In der allgemein krisenhaften politischen Situation in Deutschland spitzt sich nun auch die Frage nach der staatlichen Finanzierung politischer, den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen zu. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den nun durch alle Bundestagsfraktionen außer der der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen beraten. Auch DIE LINKE arbeitete daran mit, wird aber aufgrund einer Intervention der CDU/CSU nicht mehr als Miturheberin genannt.
Montagnachmittags wird dazu eine Expertenanhörung im Innenausschuss stattfinden. Doch die AfD ist nicht untätig. Am Freitagmorgen hat die AfD-Bundespartei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine sogenannte Vollstreckungsanordnung zum Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2023 zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen verlangt. Ein ungewöhnlicher Schritt, den die Partei damit begründet, dass Bundesregierung und das Bundesverwaltungsamt die Umsetzung des Urteils schlicht verweigern, die darin bestehen würde, der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. Haushaltsmittel für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nachzuzahlen.
Geldverteilen nach Gutdünken
Das „Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“, kurz Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG), hat der Deutsche Bundestag nie erlassen wollen; lieber hätte man die seit Jahrzehnten dort eingeübte Klüngelpraxis fortgesetzt. Diese sah so aus: Alljährlich trafen sich Vertreter der den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden politischen Stiftungen in Anwesenheit von Vertretern des Bundesinnenministeriums mit Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages. Diese sogenannten „Stiftungsgespräche“ waren so informell wie geheim und dienten der Anmeldung des „Finanzbedarfs“ der Stiftungen beim Deutschen Bundestag, eben dem Haushaltsgesetzgeber, nach entsprechender Abstimmung untereinander. Die hier dann schließlich vereinbarten Zahlen fanden dann auf geheimnisvolle Art Eingang in den Haushaltsplan, der mit dem jährlichen Haushaltsgesetz in Kraft gesetzt wird; es stehen dann einfach ohne jede nähere Begründung Zuwendungen aus Bundesmitteln für die parteinahen Stiftungen im Bundeshaushalt.
Ein Gesetz, das etwa nähere Voraussetzungen der staatlichen Förderung politischer Stiftungen geregelt hätte und auf das sich vor allem auch interessierte Konkurrenten der altbekannten Stiftungen vor Gerichten hätten berufen können, gab es nie. So wurden zuletzt rund 700 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt an die parteinahen Stiftungen verteilt, die die 200 Millionen Euro staatliche Parteienfinanzierung entscheidend verstärken. Die Stiftungen betreiben mit dem Geld politische Milieupflege und Nachwuchsförderung, sie bilden Partei- und Fraktionsmitarbeiter weiter und fungieren stets auch als Sicherheitsnetz für vorübergehend ausgeschiedene oder abgewählte Fraktions- oder Parteimitarbeiter wie Parlamentarier, die so der Politik erhalten bleiben und sich für künftige Aufgaben vorbereiten können. Die FDP hätte ihr zeitweises Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag ohne die weiterlaufende Finanzierung der Friedrich-Naumann-Stiftung, die weiter jährlich mit ca. 50 Millionen Euro gefördert wurde, nicht überlebt.
Konkurrenz einfach verhungern lassen
Die AfD-Bundestagsabgeordneten im Haushaltsausschuss und die seit 2018 als die offizielle AfD-nahe politische Stiftung anerkannte Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. waren niemals zu den „Stiftungsgesprächen“ eingeladen worden – die Bundesregierung leugnete anfangs sogar gegenüber Vertretern der DES e.V., dass solche Runden überhaupt stattfinden würden (!). Die DES e.V. hat folglich niemals Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Begründung hierfür war lange die „Zwei-Legislaturen-Theorie“, nach der eine Partei — unabhängig von ihren Erfolgen in den Ländern, den Kommunen oder bei der Europawahl — zweimal in Folge dem Deutschen Bundestag angehören müsse, dann werde die ihr nahestehende Stiftung auch gefördert.
Anders als oft in der Presse verbreitet, entsprach diese Verhaltensweise nie dem geltenden Recht oder gar Verfassungsrecht, sondern ging auf eine „Gemeinsame Erklärung“ der geförderten Stiftungen bereits aus dem Jahr 1998 zurück. Anfangs war sie noch gegen die LINKEN-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung gerichtet, die sich dann 2005 in das System einbinden ließ. Dennoch wurde diese Verhaltenspraxis noch 2022 seitens des Verwaltungsgerichts Köln als Verfassungsgewohnheitsrecht unterstellt, nachdem die DES e.V. dort gegen Versagungsbescheide des Bundesverwaltungsamtes geklagt hatte, bei dem sie zuvor Förderung durch „Globalmittel“ (d.h. Zuwendungern, die wie Eigenmittel für dien zugrundeliegende Büro- und Organisationstätigkeit verwendet werden) beantragt hatte. Eine Verfassungsbeschwerde der DES e.V. hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Rechtsweg vorher nicht ausgeschöpft worden war. Das war eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgerichts, denn aufgrund der Bedeutung der Verfassungsbeschwerde hätte das Gericht sie annehmen können.
Ein erzwungenes Gesetz
Bereits im Frühjahr 2019 hatte die AfD-Bundespartei parallel dazu eine Organstreitklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der sie zugunsten der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Förderung verlangte. Damit wollte die Partei ihre Benachteiligung im politischen Wettbewerb durch den Umstand geltend machen, dass die Stiftungen der mit ihr konkurrierenden Parteien zur Milieu- und Personalpflege 700 Millionen Euro staatliche Zuschüsse erhalten.
Das Verfahren zog sich fast vier Jahre lang hin; zwei Anträge in einstweiligen Anordnungsverfahren, mit denen die AfD eine wenigstens rudimentäre und provisorische Finanzierung auch ihrer Stiftung bereits vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt hatte, lehnte das Gericht während dieser Zeit aus (angeblich bestehenden) formellen Gründen ab, was in der Kommentarliteratur zu Recht auf deutliche Kritik stieß. Die mündliche Verhandlung über die Stiftungsfinanzierung in Karlsruhe im Oktober 2022 wurde von den Vertretern der etablierten Parteien und Stiftungen als ein Fanal wahrgenommen, mitunter wurden sie von Verfassungsrichter Peter Müller regelrecht ausgelacht. Er ist der Berichterstatter des Gerichts in Prozessen dieser Art. So etwa, als der Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung dem Bundesverfassungsgericht weiszumachen versuchte, die CDU habe rein gar keine Vorteile durch ihre politische Stiftung. Vielmehr werde schon die Existenz der Konrad-Adenauer-Stiftung bei der CDU vielfach als Belastung empfunden.
Dass das Bundesverfassungsgericht dann Ende Februar 2023 urteilte, die Stiftungsfinanzierung müsse durch ein Gesetz geregelt werden und könne nicht einfach „freihändig“ aus dem Bundeshaushalt erfolgen, hat keinen Fachmann überrascht. Bemerkenswert war aber die Feststellung des Gerichts, dass die Nicht-Förderung allein der DES e.V. die AfD-Bundespartei bereits seit 2019 in ihrem Recht auf Gleichbehandlung mit der politischen Konkurrenz verletze. Für die DES e.V. würde dies bedeuten, dass sie Anspruch auf Nachzahlungen ihrer Mittel für 2019, 2020 und 2021 haben müsste. Die Verfahren im Hinblick auf die Jahre 2022 und 2023 wurden aus haushaltsrechtlichen Gründen abgetrennt und sind noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Offensichtlich verfassungswidrig
Und nun gibt es – einschlägig für die Zeit ab 2024 – das durch das Gericht geforderte „Stiftungsfinanzierungsgesetz“. Es musste schon deswegen her, damit die anderen Parteien ihre Stiftungen ab 2024 weiter durch den Bund finanzieren lassen können. Einziger wirklicher Regelungsgehalt des Gesetzes: Alles bleibt, wie es ist, alle Stiftungen bekommen aus dem Bundeshaushalt sehr viel Geld, nur die DES e.V. nicht. Paragraf acht des Gesetzes zählt die bisher und künftig zu begünstigenden Stiftungen auf. Das sind die, die jetzt schon Geld kriegen. Die DES e.V. ist nicht dabei. Es ist also eine Fortsetzung genau der Regelungstechnik, die im Haushaltsplan verfassungswidrig gewesen war.
Das Stiftungsförderungsgesetz ist aus einer Reihe von Gründen geradezu offensichtlich verfassungswidrig:
- Es handelt sich um ein verbotenes Einzelfallgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG). Entgegen dem ersten, äußeren Anschein regelt das Gesetz nicht eine unübersehbare Vielzahl von Einzelfällen, sondern hat in der Sache nur den einen Regelungsgehalt: die DES e.V. wird staatlich nicht gefördert, alle mit ihr konkurrierenden Stiftungen schon, wie bisher.
- Damit verletzt das Gesetz eklatant den Grundsatz der staatlichen Neutralität, das Gleichbehandlungsgebot und das Willkürverbot, v.a. aber den Grundsatz der Chancengleichheit aller politischen Parteien (Art. 21 GG). Entscheidend wichtig ist insofern, dass der Grundsatz der Chancengleichheit nicht der Disposition des einfachen Gesetzgebers unterliegt. Denn es liegt auf der Hand, daß eine „Chancengleichheit“ nichts wert wäre, wenn bereits 51% des Bundestages bis zu 49% des Bundestages durch ein Demokratie-Lenkungsgesetz ihre Chancengleichheit aberkennen könnten. Daher ist es insofern überhaupt kein Argument, zu sagen: „es steht aber so im Gesetz; die Bundestagsmehrheit will es so!“. Ein Anti-Chancengleichheits-Gesetz ist immer verfassungswidrig, auch wenn es mit breiten Mehrheiten beschlossen wird.
- Das Gesetz widerspricht diametral den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 22. Februar 2023. Denn dort hatte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der „Zwei-Legislaturen-Theorie“ festgestellt und einen grundsätzlichen Gleichbehandlungsanspruch bereits ab 2019 bejaht. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz erhöht das jetzt auf drei Legislaturperioden. Nur, damit die DES nichts bekommt.
- An dieser Stelle fällt auf: wenn eine Partei zur Förderungswürdigkeit der ihr nahestehenden Stiftung für drei Legislaturperioden in Folge in Fraktionsstärke dem Bundestag angehört haben muß – dann ist doch auch die der FDP nahestehende Friedrich-Naumann-Stiftung ausgeschlossen, schließlich gehörte die FDP dem Bundestag zwischen 2013 und 2017 nicht an. Eine Phase, die die Naumann-Stifftung nur deswegen überlebtem weil sie weiterhin mit ca. 50 Millionen Euro pro Jahr staatlich gefördert wurde. Irrtum, zugunsten der FDP gibt’s eine Lex Naumann: wurde eine Stiftung schon vorher zwei Legislaturperioden gefördert, dann ist eine fehlende Legislaturperiode unschädlich.
- Nach dem Gesetz soll die staatliche Förderung einer Stiftung ausgeschlossen sein, wenn „in einer Gesamtschau“ (der juristische Ausdruck für: es gibt keine benennbaren inhaltlichen Kriterien, der Entscheider entscheidet das!) Zweifel daran bestehen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung „aktiv“ eintritt. Das wirft die Frage auf: quis iudicabit, wer soll das entscheiden? Antwort des Gesetzes (§ 7 Abs. 2): der Bundesinnenminister! Das ist also der Weisheit letzter Schluß: ob die DES e.V. jemals Geld bekommt, das entscheidet allein Nancy Faeser – „in einer Gesamtschau“. Prost!
- Aber vielleicht muss sie es ja gar nicht entscheiden. Denn wer sagt denn, dass, wenn die Legislaturperiode sich zu neigen beginnt, die Bundestagsmehrheit das Gesetz ändert und aus den drei Legislaturperioden vier macht, und später dann auch noch fünf, eben immer eine mehr, als die AfD-Fraktion aufzuweisen hat? Der Verdacht ist jetzt schon begründet – denn das Gesetz ist ja schon jetzt so gestrickt, dass es als Einzelfallgesetz ausschließlich AfD und DES benachteiligen soll.
Im Übrigen ist das Gesetz handwerklich schlecht gemacht. Nach seinem Wortlaut (§ 2 Abs. 4 Nr. 1) soll die Förderungswürdigkeit dadurch in Frage gestellt werden können, dass „eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente“, vorgekommen ist. Nach dem klaren Wortlaut muss also jegliche Handlung der Stiftung in der Vergangenheit sowohl der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als auch dem Gedanken der Völkerverständigung kumulativ gedient haben! Davon einmal abgesehen, dass man sich schon einzelfallbezogen schwer vorstellen kann, wie eine solche Handlung aussehen soll, ist festzuhalten, dass der weitaus größte Teil der Stiftungsarbeit aller bereits geförderten Stiftungen sich thematisch überhaupt nicht auf die Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung bezieht, und schon gar nicht gleichzeitig und kumulativ. Sondern man fördert z.B. begabte Studenten oder erklärt Kommunalpolitikern, wie sie die Anträge anderer Gemeinderatsfraktionen abschmettern können.
Nun müssen die bereits geförderten Stiftungen indessen nicht fürchten, aufgrund dieses Kriteriums bald ihre Förderungswürdigkeit loszusein: denn diese wird ja, wie bereits erwähnt, durch Paragraph acht des Gesetzes allgemein festgestellt. Allein die DES e.V soll künftig daran gemessen werden, ob wirklich alles, was sie jemals tat oder unterstützte, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Völkerverständigung gedient hat. Und zwar beides gleichzeitig!
Dr. Ulrich Vosgerau hat die AfD im Verfahren über die Stiftungsfinanzierung vor dem BVerfG vertreten. Auf Anfrage von TE veröffentlicht er hier seine Einschätzung des Stiftungsfinanzierungsgesetzes.
Dieselben Politiker, die Ungarn beschuldigen, demokratische Werte und die Staatsgewalten umzubauen verhalten sich hier offensichtlich verfassungswidrig – man sehe das ergangene Verfassungsgerichtsurteil zum Thema.
Man rettet sich in eine lange Verfahrensdauer währenddessen man das Unrecht perpetuiert.
Ich bin mal gespannt, wann das Verfassungsgericht deutlich wird, angesichts des Verhaltens des Verklagten.
Würde das ungarische Parlament so ein Gesetz beschließen, könnte man sicher sein, daß die deutsche Regierung umgehend in Brüssel petzt, damit ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren auf die Schiene kommt. Evtl. stellt das ganze also eine gute Gelegenheit für eine ungarische Retourkutsche dar.
Es ist schon mehr als erstaunlich, daß außer PD Dr. Vosgerau keiner der am Montag angehörten Sachverständigen die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs erkannt hat.
Kostprobe:»Wie schon Fontana empfahl auch John Philipp Thurn (Gesellschaft für Freiheitsrechte), eine weniger parteilich verortete Stelle zu wählen und nicht das Bundesinnenministerium. Er empfahl die Bundestagspräsidentin.« Dann wird also Frau Bas mit einem Liedchen trällern, wer Geld bekommt und wer leer ausgeht..
Wenn man sich vorgenommen hat, rote Linien zu überschreiten, braucht man die Unterstützung der roten Roben. Für eine Demokratie-Simulation braucht man eben auch eine Rechtsstaats-Simulation.
Zitat(e):
– „die Bundesregierung leugnete anfangs sogar gegenüber Vertretern der DES e.V., dass solche Runden überhaupt stattfinden würden (!).“
– „Irrtum, zugunsten der FDP gibt’s eine Lex Naumann: wurde eine Stiftung schon vorher zwei Legislaturperioden gefördert, dann ist eine fehlende
Legislaturperiode unschädlich.“
– „Das ist also der Weisheit letzter Schluß: ob die DES e.V. jemals Geld bekommt, das entscheidet allein Nancy Faeser – „in einer Gesamtschau“. Prost!‘
ENDE
> Dreister und rotzfrecher geht es kaum noch! Dass sich die „Wie
demokratischen Parteien“ nicht schämen – oder noch besser, dass diese grünlinkswoken Pseudodemokraten mit ihrer feudalherrschaftlichen
Denkensweise ihre Tätigkeit als gewählte Volksvertreter umgehend beenden und sich einen passenden leichten Job suchen wo sie möglichst nicht Denken und vor alem auch keine Verantwortung für wem und was auch imner übernehmen müssen.
Der vom Volk gewählten rotgrüngelbschwarzen woken „Politelite“ geht doch der Souverän und die von ihnen immer so sehr betonte Demokratie einfach nur gehörig am Ar…. vorbei.
Was bilden sich diese in den politischen Ämtern sitzenden Quotenfrauen & „Herren“ eigentlich nur ein?! ?
Es ist schon erstaunlich, dass diese totalitaristische Regierung ein Verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen raushauen kann und es kann nichts gegen diese Verfassungsfeinde unternommen werden! Man stelle sich vor die beschliessen, dass alle AfD-Anhänger mit sofortiger Wirkung wegzusperren sind, das sie alle Feinde der Regierung sind! Die könnten das also alle einfach so machen?! Unfassbar, dass es keine Handhabe gibt um die Entstehung einer weiteren faschistoiden Diktatur zu verhindern!!!
Hat denn jemand etwas anderes erwartet, denn das Gesetz gilt nur für andere. nicht für die Potentaten, wo wir seit Ende dee Kaiserreiches alle glaubten es würde sich nun zum Guten wenden und die Frreiheit sei eingekehrt, wo auch noch der Kaiser zum Haupt-Sündenbock gemacht wurde, obwohl wir schon damals ein Parlament hatten und die Entscheidungen dort maßgeblich getroffen wurden.
Danach hat sich hauptsächlich über die Sozialisten alles potensiert, oder will jemand allen Ernstes behaupten, die Nationalsozialisten oder die sozialistische Einheitspartei hätten uns die Freiheit beschert, was nur unter der Ägide der allierten Siegermächte möglich war und die sind zwischenzeitlich selbst zu Sozialisten geworden, aber uns damals florierend benötigten, damit die Sieger alle zusammen mit dem Verlierer beim Hauptgläubiger USA abtragen konnten.
Damit schließt sich der Reigen der Ereignisse und die Gerichtsbarkeit war schon immer Diener des jeweiligen Systems, das ist nicht neu und falsch ist nur die Bezeichnung Demokratie seit ungefähr 18 Jahren, wo sich der Sozailistmus der unanständigen und hinterhältigen Art wieder eingeschlichen hat, was man täglich zu hören und zu sehen bekommt und manche sogar bereits spüren, weil sie anderer Meinung sind.
Das alles geht nicht gut aus und wer Politik für eigene Interessen gestaltet ist ein Heuchler und handelt gegen die Interessen der Bürger und leider hatten wir das schon zu oft in unserer Geschichte und alles was sich da zusammenbraut sieht nicht gut aus, denn wer das Recht mißbraucht und die Erwartenshaltung von Mehrheiten ebenso, wird das auf Dauer nicht überstehen, denn Lug und Trug wird mittlerweile erkannt und bringt auch Reaktionen mit sich, die dann nicht mehr aufzuhalten sind.
Ulrich Vosgerau hebt zurecht die Kritik der Bundesverfassungsrichter an der missachteten Gleichberechtigung der AfD bzw. deren Erasmus-Stiftung hervor. Leider erwähnt er nicht den schwerwiegenden Gedanken im Urteil in Karlsruhe, wonach die Gleichberechtigung durch konkurrierende gleichrangige Rechtsgüter wie den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung übergangen werden darf. Dazu bedürfe es (nur) eines Gesetzes. Die Möglichkeiten, die diese Karlsruher Gummiformulierung den Etablierten bietet, haben unsere Leitartikler in den Mainstreammedien natürlich sofort dankbar vermerkt. Entsprechend haben die Blockparteien jetzt ein Gesetz gebastelt, das wie zu erwarten verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. Es ist zu befürchten, dass die Verfassungsrichter mit ihren Anmerkungen zum weit auslegbaren Demokratieschutz dem Establishment ein Instrument in die Hand gegeben haben, das Spiel der Mittelverweigerung für die Erasmus-Stiftung immer weiter zu treiben.
Ich muss beim „besten Deutschland, das es jemals gab“ immer an den netten Herr Krall denken, der da sagte, dass „Räuber und Verbrecher ihre Territorien zu Staaten zusammenfassten und ihre kriminellen Regeln in Recht verwandelten“. Genauso ist es. Wir werden von Verbrechern regiert – egal wo auf der Welt! Und so agieren die. Und immer offener, denn machen können wir ja nichts. Und machen wir auch nicht. Dazu sind wir zu gut für unser Hamsterrad konditioniert. Ausbrechen und dem System den Stinkefinger zeigen ist keine Option. Hat schon die Corona-Dressur gezeigt, denn dann ist man „eben raus“. Und das will ja keiner. Und so verhalten sich die „Etablierten“ weiter wie gewohnt und arbeiten sich an der AfD ab, die damit aufzeigt, dass wir weder eine Demokratie noch einen Rechtsstaat haben. Das alles Augenwischerei ist. Nur verstehen das die wenigsten Zeitgenossen. Deutschland, die EU, der Westen, ja die ganze „Zivilisation“ – alles nur Lug und Betrug. Es muss eben nur demokratisch aussehen …… Dann klappt es auch mit der Herrschaft über Milliarden Menschen.
Es ist nicht mehr weit her, mit unserer sogenannten „Demokratie“. Das erfährt man immer mehr.
Ein wesentlicher Eckpunkt für den Niedergang unseres demokratischen Systems scheint mir Angela Merkel zu sein. Diese Person hat uns in den 16 Jahren, in denen sie autokratisch regierte, schweren Schaden zugefügt.
Wir brauchen dringend Reformen, am besten „back to the roots“, bei denen all das was Merkel angerichtet hat, rückgängig gemacht wird. Inklusive des von ihr eingesetzten Personals.
Von höchster amtlicher Stelle wird dem Wähler hier direkt ins Gesicht gelogen und er wird um sein demokratisches Recht betrogen; nämlich die neutrale/faire Behandlung der von ihm demokratisch gewählten Partei, bzw. dass diese zum gewählten Anteil, die ihr demokratisch zuerkannte Repräsentanz, wie alle anderen Parteien auch, wahrnehmen kann, dazu gehört selbstverständlich auch die Ausstattung mit finanziellen Mitteln.
Warum wundert einem derart verlogenes gebaren von höchsten Richtern eigentlich garnicht mehr?
Unbegreiflich was für geistig kaputte Menschen mittlerweile an der Spitze dieses Landes stehen; tragen die Moral umso lauter in ihrem Parteienmuff Bauchladen umher je länger sie bereits am Trog stehen – merken die eigentlich noch irgendwas?
Seit Merkel ist dieses Land einfach nur kaputt.
Und die kommen damit durch, das ist noch viel unbegreiflicher.
Irgendwas fehlt diesen Menschen in denh oberen Etagen im Kopf oder sind die wirklich so durchtrieben bei reinstem Kalkül. Wahrscheinlich wirklich letzteres.
Als Bürger verschlägt es einem nur noch die Sprache.
Mein Votum:
Kein Geld für niemanden.
Stiftungen aus Parteimitteln finanzieren, wenn sie denn glauben, eine Schläferorganisation für aussortierte Parteisoldaten bis zur nächsten Bundestagswahl unterhalten zu müssen.
Dieses ganze korrupte Stiftungsunwesen auf Kosten des Steuerzahlers gehört einfach ersatzlos abgeschafft. Es ist nichts als ein Griff derer in die Steuerkasse, die sich den Staat zur Beute gemacht haben.
Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, würden solche korrupten Strukturen sofort zerschlagen und die Verantwortlichen wegen Veruntreuung von Steuergeldern vor Gericht gestellt werden.
Davon abgesehen: Die AfD-Stiftung mit noch so absurden Vorwänden von diesem System auszuschließen, ist ein besonders feinsinniger Beweis dafür, was man unter dem Terminus „demokratische Parteien“ zu verstehen hat: Orwellschen Neusprech.
Es ist das letzte Aufbäumen einer degenerierten politischen Klasse. In zwei Jahren wird sich keine Mehrheit mehr dafür finden, die Frist um eine weitere Legislaturperiode zu verlängern. Und das ist gut so.
Nicht die AfD sollte am grossen Kuchen beteiligt werden, der Kuchen insgesamt gehört weg. Der Staat, also wir alle, sollten nicht Parteien finanzieren und auch nicht deren Stiftungen. Alle Gelder komplett streichen.
Solche Zustände wie hier in Deutschland sind im eigentlichen Sinne von Recht und Demokratie total unddenk- und unhaltbar. Ein Parteien-Kartell hat sich das Land zur Beute gemacht und verteilt untereinander – wie bei Räuberbanden üblich – das Raubgut in geheimen und konspirativen Versammlungen. Und das gleiche Kartell ummantelt sich mit dem klangvollen Aushängeschild von „wir demokratischen Parteien“. Das diese Kartell-Parteien dadurch aber das Land und seine Menschen – besonders die, die das Land durch ihre Arbeit am Leben halten – aber derart verhöhnen, kommt ihnen anscheinend nicht in den Sinn. Der noch viel erschreckendere Aspekt dabei ist aber, daß die hohen und höchsten Gerichte in diesem Land diesem Treiben – bis auf ein paar Alibi-Aktionen – teilnahmslos zusehen und dadurch dieser Schande noch die Krone aufsetzen.
In früheren Zeiten hätte man ein solches Land wie das heutige Deutschland als eine Bananen-Republik bezeichnet. Nur ist zu vermuten, daß diese Bananen-Republiken und ihre staatstragenden Organe weit anständiger agiert haben als aktuell hier zu Lande. Vergleiche kann man im günstigsten Falle – wenn überhaupt – mit den Systemen in Nordkorea oder Venezuela anstellen.
Meine positiven Erwartungen für die Entwicklung unseres Landes – nach dem Abgang Merkels – haben sich total zerschlagen. Und ganz schlimm wird es, wenn ich immer wieder hören muss, wenn über „wir demokratischen Parteien“ geschwafelt und schwadroniert wird. Dann muss ich schon sehr auf meine eingenommene Nahrung achten.
Auch das Gericht, sowie der Verfassungsschutz müssen umgehend entmerkelfiziert werden. Nur so kann der Rechtsstaat und die Demokratie wieder hergestellt werden.
Es ist vielleicht gar nicht so schlecht wenn sich die Blockparteien hier durchsetzen. Das öffnet wieder einigen Mitbürgern die Augen, in was für einem Staat wir leben. Und es verhindert, dass einige AfD-Funktionäre (Stiftungsrat …) zu viel Macht bekommen – gegenüber den AfD-Mitgliedern und gegenüber den anderen Funktionären auf allen Ebenen. Geld und Macht korrumpiert, und es ist besser wenn Funktionäre von Spenden begeisterter Anhänger abhängig sind als dass sie auf staatliche Zuwendungen schielen.
Das zeigt wieder, wie „Links“ funktioniert: Das BVerfGE fordert etwas ein, was nicht gefällt, dann wird ein wenig daran herumgebastelt und ein gleichwertiger verfassungswidriger Versuch in den Raum gestellt. Der muß dann wiederum beklagt werden. Am Ende ist das BVerfGE aufgrund von Neubesetzungen eingeschworen und hat nichts mehr zu beanstanden.
Was das oberste Gericht in Israel der Regierung aus ideologischen Gründen verbietet und damit Wahlen und das Handeln gewählter Regierungen sinnlos macht, läuft es beim BVerfGE genau gegenteilig. Zwei Extreme, die schwer aufzuhalten sind, die Gewaltenteilung aber vereiteln.
Die Block Parteien,CDU/CSU/SPD/GRUNEN/LINKE sollen demokratisch sein?
Wenn das hier im Artikel und dieser jahrelangen Vorgang kein Beweis ist für illegales, undemokratisches Handeln…
Ich danke der Tichy Mannschaft für deren professionelle Arbeit, dass so was publik wird.
Wenn diese quasi mafiösen Strukturen nicht so bedrückend real wären, dann wäre dieses Kartellgeschachere, Futter für eine böse Verschwörungstheorie.
„Nach dem Gesetz soll die staatliche Förderung einer Stiftung ausgeschlossen sein, wenn ‚in einer Gesamtschau‘ Zweifel daran bestehen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung […] ‚aktiv‘ eintritt.“
Habe schon nach dem Bekanntwerden des Urteils vom 22. Februar hier prophezeit, dass das neu zu schaffende Gesetz genau darauf abzielen würde. Ich gebe zu: Keine sehr gewagt Prognose, im „Kampf gegen Rechts“ sind die „demokratischen“ Parteien (lautes Gelächter) sehr leicht auszurechnen.
Ich würde das klären, wenn die AfD in Regierungsbeteiligung ist. Beginnend mit der Entmerkelfizierung der Gerichte. Bis dahin steht die Brandmauer in Hochpolitik und Justiz.
Was soll man sagen, frech, dreist, peinlich? Jedenfalls so plump, dass es als einfach vermittelbares Beispiel für die krasse Benachteiligung der AFD genutzt werden kann, ganz ähnlich wie bei den Präsidiums-Vizeposten in allen Parlamenten. Für die überzeugten Befürworter und die überzeugten Hasser der AFD braucht man diese Beispiele natürlich nicht. Für die Vielen, denen schwant, dass da Schmieriges gegen die AFD passiert, für die braucht man genau solche Beispiele, gerade weil sie so offensichtlich frech, dreist und peinlich sind.
Hier zeigt sich klar und transparent, wer die tatsächlichen Verfassungsfeinde sind, nämlich diejenigen, die andere als Verfassungsfeinde diffamieren.
Ich habe nachweisbar die Machenschaften der sogen Altparteien als kriminell bezeichnet, nicht nur in diesem Fall natuerlich, was die Einschätzung der Personen dieser Parteien, denen zur Zielerreichung jedes! Mittel recht ist, einigermaßen treffend zusammenfasst. Dass sie wie im Falle Corona nicht nur jedes Recht missachten, sondern ggf auch ueber Leichen gehen , wurde inzwischen belegt. Nun bleibt wieder einmal die Frage, was tut „man“, wenn „man“ von einem derartigen Personal regiert wird. Man kann natuerlich, wo moeglich, prozessieren und hoffen, dass die juristischen Freunde des Regimes bzw Kartells immer noch dem Recht folgen. In Sachen Corona wurde deutlich, dass das Regime natuerlich auch vor dem Entzug des ( verwaltungsgerichtlichen) Rechtsweges nicht zurueckschreckt bzw qua Gesetz, sehr gerne auch qua VO, die Dinge regelt und im Falle z. B. eines Normenkontrollverfahrens Hilfe von Politgericht erfährt. Die Optionen sind also begrenzt. Da liegt es doch nahe, sich angesichts eines derartigen Regimes ueber andere Lösungen Gedanken zu machen. Politische und ausserpolitische. Wer will schon von derartigen Leuten beherrscht werden?
es ist so unglaublich wie die Altparteien die Verfassung mit den Füssen treten nur um einen unangenehmen Mitbewerber aus dem demokratischen Wettbewerb herauszukegeln. Und natürlich macht die CDU/CSU bei dieser Schmierentragödie wieder mit, soviel zum demokratischen Selbstverständnis eines Herrn Merz. Die Rosa Luxemburg Stiftung in Ramallah unterstützt im übrigen die Palästinenser sehr tatkräftig, sollte einer mal genauer hinsehen dass alles was die dort treiben rechtmäßig ist.
Wie schrieb schon Orwell „Manche sind eben gleicher als die anderen“ , es ist unbezahlbar für AfD wenn die Heuchlerei und Taschenspielertricks der Einheitspartei so offen zu Tage treten .
Das ist offensichtlich kein neues Phänomen:
„Es sind dies die drei rechtmäßigen, „guten“ Formen der Monarchie (altgriechisch βασίλεια basileia), der Aristokratie und der Demokratie sowie deren zugehörige Verfallsformen der Tyrannis, der Oligarchie und der Ochlokratie. Am Anfang des Kreislaufs steht eine einmalige und nicht in die Anakyklosis einbezogene Häuptlingsherrschaft oder Urmonarchie (μοναρχία).[6]
Die drei Verfallsformen entstehen zwingend durch den moralischen Verfall (die Sicherheit ihres Lebens als Herrschende verursacht bei ihnen Habsucht, Überheblichkeit, Ungerechtigkeit und Herrschsucht) und den daraus folgenden Machtmissbrauch des jeweils Herrschenden oder der jeweils herrschenden Gruppe, und diese werden wieder durch eine sich neu formierende Gruppe gestürzt. So löst die Tyrannis zwingend die Monarchie ab, um dann gestürzt zu werden. Die sich nun bildende Aristokratie erleidet ebenfalls das Schicksal, dass die Herrschenden ihre Macht missbrauchen und sich das System so zur Oligarchie (die so genannte politische Verantwortungsgemeinschaft nach Lindner) wandelt, die nicht mehr das Gemeinwohl, sondern ihr eigenes Wohl im Sinne hat. Diese wiederum wird von der Demokratie, der Herrschaft des Volkes, abgelöst, die sich als letzte Stufe zwingend zur Ochlokratie, der Herrschaft des Pöbels, entwickelt. Hier schließt sich der Kreislauf, wenn sich eine starke Einzelperson aufschwingt und wieder eine Monarchie installiert.[7]“
Kreislauf der Verfassungen nach Polbios aus Wikipedia
Dr. Ulrich Vosgeraus Einschätzung, dass die Entscheidung darüber, ob die DES e.V. jemals Geld bekommt, allein Nancy Faeser obliegt – „in einer Gesamtschau“ – das ist der Hammer!!!! Das lässt meinen Rest an Hoffnung, noch in einem so genannten Rechtsstaat zu leben, vollends den Bach runter gehen.
Das ist offener Betrug und Veruntreuung von Steuergeld!
Bitte zerren Sie diesen Vorgang ans Licht der Öffentlichkeit – was wohl jemand wie Elon Musk vom Gemauschel unserer Ampelparteien und ihrer Helfershelfer halten würde, wenn er davon auf X Kenntnis bekäme?
Da sitzen doch Richter mit „ruhender“ CDU Mitgliedschaft im Gremium. Alles aber völlig unabhängig….oijoijoijoi. Die Unabhängigkeit ist damit doch garantiert. alles streng nach Vorschrift in Deutschland.
verfassungswidrig? interessiert die deutschen nicht. Nur beim thema moslems ziehen sie alle register und „verfassungstreu“ zu sein. Doppelmoral ohne ende und lug und trug bis in die obersten stufen!
Da geht es um viel Geld. Die „Superdemokraten“, die allein die Demokratie gepachtet haben, egal was der Souverän auch immer wählen mag, wollen es für sich behalten. Es wird ihnen nicht gelingen, damit den Wechsel zu einer vernunftgeleiteten Politik dauerhaft zu verhindern.
Die AfD braucht andere Möglichkeiten um an Geld zu kommen, in einem korrupten Land wie Deutschland ist das leider so.
Aber würde zum Beispiel Elon Musk denen Geld spenden, dürften die das vermutlich nicht mal annehmen. Ich habe echt keine Ahnung von sowas, aber was da passiert ist unter aller Sau. Seit Jahren werden einer Demokratisch gewählten Partei nur Knüppel zwischen die Beine geworfen, ganz einfach weil die Blockparteien Panik haben. Die sogenannten Demokratischen Parteien sollten sich alle schämen. Es wird doch auch mehr Geld für den angeblichen Kampf gegen Rechts zum Fenster rausgeworfen als gegen die Islamistischen Terrorzellen etc. ist doch alles Mist. Die linksgrün woken „Bessermenschen“ können machen was sie wollen und keiner hält sie auf.
Ich weiß, dass es nicht passieren wird, aber ich wäre dafür alle Parteistiftungen abzuschaffen. Unter den gegebenen Umständen hätte die AfD Gleichbehandlung verdient. Warum sie ausgerechnet Erasmus von Rotterdam als Namensgeben ausgesucht haben ist unklar. Es könnte einen Hauch von kulturhistorischem Größenwahn haben. Ich habe als Wirtschaftsstudent / Nebenfach Geschichte vor ca. 60 Jahren ein 20-seitiges Referat über Erasmus geschrieben und gehalten.
Und die CDU macht wieder einmal mit, wie bereits bei der Finanzierung der (mittelbaren) Antifa, der HAMAS und der „Seenotretter“. Diese Partei wird den von ihr unter Merkel abgeschafften Rechtsstaat nicht wieder reaktivieren.
Moralisch übertünchte Willkür macht eben viel mehr „Spaß“. Tricksen und Erschleichen als Kernkompetenz.
Welcher Kartellparteien-Politiker, egal ob CDU oder tiefrot, zeigt in seinem Handeln Rechtsstaatliches Wissen. Der Rechtsstaat ist im Wesen ein ausgetüfteltes System um eine Form von Gerechtigkeit zu praktizieren und die Interessen Anderer ebenfalls beachten zu müssen.
Das Kartell agiert genau diametral. Schamlos wird sich bedient. Kein Trick ist zu schäbig.
Naja. Die Verfassungsrichter, die urteilen, wurden und werden von genau den Parteien ernannt, die dieses Gesetz gegen die AfD erließen.
Mal abwarten, wie die urteilen.
Artikel 26: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Volker zu stören…, sind verfassungswidrig.“
Deutschland ist ein nicht leugnbarer Waffenlieferant. Bildet man die Schnittmenge aus allen Ländern mit kriegerischen Konflikten mit den Importländern deutscher Waffenlieferungen, ist die Beweislast auf Seiten der Parteien. Und zwar für beides. Es ist ja eine Gesamtschau, also muss der Geist des Artikel 26 gegen die Soldaten in Afghanistan und Mali usw ( die sind übrigens auch in der Ukraine)… andrücken. Das Verfahren ist an Absurdität kaum zu übertreffen. Dito die Corona-Maßnahmen. Dito die innere Sicherheit.
Mal abgesehen davon, dass das offenkundig verfassungswidrig ist, weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, ist es auch vollkommen sinnlos. Wir von der AfD haben den enormen Höhenflug in letzter Zeit ganz ohne Stiftungsgelder geschafft. Also wem soll dieses neue Gesetz helfen, was uns vom Geldtopf abklemmen soll? Den Altparteien, die dann mehr Geld für sich haben. Aber das wird nach hinten schlagen, denn die Altparteien haben eh schon den Ruf weg, Geldvernichtungsmaschinenen auf Kosten des Steuerzahlers zu sein. Und wenn das nach hinten schlägt, ist das wiederum gut für uns.
Also mal wieder beste (kostenlose) Werbung für die AfD.
Die Stiftungsförderung von Parteien gehört komplett gekippt. Dann hört dieses unsägliche Vollstopfen der Taschen auch auf.