Am 21. September 2023 verkündete die Große Strafkammer des Landgerichtes Bochum ihr abschließendes Urteil über den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig, dem vorgeworfen wird, falsche Covid-19-„Impf“-Bescheinigungen ausgestellt zu haben.
Bei der Durchsuchung seiner Praxisräume im Januar 2022 wurden rund 6.800 Fälle, einschließlich Booster-Impfungen, festgestellt, von denen jedoch Ende 2022 lediglich rund 600 Einzeltaten zur Anklage kamen. Heinrich Habig war bereits im Mai 2022 in Untersuchungshaft genommen worden, was die Staatsanwaltschaft und später das Gericht unter Zugzwang setzte. Dieser Zugzwang führte zu einer Reihe von Rechtsverstößen durch das Gericht, die nun Gegenstand der Revision sein werden.
Zunächst erging ein – prozessual unzulässiges – Teilurteil über rund 200 der angeklagten Fälle, am 21. September 2023 erging nun das Urteil über die übrigen 400 angeklagten Fälle.
Aufgrund einer tatsächlichen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte Heinrich Habig zugegeben, dass in rund 200 Fällen, in denen die Patienten bei ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren ausgesagt hatten, die „Impf“-Bescheinigung ohne tatsächliche Impfung erhalten zu haben, dies so zugetroffen haben werde. Diese Fälle wurden im Schlussurteill nun mitverurteilt. Die übrigen rund 200 Fälle wurden gemäß § 154a StPO wegen relativer Geringfügigkeit eingestellt.
Das Gesamtstrafmaß lautet nun auf zwei Jahre und drei Monate Haft ohne Bewährung. Seine als Beihelferin mitangeklagte Ehefrau und ehemalige Sprechstundenhilfe wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt.
Am selben Tage wurden vor der Urteilsverkündung noch die Plädoyers gehalten. Das Plädoyer der Staatsanwältin beschränkte sich neben ausladenden Formalien lediglich auf den Vorwurf an Heinrich Habig, dass dieser eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt habe und nun zur „Galionsfigur der Querdenkerszene“ geworden sei. Er gefalle sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Rolle eines „Messias“.
Insbesondere dieser letzte Anwurf war Anlass für die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass die Unterstützung Heinrich Habigs durch die Öffentlichkeit bitter nötig war und weiter bleiben wird und dass umgekehrt die Staatsanwaltschaft derart massive Rechtsverstöße bei der Verfolgung Habigs und seiner Patienten an den Tag gelegt habe, dass sie gut daran täte, ihr eigenes Handeln zu hinterfragen.
Die Plädoyers sämtlicher Verteidiger waren sehr bewegend. Immerhin hörte die vorsitzende Richterin im Gegensatz zu früheren Verhandlungstagen aufmerksam zu, so dass die Hoffnung bestehen kann, dass sie wenigstens im Nachgang zu diesem Verfahren einmal beginnt, über den Unwert der hier zur Schau gestellten Strafverfolgung nachzudenken. An Hinweisen aller Verteidiger auf die moralische, geschichtliche und verfassungsmäßige Bedeutung dieses Unwertes fehlte es nicht. Die Historiker der Zukunft werden in den Archiven zu diesem Verfahren ein Kaleidoskop des Verlustes der Menschlichkeit in dieser Zeit vorfinden.
Immerhin war mit dem Urteil, das wie schon das Teilurteil mit der Revision angefochten werden wird, auch die Außervollzugsetzung des Haftbefehles verbunden, so dass Heinrich Habig direkt nach der Urteilsverkündung in die Freiheit entlassen wurde. Er wurde noch auf der Straße vor dem Gericht von seinen Unterstützern freudig begrüßt.
Es dauerte aber nicht lange, da fuhren fünf Streifenwagen vor, die ihn festsetzten mit dem Vorwurf, eine unangemeldete Versammlung veranlasst zu haben. Zum Glück ließ sich der Einsatzleiter davon überzeugen, dass es sich um eine anmeldungsfreie Spontanversammlung handelte, und Heinrich Habig konnte sodann nach nun 16 Monaten das erste Mal wieder ungehindert nach Hause fahren.
Als Beobachter dieses Prozesses bleibt man nachdenklich zurück. Der Prozess wird in der nächsten Instanz noch weitergehen, aber nun ist das Schauspiel vor dem Landgericht in der ersten Instanz zu Ende. Es hinterlässt den Eindruck, dass die Grundwerte der juristischen Ausbildung im Maßnahmenstaate tatsächlich nicht mehr gelten.
Ernst Fraenkel unterschied in seinem Werk „Der Doppelstaat“ zwischen dem Normenstaat und dem Maßnahmenstaat. In dem Moment, in dem eine Regierung totalitäre Züge annimmt, indem sie bestimmte Maßnahmen ohne Rücksicht auf Kritik durchsetzen will, bildet sich in allen Angelegenheiten, die diese Maßnahmen betreffen, ein staatliches Handeln heraus, das jedes Hinterfragen der angeordneten Maßnahmen unterbindet, der sogenannte Maßnahmenstaat.
Sind die betreffenden Maßnahmen von einer Sache nicht betroffen, so bleibt der übliche Normenstaat als Rechtsstaat parallel erhalten. In meinen angestammten Rechtsbereichen, insbesondere Steuerrecht und Wirtschaftsrecht, trifft man nach wie vor auf den Normenstaat und auf in der Regel gut ausgebildete und über das Recht selbst hinaus kompetente Richter.
Im krassen Gegensatz hierzu steht nahezu die gesamte Rechtsprechung Deutschlands in Bezug auf die Corona-Maßnahmen – mit seltenen Ausnahmen wie dem Weimarer Richter Christian Dettmar, der aufgrund seiner Rechtstreue seinerseits mit Maßnahmen belegt wurde, immer getreu der heute so verdrehten Werte ausgerechnet mit dem Vorwurfe der Rechtsbeugung. Der Verteidiger der Frau Habigs, Rechtsanwalt Stefan Schlüter, wies in seinem ergreifenden Plädoyer auf den Fall Christian Dettmar hin. Hoffentlich nimmt die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping den Blick auf ihren Kollegen zum Anlass, darüber nachzudenken, welcher Sache sie dient.
Jedenfalls treibt es einen Schauer über den Rücken, im Gerichtssaal die letzten Vertreter des Normenstaates gegen den erzwungenen Maßnahmenstaat anrennen zu sehen. Obwohl die Gesichter des Gerichtes, ja selbst der Staatsanwältin, etwas anderes hätten vermuten lassen können, prallte mit der Urteilsverkündung jeder Appell an das Gewissen an der Mauer des Maßnahmenstaates ab. Aus seiner Sicht kann eben nicht sein, was nicht sein darf, mag es noch so einleuchtend sein, mag es noch so zu Herzen gehen.
Das Herz ist der Sitz des Gewissens. Der Mensch ist die Einheit aus Seele, Herz und Verstand. Die Vertreter der Justiz werden in den von der Regierung durchgepeitschten Maßnahmen dazu gezwungen, ihren Verstand zu betrügen und ihn vom Rest ihres Seins abzuspalten. Das schadet nicht nur ihrer Seele, es bringt unsere Gesellschaft an den Rand des Abgrundes.
Was soll am Ende dieser Entwicklung stehen? Gewiss wird es nicht der Friede von oben sein, es wird die Verbitterung der unterdrückten Menschen sein, ein immer schwelender innerer Unfriede, der sich zuletzt Bahn brechen muss, wenn der Staat wie alle totalitären Systeme am Ende versagen wird. Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt!
Man kann nur hoffen, dass die Erlebnisse des Verfahrens gegen Heinrich Habig, nachdem nun der Entscheidungsdruck von jenen Richtern abgefallen ist, wenigstens im Nachhinein auch ihre Vernunft berühren und ihren Mut wecken wird, sich daran zu erinnern, dass alle staatliche Gewalt der Menschlichkeit zu dienen hat, denn sie steht dem Grundgesetze voran.
Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater.
Zur Erinnerung an 2017. Leider findet sich nichts dazu, ob und wenn ja, welche Maßnahmen gegen die bestochenden / unter der Hand bezahlten Ärzte von Seiten der Justiz ergriffen wurden. In U-Haft wurde kein einziger der Tatbeschuldigten verbracht:
„…Hauptangeklagter ist der 66-jährige Theodor S. Er war als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Bochum tätig, außerdem langjähriger Gutachter für die DRV. Der korpulente Mann mit dem weißen Bart fehlt bei der Prozesseröffnung. Er ist wegen schwerer gesundheitlicher Probleme zurzeit kaum belastbar, daher hat die 10. Große Strafkammer für Wirtschaftssachen mit dem Vorsitzenden Richter Carsten Schwerdat das Verfahren vorläufig eingestellt und von dem mit den anderen drei Angeklagten abgetrennt.
Die anderen drei Angeklagten brachten dem Psychiater regelmäßig neue Kunden in die Praxis und betreuten sie intensiv, damit sie die ärztlichen Untersuchungen überstanden und den Rentenantrag bewilligt bekamen. Die Brüder Cevat, 47, und Cavit B., 40, sowie Orhan S., 61, stammen aus der Türkei. Sie rekrutierten überwiegend Migranten…
Potenzielle „Kunden“ mussten zunächst zwischen 2000 und 7000 Euro in bar zahlen, wovon die Vermittler eine niedrige dreistellige Summe abbekamen. Psychiater S. legte eine falsche Krankenlegende an, verschrieb Medikamente und stationäre Behandlungen in der Psychiatrie. Oft diagnostizierte er eine „schwere depressive Episode“, bisweilen auch eine „paranoide Schizophrenie“, „akustische Halluzinationen“, notfalls auch „suizidale Ideen“.
Tricksereien für bis zu 1200 Euro Rente…“https://www.welt.de/vermischtes/article168084179/Fuer-2000-Euro-gab-es-Erwerbsminderungsrenten.html#Comments
Die messernden Einmänner aus der Event-Szene können ungestört von der Justiz ihrem „Hobby“ frönen,die Klima-Terroristen nötigen permanent die arbeitende Bevölkerung, begehen gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, stürmen Flughäfen, beschmieren Gebäude und Denkmäler, usw.! Dabei werden sie schützend von der Polizei flankiert, damit ihnen die Genötigten nicht an den Kragen gehen und die Justiz ist in Sachen Klimaterroristen ein Totalausfall. Dafür tobt sich die Regierung und ihre gehorsamen Staatsanwälte und Richter an ungehorsamen Kritikern aus! Mir braucht keiner mehr was von unabhängiger deutscher Justiz zu erzählen und mit dem Finger auf Polen zeigen!
Ich verachte die Typen, die Dr. Habig verraten haben! Schäbiger und moralisch verwerflich geht es kaum.
Das muss man sich mal vorstellen. Allein in einer Praxis 6.800 Fälle, zu denen noch die dazu gezählt werden müssen, die tatsächlich die Spritze erhalten haben.
Oder hat Herr Habig ausschliesslich falsche Zeugnisse ausgegeben?
Nicht, dass ich den Arzt nachträglich etwas nachsagen möchte. Für mich ist er der ehrlichste Arzt, den ich mir vorstellen kann, aber man muss das mal in Relation zu allen Impfzentren und Praxen setzen. Das macht mir nämlich wieder bewusst, wie hoch der Reibach war, den sehr viele Menschen nur zu gerne machten.
Herr Habig hat doch schon mehr als die Hälfte dieser Vorverurteilung ohne ordentliches Gerichtsverfahren abgesessen. 16 Monate U-Haft, derweil Kinderficker, Bahnhofsmörder, Messerstecher, Vergewaltiger, Diebe, Terroristen usw. mit einem Du Du Du sofort wieder mit einer Bewährungsstrafe auf freien Fuß gesetzt werden oder einen überschaubaren Kuraufenthalt in einer der Psychokliniken antreten. Natürlich alles auf Steuerzahlerkosten.
Festgesetzt wurde Herr Habig von Staatsanwälten und Richtern, die von den Parteien nach Gefälligkeit installiert wurden. So geschehen hundertfach unter merkel. Natürlich weil er mit seiner Barmherzigkeit nicht die Bürger bedroht, sondern die Politik bzw. deren Vertreter.
Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand kann jetzt mehr leugnen, was hier in Deutschland abgeht: Die Diktatur feiert angsterregenden Urstand.
Ich bin nicht überzeugt, dass eine Kehrtwende einsetzt. Die Kehrtwende kommt erst, wenn diese ganze Mischpoke den Staatsapparat verlassen muss. Aber dazu bräuchten wir erst einmal eine entsprechende Regierung. Mit der jetzigen ist kein „Staat“ mehr zu machen.
Es gab mal eine Zeit, da wurden Mörder eingesperrt und Lebensrettern das Bundesverdienstkreuz verliehen.
Jetzt ist es genau umgekehrt.
Als Lehre aus der Hitlerzeit entstand der Nürnberger Codex, hier https://gesetze-ganz-einfach.de/nuernberger-kodex-ethische-regeln-fuer-menschenversuche/ oder hier: https://polpro.de/tm22.php#20220224 , Er hat zwar keine Gesetzeskraft, muß aber zwingend ein Maßstab bei der Urteilsfindung sein. Das GG sichert angeblich körperliche Unversehrt zu und Richter haben das GG angeblich zu beachten. Sie haben es per Diensteid geschworen (DRiG § 38). Wie will man Auschwitz 2.0 verhindern, wenn man den Nürnberger Kodex nicht beachtet? Das ist keine rhetorische Frage! Die Politiker machten in der sogenannten Corona-Krise vorsätzlich unentschuldbare Fehler die jedem denkenden Menschen auffielen. So wurde ein nur von den Verkäufern behaupteter Wirkstoff gekauft, bei dem – aus guten Gründen – jede Haftung abgelehnt wurde. Die Politiker weigern sich bis heute Nebenwirkungen – wie immer schon gefordert ! .- sauber zu erfassen. So wird bis heute bewusst nicht bei Nebenwirkungen und Todesfällen MIT oder DURCH Corona unterschieden. Obduktionen wären auch angesagt, wenn man nicht der Lakai der Pharmaindustrie ist! Es pfeifen die Spatzen von den Dächern, die Dunkelziffer der in den Datenbanken erfassten Meldungen von Nebenwirkungen ist unnatürlich hoch . Nur jeder 15 bis 5.Vorfall schafft es in Emer Cooks (ex Pharma-Referentin!) EMA-DB (3,5 Mio Fälle?) ! Ärzte wären zur Meldung verpflichtet, aber werden vorsorglich dafür nicht bezahlt! Die Liste der vorsätzlichen politischen Bürger-Feindlichkeiten und Pharma-Freundlichkeiten kann noch sehr viel länger ausfallen! Die Zerstörung des Immunsystems durch Impfungen darf nicht mehr hingenommen werden. Auch wenn es der Pharmaindustrie nützt, darf sowas nicht passieren. Angeklagt müssen die Politiker werden, die diese Schäden der Volksgesundheit mit verursachten und der kranken Geldgier der Pharmaindustrie keine Zügel anlegten. Aber auch die anderen staatlichen Organe die das unterstützten und immer noch unterstützen.
Da kommt jeder Vergewaltiger oder MesserMann mittlerweile besser weg. Natürlich nur, wenn er den richtigen „Hintergrund“ hat. Was läuft hier eigentlich für eine Sauerei? Wo ist da der Protest von Uschi und der EU? Gegen Ungarn oder Polen würden da längst die ganz großen Geschütze aufgefahren. Vom Umgang mit der AFD und ihrer Wähler ganz zu schweigen. Wo ist da die Rechtsgrundlage?
Ein nachdenklicher, sehr guter Artikel. Danke!
Festsetzen wegen Nichtanmeldung einer Versammlung? Häh? Hab ich im GG da was überlesen? Seit wann ist eine Anmeldung erforderlich. Das steht im GG ganz anders.
Ist schon interessant, wenn die gesamte Indoktrination einer Person plötzlich der Öffentlichkeit derart zur Verfügung steht:
„Das Plädoyer der Staatsanwältin beschränkte sich neben ausladenden Formalien lediglich auf den Vorwurf an Heinrich Habig, dass dieser eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt habe und nun zur „Galionsfigur der Querdenkerszene“ geworden sei. Er gefalle sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Rolle eines „Messias“.“
Wie flach und abseits kann man denken?
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Auch die mitangeklagte Ehefrau und ehemalige Sprechstundenhilfe zudem zu 150 Sozialstunden zu verurteilen spricht Bände!
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Ich hoffe, der „Fall Habig“ wird, wie auch der „Fall Dettmar“ in Buchform erscheinen und so für die Nachwelt erhalten bleiben.
„Er (Herr Habig) gefalle sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Rolle eines „Messias“.
Und der Herr Staatsanwalt ist dann Pontius Pilatus, der kein Problem damit hat den Erlöser der Menschheit zum Tod am Kreuz zu „verurteilen“?
Was würde Freud zu so einer Äußerung wohl sagen?
Den Mann gleich nach seiner Freilassung wegen einer Versammlung seiner Befürworter wieder festzusetzen, lässt einen erschaudern. Der übermächtige Staat zeigt „wo der Hammer hängt“.
Bei 30 köpfiger Migrantenrandale mit Schwerverletzten werden und ordentlich Sachschaden werden andererseits „nur Platzverweise“ ausgesprochen.
Gut, dass wir vor dem Gesetz „alle gleich“ sind.
Unsere Exekutive, landauf, landab, kennt die Grenzen ihres Einflussbereiches ganz genau.
Wenn man nun auch im „Fall Habig“ bzw. in der Coronapolitik andere interessegeleitete Bestimmer als die Protagonisten auf der öffentlichen Bühne vermutete und vielleicht sogar Geldflüsse verfolgen könnte, käme man wahren Sachverhalten näher.
Ich stimme dem Autor zu, glaube aber nicht, daß ein
„schwelender innerer Unfriede, der sich zuletzt Bahn brechen muss, wenn der Staat wie alle totalitären Systeme am Ende versagen wird“.
Genau das wird man zu verhindern wissen. So einfach wie ´89 wird es nicht mehr.
„Das Herz ist der Sitz des Gewissens. Der Mensch ist die Einheit aus Seele, Herz und Verstand.“
Auch hier stimme ich zu. Für die Meisten ist das Herz wohl nur ein Klumpen aus Muskelfleisch und an soetwas wie Seele glaubt man auch schon lange nicht mehr.
Wirksame Methoden gegen politische Willkür auch auf juristischer Ebene sehen anders aus: Sich bei Dienstaufsichtsbeschwerden über Richter nicht abwimmeln zu lassen, z.B. . Die beteiligten Personen beim Namen nennen und diese publizieren usw. Und man „darf“ es sich abgewöhnen, Blockparteien zu wählen. Sich mit Plakaten fotografieren zu lassen ist viel zu wenig
Von der deutschen Regierung wurden die bürgerlichen Freiheitsrechte eklatant verletzt und gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Verursacher der Misere reden sich jetzt auf die Formel heraus „wir werden uns viel zu verzeihen haben“. Verzeihen kann man offenbar einem Arzt, der womöglich viele Menschen vor Impfschäden bewahrt hat, seine gesetzwidrigen Handlungen nicht.
Ziviler Ungehorsam gegen irrsinnige Gesetze und Verordnungen. Der Mann sollte von Frank-Walter das Bundesverdienstkreuz erhalten. ?
Ich verzeihe gar nichts, ganz im Gegenteil.
Dass hat Jens Spahn schon geraume Zeit vor der ‚Corona‘-Hysteriekulmination und dem mRNA-Verabreichungszwang bekundet. Er wusste also schon Bescheid – und hat dann trotzdem weiter mitgemacht.
Dieses von ihm kolportierte Verzeihen kann nach den eklatanten Vorkommnissen nur auf Gegenseitigkeit beruhen, der sich die Judikative wie nun auch im Fall Habig nachhaltig eindrucksvoll verweigert, obwohl sie bzgl. der Maßnahmenverweigerer als eine kontrollierende Staatsgewalt eine 1st-mover-Bringschuld hat.
Das müsste eigentlich auch Jens Spahn so sehen. Der präsentiert sich indes seiner Verantwortung ausweichen wollend nun auf anderen Themenfeldern, wo er nun deutlicher opponieren kann, aber mit seiner Partei weiteren volkswirtschaftlichen Unsinn mitmacht.
Wäre Herr Habig mal frühzeitig zum Islam konvertiert, hätte es Ihm die U-Haft erspart.
Und der Anwalt des Herrn Habig hat da wirklich alle Möglichkeiten genutzt ?
Die politischen Interessen der Disziplinierung der Ärzteschaft standen im Vordergrund. Wie es nur demokratisch aussehen muss, muss es sich auch nur noch rechtsstaatlich anhören. Justitia war schon immer die Hure der Regierung. Siehe NS-Zeit.
Ein Skandal sondergleichen. 18 Monate Haft dafür, dass er den Hippokratische Eid ernstgenommen und eingehalten hat. Hier noch einmal zu Erinnerung. „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.“ Und das ist ein Gelöbnis und nicht vergleichbar mit dem inhaltslosen Versprechen des Amtseides der Minister und Wichtigtuer.
Schaut man dann noch auf die herrschende Rechtsprechung bei Nichtdeutschen, käme seine eventuelle tateinheitliche Urkundenfälschung schon durch die erlittene U-Haft mindestes einer Vergewaltigung oder eines schweren Raubes gleich. Das geht ja jetzt schon in Richtung Roland Freisler.
Zukünftige Historiker werden die fürchterlichen Corona-Richter in einem Atemzug mit Freisler und Co. nennen, denn es ist derselbe Ungeist, der in ihren Köpfen, Herzen und Urteilen weht. Und wieder kommen mir Heines „Nachtgedanken“ in den Sinn:
„Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen…“
egal was bei der Revision herauskommt, 16 Monate Haft und Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz werden ihren „Zweck erfüllt haben“ – Generalprävention gegen die Menschlichkeit – demnächst also bitte unauffällig einfach die Impf-App gratis besorgen und gut ist….der Widerstand wirkt nur als Bambus, nicht als Eiche, auch wenn es bedauerlich ist…
Während Messerstecher und Vergewaltiger oft milde verurteilt oder gar auf freien Fuß gesetzt werden, wird ein Arzt wegen eines harmlosen Corona-Vergehens, bei dem niemand zu Schaden gekommen ist, sage und schreibe ganze 16 Monate in U-Haft eingesperrt. In der Regel dauert U-Haft 3-4 Monate bis zur Hauptverhandlung, allerdings kann sie bei umfangreicheren Verfahren auch bis zu 6 Monate dauern.
Nach § 121 Abs. 2 StPO kann das Oberlandesgericht jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.“
Es gab in der Vergangenheit einige Einzelfälle, wo die Dauer der U-Haft auch sehr lang war.
Ralf Wohlleben (NPD) befand sich wegen einer Mordanklage 6 Jahre und 8 Monate in U-Haft. Fritz Teufel, ein linksextremer RAF-Symathisant und Politiker der 1960er Jahre, befand sich wegen einer Mordanklage 5 Jahre in U-Haft.
Mit solchen Fällen kann man den Habig-Skandal zwar nicht vergleichen weil diesen Altfällen schwerste Straftaten wie Mord vorgeworfen wurden. Aber man sieht wie rigeros und brutal der Rechtsstaat mit harmlosen Corona-Gegnern oder Querdenkern umgeht.
Es ist nicht das Maß das ärgert, es ist das zweierlei Maß das die Menschen wütend macht.
„sich daran zu erinnern, dass alle staatliche Gewalt der Menschlichkeit zu dienen hat, denn sie steht dem Grundgesetze voran.“
Hehre Worte, allerdings gebe ich zu bedenken, dass dann mein Akademikergehalt augenblicklich mit noch weitaus höheren Strafen zu belegen ist, da ich mehr im Monat habe, als ein Bürgergeldempfänger oder Durchschnitts-Rentner und dass dann die Landesgrenzen sowie unser Sozialsystem für alle Armen und sonstigen Leidenden der Welt für immer offenstehen müssen.
Alle staatliche Gewalt hat dem Gesetz zu dienen und nicht moralischen Werten! Genau das ist doch eines der Probleme in Deutschland, dass die Politik beispielsweise für ihren sozialen Größenwahn die Gesetze biegt und bricht, wie es ihr gerade in den Kram passt und die Justiz hat mitgemacht.
Toll, dass Justitia doch noch nicht auf beiden Augen blind ist und dem Arzt Gerechtigkeit widerfahren ist, toll.
Nachdem sie ihm zu Unrecht die Gerechtigkeit versagt hat? Merkwürdige Auffassung. Die Anklage mag gerechtfertigt sein, die U-Haft nicht, die war politisch zur Disziplinierung der Ärzteschaft.