Nachdem wir festgestellt haben, dass der russische Überfall weder ein Krieg noch ein Angriffskrieg sein kann, sondern schlicht nur ein auf Vertragsbruch basierender, krimineller Überfall ist, steht die Frage nach Beurteilung und Konsequenz im Raum. Dabei ist die Vielschichtigkeit des Vorgangs weitaus komplexer, als es auf den ersten Blick scheinen mag, denn aus der Tatsache, dass es sich bei dem Vorgehen der russischen Führung um Vertragsbruch und kriminelles Verhalten handelt – eingestanden nicht zuletzt dadurch, dass diese Führung wider bestehende Verträge für sich in Anspruch nimmt, in der Ukraine keinen Krieg zu führen, sondern lediglich eine „militärische Spezialoperation“ zu betreiben – ergeben sich zahlreiche Konsequenzen.
Unrecht kann kein Recht schaffen
Beginnen wir mit dem Offensichtlichen: Unrecht kann kein Recht schaffen.
Das bedeutet: Was immer am Ende der „militärischen Spezialoperation“ auch festzustellen sein wird – es hat keinerlei völkerrechtliche Bedeutung. Das kriminelle Handeln des Kreml erhält nicht dadurch Rechtsstatus, dass es im Sinne seiner Ziele möglicherweise erfolgreich sein wird. Selbst für den Fall, dass Moskau die Ukraine vollständig besetzt und auf welchem Wege auch immer in die Russische Föderation integriert – als Völkerrechtobjekt bleibt die Ukraine bestehen. Das wiederum legitimiert bereits heute und in alle Zukunft jedwede durch Ukrainer gegen die Besatzung vorgenommene Aktion bis hin zum Partisanenkampf und Vorgehen gegen Institutionen und Personen der Besatzungsmacht auch außerhalb des Territoriums der Ukraine.
Sollte sich der Aggressor damit begnügen oder begnügen müssen, nur Teile der Ukraine aus dieser herauszulösen und dem eigenen Territorium zuzuschlagen, so haben solche Annexionen selbst dann keine Vertragsrelevanz, wenn die frei gewählte Regierung der Ukraine dem in einer aktuellen Situation zustimmen sollte. Denn diese Zustimmung wäre ausschließlich erfolgt durch die Anwendung und weitere Androhung krimineller Gewalt. In einer zivilisierten Wertegemeinschaft kann eine erpresste Zustimmung keinerlei juristische Relevanz entfalten: Die unter Zwang abgetretenen Gebiete blieben besetztes Land der Ukraine auch dann, wenn deren Regierung unter einem Zwangsdiktat etwas anderes hätte akzeptieren müssen.
Der Aggressor ist in jeder Hinsicht regresspflichtig
Aus der Tatsache, dass es sich bei dem Überfall um ein nicht gerechtfertigtes und nicht zu legitimierendes, kriminelles Vorgehen handelt, ist weiterhin abzuleiten, dass der Verantwortliche für jedwede von ihm zu verantwortende Handlung in Regress zu nehmen ist. Dieses bedeutet nicht nur, dass die Verantwortlichen und deren Unterstützer mit ihrem Vermögen dafür haften, den Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung der durch ihr Handeln vernichteten Güter und Werte der Ukraine auszugleichen bzw. zu finanzieren, sondern es ist zudem darüber zu entscheiden, mit welchem „Wert“ jedes durch den Aggressor vernichtete, ukrainische Menschenleben zu kompensieren ist.
Aus dieser Notwendigkeit ergibt sich zwangsläufig, dass die Ukraine bereits jetzt das Recht haben muss, russisches Eigentum weltweit als Regress für die bereits verursachten Schäden in Haftung zu nehmen. Alles, was dem russischen Staat als unmittelbar zuzuordnendes Vermögen gehört, fällt unter den ukrainischen Regressanspruch. Zudem ist das Privatvermögen jener Personen in die Haftung einzuschließen, die den Überfall durch eigenes Handeln oder ideell unterstützt haben. Theoretisch könnte die Ukraine sogar Anspruch auf das Vermögen jener Nichtrussen erheben, die das Verbrechen der russischen Staatsführung durch die Übernahme der von dort verbreiteten, unzutreffenden Erzählungen zu rechtfertigen suchen, da diese sich mit dem Verbrecher gemein gemacht und sich insofern für die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu verantworten haben. Zudem stünde die Frage nach Regress hinsichtlich jener im Raum, die den Überfall indirekt beispielsweise dadurch finanzieren, indem sie dem russischen Staat dessen Produkte abkaufen.
Auch ein theoretischer Anspruch kann Relevanz entfalten
Den vorangegangenen Feststellungen mag entgegengehalten werden, dass sie rein theoretischer Natur sind und keine reale Relevanz entfalten, da „Russland“ – sprich deren gegenwärtig Verantwortliche – jede Regressleistung verweigern wird. Tatsächlich mag eine derartige Auffassung vertreten werden, wenn man, wie es der ukrainische Botschafter dem bundesdeutschen Finanzminister vorwirft, das vorgebliche „Recht des Stärkeren“ widerstandslos hinzunehmen bereit ist.
Nun sollte es keine Debatte darüber geben können, dass dieses „Recht des Stärkeren“ auch dann, wenn es real zu konstatieren sein sollte, eben genau das nicht ist: Recht. Diese Auffassung stammt aus der Archaik früherer Entwicklungsphasen der Menschheit, in denen eben noch jene Schimpansenbarbarei als „Recht“ fehlinterpretiert wurde. Durch die Zivilisierung der Menschheit über das Schaffen und Anwenden von regulärem und verbindlichem Recht kann jedoch von einem solchen „Recht des Stärkeren“ nicht mehr die Rede sein. Soweit hinsichtlich der Stärke – also der Möglichkeit, durch eine barbarische Überlegenheit der Gewalt einem anderen seinen Willen aufzuzwingen – dennoch die Rede sein soll, so wäre bestenfalls von einer „Macht des Stärkeren“ zu sprechen. Im konkreten Falle bedeutet dieses: Möglicherweise hat die Russische Föderation die militärische Stärke, sich mit Macht gegen den Überfallenen durchzusetzen. Recht allerdings wird daraus nicht, denn in einer zivilisierten Welt kann Macht allein kein Recht schaffen.
Traditionelle Auffassungen stehen zur Disposition
Damit stehen wir nun vor einem spezifischen Problem, welches die traditionellen Überlegungen zur Änderung der Situation außer Kraft setzt. Wir werden sie kurz skizzieren.
1) Kein Friedensvertrag möglich
Ein vertraglicher Friedensschluss ist hinsichtlich des russischen Überfalls auf die Ukraine nicht möglich. Er ist deshalb nicht möglich, weil ein solcher Vertrag nur auf Basis eines völkerrechtlich als solcher zu verstehenden Krieges möglich sein kann. Da bei dem Überfall auf die Ukraine nicht von einem „Krieg“ gesprochen werden kann und auch die Hilfskonstruktion eines „Angriffskriegs“ faktisch keinen Krieg, sondern eine kriminelle Handlung beschreibt, kann es in der Causa Ukraine keinen Friedensvertrag zwischen kriegführenden Mächten geben. Unterstrichen wird diese Unmöglichkeit dadurch, dass sich der Aggressor von vornherein geweigert hat, seinen Überfall als Krieg zu titulieren. Wenn nun in Medien von „Friedensverhandlungen“ gesprochen wird, ist dieses einem grundsätzlichen Irrtum geschuldet. Das, was zwischen dem Aggressor und dem Überfallenen stattfindet, sind bestenfalls Gespräche – aber keine Verhandlungen. Und schon gar keine über einen Frieden, welcher auf Grundlage des Freundschaftsvertrages von 1997 nach wie vor besteht auch dann, wenn ein Vertragspartner gegen Inhalte des Vertrages verstoßen hat.
2) Kein Waffenstillstand denkbar
Gleiches gilt für einen sogenannten „Waffenstillstand“. Da ein solcher nach Haager Landkriegsordnung eine reguläre Kriegssituation voraussetzt, kann er unter der Bedingung eines Überfalls nicht verhandelt und schon gar nicht geschlossen werden. Denkbar ist ausschließlich die gegenseitige Zusage einer Kampfunterbrechung, welche ggf. unbegrenzt andauern kann. Sie bedeutet: Der Aggressor unterlässt weitere kriminelle Handlungen gegen den Überfallenen – der Überfallene erklärt sich bereit, gegenwärtig und bis auf Weiteres auf die Bekämpfung der aktuellen Resultate des kriminellen Handelns und deren Akteure zu verzichten.
3) Jede Vereinbarung setzt ein Schuldanerkenntnis voraus
Denkbar scheint eine vertragliche Regelung im Grundsatz dennoch. Sie müsste jedoch das Eingeständnis des Aggressors beinhalten, sich einer kriminellen Handlung schuldig gemacht zu haben. Unter dieser Voraussetzung könnte der Angegriffene seine Regressansprüche definieren und diesen auf Verhandlungswege durch den Aggressor zustimmen lassen. Soweit es auf einer solchen Ebene zu einem Vertragswerk kommt, könnte dieses die Basis der künftigen Zusammenarbeit auf Grundlage des bestehenden Freundschaftsvertrages werden. Sie setzt jedoch voraus, dass der Aggressor von jedweder Gewaltandrohung Abstand nimmt. Jede andere, von diesem Vorgehen abweichende Regelung kann keinerlei Bestand haben, da sie den Überfallenen unabhängig von dem, was er unterzeichnet, nicht binden kann, solange seine Zustimmung die Folge einer fortwährenden Aggression ist, welche beispielsweise in der Androhung der Fortsetzung des kriminellen Vorgehens oder der andauernden Besetzung von Teilen des Territoriums des Angegriffenen erpresst wurde.
4) Ein erpresster Vertragsabschluss schüfe den Präzedenzfall
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen ist, dass die Kriminellen ihre Verbrechen eingestehen werden und sie vielmehr weiterhin nach dem Vorbild archaischen Schimpansenverhaltens ihren Willen durch Gewaltanwendung durchzusetzen suchen, kann die Ukraine mit dem Ziel der Beendigung der unmittelbaren Aggression letztlich jedwedem Vertragsdiktat zustimmen, ohne dadurch auch nur ein Jota ihrer tatsächlichen Ansprüche preiszugeben, selbst wenn diese im Widerspruch zu dem unterzeichneten Wort stehen mögen. Vertragserpressung mag zwischen Leningrader Mafiabanden ein übliches Vorgehen sein – es ist und kann dieses nicht sein im internationalen Völkerrecht und im Umgang von Staaten untereinander. Und das auch deshalb nicht, weil dadurch der Rückfall in jene vorzivilisatorische Epoche der Gewaltdurchsetzung im Sinne eines Präzedenzfalles manifest würde und der Durchsetzung anderer, ähnlich einseitig konstruierter Scheinansprüche durch Anwendung oder Androhung von Gewalt eine Legitimation schaffte. Hier sind nicht nur potentielle Krisenherde wie das Verhältnis der Volksrepublik China zur Republik China zu bedenken.
5) Russland muss den „totalen Krieg bis zum Endsieg“ führen
Die fatale Konsequenz dieser Situationsbeschreibung: Die Verantwortlichen im Kreml müssten, um sich gegen die gerechtfertigten Regressansprüche der Ukraine als Staat und der Ukrainer als Individuen abzusichern, nicht nur den ukrainischen Staat vom Erdboden verschwinden lassen – sie wären auch gezwungen, jeden Ukrainer als potentiellen Vertreter einer ukrainischen Rechtsnachfolge zu vernichten.
Die russische Regierung hat sich in eine Situation gebracht, die am ehesten vergleichbar ist mit jener Situation der nationalen Sozialisten Deutschlands in ihrem Bestreben, dass jüdische Volk zu vernichten. Der in jeder Hinsicht gerechtfertigte Regressanspruch der Überlebenden des Holocaust hätte, auch wenn das sarkastisch und unmenschlich klingen mag, letztlich nur vermieden werden können, wenn es keinen einzigen Überlebenden gegeben hätte – was jenseits der emotionalen und rechtlichen Betrachtung des Menschheitsverbrechens verdeutlicht, dass die Kriminellen in der Führung des Deutschen Reichs hätten wissen können und müssen, was sie mit dem von ihnen exekutierten Massenmord tatsächlich an langfristigen Konsequenzen verursachen.
Offenbar jedoch scheint es so zu sein, dass Kriminelle in der Staatsführung damals wie heute davon ausgehen, für ihre Verbrechen nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können – und sei es nur, weil sie sich in der Hybris ewigwährender Unantastbarkeit wähnen.
6) Der ukrainische Regressanspruch hat Ewigkeitswert
Selbst für den Fall, dass das russische Regime infolge seines kriminellen Vorgehens eine vertragliche Regelung erpressen kann und sich damit aus dem unmittelbaren Regressanspruch des erpressten Staates ebenso wie aus der persönlichen Haftung für die von ihren Vertretern zu verantwortenden Verbrechen zu befreien meint, bleibt der ukrainische Anspruch, da der Verzicht erpresst wurde, weiterhin bestehen. Das bedeutet: Eine Ukraine kann unabhängig davon, ob sie territorial besteht oder vorübergehend um ihre Souveränität gebracht wurde, selbst im Abstand von Jahrhunderten unter Berufung auf den Freundschaftsvertrag und das verbrecherische Vorgehen der russischen Führung umfassenden Regress geltend machen. Dieser Regress umfasst sowohl die Ansprüche auf die bereits fremdannektierten Territorien als auch auf gegenwärtig oder künftig besetzte Gebiete sowie den Ersatz der Aufwendungen für die Widerherstellung der durch das verbrecherische Vorgehen der Aggressoren verursachten materiellen und ideellen Schäden.
Das Vorgehen der von Wladimir Putin geleiteten kriminellen Vereinigung hat insofern einen Ewigkeitsanspruch der Ukraine und der Ukrainer verursacht, der nicht dadurch verjährt, dass er möglicherweise auf Jahrzehnte oder länger nicht eintreibbar ist. Vermieden werden könnte dieses ausschließlich dadurch, dass sich Russland bedingungslos aus der gesamten Ukraine zurückzieht und anschließend ohne Bedrohungslage die beiden Staaten auf Grundlage des bestehenden Vertragswerks über den Regress verhandeln und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Über die Unwahrscheinlichkeit einer solchen Situation zu einem Zeitpunkt, zu dem die kriminelle Vereinigung noch den Kreml und damit Russland kontrolliert, soll hier nicht spekuliert werden – voraussichtlich wird ein solches Vertragswerk, welches das im Namen Russlands erfolgte, kriminelle Vorgehen aus der Welt schafft, entweder dem Zerfall der Russischen Föderation oder einer möglicherweise irgendwann einmal etablierten und demokratisch legitimierten, an das Völkerrecht gebundenen russischen Regierung vorbehalten bleiben.
Konsequenzen auch für die Soldaten Russlands
Soweit es die langfristigen Konsequenten des durch Putin zu verantwortenden, kriminellen Überfalls auf das Nachbarland betrifft, ist Wesentliches dargelegt. Jedoch hat das Vorgehen Russlands auch unmittelbare Konsequenzen, die beispielsweise den Umgang der Angegriffenen mit den Angreifern betreffen.
Hierzu ist als erstes festzustellen: Da der Überfall kein Krieg ist, gilt auch kein Kriegsrecht. Die Invasoren – vom General bis zum einfachen Soldaten – haben keinen Kombattantenstatus nach Haager Landkriegsordnung, sondern sind im staatsrechtlichen Sinne als Terroristen einzustufen. Der russische Soldat, der von seiner Führung in die Ukraine geschickt wurde, unterscheidet sich in nichts von einem Kämpfer des „Islamischen Staats“, der im Irak oder anderswo gegen eine bestehende, staatliche Ordnung oder Zivilpersonen kämpft. Die Forderung aus dem russischen Generalstab, gefangene russische Invasoren seien von der Ukraine nach Internationalem Kriegsrecht zu behandeln, ist insofern nicht nur ohne jedes juristische Fundament – es konterkariert zudem die ausdrückliche Ansage der eigenen politischen Führung, wonach es sich bei dem Überfall eben genau nicht um einen Krieg handele.
Wenn nun, wie angeblich geschehen, ukrainische Kämpfer gefangenen Russen misshandelt haben sollen, so ist dieses menschlich gesehen zu verurteilen – und wird nach Zusage der ukrainischen Behörden entsprechend ermittelt und verfolgt -, doch ein Kriegsverbrechen ist es nicht, da es lediglich den Umgang mit Terroristen, also einer illegitimen Gruppe krimineller Personen, betrifft. Wenn es sich auf russischer Seite nicht um einen Krieg und auf der Seite der Ukraine um die Abwehr eines kriminellen Überfalls handelt, kann die Ukraine nebst deren Verteidiger grundsätzlich nicht wegen Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Entsprechende Ermittlungen, die angeblich auf internationaler Ebene erfolgen sollen, sind somit obsolet und können nur der Ablenkung vom tatsächlichen Geschehen gelten. Faktisch befindet sich die Ukraine in einer Abwehrsituation gegen einen Terrorangriff, für die internationales Kriegsrecht nicht anwendbar ist.
Ansprüche russischer Soldaten gegen ihre Führung
Für die russischen Soldaten ist diese Situation nicht nur kriegsrechtlich prekär, da sie nicht unter dem Schutz der entsprechenden, völkerrechtlichen Abkommen stehen – sie wurden auch von ihrer Führung in eine in jeder Hinsicht unhaltbare Situation gebracht. Da sie, offenbar ohne es wissen und sich dagegen wehren zu können, von der kriminellen Vereinigung im Kreml vorsätzlich in diese unhaltbare Situation eines illegalen Überfalls auf Dritte gebracht wurden, entsteht hier ein weiterer, unmittelbarer Regressanspruch sowohl der Soldaten selbst als auch deren Hinterbliebenen gegen die für ihre Situation Verantwortlichen. Hier gilt ebenso: Selbst dann, wenn aufgrund der aktuellen Machtverhältnisse in Russland ein solcher Regress seitens der missbrauchten Soldaten und ihrer Familien und Hinterbliebenen aktuell nicht einzutreiben sein wird, bleibt er bestehen – und zwar gegen jeden, der unmittelbar oder mittelbar durch Befehlsvergabe oder Unterstützung der rechtswidrigen Vorgehensweise der Führung im Kreml an der kriminellen Situation Verantwortung trägt.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem Überfall nicht um einen Krieg, sondern um eine kriminelle Handlung handelt, kann umgekehrt jedoch auch beispielsweise die Totalzerstörung einer Stadt wie Mariupol kein Kriegsverbrechen sein. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Terrorakt als krimineller Exzess von ungeahnter Tragweite, der im Namen eines Staates begangen wird. Hier sind nicht nur die Auftraggeber im Kreml in die persönliche und unmittelbare Verantwortung zu ziehen, sondern jedwedes Individuum, das sich an diesem Verbrechen mittelbar und unmittelbar beteiligt. Dieses gilt auch für den einfachen Soldaten, der sich an diesen Terrorhandlungen beteiligt.
Soweit der Internationale Gerichtshof seinem Anspruch gerecht werden will, ist er unabhängig davon, ob er der betreffenden Personen habhaft wird, verpflichtet, entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Dieses gilt zudem abseits der Gerichtsbarkeit in Den Haag überall dort, wo geltendes Strafrecht sich nicht auf Handlungen innerhalb der staatlichen Zuständigkeit der jeweils urteilenden Gerichtsbarkeit beschränkt. Die Verantwortlichen für den kriminellen Überfall und den daraus resultierenden Massenmord wären demnach mit internationalem Haftbefehl zu verfolgen und nach Möglichkeit in Haft zu nehmen, sobald ein entsprechender Zugriff möglich ist. Auslandsaufenthalte der Verantwortlichen – auch als Diplomaten – wären damit grundsätzlich zu verunmöglichen, da sie sich mit ihrem kriminellen Tun außerhalb des diplomatisch Verantwortbaren gestellt haben. Ihre Vermögenswerte wären unabhängig vom Lagerort zwecks Regress zugunsten der Ukraine zu konfiszieren.
Jenseits der persönlichen Haftung der Verantwortlichen besteht zudem dauerhaft ein Anspruch gegen den Staat, in dessen Namen dieses Verbrechen begangen wurde, da die Verantwortlichen als offizielle Repräsentanten dieses Staates gehandelt haben und handeln.
Das Recht der Ukraine auf Aktionen in Russland
Ein letzter, hier anzureißender Aspekt ist die Reaktion der Überfallenen hinsichtlich möglicher Aktionen im Herkunftsland der Invasionstruppen. Üblicherweise hätte das von einer terroristisch agierenden Gruppe überfallene Gemeinwesen den Anspruch an den Ursprungsort zu stellen, dort die entsprechenden, kriminellen Handlungen zu unterbinden. Da der Terrorangriff jedoch unmittelbar von der dortigen Staatsführung ausgeht, ist hier Staatsterrorismus zu konstatieren, welcher ein entsprechendes Abhilfegesuch ausschließt. Insofern steht die Frage im Raum: Hat die Ukraine das Recht auf gezielte Aktionen auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation?
Hier steht aktuell jener zu Beginn erwähnte, vorgebliche Beschuss eines Tanklagers im russischen Belgorod im Raum, denn der Sprecher der kriminellen Vereinigung im Kreml zum Anlass genommen hat, eine weitere Intensivierung der Terrorhandlungen anzukündigen.
Tatsächlich sind in Belgorod mehrere Tanks in Flammen aufgegangen. Menschenopfer sind laut zuständiger Gebietskörperschaft nicht zu beklagen. Laut russischer Seite liegt die Verantwortung für den Brand bei zwei ukrainischen Hubschraubern, die das Tanklager angegriffen hätten.
Wäre dem so, so zeigte dieses zumindest erhebliche Schwächen der russischen Luftabwehr auf. Die ukrainische Führung allerdings dementiert ein solches Vorgehen, weshalb auch vorstellbar ist, dass es sich um eine False-Flag-Operation der Russen selbst handelt, die einen ukrainischen Angriff vortäuschen soll mit dem Ziel, die jüngst eingezogenen Wehrpflichtigen im Sinne einer vorgeblichen „Vaterlandsverteidigung“ ebenfalls im Rahmen des kriminellen Überfalls auf die Ukraine einsetzen zu können.
Tatsächlich wäre ein solches Vorgehen fast schon klassisch für die permanente Umkehr der Fakten durch die Führung im Kreml. Dennoch darf festgestellt werden: Da es sich bei dem von russischem Territorium ausgehenden Überfall um einen Akt des kriminellen Terrorismus handelt, hat die Ukraine jedwedes Recht, im Herkunftsland der Terroristen deren Logistik auszuschalten, ohne dass daraus ein Angriff auf die Russische Föderation zu kreieren wäre.
Bei einem nahe der Überfallregion gelegenen Tanklager ist grundsätzlich zu unterstellen, dass es den Terroristen zur Ausführung ihrer Handlungen dient. Insofern handelt es sich dabei für die Überfallenen um ein legitimes Ziel. Fragwürdig würde das Verhalten des einen Terrorangriff abwehrenden Staatswesens erst, wenn es vorsätzlich gegen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen im Herkunftsland der Aggressoren gerichtet wäre. Das allerdings ist unabhängig von der Darlegung Moskaus bislang nicht zu erkennen.
„Es gibt keine Ehre für Menschen ohne Ehre“
Im Ergebnis festzuhalten bleibt, dass Wladimir Putin mit seinem Überfall auf die Ukraine nicht nur einen bereits zuvor erfolgten Vertragsbruch eskaliert, sondern zudem weder einen Krieg noch einen Angriffskrieg, sondern eine kriminelle, terroristische Aktion zu verantworten hat.
Weshalb zum Abschluss der polnische Präsident Andrzej Duda zitiert werden soll, der bei einem Besuch des Vatikans auf die Frage nach einem „ehrenvollen Ausstieg für Putin“ kurz und zutreffend antwortete: „Es gibt keine Ehre für Menschen ohne Ehre!“
Gut analysiert und jetzt das Ganze bitte die diversen völkerrechtswidrigen Kriege der USA betreffend. Klar, da braucht es eine ganze Artikelserie und die wird es nicht geben, weil der transatlantische Steuermann etwas dagegen hat.
Die moralischen und rechtlichen Doppelstandards des Westens sind unerträglich und ein wesentlicher Grund, daß Russland auf die endlosen Provokationen Washingtons und seiner Marionettenregierung in Kiew schließlich mit einer militärischen Intervention reagiert hat.
Klar, und das Ihrer Meinung nach rechtfertig Mord an der Zivilbevölkerung.
„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie,/Und grün des Lebens goldner Baum.“
Sehen wir auf die Präzedenzfälle völkerrechtswidriger Angriffskriege der jüngeren Vergangenheit, von Vietnam (bis 6 mio Opfer) über Iraq 2003 (1,5mio Opfer) bis zum Jemen heute (370 000 Opfer) zeigt sich, daß das sogenannte „Völkerrecht“ ein Gegenstand willkürlicher Instrumentalisierung ist.
Lautstark und emotional beschworen, wenn es gerade in den Kram passt, im wahrsten Sinne des Wortes totgeschwiegen, wenn es den Interessen im Weg steht.
Das Ausmaß an Heuchelei, welches nötig ist, um gleichzeitig Russland zu verdammen und über Saudi-Arabiens genauso kriminellen, aber unendlich viel blutigeren Jemen-Krieg zu schweigen, ist schon schwindelerregend.
Natürlich ist Putins Entnazifizierungsgerede ein Vorwand – aber verglichen mit den Massenvernichtungswaffen, deren angebliche Existenz Vowand für Iraq 2003 war, oder dem – inszenierten -Tonkin-Zwischenfall (Vorwand für Vietnamkrieg) hat der Nazi-Vorwurf gegen die Ukraine allerdings durchaus reale Substanz (z.B.der Kult um Stepan Bandera & Co, Neonazi-Paramilitärs, et c.).
Die Ukraine ist heute der einzig verbiebene Staat, dem die Verherrlichung weiter Teile der nationalsozialistischen Ideologie tatsächlich Staatsraison ist –
Auf Kritik an den Kriegsverbrechen Stepan Banderas (ethnische Säuberungen an Polen mit 100 000 Ermordungen sowie Massenexekutionen an Juden) steht in der Ukraine Gefängnis, ähnlich wie in der Türkei bei Benennung des Völkermords an den Armeniern.
Weihestätten zu Banderas Ehren wachsen wie Pilze aus dem Boden, sein Geburtstag ist gar ein nationaler Feiertag!
Und um dieser Ukraine willen sollen wir uns ruinieren? Ernsthaft?
Wer mit USA und Saudi-Arabien Handel treiben kann, kann auch russisches Gas kaufen. Alles Andere ist willkürliche Interessenpolitik der USA.
Sehr anerkennenswert, daß Herr Spahn sich so viele und sogar zutreffende Gedanken über die Ukraine und Rußland macht.
Aber es wird ganz anders laufen: am Ende (hoffentlich bald) werden Rußland und die Ukraine verhandeln.
Völkerrecht ist etwas Wunderbares. Leider von keiner Instanz durchzusetzen. Hier gilt allein: Macht geht vor Recht.
Und Machtpolitik ist in gewissem Sinne immer „kriminell“…
Die Ukraine kann fordern und fordern… so wie auch hiesige Politiker immer „fordern“. Fordern kann man viel – nur bringen wird es der Ukraine nichts.
Sie ist wie die BRD „Völkerrechtssubjekt“, also ein Fake-Staat mit einer Schein-Regierung, ohne Souveränität und ohne international rechtsfähige Mandatsträger.
Ein Konstrukt nach 1945, dessen Grenzen man ggf. Demarkationslinien nennen könnte – ein militärisch okkupiertes Kriegsgebiet mit Besatzungsstatut und Waffenstillstand, unter einem Gebietsnamen, der weder Land noch Volk bezeichnet.
Also, wenn Ansprüche der Ukraine bis in alle Ewigkeit bestehen, dann gehören uns (Deutschland) Pommern, Schlesien und Ostpreußen immer noch. Schließlich wurden die unter Zwang abgetrennt, und der „Zwang“ des Faktischen bestand ja auch noch, als wir diese Gebiete Polen (mit Ausnahme des nördlichen Ostpreußens) zugestanden. Oh hoppla, Schlesien stünde natürlich Österreich zu. Und Lemberg Österreich als Nachfolger Österreich-Ungarns ebenfalls. Oder doch Lemberg zu Polen?
Herr Spahn, ehrlich gesagt hat es mich bereits gewundert, dass Russland es zugelassen hat, das Baltikum in die EU und die NATO aufzunehmen, von der Tschechoslowakei über Ungarn, Rumänien und Bulgarien ganz zu schweigen. Mit der Ukraine wurde der Bogen deutlich überspannt. Putin wurde quasi zum Einschreiten gezwungen. Ich hätte es erst gar nicht so weit kommen lassen, wenn ich Putin wäre. Wurde es uns nicht mit viel Eiffer beigebracht?: »Wehret den Anfängen«.
Das ganze hat mit Recht oder Unrecht gar nichts zu tun, es offenbart sich ein strategisches Vorgehen des »Westens« welches lediglich US-Strategen von Nutzen sein kann. Möglicherweise war geplant, die Ukraine zu übernehmen, um die vielen Millionen Neubürger, auf welche das Um- und Ansiedlungsprogramm abzielt, auch ernähren zu können. Vielleicht war auch geplant, die jungen Männer, die alle eine Wehrausbildung haben, in einem großen Krieg einzusetzen. Dass das alles nur gemacht wurde, um uns wirtschaftlich und sozial zu schwächen, wäre zwar auch möglich, aber wir kennen den Plan nicht, wir können nur vermuten.
In erster Linie sollten wir dafür sorgen, dass unsere Politik unsere Interessen verfolgt und nicht die amerikanischer Think-Tanks, dem WEF oder des CFR, die alle bemüht sind, die EU und die NATO weitestgehend in einer perfiden Art und Weise zu steuern.
Sie sind vielleicht etwas zu viel auf den Seiten RT unterwegs? Oder haben Sie gar NEUES DEUTSCHLAND aboniert?
Von Friedensverträgen ist hier im Artikel die Rede. Da muss ich etwas versäumt haben. Deutschland hat als Konsequenz von WK II bis heute keine Friedensverträge mit den einstigen Kriegsgegnern. Insoweit kennt man sich also hiermit aus und weiß genau was erst mal hier fehlt und man deshalb dort genau aufpassen muss, dass es bei den jetzigen Kompattanten nach dem Krieg besser läuft als bei uns.
Aus unserer viel comfortableren Situation heraus als Rechtsstaat wissen wir immer wo es in diesem Zusammenhang bei den Andern mangelt. Wir sind schon wer, und deshalb bin ich Mordsstolz auf unsere Regierung, die uns echt teilhaben lässt an ihren Überlegungen zur Sicherung zumindest unserer Gasversorgung. Dafür bin ich dankbar und fühle jetzt schon mit den Vielen, die im kommenden Winter zur Wärmeerzeugung sich nur die Hände reiben können.
Ob das alles so irgendwelchem Völkerrecht entspricht oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann ja Frau Baerbock ihr Fachwissen einbringen.
Gefallene russische Soldaten werden nicht von den eigenen Truppen entsprechend nach Hause gebracht, oder beerdigt. Es liegen viele in den Leichenhallen der Ukraine. Russland verhindert die Abholung durch Mütter und Angehörige, die Ukraine nutzt sie als menschlichen Schutzschild. Beides sind unmenschliche Verhaltensweisen, welche in einem Krieg nicht ausbleiben.
Die zu beantwortende Frage ist, was machen uniformierte Ausländer in einem fremden Land?
…Herr Spahn, was Sie unter: „Unrecht kann kein Recht schaffen“
…das laesst sich mit gleicher Argumentation fuer die Abtrennung aller deutscher Ostprovinzen an Polen und die ehem. UDSSR anwenden, ODER?!
Diese klaren und luziden Ausführungen sind ein Genuss zu lesen, wie dies eigentlich für jeden Artikel in TE gilt. Zu den Putin-Trollen im Forum, die jedes russische Propaganda-Märchen glauben, erübrigt sich jedes Wort. Den einzigen ernsthaften Gedanken, der einer Diskussion würdig ist, bildet die Vorstellung von „Verhandlungen“, allerdings, wie sich viele wohl nicht deutlich machen, mit einem „Partner“, der sich an Verträge sowieso nicht hält. Der einzige Ausweg ist daher die totale Niederlage Russlands, die sich inzwischen auch schon abzeichnet.
—-wow, welche strategie und welche taktik! hier sollte jemand zum nachfolger von lambrecht berufen werden!
Überfall? Oha. Wie 1939? So plötzlich aus dem Nichts? Polen war völlig überrascht. War es das wirklich? Ja, natürlich. Steht sie in deutschen Schulgeschichtsbüchern, damit die Kleinen auch das Richtige lernen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wieder ein Reim der Geschichte hier aufploppt.
Das wird in der Praxis niemanden interessieren.
Die Ukraine wird aufgeteilt, und schon ist Schluss mit Einigkeit im Westen.
N2 wird irgendwann in Betrieb genommen- niemand spricht ja von Abriss.
Es werden umgehend nach Einstelkung der Kampfjandlungen wieder Geschaefte gemacht, Konten entsperrt und neue Allianzen geschmiedet.
Dafuer werden schon die frierenden und hungernden Gutmenschen im Westen sorgen, wenn sie genug von den Konsequenzen dieses suizidalen Unfugs haben.
Es handelt sich de facto um einen Krieg und es gilt das Kriegsvölkerrecht. Das betrifft insbesondere den Schutz von Sanitätseinheiten und von Gefangenen. Wenn man dem Angreifer diesen Schutz vorenthält, dann wird er sich an jenen auch nicht halten. Das wiederum ist ja genau der Grund, warum man der russ. Seite Kriegsverbrechen vorhalten kann.
……was noch zu sagen wäre: ich kenne keine logik, die perfide ist! ich kenne nur eine logik, die sich streng an gesetze hält, die ihr imanent sind. das heißt, logik ist ein wissenschaftliches fach, das man richtig studieren kann! es ist nicht geeignet für die banalität!
„Es gibt keine Ehre für Menschen ohne Ehre!“
Wer Völkermord begeht, hat keine Ehre und verwirkt seine Rechte.
Er besudelt mit seinem Wahn ein ganzes Volk.
Eines steht auf jeden Fall fest, wenn Russland und die Ukraine einen totalen Krieg bis zu einem möglichen Endsieg führen wollen, dann bleibt von Europa/Deutschland nur noch Asche übrig.
…..das kann ich nur bestätigen, denn chinesische geschäftsfreunde berichten mir, daß sich hohe regierungskreise unterhalten über die frage, wann sie europa den kombatantenstatus zumessen sollten dann müßte china für seine eigene sicherheit sorgen!
Solche „Gesetze“ müssten wenn für alle gelten und wir wissen, dass das nicht der Fall ist, sondern der Westen selbst schafft sich die Responsibility to protect, oder gesteht seinen Verbündeten wie Saudis und Türken zu Kriege führen etc. etc.
Dazu kommt, dass man einiges hier auch wohl wirklich juristisch diskutieren kann und zwar v.a. ob die Einordnung des Autors eigentlich stimmt, ob ob Russland durchaus Motive für einen Präventivschlag anführen kann, zB dass die Ukraine sich nuklear bewaffnen wollte etc. Jede ernsthafte Analyse, müsste das zumindes untersuchen. Und da würde wohl kein irgendwie unparteiischer Richter Herrn Spahn dran setzen.
Nebenbei gesagt machen mich solche Ausführungen eher skeptisch gegenüber den westlichen Darstellungen zB Bucha etc, Das wirkt alles ein bisschen arg instrumentalisiert.
Das Schöne beim Völkerrecht ist, das jeder behaupten kann, was er will. Vielleicht hat sich gerade deswegen unsere Außenministerin dies als Hobby ausgesucht.
Trotzdem hoffe ich für Sie, dass Sie nicht auch noch glauben, was Sie schreiben. Zur Abkühlung würde ich Ihnen empfehlen, ein vergleichbares Szenario für den durch die USA und Großbritannien vom Zaun gebrochenen Angriffskrieg gegen den Irak durchzuspielen.
Sie bieten insgesamt reichlich Argumente für geschichtsrevisionistische künftige Kriegstreiber. Auch Deutschlands aggressive Politik Ende der 30er Jahre fußte darauf, dass man mit Versatzstücken Ihrer Argumentation den Friedensvertrag von Versailles für null und nichtig erklärt hatte.
Und noch besser: Gerade Putin argumentiert doch in Ihrem Stil: Der Westen hätte das Ende des Großrussischen Reichs namens Sowjetunion durch massive Intrigen herbeigeführt und die Schwäche Russlands in den 90er Jahren gnadenlos zur Durchsetzung einer gegen Russland gerichteten Bündnisordnung missbraucht. Damit seinen alle die Verträge, auf die Sie sich für Ihre Argumentation beziehen, rechtswidrig erpresst worden und damit für alle Zeiten null und nichtig.
Nein, Herr Spahn: Ihre Ausführungen sind abwegig. Und da sie eine Atomstreitmacht betreffen, sind sie die Blaupause zur Anzettelung des Dritten Weltkriegs.
Kriminell ist vor allem der seit acht Jahren andauernde Terror vom dem Kiewer Marionettenregime gegen die Bevölkerung im Donbass. Das Gerede von den Kriegsverbrechen führt übrigens zu nichts. Wie wir aus der Geschichte wissen, sind die Verlierer die Kriegsverbrecher und auch das nicht immer, wie zum Beispiel der Einsatz von Agent Orange in Vietnam beweist. Auch bei dem Einsatz von Atombomben gegen Zivilisten in Japan bleibt der Kriegsverbrechervorwurf bis heute aus, obwohl es wohl das grösste Kriegsverbrechen in der Menschheitsgeschichte ist.
Sie wissen das der Terror von den Russen ausgeht.
Die Besetzung des Ostblocks war eindeutig völkerrechtswidrig und ein einziger 45jähriger Skandal. Wen hats geschert? Die ganze SPD-Führung war der Meinung, daß das in Ordnung geht und kollaborierte mit den Russen und ihren Knechten. Beispiel: der Bundeskanzler.
Es braucht kein Recht, um Völker einzusperren. es reicht das Recht des Stärkeren.
Gibts noch eine Fortsetzung? Ein schönes Crescendo von Teil eins zu drei. Faust Teil IV.
Wir sollten die Deckel schon mal von den Röhren heben, in dem die Nuklearraketen warten. Anders wird man der Inkarnation des absolut Bösen aus dem Osten, dem man noch nicht mal zubilligen darf, einen Krieg vom Zaun gebrochen zu haben (dafür ist er zu böse), nicht Herr werden.
Einen Krieg für die korrupte, ebenso wie Russland von kriminellen Oligarchen dominierte, nationalistische und chauvinistische Ukraine, die die große russische Minderheit im eigenen Land gewaltsam unterdrückt? Die im Namen ihrer Oligarchen militärische wie finanzwirtschaftliche Landnahme der Natostaaten in ihrem Land verlangt, fördert und zulässt, wohl wissend, dass die Ukraine an Russland grenzt? Die ihre eigene Bevölkerung in einen Abnutzungskrieg treibt, um außenpolitische Ziele zu forcieren? Einen Krieg für die geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen der USA, die auseinander zu bröseln drohen? Für den Revanchismus Polens?
Natürlich alles keine Legitimierung der russischen Aggression. Aber der fruchtbare Boden, auf dem sich das Böse entwickelte. Augen zu und…? Hier bei Tichy?
Ich verstehe bei den Gleichsetzungen der USA und Russlands im Hinblick auf deren militärische Aktionen (die unzweifelhaft fürchterliches Leid für die betroffen Länder bedeutet) eines nicht: Warum will die halbe Welt legal oder illegal in die USA einreisen und dort leben und warum gibt es diese Migrationsbewegungen nicht nach Russland ? Die bösen reichen Amis haben ihre Reichtümer überwiegend in den USA, die netten russischen Oligarchen Russlands lustigerweise eher in Spanien, UK, Zypern. Hat das etwas zu bedeuten?
Ich habe doch nicht die Lebensqualität in den verschiedenen Gesellschaftssystemen verglichen. Wobei wir uns darüber im Klaren sein sollten, dass nicht nur die materielle Lebensqualität auch in den westlichen Gesellschaftssystemen drastisch abnehmen wird. Außer für eine kleine elitäre Bevölkerungsschicht.
Die Wirtschaftspolitik des Westens ist ebenso gescheitert, wie dessen Bevölkerungspolitik.Ich sehe das Verhalten der USA und der EU in Bezug auf die Ukraine (nicht nur aktuell) auch in diesem Zusammenhang.
Was will er uns damit sagen, Putin ist nicht böse er ist ganz böse. Fragt sich nur wo der Autor die letzten Jahre gewesen ist oder 8 Jahre nicht den Beschuss von Lugansk und Donezk, durch die Ukraine mitbekommen hat. Die nicht unter der Knute der USA leben wollte und so alles Beschoss was 2 Beine hat. Ist das auch kriminell oder darf ein Land seine eigenen Leute umbringen? Erst jetzt hat man einen von der Opposition in der Ukraine verhaftet ob man ihn lebend und gesund wiedersieht, vage ich zu bezweifeln. Zu viele Journalisten, Politiker und andere die Kritik an der Regierung äußerten sind verschwunden, wurden ermordet und gefoltert. Das die Ukrainische Armee und deren Söldner geplant hatten und kurz davor wahren Lugansk, Donezk und die Krim gewaltsam zurück zuerobern auch in ein Krieg und in einen Genozid an dessen Bevölkerung geendet hätte, wäre dies auch kriminell oder legitim.
Russland hat die Ukraine schon seit 8 Jahren überfallen. Luhansk, Donezk und Krim sind Teil der Ukraine. Russland mordet weltweit
…..berichten zufolge soll der autor im servus tv einmal den redakteur von russia today in übelster art und weise angegangen sein! das kenne ich von albrecht müller anders. der unterhielt sich sachlich mit ihm, dem redakteur von russia today!
Ihre Ausführungen sind erschreckend in ihrer Rigorosität, ihrer intellektuellen Abgeschlossenheit. Sie scheinen geradezu darauf angelegt, argumentativ und rhetorisch alle gangbaren Auswege zu verbauen. Was soll denn praktisch am Ende stehen, die Vernichtung Russlands? Juristische Wokisten der UN, EU und USA als Anwälte des russischen Soldaten gegenüber seiner Regierung? Und selbstverständlich handelt es sich um einen ordinären Krieg in seinen einzelnen Operationen, alle juristische Begriffsdrechselei ändert daran nichts, sie ist verrannt (man merkt m.E. den Unterschied zwischen einem eher juristisch (klassifikatorisch) und einem eher naturwissenschaftlich (faktenbasiert) trainierten Geist). Das Kriegsrecht ist eine letzte zivilisatorische, eingrenzende Ressource, eine große Errungenschaft, die man nicht in rauschhafter „juristischer“ Logik über Bord werfen sollte. Mit parallelen Argumenten der Exklusion wurden seinerzeit (auch in der Ukraine) seitens Wehrmacht und SS die Schleusen geöffnet, was das Vorgehen gegen die Partisanen (=Terroristen) anging; lesen Sie in den Bänden „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes nach. Mein Gott, was für eine Radikalisierung. Wie im Corona-Wahn lernt man seine Mitmenschen und ihr Urteilsvermögen besser und tiefer kennen, auch dort, wo man es nicht gewünscht hätte. Ich frage mich, wo das enden soll. Für D. wird das alles ohnedies sekundär sein, dieses Land setzt buchstäblich alles daran, so rasch als möglich von innen her zugrunde zu gehen.
…..ein ausgebildetes kriegsrecht gibt es in form der haager konventiont und des völkerrechtes. außerdem haben die usa ein ausformuliertes law of war – ca. 1200 seiten, die im internet abrufbar sind und für mich eine anweisung zur errichtung einer thyrannis darstellen! –
Und Katalonen sowie Schotten scharren schon mit den Hufen. Das „Selbstbestimmungsrecht“ wird selektiv angewendet.
So wurde das der Sudetendeutschen nach dem 1.Weltkrieg unterdrückt, was auch ein Puzzlestein im NS-Regime war. usw …
Hört sich ja so an als ob die „native Americans“ (aka Indianer) und die restlichen Ureinwohner dieses Planeten (zB Südamerika oder Australien) auch noch reichlich Ansprüche hätten.
Gesinnungsethisches Gebell am Wegesrand. Möge das Glück daher bei Jenen (Verantwortungsethikern) sein, die auch in scheinbar ausweglosen Situationen, am Friedensexit bauen und so den Kontinent vor der abermaligen Vernichtung bewahren. .
Ich hab gerade das Bild vor Augen, wie den Betonschädeln im Kreml die Knie schlottern, ob der ganzen „Regressansprüche“. Und ja, die Amis haben das geschickter gemacht. Die haben zuerst die Aggression des Landes vorgetäuscht, das sie angreifen wollten und dann, als scheinbare Reaktion darauf ihren Überfall durchgezogen. Mit aller Brutalität. Aber erstmal aus der Luft, denn zum Bodenkampf war man scheinbar zu feige. Das dabei abertausende Zivilisten ihr Leben verloren haben, hat im goldenen Westen leider kaum einen interessiert, am allerwenigsten die Medien. Und wenn der Spruch „Es gibt keine Ehre für Menschen ohne Ehre!“ stimmt, dann müssten die meisten Gestalten, die politische und militärische Orden verliehen bekommen haben, diese augenblicklich zurückgeben.
Hunderttausende Amerikaner haben ihr Leben gelassen, damit wir überheblichen deutschen Schwachköpfe – nachdem wir Hitler und seine menschenverachtenden Schergen an die Macht gewählt haben – wieder in Freiheit und Wohlstand leben können. Die meisten unserer jüdischen Mitbürger haben unsere gesellschaftspolitische „Kompetenz“ mit ihrem Leben bezahlt. Auch am russischen Volk haben wir fürchterliche Gräueltaten verübt. Die dann aus Russland stammende „Freiheit“ kennt jeder DDR-Bürger und die war bei weitem nicht so großzügig wie die amerikanische. Die ständige Gleichsetzung von USA und Russland ist grotesk (bei aller berechtigten Kritik an vielen amerikanischen Militäreinsätzen).
„Erst wenn der Feind unsere Propaganda-Lügen als seine eigene Wahrheit verkündet, werden wir den Krieg endgültig gewonnen haben“ (Zitat: Alliierter Geheimdienst-Offizier, V/1945).
Tomas Spahns Artikel gehört in die Geswchichtsbücher. Er hat bei TE vieles auf den Punkt gebracht, worüber die deutsche Mainstream-Presse geflissentlich nicht reden will: Sonst wären ja die heissgeliebten Idole Merkel und Steinmeier plötzlich in Verwicklungen des russischen Staatsterrorismus einbezogen.
Die schändliche Rolle der Schröder-Mafia (Steinmeier, Schwesig etc.), die den russischen Überfall auf die Ukraine erst möglich machte, lässt sich wohl nicht ad infinitum vertuschen.
Na, dann holen wir für die „Geswchichtsbücher“ noch schnell nach, was „die deutsche Mainstream-Presse geflissentlich ignoriert“. Wobei mir durchaus bewusst ist, dass nachfolgend genannte Leichtgewichte, weder der heutigen (juristischen) Proklamation des Herrn Spahn, noch sonstigen „Putinversteher“-KRITIKERN das Wasser reichen können.
GEORGE KENNAN, gehört zu den bedeutendsten Strategen der US-Geschichte gehört. Bereits 1998 warnte er davor, dass die NATO-Erweiterung ein „tragischer Fehler“ sei, die eines Tages eine „schlimme Reaktion durch Russland“ hervorrufen würden.
Ganz ähnlich Henry KISSINGER 2014. Er meinte, dass „die Ukraine aus russischer Sicht niemals bloß ‚Ausland‘ sein“ könne. Der Westen solle daher eine Linie wählen, die auf „Aussöhnung“ abzielt. Zudem sollte die „Ukraine nicht der #NATO beitreten“. https://washingtonpost.com/opinions/henry.
Kurz bevor der Krieg ausbrach, warnte der rennomierte Ökonom JEFFREY SACHS in seiner Kolumne davor, dass „die NATO-Erweiterung fehlgeleitet und riskant“ sei. „Wahre Freunde der Ukraine und des Weltfriedens“ sollten vielmehr auf einen Kompromiss mit Russland drängen.
JOHN MEARSHEIMER – ein führender US-Professor für Geopolitik – stellte 2015 fest: „Der Westen lockt die Ukraine auf einen Holzweg, an dessen Ende die Katastrophe für sie lauert. […] Was wir de facto tun, ist dieses Ergebnis zu befördern.“
Bill Clintons Verteidigungsminister WILLIAM PERRY hielt in seinen Memoiren fest, dass die NATO-Erweiterung aus seiner Sicht einen „Bruch in den Beziehungen zu Russland“ auslöse. 1996 erwog er aufgrund dieser Überzeugung sogar den Rücktritt. (6/22)
NOAM CHOMSKY 2015: „die Idee, dass sich die Ukraine einem westlichen Militärbündnis anschließt, wäre für JEDEN russischen Präsidenten inakzeptabel“. Die Bestrebungen der Ukraine würden sie nicht schützen, sondern vielmehr gefährden.
(7/22) STEPHEN COEN, ein anerkannter Russlandforscher, warnte 2014: „Falls wir Kräfte der #NATO näher an Russlands verschieben, werden wir die Situation eindeutig militarisieren. Russland wird dabei nicht zurückweichen.“
Der russisch-amerikanische Journalist VLADIMIR POZNER sagte 2018, dass die NATO-Erweiterung durch die Ukraine inakzeptabel für Russland sei und dass es einen Kompromiss geben müsse, in dem die „Ukraine garantiert nicht NATO-Mitglied wird.“
Viele hatten zugegebenermassen Angst vor der Sowjetunion. Russland hat aber die Hälfte deren Bevölkerung und sein BIP ist geringer als Italiens. Sein Pro-Kopf-Einkommen steht international auf Platz 66.
Was für Russland akzeptabel ist, interessiert niemand mehr: Schweden und Finnland wollen demnächst der NATO beitreten.
alter Schlag,was eine Menge Holz,nur um zu beweisen,das die Russen jetzt „etwas ganz Anderes“ machen als die USA zb in Vietnam,Laos,Kambodscha,Afghanistan1(Mudjahedin-Ausrüstung/Bildung),Afghanistan2 (illegaler Angriffskrieg/Besetzung für 20 Jahre) und die etlichen „Regime-Changes“ aufgrund von CIA und IA-nahen NGO’s.
Und DAS ist dann unabhaengiger,neutraler Journalismus?
Realität des Faktischen,kennen alle,die 16 Jahre unter Merkel in Opposition waren,gilt eben auch hier und wer weiss,eventuell sehen das die russisch-stämmigen Ukrainen im Osten als das kleinere Übel an
……ich wünschte autor und mitglieder dieses forums hätten einmal anhörungen des senats der usa zur ukraine mitgemacht, dann würden sie manches etwas anders betrachten! ich bleibe bei dem was ich schrieb!
all the best from cambridge/mas.
Als Jurist teile ich den Inhalt und seine juristisch zutreffende Bewertung, wissend, dass mit der Zivilisation auch das Recht oder besser mit dem Recht auch die Zivilisation verschwindet. Das gilt international ebenso wie national. Und Recht, in der Regel von Nichtjuristen nicht oder falsch verstanden, naemlich „moralisch“, ideologisch oder emotional, ist zumindest lästig, weil logisch und konsequent. Man beruft sich darauf, was man fuer Recht haelt haelt, wenn es gerade passt. Ebenso wie die sehr duenne Schicht der Zivilisation verfügt auch das „Recht“ nur ueber eine duenne Schicht, die nicht nur in diesem Fall von den Kategorien „Verständnis“, “ Bewunderung“, Projektion und weiteren Attributen pro Putin ersetzt wird. Um Recht geht es leider schon laengere Zeit nicht mehr, wie es nicht zuletzt auch Merkel und Co und ihre Nachfolger im Innern, die moegliche Reihe der Politdarsteller ist schier unendlich, eindrucksvoll beweisen. Faktisch dient das Recht als Maentelchen fuer Macht, Moral, Interessen und emotionale Bedürfnisse aller Art. Es fehlt immer mehr an den Institutionen, die Recht sprechen und durchsetzen, die aberkannt werden wuerden, denn nicht nur die Maechtigen haben es nicht mit dem Recht, sondern auch die Ohnmaechtigen. Recht wird hier mit Rechten oder Ansprüchen verwechselt, die man zu haben glaubt, eine Entwicklung, die schon vor Jahren eingesetzt hat, vor allem mit der Entkopplung und Abschaffung der lästigen und polittaktisch ungünstigen (rechtlichen)Pflichten, aber auch mit der Abschaffung der Konsequenz an sich, die eine rechtliche Bewertung in der Regel nach sich zieht, die aber keiner mehr (durchsetzen) will. Dann kann man es auch lassen. Die unweigerlichen zivilisatorischen Folgen des Rechtsverlustes, gemeint ist natuerlich nicht das positive Recht der jeweilige Regime, begreifen die meisten ohnehin nicht oder sie sind ihnen auf ihrem Weg zurueck zur tierischen Ausgangslage, bei der der aggressive Staerkere gewinnt, recht. Und Putin, sehr geehrter Autor, handelt in „Notwehr“. Juristisch liegt zwar nicht einmal Putativnotwehr vor, aber nur so passt es zur Homoestase der Glaeubigen.
Jetzt mal ernsthaft:
Natürlich wird Russland durch die ganze Sache massiv geschwächt werden.
Die anderen Staaten außerhalb des Westens schaffen es bis heute, sich aus diesem Konflikt rauszuhalten. Und es scheint so, dass sie es weiterhin schaffen. D.h. bis auf die steigenden Preise betrifft sie das ganze nicht.
Aber DIE zentrale Frage, die ich nicht beantworten kann, ist: Was wollen die USA dauerhaft?
Möglichkeit 1: Sie wollen ihren Machtradius (auch in Europa) ausweiten. Dann wird es eine Erweiterung der NATO um die Ukraine, eventuell noch Georgien, … geben. Und es wird alles dafür getan, um den „Teufel Russland“ im Zaum zu halten.
Möglichkeit 2: Die USA wollen eigentlich ihr weltpolitisches Engagement zurückfahren und sich auf die wirklich wichtigen Punkte konzentrieren. Das ist die Möglichkeit, an die auch ich eher glaube. Vor allem, wenn China noch stärker wird. In diesem Fall ist der eigentliche Schwerpunkt der USA Politik Asien. Man wird sich in Europa weiterhin engagieren müssen, besonders auch wegen des Ukrainekrieges. Aber im Grunde will man das nicht. Es wird dann so eine zwiespältige Politik der USA gegenüber Europa werden, wie es seit Jahren eine zwiespältige Politik der EU gegenüber der Türkei gibt: Man sagt ihr, man will sie in der EU, obwohl man es gar nicht will.
Meine Einschätzung: Es wird die nächsten Jahre ein Rum geeiere der USA gegenüber Europa geben. Weil die USA im Grunde etwas anderes wollen als sie offiziell sagen dürfen.
Und die absoluten Vollidioten sind die europäischen Westler. Ich glaube es gibt in der Jugendsprache den Ausdruck „Beischlafbettler“, der hier gut passt.
Warum sollen die Amis nicht ihre Interessen (und der westlichen Zivilisation) vertreten? Erwarten Sie von der völlig zerstrittenen EU noch irgendetwas?
Nebenbei: Die totalitären Diktaturen Russlands und Chinas betreffen Europa noch mehr als die Amis.
Was die USA dauerhaft wollen, ist für mich die unklarste Frage derzeit. Aber ich denke, dass es eine Entwicklung gab. Nach 1990 mit dem Höhepunkt und Bush 2 die Ausweitung der Macht der USA bis in den letzten Winkel des Erdballs.. Aber die Kriege in Afghanistan und Irak waren Fehlschläge und haben unheimlich viel gekostet. Und DIE derzeitige Bedrohung der USA ist China, nicht Russland. Ich denke, die amerikanischen Wähler haben immer weniger Lust, für ihre Rolle als Weltpolizist zu zahlen. Es gibt noch die alten Reagan-Republikaner, die das wollen, aber die haben keine Mehrheit im Land. Und die USA werden dauerhaft einteilen, was ihnen wirklich wichtig ist und wieviel sie dafür ausgeben wollen.
Sollte das Engagement in Europa für sie relativ billig sein, werden sie es weiterhin machen. Sollte es aber zu teuer werden, gibt es Probleme.
Asien und der amerikanische Doppelkontinent sind für die USA sicher auf Platz 1 und 2 ihrer Wichtigkeitsliste. Auf Platz 3 könnte dann Europa kommen.
„Die totalitären Diktaturen Russlands und Chinas betreffen Europa noch mehr als die Amis.“:
Europa ohne USA wäre dauerhaft nicht in der Lage sich zu verteidigen. Das ist jedenfalls meine derzeitige Einschätzung. D.h. was „Europa will“, spielt keine große Rolle. Deshalb mein Focus auf die USA. Europa ist unwichtig.
So sehe ich es auch, wobei die Amerikaner seit geraumer Zeit selbst auf Sinnsuche sind und zwischen woken Internetmeinungsbeherrschungskapitalismus und Trumpschen Amerika-First- Vereinfachungen hin- und hergerissen sind.
Was war und was wird Völkerrecht immer sein?
Ein Deal zwischen den Stärksten.
Auch Deutschland hat 1945 nur durch einen Deal überlebt.
…..wie soll das gehen wenn selbst eine nichtperson subjekt des völkerrechts sein kann? vielleicht einmal die deutsche völkerrechtsexpertin mit derzeitigem sitz im außenministerium fragen!