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Deutschland und die Staatsbürgerschaft Teil 2

Die Integrationsbeauftragte und ihr Missgriff in die Geschichte

28.01.2022

| Lesedauer: 9 Minuten
Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, will ein neues Staatsbürgerschaftsrecht einführen. Ihr pseudo-historisches Argument dafür bezeugt nur eine völlige Kenntnislosigkeit der Geschichte des deutschen Kaiserreichs.

Reem Alabali-Radovan wurde am 8. Dezember 2021 von Olaf Scholz zum Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration berufen. In dieser Funktion nun strebt sie – ganz im Sinne der RG2-Koalition – eine Neugestaltung des Staatsbürgerrechts an. Um die bildungsfernen, linken Bataillone für ihre Neugestaltung zu mobilisieren, griff Alabali nun gänzlich ohne Wissen um die deutsche Geschichte zu dem in linken Kreisen überaus beliebten Kaiser-Bashing.

„Damit klopfen wir den letzten Staub der Kaiserzeit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz!“ Das sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und verkannte dabei nicht nur, dass die sogenannte Kaiserzeit die eines Bundesstaates mit frei gewähltem Parlament war, in dem der König von Preußen qua Amt unter dem Namen „Deutscher Kaiser“ in etwa die Funktion hatte, die gegenwärtig ein Frank-Walter Steinmeier einnimmt. Der gern geschmähte Kaiser war Präsident des Bundes deutscher Länder – aber weit davon entfernt, ein allmächtiger Sonnenkönig zu sein. Denn ohne die Zustimmung der Länder durfte er so gut wie nichts machen – und Gesetze konnte er nicht aus eigenem Gutdünken erlassen, sondern musste absegnen, was zuvor vom demokratisch gewählten Bundesparlament mit dem Namen Reichstag und der Länderkammer, damals Bundesrath geheißen, gemeinsam beschlossen worden waren.

Auch „staubig“ war dieser fälschlich als „Kaiserreich“ geschmähte Bundesstaat nicht. Ganz im Gegenteil. Nie zuvor und niemals danach sollte ein deutscher Staat eine solche Dynamik an kulturellem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, gesellschaftlichem und sozialem Fortschritt ermöglichen, wie dieses nach 1871 der Fall war. Und was nun das angeblich so staubige Staatsangehörigkeitsrecht betrifft, so war dessen Beschreibung in der demokratisch verabschiedeten Verfassung letztlich sogar deutlich weniger ethnisch orientiert, als es beispielweise das bundesdeutsche Grundgesetz formuliert.

Die Verfassung von 1871 kannte kein deutsches Volk – nur Bundesangehörige

Während im Grundgesetz der deutsche Volksbegriff nach wie vor schwammig ist und bis heute einen ethnisch-„völkischen“ Charakter hat, spielte die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie 1871 nicht die geringste Rolle. Die am 16. April 1871 verkündete Verfassung befasste sich ausschließlich in ihrem Artikel 3 mit der Frage, wer Staatsbürger des Deutsches Reich sei. Er liest sich wie folgt:

„Für ganz Deutschland besteht einen gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugniß durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden.“

Details des damals noch „Heimatrecht“ genannten Staatsbürgerrechts waren bereits in einem Gesetz für den Norddeutschen Bund vom 1. Juni 1870 geregelt worden. Danach bestand das Staatsbürgerrecht in einzelnen Bundesländern, welches automatisch zur Bundesangehörigkeit als Bürger des Deutschen Reichs führte, durch

  • Abstammung und Legitimation: Es war automatisch Staatsangehöriger, wessen Vater ein solcher war und er aus ehelicher Verbindung stammte. Gleiches galt für nicht ehelich gezeugte Kinder, wenn einer der beiden Elternteile Staatsangehöriger des Bundes war und das Kind keine andere Staatsbürgerschaft besaß.
  • Heirat: Eine Frau, die einen Staatsangehörigen des Bundes heiratete, wurde automatisch auch Staatsangehörige des Bundes. Heiratete ein Nicht-Bundesbürger eine Bundesbürgerin, galt dieses für den Ehemann nicht, da davon ausgegangen wurde, dass der Gatte seine Staatsbürgerschaft beibehielte.

Zugegeben eher spärlich war die Möglichkeit der Aufnahme einer Bundesbürgerschaft durch Bürger von Staaten oder Ländern geregelt, die nicht dem Bund angehörten. Die damals sogenannte „Naturalisation“ von „Ausländern“ setzte gemäß § 8 voraus, dass der Antragsteller einen „unbescholtenen Lebenswandel“ geführt hatte, er dort, wo er sich niederlassen will (oder bereits niedergelassen hat), über eine eigene Wohnung oder Unterkunft verfügt, und er daselbst in der Lage ist, sich und seine Angehörigen nach dortigen Verhältnissen zu ernähren. Somit konnte ein Ausländer, der sich im Bundesgebiet niederlassen wollte, jederzeit die Staatsbürgerschaft beantragen, soweit er die genannten Bedingungen erfüllte. Sie war ihm zu gewähren, soweit er den Nachweis erbringen konnte, dass er in seinem Herkunftsland geschäftsfähig war, und umfasste automatisch seine Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder. Die Zuständigkeit zur Einbürgerung lag bei den einzelnen Bundesstaaten und dort zumeist auf kommunaler Ebene.

Im ach so geschmähten „Kaiserreich“ spielte es nicht die geringste Rolle, ob sich ein Deutscher als Germane, Italiener, Franzose, Pole oder Jude fühlte. War er Bürger – in den Fürstentümern und Königreichen auch noch als „Unterthan“ bezeichnet – eines der deutschen Länder, welche dem Bund angehörten, dann war er Angehöriger des Bundes mit allen Rechten, die ein freier Bürger in einem liberalen Staat wahrnehmen kann. Er war Deutscher, soweit diese Angehörigkeit zum Deutschen Reich als „deutsch“ zu bezeichnen ist – denn Deutsche als Menschen, die sich mit dem Deutschsein identifizierten, gab es auch andernorts.

Dieses für seine Zeit überaus moderne und liberale Bürgerrecht war übrigens auch der Grund, weshalb vor allem jüdische Deutsche sich in hohem Maße mit diesem jungen Staat identifizierten. Erstmals standen ihnen in allen deutschen Ländern alle Türen offen, um mit ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit Karriere zu machen. Sie nutzten diese Chance und wurden als Deutsche zu maßgeblichen Trägern in Kunst und Kultur, Politik und Wissenschaft – bis dann die kleinbürgerlich-proletarische Missgunst der Nationalsozialisten 1935 den Begriff des Deutschen abschließend vergewaltigte und aus dem deutschen Staatsbürger den Angehörigen eines germanischen Blutstammes machten.

Vom Auswanderer- zum Einwandererland

Nicht zuletzt dadurch, dass mit der Verfassung von 1871 so gut wie sämtliche, in manchen Ländern noch bestehenden Hemmnisse zur Ausreise fortfielen, kam es in den jungen Jahren des deutschen Bundesstaats zu erheblicher Auswanderung, vor allem nach Amerika und dort wiederum in die USA. Über fünf Millionen Bundesbürger sollen damals als Siedler diesen Weg gegangen sein.

Mit der erfolgreichen Industrialisierung jedoch wurde der Bedarf an Arbeitskräften zunehmend wichtiger und konnte mit dem Bestand an Bundesbürgern nicht mehr gedeckt werden. So kam es zu stetiger Zuwanderung, die sich vor allem aus den europäischen Nachbarländern, darunter insbesondere Polen und Westpreußen sowie dem Vielvölkerstaat der k.u.k.-Monarchie organisierte.

Das Staatsangehörigkeitsrecht von 1913

Unter den Maßgaben des Rechts von 1870 konnten diese Zuwanderer vergleichsweise unproblematisch Bundesangehörige werden, wenn sie über eine gesicherte Existenz und einen guten Leumund verfügten. Trotzdem kam es 1913 zu einer grundlegenden Neuformulierung des „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes“.

Staatsangehöriger war nach wie vor, wer Bürger eines der Bundesstaaten war. Hinzu kam die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“. Gleichwohl wurden die Bürger des Reichslands Elsaß-Lothringen – jene Gebiete, die sich im Zuge des Westfälischen Friedens die Franzosen angeeignet hatten und 1871 wieder ans Reich gefallen waren – gleich den Bürgern eines Bundesstaats behandelt. Selbst die Schutzgebiete, heute gern als Kolonien bezeichnet, galten als Inland. Dort lebende Menschen – damals „Eingeborene“ genannt – konnten jedoch auf Antrag nur die Reichsangehörigkeit erlangen, da die Schutzgebiete nicht als Bundesstaaten galten.

Neben den seit 1870 geltenden Regeln wurde explizit die Möglichkeit der „Einbürgerung“ geregelt – zuvor als „Naturalisation“ bezeichnet. Schauen wir uns die entsprechenden Regelungen an, so kommen wir an der Feststellung nicht vorbei: Dieses Recht der so staubigen Kaiserzeit war um ein vieles liberaler und weltoffener als das entsprechende Recht der Bundesrepublik.

Die Möglichkeiten der Einbürgerung

Paragraph 8 schrieb die Möglichkeit der Einbürgerung unabhängig von Herkunft und sozialem Status jedem zu, der unbescholten war, über eine Wohnung verfügte und sich und seine Familie ernähren konnte. Damals legte man Wert darauf, nicht als Sozialamt der Welt missbraucht zu werden:

„Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er
1. nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird,
2. einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat,
3. an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und
4. an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.“

Um Missbrauch zu verhindern, sollte sichergestellt werden, dass der Neubürger nicht andernorts im Bundesgebiet belastet ist. Dazu formulierte §9 Absatz 1:

„Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist, daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.“

Dieser Vorbehalt kannte jedoch Ausnahmen, die in §9 Absatz 2 und 3 formuliert wurden:

„Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung
1. auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Personen, die von einem Angehörigen des Staates an Kindes Statt angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem ausländischen Staate angehört,
2. auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.“

Damit galt nun auch für jedes Migrantenkind, welches auf dem Boden des Bundes geboren wurde, der Anspruch auf Einbürgerung mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Zudem gab es einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. §12 schrieb fest:

„Ein Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im Heere oder in der Marine aktiv gedient hat, muß auf seinen Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht und die Einbürgerung nicht das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde. Die Vorschriften des § 8 Abs. 2 und des § 9 finden Anwendung.“

Danach hätten 2021 beispielweise jene Afghanen, die hauptberuflich länger als ein Jahr für die Bundeswehr gearbeitet haben, ein Anrecht auf Einbürgerung. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der „Eingeborenen“, die in den Schutztruppen dienten, diese Regelung nicht zutraf. Die Schutztruppen galten nicht als Teil von Heer oder Marine, sondern waren getrennt. Das Einbürgerungsrecht von 1913 wollte insofern sicherstellen, dass „Eingeborene“ nicht in Scharen über den Weg der Schutztruppe Staatsbürger des Bundes wurden. Ob diese Regelung dauerhaft funktioniert hätte, müssen wir dahingestellt bleiben lassen, da die Schutzgebiete bereits 1914 verloren gingen. Angenommen aber, die Schutzgebiete wären nicht im Handstreich von den Alliierten genommen worden, dann hätte es im Zuge des Krieges nahegelegen, ähnlich den anderen Kolonialmächten „Eingeborene“ in das reguläre Heer einzugliedern. Spätestens dann hätten zahlreiche Farbige die Möglichkeit gehabt, unter Berufung auf geltendes Recht die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Automatisch eingebürgert wurden nach §12 und 13 auf Antrag Ausländer, die eine Anstellung im Staatsdienst – auch im Ausland – sowie bei einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft hatten. Allerdings konnte dazu in den Anstellungsverträgen ein Vorbehalt geschrieben werden.

Gemäß §34 hatten Ausländer Anspruch auf die „unmittelbare Reichangehörigkeit“, wenn sie im Ausland tätig waren und ein Diensteinkommen aus der Reichskasse bezogen. War Letzteres nicht der Fall, so konnte dennoch die Reichsangehörigkeit erteilt werden, jedoch gab es darauf keinen Rechtanspruch.

Auch hinsichtlich der „Eingeborenen“ oder Ausländern in den Schutzgebieten bestand gemäß §33 als Kann-Bestimmung die Möglichkeit der Einbürgerung:

„Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;
2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.“

Mit dieser Regelung war nun 1913 auch die Grundlage gelegt, dass Menschen, die im Sinne Merkels schon länger als die Deutschen in den „Kolonien“ lebten, Bürger des Bundesstaates Deutsches Reich hätten werden können. Hätte das Reich die Schutzgebiete nicht 1914/18 verloren, wäre insofern eine ähnliche Entwicklung wie im Vereinigten Königreich und in Frankreich zu erwarten gewesen.

Anders als heute allerdings konnte die Staatsangehörigkeit jedoch auch in besonderen Fällen aberkannt werden. Sie ging automatisch verloren, wenn jemand eine fremde Staatsangehörigkeit annahm – es sei denn, er beantragte zuvor den Behalt der Angehörigkeit zum Deutschen Bund. Diese Regelung richtete sich maßgeblich an jene Auswanderer, die zumeist ohnehin nicht die Absicht hatten, zurück in die Alte Welt zu gehen. Chancenlos, Angehörige des Deutschen Bundesstaats zu sein, waren beispielsweise jene Menschen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beispielsweise als Russlanddeutsche in die Bundesrepublik geholt wurden. Allerdings hätten sie als Ausländer jederzeit die Möglichkeit gehabt, in einen Bundesstaat des Deutschen Reichs umzusiedeln, um dort einer Erwerbsmöglichkeit nachzugehen und sich dann einbürgern zu lassen.

Keine ethnischen Deutschen und Alabalis Verquirlungen

Festzuhalten bleibt insofern noch einmal: Das Staatsangehörigkeitsrecht des Bundesstaates „Deutsches Reich“ folgte von Anbeginn an keinerlei ethnischen oder rassistischen Vorstellungen. In seiner Fassung aus dem Jahr 1913 ist es bis heute Grundlage geltenden Rechts – mit den durch die Zeitläufe notwendigen Änderungen und Streichungen. Dabei ist das bundesrepublikanische Einwanderungsrecht in vielerlei Hinsicht deutlich weniger liberal und „völkischer“ als das der sogenannten Kaiserzeit.

Was nun also meint Alabali, wenn sie „den letzten Staub der Kaiserzeit“ aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz herausklopfen möchte? Wie kann man etwas herausklopfen, das nicht existiert? Der „Staub“, den Alabali nun aus dem Staatsbürgerrecht entfernen will, ist nicht der Staub des sogenannten Kaiserreichs, welches ein demokratisch aufgebauter Bundesstaat mit präsidial-monarchischem Staatsoberhaupt gewesen ist.

Es ist, wenn es denn überhaupt Staub ist, der Staub einer rechts-sozialistischen Ideologie, die in unzulässiger Weise Begriffe wie Volk, Nation und Rasse mit Deutsch und Staatsbürgerschaft verquirlt hat und damit bis heute in manche Köpfe – und in das Grundgesetz – wirkt. Jene aber, die 1871 die erste deutsche Demokratie aus der Taufe hoben und dabei vor dem Problem standen, die damals noch mächtigen Adelsgeschlechter irgendwie mit auf den Weg nehmen zu müssen, waren es nicht, die diese tragische Verquickung organisierten. Ihr Staatsbürgerbegriff, der 1913 mit langwährender Gültigkeit manifestiert wurde, war der eines freien Bürgers, der in diesem Land lebt und sein Mögen und Vermögen für dieses einsetzt. Wer dazugehören wollte, konnte unabhängig von Herkunft, Ethnie und Religion einen entsprechenden Antrag stellen. Er wurde eingebürgert, wenn er nachwies, sich nach Recht und Gesetz zu verhalten und nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen.

Was jenes Deutsche Reich von der Bundesrepublik unterscheidet, ist die Tatsache, dass das verfemte „Kaiserreich“ spätestens ab 1890 tatsächlich ein Einwanderungsland, in dem Neubürger willkommen waren, gewesen ist – ohne dass dabei der Anspruch behauptet worden wäre, die Alt-Bürger hätten auf ihre deutsche Identität verzichten müssen. Ganz im Gegenteil: Der Bundesstaat mit dem Namen Deutsches Reich stand allen Neubürgern offen – sie mussten einfach nur Deutsche werden wollen.

Die SPD braucht Sündenböcke

Dieses auch dürfte der eigentliche Grund sein, weshalb Alabali und ihre bildungsfernen Claqueure in den Medien, die das Nonsens-Zitat bereitwillig zur Schlagzeile gemacht haben, einen solchen, an Geschichtsvergessenheit und Kenntnislosigkeit nicht zu überbietenden Unsinn verbreiten: die Absicht, über die Änderung des tatsächlich im Vergleich zur sogenannten Kaiserzeit illiberaleren Staatsbürgerrecht der Bundesrepublik die deutsche Identität zu schleifen. Wer allerdings mit einem solchen Ansatz eine auf Falschbehauptungen basierende Politik betreibt, der treibt gezielt einen Keil zwischen Alt- und Neubürger und darf sich nicht wundern, wenn sich dagegen Widerstand regt.

Wie viel intelligenter wäre es dagegen, nicht auf ein angeblich verstaubtes Kaiserreich einzuprügeln, sondern stattdessen die Fakten zu bemühen und mit Bezug auf die erste deutsche Demokratie die Sinnfälligkeit einer verantwortlichen Einwanderungspolitik zu vermitteln? Einer Einwanderungspolitik, die – dieses nur am Rande – auch keine „Reichsbürger“, sondern nur „Bundes- und unmittelbare Reichangehörige“ kannte.

Doch das müsste auch bedeuten, dass die Sozialdemokratie, die 1918 letztlich durch einen als Revolution verkauften, verfassungswidrigen Staatsstreich die Macht im Reich übernommen hatte, sich ihrer eigenen Geschichtserzählung stellen müsste. Da ist es durchaus einfacher, Geschichte zu verleumden. Wehren kann sich ja niemand mehr von jenen, die heute wider die Fakten als Begründung für politische Indoktrination ohne Tatsachenbezug herhalten müssen.

Lesen Sie in Teil 1 über Alabalis Geschichten von Widerstand, Flucht und Verfolgung.

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49 Kommentare

  1. Als ich vor 80 Jahren geboren wurde , da gab es in Afrika ca 200 Millionen Menschen . Heute sind es 1,3 Milliarden Menschen in Afrika . Die Steigerung der Bevölkerung ist der Medizin zu verdanken , die der “ Alte böse Weiße Mann “ nach Afrika brachte . Ohne die medizinischen Wohltaten der bösen Europäer würde weiterhin jedes zweite Kind im Babyalter versterben . Auch dieses verdanken die Menschen in Afrika den Kolonialstaaten in Europa , daher wäre ein differenzierter Umgang mit “ Ausbeutung “ angebracht . In 40 Jahren rechnet man mit 3 Milliarden Menschen in Afrika , auch das ist Folge der Versorgung mit moderner Medizin .

  2. Die hätte mal den alten Staub in ihrer Heimat herausklopfen sollen, bevor sie und ihre Anverwandten sich aufmachten diesem Mief und der Entsagung zu entrinnen.

    Solche Belehrungen haben uns gerade noch gefehlt und merkwürdig ist ja schon die Tatsache, daß sie alle zu uns wollen und nicht umgedreht und das hat was mit deren Rückständigkeit zu tun und besser wäre es gewesen sich mit ihren eigenen Regierungen auseinander zu setzen, als hier die große Klappe zu riskieren, die nur als Auftragsarbeit zu betrachten ist und dabei inhaltlich so leer ist wie eine Flasche, die an unseren Ufern angeschwemmt wurden.

  3. Typisch ungebildete, uninformierte Quotenfrau, die sich die Geschichte nach eigenem Gutdünken zusammenfabuliert. Leider sind die ( Baerbock, Roth. Özeguz etc ) in den maßgeblichen Positionen und ihre männliche Kollegen stehen ihnen diesbezüglich in nichts nach, siehe Steinmeier, Habeck, Özdemir etc.

  4. Asyl für Iraker nachdem die Familie mehr als 6 Jahre in Moskau lebte und die Eltern dort studierten. Noch Fragen wie lange solche Mißstände hierzulande schon dauern?
    Aber mit einem Bachelor ist sie ja bestens qualifiziert … vergleichsweise z.B. zu dem Grünen Krischer, den nur die Verteidigung von Annalenas Buchs (dis-)qualfiziert.

  5. „…wer über eine eigene Wohnung oder Unterkunft verfügt, und wer daselbst in der Lage ist, sich und seine Angehörigen nach dortigen Verhältnissen zu ernähren…“
    Gerne so, nur würde dass den betreffenden Herrschaften und ihren Schutzpatronen, Anwerbern & Schleppern nicht passen.

  6. Die deutsche Vergangenheit ist eben nicht Alabalis Vergangenheit. Ihre Wurzeln liegen woanders und das zeigt sie eben, wie soviele andere Zugewanderte auch.

  7. Wenn man dieses Mädel nach den deutschen Kaisern fragen würde, dann würde ihr wohl spontan Alfons der Viertelvorzwölfte (Michael Ende, Jim Knopf und Lukas, der Lokomotivführer – nebenbei bemerkt: auch so ein rassistisches Buch, das bereits in Teilen umgeschrieben wurde) einfallen.

  8. Mir geht es zunehmend auf den Geist, das man permanent von der „bösartigen Kolonialisierung“ der ‚Westen in Afrika und Co. schwadroniert, von der Verdrängung der indigenen Bevölkerung (für Leute die noch klar im Kopf sind -es sind „Indianer“ gemeint) in Amerika, und was auch immer. Und unsere eigene Heimat wird aus allen Herren Länderen regelrecht überrant und sozial und kulturell weiter ausgeblutet! 

    Und wenn sie dann ein paar Jahre hier sind, beginnen sie uns zu erzählen was wir Deutsche sind oder auch nicht. Eine Özog…. die früher weder fließend Wasser noch Strom kannte streitet ab das wir eine Kultur abseits der Sprache haben dabei kann sie selbst kaum bis drei zählen.

    Jetzt kommt die nächste eingewanderte Prinzessin von irgendeinem Takatuka-Land, und will uns unsere Staatsbürgerschaft, unsere Geschichte und damit unser Deutschsein erklären. Nein ich habe kein Verständnis. Nein ich will auch keines entwickeln und am wenigsten will ich diesen Leuten „tolerant“ begegnen. Sie k….en mich nur noch an!
     
    Ich sage es frei heraus, ich habe niemals „völkisch“ gedacht, aber dieser auch noch von der eigenen Politik importierte befremdlich kulturelle „Kolonialisierung“ -jawohl das nichts anders- lässt mich mehr und mehr anders darüber denken! All diese importierten Klusgchei…*Innen gehen mir zusehends auf den Geist und ich beginne die Verdrängung meiner eigenen deutschen Kultur, diese permanente Verächtlichmachung unserer eigenen, lange aufgeklärten Gesellschaft von Eingewanderten zwischenzeitlich als Bedrohung.
     
    Kurz, MIR REICHTS ES. HÖRT ENDLICH AUF MEINE HEIMAT VERÄCHTLICH ZU MACHEN! Früher oder später, ich hoffe früher, werdet Ihr die gleiche Verachtung erfahren die ihr zunehmend mehr in unser Land tragt. Wir werden uns nicht alles gefallen lassen trotz und gerade wegen Deutschland und Deutsche hassender Grün*Innen Und der SPD! Das Maß ist voll, definitiv. Ihr werdet ernten was Ihr sät!

    • Ich teile absolut ihre Einstellung und ebenso den Weg, der auch mich so weit brachte. Diese Leute lassen einen mehr und mehr die gute Kinderstube vergessen und züchtet sich damit seine Gegner selbst heran – und sie raffen es nicht einmal (oder aber es ist ihnen sch…egal). Doch ich habe erhebliche Zweifel an der von ihnen genannten „Ernte“. Auch wenn unsere Zahl stetig zu wachsen scheint, deren Anzahl wächst dank stetiger Zuwanderung und großem Hang zur Fertilität leider sehr viel schneller… Ausdrücklich ausnehmen will ich hier nach wie vor die nicht geringe Zahl der rechtschaffenen, anpassungswilligen, fleißigen Migranten, die sich hier ohne Tamtam (auch sprachlich) prima integrieren, und deren Reputation durch die Legionen von Taugenichtsen ebenfalls beschädigt wird. Da sollten wir unsere Unterscheidung sehr deutlich machen, die müssen wir dringlich auf unsere Seite ziehen; Das würde unsere Position stärken!

  9. Schaulaufen (Kür) der Regierungsmitglieder:
    Wer toppt die schon gemachten dümmlichen Aussagen anderer Mitglieder?
    Offensichtlich wollen sie alle aufs Siegertreppchen.

    • Heutzutage gibt es kein Siegertreppchen mehr, alle Gewinner (also alle Teilnehmer) stehen auf einem dünnen Brettchen.

  10. Da sie oftmals nicht wissen woher, wissen sie auch nicht wohin mit Verbrechern. Und wenn sie es wissen, wollen die Herkunftsländer ihre Überzähligen (UNgebräuchlich) gar nicht zurück.

  11. Kaum in einem anderen Staat haben Ausländer und Erschleicher der Deutschen Staatsangehörigkeit es zu solchen negativen Einfluss auf die Gesellschaft bringen können, wie in der BRD. Beste Beispiele sind die vielen arabischen Großclans, die es eben wegen steigendem Einfluss von Migranten bis in höchste Politische- und Regierungsämter gelingt, unsere Lebensart,Kultur und Rechtsstaatlichkeit z.T. in einer ungeheuren Weise kriminell so auszunutzen, dass sie internationale Großvermögen damit zusammenraffen konnten. Wie wenig sie dabei, auch z.T. als deutsche Staatsangehörige unsere über Generationen unter Opfern erlangten Werte verletzen, zeigt gerade wieder der Prozessbeginn in Dresden wegen des Einbruchs im Grünen Gewölbe. Geht es dabei doch um nicht nur um Kulturgüter, sondern wesentliche noch erhaltene und unersetzliche Dokumentation unserer Geschichte. Es ist die gleiche Art der Vernichtung solcher unersetzlichen noch vorhandenen Gegenstände, wie sie das fehlende Geschichtsbewusstsein in viele Herkunftskulturen ergibt. Noch heute werden dort die oft letzten vorhandenen und unersetzlichen Kulturgüter der Vergangenheit aus mangelnden Geschichtsbewusstsein oder sogar religiös oder ideologischem Wahn vernichtet. Schlimm das so etwas nun auch immer mehr in westlichen Kulturen an Einfluss gewinnt.

  12. Ich bin immer wieder überrascht warum man Nicht-Integrierte zu Integrationsbeauftragten ernennt

  13. Vielen Dank Herr Spahn, fuer diese detailierte Aufarbeitung.
    Ich gestehe, dass mir einige Punkte unbekannt waren !

  14. Bin ja schon froh, dass die keine Muslima ist, die den Islam-Mist hier einführen will. Generell wäre es mir zwar lieber, wenn wirklich gute Leute scharf auf DE wären – aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? In der Not frisst der Teufel Fliegen. Ein Anknüpfen an die Zeit, als Deutschland ein, gar DAS Zentrum der (Natur)Wissenschaft war, Physik, Biochemie, Pharmazie, international – bis die Nazis alles zerstört haben, könnte ich mir sehr spannend vorstellen. Zentren Berlin, Göttingen, München, Heidelberg … . Wäre das wieder möglich? DE als internationaler Mittelpunkt der innovativsten Region weltweit? Allein schon geographisch? Wir haben es in der Hand. Agenda 2040.

  15. Wer vor einem Plenum wie dem Deutschen Bundestag historische Themen behandelt, sollte zumindest Grundkenntnisse deutscher Geschichte aufweisen können.
    Eine Bachelor-Arbeit zum syrischen Bürgerkrieg und ein „Basteln“ am Master seit 2017, zeugen nicht unbedingt von einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit … aber egal, Hauptsache die Quote stimmt …

  16. Was bilden sich diese untergekrochenen Migranten, Asylanten und Gastarbeiter eigentlich ein, in völliger Unkenntnis der deutschen Geschichte und Kultur die Mäuler aufzureissen, in die Kassen zu greifen und Politik zu „gestalten“. So langsam reißt mir der Faden und ich weiß, ich bin nicht der Einzige!

  17. die ganze Sache wird sich womöglich von ganz alleine regeln. Dass dieses Land zugrundegeht, ist spätestens angesichts der Leistungen der aktuellen „Bundesregierung“ (eigentlich: „Sachwalter des Großkapitals“) unausweichlich. Wenn das passiert, dann werden Alle, die unproduktive Luxusjobs haben, und Alle, die auf Staatskosten ein angenehmes Leben genießen wollen, vor einem existentiellen Problem stehen. Dann wird es vorübergehend zu Gewalt kommen, die hoffentlich irgendwann rechtzeitig und so unblutig wie möglich wieder zum Erliegen kommt. Der Bevölkerungs-Rest, der dann bleibt, wird mit harter Arbeit wieder aufbauen, was zerstört wurde. Dann ist auch sicher jede(r) willkommen, der/die mit anpackt.

    • Tja. Zustimmung. Wenn man nur wüsste, wie viele Millionen Jungmänner inzwischen im Land sind, die den Kampf mit Messer und anderen Waffen noch verstehen.
      Dann könnte man vielleicht berechnen, wie das Ganze ausgehen wird. Aber es gab welche, die schon 2015 erkannten, das die Masse, die an den Grenzen nicht abgehalten wird einzudringen, dann unsere Marktplätze unsicher machen wird.
      Und wir haben jetzt 6 Jahre offenen Zugang.

  18. Als nachkriegsgeborener Westpreuße erfüllt es den Leser dieses Beitrags mit Stolz und Freude, daß der Autor seiner Heimat eine eigene Staatlichkeit zubilligt. Die SPD wird es weniger freuen, nicht wegen der ungebildeten Genossin Reem Sowienoch, sondern weil sie einige Jahre von einem Ausländer, Kurt Schumacher, als Vorsitzender geführt wurde.

  19. Warum gibt es eigentlich kein eigenes Ministerium für die Förderung indigener Deutscher, sondern nur für die Förderung von Migranten?

  20. Wir können auch festhalten, dass die Sozialdemokratie in der Weimarer Republik den Faschismus nicht verhinderte.

  21. Das kommt, wenn man bildungsferne Ausländer in höchste Ämter hievt. Gesinnung ist hier alles, Bildung nichts. Und dann herumjammern, wenn der eine oder andere vom Großen Austausch spricht. Danke an TE für den Beitrag. Das Kaiserreich war der letzte Rechtsstaat auf deutschem Boden!

  22. Transparency International Korruptionsreport 2021:
    Deutschland 10. (180)
    Herkunfts- und Abstammungsländer vieler der aktiven Veränderer und Ankömmlinge:
    Iran 150. (180)
    Libanon 154. (180)
    Irak 157. (180)
    Afganistan 174. (180)
    Syrien 178. (180)
    Somalia 178. (180)
    Noch Fragen, wo es mit diesem Land hingeht?!

  23. In keinem anderen Land hätte Madame Alabali-Radovan eine Chance auf so ein „Laber-Amt“ in der Regierung. In vielen Ländern gibt es diese Jobbeschreibung überhaupt nicht. Aber hier finden Menschen mit gemogelten Biografien (ihre Familien-Biographie) problemlos in solche Ämter, begleitet und initiiert von noch größeren ideologisch verbildeten Politik-Figuren. Was bei mir immer sehr sauer aufstößt, daß dieses Politik-Darsteller mit Migrationshintergrund sich oft abfällig, dummfrech und arrogant gegenüber Deutschland äußern. Ich denke schon, daß dieses Land ihnen zuwenig abverlangt hat und nicht zuviel, wie das ja oft behauptet wird. Denn jedem von diesen „Politikern“ wurde immer zielsicher der Opfer-Status ad hoc zugesprochen, denn die meisten sind qua ihres Geburtsjahrgangs in links-grünen Verhältnissen aufgewachsen. Und auch hier in der Causa Alabali-Radovan zeigt sich, daß man sich in diesen Politik-Vereinen und NGO’s durchhangeln kann, ohne wirklich mal wertschöpfend tätig zu sein. Die FU-Berlin sollte zukünftig mal mehr Pflichtscheine abfordern, die Studenten in der Politikwissenschaft dazu bringt sich mit historischen Fakten auseinanderzusetzen.

  24. Schön zu sehen, wie scharf sie doch alle sind auf dieses Land. Und sie werden immer mehr und sie beanspruchen es für sich.

  25. Eine lastenneutrale Einwanderung wär eine, in der der Ankommende, den Bruchteil dessen, was er nun beansprucht, mitbringt. Ausbildung, Wohnung, Arbeitsplatz, Landeskenntnis, Landesfläche(!), durchschnittliche kognitive, intelligente Leistungsfähigkeit, durchschnittlich weltanschauliche Ansichten, durchschnittliche Begabung bis hin zu kriminellem Verhalten etc., etc.!
    Es mag Ökonomen geben, die dies auf Euro und Cent ausrechnen mögen – nur, über eines darf man sich jetzt schon bereits im Klaren sein, die Hürde zu dieser Neutralität, die für sich genommen keinen Vorteil für das aufnehmende Land verspricht, wäre dem einzelnen Migranten in Rechnung gestellt, viel zu hoch, um auch nur die geringste Attraktivität entfalten zu können.
    Und so geht die Plünderung der Nationalstaaten lustig weiter. Im Vergleich: kein militärgestütztes Besatzungsregime kann selbst kurzfristig damit konkurrieren.

    • Imad Karims Film gibt in den ersten 10 Minuten darüber Auskunft, dass jemand, der sich für viel Geld ins Land schleusen lässt, seinen Einsatz bereits nach einem Jahr amortisiert hat. https://www.youtube.com/watch?v=vZgSx-eWzCE
      Bis hin zum deutschen Pass, der bald folgt und mit dem fast alle Länder dieser Erde zugänglich sind.
      Zudem gegenforderungslos daueralimentiert – was allerdings auf Dauer nicht gutgehen wird – und dann gnade uns Gott.

  26. So eine Person liest das vor, was ihre Referenten ihr vorformuliert haben.

    Das Bildungsdefizit liegt nicht nur bei der Politikerin, sondern auch bei „dem Apparat“, der Ministerialbürokratie. Oberhalb der Referate gibt es nur noch Personen, die über die Parteischiene in ihre Funktionen gekommen sind. Extrem dürfte das der Fall sein im Kanzleramt. Wie zu hören ist, hat in den letzten Jahrzehnten in allen Minsterien das Niveau gelitten.
    Was bei den „Persönlichen Referenten“ und Pressesprechern noch verständlich und gewissermassen verzeihlich ist (- dass fachliche Qualifikation keine Rolle spielt, sondern nur politische Nähe), ist für ein Haus dann katastrophal, wenn Abteilungsleiter nicht mehr für Qualitätssicherung der Vorlagen für den/die MinisterIn sorgen. Von dort müsste die in den Referaten noch vorhandene Sachkunde abgerufen werden, aber das geschieht offensichtlich nicht.
    Folge: In dem Ministerium bildet die Leitungsebene eine Blase, und die tausenden Mitarbeiter sind frustriert. Im Innen und im Justizministerium dürften die sich schämen, wenn sie die Ergüsse ihrer Ministerinnen im Pressespiegel lesen.

    • Ich glaube, dass der Austausch in die Tiefe stattgefunden hat. Und was vom wissenschaftlichen Dienst erwartet wird – und wie diese Erwartungen erfüllt werden, wer kann das schon wissen. Zudem kann man nicht wissen, wie vernetzt die Nudging-Abteilung vorgeben kann, was uns erzählt werden muss.
      Allerdings hätten sie als Staatsbedienstete die Pflicht zu remonstrieren, wenn es nicht mehr mit rechten Dingen zugeht..

  27. Manchmal habe ich den Eindruck, dass TE eine Nachhilfe-Seite für Parlamentarier ist. Danke dem TE Team für die immer wieder eindrucksvolle Recherche und Information. Die online Präsentation, das Magazin, der Wecker, die Podcasts – alles ist wohltuend sachlich, gelegentlich spöttisch, aber immer respektvoll auch im Widerspruch. Eine Oase in der Medienwüste.

  28. So wie jeder Mensch eine Familie hat, hat jeder Mensch eine Heimat – beides ist Zufall, den man eben nicht dadurch aufheben kann, indem man das sogenannte “Staatsbürgerschaftsrecht“ beliebig abändert, das dessen Reform im Jahr 2000, die das Abstammungsprinzip zugunsten des Geburtsortprinzips abschaffte, uns deutlich aufzeigt, insofern, dass beispielsweise laut Pass “deutsche Türken“ in Köln Erdogan mit türkischen Fahnen gehuldigt haben respektive eine Moschee statt eine Kirche besuchen…
    Kurzum: Sogenannte “Politikerinnen“ wie Alabali-Radovan haben kein Verständnis für sich selbst, verfügen über keine Selbstreflexion, das bewirkt, dass sie die Realität gänzlich verkennen, das mit grotesken Äußerungen einhergeht, die wir Einheimische mit unseren Steuern noch zu finanzieren haben, das besonders ärgerlich ist!

  29. Ich hätte gern das Kaiserreich wieder.
    Allerdings ohne das überliberale Staatsbürgerrecht, und wer Kaiser/in sein sollte, bin ich ich mir auch unschlüssig.
    Aber ansonsten: Bestes Deutschland, das es je gegeben hat.

  30. Politiker mit Migrationshintergrund sind oft provozierend, verletzend in ihren Aussagen und stoßen damit viele Deutsche vor den Kopf. Einmal ist es ihr Nichtwissen über die deutsche Geschichte, das viele deutsche Politiker auch nicht haben. Zum anderen kommen sie selbst oder ihre Familien aus Ländern, die andere gar nicht schulmeistern dürften in puncto „Demokratieverständnis“. Aber vermutlich gerade deshalb werden sie von deutschen Politikern in einflussreiche Positionen gebracht? Weil es offenbar gar nicht darum geht, gemeinsam etwas aufzubauen. In der Politik geht es um Streit und Macht. „Eine spezifisch deutsche Kultur, jenseits der Sprache, gibt es nicht, Integration muss täglich neu ausgehandelt werden“( Özoguz, SPD). „Die Scharia ist mit dem Grundgesetz kompatibel“(S. Chebli, SPD). „Deutschland braucht ein neues „deutsches Wir“, auf das sich alle einigen können“, Lamya Kaddor, Grüne.

    • Kaddor weiß genau, dass der Koran und die Schriften in keinem Punkt verändert werden dürfen. Von daher ist klar, wohin die Reise geht.

  31. Fehler: „So kam es zu stetiger Zuwanderung, die sich vor allem aus den europäischen Nachbarländern, darunter insbesondere Polen und Westpreußen…“ Westpreußen war ja Teil des Kaiserreiches und Polen existierte als Staat zu dieser Zeit überhaupt nicht. Das damals moderne Staatsbürgerrecht war natürlich auch dem Umstand geschuldet, dass das Kaiserreich zwar kein klassischer Vielvölkerstaat wie es die k.u.k. Monarchie war aber trotzdem gewaltige ethnische Minderheiten beheimatete: Polen, Dänen, Sorben, Elsässer, Lothringer. Die Zugehörigkeit zur deutschen oder einer der genannten Minderheitsethnien wurde am ehesten durch die gesprochene Umgangs.- bzw. Muttersprache und/oder das Zugehörigkeitsgefühl für sich selbst festgelegt. Das war auch nicht immer für jeden so einfach und klar definiert: nach dem Ende des Kaiserreiches gab es in den Abstimmungsgebieten im Osten Familien deren Mitglieder sich manche für Dtld. und manche für Polen entschieden. Das Kaiserreich war zu keinem Zeitpunkt der klassische Nationalstaat, wie er heute gerne – natürlich negativ – gesehen wurde. Nicht nur dass Minderheiten in Millionenstärke dem Ideal nicht entsprachen, sondern ein sehr bedeuteter Teil des nationalen Staatsvolkes (Deutsch-Österreich) nicht Teil des Staates wurden. Was im bundesrepublikanischen Dtld. „niemand“ mehr weiß: im heute idealisierten Paulskirchenparlament von 1848 saßen deutsche Abgeordnete vom Mittelmeer bis ins heutige Litauen. Wie in (un-)guter deutscher Gepflogenheit pickt man sich nur die vermeintlichen Rosinen zur passend gemachten Geschichte heraus.

  32. Nun – das kommt davon, wenn man fremdkulturell sozialisierte Bildungsopfer (womit ich den schädlichen Anteil des deutschen Bildungssystems nicht schmälern möchte!) in quotierte Leitungspositionen hebt.
    Oder, wie ein bekannter Blogger gern sagt:
    Wie bestellt, so geliefert.

  33. Danke für die interessanten Ausführungen. Letztlich propagiert Frau Reem Alabali-Radovan doch vor allem eine Staatsbürgerschaft, die möglichst schnell und ohne große „Leitkultur“ zum umfassenden Wahlrecht verhelfen soll, ggf. zusätzlich zum Zweitpass.
    Dies folgt dem (neudeutsch:) Narrativ von Migrantenverbänden wie den Neuen Deutschen Organisationen ( https://neuedeutsche.org/de/artikel/manifest-fuer-eine-plurale-gesellschaft-1/ ),
    1. „in einer Demokratie“ sollten „so viele Einwohner*innen wie möglich zum „Staatsvolk“ gehören, also nicht mehr Ausländer, sondern „Deutsche“ sein, und 2. In einem „modernen Migrationsland“ sollte man nach drei Jahren das kommunale Wahlrecht, nach fünf bitte ein umfassendes Wahlrecht (auch für die EU) erhalten. 3. Zu diesem Zweck sollten Einbürgerungen „erleichtert“ werden.
    Man kann so den Anteil der „Deutschen“ erhöhen, den Anteil der Ausländer reduzieren, während das Deutschsein gleichzeitig weniger Anforderungen beinhaltet und sich zu einem Gutteil auf die formale Aufenthaltsdauer im Land konzentriert. Vermutlich (?) werden in den nächsten Jahren viele Bestandteile der Einbürgerung https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html fallen. Ob man in ein paar Jahren immer noch gewisse deutsche Sprachkenntnisse braucht, Kenntnisse über Deutschland und „keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten“ vorweisen muss, bleibt abzuwarten.

    • Was soll ich sagen, ich bin Österreicher. Zahle seit 25 Jahren steuern in diesem Land. Bei der letzten Bundestagswahl meine Friseurin hat gewählt. Obwohl, sie kaum Deutsch kann. Die Frage, ob sie Herrn Spahn oder Herrn Scholz oder Laschet kenne, verneinte sie. Ich fragte sie, ob sie wählen darf. Klar, ich deutsch!

      Das schreib ich ohne Wertung!

  34. Niemand wird Alabali deswegen eine schlechte Zensur erteilen. Sie steht auf der richtigen Seite!

  35. Hach, könnte man diese einfältige Frau doch dazu nötigen, sich ihren fundierten Artikel einmal gründlich durchzulesen. Aber halt, oh weh, sie ist Migrantin, Minderheit, vor jedweder Unbill durch die „eklig weiße Mehrheitsgesellschaft“ zu schützen. Da haben wir dann wohl Pech gehabt…
    Also fröhlich weiter in den Untergang des uns so vertrauten (und einst geliebten!) Vaterlandes! Hoppla, welch verderbter Begriff! Offenkundig bin ich ein unverbesserlicher Nazi und muss schnellstens zum Überziehen des Büßerhemds gezwungen werden. Denn uns darf man ja zwingen…

  36. Viele halten das Kaiserreich für einen Unrechtsstaat , was er aber nicht war :

    Die erste demokratische Verfassung des geeinten Deutschlands von 1871 schrieb fest; „Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt.“ Das heute so genannte „Kaiserreich“ war auch dann, wenn Wilhelm die Verfassung am 16. April 1871 als „von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.“ verkündete, alles andere als jene „Kaiserdiktatur“, als welche sie heute gern behauptet wird. Nach dem Wortlaut der damaligen Verfassung gab es überhaupt kein „Kaiserreich“ – nur einen „Bund“, dessen Präsidium in Personalunion dem König von Preußen (und damit auch nicht notwendig dem Hause Hohenzollern) zustand. Dieser Bundespräsident führte den Namen „Deutscher Kaiser“ – ein Zugeständnis der Demokraten an Preußens König Wilhelm, der noch zu sehr „old-school“ war, um sich ohne diesen Namen als Präsident zu verstehen, jedoch als Integrationsfigur vor allem für die damals in zahlreichen Bundesländern noch tonangebenden Fürsten und Kleinkönige benötigt wurde.
    Ein Gottes-Gnaden-Kaisertum ist das Deutsche Reich jedoch niemals gewesen. Und dieses umso mehr, als die Gesetzgebung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung über ein Zwei-Kammern-System geregelt war: „Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.“ Die legislative Gewalt lag somit weder bei der Exekutive noch beim Staatsoberhaupt.

  37. Die Dokumentation des intellektuellen Niedergangs der Politik(er).

  38. Ich glaube, wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, daß die meisten Politiker nicht viel Bildung mit sich herumtragen.
    Sie zeichnen sich hingegen durch Bauernschläue aus.

    • Siehe Kevin Kühnert, 3 Studienlehrgänge abgebrochen, 6 Monate in einem Call-Center. Das reicht bei der SPD um was ist jetzt noch mal geworden?
      Im Grunde ein lebenslängliche Harz IV Kandidat. Nur mit 9000t Netto im Monat!

      • Sie haben Frau Esken vergessen, Gleiches gilt für Baerbock, Ricarda Lang, Paul Zimiack und viele andere unserer „Eliten“!

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