Am 15. November hielt Beatrix von Storch im Bundestag eine Rede zum Transsexuellengesetz und dem „Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie“ – Schutz auch vor dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel der Geschlechtsidentität künftig stark vereinfachen, um nicht zu sagen, dynamisieren soll. Einmal im Jahr soll jede Person durch einfachen Sprechakt ihr „Geschlecht“ wechseln können. Die Mitmenschen und Mitbürger haben sich diesem Sprechakt unterzuordnen. Ein Offenbarungsverbot soll gelten, das die Offenlegung der Biographie einer Person vor dem Sprechakt unmöglich macht, falls die Person das nicht wünschen sollte. Daneben soll auch ein „falsches Gendern“ oder eine falsche Ansprache von Transpersonen mit ihrem alten Namen unter Strafe stehen und mit bis zu 10.000 Euro Strafe bewehrt werden.
Ihre Rede hielt Beatrix von Storch noch, bevor das Gesetz beschlossen oder in Kraft wäre. Trotzdem scheint es eine interfraktionelle Absprache – unter Ausschluss der AfD und zu Lasten ihrer Abgeordneten von Storch – gegeben zu haben. Die Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) fühlte sich berechtigt, von Storch zwei Ordnungsrufe zu erteilen, weil sie die Geschlechtsidentität, das rechtliche und biologische Geschlecht des Grünen-Abgeordneten Markus („Tessa“) Ganserer zum Thema machte. Ganserer ist rechtlich weiterhin ein Mann, wurde aber zur Bundestagswahl auf einen Frauenplatz der Grünen-Liste gewählt, was ein reines Partei-Internum ist. Er tritt heute als Frau und als Gewährsmann des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. Man kann dabei nicht behaupten, dass seine Reden von besonderer Brillanz wären. Ganserer wirkt vorwiegend durch seine reine Anwesenheit. Aber das gehört nicht ganz hierher.
Beatrix von Storch hat sich zu einer Organstreitklage gegen das Vorgehen von Petra Pau entschlossen, die ihre Ordnungsrufe erkennbar an den reinen Sprechakt Beatrix von Storchs knüpfte. TE liegt die Klageschrift vor. Wir veröffentlichen Auszüge, um den Vorgang zu dokumentieren und einem breiteren Publikum eine Einsicht zu ermöglichen. So bietet sich ein Panorama an, in dem der Klüngel der Parteien (inklusive der CDU/CSU) eine unfreiheitliche, ja antifreiheitliche Maßnahme der Parlamentspräsidentin ermöglicht. Alles sieht nach einer Absprache mindestens der Regierungsfraktionen unter Einschluss der Linken aus.
Organstreitverfahren
Der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Beatrix von Storch, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
– Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
gegen
die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
wegen
Verletzung des Rederechts nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch zwei Ordnungsrufe gemäß
§ 36 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sowie die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 37 GO-BT
bestelle ich mich für die Antragstellerin und beantrage:
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat, indem sie in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. November zum TOP 5 der Tagesordnung
„Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf die Geschlechtseintragung und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drucksache 20/9049 und „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“, Drucksache 20/8203,
1. der Antragstellerin zwei Ordnungsrufe erteilt hat
2. ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängt hat.
I. Sachverhalt
1. Ordnungsruf
In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages – 20. Wahlperiode – Mittwoch, dem 15. November 2023 wurde unter TOP 5 der Tagesordnung das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf die Geschlechtseintragung und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drucksache 20/9049 und „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“, Drucksache 20/8203, debattiert.
Die Sitzungsleitung oblag der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau. Diese erteilte der Antragstellerin als Abgeordnete das Wort. Während der Rede äußerte die Antragstellerin:
„Dieses Gesetz ist der Weg ins Tollhaus. Sie sagen: ‚Nicht die Biologie bestimmt, was eine Frau ist‘, und ich frage Sie: Ja, was denn dann? Lackierte Fingernägel und Minirock? Auf die alles entscheidende Frage haben Sie keine Antwort: Was ist eine Frau? Sie ertragen nicht, dass Wunsch und Gefühl nicht Wirklichkeit sind.
Jeder Kollege hier kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht, und das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber es macht einen nicht zur Frau. Man kann sein Geschlecht ebenso wenig ändern wie sein Alter oder die Körpergröße. Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie sie jetzt verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, soll dafür 10 000 Euro Strafe zahlen, für die Wahrheit. So steht es im Gesetz … (Hervorhebung durch den Unterzeichner)
… Ihr Offenbarungsverbot ist eine Pflicht zur Lüge. Das ist nicht liberal, sondern totalitär, schrieb schon die ‚FAZ‘. Sie wollen uns dazu zwingen, anzuerkennen, dass Männer Kinder gebären können und Frauen Samen spenden können. Das regelt ausdrücklich § 8 SBGG. Das ist die Symbiose von Gender-Gaga und Nordkorea.“
Beweis: Auszug aus dem Stenographischen Bericht der 136. Sitzung vom Mittwoch, dem 15. November 2023 (hier im Text bereinigt um die Zwischenrufe aus dem Plenum) – Anlage 1
Dies nahm die Vizepräsidentin zum Anlass, der Antragstellerin den 1, Ordnungsruf zu erteilen, mit folgenden Worten:
„Frau Abgeordnete von Storch, ich habe vor Eröffnung der Debatte darauf hingewiesen und auch darum gebeten, dass wir bei aller Kontroverse in der Sache mit Respekt vor allen hier Anwesenden und mit allen hier Handelnden umgehen. Sie haben nicht nur diesen Respekt vermissen lassen, sondern Sie haben gegenüber der Abgeordneten Ganserer gegen die Würde nicht nur dieses Hauses verstoßen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.“
(Bild : Würde des Hauses)
Beweis: Auszug aus dem Stenographischen Bericht – Anlage 1
2. Ordnungsruf
Im Nachhinein beantragte die Antragstellerin die Abgabe einer persönlichen Erklärung zur Klarstellung, nachdem sie aus dem Plenum mit „Prinzessin von Oldenburg“ angesprochen wurde. Zur Erklärung: Bis zu ihrer Heirat trug die Antragsteller den Namen Herzogin von Oldenburg. Hierauf kam es zum folgenden Wortwechsel zwischen der Antragstellerin und der Vizepräsidentin:
Vizepräsidentin Petra Pau:
Entsprechend unserer Geschäftsordnung erteile ich der Abgeordneten Beatrix von Storch das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Beatrix von Storch (AfD):
Vielen herzlichen Dank. – Sie haben mich gerade persönlich angesprochen als „Prinzessin von Oldenburg“, die ich nie hieß. Ich will nur darauf hinweisen: Sie benutzen einen Namen, den ich nie trug. Wenn ich einen Namen benutze, der juristisch noch geführt wird, von Herrn Ganserer als Markus Ganserer, bekomme ich einen Ordnungsruf, –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau von Storch!
Beatrix von Storch (AfD):
– nur weil ich darauf hingewiesen habe, dass § 14 des Gesetzentwurfs – Bußgeldvorschriften – vorgibt, dass, sobald dieses Gesetz in dritter Lesung verabschiedet ist, ich dieses bei Strafe von 10.000 Euro –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau von Storch, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen –
Beatrix von Storch (AfD):
– nicht mehr tun kann. Aber der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet, –
Vizepräsidentin Petra Pau:
– und erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf.
Beatrix von Storch (AfD):
– und deswegen darf ich das noch machen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. Sie haben ebendiesen genauso verursacht wie den ersten. Ich wiederhole die Formulierung nicht. Sie wissen allerdings, welche Folgen das hat, sollten Sie mir Anlass für weitere Ordnungsmaßnahmen geben. Wir sind ja heute noch ein wenig beieinander im Plenum des Bundestages.
Beweis: Auszug aus dem Stenographischen Bericht – Anlage 2
3. Ordnungsgeld
Nachdem die Debatte beendet war, hat sie in den sozialen Netzwerken folgenden Post geschrieben:
„Das #Selbstbestimmungsgesetz ist totalitär: #Geschlecht ist Biologie ist Realität ist Wahrheit. Kann man leugnen – aber nicht ändern. Wer künftig Markus #Ganserer HERRN Ganserer nennt, WAS ER IST, wird mit 10.000 Euro bestraft. Und obwohl das Gesetz noch NICHT in Kraft ist, habe ich im Plenum heute zwei Ordnungsrufe bekommen. Unfassbar. Sehen Sie selbst…“
Sodann den Sitzungsausschnitt per Video.
Beweis: Screenshot des Posts auf X – Anlage 2A
Dies veranlasste die Vizepräsidentin Pau in der Sitzung zur folgenden Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1000 Euro:
Vizepräsidentin Petra Pau:
„Bevor wir die Debatte mit dem voraussichtlich letzten Redebeitrag fortsetzen, komme ich noch mal zurück auf den gerade vergangenen Tagesordnungspunkt. Auch wenn die Abgeordnete von Storch es gerade vorgezogen hat, die Sitzung zu verlassen: Für ihren aus dieser Sitzung heraus in den sozialen Medien veröffentlichten Beitrag mit einer despektierlichen Kritik an der Sitzungsleitung verhänge ich gegen die Abgeordnete von Storch ein Ordnungsgeld.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich dazu jetzt nicht weiter zu äußern. Das nur zur Erklärung für alle: Zu Ordnungsmaßnahmen darf auch in der weiteren Debatte nicht das Wort ergriffen werden, sondern diese Maßnahmen stehen für sich.“
Beweis: Auszug aus dem stenographischen Bericht – Anlage 3
Gegen beide Ordnungsrufe legte die Antragstellerin mit Schreiben vom 16. November 2023 Einspruch bei der Antragsgegnerin ein (…), die durch Beschluss des Deutschen Bundestages in der 136. Sitzung vom 16. November 2023 durch die Mehrheit des Bundestages abgelehnt wurden. Insbesondere hat auch die Fraktion der CDU(CSU gegen den Einspruch gestimmt und sich somit positioniert , dass das Aussprechen der Wahrheit im Plenum bestraft werden kann.
Beweis: Auszug aus dem Stenographischen Protokoll der Sitzung vom 16. November – Anlage 5
II. Zulässigkeit
Die Organklage ist zulässig.
1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht ist gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG i.V.m. § 13 Nr. 5 des BVerfGG zuständig. Danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch die Verfassung oder in der Geschäftsordnung des Bundestages mit eigenen Rechten ausgestattet ist.
2. Parteifähigkeit
Die Antragstellerin als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Präsident des Deutschen Bundestages sind durch das Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 40 GG) mit eigenen Rechten ausgestattete andere Beteiligte im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (…). Die Präsidentin ist oberstes Organ. Diese ist die Antragsgegnerin. Ein Stellvertreter des Präsidenten handelt bei der Leitung von Bundestagssitzungen als „amtierender Präsident“ im Sinne der Geschäftsordnung (vgl. § 8) anstelle des Präsidenten.
3. Verfahrensgegenstand
Als Gegenstand eines Organstreitverfahrens kommen nur Maßnahmen oder Unterlassungen der Antragsgegnerin in Betracht, die nach § 65 Abs.1 BVerfGG rechtserheblich sind. Die beanstandeten Maßnahmen sind rechtserheblich, wenn zwischen den Parteien eine konkrete Meinungsverschiedenheit über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten besteht. Hier besteht Streit zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin über den Umfang der Rechte und Pflichten aus dem Abgeordnetenstatus einerseits (hier: Rederecht) und aus der parlamentarischen Ordnungs- und Disziplinargewalt der Antragsgegnerin andererseits. Diese übt Kraft Übertragung durch das Parlament dessen Ordnungsgewalt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GO-BT in eigener Verantwortung und unabhängig aus, weshalb sie im Verfassungsrechtsstreit über eine insoweit mögliche Verletzung von Abgeordnetenrechte unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.
Die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament ist durch besondere Vorschriften und Grundsätze des Grundgesetzes geschützt; sie unterfällt weder dem Schutzbereich des Art. 5 GG noch dem des Art. 2 GG; mögliche Grenzen ihrer Einschränkung ergeben sich nicht aus diesen Artikeln des Grundgesetzes. Die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament ist nicht die Freiheit des Bürgers gegenüber dem Staat, wie Art. 5 Abs. 1 GG sie schützen will, sondern eine in der Demokratie unverzichtbare Kompetenz zur Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben, die den Status als Abgeordneter wesentlich mitbestimmt. Die freie Rede des Abgeordneten dient mithin unmittelbar der Erfüllung der in der Verfassung normierten Staatsaufgaben.
Das Grundgesetz gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG. Um der parlamentarischen Rede- und Handlungsfreiheit willen verleiht die Verfassung den Abgeordneten die Privilegien des Art. 46 GG. Insbesondere die Indemnitätsvorschrift des Art. 46 Abs. 1 GG, wonach ein Abgeordneter wegen seiner Abstimmung oder wegen seiner Äußerungen im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse durch keine Instanz außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden darf, hat kein Seitenstück im Recht der freien Meinungsäußerung
nach Art. 5 GG.
4. Antragsbefugnis
Der Antragsteller ist aus seinen Rechten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG oder nach der Geschäftsordnung antragsbefugt, da die beanstandete Maßnahmen seinen verfassungsrechtlichen Status verletzt haben, nämlich sein Rederecht.
Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG ist ein Antrag im Organstreit nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, dass er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antrags mittelbar gefährdet ist. Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss demnach rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 57, 1 [4 f.]; 13, 123 [125] m. w. N.); die mögliche Verletzung oder Gefährdung der Rechte muss sich aus dem Sachvortrag ergeben (vgl. BVerfGE, a.a.O.).
Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall vor.
Die amtierende Präsidentin des Deutschen Bundestages hat der Antragstellerin wegen ihrer Ausführungen zu einem Gesetz zwei Ordnungsrufe erteilt und ein Ordnungsgeld verhängt.
Diese Ordnungsmaßnahmen wurden verhängt, weil die Antragstellerin die Wahrheit gesagt hat. Dass dies nicht gehen kann, sollte seit der Aufklärung eigentlich Allgemeingut, gerade in der parlamentarischen Debatte, sein.
Die von der Antragstellerin beanstandete Maßnahme sind Ordnungsrufe im Sinne von § 36 Satz 2 GO-BT sowie Ordnungsgeld im Sinne von § 37 GO-BT.
5. Frist
Der Antrag wird gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG binnen der sechsmonatigen Frist, also fristgerecht gestellt.
III. Begründetheit
Die Organklage ist auch hinsichtlich aller drei angegriffenen Ordnungsmaßnahmen begründet.
Die Ordnungsrufe und das Ordnungsgeld haben die Antragstellerin in ihren durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt.
Weil die Antragstellerin Markus (Tessa) Ganserer in einer Bundestagsrede als Mann bezeichnete, verhängte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau zwei Ordnungsrufe sowie ein Ordnungsgeld von 1000 Euro für den in den sozialen Medien abgesetzten Post, obwohl Ganserer biologisch und juristisch ein Mann ist und als „Markus Ganserer (Tessa)“ auf dem Wahlzettel in den Bundestag gewählt wurde.
Begründung: Die Antragstellerin habe gegen die „Würde des Hauses“ verstoßen – eine Formulierung, die in der Hausordnung des Bundestags eine wichtige Rolle spielt, ohne dabei präzisiert zu werden. (§ 36 GO-BT)
Eine Tatsachenbehauptung, die biologische Wahrheit, dass ein Mann ein Mann ist und die entsprechende Adressierung eines Mannes als solcher, kann schlechterdings nicht gegen die Würde des Hauses verstoßen. Auch wenn das debattierte Gesetz tatsächlich dazu führen soll, dass das Aussprechen biologischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird, so ist das evident verfassungswidrig, was aber an dieser Stelle irrelevant ist, denn das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Wären die angegriffenen Ordnungsmaßnahmen nicht rechtswidrig ergangen, würde das auch für künftige Debatten bedeuten, dass das Aussprechen einer Wahrheit mit Ordnungsrufen und Ordnungsgeld bestraft werden kann, wenn diese Wahrheit nicht in das Weltbild der Antragsgegnerin passt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern hat eine fundamentale und grundsätzliche Bedeutung für den demokratischen und der Wahrheit verpflichteten Umgang im Parlament.
Auch gegen die Würde Ganserers kann die biologische Wahrheit nicht verstoßen, Ganserer ist zwar über einen Frauenlistenplatz bei den Grünen in den Bundestag eingezogen, jedoch macht auch das ihn nicht zur Frau. Er ist vielmehr leiblicher Vater zweier Söhne. Entsprechend dem Personenstandsregister lautet sein Vorname „Markus“.
Das noch nicht in Kraft befindliche sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ will das Geschlecht von der Biologie lösen und dem „Empfinden“, dem „Gefühl“ des Einzelnen überlassen. Jährlich soll ein Jedermann, sei er auch minderjährig, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen nach Belieben ändern können. Die Biologie, die Realität soll ausgeblendet werden. Zukünftig soll das Aussprechen der biologischen Wahrheit unter eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro gestellt werden.
Die Menschheit wusste schon immer, dass sich die Geschlechter nach ihren biologischen Rollen bei der Fortpflanzung unterscheiden. Frauen sind weiblichen Geschlechts und als solche im fortpflanzungsfähigen Alter grundsätzlich gebärfähig, Männer sind männlichen Geschlechts und als solche grundsätzlich zeugungsfähig.
Die Biologie fasst dies noch genauer und definiert Geschlecht als Entwicklungsrichtung eines Organismus hin auf die Produktion einer bestimmten Art von anisogametischen (ungleichartigen) Keimzellen. Es gibt davon genau zwei: Eizellen und Spermien. Mithin gibt es zwei Geschlechter, ein weibliches und ein männliches. Frauen sind folglich erwachsene Menschen, deren Körper Entwicklungsschritte zur Produktion von Eizellen aufweisen. Bei Männern sind es Spermien. Sogenannte „Transfrauen“ können daher niemals Frauen sein.
Daher ist der Satz: „Markus Ganserer ist keine Frau“ korrekt, dies aktuell sogar auch juristisch, weil er sich weder um die Eintragung in das Personenstandsregister bemüht noch eine geschlechtsangleichende Operation hat vollziehen lassen.
Wenn die Antragsgegnerin, die Regierungsparteien und Ganserer meinen, dies würde nicht stimmen, müssen sie dies belegen. Dies können sie aber nicht. Auch Ganserer, der sich zur Ikone der „Transfrauen“ und auch zur Ikone des „Selbstbestimmungsgesetz“ inszeniert, kann keine Definition liefern, warum er eine Frau sei.
Eine Erklärung von Ganserer lautet: „Pilze wurden lange Zeit den Pflanzen zugeordnet, sie bilden aber eine eigene dritte Domäne eukaryotischer Lebewesen“ Für die Pilze ist dies richtig. Und Biologen haben klare Kriterien, nach denen sie sowohl Pilze von Pflanzen als auch Männer von Frauen unterscheiden können. Umgekehrt bleiben Ganserer und die Koalition jedes Kriterium schuldig, ihn als Frau zu zählen. Sie bieten nicht nur keine biologische Definition, sie haben überhaupt keine Definition, nicht einmal eine ideologische. Es wird eine Behauptung aufgestellt und rationaler Widerspruch mit den Vorwürfen der „Menschenfeindlichkeit“ und „Transphobie“ quittiert und mundtot gemacht.
„Die Würde des Menschen“ ist das Totschlagargument jeder Debatte, um eine inhaltliche Diskussion abzuwürgen, den Gegner auszugrenzen und verächtlich zu machen.
Die den Gegnern des Selbstbestimmungsgesetzes und den Verteidigern des biologischen Begriffs des Geschlechts entgegengehaltene „Menschenwürde“ hat wohl auch Frau Pau dazu bewogen, die Würde des Bundestages verletzt zu sehen.
Aber wenn die Vizepräsidentin Pau an dieser Stelle von „Respekt“ gegenüber dem Hause und Ganserer spricht, ist das bestenfalls vorauseilender Gehorsam.
Auch wenn die kollektive Wahnvorstellung, man könne eine biologische Tatsache durch eine imaginierte Weiblichkeit per Gesetz verordnen, wohl Gesetz wird, kann mindestens zuvor das Aussprechen einer biologischen Tatsache nicht gegen die Würde des Deutschen Bundestages verstoßen.
Die Antragstellerin hat weder gegen die Würde des Bundestages verstoßen noch gegen die Würde des Abgeordneten Ganserer, im Gegenteil. Die Antragstellerin ist sehr behutsam mit dem Sachverhalt umgegangen:
„Jeder Kollege kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht, und das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber es macht einen nicht zur Frau.“
Beweis: Sitzungsniederschrift – Anlage 1
Demgegenüber ist es Ganserer, der die Würde des Parlamentes eklatant überstrapaziert, wenn er in kurzen Kleidchen, durchsichtiger Reizwäsche oder Spitzen-BH an Sitzungen des Parlamentes und Ausschüssen teilnimmt, oder halb nackt in einer Sauna Interviews gibt und die Fotos hiervon unter dem Hashtag #splitterfasernackt selbst verbreitet. Auf die Vorlage von Bildern wird an dieser Stelle verzichtet, sie sind aber im Internet abrufbar.
Nicht umsonst distanzieren sich Lesbenverbände, aber auch Transgenderverbände von Ganserer wie Transgender Germany. Sie rügen, dass Ganserer „durch die grenzüberschreitende Selbstinszenierung mit obszönem Auftreten dem Ansehen aller Transpersonen“ schade.
Beweis: Post von Transgender Germany – Anlage 6
Das Selbstbestimmungsgesetz selbst wirft auch Fragen auf, da es explizit frauenfeindlich ist. Die Möglichkeit der Selbstdeklaration von Männern zu Frauen bedeutet einen erhöhten Eingriff gerade in Domänen und Schutzbereiche von Frauen wie Frauenhäusern, Umkleiden, Toiletten, aber auch Quoten, so wie Ganserer die Frauenquote der Grünen genutzt hat, um über die Frauenquote in den Bundestag einzuziehen.
Nach alledem sind die Ordnungsrufe nicht gerechtfertigt. Weder die Würde des Hauses noch die Würde des Abgeordneten Ganserer wurde verletzt. Letzteres hat dieser auch nicht behauptet.
Auch das Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro hätte die Antragsgegnerin nicht festsetzen dürfen. Wie oben beschrieben fehlt es schon an der Kausalkette der Verstöße durch rechtswirksame erteilte Ordnungsrufe.
Hierzu müsste eine nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages vorliegen, § 37 GO-BT.
Die Antragstellerin hat mit ihrem über die Ordnungsrufe berichtenden Beitrag in den sozialen Medien keinen Verstoß gegen die Ordnung oder die Würde des Bundestags begangen. Sofern hier eine Kritik an der Versammlungsleitung der Antragsgegnerin durch die Antragstellerin liegt, ist das von der Antragsgegnerin hinzunehmen. Denn außerhalb des Bundestages kann die Antragstellerin im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG kundtun, dass sio mit der Auferlegung des Ordnungsgeldes nicht einverstanden ist.
Sie hat hiermit nicht gegen die GO-BT verstoßen, wie zum Beispiel, wenn sie geheime Wahlunterlagen gepostet hätte. Sie hat allein ihr Recht auf Meinungsfreiheit genutzt. Dass sie durch ihren Post die Debatte im Bundestag gestört hätte, hat dic Antragsgegnerin selbst nicht behauptet, so dass auch diese Ordnungsmaßnahme rechtswidrig ergangen ist.
Die angegriffenen Ordnungsmaßnahmen können somit keinen Bestand haben.
Der Klageschrift ist außerdem der schriftlich übermittelte, fristgemäße Einspruch der Abgeordneten Beatrix von Storch gegen die beiden Ordnungsrufe beigegeben, adressiert an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Der Einspruch wurde in der Sitzung vom 16. November durch einfache Abstimmung abgelehnt. Angeblich haben auch CDU/CSU-Abgeordnete gegen den Einspruch gestimmt.
Die zitierte Gruppe Transgender Germany hat sich auf X eindeutig von Markus Ganserers „obszönem Auftreten“ als „Tessa“ Ganserer distanziert. Dieses Auftreten beschädige „das Ansehen aller Transpersonen“. Bebildert ist das mit einem Auftritt Ganserers im durchsichtigen Oberteil aus schwarzem Tüll. Deutlich sieht man den BH, die Brust und den Bauch Ganserers. Das sollte vielleicht eine Art Wahrheitsbeweis des Frauseins sein, der allerdings misslingen musste.
Das kann doch alles nicht wahr sein und leider ist.
Da wundert schon gar nicht, dass man auch Gesetzte der Physik und Ökonomie auch missachtet, wenn man nicht mehr weiß, was eine Frau ist.
Es ist ein sehr schwieriger Weg zum Glück, etwas anderes sein zu wollen, als man ist. Für Millionen von Schwerstgeschädigten des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ wird diese Einsicht viel zu spät kommen.
Über vierzigjährige wie Ganserer können vielleicht wirklich jährlich ihr Geschlecht ändern, ohne dies später bitterlich zu bereuen. Ja, vielleicht nützt es ihnen sogar, wenn so Geschlechterquoten erfüllt und Lebensunterhalte gesichert werden können. Als jemand, der jahrelang die Grünen an der Wahlurne unterstützt hat, fühle ich mich mitschuldig am Schicksal von Heranwachsenden, für die unsere Volksvertreter offenbar nicht viel Mitgefühl aufbringen.
Bei Frau Pau habe ich immer den Eindruck, die Stasi sei im Anmarsch
Ja, von der Pionierleiterin unter Honecker (Pau) zur Bundestagsvizepräsidentin – das ist nur in der Bundesrepublik Deutschland möglich! Ebenso, wenn man hinter einem Plakat herläuft, auf dem geschrieben steht, dass Deutschland ein elendes Stück Scheiße sei. Damit schafft man es zur „Kulturstaatssekretärin“ (Roth). Eigentlich bin ich ja froh, dass die AfD in diesem erlauchten Club kein Mitglied sein darf! So gesehen, erhält die AfD doch das Privileg, sich nicht als Mitglied in diesem grün/roten Verein präsentieren zu müssen, zur Schande und Beschädigung ihres Namens und ggf. später zu ihrer Rechtfertigung. Es werden hoffentlich Zeiten kommen, in denen die Stellung im Amt der Bundestags(vize)präsidenten zur echten Ehre des Inhabers gereicht. Nicht nur zur kollektiven Darstellung des Hasses der Ampelparteien gegen Leute, die deren Mitgliedern intellektuell haushoch überlegen sind. Da Frau Pau zu den Kindern gehören wird, die die eigene Revolution frisst, wird sie ja hoffentlich bald Geschichte sein! Also: Derartige Personen mit Würde ertragen, durchaus damit rechnen, dass eine nächste Hydra (vorübergehend) diesen Platz einnimmt und niemals vergessen!! Nur mit der AfD hat Deutschland noch eine Chance! Allen Lesern hier ein waches 2024!
Jeder kann sich fühlen, glauben wie er will. Ähnlich der Konfession. Das ist Privatsache. Totalitär wird es jedoch, wenn es nicht rechtskonform als Fakt verlangt wird, das entgegen der juristischen Anerkennung verbindlich auf allen Ebenen zu bestätigen. Hierbei würde die Messlatte der Naturwissenschaft sowie der medizinischen Diagnose auf das Niveau einer Travestieveranstaltung heruntergezogen. „Herr Doktor, die Frauen auf der Frauenstation in Zimmer 175 möchten nicht mit der Dame die Prostatabeschwerden hat auf einem Zimmer liegen! Und nun?“ Antwort der Bundesregierung: “ Gemeinsamer Kinoabend machen, den Film vorführen: “ als die Frauen noch Schwänze trugen!“ Na dann weiterhin volle Fahrt voraus auf der Titanic!
Bei aller Parteilichkeit meinerseits: Juristisch relevant ist lediglich die Frage, ob Ordnungsmaßnahmen (hier die 1000 Euro) erhoben werden dürfen, wenn in einer weiteren Debatte das Wort bezüglich der zuvor ergangenen Ordnungsmassnahmen ergriffen wurde (hier der Tweet bei X). Genau DAS hat Frau von Storch (möglicherweise illegal) gemacht und genau DAFÜR soll sie die 1000 Euro bezahlen.
Also die Sache scheint mir noch lange nicht zugunsten von Frau von Storch entschieden.
Schau’n mer mal.
Kann denn Pau überhaupt noch Bundestagspräsident sein wo doch die SED/die Linke keine Fraktion mehr ist?
Was fällt mir zu dieser Posse des „Hohen Hauses“ ein?, folgendes, ein Wort dessen, dessen Geburtstag wir vor ein paar Tagen gefeiert haben : “ Selig sind die, die arm an Geist sind, denn ihnen ist das Himmelreich!“.
Nun muss man „Oben“ wohl anbauen, denn wenn in unserem „Hohen Haus“ soviel armen Geistes sind, dann haben die ja schon einen Platz sicher!.
Unter diesen Umständen ziehe Ich dann die „Hölle“ vor, denn wer schon zu Lebzeiten mit solcher Idiotie konfrontiert wird, der kann in der Ewigkeit darauf verzichten!.
Einen Gruss an das TE-Team, kommt gut ins neue Jahr und bleibt wie ihr seid!!.
Und die Leute von der Ampel verweigern der AfD zustehende Ämter (Bundestagsvize, Alterspräsident, Ausschussposten u. a.) in einer perversen Dreistigkeit und einer widerlichen, arrogant-feigen Bräsigkeit, die ihresgleichen sucht.
Es wird von der Fünfparteienmafia (C/S/G/Lin/Lib) so getan, als wenn es wieder angezeigt wäre, (gegen die AfD) Notstandsgesetze zu verhängen. Denn diese Partei sei ja DIE Gefahr von Rääächts!
Was ist es aber in Wirklichkeit?
Ich persönlich denke, dieses Verhalten ist vielmehr wie das Wiederaufflammen des Faschismus und der Diktatur. Opposition (und zwar eine verdammt gute!) soll wieder total vernichtet werden.
Neinnein, ich meine mit „eine verdammt gute“ natürlich nicht die cdU, denn dieser Schmierhaufen ist keine Oppositionspartei, sondern eine überflüssige Opportunistenpartei. Schade um die (sehr, sehr) wenigen guten Leute in der CDU.
Die BRD kommt einem Ermächtigungsgesetz immer näher, das sein eigenes Recht und Gesetz ist, wie es gerade benötigt wird.
Wir sind auf dem Weg von der aktuellen gelenkten und betreuten Demokratie (Gesinnungsdemokratie) in eine Art von autoritärer Halbdemokratie, die unerwünschte Meinungen, Wahlergebnisse und Volksmehrheiten nicht nur mehr ignoriert, sondern auch sozial und moralisch ächtet und diffamiert. Berufliche, finanzielle und private Sanktionierung samt straftechtlicher Verfolgung sind auch zu erwarten. Quasi Antidemokratie zur Rettung der Demokratie.
Bei diesem Selbstbestimmungsrecht soll dem „Gefühl“ der jeweiligen Person gefolgt werden. Wer sich also als „Frau“ fühlt, biologisch aber ein Mann ist, soll in Zukunft als Frau betrachtet werden, auch wenn meine Ansichten dem widersprechen. Folglich wird das Gefühl von irgendjemanden höher bewertet als mein Ansichten oder meine Lebensprinzip. Finde ich also die biologischen Geschlechter richtig und bin ein Naturwissenschafts-affiner Mensch, dem diese sein Leben in bestimmter Weise bestimmen und Wahrheit definieren, soll ich also in Zukunft meine Vorstellungen, meine Überzeugungen etc. ignorieren, ja verleugnen, weil sonst ja „Gefühle “ von irgendjemanden verletzt werden. Also werden die „Gefühle“ dieser Person höher rangig eingestuft als meine Überzeugungen oder meine Gefühle. Ist dies nicht gegen die Verfassung, die alle Menschen gleichwertig betrachtet und wonach keine Überzeugung höher als eine andere Überzeugung eingestuft werden dürfte?Nach diesem Gesetz allerdings muss ich , um nicht bestraft zu werden, meine Überzeugungen leugnen und irgendwelche „Gefühle“ als Wahrheit anerkennen. Wie abstrus.
Frau Pau besitzt dieses Amt nur, weil in Berlin angeblich drei Direktmmandate von den Linken gewonnen wurden. Genau das Berlin, das 20 Jahre für einen Regionalflughafen benötigt, nur durch den Länderfinanzausgleich existieren kann und auch sonst nichts auf die Kette bekommt.
Ausgerechnet da soll es drei Direktmandate gegeben haben!
Lohnt es sich eigentlich sich über das Berliner Parlament aufzuregen?
Gleicht es doch schon von außen eher einer geschlossenen Anstalt ,so ergeben sich bei Betrachtung der Lesungen und Debatten in diesem angeblich so hohen Hause Sachverhalte und Zwischenrufe ( meist linksgrüne ) die einen sehr stark an den geistigen und moralischen Fähigkeiten dieser Diätenbezieher zweifeln lassen .
Um der geistig — moralischen Flachheit noch die Krone aufzusetzen entblödet sich ein Parlamentarier nicht in Reizwäsche und Strapsen zu erscheinen ,nur um seiner geschlechtlichen Zuordnung Ausdruck zu verleihen .
Geduldet und unterstützt von Rotgrün !
Und dann verlangen diese Flchzangen auch noch Respekt vor dem „ hohen Hause „ .
Ein Affentheater vom allerfeinsten ist dieser Bundestag .
Beschämend für das kulturelle und moralische Erbe diese Volkes ,geschleift von Grünen und Roten ,die es niemals in dieses Parlament hätten schaffen dürfen .
Jeder einzelne Euro den diese Typen sich zubilligen ist herausgeworfenes Geld .
Ich erinnere an den Fall, als der baden-württembergische Abgeordnete Räpple (AfD) von der Landtagspräsidentin Aras (Grüne) des Saals verwiesen wurde: Dem war vorausgegangen, dass eine AfD-Abgeordnete bei ihrer Rede mehrfach von Kollegen persönlich beledigt worden ist, dies auch in Bezug auf ihr Äußeres als Frau, allerdinge OHNE, dass Aras in irgendeiner Weise dagegen eingeschritten wäre. Räpple verlangte im Anschluss eine Erklärung von Aras zu ihrem Verhalten, was sie dann mit dem Saalverweis quittierte. Da Räpple sich weigerte, dem Verweis Folge zu leisten, sondern weiter auf einer Erklärung der Landtagspräsidentin bestand, ließ sie ihn schließlich von der Polizei aus dem Saal führen.
Die Vorgschichte war in den Medien nicht bekannt gemacht worden. Der ganze Sitzungsverlauf kann aber auf Youtube nachgeschaut werden.
Nulla poene sine lege. Ihre Ausbildung zeigt, dass sie diesen Rechtsgrundsatz nicht erlernt hat, noch kennt. Sie ist im Sozialismus groß geworden und konnte offensichtlich bis heute das Erlernte nicht an die neue Rechtsordnung anpassen. Ich hoffe sehr, dass sie und das Parlament, einschließlich der CDU/CSU, eine Lehrstunde dazu vom BVerfG bekommt.
Was soll dieser Unsinn? Die Würde eines Menschen ist verletzt, wenn ich jemanden als das bezeichne, was er nicht ist. Somit wäre Herrn Ganserers Würde verletzt, wenn ich aus ihm eine Frau mache. Aber vielleicht ist meine Logik ja gestrig.
Es wird eine nordkoreanische Karte nach der anderen gespielt, erst Corona/Lockdown, dann Heizungsterror/Klima, jetzt die sogenannte Identitätspolitik. In Nordkorea brauchte der gottgleiche Führer keinen Ort, an den der Kaiser zu Fuß geht. Hier sollen wir glauben, daß auch Männer Kinder gebären können. Es ist kein Unterschied – der Wahnsinn samt Willkür wird endemisch.
Ein Stück aus dem Tollhaus Deutschland. Weiß man wenigstens jetzt, warum dieses‘ Deutschland‘ in der ganzen Welt belächelt wird?
Bei der momentanen wirtschafts-. u. sozialpolitischen Gemengelage in unserem Staat würde aller Verstand zur Lösung dieser Herausforderungen gebraucht werden, aber was geschieht? Man spielt im Bundestag ein unbekanntes Stück von Molliers, und versucht die Bevölkerung zu vergackeiern, indem ein solches Schmierentheater veranstaltet wird. Gegen ein Gesetz(?) das noch keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfahren hat, kann auch nicht verstoßen werden. Und wenn ich mir den Grund des Bohais näher ansehe, würgt es mich im Hals.
Der Ganserer (Kaiser/der Gesetzentwurf) ist nackt, das Volk (Parlament) bejubelt seine Kleider. Beatrix (Kind) sagt, der Ganserer (Kaiser) ist nackt. Das Parlament (jubelndes Volk) schlägt die Beatrix (Kind) mundtot.
So verkommen war das Volk nie. Was dort jubelt scheint der berühmte Bodensatz zu sein.
Pikant, dass der SED Pumuckel die Würde des „Hohen Hauses“ anmahnt, und sich Ganserer (die Gans?) Tage später in Unterwäsche in den Bundestag setzt. Das ist Satire vom Feinsten.
Diese Posse beschreibt wunderbar den Zustand der Demokratie in diesem einst so erfolgreichen Land. Gefühle und Befindlichkeiten von psychisch gestörten Personen stehen über der Wahrheit und Wissenschaft.
Stalinisten und Kommunisten waren, sind und bleiben stets totalitär. Im Übrigen: was soll einen in Absurdistan noch überraschen???
Diese unfaire bzw rechtswidrige (?) Verhalten von Regierung Blockparteien erregt natürlich das Unrechtsbewußtsein anständiger Bürger. Da kommt man schnell auf die Idee sich mit den Opfer zu solidarisieren und zukünftig erst recht die Opposition zu wählen. Selbstgerechtigkeit ist selten klug, Frau Pau !
Es ist eine Unverschämtheit, sondergleichen. Diese Transfrauen sind eine einzige Verhöhnung des Frau-seins. Glauben denn diese Typen wirklich, es reicht, sich Lippenstift ins Gesicht zu schmieren und einen Fummel auf der Hüfte zu tragen, um eine Frau zu sein? Glauben diese Leute wirklich es reicht, sich im Spiegel zu betrachten und sich als schönste Frau der Welt zu sehen? So einfältig kann ein Mann doch gar nicht sein.
Kein Mann hat auch nur die leiseste Ahnung, was es ist, eine Frau zu sein und diese merkwürdigen Typen haben erst recht keine Ahnung davon. Sie machen sich darüber lustig eine Frau zu sein und würdigen jede Frau herab mit diesem pseudo-fraulichen Gehabe.
Psychische Störungen gehören behandelt, sie sollten nicht stolz in der Öffentlichkeit propagiert werden.
1984 lässt grüßen und ich empfinde es als absolute Schande und Verhöhnung für die Demokratie das diese Ordnungsrufe überhaupt gebracht wurden.
Noch zu Transgender Germany: wenn ich dieses Bild sehe, wo der Ganserer (ja, DER!) in seinem Spitzenbody vor der Presse sitzt, kommen mir ernsthafte Zweifel, ob er nicht nur spielt! Er wurde NICHT gewählt und hat aus Trotz dann beschlossen, über den Umweg als Frau in den bunten Tag zu kommen! Ich glaube nicht, dass er wirklich transsexuell ist. Never ever! Der spielt das nur (deshalb auch keinerlei Bemühungen der Namensänderung oder Geschlechtsumwandlung!) und erschleicht sich somit seine Diät als Politiker. Verachtenswert! Aber das sagte ich ja schon…
Seit der Abstimmung zur Corona-Impfpflicht mag ich Ens Ganserer eigentlich. Würden alle Frauende so viel Mut haben wie Ens Ganserer, würde es tatsächlich etwas, also nur wenig besser, in Deutschland laufen und Frauende würden die Speerspitze in Kampf gegen den Fraktionszwang stellen. Es haben allerdings nicht alle Frauende so grosse Bälle zwischen den Beinen wie Ens Ganserer, so dass die Flamme der Hoffnung dann doch erstickt. Grosse Bälle sind ja männlich, aber wie bekannt erzeugen sie Mut, auch bei Frauenden.
Was glauben Pau und Ganserer eigentlich, wer sie sind? Gottgleiche Wesen? Für mich sind sie Abschaum. Nichts als erbärmlicher Abschaum (wie übrigens ausnahmslos alle Mitglieder der Altparteien) der sich parasitär vom Steuergeld des Souveräns aushalten lässt und noch nicht einmal Dankbarkeit zeigt, sondern nichts als Verachtung für das Volk übrig hat. Ich hoffe, irgendwann schlägt das Karma gnadenlos zurück!
Momentchen mal, es gibt doch gar keinen Markus Ganserer im Bundestag. Ergo war es die Frau Vizepräsidentin, die die Ehre der armen Bundestagabgeordneten Ganserer und des Bundestages aus heiterem Himmel heraus schändete.
Wen Frau von Storch in ihrer Rede meinte, ist doch völlig unklar. Ich kenne jedenfalls keinen Markus Ganserer, aber vielleicht meldet sich der Mann noch.
🙂
Die Frau Pau ist der Prototyp des DDR-Homunculus. Diesen Menschen wird man mit Logik nicht Herr, die kreischen und fauchen nur immer lauter.
Lüge ist Wahrheit, Krieg ist Frieden etc….
Ich bin auf das Urteil gespannt und drücke Frau von Storch ganz fest beide Daumen.
Daß die CDU auch in diesem Fall mit der Ampel und den Linken gestimmt hat, zeigt, daß sie weiterhin rot-grüne Politik machen wird.
Der Wähler sollte sich von Merz nicht täuschen lassen, wenn er ab und zu AfD-Themen bemüht. Das Ergebnis sieht man beispielhaft in Berlin, wo Herr Wegner von seinem eher konservativem Wahlkampf nichts mehr wissen will.
„Angeblich haben auch CDU/CSU-Abgeordnete gegen den Einspruch gestimmt.“
Auch bei TE muss man genau lesen. Es heißt nicht die CDU „hat“ gestimmt. Es heißt „angeblich“. Damit ist das Abstimmungsverhalten keine Tatsache.
“ … gedeckt durch eine Parlamentsvizepräsidentin.“
Die keinerlei Legitimation mehr besitzt.
So sehr die Klage berechtigt ist, so unschön und unklug ist die Formulierung. Begriffe wie „Wahn“ haben in der Klageschrift nichts verloren und geben dem Ansinnen einen unsachlichen und polemischen Unterton. Gerade in einer solchen emotional geführten Diskussion ist es aber geboten, überaus trocken und nüchtern zu sprechen. Die Klageschrift ist kein Debattenbeitrag, sondern die Zurückweisung einer ungerechtfertigten Maßnahme.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt und gleich viel wert. Es kann somit in der Sache keine Herabwürdigung sein, eine Frau einen Mann zu nennen und umgekehrt.
„Begriffe wie „Wahn“ haben in der Klageschrift nichts verloren“ Doch! Natürlich, wenn sie die zutreffende Beschreibung sind? Das Wort „Wahn“ist ja kein abwertenden Adjektiv sondern an sich neutral und nicht emotional. Es beschreibt eine geistige Ausfallerscheinung. Das dem ein oder Anderen der Hinweis darauf nicht gefällt, ist klar,ändert aber nichts an der zutreffenden Beschreibung.
Tollhaus Bundestag … und ein Großteil der „Volksvertreter“ lässt sich von Ganserer am Nasenring durch die Manege ziehen.
Eigentlich schade, womit sich Frau von Storch rum schlagen muß. Dabei geht es doch bei Ganserer nur um ganz banale Homosexualität, die ihren Ausdruck nicht erst seit gestern besser in Travestie findet. Ich verstehe aber auch die Baerbock nicht, sie könnte Ganserer aus der Partei Kasse ein edles Outfit samt hochwertiger Perücke spendieren. Ernährungstechnisch könnte sich der Türke einbringen, in dem er Lang auf Diät setzt.
Wenn „Olivia Jones“ seine nächtliche Kieztour absolviert, gackern die zahlenden weiblichen Gäste wie aufgescheuchte ehemalige Klosterschülerin: „Falls noch jemand was für unten rum braucht“. So einfach geht das Geschäft mit ein paar frivolen Sprüchen in Hamburg.
Schwachsinn, sich kleinteilig an der Sonnenblume abzuarbeiten!
Zur Sache selber denke und hoffe ich, dass Frau von Storch (AfD) aus genannten Gründen Recht bekommen wird.
Allerdings was man gerade auch in der letzten Zeit von unserer Gerichtbarkeit an Urteile und Begründungen gehört hat, würde ich nicht auch unbedingt darauf Wetten wollen das Frau von Storch Recht zugesprochrn bekommt.
– – – – –
2.) Was mir jedoch nicht so ganz verständlich und klar ist: WARUM kann in unserem/einrn Parlament von einer Sitzungspräsidentin überhaupt eine Geldstrafe ausgesprochen werden?? Mit welcher Begründung und mit welchem Recht? ?
Ich meine, wenn ich z.Bsp in einrn Sport-, Tanz- oder Angel-Verein eintrete und davor die jeweilige Stzung und Regeln unterschreibe, stimme ich diesen dann ha zu. Ansonsten bleibt es mir aber frei NICHT beizutreten undcsomit auch KEINE Strafgelder zahlen zu müssen.
DOCH wie verhält es sich hier bei einem Parlament?? Hier werde ich dann doch durch den Wähler und dessen Wahlentscheid in diesen parlamentarischen „Verein“ reingewählt/-setzt. Und wenn ich mich hier dann aber weigere die Strafgeld bezogenen Regeln und Unterlagen anzuerkennen und zu unterschreiben, dann kann ich doch nicht einfach aus diesem „Verein“ rausgeworfen werden UND die Strafgeld bezogenen Gesetze gelten dann auch NICHT weil ich diese nicht anerkennt habe UND weil die sog. Sitzungspräsidentin ja wohl auch keine verliehene Staatsgewalt hat weshalb sie mich ja auch nicht verhaten kann.
Also kurzum: Was berechtigt im Parlament die Sitzungspräsidentin Strafgelder zu cerhängen und einzuziehen? ?
Ich meine wie oben gesagt: NIX!
Das mag sich hier und jetzt zwar komisch Lesen,aber ich bin Herrn/Frau Ganserer direkt dankbar.
Warum?
Es zeigt ganz deutlich an einem aktuellen Beispiel, wie verlogen und innerlich verkommen die Mehrheit unserer Abgeordneten wirklich ist!
Klarer geht nicht mehr!
Eine glatte Lüge („Frau“) gesetzlich allen Bürgern vorzuschreiben zeugt von einer Verachtung der Bürger, die wirklich seinesgleichen sucht!
So offensichtliche Lügen in grundlegenden Punkten gab es nicht mal in den deutschen Diktaturen.
Wohlbemerkt haben die gelogen bis zum geht-nicht-mehr,aber nicht mal die wären auf den Gedanken gekommen, dass ein Mann unter starker Strafandrohung als „Frau“ bezeichnet werden muss.
,,Trotzdem scheint es eine interfraktionelle Absprache – unter Ausschluss der AfD und zu Lasten ihrer Abgeordneten von Storch – gegeben zu haben.“
Die Einheitspartei von Rot bis Schwarz bei der Arbeit!
Die Seiten 17374 und 17375 des laufenden Protokols hat unter den Zusatzpunkten 18 und 19 eine besondere Perle der sogenannten „demokratischen Parteien zu bieten.
Frau von Storch hat die Ordnungsmaßnahme vom Bundestag abstimmen lassen, Die Sitzunsleitung hatte Aydan Özoğuz:
Wer sich den TOP im Video anschaut, sieht, daß das BTP auch nicht viel mit korrektheit an Hut hat.
Die „Demokraten“ sind jedenfalls einhellig der Meinung, daß Frau Pau von der Ex-SED völlig korrekt gehandelt habe.
Gut, diese „Demokraten“ sind die Volksverteter, die generell auf das GG pfeifen.
Man darf gespannt sein. Wird gegen Frau von Storch entschieden wissen wir endgültig, dass wir keine unabhängige, sondern eine von Linken und Grünen Kräften unterwanderte, Justiz haben. Ein entsprechendesRechtsstaatlichkeits- Verfahren durch die EU wäre unbedingt einzuleiten!
Von der EU bzw. dem EuGH sollten Sie sich nicht zuviel erhoffen. Zumal nach dem Brexit braucht die EU vor allem Germoney’s Geld. Und nachdem der EuGH zwischenzeitlich die Unabhängigkeit der hiesigen Justiz bezweifelte, ist das Problem in neueren Entscheidungen keins mehr. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert, eher im Gegenteil…
Ein Beleidigung der Würde des „Hohen Hauses“ sehe ich lediglich in der Anwesenheit einer solchen Vizepräsidentin. Die SED häte man nach dem Zusammenbruch der DDR verbieten müssen.
Genau hier sieht man welchen Unterbau dieser Staat hat.
Wer sich auf die Mauerschützenpartei stützt, ist kein Jota besser als die Täter von gestern, und das dürfte auch der Grund dafür sein, weshalb bei den Nachwahlen zum Bundestag in Berlin so verfahren wird.
Nur nicht die Anwesenheit der SED im Bundestag in Frage stellen, wo kämen wir da hin?
Da wurde nur die Würde von genau einer Person, Frau von Storch verletzt! Es ist eine Beleidigung für jeden normal denkenden Menschen sich die Auswüchse dieses Gengerblödsinns anhören zu müssen.
Die Armseligkeit der CDU/CSU wird hier einmal mehrdokumentiert. Wie kann ein klar denkender Mensch den C-Parteien noch seine Stimme geben?
… noch dazu von einer vorbestraften Frau Pau. Ihre Vorstrafe wird nun zwar in der Wikipedia verschwiegen, existiert aber trotzdem.(Hausfriedensbruch)
Also mir kommt da gerade so ein Gedanke . Ich wechsle am 1.Januar mein Geschlecht und warte auf den Brief vom Finanzamt , das mich mit falscher Anrede kontaktiert . Anschliessend lasse ich von meinem Anwalt eine Anzeige gegen die Raubritter stellen . Würde jeder mitmachen und es mir gleich tun , dann wäre der Irrsinn doch auf einen Schlag vorbei , oder irre ich mich da ?
Mit dem 1. Januar 2019 begann der Irrsinn, Stellenangebote in Zeitungen usw. mit dem Hinweis (M/W/D ) zu versehen. Welchen Sinn hatte diese Marotte? : „Durch die Verwendung von „m/w/d“ können Sie auf sehr einfache Weise anzeigen, dass die von Ihnen ausgeschriebene Stelle diskriminierungsfrei ist“ ( google-chat). Das Weglassen des D ist nicht unzulässig, ein abgelehnter Stellenbewerber mit der Eigeninterpretation D könnte aber klagen, wenn er seine Nichtanstellung als eine Diskriminierung seines D-Seins empfindet. Umstandslos und prompt fand sich die neue Dreieinigkeit m-w-d in allen Zeitschriften der ärztlichen Landesverbände sowie im Hauptorgan der deutschen Ärzte, dem Deutschen Ärzteblatt. Nicht wenige Ärzte haben mir ernsthaft erklärt, besagtes D würde bedeuten „Drittes Geschlecht “. Ärzte!!! Und wenn sie das D nicht in die Anzeige einbrächten, würde es Abmahnungen hageln. Ein drittes Geschlecht gebe es selbstverständlich nicht, aber Scherereien und Schwierigkeiten wollten sie eben auch keine haben. Selbst der in ländlichen Regionen jedem bekannte Hausarzt suchte nun in seiner Stellensuche also eine medizinische Fachkraft, die weiblich, oder männlich, oder eben auch d sein konnte. Ich denke, die Feigheit der deutschen Ärzteschaft, diesem anatomischen Irrsinn zu widerstehen, hat der geistigen Verwirrung in vielen Köpfen der deutschen Bevölkerung ganz erheblichen Vorschub geleistet.
Umso mehr Hochachtung hege ich für Frau von Storch für ihre Courage, die im deutschen Parlament ihresgleichen vergeblich sucht.
Entsetzlicherweise kann man in diesem Land nicht mehr das ausdrücken, was man noch vor 20 Jahren konnte und wie es vor 30 Jahren völlig problemlos möglich war, man denke nur an Strauß, Schmidt, Bahr, Barzel etc. noch ein paar Jahre früher. Es ist also schon wieder so weit gekommen, dass man nicht das grundgesetzlich „garantierte“ Recht auf freie Rede wahrnehmen kann.
V. Storch hat freilich völlig recht, die Wirklichkeit wird von der Natur(-wissenschaft) bestimmt und nicht von ideologischen Schwachsinnsträumen. Ganserer hat eine Masche entdeckt, er tut auf Frau, hat jedoch 2 Kinder gezeugt und trägt seinen männlichen Namen. An ihm wird der Wahnsinn der Grünlinken deutlich, was gut ist. Aber meine Achtung genießt dieser Markus Ganserer ganz sicher nicht und die Grünlinken mit Sicherheit auch nicht.
Da der Wahnsinn offensichtlich durchkommt, steht eine Steigerung des Irrsinns, der Idiotie, ganz sicher vor der Tür! Man darf gespannt sein.
Die Idee des Wahnsinns scheint mir die Erzeugung des totalen Chaos, der Anarchie zu sein, die Auslöschung aller Strukturen, die die Deutschen und tatsächlich Eingedeutschten, wozu sicher bei Weitem nicht alle Türken gehören, s. Erdogan- u. Hamasbejubelung. Man muss gegen den Irrsinnshaufen angehen, oder man wird zum Gejagten und Bestraften für nichts wie in despotischen Ländern wie Russland, auch China und in der 3. Welt.
Ich sehe das als den Niedergang der freiheitlichen Demokratie durch Dekadenz an. Es ging 60 Jahre gut, aber bereits im 60. Jahrzehnt machte sich die Dekadenz breit, weil alles vorhanden war, alles, was das Herz begehrt, für die meisten Bürger möglich war. Das Ergebnis ist Faulheit, Feigheit, Dummheit, Anmaßung, s. grünlinke Parteien u. Teile der CDU. Ein aufgeblasener Haufen!
Krieg ist Frieden – so wird es kommen.
Dagegen hilft nur, sich den Verdrehungen zu widersetzen. Jeder für sich, alle zusammen.
Konsequenterweise müsste Markus Ganserer jetzt eigentlich Tessa Gans heißen. Ganserer oder Gänserich ist ja die männliche Bezeichnung für Gans
Großen Respekt dass die AfD Abgeordneten in diesem Einparteien-Parlament mit Alibi-CDU (Volkskammer) nicht die Fassung verlieren. Alleine in dem Moment in der eine PAU!! vom ‚Hohem Haus‘ spricht wäre meiner einer nicht zu bremsen und würde mit dem Spirit der Bonner Republik das HB Männchen am Rednerpult geben. Es grenzt ja an Altruismus wie diese Abgeordneten für das Land kämpfen und ihre eigenen Bedürfnisse zurückstellen.
Frau von Storch gebührt unser Dank. Sie sorgt dafür das die Bürger nicht sämtlich zum Narren gehalten werden, was ein Herr Merz ja nichtmal hinbekommt.
Ich hoffe sie kann diesen nichtnutzigen Parlamentariern eine juristische Watschen verpassen.
In einem Vortrag von Markus Krall ( Parteiengründer im neuen Jahr , ist in Vorbereitung ) äußert sich wie
folgt :
Wenn diese Versager in Berlin mich zwingen wollen zu lügen , in dem ich zu einem Mann Frau oder umgekehrt
sagen muss und mir deshalb eine Strafe droht , dann zerre ich die Irren bis vor den europäischen Gerichtshof . Ihm sollte jeder folgen.
Was sagen eigentlich CDU und CSU zu Ganserer?
Und nennen sie ihn „Frau Ganserer“?
Ich vermute, daß die große Mehrheit der CDU-Wähler und 99% der CSU-Wähler diese Farce für außerordentlich peinlich halten oder halten würden, wenn denn darüber berichtet würde.
In der hiesigen Lokalzeitung, die Teil eines überregionalen Verbandes ist, finde für die letzten 12 Monate genau einmal die Erwähnung Ganserer und zwar am 14.7.2023: „Grünen-Fraktionsmitglied Tessa Ganserer spricht bei dem Gesetz zwar von einem Meilenstein, mahnt aber, dass bei gewissen Punkten im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden müsse. Sie fordert etwa, dass es nicht drei Monate dauern sollte, bis die Änderung wirksam wird.“
Keine Erläuterung, was es mit dieser „Tessa“ auf sich hat. Er wird einfach zur Frau erklärt. Und der ganze Vorgang damit „normalisiert“, die Problematik wird aus dem Blickfeld genommen. Die übliche Heiße-Wasser-Frosch-Methode.
Genauso wie die ubiquitären farbigen Werbedarsteller die Masseninvasion normalisieren sollen.
Sie wissen, dass es für die Trans-Ideologie kein Verständnis und keinen Rückhalt in einer großen Mehrheit der Bevölkerung gibt, dass das ein Konstrukt ist, das nur in einem bestimmten, akademisch-städtischen Milieu verbreitet ist. Daher soll sie mit einer drakonischen Strafandrohung, in gewisser Hinsicht gewaltsam, durchgesetzt werden.
Diese Strafandrohung steht meiner Ansicht nach auch in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den jemand verursachen könnte, wenn er eine Person mit dem „falschen“ Geschlecht anredet. Dadurch wird meiner Meinung nach deutlich, dass es um Ausübung von Macht unter dem Label des Schutzes von Menschen geht.
Ich glaube ja, die allermeisten Bürger kämen gut mit erwachsenen Transsexuellen zurecht, wenn nicht so viel öffentliches Aufheben gemacht würde – das Gesetz, das Regenbogenportal des Staates, das Phänomen der „Transfeindlichkeit“ – und die Zielgruppe immer mehr in Richtung Kinder ausgedehnt würde.
Wenn ich auf die Website von Demokratie leben, also des Familienministeriums, gehe, lande ich derzeit als Erstes bei einem Artikel bzw. einer Broschüre über „Queere Grundbegriffe. „Die Broschüre regt ein positives Hinterfragen der binären Vorstellung von Geschlechtlichkeit an. Gleichzeitig stärkt sie die Selbstwahrnehmung der Lesenden, indem sie Abweichungen von Normvorstellungen als etwas Besonderes anerkennt und dabei als selbstverständlich akzeptiert.“ Sind Abweichungen von der Norm nun etwas Selbstverständliches oder etwas Besonderes? Unklar. „Lehrkräfte können mit der Broschüre ihre eigene Regenbogenkompetenz stärken“.
In der angebotenen Broschüre erfährt der geneigte Leser dann, dass „weiße Menschen zur Norm·gesellschaft gehören und mehr Privilegien und Macht haben als BIPoC“ (Black Lives Matter lässt grüßen …) und: „Es gibt viele verschiedene nicht·binäre Geschlechter. Manche nicht·binäre Menschen sind gender·queer, oder sie haben mehrere Geschlechter (z. B. bi·gender, multi·gender), oder kein Geschlecht (z. B. a·gender), oder sind geschlechts·neutral (z. B. neutrois), oder haben sich ändernde Geschlechter (z. B. gender·fluid).“ Interessant. Aber: Muss das Bundesfamilienministerium/der Staat uns das von Steuern mit finanziert nahebringen? Wäre Antisemitismus nicht ein sehr viel relevanteres Themenfeld?
Die Würde des Hauses und die Demokratie wird natürlich immer von AfD verletzt, ist ja klar. Aber dass eine Person wie Fr. Pau von der Partei der Linken als Vize-Präs dem BT vorsitzt, die es seit der Auflösung dieser Partei garnicht mehr gibt, das ist natürlich alles gaaanz normal. Während man einer Fraktion wie der AfD, die die fünftstärkste Kraft ist, beharrlich den ihr zustehenden Vize Präs Posten verweigert. Wäre es mit Würde d.H. und Demokratie soweit her, dann müsste Fr. Pau längst ihren Sessel geräumt und an einen Abgeordneten der AfD übergeben haben. Das kann keiner mehr wirklich ernst nehmen.
Es scheint generell sinnvoll, einmal die Grenzen der Redefreiheit im Bundestag auszuloten (na ja, in der Gesellschaft allgemein, eigentlich). In quasi allen Parteien behandeln Abgeordnete andere Parteien im Bundestag ja nicht immer charmant und respektvoll, wie man Protokollen mühelos entnehmen kann. Zum Beispiel durfte ein Sozialdemokrat während der fraglichen Diskussion (Protokoll 20/136) entspannt feststellen: „Von der AfD bin ich es längst gewohnt, dass mit Desinformationen, Hass und Hetze um sich geworfen wird, um Minderheiten zu diskreditieren.“ Man darf also einer ganzen Partei Lügen und Hetze als Wesensmerkmale vorwerfen, aber einen Menschen mit biologischen Geschlechtsmerkmalen nicht als Mann definieren, weil Letzteres die Würde des Hohen Hauses verletzt?
Ein Treppenwitz ist auch, dass „Ganserer“ die bayerische Variante von „Gänserich“ ist.
Ironie:
Sehr geehrte Frau Kommunistin Pau,
Ich habe ein Problem mit meiner Geschlechtsidendität. Ich bin Mann fühle mich aber Ganserer als Frau. Beim Anblick schöner Weblichkeit kommt schon mal mein lesbisches Verlangen zum Vorschein. Was kann ich nach dem Transgendergesetz tun?
Tante Erpel
Hervorragende Argumentationskette des Anwalts.
Wer seinen Verstand noch nicht durch ein Votum für die Grünen in der Wahlurne abgegeben hat, muss der Klage in allen Punkten zustimmen.
Aber wie heißt es so schön, vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.
Nicht vergessen: diese Perversion wird mehrheitlich von der FDP -durch den Justiz-Minister! unterstützt und befördert.
Ein solches Verhalten werden Sie in einem anderen Parlament der EU nicht finden. Es ist ein wunderbares aufgeblasenes Scheinproblem, dass davon ablenken soll, dass man aus Inkompetez und Ideologieversessenheit der Industrie den Strom abdreht, das Land nicht vor der illegalen Einwanderung zum Teil feindlich Gesinnter in die Sozialsysteme schützt und das Volk als Souverän in die Armut stürzt. Und die CDU ist nichts anderes als eine Oppositions-Ampel.
Danke Frau von Storch für diesen mutigen Schritt. Dieses Land dürfte auch den letzten Respekt bei den EU-Partnern verloren haben. 1933 ist bald wieder da, aber anders, als man es uns glauben macht.
Die Auswahl des politischen Personals ist die Achillesferse unseres politischen Systems. Wenn Paradiesvögel wie Ganserer und Pau im Bundestag herumflattern und die CDU dazu nickt, ist es um die Seriosität der Veranstaltung geschehen. Ein Hauch von Dekameron weht durch den Bundestag.
Beatrix von Storch ist eine der letzten aufrechten Ritter des Rechts.
Alleine, daß so ein alle naturwissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen des Gesetz überhaupt in einem deutschen Bundestag diskutiert und zur Abstimmung kommen kann, zeigt zu was für einer lächerlichen Versammlung der deutsche Bundestag degenerierte. Frau Pau von den Linken, als stellvertretende Parlamentspräsidentin das höchste Amt in einer repräsentativen Demokratie bekleidend, ist nicht nur eine intellektuelle Zumutung des gesamten parlamentarischen Systems. Dass die CDU hier nicht mal den Mut hatte, einen, wenn auch nur leisen, Widerspruch zu wagen, setzt allem die Krone auf. Es zeigt den Oppositionsführer in seiner ganzen politischen Dürftigkeit, der nicht mal offenkundigem Unsinn widerspricht.Wie sollen wir da wieder rauskommen können?
Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass sich Dorothee Bär und Mareike Lotte Wulf (beide Union) ja durchaus kritisch gegenüber dem Gesetzesvorhaben geäußert haben. Wulf: „Denn Ihr Gesetz, sehr geehrte Frau Paus, schafft mehr Unsicherheiten als Klarheiten. Es blendet die Folgewirkungen systematisch aus. Das betrifft den Sport, das Thema Identitätsverschleierung … oder die Frage der Frauenquoten. Und was besonders schwer wiegt: Es vernachlässigt die Schutzfunktion des Staates, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen … Dass transgeschlechtliche Menschen nach Jahren einer verfassungswidrigen Praxis Selbstbestimmung gegenüber dem Staat einfordern, ist nachvollziehbar. Ihr Vorschlag jedoch versteht Geschlecht als etwas jenseits jeglicher biologischen Fundierung, und dieses Verständnis teilen wir ausdrücklich nicht.“ Trotzdem kritisierte auch Wulf am Ende „Verunglimpfungen, die wir auch heute wieder aus den Reihen der AfD-Fraktion gehört haben“, war also auf einer Linie mit der Ampel.
Danke für diesen außerordentlich interessanten Hinweis, der in aller Deutlichkeit klarmacht, wo tatsächlich das Problem liegt. Diese Frau Wulf sagt in aller Deutlichkeit, was an diesem „Gesetz“entwurf zu kritisieren ist, muss aber ihre Ausführungen mit einer offensichtlichen Lüge beenden, um nicht von der Mehrheit dieser so genannten Volksvertreter geächtet zu werden. Es sind genau diese Charaktere, die zwei Diktaturen in Deutschland erst möglich gemacht haben. Widerlich!
Voll und ganz Ihrer Meinung. Um wieviel Prozent der Bevölkerung handelt es sich da eigentlich? 0,0001 oder so? Gibt es keine anderen Probleme??? Ich finde es schlichtweg lächerlich, dass solche Sachverhalte im BT überhaupt diskutiert werden. Aber das Lachen ist mir schon sehr lange vergangen bei diesen Volksvertretern. AFD ausgenommen, natürlich.
Dekadenz in Reinkultur.
Wenn ich dieses Hin und Her betrachte, dann gewinne ich den Eindruck, dass Frau Pau ihre Position missbraucht hat. Gepaart mit einem nicht ausreichend vorhandenen Intellekt, kommt dann so ein Verhalten heraus. Ein infantiles Verhalten. Ein Politiker muss eben mehr aushalten, als andere. Wenn ich da an Zeiten eines FJS denke.
Die Pau ist vielfach intelligenter als das sonstige Personal des linken Einheitsblocks. Diese in der Wolle gefärbte Kommunistin weiß genau was sie tut.
Die Pau hat, so scheints mir, erhebliche Defizite geistiger Art.
Sie ist damit der Vorläufer, dessen was hierzuland passiert und Gesetz wird.
Das wurde auch Zeit !
Ordnungsruf für Beatrix von Storch | „Herr Ganserer“
Beatrix von Storch erhält im Bundestag einen Ordnungsruf. Aber warum eigentlich? Hat sie die Würde des Bundestages und der anwesenden Personen verletzt?
https://www.youtube.com/watch?v=tf_QqsRwY7U&t=434s
Leider ist von der „Würde des Hauses“ nicht mehr viel übriggeblieben. Und das ist nicht die Schuld der AfD-Fraktion, sondern die aller anderen Fraktionen!
Also wenn ich mir das Geplärre und Geblöke aus der linken Ecke bei Reden von der Alternative so anhöre, is‘es mehr ein Kreisliga Fußballplatz, als‘n Parlament.
Die Frau hat Mumm. Was wurde sie haemisch verspottet als geborene Herzogin von Oldenburg. Adel & AfD, schlimmer gehts nimmer. Aber auch ihre tweets sind zum Teil mutig und lesenswert. Da koennte sich so mancher der Pseudooppositionspolitiker eine Scheibe abschneiden. Und was hat Frau Pau noch nach Ende der Linken auf dem Sessel der BT- Vizepraesidentin zu suchen?
Man sollte Pau mit Ricarda Lang, Herrn oder Frau Ganser sowie Kevin Kühnert mal zusammen in die Besenkammer zur Klausur einschließen, um über diesen Unsinn nachzudenken.
Was haben wir einen verborgen „Rechtsstaat“!
Bei den Diäten, die sonst nie hätten abgegriffen werden können, wäre Ihnen das garantiert auch nicht peinlich.
Hoffentlich erleben wir nochmal, dass Anstand und Würde in dieses Parlament zurückkehren.
Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Ära der ‚großkreuztragenden‘ ehem. Bürogehilfinnen & ‚Freundschaftspionierleiterinnen‘ à la Thälmann doch spätestens mit Ablauf der Legislatur hoffentlich ihrem wohlverdienten Ende zuneigt, verehrter Herr Nikolaidis: Die Würde des ‚Hohen Hauses‘ sehe ich durch Frau von Storch keineswegs verletzt, sondern möchte kühn und keck behaupten, dass erstere durch ganz andere Clownerien übelst tangiert wurde und wird – so etwa durch öffentliche Auftritte eines – ansonsten hochaggressiven – Kerls im durchsichtigen ‚Fummel‘! Wären solche makabren Inszenierungen eigentlich in den Parlamenten befreundeter Staaten wie Großbritannien, Frankreich oder Italien vorstellbar, oder würde dort ‚tatkräftig‘ eingegriffen? Nur so’ne rhetorische Frage…
„Ganserer ist rechtlich weiterhin ein Mann, wurde aber zur Bundestagswahl auf einen Frauenplatz der Grünen-Liste gewählt, was ein reines Partei-Internum ist. Er tritt heute als Frau und als Gewährsmann des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. „
absurd, als Mann auf den Frauenplatz, jetzt als Frau auftreten, aber als Gewährsmann fungieren.
Aber das ist doch der einzige Sinn dieses Perversengesetzes — da wollen sich Leute Quotenposten abgreifen. Das kommt davon, wenn Frauen meinen, sie können sich alles erlauben und als Quotilden leistungsfrei die fetten Gehälter einstreichen. Irgend einer mit Humor oder einer dem nichts zu unappetitlich ist, greift sich dann auf diese Tour den Posten. Ich finde es amüsant. Warum sich aufregen?
Ich rege mich auf, weil all die anderen diesen einen dann nicht in seine Schranken weisen und noch meinen, daß das alles in Ordnung ist.
Dass Ganserer (m/w/d) als einer der wenigen Grünen gegen eine Impfpflicht gestimmt hat, finde ich super: Eine der wenigen Grün*Innen, die richtig Eier hat!
Ich drücke die Daumen. Die AfD muss sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Arroganz-Parteien im Bundetag wehren.
Arroganz ist untertrieben. Was Frau Pau aus der Mauerschützenpartei hier betrieb ist ideologisch begründete Rechtsbeugung und dem Amt nicht angemessen. Das „Ordnungsgeld“ müsste Frau Pau zahlen. P.S.: was begründet eigentlich die formelle Eignung zur Ausübung des Amtes als Bundestagspräsident resp. Vize (nur Abgeordnetenstatus und Wahl?)?
Egal, ob ich die AfD für regierungsfähig halte oder sie wählen würde: Für die Rechtsstreitigkeit habe ich gespendet. Wenn das Gewissen meines BT-Abgeordneten anders schlägt als meins, er in meinen Augen Parteiinteresse über mein Interesse an freiheitlicher Demokratie und Rechtsstaat stellt, dann muss ich meine Ineressen eben anders geltend machen.