„Da ist einfach Geld verschwendet worden.“ Was der Zwangsgebührenzahler sowieso schon vermutete, hat jetzt genau so auch ein Richter festgestellt. Es ist damit aktenkundig: Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB haben die sogenannten Führungskräfte die Kohle munter zum Fenster hinausgeworfen.
Und ein beträchtlicher Teil davon landete dann in den Taschen der Geschäftsleitung.
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Nachdem bekannt geworden war, welchen unfassbaren Luxus sich Patricia Schlesinger als Intendantin vom RBB hatte bezahlen lassen, wurde die Dame bekanntlich gefeuert. Im Zuge weitergehender Untersuchungen wurde dann eine nicht für möglich gehaltene Infrastruktur der kollektiven Selbstbedienung in der Geschäftsleitung des Mini-Senders aufgedeckt.
Mehrere Direktoren mussten ebenfalls gehen. Deren Unrechtsbewusstsein hält sich in Grenzen: Mehrere haben den RBB verklagt, weil er den (ja nicht etwa grundlos) Gefeuerten einst vertraglich festgelegte hohe Summen nicht mehr auszahlen wollte.
Unter ihnen ist auch die frühere Juristische Direktorin Susann Lange. Trotz ihres Rauswurfs schuldet ihr der RBB laut Arbeitspapier in den kommenden Jahren Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro (!). Die neue Führung des Senders – der schon seit vielen Jahren für seine Fernseh- und Radioprogramme praktisch kein Geld mehr hat – will nicht zahlen. Lange pocht auf Vertragserfüllung.
Also hat man sich jetzt vor dem Berliner Arbeitsgericht getroffen. Dort ist Bemerkenswertes passiert: Das Gericht hat den Arbeitsvertrag der früheren Führungskraft für ungültig erklärt. Denn die festgeschriebenen, äußerst üppigen Versorgungsansprüche sind – Zitat: „sittenwidrig“.
Für den juristischen Laien klingt das recht harmlos. Tatsächlich ist es eine kleine Sensation.
Und es ist die zweite Sensation binnen kurzer Zeit. Vor kurzem wollte auch der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter Geld vom RBB einklagen. Schon bei ihm hatte das Berliner Arbeitsgericht die Ruhegeldregelungen für sittenwidrig erklärt und deshalb seinen Arbeitsvertrag komplett in die Tonne getreten – nicht etwa einzelne Teile des Vertrags, sondern den Vertrag insgesamt.
„Ich habe keinen Fall im Arbeitsrecht gefunden, in dem das in dieser Form schon einmal passiert wäre.“ Das sagt der Arbeitsrechtler Wolf Reuter. „Absolut exotisch“ sei das Urteil. „Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, ergänzt sein Kollege Pascal Croset. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“
Brandstäter und Lange waren in ihren Funktionen zentral für korrekte Arbeitsverträge beim RBB verantwortlich, zusammen mit der früheren Personalchefin Sylvie Deléglise. Die war mit Susann Lange verheiratet. Getraut wurden beide von Pfarrerin Friederike von Kirchbach, damals Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats. Man bleibt halt gerne unter sich. Jedenfalls, ausgerechnet die Verträge von Brandstäter und Lange hat das Gericht jetzt förmlich in der Luft zerrissen.
Langes Vertrag zum Beispiel sicherte ihr ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu: die besagten 1,8 Millionen Euro bis zum offiziellen Renteneintritt. Zusätzlich hätte die 50-Jährige jedes Jahr bis zu 100.000 Euro verdienen dürfen, die nicht auf das Ruhegeld angerechnet werden sollten.
Das Gericht ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Ein normaler leitender Angestellter in Langes Einkommensklasse könne nach 19 Jahren mit einer Abfindung in Höhe von etwa 150.000 Euro rechnen – nur ein Zehntel des Ruhegehalts der kommenden Jahre, das Lange sich in ihren Vertrag hatte schreiben lassen.
Es handele sich um ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. Die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung: „zu günstig für die Klägerin und zu teuer für den RBB“. Der komplette Arbeitsvertrag sei deshalb null und nichtig.
Formal musste über Langes Klage auf Erfüllung ihres Arbeitsvertrags also gar nicht mehr entschieden werden, weil der Vertrag ja unwirksam ist. Das Gericht ließ es sich trotzdem nicht nehmen darzustellen, dass es gleich mehrere Versäumnisse von Lange als absolut ausreichend für eine fristlose Kündigung angesehen hätte.
Einmal ließ Lange es zu, dass einem unliebsamen Mitarbeiter die Kündigung mit 880.000 Euro „Übergangsgeld“ schmackhaft gemacht wurde. Ein anderes Mal ließ sie sich selbst eine Zulage für den ARD-Vorsitz zahlen – schon ein halbes Jahr, bevor der RBB den Vorsitz überhaupt übernahm. Dieses Geld muss sie jetzt an den Sender zurückzahlen.
Ob Lange und Brandstäter mit ihren Klagen bis vor das Bundesarbeitsgericht gehen, haben sie noch nicht gesagt. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil könnten dann noch gut anderthalb Jahre vergehen.
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Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten nicht nur für Behörden, sondern ausdrücklich auch für den RBB. Das haben die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg erst kürzlich noch einmal unmissverständlich klargestellt.
In diesem Zusammenhang gewinnt das Berliner Urteil noch einmal ein ganz besonderes Gewicht. „Wir haben es zu tun mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“, hat Richter Simon Coenen gesagt.
Dessen Aufgabe bestehe „nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen“.
Wie konnte das nur passieren? Ein Richter noch im Amt, der nicht kuscht? Das Urteil muß sofort rückgängig gemachr werden.
– Wenn sich Dreistigkeit auf Kosten der Allgemeinheit potenziert, reicht das auch mal einem Gericht… Immerhin, 😀
Wenn die Höhe des Vertrags sittenwidrig ist, dann muss nicht nur die Ex-Direktorin gehen, sondern auch derjenige, der die Beiträge des Zwangsgebührenzahlers veruntreuen wollte.
Nun, eine Ex-Direktorin ist logischerweise schon gegangen.
Aber natürlich ist es richtig, dass da de Entscheider und Aufsichtsgremium in die Haftung gehören.
Es ist ein Sumpf. Diese Damen haben die Agenda der linksgrünen Politik gefördert und wurden dafür von dieser massiv entlohnt bis zur Sittenwidrigkeit. Ich denke diese 2-3 Fälle sind nur die klitzekleine Spitze des Eisbergs. Egal ob die Zusatzaufträge für regierungsfreundliche „Journalisten“ oder anderes. Die Propagandisten des Systems werden massiv finanzielle davon profitieren. Wer weiß was im Zuge von Corona für Milliardensummen in die Taschen der Systemlinge umgelegt wurden. Eigentlich müsste man alle Personen in der Öffentlichkeit dazu zwingen, ihre Steuererklärungen offenzulegen.
Glauben Sie ernsthaft, daraus danach schlauer zu werden? In eine Steuererklärung kommt bei solchen Leuten nur das rein, was diese selbst für relevant halten. Alles andere versickert im irgendwo.
Hmm, warum wohl keines der GEZ Medien von diesem Urteil berichtet, nicht mal im rbb, obwohl man doch jetzt so viel Transparenz versprochen hatte.
Man kann nur hoffen, dass das genannte Arbeitsgericht hier eine Lawine losgetreten hat, die noch so manchen öffentlich-rechtlichen Absahner mit sich reißen wird.
Na da klopft ja bald die Heerschar der Schergen bei diesem Abtrünnigen
nicht nur an die Haustür
Im Übrigen eine reine Nebelkerze dieses Urteil – die nächste Instanz
Finis Germania
Schönes Urteil.
Jetzt folgt sicherlich der knallharte Absturz in bereits angeraffte Bestversorgung… vielleicht noch verschärft durch ein Arbeitslosengeld in unvorstellbarer Höhe…
Die Redakteure des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (die „einfachen“ Mitarbeiter und Handwerker ausgenommen) haben sich nie marktwirtschaftlichen Regeln beugen müssen. Das ist nur allzuoft ein Selbsbedienungsladen, wie auch dieser Fall beweist. Hauptsache die aktuell verlangte politische Gesinnung stimmt, alles Andere ist dann nebensächlich.
Klar wird sich das schon immer gelohnt haben. Aber diese Perversion und Unverhohlenheit mit gleichzeitiger moralischer Überheblichkeit sind, denke ich, insbesondere bei den linksgrünen Protagonisten anzutreffen.
Bravo!
Endlich mal ein Urteil gegen den Selbstbedienungsladen der ÖRR!
Und wenn wir schon dabei sind:
Bitte mal die gesamten Ministerien unter die Lupe legen!
Was da sich da an Korruption und Mißwirtschaft angehäuft hat, ist ekelerregend.
Da sollte man zumindest hoffen, das auch die Talk- Millionäre der ARD bald das gleiche Schicksal ereilt.
Nicht nur diese überbezahlten Influenzer . Sondern auch die Programmdirektoren von den anderen Sendern.
Solange die von der Politik beschützt werden, werden die aber kaum was merken.
Jetzt sollten mal die Arbeitsverträge in den Ministerien untersucht werden. Allein die Anzahl der Staatssekretäre ist sittenwidrig.Also sofort ab dem 3. alle entlassen.
Wirklich sensationell — und auch eine Klatsche für das Bundesverfassungsgericht, weil es die Sachsen-Anhalter Ablehnung der letzten Beitragserhöhung verwarf und damit indirekt den Beitragsaufwand für sittenwidrige Gehälter guthieß. Es hätte erkennen müssen, dass die „Expertise“ der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auch breits sittenwidrig ist, weil sie sittenwidrige Gehälter als Bedarf gewertet hat. Diese Leute (inkl. der scheinselbständigen Moderatoren) sollten alle den Anstand haben ihre Bezüge radikal zu senken oder abzutreten, um sich in der freien Wirtschaft einen Job zu besorgen, in dem sie ihrer Auffassung nach angemessen entlohnt werden.
Dieser Staat wurde und wird zur Beute gemacht von einer Schar von Verbrechern, die ihr Tun hinter einer sogenannten progressiven links-grünen Ideologie verstecken. Corona und Klima sind da nur willkommene Hilfsmittel, um Kritiker und Gegner zu vernichten.
Das war natürlich ein phantastisches Urteil mit einer bewundernswert entwaffnenden Begründung.
Deswegen würde es mich interessieren, ob es bei dem Richter bereits eine Hausdurchsuchung gab und ob er seinen Job noch hat. Wenn er ihn noch hat: wie lange noch?
Der Schlesinger-Clan wurde doch bereits sturmfrei geschossen. Dann darf auch das Gericht nicht fehlen.
Die Abschaffung der Zwangsgebühren wäre zwar wichtiger, aber die Feststellung der Sittenwidrigkeit dieser Verträge ist schon mal ein guter Anfang.
Vielen Dank für diesen tollen Artikel. Es gibt – vereinzelt – doch noch gerechte Urteile an deutschen Gerichten. Den beiden Raffzähnen geschieht das jedenfalls ganz recht!
Kann man jetzt nicht, als Zwangs-Gebührenzahler, den gesamten ÖRR wegen sittenwidriger Arbeitsverträge verklagen? Das läuft doch überall gleich. Bin juristisch nicht bewandert.
Wenn diese beiden Arbeitsverträge insgesamt unwirksam sind, dürften die auf dieser Grundlage gezahlten Gehälter und Prämien etc. Der Rückforderung unterliegen, zumindest der Teil, der die sittenwidrigkeit begründet. Das wird mal spannend, vor allem, wenn man die Gehälter der anderen Bosse in den anderen Sendern kennt…..
Ab welchen Gehalt ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig? Sind die Diäten vielleicht auch sittenwidrig? Was ist mit den EU-Abgeordneten, ihre Bezüge sind sogar steuerfrei.
Wenn sich in Deutschland etwas zum Besseren ändern soll, muss zunächst der ÖRR-Beitragszwang weg. Deutschland muss sich des rechtlich höchst fragwürdigen ÖRR-Beitragszwangs entledigen. Das Ende des Beitragszwangs für den ÖRR wäre gleichbedeutend mit dem Ende des ÖRR in seiner jetztigen Form.
Ein erfolgversprechender und völlig legaler Weg hin zum Ende des ÖRR in seiner jetztigen Form steht auf rundfunk-freiPUNKTde.
Frau Maischberger kassiert übrigens fast 800.000 Euro pro Jahr nur für das Moderieren. Sie hat ihre Sendung seit über 20 Jahren.
Schön dass durch die Gier der Beteiligten, die den Hals nicht voll kriegen konnten und sich auch nicht entblödeten, einen Prozess anzustrengen, diese Kriminellen Wucher- und Abzockpraktiken gerichtlich festgestellt an die Öffentlichkeit gedrungen sind.
Viel Spass dabei, die nächste Abzockerhöhung der öffentlich-unredlichen Propagandamafia dem Zwangszahler zu erklären!
Da werden ja jetzt einige Millionen frei, denn dass das kein Einzelfall sondern gängige Praxis bei den Abzockenden Spesendieben ist, ist jetzt auch dem Naivsten klar.
der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopfe her. Allein dass solche Verträge abgeschlossen werden konnten zeigt doch die ganze Verkommenheit in diesem Laden bis hin zu den Führungsspitzen. Wie im Mittelalter – Strauch und Straßendiebe. Die momentan abgepressten Gebühren sind völlig überzogen. Eine Form des modernen Banditentums. In Italien hat man dafür eine andere Bezeichnung.
Wer glaubt , dass die Politik nichts damit zu hatte ist ein Narr. Keiner fragt die Politiker wie dieses Konstrukt überhaupt zustande kam.
?
Ich glaub, ich muss mich zwicken.
Das ist der erste Gerichtsbeschluss seit langer Zeit, der nicht nur nachvollziehbar ist, sondern auch dem gesunden Menschenverstand entspricht.
solche Urteile haben eine noch weit aus größere Wirkung. Solche Verträge erfordern ja einen finanziellen Aufwand als Personalkosten den die KEF ja immer wieder errechnet um dann dem Gebührenzahler die entsprechende Zwangsgebühr abzuverlangen. Wenn aber jetzt ersichtlich wird dass diese Basis zur Errechnung der Zwangsgebühren (wie in diesem Fall) sittenwidrigen Inhalts ist sind damit dann auch die Zwangsgebühren in der Höhe wie sie verlangt werden unzulässig, da damit sittenwidrige Geschäfte finanziert werden sollen. Die Verantwortlichkeit und Haftung der zuständigen Organe wie Gniffke, Buhrow u.a.m. kann da nicht unbeachtet bleiben. Unter deren Verantwortlichkeit konnte sich diese Sittenwidrigkeit und damit die Schädigung des Zwangsgebührenzahlers entwickeln. Es stellt sich zwangsläufig die Frage der Haftung und des Schadenersatzes.
„Wenn aber jetzt ersichtlich wird dass diese Basis zur Errechnung der Zwangsgebühren (wie in diesem Fall) sittenwidrigen Inhalts ist sind damit dann auch die Zwangsgebühren in der Höhe wie sie verlangt werden unzulässig, da damit sittenwidrige Geschäfte finanziert werden sollen.“
Das kann man auf jeden Fall schon mal als Grund angeben, wenn man mit Datum heute die weitere „Beitragszahlung“ einstellt.
Bitten Sie gleichzeitig darum, die bisherigen Forderung zu stornieren und bis zur Klärung keine weiteren Rechnungen mehr zu schicken.
Zumal das ja heißen kann, dass die „Beiträge“ bisher schon gänzlich grundlos abgebucht wurden und samt Zins und Zinseszins zurück gefordert werden müssen.
Der ganze ÖRR ist „sittenwidrig“ und ohne die Rückendeckung bestimmter Politikerkreise und des BVerfG wäre längst Schicht im Schacht. Aber auch dieser Tag wird kommen.
Dazu belehren diese ÖRR-Selbstbediener den dummen Zwangsabgabenzahler ständig, dass er Verzicht für Klima, „Flüchtende“ und Entwicklungsländer mit Atombomben üben soll. Es ist unfassbar und dennoch die Regel in unserem Land. Wann wachen die Wähler endlich auf ?
ist zwar gut für den Zwangsgebührenzahler….wird aber nichts ändern am System. Eigentlich müsste sofort jeder Vertrag bei den ÖRR….vor allem zur Altersvorsorge….überprüft werden. Ob man als Bürger da klagen kann? Wahrscheinlich nicht. Immerhin die Dame hat jetzt ein Problem…evtl. wird das noch größer….wenn sie die bereits gezahlten Gehälter der letzten Jahre zurück erstatten muss….das wäre dann aber ein nächster Gang vor den Kadi. Ob sie wohl eine Kandidatin fürs Bürgergeld wird….na na….so weit wollen wir hier doch nicht gehen.
„Brandstäter und Lange waren in ihren Funktionen zentral für korrekte Arbeitsverträge beim RBB verantwortlich“
So was schlägt mir auf den Magen. Die sind für korrekte Arbeitsverträge zuständig und schreiben sich selbst sittenwidrige Plünderverträge. Wenn ich so etwas lese habe ich schlagartig keine Lust mehr zu arbeiten.
Der gutversorgte Steinbrück fordert heute in der „Welt“, „wir“ müssen mehr arbeiten. Sollten erst mal die anfangen die gar nichts tun.
Ich stelle mir eher vor, dass die Arbeitsverträge auch für andere, die von den beiden Damen verantwortet werden, einem Verfahren vor Gericht nicht standhalten.
Das war ein Stein, der ins Rollen kam – aber vielleicht bringt gerade der die donnernde Lawine zu Tal, die den ÖRR unter sich begräbt.
Dumm halt, dass die Gier die beiden auch noch vor Gericht hat ziehen lassen.
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Gibt es eine Instanz, die die Arbeitsverträge der oberen Etagen bei ZDF, ARD wie Deutschlandradio nun aufgrund dieses „Präzedenzfalles“ ins Visier nimmt?
Oder kann man von außen klagen?
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Ich denke, wenn solche wie Will 4100 Euro die Minute abgrasen und damit angeblich höhere Jahrestantiemen erzielen als Buhrow – da kann doch was in der Kommunikation des Intendantengehaltes nicht stimmig sein?
Ich fürchte, ähnlich der Verfassungsrichterin, die die Berlin-Wahl wiederholen ließ, wird auch der Kollege vom Arbeitsgericht demnächst bis zur Pensionierung eine unliebsame Stelle bekleiden müssen. Diese Highlights täuschen nicht darüber hinweg, dass die DE Justiz alles andere als gut aufgestellt geschweige denn unabhängig ist.
Das sagt der Arbeitsrechtler Wolf Reuter. „Absolut exotisch“ sei das Urteil. „Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, ergänzt sein Kollege Pascal Croset. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“
Nicht nur, sondern das Urteil „sittenwidriger Arbeitsvertrag“ schließt die Vergangenheit mit ein.
das heißt, all die schulden also dem RBB unrechtmäßi erlangten Arbeitslohn, zum zurück zahlen.
In Osteuropa bedienen sich die „Eliten“ per Korruption – in Deutschland geschieht es pseudolegal über Arbeitsverträge.
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich in den öffenlich-rechtlichen feudalistisch handelnde Rundfunk- und Fernsehanstalten so etwas wie ein Paralleluniversum der Selbstbedienung (Gebührenveruntreuung) entwickelt. Manche Insider nennen das eine mafiöse Blase, die sich von der Politik geschützt betrachtet.
Es wäre wünschenswert, wenn man sich juristisch auch mal mit der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes) beschäftigte. Denn die hätte sich schon längst mit der Sittenwidrigkeit im Kontext der Entlohnung und Pensionsansprüchen in den Spitzen der festangestellten Belegschaft befassen müssen. Wobei die Ansprüche der freiberuflichen Mitarbeiter geradezu mickrig ausfallen.
Sehr, sehr gute Entwicklung in diesem Betrugsapparat.
War es nicht die Alternative die den Startschuss für die erste Offenlegung des RBB gab?
Das System bröckelt an allen Ecken und enden.
…und das ist auch gut so.
Da bröckelt nicht viel, die nächste GEZ-Erhöhung ist nur aufgeschoben und das Framing geht unvermindert weiter.
Jeder hat es in der Hand, auch ein wenig zu stoßen.
Erster Schritt ist die Kündigung der Einzugsermächtigung – und der 2. der Verzicht auf Zahlung. Bei solchen „Zuständen“ muss man ja bedenken, dass man sich vielleicht noch straffällig machte, wenn man solch kriminelle Zusammenrottungen zum Fleddern des Bürgers auf vielerlei Art unterstützte?
Vom den „Sendungen“, die keineswegs den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen, ganz abgesehen!
Na, da wird sich doch sicher die eine oder andere findige Kanzlei finden, die die Arbeitsverträge der anderen Sendeanstalten mal etwas genauer unter die Lupe nimmt.
„Kleine Sensation“ halte ich gedenk des Zustandes des deutschen Staates im allgemeinen und der deutschen Justiz im speziellen noch für untertrieben.
Wenn das Schule macht, liesse sich mit der Anwendung dieser Massstäbe die Korruption im öffentlichen Dienst schon mal erheblich reduzieren.
Diese sittenwidrigen Vergünstigungen sind schliesslich sicher keine Einzelfälle.
Bleibt abzuwarten, ob es hier beim Einzelurteil bleibt, oder die Möglichkeit, sittenwidrige Arbeitsverträge aufzulösen genutzt wird, um die kommunalen Sümpfe wenigstens ein bisschen trockenzulegen.
Die Finanzlage könnte sie zu Letzterem zwingen.
Das was Frau Schlesinger da hatte an Büro usw. ist nur Pille palle.
Das was der Beitrag jetzt aufdeckt ist der wahre Skandal.
Das ist eine Anstalt Öffentliches Rechts und die sind eigentlich gewissen Gepflogenheiten rechtlich unterworfen.
Das hat für die nicht gegolten ! und das wurde geduldet!!!!!!
Wie alles aktenkundig. Ausschreibungen, Bewerbungsverfahren usw.
Es ist doch ein Witz das die neue Intendantin dachte, sie würde extra gefragt werden, ob sie weiter machen will!!!!
Die muss sich genauso bewerben!
Das weiß ich ja als kleiner Piepel, der ein Bruchteil von der Spitzenkraft verdient.
Es ist ein Witz, was da abläuft!
Man darf bei aller Berechtigung des Urteils fragen, warum es ausgerechnet jetzt in dieser Schärfe erfolgt. Soll die Bürgerwut, die angesichts von Migration, Heizungsgesetz und anderen gravierenden Fehlern der Regierung kocht, im Vorfeld der Landtagswahlen auf einem Nebenkriegsschauplatz besänftigt werden?
TE schafft es mühelos, alle Themen, die nicht den Gesetzen entsprechen, im Blick zu halten.
Und hier achten weitere alternative Medien darauf, dass nichts durch die Lappen geht – schon gar nicht vor Wahlen: https://www.dushanwegner.com/freie-denker/
Wobei das nur eine sehr gute Auswahl des inzwischen entstandenen Angebotes an Wahrheitsfindern darstellt.
„Der komplette Arbeitsvertrag sei deshalb null und nichtig.“
Kleines Schmankerl am Rande:
Das bedeutet auch im Umkehrschluss, dass es so wäre, wie als wenn sie gar nicht gearbeitet hätte. Das dürfte also noch ein deutliches juristisches Nachspiel geben, weil damit ihre bisherigen Leistungen und gezahlten Gehälter auch überprüft werden müssen.
Korrektur : Es gilt ex nunc und das faktische AV bleibt. Richtig ist, dass sich keine Seite auf das schriftlich Vereinbarte berufen kann, was noch nicht gezahlte Leistungen betrifft. Rueckforderungen sind grundsaetzlich ausgeschlossen, es sei denn, wir reden hier ueber kriminelle Handlungen und Schadensersatzansprueche von Heschaedigten. Natuerlich liegen hier gewisse Tatbestände sehr nahe. Da wurde kollusiv im grossen Stil veruntreut, was natuerlich zu 823 BGB fuehrt und dann aber auch die STA interessieren muesste. Wir werden sehen.
Zu überprüfen sind auch all die Auftragsvergaben an die politschen Talksendung Verantalter*innen, die diese mit ihren Privatfirmen erledigen, bzw. von den gleichen Privatfirmen,seit Jahren.
Quelle: Wikipedia
Da es sich um Auftragvergabe aus öffentlicher Hand handelt, sind diese Aufträge gemäß Gesetz verpflichtend auszuschreiben und den biligsten günstigsten Anbieter der Auftrag zu vergeben.
Daher meine Frage:
Wieso wurden diese Aufträge immer an die gleichen Veranstalter*innen und Produktionsfirmen, schon seit mehr als 10 Jahren vergeben? Waren die immer die billigsten im Angebot?
Das Urteil hat hoffentlich Signalwirkung, dass der Rechtsstaat kein rechtsfreier Raum ist – könnte man sagen. Dass Selbstbedienung, Untreue und Amtsmissbrauch auch noch verfolgt werden. Diese Leute haben sich ein Parallel-System geschaffen, abseits der geltenden Gesetze, wo Günstlinge, Abhängige, Überzeugungstäter und Korrupte sich gegenseitig jede Dreckigkeit absichern. Da muss die Justiz endlich zwischen und aufräumen. Auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft als Teil des Systems nicht mitspielen will.
Mit dem Urteil hat der Richter im Prinzip festgestellt, dass die Klägerin Untreue nach § 266 StGB begangen hat. Wenn jetzt keine Staatsanwaltschaft ermittelt, sollte es demnächst vakante Stellten dort geben.
Als Schwefelpartei empfinde ich eher die SPD und die Grünen, denn die haben nachweislich bereits mehr als einen Angriff gegen die deutsche Verfassung durchgeführt, indem sie Grundgesetze ändern wollten und auch getan haben.
Kurze Frage eines Freundes: In den anderen ÖRR-Anstalten, wie z.B. WDR, NDR, NDR und BR, ist es sicherlich nicht so und es werden die angemessenen Gehälter und Ruhestandsbezüge gezahlt. Wenn dem so ist-warum resultieren dann die Finanzierungsprobleme aller ÖRR-Sender aus den riesigen Pensionsrückstellungen? Und warum muss ich zwangsweise jeden Monat zweimal Gebühren (ich bin Selbständig) bezahlen, nur damit eine z.B. Frau Wille vom MDR jetzt schon einen Pensionsanspruch von über 19.000,-€ mtl. hat, für den sie in Ihrer ganzen Zugehörigkeit zum ÖRR bisher keinen einzigen Cent einbezahlt hat? Wenn man wissen will, warum unser Land aktuell so ist, wie es ist, muss man sich nur diesen ÖRR-Filz anschauen.
Dieser Sumpf beim RBB dürfte doch nur stellvertretend stehen für die anderen Landesanstalten des ÖRR. Durch das System der Zwangsgebühren ohne die Erfordernis entsprechender Leistungen für diesen Geldsegen ist der Sittenverwahrlosung Tor und Tür geöffnet.
Um da wieder richtig Ordnung reinzubringen müsste vermutlich mehrmals duchgekärchert werden, nachdem die Zwangsgebühren abgeschafft sind und das ganze hinter die Bezahlschranke kommt.
oh das wird jetzt echt lustig – denn laut Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. April 2007 darf der ÖR nur so viel Geld bekommen wie für seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag notwendig.
der ganze verein ist sittenwidrig. wir werden mit knast bedroht,wenn wir kein propagandageld zahlen und diese vögel bedienen sich vom allerfeinsten.über kurz oder lang wird dieser turm von babel fallen.
was hier in diesem land an aufarbeitung nötig wäre in allen bereichen,so viele richter und staatsanwälte gäbe es in ganz europa nicht.
Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Sämtliche Verträge aller Mitarbeiter sind zu prüfen. Warum erhalten Redakteure Pensionen, als seien sie Staatsbeamte? Wieso verdient man beim Fernsehen selbst als Sachbearbeiterin oder Techniker gut 50% mehr als bei vergleichbaren Tätigkeiten in der freien Wirtschaft? Warum erhalten selbst die Büroangestellten der Sender neben ihren gesetzlichen Altersbezügen noch eine Betriebsrente von durchschnittlich weit über 1.000 Euro?
Die ARD-Leute, das sind doch die, die moralische Maßstäbe ganz hoch halten. Oder wenigstens so tun, als ob. Und die ihrem Publikum erklären, dass es sich künftig einschränken muss, weil es mit dem luxuriösen Leben der westlichen Weißbrote so nicht weitergehen kann. Stichwort Degrowth. Und dass man Wohlstand natürlich mit benachteiligten und (angeblich) ausgebeuteten Völkern teilen muss. Der polit-mediale Komplex hebt die Begriffe Doppelmoral und Heuchelei auf ein ganz neues, bisher unerreichtes Niveau.
Schön, dass der „RBB – Stall“ nun endlich gründlich ausgemistet wird, durch Richter mit Rückgrat.
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass die Abkassierer (Weiber und Männer) die Frechheit besitzen, in die nächste Instanz zu gehen obwohl ….
Gottes Mühlen mahlen langsam aber sehr fein!
Dann sollten auch die Saläre der Staatspropagandisten Meischberger, Lanz, Böhmermann und wie sie alle heißen, ebenfalls auf den Prüfstand. rund 4500.- Euro pro Minute für das hohle Gelaber ist Wucher.
Unfassbar! Diese ganze öffentliche Rundfunk ist ein Selbstbedienungsladen, wo völlig inkompetente Frauen und Männer sich ihre Taschen stopfen. Alles finanziert vom kleinen Mann, der morgens aufsteht und für wenig Geld arbeiten geht. Diese Leute kennen keine Skrupel mehr. Die lachen sogar noch, siehe Olaf Scholz.
„Brandstäter und Lange waren in ihren Funktionen zentral für korrekte Arbeitsverträge beim RBB verantwortlich, zusammen mit der früheren Personalchefin Sylvie Deléglise. Die war mit Susann Lange verheiratet. Getraut wurden beide von Pfarrerin Friederike von Kirchbach, damals Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats.“
Man geht sicher nicht fehl in der Annahme, dass dieser Filz zusammen mit ohnehin völlig mangelnder Qualifikation (Was z.B. macht eine Pfarrerin im Aufsichtsrat des RBB?) integraler Bestandteil des ÖRR ist. Und der agiert nicht bei den Fürstengehältern sittenwidrig, sondern auch beim Programm und der Bezahlung auserwählter Erfüllungsgehilfen.
Abgesehen davon, dass ein rückständiger Katholik wie ich mit heruntergeklappten Kiefer vor so einer Inszenierung steht, an der nichts echt ist.
Jetzt muss man natürlich überprüfen, wie viel Gelder durch die Kombattanten auch Richtung Rundfunkratsmitglieder geleitet werden konnten.
Gibts dort im ÖRR eigentlich keine Betriebsprüfer oder gar eine Revision? Oder ficht die das, da selbst gut gestopft, gar nicht an?
Das ist doch ein vielversprechender Anfang!
Bitte bei Scholzes CumCum oder Ex so weitermachen!
Und bei Corona nicht aufhören!!!
Wir brauchen den Marsch durch die Gerichte, spätestens wenn die schlimmsten Parteigänger weg sind.
Hierfür müssen die Verstrippungen offengelegt werden.