsbeschwerden von insgesamt 1153 Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Bereits am 21. April 2022 waren hiervon bereits 171 (also über 80 Prozent) nicht zur Entscheidung angenommen worden. Diese Zahl wird seither beträchtlich gestiegen sein; es steht zu erwarten, dass fast alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erhobenen Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden.
Bereits seit 1953 gab es vonseiten des Bundesverfassungsgerichts Bemühungen, die Arbeitsbelastung, die durch einen ständigen Zustrom von Verfassungsbeschwerden dort entsteht (und von denen manche ja wirklich eher unqualifiziert sind, indem zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht als „erste Hilfe“ und nicht erst nach Erschöpfung des Rechtsweges angerufen wird), irgendwie einzudämmen. Wegen des enorm hohen Ranges des Individualrechtsschutzes und vor allem -grundrechtsschutzes unter dem Grundgesetz haben diese Abwehrversuche sich jedoch erst 1993 durchsetzen können.
Seither bedarf eine Verfassungsbeschwerde der „Annahme zur Entscheidung“ (§ 93a Abs. 1 BVerfGG). Rein theoretisch ist diese „Annahme zur Entscheidung“ jedoch kein freier Gnadenerweis des Gerichts (das heißt faktisch der „Kammer“, die hierüber zu entscheiden hat; hierbei handelt es sich regelmäßig um drei Richter des Ersten Senats des Gerichts, also des Grundrechte-Senats). Denn von Rechts wegen muss die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden, wenn ihr „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt“ oder wenn dies zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte (s.o.) des Beschwerdeführers „angezeigt ist“.Allerdings gibt es – mangels Berufungsinstanz – keine Möglichkeit, die Nichtannahmeentscheidung durch die Kammer irgendwie überprüfen zu lassen, auch wenn sie noch so offensichtlich unrichtig zu sein scheint. Und gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG – eine rechtspolitisch mehr als zweifelhafte Norm! – bedarf die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal einer Begründung.
Nicht erst heute und im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch den – in Fachkreisen spätestens seit der Klimaschutz-Entscheidung vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) als rotgrüne Gesinnungstruppe geltenden – Ersten Senat auch massenhaft genutzt wird, um politisch eher unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen.
So hatte sich der Erste Senat in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits vom 10. Februar 2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht positioniert (2 BvR 2649/21). Schon damals meinte der Senat, freilich ohne nennenswerte Begründung, keine „durchgreifenden“ verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erkennen zu können. Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.
Diese Grundrechtsblindheit – „Lauterbach’s Army?“ – frappiert den Beobachter umso mehr, wenn er sie etwa mit der Grundrechtssensibilität vergleicht, die der Senat vor wenigen Jahren etwa vereinzelten Transsexuellen entgegengebracht hatte, die darüber unfroh waren, sich auf amtlichen Dokumenten zwischen „Herr“ und „Frau“ entscheiden zu müssen. Dies sei eine durch nichts zu rechtfertigende Grundrechtsverletzung, meinte der Senat damals mit 7:1 Stimme (Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16). Ganz anders als ein mit der Drohung des Berufsverbots durchgesetzter Zwang, sich einer experimentellen Gentherapie mit unbekannten Langzeitfolgen unterziehen zu müssen, wodurch die Ausbreitung einer Erkältungskrankheit vermindert werden soll.
Wie der Herr, so´s Gescherr! Die Exekutive hält sich seit spätestens 2015 auch nicht mehr an geltendes Recht:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtsstaat-laut-urteil-ausser-kraft-gesetzt-das-geheimnis-der-grenzoeffnung.239229aa-c042-468b-8979-e2910e9fea49.html
„Schon damals meinte der Senat, freilich ohne nennenswerte Begründung, keine „durchgreifenden“ verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht erkennen zu können.“
Das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ ist ruft also keine „durchgreifenden, verfassungsrechtlichen Bedenken“ bei diesem Gericht hervor:
Setzen, sechs!
Ich bedauere sehr, aber ich fürchte, Herr Vosgerau hat den Beschluß des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) mißverstanden. Denn mit diesem Beschluß ist gerade nicht über die Verfassungsbeschwerde eines T r a n s s e x u e l l e n befunden worden, sondern über die eines I n t e r s e x u e l l e n! Also eines Petenten mit einer – übrigens äußerst seltenen – biologischen Anomalie dergestalt, daß bei ihm von Natur aus sowohl weibliche wie männliche Geschlechtsmerkmale vorhanden sind, vormals auch Zwitter oder Hermaphrodit genannt. Und der Beschwerdeführer, der es – verständlicherweise – ablehnte, sich dafür zu entscheiden, ob er in offiziellen Personenstandsdokumenten als Mann oder als Frau ausgewiesen werden wolle (weil er eben weder das eine, noch das andere war), begehrte mit seiner Verfassungsbeschwerde – auch dies durchaus verständlich – nichts anderes, als ihm zuzugestehen, daß sein Geschlecht mit “ intersexuell, hilfsweise: divers“ angegeben werden dürfe. Diesem Petitum, und nichts anderem, hat das BVerfG – wie ich meine, sehr zu Recht – stattgegeben. Daß Presse und LGBT – Aktionisten dies dahin verfälscht haben, das BVerfG habe das „Dritte Geschlecht“ anerkannt, „divers“ also als einen Sammelbegriff für (bis heute) über 4000 Geschlechter propagieren, steht auf einem anderen – traurigen -Blatt.
Ein hochinteressanter Artikel.
Wenn das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers einfach so ablehnen kann und dies nicht einmal begründen muss, dann kann man faktisch das gesamte deutsche Rechtssystem am Ende aushebeln, indem man die Richter des BVerfG mit der Spitzenpolitik genehmem Personal besetzt.
Wer in Bundestag und Bundesrat die (partei)politische Mehrheit besitzt, kann das BVerfG also indirekt steuern. Da die amtierende Regierung ja im Normalfall diese Mehrheit zumindest im Bundestag hat, in den letzten Jahren wegen der GroKo ja sogar auch im Bundesrat, kann die amtierende Regierung mit geschickten Winkelzügen sich also der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht komplett entziehen und es damit vollkommen wirkungslos machen.
Aber genau das darf ja eigentlich nicht passieren, denn wenn die Gesetzesentwürfe des Gesetzgebers verfassungswidrig sind, durch die Mehrheit der amtierenden Regierungen in Bundestag und Bundesrat aber dennoch wegen des zumeist vorherrschenden Fraktionszwangs bzw. des innerparteilichen Drucks einfach durchgewunken werden, und das BVerfG dann von den selben Kreisen besetzt wird, dann ist die Kontrolle darüber, was die amtierende Politik da tut, völlig ausgehebelt.
Ich bin schon lange der Meinung, dass die gesamte Justiz vom parteipolitischen Zirkus vollkommen unabhängig sein sollte.
Nicht nur die Weisungsbefugnis des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften gehört weg, auch die Befugnis zur Besetzung der Richter gehört den Ministerien bzw. der Politik entzogen.
Mit welchem Recht wird aus Deutschland die Besetzung polnischer Richter durch die Regierung kritisiert, wenn es bei uns doch faktisch genauso ist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Ausweg gibt. Die BRD wurde per definitionem als „Gegenentwurf“ zum Dritten Reich geschaffen, so die landläufige Feststellung. Man hatte die juristischen Tricks zur Abschaffung einer Demokratie erkannt: Ermächtigungsgesetz, dem Ausnahmezustand oder Sperrklinken-Mechanismen etc. etc. Deshalb die grosse Aufregung der 68iger angesichts der „Notstandsgesetze“.
Unterm Strich wollte man verhindern, dass nochmal ein „Putsch von oben“ zustande kommen kann. Diese Rückabsicherungsgedanken und Autokorrekturmechanismen war den Vätern der Republik wichtig. Man denke an die Remonstrationspflicht bei der Bundeswehr.
(Achtung Disclaimer: ich habe nicht gesagt, und will nicht suggerieren, dass die aktuelle Administration den Staat autoritär umbauen will, sondern spreche allg. über die historischen Mechanismen, die moderne Staaten transparent und verfassungskonform halten.)
Die aktuelle Impf-Frage ist eine Petitesse, die aber eigentlich von den Selbstreinigungsmechanismen des Staates behoben werden müssten, oder dies zumindest über die Einklagbarkeit übergeordneter internationaler Gesetze in Gang gesetzt werden können muss.
Also kann jmd. mit Fachkenntnis beantworten, ob eine Richterauswechselung wegen Befangenheit möglich ist.
Das Ausmass an öffentlichen Interesse, die Zahl der einschlägigen Klagen, das Ausmass der Verletzung übergeordneter Rechte (beim Thema Impfnebenwirkungen), die Anzahl valider wissenschaftlicher Untersuchungen zum Thema – all das muss doch eine Rolle spielen.
Dass sich die Justiz in einem modernen Staat bei einer Frage einfach einkapselt ist doch ein Systemwiderspruch.
War es nicht der „S.P.D.“-Kommissionaer Vosskuhle (in Vertretung dieses sog.“Verfassungsgerichts“ ohne jede Verfassung, aber mit einem „Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland“), der “Buergern“ in goennerhafter Grossherzigkeit in Klippschuldeutsch zusicherte, er habe ein Recht „auf gute Arbeit des Gerichtes“ und das in einen „Verhaltenskodex“ aufnehmen liess?
So wird immerhin „transparent“, dass dieses „Verfassungsgericht“ fuer sich das Privileg in Anspruch nimmt, eben auch schlechte oder gar keine „Arbeit“ zu leisten, wenn es denn den Herren Richtern danach dünkte. Nur wird der „Buerger“ dann nicht auch die Bezahlung dieser Richter verweigern koennen – das Geld werden die Schutzgelderpresser -genannt „Staat“- dem „Buerger“ dann mit Gewalt abnehmen.
Und das „Gericht“ dann praktischerweise gar keine „Arbeit“ leisten. Real existierender BRD-„Rechtsstaat“, nur noch mit Zynismus und Verachtung und der Aussicht auf baldiges Ablaufdatum zu ertragen.
Schlimm, aber im Ganzen steckt System: Vor zwei, drei Wochen kam nach über fünf Jahren heraus, daß eine Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich war. Auch wenn wg. der damaligen Prozentwerte nicht von Bedeutung, zeigt es doch: Man sitzt es einfach aus … Gleiches läuft gerade beim Verwaltungsgericht Berlin wg. schwerer Fehler bei der Senatswahl im Herbst 2021 (die gravierenden Mängel bei der Bundestagswahl vom gleichen Tage wurden ganz unter den Tisch fallen gelassen und sind wohl nur beim zuständigen Bundestagsausschuß „anhängig“): Bis heute wurde/n keine Verfahren eröffnet. Zum Schluß heißt es auch in beiden Fällen: Irrelevant, da nicht Sitz-relevant. D.h. eigentlich: Man sch… auf die Stimmen der Wähler und läßt Schlampereien, Betrügereien usw. einfach zu. – Im Übrigen ist ja bekannt, daß zahlreiche Ex-Politiker z.B. am Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren im Sinne der jeweiligen Politik entscheiden: Das muß man „sich auf der Zunge zergehen lassen“. Da entscheiden Höchstrichter über ihren (bisherigen) politischen Gegner. Unglaublich! Zuletzt zählt dann immer der Verweis auf irgendweine „Arbeitsüberlastung“. Also, da kann man selbst nur auf solche Gerichte sch….!
Die Aushöhlung des Grundgesetzes begann mit der Wiedervereinigung! Diese Wiedervereinigung war der größte Fehler der Bonner Republik!
Die Verfassungsrichter beziehen sich bei ihren „Nichtannahmen“ und Urteilen auf die „Expertisen“ von (Bundes-)Behörden. Die Behörden haben sich jedoch den Weisungen der übergeordneten Ministerien, also denen von Politikern unterzuordnen. So wird die Kontrolle der Legistlative durch das Verfassungsgericht bewusst ausgehebelt.
Wie wäre es mit einer Plattform, auf die jeder Betroffene den Nichtannahme- oder Ablehnungsbescheid seiner Verfassungsklage hochladen kann? Und die einmal im Monat eine Statistik erstellt, wieviele das sind und welches die Hauptthemen sind? Die Waffe gegen Intransparenz ist Transparenz. Ein Fall für KRISTA?
In einem Rechtsstaat wäre es das Mindeste, wenn das Verfassungsgericht jede Ablehnung einer Beschwerde argumentativ und inhaltlich, sofern es keine gravierenden Formfehler gibt, begründen muss. Auf diesen kleinsten gemeinsamen Nenner müssten sich alle Parteien des Bundestages ja wohl einigen können. Nur diese Anforderung würde es ermöglichen, die nötige Transparenz bei Entscheidungen herzustellen und gleichzeitig auch die verfassungsmäßige Arbeit des Organs selbst zu beurteilen, schlechte Arbeit, falsche Entscheidungen durchgehend zu dokumentieren, die Leistungen des Gerichts zu evaluieren. Dass dies nur eine logische Konsequenz aus dem Recht zur Pflicht ist, dass es moralisch, demokratisch und politisch geboten ist, der Akzeptanz und Reputation des Gerichts und Rechtsstaats dient, kommt nur hinzu. Natürlich wird damit die Kompetenz und Inkompetenz einzelner Richter dokumentiert, wenn sie sich wiederholt auf Unwahrheiten, miserable und einseitige Expertise berufen.
Willkommen im „Rechtsstaat“.
Die bittere Wahrheit, die wir seit einiger Zeit tatsächlich an unseren eigenen Leibern erfahren dürfen, lautet: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (C. Schmitt) – wir sind es nicht und waren es noch nie.
Auf die Juristen zu hoffen ist ebenfalls hinfällig, denn: „Juristen sind nichts als die Theologen der bestehenden Ordnung“ (C. Schmitt, Römischer Katholizismus und politische Form).
Es gilt: «Only power can control power” (James Burnham, The Machiavellians: Defenders of Freedom) – und diese Macht ist nicht bei uns, sondern bei einer gottlosen, gnostischen, globalen Elite.
Aber das zu verstehen, wirklich zu verstehen, nicht nur im Kopf, sondern in seinen Gedärmen, es wirklich zu verstehen und zu erfahren, ist, wie es David Engels formuliert nicht jedem gegeben: «Die sich hier konstituierende Gefahr für Freiheit, Leib und Leben zu begreifen, scheint nicht jedem gegeben: Viele Menschen, auch und gerade im konservativen Milieu, klammern sich immer noch an die Vorstellung, dass in einem formal aufrechterhaltenen „Rechtsstaat“ notgedrungen auch alles „mit rechten Dingen“ vor sich gehen müsse.»
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/corona-pandemie-spaltung-gesellschaft/
Wir waren weder Rechtsstaat noch Demokratie. Wir dürfen zwar Abgeordnete wählen, die dürfen dann aber völlig frei und willkürlich handeln. Richter werden von genau diesen Herrschaften eingesetzt.
„Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren.“ Ja, das ist ein Problem. Nur ist es immer so, irgendwann ist der Rechtsweg zuende. Was wäre die Alternative? Eine Kontrollkommission für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts? Nee, besser nicht.
Das Problem ist, dass die Nichtannahmeentscheidung sehr häufig überhaupt nicht oder nur mit einem einzigen, nicht nachvollziehbaren Satz begründet wird. Wenn die Kammer des Bundesverfassungsgerichts nicht sagt, warum sie die Annahme ablehnt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Wie ich oben geschrieben habe, ist das GG ja die Lehre aus der Vergangenheit. Da wäre es glatt interessant, wie es die Verfassungslage in UK, USA, Australien oder Canada (als klassischen Ursprungsstaaten einer demokratischen Ordnung) vorsieht, einen „zugenagelten“ Rechtsweg „wieder durchgängig“ zu machen.
Das aktuelle Problem scheint in den Augen des Laien letzendlich das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen. Dagegen muss es doch Korrekturmechanismen geben.
Interessant wäre, in welchem Umfang die Verfassungsrichter in ihrer Funktion den § 339 Strafgegesetzbuch (Rechtsbeugung) oder anderen Strafrechtsnormen unterliegen und welches Gericht darüber urteilen würde. Meines Erachtens sollte das der Fall sein und es sollte der Weg einer Privatklage offen stehen, was leider nicht der Fall ist.
Danke, Herr Vosgerau, für Ihren Kampf um den Geist unseres Grundgesetzes. Leider wird dieses zu „bedrucktem Papier“ degradiert, wenn es von Menschen „vertreten“ wird, die sich als Verräter an seinem Geist entlarven.
In der Frühphase der BRD, sagen wir mal bis in die 2000er Jahre hinein, war es so, daß die Juristen unterschiedliche Auffassungen vertreten konnten, aber alle im Wesentlichen Respekt vor der Rechtsordnung und den dort niedergelegten und entwickelten Rechtsprinzipien hatten.
Heute ist das Recht politisiert.
Und das eigentlich besorgniserregende an dem heutigen Zustand ist, daß diese Kreise nicht das geringste Unrechtsbewußtsein und keine Skrupel besitzen, das Recht für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Und, wenn Sie mit Leuten aus dem linksgrünen Umfeld reden, dann stellen sie fest, die haben nicht die geringste Sensibilität für Unrecht, keine Skrupel und absolut keine Ahnung.
Wie sollen solche Kreise das Recht schützen?
Sobald Link(sextrem)e an der Macht sind, gibt es nur noch ein Recht: das ihre.
Ja, in dem Beschluss, der den Zwang zur Teilnahme an einer experimentellen Gentherapie bestätigt, werden die Antragsteller auch noch verhöhnt. Genauso wie durch ein Abendessen mit der Spitze der Bundesregierung einschließlich eines Referats der Bundesjustizministerin. Das Problem liegt schon darin, dass die Richter das Problem darin nicht erkennen (wollen). Wem solche Qualitäten fehlen ist kein Richter; er sitz nur auf einem Richterstuhl.
In Spanien erzielten Juristenverbände den Austausch von Richtern durch den Vorwurf der „Befangenheit“ (dass manche Richter vermeintlich ihre Entscheidungen am politischen Willen „orientieren“). Dies beschleunigte den Abschied von der Pandemiepolitik angeblich erheblich. Quelle: https://multipolar-magazin.de/artikel/das-wichtigste-sind-die-rechtlichen-schritte
Ist das eine Option im Deutschen Rechtswesen?
Das Ablehungsverhalten der Klagen zur Bearbeitung scheint auffallend einseitig zu sein.
Andererseits gewinnen die Widersprüche gegen die geltende Rechtslage immer stärkere fachliche Unterstützung von Wissenschaft, Medizin und Juristen. Siehe Rechtsgutachten Univ.-Prof-Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler / Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Auftrag von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.: „Ist eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verfassungsgemäß?“
Vielen Dank an Herrn Vosgerau für diese sorgsame Darlegung und TE für die Plattform! Sie verdienen sich Meriten als Leuchtfackel der freien Rede in diesen bunten Zeiten (da es Ihre Zeitung nicht überall gibt, verschenke ich gern Exemplare an anständige Menschen).
……ich habe dieses gutachten gelesen und halte es nicht für genügend konsistent. es muß möglich sein, ohne das verfassungsgericht zu bemühen, mithilfe des einfachen rechts – zivilrecht, strafrecht, soldatenrecht , völkerrecht – seine rechtsansprüche gegen die impfpflicht mit einem gentherapeutikum durchzusetzen!
Weitgehend ignoriert wird (auch) hier (seit Jahren) die Mahnung:
„Ohne Recht ist Alles ein Nichts.“
Ist es noch immer nicht offensichtlich genug???
…..die impfpflicht ob allgemein oder einrichtungsbezogen richtet sich auch gegen internationales recht, lieber herr vosgerau, und kann demgemäß auch vor kammern internationaler gerichte angegriffen werden! die deutschen gerichte kann man, ebenso wie manche deutschen wissenschaftler, getrost in die tonne kloppen! und was ist, wenn kläger vor einer grand jury in den usa zum beispiel recht bekommen? will ein bverfg auch darüber hinweggehen??? wo lebt ihr eigentlich? in bananien???
all the best from washington!
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Entscheidungen Solange I und Solange II abgeschafft.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/309447/solange-i-und-solange-ii-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts/
In meinem Examen war ich stolz, von einem Richter des Bundesverfassungsgerichts geprüft zu werden.
Würde ich heute geprüft, würde ich schweigen.
…….meine tochter würde n i c h t schweigen, sie würde zurückprüfen!
Ich verstehe das so, dass das BVerfG willkürlich handelt. Damit wäre es ein Amtsdelikt oder Amtswillkür. Amtsdelikte werden unbedingt strafrechtlich verfolgt und ist bei Richtern ein Dienstvergehen. Aber das Team Harbarth, ehemals BVerfG, scheint sakrosant zu sein.
….es ist noch schlimmer! so ist die berichterstatterin des klimaurteils nach meinem dafürhalten nicht nur befangen gewesen, sondern hat eine eineindeutige rechtsbeugung vorgenommen!
Was mich einmal interessieren würde, ist die Frage, wie es denn mit dem Leitmotiv des BVerfG „Entscheidung unter Unsicherheiten“ weitergegangen ist. Das war ja, damals bei der Bundesnotbremse, aber auch schon vorher beim Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Merkel, die wesentliche Begründung für Grundrechtseinschränkungen: man weiß es einfach nicht, also im Zweifel für die Panik.
Diese Zweifel haben einigen Pharmaunternehmen, aber auch Testcenterbetreibern und Impfpraxen, zu astronomischen Gewinnen verholfen. Wie es aussieht, werden die „Unsicherheiten“ zumindest bei diesem Personenkreis weiter fortbestehen. Man schaue sich nur einmal die Verlautbarungen des Herrn Lauterbach an.
Aber, wieviel Unsicherheit verkraftet das GG? Was sagt denn das GG überhaupt zu seiner Geltung bei „Unsicherheiten“? Und gibt es nicht irgendwann eine Pflicht, mal die „Unsicherheiten“ zu beseitigen, z.B. wenn es nach 14 Mrd. € Sonderbudget für Intensivstationen weniger Intensivbetten gibt als vorher?
Warum haben deutsche Gerichte nie Daten aus anderen Ländern, wie z.B. aus Schweden oder den US Bundesstaaten Florida oder Texas herangezogen, um die „Unsicherheiten“ zu bewerten? Warum darf die Exekutive sich bis heute auf „Unsicherheiten“ beziehen, die ihr von weisungsgebundenen Behörden wie dem RKI und dem PEI zugereicht werden? Sorry, aber wir sind 2 Jahre später immer noch nicht schlauer?
Und sind alle Artikel des GG gleichermaßen durch „Unsicherheiten“ betroffen, also z.B. der im Text angesprochene Artikel 20 Abs. 4 GG, das Recht auf Widerstand: darf hier der Bürger sagen, oh je, es sind jetzt so viele Grundrechte ausgesetzt, ich darf nicht einmal mehr ins nächste Bundesland reisen, nach 22 Uhr auf die Straße gehen und bei den Nachbarn hat die Polizei einen illegalen Kindergeburtstag ausgehoben, ich bin mir unsicher, also greift für mich jetzt der Artikel 20 Abs. 4 GG?
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss bestehen bleiben, damit dann im Herbst die allgemeine Impfpflicht wieder auf den Tisch kommen kann, weil es ja nicht sein kann, dass „nur“ die im Gesundheitswesen Arbeitenden die Gentherapie über sich ergehen lassen müssen. Genug „Impf“stoff wurde ja bestellt.
Wer hier noch Rechtsstaat sucht, sucht vergeblich. Und vorbei ist hier noch lange nichts.
Das ist doch bekannt, das Verfassungsgericht nur verhandelt, wenn es gebehm ist.
Beispiel Merkel 2014 und Einwanderungspolitik:
1.) Alle Klagen von Einzelpersonen, Institute und Partei wurden abgewiesen mit der Begründung, das nur Parteien im Bundestag klageberechtigt sind
2.) Bundestagswahl, die Wähler nehmen unser Verfassungsgericht mit dieser Aussage ernst, und wählen mit AFD und FDP zwei Parteien ins Parlament, die Klagen wollen, und zwar deutlich.
3.) Eine Partei klagt dann sogar, um zu zeigen das Wähler Einfluss auf Politik haben.
4.) Verfassungsrecht lehnt Klage ab, mit der Begründung, nur Parteien die 2014 im Parlament saßen, dürfen klagen.
5.) Grund warum diese Parteien nicht im Parlament saßen, willkürliche 5% Hürde, wo diese Partei mit 0.2% gescheitert waren.
Spätestens seit dieser Begründung glaub ich nicht mehr an die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtes und dieser Demokratie, offener konnte man nicht zeigen, das Wahlen nichts verändern können.
Ganz abgesehen von diesem konkreten Fall hat auch der juristische Laie etwas zu bemängeln. Zu Recht sprechen Sie den skandalösen Beschluß zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht an, der auch mich, obwohl weder persönlich noch durch verwandtschaftliche Beziehungen betroffen, sehr empört hat. Da sollen also der Arzt oder die Krankenschwester (oder m/d) mal eben den Beruf wechseln. So sprechen Leute „Recht“, die selbst wohlversorgt im Warmen sitzen.
Genauso skandalös ist es aber, daß Gesunden (!) ihre Grundrechte vorenthalten wurden oder sie diese Grundrechte nur wahrnehmen durften, wenn sie sich einer medizinischen Therapie (genannt Impfung) unterzogen. Ob sie sich dieser Therapie unterzogen hatten, durfte jeder Cafébesitzer, Busfahrer, sogar der Karussellbremser kontrollieren, also eigentlich hoheitliche Aufgaben übernehmen.
In früheren „goldenen“ Zeiten durfte meines Wissens der Infektiöse isoliert werden, aber nicht anlaßlos der Gesunde. Plötzlich gab es für Millionen keine Grundrechte mehr.
Und danke, Herr Vosgerau, daß Sie sich immer wieder der Verfassung annehmen.
Büchner (1813 – 1837)
solange er noch zitiert werden darf:
„Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten.
Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“
Heute sind wir gemäß Prof.Vosgerau weiter:
Der Bürger findet KEIN rechtliches Gehör mehr.
Ob mit oder ohne Silberlinge.
Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist. Laut Kanzlerinnenbeschluss vom 30. Juni 2021 steht es doch jedem Bürger frei, sich des Wohlwollens der Verfassungsrichtenden mit einem Abendessen zu versichern. Und das funktioniert ja offensichtlich auch. Dem BVerfG politische Befangenheit zu unterstellen, ist hingegen unlauter, wurde dem BVerfG doch vom BVerfG höchstselbst Neutralität bescheinigt und bürgerliches Misstrauen widerspricht sowieso -Zitat BVerfG- „dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters“.
Als Roman Herzog noch Verfassungsrichter war, hätte eine perfekte Curry-Wurst in der Tat gereicht. Der war ganz wild auf gute Curry-Wurst.
Seine Frau hatte im Fernsehen mal erzählt, dass er während eines wichtigen Banketts zwischen zwei Gängen mal kurz verschwunden sei und nach etwa 10 min mit deutlich wahrnehmbarem Curry-Wurst-Duft wieder Platz genommen habe. Er war einfach gegenüber zur Wurstbude gegangen, um was gescheites zu essen.
Man fragt sich, ob nicht irgendwann die Schwelle des Art.20 Abs.4 GG überschritten ist, wenn der Rechtsstaat sabotiert wird. Allerdings wird sich diese Frage ggf. demnächst ohnehin nicht mehr stellen, wenn man den Ukraine- Krieg weiter eskaliert. Dann haben wir demnächst einen Great-Reset einer ganz anderen Art und wir finden uns vielleicht in einer Mad Max Gesellschaft wieder, die ihre Streitigkeiten eher archaisch löst …
Dieser Gedankengang besorgt mich ebenfalls: wenn der „normale“ Gang der behördlichen Bearbeitungen und internen QM-Procedere-Überprüfungen derartig langzeitig einer „Veränderung/Aussetzung“ unterliegen, und die Bevölkerung subjektiv den Eindruck erhalten kann, dass gewisse „Zustände“ einfach ausgesessen werden sollen.
Da kann man sich als einfacher Mensch ja auch irren, aber dieser Eindruck entsteht nunmal, wenn sich das BMG dauerhaft gewissen Fakten und Diskussionen verweigert.
Genau die betont Prof Boehme-Neßler in seinem Rechtsgutachten: „Vertrauensverlust in den Staat zur Folge, Politikverdrossenheit und Demokratieskepsis.“ https://report24.news/deutsches-rechtsgutachten-allgemeine-corona-impfpflicht-ist-verfassungswidrig/
Wir hatten einmal fähige Verfassungsrichter. Die Herren Herzog, Di Fabio oder Papier. Aber dies Zeiten, in denen sich die Verfassungsrichter dem GG verantwortlich fühlten sind vorbei, seit in Karlsruhe Marionetten der Politik installiert wurden. Als trauriges und negatives Beispiel sei der aktuelle Präsident des BVerfG genannt.
Traurig, dass die Väter des Grundgesetzes keine Vorkehrungen getroffen haben, solche Richter von ihren Posten zu entfernen.
Ich möchte erwähnen, dass die Tatsache, dass die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr begründet werden muss, unter Merkel erst vor wenigen Jahren eingerichtet wurde.
„Kriterien für die Entscheidung über eine Begründung gibt es nicht.
Seit 1993 muss das BVerfG nicht einmal mehr den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt nennen, auch interne Richtlinien oder Entscheidungsvorgaben gibt es nicht, wie ein Sprecher des BVerfG gegenüber LTO bestätigte.“
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/
Und die Moral von der Geschicht — die hohe Justiz funktioniert einfach nicht! In einem Staat, indem sich die Justiz mit der Politik ins Bett legt, läuft etwas gewaltig schief. Das System krankt. Aber wer soll das ändern? Das Parlament, die Regierung? Das ist, als ob man Feuer mit Benzin löschen wollte! Der gemeine Bürger ist dem schutz-und rechtlos ausgeliefert. Es gab Zeiten, da funktionierte das besser. Nie perfekt, aber besser.
Zitat. „. Es gab Zeiten, da funktionierte das besser“
;> Na, wenn man so will, dann müßte man hier sagen das wir zu den Zeiten auch noch Politiker hatten die besser funktioniert haben 😉
Der gemeine Bürger hat immer noch die Straße! Und auf dieser wurde in Deutschland schon mehr entschieden, als zum Kaffeeklatsch bei IM Erika! Nur leider ist es so, dass der Souverän lieber als Schnäppchenjäger und Dschungel-Camp Glotzer agiert, so dass er wohl keine Zeit hat, sich mit seinem eigenen Untergang zu beschäftigen. Gute Nacht, Deutschland!
Der Politisierungsprozess des BVG lässt tief blicken. Er ist ein wichtiger Baustein für die Treiber des Staatsumbaus.
In sozialistischen Zwangsgesellschaften werden den Bürgern ja individuelle Klagerechte auch grundsätzlich vorenthalten.
Diese Entwicklung könnte deutlich beschleunigt werden, indem man diese Möglichkeit der Klageannahmeverweigerung ohne Begründung herunterbricht auf alle anderen Gerichte.
Da lacht unseren Politikern das Herz im Leibe:
Personalengpässe weg, ausufernde Kosten weg, Sorgen und Ängste weg. Wieder frei atmen.
Und die Bürger sind ohne großen Aufwand schnell um ein großes Stück kleiner!
Hier werden die letzten Selbstkorrekturkräfte einer echten Demokratie und Meinungsvielfalt außer Kraft gesetzt.
Das fördert schlechte und extremistische Verhaltensweisen, die in einer funktionierenden Demokratie/Rechtsstaat keine Chance hätten.
Das würde vermutlich manchem Innenpolitiker ein Grinsen ins Gesicht zaubern, wenn manche Individuen in der Bevölkerung blöd genug wären, kriminelle Protestformen gegen die Impfpolitik zu beschreiten (die man auch passend medial aufbereiten kann).
Bei den aktuellen Finanzpaketen für Aufrüstung würden sicher noch ein paar Pfennig für eine Stärkung der Homeland-Security abfallen. Für solche Investments braucht man nur noch eine zugkräftige Begründung… ….
Justitia war immer die erste und willigste Hure der Macht.
Warum erwarten die Bürger immer barmherzige Wunder von ihr ?
Danke für die verständliche Abhandlung Herr Vosgerau! Man ist sich dessen nicht bewußt und die Entrechtung geht schleichend voran. Es hilft also nur noch Spazierengehen.
Der Erste Senat des BVerfG ist eine Ansammlung von Günstlingen des Parteienstaates. Wirksamen Grundrechtsschutz hat der Bürger von diesen Herrschaften nicht zu erwarten. Mit seiner Klimarechtsprechung hat das BVerfG endgültig aufgehört eine neutrale Instanz zu sein. Die immer absurder werdenden Sprüche dieses Gerichts haben den Nimbus, den es einmal als Hüterin der Verfassung hatte, endgültig beerdigt. Das Höchste Gericht ist nur noch eine Bestätigungsinstanz für das politische Handeln der Regierung und der Legislative. Die oberste Kontrollinstanz eines funktionierenden Rechtsstaates ist ein Totalausfall. Nicht einmal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird von diesem Gericht noch verteidigt. Was für ein Armutszeugnis für unsere – nur noch auf dem Papier stehende – freiheitlich demokratische Grundordnung.
Der Harbarth-Combo verdanken wir jedenfalls den praktischen Beweis des Böckenförde-Diktums:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Und so muss man wehmütig zurückblicken und feststellen:
Wir hatten einmal ein Verfassungsgericht.
War eine schöne Zeit.
Ist das jetzt Gesinnungsjustiz durch von Parteien ernannte Richter? Wie unterscheidet sich dies von den polnischen Verfahren? Und müssen wir auch ein EU-Verfahren erwarten, weil unser BVerfG gegen europäische Standards verstößt? Ich frage aus Angst vor scheelen Blicken im Ausland, wenn ich als deutscher Staatsbürger erkannt werde.
Korruption macht auch vor der Justiz nicht halt. Dabei muss nicht einmal Geld fließen. Es reicht aus, wenn sich Verfassungsrichter, die zu ihrem Amt gekommen sind wie die Jungfrau zum Kinde, daran erinnern, wem sie ihre Stellung zu verdanken haben und wen sie schädigen würden, kämen sie ihrer Aufgabe, die Verfassung zu wahren und den Bürger bei der Durchsetzung seiner Grundrechte (als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht als Schutzrechte des Staates vor dem Bürger) ernstnehmen würden.
Ein neuer Beweis dafür, das das Bundesverfassungsgericht längst politisch instrumentalisiert wird!
Ja, es stimmt, die BRD-Justiz ist mitunter ein Buch mit 7 Siegeln aber bei aller berechtigten Kritik, immerhin hat es noch eine Justiz, die den Namen verdient im Gegensatz zu Staaten wie Russland und der Türkei. Dort gibt es im Justizwesen nur Willkür. Hier ist Willkür immer noch selten. Vor wenigen Tagen erst hat das Verfassungsgericht den BND-Spitzelstaat in Bayern eingebremst.
Wohl noch nie mit einem Gericht zu tun gehabt?
Die Arroganz der meisten Richter ist kaum noch zu überbieten. Willkür gegenüber Klägern oder Beklagten, je nachdem wer der oder das Gegenüber ist, ist kaum noch auszuhalten. In Rheinland-Pfalz bekommt man als Bürger vor einem Verwaltungsgericht nur dann Recht, wenn es selbst mit noch so viel Gesetze verbiegen nicht zu schaffen ist, den Bürger loszuwerden.
Die Grundrechte werden doch reihenweise gebrochen. Die „Elite“ hat sich daran gewöhnt über den Wohlstandsgenerator „arbeitende Bevölkerung“ nach Belieben zu verfügen und jetzt überschreitet man die letzte Barriere, das Verfügen über die Gesundheit anderer Leute.
Nur ein wehrloses Opfer ist ein bequemes Opfer.
Eine Aufrechterhaltung der Rechtsstaat-Simulation bei tatsächlicher völliger Übergriffigkeit.
Sehr geehrter Herr Vosgerau, sie sind leider einer der letzten Verbliebenen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit, die zumindest versuchen gegen den ich anbahnenden Unrechtsstaat anzugehen. Nur leider kämpfen sie auf verlorenem Posten! Das Verfassungsgericht ist der verlängerte Arm der Politik und wird nie wieder objektiv urteilen!
Es ist zum Erfüllungsgehilfen der Politik verkommen, und somit wird Deutschland wie auch Europa mehr und mehr zu einer Dystopie!
Leider sehe ich keine Möglichkeit wie man aus diesem Abwärtsstrudel entkommen kann.
Es wird sich leider nichts ändern, bis der Lebensstandard des Durchschnittsbürgers unerträglich ist.
Dass das passieren wird zeichnet sich ja bereits deutlich ab: Inflation, Arbeitslosigkeit, höhere Abgaben und Steuern, Stromengpässe, Stromausfälle, etc.
Leider wachen die meisten Menschen erst auf, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Aber man sollte die Reaktion der Deutschen nicht unterschätzen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
„Allerdings gibt es – mangels Berufungsinstanz – keine Möglichkeit, die Nichtannahmeentscheidung durch die Kammer irgendwie überprüfen zu lassen, […] – bedarf die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal einer Begründung.“
Mir war gar nicht bewusst, auf welch dünnen Stelzen der dt. Rechtsstaat steht. Die Verfassungsrichter können sich also aussuchen, mit welchen Beschwerden sie sich befassen wollen und mit welchen sie sich nicht befassen wollen. Da erscheint das Klima-Urteil nochmals in anderem Licht. Da hatte die Harbarth-Kammer wohl gerade Lust, sich für Merkel und die Grünen ins Zeug zu legen.
Das BVerfGE verdient seinen Namen nicht mehr. Ich denke, das liegt daran, dass es die Gradwanderung zwischen der Aufgabe, den Einzelnen (und die Gruppe der Einzelnen = Betroffenen ist in diesem Fall wie gross?) vor dem Staat zu schützen und dem Abgrund, Politik zu machen, nicht mehr gewachsen ist. Und „nicht gewachsen sein“ ist die harmlose Variante.
Unsere demokratischen Institutionen werden delegitimiert und/oder delegitimieren sich selbst.
Man lernt davon foldendes: wenn man die Grundrechte braucht, sind sie nicht zu benutzen.