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Energiewende

Windräder im Wald: Erschreckend hohe Risiken für Waldeigentümer bei Pachtende

von Gastautor

25.12.2023

| Lesedauer: 13 Minuten
Windkraftanlagen sind bei vielen Waldeigentümern populär. Erstaunlich ist, dass die damit verbundenen Risiken kaum diskutiert und die Entscheidungen ohne Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte – vor allem der Dimension der Rückbaukosten – getroffen werden. Von Ferdinand Graf Spiegel

Dieser Text behandelt Risiken für Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Verpachtung von Waldflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKAen):

1. Waldbauliche Schäden durch die Errichtung von WKAen im Wald
Der Wald wird durch WKAs massiv und dauerhaft (Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte) geschädigt.

Die Dokumentation bei ZDF-Info vom 3. September war ein Meilenstein. Etwa ab Minute 24 wird es für Waldeigentümer in dieser Dokumentation besonders interessant: Die weiträumige Fragmentierung und Zersplitterung der Bestände durch großzügige Straßen und Kranarbeitsflächen für die WKAen sind schon waldbaulich sehr nachteilig. Geradezu prekär ist jedoch darüber hinaus die erhebliche sommerliche Aufheizung der harten Oberflächen der oft kilometerlangen Straßen (4 Meter breit plus 1 Meter Bankette) sowie der großräumigen Freiflächen für die WKAen. Diese Temperaturerhöhung führt logischerweise zu einer weiteren Verschärfung der klimabedingten Austrocknung der benachbarten Waldböden. Ausgerechnet die größte Gefahr für das Überleben unserer Wälder, die durch den Klimawandel verursachte Trockenheit der Bestände, wird durch die WKAs im Wald noch erheblich verschärft.

Professor Ibisch legt in der Dokumentation eine Temperatur-Satellitenaufnahme auf das normale Satelliten-Foto. Detailliert und präzise sind die deutlich höheren Temperaturen (bis zu 6 Grad bei Sommerhochtemperaturen) im Umkreis der WEAen und auf den Oberflächen der Straßen und der Freiflächen zu erkennen. Durch diese durchdachte Methode hat Professor Ibisch eindeutig nachgewiesen, dass WEAen im Wald gerade die Faktoren, die den Wald derzeit so schwer gefährden, nämlich hohe Temperaturen und Trockenheit, erheblich verstärken. Die Ausführungen von Professor Ibisch sind absolut plausibel und überzeugend und sollten deshalb sehr ernst genommen werden. Auch wenn die Auswirkungen der WKAen auf die zunehmende Trockenheit der Bestände nicht kurzfristig, sondern erst über einen längeren Zeitraum erkennbar werden sollten, die großen waldbaulichen Risiken sind real.

2. Wirtschaftlich hängt die Windkraft vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, das dem Betreiber über 20 Jahre vielerlei ungewöhnliche finanzielle und sonstige Vorteile gewährt. Der Bestand dieses Gesetzes ist jedoch über diesen langen Zeitraum keinesfalls sicher.
Es ist nicht auszuschließen, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass irgendwann in der Zukunft ein zuständiges Gericht oder eine nach einer Wahl dann vielleicht nicht mehr grün orientierte Regierungskoalition das EEG aufheben wird und damit die großzügige Politik zugunsten der Windenergie faktisch beendet wird. Bei einer Wende in der Energiepolitik stünde die Aufhebung oder mindestens eine umfassende Neufassung des EEG im Vordergrund des Politikhandelns: Das EEG ist die zentrale Gesetzesnorm für die derzeitige fatale Energiepolitik, die die erneuerbare Energie aus Wind und Sonne als mehr oder weniger einzige Energiequelle akzeptiert.

Die Folgen einer Aufhebung des EEG wären dramatisch für die Windenergie im Wald und damit für die betroffenen Waldeigentümer: Mit der Aufhebung des EEG fallen die weit über dem Markt liegenden Einspeisevergütungsansprüche für Wind- und Sonnenstrom mit sofortiger Wirkung weg. Der Betreiber der WKA wird in der Regel illiquide, da die Betreiber (meist reine Projektgesellschaften mit typischerweise hoher Fremdfinanzierung und geringem Eigenkapital) neben den Einspeisevergütungen wohl nicht über nennenswerte weitere Einnahmen verfügen.

Für den Waldeigentümer, der nicht selbst Betreiber der WKAen sondern nur Grundstücksverpächter ist, tritt damit eine weitgehend unbekannte bedrohliche Konsequenz ein: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fallen dann für den Waldeigentümer nicht nur die Pachteinnahmen weg, sondern es konkretisiert sich ein betragsmäßig derzeit unkalkulierbares, aber mit ebenfalls an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kritisch großes finanzielles Risiko ein.

3. Rückbau-Pflicht (§ 35, Absatz 1, Ziffer 5 und Absatz 5, Satz 2 BauGB)
Der Betreiber der WKA ist nach „dauerhafter Beendigung der Nutzung“, also in der Regel nach 20 Jahren (außerplanmäßig eben auch bei einer Beendigung des Betriebs nach Aufhebung des EEG) verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das bedeutet, dass die Anlage komplett abgebaut und gesetzeskonform entsorgt werden muss. Darüber hinaus ist das gesamte Fundament (nicht nur ein Teil davon), die Kabel und Trafostationen sowie die Zuwegungen und alle anderen Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das Grundstück ist in den Originalzustand wie vor der Nutzung durch die WKA zurückzuversetzen. Das bedeutet auch, dass bei der Beseitigung von Bodenversiegelungen nur Original-Waldboden und nicht gewöhnlicher Humus in die ausgekofferten rückgebauten Zuwegungen usw. eingebracht werden darf, da sich Waldboden mikrobiologisch deutlich von Ackerboden und sonstigem Humus unterscheidet.

4. Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.
Bodenversiegelungen beeinträchtigen die Trinkwasserversorgung. Sie stellen deshalb juristisch eine sogenannte „Störung“ dar, die beseitigt werden muss. Mit der Insolvenz der Betreibergesellschaft tritt eine „Zustandsstörung“ des Grundstücks ein, da die gesetzliche Rückbauverpflichtung nach BauGB wegen der Insolvenz nicht mehr greift. Für die Kosten der Beseitigung der Zustandsstörung haftet der Grundstückseigentümer jetzt allein und unbegrenzt für die Rückbaukosten abzüglich der völlig inadäquaten geringen Sicherheitsleistung (= meist Bankbürgschaft).

Staatliche Unterstützung ist kaum zu erwarten: Wenn der Eigentümer vorher jahrelang auf Kosten der Stromverbraucher hohe Pachteinnahmen erzielt hat, wird es die Gesellschaft gewiss nicht schätzen, wenn der Staat dem Waldeigentümer bei Ausfall des Betreiberpächters für den gesetzlich geregelten Rückbau finanziell unter die Arme greifen sollte. Die Politik wird sich daran wahrscheinlich orientieren und der Waldeigentümer wird für die gesamtem Rückbaukosten wohl allein einstehen müssen.

5. Die gesetzlich geforderte kostspielige Sicherheitsleistung wird aus politischen Gründen viel zu niedrig angesetzt. Das Risiko der Unterdeckung trägt der Waldeigentümer.
Im Dezember 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht selbst, sondern über die Bundesnetzagentur und damit weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Einspeisepreise für Windstrom um 25 Prozent erhöht. Grund war, dass bei den Ausschreibungen für WKAen keine Gebote mehr eingingen, da die Kosten für Errichtung und Betrieb neuer Anlagen so stark gestiegen waren, dass neue Anlagen trotz der weit über den Marktpreisen für Strom liegenden Einspeisevergütungen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnten.

Die Kosten der geforderten Sicherheitsleistungen (in der Regel Bankbürgschaften) sind erheblich und hängen natürlich wesentlich von der Betragshöhe ab. Wie die erwähnte substantielle Erhöhung der Einspeisevergütung im Dezember 2022 zeigt, ist die Wirtschaftlichkeit von WKAen essentiell für den politisch gewollten zügigen Ausbau der Windkraft. Die Politik tut deshalb alles, um die finanzielle Attraktivität von WKAen zu gewährleisten. Deshalb ist es Ziel der Politik nicht nur die Erlöse zu maximieren sondern auch die Kosten der Windkraft zu minimieren. Um die Windenergie auch über niedrige Kosten preislich wettbewerbsfähig zu gestalten, akzeptiert die Politik Sicherheitsleistungen mit irreal niedrigen Beträgen (s.u.), was aber den gewünschten Effekt hat, dass die Kosten für die Sicherheitsleistung, die der WKA Investor zu tragen hat, deutlich sinken. Das erhöht natürlich wie gewünscht seine Rendite. Die Risiken der massiven Unterdeckung trägt jedoch allein der Eigentümer! Gut für Staat und Investoren und katastrophal für die Grundstückeigentümer…

6. Nach 20 Jahren explodiert eine finanzielle „Zeitbombe“ mit katastrophalen Folgen für den Waldeigentümer.
Wie oben geschrieben sind die Betreiber (und Pächter) kleine Projektgesellschaften, meist in der Form von Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die über ein bescheidenes Eigenkapital verfügen und mit Bankkrediten hoch fremdfinanziert werden. Auch große oder sehr große Windkraftinvestoren wählen diese rechtliche Konstruktion aus Haftungsgründen. WKAen erzielen normalerweise auf Kosten der Stromverbraucher 20 Jahre lang hohe, stabile und relativ sichere Erlöse. Banken lieben gut vorsehbare, stabile, langfristige Cashflows und sind deshalb wegen des anscheinend geringen Risikos gerne bereit, mit erheblichen Krediten einzusteigen, die innerhalb der 20 Jahre planmäßig und in vollem Umfang zurückgezahlt werden.

Nach 20 Jahren hört dieser paradiesische Zustand aber auf: Der von den WKAen danach produzierte Strom kann nur noch zu Marktpreisen weit unter der Höhe der Einspeisevergütung nach dem EEG verkauft werden. Dazu steigen die Kosten für den Betrieb, da die Anlagen im Alter immer reparaturanfälliger werden. Die Projektgesellschaft schreibt jetzt mit Stromproduktion und -verkauf operative Verluste, ohne Hoffnung auf eine mögliche Verbesserung der Situation in der Zukunft, und hat das Eigenkapital weit übersteigende hohe Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Rückbauverpflichtung.

Vom Standpunkt der Gesellschafter der Projektgesellschaft hat diese Beteiligung damit jeden Sinn verloren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Gesellschafter deshalb nicht nachfinanzieren, sondern die Projektgesellschaft ungerührt in Insolvenz gehen lassen. Diese Entwicklung mit dem Endpunkt der Überschuldung und Liquidation der Betreibergesellschaft war von Anfang an Teil des Investitionskonzeptes, weshalb die Beteiligung in der Bilanz der Gesellschafter Jahr für Jahr entsprechend abgeschrieben und spätestens nach 20 Jahren wohl einfach ausgebucht wird.

Die besondere Situation bei der Windkraft mit sehr attraktiven langfristigen Einkünften aber ohne hohe eigene substantielle Vorabkosten (Investitionen) ist psychologisch gefährlich: Normalerweise kommt vor hohen Einnahmen eine längere Periode des Ansparens des Investitionsbetrags durch Konsumverzicht und danach die finanzielle Ernte mit laufenden Erlösen aus der Investition. Der oft unvermeidbare vorherige Konsumverzicht führt meist zu umsichtigen und risikobegrenzten Investitionsentscheidungen.

Durch die Verpachtung von unprofitablen (Kalamitäten) oder wenig profitablen Waldgrundstücken für WKAen verschafft sich der Waldeigentümer mit den Pachteinnahmen einen beeindruckend hohen 20-jährigen Einkommensstrom. Risiken scheint es bei diesem Geschäft nicht zu geben. Die Rechnung kommt aber wie dargelegt nach 20 Jahren durch die Haftung für die Rückbaukosten! Wer nicht diszipliniert einen wesentlichen Teil der Pachterlöse laufend zur Abdeckung der späteren hohen Rückbaukosten zurückgelegt hat, erlebt nach 20 Jahren ein böses Erwachen (herausfordernd bleibt auch die vermögenserhaltende disziplinierte und professionelle Zwischenanlage der laufenden als Rücklagen bestimmten Pachtteilbeträge über den 20 Jahre Zyklus). Offen bleibt dennoch weiterhin, ob die geschaffenen Rücklagen auch wirklich hoch genug sind, um die tatsächlichen Rückbaukosten in voller Höhe zu decken, denn wir kennen sie erst, wenn sie real weit in der Zukunft fällig werden.

Da die Haftung des Eigentümers betragsmäßig unbegrenzt ist, droht dem Waldeigentümer auch in der Rolle des Verpächters tatsächlich ein finanzieller GAU!

7. „Rettungsmöglichkeiten“
Eine „Brandmauer“ zwischen den betreffenden Grundstücken und dem Eigentümer könnte sich anbieten. Man könnte daran denken, diese Flurstücke aus dem Grundbuch herauszunehmen und zum Beispiel in eine GmbH & Co KG einzubringen. Diese könnte wie die Projektgesellschaft des Betreibers nach dem Ende der Einspeisevergütungen in Insolvenz gehen, ohne dass dies den Waldeigentümer haftungsmäßig belasten würde.

Man muss jedoch wohl davon ausgehen, dass der Staat eingreifen wird, wenn dieses Beispiel Schule machen würde. Es würde ja gerade dazu führen, dass für die Wassergewinnung schädliche dauerhafte Bodenversiegelungen ausgerechnet in den für das Wasser so besonders wichtigen Wäldern zunehmen würden. Das wollte der Gesetzgeber aber gerade mit dem Rückbaugebot in § 35 BBauG verhindern. Als Gegenmaßnahme des Staates könnte in § 35 BBauG ein Satz eingefügt werden, der als Vorbedingung für die Baugenehmigung eine Veräußerungssperre im Grundbuch der entsprechenden Grundstücke für die Dauer des Windkraftprojekts fordert.

Wegen des Verbots der Rückwirkung könnte eine solche Grundbuchsperre als Bedingung für die Baugenehmigung wohl nur für zukünftige Projekte in Frage kommen. Bei realisierten laufenden Windkraftprojekten sollte eine dauerhafte „Brandmauer“ wahrscheinlich möglich sein…

Auf jeden Fall wäre eine „Brandmauer“ dieser oder ähnlicher Art aber aufwendig umzusetzen und hätte ein völlig unübersichtliches Grundbuch des Forstbetriebs mit vielen Kleinstparzellen zur Folge.

Zusätzliche Ausführungen:

Zu 3.:
Sicherheit des Weiterbestands des EEG
Es ist definitiv nicht auszuschließen, dass es im Rahmen einer „Politikwende“ nach einer Bundestagswahl eine parlamentarische Mehrheit für die Beseitigung des EEG (des zentralen Gesetzes der deutschen Klimapolitik) geben wird. Derzeit spricht viel dafür, dass es schon 2025 einen Machtwechsel geben könnte. Vorstellbar ist natürlich auch, dass ein zuständiges Gericht das EEG zum Beispiel wegen Unwirksamkeit der deutschen Klimapolitik in Bezug auf das globale Klima aufheben wird.

Bei einer Veranstaltung in München vor ein paar Jahren wurde erörtert, ob es bei einer Aufhebung des EEG durch den Gesetzgeber oder ein Gericht einen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz zu Gunsten von Investoren geben würde. Dabei bestritt ein kompetenter Verfassungsjurist einen solchen Vertrauensschutz. Sein überzeugendes Argument war, dass es jedem vernünftigen und informierten Menschen klar sein müsste, dass die Energieversorgung eines Industrielandes niemals ausschließlich mit unstetem Wind und Sonne gewährleistet werden kann. Auch habe Deutschland mit seinem minimalen CO2-Anteil von unter 2 Prozent an den globalen CO2-Emissionen im Alleingang ohne Abstimmung mit den wirklich großen CO2-Emittenten wie China, USA und Indien mit seiner Umstellung der Energieerzeugung auf Sonne und Wind keinerlei Einfluss auf das Weltklima. Die in vielerlei Aspekten sehr problematische deutsche Windenergiepolitik ist deshalb ungeeignet, den Klimawandel positiv zu beeinflussen. Sie ist zerstörerisch ohne erkennbaren Nutzen. Ein klassischer Fall von fehlerhafter Abwägung von Vor- und Nachteilen eines Gesetzesvorhaben, was zur Verfassungswidrigkeit des EEG führt. Wer trotz dieser deutlich erkennbaren und rational nicht bezweifelbaren Tatsachen im Vertrauen darauf investiert, dass wegen der Existenz des EEG kein Risiko bei Investitionen in die Windkraft bestünde, handele leichtfertig und verdiene deshalb keinen rechtlichen Investitionsschutz.

Es besteht deshalb kein Zweifel, dass die so attraktiv erscheinenden Investitionen in die Windkraft rechtlich und damit finanziell tatsächlich hoch risikoreich sind, weil der Bestand des EEG, eines Gesetzes, das die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für die Windkraft in Deutschland bildet, keinesfalls gesichert ist.

Zu 6.:
Der Grundstückseigentümer haftet laut Bundes-Baugesetz für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage, wenn der Pächter seines Grundstücks ausfällt.

Wie oben dargestellt wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Betreibergesellschaft nach etwa 20 Jahren durch Insolvenz aufgelöst werden. Damit ist der Grundstückseigentümer als „Zustandsstörer“ zum Rückbau auf seine Kosten verpflichtet.

Bleibt für den Waldeigentümer nur noch die in der Baugenehmigung verlangte Bankbürgschaft zur Deckung der Rückbaukosten, um einen finanziellen Großschaden zu vermeiden. Begrenzt diese aber wirksam die Risiken der Waldeigentümer?

Vor einigen Jahren wurden von den Genehmigungsbehörden für die notwendige Baugenehmigung Rückbaubankbürgschaften in Höhe von 140.000 Euro als angemessen verlangt. Wegen der heute höher geschätzten zukünftigen Inflationsentwicklung und den mit dem Größenwachstum der Anlagen verbundenen generell höheren Rückbaukosten moderner Großanlagen liegen die heute für die Baugenehmigung geforderten Bürgschaftsbeträge weit darüber (mir wurden von Bankseite 400.000 Euro für derzeit übliche große WKAen genannt).

Generell sichert die Bank vertraglich ihr Bürgschaftsrisiko mit einem entsprechenden Einbehalt von Guthaben sowie der Vorabverpfändung der zukünftigen Einspeisevergütungen ab. Faktisch sichert die Bank ihr Bürgschaftsrisiko zu 100 Prozent ab.

Während die Bank ihr Risiko voll abdeckt, bleibt der Waldeigentümer im vollen Risiko hinsichtlich der Rückbaukosten, sollte der Betreiber insolvent werden und die Bankbürgschaft betragsmäßig nicht ausreichen.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie hoch dieses Risiko hinsichtlich der

1. Eintrittswahrscheinlichkeit und der
2. finanziellen Dimension eines eventuellen Schadens bei Insolvenz der Betreiberin ist.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit hängt ausschließlich davon ab, ob die Höhe der Bankbürgschaft ausreicht, die Kosten des Rückbaus in 20 Jahren abzudecken, da im Fall einer sicher anzunehmenden Insolvenz des Betreibers nach Ende der Einspeisevergütungen außer dem Waldeigentümer niemand dazu verpflichtet ist oder ein finanzielles Interesse daran hat, die Anlagen auf eigene Kosten zurückzubauen.

Deshalb ist der Waldeigentümer gezwungen, im Rahmen seiner grundsätzlichen Entscheidung, ob er WKAs in seinem Wald haben will, zu schätzen, wie hoch in 20 und mehr Jahren (!) die Rückbaukosten einerseits und der Restwert der Anlagen andererseits sein werden. Diese Rückbaukosten reduziert um Verwertungserlöse muss er dann mit der Höhe der Rückbaubankbürgschaft vergleichen.
Rückbaukosten in 20 Jahren schätzen? Ein schlechthin unmögliches Unterfangen bei einem so langen Prognosezeitrahmen! Wer kann auch nur eine vage faktenbasierte Vorstellung davon haben, wie hoch die Rückbaukosten und des Restwertes der Anlagen in 20 Jahren tatsächlich sein werden?

Im Immobilienbereich gibt es langfristige Finanzierungen und bewährte Verfahren, langfristige Risiken abzuschätzen. Die Prognoserisiken sind jedoch bei Immobilienkrediten ungleich geringer als bei der Windkraft. Immobile Wirtschaftsgüter sind mit der allgemein geteilten Annahme gesegnet, dass Immobilien langfristig im Wert steigen werden (wenigstens meistens), sodass sich mit dem Zeitablauf das Kreditrisiko für die Bank durch den normalen langfristigen Wertzuwachs von Immobilien üblicherweise automatisch reduziert. WKAen hingegen verlieren über die Zeitläufe an Wert, da während ihres 20-Jahre-Lebenszyklus die potentielle zukünftige Stromproduktion jedes Jahr um ein Zwanzigstel des Ausgangswertes schrumpft und sich der Zeitwert der Anlage dadurch entsprechend laufend automatisch vermindert. Die mit dem Alter steigende Reparaturanfälligkeit der WKAen verringert ihren Wert darüber hinaus in der späteren Lebensphase der Anlagen Jahr für Jahr. Im Gegensatz zu einer Immobilienfinanzierung schrumpft das WKA-Risiko des Waldeigentümers also nicht über den Zeitablauf, sondern es wächst von Jahr zu Jahr und erreicht den Höhepunkt mit der Stilllegung der Anlage!

Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos, dass die Rückbaukosten beim Eigentümer des Waldes bleiben werden, kann über so lange Zeiträume einfach nicht rational quantifiziert werden. Da die Politik wie dargestellt ein starkes Motiv hat, aus Kostengründen die Beträge für die teuren Sicherheitsleistungen zu minimieren, kann man den in den Rückbaubürgschaftsbeträgen von derzeit 400.000 Euro pro WKA implizit über 20 Jahre projizierten Schätzungen für Rückbaukosten in gleicher Höhe absolut nicht trauen: Die Rückbaubankbürgschaften sind um Dimensionen zu niedrig, um die in 20 Jahren tatsächlich anfallenden Rückbaukosten abzudecken.

Es gibt nicht viele Quellen, die die zu erwartende Höhe der Rückbaukosten nachvollziehbar beziffern. Eine vertrauenserweckende Schätzung findet man in der Antwort auf eine Anfrage eines Mitgliedes des saarländischen Landtags vom 09.09. 2019.

In diesem Dokument aus dem Jahr 2019 wurde versucht, die Rückbaukosten für eine moderne WKA zu schätzen. Aber nur der Anlage, nicht die Kosten der Beseitigung der Bodenversiegelungen! Die Kosten des Anlagenrückbaus werden brutto nach Abzug von Verwertungserlösen auf ca. 600.000 Euro Stand 2019 berechnet. Prognostiziert auf das Jahr 2039 und unterstellt Kostensteigerungen von nur 3,0 Prozent p.a. werden die Kosten allein für den Rückbau der Anlage auf etwa 1,2 Millionen Euro, also dreimal so hoch wie die derzeit verlangte Sicherheitsleistungen für den gesamten Rückbau von Anlage und Bodenversiegelung geschätzt.

Noch ungleich viel höher als die für den Rückbau der WKA werden die Kosten für den Rückbau der Straßen und Kranflächen sein. Meist kilometerlange, großzügige (4 Meter breite Fahrbahn plus zweimal 50 cm Bankett) bis zu 1,20 Meter tief schwerlastfähig ausgebaute Straßen müssen vollständig ausgekoffert und mit Original-Waldboden verfüllt werden (im oben erwähnten Dokument wird festgestellt, dass bei der Rückverfüllung von Bodenversiegelungen „Original-Waldboden eingebaut werden müsse, mit Substraten angereicherter Boden aus Kompostieranlagen wäre nicht zulässig“). Wenn der Waldeigentümer beim Bau der Straßen nicht sichergestellt hat, dass sein ausgehobener Boden vollständig für die Rückverfüllung gelagert wird, steht er vor dem riesigen Problem, wo große Mengen von Waldboden überhaupt käuflich erworben werden kann. Die Kosten für Waldboden werden sicher astronomisch sein.

Offen bleibt dabei, ob die Forderung nach Waldboden in der Realität auch immer von den Behörden durchgesetzt wird. Falls nicht, wäre dies aber ein rechtswidriger Gesetzesvollzug. Ich persönlich kenne jedenfalls einen Fall, bei dem die zuständige Behörde den Einbau von Ackerboden für die Verfüllung von sturmbedingten Wurzeltellerlöchern wegen anderer mikrobiologischer Eigenschaft tatsächlich verboten hat.

Bei konservativer Risikoeinschätzung wäre der Waldeigentümer sicherlich gut beraten, von der Pflicht zur Verfüllung mit Original-Waldboden auszugehen und nicht auf einen rechtswidrigen Gesetzesvollzug zu hoffen.

Einige Waldeigentümer teilten mit, sie können die großzügigen Straßen und befestigten Flächen ja gut für die Waldbewirtschaftung brauchen. Sie verzichten deshalb auf die gesetzlich geforderte Entfernung der Bodenversiegelung. Das Gesetz verlangt die Entfernung der Bodenversiegelungen aber aus grundsätzlichen ökologischen Gründen, weshalb es nicht im Ermessen des Waldeigentümers liegt, ob diese tatsächlich entfernt werden: Der Wald ist ein wichtiger Filter und ein wesentlicher Speicher für das Grundwasser. Bodenversiegelungen beeinträchtigen diese beiden für die Gesellschaft kritisch wichtigen Funktionen des Waldes. Ihre Beseitigung kann deshalb nicht im persönlichen Ermessen des Waldeigentümers liegen.

Das Volumen des auszukoffernden Straßenmaterials und die Menge des einzubauenden Bodens sind meist gewaltig. Damit ist bei vernünftiger Analyse der Situation klar: Die Kosten für den Rückbau von Straßen und befestigten Flächen werden mit Sicherheit – auch abgesehen von der Frage, ob Verfüllmaterial Waldboden oder nicht – enorm sein, wenn auch derzeit nicht zu quantifizieren.

Das Ausmaß der Unterdeckung der staatlich geforderten Sicherheitsleistungen ist bei genauerer Analyse schlechthin so atemberaubend, dass man nicht mehr von Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos des Waldeigentümers für enorm hohe Rückbaukosten sprechen kann, sondern von Sicherheit des Eintritts.

Die potentielle finanzielle Dimension des Schadens für den Waldeigentümer bei einem Risikoeintritt (= Insolvenz des Betreibers) ist bei Unterschrift des Pachtvertrags nicht rational einzuschätzen. Es gilt zweifellos: Niemand ist in der Lage vorherzusehen, wie hoch in 20 Jahren die Kosten des Rückbaus und der Restwert der Anlagen tatsächlich sein werden. Wie schon oben bei der Diskussion der Eintrittswahrscheinlichkeit dargelegt: Die Haftung für heute nicht quantifizierbare aber mit Sicherheit enorm hohe Rückbaukosten könnte leicht den finanziellen Ruin für den Waldeigentümer bedeuten.

Wichtig ist dabei auch zu verstehen, dass sich bei dieser Situation ein Schereneffekt zu Lasten des Grundstückseigentümers entwickelt: Die Rückbaubankbürgschaft ist ein bedingter Nominalanspruch des Waldeigentümers gegen die Bank. Das heißt, dieser Anspruch unterliegt bis zur Inanspruchnahme der Bürgschaft der Wertminderung durch Inflation. Es ist durchaus denkbar, dass nach 20 Jahren bei Inanspruchnahme der Bürgschaft der Realwert dann bei Null liegt, da die Inflation jedes Jahres auf dem Sockel aller vorherigen Jahrespreissteigerungen aufsetzt und ein so langer Zeitrahmen von 20 Jahren eine hohe Dynamik bei der inflationären Steigerung bewirkt („Zinseszins-Effekt“).

Die Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung des Grundstückeigentümers zum Rückbau sind jedoch Realkosten. Sie steigen mit der Inflation und werden deshalb wegen der zu erwartenden Inflation in 20 langen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit über dem inflationär über 20 Jahre reduzierten nominalen Betrag der Bankbürgschaft liegen. Die Schadensdimension bei der fast sicheren Insolvenz des Betreibers und gleichzeitiger inflationärer Aushöhlung des nominalen Rückbaubürgschaftsanspruchs gegen die Bank und inflationärer Steigerung der Rückbaukosten können wahrlich atemberaubend werden. Sie hat zweifellos das Potential, wenn nicht sogar die sehr große Wahrscheinlichkeit, den Waldeigentümer finanziell zu ruinieren.

Nicht die Ratio wirkt bei der Einschätzung des Risikos, ob Kosten des Rückbaus und wenn in welcher Höhe letztendlich vom Waldeigentümer zu tragen sind, sondern nur ein offensichtlich sehr fehleranfälliges Gefühl hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Höhe von bestimmten mit dem Rückbau verbundenen Preisen und Kosten über 20 Jahre. Vielleicht spielt auch die real sicherlich unbegründete Hoffnung mit, der Staat werde die Waldeigentümer in einer solchen Situation nicht hängen lassen, eine Rolle. Und dieses unzuverlässliche vage Gefühl – vielmals wohl auch genährt von intensivem Wunschdenken – entscheidet in einem meist unstrukturierten Prozess letztendlich, ob zukünftig WKAen in dem Wald des Eigentümers stehen werden!! Die Dimension der potentiellen Schadenhöhe durch Errichtung und Betrieb von WKAen auch in der Pachtvariante sind dabei jedoch wahrlich atemberaubend und können sich leicht, wenn nicht sogar hochwahrscheinlich zu einem finanziellen Desaster entwickeln.

Umso mehr verwundert, dass WKAen einerseits bei vielen Waldeigentümern und ihren Verbänden äußerst populär sind, ohne dass andererseits die damit verbundenen unter Umständen katastrophalen Risiken vertiefend diskutiert werden und ohne dass die Entscheidungen in einem angemessen qualifizierten Prozess unter Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte (vor allem der Dimension der Rückbaukosten) getroffen werden.

Wahrscheinlich gilt auch hier die Berufserfahrung krediterfahrener Banker: Gier macht blind.

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89 Kommentare

  1. Sie glauben doch sicher auch an „Wunder“ …
    Oder war das etwa ironisch gemeint???

  2. Der Artikel macht deutlich, wie dringend dieser Grünen-Wahnsinn einer ideologiegetriebenen Sekte endlich beendet werden muss. Windkraftanlagen in Wäldern und Photovoltaik auf Ackerland und Grünflächen ist nicht nur ein optischer Frevel, sondern eine unverschämt dreiste und naturschädigende Landschaftsverschandelung. Jedes AKW, dagegen eine Augenweide und bietet Natur und Mensch gleich in doppelter Hinsicht Vorteile: Energiesicherheit und Schutz vor Öko-Vandalismus.

  3. Vielen Dank für den sehr ausführlichen Bericht. Ich fürchte jedoch das von der Politik viel vollgeschriebenes Papier der ersten Belastung nicht standhalten wird. Ein Beispiel habe ich in einem Nachbarort. In Zilsdorf (Vulkaneifel) können drei Windkraftruinen besichtigt werden, die seit mehr als 10Jahren keinen Strom mehr liefern und vom Betreiber, einer GmbH & Co KG aufgegeben wurden. Das Weidegrundstück auf dem die Anlagen stehen gehört zum Teil dem ehemaligen Betreiber und zum Teil der Ortsgemeinde Zilsdorf. Vor ein paar Jahren schien Bewegung in den Rückbau zu kommen als mit einem schweren Kran der Rotor von einer Anlage abmontiert und auf dem Boden abgelegt wurde. Bei der Gelegenheit wurde anscheinend auch das Generator Haus auf dem Turm ausgeräumt. Ich wanderte im Sommer 2022 mit meinem Hund dort hin um eine Anlage aus nächster Nähe zu besichtigen, mir fiel auf, dass an der Stelle wo normalerweise ein Wellenstumpf an dem der Rotor befestigt ist, ein großes Loch klaffte. Einen interessanten Artikel fand ich im Trierischen Volksfreund.
    https://www.volksfreund.de/region/vulkaneifel/kreis-will-marode-und-stillgelegte-windraeder-bei-zilsdorf-entfernen_aid-90222979
    Ich fürche, dass diese Anlagen nicht die letzen sein werden, die am Ende auf Steuerzahlers Kosten abgerissen werden.

  4. Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten samt Zufahrtsstraßen und Leitungen sind Industrie-Anlagen und haben in einem Wald nichts verloren. Punkt. Für mich zeigt gerade der WKA-Bau in den Wäldern die Verlogenheit der Grünen, die angeblich so sehr für den Natur- und Umweltschutz sind.
    Das herauszuarbeiten und Kindern und Jugendlichen beizubringen, würde den Grünen ihre künftige Wählerklientel nehmen.

  5. Sehr interessanter Artikel, zwei korrigierende Anmerkungen: 1) Rücklagen stehen einem Unternehmen für zukünftige Verwendungen zur freien Verfügung (z.B. als Rücklage für zukünftig auftretende Verluste, Gewinnausschüttungen, Kapitalerhöhungen etc.), die gebotene Bildung finanzieller Reserven zur Deckung zukünftig (dem Grunde und der Höhe nach) zur erwartender Kosten nennt man „Rückstellungen“. 2) Die „Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos“ ist eine Tautologie, da „Risiko“ durch „Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenhöhe“ definiert ist. Weitere Anmerkung: Was ist, wenn die Insolvenz des Waldbesitzers durch verlängerte Haftung für den Rückbau (bei Ausfall der SPV als Betreibergesellschaft) politisch einkalkuliert, gewollt und geplant ist, um langfristig die noch vielen privaten Waldbesitzer zu enteignen und die Waldbestände damit sämtlich in Staatseigentum zu überführen (Klaus Schwabs „Great Reset – Du wirst nichts besitzen und glücklich sein“)?!

    • gewollt und geplant ist, um langfristig die noch vielen privaten Waldbesitzer zu enteignen und die Waldbestände damit sämtlich in Staatseigentum zu überführen

      Genau das denke ich auch schon seit Längerem!

      • Ob nun geplant oder absichtslos … völlig egal!!!
        Regierungen einer bestimmten Couleur werden die Chance zur Enteignug sicherlich n i c h t verstreichen lassen.

  6. Ich entsinne mich als quasi Ortsansässiger noch genau, wie damals der Bau gegen den Willen der Zilsdorfer und des Walsdorfer Bürgermeisters Kolitsch durchgeboxt wurde.

  7. Deutschland im Jahre 3023: Eine Gruppe Altertumsforscher macht sich auf den Weg in den nunmehr kaum zu durchdringenden Reinhardswald. Uralten Überlieferungen zufolge sollen sich dort nämlich antike Kultstätten in Form massiver, überdimensionierter Steintische befinden, natürlich längst vom Forst in Gestalt jahrhunderteralter Buchen, Eichen und Ulmen überwachsen…
    Manche der Bewohner der umliegenden Dörfen meinen, sich an Geschichten von hohen Stangen zu errinnern, die ihre Vorfahren vor langer Zeit einmal aufgestellt hätten, um dem Wettergott zu huldigen, auf dass es wieder kälter würde im Land.

  8. Denke ich an die Verschandelung meiner Heimat, hoffe ich, dass dieses Szenario eintrifft, wenn es fürderhin als Abschreckung für potentielle Subventionsritter dient.
    Nicht nur für Waldbesitzer, auch für Landwirte und gierige Gemeinden.

    • Leider erledigen sich all‘ diese Gedanken, wenn Staatsforste betroffen sind.

  9. Nicht nur im Wald ! Solange die Windanlagen auf öffentlichem Gelände stehen , schlecht für den Steuerzahler ! Stehen sie aber auf privatem Bauernland , kann sich Bauer nach mehreren Übernahmen der ursprünglichen Betreiber mit dem letzten Pleitegeier über den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau der Schrottmühlen streiten ! Die Anwälte stehen bei Fuß und warten auf Vollmachten zur Vertretung .

    • Der Grundstückseigentümer hat am Ende die Arschkarte. Und das ist auch gut so, Eigentum verpflichtet, z. B. es zu erhalten, pflegen, der nachfolgenden Generation intakt zu übergeben. In der Nähe meines kleinen Waldstücks wollten diese modernen Raubritter WKA’s bauen, ich sollte, mit ca. 20 anderen Waldbesitzern, eine Baulast auf meinen (Familienerbe) Wald eintragen… vergeßt es! Baut euren Mist einfach weit genug weg… Verfahren läuft noch, mal sehen was dabei am Ende raus kommt.

  10. „Da jedes Windrad wg. der Dunkelflauten immer nur eine Verdoppelung einer vorhandenen, konventionellen Produktionskapazität sein kann, ist es überflüssig wie ein Kropf und nichts weiter als eine gigantische Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen für nichts.“
    Das ist des Pudels Kern und von Prof. Sinn schon vor Jahren vorgetragen.

  11. Ein Beitrag, der wieder einmal deutlich macht, worum es bei der derzeitigen grünen Schreckensherrschaft, bei einer Energiewende im Lichte einer „Klimakatastrophe“ wirklich geht: um die Absicherung langfristiger Profite der Betreiber. Man kennt sich seit Jahrzehnten, hat sich lieb und hilft sich zulasten des Stromkunden und des Steuerzahlers.

    • Ob man sich lieb hat … weiß ich nicht.
      Ganz sicher bin ich mir aber, dass eine Hand die andere …

  12. Die Klimahysteriker sprechen hier immer von Kipppunkten. Der finanzielle Kipppunkt ist vermutlich schon erreicht.

    • Natürlich! Volkswirtschaftliche Maßnahmen wirken mit einer Verspätung von z.T. mereren Jahren. Die nächsten 10 Jahre geht es nur noch bergab. Selbst ein Sturz der Ampel und eine Regierung der pragmatischen Vernunft würde daran nichts mehr ändern.

  13. Ähnliches gilt genauso für Waldbesitzer, die ein Stück an Mobilfunk-Firmen verpachten, damit diese dort einen Masten errichten können. Der Verpächter haftet zB für Personenschäden in unbegrenzter Höhe. Versicherer dafür gibt es angeblich keine.

  14. Wenn der Eigentümer vorher jahrelang auf Kosten der Stromverbraucher hohe Pachteinnahmen erzielt hat, wird es die Gesellschaft gewiss nicht schätzen, wenn der Staat dem Waldeigentümer bei Ausfall des Betreiberpächters für den gesetzlich geregelten Rückbau finanziell unter die Arme greifen sollte. Die Politik wird sich daran wahrscheinlich orientieren und der Waldeigentümer wird für die gesamtem Rückbaukosten wohl allein einstehen müssen.

    Und wie lief und läuft das bei Atomkraftwerken? Die Rückstellungen für Atomkraftwerke durften irgendwann steuerfrei aufgelöst werden und die Firmen bauten damit unter anderem ein Mobilfunknetz auf.
    „Asse“ wurde vom Staat gekauft, als klar war, dass der Betreiber mehrere Mrd. Euro für die Sanierung hinblättern müsste.

  15. Ich fasse zusammen: der Staat möchte jetzt auch noch Eigentümer der privaten Waldbesitzungen werden.

    • Auf lange Sicht wird er das. Der Atlantikwall steht vielerorts noch heute, weil ein Rückbau der Beton Ruinen unmöglich ist. Für den haftbaren Waldbesitzer bedeutet das Insolvenz und Enteignung

  16. Dieser dezidierte Bericht hat die Komplexität der grundlegenden falschen Prämissen der sogenannten Energiewende deutlich gemacht. Irrsinn zum Quadrat!

  17. Im Beitrag ist mehrfach die Rede von möglichen Gerichtsentscheidungen gegen das EEG. Weiss jemand, ob diesbezüglich überhaupt Klagen laufen?

  18. Danke für diesen interessanten Beitrag.
    Ich habe mal gehört, dass die Betreiber der Windräder sich in den Verträgen von den Grundstückseigentümern die Infrastruktur stellen lassen. Darunter fällt dann alles: Der Bau, die Erhaltung und der Rückbau der Infrastruktur.
    Mich würde interessieren, wieviel Prozent der Verpächter echte private Verpächter sind und wieviele irgendwie mit dem Staat, also mit Steuern verbandelt sind.
    Mich würde auch interessieren, was mit den Pächtern ist. Hier im Umkreis gibt der Bürgermeister sein Gesicht für einen Solarpark her. Der Park ist als KG oder GmbH & CoKG gestaltet. Jedenfalls mit Voll- und Teilhafter. Wie privatrechtlich aufgesetzte „Staats“unternehmen und staatliche Verwaltung, private Unternehmer da organisatorisch zusammengearbeitet haben, habe ich nicht begriffen. Den Bürgern werden die Vollhafter-Anteile verkauft mit „Festzins“ und einem kleingedruckten Hinweis auf das Wertpapierrecht. Oftmals ist es ja dann so, dass der „Festzins“ aus dem Kapital gezahlt wird. Wenn das durch den „Festzins“ verbraucht ist, stellt sich heraus, dess der Kapitalgeber – hier wäre das dann der Bürger – kein Kapital mehr hat. Es ist dann halt woanders.

  19. Es ist vermutlich auch ein Ergebnis der Bildungskatastrophe, wenn, wie z.B. der altehrwürdige Reinhardswald der Windkraft geopfert bzw. durch diesen Irrwitz geschädigt wird. Wer sich mit grünen Politschranzen auf grüne Investitionsprojekte und deren Vertragsbindungen einzulassen gedenkt, sei zu wünschen, in der Schule mal Göthes Dr. Faustus gelesen und mithin den Teufelspakt verstanden zu haben. Es gilt: Wer solchen Zeitgestern nachläuft und sich entsprechend gefallsüchtig in ihre Ideologie einbringt, wird erleben, dass sich jede „Gefälligkeit“ rächt.

    • Das Problem sind m. E. nicht nur grüne Politschranzen. Unter den CDU- Länder-Chefs gibt es sicher einige, die sehr ungehalten auf eine evtl. Abschaffung des EEG reagieren würden.

      • Die derzeitige Merkel-CDU rechne ich mehr denn je zu großem Teilen dem grünen Schranzengesinde(l) zu.

  20. Die Fundamente werden ebenso wie die Bunkeranlagen aus unseren Kriegen ewig im Boden bleiben, egal, was Winkeladvokaten in lange Verträge oder unlesbare Gesetzestexte schreiben.

  21. Warum heißt Strom aus Wind und u. PV erneuerbare Energie ? Weil die Anlagen die diesen Strom erzeugen alle x Jahre erneuert werden müssen.

    Aber im Ernst. Hallo TE, bei diesem Artikel knallt ja einem der Unterkiefer auf dem Boden. Es wäre empfehlenswert Diesen zu verPDFen und ihn allen privaten Waldbesitzern zuzuschicken. Ich schätze mal, dann wäre der Spuk, auch noch den Wald mit diesen Vogelschreddern zu verschandeln, sehr rasch vorbei.

    • Der meiste Wald gehört dem Staat. Auch hier werden Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. Und das alles unter dem Deckmantel einer Klimarettung. Als ob man ein Klima retten kann.

  22. Vielen Dank, dass Sie diese Seite der Energiewende öffentlich gemacht haben. Die Risiken gelten aber doch gleichermaßen für alle WKAs auch für die, die auf Feldern errichtet wurden, oder?

    • Es ist halt kein Waldboden zu beschaffen. Wo will man Waldboden hernehme, ohne den Wald zu vernichten? Bei Ackerboden stelle ich mir das einfacher vor. Aufforstung steht vielleicht auch zur Debatte und entfällt beim Acker.

  23. „Als Gegenmaßnahme des Staates könnte in § 35 BBauG ein Satz eingefügt werden, der als Vorbedingung für die Baugenehmigung eine Veräußerungssperre im Grundbuch der entsprechenden Grundstücke für die Dauer des Windkraftprojekts fordert.“
    Sehr sinnig, aber der nicht völlig unterbelichtete Eigentümer gliedert das fragliche Grundstück dann eben schon in der frühen Planungsphase aus. Das ist dann sogar logisch, wenn er eine Projektgesellschaft gründet und die dann das Nötige (Grundstück, Anlage) erwirbt. Es kann wohl kaum jemand gezwungen werden, seine Unternehmungen als vollhaftender Einzelkaufmann zu betreiben oder ist das dann generell die neue Art zu wirtschaften, denn Risiken und potentielle Altlasten gibt es ja überall, von der Kiesgrube bis zum Bauträger?

  24. Man konnte erst kürzlich einen interessanten, wenn auch schon älteren Artikel zu diesem Thema lesen, der sehr schön beschreibt, wie das ganze funktioniert. Dort wurde beschrieben, wie ca. 11.000 WEA in Kalifornien verrotten, denn mit dem Auslaufen der staatlichen Förderung haben die Betreiber sofort den „Spaß“ an ihren tollen regenerativen Energien verloren, denn ohne Subventionen sind diese Anlagen schlagartig unwirtschaftlich. Diese Anlagen werden nun nicht mehr gewartet oder gesichert. Niemand fühlt sich dafür verantwortlich, die „Guten Klimaretter“ die damit viel Geld verdient haben natürlich am allerwenigsten. Genau so wird es hier auch sein, die Umweltschäden werden immens sein und dauerhaft bleiben, eine volkswirtschaftlichen Nutzen wird es über die gesamte Zeit nie gegeben haben, aber eine Menge „grüner Klimaretter“ haben sich die Taschen voll gemacht, auf Kosten der Gesellschaft, der Natur und der Zukunft.

  25. Das ist keine Selbsthinrichtung, das ist nur „Hinrichtung“ mit UNterstützung durch die linksgrünen „Stupid Idiots“ und unter Akzeptanz der weitgehend verdummten Bevölkerung.
    „Sie werden bichts mehr besitzen und sich dabei glücklich fühlen!“
    [Klaus Schwab, Gründer des Weltwirtschaftsforums]

  26. Waldbesitzer, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können darauf vertrauen, daß der Staat ihren Besitz übernimmt, um sie zu entlasten.

    • Danke. Man beachte, dass das noch vor dem Betonieren aufgenommen wurde. Was man hier sieht, sind die Unmengen (Tonnen!) an Armierungsstahl. Das mit dem Bagger und Presslufthammer wieder alles zu beseitigen, ist unmöglich. Nicht mal sprengen könnte man das (scheidet aus Naturschutzgründen sowieso aus). Heute noch „zieren“ die deutschen Bunker des Westwalls die Landschaft, genau aus dem Grund.

  27. Wenn Sie wirklich glauben, dass die Verpächter hier etwas anderes sind als Investmentgesellschaften, leben Sie hinter dem Mond. Die Pachtrendite kann sehr einfach mittels ausländischer Holdinggesellschaften fast steuerfrei in Privatvermögen transferiert werden. Wenn die Verpachtgesellschaft dann insolvent wird und der Staat den Rückbau bezahlt hat, kann mit einem kleine Teil der Rendite das Grundstück gekauft werden; was ich aber nicht tun würde, weil es dafür keinerlei wirtachaftlichen Grund gibt.

  28. Hier wird der ganze grüne Irrsinn des angeblichen Klimawandels sichtbar.
    Die Folgen ideologisch verblendeter Politik werden weiterhin ihre Opfer haben.

  29. Verfasser, Leser und Kommentatoren möchte ich die Illusion nehmen, durch die aufgezeigten Risiken liesse sich der Ausverkauf des Waldes stoppen. Der geforderte Rückbau von Zufahrten, Kabeltrassen und Fundamenten ist illusorisch und wird auch nicht durchgesetzt werden. Stichwort: Repowering, eventuell mit pro forma-Anlagen um sich der Rückbaupflicht zu entziehen. Das Argument „Trinkwasserschutz“ zieht angesichts minimaler Flächenanteile und Versickerung /Rückhaltung nicht. Leider wird nicht benannt, wer nach Insolvenz der Profiteure haftet (Kommune, Land, Bund). Und wo bleiben wenigstens Verweise auf andere Risiken (Verseuchung weiter Bereiche durch freigesetzte Betriebsstoffe und Rotorabrieb)?

    • Das war auch mein erster Gedanke. Die stellen einfach eine neue Anlage hin. Zufahrtswege und Fundament stehen ja schon. Das ganze Kettenspiel läuft solange bis entweder das EEG oder der Stromkreis fällt und damit der Betrieb endgültig unwirtschaftlich wird.

    • Zitat: „Leider wird nicht benannt, wer nach Insolvenz der Profiteure haftet (Kommune, Land, Bund).“

      > Mit Sicherheit -wie üblich! Oder nach anfänglichen, sich über Jahre hinziehenden, Gerichtsverhandlungen wird der Mist im Boden „vergessen“ und bleibt dann auf ewig dort liegen.

  30. „Der Betreiber der WKA ist nach „dauerhafter Beendigung der Nutzung“ [..] verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen.“
    Die Fundamente bestehen aus meter-dickem (2-4m) Stahlbeton mit – je nach Windradgröße bis zu 25m Durchmesser. Das sind bis zu 3000 Tonnen Stahlbeton allererster Güte.
    Das will ich erst mal sehe, wie das „rückgebaut“ wird. Die Bunker des WKII stehen deswegen zum Teil heute noch, mit normalem „Rückbau“ durch Bagger und Meisel geht da nix bzw. nicht viel. Das Zeug müsste gesprengt werden, was aber nichtso ohne weiters möglich ist. Ich gehe daher jede Wette ein, dass da zigtausende WKA-Fundamente fpr Jahrhunderte im Wald (oder wo auch immer) verbleiben. Das baut keiner je wieder zurück.
    Jeder Waldbesitzer sollte sich darüber im Klaren sein, was er da macht. Umwelttechnisch ist das eine einzige Katastrophe.

  31. Na dann,ein dreifach Hoch auf unsere Waldbesitzer. Die Gier macht blind. Sie werden von den eigenen Genossen ausgenommen. Hauptsache sich dem grünen Klimakommunismus anzuschließen. Mein Mitleid wird sich in Grenzen halten. Sie können aber auf den Trassen dann ihre PV Anlagen aufstellen und darunter die grünen Schafe (wir haben sie in D zuhauf) weiden lassen.

  32. Der Autor geht hier nur auf den Rückbau von WEA’s im Wald ein. Auf dem Acker sieht es nicht besser aus. Lediglich die Kosten der Bodenverfüllung dürften geringfügig kleiner sein. Die Störanfälligkeit der WEA’s kann ich nur bestätigen. Da sollte der Autor mal in der Versicherungswirtschaft nachfragen. Es gibt immer wieder Insolvenzen von Betreibern wegen Schäden an Anlagen. Die IGBT’s, welche darin verbaut sind, haben nur eine relativ geringe Anzahl von Schaltzyklen bis zum absehbaren Schaden. Das hängt am Faktor Wind. Solch ein IGBT kostet inkl. Eibau sehr schnell mehr als 30 td Euro bei kleineren Anlagen. Zudem halten die Getriebe selten bis zur theoretischen technischen Grenznutzungsdauer.

    • Sie sagen da was. Ich war am letzten Wochenende vor Weihnachten in Marne in SH am Wattenmeer. Ich bin heute noch nicht genesen über den Anblick. Kronprinzenkoog, Kaiser-Wilhelm-Koog, Friedrichskoog, entlang der B5.
      Ein Horror! Alles voller grüner dreiarmiger Götzen. Bei 70 habe ich aufgehört zu zählen. Ich bin bis heute noch nicht genesen über den Anblick. Als gebürtiger Schleswig-Holsteiner tut das richtig weh.
      Die werden sich da oben noch schön umschauen und RICHTIG GRÜN ärgern.

      • Ich kann mir die Situation in SH vorstellen, obwohl ich das selbst noch nicht gesehen habe, Mir tut es weh, wenn ich die vielen Mühlen in der schönen Eifel und im Hochwald sehe. Mit Schäden an den Anlagen beschäftige ich mich teilweise beruflich als Sachverständiger. Ich sehe, wie der Autor dieses interessanten Artikels, sehr große Probleme in der Zukunft auf uns zukommen, die leider derzeit in der Politik vollständig ausgeblendet werden. Theoretisch könnte mir das mit über 60 Jahren egal sein, aber wenn ich an meine Kinder und deren Nachfahren denke, dann mache ich mir Sorgen um die Zukunft und verstehe immer weniger die grüne Ideologie. Windmühlen und PV-Anlagen sind keine Zukunftstechnologie ohne Gefahren für die Umwelt.

      • Schon interessant, dass ab „Ende“ der Einspeisevergütung, exakt bei Hallschlag bzw. Losheim, an der Grenze zu Belgien, die Landschaftsverschandelung aufhört.

      • Lieber Tee al, wenn Sie sich anschauen, wie die WKA sich entlang der Schleswig-Holsteinischen Nordseeküste verteilen, werden Sie erkennen, dass von Elbmündung bis zur dänischen Grenze und natürlich darüber hinaus ein fast kompletter Windmühlenzaun entstanden ist, der für die Zugvögeln eine gefährliche Barriere darstellt. Bisher war lediglich die Halbinsel Eiderstedt bis auf einige wenige WKA von diesem Irrsinn ausgenommen, aber unsere Politiker der Grünen Gesinnung arbeiten emsig daran auch noch dieses Tor der Zugvögel zu schließen. Der Irrsinn wird dadurch komplett, dass bereits jetzt der erzeugte Windstrom mangels ausreichende Stromtrassen nicht weitergeleitet werden kann, so dass bei stromträchtiger Windlage viele WKA runter geregelt werden müssen, dennoch werden weitere dazu gebaut. Um diesen Irrsinn irgendwie noch zu begrenzen, baut man jetzt in CDU Günthers Reich auf die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft, über dessen Ernte Faktor ernstzunehmende Ingenieure und Wissenschaftler nur verzweifelt den Kopf schütteln.

      • Segeln Sie doch mal von England über die Nordsee nach Holland. Windparks ohne Ende. Offshore. Die Leitungen aber vor allem die Knotentechnik ist erst so weit, um den Strom zu transportieren, wenn die bereits aufgestellten (und subventionierten) Windräder am Ende ihrer Laufzeit sind und dann durch neue ersetzt werden müssen.
        Davon ab, ich habe nicht viele Räder gesehen, die sich drehten, und das zu unterschiedlichen Witterungs- und Windbedingungen.

        Meine Frage: Wer holt nach Laufzeitende und Rückbauverpflichtung die Fundamente wieder aus dem Meeresboden?

  33. Obwohl ich kein Waldbesitzer bin, aber über einigermaßen detaillierte Auskünfte bezüglich des geplanten Ausbaus der Windkraft in der Region zwischen Donau und Bodensee verfüge, habe ich die Ausführungen dieses Artikels am ersten Weihnachtsfeiertag 2023 sehr genau studiert und hoffe, sie auch entsprechend verstanden zu haben. Ich bedanke mich also herzlich für diese Weihnachtsgabe von und bei Graf Spiegel!
    Nachdem das regionale MainStreamMedium ( = Schwäbische Zeitung ) geradezu euphorisch getitelt hatte: „Platz für 200 Windkraftanlagen “, setze ich große Hoffnung in den Verstand der gerade in Oberschwaben althergebrachten adligen Waldbesitzer ( Thurn und Taxis, Waldburg Zeil usw. usf. ). Sollten die für Windkraftanlagen präferierten Waldgebiete im Besitz von Städten, Kommunen, Landkreisen usw. sein, habe ich allerdings keinerlei Hoffnung für eine faktenbasierte Einsicht im Sinne der Ausführungen von Ferdinand Graf Spiegel.
    Einzig in den sich in privater Hand befindenden, und sehr großen, und sehr alten Waldbeständen, besteht eine Hoffnung auf rationale, bilanzökonomische Durchdringung des Themas. Aber auch hier verfüge ich über keine verlässliche Auskunft hinsichtlich der ideologischen Verseuchung der Besitzer riesiger Waldflächen in Oberschwaben. Die bisher sehr verlässliche Widerstandshaltung traditioneller Verbände, wie z.B. des NABU, wird immer schwieriger einzuschätzen. Tatsächlicher Widerstand gegen Windkraftanlagen ist in einzelnen Gemeinden (zb. Bad Wurzach) festzustellen, die aber nicht die Besitzer der infrage kommenden Grundstücke sind. Und da die Einspruchsrechte gegen solche Projekte nicht zuletzt von der grünen Landesregierung erst schlecht geredet, und dann beseitigt worden sind, bleibt als letzte Bastion gegen die Wahnsinnsprojekte ideologisch durchtränkter Windkraftpolitik nur der Privatmann, im oberschwäbischen Fall wenigstens die durch Herkommen und Stand gefestigten Adelshäuser (Sigmaringen-Hohenzollern, Thurn & Taxis, Waldburg-, Wurzach-, Wolfegg-Zeil, Königsegg-Aulendorf usw.). 
    Diese Adelshäuser mit nicht selten jahrhundertealten Forsten schnappen in der Regel nicht nach der Pawlow’schen Wurst eines geldwerten „Superschnäppchens “. Die kleinste Zeiteinheit, in der diese Adelshäuser dachten und denken, ist das Jahrzehnt, wenn nicht das Jahrhundert, und, wenn ich den Artikel von Graf Spiegel richtig verstehe, ist ohne dieses Denken die oberschwäbische Waldherrlichkeit auf dem besten Wege, eine hässliche und tote Mondlandschaft zu werden.

      • Danke nach Rulfingen! Habe WindkraftRulfingen bei meinen Favoriten.

  34. Diesen Beitrag sollte man zum Nachdenken allen potentiellen Windkraftanlagen-Grundstück-zur-Verfügung-Stellern zukommen lassen. Zu Ende gedacht ist das ein weiterer Hebel Grundstücksbesitzer mittelfristig zu enteignen, weil die dann schlicht und einfach pleite sind, was ich ihnen aufgrund ihrer Gier durchaus gönne. Zugegebenermaßen macht es die Sache aber noch schlimmer. Aus Sicht derer, die diese Flächen dann übernehmen werden, eigentlich eine geniale Idee.

    • Enteignung als Ergebnis der Klimarettung. Erinnert mich doch sehr stark an die Enteignung der Hausbesitzer, die ihre Immobilie nicht mehr klimagerecht sanieren können. Das hat schon Methode und kommt nun langsam ans Tageslicht.

  35. Das kann auch ganz anders laufen. Die Waldstrassen und die Fundamente dürfen mit Duldung der Politik im Boden bleiben, weil der Wähler sie nicht sieht. Nur das kaputte Windrad muss entsorgt werden. Schon geht kein Waldbauer mehr pleite. Und die Kosten trägt kein Wähler, sondern „nur“ die Natur. So entscheiden Koalitionen…

    • Das ist ein realistisches Szenario, über die Rückbauverpflichtung wächst so unter Nichtstun der Beteiligten Gras, ein nicht übliches Vorgehen nach dem Scheitern irrwitziger Politik.

    • Und es wird sich mit Sicherheit ein Richter finden, der nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die erforderlichen Mittel zum Rückbau der WKA zu ihrem Nutzen „prüfen“ wird.

  36. Man sollte bedenken, dass eine Herauslösung eines Waldgrundstückes aus dem landwirtschaftlichen Vermögen regelmäßig die Aufdeckung stiller Reserven zur Folge, was bedeutet, dass der veranschlagte Verkehrswert einer Fläche, auf der eine WKA errichtet werden soll, massive Steuerlasten nach sich zieht. Meinen Schätzungen zufolge sind diese Lasten so hoch, dass die aktuell üblichen Pachtzahlungen seitens der Betreiber nicht aussreichen, diese auch zu tragen!
    Jedem Landwirt, auch Privatmann ist dringend abzuraten, seine Flächen für derartige Anlagen zur Verfügung zu stellen. Nur etwas besser sind Flächenphotovoltaikanlagen zu sehen, weil nicht dermaßen kostenintensive Tiefbaumaßnahmen vorgenommen werden müssen.
    Unter diesem Aspekt sind auch Biogasanlagen zu sehen, die lediglich eine Betriebserlaubnis für die Erzeugung von Biogas haben. Oft müssen die inzwischen nach Betriebsende zurückgebaut werden.

  37. Jetzt ist mal Zeit für den Spruch „Eigentum verpflichtet !“
    Jeder vernünftige Eigentümer hat die Freiheit, zu riskante oder dumme Geschäfte nicht zu machen oder auf risikominimierenden Konditionen zu bestehen.
    Wenn er tut, was er nicht beurteilen kann, auch weil er die Gier sein Hirn fressen lässt, möchte ich ihm gar nicht gestatten, in die Insolvenz einer Betreibergesellschaft auszuweichen, weil dann der Dreck an der Allegemeinheit hängenbleibt, die noch nichtmal den laufenden Ertrag (Pacht bzw. Einspeisevergütung) hatte. Es mag altmodisch sein, aber solche „Unternehmer“ sind mir zuwider.

  38. Wer mit reinen Projektgesellschaften langfristige Verträge eingeht, muß sich immer der damit verbundenen Risiken bewußt sein.
    Eine persönliche, unbeschränkte Bürgschaft der Gesellschafter dieser Projektgesellschaften könnte das Risiko reduzieren, wenn deren Bonität hoch ist und bleibt, was allerdings auch viel Hoffnung beinhaltet. Halbwegs sicher wären wie immer nur erstrangige Grundschulden auf Immobilien der Gesellschafter, womit diese auch schon raus aus der Nummer wären. Es ist ja gerade der Sinn von (Wegwerf)Projektgesellschaften, daß diese ohne Herzblut liquidiert werden können, also darüber hinaus keine Haftung des Konzerns oder privater Gesellschafter eingegangen wird.
    Und der siamesische Zwilling zu dieser vermiedenen Haftung auf Seite der Projektgesellschaften ist das hier geschilderte Risiko der Verpächter, ersatzweise für offene Rückbaukosten zu haften, sogar persönlich und unbeschränkt.
    Die Asymmetrie der Risiken liegt auf der Hand – es riecht auf 100m gegen den Wind nach Kamikaze-„Geschäft“.
    Die geschilderte Auslagerung der verpachteten Flächen (vor ihrer Verpachtung!) aus dem sonstigen Vermögen schützt vor Totalverlust, senkt aber die Rendite der Verpachtung durch die Kosten der Jahresabschlüsse etc für die eigene Verpachtungs-Projektgesellschaft. Und selbst das ist keine 100% Sicherheit für die Zukunft, da der Staat stets kreativ war und ist, persönliche Haftung von GmbH/Ldt Gesellschafter anzunehmen.
    Kurzum: asymmetrische Risiken sollte man sich stets ersparen, solange man nicht die bevorteilte Seite ist.

  39. Danke für diese in der Tat erhellende Analyse. Man kommt an der Erkenntnis immer weniger vorbei, dass unsere Regierungen komplett den Verstand verloren haben müssen.

    • Wie ich schon öfters angemerkt habe: die oberen Chargen der Parteien sind fremd-kontrolliert und -gesteuert. Die befolgen die Agenda des WEF. Diesen Leuten ist es völlig schnurzs-pieps egal, welche Schäden die anrichten – im Gegenteil: je mehr Schäden, desto schneller können sie ihre Agenda durchdrücken und sozusagen als zusätzliches Bonbon greifen sie noch massive, kurzfristige Gewinne ab,
      Die „unteren Chargen“ der zumeist linksgrünen Parteien hingegen, das Fußvolk, die sind nur die (frei nach Stalin) „Stupid Idiots“. Deren verquere, linke Ideologie und damit auch die beschränkte Weltsicht wird von den eigentlichen Machern schlicht mißbraucht. Diese Leute kapieren nicht, was sie anrichten und dass ihr „Gutmenschentum“, also der gute Wille über ihre Ideologie mißbraucht wird.

      • Ja, genauso sehe ich das auch, und es klärt auch endgültig die Frage, ob die nun nur dumm oder charakterlos fremd gesteuert sind: die einen sind in der Tat strunzdumm und die anderen sind fremdgesteuerte Profiteure.

    • Dazu hätten sie erstmal welchen haben müssen. Nur Leute ganz ohne Verstand kommen auf so einen kompletten Unfug wie das, was seit über 20 Jahren hier abläuft.

      • Auf den ‚kompletten Unfug‘ kommen sehr wohl Leute mit ‚Verstand‘. Man darf sich da nicht durch die vorgeschobene Schlichtheit eines Habeck und anderer Zeitgenossen in anderen Ministerien blenden lassen.
        Eine andere Frage ist, was mit dem Verstand des Wählers los ist, und das zumindest seit 2017. Und da liegt kaum mehr bestreitbar der ideologieverstrahlte Hase im Bildungspfeffer.

  40. Halleluja zu Weihnachten 😉 in einem dem Wahnsinn verfallenen Land
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, nachträgliche Betriebsbeschränkungen für Windkraftanlagen vorzunehmen, um Fledermäuse zu schützen.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen muss, um Fledermäuse zu schützen.
    Der Rückgang der Fledermauspopulation in Deutschland, ist vor allem durch Windräder bedingt, erfordert dringende Artenschutzmaßnahmen, sagt das Bundesvwerwaltungsgericht.
    Das Urteil stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz und verpflichtet die Betreiber von Windkraftanlagen zu strengeren Natur-Schutzvorkehrungen.
    Nur den Wald, den darf man abholzen um diesem Wahnsinn zu fröhnen.
    Grüne Verlogenheit in Deutschland bei Naturschutz und Grundrechten:
    So steht es im GEG Gesetz der Grünen

    • Windräder die nachträglich willkürlich vom Staat abgeschaltet werden dürfen
    • Wärmepumpen die nachträglich willkürlich vom Staat abgeschaltet werden dürfen
    • E-Auto Ladung die nachträglich willkürlich vom Staat abgeschaltet werden darf
    • eneuerbare Energie Windanlagen und Solarparks die 80% des Jahres nichts produzieren

    So geht Grün-Sozialistische Transformation der Gesellschaft !
    Abkopiert von den Kommunisten-Diktaturen.

  41. Diese sachlich – fachlich sauber vorgetragene Kritik an WKA wird durch emotionale Scheinargumente seitens der grünen Ökoterroristen kleingeredet werden oder mit hoch emotionalen Sprüchen – Grüne nennen diesen Quatsch „Argumente“ – in das Reich der staatsdeligimitierenden Verschwörungstheorien verwiesen werden.
    Die Grün*innen, welche für die Insolvenz der Waldeigentümer verantwortlich sein werden, weil sie heute die Eckwerte dafür festgelegt haben, sonnen sich dann am fernen tropischen Luxus- Badestrand. Von unsere Steuerkohle finanziert.
    Fazit: Die Grünen müssen raus aus unseren Parlamenten!

  42. Ich würde meinen alten, faltigen Hintern verwetten das bei allen bisherigen Stilllegungen und Rückbauten von Windkraftanlagen nicht immer alle Fundamente vollständig zurückgebaut wurden, ebenso wenig wie die Nachforstung der Schneisen.
    Ein 100 % Rückbau solcher Anlagen mit der dazugehörigen sachgerechten Entsorgung der Bauteile, hier besonders die Rotorblätter, ist mit immensen Kosten verbunden. Und da es Kosten sind die sich nicht mehr amortisieren …
    Vielleicht kann mir ein Leser, oder der Autor, weiterhelfen: Gibt e sein handliches, zuverlässiges Messgerät das Fundamente, auch in Tiefen von über 5 m oder 10 m, nachweisen kann? Das wäre die ideale Aufgabe für mich als Rentner mal solche Rückbaugebiete zu kontrollieren.
    Ich wette, ich würde fündig.

    • Bei uns in der Nähe wurde ein Möbelhaus aus den 1970er Jahren abgetragen. Das Zertrümmern der verbauten Betonträger der Stärke von geschätzten 40 cm x 20 cm mit Hammer und Meißel am Bagger war mit erheblichen Aufwand verbunden. Allein das Fundament für ein Windrad vollständig zu zertrümmern und zu recyceln ist bei den heutigen technischen Möglichkeiten nur mit ganz erheblichen Aufwand von Manpower und Energieeinsatz möglich.

      • Siehe weiter oben: 3 m festester Stahlbeton, 20m Durchmesser bekommen Sie m.E: nicht mehr mit dem Meisel weg. Die Bunker des WK-II stehen aus diesem Grund zum teil noch heute. Da hilft nur Sprengen und dann stellt sich die Frage: wohin mit 3000 to Stahlbeton. Diese 3000 to Masse zu zerkleinern, also als Baumaterial für Straßen-Unterbau etc. zur Verfügung zu stellen, verbraucht weitaus mehr Energie, als diese Windräder ihr Leben lang produziert haben. Und nicht zu vergessen: die Stahlbewehrung ist ja auch noch drin, die muss auch raus.
        Und das dann bei 30.000 oder mehr Windrädern. Jeder mit nur etwas technischem Verstand erkennt sofort: das ist faktisch völlig unmöglich, das wird nie geschehen.

    • Es gibt Bodenradar oder Geomagnetik, wie von Archäologen benutzt. Wenn Sie einen kennen oder Beziehungen zu einer Uni haben, dann fragen Sie doch mal dort nach.

  43. Auch hier geht der Spaß erst richtig los, wenn die Anleger in diese Waldvernichtungsanlagen, oftmals in Form von geschlossenen Beteiligungen, an diesen Kosten mitbeteiligt werden. Denn erfahrungsgemäß gehen solche Haftungsrisiken aus den Emissionsprospekten hervor, die sich allerdings niemand durchliest.

    Es wird enden wie seinerzeit in Albanien. Nach dem Zusammenbruch stand die Welt mit schallendem Gelächter vor einer Landschaft, die mit 700.000 Minibunkern überzogen war und fragte sich, welchen geistigen Defekt man für eine solche Planung haben mußte.

    • Die Rechtsform, in der eine Beteiligung der Anleger an den Folgekosten möglich ist, wäre reichlich unüblich.
      Die Gewinne sind ja während der Laufzeit längst verteilt, möglicherweise kommt es am Ende zum Kapitalausfall, aber der sollte bei einer sich im Wert reduzierenden Anlageninvestition, bei der von vorn herein klar ist, dass es keinen Restwert gibt, ja einkalkuliert sein.

      • Das Zauberwort heißt „Geschlossener Fond“. Gab es schon für Schiffe und vor allem für Immobilien. Der Anleger ist bei geschlossenen FOnds immer der Dumme. Die Initiatoren stopfen sich die Taschen voll und wenn der Anleger merkt, dass was faul ist, dann ist es zu spät und er muss nachschießen.

  44. Zitat 1: „Darüber hinaus ist das gesamte Fundament (nicht nur ein Teil davon), die Kabel und Trafostationen sowie die Zuwegungen und alle anderen Bodenversiegelungen zu beseitigen. (…………). Das bedeutet auch, dass bei der Beseitigung von Bodenversiegelungen nur Original-Waldboden und nicht gewöhnlicher Humus in die ausgekofferten rückgebauten Zuwegungen usw. eingebracht werden darf“

    > Wobei ich hier grad überlege und mich frage: WO bleibt nach den eigentlichen Abbau eigentlich der Sondermüll(Turm, Eindblätter usw) und deren Beseitigung ab??

    Denn nur mit den eigentlichen Abriss der WKA ist die Arbeit ja wohl noch nicht getan und es fallen dann ja wohl auch noch Kosten für das Schreddern(usw) und die entgültige Entsorgung an. Und diese Kosten werden sicherlich auch mindestens in den höheren sechsstelligen Bereich gehen -oder?

    Doch wie auch immer: Mal abgesehen davon, dass diese mitten im Wald stehenden WKA zum Beispiel auch aus Sicht der Feuerwehr problematisch sind und (Brand-)Risiken darstellen können, so ist mir auch völlig unverständlich, wie es die eigentlichen Waldbesitzer nur zulassen können ihre Waldflächen aus reiner Geldgier herzugeben um dann Wald & Flur durch die WKA zu schädigen und verschandeln zu lassen.

    – – – – – –

    Zitat 2: „Wahrscheinlich gilt auch hier die Berufserfahrung krediterfahrener Banker: Gier macht blind.“

    > Ähnliches habe auch ich beim lesen gedacht: neben der Gier nach Geld macht dann auch „ideologische Verblendung blind“.

    • Hier muss man nicht einmal das Wort „Sondermüll“ bemühen, das wohl „nur“ auf die Rotorblätter zutrifft. Schon das handling des anfallenden Normalmülls ist ja nicht zu leisten und vom erträumten Umfang her völlig illusorisch. Entfernung des Fundamentblocks, Verfüllung nur mit Waldboden, vollständiger Rückbau der Zuwegung …wers glaubt.
      Vermutlich wird man zu gegebener Zeit feststellen, dass die Entfernung des Fundaments zu mehr Umweltschäden führt als dessen Verbleib im Boden und dass die Zuwegung nun Teil des örtlichen Tourismuskonzeptes ist.

  45. “ Nach den Erhebungen der Dritten Bundeswaldinventur (2012) sind 3.309.537 Hektar bzw. 29,0 Prozent des Waldes in Deutschland Staatswald der Länder und 403.464 Hektar bzw. 3,5 Prozent Staatswald des Bundes (Bundeswald).“ https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
    Kein privater Waldbesitzer muss an WKA Betreiber verpachten.

  46. Besten Dank für diese eklatant interessante Investigation.
    Nun ja; warum sollte auch bei Waldbesitzern Gier nicht Hirn fressen … Und dann wird wieder nach dem Staat, nach neuen Steuergeldern, gerufen.
    Wo Politiker schon nicht willens sind, sollten wenigstens Gerichte diesem volkswirtschaftlichen UmweltUNsinn so langsam mal Einhalt gebieten können.

    • Der Staat macht das schon. Die haben auch das Waldsterben miterfunden, um den Waldbesitzern richtig großzügig unter die Arme zu greifen.

  47. Alles gut und richtig! Aber, einfach ein Blick in die regionale Presse genügt mir, dass das aktuell keinen Wald- oder Grundstückseigner interessiert. Im Gegenteil, zuletzt hier zu lesen, diese Eigner stehen zumindest in meiner Gegend Schlange und wollen ihre Grundstücke für Windkraftanlagen verpachten. Da muss sogar die windkraftaffine Kreisverwaltung bremsen. Das ist der aktuelle Status und wo ist die künftige Regierung die das EEG aussetzt?

  48. In meinem Käsedorf in Schläfrig-Holstein wurden kürzlich drei von diesen Monstern abgebaut. Eine vierte blieb wohl nur deswegen stehen, weil sie zwischenzeitlich abgefackelt war und der Neubau die zwanzig Jahre wohl erneut zum Laufen brachte. Der Müll ist zwar zwischenzeitlich verschwunden, aber die Fundamente, groß wie Atlantikwallbunker, ragen noch immer aus dem Boden, jeweils gekrönt von einer abgeschnittenen und jetzt stark rostenden Stahlröhre. Bin gespannt, ob es da je zu einem Rückbau kommen wird.

    • In ein paar Jahren kauft SH den Rest für einen Euro und baut ihn auf Kosten der Steuerzahler zurück. Man hilft sich doch gegenseitig, wo man nur kann!

  49. Und bei der Betrachtung wurden die Kosten für die Entsorgung der eigentlichen Anlage noch nicht einmal berücksichtigt. Was passiert mit den Türmen, den Rotorblättern, den Generatoren…?

  50. Bitte das nächste Mal Pacht-Ende statt Pachtende, hatte fast einen Gender Herzinfarkt.

  51. Zitat: „Ein klassischer Fall von fehlerhafter Abwägung von Vor- und Nachteilen eines Gesetzesvorhaben, was zur Verfassungswidrigkeit des EEG führt.“
    Ja, so sieht das der Normalbürger. Aber wenn ich an das unsägliche „Klimaurteil“ des Verfassungsgerichts denke, das den Klimaschutz gewissermaßen als über den Grundrechten des Menschen (!) stehend sieht … 

  52. Naja. Ändern wird das keiner. Wo Geld ist, ist auch immer die Gier.

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