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Also doch:

Gericht stuft Letzte Generation als kriminelle Vereinigung ein

von Gastautor

23.11.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
„Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ – das Landgericht München hat die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet.

Das Landgericht München hat die Klima-Extremisten der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation. Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.

Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.

Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.

Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.


Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen.

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76 Kommentare

  1. Da wäre die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Vereinigung als kriminell gilt. Ab Urteil?

  2. Welche Konsequenz hat das Urteil? Es werden keine Demos mehr genehmigt? Sie müssen Schadenersatz zahlen für Polizeieinsatz und Sachschäden? Sie werden verhaftet und verurteilt? Werden diejenigen verhaftet, die sich nicht räumlich distanzieren?
    Realitäts-Rat: Tretet einfach nicht mehr unter „Letzte Generation“ auf. Dann passt alles wieder.
    Ich warte mit Spannung: Was tritt eher ein: Letzte Generation wird als kriminelle Vereinigung eingestuft oder die AfD als verfassungswidrig?

  3. Endlich mal Richter mit einem klaren Verstand und einer Rechtstreue statt welche mit einem Hang zur großen Gesinnungsfühligkeit, sobald es um das eigene Milieu und deren Kinder geht, das man aus Eigenschutz lieber schonen möchte! Bravo.

  4. Das ist aber falsch dargestellt:
    Das Gericht hat nur den Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung bejaht – damit die Hausdurchsuchungen gerechtfertigt. Ein Prozess ob die Letzt Generation sowas ist, hat noch gar nicht gestartet. Sowas dauert aber Jahre und geht über viele Instanzen…

    • Selbst wenn, stellt sich die Frage, ob das Urteil dann auch bundesweit gilt oder nur in Bayern. Das LG München hat ja lediglich eine sichere Grundlage für eine Razzia bei der Letzten Generation benötigt.

      • „Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:
        Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
        Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.
        Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend
        Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG.“, vgl. anwalt24.de

  5. Der Wind dreht sich. The Wind of Change? Nicht zu früh freuen. Der Weg wird ein weiter sein.

  6. Da ist das Gericht aber spät dran. Die Öffentlichkeit weiss das schon lange.

  7. Viel zu spät erfolgte diese Einstufung. Diese ungebildete Bande von Schulschwänzern und Ausbildungsabbrechern gehört in finanzielle Haftung genommen für die durch Sie entstandenen Kosten. Und diejenigen welche die Aktionen der „allerletzten Generation“ für demokratische Aktionen halten, gehören öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Verantwortung sind ja bisher nur die gezogen worden, welche ihren Frust über diese geistig minder Bemittelten mit nicht ganz legalen Mitteln zeigten. Und unsere lächerliche Polizei mußte diesen Versagern die „unschuldigen Händchen“ mit Öl und Läppchen von der Straße ablösen. Man hätte sie einfach kleben lassen müssen und gegebenenfalls Kleber nachschütten.

  8. Wenn ich richtig lese, wurden lediglich die Beschwerden, die gegen die Hausdurchsuchungen etc eingelegt wurden, zurückgewiesen.
    Bedeutet für mich, dass das Gericht der Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht widersprach.
    Das ist aber noch kein Urteil darüber, ob sie eine sind.
    Dennoch würde ich sie nicht Klimaaktivisten, sondern Klimakriminelle nennen.

  9. Das Urteil sagt eigentlich alles über Herrn Haldenwang (CDU). Er hat die LG, als Chef des Bundesverfassungsschutz, in einer öffentlichen Podiumssitzung für ihre Straftaten noch als Demokraten gelobt und freute sich über die fortgesetzte Begehung von Straftaten, weil das Ausdruck demokratischen Handelns ist.
    Wenn wir in einer rechtsstaatlichen Demokratie leben würden, hätte Herr Haldenwang schon nach diesen Podiumsauftritt hochkant rausgeworfen gehört, spätestens aber heute. Da wir aber von einer ideologisch verseuchten, verfassungs- und rechtstaatsbrechenden Bundesregierung regiert werden, kann dieser Typ weiter auf seinen Posten kleben bleiben. Armes Dtl.

  10. Darf ich mich gegen eine kriminelle Vereinigung wehren, ohne strafrechtlich oder zivilrechtlich verklagt zu werden, wenn ich mich gegen das kriminelle Verhalten mir gegenüber wehre?
    Wäre nett wenn hier ein Jurist mich aufklären könnte

    • Ich bin zwar keine Juristin, aber ich würde sagen – Nein, sie dürfen sich nicht wehren! Das sind nette, woke Kriminelle, die unter besonderem politisch/medialen Schutz stehen! Wehren ist daher böse und räächts!

  11. Na also, geht doch!
    Es kann auch nicht sein, dass fortwährend erhebliche Straftaten begangen werden, wie „Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr“, den Flugverkehr etc., Nötigung in Tausenden Fällen, Landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigungen usw.
    Solche Handlungen, besonders noch in dieser Vielzahl, sind keine friedliche Demonstrationen, sondern eben Straftaten.

  12. Vor ca. einem Jahr hatte ich Anzeige gestellt gegen die Letzte Generation mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation.
    Nie wieder hatte ich etwas davon gehört.
    Bin ich froh, dass ich mit meinem Vorwurf nicht so falsch lag.

  13. t-online meldet:
    „Gerichtssprecher: „Kein rechtskräftiges Urteil“
    Die Nachrichtenagentur AFP hatte am Donnerstagmorgen noch berichtet, dass die „Letzte Generation“ als eine kriminelle Vereinigung eingestuft worden sei. Dieser Bericht war falsch, wie die Generalstaatsanwaltschaft t-online am Nachmittag bestätigt.
    Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei mit dem Urteil nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher nun. „Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil“. Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.
    Auch die „Letzte Generation“ selbst bezeichnet diesen Bericht als „Falschinformation“.“
    https://www.t-online.de/region/muenchen/id_100287886/-letzte-generation-sind-klimakleber-laut-gericht-kriminell-.html

  14. Gut, dass wir doch noch einige unabhängige Richter haben.

  15. Sollte sich hier doch noch der Wind drehen? Aktuell scheinen die Giftgrünen die Zielscheibe zu sein. Mal sehen, wann die als “ kriminelle Vereinigung “ eingestuft werden. Von mir aus gern rückwirkend bis zu deren Gründungsdatum. Nur ein inhaftierter Grüner ist ein guter Grüner. Mann, wie ich die verabscheue!

  16. So weit ich weiß, kann man die dann auch als Gruppe strafrechtlich drankriegen, ohne Einzelnen etwas nachweisen zu müssen. Richtig? Wenn ich falsch liege, bitte ich um einen kurzen Hinweis. Vielen Dank im voraus.

  17. Das ist schon lange überfällig.
    Ebenso ein Straftatbestand für die Verschwendung von Steuergeldern = politische Untreue.
    Dazu zählt auch die Umwidmung von Haushaltstiteln.

  18. Ist dann damit auch klargestellt, dass die Gerichte, die es bisher bei einem erhobenen Zeigefinger bewenden ließen, Rechtsbeugung begangen haben?
    Oder sind wir in unserem ex-Rechtsstaat ohnehin beim „anything goes“?
    Urteile nach Tagesform oder Parteibuch oder wie gut der Richter gefrühstückt hat?

    Da der Satz vom ‚gar nicht so viel essen können, wie man …‘ so abgenudelt ist, nehme ich mal Anleihe bei einem höchst kreativen TE-Mitkommentator:

    „Ich habe gar nicht so viele Mittelfinger, wie ich euch zeigen möchte!“

  19. Dann ist es ja jetzt an der Zeit, die Spender dieser Kriminellen vor Gericht zu stellen.

    • Das wäre auch meine Frage gewesen: Wie bewertet man dann die Spender und Unterstützer eine kriminellen Vereinigung

      • „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“

      • StGB §129 Abs. 1
        Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

  20. Momentan läufts aber nicht so doll für die linksgrüne Sekte und Ihren Lemmingen. Kleiner Hoffnungsschimmer am Horizont? Schön wäre das ja, diese Sekte und ihre stromlinienförmigen Anhänger loszuwerden.

    • Wir dürfen jetzt nicht mehr nachlassen und müssen alles ans Tageslicht zerren!
      Man es ja den Medien nicht verdenken, wenn sie sich jetzt gegen die Grünen einschießen. Schließlich hat ja Özdemir öffentlich den Fehdehandschuh geschmissen! Was glaubte er denn, was passieren wird, wenn er der Werbewirtschaft mit seinen geplanten umfangreichen Werbeverboten die Grundlage entzieht!

  21. Vielen ist anscheinend nicht so ganz klar, wie dies einzuordnen ist.
    Zum einen geht es in der Entscheidung ja erstmal nur um die Rechmäßigkeit des Durchsuchungsbefehls – nicht etwa um eine Verurteilung. Allerdings wird allein die Möglichkeit solcher Durchsuchungen sicherlich schon einigen Druck auf die Organisation ausüben.
    Zum anderen richtet sich der Straftatbestand der Kriminellen Vereinigung ja gerade gegen die Hintermänner und Drahtzieher. Diejenigen, die sich auf Straßen kleben, können ja auch schon anders dafür bestraft werden; aber mit dem Vorwurf der Kriminellen Vereinigung können auch die Organisatoren, die Geldgeber und die Anwerber bestraft werden. Und zwar auch für alle Taten in der Vergangenheit!

    • Könnte man damit auch die Spitze des KVR München austauschen, welche der LG ohne Antrag, aus eigenen Stücken die Genehmigung gab? Die Frau macht sonst weiter wo sie kann.

  22. Da es jetzt gerichtlich bestätigt ist schlage ich vor, das Wort Klimaaktivisten im Zusammenhang mit der letzten Generation durch die zutreffendere Bezeichnung „organisierte Klimakriminelle“ oder „Klimamaffia“ zu ersetzen.

  23. Na sowas. Auf einmal sind diese Klimakleber kriminell, diese netten Kinder von nebenan. Hatten die sich nicht ihren Urlaubsflug nach den strapaziösen Klimaklebeaktionen redlich verdient. Selber schuld wer in diesem Land noch Geld verdienen muss und wegen diesen Klimatypen zu spät zur Arbeit kam. Was da die Ricarda, die Claudia, die Katha, die Annalena, KGE nicht vergessen, noch dazu sagen werden. Die RichterInnen in München sollten sich schon mal warm anziehen.

  24. Das sollte nun auch entsprechende juristische Konsequenzen für Spender haben, wenn diese nach dem Urteil dieser kriminellen Vereinigung weiter Geld zuführen!

  25. Ein guter Anfang — jetzt muss das Gericht nur noch die Unterstützer der kriminellen Vereinigung — insbesonde die direkt damit verbundenen anderen kriminellen Vereinigung, die unter dem Namen „Die Grün*innen“ bekannt ist — verhaften…

  26. Für jeden Juristen der sich ideologisch unverblendet an sein 4. oder 5. Semester im Studium erinnert, war das von Anfang an zweifelsfrei. Die Berliner Freispruchsurteile stehen nicht auf dem Boden des geltenden Rechts. Aber Berlin ist sowieso schon erledigt. Laßt uns wieder eine Mauer drum bauen;-)

    • Da bin ich dabei. Fundament ausheben, verfugen und Leitungen legen kann ich. Sagt Bescheid, wenn’s losgeht mit dem Mauerbau.

  27. Es gibt sie noch, die Wunder! Wenigstens ein Gericht hat nun nach Verstand gehandelt. Jeder normale Bürger hat mit ansehen müssen, wie Verbrecher, die Gesellschaft in Haftung nehmen.
    Hoffen wir, dass bei uns, endlich die Epidemie der Wahnsinnigen aufhört.

  28. Normales Urteil,dass man Leute,die vorsätzliche Straftaten begehen,als kriminelle Vereinigung einstuft.
    Es kann nicht sein,dass die verrückte letzte Generatin,eine Ansammlung von Psychopaten z.B. das Brandenburger Tor beschmutzen und die Reinigung über 100000 Euro dem Steuerzahler kostet,ohne dass in Berlin es Konsequenzen für die dortige kriminelle Vereinigung gibt.
    Weitere Beispiele könnten folgen,z.B. wenn diese kriminelle letzte Generation sich auf Straßen festkleben,und Krankenwagen mit Notfällen nicht mehr durchkommen.
    Für mich versuchter Mord..
    Dieses Urteil könnte ggf. bundesweit richtungsweise sein..Zumindest kann man sich auf dieses rechtskräftige Urteil berufen.
    Was sagt die linksradikale Faeser dazu,oder Herr Haldenzwang vom Verfassungsschmutz,der sich stets vor dieser kriminellen Vereinigung gestellt haben und lieber Rentner jagt ,die zwar spinnen,aber sicherlich als sogenannte Reichsbürger weniger anrichten,als diese kriminelle letzte Generation,oder diese improtierten Antisemiten.

  29. Nun sollte aber auch Haltungszwang, als Sympathisant einer kriminellen Vereinigung, aus dem Amt genommen und durchleuchtet werden.

  30. Was hat sich die SüZ aufgeführt, als Putin die Finanzierung von NGOs aus dem Ausland unterbunden hat. Der Mann weiß, was er tut.

  31. Oh, so langsam bewegt sich was im Land!

    Fragt sich, wie nun Herr Haldenwang diese Truppe zukünftig mit seiner Bürgerüberwachungszentrale einzustufen gedenkt, wo er sich doch ihr im Herzen so offenkundig verbunden fühlt, wie man bei etlichen Talkshows mit Erschrecken sehen konnte.

    • In Belin z.B. haben Gerichte diesbezüglich bisher ganz andere „Urteile“ gesprochen

  32. Erwachen nicht nur die Bürger langsam wieder, sondern auch das Rechtsbewusstsein in Teilen der Justiz?

    Dann kann man nur hoffen, dass dieser Trend sich fortsetzt.

  33. Aha, und was passiert nun mit jenen die diese kriminelle Vereinigung finanzieren?
    Und wann wird diese kriminelle Vereinigung verboten und all ihre Unterstützer unter Beobachtung gestellt?
    War Haldenwang selbst nicht auch Fanboy dieser kriminellen Vereinigung?
    Ist der in seinem Amt dann überhaupt noch tragbar?

  34. Keine Sorge, eine „kriminelle Vereinigung“ muss ja noch lang nicht auch „verfassungsfeindlich“ sein!
    Viel gefährlicher sind doch diese „Reichsbürger“, gegen die unser aller Nancy heute früh sich wieder einmal genötigt sah, eine bundesweite Razzia durchführen zu lassen. Ihr Verbrechen – und jetzt kommt’s: Sie haben sich verabredet, E-Mails an unsere Behörden und Politiker zu schreiben! Obwohl diese fürs Reichsbürgerland doch gar nicht zuständig sind! Eindeutig eine völkerballwidrige Einmischung in innere Angelegenheiten der BRD. Diese Terroristen, diese.

    • Ob es wohl in Deutschland noch viele Bürger gibt, die diese durchsichtigen Ablenkungsmanöver nicht durchschauen?

      • Ich schätze – leider – sehr viel mehr als man zu glauben geneigt ist. Aber der springende Punkt ist, dass man keine Konsequenzen daraus zieht, ganz im Gegensatz zu den Franzosen, Italienern, Briten etc. Alle begehren gegen ihre Regierungen auf, wenn die sich als bösartig und/oder unfähig erweisen. Auch in den USA gibt es massiven Widerstand, wie jeder wohl weiß, aber nicht in Deutschland.

      • Ja, gibt es. Und man kann es Ihnen nicht verdenken. Wer seine politische Bildung ausschließlich aus ÖRR und den „Leit“-Medien bezieht, der braucht schon sehr viel Biss und etliche Jahre Erfahrung, nicht zuletzt auch Lebenserfahrung, um da durchzusteigen. Das ist ein Prozess, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Und ich wundere mich, dass nicht mehr Ältere das raffen, da könnte eigentlich was gehen. Bei der jüngeren Generation, die ja von der Letzten Generation als Zielgruppe definiert wurde, sieht es hingegen düster aus. Wer von der Enkelin des Nachbarn (16 Jahre alt) schon mal als Umweltsau bezeichnet wurde (wg. unseres Wohnmobils), der weiß was ich meine. Und das ist nicht die letzte Generation, da werden noch viele nachrücken, die genau so denken.

    • Die „Reichsbürger“ bauen sich bestimmt Schwerter in ihre Gehstöcke und tunen ihre Gehilfen und Rollstühle für den großen Putsch. Es ist alles so lächerlich was im Land passiert. Man sieht den puren Hass auf Juden auf den Straßen und nichts passiert, aber man geht gegen Räääächts vor. Denn die größte Gefahr geht ja immer noch von Räääächts aus. Dafür gibt man mehrere Hundert Millionen Euro im Jahr aus um Phantomrechten nachzujagen und der einzigen Opposition schaden wo man nur kann. Der AfD werden keine Knüppel zwischen die Beine geworfen, nein es sind Macheten aus purem Gold. Unser Land kann sich diesen Mist nicht leisten irgendwelchen Gespenstern nachzujagen.

  35. Na also, geht doch! So ganz langsam scheinen sich wieder Vernunft und gesunder Menschenverstand durchzusetzen, sogar in der Judikative, Nur weiter so…

    • Oder es wird von „Oben“ mit erhobenem, Zeigefinger gefragt „wie konnten sie nur“ und Urteil wird von höherem Gericht verworfen. Die Verantwortlichen Ihres Amtes gar enthoben oder sogar unter Anklage gestellt wegen „Amtsmißbrauch“ bzw. „falschem“ Urteil?

  36. Da werden die unterstützenden Gutmenschen aber ganz kleinlaut werden.
    Nichtsdestotrotz sollte das in deren Vita als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung bestehen bleiben.
    Eine herrliche Backpfeife für die Klimaterroristen.

    • Ach wissen Sie, diese Leute beachten sowas nur, wenn es für sie spricht, Gehts andersrum, ist das Gericht rechts, voreingenommen, repressiv usw. usf …. Kleinlaut werden die dadurch nicht, eher wird laut geplärrt.

    • Es ist NIE zu spät, zu Verstand zu kommen. Es kann höchstens zu spät sein, ALLES zu retten, aber trotzdem kann man noch (vielleicht sogar große) Teile retten.

      Wer aufgibt, hat schon verloren.

      • Sie haben recht, aber wir (WEuropa) werden sehr viel verlieren, und das ohne an Migrantenkrise zu denken

      • Die Firmen geben ja auch nicht auf,
        im Gegenteil sie verlagern alles oder zumindest größe Teile
        dorthin wo sie besser wachsen und arbeiten können

  37. Sollte sich diese Einstufung bundesweit durchsetzen, könnte endlich gegen die Finanzierung dieser Taugenichtse vorgegangen werden und wesentlich schärfere Strafen für ihre kriminellen Taten ausgesprochen werden. Dann wäre der ganze Spuk schnell vorbei!

    • Leider wird es kaum eine Möglichkeit geben, den ausländischen Geldgebern an den Kragen zu gehen.

      Umso härter müssen die Klima-Deppen bestraft werden!

      Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr können außer mit Geldstrafe mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Da Geldstrafe in diesem Fall obsolet ist (die würde von den Geldgebern aus der Portokasse bezahlt), müssen es gepfefferte Freiheitsstrafen sein.

      Liebe Richter, nutzt eure Möglichkeiten! Alle normalen Bürger in Deuschland haben die Nase voll von den „Klima-Klebern“!

  38. Dann sind also alle grün/rot/woke Politiker und Journalisten die diese Chaoten unterstützen Mitglieder und Unterstützer einer kriminellen Vereinigung? Was hat das dann für konkrete Folgen? Werden nun Frau Faeser und Konsorten die sich mit denen solidarisch erklären vom Verfassungsschutz beobachtet? Oder gilt das nur für Bürger die nicht mit den Coronamaßnahmen einverstanden waren?

    • Wer hat die Gesetze gemacht? Verbrecher ähnlich denen die z. ZT. das Sagen haben. Und diese Gesetze sind zu 99% mit Gummiparagraphen durchsetzt.

    • 2025 bei der nächsten Wahl. Sie glauben doch etwa nicht, daß einer dieser kriminellen Dilettanten in Berlin auch nur entfernt an Rücktritt denkt? Sowas wie Ehre oder Gewissen ist denen absolut unbekannt. So lange wie möglich am Fresstrog bleiben und Steuergelder abgreifen ist deren einziger Gedanke. Und jeder der das sagt ist ein rechtsradikaler Bösewicht.

  39. Was sagt denn jetzt Herr Haldenwang, der Schutzpatron der Klimakleber dazu?
    Der Verfassungsschutzpräsident als Schützer einer kriminellen Vereinigung!

    • Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das zwar einen Verfassungsschutz hat, aber nur über ein „Grundgesetz“ verfügt.

  40. Bei der Einstufung sollte man nicht vergessen, dass die Verbrechen im Auftrag begangen werden und aus Übersee finanziert werden. Die Auftraggeber müssen genauso wie die Ortskräfte belangt werden.

    • Das finde ich auch – die Unterstützer sollten mit internationalem Haftbefehl gesucht werden. Das wird noch lustig, wenn diese Milliardäre nicht mehr nach Davos reisen dürfen.

  41. Was bedeutet dies für betroffene Bürger? Über die Kriminellen rüberbrettern mit dem Auto darf man jetzt wohl vermutlich immer noch nicht.
    Kann man wenigsten jetzt Druck auf die Polizisten ausüben, die Kriminellen zu entfernen anstatt dass diese mit ihnen kuscheln?

  42. Möchte München etwa nicht mehr das Berlin der Südländer sein?

    • München ist, wenn ich vergleiche mit dem, was über die Shitholestädte B oder HH oder das Ruhrgebiet geschrieben wird, eine Insel der Seligen.

  43. Diese Kriminellen gehen mit Sicherheit in die nächste Instanz, sprich Oberlandesgericht und danach eventuell zum BGH und EUGH.
    Das dauert Jahre.

  44. Endlich mal gute Nachrichten! Diese völlig korrekte Einordnung ist schon lange überfällig.

  45. Ist das der „Wind Of Change“ von dem Orban in der Gratulation zu Geert Wilders Stimmengewinn sprach?

  46. Und was bedeutet das für deren (amerikanische) Finanziers? Ich würde das ja als Terrorfinanzierung einstufen.

    • US-Amerika müsste schon seit Jahrzehnten als Terror(isten)staat eingestuft (gewesen) sein – und nicht erst jetzt.

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